4113/2021
Regionalplan-Überarbeitung: Information zum Stand des Verfahrens
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 26.11.2021 4113/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Wirtschaftsausschuss 13.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 Regionalplan-Überarbeitung: Information zum Stand des Verfahrens Ausgangssituation Die Bezirksregierung Köln überarbeitet derzeit in Abstimmung mit dem Regionalrat den Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Verfahrensführerin ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32. Im Regionalplan werden die aktuellen und zukünftig angestrebten Siedlungs-, Infrastruktur- und Frei- raumentwicklungen abgestimmt und sowohl textlich als auch zeichnerisch im Sinne eines Flächen- vorsorgeplans für die Region festgelegt. Diese regionalplanerischen Festlegungen sind von den Städ- ten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrsplanung, des Naturschutzes oder auch der Landwirtschaft im Rahmen der Abwägung zu beachten oder zu berücksichtigen. Hintergrund der laufenden Regionalplanüberarbeitung sind neue Herausforderungen und Zielsetzun- gen der Raum - und Regionalentwicklung sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen beispielsweise der Klimawandel, veränderte ökonomi sche Rahmenbedingungen, Wande- rungsbewegungen, der demografische Wandel und ein neuer Landesentwicklungsplan Nordrhein - 2 Westfalen (LEP NRW). Ein Ausgangspunkt der Überarbeitung ist dabei die Ende 2018 fortgeschriebenen Einwohnerprogno- se von IT.NRW auf dere n Grundlage die Bezirksregierung für die Stadt Köln bis 2040 einen endoge- nen Bedarf von 2.637 ha Siedlungsfläche für Wohnen/Mischnutzung und 815 ha Gewerbefläche für Gewerbe/Industrie ermittelt hat. Das informelle Verfahren Die Regionalplanüberarbeitung ist in ein informelles Planverfahren und ein formelles Planverfahren aufgeteilt und dauert mehrere Jahre. Im Jahr 2017 startete der informelle Teil des Planverfahrens, in dem die Bezirksregierung in unterschiedlichen Formaten den Dialog mit Kommunen, Fachbehörden, Verbänden, der Politik und der Öffentlichkeit führte. Zudem war es Aufgabe der Kommunen, vorhan- dene Reserveflächen für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) aber ebenso andere Flächenfestlegungen im geltenden R egionalplan zu überprüfen, Anpas- sungen bestehender Festlegungen vorzuschlagen und neue Optionen für Allgemeine Siedlungsberei- che (ASB) und Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) zu identifizieren. Die Arbeiten der Stadt Köln in diesem informellen Teil des Üb erarbeitungsverfahrens wurden in die Module I-III gegliedert, mit den Vorlagen Nr. 0621/2019 (Modul I (Reserveflächen) und II (Anpassungen)) sowie Vorlage Nr. 2887/2019 (Modul III (Optionsflächen)) den Gremien des Rates zur Beratung vorgelegt und an die Bezirksregierung mit dem Vorbehalt einer nachgelagerten Beschlussfassung durch den Rat übermit- telt. Am 13.03.2020 beschloss der Regionalrat ein erstes Plankonzept zum künftigen Regionalplan, in welches die Inhalte und Vorschläge der Stadt Köln einflossen (v gl. Vorlage Nr. 0807/2020). Auf Grundlage dieses Plankonzeptes erfolgte die erforderliche Umweltprüfung und wird ein vollständiger Planentwurf durch die Bezirksregierung Köln erarbeitet. Am 18.06.2020 nahm der Rat die von Seiten der Verwaltung identifizie rten Optionen für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) (Modul III) sowie die hierzu er- folgten Beratungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis und beschloss, nach erfolgter Umweltprü- fung über die Optionsflächen zu beraten. Exkurs: Vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Unter dem Eindruck der Flutschäden vom Juli 2021 war es dem Regionaltrat wichtig, noch vor dem Erarbeitungsbeschluss zur Regionalplanüberarbeitung und damit dem Beginn des Formellen Verfah- rens in seiner Sitzung am 24.09.2021 als Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu beschließen, die ermittelten Standorte mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleitplanerisch verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche im Entwurf des Regionalplans vorzusehen. Die hierdurch ent- fallende Siedlungsfläche solle vollumfänglich an raumverträglichen Standorten abgebildet werden. (Unterlagen zum Beschluss abrufbar unter: https://bezreg- koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRGvx2vh8X5lFI2b8i-lV64 . Die mit dem Beschluss begründete Reduzierung von Siedlungsraum im Regionalplanentwurf auf- grund bestehender Hochwasserrisiken (HQextrem) umfasst für die Stadt Köln 139 ha ASB und 12ha GIB. Dies ist vor dem Hintergrund des für die Stadt Köln ohnehin bestehenden Siedlungsflächendefi- zits problematisch, da die Kompensation und Abbildung der entfallenden Flächen an raumverträgli- chen Standorten voraussichtlich nicht möglich sein wird. Seitens der Bezirksregierung ist angekündigt, dass eine intensive Rückkopplung mit den von Flä- chenstreichungen betroffenen Kommunen erfolgt. Dies ist bislang (Stand November 2021) ausste- hend. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird die Verwaltung das Thema flächenspezifisch prü- fen und im Entwurf der Stellungnahme der Stadt Köln differenziert betrachten. 3 Das formelle Verfahren Zum Start des formellen Verfahrens der Regionalplanüberarbeitung wird die Bezirksreg ierung den Regionalplanentwurf vorlegen, zu dem im Rahmen der Sitzung des Regionalrats am 10.12.2021 der sog. Aufstellungsbeschluss getroffen werden soll. Ebenso ist beabsichtigt, dass der Regionalrat in selbiger Sitzung die öffentliche Auslegung des Plans beschließt. Der gesamte vom Regionalrat beschlossene Regionalplanentwurf (textliche und zeichnerische Fest- legungen) inkl. der ergänzenden Unterlagen (Begründung, Dokumentation Umweltprüfung) wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung unter Berücksichtigung der bisherigen politi- schen Beratungen sowie der programmatischen Zielsetzungen der Stadt Köln geprüft, das Prüfer- gebnis verwaltungsintern abgestimmt und der Entwurf einer entsprechend abgestimmten Stellung- nahme den Gremien des Rates im Frühsommer 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Von Seiten der Bezirksregierung ist angekündigt, dass – analog zum informellen Verfahren – auch zu diesem Verfahrensschritt ein Kommunalgespräch zur Erörterung des vorgelegten Regionalplanentwurfs statt- finden wird. Es wird entscheidend sein, dass die politische Beratung und Beschlussfassung zur vorgenannten Stellungnahme innerhalb der von der Bezirksregierung gesetzten Stellungnahmefrist (voraussichtlich bis Ende September 2022) erfolgt, so dass die Belange der Stadt Köln unmittelbar in die weitere Be- arbeitung des Regionalplanes einfließen. Der Entwurf des Regionalplans ist im Ratsinformationssystem des Regionalrats abrufbar: https://url.nrw/rplankoeln_2021 gez. Greitemann
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4113/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.11.2021
- Erstellt
- 23.11.2021 07:52