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3648/2021

Änderung zur rückwirkenden Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 6.1.2

Beschlussvorlage Rat

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Anlage Satzungstext

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Beschlussvorlage Rat

1946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3648/2021 
Freigabedatum 
18.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung zur rückwirkenden Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Änderung der Satzung zur rückwirkenden Änderung der Sat-
zung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 
(Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 in der in der Anlage beigefügten 
Fassung. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.11.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
In der Straßenreinigungssatzung vom 19. Dezember 2012 wurden auf Hinweis des Verwaltungsge-
richts Köln mit Satzung vom 16.06.2021 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 06.05.2021 Klarstellun-
gen zu § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 vorgenommen (Vorlage 0988/2021). Dabei wurde davon ausgegan-
gen, dass die Änderung die Zeitspanne von 2013 bis 2021 erfassen würde. Da jedoch in den Satzun-
gen für 2016 und 2017 die alte Fassung des § 7 noch einmal nachrichtlich aufgeführt worden ist, wer-
den diese Satzungen hier vorsorglich mit in die rückwirkende Änderung einbezogen. Damit erhalten 
auch die Änderungssatzungen 2016 und 2017 die neue Fassung des § 7. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht 
werden. Eine Beschlussfassung im gleichen Jahr der bereits im Mai erfolgten rückwirkenden Sat-
zungsänderungen in gleicher Sache ist aus Rechtsgründen zu empfehlen. 
 
 
Anlage Satzungstext

Anlage Satzungstext

1820 Zeichen

Änderung der Satzung zur rückwirkenden Änderung der Satzung der Stadt Köln über die 
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 
(Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012  
vom 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ….2021 aufgrund der §§ 1, 3 und 4 des 
Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 
(SGV. NRW. 2061) in Verbindung mit den §§ 2, 4, 6, 12 und 20 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 
1969(SGV. NRW. 610) und den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 
2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung 
beschlossen: 
 
1. Die Satzung erhält die Bezeichnung „Satzung zur rückwirkenden Änderung der Satzung 
der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 
(Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 und deren 
Änderungssatzungen vom 16. Dezember 2015 und vom 21. Dezember 2016“. 
 
2. Es wird folgender § 2 eingefügt: 
„§ 2 
Die vorstehenden rückwirkenden Änderungen des  § 7 Abs. 2 Nr. 1 und des § 7 Abs. 2 Nr. 3 
gelten auch für die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die 
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Straßenreinigungs-
satzung – StrReinS –) vom 16. Dezember 2015 (ABl. StK 2015, 575) und die 4. Satzung zur 
Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von 
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung – StrReinS –) vom 21. Dezember 
2016 (ABl. StK 2016, 520). 
 
3. § 2 erhält die Bezeichnung „§ 3“. 
 
4. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

25.11.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3648/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2021
Erstellt
18.10.2021 08:56