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2019/0383

Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt

Magistratsvorlage 25.11.2019

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2019/0383

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8184 Zeichen

Seite 1 von 5 
Geschäftsordnung  
für die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement  
 
 
Der Magistrat der  Wissenschaftsstadt Stadt Darmstadt hat auf Grundlage der Ermächtigung 
des § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz in seiner Sitzung vom ……… folgende Geschäftsordnung 
für die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement beschlossen:  
 
Geschäftsordnung Betriebskommission  
des Eigenbetriebes Immobilienmanagement  
 
 
§ 1 
 
Aufgaben der Betriebskommission  
 
Von der Betriebskommission werden die Angelegenheiten behandelt, die ihr durch das 
Gesetz (§ 7 Eigenbetriebsgesetz) und durch die Satzung  des Eigenbetriebes zugewiesen sind.  
 
  
§ 2 
 
Vorsitz 
 
Den Vorsitz in der Betriebskommission führt die Oberbürgermeister in/der 
Oberbürgermeister oder die von ihr/ihm bestimmte vertretende Person . Im Falle ihrer /seiner 
Verhinderung führt eine von ih r/ihm bestimmte Vertretung den Vorsitz.  
 
 
§ 3 
 
Sitzungen 
 
 
(1) Die/Der Vorsitzende der Betriebskommission lädt zu den Sitzungen ein.  
 
(2) Die Betriebskommission soll in der Regel vierteljährlich tagen. Der Termin der nächsten 
Betriebskommissionssitzung wird jew eils in der vorherigen Sitzung festgelegt. Eine Sitzung 
kann entfallen, wenn lediglich ein Zwischenbericht (§ 21 Eigenbetriebsgesetz) gegeben 
werden soll und dieser keine erheblichen Abweichungen vom Erfolgs - beziehungsweise dem 
Vermögensplan aufzeigt.  Die/Der Vorsitzende hat die Betriebskommission oder die 
Betriebsleitung unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Mitglieder der 
Betriebskommission oder die Betriebsleitung unter Angabe der zur Verhandlung zu 
stellenden Gegenstände schriftlich verlan gt. 
 
(3) Jedes Mitglied der Betriebskommission erhält zu der Sitzung spätestens eine Woche 
vorher in elektronischer Form eine schriftliche Einladung mit Tagesordnung, der im Anhang 
die schriftlichen Berichte und die Vorlagen beizufügen sind.  Die elektronis che Form kann 
durch die Schriftform ersetzt werden für die Ladung zur ersten Sitzung der

Seite 2 von 5 
Betriebskommission oder wenn technische Probleme der elektronischen Versendung 
entgegenstehen.  
 
(4) Die/Der Vorsitzende kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigen betriebes oder der 
Stadtverwaltung sowie Sachverständige zu den Sitzungen hinzuziehen.  
Die Betriebsleitung kann die Zuziehung von Personen vorschlagen.  
 
(5) Ist ein Mitglied der Betriebskommission an der Teilnahme einer Sitzung der 
Betriebskommission verhi ndert, ist der Vorsitzende rechtzeitig zu informieren.  
 
 
§ 4 
 
Tagesordnung  
 
(1) Die/Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest. Jedes Mitglied der Betriebskommission 
kann die Aufnahme von Gegenständen auf die Tagesordnung vorschlagen. Die Vorschläge 
müssen der/dem Vorsitzenden spätestens 2 Wochen vor der Sitzung der 
Betriebskommission vorli egen. 
 
(2) Über Angelegenheiten, die nicht auf der mit der Einladung übersandten Tagesordnung 
verzeichnet sind, kann in der Sitzung nur verhandelt werden, wenn alle anwesenden 
Mitglieder der Betriebskommission zustimmen.  
 
 
§ 5 
 
Vorlagen 
 
(1) Vorlagen werde n der Betriebskommission von der Betriebsleitung in elektronischer Form  
vorgelegt. Anträge sollen einen Beschlussvorschlag und eine Begründung enthalten.  
 
(2) Anträge können von der /dem Vorsitzenden, der  Antragstellerin oder de m Antragsteller 
jederzeit zurückgezogen werden.  
 
(3) Bei allen finanzrelevanten Vorlagen ist zu bestätigen, dass die Mittel im Erfolgs - 
beziehungsweise Vermögensplan zur Verfügung stehen.  
 
 
§ 6 
 
Änderungsanträge  
 
Änderungsanträge können während der Beratung  von den Mitgliedern der 
Betriebskommission eingebracht werden.

Seite 3 von 5 
§ 7 
 
Anträge zur Geschäftsordnung  
 
(1) Jedes Mitglied der Betriebskommission kann Anträge zur Geschäftsordnung stellen.  
 
(2) Anträge zur Geschäftsordnung beziehen sich auf das Verfahren zur Beratung und 
Beschlussfassung, insbesondere zur  
 
a) Änderung der Tagesordnung,  
b) Absetzung von Tagesordnungspunkten von der Tagesordnung,  
c) Schluss der Beratung,  
d) Unterbrechung, Aufhebung oder Vertagung der Sitzung.  
 
 
§ 8 
 
Anfragen 
 
(1) Die Mitglie der der Betriebskommission können mündliche oder schriftliche Anfragen an 
die Betriebsleitung richten.  
 
(2) Wenn Anfragen nicht sofort beantwortet werden können, sind sie schriftlich zu stellen und 
zu beantworten.  
 
 
§ 9 
 
Berichte 
 
Berichte erfolgen grundsä tzlich schriftlich. Sie werden zusammen mit der Einladung in 
elektronischer Form übersandt.  
 
 
§ 10 
 
Beratung und Abstimmung  
 
(1) Die/Der Vorsitzende leitet die Sitzung und führt die erforderlichen Abstimmungen durch. 
Die Abstimmung erfolgt durch Handaufheben. Eine schriftliche Abstimmung ist nur dann 
durchzuführen, wenn dies die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Betrieb skommission 
fordert. 
 
(2) Beschlüsse der Betriebskommission werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen 
gefasst. Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimm engleichheit gibt die 
Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.

Seite 4 von 5 
 
§ 11 
 
Umlaufverfahren  
 
(1) Bes chlüsse in einfachen Angelegenheiten oder bei denen aufgrund der Eilbedürftigkeit 
eine förmliche Einladung zur Sitzung nicht möglich ist, können im Umlaufverfahren gefasst 
werden. Sie bedürfen einer kurzen schriftlichen Sachdarstellung und eines 
Beschlussantrages. Sie sind nur zulässig, wenn kein Mitglied der Betriebskommission 
widerspricht. Die Mitglieder der Betriebskommission vermerken schriftlich ihre Zustimmung, 
Ablehnung oder Enthaltung.  
 
(2) Die auf diese Art gefassten Beschlüsse sind als Ergebnis un verzüglich allen Mitgliedern 
der Betriebskommission schriftlich in elektronischer Form mitzuteilen. 
 
(3) Eilentscheide (§ 7 Abs. 5 Eigenbetriebsgesetz) sind nur zulässig, wenn ein Beschluss im 
Umlaufverfahren nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.  
 
 
§ 12 
 
Schriftführung, Niederschrift  
 
(1) Von der Eigenbetriebsleitung werden ein e Schriftführer in oder ein  Schriftführer und  
Stellvertretung bestellt. Sie sollen Mitarbeiter innen oder Mitarbeiter des Eigenbetriebes sein.  
 
(2) Über jede Sitzung der Betrie bskommission ist eine Niederschrift zu fertigen. In ihr sind 
Ort, Tag und Gegenstand der Verhandlung, die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 
die gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse wiederzugeben. Abweichende 
Auffassungen werden auf Wu nsch in die Niederschrift aufgenommen. Die Niederschrift ist 
von der/dem Vorsitzenden und der  Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen. Sie 
soll den Mitgliedern der Betriebskommission grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der 
Sitzung in elekt ronischer Form übersandt werden. Die Genehmigung des Sitzungsprotokolls 
erfolgt in der darauffolgenden Sitzung durch Beschluss.  
 
(3) Jedes Mitglied der Betriebskommission ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach 
Zugang der Sitzungsniederschrift Einwendungen zu erheben. Die Einwendungen sind 
schriftlich an die/den Vorsitzende /n zu richten. Über die Einwendungen wird in der nächsten 
Sitzung beraten und entschieden.  
 
 
§ 13 
 
Beschlussfähigkeit  
 
(1) Die Betriebskommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der 
Betriebssatzung vorgesehenen Mitgliederzahl vertreten ist.

Seite 5 von 5 
(2) Wenn eine Sitzung wegen fehlender Besch lussfähigkeit scheitert, ist die 
Wiederholungssitzung unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn in 
der Einladung darauf hingewiesen worden ist.  
 
 
§ 14 
 
Akteneinsicht  
 
Die Mitglieder der Betriebskommission haben das Recht, in die Akten d er 
Tagesordnungspunkte Einsicht zu nehmen.  
 
 
§ 15 
 
 Elektronische Medien  
 
Berichte nach § 9, § 11 Abs. 2, Antworten auf schriftliches Abfragen, Vorlagen nach § 5 Abs. 
1, Anträge nach § 6 sowie die Niederschrift werden den Mitgliedern der Kommission in 
elektronischer Form übermittelt . 
 
 
§ 16 
 
Inkrafttreten  
 
Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.  
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Darmstadt,  
 
 
 
 
 Jochen Partsch                         
 Oberbürgermeister

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200 Zeichen

Punkt 3: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt 
 (V-Nr. 2019/0383) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 4

182 Zeichen

Punkt 16: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt 
 (V-Nr. 2019/0383) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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219 Zeichen

Punkt 23: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0383) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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2024 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.12.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 30 
II IV 772 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0383 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
492 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt 
 
Vorlage vom: 25.11.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Änderung der Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Geschäftsordnung der Betriebskommission  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.12.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.11.2019  
 
 
Die zurzeit gültige Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement trat am 6. März 2008 in Kraft.  
 
Gemäß § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz regelt der Magistrat das Verfahren und den 
Geschäftsgang der Betriebskommission durch eine Geschäftsordnung.  
 
Die Änderungen in der Geschäftsordnung beziehen sich auf die Umsetzung der papierarmen 
Gremienarbeit.  
Die Erstellung und der elektronische Versand der Sitzungsunterlagen erfolgen künftig über 
den Sitzungsdienst des Parlamentsinformationssystem (PARLIS).   
 
 
 
Dezernent I    Dezernent II   Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtkämmerer

2019/0383

1975 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0383 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt  
 
Vorlage vom: 25.11.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Änderung der Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Geschäftsordnung der Betriebskommission  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  25.11.2019 
 
 
Die zurzeit gültige Geschäftsordnung für die Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement trat am 6. März 2008 in Kraft.  
 
Gemäß § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz regelt der Magistrat das Verfahren und den 
Geschäftsgang der Betriebskommission durch eine Geschäftsord nung. 
 
Die Änderungen in der Geschäftsordnung beziehen sich auf die Umsetzung der papierarmen 
Gremienarbeit.  
Die Erstellung und der elektronische Versand der Sitzungsunterlagen erfolgen künftig über 
den Sitzungsdienst des Parlamentsinformationssystem (PARLIS).   
 
 
 
Dezernent I    Dezernent II   Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Bürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 492
TOP 23 zur Kenntnis
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0383
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.11.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00