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V/0367/2020

Erneutes Einvernehmen der Stadt Münster zum Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster auf einem Standort nordöstlich von Münster-Wolbeck

Vorlagen 23.04.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.3.12

Anlage A

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Ansehen

Anlage-2_V-0367-2020

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Ansehen

Anlage-3_V-0367-2020

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage-1_V-0367-2020

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Ansehen

Anlage A

2725 Zeichen

Anlage A zur V/0367/2020 
Kurzüberblick 
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) -  vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb 
(BLB) NRW (Niederlassung Münster) - hat für den Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Müns-
ter einen geeigneten Standort nordöstlich von Münster-Wolbeck, östlich der Telgter Straße, aus-
gewählt und das entsprechende Grundstück erworben.  
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den geplanten Neubau der JVA Münster auf 
der ausgewählten Fläche hatte der Rat der Stadt Münster bereits am 04.07.2018 beschlossen 
(vgl. Vorlage V/0459/2018). 
Mit Schreiben vom 12.10.2018 hatte die Bezirksregierung Münster dem BLB Münster einen auf 
zwei Jahre befristeten Vorbescheid zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorha-
bens erteilt. 
Nunmehr hat der BLB Münster einen Antrag auf Verlängerung des erteilten Vorbescheids gestellt. 
Vor Zustimmung der Bezirksregierung Münster zu diesem Antrag des BLB ist die Stadt Münster 
erneut zu hören. Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt Münster dafür eine Frist zur Stel-
lungnahme bis zum 30.05.2020 gesetzt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage soll das Ziel verfolgt werden: 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Mit dem geplanten Neubau der JVA wird der Justizstandort Münster weiter gestärkt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche projektbezogenen Infrastrukturkosten für den Neubau 
der JVA Münster am Standort nordöstlich von Münster-Wolbeck, östlich der Telgter Straße, vom 
Land NRW getragen werden und der Stadt Münster somit keinerlei Infrastrukturkosten für Erschlie-
ßung, Eingrünung etc. des Projektstandortes entstehen werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlage ist das BauGB. Gem. § 36 (1) Satz 2 BauGB i.V.m. § 37 Abs. 1 BauGB er-
klärt der Rat das Einvernehmen der Stadt Münster zum Neubau der JVA Münster am Standort 
nordöstlich von Münster-Wolbeck, östlich der Telgter Straße.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Anlage-2_V-0367-2020

2224 Zeichen

" BauGB abzuweichen.

Audce 2

Bezirksregierung Münster

Durchschrift,
- Austug-

Bezirksröglerung Münster « 481 28 Münster

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Münster
Hohenzollerniring 80

48145 Münster

Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Münster-Wolbeck
Zustimmung gem. $ 80 1.V. mit $ 71 BauO NRW, 88 35 und 37 BauGB

1. Antrag des Bau- und Liegenschaftsbotriebes NRW vom 283. 02. 201 8

2. ‚Stellungnahme der Stadt Münster vom 06.07.2018

Baugrundstück: Münster-Wolbeck, Telgter Straße _
Gemarkung 5012 Wolbeck-Kirchspiel, Flur 022
Flurstücke 24, 28-30, 32, 33, 38, 135-142

Hiermit erieile ich unbeschadet privater Rechte Dritter meine Zustimmung

vfoser! 2620

12. Oktober 2018
Seite 1 von34

Aktenzeichen:
35.01.01.01-07/18

Auskunft erteilt:
Martin Stolz

Durchwahl:
+49 0251 11-1818

. Telefax:

+49 {0)261 411 2525

Raum: 361

, EMail: °

mariin.stolz,

° @brms.nrw.de

Dienstgebäude und
Lieferanschrift:

Domplatz 1-3

48143 Münster

Telefon: +49 (0)251 411-0
Telefax: +49 (0)251 411-2525
Poststelle@brms.nrw.de
www.brms.nrw.de -

"ÖPNV - Haltestellen: :

Domplatz; Linien 1, 2,4, 9,

gem. $ 801.V.m. $ 71 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen-"

Landesbauordnung (BauO NRW) zum Antrag des Bau- und. Liegen-
schaftsbetriebes NRW, Niederlassung Münster (BLB NRW) auf Erteilun:

eines Vorbescheids hinsichtlich der im Antrag gestellten Frage zur pla-
nungsrechtlichen Zulässigkeit des 0.g. Vorhabens.

. ‘Der Vorbescheid gi it zwei Jahre, Diese Frist. kann auf schriftlichen Antrag .

jeweils bis zu eiriem Jahr verlängert werden.

Gleichzeitig entscheide ich ‚gem. 8 37 Abs. 1 Baugesetzbuch (Bauaß),
dass das Vorhaben es erforderlich macht, von den Vorsehriften des 5: 35

Begründung:

bauplanungsrechtlichen Voranfrage auf der Grundlage des $ 35 Abs. 2

10, 11, 12, 13, 14, 22

- Bezirksregierung IF .

(Albrecht-Thaer-Str. 9)
Line 17

. Grünes Umweltschutztelefon:,

B +49 (0)251 411 — 3800

a

' Auf die vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb beantragte Zustimmung ge-:
mäß $ 80 Abs.1 BauO NRW in Verbindung mit $ 71 BauO NRW zu der‘

" Konto der Landeshauptkasse;

Landesbank Hessen-Thürin-
gen (Helaba)

IBAN : DES9 3005 0000 0001
6835 15 .-

BIC: WELADEDDXXX
"Gläubiger-ID
DES9ZZ200000094452

Anlage-3_V-0367-2020

2337 Zeichen

( J
bei Gegenstimmen (DIE LINKE., Piraten/ÖDP) und Stimmenthaltungen (AfD):

ÄnLAGE 3
V[036+[2020

42

OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, Hetr Pfau)

„I. Sachentscheidung:

1.

Der Rat begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen. (NRW) - vertreten durch den Bau-
und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW’ (Niederlassung Münster) - für.den Neubau der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster nach Durchführung einer umfassenden
gesamträumlichen Standortanalyse einen geeigneten Standort nordöstlich von Münster- :
Wolbeck, östlich der Telgter Straße (Anlage 1a), ausgewählt und das entsprechende
Grundstück zwischenzeitlich erworben hat. Mit dem geplanten zeitgemäßen Neubau der -
JVA wird der ‚Justizstandort Münster weiter gestärkt.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der BLB NRW (Niederlassung Münster) bei’ der

Bezirksregierung Münster als zuständiger Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage zur
Errichtung der'neuen JVA Münster am Standort nordöstlich von Münster-Wolbeck, östlich

. der Telgter Straße, gestellt und auf Grundlage des $ 37 BauGB (Bauliche Maßnahmen
‘des Bundes und der Länder) ein Zustimmungsverfahren gem. & 80 Bau NRW

(Öffentliche Bauherren) beantragt hat.

Der Rat geht davon aus, dass sämtliche projektbezogenen Infrastrukturkosten für den
Neubau der JVA Münster am Standort nordöstlich von Münster-Wolbeck, östlich der
Telgter Straße, vom Land NRW getragen werden und der Stadt Münster somit keinerlei
Kosten für die ‚Erschließung, Eingrünung etc. des Projektstandortes entstehen werden.

Unter der. Maßgabe des Beschlusses zu Ziffer 3. und unter der Veraussetzung der -
Anwendungsmöglichkeit des $ 37 BauGB (Bauliche Maßnahmen des :Bundes’ und der

Der Rat geht davon aus, dass zukünftig nur eine N in Münster betrieben wird und der.
bisherige Standort an der Gartenstraße 22-32 der Stadt Münster vom Land NRW für eine
dem Standort angemessene städtebauliche und stadtstrukturell sinnvolle Entwicklung zur
Verfügung gestellt wird, sobald die neue JVA in Münster-Wolbeck in Betrieb geht. Der Rat
beauftragt: daher die Verwaltung, alle dafür erforderlichen Schritte vorzubereiten und
durchzuführen. . .

I, Finanzielle Auswirkungen:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden
Beschlussvorschläge keine Kosten und Folgekosten entstehen. “

‚Der Rat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Beschlussvorlage

3871 Zeichen

V/0367/2020 
V/0367/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erneutes Einvernehmen der Stadt Münster zum Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster 
auf einem Standort nordöstlich von Münster-Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat erklärt das Einvernehmen der Stadt Münster gem. § 36 (1) Satz 2 BauGB zu der vom Bau- 
und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Münster, bei der Bezirksregierung Münster bea n-
tragten Verlängerung des bereits im Jahr 2018 erteilten Vorbescheids zum Neubau der JVA Mün s-
ter auf einem Standort östlich der Telgter Straße, nordöstlich von Münster-Wolbeck. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den vorstehenden Beschlussvo r-
schlag keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 23.03.2020 (sh. Anlage 1) hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster 
mitgeteilt, dass der Bau - und Liegenschaftsbetrieb (BLB) - Niederlassung Münster (NL MS) - einen 
Antrag auf Verlängerung des am 12.10.2018 von der Bezirksregierung Münster erteilten Vorb e-
scheids (sh. Anlage 2) gestellt hat.  
 
Der am 12.10.2018 erteilte Vorbescheid bezog sich auf die Frage zur planungsrechtlichen Zulässi g-
keit des Vorhabens am gewählten Standort nordöstlich von Münster -Wolbeck, östlich der Telgter 
Straße, und ist seinerzeit von der Bezirksregierung Münster auf zwei Jahre befristet worden.  
 
Stadtplanungsamt 
 
27.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Franke 
Telefon: 492 61 10 
FrankeGerd@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0367/2020 
Im o.a. Schreiben vom 23.03.2020 teilt die Bezirksregierung Münster mit, dass sich bzgl. des Antrags 
auf Verlängerung des am 12.10.2018 erteilten Vorbescheids die seinerzeit eingereichten Bauvorlagen 
sowie die maßgebliche Fragestellung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens aktuell 
nicht verändert haben. 
 
Gem. § 36 (1) Satz 2 BauGB und § 79 (4) Satz 3 BauO NRW ist die Stadt Münster im vorliegenden 
Fall der Verlängerung des Vorbescheids vor Zustimmung der Bezirksregierung Münster zum Antrag 
auf Verlängerung zu hören. Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt Münster mit o.a. Schreiben 
vom 23.03.2020 dafür eine Frist zur Stellungnahme bis zum 30.05.2020 gesetzt, die nicht verlänge r-
bar ist. 
 
Der Rat der Stadt Münster hatte bereits in seiner Sitzung am 04.07.2018 mit seinem Beschluss zur 
Vorlage V/0459/2018 das Einvernehmen der Stadt Münster gem. § 36 (1) Satz 2 BauGB zum Neubau 
der JVA Münster am Standort nordöstlich von Münster -Wolbeck, östlich der Telgter Straße, erklärt 
(sh. Anlage 3). 
 
Um die von der Bezirksregierung Münster der Stadt Münster gesetzte Frist für die Abgabe einer Ste l-
lungnahme zum Antrag des BLB / NL MS auf Verlängerung des am 12.10.2018 erteilten Vorb e-
scheids bis zum 30.05.2020 einhalten zu können, ist eine Beratung und Beschlussfassu ng der vorlie-
genden Vorlage in der angegebenen Beratungsfolge zwingend erforderlich.   
 
Sollte eine Stellungnahme der Stadt Münster nicht bis zur gesetzten Frist am 30.05.2020 der Bezirks-
regierung Münster zugehen, gilt das Einvernehmen der Stadt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt. 
 
Der BLB / NL MS beabsichtigt das Genehmigungsverfahren zum Bau der neuen JVA Münster im Juli 
/ August 2020 zu starten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Anlage 1: Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 23.03.2020 
 
- Anlage 2: Auszug aus Vorbescheid der Bezirksregierung Münster vom 12.10.2018  
 
- Anlage 3: Beschluss des Rates am 04.07.2018 zur Vorlage V/0459/2018

Anlage-1_V-0367-2020

2274 Zeichen

Anuftge A
V[036#[2020

Bezirksregierung Münster

Stadt Münstör

Beziksreglerung Münster ’ AB12B Münster . 23.03.2020

Stadt Münst Stachpanuhgeam! “ Selte 1 von2

adt Münster

Der Oberbürgermeister 25 5, MR. 20 A BERER | Aklenzeichen:

Mi Stadtplanungsamt ” u £ |@& EI 4 de 2 35.01.01.01-05/20

Herrn Franke Au .

Albersioher Weg 33 Baren IZE

48155 Münster . \ Sfed go ale. „ Auskunft erteilt: .
Sch AMT MAÜINSTER]| ‚Daniel Heitbrack

‚det 75.02 2029
| Telefax:

Verlängerung des Vorbescheids zum Neubau dei Vet +49 Oast art. -83032°
Beteiligung:gem. $ 36 BauGB und $ 79 BauO NRW 2018 "Raum si7
. . ö . " °  E-Mallı
Vorboscheid IJVA Münster, Az. 35,01.01.01-07/18, or
r Zeichen: 61.20. -

Durchwahl: - "
+49 (0)251 411-3092

j " . Dienstgebäude und
Sehr geehrter Herr Franke, “ Lieferanschrift
. . B Domplatz 1-3
48143 Münster

der Bau- und Liegenschaftsbetridb NRW, Niederlassung Münster hat mit Tolere 110 (lası atıenas

Schreiben vom 05.03.2020 (eingegangen am 10.03.2020) gemäß $ 79 nd
BauO NRW 20181. V.m. 8 77 BauO NRW 2018 einen ‚Antrag auf Ver-

längerunig des erteilten Vorbescheides für den Neubau der Justizvoll- OPNY = Haltestellen:
Domplatz: Linien 1,2,4,9,

"zugsanstalt Münster (Az: 35.01 01.01.0741 8) gestellt. Die 'Bauvorlagen | 10, 11, 12, 13, 14, 22

sowie die Fragestellung sind unverändert. Als Anlage erhalten Sie eine , (Aneenmaarst.o)

Dürchschrift des damals erteilten "Zustimmungsbescheides der Voran- „ nie 17
frage. Sofern Sie die Bauvörlagen erneut benötigen, bitte ich'um Rück- 5
meldung. on - Grünes Umweltschutztelefon: .

+49 (0)251 411 - 3300

Gemäß $ 36 Abs, 1 Satz 2 BauGB und $ 79 Abs. 4 Satz 2 Bauo NRW |

2018 ist die Gemeinde zu hören, 4. Konto der Landeshauptkasse:
em . “ . Landesbank Hessen-

= Thüringen’ (Helaba),
Ich bitte um Ihre: Rückäu Berung bis zum 30.05. 202 N. DAN :DESO 3005:0600 0001
Andernfalls gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt (8 36 Abs. 2 BIC: WELADEDDXXX
Satz 2 BauGB).. - @läubiger-ID"

DES59ZZZODOON094452

A Tele ut an 06.00.20 u
Harn. Neilbsoct (Bern Diese Ace vH

Bezirksregierung Münster

Im Rahmen der Beteiligung bitte ich in eigener Zuständigkeit’zu klären, „Seite 2 von 2
welche Stellen innerhalb Ihres Hauses beteiligt werden. '

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

" gez. Daniel Heitbrock

Beratungsverlauf (4)

06.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.3.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (4)

  • Telgter Straße
  • Gartenstraße 22
  • Albrecht-Thaer-Straße 9
  • Domplatz 1

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Details

Aktenzeichen
V/0367/2020
Typ
Vorlagen
Datum
23.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37