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Wiedereinführung des G9-Bildungsgangs an Gymnasien - Informationen zum geplanten Schulrechtsänderungsgesetz und zur Umsetzung in Köln

Mitteilung Ausschuss 0014/2018 vom 26.01.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 09.01.2018 0014/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 Wiedereinführung des G9-Bildungsgangs an Gymnasien - Informationen zum geplanten Schulrechtsänderungsgesetz und zur Umsetzung in Köln Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen hat am 14.11.2017 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)“ vorgelegt. Die Verwaltung möchte mit vorliegender Mitteilung erste Informationen zu den Eckpunkten des neuen Schulgesetzes und Überlegungen zur Umsetzung von G9 in Köln darlegen. 1) Entwurf/Eckpunkte neues Schulgesetz (Referentenentwurf, Stand: 14.11.2017)  Leitentscheidung für G9: Zum Schuljahr 2019/20 sollen alle Gymnasien zu G9 zurückkehren, die sich nicht aktiv für eine Beibehaltung von G8 aussprechen.  Schulkonferenz entscheidet mit mehr als Zwei-Drittel-Mehrheit  Schulen sollen im Herbst 2018, spätestens aber bis zum 31.01.2019 Entscheidung für G8 tre f- fen 2  Umstellung auf G9 beginnt mit Schuljahr 2019/20. Sie umfasst die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums, das sind die derzeitigen Drit t- und Viertklässler, also auch die Kinder, die zum Schuljahr 2018/19 im Gymnasium aufgenommen werden. Keine Erstreckung auf weitere Jah r- gänge.  Kommunale Kosten für die Umstellung fallen nach MSB NRW für die Vorbereitung zum Schu l- jahr 2026/27 an, in dem de r 6. Jahrgang des Jahres 2019/20 in die 13. Klasse kommt. Höhere Kosten für die Lernmittelfreiheit zum Schuljahr 2023/24.  Zusätzlicher Raumbedarf nach Einschätzung des MSB ab Schuljahr 2026/27.  Landesregierung erkennt die Konnexitätsrelevanz der Rückkehr d er Gymnasien zum G9 - Bildungsnagng im Grundsatz an. Über die Höhe der Kosten verhandelt das Land mit den ko m- munalen Spitzenverbänden unter Einschaltung eines Gutachters  Auch nach 2019/20 durch den Schulträger auf Grundlage Bedürfnisprüfung Umwandlung von G8- in G9-Schulen möglich.  Die Wochenstundenzahl ist so berechnet, dass ein Halbtagsunterricht bis zum Mittag möglich ist. Es wäre dann in der Regel nach der sechsten Stunde Schluss.  Schulträger haben ein (eingeschränktes) Veto -Recht. Sie können einer Schul e, die bei G8 ble i- ben will, dies bei zwingenden Gründen nach Bedürfnisprüfung untersagen. Eine Entscheidung für G8 kann später rückgängig gemacht werden, aber nicht mehr durch Votum der Schulkonf e- renz, sondern durch Schulträger nach Bedürfnisprüfung.  Nach WDR-Berichterstattung haben sich bei einer Probe-Abfrage im Regierungsbezirk Köln laut MSB NRW von 150 Schulen 120 für G9 ausgesprochen. 20 hätten sich noch nicht entschieden, nur drei seien für G8 gewesen. Bei den Übrigen handelt es sich um Privatschulen, die frei ent- scheiden können. 2) Überlegungen und Fragen zur Umsetzung von G9 in Köln a) Erste überschlägige Kalkulation Raumbedarf  Nach MSB NRW muss der zusätzliche Raumbedarf spätestens zu Beginn des Schuljahres 2026/27 gedeckt sein, dann, wenn die ersten Schüler*innen in die 13. Klasse kommen.  Wenn 2026/27 mindestens rund 4.050 Schüler*innen (so die aktuelle Zahl der Gymnasiasten i n den fünften Klassen) in die 13. Klasse übergehen, entsteht ein Bedarf an mindestens rund 208 zusätzlichen Kursräumen (4.050 / 19,5 [durchschnittliche Kursfrequenz Sek. II]) zuzüglich weit e- rer Räume, wie z.B. Fach- und Differenzierungsräume.  [nachrichtlich: Bislang war seitens der Schulentwicklungsplanung Köln in einer etwas verände r- ten Perspektive kalkuliert worden, dass der Raumbedarf schon 2023/24 anfallen könnte, wenn die ersten G9 -Schüler*innen in den 10. Jahrgang übergehen (der aktuell noch bei G8 di e Ein- führungsphase der Oberstufe abbildet). Nach dieser alternativen Perspektive wäre der Rau m- bedarf so zu kalkulieren: 4.050 / 27 [durchschnittliche Klassenfrequenz Sek. I] = 150, zuzüglich weiterer Räume] b) Räumlich-gebäudliche Einzelfallprüfungen der Kölner Gymnasien  Wie weiter oben angeführt, müssen die Schulen erst im Herbst 2018, spätestens aber bis zum 31.01.2019 eine Entscheidung für G8 treffen, wenn sie nicht zu G9 zurückkehren wollen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung hat die Meinungsbildung in de n Kölner Gymnasien begonnen 3 und dauert noch an. Zum aktuellen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass nur wenige Gymnasien in Erwägung ziehen, sich per Schulkonferenz für G8 zu entscheiden.  Die Verwaltung sieht vor diesem Hintergrund räumlich -gebäudliche Einzelfallprüfungen an allen städtischen Kölner Gymnasien unter folgenden Fragestellungen vor: An welchen Standorten wäre es denkbar, durch bauliche Erweiterungen/ Anmietungen/ Fertigbaueinheiten/ Nutzung von Raumkapazitäten von Berufskollegs etc. zus ätzliche Raumkontingente für G9 zu schaffen? Wo könnte ggf. im Raumbestand unter Beachtung von Inklusion und Ganztag der zusätzliche Raumbedarf abgebildet werden?  Nach Ersteinschätzung der Verwaltung könnten sich in diesem Zusammenhang – vorbehaltlich vertiefter Prüfungen – für eine Reihe von Gymnasien Handlungsoptionen ergeben. Die Aufli s- tung ist nicht abschließend, sondern gibt erste Überlegungen wieder:  Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße mit Teilstandort Ringelnatzstraße  Montessori-Gymnasium Rochusstraße mit Schulstandort Borsigstraße nach Auszug Heliosschule  Heinrich-Mann-Gymnasium Fühlinger Weg ggf. auf Grundstück  Gymnasium Köln-Pesch Schulstraße ggf. auf Grundstück  Lessing-Gymnasium Heerstraße im Rahmen Generalinstandsetzung nach Verlagerung Haupt - /Realschule bzw. einer Gesamtschule als potenzielles Nachfolgesystem nach Zündorf-Süd  Heinrich-Heine-Gymnasium Hardtgenbuscher Kirchweg ggf. auf Grundstück  Genoveva-Gymnasium mit Teilstandort Holweider Straße  Schiller-Gymnasium und Elisabeth-v.-Thüringen-Gymnasium mit Teilstandort Lotharstraße  Hansagymnasium durch Nutzung von Räumen in der Bildungslandschaft Altstadt -Nord (Standort Gereonsmühlengasse), wenn gleichzeitig das Abendgymnasium Räume am Standort Niedrichstra- ße (gemeinsam mit der Abendrealschule) nutzen könnte.  Humboldtgymnasium mit Raumkapazitäten der benachbarten Berufskollegs 11, 15 und 16 c) Modellrechnung zum möglichen Bedarf an neuen Gymnasien  Unter der Annahme, dass sich an den Standorten der Kölner Gymnasien gar keine Möglichke i- ten mehr ergeben würden, zusätzliche Raumbedarfe zu realisieren, stellt sich folgende Frage: Wo müssten wann wie viele neue Gymnasien entstehen bei gleichzeitiger Zügigkeitsreduzi e- rung bestehender Gymnasien zu welchem Zeitpunkt?  Erster Denk-Ansatz: Jedes Gymnasium reduziert um einen Zug, frei werdende Räume werden für G9 genutzt (Hinweis: es werden dann mehr Räume frei, als für den Zusatzbedarf G9 ben ö- tigt werden): 31 Züge / 4 [Zügigkeit der neuen Gymnasien] = 7,75 (8 neue Schulen). Bei Divisor 6 = 5,17 (5 neue Schulen)  Wenn zusätzliche Raumbedarfe 2026/27 wirksam werden, müsste/dürfte ein z.B. 4 -zügiges Gymnasium überschlägig rechnerisch spätestens ab 2023/24 nur noch drei Eingangsklasse n aufnehmen. In den vier Schuljahren 2023/24 bis 2026/27 würden dann rechnerisch vier Kla s- senräume zuzüglich weiterer Räume / Raumanteile frei, mit denen der Bedarf der ersten 13. Klasse im Schuljahr 2026/27 gedeckt werden müsste/könnte.  In diesen modellha ften Überlegungen müsste spätestens 2023/24 ein neues Gymnasium in räumlicher Nähe dieses Gymnasiums und weiterer, bestehender Gymnasien realisiert sein, d a- mit die Zügigkeitsreduzierungen mehrerer bestehender Gymnasien kompensieren kann. 4 3) Erstes Fazit: Zusätzliche Raumbedarfe an und für Gymnasien in Köln durch G9 verstä r- ken bestehende, große Bedarfe aufgrund der rasanten Bevölkerungsentwicklung  Die Wiedereinführung des G9 -Bildungsgangs an Gymnasien in Köln stellt eine riesige Herau s- forderung dar. Es erg eben sich (konnexitätsrelevante) zusätzliche Raumbedarfe an den städt i- schen Gymnasien in der Größenordnung von – je nach Perspektive – mindestens 208 zusätzli- chen Kursräumen bzw. 150 zusätzlichen Klassenräumen, jeweils zuzüglich weiterer Räume, wie z.B. Fach- und Differenzierungsräume.  G9 verstärkt die aufgrund der rasanten steigenden Kinder - und Schülerzahlen schon bestehe n- den, sehr großen Bedarfe an zusätzlicher schulischer Infrastruktur in Köln noch einmal ganz e r- heblich. Nach der „Aktualisierung der Sch ulentwicklungsplanung Köln 2016“ (Session 1906/2016) sieht die Verwaltung schon den Bau von 41 neuen Schulen bis 2025 ff. vor, davon 23 neue Grundschulen, 16 neue weiterführende Schulen und zwei neue Gebäude für Berufsko l- legs. Durch G9 könnten weitere fünf bis acht neue Gymnasien (in Abhängigkeit von der real i- sierbaren Zügigkeit) erforderlich werden, wenn sich an den bestehenden Gymnasien keine O p- tionen zur Realisierung zusätzlicher Raumbedarfe durch Erweiterungen etc. realisieren ließen.  Die Verwaltung sie ht für alle Kölner Gymnasien (erneute) räumlich -gebäudliche Einzelfallpr ü- fungen vor, um mit Blick auf G9 Handlungsoptionen für (weitere) räumliche Erweiterungen zu prüfen. Für eine Reihe von Gymnasien bestehen in diesem Zusammenhang planerische Ideen, die intensiv ausgeleuchtet werden.  Wie oben angeführt, wurden schon mit der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ ein Bedarf an 16 neuen weiterführende Schulen festgestellt, um das starke Bevölk e- rungswachstum in Köln mitgehen zu können. In di esem Kontext waren für einige Schulstando r- te schon erste schulformbezogene Überlegungen vorbehaltlich von Ratsbeschlüssen zur schu l- rechtlichen Errichtung angestellt und diskutiert worden. Diese müssen nach Einschätzung der Verwaltung vor dem Hintergrund vo n G9 noch einmal kritisch überdacht werden. So könnte es ggf. sinnvoll sein, zum Beispiel an den geplanten Schulstandorten Schmiedegasse in Weide n- pesch oder Parkstadt -Süd eher neue Gymnasien vorzusehen, als die bislang angedachten neuen Gesamtschulen. Dafü r könnte der mit G9 noch einmal sehr verstärkte Raumbedarf an Gymnasien sprechen – zudem bleibt genau zu beobachten, inwieweit die Wiedereinführung des G9-Bildungsgangs an Gymnasien das Schulwahlverhalten beeinflussen und eine weiter ste i- gende Nachfrage nach Gymnasialplätzen bewirken wird. Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme der Informationen zum geplanten Schulrechtsänderungsg e- setz und zur Umsetzung in Köln. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 29.01.2018

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 7.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 29.01.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 30.01.2018

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 01.02.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 01.02.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 05.02.2018

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.3.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  8. 19.02.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  9. 05.03.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  10. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 12.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  11. 08.03.2018 zuletzt

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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