Mandari Insight

2019/0191

Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz

Magistratsvorlage 12.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 3

17.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

107.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

17.6 KB · application/pdf

Ansehen

2019/0191

129.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

17.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

17.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

1.9 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

4397 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.06.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
V 56 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0191 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
232 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 
Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz  
 
Vorlage vom: 12.06.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Stellungnahme wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: 2019-06-12-Stellungnahme 
AMTIX_FFI-2.0_polit.-Gruppe 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.06.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.6.2019  
 
 
Am 30.01.2019 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und 
Region (FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main, den Trägern des 
Konsultationsverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz, ein Bericht zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren vorgestellt. Zu diesem Anlass waren die 
an der Konsultation beteiligten Kommunen aufgefordert, Stellungnahmen zum Ob und 
Wie einer Verlagerung abzugeben. Diese Stellungnahmen erfolgten dabei auf Basis von 
berechneten Entlastungswirkungen der einzelnen Routenvarianten mit dem Stand 
30.11.2018. Nach der Berichtsveröffentlichung sollten noch geringfügige 
Modifikationen einzelner Routenvarianten vorgenommen und die Entlastungswirkung 
erneut berechnet werden. Den beteiligten Kommunen wurde die Möglichkeit 
eingeräumt, nach dem Vorliegen dieser neuen Ergebnisse ihre Stellungnahmen ggf. zu 
aktualisieren.  
Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte mit Datum vom 14.01.2019 eine 
Stellungnahme (Vorlage 2019/0016) abgegeben und sich auf Basis der zu diesem 
Zeitpunkt bekannten Daten generell für eine Verlagerung eingesetzt und die 
Routenvariante V2 zur Umsetzung empfohlen.  
 
Am 04.06.2019 wurden nun die angekündigten neuen Berechnungsergebnisse 
vorgestellt und den beteiligten Kommunen bis zum 12.06.2019 die Möglichkeit der 
aktualisierten Stellungnahme eingeräumt. Bereits im Vorfeld wurde der durch das FFR 
u.a. zur Bewertung von aktiven Schallschutzmaßnahmen angewendete Frankfurter 
Fluglärmindex überarbeitet und die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung 
eingearbeitet. Damit wurde eine Anregung vieler an der Konsultation beteiligter 
Kommunen aufgegriffen, auch in der städtischen Stellungnahme vom 14.01.2019 war 
diese Anregung enthalten. Der überarbeitete Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0) wird 
auch zur Bewertung der überarbeiteten Routenvarianten angewendet.  
Die aktuellen Berechnungsergebnisse zeigen, dass eine Verlagerung der Abflugroute 
AMTIX kurz in den Routenverläufen V1 bis V3 und V5 weiterhin ein maßgebliches 
Entlastungspotential sowohl für die nördlichen Darmstädter Stadtteile, als auch für die 
Gesamtregion hat. 
Die neuen Berechnungen zeigen dabei eine geänderte Reihenfolge hinsichtlich der 
möglichen Entlastungswirkung der einzelnen Routenvarianten. Sowohl für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, als auch für die Gesamtregion haben auf dieser Basis 
die Routenvarianten V5 und V3 die bestmögliche Entlastungswirkung. Aus diesem 
Grund hat der Magistrat eine aktualisierte Stellungnahme (siehe Anhang) abgegeben, 
in der er sich entsprechend für eine Verlagerung in der Form der Routenvarianten V5 
und V3 ausspricht.  
 
Am 26.06.2019 wird das FFR im Rahmen eines Sonderkonvents seine Empfehlung 
hinsichtlich der Verlagerung abgeben. In der Fluglärmkommission erfolgt die Beratung 
dann nach der Sommerpause, bei einem positiven Votum würde dann das 
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung abschließend über den Probebetrieb der 
verlagerten Abflugroute entscheiden.  
 
Darmstadt, den 12.06.2019 
56-ro 
 
Dezernat I      Dezernat V 
 
Jochen Partsch     Barbara Akdeniz

Oberbürgermeister     Stadträtin

anlage 1

4939 Zeichen

Dezernat V 
Stadträtin Barbara Akdeniz 
Postfach 11 10 61  
64225 Darmstadt    
    
Umwelt und Nachbarschaftshaus gGmbH   
-per E-Mail- 
  
 
 Stadträtin 
Barbara Akdeniz  
 Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt  
Telefon:  06151 13-2854, 13-2855 o. 13 -2954 
Telefax:  06151 13-23 09 
Internet:  www.darmstadt.de  
E-Mail:  dezernatV@darmstadt.de  
  
   Datum 
   12.06.2019 
 
 
Sehr Damen und Herren,  
 
wir danken Ihnen für die Möglichkeit, nach der Präsentation der abschließenden Berechnungsergebnisse 
zu den verschiedenen Routenvarianten einer verlagerten Abflugroute AMTIX kurz auf Basis des FFI 2.0 
eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und machen von dieser Möglichkeit sehr gerne Gebrauch.  
 
Diese Stellungnahme erfolgt dabei vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der zuständigen 
Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt, welche wegen des nachvollziehbar engen Zeitplans bis zur 
Abgabefrist der Stellungnahmen noch nicht eingeholt werden konnte.  
 
Wie wir bereits in unserer ersten Stellungnahme vom 14.01.2019 nach dem Ende der 
Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren festgehalten haben, begrüßt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt generell das Konsultationsverfahren als erstmalige Anwendung eines erweiterten 
Beteiligungsformats bei einer lärmverlagernden Schallschutzmaßnahme. 
Wir begrüßen zudem nachdrücklich, dass mit der Erarbeitung und Anwendung des FFI 2.0 in der 
Zwischenzeit die Anregung vieler an der Konsultation beteiligter Kommunen (darunter auch die Stadt 
Darmstadt), die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung (z.B. NORAH-Studie) in die 
Ergebnisfindung einfließen zu lassen, aufgegriffen wurde. 
 
Schon vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren hatte sich der Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund der bereits bekannten Indexwerte, welche die eindeutigen 
Entlastungseffekte einer möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz aufzeigten, grundlegend für 
eine Verlagerung ausgesprochen. Damit folgte, bzw. folgt er einem entsprechenden Beschluss der 
Darmstädter Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2018.  
Wie im Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung bereits festgehalten wurde, zeigen auch die aktuellen 
Berechnungen auf der Basis des FFI 2.0., dass die Varianten V1 bis V3 und V5 einer Verlagerung der 
Abflugroute AMTIX kurz eine eindeutige Entlastungswirkung nicht nur für den Darmstädter Norden mit 
sich bringen. Dies zeigt auch, dass die Ergebnisse auf Basis des FFI 2.0 konsistent mit den bislang 
bekannten Ergebnissen auf Basis des alten FFI sind.

2 
Es gilt daher auch weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt unter dieser Voraussetzung 
grundlegend für eine Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz ausspricht. 
 
In unserer Stellungnahme vom 14.01.2019 hatten wir bereits festgestellt, dass die im Verlauf des 
Konsultationsverfahrens eingebrachten Routenvarianten V6 und V6unh aus Sicht der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, aufgrund ihrer eindeutig geringeren Entlastungswirkung im Vergleich zu den Routenvarianten 
V1 bis V3 und V5, keine sinnvollen Optionen darstellen. Zudem entsprechen V6 und V6unh nicht dem 
Bewertungskriterium des FFR mit Schallschutzmaßnahmen eine möglichst substanzielle Senkung der 
Fluglärm-Indizes zu erreichen. Auch vor dem Hintergrund der neuen Berechnungsergebnisse gilt unsere 
Feststellung weiterhin. Diese Ergebnisse zeigen auch, dass die Routenvariante V4 zu einer Steigeru ng der 
Zahl der Hochbetroffenen in der Nacht führt, u.a. aus diesem Grund ist diese Variante aus unserer Sicht 
ebenfalls keine sinnvolle Option. 
 
Gemäß den am 04.06.2019 präsentierten Berechnungsergebnissen zu den potentiellen Entlastungs-
wirkungen der einzelnen Routenvarianten auf Basis des FFI 2.0 haben aus Sicht der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die Routenvarianten V5 und V3 das bestmögliche Entlastungspotenzial sowohl für den 
Darmstädter Norden, als auch für die Gesamtheit der betroffenen Bevölkerung in der Region. 
 
Daher spricht sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Umsetzung der Verlagerung der 
Abflugroute AMTIX kurz in Form der Routenvariante V5 oder V3 aus.    
 
Abschließend wollen wir den an der Überarbeitung des FFI und am Konsultationsverfahren beteiligten 
Institutionen und Personen für ihren sichtbar hohen Einsatz unseren Dank aussprechen. Im Sinne der 
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entscheidungsfindung zu aktiven Schallschutzmaßnahmen 
leisten der FFI 2.0 und das nun zu Ende gehende Konsultationsverfahren wertvolle Dienste und haben 
den Einsatz aus unserer Sicht eindeutig gelohnt. 
 
Ebenfalls danken wollen wir dem FFR, der FLK, sowie der wissenschaftlichen Begleitung für ihre 
Bereitschaft zur Überprüfung der Plausibilität der jüngst erneut eingebrachten Überlegungen zu einer 
möglichen Streuung der Abflugroute AMTIX kurz.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

anlage 5

282 Zeichen

Punkt 21: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 
Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz 
 (V-Nr. 2019/0191) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: SPD

2019/0191

4343 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.06.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0191 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 
Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz  
 
Vorlage vom: 12.06.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Stellungnahme wird zugestimmt.  
 
 
 
 
Anlagen: 2019-06-12-Stellungnahme 
AMTIX_FFI-2.0_polit.-Gruppe 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.6.2019 
 
 
Am 30.01.2019 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und 
Region (FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main, den Trägern des 
Konsultationsverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz, ein Bericht zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren vorgestellt. Zu diesem Anlass waren die 
an der Konsultation beteiligten Kommunen aufgefordert, Stellungnahmen zum Ob und 
Wie einer Verlagerung abzugeben. Diese Stellungnahmen erfolgten dabei auf Basis von 
berechneten Entlastungswirkungen der einzelnen Routenvarianten mit dem Stand 
30.11.2018. Nach der Berichtsveröffentlichung sollten noch geringfügige 
Modifikationen einzelner Routenvarianten vorgenommen und die Entlastungswirkung 
erneut berechnet werden. Den beteiligten Kommunen wurde die Möglichkeit 
eingeräumt, nach dem Vorliegen dieser neuen Ergebnisse ihre Stellungnahmen ggf. zu 
aktualisieren.  
Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte mit Datum vom 14.01.2019 eine 
Stellungnahme (Vorlage 2019/0016) abgegeben und sich auf Basis der zu diesem 
Zeitpunkt bekannten Daten generell für eine Verlagerung eingesetzt und die 
Routenvariante V2 zur Umsetzung empfohlen.  
 
Am 04.06.2019 wurden nun die angekündigten neuen Berechnungsergebnisse 
vorgestellt und den beteiligten Kommunen bis zum 12.06.2019 die Möglichkeit der 
aktualisierten Stellungnahme eingeräumt. Bereits im Vorfeld wurde der durch das FFR 
u.a. zur Bewertung von aktiven Schallschutzmaßnahmen angewendete Frankfurter 
Fluglärmindex überarbeitet und die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung 
eingearbeitet. Damit wurde eine Anregung vieler an der Konsultation beteiligter 
Kommunen aufgegriffen, auch in der städtischen Stellungnahme vom 14.01.2019 war 
diese Anregung enthalten. Der überarbeitete Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0) wird 
auch zur Bewertung der überarbeiteten Routenvarianten angewendet.  
Die aktuellen Berechnungsergebnisse zeigen, dass eine Verlagerung der Abflugroute 
AMTIX kurz in den Routenverläufen V1 bis V3 und V5 weiterhin ein maßgebliches 
Entlastungspotential sowohl für die nördlichen Darmstädter Stadtteile, als auch für die 
Gesamtregion hat. 
Die neuen Berechnungen zeigen dabei eine geänderte Reihenfolge hinsichtlich der 
möglichen Entlastungswirkung der einzelnen Routenvarianten. Sowohl für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, als auch für die Gesamtregion haben auf dieser Basis 
die Routenvarianten V5 und V3 die bestmögliche Entlastungswirkung. Aus diesem 
Grund hat der Magistrat eine aktualisierte Stellungnahme (siehe Anhang) abgegeben, 
in der er sich entsprechend für eine Verlagerung in der Form der Routenvarianten V5 
und V3 ausspricht.  
 
Am 26.06.2019 wird das FFR im Rahmen eines Sonderkonvents seine Empfehlung 
hinsichtlich der Verlagerung abgeben. In der Fluglärmkommission erfolgt die Beratung 
dann nach der Sommerpause, bei einem positiven Votum würde dann das 
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung abschließend über den Probebetrieb der 
verlagerten Abflugroute entscheiden.  
 
Darmstadt, den 12.06.2019 
56-ro 
 
Dezernat I      Dezernat V 
 
Jochen Partsch     Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister     Stadträtin

anlage 4

290 Zeichen

Punkt 6: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 
Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz  
 (V-Nr. 2019/0191) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: SPD-Fraktion

anlage 6

215 Zeichen

Punkt 10: Aktualisierte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 
Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz  
 (V-Nr. 2019/0191) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 2

6955 Zeichen

Juni 2018, Konsultation Verschiebung AMTIX-kurz 
Laterale Optimierung AMTIX kurz 
Ergebnisse FFI 2.0 
 
8. August 2018, Konsultation Verschiebung AMTIX-kurz

FFI 2.0 - Einführung 
Kapitel 1

FFI 2.0 weiterhin wirkungsbezogen 
Hochbelästigte, Tag 
Zusätzliche fluglärminduzierte Aufwachreaktionen (AWR), Nacht 
 
Verwendung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen auf Basis NORAH 
 
Wesentlicher Unterschied: Betrachtete Gebiete 
 
Umrechnung in Indexpunkte (IP) 
Werte entsprechen 1% der Werte von 2007 
Tag: 1 IP = 2.800 Hochbelästigte (HA) (vorher: 900) 
Nacht: 1 IP = 3.100 AWR (vorher: 3.900) 
 
3 
Aktualisierung des FFI

4 
Frankfurter Tagindex 2.0: 
Betrachtungsgebiete

5 
Frankfurter Nachtindex 2.0: 
Betrachtungsgebiete

Berechnungsergebnisse 
nach FFI 2.0 
Kapitel 2

⎯Berechnung nach FFI 2.0 
 
⎯Darstellung in Indexpunkten, eine Nachkommastelle 
 
⎯Gesamtes südliches Indexgebiet (Kommunen südlich des 
Flughafens) 
 
⎯Balken unterschiedlicher Länge bei gleichem Indexwert -> 
Rundungseffekte 
 
⎯Wenn z.B. von V1 die Rede ist, ist jeweils die neue Variante 
(V1neu etc.) gemeint 
7 
Allgemeine Hinweise

8 
In der Abwägung verbleibende Varianten

FTI 2.0 - Gesamt 
Kapitel 2.1

10 
FTI 2.0 Gesamtübersicht  
Keine Änderungen im HB-Gebiet 
 
V1-5 mit Reduktionen in allen 
sonstigen Gebieten 
 
V6 bis zu 2,9 IP geringerer Effekt 
 
Nur geringe Veränderungen im 
Tagindexgebiet 1 (≤ 0,3 IP) 
 
Bis zu 4 IP in Tagindexgebiet 2 
- V5 am besten 
- V1, V3, V4 folgen mit max. 0,6 IP 
Abstand 
 
Bis zu 5 IP in Kontrollgebiet 
- V3 & V5 am besten 
- V1, V2 folgen mit max. 0,5 IP 
Abstand

FTI 2.0 – Tagindexgebiet 1 
L*
Aeq ≥ 55dB(A) 
 
 
Kapitel 2.2

12 
FTI 2.0 Tagindex 1 - Übersicht 
Nur geringe Änderungen ≤ 0,3 IP

13 
FTI 2.0 Tagindex 1 - Kommunal 
Reduktion in Weiterstadt V1-V5 (zweite 
Kurve) 
Anstieg um 0,1 IP in DA-Wixhausen 
bei V4, durch südlicheren Verlauf

14 
FTI 2.0 Tagindex 1 - Kommunal 
Entlastung Büttelborn bei V5 
durch nördliche Verschiebung

⎯Nur geringe Veränderungen 
 
⎯Kaum Unterschiede zwischen V1-V5 
 
⎯Keine Effekte durch V6b & V6unh 
 
⎯Kommunal: 
⎯ Insb. Entlastung von Weiterstadt (V1-V5) (bis zu 
0,3 IP) 
15 
FTI 2.0 Tagindex 1 - Fazit

FTI 2.0 – Tagindexgebiet 2 
L*
Aeq ≥ 50dB(A) 
 
 
Kapitel 2.3

17 
FTI 2.0 Tagindex 2 - Übersicht 
Reduktionen in allen Varianten, bei V6 um etwa 50% geringer 
V1-V5 unterscheiden sich um lediglich max. 1 IP

18 
FTI 2.0 Tagindex 2 - Kommunal 
V5 mit größter Entlastung in Weiterstadt 
(1,4 IP), gefolgt von V1-3 
Zusätzliche Belastung durch alle Varianten 
außer V6; V4 mit der geringsten Belastung 
Entlastung um fast 5 IP durch V1-
V5, während V6 nur ~2 IP entlasten 
(aufgrund Effekte in Restl. DA)

19 
FTI 2.0 Tagindex 2 - Kommunal 
Belastung durch V2, aufgrund des geraden 
Verlaufs nach der dritten Kurve 
Zunahme durch V5 am größten

⎯ Alle Varianten besser als heutige Route 
 
⎯ V6 mit etwa 50% weniger Entlastung als V1-V5 
 
⎯ Unterschiede zwischen V1-5 max. 1 IP im Gesamteffekt 
 
⎯ Kommunal: 
⎯ Darmstadt: V1-V5 mit deutlich größeren Effekten als V6 (wegen DA Arheilgen & 
Kranichstein), V4 & 6 mit Belastungen in DA-Wixhausen 
⎯ Erzhausen: Neubetroffen durch alle Varianten außer V6, bei V4 am geringsten 
⎯ Weiterstadt (Entlastung) & Erzhausen (Belastung) mit gegensätzlichen Effekten 
bzgl. V5 & V4; V1-V3 als mittlere Varianten 
⎯ Messel: Neubetroffen durch V2 
⎯ Mörfelden-Walldorf: geringe Zunahmen, auch hier V5 mit größten Effekten (0,2 
IP) 20 
FTI 2.0 Tagindex 2 - Fazit

FTI 2.0 – Kontrollgebiet 
L*
Aeq ≥ 48dB(A) 
 
 
Kapitel 2.4

22 
FTI 2.0 Kontrollgebiet - Übersicht 
Reduktionen in allen Varianten, bei V6 um >50% geringer 
V1-V5 unterscheiden sich um lediglich max. 0,8 IP

23 
FTI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal 
Effekte analog Tagindexgebiet 2 
Ausnahme: Belastung in Erzhausen 
durch V6 
Stärkste Entlastung durch V1-3 
& V5, V4 mit geringeren 
Effekten wegen Restl. DA

24 
FTI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal 
Entlastungen insb. durch V1-3 & 6b 
Neubetroffenheit durch V1 & V2 
Neubetroffenheit durch V1-3 & V5

FNI 2.0 - Gesamt 
Kapitel 3.1

26 
FNI 2.0 Gesamtübersicht  
V1-3 & 5 mit Reduktionen in allen 
Gebieten, inkl. HB-Gebiet 
 
V4 mit Zunahme im HB-Gebiet 
 
V6 bis zu 2 IP geringere Effekte, 
keine Reduktion im HB-Gebiet 
 
Bis zu 3,2 IP in Nachtindexgebiet 
- Kaum Unterschiede V1-5 
 
Bis zu 4,4 IP in Kontrollgebiet 
- V5 am besten 
- V1-4 folgen mit max. 1,1 IP 
Abstand

FNI 2.0 – Hochbetroffenengebiet 
L*
Aeq ≥ 50 dB(A) & NAT 6*68 
dB(A) 
Kapitel 3.2

28 
FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Übersicht 
Entlastungen durch V1-3 & 5 
Keine Veränderung durch V6 
Zunahme um 0,1 IP durch V4

29 
FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Kommunal 
Reduktion in Weiterstadt V1-V5 durch zweite Kurve, 
V4 geringerer Effekt 
Belastung nur durch V5 
Betrifft fast ausschließlich DA-Wixhausen 
Belastung durch V4 & V6 
Entlastung durch V1-3 & 5

30 
FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Kommunal 
Belastung von Mörf.-Walldorf bei V5 
am größten

⎯Entlastungen nur durch V1-3 & 5 
 
⎯Belastung durch V4 
 
⎯Keine Effekte durch V6b & V6unh 
 
⎯Kommunal: 
⎯ Insb. Entlastung von Weiterstadt (V1-V5) & DA-
Wixhausen (V1-3 & 5) 
⎯ Belastung von Erzhausen nur durch V5 
⎯ Belastung von DA-Wixhausen durch V4 & V6 
31 
FNI 2.0 Hochbetroffenengebiet - Fazit

FNI 2.0 – Nachtindexgebiet 
L*
Aeq ≥ 45dB(A) 
 
 
Kapitel 3.3

33 
FNI 2.0 Nachtindex - Übersicht 
Nur geringe Änderungen zwischen V1-V5 (≤ 0,2 IP) 
V6 jeweils mit >50% geringeren Entlastungseffekten

34 
FNI 2.0 Nachtindex - Kommunal 
Effekte analog zum Tag: gegensätzliche Effekte in 
Weiterstadt & Erzhausen bzgl. Be-/Entlastung und 
V4-6 
Entlastung DA Arheilgen & Kranichstein um ~3 IP 
V1-5, nur geringe Effekte in DA-Wixhausen 
Zunahme insb. durch V4 in DA-
Wixhausen

35 
FNI 2.0 Nachtindex - Kommunal

⎯Kaum Unterschiede zwischen V1-V5 
 
⎯Deutlich geringere Effekte durch V6 
 
⎯Kommunal: 
⎯ Analoge Effekte zum Tag 
⎯ Gegensätzliche Effekte zwischen Erzhausen 
(Belastung) & Weiterstadt (Entlastung) 
⎯ Effekte in Darmstadt v.a. in Arheilgen & 
Kranichstein 
36 
FNI 2.0 Nachtindex - Fazit

FNI 2.0 – Kontrollgebiet 
L*
Aeq ≥ 43dB(A) 
 
 
Kapitel 3.4

38 
FNI 2.0 Kontrollgebiet - Übersicht 
Reduktionen in allen Varianten, bei V6 geringer 
V1-V5 unterscheiden sich um lediglich max. 0,8 IP

39 
FNI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal 
Effekte analog Nachtindexgebiet

40 
FNI 2.0 Kontrollgebiet - Kommunal 
Zunahme in Messel V1-2

⎯Alle Varianten besser als heutige Route 
 
⎯V6 mit geringerer Entlastung als V1-V5 
 
⎯Kommunal: 
⎯ Analoge Effekte zum Nachtindexgebiet 
⎯ Zunahme in Messel durch V1-2 
 
41 
FNI 2.0 Kontrollgebiet - Fazit

Forum Flughafen und Region 
Kommission zur Abwehr 
des Fluglärms (Flughafen 
Frankfurt am Main) 
Gemeinnützige Umwelthaus GmbH 
Rüsselsheimer Str. 100  
65451 Kelsterbach 
www.umwelthaus.org 
www.forum-flughafen-region.de 
Geschäftsstelle 
Postfach 600727 
60337 Frankfurt am Main 
www.flk-frankfurt.de 
 
42 
konsultation.aktiver-schallschutz.de

Beratungsverlauf (4)

TOP 21
TOP 10
TOP 232
TOP 6

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0191
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00