3578/2024
44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 15.11.2024 3578/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 19.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Gesundheitsausschuss 26.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 09.12.2024 44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den III. Quartalsbericht 2024 (44. Bericht, Stand 30.09.2024) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht und bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024. In diesem Bericht wird im 3. Kapitel zum 2 Thema „Geflüchtete aus Afghanistan“ informiert. Gez. Dr. Rau Anlage 44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
44. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 44. Bericht (III. Quartal 2024) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 30. September 2024 1 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 4 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 5 2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 7 2.1. Entwicklungen III. Quartal 2024 ....................................................................................... 7 2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 8 3. Geflüchtete aus Afghanistan .......................................................................................................... 9 2 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag aus §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnahme- gesetz NRW (FlüAG) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die ihr von der Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen werden sowie von unerlaubt Eingereisten, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet, wobei eine bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützend tätig ist. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht . Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. September 2024. Es besteht daher die Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen In der ersten Jahreshälfte 2024 war zunächst ein rückläufiger Trend bei den Kölner Unterbringungszahlen zu beobachten. Dies lässt sich auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen hat die Bezirksregierung Arnsberg neu ankommende Geflüchtete zur Entlastung der Kommunen vermehrt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, deren Kapazitäten erweitert wurden. Zum a nderen haben die vorübergehenden stationären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz sowie die verschärften Grenzkontrollen im Rahmen der Fußball -Europameisterschaft an den EU - Binnengrenzen zu Dänemark, Frankreich und den Benelux-Staaten wahrscheinlich zur Reduktion unerlaubter Einreisen beigetragen. Seit Juni 2024 ist wieder ein stetiger monatlicher Anstieg der U nterbringungszahlen festzustellen von 8.644 (31. Mai 2024) auf 9. 119 (30. September 2024). Sowohl die EU als auch d ie Bezirksregierung Arnsberg, die die Zahl der Geflüchteten im Land NRW statistisch erfassen, gehen von weiter steigenden Zahlen bis Ende 2024 aus. Zum Stichtag 27. September 2024 betrug d ie Erfüllung der Aufnahmequote des Landes an Geflüchteten für die Stadt Köln 93,52 Prozent. Das bedeutet, dass das Land NRW wegen Unterschreitung der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Köln bis zu 1.113 Geflüchtete zuweisen kann. Seit Anfang September 2024 beträgt die Anzahl der Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg durchschnittlich 50 bis 60 Personen pro Woche . Zuvor erfolgten die Zuweisungen hauptsächlich im Rahmen der Familienzusammenführung oder für andere besondere Gruppen. 3 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Die Zahl der untergebrachten Personen liegt zum Ende des III. Quartals des Jahres 2024 mi t 9.119 rund 3.400 Personen über de m Tiefststand des Jahres 2021 mit 5.764 untergebrachten Geflüchteten. Jahreswerte 2010 – 2024*: *Stand 30. September 2024 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.258 10.189 10.216 7.460 6.176 5.764 10.839 10.427 9.119 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024* Anzahl untergebrachter Geflüchteteter (Stichtag 31.12.) 4 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen untergebrachter Geflüchteter seit September 2023 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft Um den Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, erfolgt halbjährlich, zum 30.06. und 31.12., eine Analyse der Personenstruktur der untergebrachten Menschen. Die analysierten Aspekte umfassen dabei Alter, Familienstruktur und Herkunft. Im 43. Bericht zur Situation Geflüchteter wurden die Auswertung zum Stichtag 30. Juni 2024 dargestellt. Die nächste Analyse erfolgt im 45. Bericht mit Stichtag 31. Dezember 2024. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsa rten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird in: Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt) Notunterkunft (mit Gemeinschaftsverpflegung und Gemeinschaftssanitäreinrichtungen) Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) Leichtbauhalle Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und/oder -küchen) Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) Systembau Systembau Holz Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) 307 -257 -348 -284 -521 -583 -441 -126 -112 56 105 141 173 11.316 11.059 10.711 10.427 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 12.000 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24 Jul 24 Aug 24 Sep 24 monatliche Entwicklung der Unterbringung Veränderung zum Vormonat Bestand 5 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2024: Stichtag 31. Dez. 31. Jan. 29. Feb. 31. Mrz. 30. Apr. 31. Mai. 30. Jun. 31. Jul. 31. Aug. 30. Sep. Notaufnahme 390 320 284 257 345 364 368 288 363 450 Notunterkünfte 711 618 492 319 298 362 348 444 503 557 Leichtbauhallen 485 370 212 130 86 69 59 55 78 97 Beherbergungsbetriebe 2.252 2.188 1.960 1.834 1.704 1.552 1.544 1.596 1.525 1.477 Mobile Wohneinheiten 1.035 988 1.001 971 929 895 920 916 905 896 Systembauten 1.730 1.701 1.667 1.621 1.621 1.616 1.622 1.656 1.659 1.659 Systembauten, Holz 123 122 121 119 117 121 119 120 121 120 Wohnungen 2.607 2.555 2.554 2.570 2.528 2.584 2.581 2.563 2.553 2.561 Wohnheime 1.094 1.044 1.032 1.061 1.128 1.081 1.139 1.167 1.239 1.302 Summe 10.427 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 Grafische Darstellung der Verteilung der Unterbrinungunsarten zum 30.September 2024: 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Aufgabe und Inbetriebnahme von Unterbringungsstandorten. Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum dritten Quartalsende 2024. Die weitere Veränderung der Verteildichte im Jahresverlauf wird von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich Beherbergungsbetriebe; 1.477; 16% Leichtbauhallen; 97; 1% Mobile Wohneinheiten; 896; 10% Notaufnahme; 450; 5% Notunterkünfte; 557; 6% Systembauten; 1.659; 18% Systembau Holz; 120; 2% Wohnheime; 1.302; 14% Wohnungen; 2.561; 28% Verteilung der Unterbringungsarten 30.09.2024 6 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 auch die Verteildichte. Auf Grund der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Haupt herkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur eingeschränkt möglich. Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchtete n im gesamten Stadtgebiet im III. Quartal etwa 0,83 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Stadtbezirk Chorweiler weist mit 1,09 Prozent den höchsten Anteil an untergebrachten Geflüchteten im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl auf. Dies ist vor 0,85% 1,05% 0,50% 0,76% 0,81% 1,09% 1,03% 0,64% 0,92% 0,83% 0,93% 0,78% 0,51% 0,75% 0,72% 1,00% 1,04% 0,65% 0,89% 0,79% 1,02% 0,77% 0,48% 0,70% 0,82% 0,95% 1,08% 0,67% 0,91% 0,81% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2024 Anteil II. Quartal 2024 Anteil III. Quartal 2024 7 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 allem auf die befristete Wohnc ontaineranlage an der Merianstraße (Parkplatz P5) sowie die Systembauten an der Neusser Landstraße und Sinnersdorfer Straße zurückzuführen. Im Stadtbezirk Rodenkirchen ist der Anteil an untergebrachten Geflüchteten auf 1,05 Prozent gestiegen, was auf die nahezu verdoppelte Belegung der Notunterkunf t an der Ringstraße sowie die hohe Auslastung der Not unterkunft an der Vorgebirgstraße zurückzuführen ist. Es ist also keine neue Unterkunft hinzugekommen. Im Vergleich zum zweiten Quartal entspricht dies einem Anstieg von 0,27 Prozentpunkten. Im Stadtbezirk Porz bleibt der Anteil mit 1,03 Prozent an untergebrachten Geflüchteten weiterhin hoch. Hauptgrund dafür sind die hohe Belegung der mobilen Wohneinheiten in der Aloys-Boecker-Straße und der Josef-Broicher-Straße sowie die Systembauten am Urbacher Weg. Im Stadtbezirk Lindenthal ist der Anteil mit 0,50 Prozent relativ gering, bedingt durch den Mangel an geeigneten Flächen für Wohncontainer oder Systembauten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden in 2022 bere its aufgegebene Wohnco ntainer-Standorte (Kronstädter S traße, Nikolausstraße und Hermann -Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Im Stadtbezirk Innenstadt liegt der Anteil Geflüchteter aufgrund der Vielzahl an kleinen und größe ren Beherbergungsbetrieben, in denen sie untergebracht sind, bei 0,85 Prozent. Dieser Anteil ist jedoch aufgrund der breiten Verteilung der unauffälligen Unterkünfte weniger sichtbar. Im Vergleich zum zweiten Quartal ist der Anteil hier um 0,08 Prozentpunkte deutlich gesunken, da Unterbringungsplätze in Beherbergungsbetrieben aufgegeben wurden. Der Stadtbezirk Mülheim weist einen Anteil von 0, 92 Prozent auf, wobei die Geflüchteten hauptsächlich in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und größeren Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Ziele. 2.1. Entwicklungen III. Quartal 2024 Der Rat der Stadt Köln hat am 04. Februar 2021 beschlossen, die Quote der in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten jährlich um 5 Prozent zu erhöhen. Aufgrund der weiterhin hohen Anzahl an unterzubringenden Personen im Jahr 2024 ist es nicht möglich, diese Vorgaben umzusetzen. Zum Stichtag 30. September 2024 waren 70,57 Prozent der in städtischen Ressourcen untergebrachten Geflüchteten – insgesamt 4.982 Personen, ohne Berücksichtigung der Notaufnahme Herkulesstraße 8 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 und Beherbergungsbetriebe – in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. Diese Zahl hat sich seit dem letzten Quartal nicht verändert. 2.2. Sachstand Der Bedarfsfeststellungsbeschluss des Hauptausschusses zur Sicherung und Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete (Vorlagen Nr. 0391/2024), am 22. Juli 2024 durch den Rat genehmigt, sieht einen Bedarf von bis zu 11.500 Plätzen, plus 500 Reserveplätze, bis Ende Juli 2025 vor. Derzeit sinkt bei stetig, aber langsam steigender Zahl der unterzubringenden Geflüchteten die Zahl der zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze. Die Verlängerung und Aufrechterhaltung bestehender Unterbringungsplätze an großen Standorten ist angesichts des Bedarfs von Flächen für Schulbau, für Parkplätze bei Veranstaltungen und Sportstätten sowie aufgrund der Haushaltssituation zunehmend prekär. Derzeit ist die weitere Nutzung einzelner Standorte ganz oder teilweise nicht gesichert: So läuft bezüglich des Standortes Hardtgenbuscher Kirchwegs die Abstimmung in der Verwaltung über den möglichen Wegfall von 400 Unterbringungsplätzen aufgrund eines Schulinterimsbaus. Auch an anderer Stelle ist die Aufrechterhaltung eines größeren Standortes noch nicht völlig gesichert. Der Standort Alfred-Schütte-Allee mit 98 Unterbringungsplätzen entfällt zum 10. Dezember 2024 aufgrund der Kündigung des Standplatzes für die Wohncontainer. Ferner verzögern sich Sanierungsmaßnahmen an mehreren Standorten: Herkulesstraße – vorübergehender Ausfall von 288 Unterbringungsplätzen aufgrund eines Brandschadens, Luzerner Weg – vorübergehender Ausfall von 160 Unterbringungsplätzen wegen Sanierung der Gemeinschaftssanitäranlagen, Hardtgenbuscher Kirchweg – eine zeitnahe Beauftragung notwendiger Sanierungen ist aufgrund der ungeklärten Nutzungsperspektive für die Unterbringungsressourcen derzeit nicht möglich. Ohne Stabilisierung der Ressourcen könnte die Unterbringu ng neuer Geflüchteter im Laufe des nächsten Jahres erneut zu einer Herausforderung werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Tabelle der Unterbringungsressourcen im Bedarfsfeststellungsbeschluss ( 0391/2024) verwiesen. Gegebenenfalls müssen erneut Maßnahmen wie verdichtete Belegung oder Anmietung zusätzlicher Unterbringungsplätze in Beherbergungsbetrieben geprüft werden. Im Rahmen der Konsolidierung der Beherbergungsbetriebe zur Unterbringung von Geflüchteten bleibt es das Ziel, angesichts der Haushaltslage Belegungsverträge mit verhältnismäßig kostspieligen Betrieben zu beenden und die Zahl der genutzte n Betriebe schrittweise zu reduzieren. Vorrangig werden solche Beherbergungsbetriebe im Portfolio abgebaut, die Gemeinschaftsverpflegung anbieten, da diese mit zusätzlichen, nicht erstattungsfähigen Kosten verbunden sind. Seit Jahresbeginn wurden die Vertr äge mit zwölf Beherbergungsbetrieben nicht verlängert, was den Wegfall von 747 Unterbringungsplätzen bedeutete. Bis Ende des Jahres laufen zudem die Vereinbarungen mit weiteren fünf Betrieb en aus, wodurch zusätzliche 9 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 270 Unterbringungsplätze wegfallen werd en. Somit verbleiben 28 Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 1.818 Unterbringungsplätzen. Ein vollständiger Verzicht auf Beherbergungsbetriebe ist derzeit jedoch nicht realisierbar, da alternative Unterbringungsmöglichkeiten begrenzt sind und diese Einrichtungen besonders geeignet sind, vulnerable Geflüchtete, insbesondere Personen mit chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf, aufzunehmen. Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird weiter mit dem Neubau von Unterkünften und der Sanier ung bestehender Einrichtungen verfolgt. Auch durch Anmietung von Wohnraum durch das Wohnungsamt, der im Rahmen der integrativen Drittelbelegung auch bislang städtisch untergebrachten Geflüchteten zugutekommen soll, kann künftig eine noch höhere Anzahl der Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten bzw. mit eigenem Wohnraum versorgt werden. Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. In der Unterkunft an der Raderberger Straße wurde eine weitere abgeschlossene Wohneinheit für einen Unterbringungsplatz übernommen. Die Wohnung wird voraussichtlich ab dem 01. Februar 2025 verfügbar sein. 3. Geflüchtete aus Afghanistan Entwicklung in Afghanistan Die USA stellten u nter der Bedingung, dass die Taliban Friedensverhandlungen mit der afghanischen Regierung führen und Al -Qaida und dem Islamischen Staat das Operieren in Afghanistan untersagen, in einem Abkommen vom Februar 2020 den Abzug ihrer Truppen in den Raum. Die Verhandlungen zwischen den Taliban und der Zentralregierung machten jedoch wenig Fortschritte. Am 29. April 2021 begannen die USA unter Präsident Trump und ihre NATO - Verbündeten mit ihrem bedingungslosen Truppenabzug aus Afghanistan . Es kam in der Folge zu Gefechten zwischen Taliban -Kämpfern und afghanischen Regierungstruppen, Im Frühsommer 2021 eroberten die Taliban weite Teile Afghanistans zurück, während der Widerstand der Regierung und ihrer Sicherheitskräfte zusammenbrach. Die Hauptstadt Kabul fiel am 15. August 2021. In der Nacht auf den 31. August 2021 beendeten die US -amerikanischen Streitkräfte ihre Luftbrücke zum Flughafen in Kabul. Mit den letzten Flügen zogen sie vollständig aus Afghanistan ab. Im September 2021 bildeten die Taliban eine Interims-Regierung mit ausschließlich männlichen Mitgliedern hauptsächl ich paschtunischer Herkunft. Die Paschtunen stellen mit rund 40 Prozent die größte Bevölkerungsgruppe. Die Bundesrepublik unterhält bisher keine diplomatischen Beziehun gen zur Taliban -Regierung in Afghanistan. Nach der Machtü bernahme durch die Taliban verschlechterte sich die Menschenrechtssituation und die humanitäre Situation für die afghanische Bevölkerung, insbesondere für die Frauen . Dazu trug auch die Einstellung der humanitären Hilfen bei. 10 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Informationen und Quellen zur Lage in Afghanistan Einen guten Einblick in die Situation in Afghanistan nach der Wiederherstellung der Taliban -Herrschaft 2021 bietet die R eportage von Natalie Amri „Afghanistan – Unbesiegter V erlierer“, Aufbau -Verlag-Taschenbusch (atb), 2023, auch erhältlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung Bonn Einen Überblick zu Afghanistan und der Situation afghanischer Geflüchteter bis 2019 bietet das L änder-Dossier „ Afghanistan“ auf der Webs ite der Bundeszentrale für Politische Bildung: https://www.bpb.de/themen/migration- integration/regionalprofile/277554/afghanistan/ Ein Update für die Zeit 2021 bis 2024 bietet das Dossier „Kriege und Konflikte - Afghanistan“ von Katja Mielke vom 09. Juli 2024, ebenfalls auf der Website der Bundeszentrale für Politische Bildung [Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 ] https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege- konflikte/155323/afghanistan/ Aktuelle seriöse Informationen zu Afghanistan liefert das „European Country of Origin Information Network“ (ecoi.net), auf welches auch die 2. und 21. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts zurückgreifen, die mit Asylverfahren von afghanischen Antragssteller*innen befasst sind. ecoi.net wird vom Österreichischen Roten Kreuz (Abteilung ACCORD) in Kooperation mit dem Informationsverbund Asyl & Migration betrieben https://www.ecoi.net/de/laender/afghanistan/ Zur Lage der Frauen in Afghanistan informieren die auch als Sonderausgabe über die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn erhältlichen Bücher a) „Die Afghaninnen“ von Shikiba Babori und b) „ Wir sind noch da! Mutige Frauen aus Afghanistan “, Hrsg. Nahid Shahalimi Aufenthaltsrechtliche Lage bei Geflüchteten aus Afghanistan Die Aufnahme von Ortskräften und anderen gefährdeten Personen aus Afghanistan erfolgt seit 2013 über § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Grundlage für die Aufnahme ist eine Aufnahmezusage des Bundesinnenministeriums. Mit der Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG ist bereits die besondere Schu tzbedürftigkeit als Flüchtling festgestellt. Ein Asylverfahren ist nicht mehr erforderlich und wäre sogar schädlich, da es ein bereits erteiltes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlöschen bringt. Aufgrund der Aufnahme wird ein Visum oder zumindest ein Ausnahme -Visum bei Ankunft (§ 14 Abs.2 AufenthG) erteilt. Während dessen Gültigkeit kann eine auf maximal drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis beantragt und erteilt werden. Nach Ablauf ist eine Verlängerung für denselben Zeitraum möglich. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (§ 4 a AufenthG) sowie zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums. Es gibt zudem ein am 17. Oktober 2022 gestartete s Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghan*innen, das vom Außenministerium und dem Bundesinnenministerium initiiert wurde. Die Aufnahme erfolgt hier gemäß § 23 AufenthG. (weitere Info s: https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de) 11 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Für alle Personen aus Afghanistan, für die keine Aufnahmezusage nach §§ 22 Abs.2 oder 23 AufenthG erfolgt ist, ist ein Asylverfahren oder ein anderes aufenthaltsrechtliches Verfahren erforderlich, um als Flüchtling anerkannt zu werden und ein (befristetes) Bleiberecht zu erhalten. Im Einzelfall sollte stets eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass afghanischen Frauen in der EU grundsätzlich ohne Nachweis einer konkreten individuellen Bedrohung aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen Asyl zusteht, da eine „Gruppenverfolgungssituation“ aufgrund des Geschlechts vorliegt. Es hatten zwei Afghaninnen in Österreich geklagt, von denen eine in Afghanistan zwangsverheiratet werden sollte. Neue Asylanträge von Geflüchteten aus Afghanistan in der BRD Von den von Januar bis Ende September 2024 rund 179.000 Asyl-Erstanträgen entfielen laut BAMF die meisten auf Syrer*innen (58.000) und Afghan*innen (28.000). Diese beiden Nationalitäten waren auch unter den 18.113 im September registrierten Erstantragssteller*innen die Hauptgruppen. Afghan*innen werden nach wie vor größtenteils als schutzberechtigt anerkannt. Ihre Schutzquote liegt bei 76 Prozent. https://www.proasyl.de/hintergrund/die-wichtigsten-fakten-zur-aufnahme-aus- afghanistan-nach-§-22-satz-2-aufenthaltsgesetz/ Geflüchtete aus Afghanistan in Köln Vom Ausländeramt der Stadt Köln waren zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt 4.656 Afghan*innen im Stadtgebiet Köln registriert, davon 2.773 männlich und 1.882 weiblich. Bei einer Person ist das Geschlecht noch nicht registriert. Deren aufenthaltsrechtlicher Status fächert sich wie folgt auf: Aufenthaltserlaubnisse Gesamt Niederlassungserlaubnis 463 Aufenthaltserlaubnis, davon 2.967 a) Ausbildung / Erwerbstätigkeit 25 b) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe 2.532 c) familiäre Gründe 384 d) besondere Aufenthaltsrechte 46 Aufenthaltsgestattung (während Asylverfahren) 289 Duldung 96 Fiktionsbescheinigung (Bescheinigung über Antragstellung) 731 Keine Aufenthaltserlaubnisse 110 Insgesamt 4.656 12 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Die Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen – brachte zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt 731 afghanische Staatsangehörige als Geflüchtete unter. Diese sind in den obigen Angaben des Ausländeramtes enthalten und teilen sich nach Alter und Geschlecht wie folgt auf: Alter männlich weiblich insgesamt 0-13 128 89 217 14-17 44 29 73 18-65 255 175 430 ab 66 4 7 11 Der Aufenthaltsstatus der städtisch untergebrachten afghanischen Geflüchteten sieht derzeit wie folgt aus Aufenthaltsstatus Anzahl Aufenthaltserlaubnis (§ 22 Satz 2 AufenthG) 362 Aufenthaltsgestattung (während Asylverfahren) 148 Fiktionsbescheinigung 112 Duldung 22 Visum (Ausnahme-Visum § 14 Abs.2 AufenthG) 9 Vorläufige Bescheinigung 6 Niederlassungserlaubnis 3 Vorladung Ausländerbehörde 1 Grenzübertrittsbescheinigung 1 Noch nicht erfasster Aufenthaltsstatus 67 Im Rahmen der kommunalen Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz kommt es auf den Aufenthaltsstatus der unterzubringenden Person zunächst nicht an, so dass häufig eine Erfassung erst im Nachhinein erfolgt. Untergebrachte unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan 628 unbegleitete und ehemalige unbegleitete minderjährige Geflüchtete wurden im September 2024 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln betreut. Die größte Herkunftsgruppe der unbegleiteten Jugendlichen kommt aus Afghanistan mit 237 Personen. Diese sind nicht in de m im vorherigen Abschnitt genannten Personenkreis enthalten. 13 44. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2024 Entwicklung der Zahl afghanischer Staatsbürger*innen in Deutschland 2015 lebten 131.454 afghanische Staatsbürger*innen in Deutschland. 2016 kam es zu einem sprunghaften Anstieg auf 253.485 Personen. In den Folgejahren bis zum 31. Dezember 2020 stieg die Zahl auf 271.805 nur langsam an. Danach kam es ab Frühjahr 2021 aufgrund der Fluchtbewegung nach der Rückkehr der Taliban erneut zu einem erheblichen Anstieg der Zahlen. Zum 31. Dezember 2021 lebten in Deutschland 309.820 afghanische Staatsbürger *innen, zum 31. Dezember 2022 waren es rund 377.000. Diese bildeten den größten Teil der insgesamt 425.000 Menschen afghanischer Abstammung in Deutschland, darunter auch Deutsche afghanischer Abstammung. Zum 31. Dezember 2023 lebten circa 419.000 afghanische Staatsbürger*innen in der BRD. Deutschland hat damit die größte afghanische Gemeinschaft in Europa. Der IV . Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüch teter in Köln mit Stichtag 31. Dezember 2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des I. Quartals 2025 erstellt.
Beratungsverlauf (17)
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3578/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.11.2024
- Erstellt
- 11.11.2024 14:23