2019/0191
Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0191
Magistratsbeschluss-Nr.
232
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum
Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz
Vorlage vom: 12.06.2019
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme wird zugestimmt.
Anlagen: 2019-06-12-Stellungnahme
AMTIX_FFI-2.0_polit.-Gruppe
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.06.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.6.2019
Am 30.01.2019 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und
Region (FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main, den Trägern des
Konsultationsverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz, ein Bericht zur
Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren vorgestellt. Zu diesem Anlass waren die
an der Konsultation beteiligten Kommunen aufgefordert, Stellungnahmen zum Ob und
Wie einer Verlagerung abzugeben. Diese Stellungnahmen erfolgten dabei auf Basis von
berechneten Entlastungswirkungen der einzelnen Routenvarianten mit dem Stand
30.11.2018. Nach der Berichtsveröffentlichung sollten noch geringfügige
Modifikationen einzelner Routenvarianten vorgenommen und die Entlastungswirkung
erneut berechnet werden. Den beteiligten Kommunen wurde die Möglichkeit
eingeräumt, nach dem Vorliegen dieser neuen Ergebnisse ihre Stellungnahmen ggf. zu
aktualisieren.
Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte mit Datum vom 14.01.2019 eine
Stellungnahme (Vorlage 2019/0016) abgegeben und sich auf Basis der zu diesem
Zeitpunkt bekannten Daten generell für eine Verlagerung eingesetzt und die
Routenvariante V2 zur Umsetzung empfohlen.
Am 04.06.2019 wurden nun die angekündigten neuen Berechnungsergebnisse
vorgestellt und den beteiligten Kommunen bis zum 12.06.2019 die Möglichkeit der
aktualisierten Stellungnahme eingeräumt. Bereits im Vorfeld wurde der durch das FFR
u.a. zur Bewertung von aktiven Schallschutzmaßnahmen angewendete Frankfurter
Fluglärmindex überarbeitet und die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung
eingearbeitet. Damit wurde eine Anregung vieler an der Konsultation beteiligter
Kommunen aufgegriffen, auch in der städtischen Stellungnahme vom 14.01.2019 war
diese Anregung enthalten. Der überarbeitete Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0) wird
auch zur Bewertung der überarbeiteten Routenvarianten angewendet.
Die aktuellen Berechnungsergebnisse zeigen, dass eine Verlagerung der Abflugroute
AMTIX kurz in den Routenverläufen V1 bis V3 und V5 weiterhin ein maßgebliches
Entlastungspotential sowohl für die nördlichen Darmstädter Stadtteile, als auch für die
Gesamtregion hat.
Die neuen Berechnungen zeigen dabei eine geänderte Reihenfolge hinsichtlich der
möglichen Entlastungswirkung der einzelnen Routenvarianten. Sowohl für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt, als auch für die Gesamtregion haben auf dieser Basis
die Routenvarianten V5 und V3 die bestmögliche Entlastungswirkung. Aus diesem
Grund hat der Magistrat eine aktualisierte Stellungnahme (siehe Anhang) abgegeben,
in der er sich entsprechend für eine Verlagerung in der Form der Routenvarianten V5
und V3 ausspricht.
Am 26.06.2019 wird das FFR im Rahmen eines Sonderkonvents seine Empfehlung
hinsichtlich der Verlagerung abgeben. In der Fluglärmkommission erfolgt die Beratung
dann nach der Sommerpause, bei einem positiven Votum würde dann das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung abschließend über den Probebetrieb der
verlagerten Abflugroute entscheiden.
Darmstadt, den 12.06.2019
56-ro
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
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Dezernat V
Stadträtin Barbara Akdeniz
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Umwelt und Nachbarschaftshaus gGmbH
-per E-Mail-
Stadträtin
Barbara Akdeniz
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2854, 13-2855 o. 13 -2954
Telefax: 06151 13-23 09
Internet: www.darmstadt.de
E-Mail: dezernatV@darmstadt.de
Datum
12.06.2019
Sehr Damen und Herren,
wir danken Ihnen für die Möglichkeit, nach der Präsentation der abschließenden Berechnungsergebnisse
zu den verschiedenen Routenvarianten einer verlagerten Abflugroute AMTIX kurz auf Basis des FFI 2.0
eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und machen von dieser Möglichkeit sehr gerne Gebrauch.
Diese Stellungnahme erfolgt dabei vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der zuständigen
Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt, welche wegen des nachvollziehbar engen Zeitplans bis zur
Abgabefrist der Stellungnahmen noch nicht eingeholt werden konnte.
Wie wir bereits in unserer ersten Stellungnahme vom 14.01.2019 nach dem Ende der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren festgehalten haben, begrüßt die Wissenschaftsstadt
Darmstadt generell das Konsultationsverfahren als erstmalige Anwendung eines erweiterten
Beteiligungsformats bei einer lärmverlagernden Schallschutzmaßnahme.
Wir begrüßen zudem nachdrücklich, dass mit der Erarbeitung und Anwendung des FFI 2.0 in der
Zwischenzeit die Anregung vieler an der Konsultation beteiligter Kommunen (darunter auch die Stadt
Darmstadt), die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung (z.B. NORAH-Studie) in die
Ergebnisfindung einfließen zu lassen, aufgegriffen wurde.
Schon vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren hatte sich der Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund der bereits bekannten Indexwerte, welche die eindeutigen
Entlastungseffekte einer möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz aufzeigten, grundlegend für
eine Verlagerung ausgesprochen. Damit folgte, bzw. folgt er einem entsprechenden Beschluss der
Darmstädter Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2018.
Wie im Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung bereits festgehalten wurde, zeigen auch die aktuellen
Berechnungen auf der Basis des FFI 2.0., dass die Varianten V1 bis V3 und V5 einer Verlagerung der
Abflugroute AMTIX kurz eine eindeutige Entlastungswirkung nicht nur für den Darmstädter Norden mit
sich bringen. Dies zeigt auch, dass die Ergebnisse auf Basis des FFI 2.0 konsistent mit den bislang
bekannten Ergebnissen auf Basis des alten FFI sind.
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Es gilt daher auch weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt unter dieser Voraussetzung
grundlegend für eine Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz ausspricht.
In unserer Stellungnahme vom 14.01.2019 hatten wir bereits festgestellt, dass die im Verlauf des
Konsultationsverfahrens eingebrachten Routenvarianten V6 und V6unh aus Sicht der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, aufgrund ihrer eindeutig geringeren Entlastungswirkung im Vergleich zu den Routenvarianten
V1 bis V3 und V5, keine sinnvollen Optionen darstellen. Zudem entsprechen V6 und V6unh nicht dem
Bewertungskriterium des FFR mit Schallschutzmaßnahmen eine möglichst substanzielle Senkung der
Fluglärm-Indizes zu erreichen. Auch vor dem Hintergrund der neuen Berechnungsergebnisse gilt unsere
Feststellung weiterhin. Diese Ergebnisse zeigen auch, dass die Routenvariante V4 zu einer Steigeru ng der
Zahl der Hochbetroffenen in der Nacht führt, u.a. aus diesem Grund ist diese Variante aus unserer Sicht
ebenfalls keine sinnvolle Option.
Gemäß den am 04.06.2019 präsentierten Berechnungsergebnissen zu den potentiellen Entlastungs-
wirkungen der einzelnen Routenvarianten auf Basis des FFI 2.0 haben aus Sicht der Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Routenvarianten V5 und V3 das bestmögliche Entlastungspotenzial sowohl für den
Darmstädter Norden, als auch für die Gesamtheit der betroffenen Bevölkerung in der Region.
Daher spricht sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Umsetzung der Verlagerung der
Abflugroute AMTIX kurz in Form der Routenvariante V5 oder V3 aus.
Abschließend wollen wir den an der Überarbeitung des FFI und am Konsultationsverfahren beteiligten
Institutionen und Personen für ihren sichtbar hohen Einsatz unseren Dank aussprechen. Im Sinne der
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entscheidungsfindung zu aktiven Schallschutzmaßnahmen
leisten der FFI 2.0 und das nun zu Ende gehende Konsultationsverfahren wertvolle Dienste und haben
den Einsatz aus unserer Sicht eindeutig gelohnt.
Ebenfalls danken wollen wir dem FFR, der FLK, sowie der wissenschaftlichen Begleitung für ihre
Bereitschaft zur Überprüfung der Plausibilität der jüngst erneut eingebrachten Überlegungen zu einer
möglichen Streuung der Abflugroute AMTIX kurz.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Akdeniz
Stadträtin
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Punkt 21: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz (V-Nr. 2019/0191) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
2019/0191
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0191
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum
Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz
Vorlage vom: 12.06.2019
Beschlussvorschlag :
Der Stellungnahme wird zugestimmt.
Anlagen: 2019-06-12-Stellungnahme
AMTIX_FFI-2.0_polit.-Gruppe
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.6.2019
Am 30.01.2019 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und
Region (FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main, den Trägern des
Konsultationsverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz, ein Bericht zur
Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren vorgestellt. Zu diesem Anlass waren die
an der Konsultation beteiligten Kommunen aufgefordert, Stellungnahmen zum Ob und
Wie einer Verlagerung abzugeben. Diese Stellungnahmen erfolgten dabei auf Basis von
berechneten Entlastungswirkungen der einzelnen Routenvarianten mit dem Stand
30.11.2018. Nach der Berichtsveröffentlichung sollten noch geringfügige
Modifikationen einzelner Routenvarianten vorgenommen und die Entlastungswirkung
erneut berechnet werden. Den beteiligten Kommunen wurde die Möglichkeit
eingeräumt, nach dem Vorliegen dieser neuen Ergebnisse ihre Stellungnahmen ggf. zu
aktualisieren.
Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte mit Datum vom 14.01.2019 eine
Stellungnahme (Vorlage 2019/0016) abgegeben und sich auf Basis der zu diesem
Zeitpunkt bekannten Daten generell für eine Verlagerung eingesetzt und die
Routenvariante V2 zur Umsetzung empfohlen.
Am 04.06.2019 wurden nun die angekündigten neuen Berechnungsergebnisse
vorgestellt und den beteiligten Kommunen bis zum 12.06.2019 die Möglichkeit der
aktualisierten Stellungnahme eingeräumt. Bereits im Vorfeld wurde der durch das FFR
u.a. zur Bewertung von aktiven Schallschutzmaßnahmen angewendete Frankfurter
Fluglärmindex überarbeitet und die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung
eingearbeitet. Damit wurde eine Anregung vieler an der Konsultation beteiligter
Kommunen aufgegriffen, auch in der städtischen Stellungnahme vom 14.01.2019 war
diese Anregung enthalten. Der überarbeitete Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0) wird
auch zur Bewertung der überarbeiteten Routenvarianten angewendet.
Die aktuellen Berechnungsergebnisse zeigen, dass eine Verlagerung der Abflugroute
AMTIX kurz in den Routenverläufen V1 bis V3 und V5 weiterhin ein maßgebliches
Entlastungspotential sowohl für die nördlichen Darmstädter Stadtteile, als auch für die
Gesamtregion hat.
Die neuen Berechnungen zeigen dabei eine geänderte Reihenfolge hinsichtlich der
möglichen Entlastungswirkung der einzelnen Routenvarianten. Sowohl für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt, als auch für die Gesamtregion haben auf dieser Basis
die Routenvarianten V5 und V3 die bestmögliche Entlastungswirkung. Aus diesem
Grund hat der Magistrat eine aktualisierte Stellungnahme (siehe Anhang) abgegeben,
in der er sich entsprechend für eine Verlagerung in der Form der Routenvarianten V5
und V3 ausspricht.
Am 26.06.2019 wird das FFR im Rahmen eines Sonderkonvents seine Empfehlung
hinsichtlich der Verlagerung abgeben. In der Fluglärmkommission erfolgt die Beratung
dann nach der Sommerpause, bei einem positiven Votum würde dann das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung abschließend über den Probebetrieb der
verlagerten Abflugroute entscheiden.
Darmstadt, den 12.06.2019
56-ro
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 4
290 Zeichen
Punkt 6: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz (V-Nr. 2019/0191) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
anlage 6
215 Zeichen
Punkt 10: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz (V-Nr. 2019/0191) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Juni 2018, Konsultation Verschiebung AMTIX-kurz Laterale Optimierung AMTIX kurz Ergebnisse FFI 2.0 8. August 2018, Konsultation Verschiebung AMTIX-kurz FFI 2.0 - Einführung Kapitel 1 FFI 2.0 weiterhin wirkungsbezogen Hochbelästigte, Tag Zusätzliche fluglärminduzierte Aufwachreaktionen (AWR), Nacht Verwendung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen auf Basis NORAH Wesentlicher Unterschied: Betrachtete Gebiete Umrechnung in Indexpunkte (IP) Werte entsprechen 1% der Werte von 2007 Tag: 1 IP = 2.800 Hochbelästigte (HA) (vorher: 900) Nacht: 1 IP = 3.100 AWR (vorher: 3.900) 3 Aktualisierung des FFI 4 Frankfurter Tagindex 2.0: Betrachtungsgebiete 5 Frankfurter Nachtindex 2.0: Betrachtungsgebiete Berechnungsergebnisse nach FFI 2.0 Kapitel 2 ⎯Berechnung nach FFI 2.0 ⎯Darstellung in Indexpunkten, eine Nachkommastelle ⎯Gesamtes südliches Indexgebiet (Kommunen südlich des Flughafens) ⎯Balken unterschiedlicher Länge bei gleichem Indexwert -> Rundungseffekte ⎯Wenn z.B. von V1 die Rede ist, ist jeweils die neue Variante (V1neu etc.) gemeint 7 Allgemeine Hinweise 8 In der Abwägung verbleibende Varianten FTI 2.0 - Gesamt Kapitel 2.1 10 FTI 2.0 Gesamtübersicht Keine Änderungen im HB-Gebiet V1-5 mit Reduktionen in allen sonstigen Gebieten V6 bis zu 2,9 IP geringerer Effekt Nur geringe Veränderungen im Tagindexgebiet 1 (≤ 0,3 IP) Bis zu 4 IP in Tagindexgebiet 2 - V5 am besten - V1, V3, V4 folgen mit max. 0,6 IP Abstand Bis zu 5 IP in Kontrollgebiet - V3 & V5 am besten - V1, V2 folgen mit max. 0,5 IP Abstand FTI 2.0 – Tagindexgebiet 1 L* Aeq ≥ 55dB(A) Kapitel 2.2 12 FTI 2.0 Tagindex 1 - Übersicht Nur geringe Änderungen ≤ 0,3 IP 13 FTI 2.0 Tagindex 1 - Kommunal Reduktion in Weiterstadt V1-V5 (zweite Kurve) Anstieg um 0,1 IP in DA-Wixhausen bei V4, durch südlicheren Verlauf 14 FTI 2.0 Tagindex 1 - Kommunal Entlastung Büttelborn bei V5 durch nördliche Verschiebung ⎯Nur geringe Veränderungen ⎯Kaum Unterschiede zwischen V1-V5 ⎯Keine Effekte durch V6b & V6unh ⎯Kommunal: ⎯ Insb. Entlastung von Weiterstadt (V1-V5) (bis zu 0,3 IP) 15 FTI 2.0 Tagindex 1 - Fazit FTI 2.0 – Tagindexgebiet 2 L* Aeq ≥ 50dB(A) Kapitel 2.3 17 FTI 2.0 Tagindex 2 - Übersicht Reduktionen in allen Varianten, bei V6 um etwa 50% geringer V1-V5 unterscheiden sich um lediglich max. 1 IP 18 FTI 2.0 Tagindex 2 - Kommunal V5 mit größter Entlastung in Weiterstadt (1,4 IP), gefolgt von V1-3 Zusätzliche Belastung durch alle Varianten außer V6; V4 mit der geringsten Belastung Entlastung um fast 5 IP durch V1- V5, während V6 nur ~2 IP entlasten (aufgrund Effekte in Restl. DA) 19 FTI 2.0 Tagindex 2 - Kommunal Belastung durch V2, aufgrund des geraden Verlaufs nach der dritten Kurve Zunahme durch V5 am größten ⎯ Alle Varianten besser als heutige Route ⎯ V6 mit etwa 50% weniger Entlastung als V1-V5 ⎯ Unterschiede zwischen V1-5 max. 1 IP im Gesamteffekt ⎯ Kommunal: ⎯ Darmstadt: V1-V5 mit deutlich größeren Effekten als V6 (wegen DA Arheilgen & Kranichstein), V4 & 6 mit Belastungen in DA-Wixhausen ⎯ Erzhausen: Neubetroffen durch alle Varianten außer V6, bei V4 am geringsten ⎯ Weiterstadt (Entlastung) & Erzhausen (Belastung) mit gegensätzlichen Effekten bzgl. V5 & V4; V1-V3 als mittlere Varianten ⎯ Messel: Neubetroffen durch V2 ⎯ Mörfelden-Walldorf: geringe Zunahmen, auch hier V5 mit größten Effekten (0,2 IP) 20 FTI 2.0 Tagindex 2 - Fazit FTI 2.0 – Kontrollgebiet L* Aeq ≥ 48dB(A) Kapitel 2.4 22 FTI 2.0 Kontrollgebiet - Übersicht Reduktionen in allen Varianten, bei V6 um >50% geringer V1-V5 unterscheiden sich um lediglich max. 0,8 IP 23 FTI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal Effekte analog Tagindexgebiet 2 Ausnahme: Belastung in Erzhausen durch V6 Stärkste Entlastung durch V1-3 & V5, V4 mit geringeren Effekten wegen Restl. DA 24 FTI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal Entlastungen insb. durch V1-3 & 6b Neubetroffenheit durch V1 & V2 Neubetroffenheit durch V1-3 & V5 FNI 2.0 - Gesamt Kapitel 3.1 26 FNI 2.0 Gesamtübersicht V1-3 & 5 mit Reduktionen in allen Gebieten, inkl. HB-Gebiet V4 mit Zunahme im HB-Gebiet V6 bis zu 2 IP geringere Effekte, keine Reduktion im HB-Gebiet Bis zu 3,2 IP in Nachtindexgebiet - Kaum Unterschiede V1-5 Bis zu 4,4 IP in Kontrollgebiet - V5 am besten - V1-4 folgen mit max. 1,1 IP Abstand FNI 2.0 – Hochbetroffenengebiet L* Aeq ≥ 50 dB(A) & NAT 6*68 dB(A) Kapitel 3.2 28 FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Übersicht Entlastungen durch V1-3 & 5 Keine Veränderung durch V6 Zunahme um 0,1 IP durch V4 29 FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Kommunal Reduktion in Weiterstadt V1-V5 durch zweite Kurve, V4 geringerer Effekt Belastung nur durch V5 Betrifft fast ausschließlich DA-Wixhausen Belastung durch V4 & V6 Entlastung durch V1-3 & 5 30 FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Kommunal Belastung von Mörf.-Walldorf bei V5 am größten ⎯Entlastungen nur durch V1-3 & 5 ⎯Belastung durch V4 ⎯Keine Effekte durch V6b & V6unh ⎯Kommunal: ⎯ Insb. Entlastung von Weiterstadt (V1-V5) & DA- Wixhausen (V1-3 & 5) ⎯ Belastung von Erzhausen nur durch V5 ⎯ Belastung von DA-Wixhausen durch V4 & V6 31 FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Fazit FNI 2.0 – Nachtindexgebiet L* Aeq ≥ 45dB(A) Kapitel 3.3 33 FNI 2.0 Nachtindex - Übersicht Nur geringe Änderungen zwischen V1-V5 (≤ 0,2 IP) V6 jeweils mit >50% geringeren Entlastungseffekten 34 FNI 2.0 Nachtindex - Kommunal Effekte analog zum Tag: gegensätzliche Effekte in Weiterstadt & Erzhausen bzgl. Be-/Entlastung und V4-6 Entlastung DA Arheilgen & Kranichstein um ~3 IP V1-5, nur geringe Effekte in DA-Wixhausen Zunahme insb. durch V4 in DA- Wixhausen 35 FNI 2.0 Nachtindex - Kommunal ⎯Kaum Unterschiede zwischen V1-V5 ⎯Deutlich geringere Effekte durch V6 ⎯Kommunal: ⎯ Analoge Effekte zum Tag ⎯ Gegensätzliche Effekte zwischen Erzhausen (Belastung) & Weiterstadt (Entlastung) ⎯ Effekte in Darmstadt v.a. in Arheilgen & Kranichstein 36 FNI 2.0 Nachtindex - Fazit FNI 2.0 – Kontrollgebiet L* Aeq ≥ 43dB(A) Kapitel 3.4 38 FNI 2.0 Kontrollgebiet - Übersicht Reduktionen in allen Varianten, bei V6 geringer V1-V5 unterscheiden sich um lediglich max. 0,8 IP 39 FNI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal Effekte analog Nachtindexgebiet 40 FNI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal Zunahme in Messel V1-2 ⎯Alle Varianten besser als heutige Route ⎯V6 mit geringerer Entlastung als V1-V5 ⎯Kommunal: ⎯ Analoge Effekte zum Nachtindexgebiet ⎯ Zunahme in Messel durch V1-2 41 FNI 2.0 Kontrollgebiet - Fazit Forum Flughafen und Region Kommission zur Abwehr des Fluglärms (Flughafen Frankfurt am Main) Gemeinnützige Umwelthaus GmbH Rüsselsheimer Str. 100 65451 Kelsterbach www.umwelthaus.org www.forum-flughafen-region.de Geschäftsstelle Postfach 600727 60337 Frankfurt am Main www.flk-frankfurt.de 42 konsultation.aktiver-schallschutz.de
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0191
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00