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3578/2024

44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 15.11.2024

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Mitteilung Ausschuss

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44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

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Mitteilung Ausschuss

1395 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2024 
 3578/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 19.11.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 
Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 09.12.2024 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den III. Quartalsbericht 2024 
(44. Bericht, Stand 30.09.2024) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung.  
 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht und bezieht sich auf 
den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024. In diesem Bericht wird im 3. Kapitel zum

2 
 
Thema „Geflüchtete aus Afghanistan“ informiert. 
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlage 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

27194 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
44. Bericht 
 
  (III. Quartal 2024) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin    
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 30. September 2024

1 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Inhalt 
Einleitung ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 4 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 5 
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 7 
2.1. Entwicklungen III. Quartal 2024 ....................................................................................... 7 
2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 8 
3. Geflüchtete aus Afghanistan .......................................................................................................... 9

2 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag aus §§ 1, 2  Flüchtlingsaufnahme-
gesetz NRW (FlüAG) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von 
Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die ihr von der 
Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen werden  sowie von 
unerlaubt Eingereisten, die Köln unmittelbar ansteuern. 
Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten 
Stadtgebiet und hat darüber hinaus  Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter 
angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die 
Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der 
Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des Amtes für 
Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet, wobei eine 
bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützend tätig ist. 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht . Der aktuelle 
Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. September 2024. Es besteht 
daher die Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen 
vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der ersten Jahreshälfte 2024 war zunächst ein rückläufiger Trend bei den Kölner 
Unterbringungszahlen zu beobachten. Dies lässt sich auf  mehrere Faktoren 
zurückzuführen. Zum einen hat die Bezirksregierung Arnsberg neu ankommende 
Geflüchtete zur Entlastung der Kommunen vermehrt in den 
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht,  deren Kapazitäten erweitert 
wurden. Zum a nderen haben die vorübergehenden stationären Grenzkontrollen an 
den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz sowie die verschärften 
Grenzkontrollen im Rahmen der Fußball -Europameisterschaft an den EU -
Binnengrenzen zu Dänemark, Frankreich und den Benelux-Staaten wahrscheinlich zur 
Reduktion unerlaubter Einreisen beigetragen.  
Seit Juni 2024 ist wieder ein stetiger monatlicher Anstieg der U nterbringungszahlen 
festzustellen von 8.644 (31.  Mai 2024) auf 9. 119 (30. September 2024). Sowohl die 
EU als auch d ie Bezirksregierung Arnsberg, die die Zahl der Geflüchteten im Land 
NRW statistisch erfassen, gehen von weiter steigenden Zahlen bis Ende 2024 aus.  
Zum Stichtag 27. September 2024 betrug d ie Erfüllung der Aufnahmequote des 
Landes an Geflüchteten für die Stadt Köln 93,52 Prozent. Das bedeutet, dass das Land 
NRW wegen Unterschreitung der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Köln bis zu 
1.113 Geflüchtete zuweisen kann. 
Seit Anfang September 2024 beträgt die Anzahl der Zuweisungen durch die 
Bezirksregierung Arnsberg durchschnittlich 50 bis 60 Personen pro Woche . Zuvor 
erfolgten die Zuweisungen hauptsächlich im Rahmen der Familienzusammenführung 
oder für andere besondere Gruppen.

3 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Die Zahl der untergebrachten Personen liegt zum Ende des III. Quartals  des Jahres 
2024 mi t 9.119 rund 3.400 Personen über de m Tiefststand des Jahres 2021 mit 
5.764 untergebrachten Geflüchteten.  
Jahreswerte 2010 – 2024*: 
*Stand 30. September 2024 
 
  
1.638 1.949 2.196
3.072
5.141
10.153
13.258
10.189 10.216
7.460
6.176 5.764
10.839 10.427
9.119
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024*
Anzahl untergebrachter Geflüchteteter (Stichtag 31.12.)

4 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen untergebrachter Geflüchteter seit September 2023 
in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 
 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Um den Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, erfolgt halbjährlich, zum 
30.06. und 31.12., eine Analyse der Personenstruktur der untergebrachten Menschen. 
Die analysierten Aspekte umfassen dabei Alter, Familienstruktur und Herkunft. Im 
43. Bericht zur Situation Geflüchteter  wurden die Auswertung zum Stichtag 
30. Juni 2024 dargestellt. Die nächste Analyse erfolgt im 45. Bericht mit Stichtag 
31. Dezember 2024. 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsa rten 
genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre  für die Menschen erheblich 
unterscheiden (Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird in: 
 Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt)  
 Notunterkunft (mit Gemeinschaftsverpflegung und 
Gemeinschaftssanitäreinrichtungen)  
 Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) 
 Leichtbauhalle 
 Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und/oder -küchen) 
 Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) 
 Systembau 
 Systembau Holz 
 Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) 
307
-257 -348 -284 -521 -583 -441 -126 -112
56 105 141 173
11.316 11.059 10.711 10.427
9.906
9.323
8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24 Jul 24 Aug 24 Sep 24
monatliche Entwicklung der Unterbringung
Veränderung zum Vormonat Bestand

5 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
 
Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2024: 
 
Stichtag 31. Dez. 31. Jan. 29. Feb. 31. Mrz. 30. Apr. 31. Mai. 30. Jun. 31. Jul. 31. Aug. 30. Sep. 
Notaufnahme 390 320 284 257 345 364 368 288 363 450 
Notunterkünfte 711 618 492 319 298 362 348 444 503 557 
Leichtbauhallen 485 370 212 130 86 69 59 55 78 97 
Beherbergungsbetriebe 2.252 2.188 1.960 1.834 1.704 1.552 1.544 1.596 1.525 1.477 
Mobile Wohneinheiten 1.035 988 1.001 971 929 895 920 916 905 896 
Systembauten 1.730 1.701 1.667 1.621 1.621 1.616 1.622 1.656 1.659 1.659 
Systembauten, Holz 123 122 121 119 117 121 119 120 121 120 
Wohnungen 2.607 2.555 2.554 2.570 2.528 2.584 2.581 2.563 2.553 2.561 
Wohnheime 1.094 1.044 1.032 1.061 1.128 1.081 1.139 1.167 1.239 1.302 
Summe 10.427 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 
 
Grafische Darstellung der Verteilung der Unterbrinungunsarten zum 
30.September 2024: 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt  das Verhältnis von  städtisch untergebrachten geflüchteten 
Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks  an, basierend auf der 
tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen 
dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge  sowie Verlegungen in andere 
Unterkünfte, durch Aufgabe und Inbetriebnahme von Unterbringungsstandorten. 
Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum dritten Quartalsende 2024. 
Die weitere Veränderung der Verteildichte im Jahresverlauf wird von der Entwicklung 
der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich 
Beherbergungsbetriebe; 
1.477; 16%
Leichtbauhallen; 
97; 1%
Mobile 
Wohneinheiten; 
896; 10%
Notaufnahme; 
450; 5%
Notunterkünfte; 
557; 6%
Systembauten; 
1.659; 18%
Systembau Holz; 
120; 2%
Wohnheime; 
1.302; 14%
Wohnungen; 
2.561; 28%
Verteilung der Unterbringungsarten 30.09.2024

6 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
auch die Verteildichte. Auf Grund der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in 
den Haupt herkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur 
eingeschränkt möglich. 
 
 
Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchtete n im gesamten 
Stadtgebiet im III. Quartal etwa 0,83 Prozent der Gesamtbevölkerung.  
Der Stadtbezirk Chorweiler  weist mit 1,09  Prozent den höchsten Anteil an 
untergebrachten Geflüchteten im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl auf. Dies ist vor 
0,85%
1,05%
0,50%
0,76%
0,81%
1,09%
1,03%
0,64%
0,92%
0,83%
0,93%
0,78%
0,51%
0,75%
0,72%
1,00%
1,04%
0,65%
0,89%
0,79%
1,02%
0,77%
0,48%
0,70%
0,82%
0,95%
1,08%
0,67%
0,91%
0,81%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20%
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
Gesamt
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2024
Anteil II. Quartal 2024
Anteil III. Quartal 2024

7 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
allem auf die befristete Wohnc ontaineranlage an der Merianstraße (Parkplatz P5) 
sowie die Systembauten an der Neusser Landstraße und Sinnersdorfer Straße  
zurückzuführen. 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen  ist der Anteil an untergebrachten Geflüchteten auf 
1,05 Prozent gestiegen, was auf die nahezu verdoppelte Belegung der Notunterkunf t 
an der Ringstraße sowie die hohe Auslastung der Not unterkunft an der 
Vorgebirgstraße zurückzuführen  ist. Es ist also keine neue Unterkunft 
hinzugekommen. Im Vergleich zum zweiten Quartal entspricht dies einem Anstieg von 
0,27 Prozentpunkten. 
Im Stadtbezirk Porz  bleibt der Anteil mit 1,03  Prozent an untergebrachten 
Geflüchteten weiterhin hoch. Hauptgrund dafür sind die hohe Belegung der mobilen 
Wohneinheiten in der Aloys-Boecker-Straße und der Josef-Broicher-Straße sowie die 
Systembauten am Urbacher Weg.  
Im Stadtbezirk Lindenthal ist der Anteil mit 0,50 Prozent relativ gering, bedingt durch 
den Mangel an geeigneten Flächen für Wohncontainer oder Systembauten. Im Zuge 
der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden in 
2022 bere its aufgegebene Wohnco ntainer-Standorte (Kronstädter S traße, 
Nikolausstraße und Hermann -Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und 
erneut belegt.  
Im Stadtbezirk Innenstadt  liegt der Anteil Geflüchteter aufgrund der Vielzahl an 
kleinen und größe ren Beherbergungsbetrieben, in denen sie untergebracht sind, bei 
0,85 Prozent. Dieser Anteil ist jedoch aufgrund der breiten Verteilung der unauffälligen 
Unterkünfte weniger sichtbar. Im Vergleich zum zweiten Quartal ist der Anteil hier um 
0,08 Prozentpunkte deutlich gesunken, da Unterbringungsplätze in 
Beherbergungsbetrieben aufgegeben wurden.  
Der Stadtbezirk Mülheim  weist einen Anteil von 0, 92 Prozent auf, wobei die 
Geflüchteten hauptsächlich in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und 
größeren Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht 
durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl 
unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die Qualität 
der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die 
Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. 
 
Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus  dabei auch auf den in den Kölner 
Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Ziele.  
2.1. Entwicklungen III. Quartal 2024 
Der Rat der Stadt Köln hat am 04.  Februar 2021 beschlossen, die Quote der in 
abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten jährlich um 5 Prozent 
zu erhöhen.  
Aufgrund der weiterhin hohen Anzahl an unterzubringenden Personen im Jahr 2024 
ist es nicht möglich, diese Vorgaben umzusetzen. Zum Stichtag 30. September 2024 
waren 70,57 Prozent der in städtischen Ressourcen untergebrachten Geflüchteten – 
insgesamt 4.982 Personen, ohne Berücksichtigung der Notaufnahme Herkulesstraße

8 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
und Beherbergungsbetriebe – in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, 
eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. Diese Zahl hat sich seit dem  
letzten Quartal nicht verändert.  
2.2. Sachstand 
Der Bedarfsfeststellungsbeschluss des Hauptausschusses zur Sicherung und 
Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete (Vorlagen Nr. 0391/2024), 
am 22.  Juli 2024 durch den Rat genehmigt, sieht einen Bedarf von bis zu 
11.500 Plätzen, plus 500 Reserveplätze, bis Ende Juli 2025 vor.  
Derzeit sinkt bei stetig, aber langsam steigender Zahl der unterzubringenden 
Geflüchteten die Zahl der zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze.  
Die Verlängerung und Aufrechterhaltung bestehender Unterbringungsplätze an 
großen Standorten ist angesichts des Bedarfs von Flächen für Schulbau, für 
Parkplätze bei Veranstaltungen und Sportstätten sowie aufgrund der 
Haushaltssituation zunehmend prekär.  
Derzeit ist die weitere Nutzung einzelner Standorte ganz oder teilweise nicht gesichert:  
So läuft bezüglich des Standortes Hardtgenbuscher Kirchwegs die Abstimmung in der 
Verwaltung über den möglichen  Wegfall von 400  Unterbringungsplätzen aufgrund 
eines Schulinterimsbaus. Auch an anderer Stelle ist die Aufrechterhaltung eines 
größeren Standortes noch nicht völlig gesichert. Der Standort Alfred-Schütte-Allee mit 
98 Unterbringungsplätzen entfällt zum 10.  Dezember 2024 aufgrund der Kündigung 
des Standplatzes für die Wohncontainer.  
Ferner verzögern sich Sanierungsmaßnahmen an mehreren Standorten:  
 Herkulesstraße – vorübergehender Ausfall von 288 Unterbringungsplätzen 
aufgrund eines Brandschadens,  
 Luzerner Weg  – vorübergehender Ausfall von 160 Unterbringungsplätzen 
wegen Sanierung der Gemeinschaftssanitäranlagen,  
 Hardtgenbuscher Kirchweg  – eine zeitnahe  Beauftragung notwendiger 
Sanierungen ist aufgrund der ungeklärten Nutzungsperspektive für die 
Unterbringungsressourcen derzeit nicht möglich. 
Ohne Stabilisierung der Ressourcen könnte die Unterbringu ng neuer Geflüchteter im 
Laufe des nächsten Jahres erneut zu einer  Herausforderung werden. In diesem 
Zusammenhang wird auf die Tabelle der Unterbringungsressourcen im 
Bedarfsfeststellungsbeschluss ( 0391/2024) verwiesen. Gegebenenfalls müssen 
erneut Maßnahmen wie verdichtete Belegung  oder Anmietung zusätzlicher 
Unterbringungsplätze in Beherbergungsbetrieben geprüft werden. 
Im Rahmen der Konsolidierung der Beherbergungsbetriebe zur Unterbringung von 
Geflüchteten bleibt es das Ziel, angesichts der Haushaltslage Belegungsverträge mit 
verhältnismäßig kostspieligen Betrieben zu beenden und die Zahl der genutzte n 
Betriebe schrittweise zu reduzieren. Vorrangig werden solche Beherbergungsbetriebe 
im Portfolio abgebaut, die Gemeinschaftsverpflegung anbieten, da diese mit 
zusätzlichen, nicht erstattungsfähigen Kosten verbunden sind. Seit Jahresbeginn 
wurden die Vertr äge mit zwölf Beherbergungsbetrieben nicht verlängert, was den 
Wegfall von 747 Unterbringungsplätzen bedeutete. Bis Ende des Jahres laufen zudem 
die Vereinbarungen mit weiteren fünf Betrieb en aus, wodurch zusätzliche

9 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
270 Unterbringungsplätze wegfallen werd en. Somit verbleiben 
28 Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 1.818 Unterbringungsplätzen.  
Ein vollständiger Verzicht auf Beherbergungsbetriebe ist derzeit jedoch nicht 
realisierbar, da alternative Unterbringungsmöglichkeiten begrenzt sind und diese 
Einrichtungen besonders geeignet sind, vulnerable Geflüchtete, insbesondere 
Personen mit chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf, aufzunehmen. 
Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird weiter mit dem 
Neubau von Unterkünften und der Sanier ung bestehender Einrichtungen verfolgt. 
Auch durch Anmietung von Wohnraum durch das Wohnungsamt, der im Rahmen der 
integrativen Drittelbelegung auch bislang städtisch untergebrachten Geflüchteten 
zugutekommen soll, kann künftig  eine noch höhere Anzahl  der Geflüchteten in 
abgeschlossenen Wohneinheiten  bzw. mit eigenem Wohnraum  versorgt werden. 
Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn 
das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet.  
In der Unterkunft an der Raderberger Straße wurde eine weitere abgeschlossene 
Wohneinheit für einen Unterbringungsplatz übernommen. Die Wohnung wird 
voraussichtlich ab dem 01. Februar 2025 verfügbar sein. 
3. Geflüchtete aus Afghanistan 
Entwicklung in Afghanistan  
Die USA stellten u nter der Bedingung, dass die Taliban Friedensverhandlungen mit 
der afghanischen Regierung führen und Al -Qaida und dem Islamischen Staat das 
Operieren in Afghanistan untersagen, in einem Abkommen vom Februar 2020 den 
Abzug ihrer Truppen in den Raum. Die Verhandlungen zwischen den Taliban und der 
Zentralregierung machten jedoch wenig Fortschritte.  
Am 29. April 2021 begannen die USA unter Präsident Trump und ihre NATO -
Verbündeten mit ihrem bedingungslosen Truppenabzug aus Afghanistan . Es kam in 
der Folge zu Gefechten zwischen Taliban -Kämpfern und afghanischen 
Regierungstruppen, Im Frühsommer 2021 eroberten die Taliban weite Teile 
Afghanistans zurück, während der Widerstand der Regierung und ihrer 
Sicherheitskräfte zusammenbrach. Die Hauptstadt Kabul fiel am 15. August 2021.  
In der Nacht auf den 31. August 2021 beendeten die US -amerikanischen Streitkräfte 
ihre Luftbrücke zum Flughafen in Kabul. Mit den letzten Flügen zogen sie vollständig 
aus Afghanistan ab. 
Im September 2021 bildeten die Taliban eine Interims-Regierung mit ausschließlich 
männlichen Mitgliedern hauptsächl ich paschtunischer Herkunft.  Die Paschtunen 
stellen mit rund 40 Prozent die größte Bevölkerungsgruppe. Die Bundesrepublik 
unterhält bisher keine diplomatischen Beziehun gen zur Taliban -Regierung in 
Afghanistan.  
Nach der Machtü bernahme durch die Taliban verschlechterte sich die 
Menschenrechtssituation und die humanitäre Situation für die afghanische 
Bevölkerung, insbesondere für die Frauen . Dazu trug auch die Einstellung der 
humanitären Hilfen bei.

10 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Informationen und Quellen zur Lage in Afghanistan  
 Einen guten Einblick in die Situation in Afghanistan nach der Wiederherstellung 
der Taliban -Herrschaft 2021 bietet die R eportage von Natalie Amri 
„Afghanistan – Unbesiegter V erlierer“, Aufbau -Verlag-Taschenbusch (atb), 
2023, auch erhältlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung Bonn  
 
 Einen Überblick zu Afghanistan und der Situation afghanischer Geflüchteter bis 
2019 bietet das L änder-Dossier „ Afghanistan“ auf der Webs ite der 
Bundeszentrale für Politische Bildung:  
https://www.bpb.de/themen/migration-
integration/regionalprofile/277554/afghanistan/ 
 
 Ein Update für die Zeit 2021 bis 2024 bietet das Dossier „Kriege und Konflikte 
- Afghanistan“ von Katja Mielke vom 09.  Juli 2024, ebenfalls auf der Website 
der Bundeszentrale für Politische Bildung [Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 ] 
https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-
konflikte/155323/afghanistan/ 
 
 Aktuelle seriöse Informationen zu Afghanistan liefert das „European Country of 
Origin Information Network“ (ecoi.net), auf welches auch die 2. und 21. Kammer 
des Kölner Verwaltungsgerichts zurückgreifen, die mit Asylverfahren von 
afghanischen Antragssteller*innen befasst sind. ecoi.net wird vom 
Österreichischen Roten Kreuz (Abteilung ACCORD) in Kooperation mit dem 
Informationsverbund Asyl & Migration betrieben 
https://www.ecoi.net/de/laender/afghanistan/ 
 
 Zur Lage der Frauen in Afghanistan informieren die auch als Sonderausgabe 
über die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn erhältlichen Bücher  
a) „Die Afghaninnen“ von Shikiba Babori und  
b) „ Wir sind noch da! Mutige Frauen aus Afghanistan “, Hrsg. Nahid 
Shahalimi  
 
Aufenthaltsrechtliche Lage bei Geflüchteten aus Afghanistan 
Die Aufnahme von Ortskräften und anderen gefährdeten Personen aus Afghanistan 
erfolgt seit 2013 über § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Grundlage für die Aufnahme ist 
eine Aufnahmezusage des Bundesinnenministeriums. Mit der Aufnahme  nach 
§ 22 Satz 2 AufenthG ist bereits die besondere Schu tzbedürftigkeit als Flüchtling 
festgestellt. Ein Asylverfahren ist nicht mehr erforderlich und wäre sogar schädlich, da 
es ein bereits erteiltes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlöschen bringt. 
Aufgrund der Aufnahme wird ein Visum oder zumindest ein Ausnahme -Visum bei 
Ankunft (§ 14 Abs.2 AufenthG) erteilt. Während dessen Gültigkeit kann eine auf 
maximal drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis beantragt und erteilt werden. Nach 
Ablauf ist eine Verlängerung für denselben Zeitraum möglich. Die Aufenthaltserlaubnis 
berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (§ 4 a AufenthG) sowie zur Aufnahme 
einer Ausbildung oder eines Studiums.  
Es gibt zudem ein am 17. Oktober 2022 gestartete s Bundesaufnahmeprogramm für 
besonders gefährdete Afghan*innen, das vom Außenministerium und dem 
Bundesinnenministerium initiiert wurde. Die Aufnahme erfolgt hier gemäß 
§ 23 AufenthG. (weitere Info s: 
https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de)

11 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Für alle Personen aus Afghanistan, für die keine Aufnahmezusage nach §§ 22 Abs.2 
oder 23 AufenthG erfolgt ist, ist ein Asylverfahren oder ein anderes 
aufenthaltsrechtliches Verfahren erforderlich, um als Flüchtling anerkannt zu werden 
und ein (befristetes) Bleiberecht zu erhalten.  
Im Einzelfall sollte stets eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.   
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass 
afghanischen Frauen in der EU grundsätzlich ohne Nachweis einer konkreten 
individuellen Bedrohung aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen Asyl zusteht, da eine 
„Gruppenverfolgungssituation“ aufgrund des Geschlechts vorliegt. Es hatten zwei 
Afghaninnen in Österreich geklagt, von denen eine in Afghanistan  zwangsverheiratet 
werden sollte. 
Neue Asylanträge von Geflüchteten aus Afghanistan in der BRD 
Von den von Januar bis Ende September 2024 rund 179.000 Asyl-Erstanträgen 
entfielen laut BAMF die meisten auf Syrer*innen (58.000) und Afghan*innen (28.000). 
Diese beiden Nationalitäten waren auch unter den 18.113 im September registrierten 
Erstantragssteller*innen die Hauptgruppen. Afghan*innen werden nach wie vor 
größtenteils als schutzberechtigt anerkannt. Ihre Schutzquote liegt bei 76 Prozent. 
https://www.proasyl.de/hintergrund/die-wichtigsten-fakten-zur-aufnahme-aus-
afghanistan-nach-§-22-satz-2-aufenthaltsgesetz/ 
 
Geflüchtete aus Afghanistan in Köln 
Vom Ausländeramt der Stadt Köln waren zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt 
4.656 Afghan*innen im Stadtgebiet Köln registriert, davon 2.773 männlich und 
1.882 weiblich. Bei einer Person ist das Geschlecht noch nicht registriert. 
Deren aufenthaltsrechtlicher Status fächert sich wie folgt auf:  
Aufenthaltserlaubnisse  Gesamt 
Niederlassungserlaubnis  463 
Aufenthaltserlaubnis, davon    2.967 
a) Ausbildung / Erwerbstätigkeit  25  
b) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe 2.532  
c) familiäre Gründe  384  
d) besondere Aufenthaltsrechte  46  
Aufenthaltsgestattung (während Asylverfahren)   289 
Duldung   96 
Fiktionsbescheinigung (Bescheinigung über Antragstellung)  731 
Keine Aufenthaltserlaubnisse   110 
Insgesamt   4.656

12 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Die Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen – brachte zum Stichtag 30. September 2024 
insgesamt 731 afghanische Staatsangehörige  als Geflüchtete unter. Diese sind in 
den obigen Angaben des Ausländeramtes enthalten und teilen sich nach Alter und 
Geschlecht wie folgt auf:  
 
Alter männlich weiblich insgesamt 
0-13 128 89 217 
14-17 44 29 73 
18-65 255 175 430 
ab 66 4 7 11 
 
Der Aufenthaltsstatus der städtisch untergebrachten afghanischen Geflüchteten sieht 
derzeit wie folgt aus 
Aufenthaltsstatus Anzahl 
Aufenthaltserlaubnis (§ 22 Satz 2 AufenthG) 362 
Aufenthaltsgestattung (während Asylverfahren)  148 
Fiktionsbescheinigung  112 
Duldung  22 
Visum (Ausnahme-Visum § 14 Abs.2 AufenthG)  9 
Vorläufige Bescheinigung 6 
Niederlassungserlaubnis  3 
Vorladung Ausländerbehörde 1 
Grenzübertrittsbescheinigung  1 
Noch nicht erfasster Aufenthaltsstatus 67 
 
Im Rahmen der kommunalen Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 
kommt es auf den Aufenthaltsstatus der unterzubringenden Person zunächst nicht an, 
so dass häufig eine Erfassung erst im Nachhinein erfolgt. 
 
Untergebrachte unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan  
628 unbegleitete und ehemalige unbegleitete minderjährige Geflüchtete wurden im 
September 2024 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln betreut. 
Die größte Herkunftsgruppe der unbegleiteten Jugendlichen kommt aus Afghanistan 
mit 237 Personen. Diese sind nicht in de m im vorherigen Abschnitt genannten 
Personenkreis enthalten.

13 
 
44. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2024 
Entwicklung der Zahl afghanischer Staatsbürger*innen in Deutschland  
2015 lebten 131.454 afghanische Staatsbürger*innen in Deutschland. 2016 kam es zu 
einem sprunghaften Anstieg auf 253.485 Personen. In den Folgejahren bis zum 
31. Dezember 2020 stieg die Zahl auf 271.805 nur langsam an. 
Danach kam es ab Frühjahr 2021 aufgrund der Fluchtbewegung nach der Rückkehr 
der Taliban erneut zu einem erheblichen Anstieg der Zahlen. Zum 31. Dezember 2021 
lebten in Deutschland 309.820 afghanische Staatsbürger *innen, zum 
31. Dezember 2022 waren es  rund 377.000.  Diese bildeten den größten Teil der 
insgesamt 425.000 Menschen afghanischer Abstammung  in Deutschland, darunter 
auch Deutsche afghanischer Abstammung. 
Zum 31. Dezember 2023 lebten circa  419.000 afghanische Staatsbürger*innen in 
der BRD. Deutschland hat damit die größte afghanische Gemeinschaft in Europa. 
 
Der IV . Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüch teter in Köln mit Stichtag  
31. Dezember 2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des I. Quartals 2025 
erstellt.

Beratungsverlauf (17)

19.11.2024 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3578/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.11.2024
Erstellt
11.11.2024 14:23