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V/0633/2021

Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2021

Vorlagen 02.09.2021

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V_0633_2021_Anlage 1_Statusbericht_Ratsantrag_Post_EEG_und_Frackinggas

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V_0633_2021_Anlage 1_Statusbericht_Ratsantrag_Post_EEG_und_Frackinggas

6668 Zeichen

Statusbericht zum Ratsantrag „Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den 
Stadtwerken und Stadtnetzen Münster“ vom 16. Juni 2020 
Stand: 20.07.2021 
 
1. Betroffene Post-EEG-Anlagen der nächsten Jahre 
 
Im Stadtgebiet Münster wird in den nächsten Jahren folgende Anzahl und Leistung an PV-Anlagen 
aus der EEG-Vergütung fallen.  
 
Jahr 
PV-Anlagen  
mit auslaufender 
EEG-Förderung 
Leistung 
in kWp 
2021 41 291 
2022 29 224 
2023 34 196 
2024 107 1112 
2025 103 879 
2026 97 1006 
2027 107 1289 
2028 139 2081 
2029 171 3958 
2030 308 9063 
 
 
2. Übergangslösung der Stadtnetze Münster für Post-EEG-Anlagen  
Die Stadtnetze Münster haben im März 2021 den Anlagenbetreibern von ausgeförderten Anlagen in 
einer schriftlichen Mitteilung folgende Optionen gemäß der am 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG-
Novelle angeboten:  
- Volleinspeisung und Erhalt der sog. Auffangvergütung:   
Die Vergütung orientiert sich am „Jahresmarktwert Solar“. Dieser variierte in den 
vergangenen Jahren zwischen 2 und 4 Ct/kWh.  
- Überschusseinspeisung/Selbstverbrauch/Direktlieferung:  
In diesem Fall bieten die Stadtnetze Münster eine Umrüstung der Messtechnik an, die für die 
Eigenstromnutzung erforderlich ist.  
Darüber hinaus wurde den betroffenen Anlagenbetreibern die Möglichkeit offeriert die erzeugten 
Mengen an einen externen Direktvermarkter zu geben, die Anlage eigenständig im Rahmen eines 
Repowerings zu erneuern oder, sofern der Weiterbetrieb nicht mehr möglich ist, die Anlage 
stillzulegen.  
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/ 0633/2021

3. Aktuelle Ideen einer nachhaltigen Lösung:  
 
Repowering als Service-Dienstleistung 
Die Stadtwerke Münster prüfen, ob sie als Erweiterung der neuen Photovoltaik-Dienstleistung das 
Repowering von Anlagen als erweiterte Dienstleistung anbieten können. Der Begriff des Repowerings 
kann grundsätzlich im Zusammenhang mit PV-Anlagen weit gedacht werden. Möglich wäre ein 
solches z.B. durch Austausch einzelner Module innerhalb der 20-jährigen Förderzeit, um so unter 
Beibehaltung der Leistung den Ertrag der Anlage erhöhen zu können. Unabhängig von dem 
Förderstatus der Anlage könnten weiterhin auch Dienstleistungen rund um den Tausch technischer 
Komponenten, z.B. des Wechselrichters, davon umfasst sein. Ist eine Anlage aus der Haupt- und 
anschließend auch der Anschlussförderung nach EEG gefallen, könnte ein Repowering durch die 
Stadtwerke ferner auch durch die Installation einer neuen Anlage unterstützt werden. 
Hierzu ist insbesondere jedoch noch unklar, ob eine Vereinbarkeit mit der Gemeindeordnung NRW 
gegeben ist, wenn die Stadtwerke Münster dies in Eigenregie erbringen. In jedem Fall möchten die 
Stadtwerke Münster betroffene Anlagenbetreiber über Serviceleistungen bei einem Repowering – 
egal welcher Art - unterstützen, um den Weiterbetrieb der Anlagen zu fördern oder neue, durch 
technischen Fortschritt oft auch erhöhte Erzeugungskapazitäten zu schaffen.  
 
Regionalstromplattform mit Direktvermarktung   
Die Stadtwerke Münster erarbeiten und prüfen in einem laufenden internen Projekt Optionen für ein 
regionales Ökostrom-Angebot. In diesem Zuge werden auch diverse Regionalstromplattformen 
verglichen, die der Zusammenführung von Angebot (Anlagenbetreiber) und Nachfrage (Endkunden) 
dienen. In solch einer Plattform könnte übrigens ebenfalls eine (mittelbare) Form des Repowerings 
gesehen werden, da eine kaufmännische Abnahme des in einer ausgeförderten Anlage erzeugten 
Stroms die endgültige Stilllegung der Anlage verhindern könnte.   
So wird das Tarifangebot der Stadtwerke Münster demnächst nicht nur zu 100% auf Ökostrom 
umgestellt, sondern um ein Zusatzangebot den Strom aus regionalen Anlagen zu beziehen erweitert.  
Im Rahmen einer Marktrecherche und mit dem Gedanken eine Kooperation mit anderen 
Stadtwerken einzugehen, fanden bereits Gespräche mit mehreren Energieversorgern und Plattform-
Betreibern statt. Insbesondere die serviceintensive Direktvermarktung mit einem erforderlichen 24/7  
Marktzugang erfordert Kooperationen und/oder die Einbindung von Dienstleistern im Hintergrund. 
Es wird angestrebt in 2022 ein erstes vermarktungsfähiges Regionalstromangebot fertigzustellen. 
Dabei sollen zukunftsfähige Strukturen und Softwarekomponenten aufgebaut/eingesetzt werden.    
Konkret sind schon einige Gespräche geführt worden und weitere in Planung:        
Regionalstromplattformen:  
• SW Soest: Stromodul: Kooperation mit Rheinenergie 
• SW Bielefeld: Alliander 
• SW Wuppertal: Tal.Markt: Regionaler Ökostrom (in Planung) 
• SW Halle (in Planung) 
• SW Kassel (in Planung)

EVUs:  
• SW Tübingen (sind auch Direktvermarkter): TüStrom Natur (Ökostrom aus Deutschland, nicht 
aus der Region) 
• SW Steinfurt (Verbund Energielandwerker): Unser Landstrom (Regionalstrom (nicht Öko)) 
• SW Lingen: Regional-Strom (nicht Öko) + HKN  
ASEW: Grundsätzlicher Austausch zum Thema 
   
Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020  
„A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas“ 
Stand: 13. August 2021 
 
Bezüglich der Beschlusspunkte Nr. 1-3 und 5 der Vorlage V/0810/2020 verweisen wir auf unsere 
Stellungnahme vom 27. Juli 2020. Der Sachstand ist unverändert. 
 
Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas 
Bereits heute ist es sehr unwahrscheinlich, dass Gas aus Fracking nach Münster gelangt, allerdings 
auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Denn das europäische Gasnetz, an das auch Deutschland / 
Münster angeschlossen sind, wird an unterschiedlichen Stellen mit Gas befüllt. Das Gas stammt aus 
diversen Quellen – unter anderem aus Flüssiggas-Terminals (LNG) an den europäischen Küsten, die 
auch aus den USA beliefert werden. Solange das LNG die technischen Anforderungen 
(Zusammensetzung) erfüllt, werden LNG-Lieferungen regasifiziert und ins europäische Gasnetz 
eingespeist. Der Anteil von LNG-Importen aus Frackinggas ist unser Einschätzung nach allerdings sehr 
gering – andere Quellen überwiegen deutlich. 
Die Stadtwerke Münster haben sich in ihrer Strategie als Ziel gesetzt, (weiterhin) nachweisbar Erdgas 
ohne Fracking zu beziehen. Dafür ist ein Markt für Herkunftsnachweise – ähnlich dem Strommarkt – 
die Voraussetzung, auf dem wir unsere Nachfrage decken könnten. Auf den Aufbau eines solchen 
Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem über die entsprechenden 
Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald entsprechende Angebote 
verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs- und Produktstrategie prüfen. Die 
Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein, allerdings nur langfristig zu realisieren 
(+/- Jahr 2030).

Anlage A

1159 Zeichen

Anlage A zur V/0633/2021 
Kurzüberblick 
Der vorliegende Bericht informiert die Mitglieder des AUKB und AWLFW jährlich gemäß Vorlage 
V/0810/2020 zum Status Quo bei der Stadtwerke Münster GmbH bezüglich des: 
- Ausstiegs aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking  
- Umgangs mit Post EEG-Anlagen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel des Berichts ist die turnusgemäße Information der Gremienmitglieder gemäß des Beschlus-
ses V/0810/2020 im HFA vom 26.08.2020.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Eventuelle Aufwendungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Jährlicher Bericht gemäß V/0810/2020 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Berichterstattung im Rahmen klimaschutzrelevanter Gremienbeschlüsse

Berichtsvorlage

1501 Zeichen

V/0633/2021
V/0633/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im
3. Quartal 2021
Beratungsfolge
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
Bericht:
In seiner Sitzung am 26.08.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mit der
Vorlage V/0810/2020 u.a. eine jährliche Berichterstattung des Beteiligungsmanagements zu den
Beschlusspunkten der Vorlage beschlossen.
Auf Basis dieser Vorlage und den darin behandelten Ratsanträgen der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken
Münster; A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas) wurde die
fachliche Stellungnahme der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH eingeholt.
Die Verwaltung berichtet mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Geschäftsführung, die
auch die Sicht der Stadtnetze Münster GmbH umfasst, erstmals über den Status Quo bei der
Stadtwerke Münster GmbH und den bereits unternommenen Maßnahmen. Der nächste Bericht ist für
das 3. Quartal 2022 geplant.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlage A
Anlage 1 Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
15.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
T elefon:492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de

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V/0633/2021

Beratungsverlauf (2)

21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0633/2021
Typ
Vorlagen
Datum
02.09.2021
Erstellt
17.08.2021 14:58