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4113/2021

Regionalplan-Überarbeitung: Information zum Stand des Verfahrens

Mitteilung Ausschuss 26.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.03.2022, TOP 12.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7410 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer  26.11.2021 
 4113/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
Wirtschaftsausschuss 13.01.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 
 
Regionalplan-Überarbeitung: Information zum Stand des Verfahrens 
Ausgangssituation 
Die Bezirksregierung Köln überarbeitet derzeit in Abstimmung mit dem Regionalrat den Regionalplan 
für den Regierungsbezirk Köln. Verfahrensführerin ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32.  
Im Regionalplan werden die aktuellen und zukünftig angestrebten Siedlungs-, Infrastruktur- und Frei-
raumentwicklungen abgestimmt und sowohl textlich als auch zeichnerisch im Sinne eines Flächen-
vorsorgeplans für die Region festgelegt. Diese regionalplanerischen Festlegungen sind von den Städ-
ten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie von den unterschiedlichen 
Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrsplanung, des Naturschutzes oder 
auch der Landwirtschaft im Rahmen der Abwägung zu beachten oder zu berücksichtigen.  
Hintergrund der laufenden Regionalplanüberarbeitung sind neue Herausforderungen und Zielsetzun-
gen der Raum - und Regionalentwicklung sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu 
zählen beispielsweise der Klimawandel, veränderte ökonomi sche Rahmenbedingungen, Wande-
rungsbewegungen, der demografische Wandel und ein neuer Landesentwicklungsplan Nordrhein -

2 
 
Westfalen (LEP NRW).   
Ein Ausgangspunkt der Überarbeitung ist dabei die Ende 2018 fortgeschriebenen Einwohnerprogno-
se von IT.NRW auf dere n Grundlage die Bezirksregierung für die Stadt Köln bis 2040 einen endoge-
nen Bedarf von 2.637 ha Siedlungsfläche für Wohnen/Mischnutzung und 815 ha Gewerbefläche für 
Gewerbe/Industrie ermittelt hat. 
 
Das informelle Verfahren 
Die Regionalplanüberarbeitung ist in ein informelles Planverfahren und ein formelles Planverfahren 
aufgeteilt und dauert mehrere Jahre. Im Jahr 2017 startete der informelle Teil des Planverfahrens, in 
dem die Bezirksregierung in unterschiedlichen Formaten den Dialog mit Kommunen, Fachbehörden, 
Verbänden, der Politik und der Öffentlichkeit führte. Zudem war es Aufgabe der Kommunen, vorhan-
dene Reserveflächen für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Gewerbe- und Industriebereiche 
(GIB) aber ebenso andere Flächenfestlegungen im geltenden R egionalplan zu überprüfen, Anpas-
sungen bestehender Festlegungen vorzuschlagen und neue Optionen für Allgemeine Siedlungsberei-
che (ASB) und Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) zu identifizieren. Die Arbeiten der Stadt Köln in 
diesem informellen Teil des Üb erarbeitungsverfahrens wurden in die Module I-III gegliedert, mit den 
Vorlagen Nr. 0621/2019 (Modul I (Reserveflächen) und II (Anpassungen)) sowie Vorlage Nr. 
2887/2019 (Modul III (Optionsflächen)) den Gremien des Rates zur Beratung vorgelegt und an die 
Bezirksregierung mit dem Vorbehalt einer nachgelagerten Beschlussfassung durch den Rat übermit-
telt.  
Am 13.03.2020 beschloss der Regionalrat ein erstes Plankonzept zum künftigen Regionalplan, in 
welches die Inhalte und Vorschläge der Stadt Köln einflossen (v gl. Vorlage Nr. 0807/2020). Auf 
Grundlage dieses Plankonzeptes erfolgte die erforderliche Umweltprüfung und wird ein vollständiger 
Planentwurf durch die Bezirksregierung Köln erarbeitet.  
Am 18.06.2020 nahm der Rat die von Seiten der Verwaltung identifizie rten Optionen für Allgemeine 
Siedlungsbereiche (ASB) und Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) (Modul III) sowie die hierzu er-
folgten Beratungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis und beschloss, nach erfolgter Umweltprü-
fung über die Optionsflächen zu beraten.  
 
Exkurs: Vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan 
Unter dem Eindruck der Flutschäden vom Juli 2021 war es dem Regionaltrat wichtig, noch vor dem 
Erarbeitungsbeschluss zur Regionalplanüberarbeitung und damit dem Beginn des Formellen Verfah-
rens in seiner Sitzung am 24.09.2021 als Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu 
beschließen, die ermittelten Standorte mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleitplanerisch 
verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche im Entwurf des Regionalplans vorzusehen. Die hierdurch ent-
fallende Siedlungsfläche solle vollumfänglich an raumverträglichen Standorten abgebildet werden. 
(Unterlagen zum Beschluss abrufbar unter: https://bezreg-
koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRGvx2vh8X5lFI2b8i-lV64 . 
Die mit dem Beschluss begründete Reduzierung von Siedlungsraum im Regionalplanentwurf auf-
grund bestehender Hochwasserrisiken (HQextrem) umfasst für die Stadt Köln 139 ha ASB und 12ha 
GIB. Dies ist vor dem Hintergrund des für die Stadt Köln ohnehin bestehenden Siedlungsflächendefi-
zits problematisch, da die Kompensation und Abbildung der entfallenden Flächen an raumverträgli-
chen Standorten voraussichtlich nicht möglich sein wird.   
Seitens der Bezirksregierung ist angekündigt, dass eine intensive Rückkopplung mit den von Flä-
chenstreichungen betroffenen Kommunen erfolgt. Dies ist bislang (Stand November 2021) ausste-
hend. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird die Verwaltung das Thema flächenspezifisch prü-
fen und im Entwurf der Stellungnahme der Stadt Köln differenziert betrachten.

3 
 
Das formelle Verfahren 
Zum Start des formellen Verfahrens der Regionalplanüberarbeitung wird die Bezirksreg ierung den 
Regionalplanentwurf vorlegen, zu dem im Rahmen der Sitzung des Regionalrats am 10.12.2021 der 
sog. Aufstellungsbeschluss getroffen werden soll. Ebenso ist beabsichtigt, dass der Regionalrat in 
selbiger Sitzung die öffentliche Auslegung des Plans beschließt.  
Der gesamte vom Regionalrat beschlossene Regionalplanentwurf (textliche und zeichnerische Fest-
legungen) inkl. der ergänzenden Unterlagen (Begründung, Dokumentation Umweltprüfung) wird im 
Rahmen der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung unter Berücksichtigung der bisherigen politi-
schen Beratungen sowie der programmatischen Zielsetzungen der Stadt Köln geprüft, das Prüfer-
gebnis verwaltungsintern abgestimmt und der Entwurf einer entsprechend abgestimmten Stellung-
nahme den Gremien des Rates im  Frühsommer 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Von Seiten 
der Bezirksregierung ist angekündigt, dass – analog zum informellen Verfahren – auch zu diesem 
Verfahrensschritt ein Kommunalgespräch zur Erörterung des vorgelegten Regionalplanentwurfs statt-
finden wird.  
Es wird entscheidend sein, dass die politische Beratung und Beschlussfassung zur vorgenannten 
Stellungnahme innerhalb der von der Bezirksregierung gesetzten Stellungnahmefrist (voraussichtlich 
bis Ende September 2022) erfolgt, so dass die Belange der Stadt Köln unmittelbar in die weitere Be-
arbeitung des Regionalplanes einfließen.  
Der Entwurf des Regionalplans ist im Ratsinformationssystem des Regionalrats abrufbar:  
https://url.nrw/rplankoeln_2021 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (13)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4113/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.11.2021
Erstellt
23.11.2021 07:52