V/0544/2020
Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH
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V_0544_2020_Anlage 1_Vorlage 08_2020 SWMS JA 2019
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Seite 1 Münster, 25.05.2020 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 08/2020 Betreff Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Herr Sebastian Jurczyk Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk, darin als Anlagen enthalten: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019, bestehend aus: - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang sowie den - Lagebericht Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung werden folgende Beschlüsse zur Annahme empfohlen: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12. 2019 in der vor- liegenden, vom Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster festgestellt. 2. Aus dem Jahres überschuss von 10.334.000,00 EUR verbleibt nach Anrechnung der bereits im Dezember 2019 geleisteten Vorabgewinnausschüttung von 6.500.000 EUR ein Betrag von 3.834.000,00 EUR, der auf Vorschlag der Ge- schäftsführung in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. 3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen. Anlage 1 zur Vorlage V/0544/2020 Seite 2 4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH werden für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. Begründung Mit einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR übertrifft das Ergebnis des Geschäfts- jahres 2019 das geplante Ergebnis von 8,1 Mio. EUR. Das operative Ergebnis liegt leicht über den Erwartungen. Ergänzt um die Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken bildete es die Grundlage für dieses insgesamt zufriedenstellende Jahresergebnis. Im Kerngeschäft konnte vor allem im Energievertrieb durch höhere Lieferungen an Kun- den außerhalb des eigenen Netzgebiets Mengenrückgängen in anderen Segmenten ent- gegengewirkt werden. Im Wasservertrieb wurden die geplanten Mengen und Erlöse leicht übertroffen. Die Stromerzeugung der GuD-Anlage übertraf die für das Geschäftsjahr 2019 angesetzte Planmenge deutlich, da durch die positive Entwicklung des Strompreises in Relation zum Gaspreis die Stromerzeugung durch die GuD-Anlage wirtschaftlicher wurde. Die Zahl der Fahrgäste bestätigte auch in 2019 die seit Jahren positive Entwicklung im öffentlichen Personennahverkehr in Münster und übertraf nochmals die Vorjahres - wie auch die Planwerte. Das von münsterNETZ GmbH übernommene Ergebnis von 8,6 Mio. EUR lag deutlich über dem Planergebnis von 5,3 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war insbesondere eine pe- riodenfremde Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme des vorgelage rten Strom- netzes. Weitere Erläuterungen der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Ein- zelnen sowie der Geschäftsfelder finden sich in dem beigefügten Lagebericht (Anlage zum Prüfungsbericht). Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung Zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung nehmen wir ge- mäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für unsere wichtigsten Ge- schäftsbereiche wie folgt Stellung: In der Strom- und Erdgasversorgung haben wir gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgeset- zes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umwelt- verträgliche Versorgung der Allgemeinheit anzustreben. Dieses Ziel wurde im Geschäfts- jahr 2019 in allen Punkten erreicht. In der Wasserversorgung haben die Stadtwerke gemäß § 47 a Landeswassergesetz NW eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Seite 3 Darüber hinaus haben die Stadtwerke als mit der Wasserversorgung verpflichtetes Unter- nehmen auf einen haushälterischen Umgang mit dem Wasser hingewirkt. Ebenfalls ha- ben die Stadtwerke gemäß § 1 der Trinkwasserver ordnung Wasser geliefert, das die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, schützt. Im Verkehrsbereich haben die Stadtwerke Münster im Auftrag der Stadt Münster als Auf- gabenträger des öffentlichen Nahverkehrs jederzeit sichere, effiziente und hochwertige Verkehrsleistungen angeboten. Die Vorgaben der Stadt Münster nach dem aktuellen Nah- verkehrsplan wurden jederzeit erfüllt. Die Stadtwerke Münster haben auch im Geschäftsjahr 2019 entsprechend ihrer Satzung die Kunden und die Bevölkerung beraten mit dem Ziel, den Verbrauch von Energie und Wasser zu reduzieren. Ebenfalls ist d ie Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energie- träger durch das Unternehmen gefördert worden. Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung NW wurde in allen Fällen erfüllt. Der Jahresabschluss 2019 sowie der Lageberich t für das Geschäftsjahr 2019 sind von der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Be- stätigungsvermerk wurde erteilt. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Beschlussvorlage
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V/0544/2020 V/0544/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2019 in der vor liegenden, vom Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. (Anlage 2) 2. Aus dem J ahresüberschuss von 10 .344.000 € verbleibt nach Anrechnung der bereits im Dezember 2019 geleisteten Vorabgewinnausschüttung von 6.500.000 € ein Betrag von 3.834.000 €, der auf Vorschlag der Geschäftsführung in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. 3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen. 4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH wird für das Geschäft s- jahr 2019 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6.500.000 € erfolgte bereits im Dezember 2019. Amt für Finanzen und Beteiligungen 10.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0544/2020 Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfa s- sung über die Feststellung des J ahresabschlusses und die Verwendung des Ergeb nisses sowie die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Die Stadtwerke Münster GmbH schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 537.687 T€ (VJ 534.448 T€) bei einem Jahresüberschuss von 10.334 T€ (VJ 26.830 T€) ab. Die Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Münster in Höhe von 6,5 Mio. € erfolgte bereits im Dezember 2019. Der übrige Jahresüberschuss soll i.H.v. 3.834 T€ in die Gewinnrücklagen einge- stellt werden. Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Duisburg, hat der Stadtwerke Münster GmbH den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung NR W wurde in allen Fällen erfüllt. Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2019 (Anlage 2) und der Aufsichtsratsvorl a- ge 08/2020 (Anlage 1) zu entnehmen, die der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Sitzung am 17.06.2020 beraten wird. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 08/2020 zum Jahresabschluss 2019 Anlage 2: Jahresabschluss und Lagebericht 2019 Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0544/2020 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 12 f-g des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Be- schlussfassung über - die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses - die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich innerhalb der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbe- trieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteili- gung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Ge- schäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Finanzierung Produktgruppe: PG150 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6.500.000 € erfolgte bereits im Dezember 2019 Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A:
V_0544_2020_Anlage 2_JA 2019 SWMS Anlage
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Stadtwerke Münster GmbH Jahresabschluss und Lagebericht 2019 Anlage 2 zur Vorlage V/0544/2020 PKF FASSEL T SCHLAGE Inhaltsverzeichnis Bilanz der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2019 Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (01.01 .-31.12.) Anhang der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (01.01 .-31.12.) Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (01.01.-31.12.) Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss nach§ 6b Abs. 3 EnWG der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, per 31. Dezember 2019 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. sowie Besondere Auftragsbedingungen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte vom 1. Januar 2018 Seiten 1 19 19 9 7 Bilanz der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2019 Aktivseite A. Anlagevermöaen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Enlgehlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstocksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Verteilungsanlagen 3. Glasfaseranlagen 4. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 5. Fahrzeuge für Personenverkehr 6. Andere Anlagen, Betriebs• und Geschäftsausstattung 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Sonstige Ausleihungen B. Umlaufvermöaen 1. Vorräte 1. Roh•, Hilfs-- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Leistungen 3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4. Emissionsrechte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen den Gesellschaner 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besieht 5. Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Gu1haben bei Kreditinstitu1en C. Rechnungsabgrenzungsposten Münster, 15. Mai 2020 Stadtwerke Münster GmbH Sebastian Jurc.zyk 2550579/40029870 Frank Gäfgen Stand 31.12.2019 EUR 5.240.828,39 65.385.918,16 168.496.303,19 2.885.294,00 52.032.806,00 6.902.541,00 14.277.008,60 27.633.959.56 337.613.830,51 33.839.388,47 7.272.715,00 8.103.262,97 5.031.095,45 1.491.328,01 55.737.789,90 398 .592.448,80 8.781.970,37 3.652.883,33 4.073.619,52 96.062,97 16.604.536,19 51.727.738,02 7.862.668, 15 2.230.730,69 2.578.305, 17 14.040.767,00 78.440.209,03 43.696 .911,87 138.741 .657 ,09 353.251,10 537.687.356.99 Stand Passivseite Stand Stand 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 TEUR EUR TEUR A. EiQenkapital 1. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200 II. Kapi1alrücklage 106.828 .595,40 106.532 6.234 III. Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen 70.418.657,02 66.585 IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0 70.380 228.447.252,42 224.317 147.104 0 B. Empfanaene Ertraqszuschüsse 1.460.037,79 2.612 54.094 7.688 C. Rückstellunaen 13.166 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 51.642.007 ,00 48.516 22.155 2. Steuerrückstellungen 13.396.700,00 10.989 314.587 3. Sonstige Rückstellungen 40.603.794,33 36.133 105.642.501,33 95.638 33.815 D. Verbindlichkeiten 8.727 1. Genussscheinkapital 1.612.500,00 1.775 8.550 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsrnuten 102.494.279,29 118.110 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.830.412,06 1.321 5.522 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.246.537, 17 31.772 1.669 5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 612.957.87 1.672 58.283 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 66.724,57 75 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen , 379.104 mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.412.950,45 13.312 8. Sonstige Verbindlichkeiten 14.514.162,32 16.043 Davon aus Steuern 6.333.793,76 € (i. 1/j. 8.354.571,40 €) Davon im Rahmen der 8.497 sozialen Sicherheit 0,00 € 2.331 (i.1/j. 0,00 €) 11 .891 173.790 .523,73 184.080 366 23.085 E. Rechnungsabgrenzungsposten 2B.347 .041 ,72 27.801 48.830 13.747 300 1.789 15.832 80.498 51.475 155.058 286 534.448 537 .687.356,99 534.448 Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (01.01.-31.12.) Brutto-Umsatzerlöse Strom-und Energiesteuern 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Davon für Altersversorgung 6.602. 732,03 € (i. Vj. 5.939.496, 10 €) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Konzessionsabgaben b) Ubrige betriebliche Aufwendungen 9. Erträge aus Beteiligungen Davon aus verbundenen Unternehmen 2.722.500,00 € (i. Vj. 2.722.500,00 €) 10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Davon aus verbundenen Unternehmen i.V. 13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Davon an verbundene Unternehmen i.V. 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16. Ergebnis nach Steuern 17. Sonstige Steuern 18. Jahresüberschuss 19. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 20. Vorabgewinnausschüttung 21. Bilanzgewinn Münster, 15. Mai 2020 Stadtwerke Münster GmbH 64.663,54 € 76.380,86 € 3.764,63 € 0,00 € Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen 2550579/40029870 2019 EUR 612.373.258,55 -35. 721.024,82 576.652.233, 73 -2. 700.220,42 9.295.069,91 27.902.317,84 261.340.251,25 182.404.845, 77 443.745.097,02 58.938.383,65 18.175.133,96 77.113.517,61 28.064.840,08 17.541.989,49 32. 763. 722,53 50.305. 712,02 3.842.004,63 8.580.907,98 138.545,76 168.880,21 296.730,00 4.973.991,24 7.610.207,06 11.769.644,61 1.435.644,61 10.334.000,00 3.834.000,00 6.500.000,00 0,00 ·, 2018 EUR 581.732.162,89 -34.711.640,45 547.020.522,44 45.697,84 8.989.901,90 51.130.802,23 239.800.548,57 181.832.551, 12 421.633.099,69 56.539. 720, 93 16.607.455,63 73.147.176,56 27.792.953,37 17.964.952,78 35.621.088, 79 53.586.041,57 4.140. 939, 79 6.785.134,07 152.861,70 234.098, 18 307.600,00 5.531.542,72 7.452.896,96 29.048.647,28 2.218.647,28 26.830.000,00 20.330.000,00 6.500.000,00 0,00 Anhang der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343 1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH (Stadt werke Münster), Münster, wurden nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vor schriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden Beson derheiten wurde die Darstellung der Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um die Posten -Verteilungsanlagen (für Energie-und Wasserversorgung) -Glasfaseranlagen -Fahrzeuge für Personenverkehr, die Darstellung der Vorräte um den Posten -Emissionsrechte, die Darstellung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um den Posten -Forderungen gegen den Gesellschafter und die Darstellung der Verbindlichkeiten um den Posten -Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter erweitert. Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung Die münsterNETZ GmbH (münsterNETZ), Münster, ist durch einen Beherrschungs-und Ergebnisabführungsvertrag (Teilbeherrschungsvertrag für den regulierten Bereich) mit der Stadtwerke Münster organschaftlich verbunden. Die Strom-, Gas-, Wärme-und Wasserver sorgungsnetze sind an die münsterNETZ verpachtet. Für die Nutzung der Netze zur Ver sorgung der Kunden mit Energie und Wasser berechnet die münsterNETZ entsprechende Netzentgelte. Zwischen den Gesellschaften bestehen Dienstleistungsverträge zu Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Netze sowie zu verschiedenen, insbesondere kauf männischen Dienstleistungen. 2550582/40029870 2 Das Ergebnis der münsterNETZ zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 8,6 Mio. EUR 0,/or jahr: 6,8 Mio. EUR) wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der Stadtwerke Münster übernommen. · 1. Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz erläutert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten bewertet worden. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie-und Wassernetze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. Die Zuschlag sätze für die Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbetei ligten technischen Funktionsbereichen zwischen einem und fünfundzwanzig Prozent. Sie bemessen sich nach den Herstellungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlag satz für Lagergemeinkosten beträgt zwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten eingegangen. Erhaltene Zu schüsse sind von den Anschaffungs-und Herstellungskosten abgesetzt worden. Bei den planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 linear (zuvor degressiv) abgeschrieben. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: Immateriellen Vermögensgegenständen Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Verteilungsanlagen Glasfaseranlagen Technischen Anlagen und Maschinen Anderen Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 3 - 7 Jahre 7 -50 Jahre 20 -55 Jahre 5 -20 Jahre 5 -22 Jahre 5 -14 Jahre Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden unmittelbar als Aufwand gebucht. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwi schen 251 EUR und 800 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Von den Finanzanlagen wurden die sonstigen Ausleihungen, soweit es sich um unver zinsliche oder niedrigverzinsliche Darlehen handelt, zum Nennwert bewertet. Die übri gen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wertbe richtigungen ausgewiesen. Soweit die Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanz stichtag nicht mehr bestehen, ist entsprechend § 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben wor den. Zum 28. Dezember 2017 wurde der Bürgerwindpark Löningen GmbH, Löningen, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.182 TEUR gewährt. Dieses wird unter Auslei hungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Der Restwert des Darlehens nach planmäßiger Tilgung beträgt zum 31. Dezember 2019 7.273 TEUR. 2550582/40029870 3 Die Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe sind unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsen-oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten und angemes sene Teile der Gemeinkosten) bewertet. Die unter den Waren ausgewiesenen Wasser vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Eine zum Verkauf stehende Windkraftanlage mit einem Buchwert in Höhe von 4.067 TEUR wird im Umlaufvermögen unter fertige Erzeugnisse und Waren ausgewie sen. Diese ist zu Herstellungskosten (Einzelkosten und angemessene Teile der Gemein kosten) bewertet. Im Jahr 2019 wurde eine Windkraftanlage veräußert und eine Wind kraftanlage in das eigene Anlagevermögen übernommen. Insgesamt verminderte sich der Wert der fertigen Anlagen damit um 7.816 TEUR. Die den Stadtwerken Münster unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) i. V. m. § 8 TEHG i. V. m. § 7 ZuG 2012 (Zu teilungsgesetz) sind mit dem Wert von EUR 1 ausgewiesen. Erworbene Emissions rechte werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die nicht abgerechneten Aufträge an Dritte (unfertige Leistungen) in Höhe von 3.653 TEUR (im Vorjahr 2.331 TEUR) werden unter den Vorräten bilanziert. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert oder -soweit erforderlich -unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsun ternehmen von insgesamt 40,2 Mio. EUR (Vorjahr 38, 1 Mio. EUR) wurden mit den je weiligen Forderungen verrechnet. Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse Netz) werden auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig aufgelöst. Die Zugänge werden ab dem 1. Januar 2003 direkt gegen die Positionen des Anlagevermögens verrechnet und wirken sich entsprechend den dort geltenden Nut zungsdauern abschreibungsmindernd aus. Für Anschlüsse an die der Regulierung nach Energiewirtschaftsrecht unterliegenden Netze der Strom-und Gasversorgung von den Anschlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte Ertragszuschüsse, werden vom Netzbetreiber im Rahmen des bestehenden Pachtvertrags an die Stadtwerke Münster GmbH als Netzeigentümer weitergeleitet. Die Beträge werden nach den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts ab 2007 als Pacht vorauszahlungen betrachtet und in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten ein gestellt, der über 20 Jahre aufgelöst wird. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ver sicherungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmaiprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leistungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Als Rechnungszins wurde gemäß§ 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung der für Ende Dezember 2019 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 2,71 % einbezogen und somit das Wahlrecht zur Abzin sung über eine Laufzeit von 15 Jahren genutzt. Als Rechnungsgrundlage dienten die 2550582/40029870 4 neuen Richttafeln 2018 G von Dr. K. Heubeck. Die aus der Verwendung der neuen Richttafeln ausgelöste Bewertungsänderung hat sich nur unwesentlich ausgewirkt. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik von 2,00 % p. a. in die versicherungsmathematischen Berechnungen einbezogen. Bei der Rückstellung für Deputatverpflichtungen wurden Kostensteigerungen von 2,50 % p. a. berücksichtigt sowie Fluktuationen von 2,00 % p. a. bei einem Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1,00 % bei einem Alter von bis zu 40 Jahren. Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein Rechnungszins von 1,97 % sowie ein Anwart schaftstrend von 2,00 % p. a. zu Grunde. Die Rückstellung zur Abdeckung der aus einer möglichen Unterdeckung der Kommuna len Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, (KVW) resultierenden Verpflichtun gen wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum.31. Dezem ber 2019 (Rechnungszins 2,71 %, Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,00 % p. a.) bewertet. Unter Berücksichtigung der durchschnittlich noch zu leistenden Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung wird die Rückstellung anteilig dotiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 betrug der Umlagesatz 4,5 % zuzüglich eines Sanierungsgeldes in Höhe von 3,25 %. Umlagesatz und Sanierungsgeld werden von der Gesellschaft allein getragen. Die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter für das Jahr 2019 beträgt 54, 1 Mio. EUR (Vorjahr: 51, 1 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aus einer mögli chen Unterdeckung der KVW folgenden Verpflichtungen wurde zum 31. Dezember 2019 ein Wert von 86.213 TEUR ermittelt. Aus der stetigen anteiligen Dotierung besteht zum Stichtag eine Rückstellung von 42.041 TEUR. Die verbleibende Unterdeckung beträgt 44.172 TEUR. Es ist vorgesehen, diese Deckungslücke weiterhin durch ratierliche Zuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen. Bei den übrigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und grund sätzlich mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die mit den Schuldposten zu handelsrechtlichen Bewertungseinheiten zusammengefasst werden. Die Energiebeschaffungs-und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in An wendung des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Ver tragsportfolien zusammengefasst. Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, aus dem die gebildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurden. Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis-und Ergebnisplanung der Portfo lien. Die konkreten Beschaffungs-und Vermarktungsprozesse sowie deren Überwa chung setzen die Vorgaben des Steuerungssystems um. Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom oder Gas werden durch das Portfoliomanagement je Kundenvertrag einzeln (back -to -back) oder zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanagement die für die Energieerzeugung in der Gas-und-Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage) und den weiteren Erzeugungseinheiten (Blockheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen 2550582/40029870 5 Gas beschafft sowie der erzeugte Strom vermarktet. Das Portfoliomanagemer,it struktu riert die Beschaffung und den Absatz der Energiemengen Strom oder Gas jeweils getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeugungsbuch und das Hedgebuch sowie den darin geführten Portfolien. Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risikolimiten, die ebenso wie die zur Ange botskalkulation und zur Bewertung verwendeten Preiskurven täglich durch das Risi kocontrolling überwacht werden. Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio. Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und in die jeweilige Deckungsbeitragsrechnung einbezo gen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt. Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Siche rungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum Lieferjahr 2023 betroffen. Bei einem negativen Deckungsbeitrag eines Vertragsportfolios wird eine Drohverlust rückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag wurden Drohverlustrückstellungen von insge samt 6,0 Mio. EUR gebildet. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt. Die auf die Vermögensgegenstände der stromerzeugenden Bestandteile der GuD-An lage Standort HKW Hafen im Jahr 2013 vorgenommene außerplanmäßige Abschrei bung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13,9 Mio. EUR wurde beibehalten. Auf die Beteiligung an der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE), wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, (FMO), erhielt aufgrund eines von dessen Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzie rungskonzepts im Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Das Finan zierungskonzept wurde von allen Gesellschaftern beschlussgerecht umgesetzt. Für das Darlehen ergibt sich aufgrund der vertraglich vereinbarten, marktgerechten Zins-und Tilgungsregelungen sowie der mit dem Finanzierungskonzept bergründeten und seitdem umgesetzten positiven Entwicklung des FMO keine notwendige Wertberichtigung. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch der Kunden der Energie-und Wasserversorgung zwischen Ablese-und Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurde. Die Forderungen gegen den Gesellschafter enthalten hauptsächlich mit 5.890 TEUR die Kapitalzuführung an die FMO für 2020. Auf eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entfallen davon O TEUR (im Vorjahr 5.890 TEUR). Die übrigen Forderungen betreffen u. a. (abgegrenzte) Energie-und Wasserlieferungen, die mit Abschlagszahlungen ver rechnet wurden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen gegen Unter nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Wesentlichen (mit Überzahlungen verrechnete) Energie-und Wasserlieferungen, Kostenerstattungen und 2550582/40029870 6 die Gewinnübernahme der münsterNETZ. Auch hier wurden die Forderungen und Ver bindlichkeiten zum Bilanzausweis zusammengefasst. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten als wesentliche Posten Forderungen aus der Erstattung von Strom-und Energiesteuern in Höhe von 7.983 TEUR und noch nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von 4.807 TEUR. Zur Absicherung von Bürgschaften wurden Festgelder in Höhe von 0,96 Mio. EUR ver pfändet. Diese sind daher entsprechend ihrer Fristigkeit unter den sonstigen Ausleihun gen (0,96 Mio. EUR) ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 51.200.000 EUR. Der Kapitalrücklage sind aus Gesellschaftermitteln 297 TEUR zugeführt worden. Die Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresüber schuss von 10,3 Mio. EUR aus. Unter Anrechnung der bereits im Dezember 2019 ge leisteten Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. EUR und der Einstellung in die ande ren Gewinnrücklagen von 3,8 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 0,0 Mio. EUR. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen im Wesentli chen die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen einschließlich KVW (44,8 Mio. EUR) und Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (6,9 Mio. EUR). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 17, 1 Mio. EUR. Es steht genügend frei verfügbares Eigenkapital zur Ausschüttung zur Verfügung. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf ungewisse Verbindlichkei ten (6,2 Mio. EUR), die Drohverlustrückstellungen (11,6 Mio. EUR), die ATZ-Rückstel lung (1,0 Mio. EUR) und die (mit Abschlagszahlungen saldierte) Rückstellung für unge wisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs (7,6 Mio. EUR). Zur Absicherung der An sprüche von Mitarbeitern aufgrund der Vereinbarung zur Altersteilzeit wurde eine Bürg schaft abgeschlossen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern bestehen in Höhe von 1.613 TEUR (im Vorjahr 1.775 TEUR). Die Genussrechte wurden zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen ausgegeben. Das gezeichnete Kapital wird ab dem Tag der Ein zahlung in Abhängigkeit der Sonneneinstrahlung verzinst. Es handelt sich um folgende Projekte: Weicon in Münster, Inbetriebnahme 2010 Deponie Coerde in Münster, Inbetriebnahme 2010 Summe 2550582/40029870 50.000,00 EUR 1.562.500,00 EUR 1.612.500,00 EUR 7 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren insbesondere aus dem zur Finanzierung der Strategie 2020 aufgenommenen Schuldscheindarlehen (70,0 Mio. EUR). Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2019 60,0 Mio. EUR. Die Gesellschaft hat im Jahr 2013 ein Darlehen der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, in Höhe von nominal (5,9 Mio. EUR) aufgenommen. Dieses wurde zum Er werb der Photovoltaik-Freiflächenanlage in Hassendorf verwendet. Durch Übertragung der PV-Anlage ist das Darlehen abgesichert. Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2019 3,6 Mio. EUR. Im Jahr 2017 wurde ein Darlehen der Sparkasse Münsterland Ost, in Höhe von nominal 6,8 Mio. EUR aufgenommen. Dieses wurde zum Bau von zwei Windkraftanlagen (Hiltrup-Raringheide und Loevelingloh) verwendet. Durch die Übertragung der Wind kraftanlagen ist das Darlehen abgesichert. Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2019 6,0 Mio. EUR. Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Swaps abge schlossen. Zur Zinsabsicherung von variabel verzinslichen Darlehen werden folgende Zinsswaps eingesetzt. Hierfür wurden Mikro-Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR 1. Zinsswap 22.11.13 -22.11.22 5.000 343 2. Zinsswap 22.11.13 -22.11.24 3.000 -367 3. Zinsswap 22.10.17 -22.10.27 2.550 -230 4. Zinsswap 30.03.12 -30.12.26 5.300 -252 5. Zinsswap 01.09.17 -30.06.37 6.800 -481 Die Grundgeschäfte (Darlehen) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) weisen neben der Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf. Aufgrund der deckungsgleichen Beziehung konnte auf eine bilanzielle Risikovorsorge für die nach bankinternen Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwerte von insgesamt 1.330 TEUR verzichtet werden. Es wurde die Einfrierungsmethode verwendet. · Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen hauptsächlich auf Strom-und Gasbezugsrechnungen und EEG-Umlagen an Übertragungsnetzbetreiber. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen. Forderun gen wurden verrechnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentli chen aus Netzentgeltabrechnungen und einem kurzfristigen Darlehen zur konzerninter nen Liquiditätssteuerung. Forderungen wurden verrechnet. 2550582/40029870 8 Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen insbesondere die zugesagten Zuführungen in die Kapitalrücklage des FMO für das Jahr 2020 sowie IT-Dienstleistungen. Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 16.831 TEUR. Davon entfallen 2.604 TEUR auf eine Grundschuld zur Besi cherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie 14.227 TEUR auf Sicherungsübereignungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Mit einer In anspruchnahme ist nicht zu rechnen. 2550582/40029870 9 Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten: 31.12.2019 Bilanz bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR TEUR Genussscheinkapital 1.613 63 750 800 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 102.494 5.993 49.480 47.021 Erhaltene Anzahlungen 1.830 1.830 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.247 43.929 192 125 Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 613 613 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 67 67 Verbindlichkeiten gegenüber Unter- nehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht 8.413 8.413 Sonstige Verbindlichkeiten 14.514 14.514 Summe 173.791 75.422 50.422 47.946 31.12.2018 Bilanz bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR TEUR Genussscheinkapital 1.775 163 662 950 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 118.110 16.207 53.052 48.851 Erhaltene Anzahlungen 1.321 1.321 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.772 30.940 665 167 Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.672 1.672 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 75 75 Verbindlichkeiten gegenüber Unter-5.890 nehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht 13.312 7.422 Sonstige Verbindlichkeiten 16.044 16.044 Summe 184.081 73.844 60.269 49.968 2550582/40029870 10 Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen· auf Steuern (6,3 Mio. EUR; Vorjahr 8,4 Mio. EUR), Guthaben aus Jahresverbrauchsabrechnungen (3,6 Mio. EUR, Vorjahr 4, 1 Mio. EUR), auf erhaltene und noch nicht abgerechnete Zuschüsse (3,2 Mio. EUR; Vorjahr 2,0 Mio. EUR), Überzahlungen aus der Abrechnung von Installa tionen und Bauleistungen (0, 1 Mio. Euro; Vorjahr 0,2 Mio. EUR) und auf Rückzahlungs verpflichtungen aus dem Label Grüner Strom (0,6 Mio. EUR; Vorjahr 0,8 Mio. EUR). Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen die vom Netzbetreiber durchgeleiteten Baukostenzuschüsse. Es sind Pachtvorauszahlungen von 25,3 Mio. EUR für das Strom-und das Gasnetz passiv abgegrenzt. Es besteht ein nicht bilanzierter Überhang der aktiven Steuerlatenzen, denen Bewer tungsunterschiede bei den Sach-und Finanzanlagen, bei den Rückstellungen für Pen sionen und ähnliche Verpflichtungen und den sonstigen Rückstellungen zugrunde lie gen. Diesen steht lediglich eine passive Steuerlatenz aus den Sonderposten mit Rück lageanteil gegenüber. Der betriebsindividuelle Steuersatz beträgt 31,9 %. Steuerlatenzen SWMS per 31.12.2019 in TEUR Posten Buchwert-Ertrag-latente Latenzrechnung differen-steuer-Steuern zen satz Aktivlatenzen Sachanlagen 926.357 31,93 295.786 Finanzanlagen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 3.001.579 31,93 958.404 Beteiligungen an Personengesellschaften 8.365.144 15,83 1.324.202 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 31,93 0 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 47.210.740 31,93 15.074.389 Verpflichtunqen Sonstige Rückstellungen 23.820.874 31,93 7.606.005 Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 77.008 31,93 24.589 Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 83.401.702 15,83/31,93 25.283.375 Verlustvortrag, körperschaftsteuerlich 0 15,83 0 Verlustvortrag, gewerbesteuerlich 0 16,10 0 Summe Aktivlatenzen aus Verlustvortrag 0 15,83/16, 10 0 Sachanlagen (s.w Aktivlatenzen) 0 31,93 0 - Sonderposten mit Rücklageanteil 15.178.809 31,93 -4.846.594 - Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 15.178.809 31,93 -4.846.594 Saldo: 68.222.893 20.436.782 2550582/40029870 11 3. Angaben zu Posten der Gewinn-und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse werden vermindert um die darin enthaltene Strom-und Erdgassteuer ausgewiesen. Sie betragen im Berichtsjahr 576.652 TEUR. Davon entfallen (unter Berück sichtigung von Installationsleistungen und sonstigen Nebengeschäften der Sparten) 317.644 TEUR auf die Stromversorgung, 103.308 TEUR auf die Gasversorgung, 50.487 TEUR auf die Wasserversorgung, 46.115 TEUR auf die Fernwärmeversorgung, 39.401 TEUR auf den Verkehrsbetrieb und 19.697 TEUR auf die übrigen Aktivitäten. Die aktivierten Eigenleistungen betragen 9,3 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) und beinhalten insbesondere die Leistungen im Netzbereich. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen die Erträge aus der Erstattung der Konzessionsabgabe (11,9 Mio. EUR), die Erträge aus dem Belastungsausgleich nach KWKG (5,7 Mio. EUR) sowie aus Erstattungen aus Schadenersatzleistungen (0,9 Mio. EUR). Als periodenfremde Erträge waren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2,6 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (4,3 Mio. EUR) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zu berücksichtigen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind (wie im Vorjahr) im Wesentlichen geprägt durch Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen (176.505 TEUR) und EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber (69.973 TEUR). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen (wie im Vorjahr) hauptsächlich die an die münsterNETZ und fremde Netzbetreiber abgeführten Netzentgelte (140.255 TEUR). Periodenfremde Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen betragen 132 TEUR und sind im Betrag von 176.505 TEUR enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben der Konzessionsabgabe (17,5 Mio. EUR) im Wesentlichen IT-Dienstleistungen (8,9 Mio. EUR), Aufwendungen für Vertrieb, Sponsoring und Werbung (3,2 Mio. EUR), Rechts-, Prüfungs-und Beratungskosten (2,8 Mio. EUR), Versicherungsbeiträge (2,0 Mio. EUR), Gebühren und Abgaben (1,3 Mio. EUR), Wartung und Pflege von Software (2,2 Mio. EUR), Porto, Fernsprechgebühren und Frachten (1, 1 Mio. EUR) und Miet-, Pacht-und Leasingaufwendungen (1,4 Mio. EUR). Die periodenfremden Aufwendungen betragen 0,7 Mio. EUR. Dabei handelt es sich im We sentlichen um Steuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung. Der Zinsaufwand besteht großenteils aus Zinsen für Fremddarlehen (2.976 TEUR; Vorjahr: 3.131 TEUR) und wurde des Weiteren durch Aufzinsung von· Rückstellungen gemäß§ 277 Abs. 5 HGB in Höhe von 1.478 TEUR (Vorjahr: 1.637 TEUR) belastet. Letz tere entfallen im Wesentlichen auf Pensionsrückstellungen (78 TEUR; Vorjahr: 89 TEUR), Rückstellung Unterdeckung KVW (1.104 TEUR; Vorjahr: 1.229 TEUR), Rückstellungen für Deputate (207 TEUR; Vorjahr: 201 TEUR) und Rückstellungen für Altersteilzeit (19 TEUR; Vorjahr: 46 TEUR). Die sonstigen Steuern in Höhe von 1.436 TEUR (Vorjahr 2.219 TEUR) entfallen im We sentlichen auf Grundsteuer (524 TEUR; Vorjahr 523 TEUR), Stromsteuer (192 TEUR; Vor jahr 392 TEUR) und Erdgassteuer (526 TEUR; Vorjahr 1.059 TEUR). Als periodenfremde Aufwendungen entfallen auf Stromsteuer -77 TEUR und auf Erdgassteuer 3 TEUR für das Jahr 2019. 2550582/40029870 12 III. Angaben zum Jahresergebnis Die Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresüber schuss von 10,3 Mio. EUR aus. Unter Anrechnung der bereits im Dezember 2019 geleiste ten Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. EUR und der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 3,8 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 0,0 Mio. EUR. IV. Ergänzende Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2019 bestehen fünf (Vorjahr acht) Bürgschaften zugunsten der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanz stichtag in Höhe von insgesamt 3.820 TEUR (Vorjahr 5.809 TEUR). Der FMO wurde aufgrund des von den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts durch Erhöhung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanzkraft gestärkt. Von den bürgschaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Dar lehn planmäßig abgelöst bzw. werden noch abgelöst werden. Die Gesellschafter haben zwischenzeitlich die Beschlüsse zur Umsetzung der Tranchen des Finanzierungskon zeptes bis einschließlich 2020 gefasst. Unter der Voraussetzung, dass auch die weiteren verpflichtenden Beschlüsse ebenso wie die bisher gefassten umgesetzt werden, ist eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften bei Umsetzung der positiven Entwicklungs prognose, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwarten. Weiterhin soll die Finanzkraft des FMO durch ein Anschluss-Finanzierungskonzept ge stärkt werden. In Umsetzung der ersten Tranche dieses Finanzierungskonzepts sind ver pflichtende Beschlüsse zur Gewährung von Gesellschafterdarlehen in 2021 gefasst wor den. Daraus ergibt sich für die Stadtwerke Münster die Verpflichtung, dem FMO zum März 2021 ein Darlehen in Höhe von 2.502 TEUR zu marktüblichen Konditionen zu ge währen. Des Weiteren bestehen drei Bürgschaften zugunsten der Westfälischen Landes-Eisen bahn GmbH, Lippstadt, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 675 TEUR (Vorjahr: 732 TEUR) für drei Darlehen. Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2.700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jah ren, im Jahr 2015 ein Darlehen über 2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und im Jahr 2018 ein weiteres Darlehen über 1.300 TEUR mit einer Lau.fzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei Hauptgesellschafter Kreis Waren dorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster GmbH verbürgt. Aufgrund eines Ergebnis übernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme nahezu auszuschließen. Die Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen beliefen sich zum 31. Dezem ber 2019 auf 12,2 Mio. EUR. Aus Leasing-Verträgen mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren resultieren jährliche Verpflichtungen von 193 TEUR. Aus der Beteiligung an der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf, können sich durch die Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieer- 2550582/40029870 13 zeugung finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR erge ben. Die Höhe der möglichen finanziellen Verpflichtungen ist von den jeweils erworbe nen Projekten abhängig. Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sonderver trags-und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unterneh merischer Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie im Wert von 224,6 Mio. EUR geschlossen worden. 2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe Die Geschäftsführung bestand bis zum 31.08.2019 aus: Stefan Grützmacher Die Geschäftsführung besteht aus: Sebastian Jurczyk (seit dem 01.09.2019) Frank Gäfgen (seit dem 01.10.2019) Die Geschäftsführer übten und üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: Alfons Reinkemeier Vorsitzender des Aufsichtsrates Stadtkämmerer Wilhelm Breitenbach Sachkundiger Bürger Schulleiter i. R. Maria Winkel Ratsfrau Erste stellvertretende Vorsitzende Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Frank Baumann Ratsherr Online-Designer Katrin Dünzelmann Sachkundige Bürgerin Geschäftsführende Gesellschafterin Franz Gemmeke Sachkundiger Bürger 2550582/40029870 Michael Kleyboldt Ratsherr Studiendirektor Dr. Didem Ozan Ratsfrau Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/ Redakteurin bis 12.02.2019 Rüdiger Sagel Ratsherr Diplom-Ingenieur Hermann Terborg Sachkundiger Bürger Rechtsanwalt Hans Varnhagen Ratsherr Dachdeckermeister Walter von Göwels Rentmeister Guido Gringel Arbeitnehmervertreter Abteilungsleiter Einkauf Anneliese Szcepanek Arbeitnehmervertreterin Teamleiterin Kundenprozesse ÖPNV Wayne Pike Arbeitnehmervertreter Busfahrer Sylvia Rietenberg Ratsfrau Sozialarbeiterin Ab 12.02.2019 14 Ratsherr Selbst. Versicherungsfachmann Dominic Röhricht Zweiter stellvertretender Vorsitzender Freigestelltes Betriebsratsmitglied Arbeitnehmervertreter Marcus Vorholt Arbeitnehmervertreter Freigestelltes Betriebsratsmitglied lnes Ludorf Arbeitnehmervertreterin Sachbearbeiterin Prozesssteuerung Kundenservice Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 304 TEUR und setzten sich wie folgt zusammen: Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen (ab 01.09.2019) (ab 01.10.2019) TEUR TEUR Festverqütunq* 84 48 Leistunqsorientierte Verqütunq 0 0 Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur Altersversorgung 15 0 Gesamt 99 48 *inkl. geldwertem Vorteil Die Gesamtbezüge von Herrn Stefan Grützmacher betrugen im Berichtsjahr 157 TEUR und ergeben sich aus der vereinbarten Festvergütung auf Basis von nachgewiesenen Stunden. Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden 1.597 TEUR an Ge samtbezügen aufgewendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.723 TEUR. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sit zungsgeld. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Rates der Stadt Münster sind, erhalten kein Sitzungsgeld von den Stadtwerken Münster. Die Be züge für den Aufsichtsrat betrugen insgesamt EUR 2.249, 10. Die Bezüge setzen sich wie folgt zusammen: 2550582/40029870 Breitenbach, Wilhelm Dünzelmann, Katrin Gemmeke, Franz Gringel, Guido Ludorf, lnes Pike, Wayne Röhricht, Dominic Szcepanek, Anneliese Terborg, Hermann Vorholt, Marcus 15 249,90 EUR 178,50 EUR 178,50 EUR 249,90 EUR 178,50 EUR 249,90 EUR 214,20 EUR 249,90 EUR 249,90 EUR 249,90 EUR Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Dar lehen erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglie der des Aufsichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten; deren Wert betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 10.227 bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Von den bestehenden Darlehen wurden EUR 2.116 getilgt. Lohn-und Gehaltsvor schüsse wurden nicht gewährt. 3. Belegschaft Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2019 beträgt 1.097 nach 1.045 im Vorjahr. Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 892 (Vorjahr 850) voll zeitbeschäftigten und 205 (Vorjahr: 195) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Die Gesellschaft ist Mitglied der KVW. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-und Hinterbliebenenversor gung zu gewähren. Die Gesellschaft hat sich bei Begründung der Mitgliedschaft ver pflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versichern sind. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % + 3,25 % Sanierungsgeld und wird von der Gesellschaft allein getragen. Die Summe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehälter für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 54, 1 Mio. EUR. Zur Abdeckung der aus ei ner möglichen Unterdeckung der KVW folgenden Verpflichtungen von 86,2 Mio. EUR hat die Gesellschaft eine Rückstellung von 42,0 Mio. EUR gebildet. 2550582/40029870 16 4. Angaben zu Anteilsbesitz gemäß§ 285 Nr. 11 HGB: Höhe des Name und Sitz der Gesellschaft Anteils am Kapital am Eigenkapital 31.12.2019 am 31.12.2019 Ergebnis 2019 % TEUR TEUR münsterNETZ GmbH, Münster* 100 100 0 Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster*** 100 54 ./.6 Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99 29.527 3.695 items GmbH, Münster 31 6.577 1. 195 Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster**** 50 2.736 443 smart OPTI MO Verwaltungs-GmbH, 50 205 18 Osnabrück**** smart OPTI MO GmbH & Co. KG, 32 6.682 47 Osnabrück**** Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande**** 50 1.477 64 2550582/40029870 Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Anteils am Kapital Eigenkapital am am 31.12.2019 31.12.2019 % TEUR Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum*/**** 49,9 110 FMO Flughafen Münster/ Osnabrück GmbH, Greven**** · 35 60.570 Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster** 25 Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen*** 100 1.093 Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Löningen*** 100 32 Bädermanagement Münster GmbH, 100 25 Münster*** Westfälische Landeseisenbahn GmbH, 14,13 3.017 Lippstadt**** Tarifgemeinschaft Münsterland -Ruhr-Lippe GmbH, 3,57 33 Münster**** Green Gecco Beteiligungsgesellschaft 7,75 41.903 mbH & Co. KG, Troisdorf*** Das Ergebnis der Gesellschaft wird aufgrund eines bestehenden Vertrags übernommen bzw. ausgeglichen. Die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses ist in Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB unterblieben. vorläufiges Ergebnis (vor Prüfung / vor Gremienbeschluss). 31. Dezember 2018 2550582/40029870 17 Ergebnis 2019 TEUR 0 ./. 6.536 765 1 ./. 18 ./.2.058 4 1.552 18 5. Angaben gemäß § Gb Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Von der münsterNETZ wurden Leistungen in Höhe von 103.686 TEUR (Netzentgelte 100.877 TEUR, Mehr-/Mindermengen Strom und Gas 2.809 TEUR) bezogen; an die münsterNETZ wurden Leistungen in Höhe von 98.854 TEUR (Netzdienstleistungen 34.218 TEUR, Netzpacht 44.439 TEUR, Stromeinspeisung und KWK-Vergütung de zentraler Anlagen 11.390 TEUR, Mehr-Mindermengen Strom und Gas 3.078 TEUR, Netzverluste 1.883 TEUR, Entgelt für dezentrale Einspeisung 2.108 TEUR, Dienstleis tungen im Rahmen der Servicevereinbarung 1.035 TEUR und Energiebezug der Netze 703 TEUR) abgerechnet. 6. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers wird im Anhang zum Konzernabschluss der Stadt werke Münster genannt. Auf eine Angabe wird hier daher nach§ 285 Nr. 17 HGB ver zichtet. 7. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind Im Geschäftsjahr 2019 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. 8. Einbeziehung in Konzernabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzern abschluss der Gesellschaft wird ferner in den NKF-Gesamtabschluss der Stadt Münster einbezogen. 9. Nachtragsbericht Die Stadtwerke Münster GmbH haben Beschlüsse zur Übertragung des Eigentums an den Versorgungsnetzen auf die münsterNETZ GmbH sowie den Wechsel der für die Versorgungsnetzte tätigen Mitarbeiter zur münsterNETZ GmbH gefasst. Die rechtliche Umsetzung soll im Geschäftsjahr 2020 erfolgen. Für die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. Münster, den 15. Mai 2020 Stadtwerke Münster GmbH Sebastian Jurczyk (Geschäftsführer Energie) 2550582/40029870 Frank Gäfgen (Geschäftsführer Mobilität) 19 Stadtwerke Münster GmbH, Münster Entwicklung des Anlagevennögens 2019 Anschattunas. bzw. Herstellun skosten Abschreibungen/Wertberichtigungen Buchwerte vor Abr echn unr:i von ZuschUssen eltlallene Zuschüsse Stand am 1 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Zugänge Abgänge Stand am stand am Zugänge Abgänge l Umbuchungen 1 Stand am Stand am 1 Stand am 01.01.2019 31.12.2019 01.01.2019 31.12.2019 01.01.2019 31.12.2019 31.12.2019 31,12.2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. lmmalerlelle VermOQens eqensl:inde Entgeltllch erworbene Konzessionen, 1 44.215.508,10 1 402.523,74 105.602,64 1.120.798,59 45.633 .227,79 2.815 .605,42 85.214,12 0,00 2.900.819,54 35.165 .980,29 pA 2.398.602,28 77.333,951 0,001 37.491.579,86 5.240.828,391 6.233.922,39 gewerbllche Schutzrechte und ähnllche 1 gA 4.331,2-4 RK:hle und Werte sowie Lizenzen an solchl!n RKhtl!n und Werten II. Sachanlacien 1. Grundstücke, grundstUcksglelche 205.537 .836,56 378.749,13 196.298,-44 117.052,0J 205.837.339,28 1 427.952,741 0,001 0,001 427.952,741 ·- 134--:-730.041,60[PA ___ 5.30J.834,7Sj 10.406,17j 0,001 140.023.468,3B1 65.385 .918,161 70.379 .842,02 RKhle und Baulen elnschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 2. jVertellungsanlagl!n 1 73B.922 .813,031 21.369.907 ,60 429.855 ,44 13.286.703,22 773.149.568,-41 60.394.41 3,22 3.978.188,98 0,00 64.372.602,20 531 .424 .236,63 pA 9.276. 757 ,23 J 428.64((081 0,001 540 .280 .663,021 163.496.303, 191 147.104.161 ,18 gA 8.307,24 3. fGlasfaseranlagen 1 0,00 2.320.154,80 0,00 614 .045,17 2.934 .199,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 pA -48.905,97 0,00 0,00 -48.905,91 2.885.294,001 0,00 4.fsiinslige tKhrllschl! Anlagen 219.634 .803, 11 -4 .318.430,82 -420.954,03 1.03 1.608,00 22-4.563.887,90 2.281.015 ,22 655.648,42 0,00 2.936.663,64 163.259.242,89 pA 6 .742.036,90 -412.581,031 0,00 1 169.594 .418,261 52.032.806,001 54.094.545,00 und Maschinen gA 5.7 19,50 5. Fahrzeuge für Personenverkehr 35.156.765,67! 962 . ◄ 71,8-4 1.598 .148,13 34.521.089,38 12.108.463,55 228.000,00 589.684,00 11.746.TT9,55 15.360.608, 12 pA 1.519.624,84 1.008.464,1~ 0,001 15.871 .768,83\ 6.902.5-41,00 1.sa1.6~.oo 6. !Andere Anlagen, Betriebs- und 63.978 .455,50 2.531.134,58 3.262.673,73 1.434.415,-42 64.681 .331,77 4.247.234,59 8.000,00 0,00 4.255.234,59 46.564.962 ,18 pA 2.587.543,72 3.172.593,731 0,001 46.149.068,58 1 14.2TT.008,601 13.166.258,73 Geschäftsausstattung gA 169.176,-41 1, 1Gelelstete Anzahlungen und Anlacien Im Bau 22.154 .904,24 23.083.677,75 0,00 -17.604 .622,43 27 .633.959,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 apA 0,00 0,00 0,00 0,00 27.633.959,56 22.154.904,24 Summe II. 1.285.385.578,11 54.964 .526,52 5.907.929 ,77 -1.120.79!1,59 1.333.321.376,27 79,459,079 32 -4.869.83 740 589.684,00 83.739.232,72 891.339,093,62 25.661.906,56 5.032.6871-4 911.968.313,0-4 337.613.830,51 31-4.587,40517 Summe 1. und II. 1.329.601.086 21 55.367.050 26 6.013 .532, 41 0,00 1.378.954.604,06 82.274.68'7-4 -4,955.05 1 52 589.684 00 86.640.052 26 926.505.073 91 28.064.840011 5.110.021 09 949 .459.1192,90 342.854.658 90 320 .B21,3:?756 III. Flnanzanlaaen 1. Antelle an verbundenen Unternehmen 33.814 .388 .47 25.000.00 0,00 33.639.38847 0,00 0,00 000 0,00 0,00 33.839.388.47 33.614.388.47 l. Auslelhunaen an verbund,me Untemehmen B.727.258 00 000 1.-454.S4300 7.272.715,00 0,00 0,00 0,00 0.00 0.00 7.272.715 00 8.727.258,00 3. Betelllqunqen 70.135.920,96 296.730.00 446.450,61 69.986 .200, 14 000 0,00 0,00 000 61.586 .207 17 '"" 296.730 ,00 0,00 61.862 .93717 8.103.262,97 8.549.713 79 -4. Ausleihungen an Unl ernehmen , mit denen ein Be1el1launasverhliltnls bes1eh1 5.521 .93-4 05 000 490.836 60 5.031 .095 45 0.00 0,00 000 000 0.00 aoA 0.00 0.00 000 5.031.095.45 5.521 .934,05 5. Sonstlcie Aus1elhunaen 1.669.175 43 21.052 82 196.900,24 1.491.328, 01 0,00 0,00 0.00 0.00 0,00 1.491.328 ,01 1.669. 175,43 summe f lnanzanlaqe 119.868.676,9 1 342.782,82 2.590.732.66 117.620.727,07 0,00 0,00 0,00 0,00 61.586.207,17 296.730,00 0,00 61.882 .937,17 55.737.789 ,90 58.282.469,7-4 Gesamt 1.-449.469.76 3,12 55.709.833 ,08 8.60-4.265 07 1.496.575.331 1J 82.274 .684 7-4 -4.955.05152 589.684,00 86.640.052 26 918 .091.281,08 28.361 .570,08 5.110.021 09 0,00 1.011.342 ,830,07 398.592.-448 80 379.103.797 30 pA 27.877 .305,69 Er1äulerung der Abkürzungl!n : gA 187.534,39 apA 296 .730,00 pA - planmäl!.lge Abschreibungen gA - geringwertige AnlagegUterNollab1chrelt»Jng gemäll. § 6 Abs. 2 EStG apA . außerplanmäßlge Abschrelt»Jngen 2550579/40029870 Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (01.01.-31.12.) Geschäftsmodell des Unternehmens Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur Die Stadtwerke Münster GmbH, Münster, (Stadtwerke Münster) sind als 100-prozentige Tochter der Stadt Münster in der Versorgung von Kunden mit Energie und Wasser, im öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für die Bür ger und Kunden in Münster und der Region tätig. Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die vier Geschäfts felder Energie-und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr. Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieblichen Strukturen dar. Die Tätigkeiten der Stadtwerke Münster als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG werden in den Abschnitten "Ertragslage" sowie "Finanz-und Ver mögenslage" erläutert. Unternehmensstrategie Die Ziele der Unternehmensstrategie, die mit den Kernthemen „Klimaschutz, Energieeffizi enz und erneuerbare Energien", ,,innovative kommunale Mehrwertdienste" und „Dienstleis tungen für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur" definiert wur den, bildeten in 2019 weiter die maßgebliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Münster, die Ableitung laufender Umsetzungsmaßnahmen und -projekte. Flan kiert wurden diese strategischen Ziele weiterhin von den Maßnahmen zur Sicherstellung der hohen Prozessqualität und -effizienz im Kerngeschäft. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Ra_tunenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt1 stieg 2019 um 2,7 % an. Die Gesamtstromerzeugung in Deutschland ging in 2019 um 6,5 % auf 607 Milliarden kWh zurück und lag damit auf dem Niveau von 2011. Bezogen auf die Nettostromerzeugung2 haben die erneuerbaren Ener gien einen Anteil von 46 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland. Wind onshore stellt mit 24,4 % die bedeutendste aller Erzeugungsquellen -konventionell und erneuerbar -dar. Das Vertriebs-und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels-und Dienstleistungssektor sowie von Privatkunden geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung wirkt sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung aus. 2550592/40029870 1 Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskunden zeigt eine stärkere Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2019 konnte mit einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR das gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans wieder übertroffen werden. Das operative Ergebnis liegt leicht über den Erwartungen. Ergänzt um die Erträge aus der Veräußerung von Grundstü cken bildete es die Grundlage für dieses insgesamt zufriedenstellende Jahresergebnis. Folgende zentrale finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Darstel lung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft herangezogen: finanzielle Ist 2019 Plan 2019 relative Verände- Indikatoren rung Jahresüberschuss 10,3 Mio. EUR 8,1 Mio. EUR 27,2 % Umsatzerlöse 576,7 Mio. EUR 546,2 Mio. EUR 5,6% Investitionen* 50, 1 Mio. EUR 57, 1 Mio. EUR -12,2% * Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse nichtfinanzielle Ist 2019 Plan 2019 relative Verände- Indikatoren rung Stromabsatz 1.324 Mio. kWh 1.219 Mio. kWh 8,6 % Erdgasabsatz 2.019 Mio. kWh 2.004 Mio. kWh 0,7 % Wärmeabsatz 594 Mio. kWh 628 Mio. kWh -5,4 % Wasserabsatz 17,2 Mio. m3 16,9 Mio. m3 1,8 % Stromerzeugung 480 Mio. kWh 427 Mio. kWh 12,4 % Fahrgäste 49,0 Mio. 47,1 Mio. 4,0 % Die Umsatzerlöse lagen um + 5,6 % über dem Plan.ansatz. Im Strommarkt konnten die abgesetzten Mengen insgesamt um 6,6 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden und lagen damit auch um 8,6 % über der geplanten Menge. Die Steigerung konnte vor allem bei Lieferungen an Gewerbekunden außerhalb des eigenen Netzgebietes erreicht werden, während die Lieferungen an Privatkunden hier nicht den sehr guten Vorjahreswert erreich ten. Auch bei den Ökostromprodukten konnte wieder eine um fast 24 % höhere Menge gegenüber dem Vorjahr abgesetzt werden. Demgegenüber mussten bei den Privat-und Gewerbekunden im eigenen Netzgebiet Mengenrückgänge verzeichnet werden. Im Gas markt konnte die abgesetzte Menge gesteigert werden, vor allem durch die Lieferung an Gewerbekunden außerhalb des eigenen Netzgebietes, die die Rückgänge der abgesetzten Mengen im eigenen Netzgebiet mehr als ausglich. Im Wärmemarkt ergab sich bei konstan ter Kundenzahl eine gegenüber dem schwachen Vorjahr um 3,3 % höhere Absatzmenge, 2550592/40029870 2 die aber auch in dem überdurchschnittlich warmen Jahr 2019 witterungsbedingt nicht die geplante Menge erreichte. Das die Erwartungen leicht übertreffende, gute operative Ergebnis sowie die Erträge aus dem Verkauf nicht betriebsnotwendiger Grundstücke führten zu einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR. In 2019 lagen die Investitionen um 13,5 % unter den geplanten Werten, da sich neben dem Neubau der Parkpalette, weiterhin die Erneuerung der Erzeugungsstruktur der Wasser werke auch der Ausbau der Breitbandinfrastruktur und die Beschaffung von modernen, um weltschonenden Elektrobussen aufgrund von Verzögerungen auf Seiten der Lieferanten nicht wie gewünscht realisieren ließen. Die abgesetzte Menge Wasser übertraf wiederum leicht den Plan. Die Stromerzeugung der GuD-Anlage übertraf die für das Geschäftsjahr 2019 angesetzten Planmenge deutlich, da durch die positive Entwicklung des Strompreises in Relation zum Gaspreis die Stromerzeugung durch die GuD-Anlage wirtschaftlicher wurde. Die Zahl der Fahrgäste bestätigte auch in 2019 die seit Jahren positive Entwicklung im öffentlichen Personennahverkehr in Münster und übertraf nochmals die Vorjahres-wie auch die Planwerte. Aufgrund der soliden operativen Basis und angesichts der positiven außerplanmäßigen Effekte ist das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 als zufriedenstellend zu bezeichnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der Personalbestand stieg im Jahresdurchschnitt auf 1.097 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.045 Mit arbeiter) um 5,0 % an. Davon waren 892 (Vorjahr 850) in Vollzeit und 205 (Vorjahr: 195) in Teilzeit beschäftigt. Diese moderate Entwicklung spiegelt weiterhin die streng aufgaben und funktionsbezogene Bewertung des Kapazitätsbedarfs. Zum Jahresende 2019 befan den sich 59 junge Menschen in der Ausbildung zu 12 verschiedenen Berufen bei den Stadt werken Münster. Ertragslage Die bereinigten Umsatzerlöse nach Abzug der Energiesteuern von 35,7 Mio. EUR sind um 29,6 Mio. EUR (5,4 %) auf 576,7 Mio. EUR gestiegen Diese Entwicklung wurde vor allem durch entsprechend höhere Erlöse im Energievertrieb getragen. Die aktivierten Eigenleistungen von 9,3 Mio. EUR entfallen weiterhin vor allem auf die Akti vierung von Netzbaumaßnahmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen mit 27,9 Mio. EUR um 23,2 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr aus. Sie enthalten im Wesentlichen die Erträge aus der Erstattung der Konzessionsabgabe (11,9 Mio. EUR), die Erträge aus dem Belastungsausgleich nach KWKG (5,7 Mio. EUR) sowie aus Erstattungen aus Schadenersatzleistungen (0,9 Mio. EUR). Als periodenfremde Erträge waren Erträge aus der Auflösung von Rück- 2550592/40029870 3 stellungen (2,5 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage vermögens (4,3 Mio. EUR) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zu berücksichtigen. Der hohe Wert des Vorjahres war wesentlich durch besonders hohe periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens geprägt. Der Materialaufwand wuchs um 22, 1 Mio. EUR (5,2 %) auf 443,7 Mio. EUR an. Der Zuwachs ergab sich vor allem aus höheren Kosten des Energiebezugs. Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2019 um 4,0 Mio. EUR (5,4%) von 73, 1 Mio. EUR auf 77, 1 Mio. EUR gestiegen. Die Steigerung ergibt sich wesentlich aus der in 2019 ganzjährig wirkenden höheren Mitarbeiterzahl infolge der Übernahme der VSM Mitarbeiter zum 1. Juli 2018 und aus der Tarifentwicklung. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage vermögens und Sachanlagen lagen mit 28, 1 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR über dem Wert des Vorjahres von 27,8 Mio. EUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 50,3 Mio. EUR (im Vorjahr 53,6 Mio. EUR). Die darin enthaltene Konzessionsabgabe an die Stadt Münster sowie die Stadt Drensteinfurt in Höhe von zusammen 17,5 Mio. EUR wurde voll erwirtschaftet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Dienstleistungen, Auf wendungen für Reparaturen sowie periodenfremde Aufwendungen. Das Finanzergebnis von 7,5 Mio. EUR wird wesentlich geprägt durch die Ergebnisabfüh rung der münsterNETZ GmbH und die Erträge weiterer Beteiligungen, die durch Zinsen für Fremddarlehen und Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen nicht aufgezehrt wurden. Nach Abzug der Ertrags-und Betriebssteuern von insgesamt 9,0 Mio. EUR ergibt sich ein Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR. Energie-und Wasservertrieb Das Geschäftsfeld Energie-und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt weiterhin zufriedenstellend. Im Strommarkt konnte die abgesetzte Menge trotz leicht um 0,7 % gesunkener Kundenzahl um 6,6 % gesteigert werden. Die Erlöse erhöhten sich parallel um 6,3 %. Gegen den Trend der in den übrigen Kundensegmenten rückläufigen Absatzmengen und z. T. Erlöse, stieg die abgesetzte Menge an Gewerbe,kun den in fremden Netzen sowie bei den Ökostromprodukten. Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über alle Kundensegmente um 1,7 % auf 2.019 Mio. kWh (im Vorjahr 1.986 Mio. kWh) er höht werden. Die rückläufigen Absatzmengen im eigenen Netzgebiet konnten durch die höheren Absatzmengen an Privat-und Gewerbekunden in fremden Netzen gesteigert wer den. Über alle Kundensegmente konnten auch preisbedingt in Summe um 7,5 % höhere Erlöse erzielt werden. Im Wärmevertrieb konnte bei annähernd konstanter Anzahl an Kunden sowohl die Absatz menge um 3,3 % auf 593,6 Mio. kWh als auch die Erlöse um 11,6 % auf 39,0 Mio. EUR gesteigert werden. 2550592/40029870 4 Die abgesetzte Menge Wasser war im Geschäftsjahr 2019 mit 17,2 Mio. m3 nach 17, 1 Mio. m3 in 2018 um 0,5 % höher. Die Erlöse stiegen um 3,5 % auf 36,9 Mio. EUR. Versorgungsnetze Im Geschäftsjahr 2019 wurden 31,6 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Neben dem kon tinuierlichen Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse einschließlich der zuge hörigen Anlagen war ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbau des Breitbandnetzes. Erzeugung Die konventionelle Stromerzeugung konnte in 2019 durch eine günstige Entwicklung der Strompreise in Relation zu den Gaspreisen deutlich wirtschaftlicher betrieben werden. Die erzeugte Menge von 480 Mio. kWh übertraf den Planwert um 12,4 %. Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, über traf ebenso sowohl in der erzeugten Menge (10,7 %) als auch bei den Erlösen (9,9 %) die Planwerte. Verkehr Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr konnte seine bereits gute Aufstellung in 2019 weiter verbessern. Dieses drückt sich auch in der seit Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Fahrgäste aus, die in 2019 abermals auf 49,0 Millionen anstieg. Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs waren im Geschäftsjahr 2019 mit 39,5 Mio. EUR konstant zum Vorjahr. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr konnte wieder leicht auf 71,5 % verbessert werden. Finanz-und Vermögenslage Kapitalausstattung/Finanzierung Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Jahresüberschuss von 10,3 Mio. EUR erwirtschaftet. Der nach Anrechnung der bereits im Dezember 2019 geleisteten Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. EUR verbleibende Betrag von 3,8 Mio. EUR wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt, so dass sich ein Bilanzgewinn von 0 EUR ergibt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilden die Verpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der langjährigen 2550592/40029870 5 Zinsentwicklung ab und entwickelten sich planmäßig. Insbesondere dem Risiko einer mög lichen Unterdeckung der Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, (kvw) wurde durch eine weitere planmäßige Zuführung entgegengewirkt. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen neben der zu erwartenden Steuerbelastung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 und in diesem Jahr angefallene Strom-und Ener giesteuern auch Risiken aus der laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2016. Die sonstigen Rückstellungen mussten um 4,5 Mio. EUR in Summe erhöht werden. Hier waren insbesondere drohende Verluste durch nicht kostendeckende Absatzpreise in der Fernwärme sowie drohende Verluste aus dem Rückverkauf der von Kunden in Folge der Coronakrise nicht abgenommenen Mengen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden abzüglich erhaltener Zuschüsse insgesamt 50, 1 Mio. EUR ins Sachanlagevermögen investiert, insbesondere wiederum in die Netze und Anlagen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden um 15,6 Mio. EUR auf insgesamt 102,5 Mio. EUR zurückgeführt, sind aber weiterhin wesentlich geprägt durch das 2012 auf genommene Schuldscheindarlehen in Höhe von rd. 60 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren mit 44,2 Mio. EUR um 12,5 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden im Bilanzausweis wiederum soweit zulässig zusammengefasst. Die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind um 3,2 Mio. EUR auf zusammen 12,7 Mio. EUR gesunken. Enthalten ist weiterhin die Forderung gegen den Gesellschafter, die den offenen Belastungsausgleich für die Kapitalerhöhungen des FMO in 2020 betrifft. Vermögen Durch die Investitionen in das Sachanlagevermögen stieg dieses um 23,0 Mio. EUR auf 337,6 Mio. EUR zum 31.12.2019 und hat damit einen Anteil an der Bilanzsumme von 62,8 %. Mit dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und anderen Sachanlagen wurden Erträge von 4,3 Mio. EUR erzielt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Finanzanlagen wesentlich durch planmäßige Tilgungen der Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteili gungsverhältnis besteht, um 2,5 Mio. EUR auf 55,7 Mio. EUR zurückgeführt. Die Vorräte verringerten sich um 6,5 Mio. EUR auf 16,6 Mio. EUR. Der Rückgang folgt ganz wesentlich aus der Übernahme einer fertiggestellten, ursprünglich zum Verkauf vorgesehenen Wind energieanlage in das eigene Anlagevermögen sowie dem Verkauf einer weiteren fertigge stellten Windenergieanlage. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um 2, 1 Mio. EUR auf 78,4 Mio. EUR zurückgegangen, insbesondere durch die geringeren Forderungen gegen den Gesellschafter. 2550592/40029870 6 Die liquiden Mittel wurden um 7,8 Mio. EUR auf 43,7 Mio. EUR zurückgeführt. Die Liquidität wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der Erweite rungsinvestitionen vorgehalten. Die Vermögens-und Finanzlage bildet mit einer Eigenkapitalquote von 42,5 % weiterhin eine gute wirtschaftliche Basis für die weitere Strategie-und Geschäftsentwicklung der Stadt werke Münster. Prognose-, Chancen-und Risikobericht Konjunkturelle Entwicklung Das Coronavirus COVID-19 hält seit Februar 2020 Deutschland, Europa und die Welt in Atem. Zur Vermeidung flächendeckender Ansteckungen wird das öffentliche Leben durch behördliche Anordnungen auf ein Mindestmaß reduziert, Unternehmen verringern z. T. er heblich ihre Produktion, weil die globalen Lieferketten ins Stacken geraten oder z. T. voll ständig unterbrochen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ungewiss, wie lange die Corona Krise anhalten wird; Experten gehen aber durchaus von mehreren Monaten aus. Diese Si tuation hat selbstverständlich auch erhebliche Auswirkungen auf die Absatzentwicklung der Energieversorgungsbranche und der Verkehrsunternehmen. Prognostizierte das Bundeswirtschaftsministerium Anfang des Jahres noch ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Höhe von 1, 1 %, lautet die Prognose des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW4), Köln aus März 2020, dass sich das BIP in Deutschland durch die Corona-Krise je nach Dauer zwischen 5 % und 10 % reduzieren könnte. Das IW geht damit für das Jahr 2020 von einer deutlichen Rezession aus, nach einem moderaten Wachstum in 2019 in Höhe von 0,6 %. Dabei ist unterstellt, dass die Corona-Pandemie bis zum Sommer anhalten wird, bis dahin ein signifikanter Einbruch der Wirtschaftsleistung zu erwarten ist und danach erst allmählich eine wirtschaftliche Erholung Platz greift. Die Situation für die Stadtwerke Münster ist zwar dadurch geprägt, dass aufgrund der eher geringen industriellen Prägung der Stadt ein hoher Anteil des Energieabsatzes auf das Pri vatkundensegment entfällt, aber durch weitgehende Schließung auch der Einzelhandels unternehmen sowie des „Shut-Downs" aller Gastronomiebetriebe ist dennoch mit erhebli chen Absatz-und Ergebniseinbußen im Bereich der Geschäftskunden zu rechnen. Dabei ist insbesondere der Strombereich betroffen, der Gasbereich aufgrund des beginnenden Frühjahrs weniger, sofern die Krise nicht bis zum kommenden Winter anhält. Der zu erwar tende Anstieg des Stromverbrauchs in Privathaushalten aufgrund verstärkter Nutzung von Horne-Office-Optionen wird die negativen Effekte nur zu einem geringen Teil kompensieren können. Auch das Ergebnis des Geschäftsbereiches Verkehr wird sich deutlich verschlech tern, da immer wenigerFahrgäste den ÖPNV nutzen; zugleich aber die Fixkosten für die vorhandenen Busse und das Fahrpersonal weiterhin anfallen. Die Stadtwerke Münster ha ben mit einem strukturierten Kostensenkungsprogramm in Form eines temporären Ausga benstopps entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Das Jahr 2020 wird für die Stadtwerke Münster ebenso wie für viele andere Unternehmen ein sehr herausforderndes Jahr werden. 2550592/40029870 7 Energiepolitische Rahmenbedingungen Am 29.01.2020 hat das Bundeskabinett den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spä testens 2038 beschlossen; ein früherer Ausstieg bereits 2035 wird ab 2026 regelmäßig ge prüft. Damit steht neben dem Atomausstieg bis 2022 nun auch der Kohleausstieg fest. Konsequenterweise gilt es nun, über den gegebenen Zeitpfad einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Allein die Rahmenbedingungen dafür sind nach wie vor denkbar schlecht und völlig unzureichend. Weiterhin gelten im Bereich der Windenergie für Onshore-Anlagen verschärfte Abstandsregelungen mit der Konsequenz, dass gut ge eignete Standorte für Windenergieanlagen nicht genutzt werden können. Der Windenergie ausbau an Land ist in Deutschland in 2019 nahezu zum Erliegen gekommen. Nach wie vor kommt der Ausbau großer Übertragungsnetze zum Transport der Offshore-Windstromer zeugung durch langwierige, vielstufige Genehmigungsverfahren und durch zahlreiche Kla geverfahren nicht voran; hier hilft ggf. das im April 2019 verabschiedete Netzausbau-Be schleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), welches vereinfachte Genehmigungs verfahren vorsieht. Im Dezember 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verabschiedet, welches für Deutschland bis 2030 eine C02-Reduktion von 55 % gegenüber 1990 verbindlich vorschreibt. Im Jahr 2019 lag die Reduktion gegenüber 1990 laut einer Schätzung des Thinktanks „Agora Energiewende" bei ca. 35 %3. Auf die Energiebranche kommen bei der Realisierung der Klimaschutzziele große Herausforderungen zu. Der Koh leausstieg wird hier bereits einen großen Beitrag leisten; zugleich geraten nun aber auch die Gaskraftwerke als Brückentechnologie der Energiewende unter stärkeren Druck. Ein Betrieb mit konventionellem Erdgas wird vor dem Hintergrund der intensiven gesellschaftli chen Diskussion zur Klimaneutralität immer weniger Akzeptanz finden. Alternative Brenn stoffe, wie „grünes" Gas aus regenerativ gewonnenem Wasserstoff u.ä., stehen in der er forderlichen und verlässlich lieferbaren Menge zu marktfähigen Preisen zurzeit noch nicht zur Verfügung. Für Neu-oder Ersatzinvestitionen von konventionellen Gaskraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entsteht folglich eine zunehmende Planungsunsicherheit. Aktuelle Preisentwicklungen Die Börsennotierungen der Forwardpreise für die Commodities Strom, Gas und Kohle sind im laufe des Jahres 2019 alles in allem gesunken, wenn auch in unterschiedlicher Intensi tät. So sank der Preis für Strom-Forwards für das Lieferjahr 2020 zwischen Januar und Dezember 2020 um ca. 18 %, während Erdgas im gleichen Zeitraum ein Minus von rund 30 % verzeichnete. Durch die in Relation zum Großhandelspreis für Strom stärkere Absen kung der Gasbezugspreise hat sich die spezifische Marge insofern verbessert, so dass z. B. Gaskraftwerke davon profitieren. Dennoch reicht die Marge weiterhin nicht aus, um große KWK-Anlagen auf reiner Marktpreisbasis ohne KWK-Förderung wirtschaftlich zu be treiben. Die Forwardpreise für Kohle lagen am Jahresende 2019 um 30 % niedriger als zu Jahresbeginn. Hier dürfte die sich abkühlende Weltkonjunktur, insbesondere das.abneh mende Wachstum in China eine Rolle spielen. Der Ölpreis als Globalindikator zeigt sich für das Lieferjahr 2020 aufgrund der unsicheren weltpolitischen Situation im Jahresverlauf mit einem Anstieg von 57 US-$/b um rd. 17 % auf ca. 67 US-$/b Anfang Mai 2019 und einem Jahresendpreis von 62 US-$/b eher volatil. Insgesamt erhöhte sich der Forwardpreis für Öl im Jahresverlauf 2019 um etwa 8 %. Der COrPreis hat sein im Vorjahr erstmalig erreichtes Relevanzniveau für eine tatsächliche Lenkungswirkung in Richtung einer C02-armen Ener gieerzeugung mit Preisen, die sich überwiegend zwischen 25 und 30 €/t bewegt haben, gehalten. Die Regelung im Klimaschutzgesetz, nach der freiwerdende C02-Zertifikate in folge der Schließung von Kohlekraftwerken gelöscht werden, wirkt zudem einem neuen Überangebot von Zertifikaten und einem dadurch induzierten Preisverfall entgegen. 2550592/40029870 8 infolge der mehrjährigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom .und Gas wirken sich die Entwicklungen der Forwardpreise an den Großhandelsmärkten sukzessive und anteilig auf die Bezugskosten des jeweiligen Belieferungsjahres und damit auf die Ab satzpreise aus. So sanken zwar die Strom-Forwardpreise in 2019, in 2018 hingegen war ein starker Beschaffungspreisanstieg zu verzeichnen. Insgesamt leitete sich daraus ein Preisanpassungsbedarf für das Privatkundensegment im Strom in Höhe von ca. 5,5 % ab, der zum 01.01.2020 umgesetzt wurde. Für die Privatkunden des Erdgasvertriebs konnten zum Jahresbeginn, ebenfalls infolge der nachhaltigen Beschaffungspolitik des Portfolioma nagements, die Preise bereits im zweiten Jahr in Folge konstant gehalten werden. Auch die Wasserpreise bleiben in 2020 nach einer erfolgten Anpassung im Vorjahr unverändert. Der Fernwärmepreis hat sich entsprechend der zugrundeliegenden Preisformel zum 01.01.2020 um ca. 2 % reduziert. Die Preise des öffentlichen Personennahverkehrs werden trotz gegebener Kostensteigerungen in 2020 nicht erhöht. Entwicklung der Absatzmengen Die Absatzmengen insbesondere der wärmegeführten Sparten der Gas-und Wärmever sorgung werden bereits signifikant durch die Witterung des ersten Quartals beeinflusst. Der Winter 2019/2020 war in Deutschland der zweitwärmste Winter seit Beginn der Wetterauf zeichnungen im Jahre 1881. Die Gradtagszahl als Beurteilungsmaßstab für die entspre chende Absatzentwicklung liegt für Münster in den ersten zwei Monaten des Jahres um 18, 1 % unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Dieser Wert liegt deutlich außerhalb des üblichen Schwankungsintervalls. Sofern sich die weiteren Quartale des Jahres 2020 ledig lich entsprechend des langjährigen Temperaturmittels bewegen, ist somit von einer nicht unerheblichen Absatzmengenminderung für den Gas-und Fernwärmevertrieb gegenüber der Planung für 2020 auszugehen. Die Absatzmengen der Sparten Strom und Wasser lie gen für die ersten beiden Monate des Jahres hingegen in etwa auf dem geplanten Niveau. Für den Rest des Jahres ist aufgrund der Effekte aus der Corona-Krise allerdings insbe sondere im Stromvertrieb für das Geschäftskundensegment mit weiteren Absatzmengen einbußen zu rechnen. Strategie, Chancen und Risiken Im Januar 2020 haben Herr Jurczyk und Herr Gäfgen als neue Geschäftsführer der Stadt werke Münster mit dem Führungsteam einen Prozess zur Neudefinition der Stadtwerke Strategie begonnen. Die neue Strategie soll bis zum Sommer 2020 erarbeitet werden und die Handlungsperspektive für die Stadtwerke Münster bis zum Jahr 2030 mit einer Zwi schenzieldefinition bis zum Jahr 2025 beinhalten. Elementare Bestandteile der Strategie werden die Bereiche „Klimaschutz", ,,Innovation und Digitalisierung" und „moderne Infra struktur" sein, weiterhin untermauert durch die Ausrichtung auf eine effiziente Aufbau-und Ablauforganisation. --· · · · Klimaschutz Nicht zuletzt die umfangreichen und vielfältigen Aktionen der Fridays-for-Future-Bewegung haben in 2019 die gesellschaftliche und politische Diskussion um eine klimafreundliche Energieversorgung der Zukunft in Deutschland erheblich intensiviert. Dies hat auch bei den Stadtwerken Münster zu einer Neubewertung der energiewirtschaftlichen Ausrichtung im Geschäftsbereich Erzeugung geführt. So wurde die weitere Planung zur Ablösung der Stromerzeugung über Gasturbinen in der GuD-Anlage der Stadtwerke durch ein neu zu 2550592/40029870 9 errichtendes -in etwa leistungsgleiches -Gasmotorenkraftwerk aufgrund der weiterhin un terstellten Befeuerung mit konventionellem Erdgas zunächst bis zum Sommer 2020 ausge setzt. Stattdessen sollen alternative Erzeugungskonzepte geprüft werden, die einen gerin geren CO2-Footprint und die Erzeugung grüner KWK-Wärme ermöglichen. Da noch kaum entsprechende Mengen an regenerativ erzeugtem, synthetischen Gas im Markt verfügbar sind und schwer absehbar ist, wann dies der Fall sein wird, könnte eine Übergangslösung darin bestehen, zunächst ein deutlich kleineres Gasmotoren-Modul als bisher vorgesehen für eine konventionelle KWK-Erzeugung zu errichten, welches später erweitert und auf syn thetische Befeuerung umgestellt wird. Da zurzeit der Ausbau der Onshore-Windenergie nach wie vor durch entsprechende Ab standsregelungen in Deutschland, so auch in Münster, nahezu zum Erliegen gekommen ist, werden die Stadtwerke Münster den Ausbau der Photovoltaik wieder in ihre Strategie aufnehmen und dazu die Potenziale in Münster neu bewerten. Zwar ist dabei die spezifi sche regenerative Erzeugungsleistung im Verhältnis zu den erforderlichen Investitionsbe trägen deutlich geringer als bei der Windenergie; Photovoltaik ist aber momentan fast die einzige etablierte Technologie, die sowohl die politischen, wie auch juristischen Rahmen bedingungen so erfüllt, dass eine hinreichende Zahl von Projekten faktisch umsetzbar ist. Aktiv zum Klimaschutz in Münster soll auch weiterhin der Geschäftsbereich Mobilität der Stadtwerke Münster beitragen. Nach wie vor gehört die vollständige Umstellung der Bus flotte auf Elektromobilität zur Stadtwerkestrategie, sofern -ggf. einschließlich öffentlicher Förderung -Elektrobusse zu in etwa den gleichen Lebenszykluskosten wie moderne, mit Partikelfiltern versehene Dieselbusse beschafft werden können. Dieses Ziel soll bis 2029 erreicht sein. Innovation und Digitalisierung Die elektronische Pluscard der Stadtwerke Münster ist weiterhin ein wichtiges Kundenbin dungsinstrument und für viele Kunden zum Bestandteil des täglichen Lebens geworden. Die zahlreichen bereits aufgeschalteten Services wie bargeldloses Parken in allen öffentli chen Parkhäusern der Stadtwerke-Tochtergesellschaft Westfälische Bauindustrie GmbH in Münster, das bargeldlose Busfahren, z. B. mit dem stark nachgefragten 90-Minuten-Ticket oder der Zugang zu den gesicherten Fahrradabstellboxen an verschiedenen Bahnhöfen wurde Anfang 2020 um die Möglichkeit des bargeldlosen Parkens am Flughafen Münster Osnabrück erweitert. Ab dem Frühjahr 2020 wird es zudem für Inhaber der elektronischen Pluscard möglich sein, ihre E-Fahrzeuge an den Ladesäulen der Stadtwerke Münster mit der Pluscard bargeldlos und zu vergünstigten Konditionen gegenüber Nicht-Stadtwerkekunden mit Strom aufzula den. Damit kann ein weiterer attraktiver Service auf die Pluscard auf geschaltet werden. Das entsprechend erforderliche neue IT-Backendsystem zur Durchführung der Erfassungs-und Abrechnungsprozesse, welches auch Drittkunden ein Laden über die Kreditkarte auf Basis eines Roaming-Modells ermöglicht, wird im zweiten Quartal 2020 in Betrieb genommen. Bis zum Sommer 2020 werden sich die Stadtwerke Münster eine neue Aufbaustruktur im Bereich Vertrieb geben. Die bisherige Aufteilung der Bereiche Privatkundenservice und Ge schäftskundenvertrieb werden unter einer gemeinsamen Bereichsleitung „Markt und Kunde" zusammengefasst. Damit soll die gesamte Margen-und Absatzverantwortung der Energiesparten einschließlich des operativen Marketings, der Produktentwicklung und des Portfoliomanagements in einer Hand zusammengefasst werden. Daneben wird ein neuer, eingenständig verantworteter Bereich „Kommunikation, Marke und Innovation" entstehen, der insbesondere die Pflege und Weiterentwicklung der Dachmarke der Stadtwerke Müns ter und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortet; neu ist die explizite Einrichtung einer Einheit 2550592/40029870 10 für das Innovationsmanagement -hier sollen Innovationsimpulse für neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, aber auch die Weiterentwicklung von Innovationsideen aus anderen Unternehmensbereichen methodisch und prozessual unterstützt werden. Im Bereich Mobilität wird das Modellprojekt „Hiltrup on Demand" zur Erprobung innovativer Mobilitätsangebote mit dem Ziel weiterverfolgt, den ÖPNV weiter zu attraktivieren. Dabei soll im Münsteraner Stadtteil Hiltrup ein Mix entstehen aus Metrobussen, die in hoher Takt frequenz die große Hauptlinie in Richtung Innenstadt bedienen, und kleinen Shuttle-Fahr zeugen für bis zu acht Personen, die in den jeweiligen Vierteln von Hiltrup im Sinne eines ,,Corner-to-Corner"-Betriebs die Fahrgäste bis zum Umstiegspunkt auf die Metrolinie bzw. von dort wieder zurück ins Viertel bringen. Der Shuttle-Verkehr kann individuell per App von den Kunden geordert werden und agiert nachfrageflexibel ohne festen Fahrplan und ohne feste Strecke. Die Streckenführung wird je nach Kombination der Kundenorders über einen Logistik-Algorithmus optimiert. Das über drei Jahre angelegte Pilotprojekt wird als Modell projekt für die Zukunft des ÖPNV vollständig über Fördermittel des Landes NRW sowie der Stadt Münster finanziert. Nachdem die Gremien und die Bezirksregierung Münster dem Vorhaben zugestimmt ha ben, werden sich die Stadtwerke Münster zum 01.04.2020 mit einem Anteil von 29 % an der Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH beteiligen. ,,Stadtteilauto" ist einer der Pioniere des Carsharings in Deutschland und seit mehreren Jahrzehnten in Münster und dem Um land als Anbieter etabliert. Bereits seit vielen Jahren gibt es eine enge Kooperation der Stadtwerke Münster mit Stadtteilauto, z. B. im Rahmen der Stadtwerke-Pluscard. Die Stadt werke Münster werden neben dem bisherigen Geschäftsführer Till Ammann einen Co-Ge schäftsführer bei Stadtteilauto stellen, der insbesondere die Themen „Marketing und Ver trieb" verantworten soll. Ziel der Beteiligung ist es, innovative Mobilitätsangebote für Müns ter voranzutreiben, die den öffentlichen Personennahverkehr mit den Optionen des Indivi dualverkehrs auf Carsharingbasis verknüpfen, z. B. im Pendlerbereich. Insbesondere die Optionen eines E-Carsharing sollen gemeinsam in den Fokus genommen werden. Ergänzend werden die Stadtwerke Münster im Jahr 2020 in Abstimmung mit der Stadt Münster die Umsetzung eines Konzepts zum E-Bike-Sharing in Münster prüfen. Sollte ein E-Bike-Sharing-Angebot in Münster logistisch und wirtschaftlich erfolgreich etabliert werden können, werden die Stadtwerke Münster damit das gesamte Spektrum städtischer, klima schutzorientierter Mobilität „aus einer Hand" und damit für die Kunden optimiert anbieten können. Die innovativen Services von Hiltrup on Demand über Car-bis zum Bikesharing werden den Kunden durchgängig über digitale Apps auf dem Smartphone zugänglich gemacht wer den und sind damit Bestandteil einer Entwicklung Münsters zur Smart City. Das Potenzial für weitere Initiativen bietet weiterhin das bereits aufgebaute Lorawan-Netz der Stadtwerke Münster. Eine IT-Plattform zur Erfassung von Daten aus dem Lorawan-Netz ist ebenfalls bereits aufgebaut worden, die Entwicklung verschiedener Apps, z. B. für die Anzeige freier Parkplätze oder die Wasserstandsmessi.mg in den Tiefbrunnen unserer Wasserwerke, be findet sich im Teststadium. Gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft items GmbH, der Stadt Münster und weiteren Partnern aus dem Umland wurde Anfang 2020 die Initiative „Civitas Connect" gegründet. Civitas Connect soll als Austauschplattform von Innovationsideen für Smart-City-Produkte und -Services dienen. Die Koordination der Initiative erfolgt durch die items GmbH. 2550592/40029870 11 Intelligente und zukunftsfähige Infrastruktur Infrastruktur gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge und ist damit für die Stadtwerke Münster als 100%-iger Tochter der Stadt Münster elementarer Bestandteil des Kernge schäfts. Die Coronakrise zeigt in besonderem Maße, wie zentral eine funktionierende Inf rastruktur für das Leben der Menschen ist, sei es die Wasserversorgung, die Versorgung mit Strom und Wärme über qualitativ hochwertige und sichere Leitungsnetze und natürlich auch eine sichere Energieerzeugung. Die Stadtwerke Münster sind für diese Infrastrukturen verantwortlich, halten diese auf einem qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Stand, bauen sie aus und entwickeln sie kontinuierlich weiter. Dafür ist die in 2018 in Betrieb ge nommene, hochmoderne Netzleitwarte ein gutes Beispiel. Um den Netzbetrieb zukünftig noch effektiver und effizienter führen zu können und den sich wandelnden Anforderungen der Netzregulierung in den Sparten Strom-und Gasversorgung besser gerecht werden zu können, werden die Stadtwerke Münster im August 2020 rück wirkend zum 01.01.2020 eine große Netzgesellschaft ausprägen. Diese wird sowohl das Eigentum an den Versorgungsnetzen als auch, aus Gründen der operativen Synergieerhal tung, der Wasserwerke übernehmen. Auch das gesamte technische Personal für diese Be reiche wird in die große Netzgesellschaft übergehen. Aufnehmende Gesellschaft wird die bereits seit 2005 als sogenannte kleine Netzgesellschaft bestehende münsterNETZ GmbH als 100%-ige Tochter der Stadtwerke Münster sein. Die münsterNETZ wird weiterhin über einen Ergebnisabführungsvertrag ihre Gewinne vollständig an die Stadtwerke Münster ab führen. Ende Dezember 2019 erhielten die Stadtwerke Münster für das von ihnen vorgese hene Modell der großen Netzgesellschaft eine positive verbindliche Auskunft der Finanzbe hörden, so dass der Betriebsübergang ohne Aufdeckung bzw. Versteuerung stiller Reser ven erfolgen wird. Corona zeigt uns aber auch, wie wichtig inzwischen eine hochverfügbare und stabile Da tenübertragung ist. Viele tausende Menschen arbeiten in der Coronakrise auch in Münster zur Vermeidung von Ansteckungen im Horne-Office und benötigen leistungsfähige Daten leitungen. Auch hier gestalten die Stadtwerke Münster die Zukunft der Stadt mit, indem sie eine hochmoderne Infrastruktur für die Datenübertragung auf Glasfaserbasis bis in jede Wohnung (fibre to the home) in Münster errichten. Die Arbeiten dazu sind inzwischen im Kreuzviertel abgeschlossen, im Hansaviertel ist mit dem Glasfaserausbau begonnen wor den. Als nächster Stadtteil wird der Stadtteil Amelsbüren mit Glasfaser angebunden wer den. Bis etwa zum Jahr 2030 sollen 80 % der Münsteraner mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt sein. Das bereits in 2018 begonnene Projekt zum Glasfaserausbau wurde im Herbst 2019 inso fern modifiziert, als die Stadtwerke Münster den Glasfaserausbau in Münster gemeinsam mit einem strategischen Partner durchführen möchten, um jeweils unterschiedliche Kom petenzen und Know-How kooperativ zu bündeln. Die Stadtwerke Münster werden dabei die passive Infrastruktur errichten, also die Glasfaser „in die Erde" bzw. ,,ins Haus" legen, der Partner wird die Investitionen in die äktive Infrastruktur, Verteilerkästen, Bandbreitenma nagement u. ä. sowie die Vermarktung der entstehenden Netzkapazitäten an Drittanbieter übernehmen und so schnell eine möglichst hohe Auslastung des Glasfasernetzes sicher stellen. Die Stadtwerke Münster werden weiterhin ihren Kunden über das Glasfasernetz eigene Stadtwerkeprodukte für Internet, Telefonie und Streaming-TV anbieten. Eine weitere lnfrastrukturkomponente der Stadtwerke Münster zur Zukunftsgestaltung ist die Errichtung von E-Ladesäulen und der entsprechenden Unterlegung mit einem leistungs fähigen Netz zur Übertragung des Ladestroms. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur der Stadtwerke hat sich in den letzten 8 Jahren mehr als verzehnfacht -auf 60-70 Ladevor gänge pro Tag an den bestehenden 18 Ladestationen. Acht bis zehn neue Standorte sind für 2020 in Planung. 2550592/40029870 12 Qualität und Effizienz im Kerngeschäft Unter der Devise „Ambidextrie -Beidhändigkeit" gehört es zur Strategie der Stadtwerke Münster, sich einerseits die Treue ihrer Kunden mit innovativen Produkten und Service Ideen immer wieder neu zu verdienen, andererseits aber auch mit effizienten und qualitativ hochwertigen internen Prozessen und Strukturen ihr bisheriges Kerngeschäft marktfähig zu halten und gegenüber dem Wettbewerb zu verteidigen. Dazu setzen die Stadtwerke weiterhin auf die aktive Gestaltung und Vereinfachung interner Prozessabläufe und die Möglichkeiten der digitalen Automatisierung von Abläufen, z. B. über Robotics oder auch predictive analytics, z. B. im Bereich der Kundenserviceprozesse, im Bereich purchase-to-pay, aber auch in technischen Bereichen wie dem Kraftwerk, wo Ansätze für predictive maintenance weiterentwickelt werden. Im Bereich der kaufmänni schen Prozesse werden in 2020 die Vorbereitungen für die Einführung von SAP S/4 HANA als neue ERP-Basis eingeleitet. Dabei wird es im ersten Schritt insbesondere um die Be reinigung, Vereinfachung und Standardisierung der über die letzten Jahre gewachsenen Prozesslandschaft im klassischen SAP R/3-System gehen, bevor die HANA Core-Suite auf gelegt wird. Weitere Chancen und Risiken Das größte wirtschaftliche Risiko des Jahres 2020 liegt zweifelsohne in der akuten Coronakrise. Die Auswirkungen auf die gesamte Welt-und nationale Wirtschaft werden voraussichtlich erheblich sein, in jedem Falle aber abhängig von der aus aktueller Sicht noch ungewissen Dauer der Krise und der weiteren Ausgestaltung des durch Bundes-und Landesregierungen beschlossenen weitgehenden Shutdown des öffentlichen Lebens. Die Stadtwerke Münster erwarten insbesondere im Geschäftskundenbereich nicht unerhebliche Ausfälle der Absatzmengen, angesichts des beginnenden Frühjahrs weniger in den Wär mesparten als in der Stromsparte. Hier werden einerseits durch die reduzierten Absatzmen gen Margenrückgänge zu verzeichnen sein, deutlicher noch werden sich Verkaufsverluste aus dem Rückverkauf bereits an den Forwardmärkten eingedeckter und nun nicht mehr an die Kunden absetzbarer Beschaffungsmengen zu Niedrigstpreisen in den Großhandels markt zeigen. Hinzu kommen erhebliche Einnahmeverluste aus dem ÖPNV-Bereich, da aufgrund des Shutdowns kaum noch Kunden die Busse der Stadtwerke nutzen. Die Stadt werke Münster werden für die Dauer der Krise ein massives Kostensenkungsprogramm in Form eines strukturierten Ausgabenstopps auflegen, bei dem zahlreiche Budgets für 2020 auf den Prüfstand gestellt werden. Durch diese außergewöhnliche Maßnahme sollen die negativen Effekte auf der Ertragsseite möglichst weitgehend abgemildert werden. Sobald die Maßnahmen des Shutdowns regierungsseitig wieder gelockert werden, die Wirtschaft wieder anzieht und die Absatzzahlen sich wieder auf Normalniveau entwickeln, wird der Ausgabenstopp korrespondierend gelockert werden. Je nach Dauer der Krise kann die Ergebniseinbuße für das Jahr 2020 aus der Corona-Krise das geplante Jahresergebnis deutlich beeinträchtigen. Ein Liquiditätsrisiko wird für die Stadtwerke Münster selbst bei einem noch längeren Anhal ten der Coronakrise auch über den Sommer 2020 hinaus aber nicht eintreten; für entspre chende Reserven ist vorgesorgt. Neben den Auswirkungen der Coronakrise sind weiterhin operative Risiken für die Stadt werke Münster gegeben. So ist die politische und rechtliche Situation für den Ausbau der Windenergie an Land nach wie vor sehr unbefriedigend. Die Errichtung von Onshore-Wind energieanlagen gehörte bis dato zur Kernstrategie der Stadtwerke Münster und hat dem 2550592/40029870 13 Unternehmen, abgesehen von der Unterstützung der politischen Strategie in Deutschland, die regenerative Energieerzeugung auszubauen, neue Geschäftsfeld-und Wachstumsop tionen eröffnet. Diese Optionen sind infolge verschärfter Abstandsregelungen und wenig attraktiver Auktionspreise für die Einspeisevergütung zurzeit weitgehend weggefallen. In welchem Umfang ein lokaler Photovoltaikausbau diese Auswirkungen zumindest partiell abfedern kann, wird sich im Rahmen der Strategiebewertung erweisen. Der wettbewerbsbedingte Margendruck im Vertrieb ist nach wie vor gegeben; es bleibt ab zuwarten, inwieweit die durch die Übernahme des innogy-Endkundenvertriebs erhöhte Marktmacht der Eon Einfluss auf das Niveau der Vertriebsmargen haben wird. Ebenso blei ben die Netznutzungsentgelte für Strom und Gas weiter unter Druck durch die Bundesnetz agentur, insbesondere durch die jüngsten Entscheidungen zur Verzinsung des betriebsnot wendigen Eigenkapitals in den Netzbereichen. Milde Winter, erhöhte Förderung, aber auch ein zunehmendes LNG-Gasangebot sorgen dafür, dass die Gasversorgung in Deutschland langfristig gesichert ist. Münster wird aller dings mit L-Gas versorgt. Die Hauptversorgungsquelle ist das Gasfeld im niederländischen Groningen, das aufgrund tektonischer Probleme seine Förderung deutlich reduzieren wird oder ggf. ganz geschlossen werden könnte. In diesem Falle müsste Münster auf eine H Gas-Versorgung umgestellt werden. Dies ist planmäßig ohnehin für 2028/2029 vorgese hen, müsste im beschriebenen Falle aber früher umgesetzt werden. Dies wäre mit nicht unaufwändigen Umstellungsarbeiten an den Heizungsanlagen der Stadtwerke-Kunden ver bunden. Bundesweit, so auch in Münster, verstärkt sich die politische und öffentliche Diskussion um eine sogenannte Verkehrswende. Gemeint ist die Verdrängung des motorisierten, konven tionell angetriebenen Individualverkehrs aus der Innenstadt, indem das ÖPNV-Angebot massiv und möglichst mit Elektroantrieben ausgebaut wird. Damit einhergehend werden Aspekte zur massiven Attraktivierung des ÖPNV, wie eine massive Erhöhung der Taktfre quenzen des Busverkehrs einerseits und ein für die Kunden kostenloser ÖPNV anderer seits, ins Feld geführt. Die Stadtwerke Münster möchten den lokalen Klimaschutz durch einen qualitativ hochwertigen, attraktiven und klimaschonenden ÖPNV strategisch unter stützen. Allerdings sind damit sehr hohe sprungfixe Kosten durch eine signifikante Ange botsausweitung im Busverkehr verbunden, bei einem kostenlosen Busangebot selbstver ständlich auch zusätzlich ein Ausfall sämtlicher Einnahmen, die heute zumindest helfen, die Kosten des ÖPNV zu 60-70 % zu decken und so den ÖPNV-Verlust in einem für die Stadtwerke Münster tragfähigen Rahmen halten. Ein ÖPNV-Angebot, wie es politisch für die Zukunft gewollt ist, bedarf neben den Kundeneinnahmen und der bisherigen Verlustab deckung durch die positiven Ergebnisse der Energiesparten einer zusätzlichen, dritten, ex ternen Finanzierungssäule in Form von öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die Stadtwerke alleine werden dies aus eigener Kraft nicht finanzieren können. Ein positiver Effekt für ·das Kerrigeschäft der Stadtwerke ist der nun endlich erfoigte Start des Smart Meter Rollcuts. Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech nik nach zahlreichen Tests zur sicheren Datenübertragung Ende 2019 dem erforderlichen dritten Hersteller von intelligenten Messsystemen den Marktzugang gewährt hat, konnte mit mehreren Jahren Verzögerung nun der Rollcut beginnen. Die mit hohen Vorhaltekosten der Messstellenbetreiber seit langem bereitstehenden komplexen IT-Systeme für die Gateway Administration, so auch bei unserer Tochtergesellschaft smartOPTIMO GmbH und Co. KG, kommen nun endlich zum Einsatz, und die erwünschte Stückkostendegression durch die Bündelung möglichst hoher Zählermengen beginnt sukzessive zu greifen. Da allerdings die Endzeitpunkte für die Umsetzung der Rollcuts bis dato trotz der langen Verzögerung nicht 2550592/40029870 14 angepasst wurden, ist durchaus mit Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfra~ gebedingt erhöhten Montagekosten zu rechnen, welche die Amortisationszeit der installier ten smarten Zähler verlängern werden. Den beschriebenen Risiken begegnen die Stadtwerke Münster mit einer proaktiven Strate gieentwicklung, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten und Services und neuen Geschäftsfeldern, wie dem Breitbandausbau, konsequent verfolgt werden. Die Um setzung der sich daraus ergebenden Optionen erfolgt stringent unter Betrachtung von Er gebnispotenzialen, Rentabilität, Cashflow-Effekten und unter Wahrung einer soliden Eigen kapitalquote. Gestützt wird die Strategie zudem durch die Erarbeitung nachhaltiger Poten ziale zur Effizienzverbesserung in den Prozessabläufen, indem diese kontinuierlich auf IT und digitalisierungsbasierte Automatisierungspotenziale hin überprüft werden. Leistungsindikatoren Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2020 beträgt 8, 1 Mio. € und repräsentiert die operative Ergebniserwartung. Das Ist-Ergebnis 2019 in Höhe von 10,3 Mio.€ ist durch ver schiedene Sondereffekte, wie z. B. Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, beein flusst. Um diese Effekte bereinigt, bewegt sich das Ist-Ergebnis 2019 auf dem erwarteten Niveau. Für die übrigen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Stadt werke Münster wird folgende Entwicklung erwartet: finanzielle lndika-Ist 2019 Plan 2020 relative Verän- toren derung Jahresüberschuss 10,3 Mio.€ 8,1 Mio.€ -21,4 % Umsatzerlöse 576,7 Mio.€ 506,7 Mio.€ -12,1 % Investitionen* 50,1 Mio.€ 26,7 Mio.€ -46,7 % * Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse Die für das Jahr 2020 geplanten Umsatzerlöse lassen sich nicht unmittelbar mit den lster lösen des Jahres 2019 vergleichen, da durch die geplante Ausprägung der münsterNETZ als große Netzgesellschaft die bisherigen konzerninternen Umsatzerlöse des Asset Service der Stadtwerke Münster für geleistete Wartungs-und lnstandhaltungsservices sowie die Pachterlöse mit der münsterNETZ GmbH entfallen. Zugleich entfallen in gleicher Höhe auf Seiten der münsterNETZ GmbH die entsprechenden konzerninternen Kosten, das Ergebnis ·· der münsterNETZ ste·igt entsi:irechend an und wird über den bestehenden Etgebnisabfüh rungsvertrag an die Stadtwerke Münster GmbH abgeführt. Der Anteil der Umsatzerlöse aus dem Energievertrieb und dem ÖPNV entspricht, abgesehen von für 2019 außerplanmäßig realisierten Fahrplanlieferungen des Portfoliomanagements an Drittkunden, für das Plan jahr 2020 in etwa dem Vorjahresniveau. Die Ausprägung der münsterNETZ GmbH als große Netzgesellschaft beeinflusst ab dem Planjahr 2020 auch das Investitionsniveau der Stadtwerke Münster GmbH, da das Vermö gen der Versorgungsnetze und der Wasserwerke auf die münsterNETZ GmbH übertragen wird. Insofern werden sich sämtliche Investitionen in die Versorgungsnetze für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser ab diesem Zeitpunkt in der münsterNETZ abbilden. Folglich lassen sich auch hier die Istwerte des Jahres 2019 nicht direkt mit den Planansätzen für 2020 2550592/40029870 15 vergleichen. Die übrigen Investitionen der Stadtwerke Münster in 2020 beziehen sich ins besondere auf den Ausbau des Breitbandnetzes und die Beschaffung von neuen Bussen. Bei Hinzurechnung der geplanten Investitionen der münsterNETZ GmbH liegt das aggre gierte Investitionsvolumen für das Jahr 2020 oberhalb des für 2019 realisierten Wertes. nichtfinanzielle Ist 2019 Plan 2020 relative Indikatoren Veränderung Stromabsatz 1.324 Mio. kWh 1.215 Mio. kWh -8,2 % Erdgasabsatz 2.019 Mio. kWh 2.036 Mio. kWh + 0,8 % Wärmeabsatz 594 Mio. kWh 627 Mio. kWh + 5,6 % Wasserabsatz 17,2 Mio. m3 16,9 Mio. m3 -1,7 % Stromerzeugung 480 Mio. kWh 497 Mio. kWh + 3,5 % Fahrgastzahlen 49,0 Mio. 49,0 Mio. + 0,0 % Der geplante Stromabsatz für das Jahr 2020 ist von der Erwartung geprägt, dass insbeson dere der Wettbewerb im intensiv umkämpften Geschäftskundensegment zu Mengenrück gängen gegenüber dem Vorjahr führen wird; aufgrund der ohnehin sehr engen Margen in diesem Segment wird der Ergebniseffekt daraus allerdings unterproportional bleiben. Der Erdgasabsatz ist für 2020 entsprechend dem langfristigen Temperaturdurchschnitt geplant worden. Das Jahr 2019 war von überdurchschnittlich warmen Winterquartalen geprägt, so dass die realisierten Absatzmengen unterhalb des Planansatzes für 2020 liegen. Allerdings ist festzustellen, dass für 2020 der Planansatz für die Monate Januar und Februar aufgrund der milden Witterung ebenfalls bereits unterschritten ist. Dies trifft auch für die Wärmesparte zu, wobei hier neben der Witterung auch die Planung neuer Fernwärmeanschlüsse in ver schiedenen Baugebieten den Ansatz für 2020 beeinflusst. Der Istwert für 2019 beim Was serabsatz ist von einem wiederum recht trockenen Sommer geprägt, der Planansatz für 2020 entspricht dem üblichen Erwartungswert in einem Durchschnittsjahr. Die Stromerzeu gung ist für das Jahr 2020 etwas höher eingeplant worden als für das Vorjahr. Hintergrund sind u. a. ein verbesserter Clean-Spark-Spread für 2020, der die Stromerzeugung unter Grenzkostenbedingungen wirtschaftlich attraktiver macht als im Vorjahr sowie die gege bene Verfügbarkeit einer großen Onshore-Windkraftanlage im Stadtgebiet, deren Einsatz •-im Vorjahr genehm1gungsbedingt nicht möglich war. Nach mehreren Jahren deutlicher Fahrgaststeigerungen in der Verkehrssparte wurde für das Planjahr 2020 in Relation zum Vorjahr eine temporäre Sättigung eingeplant. Insgesamt ist jedoch für die Planansätze des Jahres 2020 festzuhalten, dass -insbeson dere für das Geschäftskundensegment in der Stromsparte und bei den Fahrgastzahlen im Bereich des ÖPNV -je nach Dauer der Coronakrise ggf. deutliche Einbußen bei den Ab satz-und Umsatzzahlen zu erwarten sind. 2550592/40029870 16 Angaben gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Män nern an Führungspositionen Die vom Aufsichtsrat für das eigene Gremium festgelegte Quote von 16,7 % für die Beset zung mit Frauen wurde unverändert beibehalten. Auf Ebene der Stadtwerke Münster selbst wurde im laufe des Jahres 2019 fluktuationsbe dingt eine bis dato weiblich besetzte Position in der 2. Führungsebene ausgeschrieben, die mit einem männlichen Bewerber aus den internen Reihen besetzt wurde. Zudem endete die Interim-Geschäftsführung durch Herrn Grützmacher als Alleingeschäftsführer, und die Neubesetzung der Geschäftsführung erfolgte mit den Herren Jurczyk und Gäfgen, somit mit zwei männlichen Kandidaten. Zum Stichtag liegt die für die 1. und 2. Führungsebene aggregierte Frauenquote der Stadtwerke Münster GmbH bei ca. 8,3 % und damit unterhalb der ursprünglich fixierten Zielquote von 12,5 %. Die Quote wird voraussichtlich zum 31.12.2020 wieder ansteigen, da zum 04.05.2020 im Rahmen der regulären Nachfolge eine Frau eine bisher männlich besetzte Abteilungsleitungsfunktion übernehmen wird. Grundsätzlich haben die Stadtwerke Münster folgende Rahmenbedingungen für die Erfül lung zukünftiger Zielquoten festgelegt: bisher entsprechende mit Männern besetzte Führungspositionen werden frei, die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewerberinnen sind männlichen Bewer bern gegenüber gleichwertig, und es stehen keine geeigneten internen Bewerber für die jeweils zu besetzende Posi tion zur Verfügung. Zudem haben sich die Stadtwerke Münster entschieden, sofern sich sowohl Frauen als auch Männer auf freie Stellen beworben haben, bei gleicher Qualifikation immer mindestens eine Frau in die Endrunde des Bewerbungsverfahrens einzuladen, um Frauen auf diese Weise gezielter Optionen für Führungspositionen bieten zu können. 2550592/40029870 17 Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Stadtwerke Münster im Geschäftsjahr 2019 gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nord rhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht an den Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung wurden eingehalten. Die Stadtwerke Münster GmbH stellt für das Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht auf. Münster, den 15. Mai 2020 Stadtwerke Münster GmbH Sebastian Jurczyk (Geschäftsführer Energie) Frank Gäfgen (Geschäftsführer Mobilität) Durch Rundungen können sich bei den Zahlen Abweichungen ergeben. 2550592/40029870 18 Lagebericht - Fußnotenverzeichnis 1 Bruttoinlandsprodukt: https:/ /de. statista .com/statistik/daten/studie/1251 /umfrage/entwickl ung-des bruttoi nlandsprodukts-seit-dem-jahr-1991 / 2 Nettostromerzeugung: https://www.pv-magazine.de/2020/01/02/fraunhofer-ise-erneuerbare-errei chen-46-prozent-an-nettostromerzeugung-2019/ 3 Agora-Energiewende: https://www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/corona krise-und-milder-winter-lassen-deutschland-klimaziel-fuer-2020-erreichen/ 4 https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/michael-groemling-michael-huether corona-sorgt-f uer-katastrophalen-ei nbruch. html 2550592/40029870 19 PKF FASSELT SCHLAGE BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die Stadtwerke Münster GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBE RICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstel lung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzli chen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und ver mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschiuss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften· und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genann ten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 2547 424/40029870 PKF FASSEL T SCHLAGE 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim mung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ,,Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unab hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beach tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des.Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort führung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 2547 424/40029870 PKF FASSEL T SCHLAGE 3 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Auf stellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetz lichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus sagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab schluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungs urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung.eine.wesentliche falsche Darstellung stets .aufdeckt. FalscbeOarstek lungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insge samt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 2547 424/40029870 PKF FASSEL T SCHLAGE 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbe absichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur teil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im • Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im JahresabschJus.s·:und _im _ Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 254 7 424/40029870 PKF FASSEL T SCHLAGE 5 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unter nehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § Gb Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Darüber hinaus 254 7 424/40029870 PKF FASSEL T SCHLAGE 6 haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasver teilung" -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn-und Verlust rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 einschließ lich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv-und Passivvermö gens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind -geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen erfüllt und entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des§ 6b Abs. 3 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss prüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ,,Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflich ten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weiter gehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhal tung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. 2547 424/40029870 PKF FASSEL T SCHLAGE 7 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rech nungslegung nach§ 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach§ 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Duisburg, den 15. Mai 2020 PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbß Wi rtschaftsprüf u ngsgesel I sch aft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Jahn Wirtschaftsprüfer Pentschev Wirtschaftsprüfer (Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. De zember 2019 (Bilanzsumme EUR 537.687.356,99; Jahresüberschuss EUR 10.334.000,00) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der Stadtwerke Münster GmbH, Münster.) 254 7 424/40029870 ö .:,c 0 0 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas send ,Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Drille können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Drillen gegenüber. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -außer bei betriebs wirtschaftlichen Prüfungen -der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Sach-oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet. den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech nung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen -sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts prüfers für den Auftraggeber an einen Drillen bedarf der schriftlichen Zustim mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe rechtigter Verweigerung, U nzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt schaftsprüfer auch Drillen gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Drillen gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze(§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9.Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. -· - (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteh~ ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha densfall gemäß§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio.€ beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Drillen zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Lizensiert für/Licensed to: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB WPG StBG RAe ö :;;:; 0 0 (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden, einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall~umfasst ·sfimUiche Folgen einer Pflicht verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zi.Jr Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht prüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durGh den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvennerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvennerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvennerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei ten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vennögensteuererl<lä rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern „c) Verhandlungen mit den Fina_nzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs-und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie ren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textfonn vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper schaltsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Sieuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi nanz-und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige-und Dokumentations pflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren-oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile gungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An sprüche gilt nur deutsches Recht. Lizensiert für/Licensed to: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB WPG S!BG RAe Besondere Auftragsbedingungen ·:. '· p K F Fasselt Schlage Partnerschaft mbB .. ,,~· .. ,,, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Präambel Diese Besonderen Auftragsbedingungen der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte (nachstehend als PKF bezeichnet) modifizieren die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. publizierten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs gesellschaften vom 1. Januar 2017 (IDW AAB). Aus berufsrechtlichen Gründen modifiziert PKF die in den IDW AAB enthaltenen Haftungsregelungen für Leistungen, auf welche weder eine gesetzliche noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet, indem zugunsten der Auftraggeber der Haftungshöchstbetrag auf 10 Mio. EUR für Einzelschäden bzw. 12,5 Mio. EUR für Serienschäden erhöht und der Haftungsmaßstab auf einfache Fahrlässigkeit ausgeweitet wird. Dazu wird Ziffer 9. ,,Haftung" der IDW AAB aufgehoben und durch die nachfolgenden Regelungen ersetzt: Haftung von PKF (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung von PKF für Schadenersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten einzelnen Schadensfall gern.§ 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 10 Mio. EUR beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen PKF auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit PKF bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Pflichtverletzung durch PKF her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche FÖigen eirier Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ohSchade·ri in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann PKF nur bis zur Höhe von 12,5 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (6) Ein Schadenersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Stand: 1.Januar2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Loevelingloh
- Raringheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0544/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37