Änderung zur rückwirkenden Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3648/2021 vom 18.11.2021
Stand: Am 14.12.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage Satzungstext
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Änderung der Satzung zur rückwirkenden Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ….2021 aufgrund der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (SGV. NRW. 2061) in Verbindung mit den §§ 2, 4, 6, 12 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969(SGV. NRW. 610) und den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 1. Die Satzung erhält die Bezeichnung „Satzung zur rückwirkenden Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 und deren Änderungssatzungen vom 16. Dezember 2015 und vom 21. Dezember 2016“. 2. Es wird folgender § 2 eingefügt: „§ 2 Die vorstehenden rückwirkenden Änderungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 und des § 7 Abs. 2 Nr. 3 gelten auch für die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Straßenreinigungs- satzung – StrReinS –) vom 16. Dezember 2015 (ABl. StK 2015, 575) und die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung – StrReinS –) vom 21. Dezember 2016 (ABl. StK 2016, 520). 3. § 2 erhält die Bezeichnung „§ 3“. 4. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3648/2021 Freigabedatum 18.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung zur rückwirkenden Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Änderung der Satzung zur rückwirkenden Änderung der Sat- zung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 in der in der Anlage beigefügten Fassung. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In der Straßenreinigungssatzung vom 19. Dezember 2012 wurden auf Hinweis des Verwaltungsge- richts Köln mit Satzung vom 16.06.2021 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 06.05.2021 Klarstellun- gen zu § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 vorgenommen (Vorlage 0988/2021). Dabei wurde davon ausgegan- gen, dass die Änderung die Zeitspanne von 2013 bis 2021 erfassen würde. Da jedoch in den Satzun- gen für 2016 und 2017 die alte Fassung des § 7 noch einmal nachrichtlich aufgeführt worden ist, wer- den diese Satzungen hier vorsorglich mit in die rückwirkende Änderung einbezogen. Damit erhalten auch die Änderungssatzungen 2016 und 2017 die neue Fassung des § 7. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Eine Beschlussfassung im gleichen Jahr der bereits im Mai erfolgten rückwirkenden Sat- zungsänderungen in gleicher Sache ist aus Rechtsgründen zu empfehlen. Anlage Satzungstext
Beratungsverlauf
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25.11.2021
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
29.11.2021
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.11, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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