Tempo 30 Neuenhöfer Allee
Mitteilung BV 0843/2018 vom 03.04.2018
Stand: Am 23.04.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 0843/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 Tempo 30 Neuenhöfer Allee hier: Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Lothar Müller (Die Linke) in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 05.02.2018, TOP 8.1.3 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Lindenthal begrüßt eine Verstärkung der Überprüfung der Ge- schwindigkeit in den angeordneten Bereichen von Tempo 30 auf der Neuenhöfer Allee. Sie be- schließt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der gesamten Strecke der Neuenhöfer Al- lee in Köln-Sülz ab Berrenrather Straße bis Zülpicher Straße.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Einzelbeschilderung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und unterliegt den engen Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche innerorts eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h vorsieht. Das Teilstück der Neuenhöfer Allee, in dem aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die geltende Rechtslage eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zulässt, ist bereits entsprechend ausgeschildert. Eine Ausweitung auf die gesamte Straße ist jedoch mangels Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen nicht möglich.
Beratungsverlauf
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23.04.2018
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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