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3378/2021

Feststellung des Wirtschaftsplanes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.11.2021

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Anlage 3 Vermögensplan ZVK 2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Erfolgsplan ZVK 2022

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Anlage 4 Stellenplan 2022

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Anlage 1 Erläuterungen Erfolgsplan ZVK 2022

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Ansehen

Anlage 3 Vermögensplan ZVK 2022

520 Zeichen

Mittelherkunft Euro
1. Tilgung Darlehen Mitglieder 0
2. Tilgung von Wertpapieren 34.250.000
3. Verkauf Immobilien 0
4. Abschreibungen 27.000
5. Jahresüberschuss / Einstellung in
Verlustrücklage
229.400
6. Jahresüberschuss / Erhöhung der
versicherungstechnischen Rückstellungen
88.481.900
122.988.300
Mittelverwendung Euro
1. Beschaffung von Betriebs- und
Geschäftsausstattung
5.000
2. Erwerb von Wertpapieren und sonstigen
Anlagen
122.983.300
122.988.300
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Vermögensplan 2022
Anlage 3

Beschlussvorlage Rat

2512 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3378/2021 
Freigabedatum 
 04.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2022 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2022 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der 
zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest. 
 
Kassenausschuss (ZVK) 16.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) in der Fassung vom 10. 
Juni 2018 ist von der Kassenleitung und der Geschäftsführung jährlich, spätestens einen Monat vor 
Beginn eines Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen.  
Die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind bei der Wirt-
schaftsführung sinngemäß anzuwenden.  
Nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a der Sat-
zung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beschließt der Kassenausschuss ZVK über den 
Wirtschaftsplan, vorbehaltlich der förmlichen Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Rat der 
Stadt Köln.  
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird bei einem unveränderten Umlagesatz 
von 5,8 % und einem ebenfalls unveränderten Zusatzbeitrag von 3,2 % des zusatzversorgungspflich-
tigen Entgeltes voraussichtlich ein Bruttoergebnis in Höhe von 88.481.900 Euro erzielt. Dieses Brut-
toergebnis wird zur Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendet, so dass kein 
Bilanzgewinn ausgewiesen wird. 
Die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträgen sind in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar 
auf Basis der Hochrechnung der zu erwartenden Beträge für 2021 kalkuliert worden. Nach der Pla-
nung für das Jahr 2022 ist weiterhin von einer Realisation der im Rahmen des Aufbaus der Kapitalde-
ckung angestrebten Kapitaldeckungsgrade auszugehen. 
Im Übrigen wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Erläuterung Erfolgsplan 
Anlage 2 – Erfolgsplan 2022 
Anlage 3 – Vermögensplan 2022 
Anlage 4 – Stellenplan 2022

Anlage 2 Erfolgsplan ZVK 2022

944 Zeichen

Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ergebnis 2020 Ansatz 2020
Euro Euro Euro Euro
1. Verdiente Beiträge 170.912.966 168.206.600 166.208.699 167.184.300
2. Erträge aus Kapitalanlagen 37.648.400 49.095.000 43.596.486 47.369.300
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle -113.295.066 -109.920.800 -108.883.745 -107.260.450
4. Veränderung der übrigen versicherungs- 
technischen Rückstellungen -88.481.900 -101.049.200 -92.220.193 -101.934.550
5. Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb -2.821.300 -3.275.300 -3.023.092 -3.118.200
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen -3.302.600 -2.387.900 -5.082.175 -1.590.900
7. Versicherungstechnisches Ergebnis 660.500 668.400 595.980 649.500
8. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -431.100 -413.200 -352.269 -369.200
9. Jahresüberschuss/Einstellung in
Verlustrücklage -229.400 -255.200 -243.711 -280.300
10. Jahresüberschuss 0 0 0 0
Erfolgsplan 2022
Anlage 2

Anlage 4 Stellenplan 2022

517 Zeichen

Beamte
BGr. 
Laufbahngruppe 2
A 12 2,00
A 11 4,00 2,30
A 10 4,00 0,75 (1 Tzst.)
A 9_21 1,00
Laufbahngruppe 1
A 9_12 1,00
A 8 7,00
19,00 3,05
Beschäftigte
EGr.
AT-B 2 0,80
E 15 1,00
E 14 1,00
E 13 2,00
E 12 1,00
E 10 0,50
E 9c 1,00
E 9b 1,50 (1 Tzst.)
E 8 0,70
E 7 0,60
E 4 0,40
3,30 7,20
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Stellenplan
zum
Soll 2022 Soll 2022
Wirtschaftsjahr 2022
Unmittelbar Beschäftigte
der ZVK
(GF und 1100/2)
Soll 2022
Mittelbar Beschäftigte
der ZVK
(1100. 1100/0 und 1100/1)
Soll 2022
Anlage 4

Anlage 1 Erläuterungen Erfolgsplan ZVK 2022

8606 Zeichen

Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Wirtschaftsplan 2022 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) wird entsprechend der Satzung, derzeit in der Fas-
sung vom 10. Juni 2018, als Sonderkasse der Stadt Köln geführt.  
Die Gliederung des Erfolgsplanes richtet sich nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Ver-
sicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 17. Juli 2015 und den entsprechenden Glie-
derungsvorschriften. 
Der Wirtschaftsplan 2022 wurde auf Basis der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2020, der Entwicklung 
des laufenden Wirtschaftsjahres 2021 und der für das Wirtschaftsjahr 2022 zu prognostizierenden Ent-
wicklung kalkuliert. 
Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss werden die einzeln aufgestellten Wirtschafts-
pläne im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zu einem ge-
meinsamen Wirtschaftsplan zusammengefasst. 
In der Pflichtversicherung ist der Umlagesatz aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum 
Altersvorsorgeplan 2001 auf den am 01.11.2001 vorhandenen Wert von 5,8 % der zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgelte festgeschrieben. Zusätzlich wird entsprechend dem vom Kassenausschuss be-
schlossenen Stufenplan zur künftigen Finanzierung der ZVK auch weiterhin ein Zusatzbeitrag gemäß 
§ 64 der Satzung der ZVK der Stadt Köln zum Aufbau eines Kapitalstocks in Höhe von 3,2 % der zusatz-
versorgungspflichtigen Entgelte erhoben.
In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird seit 2002 eine Freiwillige Versicherung an-
geboten. Durch die Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme einer steuerlichen Förde-
rung können die Pflichtversicherten mit der Freiwilligen Versicherung eine zusätzliche kapitalgedeckte 
betriebliche Altersversorgung aufbauen. Als Form der betrieblichen Altersversorgung stehen hier die 
Förderwege im Rahmen von Zulagen/Steuervorteilen („Riester“-Förderung) und im Rahmen der Frei-
stellung der Beiträge von Sozialversicherungs- und Steuerabzügen (Entgeltumwandlung) zur Verfü-
gung. Dem Versicherungszweig der vollständig kapitalgedeckten Freiwilligen Versicherung liegt 
beim Tarif 2002 ein Geschäftsplan zugrunde, der am 19.11.2002 vom damaligen Ministerium für Inne-
res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde. Der Tarif 2002 wurde für 
Neuverträge zum 31.12.2009 geschlossen und wird seitdem im geschlossenen Bestand für Altver-
träge fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist mit dem Tarif 2009 ein neuer Tarif im Versiche-
rungszweig der Freiwilligen Versicherung aufgelegt worden. Seit dem 01.07.2012 wird dieser Tarif als 
geschlechtsneutraler Tarif (Tarif 2012) fortgeführt. Als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase 
hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Ein-
führung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband 
der Freiwilligen Versicherung beschlossen. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 
2019. 
Erläuterung der Positionen im Erfolgsplan 2022 
1. Verdiente Beiträge
In der Pflichtversicherung beinhalten die Planwerte die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträ-
gen, die auf Hochrechnungen der erwarteten Beträge im laufenden Jahr basieren. Ferner sind
hier die Einnahmen aus Barwertübertragungen aufgrund von Überleitungen von anderen Zusatz-
versorgungseinrichtungen enthalten.
In der Freiwilligen Versicherung ist nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach derzeitigem
Kenntnisstand mit einer Zunahme der Anzahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge und
damit einer Steigerung der Beitragseinnahmen nicht zu rechnen. Der Betrag bewegt sich daher
etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Anlage 1

2. Erträge aus Kapitalanlagen 
Der Betrag setzt sich aus den Erträgen der folgenden Anlageklassen zusammen: 
 Direktanlagen (Wertpapiere) 
 KÖZU FundMaster 
 Immobilienfonds 
 Infrastrukturbeteiligungen 
 Investitionen in Private Debt 
 Investitionen in Private Equity 
Aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ist das durchschnittliche Zinsniveau der Vorjahre bei den 
Wieder- und Neuanlagen im Bereich der Direktanlagen nicht mehr zu erreichen. Liquide Mittel 
werden gemäß den Vorgaben der Strategischen Anlagepolitik für Kapitalanlagen in den oben auf-
geführten Anlageklassen mit guter Renditeerwartung verwendet. 
Das insgesamt erwartete Kapitalanlageergebnis liegt in beiden Versicherungszweigen unter dem 
Niveau des Ergebnisses von 2020. Im Jahr 2021 ergaben sich bisher außerordentliche Erträge 
im Bereich der Infrastrukturfonds sowie durch den Übergang der Immobilien Jakordenstraße 18-
20 in den Bestand der Gebäudewirtschaft. In 2022 ist ein außerordentlicher Ertrag derzeit nicht 
abzusehen. Die durch den Aktuar ermittelten Anforderungen an den Rechnungszins (3,25 %) 
werden voraussichtlich erfüllt. 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen für Versicherungsfälle wurde 
nach Hochrechnungen der zu erwartenden Aufwendungen für das laufende Jahr vorgenommen. 
Sie berücksichtigt eine Steigerung der Anzahl der Leistungsempfänger*innen sowie die tarifver-
traglich festgelegte Rentendynamisierung in Höhe von 1 % zum 01.07.2022. 
Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung werden derzeit an 888 Personen Renten-
leistungen gewährt (Stand: 30.09.2021). Da für Betriebsrenten aus Freiwilligen Versicherungen 
keine Wartezeit erforderlich ist, muss mit einer weiter ansteigenden Zahl von Versicherungsfällen 
und daher mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. 
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen 
Die Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen werden in der Pflichtversicherung zum Aufbau des 
Kapitalstocks verwendet und nach Abzug von Verwaltungskosten einer Teildeckungsrückstellung 
zugeführt. Die tatsächliche Zuführung an die Teildeckungsrückstellung wird nach Abschluss des 
Wirtschaftsjahres durch den Verantwortlichen Aktuar nach versicherungsmathematischen 
Grundsätzen berechnet. Die ebenfalls in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthal-
tene umlagefinanzierte Teilvermögensrückstellung wird dabei als Ausgleichsposten verwendet. 
In der Freiwilligen Versicherung sind nach dem Geschäftsplan rund 98 % der Beiträge und der 
Zulagen der Deckungsrückstellung zuzuführen. Weiterhin ist hier die geschäftsplanmäßige Ver-
zinsung der Anwartschaften zu berücksichtigen. 
5./6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen 
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen beinhalten die folgenden 
Positionen: 
 Personalkosten einschließlich der Kosten für Altersversorgung und Rückstellungen für Pensi-
onen, Beihilfen und Altersteilzeit 
 Aufwand für EDV, für bezogene Leistungen, Telefon- und Portokosten, Bürobedarf 
 Abschreibungen auf Inventar 
 Sonstiger Verwaltungsaufwand (Raumkosten, Fortbildungen, Dienstreisen). 
Diese Kosten werden entsprechend dem geschätzten Aufwand auf die einzelnen Kostenbereiche 
aufgeteilt.  
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind im Geschäftsplan der Freiwilligen Versi-
cherung mit maximal 4 % der Beiträge beziehungsweise gleichgestellter Einnahmen (zum Bei-
spiel Zulagen) zuzüglich 1,5 % der gezahlten Versicherungsleistungen vorgesehen. Diese Vor-
gabe wird eingehalten.

Ausschließlich in den Bereich Aufwendungen für Kapitalanlagen fallen folgende Positionen: 
 Beraterkosten zu neuen Kapitalanlagestrategien 
 Kosten der Verwaltung für Kapitalanlagen 
 Abschreibungen auf Agien der Wertpapiere 
7./8./9. Versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Ergebnis, Jahresüber-
schuss  
Im nichtversicherungstechnischen Ergebnis wird der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus-
gewiesen, die außerhalb der Satzung der ZVK erzielt werden. Als wesentliche Positionen der Er-
träge sind hierbei Verwaltungskostenerstattungen Dritter und Erträge aus der Auflösung von 
Rückstellungen zu nennen. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Gutach-
terkosten für Interne Revision, Kosten des Jahresabschlusses, Zinsaufwendungen für Pensions-
rückstellungen und Steuern. 
Das versicherungstechnische Ergebnis stellt den Ausgleichsposten zum nichtversicherungstech-
nischen Ergebnis nach Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen dar. In der 
Pflichtversicherung wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung dient der verbleibende Jahresüberschuss der Erhöhung des 
Eigenkapitals in Form einer Zuführung zur Verlustrücklage. Dadurch wird auch hier kein Bilanz-
gewinn ausgewiesen.

Beratungsverlauf (3)

06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Orte (1)

  • Jakordenstraße 18

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Details

Aktenzeichen
3378/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.11.2021
Erstellt
22.09.2021 13:54