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A-R/0028/2016

Handlungsspielräume für zukünftige Generationen erhalten! Antrag I: Städtische Grundstücke und Immobilien bleiben im Eigentum der Stadt

Antrag an den Rat 15.06.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 52.4

a-r-0028-2016-Handlungsspielräume für zukünftige Generationen erhalten

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a-r-0028-2016-Handlungsspielräume für zukünftige Generationen erhalten

1935 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2016 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
Handlungsspielräume für zukünftige Generationen erhalten! 
Antrag I: Städtische Grundstücke und Immobilien bleiben im Eigentum der Stadt 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Grundstücke und Immobilien im Eigentum der Stadt  Münster und ihrer kommunalen 
Unternehmen werden ab sofort im Regelfall nicht mehr verkauft, es sei denn, die 
Verwaltung kann diese Ausnahme hinreichend begründen. 
 
2. Über alle unter 1. genannten Ausnahmen entscheid et der Rat der Stadt. 
 
3. Grundstücke und/oder Immobilien von der Stadt od er einem ihrer kommunalen 
Unternehmen verkauft werden, werden die Einnahmen ausschließlich zum Erwerb von 
neuen Grundstücken oder Immobilien verwendet. 
 
 
Begründung: 
 
Grundsätzlich ist es natürlich von Vorteil für unsere Stadt, wenn Grundstücke und 
Immobilien einträglichen Zwecken zugeführt werden. Insofern spricht viel dafür, diese in 
der Sache kompetenten Dritten per Kauf zur Verfügung zu stellen. 
 
Jedoch zwingt uns eine nachhaltige Haushaltspolitik zu möglichst vorrausschauender 
Planung und Prüfung bei der Verwertung endlicher Resourcen. 
 
Der Bestand an veräußerbaren Grundstücken und Immobilien ist endlich! 
 
Rein finanziell betrachtet, ist das ausführliche Ver- und Gegenrechnen alternativer Modelle 
zum Verkauf, wie Erbbaurecht und Verpachtung keine Entscheidungshilfe. Die 
Unterschiede sind entweder geringfügig oder kaum zu prognostizieren. 
 
Die einzige Entscheidunghilfe, die verbleibt, scheint der Wunsch vieler Investoren per Kauf 
den maximalen Handlungsspielraum zu erwerben.   
 
Im Interesse der verbleibenden Handlungsfreiheit kommender Generationen ist daher von 
Immobilien- und Grundstücksverkäufen abzusehen. Allein der reduzierte Bestand an 
veräußerbaren Flächen schränkt deren Möglichkeiten deutlich ein. 
 
 
Gez. 
Piraten – Ratsherr Johannes Schmanck 
ÖDP – Ratsherr Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

29.06.2016 Rat
TOP 52.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0028/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
15.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37