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Behausungsboxen für Obdachlose unterhalb der Hochbahn am Parkgürtel

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/0651/2020 vom 20.05.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.05.2020 AN/0651/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Behausungsboxen für Obdachlose unterhalb der Hochbahn am Parkgürtel - Anfrage der SPD-Fraktion - Unterhalb der Hochbahn am Parkgürtel stehen zwischen dem Einmündungsbereich der Straße zum Verwaltungsgebäude der Rheinenergie bis zur U-Bahnstation Escherstraße Boxen, in denen wohl Obdachlose übernachten und davor sich tagsüber aufhalten. Bis auf den minimalen Schutz vor Witterungseinflüssen scheint dieser Standtort suboptimal für die Beherbergung von obdachlosen Menschen zu sein. Die SPD-Fraktion hat daher hierzu folgende Fragen: a. Wer ist für die Aufstellung dieser Boxen verantwortlich? b. Gibt es hierzu eine städtische Erlaubnis und für welchen Zeitraum gilt diese Erlaubnis?? c. Welche sanitären Einrichtungen wie Toiletten und Waschräume gibt es für die Bewohner dieser Behausungsboxen? d. Gibt es soziale Betreuungsangebote für diese Bewohner? gez. Baumann gez. Traud

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.2.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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