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0129/2025

Ratsbeschluss vom 12.12.2024 zum Antrag AN/1689/2024 betreffend "Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen"

Mitteilung Ausschuss 20.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 03.02.2025, TOP 4.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9070 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 20.01.2025 
 0129/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 03.02.2025 
 
Ratsbeschluss vom 12.12.2024 zum Antrag AN/1689/2024 betreffend "Dat Jeld es fott - 
Einsparungen transparent machen" 
hier: Mitteilung für das Dezernat der Oberbürgermeisterin 
In seiner Sitzung am 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies 
noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung 
über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die 
Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und 
legen dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen dar. Zudem soll in jedem Ausschuss 
in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate je-
weils hatten. 
Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt:  
I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon-
solidierungsvorgaben 
Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im 
Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus-
haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle 
Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu-
kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf-
stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen 
wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen.  
Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri-
gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 Prozent für 2025 bzw. 
10 Prozent für 2026 jenseits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon 
bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vor-
lage 3702/2023). In weiteren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezer-
natsebene, Berichterstattungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Bei-
geordneten an, die von Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen 
sowohl Zu- und Schwerpunktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnah-
men diskutiert wurden. Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezer-
nate von Anfang an gefordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei 
im Grundsatz für freiwillige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten 
und notwendige Fortschreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne

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Umschichtung zu realisieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Mini-
mum begrenzt und Standardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden.  
In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt 
erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter 
dem Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des 
Konsolidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushalts-
planes 2024 liegen. 
Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs 
ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. 
von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, 
sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres-
defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor.  Die Genehmigungs-
fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si-
chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über 
der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem 
globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle.   
Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu-
kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026.  
Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah-
men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 
entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil 
umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus 
diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 
bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend 
eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen 
Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen 
zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli-
dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein.  
(Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer-
träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener 
Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander-
weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen 
ab 2027 zusätzlich.)  
Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher-
maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der 
Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der 
Dezernate.  
II. Konkretisierung für das Dezernat der Oberbürgermeisterin 
Mit Blick auf die notwendige Konsolidierung des Gesamthaushaltes der Stadt Köln leistet auch 
das Dezernat der Oberbürgermeisterin einen Beitrag zur Gewährleistung eines tragfähigen 
Haushaltes für die Jahre 2025 und 2026: In vielen Bereichen wurden im Hinblick auf die um 
rund 7 Prozent für 2025 bzw. 10 Prozent für 2026 reduzierten Budgetvorgaben Standardan-
passungen geprüft und umgesetzt. So wird z. B. der Medienspiegel nicht mehr extern beauf-
tragt, sondern wieder vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und an fünf statt vorher an 
sechs Wochentagen erstellt. Bei Empfängen im Rathaus wird die Bewirtung reduziert. Die 
Nutzungsdauer der für die Gremienarbeit zur Verfügung gestellten iPads konnte von drei auf 
fünf Jahre verlängert werden, zudem wird künftig ein günstigeres Modell beschafft. Es wird 
vorgeschlagen, ab der nächsten Ratsperiode auf die Dienstfahrzeuge der Bürgermeister zu 
verzichten. 
Teilweise wurde auf die Umsetzung neuer, noch nicht begonnener Projekte verzichtet, wenn

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absehbar war, dass aufgrund der geänderten finanziellen Rahmenbedingungen eine Weiter-
führung im Jahr 2025 bzw. darüber hinaus nicht möglich gewesen wäre.  
Bei der weiteren Förderung von Veranstaltungen wurde beispielsweise berücksichtigt, inwie-
weit eine Reduzierung der städtischen Förderung zu einer Gefährdung des Projektes insge-
samt führen würde.  
Maßgeblich für die Vorschläge im Bereich der Integrations- und Vielfaltsarbeit waren neben 
fachlichen Kriterien der Wirkungsorientierung der Maßnahmen auch der mögliche Erhalt von 
etablierten Strukturen der Trägerlandschaft, wobei die möglichen Risiken und negativen Aus-
wirkungen für die betroffenen Zielgruppen bei reduzierten oder gänzlich wegfallenden Ange-
boten und Maßnahmen abgewogen wurden. 
 
Maßnahmen, die fortgeführt werden sollen, wurden darüber hinaus mit Tarifsteigerungen ver-
sehen, um eine auskömmliche Finanzierung für die betreffenden Träger ermöglichen. Auch 
wenn damit nicht vermieden werden kann, dass langjährig bewährte Angebote reduziert bzw. 
nicht weitergeführt werden können, konnte dazu beigetragen werden, wichtige Strukturen für 
die integrative und vielfältige Stadtgesellschaft weiterhin zu erhalten. 
 
Die Kürzungen stehen im Kontext der zu erwartenden Bundes- bzw. Landeskürzungen. Der 
Haushalt des Bundes sieht erhebliche Kürzungen im sozialen Bereich vor, dazu gehören vor 
allem auch Kürzungen im Bereich der Integration (u. a. Migrationsberatung, Jugendmigrati-
onsdienste). Auch für den Landeshaushalt NRW erfolgen erhebliche Kürzungen in den Berei-
chen Integration und gesellschaftliche Teilhabe, unter anderem der Wegfall der KOMM-AN-
NRW-Mittel zur Unterstützung der Ehrenamts- und Willkommensinitiativen in der Geflüchte-
tenarbeit. 
 
In den kommenden Jahren wird es besonders wichtig sein, die zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel gezielt und wirkungs- und potenzialorientiert einzusetzen, damit die notwendi-
gen Unterstützungsstrukturen im Bereich Integration und Vielfalt auch langfristig erhalten wer-
den können. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

23.01.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0129/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2025
Erstellt
13.01.2025 15:53