2019/0383
Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt
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Seite 1 von 5 Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Stadt Darmstadt hat auf Grundlage der Ermächtigung des § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz in seiner Sitzung vom ……… folgende Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement beschlossen: Geschäftsordnung Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement § 1 Aufgaben der Betriebskommission Von der Betriebskommission werden die Angelegenheiten behandelt, die ihr durch das Gesetz (§ 7 Eigenbetriebsgesetz) und durch die Satzung des Eigenbetriebes zugewiesen sind. § 2 Vorsitz Den Vorsitz in der Betriebskommission führt die Oberbürgermeister in/der Oberbürgermeister oder die von ihr/ihm bestimmte vertretende Person . Im Falle ihrer /seiner Verhinderung führt eine von ih r/ihm bestimmte Vertretung den Vorsitz. § 3 Sitzungen (1) Die/Der Vorsitzende der Betriebskommission lädt zu den Sitzungen ein. (2) Die Betriebskommission soll in der Regel vierteljährlich tagen. Der Termin der nächsten Betriebskommissionssitzung wird jew eils in der vorherigen Sitzung festgelegt. Eine Sitzung kann entfallen, wenn lediglich ein Zwischenbericht (§ 21 Eigenbetriebsgesetz) gegeben werden soll und dieser keine erheblichen Abweichungen vom Erfolgs - beziehungsweise dem Vermögensplan aufzeigt. Die/Der Vorsitzende hat die Betriebskommission oder die Betriebsleitung unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Mitglieder der Betriebskommission oder die Betriebsleitung unter Angabe der zur Verhandlung zu stellenden Gegenstände schriftlich verlan gt. (3) Jedes Mitglied der Betriebskommission erhält zu der Sitzung spätestens eine Woche vorher in elektronischer Form eine schriftliche Einladung mit Tagesordnung, der im Anhang die schriftlichen Berichte und die Vorlagen beizufügen sind. Die elektronis che Form kann durch die Schriftform ersetzt werden für die Ladung zur ersten Sitzung der Seite 2 von 5 Betriebskommission oder wenn technische Probleme der elektronischen Versendung entgegenstehen. (4) Die/Der Vorsitzende kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigen betriebes oder der Stadtverwaltung sowie Sachverständige zu den Sitzungen hinzuziehen. Die Betriebsleitung kann die Zuziehung von Personen vorschlagen. (5) Ist ein Mitglied der Betriebskommission an der Teilnahme einer Sitzung der Betriebskommission verhi ndert, ist der Vorsitzende rechtzeitig zu informieren. § 4 Tagesordnung (1) Die/Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest. Jedes Mitglied der Betriebskommission kann die Aufnahme von Gegenständen auf die Tagesordnung vorschlagen. Die Vorschläge müssen der/dem Vorsitzenden spätestens 2 Wochen vor der Sitzung der Betriebskommission vorli egen. (2) Über Angelegenheiten, die nicht auf der mit der Einladung übersandten Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Sitzung nur verhandelt werden, wenn alle anwesenden Mitglieder der Betriebskommission zustimmen. § 5 Vorlagen (1) Vorlagen werde n der Betriebskommission von der Betriebsleitung in elektronischer Form vorgelegt. Anträge sollen einen Beschlussvorschlag und eine Begründung enthalten. (2) Anträge können von der /dem Vorsitzenden, der Antragstellerin oder de m Antragsteller jederzeit zurückgezogen werden. (3) Bei allen finanzrelevanten Vorlagen ist zu bestätigen, dass die Mittel im Erfolgs - beziehungsweise Vermögensplan zur Verfügung stehen. § 6 Änderungsanträge Änderungsanträge können während der Beratung von den Mitgliedern der Betriebskommission eingebracht werden. Seite 3 von 5 § 7 Anträge zur Geschäftsordnung (1) Jedes Mitglied der Betriebskommission kann Anträge zur Geschäftsordnung stellen. (2) Anträge zur Geschäftsordnung beziehen sich auf das Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung, insbesondere zur a) Änderung der Tagesordnung, b) Absetzung von Tagesordnungspunkten von der Tagesordnung, c) Schluss der Beratung, d) Unterbrechung, Aufhebung oder Vertagung der Sitzung. § 8 Anfragen (1) Die Mitglie der der Betriebskommission können mündliche oder schriftliche Anfragen an die Betriebsleitung richten. (2) Wenn Anfragen nicht sofort beantwortet werden können, sind sie schriftlich zu stellen und zu beantworten. § 9 Berichte Berichte erfolgen grundsä tzlich schriftlich. Sie werden zusammen mit der Einladung in elektronischer Form übersandt. § 10 Beratung und Abstimmung (1) Die/Der Vorsitzende leitet die Sitzung und führt die erforderlichen Abstimmungen durch. Die Abstimmung erfolgt durch Handaufheben. Eine schriftliche Abstimmung ist nur dann durchzuführen, wenn dies die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Betrieb skommission fordert. (2) Beschlüsse der Betriebskommission werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimm engleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. Seite 4 von 5 § 11 Umlaufverfahren (1) Bes chlüsse in einfachen Angelegenheiten oder bei denen aufgrund der Eilbedürftigkeit eine förmliche Einladung zur Sitzung nicht möglich ist, können im Umlaufverfahren gefasst werden. Sie bedürfen einer kurzen schriftlichen Sachdarstellung und eines Beschlussantrages. Sie sind nur zulässig, wenn kein Mitglied der Betriebskommission widerspricht. Die Mitglieder der Betriebskommission vermerken schriftlich ihre Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. (2) Die auf diese Art gefassten Beschlüsse sind als Ergebnis un verzüglich allen Mitgliedern der Betriebskommission schriftlich in elektronischer Form mitzuteilen. (3) Eilentscheide (§ 7 Abs. 5 Eigenbetriebsgesetz) sind nur zulässig, wenn ein Beschluss im Umlaufverfahren nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. § 12 Schriftführung, Niederschrift (1) Von der Eigenbetriebsleitung werden ein e Schriftführer in oder ein Schriftführer und Stellvertretung bestellt. Sie sollen Mitarbeiter innen oder Mitarbeiter des Eigenbetriebes sein. (2) Über jede Sitzung der Betrie bskommission ist eine Niederschrift zu fertigen. In ihr sind Ort, Tag und Gegenstand der Verhandlung, die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse wiederzugeben. Abweichende Auffassungen werden auf Wu nsch in die Niederschrift aufgenommen. Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen. Sie soll den Mitgliedern der Betriebskommission grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung in elekt ronischer Form übersandt werden. Die Genehmigung des Sitzungsprotokolls erfolgt in der darauffolgenden Sitzung durch Beschluss. (3) Jedes Mitglied der Betriebskommission ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Sitzungsniederschrift Einwendungen zu erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an die/den Vorsitzende /n zu richten. Über die Einwendungen wird in der nächsten Sitzung beraten und entschieden. § 13 Beschlussfähigkeit (1) Die Betriebskommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der Betriebssatzung vorgesehenen Mitgliederzahl vertreten ist. Seite 5 von 5 (2) Wenn eine Sitzung wegen fehlender Besch lussfähigkeit scheitert, ist die Wiederholungssitzung unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn in der Einladung darauf hingewiesen worden ist. § 14 Akteneinsicht Die Mitglieder der Betriebskommission haben das Recht, in die Akten d er Tagesordnungspunkte Einsicht zu nehmen. § 15 Elektronische Medien Berichte nach § 9, § 11 Abs. 2, Antworten auf schriftliches Abfragen, Vorlagen nach § 5 Abs. 1, Anträge nach § 6 sowie die Niederschrift werden den Mitgliedern der Kommission in elektronischer Form übermittelt . § 16 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, Jochen Partsch Oberbürgermeister
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Punkt 3: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt (V-Nr. 2019/0383) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 16: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt (V-Nr. 2019/0383) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 23: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0383) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65 30
II IV 772
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0383
Magistratsbeschluss-Nr.
492
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement Darmstadt
Vorlage vom: 25.11.2019
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: Geschäftsordnung der Betriebskommission
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.12.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.11.2019
Die zurzeit gültige Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement trat am 6. März 2008 in Kraft.
Gemäß § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz regelt der Magistrat das Verfahren und den
Geschäftsgang der Betriebskommission durch eine Geschäftsordnung.
Die Änderungen in der Geschäftsordnung beziehen sich auf die Umsetzung der papierarmen
Gremienarbeit.
Die Erstellung und der elektronische Versand der Sitzungsunterlagen erfolgen künftig über
den Sitzungsdienst des Parlamentsinformationssystem (PARLIS).
Dezernent I Dezernent II Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
2019/0383
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0383
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement Darmstadt
Vorlage vom: 25.11.2019
Beschlussvorschlag :
Der Änderung der Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: Geschäftsordnung der Betriebskommission
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.11.2019
Die zurzeit gültige Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement trat am 6. März 2008 in Kraft.
Gemäß § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz regelt der Magistrat das Verfahren und den
Geschäftsgang der Betriebskommission durch eine Geschäftsord nung.
Die Änderungen in der Geschäftsordnung beziehen sich auf die Umsetzung der papierarmen
Gremienarbeit.
Die Erstellung und der elektronische Versand der Sitzungsunterlagen erfolgen künftig über
den Sitzungsdienst des Parlamentsinformationssystem (PARLIS).
Dezernent I Dezernent II Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0383
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.11.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00