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3088/2019

Anfrage der Seniorenvertretung der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.09.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6376 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  04.09.2019 
 3088/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 
 
Anfrage der Seniorenvertretung der Stadt Köln  
Verbesserung der Beratungskapazität von "wohn mobil" im Jahre 2020 
Mit Schreiben vom 26.07.2019, eingegangen am 12.08.2019, wendet sich die Seniorenvertretung der 
Stadt Köln mit dem im Betreff genannten Anliegen und verschiedenen Fragen an Frau Oberbürger-
meisterin Reker und den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren, Herrn Paetzold, 
auf welche die Verwaltung gerne wie folgt antwortet: 
 
1. Ist es zutreffend, dass lange Wartelisten für die Beratung sowohl bei der Wohnungsanpas-
sung als auch bei dem Wohnungswechsel bestehen? Wie lange sind diese und mit welchen 
Wartezeiten muss man rechnen? 
 
Hierzu teilt „wohn mobil“ aktuell mit: 
 
„Im Bereich Wohnraumanpassung werden bei einer Vollzeitstelle 85 Neuanfragen im Jahr auf jeweils 
vier Quartale verteilt (ca. 21 Neuanfragen pro Quartal). Alle weiteren Anfragen in einem Quartal 
kommen dann auf die Interessentenliste, die dafür dient, zu prüfen, ob sich jemand bereits bei „wohn 
mobil“ gemeldet hat. Ist dies der Fall, wird diese Person bei der Vergabe der Termine im neuen Quar-
tal bevorzugt berücksichtigt. 
Auf dieser Interessentenliste stehen im Bereich Wohnungsanpassung im Quartal ca. 100 Anfragende 
= 400 Anfragen jährlich. 
 
Im Bereich Wohnungswechsel kommen alle Interessenten auf eine Gesamtliste. In dieser werden 
umfangreichere Daten und Wünsche bereits erfasst. Diese Liste wird dann sukzessive abgearbeitet. 
Hier gibt es auch eine Zuständigkeit von links - und rechtsrheinischen Stadtgebieten. Die Kolleginnen 
kooperieren aber sehr eng miteinander, sodass je nach Wohnungsangebot und Wohnungsbezirk-
wunsch Bezirk übergreifend Personen unterstützt werden. Für das Jahr 2019 wurden zum 26.08.19 
bisher 276 Anfragen aufgenommen. Wir rechnen bis Ende des Jahres mit einem Anstieg auf ca. 500 
Anfragen allein aus dem Jahr 2019.“ 
 
2. Welche Personalzusetzung wäre erforderlich, um die Wartezeiten auf ein erträgliches Maß 
von ca. 4 Wochen zu senken? 
 
Auch hierzu hat „wohn mobil“ selbst Stellung genommen: 
 
„Wenn wir im Bereich Wohnraumanpassung bei einer Vollzeitstelle von 85 Neuanfragen im Jahr aus-
gehen, bedeutet das umgerechnet auf die o.g. 400 Anfragen jährlich, dass wir zusätzlich mindestens 
3 Vollzeitstellen benötigen würden, um die Wartezeiten auf ein erträgliches Maß von 4 Wochen zu 
senken. Uns ist bewusst, dass eine solche notwendige Aufstockung im ersten Schritt eher schwer 
umsetzbar bzw. finanzierbar ist. Die von uns beantragte Stelle kann jedoch zumindest die dringlichs-
ten Aufgaben erfüllen, um die Wartezeiten auf ein verträglicheres Maß zu senken. Es wird sicher nö-
tig sein, bei gleichbleibender oder steigender Nachfrage in den nächsten Jahren, die Stellensituation

2 
 
im Bereich Wohnraumanpassung neu zu bewerten und anzupassen. 
 
Im Bereich Wohnungswechsel müssen wir die Anzahl der Personalstellen im Verhältnis zum Angebot 
an barrierefreien Wohnungen der Stadt Köln sehen. 
 
Hier wären die Intensivierung der Kooperation mit den Wohnungsunternehmen und der Recherchen 
im Internet notwendige Schritte. Dafür bedarf es mehr Zeitressourcen, um flexibler und schneller zu 
reagieren und zielorientierter zu handeln. Die Aufstockung um eine Vollzeitstelle in diesem Projekt 
kann daher die Vermittlungswahrscheinlichkeit deutlich steigern.“ 
 
3. Sind die Personalkosten durch Einsparungen an anderen Stellen im Haushalt (Sozialhilfe, 
Hilfe zur Pflege) refinanzierbar? 
 
Bei Leistungen der Sozialhilfe und der Hilfe zur Pflege handelt es sich in aller Regel um Pflichtleistun-
gen. Einsparungen an anderer Stelle zur Finanzierung weiterer Stellen bei „wohn mobil“ könnten al-
lenfalls bei freiwilligen Ausgaben erfolgen. 
 
Leider ist auch dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil jenseits einer fachlichen Einschätzung 
die verwaltungsinternen Planungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits abgeschlossen sind. 
Danach lässt die Haushaltslage lediglich eine geringe prozentuale Steigerung der Zuwendungen an 
Träger zum Ausgleich von Tariferhöhungen im Personalbereich und anderen Kostensteigerungen zu. 
Diese wurden im Haushaltsplanentwurf entsprechend eingeplant. 
 
Darüber hinaus gehende Ausgabenausweitungen zur Finanzierung zusätzlicher Bedarfe – insbeson-
dere im Bereich freiwilliger oder in der Höhe disponibler Pflichtaufgaben – bedürfen politischer Be-
schlüsse, in der Regel des Rates. Mangels einer realistischen Gegenfinanzierung (budgetintern oder 
auch im Rahmen des Gesamthaushaltes) ist es der Fachverwaltung grundsätzlich nicht möglich, ver-
waltungsintern eine entsprechende Beschlussvorlage zur Finanzierung Ihres Anliegens abzustimmen 
und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Eine gleichlautende Antwort hat der Geschäftsführer des Trägers von „wohn mobil“ auf eine eigene 
schriftliche Anfrage zu gleichem Anliegen auch von Herrn Beigeordneten Dr. Rau mittlerweile erhal-
ten. 
 
4. Ist es nicht folgerichtig, den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen, wenn der 
Grundsatz „ambulant vor stationär“ gehen soll? 
 
Wie zuvor geschildert, sind der Verwaltung bei der bestehenden Haushaltslage und mit Blick auf die 
bereits abgeschlossenen Planungen hier aktuell keine Spielräume gegeben - ungeachtet der fachli-
chen Einschätzung, dass eine Finanzierung weiterer Stellen bei „wohn mobil“ sicherlich geeignet wä-
re, bei der angespannten Situation in der stationären Pflege eine Entlastung zu bieten. 
 
Dennoch weist die Verwaltung an dieser Stelle gerne darauf hin, dass sie mit ihrer Seniorenarbeit und 
den der Seniorenvertretung der Stadt Köln bekannten zahlreichen in den Stadtbezirk wirkenden Pro-
grammen seit vielen Jahren den Grundsatz „ambulant vor stationär“ verfolgt. 
 
Auch der Fachdienst für Pflegebedürftige des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren leistet wertvol-
le Beratungsarbeit, um den Kölnerinnen und Kölnern den Verbleib in ihrer gewohnten Häuslichkeit 
und Umgebung lange zu ermöglichen. 
 
Dennoch bedauert die Verwaltung, dass sie die Finanzierung zusätzlicher Stellen bei „wohn mobil“ 
realistisch derzeit nicht in Aussicht stellen kann. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3088/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.09.2019
Erstellt
03.09.2019 16:29