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SV-2016/0034

Antrag der Fraktion UWIGA vom 9. August 2016 betr. Anliegerinformation bei Straßenbaumaßnahmen

Antrag 10.08.2016

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SV-2016/0034

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SV-2016/0034

2202 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2016/0034 
 
 
Antrag der Fraktion UWIGA vom 9. August 2016 betr. Anliegerinformation bei 
Straßenbaumaßnahmen 
 
 
 
 
Fraktion UWIGA  
Elisabethenstraße  31  
64283 Darmstadt 
 
 
  bringt´s auf den Punkt  
 
                                                                                          Datum:09.08.2016 
 
ANTRAG:  Anliegerinformation bei Straßenbaumaßnahmen 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
 
Vor erschließungs- oder straßenbeitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen werden die 
Anwohner und die Eigentümer im Rahmen einer Versammlung nicht nur über die 
Baumaßnahme selbst sondern insbesondere auch über die die Höhe der auf die jeweiligen 
Grundstücke entfallenden voraussichtlichen Beiträge informiert. 
 
 
Begründung: 
 
Am 8.7.2016 fand im Gemeindehaus der Liebfrauengemeinde eine Anwohnerinformation zum 
Um- und Ausbau der Klappacher Straße statt. Den Anwesenden wurde mitgeteilt, dass die 
vorgestellte Ausführungsplanung seitens des Magistrats feststehe und so der 
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werde. Änderungswünsche aus 
der Versammlung könnten wegen der fortgeschrittenen Planung nicht mehr berücksichtigt 
werden.  
 
Führten diese Äußerungen alleine schon zu Unmut bei den anwesenden Bürgern, so drohte die 
Stimmung gänzlich zu kippen, als auf die Frage nach der voraussichtlichen Beitragsbelastung 
lediglich auf die Schwierigkeiten der beitragsrechtlichen Verteilung verwiesen wurde, die eine 
Zahlenangabe nicht erlaube.  
 
In anderen Kommunen wird bei derartigen Veranstaltungen regelmäßig auf der Grundlage der 
Kostenschätzung der voraussichtliche beitragsfähige Aufwand und der umlagefähige Aufwand 
benannt sowie über die wesentlichen Bestandteile des Verteilungsmaßstabs und den 
voraussichtlichen Zeitpunkt der Zahlung informiert. Zum Ende der Veranstaltung besteht dann 
regelmäßig auch Gelegenheit, den zu zahlenden Betrag größenordnungsmäßig individuell zu 
erfragen. Die Beitragspflichtigen haben so die Möglichkeit, sich betragsmäßig und zeitlich auf 
Zahlungen im vier- bis fünfstelligen Bereich vorzubereiten. 
 
gez.: Stadtverordnete : Erich Bauer, Jes Peter Nissen, Gudrun Deutschler

Beratungsverlauf (2)

TOP 27.2
TOP 18.3

Orte (2)

  • Elisabethenstraße 31
  • Klappacher Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2016/0034
Typ
Antrag
Datum
10.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00