V/0633/2021
Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2021
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V_0633_2021_Anlage 1_Statusbericht_Ratsantrag_Post_EEG_und_Frackinggas
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Statusbericht zum Ratsantrag „Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken und Stadtnetzen Münster“ vom 16. Juni 2020 Stand: 20.07.2021 1. Betroffene Post-EEG-Anlagen der nächsten Jahre Im Stadtgebiet Münster wird in den nächsten Jahren folgende Anzahl und Leistung an PV-Anlagen aus der EEG-Vergütung fallen. Jahr PV-Anlagen mit auslaufender EEG-Förderung Leistung in kWp 2021 41 291 2022 29 224 2023 34 196 2024 107 1112 2025 103 879 2026 97 1006 2027 107 1289 2028 139 2081 2029 171 3958 2030 308 9063 2. Übergangslösung der Stadtnetze Münster für Post-EEG-Anlagen Die Stadtnetze Münster haben im März 2021 den Anlagenbetreibern von ausgeförderten Anlagen in einer schriftlichen Mitteilung folgende Optionen gemäß der am 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG- Novelle angeboten: - Volleinspeisung und Erhalt der sog. Auffangvergütung: Die Vergütung orientiert sich am „Jahresmarktwert Solar“. Dieser variierte in den vergangenen Jahren zwischen 2 und 4 Ct/kWh. - Überschusseinspeisung/Selbstverbrauch/Direktlieferung: In diesem Fall bieten die Stadtnetze Münster eine Umrüstung der Messtechnik an, die für die Eigenstromnutzung erforderlich ist. Darüber hinaus wurde den betroffenen Anlagenbetreibern die Möglichkeit offeriert die erzeugten Mengen an einen externen Direktvermarkter zu geben, die Anlage eigenständig im Rahmen eines Repowerings zu erneuern oder, sofern der Weiterbetrieb nicht mehr möglich ist, die Anlage stillzulegen. Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/ 0633/2021 3. Aktuelle Ideen einer nachhaltigen Lösung: Repowering als Service-Dienstleistung Die Stadtwerke Münster prüfen, ob sie als Erweiterung der neuen Photovoltaik-Dienstleistung das Repowering von Anlagen als erweiterte Dienstleistung anbieten können. Der Begriff des Repowerings kann grundsätzlich im Zusammenhang mit PV-Anlagen weit gedacht werden. Möglich wäre ein solches z.B. durch Austausch einzelner Module innerhalb der 20-jährigen Förderzeit, um so unter Beibehaltung der Leistung den Ertrag der Anlage erhöhen zu können. Unabhängig von dem Förderstatus der Anlage könnten weiterhin auch Dienstleistungen rund um den Tausch technischer Komponenten, z.B. des Wechselrichters, davon umfasst sein. Ist eine Anlage aus der Haupt- und anschließend auch der Anschlussförderung nach EEG gefallen, könnte ein Repowering durch die Stadtwerke ferner auch durch die Installation einer neuen Anlage unterstützt werden. Hierzu ist insbesondere jedoch noch unklar, ob eine Vereinbarkeit mit der Gemeindeordnung NRW gegeben ist, wenn die Stadtwerke Münster dies in Eigenregie erbringen. In jedem Fall möchten die Stadtwerke Münster betroffene Anlagenbetreiber über Serviceleistungen bei einem Repowering – egal welcher Art - unterstützen, um den Weiterbetrieb der Anlagen zu fördern oder neue, durch technischen Fortschritt oft auch erhöhte Erzeugungskapazitäten zu schaffen. Regionalstromplattform mit Direktvermarktung Die Stadtwerke Münster erarbeiten und prüfen in einem laufenden internen Projekt Optionen für ein regionales Ökostrom-Angebot. In diesem Zuge werden auch diverse Regionalstromplattformen verglichen, die der Zusammenführung von Angebot (Anlagenbetreiber) und Nachfrage (Endkunden) dienen. In solch einer Plattform könnte übrigens ebenfalls eine (mittelbare) Form des Repowerings gesehen werden, da eine kaufmännische Abnahme des in einer ausgeförderten Anlage erzeugten Stroms die endgültige Stilllegung der Anlage verhindern könnte. So wird das Tarifangebot der Stadtwerke Münster demnächst nicht nur zu 100% auf Ökostrom umgestellt, sondern um ein Zusatzangebot den Strom aus regionalen Anlagen zu beziehen erweitert. Im Rahmen einer Marktrecherche und mit dem Gedanken eine Kooperation mit anderen Stadtwerken einzugehen, fanden bereits Gespräche mit mehreren Energieversorgern und Plattform- Betreibern statt. Insbesondere die serviceintensive Direktvermarktung mit einem erforderlichen 24/7 Marktzugang erfordert Kooperationen und/oder die Einbindung von Dienstleistern im Hintergrund. Es wird angestrebt in 2022 ein erstes vermarktungsfähiges Regionalstromangebot fertigzustellen. Dabei sollen zukunftsfähige Strukturen und Softwarekomponenten aufgebaut/eingesetzt werden. Konkret sind schon einige Gespräche geführt worden und weitere in Planung: Regionalstromplattformen: • SW Soest: Stromodul: Kooperation mit Rheinenergie • SW Bielefeld: Alliander • SW Wuppertal: Tal.Markt: Regionaler Ökostrom (in Planung) • SW Halle (in Planung) • SW Kassel (in Planung) EVUs: • SW Tübingen (sind auch Direktvermarkter): TüStrom Natur (Ökostrom aus Deutschland, nicht aus der Region) • SW Steinfurt (Verbund Energielandwerker): Unser Landstrom (Regionalstrom (nicht Öko)) • SW Lingen: Regional-Strom (nicht Öko) + HKN ASEW: Grundsätzlicher Austausch zum Thema Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 „A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas“ Stand: 13. August 2021 Bezüglich der Beschlusspunkte Nr. 1-3 und 5 der Vorlage V/0810/2020 verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 27. Juli 2020. Der Sachstand ist unverändert. Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas Bereits heute ist es sehr unwahrscheinlich, dass Gas aus Fracking nach Münster gelangt, allerdings auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Denn das europäische Gasnetz, an das auch Deutschland / Münster angeschlossen sind, wird an unterschiedlichen Stellen mit Gas befüllt. Das Gas stammt aus diversen Quellen – unter anderem aus Flüssiggas-Terminals (LNG) an den europäischen Küsten, die auch aus den USA beliefert werden. Solange das LNG die technischen Anforderungen (Zusammensetzung) erfüllt, werden LNG-Lieferungen regasifiziert und ins europäische Gasnetz eingespeist. Der Anteil von LNG-Importen aus Frackinggas ist unser Einschätzung nach allerdings sehr gering – andere Quellen überwiegen deutlich. Die Stadtwerke Münster haben sich in ihrer Strategie als Ziel gesetzt, (weiterhin) nachweisbar Erdgas ohne Fracking zu beziehen. Dafür ist ein Markt für Herkunftsnachweise – ähnlich dem Strommarkt – die Voraussetzung, auf dem wir unsere Nachfrage decken könnten. Auf den Aufbau eines solchen Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem über die entsprechenden Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald entsprechende Angebote verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs- und Produktstrategie prüfen. Die Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein, allerdings nur langfristig zu realisieren (+/- Jahr 2030).
Anlage A
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Anlage A zur V/0633/2021 Kurzüberblick Der vorliegende Bericht informiert die Mitglieder des AUKB und AWLFW jährlich gemäß Vorlage V/0810/2020 zum Status Quo bei der Stadtwerke Münster GmbH bezüglich des: - Ausstiegs aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking - Umgangs mit Post EEG-Anlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel des Berichts ist die turnusgemäße Information der Gremienmitglieder gemäß des Beschlus- ses V/0810/2020 im HFA vom 26.08.2020. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Eventuelle Aufwendungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Jährlicher Bericht gemäß V/0810/2020 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Berichterstattung im Rahmen klimaschutzrelevanter Gremienbeschlüsse
Berichtsvorlage
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V/0633/2021 V/0633/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2021 Beratungsfolge 21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht Bericht: In seiner Sitzung am 26.08.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mit der Vorlage V/0810/2020 u.a. eine jährliche Berichterstattung des Beteiligungsmanagements zu den Beschlusspunkten der Vorlage beschlossen. Auf Basis dieser Vorlage und den darin behandelten Ratsanträgen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster; A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas) wurde die fachliche Stellungnahme der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH eingeholt. Die Verwaltung berichtet mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Geschäftsführung, die auch die Sicht der Stadtnetze Münster GmbH umfasst, erstmals über den Status Quo bei der Stadtwerke Münster GmbH und den bereits unternommenen Maßnahmen. Der nächste Bericht ist für das 3. Quartal 2022 geplant. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A Anlage 1 Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH Amt für Finanzen und Beteiligungen 15.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt T elefon:492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0633/2021
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0633/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.09.2021
- Erstellt
- 17.08.2021 14:58