Mandari Insight

V/0544/2020

Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 04.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 24.06.2020, TOP 3.4

V_0544_2020_Anlage 1_Vorlage 08_2020 SWMS JA 2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V_0544_2020_Anlage 2_JA 2019 SWMS Anlage

· application/pdf

Ansehen

V_0544_2020_Anlage 1_Vorlage 08_2020 SWMS JA 2019

5156 Zeichen

Seite 1 
Münster, 25.05.2020 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 08/2020
 
 
Betreff 
Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
Herr Sebastian Jurczyk 
 
 
Anlage  
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk, 
darin als Anlagen enthalten: 
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019, bestehend aus: 
- Bilanz  
- Gewinn- und Verlustrechnung  
- Anhang sowie den 
- Lagebericht 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung werden folgende Beschlüsse zur Annahme empfohlen: 
 
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12. 2019 in der vor-
liegenden, vom Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, 
Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, 
wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster 
festgestellt. 
 
2. Aus dem Jahres überschuss von 10.334.000,00 EUR verbleibt nach Anrechnung 
der bereits im Dezember 2019 geleisteten Vorabgewinnausschüttung von  
6.500.000 EUR ein Betrag von 3.834.000,00 EUR, der auf Vorschlag der Ge-
schäftsführung in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. 
 
3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen. 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0544/2020

Seite 2 
4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH werden für das 
Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung  
Mit einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR übertrifft das Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2019 das geplante Ergebnis von 8,1 Mio. EUR. Das operative Ergebnis liegt leicht 
über den Erwartungen. Ergänzt um die Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken 
bildete es die Grundlage für dieses insgesamt zufriedenstellende Jahresergebnis. 
  
Im Kerngeschäft konnte vor allem im Energievertrieb durch höhere Lieferungen an Kun-
den außerhalb des eigenen Netzgebiets Mengenrückgängen in anderen Segmenten ent-
gegengewirkt werden. Im Wasservertrieb wurden die geplanten Mengen und Erlöse leicht 
übertroffen. Die Stromerzeugung der GuD-Anlage übertraf die für das Geschäftsjahr 2019 
angesetzte Planmenge deutlich, da durch die positive Entwicklung des Strompreises in 
Relation zum Gaspreis die Stromerzeugung durch die GuD-Anlage wirtschaftlicher wurde. 
Die Zahl der Fahrgäste bestätigte auch in 2019 die seit Jahren positive Entwicklung im 
öffentlichen Personennahverkehr in Münster und übertraf nochmals die Vorjahres - wie 
auch die Planwerte. 
 
Das von münsterNETZ GmbH übernommene Ergebnis von 8,6 Mio. EUR lag deutlich 
über dem Planergebnis von 5,3 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war insbesondere eine pe-
riodenfremde Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme des vorgelage rten Strom-
netzes. 
 
Weitere Erläuterungen der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Ein-
zelnen sowie der Geschäftsfelder finden sich  in dem beigefügten Lagebericht  (Anlage 
zum Prüfungsbericht).  
 
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung 
Zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung nehmen wir ge-
mäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für unsere wichtigsten Ge-
schäftsbereiche wie folgt Stellung:  
 
In der Strom- und Erdgasversorgung haben wir gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgeset-
zes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umwelt-
verträgliche Versorgung der Allgemeinheit anzustreben. Dieses Ziel wurde im Geschäfts-
jahr 2019 in allen Punkten erreicht. 
 
In der Wasserversorgung haben die Stadtwerke gemäß § 47 a Landeswassergesetz NW 
eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen.

Seite 3 
Darüber hinaus haben die Stadtwerke als mit der Wasserversorgung verpflichtetes Unter-
nehmen auf einen haushälterischen Umgang mit dem Wasser hingewirkt. Ebenfalls ha-
ben die Stadtwerke gemäß § 1 der Trinkwasserver ordnung Wasser geliefert, das die 
menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von 
Wasser ergeben können, schützt. 
 
Im Verkehrsbereich haben die Stadtwerke Münster im Auftrag der Stadt Münster als Auf-
gabenträger des öffentlichen Nahverkehrs jederzeit sichere, effiziente und hochwertige 
Verkehrsleistungen angeboten. Die Vorgaben der Stadt Münster nach dem aktuellen Nah-
verkehrsplan wurden jederzeit erfüllt. 
 
Die Stadtwerke Münster haben auch im Geschäftsjahr 2019 entsprechend ihrer Satzung 
die Kunden und die Bevölkerung beraten mit dem Ziel, den Verbrauch von Energie und 
Wasser zu reduzieren. Ebenfalls ist d ie Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energie-
träger durch das Unternehmen gefördert worden. 
 
Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung 
NW wurde in allen Fällen erfüllt. 
 
Der Jahresabschluss 2019 sowie der Lageberich t für das Geschäftsjahr 2019 sind von 
der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, 
geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Be-
stätigungsvermerk wurde erteilt. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk                    gez. Frank Gäfgen

Beschlussvorlage

2996 Zeichen

V/0544/2020 
V/0544/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH zum 31.12.2019 in der vor liegenden, 
vom Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Duisburg, mit einem 
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von der Stadt Münster 
als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. (Anlage 2) 
 
2. Aus dem J ahresüberschuss von 10 .344.000 € verbleibt nach Anrechnung der bereits im 
Dezember 2019 geleisteten Vorabgewinnausschüttung von 6.500.000 € ein Betrag von 
3.834.000 €, der auf Vorschlag der Geschäftsführung in die Gewinnrücklagen eingestellt 
wird. 
 
3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen. 
 
4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH wird für das Geschäft s-
jahr 2019 Entlastung erteilt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6.500.000 € erfolgte bereits im Dezember 2019. 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
10.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Haubner 
Telefon: 492-2032 
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0544/2020 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß 
§ 12 des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfa s-
sung über die Feststellung des J ahresabschlusses und die Verwendung des Ergeb nisses sowie 
die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 
537.687 T€ (VJ 534.448 T€) bei einem Jahresüberschuss von 10.334 T€ (VJ 26.830 T€) ab. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Münster in Höhe von 6,5 Mio. € erfolgte bereits im 
Dezember 2019. Der übrige Jahresüberschuss soll i.H.v. 3.834  T€ in die Gewinnrücklagen einge-
stellt werden.  
 
Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Duisburg, hat der Stadtwerke Münster GmbH 
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung NR W 
wurde in allen Fällen erfüllt. 
 
Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2019 (Anlage 2) und der Aufsichtsratsvorl a-
ge 08/2020 (Anlage 1) zu entnehmen, die der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner 
Sitzung am 17.06.2020 beraten wird. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 08/2020 zum Jahresabschluss 2019 
Anlage 2: Jahresabschluss und Lagebericht 2019 
Anlage A

Anlage A

2151 Zeichen

Anlage A zur V/0544/2020 
Kurzüberblick 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß 
§ 12 f-g des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Be-
schlussfassung über 
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses 
- die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich innerhalb 
der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbe-
trieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteili-
gung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen 
Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, 
sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Ge-
schäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG150 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6.500.000 € erfolgte bereits im Dezember 2019 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A:

V_0544_2020_Anlage 2_JA 2019 SWMS Anlage

139392 Zeichen

Stadtwerke Münster GmbH
Jahresabschluss 
und Lagebericht 
2019
Anlage 2 zur Vorlage V/0544/2020

PKF FASSEL T SCHLAGE 
Inhaltsverzeichnis 
Bilanz der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2019 
Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01 .-31.12.) 
Anhang der Stadtwerke Münster GmbH für das 
Geschäftsjahr 2019 (01.01 .-31.12.) 
Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das 
Geschäftsjahr 2019 (01.01.-31.12.) 
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss nach§ 6b 
Abs. 3 EnWG der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
per 31. Dezember 2019 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
Allgemeine Auftragsbedingungen 
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 
vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer 
in Deutschland e.V. 
sowie 
Besondere Auftragsbedingungen 
PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
Rechtsanwälte vom 1. Januar 2018 
Seiten 
1 
19 
19 
9 
7

Bilanz der Stadtwerke Münster GmbH 
zum 31.12.2019 
Aktivseite 
A. Anlagevermöaen 
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 
Enlgehlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke, grundstocksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
2. Verteilungsanlagen 
3. Glasfaseranlagen 
4. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 
6. Andere Anlagen, Betriebs• und Geschäftsausstattung 
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 
III. Finanzanlagen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 
3. Beteiligungen 
4. Ausleihungen an Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 
5. Sonstige Ausleihungen 
B. Umlaufvermöaen 
1. Vorräte 
1. Roh•, Hilfs-- und Betriebsstoffe 
2. Unfertige Leistungen 
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 
4. Emissionsrechte 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
2. Forderungen gegen den Gesellschaner 
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 
4. Forderungen gegen Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besieht 
5. Sonstige Vermögensgegenstände 
III. Kassenbestand, 
Gu1haben bei Kreditinstitu1en 
C. Rechnungsabgrenzungsposten 
Münster, 15. Mai 2020 
Stadtwerke Münster GmbH 
Sebastian Jurc.zyk 
2550579/40029870 
Frank Gäfgen 
Stand 
31.12.2019 
EUR 
5.240.828,39 
65.385.918,16 
168.496.303,19 
2.885.294,00 
52.032.806,00 
6.902.541,00 
14.277.008,60 
27.633.959.56 
337.613.830,51 
33.839.388,47 
7.272.715,00 
8.103.262,97 
5.031.095,45 
1.491.328,01 
55.737.789,90 
398 .592.448,80 
8.781.970,37 
3.652.883,33 
4.073.619,52 
96.062,97 
16.604.536,19 
51.727.738,02 
7.862.668, 15 
2.230.730,69 
2.578.305, 17 
14.040.767,00 
78.440.209,03 
43.696 .911,87 
138.741 .657 ,09 
353.251,10 
537.687.356.99 
Stand Passivseite Stand Stand 
31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 
TEUR EUR TEUR 
A. EiQenkapital 
1. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200 
II. Kapi1alrücklage 106.828 .595,40 106.532 
6.234 
III. Gewinnrücklagen 
Andere Gewinnrücklagen 70.418.657,02 66.585 
IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0 
70.380 228.447.252,42 224.317 
147.104 
0 B. Empfanaene Ertraqszuschüsse 1.460.037,79 2.612 
54.094 
7.688 C. Rückstellunaen 
13.166 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 51.642.007 ,00 48.516 
22.155 2. Steuerrückstellungen 13.396.700,00 10.989 
314.587 3. Sonstige Rückstellungen 40.603.794,33 36.133 
105.642.501,33 95.638 
33.815 D. Verbindlichkeiten 
8.727 1. Genussscheinkapital 1.612.500,00 1.775 
8.550 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsrnuten 102.494.279,29 118.110 
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.830.412,06 1.321 
5.522 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.246.537, 17 31.772 
1.669 5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 612.957.87 1.672 
58.283 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 66.724,57 75 
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen , 
379.104 mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.412.950,45 13.312 
8. Sonstige Verbindlichkeiten 14.514.162,32 16.043 
Davon aus Steuern 6.333.793,76 € 
(i. 1/j. 8.354.571,40 €) 
Davon im Rahmen der 
8.497 sozialen Sicherheit 0,00 € 
2.331 (i.1/j. 0,00 €) 
11 .891 173.790 .523,73 184.080 
366 
23.085 E. Rechnungsabgrenzungsposten 2B.347 .041 ,72 27.801 
48.830 
13.747 
300 
1.789 
15.832 
80.498 
51.475 
155.058 
286 
534.448 537 .687.356,99 534.448

Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01.-31.12.) 
Brutto-Umsatzerlöse 
Strom-und Energiesteuern 
1. Umsatzerlöse 
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 
4. Sonstige betriebliche Erträge 
5. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und 
für bezogene Waren 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
6. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 
und für Unterstützung 
Davon für Altersversorgung 6.602. 732,03 € 
(i. Vj. 5.939.496, 10 €) 
7. Abschreibungen 
auf immaterielle Vermögensgegenstände des 
Anlagevermögens und Sachanlagen 
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Konzessionsabgaben 
b) Ubrige betriebliche Aufwendungen 
9. Erträge aus Beteiligungen 
Davon aus verbundenen Unternehmen 2.722.500,00 € 
(i. Vj. 2.722.500,00 €) 
10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 
11. Erträge aus anderen Wertpapieren 
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Davon aus verbundenen Unternehmen 
i.V. 
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Davon an verbundene Unternehmen 
i.V. 
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
16. Ergebnis nach Steuern 
17. Sonstige Steuern 
18. Jahresüberschuss 
19. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 
20. Vorabgewinnausschüttung 
21. Bilanzgewinn 
Münster, 15. Mai 2020 
Stadtwerke Münster GmbH 
64.663,54 € 
76.380,86 € 
3.764,63 € 
0,00 € 
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen 
2550579/40029870 
2019 
EUR 
612.373.258,55 
-35. 721.024,82 
576.652.233, 73 
-2. 700.220,42 
9.295.069,91 
27.902.317,84 
261.340.251,25 
182.404.845, 77 
443.745.097,02 
58.938.383,65 
18.175.133,96 
77.113.517,61 
28.064.840,08 
17.541.989,49 
32. 763. 722,53 
50.305. 712,02 
3.842.004,63 
8.580.907,98 
138.545,76 
168.880,21 
296.730,00 
4.973.991,24 
7.610.207,06 
11.769.644,61 
1.435.644,61 
10.334.000,00 
3.834.000,00 
6.500.000,00 
0,00 
·, 
2018 
EUR 
581.732.162,89 
-34.711.640,45 
547.020.522,44 
45.697,84 
8.989.901,90 
51.130.802,23 
239.800.548,57 
181.832.551, 12 
421.633.099,69 
56.539. 720, 93 
16.607.455,63 
73.147.176,56 
27.792.953,37 
17.964.952,78 
35.621.088, 79 
53.586.041,57 
4.140. 939, 79 
6.785.134,07 
152.861,70 
234.098, 18 
307.600,00 
5.531.542,72 
7.452.896,96 
29.048.647,28 
2.218.647,28 
26.830.000,00 
20.330.000,00 
6.500.000,00 
0,00

Anhang der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) 
Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343 
1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung 
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung des Handelsgesetzbuches, des 
GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. 
Die Bilanz und die Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH (Stadt­
werke Münster), Münster, wurden nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vor­
schriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden Beson­
derheiten wurde die Darstellung der Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um die 
Posten 
-Verteilungsanlagen (für Energie-und Wasserversorgung) 
-Glasfaseranlagen 
-Fahrzeuge für Personenverkehr, 
die Darstellung der Vorräte um den Posten 
-Emissionsrechte, 
die Darstellung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um den Posten 
-Forderungen gegen den Gesellschafter 
und die Darstellung der Verbindlichkeiten um den Posten 
-Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 
erweitert. 
Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 
II. Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung 
Die münsterNETZ GmbH (münsterNETZ), Münster, ist durch einen Beherrschungs-und 
Ergebnisabführungsvertrag (Teilbeherrschungsvertrag für den regulierten Bereich) mit der 
Stadtwerke Münster organschaftlich verbunden. Die Strom-, Gas-, Wärme-und Wasserver­
sorgungsnetze sind an die münsterNETZ verpachtet. Für die Nutzung der Netze zur Ver­
sorgung der Kunden mit Energie und Wasser berechnet die münsterNETZ entsprechende 
Netzentgelte. Zwischen den Gesellschaften bestehen Dienstleistungsverträge zu Planung, 
Bau, Betrieb und Instandhaltung der Netze sowie zu verschiedenen, insbesondere kauf­
männischen Dienstleistungen. 
2550582/40029870

2 
Das Ergebnis der münsterNETZ zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 8,6 Mio. EUR 0,/or­
jahr: 6,8 Mio. EUR) wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der 
Stadtwerke Münster übernommen. · 
1. Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden 
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der 
Bilanz erläutert. 
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen 
sind zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten bewertet worden. 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren 
Einzelkosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie-und 
Wassernetze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. Die Zuschlag­
sätze für die Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbetei­
ligten technischen Funktionsbereichen zwischen einem und fünfundzwanzig Prozent. 
Sie bemessen sich nach den Herstellungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlag­
satz für Lagergemeinkosten beträgt zwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. 
Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten eingegangen. Erhaltene Zu­
schüsse sind von den Anschaffungs-und Herstellungskosten abgesetzt worden. 
Bei den planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen 
Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 linear 
(zuvor degressiv) abgeschrieben. 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: 
Immateriellen Vermögensgegenständen 
Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich 
der Bauten auf fremden Grundstücken 
Verteilungsanlagen 
Glasfaseranlagen 
Technischen Anlagen und Maschinen 
Anderen Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
3 - 7 Jahre 
7 -50 Jahre 
20 -55 Jahre 
5 -20 Jahre 
5 -22 Jahre 
5 -14 Jahre 
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden unmittelbar als 
Aufwand gebucht. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwi­
schen 251 EUR und 800 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. 
Von den Finanzanlagen wurden die sonstigen Ausleihungen, soweit es sich um unver­
zinsliche oder niedrigverzinsliche Darlehen handelt, zum Nennwert bewertet. Die übri­
gen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wertbe­
richtigungen ausgewiesen. Soweit die Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanz­
stichtag nicht mehr bestehen, ist entsprechend § 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben wor­
den. 
Zum 28. Dezember 2017 wurde der Bürgerwindpark Löningen GmbH, Löningen, ein 
Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.182 TEUR gewährt. Dieses wird unter Auslei­
hungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Der Restwert des Darlehens nach 
planmäßiger Tilgung beträgt zum 31. Dezember 2019 7.273 TEUR. 
2550582/40029870

3 
Die Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe sind unter Berücksichtigung von Abschreibungen 
gemäß§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten 
oder zum niedrigeren Börsen-oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. 
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten und angemes­
sene Teile der Gemeinkosten) bewertet. Die unter den Waren ausgewiesenen Wasser­
vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Eine zum Verkauf stehende Windkraftanlage mit einem Buchwert in Höhe von 
4.067 TEUR wird im Umlaufvermögen unter fertige Erzeugnisse und Waren ausgewie­
sen. Diese ist zu Herstellungskosten (Einzelkosten und angemessene Teile der Gemein­
kosten) bewertet. Im Jahr 2019 wurde eine Windkraftanlage veräußert und eine Wind­
kraftanlage in das eigene Anlagevermögen übernommen. Insgesamt verminderte sich 
der Wert der fertigen Anlagen damit um 7.816 TEUR. 
Die den Stadtwerken Münster unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG 
(Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) i. V. m. § 8 TEHG i. V. m. § 7 ZuG 2012 (Zu­
teilungsgesetz) sind mit dem Wert von EUR 1 ausgewiesen. Erworbene Emissions­
rechte werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert 
(Marktwert) zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die nicht abgerechneten Aufträge an 
Dritte (unfertige Leistungen) in Höhe von 3.653 TEUR (im Vorjahr 2.331 TEUR) werden 
unter den Vorräten bilanziert. 
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert 
oder -soweit erforderlich -unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos 
bewertet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsun­
ternehmen von insgesamt 40,2 Mio. EUR (Vorjahr 38, 1 Mio. EUR) wurden mit den je­
weiligen Forderungen verrechnet. 
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse 
Netz) werden auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr 
nach Zugang wird der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig 
aufgelöst. Die Zugänge werden ab dem 1. Januar 2003 direkt gegen die Positionen des 
Anlagevermögens verrechnet und wirken sich entsprechend den dort geltenden Nut­
zungsdauern abschreibungsmindernd aus. 
Für Anschlüsse an die der Regulierung nach Energiewirtschaftsrecht unterliegenden 
Netze der Strom-und Gasversorgung von den Anschlussnehmern an den Netzbetreiber 
gezahlte Ertragszuschüsse, werden vom Netzbetreiber im Rahmen des bestehenden 
Pachtvertrags an die Stadtwerke Münster GmbH als Netzeigentümer weitergeleitet. Die 
Beträge werden nach den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts ab 2007 als Pacht­
vorauszahlungen betrachtet und in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten ein­
gestellt, der über 20 Jahre aufgelöst wird. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ver­
sicherungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (Methode der 
laufenden Einmaiprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem 
Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und 
bewertet jeden dieser Leistungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung 
aufzubauen. Als Rechnungszins wurde gemäß§ 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der 
Rückstellungsabzinsungsverordnung der für Ende Dezember 2019 veröffentlichte Wert 
der Bundesbank in Höhe von 2,71 % einbezogen und somit das Wahlrecht zur Abzin­
sung über eine Laufzeit von 15 Jahren genutzt. Als Rechnungsgrundlage dienten die 
2550582/40029870

4 
neuen Richttafeln 2018 G von Dr. K. Heubeck. Die aus der Verwendung der neuen 
Richttafeln ausgelöste Bewertungsänderung hat sich nur unwesentlich ausgewirkt. 
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik von 2,00 % 
p. a. in die versicherungsmathematischen Berechnungen einbezogen. 
Bei der Rückstellung für Deputatverpflichtungen wurden Kostensteigerungen von 2,50 % 
p. a. berücksichtigt sowie Fluktuationen von 2,00 % p. a. bei einem Alter von bis zu 
30 Jahren bzw. 1,00 % bei einem Alter von bis zu 40 Jahren. 
Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein Rechnungszins von 1,97 % sowie ein Anwart­
schaftstrend von 2,00 % p. a. zu Grunde. 
Die Rückstellung zur Abdeckung der aus einer möglichen Unterdeckung der Kommuna­
len Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, (KVW) resultierenden Verpflichtun­
gen wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum.31. Dezem­
ber 2019 (Rechnungszins 2,71 %, Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,00 % p. a.) 
bewertet. Unter Berücksichtigung der durchschnittlich noch zu leistenden Arbeitszeiten 
bis zum Eintritt der Verpflichtung wird die Rückstellung anteilig dotiert. Zum Stichtag 
31. Dezember 2019 betrug der Umlagesatz 4,5 % zuzüglich eines Sanierungsgeldes in 
Höhe von 3,25 %. Umlagesatz und Sanierungsgeld werden von der Gesellschaft allein 
getragen. Die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter für das Jahr 2019 
beträgt 54, 1 Mio. EUR (Vorjahr: 51, 1 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aus einer mögli­
chen Unterdeckung der KVW folgenden Verpflichtungen wurde zum 31. Dezember 2019 
ein Wert von 86.213 TEUR ermittelt. Aus der stetigen anteiligen Dotierung besteht zum 
Stichtag eine Rückstellung von 42.041 TEUR. Die verbleibende Unterdeckung beträgt 
44.172 TEUR. Es ist vorgesehen, diese Deckungslücke weiterhin durch ratierliche 
Zuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen. 
Bei den übrigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und grund­
sätzlich mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. 
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die 
mit den Schuldposten zu handelsrechtlichen Bewertungseinheiten zusammengefasst 
werden. 
Die Energiebeschaffungs-und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in An­
wendung des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Ver­
tragsportfolien zusammengefasst. 
Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, aus dem die 
gebildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurden. 
Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis-und Ergebnisplanung der Portfo­
lien. Die konkreten Beschaffungs-und Vermarktungsprozesse sowie deren Überwa­
chung setzen die Vorgaben des Steuerungssystems um. 
Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom 
oder Gas werden durch das Portfoliomanagement je Kundenvertrag einzeln (back -to 
-back) oder zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanagement 
die für die Energieerzeugung in der Gas-und-Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage) und 
den weiteren Erzeugungseinheiten (Blockheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen 
2550582/40029870

5 
Gas beschafft sowie der erzeugte Strom vermarktet. Das Portfoliomanagemer,it struktu­
riert die Beschaffung und den Absatz der Energiemengen Strom oder Gas jeweils 
getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeugungsbuch und das Hedgebuch sowie 
den darin geführten Portfolien. 
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im 
Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risikolimiten, die ebenso wie die zur Ange­
botskalkulation und zur Bewertung verwendeten Preiskurven täglich durch das Risi­
kocontrolling überwacht werden. 
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio. 
Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen 
Bedingungen abgeschlossen und in die jeweilige Deckungsbeitragsrechnung einbezo­
gen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt. 
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Siche­
rungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum 
Lieferjahr 2023 betroffen. 
Bei einem negativen Deckungsbeitrag eines Vertragsportfolios wird eine Drohverlust­
rückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag wurden Drohverlustrückstellungen von insge­
samt 6,0 Mio. EUR gebildet. 
2. Angaben zu Posten der Bilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt. 
Die auf die Vermögensgegenstände der stromerzeugenden Bestandteile der GuD-An­
lage Standort HKW Hafen im Jahr 2013 vorgenommene außerplanmäßige Abschrei­
bung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13,9 Mio. EUR wurde beibehalten. 
Auf die Beteiligung an der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE), 
wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR nach § 253 Abs. 3 
Satz 5 HGB vorgenommen. Der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, (FMO), 
erhielt aufgrund eines von dessen Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzie­
rungskonzepts im Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Das Finan­
zierungskonzept wurde von allen Gesellschaftern beschlussgerecht umgesetzt. Für das 
Darlehen ergibt sich aufgrund der vertraglich vereinbarten, marktgerechten Zins-und 
Tilgungsregelungen sowie der mit dem Finanzierungskonzept bergründeten und seitdem 
umgesetzten positiven Entwicklung des FMO keine notwendige Wertberichtigung. 
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte 
Verbrauch der Kunden der Energie-und Wasserversorgung zwischen Ablese-und 
Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurde. 
Die Forderungen gegen den Gesellschafter enthalten hauptsächlich mit 5.890 TEUR die 
Kapitalzuführung an die FMO für 2020. Auf eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 
entfallen davon O TEUR (im Vorjahr 5.890 TEUR). Die übrigen Forderungen betreffen 
u. a. (abgegrenzte) Energie-und Wasserlieferungen, die mit Abschlagszahlungen ver­
rechnet wurden. 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen gegen Unter­
nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Wesentlichen (mit 
Überzahlungen verrechnete) Energie-und Wasserlieferungen, Kostenerstattungen und 
2550582/40029870

6 
die Gewinnübernahme der münsterNETZ. Auch hier wurden die Forderungen und Ver­
bindlichkeiten zum Bilanzausweis zusammengefasst. 
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten als wesentliche Posten Forderungen 
aus der Erstattung von Strom-und Energiesteuern in Höhe von 7.983 TEUR und noch 
nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von 4.807 TEUR. 
Zur Absicherung von Bürgschaften wurden Festgelder in Höhe von 0,96 Mio. EUR ver­
pfändet. Diese sind daher entsprechend ihrer Fristigkeit unter den sonstigen Ausleihun­
gen (0,96 Mio. EUR) ausgewiesen. 
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 51.200.000 EUR. 
Der Kapitalrücklage sind aus Gesellschaftermitteln 297 TEUR zugeführt worden. 
Die Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresüber­
schuss von 10,3 Mio. EUR aus. Unter Anrechnung der bereits im Dezember 2019 ge­
leisteten Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. EUR und der Einstellung in die ande­
ren Gewinnrücklagen von 3,8 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 0,0 Mio. EUR. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen im Wesentli­
chen die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen einschließlich KVW (44,8 Mio. EUR) 
und Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (6,9 Mio. EUR). Der Unterschiedsbetrag 
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen 
Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach 
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 
17, 1 Mio. EUR. Es steht genügend frei verfügbares Eigenkapital zur Ausschüttung zur 
Verfügung. 
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf ungewisse Verbindlichkei­
ten (6,2 Mio. EUR), die Drohverlustrückstellungen (11,6 Mio. EUR), die ATZ-Rückstel­
lung (1,0 Mio. EUR) und die (mit Abschlagszahlungen saldierte) Rückstellung für unge­
wisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs (7,6 Mio. EUR). Zur Absicherung der An­
sprüche von Mitarbeitern aufgrund der Vereinbarung zur Altersteilzeit wurde eine Bürg­
schaft abgeschlossen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern bestehen in Höhe von 
1.613 TEUR (im Vorjahr 1.775 TEUR). Die Genussrechte wurden zur Finanzierung von 
Photovoltaikanlagen ausgegeben. Das gezeichnete Kapital wird ab dem Tag der Ein­
zahlung in Abhängigkeit der Sonneneinstrahlung verzinst. Es handelt sich um folgende 
Projekte: 
Weicon in Münster, Inbetriebnahme 2010 
Deponie Coerde in Münster, Inbetriebnahme 2010 
Summe 
2550582/40029870 
50.000,00 EUR 
1.562.500,00 EUR 
1.612.500,00 EUR

7 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren insbesondere aus dem 
zur Finanzierung der Strategie 2020 aufgenommenen Schuldscheindarlehen 
(70,0 Mio. EUR). Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2019 60,0 Mio. EUR. 
Die Gesellschaft hat im Jahr 2013 ein Darlehen der Hamburger Sparkasse AG, 
Hamburg, in Höhe von nominal (5,9 Mio. EUR) aufgenommen. Dieses wurde zum Er­
werb der Photovoltaik-Freiflächenanlage in Hassendorf verwendet. Durch Übertragung 
der PV-Anlage ist das Darlehen abgesichert. Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2019 
3,6 Mio. EUR. 
Im Jahr 2017 wurde ein Darlehen der Sparkasse Münsterland Ost, in Höhe von nominal 
6,8 Mio. EUR aufgenommen. Dieses wurde zum Bau von zwei Windkraftanlagen 
(Hiltrup-Raringheide und Loevelingloh) verwendet. Durch die Übertragung der Wind­
kraftanlagen ist das Darlehen abgesichert. Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2019 
6,0 Mio. EUR. 
Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Swaps abge­
schlossen. 
Zur Zinsabsicherung von variabel verzinslichen Darlehen werden folgende Zinsswaps 
eingesetzt. Hierfür wurden Mikro-Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. 
Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR 
1. Zinsswap 22.11.13 -22.11.22 5.000 343 
2. Zinsswap 22.11.13 -22.11.24 3.000 -367 
3. Zinsswap 22.10.17 -22.10.27 2.550 -230 
4. Zinsswap 30.03.12 -30.12.26 5.300 -252 
5. Zinsswap 01.09.17 -30.06.37 6.800 -481 
Die Grundgeschäfte (Darlehen) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) weisen 
neben der Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf. Aufgrund der deckungsgleichen 
Beziehung konnte auf eine bilanzielle Risikovorsorge für die nach bankinternen 
Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwerte von insgesamt 1.330 TEUR 
verzichtet werden. Es wurde die Einfrierungsmethode verwendet. · 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen hauptsächlich auf 
Strom-und Gasbezugsrechnungen und EEG-Umlagen an Übertragungsnetzbetreiber. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen im Wesentlichen 
Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen. Forderun­
gen wurden verrechnet. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentli­
chen aus Netzentgeltabrechnungen und einem kurzfristigen Darlehen zur konzerninter­
nen Liquiditätssteuerung. Forderungen wurden verrechnet. 
2550582/40029870

8 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht, betreffen insbesondere die zugesagten Zuführungen in die Kapitalrücklage des 
FMO für das Jahr 2020 sowie IT-Dienstleistungen. 
Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen in 
Höhe von 16.831 TEUR. Davon entfallen 2.604 TEUR auf eine Grundschuld zur Besi­
cherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie 14.227 TEUR auf 
Sicherungsübereignungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Mit einer In­
anspruchnahme ist nicht zu rechnen. 
2550582/40029870

9 
Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten: 
31.12.2019 Bilanz bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Genussscheinkapital 1.613 63 750 800 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten 102.494 5.993 49.480 47.021 
Erhaltene Anzahlungen 1.830 1.830 
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 44.247 43.929 192 125 
Verbindlichkeiten gegenüber 
dem Gesellschafter 613 613 
Verbindlichkeiten gegenüber 
verbundenen Unternehmen 67 67 
Verbindlichkeiten gegenüber Unter-
nehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht 8.413 8.413 
Sonstige Verbindlichkeiten 14.514 14.514 
Summe 173.791 75.422 50.422 47.946 
31.12.2018 Bilanz bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Genussscheinkapital 1.775 163 662 950 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten 118.110 16.207 53.052 48.851 
Erhaltene Anzahlungen 1.321 1.321 
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 31.772 30.940 665 167 
Verbindlichkeiten gegenüber 
dem Gesellschafter 1.672 1.672 
Verbindlichkeiten gegenüber 
verbundenen Unternehmen 75 75 
Verbindlichkeiten gegenüber Unter-5.890 
nehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht 13.312 7.422 
Sonstige Verbindlichkeiten 16.044 16.044 
Summe 184.081 73.844 60.269 49.968 
2550582/40029870

10 
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen· auf Steuern (6,3 Mio. EUR; 
Vorjahr 8,4 Mio. EUR), Guthaben aus Jahresverbrauchsabrechnungen (3,6 Mio. EUR, 
Vorjahr 4, 1 Mio. EUR), auf erhaltene und noch nicht abgerechnete Zuschüsse 
(3,2 Mio. EUR; Vorjahr 2,0 Mio. EUR), Überzahlungen aus der Abrechnung von Installa­
tionen und Bauleistungen (0, 1 Mio. Euro; Vorjahr 0,2 Mio. EUR) und auf Rückzahlungs­
verpflichtungen aus dem Label Grüner Strom (0,6 Mio. EUR; Vorjahr 0,8 Mio. EUR). 
Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen die vom 
Netzbetreiber durchgeleiteten Baukostenzuschüsse. Es sind Pachtvorauszahlungen von 
25,3 Mio. EUR für das Strom-und das Gasnetz passiv abgegrenzt. 
Es besteht ein nicht bilanzierter Überhang der aktiven Steuerlatenzen, denen Bewer­
tungsunterschiede bei den Sach-und Finanzanlagen, bei den Rückstellungen für Pen­
sionen und ähnliche Verpflichtungen und den sonstigen Rückstellungen zugrunde lie­
gen. Diesen steht lediglich eine passive Steuerlatenz aus den Sonderposten mit Rück­
lageanteil gegenüber. Der betriebsindividuelle Steuersatz beträgt 31,9 %. 
Steuerlatenzen SWMS per 31.12.2019 in TEUR 
Posten Buchwert-Ertrag-latente 
Latenzrechnung differen-steuer-Steuern zen satz 
Aktivlatenzen 
Sachanlagen 926.357 31,93 295.786 
Finanzanlagen 
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 3.001.579 31,93 958.404 
Beteiligungen an Personengesellschaften 8.365.144 15,83 1.324.202 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 31,93 0 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 47.210.740 31,93 15.074.389 Verpflichtunqen 
Sonstige Rückstellungen 23.820.874 31,93 7.606.005 
Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 77.008 31,93 24.589 
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 83.401.702 15,83/31,93 25.283.375 
Verlustvortrag, körperschaftsteuerlich 0 15,83 0 
Verlustvortrag, gewerbesteuerlich 0 16,10 0 
Summe Aktivlatenzen aus Verlustvortrag 0 15,83/16, 10 0 
Sachanlagen (s.w Aktivlatenzen) 0 31,93 0 
- Sonderposten mit Rücklageanteil 15.178.809 31,93 -4.846.594 
- Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 15.178.809 31,93 -4.846.594 
Saldo: 68.222.893 20.436.782 
2550582/40029870

11 
3. Angaben zu Posten der Gewinn-und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse werden vermindert um die darin enthaltene Strom-und Erdgassteuer 
ausgewiesen. Sie betragen im Berichtsjahr 576.652 TEUR. Davon entfallen (unter Berück­
sichtigung von Installationsleistungen und sonstigen Nebengeschäften der Sparten) 
317.644 TEUR auf die Stromversorgung, 103.308 TEUR auf die Gasversorgung, 
50.487 TEUR auf die Wasserversorgung, 46.115 TEUR auf die Fernwärmeversorgung, 
39.401 TEUR auf den Verkehrsbetrieb und 19.697 TEUR auf die übrigen Aktivitäten. 
Die aktivierten Eigenleistungen betragen 9,3 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) und 
beinhalten insbesondere die Leistungen im Netzbereich. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen die Erträge aus der 
Erstattung der Konzessionsabgabe (11,9 Mio. EUR), die Erträge aus dem 
Belastungsausgleich nach KWKG (5,7 Mio. EUR) sowie aus Erstattungen aus 
Schadenersatzleistungen (0,9 Mio. EUR). Als periodenfremde Erträge waren Erträge aus 
der Auflösung von Rückstellungen (2,6 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von 
Gegenständen des Anlagevermögens (4,3 Mio. EUR) unter den sonstigen betrieblichen 
Erträgen zu berücksichtigen. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind (wie im 
Vorjahr) im Wesentlichen geprägt durch Bezugsaufwendungen für Energie-und 
Wasserlieferungen (176.505 TEUR) und EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber 
(69.973 TEUR). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen (wie im Vorjahr) 
hauptsächlich die an die münsterNETZ und fremde Netzbetreiber abgeführten Netzentgelte 
(140.255 TEUR). Periodenfremde Bezugsaufwendungen für Energie-und 
Wasserlieferungen betragen 132 TEUR und sind im Betrag von 176.505 TEUR enthalten. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben der Konzessionsabgabe 
(17,5 Mio. EUR) im Wesentlichen IT-Dienstleistungen (8,9 Mio. EUR), Aufwendungen für 
Vertrieb, Sponsoring und Werbung (3,2 Mio. EUR), Rechts-, Prüfungs-und 
Beratungskosten (2,8 Mio. EUR), Versicherungsbeiträge (2,0 Mio. EUR), Gebühren und 
Abgaben (1,3 Mio. EUR), Wartung und Pflege von Software (2,2 Mio. EUR), Porto, 
Fernsprechgebühren und Frachten (1, 1 Mio. EUR) und Miet-, Pacht-und 
Leasingaufwendungen (1,4 Mio. EUR). 
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 0,7 Mio. EUR. Dabei handelt es sich im We­
sentlichen um Steuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung. 
Der Zinsaufwand besteht großenteils aus Zinsen für Fremddarlehen (2.976 TEUR; Vorjahr: 
3.131 TEUR) und wurde des Weiteren durch Aufzinsung von· Rückstellungen 
gemäß§ 277 Abs. 5 HGB in Höhe von 1.478 TEUR (Vorjahr: 1.637 TEUR) belastet. Letz­
tere entfallen im Wesentlichen auf Pensionsrückstellungen (78 TEUR; Vorjahr: 89 TEUR), 
Rückstellung Unterdeckung KVW (1.104 TEUR; Vorjahr: 1.229 TEUR), Rückstellungen für 
Deputate (207 TEUR; Vorjahr: 201 TEUR) und Rückstellungen für Altersteilzeit (19 TEUR; 
Vorjahr: 46 TEUR). 
Die sonstigen Steuern in Höhe von 1.436 TEUR (Vorjahr 2.219 TEUR) entfallen im We­
sentlichen auf Grundsteuer (524 TEUR; Vorjahr 523 TEUR), Stromsteuer (192 TEUR; Vor­
jahr 392 TEUR) und Erdgassteuer (526 TEUR; Vorjahr 1.059 TEUR). Als periodenfremde 
Aufwendungen entfallen auf Stromsteuer -77 TEUR und auf Erdgassteuer 3 TEUR für das 
Jahr 2019. 
2550582/40029870

12 
III. Angaben zum Jahresergebnis 
Die Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresüber­
schuss von 10,3 Mio. EUR aus. Unter Anrechnung der bereits im Dezember 2019 geleiste­
ten Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. EUR und der Einstellung in die anderen 
Gewinnrücklagen von 3,8 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 0,0 Mio. EUR. 
IV. Ergänzende Angaben 
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Zum 31. Dezember 2019 bestehen fünf (Vorjahr acht) Bürgschaften zugunsten der FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanz­
stichtag in Höhe von insgesamt 3.820 TEUR (Vorjahr 5.809 TEUR). Der FMO wurde 
aufgrund des von den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts 
durch Erhöhung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanzkraft 
gestärkt. Von den bürgschaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Dar­
lehn planmäßig abgelöst bzw. werden noch abgelöst werden. Die Gesellschafter haben 
zwischenzeitlich die Beschlüsse zur Umsetzung der Tranchen des Finanzierungskon­
zeptes bis einschließlich 2020 gefasst. Unter der Voraussetzung, dass auch die weiteren 
verpflichtenden Beschlüsse ebenso wie die bisher gefassten umgesetzt werden, ist eine 
Inanspruchnahme aus den Bürgschaften bei Umsetzung der positiven Entwicklungs­
prognose, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwarten. 
Weiterhin soll die Finanzkraft des FMO durch ein Anschluss-Finanzierungskonzept ge­
stärkt werden. In Umsetzung der ersten Tranche dieses Finanzierungskonzepts sind ver­
pflichtende Beschlüsse zur Gewährung von Gesellschafterdarlehen in 2021 gefasst wor­
den. Daraus ergibt sich für die Stadtwerke Münster die Verpflichtung, dem FMO zum 
März 2021 ein Darlehen in Höhe von 2.502 TEUR zu marktüblichen Konditionen zu ge­
währen. 
Des Weiteren bestehen drei Bürgschaften zugunsten der Westfälischen Landes-Eisen­
bahn GmbH, Lippstadt, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 
675 TEUR (Vorjahr: 732 TEUR) für drei Darlehen. Die Westfälische Landes-Eisenbahn 
GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2.700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jah­
ren, im Jahr 2015 ein Darlehen über 2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 
im Jahr 2018 ein weiteres Darlehen über 1.300 TEUR mit einer Lau.fzeit von 20 Jahren 
aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei Hauptgesellschafter Kreis Waren­
dorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster GmbH verbürgt. Aufgrund eines Ergebnis­
übernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme nahezu auszuschließen. 
Die Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen beliefen sich zum 31. Dezem­
ber 2019 auf 12,2 Mio. EUR. Aus Leasing-Verträgen mit einer Laufzeit zwischen einem 
und fünf Jahren resultieren jährliche Verpflichtungen von 193 TEUR. 
Aus der Beteiligung an der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, 
Troisdorf, können sich durch die Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieer-
2550582/40029870

13 
zeugung finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR erge­
ben. Die Höhe der möglichen finanziellen Verpflichtungen ist von den jeweils erworbe­
nen Projekten abhängig. 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sonderver­
trags-und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unterneh­
merischer Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie 
im Wert von 224,6 Mio. EUR geschlossen worden. 
2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe 
Die Geschäftsführung bestand bis zum 31.08.2019 aus: 
Stefan Grützmacher 
Die Geschäftsführung besteht aus: 
Sebastian Jurczyk (seit dem 01.09.2019) 
Frank Gäfgen (seit dem 01.10.2019) 
Die Geschäftsführer übten und üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. 
Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: 
Alfons Reinkemeier 
Vorsitzender des Aufsichtsrates 
Stadtkämmerer 
Wilhelm Breitenbach 
Sachkundiger Bürger 
Schulleiter i. R. 
Maria Winkel 
Ratsfrau 
Erste stellvertretende Vorsitzende 
Kauffrau in der Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft 
Frank Baumann 
Ratsherr 
Online-Designer 
Katrin Dünzelmann 
Sachkundige Bürgerin 
Geschäftsführende Gesellschafterin 
Franz Gemmeke 
Sachkundiger Bürger 
2550582/40029870 
Michael Kleyboldt 
Ratsherr 
Studiendirektor 
Dr. Didem Ozan 
Ratsfrau 
Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/ 
Redakteurin 
bis 12.02.2019 
Rüdiger Sagel 
Ratsherr 
Diplom-Ingenieur 
Hermann Terborg 
Sachkundiger Bürger 
Rechtsanwalt 
Hans Varnhagen 
Ratsherr 
Dachdeckermeister 
Walter von Göwels

Rentmeister 
Guido Gringel 
Arbeitnehmervertreter 
Abteilungsleiter Einkauf 
Anneliese Szcepanek 
Arbeitnehmervertreterin 
Teamleiterin Kundenprozesse ÖPNV 
Wayne Pike 
Arbeitnehmervertreter 
Busfahrer 
Sylvia Rietenberg 
Ratsfrau 
Sozialarbeiterin 
Ab 12.02.2019 
14 
Ratsherr 
Selbst. Versicherungsfachmann 
Dominic Röhricht 
Zweiter stellvertretender Vorsitzender 
Freigestelltes Betriebsratsmitglied 
Arbeitnehmervertreter 
Marcus Vorholt 
Arbeitnehmervertreter 
Freigestelltes Betriebsratsmitglied 
lnes Ludorf 
Arbeitnehmervertreterin 
Sachbearbeiterin Prozesssteuerung 
Kundenservice 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 304 TEUR und 
setzten sich wie folgt zusammen: 
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen 
(ab 01.09.2019) (ab 01.10.2019) 
TEUR TEUR 
Festverqütunq* 84 48 
Leistunqsorientierte Verqütunq 0 0 
Arbeitgeberfinanzierte 
Beiträge zur Altersversorgung 15 0 
Gesamt 99 48 
*inkl. geldwertem Vorteil 
Die Gesamtbezüge von Herrn Stefan Grützmacher betrugen im Berichtsjahr 157 TEUR 
und ergeben sich aus der vereinbarten Festvergütung auf Basis von nachgewiesenen 
Stunden. 
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden 1.597 TEUR an Ge­
samtbezügen aufgewendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 
2.723 TEUR. 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sit­
zungsgeld. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Rates der 
Stadt Münster sind, erhalten kein Sitzungsgeld von den Stadtwerken Münster. Die Be­
züge für den Aufsichtsrat betrugen insgesamt EUR 2.249, 10. Die Bezüge setzen sich 
wie folgt zusammen: 
2550582/40029870

Breitenbach, Wilhelm 
Dünzelmann, Katrin 
Gemmeke, Franz 
Gringel, Guido 
Ludorf, lnes 
Pike, Wayne 
Röhricht, Dominic 
Szcepanek, Anneliese 
Terborg, Hermann 
Vorholt, Marcus 
15 
249,90 EUR 
178,50 EUR 
178,50 EUR 
249,90 EUR 
178,50 EUR 
249,90 EUR 
214,20 EUR 
249,90 EUR 
249,90 EUR 
249,90 EUR 
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Dar­
lehen erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglie­
der des Aufsichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten; deren 
Wert betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 10.227 bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. 
Von den bestehenden Darlehen wurden EUR 2.116 getilgt. Lohn-und Gehaltsvor­
schüsse wurden nicht gewährt. 
3. Belegschaft 
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2019 beträgt 1.097 nach 
1.045 im Vorjahr. Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 892 (Vorjahr 850) voll­
zeitbeschäftigten und 205 (Vorjahr: 195) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. 
Die Gesellschaft ist Mitglied der KVW. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im 
Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-und Hinterbliebenenversor­
gung zu gewähren. Die Gesellschaft hat sich bei Begründung der Mitgliedschaft ver­
pflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung 
der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versichern 
sind. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % + 3,25 % Sanierungsgeld und wird von 
der Gesellschaft allein getragen. Die Summe der versicherungspflichtigen Löhne und 
Gehälter für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 54, 1 Mio. EUR. Zur Abdeckung der aus ei­
ner möglichen Unterdeckung der KVW folgenden Verpflichtungen von 86,2 Mio. EUR 
hat die Gesellschaft eine Rückstellung von 42,0 Mio. EUR gebildet. 
2550582/40029870

16 
4. Angaben zu Anteilsbesitz gemäß§ 285 Nr. 11 HGB: 
Höhe des 
Name und Sitz der Gesellschaft Anteils 
am Kapital 
am Eigenkapital 
31.12.2019 am 31.12.2019 Ergebnis 2019 
% TEUR TEUR 
münsterNETZ GmbH, Münster* 100 100 0 
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, 
Münster*** 100 54 ./.6 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99 29.527 3.695 
items GmbH, Münster 31 6.577 1. 195 
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, 
Münster**** 50 2.736 443 
smart OPTI MO Verwaltungs-GmbH, 50 205 18 
Osnabrück**** 
smart OPTI MO GmbH & Co. KG, 32 6.682 47 
Osnabrück**** 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., 
Enschede, Niederlande**** 50 1.477 64 
2550582/40029870

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des 
Anteils 
am Kapital Eigenkapital 
am am 
31.12.2019 31.12.2019 
% TEUR 
Windkraft 
Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum*/**** 49,9 110 
FMO 
Flughafen Münster/ Osnabrück GmbH, 
Greven**** · 35 60.570 
Lokalradio Münster 
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, 
Münster** 25 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, 
Löningen*** 100 1.093 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, 
Löningen*** 100 32 
Bädermanagement Münster GmbH, 100 25 
Münster*** 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, 14,13 3.017 
Lippstadt**** 
Tarifgemeinschaft Münsterland -Ruhr-Lippe GmbH, 3,57 33 
Münster**** 
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft 7,75 41.903 
mbH & Co. KG, Troisdorf*** 
Das Ergebnis der Gesellschaft wird aufgrund eines bestehenden Vertrags übernommen 
bzw. ausgeglichen. 
Die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses ist in Anwendung 
der Ausnahmeregelung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB unterblieben. 
vorläufiges Ergebnis (vor Prüfung / vor Gremienbeschluss). 
31. Dezember 2018 
2550582/40029870 
17 
Ergebnis 
2019 
TEUR 
0 
./. 6.536 
765 
1 
./. 18 
./.2.058 
4 
1.552

18 
5. Angaben gemäß § Gb Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
Von der münsterNETZ wurden Leistungen in Höhe von 103.686 TEUR (Netzentgelte 
100.877 TEUR, Mehr-/Mindermengen Strom und Gas 2.809 TEUR) bezogen; an die 
münsterNETZ wurden Leistungen in Höhe von 98.854 TEUR (Netzdienstleistungen 
34.218 TEUR, Netzpacht 44.439 TEUR, Stromeinspeisung und KWK-Vergütung de­
zentraler Anlagen 11.390 TEUR, Mehr-Mindermengen Strom und Gas 3.078 TEUR, 
Netzverluste 1.883 TEUR, Entgelt für dezentrale Einspeisung 2.108 TEUR, Dienstleis­
tungen im Rahmen der Servicevereinbarung 1.035 TEUR und Energiebezug der Netze 
703 TEUR) abgerechnet. 
6. Honorar des Abschlussprüfers 
Das Honorar des Abschlussprüfers wird im Anhang zum Konzernabschluss der Stadt­
werke Münster genannt. Auf eine Angabe wird hier daher nach§ 285 Nr. 17 HGB ver­
zichtet. 
7. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen 
zustande gekommen sind 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Personen 
abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. 
8. Einbeziehung in Konzernabschluss 
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke 
Münster GmbH, Münster, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der 
Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzern­
abschluss der Gesellschaft wird ferner in den NKF-Gesamtabschluss der Stadt Münster 
einbezogen. 
9. Nachtragsbericht 
Die Stadtwerke Münster GmbH haben Beschlüsse zur Übertragung des Eigentums an 
den Versorgungsnetzen auf die münsterNETZ GmbH sowie den Wechsel der für die 
Versorgungsnetzte tätigen Mitarbeiter zur münsterNETZ GmbH gefasst. Die rechtliche 
Umsetzung soll im Geschäftsjahr 2020 erfolgen. 
Für die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im 
Lagebericht. 
Münster, den 15. Mai 2020 
Stadtwerke Münster GmbH 
Sebastian Jurczyk 
(Geschäftsführer Energie) 
2550582/40029870 
Frank Gäfgen 
(Geschäftsführer Mobilität)

19 
Stadtwerke Münster GmbH, Münster 
Entwicklung des Anlagevennögens 2019 
Anschattunas. bzw. Herstellun skosten Abschreibungen/Wertberichtigungen Buchwerte 
vor Abr echn unr:i von ZuschUssen eltlallene Zuschüsse 
Stand am 
1 
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Zugänge Abgänge Stand am stand am Zugänge Abgänge l Umbuchungen 1 Stand am Stand am 
1 
Stand am 
01.01.2019 31.12.2019 01.01.2019 31.12.2019 01.01.2019 31.12.2019 31.12.2019 31,12.2018 
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 
1. lmmalerlelle VermOQens eqensl:inde 
Entgeltllch erworbene Konzessionen, 
1 
44.215.508,10 1 402.523,74 105.602,64 1.120.798,59 45.633 .227,79 2.815 .605,42 85.214,12 0,00 2.900.819,54 35.165 .980,29 pA 2.398.602,28 77.333,951 0,001 37.491.579,86 5.240.828,391 6.233.922,39 
gewerbllche Schutzrechte und ähnllche 1 gA 4.331,2-4 
RK:hle und Werte sowie Lizenzen 
an solchl!n RKhtl!n und Werten 
II. Sachanlacien 
1. Grundstücke, grundstUcksglelche 205.537 .836,56 378.749,13 196.298,-44 117.052,0J 205.837.339,28 1 427.952,741 0,001 0,001 427.952,741 ·- 134--:-730.041,60[PA ___ 5.30J.834,7Sj 10.406,17j 0,001 140.023.468,3B1 65.385 .918,161 70.379 .842,02 
RKhle und Baulen elnschl. der Bauten 
auf fremden Grundstücken 
2. jVertellungsanlagl!n 1 73B.922 .813,031 21.369.907 ,60 429.855 ,44 13.286.703,22 773.149.568,-41 60.394.41 3,22 3.978.188,98 0,00 64.372.602,20 531 .424 .236,63 pA 9.276. 757 ,23 J 428.64((081 0,001 540 .280 .663,021 163.496.303, 191 147.104.161 ,18 
gA 8.307,24 
3. fGlasfaseranlagen 1 0,00 2.320.154,80 0,00 614 .045,17 2.934 .199,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 pA -48.905,97 0,00 0,00 -48.905,91 2.885.294,001 0,00 
4.fsiinslige tKhrllschl! Anlagen 219.634 .803, 11 -4 .318.430,82 -420.954,03 1.03 1.608,00 22-4.563.887,90 2.281.015 ,22 655.648,42 0,00 2.936.663,64 163.259.242,89 pA 6 .742.036,90 -412.581,031 0,00 1 169.594 .418,261 52.032.806,001 54.094.545,00 
und Maschinen gA 5.7 19,50 
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 35.156.765,67! 962 . ◄ 71,8-4 1.598 .148,13 34.521.089,38 12.108.463,55 228.000,00 589.684,00 11.746.TT9,55 15.360.608, 12 pA 1.519.624,84 1.008.464,1~ 0,001 15.871 .768,83\ 6.902.5-41,00 1.sa1.6~.oo 
6. !Andere Anlagen, Betriebs- und 63.978 .455,50 2.531.134,58 3.262.673,73 1.434.415,-42 64.681 .331,77 4.247.234,59 8.000,00 0,00 4.255.234,59 46.564.962 ,18 pA 2.587.543,72 3.172.593,731 0,001 46.149.068,58 1 14.2TT.008,601 13.166.258,73 
Geschäftsausstattung gA 169.176,-41 
1, 1Gelelstete Anzahlungen 
und Anlacien Im Bau 
22.154 .904,24 23.083.677,75 0,00 -17.604 .622,43 27 .633.959,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 apA 0,00 0,00 0,00 0,00 27.633.959,56 22.154.904,24 
Summe II. 1.285.385.578,11 54.964 .526,52 5.907.929 ,77 -1.120.79!1,59 1.333.321.376,27 79,459,079 32 -4.869.83 740 589.684,00 83.739.232,72 891.339,093,62 25.661.906,56 5.032.6871-4 911.968.313,0-4 337.613.830,51 31-4.587,40517 
Summe 1. und II. 1.329.601.086 21 55.367.050 26 6.013 .532, 41 0,00 1.378.954.604,06 82.274.68'7-4 -4,955.05 1 52 589.684 00 86.640.052 26 926.505.073 91 28.064.840011 5.110.021 09 949 .459.1192,90 342.854.658 90 320 .B21,3:?756 
III. Flnanzanlaaen 
1. Antelle an verbundenen Unternehmen 33.814 .388 .47 25.000.00 0,00 33.639.38847 0,00 0,00 000 0,00 0,00 33.839.388.47 33.614.388.47 
l. Auslelhunaen an verbund,me Untemehmen B.727.258 00 000 1.-454.S4300 7.272.715,00 0,00 0,00 0,00 0.00 0.00 7.272.715 00 8.727.258,00 
3. Betelllqunqen 70.135.920,96 296.730.00 446.450,61 69.986 .200, 14 000 0,00 0,00 000 61.586 .207 17 
'"" 
296.730 ,00 0,00 61.862 .93717 8.103.262,97 8.549.713 79 
-4. Ausleihungen an Unl ernehmen , mit denen 
ein Be1el1launasverhliltnls bes1eh1 5.521 .93-4 05 000 490.836 60 5.031 .095 45 0.00 0,00 000 000 0.00 aoA 0.00 0.00 000 5.031.095.45 5.521 .934,05 
5. Sonstlcie Aus1elhunaen 1.669.175 43 21.052 82 196.900,24 1.491.328, 01 0,00 0,00 0.00 0.00 0,00 1.491.328 ,01 1.669. 175,43 
summe f lnanzanlaqe 119.868.676,9 1 342.782,82 2.590.732.66 117.620.727,07 0,00 0,00 0,00 0,00 61.586.207,17 296.730,00 0,00 61.882 .937,17 55.737.789 ,90 58.282.469,7-4 
Gesamt 1.-449.469.76 3,12 55.709.833 ,08 8.60-4.265 07 1.496.575.331 1J 82.274 .684 7-4 -4.955.05152 589.684,00 86.640.052 26 918 .091.281,08 28.361 .570,08 5.110.021 09 0,00 1.011.342 ,830,07 398.592.-448 80 379.103.797 30 
pA 27.877 .305,69 
Er1äulerung der Abkürzungl!n : gA 187.534,39 
apA 296 .730,00 
pA - planmäl!.lge Abschreibungen 
gA - geringwertige AnlagegUterNollab1chrelt»Jng gemäll. § 6 Abs. 2 EStG 
apA . außerplanmäßlge Abschrelt»Jngen 
2550579/40029870

Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01.-31.12.) 
Geschäftsmodell des Unternehmens 
Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur 
Die Stadtwerke Münster GmbH, Münster, (Stadtwerke Münster) sind als 100-prozentige 
Tochter der Stadt Münster in der Versorgung von Kunden mit Energie und Wasser, im 
öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für die Bür­
ger und Kunden in Münster und der Region tätig. 
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die vier Geschäfts­
felder Energie-und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr. 
Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieblichen Strukturen dar. 
Die Tätigkeiten der Stadtwerke Münster als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des 
§ 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG werden in den Abschnitten "Ertragslage" sowie "Finanz-und Ver­
mögenslage" erläutert. 
Unternehmensstrategie 
Die Ziele der Unternehmensstrategie, die mit den Kernthemen „Klimaschutz, Energieeffizi­
enz und erneuerbare Energien", ,,innovative kommunale Mehrwertdienste" und „Dienstleis­
tungen für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur" definiert wur­
den, bildeten in 2019 weiter die maßgebliche Grundlage für die Weiterentwicklung der 
Stadtwerke Münster, die Ableitung laufender Umsetzungsmaßnahmen und -projekte. Flan­
kiert wurden diese strategischen Ziele weiterhin von den Maßnahmen zur Sicherstellung 
der hohen Prozessqualität und -effizienz im Kerngeschäft. 
Wirtschaftsbericht 
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Ra_tunenbedingungen 
Das Bruttoinlandsprodukt1 stieg 2019 um 2,7 % an. Die Gesamtstromerzeugung in 
Deutschland ging in 2019 um 6,5 % auf 607 Milliarden kWh zurück und lag damit auf dem 
Niveau von 2011. Bezogen auf die Nettostromerzeugung2 haben die erneuerbaren Ener­
gien einen Anteil von 46 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland. Wind 
onshore stellt mit 24,4 % die bedeutendste aller Erzeugungsquellen -konventionell und 
erneuerbar -dar. 
Das Vertriebs-und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels-und 
Dienstleistungssektor sowie von Privatkunden geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung wirkt 
sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung aus. 
2550592/40029870 
1

Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskunden zeigt eine stärkere Abhängigkeit von der 
Konjunkturentwicklung. 
Geschäftsverlauf 
Im Geschäftsjahr 2019 konnte mit einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR das 
gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans wieder übertroffen werden. Das operative Ergebnis liegt 
leicht über den Erwartungen. Ergänzt um die Erträge aus der Veräußerung von Grundstü­
cken bildete es die Grundlage für dieses insgesamt zufriedenstellende Jahresergebnis. 
Folgende zentrale finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Darstel­
lung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft herangezogen: 
finanzielle Ist 2019 Plan 2019 relative Verände-
Indikatoren rung 
Jahresüberschuss 10,3 Mio. EUR 8,1 Mio. EUR 27,2 % 
Umsatzerlöse 576,7 Mio. EUR 546,2 Mio. EUR 5,6% 
Investitionen* 50, 1 Mio. EUR 57, 1 Mio. EUR -12,2% 
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse 
nichtfinanzielle Ist 2019 Plan 2019 relative Verände-
Indikatoren rung 
Stromabsatz 1.324 Mio. kWh 1.219 Mio. kWh 8,6 % 
Erdgasabsatz 2.019 Mio. kWh 2.004 Mio. kWh 0,7 % 
Wärmeabsatz 594 Mio. kWh 628 Mio. kWh -5,4 % 
Wasserabsatz 17,2 Mio. m3 16,9 Mio. m3 1,8 % 
Stromerzeugung 
480 Mio. kWh 427 Mio. kWh 12,4 % 
Fahrgäste 49,0 Mio. 47,1 Mio. 4,0 % 
Die Umsatzerlöse lagen um + 5,6 % über dem Plan.ansatz. Im Strommarkt konnten die 
abgesetzten Mengen insgesamt um 6,6 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden und 
lagen damit auch um 8,6 % über der geplanten Menge. Die Steigerung konnte vor allem 
bei Lieferungen an Gewerbekunden außerhalb des eigenen Netzgebietes erreicht werden, 
während die Lieferungen an Privatkunden hier nicht den sehr guten Vorjahreswert erreich­
ten. Auch bei den Ökostromprodukten konnte wieder eine um fast 24 % höhere Menge 
gegenüber dem Vorjahr abgesetzt werden. Demgegenüber mussten bei den Privat-und 
Gewerbekunden im eigenen Netzgebiet Mengenrückgänge verzeichnet werden. Im Gas­
markt konnte die abgesetzte Menge gesteigert werden, vor allem durch die Lieferung an 
Gewerbekunden außerhalb des eigenen Netzgebietes, die die Rückgänge der abgesetzten 
Mengen im eigenen Netzgebiet mehr als ausglich. Im Wärmemarkt ergab sich bei konstan­
ter Kundenzahl eine gegenüber dem schwachen Vorjahr um 3,3 % höhere Absatzmenge, 
2550592/40029870 
2

die aber auch in dem überdurchschnittlich warmen Jahr 2019 witterungsbedingt nicht die 
geplante Menge erreichte. 
Das die Erwartungen leicht übertreffende, gute operative Ergebnis sowie die Erträge aus 
dem Verkauf nicht betriebsnotwendiger Grundstücke führten zu einem Jahresüberschuss 
von 10,3 Mio. EUR. 
In 2019 lagen die Investitionen um 13,5 % unter den geplanten Werten, da sich neben dem 
Neubau der Parkpalette, weiterhin die Erneuerung der Erzeugungsstruktur der Wasser­
werke auch der Ausbau der Breitbandinfrastruktur und die Beschaffung von modernen, um­
weltschonenden Elektrobussen aufgrund von Verzögerungen auf Seiten der Lieferanten 
nicht wie gewünscht realisieren ließen. 
Die abgesetzte Menge Wasser übertraf wiederum leicht den Plan. 
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage übertraf die für das Geschäftsjahr 2019 angesetzten 
Planmenge deutlich, da durch die positive Entwicklung des Strompreises in Relation zum 
Gaspreis die Stromerzeugung durch die GuD-Anlage wirtschaftlicher wurde. 
Die Zahl der Fahrgäste bestätigte auch in 2019 die seit Jahren positive Entwicklung im 
öffentlichen Personennahverkehr in Münster und übertraf nochmals die Vorjahres-wie auch 
die Planwerte. 
Aufgrund der soliden operativen Basis und angesichts der positiven außerplanmäßigen 
Effekte ist das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 als zufriedenstellend zu bezeichnen. 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
Der Personalbestand stieg im Jahresdurchschnitt auf 1.097 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.045 Mit­
arbeiter) um 5,0 % an. Davon waren 892 (Vorjahr 850) in Vollzeit und 205 (Vorjahr: 195) in 
Teilzeit beschäftigt. Diese moderate Entwicklung spiegelt weiterhin die streng aufgaben­
und funktionsbezogene Bewertung des Kapazitätsbedarfs. Zum Jahresende 2019 befan­
den sich 59 junge Menschen in der Ausbildung zu 12 verschiedenen Berufen bei den Stadt­
werken Münster. 
Ertragslage 
Die bereinigten Umsatzerlöse nach Abzug der Energiesteuern von 35,7 Mio. EUR sind um 
29,6 Mio. EUR (5,4 %) auf 576,7 Mio. EUR gestiegen Diese Entwicklung wurde vor allem 
durch entsprechend höhere Erlöse im Energievertrieb getragen. 
Die aktivierten Eigenleistungen von 9,3 Mio. EUR entfallen weiterhin vor allem auf die Akti­
vierung von Netzbaumaßnahmen. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen mit 27,9 Mio. EUR um 23,2 Mio. EUR niedriger 
als im Vorjahr aus. Sie enthalten im Wesentlichen die Erträge aus der Erstattung der 
Konzessionsabgabe (11,9 Mio. EUR), die Erträge aus dem Belastungsausgleich nach 
KWKG (5,7 Mio. EUR) sowie aus Erstattungen aus Schadenersatzleistungen 
(0,9 Mio. EUR). Als periodenfremde Erträge waren Erträge aus der Auflösung von Rück-
2550592/40029870 
3

stellungen (2,5 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage­
vermögens (4,3 Mio. EUR) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zu berücksichtigen. 
Der hohe Wert des Vorjahres war wesentlich durch besonders hohe periodenfremde 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und dem Abgang von Gegenständen des 
Anlagevermögens geprägt. 
Der Materialaufwand wuchs um 22, 1 Mio. EUR (5,2 %) auf 443,7 Mio. EUR an. Der 
Zuwachs ergab sich vor allem aus höheren Kosten des Energiebezugs. 
Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2019 um 4,0 Mio. EUR (5,4%) von 
73, 1 Mio. EUR auf 77, 1 Mio. EUR gestiegen. Die Steigerung ergibt sich wesentlich aus der 
in 2019 ganzjährig wirkenden höheren Mitarbeiterzahl infolge der Übernahme der VSM­
Mitarbeiter zum 1. Juli 2018 und aus der Tarifentwicklung. 
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage­
vermögens und Sachanlagen lagen mit 28, 1 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR über dem Wert 
des Vorjahres von 27,8 Mio. EUR. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 50,3 Mio. EUR (im Vorjahr 
53,6 Mio. EUR). Die darin enthaltene Konzessionsabgabe an die Stadt Münster sowie die 
Stadt Drensteinfurt in Höhe von zusammen 17,5 Mio. EUR wurde voll erwirtschaftet. Die 
sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Dienstleistungen, Auf­
wendungen für Reparaturen sowie periodenfremde Aufwendungen. 
Das Finanzergebnis von 7,5 Mio. EUR wird wesentlich geprägt durch die Ergebnisabfüh­
rung der münsterNETZ GmbH und die Erträge weiterer Beteiligungen, die durch Zinsen für 
Fremddarlehen und Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen nicht aufgezehrt 
wurden. 
Nach Abzug der Ertrags-und Betriebssteuern von insgesamt 9,0 Mio. EUR ergibt sich ein 
Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR. 
Energie-und Wasservertrieb 
Das Geschäftsfeld Energie-und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 
insgesamt weiterhin zufriedenstellend. Im Strommarkt konnte die abgesetzte Menge trotz 
leicht um 0,7 % gesunkener Kundenzahl um 6,6 % gesteigert werden. Die Erlöse erhöhten 
sich parallel um 6,3 %. Gegen den Trend der in den übrigen Kundensegmenten 
rückläufigen Absatzmengen und z. T. Erlöse, stieg die abgesetzte Menge an Gewerbe,kun­
den in fremden Netzen sowie bei den Ökostromprodukten. 
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr 
über alle Kundensegmente um 1,7 % auf 2.019 Mio. kWh (im Vorjahr 1.986 Mio. kWh) er­
höht werden. Die rückläufigen Absatzmengen im eigenen Netzgebiet konnten durch die 
höheren Absatzmengen an Privat-und Gewerbekunden in fremden Netzen gesteigert wer­
den. Über alle Kundensegmente konnten auch preisbedingt in Summe um 7,5 % höhere 
Erlöse erzielt werden. 
Im Wärmevertrieb konnte bei annähernd konstanter Anzahl an Kunden sowohl die Absatz­
menge um 3,3 % auf 593,6 Mio. kWh als auch die Erlöse um 11,6 % auf 39,0 Mio. EUR 
gesteigert werden. 
2550592/40029870 
4

Die abgesetzte Menge Wasser war im Geschäftsjahr 2019 mit 17,2 Mio. m3 nach 
17, 1 Mio. m3 in 2018 um 0,5 % höher. Die Erlöse stiegen um 3,5 % auf 36,9 Mio. EUR. 
Versorgungsnetze 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden 31,6 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die 
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Neben dem kon­
tinuierlichen Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse einschließlich der zuge­
hörigen Anlagen war ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbau des Breitbandnetzes. 
Erzeugung 
Die konventionelle Stromerzeugung konnte in 2019 durch eine günstige Entwicklung der 
Strompreise in Relation zu den Gaspreisen deutlich wirtschaftlicher betrieben werden. Die 
erzeugte Menge von 480 Mio. kWh übertraf den Planwert um 12,4 %. 
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, über­
traf ebenso sowohl in der erzeugten Menge (10,7 %) als auch bei den Erlösen (9,9 %) die 
Planwerte. 
Verkehr 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr konnte 
seine bereits gute Aufstellung in 2019 weiter verbessern. Dieses drückt sich auch in der 
seit Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Fahrgäste aus, die in 2019 abermals auf 
49,0 Millionen anstieg. 
Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs waren im Geschäftsjahr 2019 mit 39,5 Mio. EUR 
konstant zum Vorjahr. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr konnte wieder leicht 
auf 71,5 % verbessert werden. 
Finanz-und Vermögenslage 
Kapitalausstattung/Finanzierung 
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR erwirtschaftet. Der 
nach Anrechnung der bereits im Dezember 2019 geleisteten Vorabgewinnausschüttung 
von 6,5 Mio. EUR verbleibende Betrag von 3,8 Mio. EUR wurde in die Gewinnrücklagen 
eingestellt, so dass sich ein Bilanzgewinn von 0 EUR ergibt. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilden die Verpflichtungen 
gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der langjährigen 
2550592/40029870 
5

Zinsentwicklung ab und entwickelten sich planmäßig. Insbesondere dem Risiko einer mög­
lichen Unterdeckung der Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, (kvw) 
wurde durch eine weitere planmäßige Zuführung entgegengewirkt. 
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen neben der zu erwartenden Steuerbelastung auf 
das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 und in diesem Jahr angefallene Strom-und Ener­
giesteuern auch Risiken aus der laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2016. 
Die sonstigen Rückstellungen mussten um 4,5 Mio. EUR in Summe erhöht werden. Hier 
waren insbesondere drohende Verluste durch nicht kostendeckende Absatzpreise in der 
Fernwärme sowie drohende Verluste aus dem Rückverkauf der von Kunden in Folge der 
Coronakrise nicht abgenommenen Mengen. 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden abzüglich erhaltener Zuschüsse insgesamt 50, 1 Mio. EUR 
ins Sachanlagevermögen investiert, insbesondere wiederum in die Netze und Anlagen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden um 15,6 Mio. EUR auf insgesamt 
102,5 Mio. EUR zurückgeführt, sind aber weiterhin wesentlich geprägt durch das 2012 auf­
genommene Schuldscheindarlehen in Höhe von rd. 60 Mio. EUR. 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren mit 44,2 Mio. EUR um 
12,5 Mio. EUR höher als im Vorjahr. 
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sowie gegenüber 
verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht, wurden im Bilanzausweis wiederum soweit zulässig zusammengefasst. Die zum 
Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind um 3,2 Mio. EUR auf zusammen 
12,7 Mio. EUR gesunken. Enthalten ist weiterhin die Forderung gegen den Gesellschafter, 
die den offenen Belastungsausgleich für die Kapitalerhöhungen des FMO in 2020 betrifft. 
Vermögen 
Durch die Investitionen in das Sachanlagevermögen stieg dieses um 23,0 Mio. EUR auf 
337,6 Mio. EUR zum 31.12.2019 und hat damit einen Anteil an der Bilanzsumme von 62,8 %. 
Mit dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und anderen Sachanlagen 
wurden Erträge von 4,3 Mio. EUR erzielt. 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Finanzanlagen wesentlich durch planmäßige Tilgungen 
der Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteili­
gungsverhältnis besteht, um 2,5 Mio. EUR auf 55,7 Mio. EUR zurückgeführt. Die Vorräte 
verringerten sich um 6,5 Mio. EUR auf 16,6 Mio. EUR. Der Rückgang folgt ganz wesentlich 
aus der Übernahme einer fertiggestellten, ursprünglich zum Verkauf vorgesehenen Wind­
energieanlage in das eigene Anlagevermögen sowie dem Verkauf einer weiteren fertigge­
stellten Windenergieanlage. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um 2, 1 Mio. EUR auf 
78,4 Mio. EUR zurückgegangen, insbesondere durch die geringeren Forderungen gegen 
den Gesellschafter. 
2550592/40029870 
6

Die liquiden Mittel wurden um 7,8 Mio. EUR auf 43,7 Mio. EUR zurückgeführt. Die Liquidität 
wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der Erweite­
rungsinvestitionen vorgehalten. 
Die Vermögens-und Finanzlage bildet mit einer Eigenkapitalquote von 42,5 % weiterhin eine 
gute wirtschaftliche Basis für die weitere Strategie-und Geschäftsentwicklung der Stadt­
werke Münster. 
Prognose-, Chancen-und Risikobericht 
Konjunkturelle Entwicklung 
Das Coronavirus COVID-19 hält seit Februar 2020 Deutschland, Europa und die Welt in 
Atem. Zur Vermeidung flächendeckender Ansteckungen wird das öffentliche Leben durch 
behördliche Anordnungen auf ein Mindestmaß reduziert, Unternehmen verringern z. T. er­
heblich ihre Produktion, weil die globalen Lieferketten ins Stacken geraten oder z. T. voll­
ständig unterbrochen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ungewiss, wie lange die Corona­
Krise anhalten wird; Experten gehen aber durchaus von mehreren Monaten aus. Diese Si­
tuation hat selbstverständlich auch erhebliche Auswirkungen auf die Absatzentwicklung der 
Energieversorgungsbranche und der Verkehrsunternehmen. 
Prognostizierte das Bundeswirtschaftsministerium Anfang des Jahres noch ein Wachstum 
des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Höhe von 1, 1 %, lautet die Prognose des Instituts der 
Deutschen Wirtschaft (IW4), Köln aus März 2020, dass sich das BIP in Deutschland durch 
die Corona-Krise je nach Dauer zwischen 5 % und 10 % reduzieren könnte. Das IW geht 
damit für das Jahr 2020 von einer deutlichen Rezession aus, nach einem moderaten 
Wachstum in 2019 in Höhe von 0,6 %. Dabei ist unterstellt, dass die Corona-Pandemie bis 
zum Sommer anhalten wird, bis dahin ein signifikanter Einbruch der Wirtschaftsleistung zu 
erwarten ist und danach erst allmählich eine wirtschaftliche Erholung Platz greift. 
Die Situation für die Stadtwerke Münster ist zwar dadurch geprägt, dass aufgrund der eher 
geringen industriellen Prägung der Stadt ein hoher Anteil des Energieabsatzes auf das Pri­
vatkundensegment entfällt, aber durch weitgehende Schließung auch der Einzelhandels­
unternehmen sowie des „Shut-Downs" aller Gastronomiebetriebe ist dennoch mit erhebli­
chen Absatz-und Ergebniseinbußen im Bereich der Geschäftskunden zu rechnen. Dabei 
ist insbesondere der Strombereich betroffen, der Gasbereich aufgrund des beginnenden 
Frühjahrs weniger, sofern die Krise nicht bis zum kommenden Winter anhält. Der zu erwar­
tende Anstieg des Stromverbrauchs in Privathaushalten aufgrund verstärkter Nutzung von 
Horne-Office-Optionen wird die negativen Effekte nur zu einem geringen Teil kompensieren 
können. Auch das Ergebnis des Geschäftsbereiches Verkehr wird sich deutlich verschlech­
tern, da immer wenigerFahrgäste den ÖPNV nutzen; zugleich aber die Fixkosten für die 
vorhandenen Busse und das Fahrpersonal weiterhin anfallen. Die Stadtwerke Münster ha­
ben mit einem strukturierten Kostensenkungsprogramm in Form eines temporären Ausga­
benstopps entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. 
Das Jahr 2020 wird für die Stadtwerke Münster ebenso wie für viele andere Unternehmen 
ein sehr herausforderndes Jahr werden. 
2550592/40029870 
7

Energiepolitische Rahmenbedingungen 
Am 29.01.2020 hat das Bundeskabinett den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spä­
testens 2038 beschlossen; ein früherer Ausstieg bereits 2035 wird ab 2026 regelmäßig ge­
prüft. Damit steht neben dem Atomausstieg bis 2022 nun auch der Kohleausstieg fest. 
Konsequenterweise gilt es nun, über den gegebenen Zeitpfad einen massiven Ausbau der 
erneuerbaren Energien voranzutreiben. Allein die Rahmenbedingungen dafür sind nach wie 
vor denkbar schlecht und völlig unzureichend. Weiterhin gelten im Bereich der Windenergie 
für Onshore-Anlagen verschärfte Abstandsregelungen mit der Konsequenz, dass gut ge­
eignete Standorte für Windenergieanlagen nicht genutzt werden können. Der Windenergie­
ausbau an Land ist in Deutschland in 2019 nahezu zum Erliegen gekommen. Nach wie vor 
kommt der Ausbau großer Übertragungsnetze zum Transport der Offshore-Windstromer­
zeugung durch langwierige, vielstufige Genehmigungsverfahren und durch zahlreiche Kla­
geverfahren nicht voran; hier hilft ggf. das im April 2019 verabschiedete Netzausbau-Be­
schleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), welches vereinfachte Genehmigungs­
verfahren vorsieht. Im Dezember 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz 
verabschiedet, welches für Deutschland bis 2030 eine C02-Reduktion von 55 % gegenüber 
1990 verbindlich vorschreibt. Im Jahr 2019 lag die Reduktion gegenüber 1990 laut einer 
Schätzung des Thinktanks „Agora Energiewende" bei ca. 35 %3. Auf die Energiebranche 
kommen bei der Realisierung der Klimaschutzziele große Herausforderungen zu. Der Koh­
leausstieg wird hier bereits einen großen Beitrag leisten; zugleich geraten nun aber auch 
die Gaskraftwerke als Brückentechnologie der Energiewende unter stärkeren Druck. Ein 
Betrieb mit konventionellem Erdgas wird vor dem Hintergrund der intensiven gesellschaftli­
chen Diskussion zur Klimaneutralität immer weniger Akzeptanz finden. Alternative Brenn­
stoffe, wie „grünes" Gas aus regenerativ gewonnenem Wasserstoff u.ä., stehen in der er­
forderlichen und verlässlich lieferbaren Menge zu marktfähigen Preisen zurzeit noch nicht 
zur Verfügung. Für Neu-oder Ersatzinvestitionen von konventionellen Gaskraftwerken und 
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entsteht folglich eine zunehmende Planungsunsicherheit. 
Aktuelle Preisentwicklungen 
Die Börsennotierungen der Forwardpreise für die Commodities Strom, Gas und Kohle sind 
im laufe des Jahres 2019 alles in allem gesunken, wenn auch in unterschiedlicher Intensi­
tät. So sank der Preis für Strom-Forwards für das Lieferjahr 2020 zwischen Januar und 
Dezember 2020 um ca. 18 %, während Erdgas im gleichen Zeitraum ein Minus von rund 
30 % verzeichnete. Durch die in Relation zum Großhandelspreis für Strom stärkere Absen­
kung der Gasbezugspreise hat sich die spezifische Marge insofern verbessert, so dass 
z. B. Gaskraftwerke davon profitieren. Dennoch reicht die Marge weiterhin nicht aus, um 
große KWK-Anlagen auf reiner Marktpreisbasis ohne KWK-Förderung wirtschaftlich zu be­
treiben. Die Forwardpreise für Kohle lagen am Jahresende 2019 um 30 % niedriger als zu 
Jahresbeginn. Hier dürfte die sich abkühlende Weltkonjunktur, insbesondere das.abneh­
mende Wachstum in China eine Rolle spielen. Der Ölpreis als Globalindikator zeigt sich für 
das Lieferjahr 2020 aufgrund der unsicheren weltpolitischen Situation im Jahresverlauf mit 
einem Anstieg von 57 US-$/b um rd. 17 % auf ca. 67 US-$/b Anfang Mai 2019 und einem 
Jahresendpreis von 62 US-$/b eher volatil. Insgesamt erhöhte sich der Forwardpreis für Öl 
im Jahresverlauf 2019 um etwa 8 %. Der COrPreis hat sein im Vorjahr erstmalig erreichtes 
Relevanzniveau für eine tatsächliche Lenkungswirkung in Richtung einer C02-armen Ener­
gieerzeugung mit Preisen, die sich überwiegend zwischen 25 und 30 €/t bewegt haben, 
gehalten. Die Regelung im Klimaschutzgesetz, nach der freiwerdende C02-Zertifikate in­
folge der Schließung von Kohlekraftwerken gelöscht werden, wirkt zudem einem neuen 
Überangebot von Zertifikaten und einem dadurch induzierten Preisverfall entgegen. 
2550592/40029870 
8

infolge der mehrjährigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom .und Gas 
wirken sich die Entwicklungen der Forwardpreise an den Großhandelsmärkten sukzessive 
und anteilig auf die Bezugskosten des jeweiligen Belieferungsjahres und damit auf die Ab­
satzpreise aus. So sanken zwar die Strom-Forwardpreise in 2019, in 2018 hingegen war 
ein starker Beschaffungspreisanstieg zu verzeichnen. Insgesamt leitete sich daraus ein 
Preisanpassungsbedarf für das Privatkundensegment im Strom in Höhe von ca. 5,5 % ab, 
der zum 01.01.2020 umgesetzt wurde. Für die Privatkunden des Erdgasvertriebs konnten 
zum Jahresbeginn, ebenfalls infolge der nachhaltigen Beschaffungspolitik des Portfolioma­
nagements, die Preise bereits im zweiten Jahr in Folge konstant gehalten werden. Auch die 
Wasserpreise bleiben in 2020 nach einer erfolgten Anpassung im Vorjahr unverändert. Der 
Fernwärmepreis hat sich entsprechend der zugrundeliegenden Preisformel zum 
01.01.2020 um ca. 2 % reduziert. Die Preise des öffentlichen Personennahverkehrs werden 
trotz gegebener Kostensteigerungen in 2020 nicht erhöht. 
Entwicklung der Absatzmengen 
Die Absatzmengen insbesondere der wärmegeführten Sparten der Gas-und Wärmever­
sorgung werden bereits signifikant durch die Witterung des ersten Quartals beeinflusst. Der 
Winter 2019/2020 war in Deutschland der zweitwärmste Winter seit Beginn der Wetterauf­
zeichnungen im Jahre 1881. Die Gradtagszahl als Beurteilungsmaßstab für die entspre­
chende Absatzentwicklung liegt für Münster in den ersten zwei Monaten des Jahres um 
18, 1 % unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Dieser Wert liegt deutlich außerhalb des 
üblichen Schwankungsintervalls. Sofern sich die weiteren Quartale des Jahres 2020 ledig­
lich entsprechend des langjährigen Temperaturmittels bewegen, ist somit von einer nicht 
unerheblichen Absatzmengenminderung für den Gas-und Fernwärmevertrieb gegenüber 
der Planung für 2020 auszugehen. Die Absatzmengen der Sparten Strom und Wasser lie­
gen für die ersten beiden Monate des Jahres hingegen in etwa auf dem geplanten Niveau. 
Für den Rest des Jahres ist aufgrund der Effekte aus der Corona-Krise allerdings insbe­
sondere im Stromvertrieb für das Geschäftskundensegment mit weiteren Absatzmengen­
einbußen zu rechnen. 
Strategie, Chancen und Risiken 
Im Januar 2020 haben Herr Jurczyk und Herr Gäfgen als neue Geschäftsführer der Stadt­
werke Münster mit dem Führungsteam einen Prozess zur Neudefinition der Stadtwerke­
Strategie begonnen. Die neue Strategie soll bis zum Sommer 2020 erarbeitet werden und 
die Handlungsperspektive für die Stadtwerke Münster bis zum Jahr 2030 mit einer Zwi­
schenzieldefinition bis zum Jahr 2025 beinhalten. Elementare Bestandteile der Strategie 
werden die Bereiche „Klimaschutz", ,,Innovation und Digitalisierung" und „moderne Infra­
struktur" sein, weiterhin untermauert durch die Ausrichtung auf eine effiziente Aufbau-und 
Ablauforganisation. --· · · · 
Klimaschutz 
Nicht zuletzt die umfangreichen und vielfältigen Aktionen der Fridays-for-Future-Bewegung 
haben in 2019 die gesellschaftliche und politische Diskussion um eine klimafreundliche 
Energieversorgung der Zukunft in Deutschland erheblich intensiviert. Dies hat auch bei den 
Stadtwerken Münster zu einer Neubewertung der energiewirtschaftlichen Ausrichtung im 
Geschäftsbereich Erzeugung geführt. So wurde die weitere Planung zur Ablösung der 
Stromerzeugung über Gasturbinen in der GuD-Anlage der Stadtwerke durch ein neu zu 
2550592/40029870 
9

errichtendes -in etwa leistungsgleiches -Gasmotorenkraftwerk aufgrund der weiterhin un­
terstellten Befeuerung mit konventionellem Erdgas zunächst bis zum Sommer 2020 ausge­
setzt. Stattdessen sollen alternative Erzeugungskonzepte geprüft werden, die einen gerin­
geren CO2-Footprint und die Erzeugung grüner KWK-Wärme ermöglichen. Da noch kaum 
entsprechende Mengen an regenerativ erzeugtem, synthetischen Gas im Markt verfügbar 
sind und schwer absehbar ist, wann dies der Fall sein wird, könnte eine Übergangslösung 
darin bestehen, zunächst ein deutlich kleineres Gasmotoren-Modul als bisher vorgesehen 
für eine konventionelle KWK-Erzeugung zu errichten, welches später erweitert und auf syn­
thetische Befeuerung umgestellt wird. 
Da zurzeit der Ausbau der Onshore-Windenergie nach wie vor durch entsprechende Ab­
standsregelungen in Deutschland, so auch in Münster, nahezu zum Erliegen gekommen 
ist, werden die Stadtwerke Münster den Ausbau der Photovoltaik wieder in ihre Strategie 
aufnehmen und dazu die Potenziale in Münster neu bewerten. Zwar ist dabei die spezifi­
sche regenerative Erzeugungsleistung im Verhältnis zu den erforderlichen Investitionsbe­
trägen deutlich geringer als bei der Windenergie; Photovoltaik ist aber momentan fast die 
einzige etablierte Technologie, die sowohl die politischen, wie auch juristischen Rahmen­
bedingungen so erfüllt, dass eine hinreichende Zahl von Projekten faktisch umsetzbar ist. 
Aktiv zum Klimaschutz in Münster soll auch weiterhin der Geschäftsbereich Mobilität der 
Stadtwerke Münster beitragen. Nach wie vor gehört die vollständige Umstellung der Bus­
flotte auf Elektromobilität zur Stadtwerkestrategie, sofern -ggf. einschließlich öffentlicher 
Förderung -Elektrobusse zu in etwa den gleichen Lebenszykluskosten wie moderne, mit 
Partikelfiltern versehene Dieselbusse beschafft werden können. Dieses Ziel soll bis 2029 
erreicht sein. 
Innovation und Digitalisierung 
Die elektronische Pluscard der Stadtwerke Münster ist weiterhin ein wichtiges Kundenbin­
dungsinstrument und für viele Kunden zum Bestandteil des täglichen Lebens geworden. 
Die zahlreichen bereits aufgeschalteten Services wie bargeldloses Parken in allen öffentli­
chen Parkhäusern der Stadtwerke-Tochtergesellschaft Westfälische Bauindustrie GmbH in 
Münster, das bargeldlose Busfahren, z. B. mit dem stark nachgefragten 90-Minuten-Ticket 
oder der Zugang zu den gesicherten Fahrradabstellboxen an verschiedenen Bahnhöfen 
wurde Anfang 2020 um die Möglichkeit des bargeldlosen Parkens am Flughafen Münster­
Osnabrück erweitert. 
Ab dem Frühjahr 2020 wird es zudem für Inhaber der elektronischen Pluscard möglich sein, 
ihre E-Fahrzeuge an den Ladesäulen der Stadtwerke Münster mit der Pluscard bargeldlos 
und zu vergünstigten Konditionen gegenüber Nicht-Stadtwerkekunden mit Strom aufzula­
den. Damit kann ein weiterer attraktiver Service auf die Pluscard auf geschaltet werden. Das 
entsprechend erforderliche neue IT-Backendsystem zur Durchführung der Erfassungs-und 
Abrechnungsprozesse, welches auch Drittkunden ein Laden über die Kreditkarte auf Basis 
eines Roaming-Modells ermöglicht, wird im zweiten Quartal 2020 in Betrieb genommen. 
Bis zum Sommer 2020 werden sich die Stadtwerke Münster eine neue Aufbaustruktur im 
Bereich Vertrieb geben. Die bisherige Aufteilung der Bereiche Privatkundenservice und Ge­
schäftskundenvertrieb werden unter einer gemeinsamen Bereichsleitung „Markt und 
Kunde" zusammengefasst. Damit soll die gesamte Margen-und Absatzverantwortung der 
Energiesparten einschließlich des operativen Marketings, der Produktentwicklung und des 
Portfoliomanagements in einer Hand zusammengefasst werden. Daneben wird ein neuer, 
eingenständig verantworteter Bereich „Kommunikation, Marke und Innovation" entstehen, 
der insbesondere die Pflege und Weiterentwicklung der Dachmarke der Stadtwerke Müns­
ter und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortet; neu ist die explizite Einrichtung einer Einheit 
2550592/40029870 
10

für das Innovationsmanagement -hier sollen Innovationsimpulse für neue Produkte und 
Dienstleistungen entwickelt werden, aber auch die Weiterentwicklung von Innovationsideen 
aus anderen Unternehmensbereichen methodisch und prozessual unterstützt werden. 
Im Bereich Mobilität wird das Modellprojekt „Hiltrup on Demand" zur Erprobung innovativer 
Mobilitätsangebote mit dem Ziel weiterverfolgt, den ÖPNV weiter zu attraktivieren. Dabei 
soll im Münsteraner Stadtteil Hiltrup ein Mix entstehen aus Metrobussen, die in hoher Takt­
frequenz die große Hauptlinie in Richtung Innenstadt bedienen, und kleinen Shuttle-Fahr­
zeugen für bis zu acht Personen, die in den jeweiligen Vierteln von Hiltrup im Sinne eines 
,,Corner-to-Corner"-Betriebs die Fahrgäste bis zum Umstiegspunkt auf die Metrolinie bzw. 
von dort wieder zurück ins Viertel bringen. Der Shuttle-Verkehr kann individuell per App von 
den Kunden geordert werden und agiert nachfrageflexibel ohne festen Fahrplan und ohne 
feste Strecke. Die Streckenführung wird je nach Kombination der Kundenorders über einen 
Logistik-Algorithmus optimiert. Das über drei Jahre angelegte Pilotprojekt wird als Modell­
projekt für die Zukunft des ÖPNV vollständig über Fördermittel des Landes NRW sowie der 
Stadt Münster finanziert. 
Nachdem die Gremien und die Bezirksregierung Münster dem Vorhaben zugestimmt ha­
ben, werden sich die Stadtwerke Münster zum 01.04.2020 mit einem Anteil von 29 % an 
der Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH beteiligen. ,,Stadtteilauto" ist einer der Pioniere 
des Carsharings in Deutschland und seit mehreren Jahrzehnten in Münster und dem Um­
land als Anbieter etabliert. Bereits seit vielen Jahren gibt es eine enge Kooperation der 
Stadtwerke Münster mit Stadtteilauto, z. B. im Rahmen der Stadtwerke-Pluscard. Die Stadt­
werke Münster werden neben dem bisherigen Geschäftsführer Till Ammann einen Co-Ge­
schäftsführer bei Stadtteilauto stellen, der insbesondere die Themen „Marketing und Ver­
trieb" verantworten soll. Ziel der Beteiligung ist es, innovative Mobilitätsangebote für Müns­
ter voranzutreiben, die den öffentlichen Personennahverkehr mit den Optionen des Indivi­
dualverkehrs auf Carsharingbasis verknüpfen, z. B. im Pendlerbereich. Insbesondere die 
Optionen eines E-Carsharing sollen gemeinsam in den Fokus genommen werden. 
Ergänzend werden die Stadtwerke Münster im Jahr 2020 in Abstimmung mit der Stadt 
Münster die Umsetzung eines Konzepts zum E-Bike-Sharing in Münster prüfen. Sollte ein 
E-Bike-Sharing-Angebot in Münster logistisch und wirtschaftlich erfolgreich etabliert werden 
können, werden die Stadtwerke Münster damit das gesamte Spektrum städtischer, klima­
schutzorientierter Mobilität „aus einer Hand" und damit für die Kunden optimiert anbieten 
können. 
Die innovativen Services von Hiltrup on Demand über Car-bis zum Bikesharing werden 
den Kunden durchgängig über digitale Apps auf dem Smartphone zugänglich gemacht wer­
den und sind damit Bestandteil einer Entwicklung Münsters zur Smart City. Das Potenzial 
für weitere Initiativen bietet weiterhin das bereits aufgebaute Lorawan-Netz der Stadtwerke 
Münster. Eine IT-Plattform zur Erfassung von Daten aus dem Lorawan-Netz ist ebenfalls 
bereits aufgebaut worden, die Entwicklung verschiedener Apps, z. B. für die Anzeige freier 
Parkplätze oder die Wasserstandsmessi.mg in den Tiefbrunnen unserer Wasserwerke, be­
findet sich im Teststadium. 
Gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft items GmbH, der Stadt Münster und weiteren 
Partnern aus dem Umland wurde Anfang 2020 die Initiative „Civitas Connect" gegründet. 
Civitas Connect soll als Austauschplattform von Innovationsideen für Smart-City-Produkte 
und -Services dienen. Die Koordination der Initiative erfolgt durch die items GmbH. 
2550592/40029870 
11

Intelligente und zukunftsfähige Infrastruktur 
Infrastruktur gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge und ist damit für die Stadtwerke 
Münster als 100%-iger Tochter der Stadt Münster elementarer Bestandteil des Kernge­
schäfts. Die Coronakrise zeigt in besonderem Maße, wie zentral eine funktionierende Inf­
rastruktur für das Leben der Menschen ist, sei es die Wasserversorgung, die Versorgung 
mit Strom und Wärme über qualitativ hochwertige und sichere Leitungsnetze und natürlich 
auch eine sichere Energieerzeugung. Die Stadtwerke Münster sind für diese Infrastrukturen 
verantwortlich, halten diese auf einem qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Stand, 
bauen sie aus und entwickeln sie kontinuierlich weiter. Dafür ist die in 2018 in Betrieb ge­
nommene, hochmoderne Netzleitwarte ein gutes Beispiel. 
Um den Netzbetrieb zukünftig noch effektiver und effizienter führen zu können und den sich 
wandelnden Anforderungen der Netzregulierung in den Sparten Strom-und Gasversorgung 
besser gerecht werden zu können, werden die Stadtwerke Münster im August 2020 rück­
wirkend zum 01.01.2020 eine große Netzgesellschaft ausprägen. Diese wird sowohl das 
Eigentum an den Versorgungsnetzen als auch, aus Gründen der operativen Synergieerhal­
tung, der Wasserwerke übernehmen. Auch das gesamte technische Personal für diese Be­
reiche wird in die große Netzgesellschaft übergehen. Aufnehmende Gesellschaft wird die 
bereits seit 2005 als sogenannte kleine Netzgesellschaft bestehende münsterNETZ GmbH 
als 100%-ige Tochter der Stadtwerke Münster sein. Die münsterNETZ wird weiterhin über 
einen Ergebnisabführungsvertrag ihre Gewinne vollständig an die Stadtwerke Münster ab­
führen. Ende Dezember 2019 erhielten die Stadtwerke Münster für das von ihnen vorgese­
hene Modell der großen Netzgesellschaft eine positive verbindliche Auskunft der Finanzbe­
hörden, so dass der Betriebsübergang ohne Aufdeckung bzw. Versteuerung stiller Reser­
ven erfolgen wird. 
Corona zeigt uns aber auch, wie wichtig inzwischen eine hochverfügbare und stabile Da­
tenübertragung ist. Viele tausende Menschen arbeiten in der Coronakrise auch in Münster 
zur Vermeidung von Ansteckungen im Horne-Office und benötigen leistungsfähige Daten­
leitungen. Auch hier gestalten die Stadtwerke Münster die Zukunft der Stadt mit, indem sie 
eine hochmoderne Infrastruktur für die Datenübertragung auf Glasfaserbasis bis in jede 
Wohnung (fibre to the home) in Münster errichten. Die Arbeiten dazu sind inzwischen im 
Kreuzviertel abgeschlossen, im Hansaviertel ist mit dem Glasfaserausbau begonnen wor­
den. Als nächster Stadtteil wird der Stadtteil Amelsbüren mit Glasfaser angebunden wer­
den. Bis etwa zum Jahr 2030 sollen 80 % der Münsteraner mit Glasfaseranschlüssen bis 
ins Haus versorgt sein. 
Das bereits in 2018 begonnene Projekt zum Glasfaserausbau wurde im Herbst 2019 inso­
fern modifiziert, als die Stadtwerke Münster den Glasfaserausbau in Münster gemeinsam 
mit einem strategischen Partner durchführen möchten, um jeweils unterschiedliche Kom­
petenzen und Know-How kooperativ zu bündeln. Die Stadtwerke Münster werden dabei die 
passive Infrastruktur errichten, also die Glasfaser „in die Erde" bzw. ,,ins Haus" legen, der 
Partner wird die Investitionen in die äktive Infrastruktur, Verteilerkästen, Bandbreitenma­
nagement u. ä. sowie die Vermarktung der entstehenden Netzkapazitäten an Drittanbieter 
übernehmen und so schnell eine möglichst hohe Auslastung des Glasfasernetzes sicher­
stellen. Die Stadtwerke Münster werden weiterhin ihren Kunden über das Glasfasernetz 
eigene Stadtwerkeprodukte für Internet, Telefonie und Streaming-TV anbieten. 
Eine weitere lnfrastrukturkomponente der Stadtwerke Münster zur Zukunftsgestaltung ist 
die Errichtung von E-Ladesäulen und der entsprechenden Unterlegung mit einem leistungs­
fähigen Netz zur Übertragung des Ladestroms. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur der 
Stadtwerke hat sich in den letzten 8 Jahren mehr als verzehnfacht -auf 60-70 Ladevor­
gänge pro Tag an den bestehenden 18 Ladestationen. Acht bis zehn neue Standorte sind 
für 2020 in Planung. 
2550592/40029870 
12

Qualität und Effizienz im Kerngeschäft 
Unter der Devise „Ambidextrie -Beidhändigkeit" gehört es zur Strategie der Stadtwerke 
Münster, sich einerseits die Treue ihrer Kunden mit innovativen Produkten und Service­
Ideen immer wieder neu zu verdienen, andererseits aber auch mit effizienten und qualitativ 
hochwertigen internen Prozessen und Strukturen ihr bisheriges Kerngeschäft marktfähig zu 
halten und gegenüber dem Wettbewerb zu verteidigen. 
Dazu setzen die Stadtwerke weiterhin auf die aktive Gestaltung und Vereinfachung interner 
Prozessabläufe und die Möglichkeiten der digitalen Automatisierung von Abläufen, z. B. 
über Robotics oder auch predictive analytics, z. B. im Bereich der Kundenserviceprozesse, 
im Bereich purchase-to-pay, aber auch in technischen Bereichen wie dem Kraftwerk, wo 
Ansätze für predictive maintenance weiterentwickelt werden. Im Bereich der kaufmänni­
schen Prozesse werden in 2020 die Vorbereitungen für die Einführung von SAP S/4 HANA 
als neue ERP-Basis eingeleitet. Dabei wird es im ersten Schritt insbesondere um die Be­
reinigung, Vereinfachung und Standardisierung der über die letzten Jahre gewachsenen 
Prozesslandschaft im klassischen SAP R/3-System gehen, bevor die HANA Core-Suite auf­
gelegt wird. 
Weitere Chancen und Risiken 
Das größte wirtschaftliche Risiko des Jahres 2020 liegt zweifelsohne in der akuten 
Coronakrise. Die Auswirkungen auf die gesamte Welt-und nationale Wirtschaft werden 
voraussichtlich erheblich sein, in jedem Falle aber abhängig von der aus aktueller Sicht 
noch ungewissen Dauer der Krise und der weiteren Ausgestaltung des durch Bundes-und 
Landesregierungen beschlossenen weitgehenden Shutdown des öffentlichen Lebens. Die 
Stadtwerke Münster erwarten insbesondere im Geschäftskundenbereich nicht unerhebliche 
Ausfälle der Absatzmengen, angesichts des beginnenden Frühjahrs weniger in den Wär­
mesparten als in der Stromsparte. Hier werden einerseits durch die reduzierten Absatzmen­
gen Margenrückgänge zu verzeichnen sein, deutlicher noch werden sich Verkaufsverluste 
aus dem Rückverkauf bereits an den Forwardmärkten eingedeckter und nun nicht mehr an 
die Kunden absetzbarer Beschaffungsmengen zu Niedrigstpreisen in den Großhandels­
markt zeigen. Hinzu kommen erhebliche Einnahmeverluste aus dem ÖPNV-Bereich, da 
aufgrund des Shutdowns kaum noch Kunden die Busse der Stadtwerke nutzen. Die Stadt­
werke Münster werden für die Dauer der Krise ein massives Kostensenkungsprogramm in 
Form eines strukturierten Ausgabenstopps auflegen, bei dem zahlreiche Budgets für 2020 
auf den Prüfstand gestellt werden. Durch diese außergewöhnliche Maßnahme sollen die 
negativen Effekte auf der Ertragsseite möglichst weitgehend abgemildert werden. Sobald 
die Maßnahmen des Shutdowns regierungsseitig wieder gelockert werden, die Wirtschaft 
wieder anzieht und die Absatzzahlen sich wieder auf Normalniveau entwickeln, wird der 
Ausgabenstopp korrespondierend gelockert werden. 
Je nach Dauer der Krise kann die Ergebniseinbuße für das Jahr 2020 aus der Corona-Krise 
das geplante Jahresergebnis deutlich beeinträchtigen. 
Ein Liquiditätsrisiko wird für die Stadtwerke Münster selbst bei einem noch längeren Anhal­
ten der Coronakrise auch über den Sommer 2020 hinaus aber nicht eintreten; für entspre­
chende Reserven ist vorgesorgt. 
Neben den Auswirkungen der Coronakrise sind weiterhin operative Risiken für die Stadt­
werke Münster gegeben. So ist die politische und rechtliche Situation für den Ausbau der 
Windenergie an Land nach wie vor sehr unbefriedigend. Die Errichtung von Onshore-Wind­
energieanlagen gehörte bis dato zur Kernstrategie der Stadtwerke Münster und hat dem 
2550592/40029870 
13

Unternehmen, abgesehen von der Unterstützung der politischen Strategie in Deutschland, 
die regenerative Energieerzeugung auszubauen, neue Geschäftsfeld-und Wachstumsop­
tionen eröffnet. Diese Optionen sind infolge verschärfter Abstandsregelungen und wenig 
attraktiver Auktionspreise für die Einspeisevergütung zurzeit weitgehend weggefallen. In 
welchem Umfang ein lokaler Photovoltaikausbau diese Auswirkungen zumindest partiell 
abfedern kann, wird sich im Rahmen der Strategiebewertung erweisen. 
Der wettbewerbsbedingte Margendruck im Vertrieb ist nach wie vor gegeben; es bleibt ab­
zuwarten, inwieweit die durch die Übernahme des innogy-Endkundenvertriebs erhöhte 
Marktmacht der Eon Einfluss auf das Niveau der Vertriebsmargen haben wird. Ebenso blei­
ben die Netznutzungsentgelte für Strom und Gas weiter unter Druck durch die Bundesnetz­
agentur, insbesondere durch die jüngsten Entscheidungen zur Verzinsung des betriebsnot­
wendigen Eigenkapitals in den Netzbereichen. 
Milde Winter, erhöhte Förderung, aber auch ein zunehmendes LNG-Gasangebot sorgen 
dafür, dass die Gasversorgung in Deutschland langfristig gesichert ist. Münster wird aller­
dings mit L-Gas versorgt. Die Hauptversorgungsquelle ist das Gasfeld im niederländischen 
Groningen, das aufgrund tektonischer Probleme seine Förderung deutlich reduzieren wird 
oder ggf. ganz geschlossen werden könnte. In diesem Falle müsste Münster auf eine H­
Gas-Versorgung umgestellt werden. Dies ist planmäßig ohnehin für 2028/2029 vorgese­
hen, müsste im beschriebenen Falle aber früher umgesetzt werden. Dies wäre mit nicht 
unaufwändigen Umstellungsarbeiten an den Heizungsanlagen der Stadtwerke-Kunden ver­
bunden. 
Bundesweit, so auch in Münster, verstärkt sich die politische und öffentliche Diskussion um 
eine sogenannte Verkehrswende. Gemeint ist die Verdrängung des motorisierten, konven­
tionell angetriebenen Individualverkehrs aus der Innenstadt, indem das ÖPNV-Angebot 
massiv und möglichst mit Elektroantrieben ausgebaut wird. Damit einhergehend werden 
Aspekte zur massiven Attraktivierung des ÖPNV, wie eine massive Erhöhung der Taktfre­
quenzen des Busverkehrs einerseits und ein für die Kunden kostenloser ÖPNV anderer­
seits, ins Feld geführt. Die Stadtwerke Münster möchten den lokalen Klimaschutz durch 
einen qualitativ hochwertigen, attraktiven und klimaschonenden ÖPNV strategisch unter­
stützen. Allerdings sind damit sehr hohe sprungfixe Kosten durch eine signifikante Ange­
botsausweitung im Busverkehr verbunden, bei einem kostenlosen Busangebot selbstver­
ständlich auch zusätzlich ein Ausfall sämtlicher Einnahmen, die heute zumindest helfen, 
die Kosten des ÖPNV zu 60-70 % zu decken und so den ÖPNV-Verlust in einem für die 
Stadtwerke Münster tragfähigen Rahmen halten. Ein ÖPNV-Angebot, wie es politisch für 
die Zukunft gewollt ist, bedarf neben den Kundeneinnahmen und der bisherigen Verlustab­
deckung durch die positiven Ergebnisse der Energiesparten einer zusätzlichen, dritten, ex­
ternen Finanzierungssäule in Form von öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und 
der Kommunen. Die Stadtwerke alleine werden dies aus eigener Kraft nicht finanzieren 
können. 
Ein positiver Effekt für ·das Kerrigeschäft der Stadtwerke ist der nun endlich erfoigte Start 
des Smart Meter Rollcuts. Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech­
nik nach zahlreichen Tests zur sicheren Datenübertragung Ende 2019 dem erforderlichen 
dritten Hersteller von intelligenten Messsystemen den Marktzugang gewährt hat, konnte mit 
mehreren Jahren Verzögerung nun der Rollcut beginnen. Die mit hohen Vorhaltekosten der 
Messstellenbetreiber seit langem bereitstehenden komplexen IT-Systeme für die Gateway­
Administration, so auch bei unserer Tochtergesellschaft smartOPTIMO GmbH und Co. KG, 
kommen nun endlich zum Einsatz, und die erwünschte Stückkostendegression durch die 
Bündelung möglichst hoher Zählermengen beginnt sukzessive zu greifen. Da allerdings die 
Endzeitpunkte für die Umsetzung der Rollcuts bis dato trotz der langen Verzögerung nicht 
2550592/40029870 
14

angepasst wurden, ist durchaus mit Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfra~ 
gebedingt erhöhten Montagekosten zu rechnen, welche die Amortisationszeit der installier­
ten smarten Zähler verlängern werden. 
Den beschriebenen Risiken begegnen die Stadtwerke Münster mit einer proaktiven Strate­
gieentwicklung, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten und Services und 
neuen Geschäftsfeldern, wie dem Breitbandausbau, konsequent verfolgt werden. Die Um­
setzung der sich daraus ergebenden Optionen erfolgt stringent unter Betrachtung von Er­
gebnispotenzialen, Rentabilität, Cashflow-Effekten und unter Wahrung einer soliden Eigen­
kapitalquote. Gestützt wird die Strategie zudem durch die Erarbeitung nachhaltiger Poten­
ziale zur Effizienzverbesserung in den Prozessabläufen, indem diese kontinuierlich auf IT­
und digitalisierungsbasierte Automatisierungspotenziale hin überprüft werden. 
Leistungsindikatoren 
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2020 beträgt 8, 1 Mio. € und repräsentiert die 
operative Ergebniserwartung. Das Ist-Ergebnis 2019 in Höhe von 10,3 Mio.€ ist durch ver­
schiedene Sondereffekte, wie z. B. Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, beein­
flusst. Um diese Effekte bereinigt, bewegt sich das Ist-Ergebnis 2019 auf dem erwarteten 
Niveau. Für die übrigen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Stadt­
werke Münster wird folgende Entwicklung erwartet: 
finanzielle lndika-Ist 2019 Plan 2020 relative Verän-
toren derung 
Jahresüberschuss 10,3 Mio.€ 8,1 Mio.€ -21,4 % 
Umsatzerlöse 576,7 Mio.€ 506,7 Mio.€ -12,1 % 
Investitionen* 50,1 Mio.€ 26,7 Mio.€ -46,7 % 
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse 
Die für das Jahr 2020 geplanten Umsatzerlöse lassen sich nicht unmittelbar mit den lster­
lösen des Jahres 2019 vergleichen, da durch die geplante Ausprägung der münsterNETZ 
als große Netzgesellschaft die bisherigen konzerninternen Umsatzerlöse des Asset Service 
der Stadtwerke Münster für geleistete Wartungs-und lnstandhaltungsservices sowie die 
Pachterlöse mit der münsterNETZ GmbH entfallen. Zugleich entfallen in gleicher Höhe auf 
Seiten der münsterNETZ GmbH die entsprechenden konzerninternen Kosten, das Ergebnis 
·· der münsterNETZ ste·igt entsi:irechend an und wird über den bestehenden Etgebnisabfüh­
rungsvertrag an die Stadtwerke Münster GmbH abgeführt. Der Anteil der Umsatzerlöse aus 
dem Energievertrieb und dem ÖPNV entspricht, abgesehen von für 2019 außerplanmäßig 
realisierten Fahrplanlieferungen des Portfoliomanagements an Drittkunden, für das Plan­
jahr 2020 in etwa dem Vorjahresniveau. 
Die Ausprägung der münsterNETZ GmbH als große Netzgesellschaft beeinflusst ab dem 
Planjahr 2020 auch das Investitionsniveau der Stadtwerke Münster GmbH, da das Vermö­
gen der Versorgungsnetze und der Wasserwerke auf die münsterNETZ GmbH übertragen 
wird. Insofern werden sich sämtliche Investitionen in die Versorgungsnetze für Strom, Gas, 
Fernwärme und Wasser ab diesem Zeitpunkt in der münsterNETZ abbilden. Folglich lassen 
sich auch hier die Istwerte des Jahres 2019 nicht direkt mit den Planansätzen für 2020 
2550592/40029870 
15

vergleichen. Die übrigen Investitionen der Stadtwerke Münster in 2020 beziehen sich ins­
besondere auf den Ausbau des Breitbandnetzes und die Beschaffung von neuen Bussen. 
Bei Hinzurechnung der geplanten Investitionen der münsterNETZ GmbH liegt das aggre­
gierte Investitionsvolumen für das Jahr 2020 oberhalb des für 2019 realisierten Wertes. 
nichtfinanzielle Ist 2019 Plan 2020 relative 
Indikatoren Veränderung 
Stromabsatz 1.324 Mio. kWh 1.215 Mio. kWh -8,2 % 
Erdgasabsatz 2.019 Mio. kWh 2.036 Mio. kWh + 0,8 % 
Wärmeabsatz 594 Mio. kWh 627 Mio. kWh + 5,6 % 
Wasserabsatz 17,2 Mio. m3 16,9 Mio. m3 -1,7 % 
Stromerzeugung 480 Mio. kWh 497 Mio. kWh + 3,5 % 
Fahrgastzahlen 49,0 Mio. 49,0 Mio. + 0,0 % 
Der geplante Stromabsatz für das Jahr 2020 ist von der Erwartung geprägt, dass insbeson­
dere der Wettbewerb im intensiv umkämpften Geschäftskundensegment zu Mengenrück­
gängen gegenüber dem Vorjahr führen wird; aufgrund der ohnehin sehr engen Margen in 
diesem Segment wird der Ergebniseffekt daraus allerdings unterproportional bleiben. Der 
Erdgasabsatz ist für 2020 entsprechend dem langfristigen Temperaturdurchschnitt geplant 
worden. Das Jahr 2019 war von überdurchschnittlich warmen Winterquartalen geprägt, so 
dass die realisierten Absatzmengen unterhalb des Planansatzes für 2020 liegen. Allerdings 
ist festzustellen, dass für 2020 der Planansatz für die Monate Januar und Februar aufgrund 
der milden Witterung ebenfalls bereits unterschritten ist. Dies trifft auch für die Wärmesparte 
zu, wobei hier neben der Witterung auch die Planung neuer Fernwärmeanschlüsse in ver­
schiedenen Baugebieten den Ansatz für 2020 beeinflusst. Der Istwert für 2019 beim Was­
serabsatz ist von einem wiederum recht trockenen Sommer geprägt, der Planansatz für 
2020 entspricht dem üblichen Erwartungswert in einem Durchschnittsjahr. Die Stromerzeu­
gung ist für das Jahr 2020 etwas höher eingeplant worden als für das Vorjahr. Hintergrund 
sind u. a. ein verbesserter Clean-Spark-Spread für 2020, der die Stromerzeugung unter 
Grenzkostenbedingungen wirtschaftlich attraktiver macht als im Vorjahr sowie die gege­
bene Verfügbarkeit einer großen Onshore-Windkraftanlage im Stadtgebiet, deren Einsatz 
•-im Vorjahr genehm1gungsbedingt nicht möglich war. Nach mehreren Jahren deutlicher 
Fahrgaststeigerungen in der Verkehrssparte wurde für das Planjahr 2020 in Relation zum 
Vorjahr eine temporäre Sättigung eingeplant. 
Insgesamt ist jedoch für die Planansätze des Jahres 2020 festzuhalten, dass -insbeson­
dere für das Geschäftskundensegment in der Stromsparte und bei den Fahrgastzahlen im 
Bereich des ÖPNV -je nach Dauer der Coronakrise ggf. deutliche Einbußen bei den Ab­
satz-und Umsatzzahlen zu erwarten sind. 
2550592/40029870 
16

Angaben gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Män­
nern an Führungspositionen 
Die vom Aufsichtsrat für das eigene Gremium festgelegte Quote von 16,7 % für die Beset­
zung mit Frauen wurde unverändert beibehalten. 
Auf Ebene der Stadtwerke Münster selbst wurde im laufe des Jahres 2019 fluktuationsbe­
dingt eine bis dato weiblich besetzte Position in der 2. Führungsebene ausgeschrieben, die 
mit einem männlichen Bewerber aus den internen Reihen besetzt wurde. Zudem endete 
die Interim-Geschäftsführung durch Herrn Grützmacher als Alleingeschäftsführer, und die 
Neubesetzung der Geschäftsführung erfolgte mit den Herren Jurczyk und Gäfgen, somit 
mit zwei männlichen Kandidaten. Zum Stichtag liegt die für die 1. und 2. Führungsebene 
aggregierte Frauenquote der Stadtwerke Münster GmbH bei ca. 8,3 % und damit unterhalb 
der ursprünglich fixierten Zielquote von 12,5 %. Die Quote wird voraussichtlich zum 
31.12.2020 wieder ansteigen, da zum 04.05.2020 im Rahmen der regulären Nachfolge eine 
Frau eine bisher männlich besetzte Abteilungsleitungsfunktion übernehmen wird. 
Grundsätzlich haben die Stadtwerke Münster folgende Rahmenbedingungen für die Erfül­
lung zukünftiger Zielquoten festgelegt: 
bisher entsprechende mit Männern besetzte Führungspositionen werden frei, 
die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewerberinnen sind männlichen Bewer­
bern gegenüber gleichwertig, und 
es stehen keine geeigneten internen Bewerber für die jeweils zu besetzende Posi­
tion zur Verfügung. 
Zudem haben sich die Stadtwerke Münster entschieden, sofern sich sowohl Frauen als 
auch Männer auf freie Stellen beworben haben, bei gleicher Qualifikation immer mindestens 
eine Frau in die Endrunde des Bewerbungsverfahrens einzuladen, um Frauen auf diese 
Weise gezielter Optionen für Führungspositionen bieten zu können. 
2550592/40029870 
17

Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW 
Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Stadtwerke 
Münster im Geschäftsjahr 2019 gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nord­
rhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht an den 
Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung 
wurden eingehalten. 
Die Stadtwerke Münster GmbH stellt für das Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss 
sowie einen Konzernlagebericht auf. 
Münster, den 15. Mai 2020 
Stadtwerke Münster GmbH 
Sebastian Jurczyk 
(Geschäftsführer Energie) 
Frank Gäfgen 
(Geschäftsführer Mobilität) 
Durch Rundungen können sich bei den Zahlen Abweichungen ergeben. 
2550592/40029870 
18

Lagebericht -
Fußnotenverzeichnis 
1 Bruttoinlandsprodukt: https:/ /de. statista .com/statistik/daten/studie/1251 /umfrage/entwickl ung-des­
bruttoi nlandsprodukts-seit-dem-jahr-1991 / 
2 Nettostromerzeugung: https://www.pv-magazine.de/2020/01/02/fraunhofer-ise-erneuerbare-errei­
chen-46-prozent-an-nettostromerzeugung-2019/ 
3 Agora-Energiewende: https://www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/corona­
krise-und-milder-winter-lassen-deutschland-klimaziel-fuer-2020-erreichen/ 
4 https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/michael-groemling-michael-huether­
corona-sorgt-f uer-katastrophalen-ei nbruch. html 
2550592/40029870 
19

PKF FASSELT SCHLAGE 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An die Stadtwerke Münster GmbH 
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBE­
RICHTS 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH -bestehend aus der Bilanz 
zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstel­
lung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den 
Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 
zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f 
Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzli­
chen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut­
schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und ver­
mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und 
Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das 
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und 
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage 
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang 
mit dem Jahresabschiuss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften· und 
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser 
Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genann­
ten Erklärung zur Unternehmensführung. 
Gemäß§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
2547 424/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 2 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim­
mung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge­
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere 
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ,,Verantwortung 
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres 
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unab­
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs­
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss 
und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, 
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in 
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beach­
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver­
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft 
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, 
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung 
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, 
der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen 
ist. 
Bei der Aufstellung des.Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort­
lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort­
führung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie 
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche 
Gegebenheiten entgegenstehen. 
2547 424/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 3 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe­
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in 
allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen 
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick­
lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor­
kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Auf­
stellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetz­
lichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus­
sagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses 
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage­
berichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab­
schluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen 
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie 
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen 
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick­
lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungs­
urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts­
prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung 
durchgeführte Prüfung.eine.wesentliche falsche Darstellung stets .aufdeckt. FalscbeOarstek 
lungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich 
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insge­
samt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt­
schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
2547 424/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 4 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbe­
absichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen 
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen 
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere 
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht 
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße 
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, 
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten 
können. 
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele­
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten 
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den 
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur­
teil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. 
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver­
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen 
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter­
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob 
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben­
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort­
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss 
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
• Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im JahresabschJus.s·:und _im _ 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, 
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun­
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu 
führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
254 7 424/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 5 
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab­
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde 
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und 
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine 
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unter­
nehmens. 
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig­
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien­
tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen 
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten 
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts­
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht 
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse 
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten 
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein­
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung 
feststellen. 
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN 
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § Gb 
Abs. 3 EnWG 
Prüfungsurteile 
Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, 
wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das 
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Darüber hinaus 
254 7 424/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 6 
haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasver­
teilung" -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn-und Verlust­
rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 einschließ­
lich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv-und Passivvermö­
gens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG 
geführten Konten zugeordnet worden sind -geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die 
Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das 
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen 
Belangen erfüllt und 
entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen 
den Vorschriften des§ 6b Abs. 3 EnWG. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der 
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss­
prüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist 
im Abschnitt ,,Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflich­
ten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des 
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weiter­
gehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach­
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu 
zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b 
Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhal­
tung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. 
2547 424/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 7 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rech­
nungslegung nach§ 6b Abs. 3 EnWG 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur 
Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden 
sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur 
Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, 
ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach§ 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und 
nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. 
Duisburg, den 15. Mai 2020 
PKF Fasselt Schlage 
Partnerschaft mbß 
Wi rtschaftsprüf u ngsgesel I sch aft 
Steuerberatungsgesellschaft 
Rechtsanwälte 
Jahn 
Wirtschaftsprüfer 
Pentschev 
Wirtschaftsprüfer 
(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. De­
zember 2019 (Bilanzsumme EUR 537.687.356,99; Jahresüberschuss EUR 10.334.000,00) 
und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der Stadtwerke Münster GmbH, Münster.) 
254 7 424/40029870

ö 
.:,c 
0 
0 
Allgemeine Auftragsbedingungen 
für 
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 
vom 1. Januar 2017 
1. Geltungsbereich 
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern 
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas­
send ,Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, 
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti­
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart 
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 
(2) Drille können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt­
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart 
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf 
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Drillen 
gegenüber. 
2. Umfang und Ausführung des Auftrags 
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm­
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs­
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im 
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh­
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis­
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, 
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. 
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -außer bei betriebs­
wirtschaftlichen Prüfungen -der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
(3) Ändert sich die Sach-oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden 
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet. den 
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen 
hinzuweisen. 
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für 
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa­
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und 
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von 
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren 
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts­
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. 
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän­
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der 
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu­
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 
4. Sicherung der Unabhängigkeit 
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der 
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über­
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech­
nung zu übernehmen. 
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts­
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter­
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab­
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den 
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der 
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte 
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern 
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich. 
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers 
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits­
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen -sei es im Entwurf oder in 
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts­
prüfers für den Auftraggeber an einen Drillen bedarf der schriftlichen Zustim­
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter­
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen 
Anordnung verpflichtet. 
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die 
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge­
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 
7. Mängelbeseitigung 
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung 
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe­
rechtigter Verweigerung, U nzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül­
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der 
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach­
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder 
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber 
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. 
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber 
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, 
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf 
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und 
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und 
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt­
schaftsprüfer auch Drillen gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die 
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene 
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Drillen 
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge­
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz 
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze(§ 323 Abs. 1 HGB, 
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm 
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu 
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht 
entbindet. 
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen 
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz 
beachten. 
9.Haftung 
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe­
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf­
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 
Abs. 2 HGB. -· -
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet 
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteh~ ist die Haftung 
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah­
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha­
densfall gemäß§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio.€ beschränkt. 
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf­
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Drillen zu. 
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer 
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver­
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. 
Lizensiert für/Licensed to: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB WPG StBG RAe

ö :;;:; 
0 
0 
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines 
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden, einheitlichen Schadens 
gegeben. Der einzelne Schadensfall~umfasst ·sfimUiche Folgen einer Pflicht­
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf 
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als 
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei­
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In 
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zi.Jr Höhe von 5 Mio. € in 
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min­
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht­
prüfungen. 
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht 
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh­
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu 
machen, bleibt unberührt. 
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge 
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durGh den Wirtschaftsprüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvennerk versehenen Abschluss oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. 
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein 
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage­
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift­
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten 
Wortlaut zulässig. 
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvennerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber 
den Bestätigungsvennerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. 
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen 
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli­
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän­
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge­
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung 
steht. 
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei­
ten: 
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vennögensteuererl<lä­
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres­
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen 
und Nachweise 
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern 
„c) Verhandlungen mit den Fina_nzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden 
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern 
e) Mitwirkung in Einspruchs-und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern. 
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. 
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau­
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die 
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie­
ren. 
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera­
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, 
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textfonn 
vereinbart werden. 
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper­
schaltsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie 
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Sieuern und Abgaben 
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für 
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, 
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi­
nanz-und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, 
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um­
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und 
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und 
dergleichen und 
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige-und Dokumentations­
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle 
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge­
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter­
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 
12. Elektronische Kommunikation 
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation 
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie 
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt­
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 
13. Vergütung 
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren-oder Honorarforderung 
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich 
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen­
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie­
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als 
Gesamtschuldner. 
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 
14. Streitschlichtungen 
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile­
gungsgesetzes teilzunehmen. 
15. Anzuwendendes Recht 
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An­
sprüche gilt nur deutsches Recht. 
Lizensiert für/Licensed to: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB WPG S!BG RAe

Besondere Auftragsbedingungen 
·:. '· p K F Fasselt Schlage Partnerschaft mbB .. ,,~· .. ,,, 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 
Präambel 
Diese Besonderen Auftragsbedingungen der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte (nachstehend als 
PKF bezeichnet) modifizieren die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 
publizierten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs­
gesellschaften vom 1. Januar 2017 (IDW AAB). 
Aus berufsrechtlichen Gründen modifiziert PKF die in den IDW AAB enthaltenen 
Haftungsregelungen für Leistungen, auf welche weder eine gesetzliche noch eine 
einzelvertragliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet, indem zugunsten der 
Auftraggeber der Haftungshöchstbetrag auf 10 Mio. EUR für Einzelschäden bzw. 12,5 Mio. 
EUR für Serienschäden erhöht und der Haftungsmaßstab auf einfache Fahrlässigkeit 
ausgeweitet wird. 
Dazu wird Ziffer 9. ,,Haftung" der IDW AAB aufgehoben und durch die nachfolgenden Regelungen 
ersetzt: 
Haftung von PKF 
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, 
gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die 
Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. 
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine 
einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung von PKF für 
Schadenersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, 
Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 
ProdHaftG begründen, bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten einzelnen 
Schadensfall gern.§ 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 10 Mio. EUR beschränkt. 
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen PKF 
auch gegenüber Dritten zu. 
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit PKF bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche 
aus einer durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Pflichtverletzung durch PKF her, gilt der in 
Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. 
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren 
Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall 
umfasst sämtliche FÖigen eirier Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ohSchade·ri in einem 
oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf 
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche 
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder 
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann PKF nur bis zur Höhe von 
12,5 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der 
Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. 
(6) Ein Schadenersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der 
schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese 
Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf vorsätzliches 
Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG 
begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 
Stand: 1.Januar2018

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Loevelingloh
  • Raringheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0544/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37