3252/2019
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
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StrReinS 2020 - Anlage 5 Satzungstext
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1 Anlage 5 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Köln (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom . 2019 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom _____ 2019 aufgrund der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (SGV. NRW. 2061) in Verbindung mit den §§ 2, 4, 6, 12 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 610) und den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: I. Die Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2018 (ABl. Stadt Köln 2018 Nr. 53, S. 598 ff.), wird wie folgt geändert: 1. Das Straßenreinigungsverzeichnis nach § 3 der Straßenreinigungssatzung wird geändert. Die Änderungen ergeben sich aus der Anlage 1 dieser Satzung; die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 2. Die „Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2“ (Anlage 2 zu dieser Satzung) wird geändert; die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 3. Die Aufstellung der Bereiche des zu reinigenden Straßenbegleitgrüns (Anlage 4 zu dieser Satzung) wird geändert. Ferner wird die Spaltenbezeichnung „Reinigungshäufigkeit“ in „Reinigungshäufigkeit jährlich“ umbenannt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 4. § 3 Abs. 4 (Straßenreinigungsverzeichnis) erhält folgende Fassung: „(4) Das in der Anlage 4 zur Straßenreinigungssatzung genannte Straßenbegleitgrün wird in der dort genannten Häufigkeit jährlich gereinigt.“ 2 5. § 7 Abs. 4 (Gebührenbemessung) erhält folgende Fassung: „(4) Der auf die Gebührenpflichtigen je Straßenart oder Straßenteil nach Maßgabe des § 3 StrReinG NW entfallende Vomhundertsatz der Reinigungskosten beträgt 1. für Fahrbahnen 1.1 von Anliegerstraßen 1.1.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau -A- 98 % 1.1.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau -A- 88 % 1.2 von Hauptstraßen 1.2.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau -H- 61,5 % 1.2.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau -H- 82 % 2. für Gehwege -G- 77 % 3. für Fußgängergeschäftsstraßen -FG- 70 % “ 6. § 8 Abs. 1 (Gebührensatz) erhält folgende Fassung: „(1) Der Gebührensatz für ein Kalenderjahr je Meter der Grundstücksseiten entlang der erschließenden Straße bei wöchentlich einmaliger Reinigung beträgt 1. für Fahrbahnen 1.1 von Anliegerstraßen 1.1.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau 4,58 € 1.1.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau 10,94 € 1.2 von Hauptstraßen 1.2.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau 2,83 € 1.2.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau 9,12 € Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau sind Fahrbahnen, an denen kein abgegrenzter Gehweg vorhanden ist. Soweit Fahrbahnen von Straßen unter die Ziffern 1.1.2 und 1.2.2 fallen, sind sie in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung genannt. Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung. 2. Gehwegen 6,78 € 3. Fußgängergeschäftsstraßen 9,11 €“ 3 II. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2020 Straßenreinigungsverzeichnis gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS S T A D T B E Z I R K 1 Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 3 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Alter Markt von Kleine Budengasse bis Bechergasse H 16 16 Platzfläche von Bechergasse bis Unter Käster/Lintgasse FG 16 von Nr. 2 bis Unter Käster H 16 16 Treppenanlage G 16 Augustinerplatz G 7 Bechergasse von Große Neugasse/Am Hof bis Alter Markt/Mühlengasse H 16 16 Brüsseler Platz von Moltkestr. bis Brüsseler Str. (außer Platzfläche) A 7 von Neue Maastrichter Str. bis Moltkestr. (außer Platzfläche) A 7 von Maastrichter Str. bis Brüsseler Str. A 7 7 von Maastrichter Str. bis Neue Maastrichter Str. A 7 7 Platzfläche rund um die Kirche G 7 Parkplätze vor der Kirche mit Verbindungsweg A 7 7 Ebertplatz H 7 7 Platzfläche H 13 Friesenplatz H 16 16 Platzfläche H 16 Gülichplatz A 7 7 Platzfläche A 7 Hohe Pforte H 7 7 Kurt-Rossa-Platz G 7 Laurenzplatz A 7 Marsplatz A 9 9 Mühlenbach H 7 7 Pipinstr. H 7 7 3. Fahrbahn A 7 7 Rudolfplatz H 16 16 Platzfläche H 16 Salomonsgasse von Hohe Str. bis Marspfortengasse FG 13 von Marspfortengasse bis Laurenzplatz A 7 7 Seidmacherinnengäßchen A 9 9 Platzfläche G 9 Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 4 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Steinfelder Gasse A 3 3 Unter Käster H 16 Unter Taschenmacher A 13 S T A D T B E Z I R K 2 Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 6 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Breniger Str. von Vorgebirgsstr. bis Bornheimer Str. A 2 2 Stichstr. entlang den Hausnr. 14-16 A 2 2 Stichstr. zwischen den Hausnr. 7-9 A 2 Dominikus-Böhm-Str. von Heinrich-Erpenbach-Str. bis Wendeplatz x Stichweg entlang der Hausgrundstücke Dominikus-Böhm-Str. 1 bis Heinrich-Erpenbach-Str. 80 x Stichweg entlang der Hausgrundstücke Dominikus-Böhm-Str. 25 bis Heinrich-Erpenbach-Str. 102 x Verbindungsweg zwischen den Hausgrundstücken Dominikus-Böhm- Str. 2 bis 24 und davon abgehend zur Elisabeth-Selbert-Str. x Fritz-Hecker-Str. von Marienhof bis Leichweg/Landskronstr. A 1 1 Von Leichweg/Landskronstr. bis Sportplatzende A 1 1 von Marienhof bis Ausbauende vor dem Grundstück Fritz-Hecker- Str. 66 x Helene-Wessel-Str. von Heinricht-Erpenbach-Str. bis Wendeplatz x Jean-Kübbeler-Str. von Bahnhofstr. bis Wendebereich x Verbindungsweg von Wendeanlage bis Seniorenweg x Peter-Koep-Str. x Wegeverbindung von Peter-Koep-Str. bis Falderstr x von Johann--Reintgen-Str. u-förmig verlaufend und an der Johann- Reintgen-Str. endend x Petersbergstr. von Trenkebergstr. bis Wendeplatz x x Verbindungswege zur Zaunhof- und Kettelerstr. x Wohnweg zu Nr. 24-32 x Wohnweg zu Nr. 36-38a x Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg S T A D T B E Z I R K 3 Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 8 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Burgenlandweg A 1 x Verbindungsweg zum Verbindungsweg zum Donauweg G 1 Donauweg A 1 x Verbindungsweg zum Donauweg A 1 Eichenweg A 1 x Wohnwege x Eschenweg von Bert-Fenger-Str. bis Silberahornweg x Haselbergstr. von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2 3.Fahrbahn x Kiefernweg von Eichenstr. bis Lärchenweg x Kirchenhof von Alter Militärring bis Wendehammer A 1 1 Parkplatz A 1 Gehweg zur Fußgängerbrücke x Lärchenweg von Bert-Fenger-Str. bis Kiefernweg x Remigiusstr. von Lotharstr. bis Arnulfstr. A 3 3 von Arnulfstr. bis Wendehammer bei Hausnr. 16 A 3 3 Fußweg zur Universitätsstr. G 1 Rotbuchenweg von Eichenstr. bis Ulmenweg x Salzburger Weg A 1 1 Verbindungsweg neben dem Salzburger Weg Hausnr. 8 zum Verbindungsweg zum Burgenlandweg G 1 Parkplätze x Silberahornweg von Eichenstr. bis Eschenweg x Ulmenweg von Bert-Fenger-Str. bis Rotbuchenweg x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 9 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Widdersdorfer Str. ungerade Hausnummernseite von Bahnüberführung bis Hausnr. 429 A 2 2 gerade Hausnummernseite von Bahnüberführung bis Unterführung zum Girlitzweg A 2 2 gerade Hausnummernseite von Unterführung zum Girlitzweg bis gegenüber Hausnr. 429 A 2 Unterführung von Girlitzweg linke Seite A 2 Unterführung von Girlitzweg rechte Seite A 2 2 Zum Dammfelde von Hauptstr. bis Nr. 55 Ecke Fliederweg/Buchenweg A 1 x Wohnweg zu Nr. 45-53 x von Fliederweg/Buchenweg bis Ende x S T A D T B E Z I R K 4 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 11 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Grüner Weg A 3 3 Stichstraße zum Melatengürtel A 1 1 Mathias-Brüggen-Str. von Venloer Str. bis Stadtteilgrenze Bickendorf A 1 1 von Stadtteilgrenze Bickendorf bis Hugo-Eckener-Str. A 1 1 Stichstraße neben Nr. 20 A 1 1 Stichstraße zwischen Nr. 7 und Nr. 9 A 1 x von Hugo-Eckener-Str bis Militärringstr. A 1 1 Philippstr. A 5 5 Vogelsanger Str. von Innere Kanalstr. bis Ehrenfeldgürtel H 5 5 von Ehrenfeldgürtel bis Oskar-Jäger-Str. H 6 6 von Oskar-Jäger-Str. bis Äußere Kanalstr. H 3 3 von Äußere Kanalstr. bis Vitalisstr. H 3 3 von Vitalisstr. bis Nr. 358/404 H 2 2 von Nr. 358/404 bis Wilhelm-Mauser-Str. H 2 von Wilhelm-Mauser-Str. bis Gelbspötterweg H 1 x von Gelbspötterweg bis Goldammerweg H 1 x von Goldammerweg bis Vogelsanger Str. 545 und gegenüber A 1 x Verbindungsweg zum Sperlingsweg x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 5 Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 13 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Am Molenkopf A 2 x Parkplatz Ecke Niederländer Ufer A 1 Frankenthaler Str. von Schiefersburger Weg bis Ludwigshafer Str. A 1 x Schiefersburger Weg von Longericher Str. bis Escher Str. A 3 3 Stichstraße zwischen Nr. 35 und Nr. 37 zur Ravensburger Str. A 1 x Stichstraße von Nr. 81-95 x x Fußweg zur Longericher Str. x Schmiedegasse von Neusser Str. bis Merheimer Str./Jesuitengasse A 1 1 von Merheimer Str./Jesuitengasse bis Nr. 58 und gegenüber A 1 x von Nr. 58 bis Einmündung Balmungweg A 1 x gegenüberliegende Seite A 1 von Balmungweg bis Etzelstr. A 1 x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 6 Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 15 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Alte Neusser Landstr. von Am Tekelkamp/Senfweg bis Langeler Weg und gegenüber H 1 1 bis Neusser Landstr. H 1 x Auweilerweg von Pescher Str. bis Erlenweg/Hahnenweg H 1 x gerade Hausnummernseite bis Stichstr. zu Nr. 54;58-62 H 1 x ungerade Hausnummernseite bis einschl. Rückfront Akazienstr. 10 H 1 x ca. 110m langes Straßenteilstück sowie ein hiervon abgehendes ca. 40m langes Teilstück zu den Häusern 58-62 x x Diemelweg Verbindungsweg ab Platzfläche Saalestr. 16a bis zum Kinderspielplatz x Verbindungsweg von Kinderspielplatz (zwischen Diemelweg 17/19) bis zur Moldaustr. x von Kinderspielplatz bis zum Beginn der Platzfläche Weserplatz einschl. der abgehenden Stichwege zur Saale- und zur Moldaustr. x Elvira-Tuszik-Str von Straberger Weg bis Nr. 12 und gegenüber x x von Nr. 12 und gegenüber bis Ende x Verbindungsweg zwischen Nr. 16 und 18 x Gottfried-Mock-Str. von Straberger Weg bis Nr. 11 und gegenüber x x von Nr. 11 und gegenüber bis Ende x Kasselberger Weg bis Wendeplatz x x Verbindungsweg zum Wendeplatz entlang Nr. 100-122 x Verbindungsweg zum Feldkasseler Weg zwischen Nr. 110 und Nr. 112 x Parkplatz im Bereich der Grünanlage südlich von Nr. 122 x Parkplatz neben Nr. 100 A 1 Martinusstr. von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x von Amselweg bis südwestlich der Zufahrt zur Sportplatzanlage (Abpollerung) A 1 x Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x Musikgasse x Rotmilanweg x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 16 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Saalestr. Stichweg zwischen Elbeallee und Saalestr. einschl. Platzfläche und Fußgängerbrücke über die Elbeallee (mit Rampe und Treppe) x Weserplatz gesamte Platzfläche G 6 Platzfläche in Höhe von Weserplatz 17 und gegenüber Saalestr. 40 bis hinter Saalestr. 50 einschl. des Stichweges zur Moldaustr. x S T A D T B E Z I R K 7 Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 18 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Bielefelder Str. von Bonner Str. bis Duisburger Str. A 1 x Freiheit von Pastor-Huthmacher-Str. bis Kuxgasse x x von Kuxgasse bis Wildpfad x Kurt-Schumacher-Str. von Humboldtstr. bis Nr. 23/Johannesstr. A 1 x von Nr. 23/Johannesstr. bis Ende x x Verbindungsstraße von Kurt-Schumacher-Str. bis Garagen A 1 Verbindungsweg von Garagen bis Bunsenstr. A 1 Linder Weg von Heidestr. bis einschl. Hausnr. 2 x von Hausnr. 4 bis Scheuermühlenstr. x x von Scheuermühlenstr. bis Nibelungenstr. H 1 x von Nibelungenstr. bis Viehtrift H 1 x Fußweg zur Guntherstr. x Reinholdstr. A 1 x Verbindungsstraße zu Nr. 15-19 x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 8 Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 20 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Am Narzissenhof von In der Konde bis Bahnstr. x x Erna-Scheffler-Str. von Straße des 17.Juni bis einschl. Wendeanlage A 2 2 von Wendeanlage bis zur Gummersbacher Str. G 2 Hermann-Hesse-Weg von Europaring bis Hausnr. 1a x Verbindungsweg seitlich entlang Hausnr. 1a x Verbindungsweg von Hausnr. 1m bis Ende der Garagen x Platzfläche vor den Hausnr. 1f bis 1l G 1 von Platzfläche vor den Hausnr. 1f bis 1l bis Platzfläche vor den Hausnr. 24-26 und 27 G 1 Platzfläche vor den Hausnr. 24-26 und 27 G 1 von Platzfläche vor den Hausnr. 24-26 und 27 bis Heinrich-Lersch- Str. G 1 2 Verbindungswege zum Ludwig-Quidde-Platz G 1 Waldstr. von Ostheimer Str. bis Plantagenstr. A 2 von Plantagenstr. bis Hinter dem Hessgarten A 2 2 von Hinter dem Hessgarten bis Kampgasse gerade Hausnummernseite A 2 von Hinter dem Hessgarten bis Kampgasse ungerade Hausnummernseite A 2 2 von Kampgasse bis Ende A 2 2 Stichstr. von Hausnr. 25-41 A 2 2 Stichstr. von Hausnr. 43-55 A 2 Zufahrt zu Nr. 58/60 x x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 9 Bezirk: Mülheim Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Seite 22 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Am Flachsrosterweg von Berliner Str. bis Bahnüberführung H 1 x 2. Fahrbahn von Auffahrt Bahnüberführung bis Von-Ketteler-Str. H 1 x Wohnwege zu Nr. 4-12, 14-18, 20-34, 36-56, 58-72 x An der Kemperwiese bis Nr. 5 A 1 1 bis Ende x x Stichstraße zu Nr. 4-8 A 1 1 Parkplatz A 1 1 Damaschkestr. von Kaspar-Düppes-Str. bis Hausnr. 2 A 1 x von Hausnr. 2 bis Ende x Mülheimer Ufer von Platzfläche bis Kirchstr. A 1 bis Münzstr. A 1 von Peter-Müller-Str. bis Krahnenstr. A 1 von Hafenstr. 25 ca. 290m in nörtliche Richtung einschl. der beiden Wegeverbindungen zur Hafenstr. bzw. Deutz-Mülheimer-Str. G 1 Seidenstr. von Wallstr. bis Adamstr. gerade Hausnummernseite A 2 von Wallstr. bis Adamstr. ungerade Hausnummernseite A 2 2 von Adamstr. bis Clevischer Ring A 2 2 Siebenschönweg von Drosselbartstr. bis Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a A 1 1 Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a A 1 1 von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende rechte Seite A 1 1 von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende linke Seite A 1 Fußweg von Hausnr. 11a bis Bechsteinstr. G 1 Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Stadtbezirk Straßenbezeichnung Änderungen: 3 Eschenweg von Bert-Fenger-Str. bis Silberahornweg 3 Kiefernweg von Eichenstr. bis Lärchenweg 3 Lärchenweg von Bert-Fenger-Str. bis Kiefernweg 3 Rotbuchenweg von Eichenstr. bis Ulmenweg 3 Silberahornweg von Eichenstr. bis Eschenweg 3 Ulmenweg von Bert-Fenger-Str. bis Rotbuchenweg Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2020 Änderung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung Änderung zur Aufstellung der Bereiche des zu reinigenden Straßenbegleitgrüns gemäß § 3 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung Stadtbezirk Straßenbezeichnung Reinigungs- häufigkeit jährlich 6 Deliastr. 6 von gegenüber Hs.Nr. 26 bis Hs.Nr. 13 (Seitenstreifen einseitig) Ecke Weilerweg (Seitenstreifen einseitig) 7 Königsberger Str. 6 von Humboldtstr. bis Hs.Nr. 10 (Seitenstreifen einseitig) entlang Eggerstr. bis Parkplatz (Seitenstreifen einseitig) 7 Ludwigstr. 6 gegenüber Besenbinderweg (Seitenstreifen einseitig) 8 Rolshover Str. vor der ARAL-Tankstelle (Seitenstreifen einseitig) 6 9 Düsseldorfer Str. ab Hs.Nr. 215/217 bis Ende (Seitenstreifen beidseitig) 6 Anlage 4 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2020
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 3252/2019 Freigabedatum 18.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Er- hebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefügten Fassung. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % s. Anlagen Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung siehe Anlagen Anlagen Anlage 1 Begründung Anlage 2 Gebührenberechnung Anlage 3 Ergebnis Bezirksvertretungen Anlage 4 Synopse Anlage 5 Satzungstext
Anlage 6 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe vom 28.11.2019
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Geschäftsführung
Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 05.12.2019
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln vom 28.11.2019
öffentlich
3 Allgemeine Beschlussvorlagen
Gemeinsame Beratung zu den Beschlussvorlagen
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
2043/2019
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
3274/2019
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
3254/2019
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
3252/2019
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren
3253/2019
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;
Zuführung zur Kapitalrücklage
3734/2019
RM Herr Struwe macht seitens der SPD-Fraktion den Vorschlag zur Geschäftsord-
nung, alle Beschlussvorlagen gemeinsam zu beraten und anschließend alle, außer
TOP 3.3, ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen. Die Vorlage unter TOP
3.3 könne man heute beschließen.
RM Herr Brust stimmt zu, die Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 gerne ohne
Votum zu verweisen. Aber als Betriebsausschuss sollte man schon eine Stellung-
nahme zu den Gebührensatzungen abgeben.
Herr Dr. Kreitsch erläutert, dass zwischen den gebührenrechtlichen Über- bzw. Un-
terdeckungen und den Fehlbeträgen in den Jahresabschlüssen unterschieden wer-
den müsse.
Die gebührenrechtlichen Unterdeckungen müssen laut Kommunalem Abgabenge-
setz NRW jedes Jahr betrachtet und innerhalb von 4 Jahren über die Gebührensat-
zungen ausgeglichen werden. Wenn dies nicht geschehe, laste es auf den Jahreser-
gebnissen des Eigenbetriebs.
Die Fehlbeträge in den Jahresabschlüssen müssen laut Eigenbetriebsverordnung
NRW spätestens nach 5 Jahren über den städtischen Haushalt ausgeglichen wer-
den, wenn Verluste nicht durch eine entsprechende Ertragslage in anderen Jahren
getilgt werden können und die Eigenkapitalausstattung keine Verarbeitung zulässt.
Die Tilgung von Verlustvorträgen sei teilweise gelungen, aber nicht immer. In diesem
Zusammenhang verweist Herr Dr. Kreitsch auf die Beschlussvorlage zum Wirt-
schaftsplan 2019, der in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.06.2019 dem
Rat ungeändert empfohlen und vom Rat am 09.07.2019 ungeändert beschlossen
worden sei. Im Zuge der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sei
festgestellt worden, dass man die Fehlbeträge aus der Vergangenheit auch unter
Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen in den
Gebühren für 2020 und vorläufig 2021 nicht aus eigener Kraft bis 2023 ausgleichen
könne. Daher habe man zusammen mit der Kämmerei den Betrag von 4,5 Mio. € als
Kapitalzuführung errechnet.
Man versuche, eine moderate Gebührenentwicklung zu erreichen, sei aber zu einer
kostendeckenden Kalkulation verpflichtet. Allerdings könne es immer wieder Effekte
geben, wo Kosten entstehen, die nicht eingebracht werden dürfen, z. B. Gebühren-
ausfälle oder das Herausnehmen von gewissen Gebührenbelastungen. In diesem
Falle greife unter gewissen Voraussetzungen ein anderer Mechanismus in Form des
Haushaltsausgleichs nach Eigenbetriebsverordnung NRW.
Herr Dr. Kreitsch betont, dass auch wenn die Gebührenvorlagen in dieser Höhe dem
Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden, die Eigenkapitalzuführung von
4,5 Mio. € in jedem Fall erforderlich sei. Sollte dann noch eine geringere Gebühren-
steigerung empfohlen werden, entstehe ein zusätzlicher Betrag, der die Eigenkapital-
zuführung entsprechend zusätzlich erhöhe.
Herr Dr. Kreitsch merkt an, dass sich die Gebührenkalkulation auf den Grundvertrag
mit der AWB GmbH berufe, dem alle Ratsfraktionen zugestimmt hätten. Der Gebüh-
renkalkulation liegen das vereinbarte Leistungsspektrum und die vereinbarte Ser-
vicequalität zugrunde. Die Preisgleitung wirke sich bei der Abfallgebühr mit +2,74 %
und bei der Straßenreinigungsgebühr mit +2,83 % aus. Natürlich sei der Gebührenan-
stieg nicht erfreulich. Bereits in Umsetzung und weiter geplant seien Maßnahmen, die
als Kostenbremse für steigende Gebühren wirkten. Dies werde mit der AWB GmbH im
kommenden Jahr bei der Aufstellung einer mittelfristigen Planung in den Blick genom-
men.
RM Frau Frebel wendet ein, dass dem Betriebsausschuss in der Vergangenheit die
Folgen der Unterdeckung so nicht bekannt gegeben worden seien. Zurückblickend
haben sich die Gebühren in den letzten 5 Jahren um 15 % erhöht. Frau Frebel macht
deutlich, dass es dadurch für die Menschen in Köln immer schwerer werde, die Ne-
benkosten zu bezahlen. Ihr sei auch klar, dass die AWB viele Zusatzleistungen er-
bringe. Auf der anderen Seite handle es sich um eine wirtschaftlich höchst erfolgrei-
che Einrichtung, die innerhalb von 5 Jahren über 55 Mio. € an die Stadtwerke abge-
geben habe.
Es müsse auf Dauer ein Weg gefunden werden, die Gebühren wieder stabil zu hal-
ten.
Die SPD-Fraktion werde die Beschlussvorlagen zu den Gebührensatzungen ableh-
nen.
RM Herr Götz merkt für die CDU-Fraktion an, dass man der Verweisung der beiden
Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 ohne Votum in die weiteren Gremien zu-
stimmen könne. Die Satzungsvorlagen unter TOP 3.3, 3.4 und 3.5 könne man hinge-
gen beschließen.
SB Herr Dr. Albach merkt kritisch an, dass es in den vergangenen Jahren zu Fehlern
in der Betriebsleitung, aber auch auf Seiten der Ausschussmitglieder gekommen sei.
Er bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung des Finanzausschusses darzustellen, wie
hoch die jeweiligen Verluste in den letzten 5 Jahren waren und die Gründe für die
Verluste anzugeben. Er regt an, die AWB in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
ähnlich der Stadtentwässerungsbetriebe aufzustellen.
Die FDP-Fraktion werde den Gebührensatzungen zustimmen, nicht jedoch der Vor-
lage hinsichtlich der Zuführung zur Kapitalrücklage.
Hinsichtlich Straßenreinigung bemerkt Herr Dr. Albach, dass den meisten Menschen
die Sauberkeit der Stadt nicht ausreiche, zumal er auch von Kölnerinnen und Kölnern
in seinem Bezirk angesprochen worden sei. Daher möchte er wissen, wie oft die Be-
zirksvertretungen Vorschläge zur Aufnahme von zusätzlichen Straßen bzw. Reini-
gungen im Straßenreinigungsverzeichnis gemacht haben.
RM Frau Akbayir betont, dass es wichtig sei, frühzeitig, d. h. mindestens 3 Monate
vor der Beratung in den Gremien, über die Kalkulation der Gebühren informiert zu
werden. Sie spricht sich namens der Fraktion Die Linke ebenfalls für eine Verwei-
sung der gesamten Beschlussvorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
aus. So, wie die Gebühren aktuell berechnet worden seien, werde man die Be-
schlussvorlagen ablehnen, da eine Erhöhung der Gebühren nicht auf die Verbrau-
cher abgewälzt werden dürfe.
SB Herr Becker bemerkt kritisch, dass aus dem Wirtschaftsplan 2019 nicht ersichtlich
gewesen sei, dass im Jahresabschluss 2017 ein Eigenkapitalzuschuss von 7 Mio. €
und ein Bankkredit von 5 Mio. € zu verzeichnen sei. Außerdem kalkuliere der Eigen-
betrieb die Gebühren und nicht die AWB.
RM Herr Dr. Gutzeit geht auf das Verfahren und System der Gebührenkalkulation ein,
das auf den Leistungsergebnissen der AWB GmbH basiere und eine 2 %-ige jährliche
Steigerungsrate beinhalte. Das Problem bestehe nur darin, dass die letzten Gebüh-
renberechnungen erst ganz kurzfristig erfolgten, da die Bilanz von 2018 noch nicht und
die von 2017 erst seit ein paar Wochen vorliege. Im Jahr 2015 betrug das Eigenkapital
noch 4 Mio. € und die AWB GmbH habe in den letzten 5 Jahren jeweils 11 Mio. €
Überschuss an den Stadtwerkekonzern übertragen. Die Frage sei, ob man das jetzige
zweigleisige System von AWB GmbH und Eigenbetrieb beibehalten wolle.
RM Herr Brust wendet sich an Frau Frebel, die einen Weg zur Senkung der Gebüh-
ren anmahnte. Er erklärt, dass dann mit den AWB langfristig vertraglich weniger Leis-
tungen vereinbart werden müssen, damit es für die Bürgerinnen und Bürger billiger
werde. Im Kommunalen Abgabengesetz stehe, dass die Leistungen auf die Gebüh-
ren umgelegt werden müssten.
Die Rückführung von Eigenkapital sei ebenfalls absolut erforderlich, weil das nicht in
die Gebühren eingerechnet werden könne. Hier handle es sich um eine außerplan-
mäßige Ausgabe.
Eine von Herrn Dr. Albach geforderte Umorganisation in eine AöR könne nicht erfol-
gen, da man einen Eigenbetrieb wegen der Satzungshoheit benötige.
Er fragt die Verwaltung, weshalb überplanmäßige Ausgaben für die Verwaltung ver-
anschlagt worden seien. Da die Stelle des geschäftsführenden Betriebsleiters der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zwei Jahre unbesetzt gewesen sei, habe er mit
Einsparungen gerechnet.
SB Herr Dr. Albach fragt, wie es zu dem Kredit von 6 Mio. € gekommen sei.
Herr Dr. Kreitsch nimmt umfassend Stellung und erläutert zunächst die Berechnung
der Eigenkapitalzuführung.
Anschließend führt er aus, wie und in welcher Höhe die gebührenkalkulatorischen
Unter- und Überdeckungen in die Gebührensatzungen eingebracht wurden und wie
die Prognose für die nächsten Jahre aussieht.
Der Ausschussvorsitzende bittet, diese Berechnungen als Anlage dem Vorabauszug
beizufügen, um eine wesentliche Grundlage für die Beratungen in den weiteren
Gremien zur Verfügung zu haben. 1
Herr Dr. Kreitsch sagt dies zu und räumt ein, dass es Rückstände bei der Erarbei-
tung der Jahresabschlüsse gegeben habe. Das Personal sei im Bereich des Eigen-
betriebs extrem knapp gewesen. Diese Situation habe sich jedoch glücklicherweise
seit 2019 geändert, da man personell Verstärkung bekommen habe. Der Jahresab-
schluss sei allerdings nicht für die Gebührenkalkulation erheblich.
Natürlich wirkten sich gebührenkalkulatorische Über- und Unterdeckungen auf die
handelsrechtlichen Jahresergebnisse aus. Unterdeckungen seien jedoch nicht mit
Fehlbeträgen im Jahresabschluss gleichzusetzen.
Hinsichtlich des Anstiegs der Verwaltungskosten erklärt Herr Dr. Kreitsch, dass es
sich um periodenfremde Aufwendungen und Erträge handele, so Kosten anderer
Dienststellen, die z. B. durch zu späte Rechnungsstellung von dort verursacht wor-
den seien, da sie nicht mehr im ursächlichen Jahr gebucht werden können, aber na-
türlich trotzdem bezahlt werden müssen.
Der Kredit von 6 Mio. € sei notwendig gewesen, um das laufende Tagesgeschäft ab-
zuwickeln. Dies rühre daher, dass Gebühren quartalsweise abgerechnet, Rechnun-
gen jedoch monatlich bezahlt werden müssen. Um die Liquidität sicherzustellen,
müsse dann schon mal Tagesgeld aufgenommen werden. Er werde hier auch die
Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss prüfen.
Abschließend versichert Herr Dr. Kreitsch, dass die Mitarbeitenden in seinem Be-
reich hochengagiert momentan alles dafür tun, um den Jahresabschluss und den
Wirtschaftsplan künftig rechtzeitig vorzulegen; die Quartalsberichte werden natürlich
fortgeführt.
1 Die Berechnung der Eigenkapitalzuführung ist, der Niederschrift und der Beschlussvorlage
3734/2019; Zuführung zur Kapitalrücklage als Anlage 1 beigefügt.
Die Berechnung der gebührenkalkulatorischen Unter- und Überdeckungen ist der Niederschrift und
der Beschlussvorlage 3734/2019 als Anlage 2 beigefügt .
Beigeordneter Herr Dr. Rau hebt einen wichtigen Aspekt hervor.
Mit Herrn Dr. Kreitsch habe man eine Kompetenz gewonnen, die dem Betriebsaus-
schuss einen seriösen und sich auf hoher Qualitätsstufe befindlichen Einblick in die
Datenstruktur ermögliche. Herrn Dr. Rau seien nach der langen Vakanz die juristi-
sche und auch vor allem auch die kaufmännische Kompetenz der Betriebsleitung
wichtig gewesen. Dies zahle sich jetzt aus.
Des Weiteren macht Herr Dr. Rau auf die quartalsweise erstellten Controllingberichte
aufmerksam, so dass es in Zukunft nicht mehr diese Unsicherheiten über die wirt-
schaftliche Situation des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln gebe.
Die von der Kämmerei vorgeschlagenen Eigenkapitalstärkungen seien nicht erst-
und auch nicht einmalig, sondern es gab sie in den vergangenen Jahren immer wie-
der und auch in ähnlicher Höhe.
Das heiße, es gebe keinen Indikator für eine komplett ungeordnete Betriebsführung.
Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende die einzelnen Beschlussvorlagen mit
den teilweise mündlich beantragten Verweisen zur Abstimmung:
Abstimmung zu den Beschlussvorlagen
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
2043/2019
Beschluss zu TOP 3.1
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
3274/2019
Beschluss zu TOP 3.2
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
3254/2019
Beschluss zu TOP 3.3
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 3. Änderung der Abfallsatzung in der in Anlage 2 beigefügten
Fassung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfall - und Abfallgebührensat-
zungen ohne erneuten Ratsbeschluss durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Köln an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderun-
gen ergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
3252/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.4:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.4:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren
3253/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.5:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.5:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung in der in
Anlage 4 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;
Zuführung zur Kapitalrücklage
3734/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.6:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.6:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von
insgesamt 4.500.000 €.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
StrReinS 2020 - Anlage 4 Synopse
2070 Zeichen
Anlage 4
1
Straßenreinigungssatzung
2019 2020 Anmerkungen
§ 3 § 3
(4) Das in der Anlage 4 zur Straßen-
reinigungssatzung genannte Stra-
ßenbegleitgrün wird in der dort
genannten Häufigkeit gereinigt.
(4) Das in der Anlage 4 zur Straßenreini-
gungssatzung genannte Straßenbe-
gleitgrün wird in der dort genannten
Häufigkeit jährlich gereinigt.
Klarstellung
Anlage 4
2
2019 2020 Anmerkungen
§ 7 § 7
(4) Der auf die Gebührenpflichtigen
je Straßenart oder Straßenteil nach
Maßgabe des § 3 StrReinG NW
entfallende Vom-Hundertsatz der
Reinigungskosten beträgt
1. für Fahrbahnen von
1.1 Anliegerstraßen
- A- 96 %
1.1.1 Anliegerstraßen mit
besonderem Reinigungs-
aufwand
- A - 89 %
1.2 Hauptstraßen
- H - 59 %
1.2.1 Hauptstraßen mit besonderem
Reinigungsaufwand
- H - 75 %
2. für Gehwege
- G - 85 %
3. für Fußgängergeschäftsstra-
ßen
-FG - 98 %
(4) Der auf die Gebührenpflichtigen
je Straßenart oder Straßenteil nach
Maßgabe des § 3 StrReinG NW
entfallende Vomhundertsatz der
Reinigungskosten beträgt
1. für Fahrbahnen
1.1 von Anliegerstraßen
1.1.1 ohne niveaugleichen Gehweg-
ausbau
- A - 98 %
1.1.2 mit niveaugleichem Gehweg-
ausbau
- A - 88 %
1.2 von Hauptstraßen
1.2.1 ohne niveaugleichen Geh-
wegausbau
- H - 61,5%
1.2.2 mit niveaugleichem Gehweg-
ausbau
- H - 82 %
2. für Gehwege
- G - 77 %
3. für Fußgängergeschäftsstra-
ßen
- FG - 70 %
Redaktionelle Änderung.
Klarstellung.
Die StrReinS definiert „Fahrbahnen mit
niveaugleichem Gehwegausbau“ als Fahr-
bahnen, an denen kein abgegrenzter Geh-
weg vorhanden ist (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2).
Damit handelt es sich hier um eine sprach-
liche Anpassung.
StrReinS 2020 - Anlage 1 Begründung
2794 Zeichen
Anlage 1 1 Begründung Straßenreinigung Allgemeines Die Stadt Köln ist nach § 1 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetztes NW (StrReinG) verpflichtet, in ihren geographischen Grenzen die öffentlichen Straßen i nnerhalb geschlossener Ortslage n zu reinigen, Bundesfernstraßen und Landstraßen jedoch nur, soweit es sich um Ortsdurchfahrten handelt. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung bedient sie sich der AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) sowie der AVG (Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH). Grundlegende Gebührenentwicklung Nachdem im vergangenen Jahr die Gebühren um durchschnittlich 3,46% gestiegen sind, muss für das Jahr 2020 mit einer Gebühr enerhöhung um durchschnittlich 4,63% gerechnet werden. Maßgeblich hierfür sind die folgenden Einflussgrößen: Kosten Logistik AWB In dem „Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung“ w urden die Entgelte der AWB je Anliegerfrontmeter vereinbart. In der als Anlage 2 .1 der Beschlussvorlage beigefügten Gebührenberechnung werden diese in Entgelte je Frontmeter umgerec hnet, um die Gesamtkosten auf die einzelnen Straßenreinigungskategorien zu verteil en. Die Frontmeter steigen gegenüber 2019 um rd. 41.418 Meter bzw. 0,48%. Insgesamt steigen die Kost en für die Logistik AWB gegenüber dem Vorjahr um rd. 1.546 T€. Die Logistikentgelte für die AWB steigen gegenüber dem Vorjahr durch die Preis gleitung von 2019 nach 2020 um 2,83%. Die Preis gleitung berücksichtigt die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und W artung, Dieselkraftstoffe, gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie einen nicht gleitenden Fixkostenanteil und wird jährlich anhand fest definierter Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben. Im Wesentlichen resultiert die Steigerun g der Entgelte aus dem Personalkostenfaktor, welcher mit einem Anteil von 75% Berücksichtigung findet. Kosten Entsorgung AVG Der Preis für die Restmüllentsorgung sinkt gegenüber 2019 um 0,76 €/t bzw. 0,52 %. Die Kehrichtmenge steigt gegenüber dem Vorjahr um 113 t von 5.087 t in 2019 auf 5.200 t in Anlage 1 2 2020. Insgesamt steigen die Kosten für die Kehrichtentsorgung gegenüber dem Vorjahr um rd. 12 T€. Die Entsorgungskosten je t der AVG sinken zwar leicht, jedoch steigen die Entsorgungskosten in Summe um 1,70 % aufgrund der höheren Kehrrichtmenge. Verwaltungskosten Stadt Köln und Ausgleich Vorjahre Die Verwaltungskosten für den Bereich Straßenreini gung betragen in 2020 rd. 779 T€. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Kostensteigerung von rd. 124 T€. Des Weiteren findet in der Gebührenkalkulation 2020 der Ausgleich aus den Vorjahren 2016- 2018 statt. Nach Verrechnung der einzelnen Jahre , wird eine Überdeckung von rd. 118 T€ für 2020 (Vorjahr rd. 1.192 T€) berücksichtigt.
StrReinS 2020 - Anlage 2 Gebührenberechnung
2480 Zeichen
Anlage 2.1 Gebühren 2020 Summe 2020 Gehwege FG Straßenreinigung FB FB mngGab* FB FB mngGab* Anliegerfrontmeter 7.793.420 m 1.865.316 m 13.584 m 2.370.764 m 68.066 m 3.366.308 m 10 9.382 m Frontmeter 8.721.841 m 2.114.254 m 16.245 m 2.643.190 m 72.756 m 3.756.304 m 11 9.092 m Anliegerentgelt AWB 51.505.208 € 3,92 €/m 13,03 €/m 3,92 €/m 13,03 €/m 9,60 €/m 13,89 €/m Frontmeterentgelt AWB 51.505.208 € 3,46 €/m 10,90 €/m 3,52 €/m 12,19 €/m 8,60 €/m 12,76 €/m Reinigung Radwege 2.527.267 € 0,53 €/m 0,54 €/m Straßenbegleitgrün 1.793.142 € 0,37 €/m 0,38 €/m Mittelalleen 512.552 € 0,11 €/m 0,11 €/m Zwischensumme AWB 56.338.170 € 4,47 €/m 10,90 €/m 4,54 €/m 12,19 €/m 8,60 €/m 12,76 €/m Entsorgung Kehricht AVG 765.440 € 0,05 €/m 0,16 €/m 0,05 €/m 0,18 €/m 0,13 €/m 0,19 €/m Verwaltungskosten Stadt Köln 779.273 € 0,09 €/m 0,09 €/m 0,09 €/m 0,09 €/m 0,09 €/m 0,09 €/m Schmutzwasser 17.100 € 0,00 €/m 0,00 €/m 0,00 €/m 0,00 €/m 0,00 €/m 0,00 €/m Zwischensumme AWB, AVG, Stadt Köln 57.899.983 € 4,61 €/m 11,15 €/m 4,68 €/m 12,46 €/m 8,82 €/m 13,04 €/m Ausgleich -117.663 € -0,01 €/m -0,02 €/m -0,01 €/m -0,03 €/m -0,02 €/m -0,03 €/m Summe 57.782.320 € 4,60 €/m 11,13 €/m 4,67 €/m 12,44 €/m 8,80 €/m 13,01 €/m %-Anteil Gebührenzahler (feststehend) 61,5% 82% 98% 88% 77% 70% Gebühren 2020 Anteil Gebührenzahler 45.578.997 € 2,83 €/m 9,12 €/m 4,58 €/m 10,94 €/m 6,78 € /m 9,11 €/m Gebühren 2020 Anteil Kämmerer 12.203.323 € 1,77 €/m 2,00 €/m 0,09 €/m 1,49 €/m 2,02 €/m 3,90 €/m %-Anteil Kämmerer 38,5% 18% 2% 12% 23% 30% Gebührenveränderung Anteil Gebührenzahler * mit niveaugleichem Gehwegausbau Gebühren 2020 45.578.997 € 2,83 €/m 9,12 €/m 4,58 €/m 10,94 €/m 6,78 € /m 9,11 €/m Gebühren 2019 43.298.051 € 2,70 €/m 8,67 €/m 4,38 €/m 10,46 €/m 6,47 € /m 8,69 €/m 2.280.946 € 0,12 €/m 0,45 €/m 0,20 €/m 0,49 €/m 0,31 €/m 0,42 €/m 4,58% 5,23% 4,56% 4,68% 4,80% 4,79% Ø Gebührenveränderung 4,63% 4,63% 0,60% 0,02% 1,21% 0,08% 2,68% 0,04% Kämmereranteile Summe 2020 Anteil Kämmerer (s.o.) 12.203.323 € Winterdienst 3.607.626 € Gesamt 15.810.949 € in % (aller Kostenbestandteile) 26% Hauptstraßen Anliegerstraßen Veränderung Anlage 2.2 Fahrbahn, Gehweg, FG Reinigung 81,44% Laub-/Blütenbeseitigung 7,52% Entsorgung Kehricht AVG 1,32% Reinigung Radwege 4,36% Straßenbegleitgrün 3,10% Mittelalleen 0,88% Schmutzwasser 0,03% Verwaltungskosten 1,35% Leistungen in der Straßenreinigungsgebühr 2020 91,63 % Kernleistung 8,37 % Zusatzleistung
StrReinS 2020 - Anlage 3 Ergebnisse BV 1-9
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Anlage 3 Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen über Änderungen des Straßenreinigungsverzeichnisses für das Kalenderjahr 2020 Das Straßenreinigungsverzeichnis - StrReinV - unterliegt aus sachlichen und rechtlichen Gründen ständiger Fortschreibung. Für die Fortschreibung sind vom Rat beschlossene neue Widmungen von Straßen, Umbenennungen und Einziehungen öffentlicher Straßen oder - abschnitte, geänderter Straßenausbau, geänderte Verkehrsführung, geänderte Verkehrsver- hältnisse, verminderter oder erhöhter Verschmutzungsgrad sowie betriebstechnische und organisatorische Erfordernisse ursächlich. Sie wirken sich auf die notwendigen Festsetzu n- gen der Straßenart, der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen - Reinigungshäufigkeit -, der Reinigungsverpflichteten neu oder verändernd aus. Die Vorschläge berücksichtigen insbesondere bei der Übertragung der Reinigung auf Grundstückseigentümer/Anlieger die Zumutbarkeit der Reinigungspflicht, die technisch - wirtschaftliche Durchführbarkeit städtischer Reinigung sowie die Bebauungsstruktur von Straßen. Die darauf beruhenden Vorschläge hat die Verwaltung den Bezirksvertretungen zur Aus- übung des Anhörungsrechtes gem. § 19 (4) der Hauptsatzung vorgelegt. Soweit nach Beschlussfassung der Bezirksvertretungen noch Ergänzungen/Änderungen er- forderlich waren, wurden diese hinter dem Ergebnis der Bezirksvertretung aufgeführt. Die jeweilige Bezirksvertretung wurde zwischenzeitlich über die notwendigen Änderungen in- formiert. 2 Stadtbezirk 1 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 hat unter TOP 3.6 in ihrer Sitzung am 27.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre- tung wurde hierüber nachträglich informiert): • Brüsseler Platz. Platzfläche Rund um die Kirche Parkplätze vor der Kirche mit Verbindungsweg Widmung 3 Stadtbezirk 2 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 hat unter TOP 9.2.2 in ihrer Sitzung am 03.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, keine Änderungen vorzunehmen. 4 Stadtbezirk 3 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 hat unter TOP 9.1.2 in ihrer Sitzung am 01.07.2019 folgenden Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung „ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre- tung wurde hierüber nachträglich informiert): • Remigiusstr. Fußweg zur Universitätsstr. Übernahme der Gehwegreinigung, da die Anlieger der Reinigungspflicht nicht/unzureichend nachkommen. 5 Stadtbezirk 4 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 hat unter TOP 9. 3 in ihrer Sitzung am 17.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen. 6 Stadtbezirk 5 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 hat unter TOP 9.1.3 in ihrer Sitzung am 04.07.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschafts- betriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertretung wurde hierüber nachträglich informiert): • Am Molenkopf Zunahme der Verschmutzung, daher Erhöhung der Fahrbahnreinigung 7 Stadtbezirk 6 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 hat unter TOP 9.1.4 in ihrer Sitzung am 27.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre- tung wurde hierüber nachträglich informiert): • Gottfried-Mock-Str. von Straberger Weg bis Nr. 11 und gegenüber von Nr. 11 und gegenüber bis Ende Widmung • Musikgasse Widmung 8 Stadtbezirk 7 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 hat unter TOP 6. 3 in ihrer Sitzung am 13.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe- triebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra- ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Der Beschluss wird mit folgender Maßgabe beschlossen: Die vorgeschlagene Satzungsänderung zum 1.1.2020 „Talweg von Bahnhofplatz bis Gotenstraße , von Gotenstraße bis Auf dem Streitacker“ wird nicht eingeführt. Abstimmungsergebnis: In ergänzter Form einstimmig bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) beschlossen. Stellungnahme: Der Vorschlag sieht eine einmal wöchentliche Fahrbahnreinigung des Talweges im Bereich von Gotenstr. bis Auf dem Streitacker vor, da hier eine Zunahme der Ver- schmutzung festzustellen ist.. Auf Wunsch der Bezirksvertretung wird diese Veränderung aus der Vorschlagsliste zum Straßenverzeichnis 2020 gestrichen. Die Reinigung von Fahrbahn und Gehweg des Talweges bleibt den Anliegern übertragen. Nach Vorlage der Änderungsvorschläge an die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, keine Änderungen vorzunehmen (die Änderung Talweg wurde nicht aufgenommen – siehe Stellungnahme). 9 Stadtbezirk 8 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 hat unter TOP 8.1.1 in ihrer Sitzung am 27.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe- triebes der Stadt Köln und dem Rat die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra- ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt.“ Nach Vorlage der Änderungsvorschläge an die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, keine Änderungen vorzunehmen. 10 Stadtbezirk 9 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 hat unter TOP 9.1.3 in ihrer Sitzung am 08.07.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, keine Änderungen vorzunehmen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3252/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2019
- Erstellt
- 17.09.2019 07:06