2022/0393
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4 Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite, zwischen 'An der Fasaneriemauer' und Pfannmüllerweg
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5565 Zeichen
K 2.5% 3.00 Rundbord, 3cmPflasterrinne Anschluss an Bestand2.5% 3.00 2.00 Rundbord, 5cm Anschlussan Bestand Anschlussan Bestand Tiefbord, 0cmTiefbord, 0cm2.05 5.502.00 3.00 Hochbord, 15 cmHochbord, 15cm Muldenablauf 30x50 3.252.503.50 3.252.503.32 11.55 1.25 1.25 RÜS, 1cm ca. 1 m Arbeitsraum Granitstelenversetzen Asphalt Pfannmüllerweg mögliche Neupflanzung BaumstandortKlärung Leitungsfreiheit bei Ausführung Granitstelenversetzen 4.00 7.50 Poller0.07x0.07 Lbd=0.08 13 Steinpoller 0.15 x 0.20 0.80 hoch Holzpollerd=0.18hierFahrrad-symbolhierFußgänger-symbol hierFußgänger-symbolhierFahrrad-symbol 2 Poller0.07x0.07 5 Holzpoller d=0.18 2 Holzpollerd=0.18 Sperrfläche Sperrfläche Sperrfläche Parkstreifen Parkplatz Schild Schild Schild Schild Schild Schild Asphalt Asphalt Asphalt Grünfl. Grünfl. AsphaltAsphalt Ampel Gully Gully Schacht Schacht Gully Laterne Ampel KD 147.94 148.18 147.83147.82147.72147.72 148.00 147.94147.98148.04 148.02 148.33148.33 148.22148.22148.21148.20 Grünfl. Pflaster taktiler Streifen AsphaltAsphalt AsphaltAsphalt Grünfl. Betonplatten Betonplatten Grünfl. undBuschwerk Betonplatten PflasterPflaster Pflaster Fahrbahnmarkierung FahrbahnmarkierungFahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung Kantst. Kantst. Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung 397 Mastleuchte,nachrichtlich 1.00 neuer SK neuer SK neuer SK RB RBneuer SKStahlpoller neu bzw. versetzen(rot/weiß retroreflekt.3.35 4.53 4.001.00 S Kranichsteiner Straße S 2.0%2.5% Schachtdeckel höhentechn. anpassen,Umrandung mit Kleinpflaster befestigen 5.505.00 40.80 Mulde nachprofilieren Mulde nachprofilierenHolzpfosten entfernen,Granitstelen setzenGranitstelen versetzenVZ-Tafel versetzen 2.20 2.500.50 0.70 UKBordst.OK Bordst.OKUK Bordst.UKOK Grünfl. AsphaltAsphalt P 10 46 16 12 250 14 Jägertorstraße I III III I XVI III III III I III III I I III I III III III I VIII XVI III I III XI III I I S K W S W K S S WW W W W WW K G W S S K K W S W W K K K W W S S W W W H WW P P P W P P P 2 Kranichsteiner Straße 250 Jägertorstraße 1234 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Herta-Mansbacher-Straße Kranichsteiner Straße Maria-Sevenich-Weg Kranichsteiner Straße 40A 5458 56 46 606264 52 50 44 4248 28 3234 36 40 38 30 Die Fasanerie An der Fasaneriemauer 15 27 25 23 21 19 17 10 1K 46 8 16 12 14 Pfannmüllerweg I I I I III III IV II IIIIII III II I II I III I III III III XVI III III III I III III III IIII III II III IIIIII I IV I III III III III III III III III III III I III III I III XIV XVI III III III I III III III I III XI III III III I I I III I VIII I III I III III III III I III III I III III III Trampelpfad Trampelpfad Trampelpfad Trampelpfad W W W W W W G W W W K KW W W W WW KS S W S K W S K W S K W W W S S S W G K P W P P H K P W P W WW Bartningstraße 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.0%2.5% 2.0%2.5% Poller0.07x0.07 2 Poller0.07x0.07 Lbd=0.3 Lbd=0.2 Lbd=0.4 Lbd=0.08 Schild3x Wasser1x Hydrant Schild1x Wasser Schild1x GasGasschiebernicht messbar,zugeparkt Wasserschiebernicht messbar,zugeparkt Wasserschieberund Hydrantnicht messbar,zugeparkt Absperrung, Holz 11 Steinpoller 0.15 x 0.20 0.80 hoch 13 Steinpoller 0.15 x 0.20 0.80 hoch Holzpollerd=0.18hierFahrrad-symbolhierFußgänger-symbol hierFußgänger-symbolhierFahrrad-symbol 2 Poller0.07x0.07 5 Holzpoller d=0.18 2 Holzpollerd=0.18 Sperrfläche Sperrfläche Sperrfläche Parkstreifen Parkstreifen Parkplatz Betonplatten Schild Schild Schild Schild Schild Schild Schild Schild Asphalt Asphalt Asphalt Grünfl. Grünfl. Grünfl.PflasterPflastertaktiler Streifen Asphalt Asphalt AsphaltAsphalt Asphalt Schild Ampel Ampel Gully Gully Gully Schacht Schacht Laterne Gully Laterne Laterne AmpelBetonplatten KD 148.18 KD 148.62 KD 147.94 148.18 147.83147.82147.72147.72 149.00 148.00 147.94147.98148.04 148.02 148.33148.33148.33148.32 148.22148.22148.21148.20 Betonplatten Betonplatten Kantst.Pflaster Grünfl. Pflaster taktiler Streifen AsphaltAsphalt AsphaltAsphalt Grünfl.stark verbuscht AsphaltWeg Betonplatten Betonplatten Betonplatten Asphalt Grünfl. undBuschwerk Betonplatten PflasterPflaster Pflaster Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung FahrbahnmarkierungFahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung Kantst.Kantst. Kantst. Kantst. Kantst. Kantst. Kantst. Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung Flur 99 Flur 98 3479 3482 12 13 14 1113466 3467 3469 3470 3472 3473 3433 3454 3455 3456 3462 652 6566515 6517 663 701 982 397 14024 141 Kranichsteiner StraßeJägertorstraße Pfannmüllerweg Bartningstraße 7.504.00 1.502.003.25 1.251.2511.553.322.503.253.502.503.25 2.20 3.00 20.0040.807.455.005.50 3.373.57 3.00 2.005.502.052.00 3.00 3.00 3.002.50 2.503.00 3.004.00 4.003.354.53 bearbeitetgezeichnetgeprüftDatumZeichenBearbeitung:GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungen Darmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung Anlage Planart SBSGLABL. Dezernat IIIDarmstadt,Mobilitätsamt WissenschaftsstadtDarmstadtder MagistratMobilitätsamt Julius-Reiber-Straße 15, 64293 DarmstadtDurth RoosConsultingGmbHZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossen - 66.2 -DezernentMichael KolmerAmtsleiterinDipl.-Ing. Katharina Metzker- 67 - 31.10.2022HR31.10.2022HR/MH Lageplan1 : 50011III-66/2S Tb 1194 ZeichenerklärungGeh-/Radweg oder Gehweg, Rad frei (Asphalt) Bankett / GrünflächeNebenflächen (Pflaster)FlurstücksgrenzeMulde / Rinne mit Fließrichtung Überfahrt (Pflaster)DammböschungQuerneigung2,5% Wirtschaftsweg (Asphalt) Gehweg (Asphalt)Gehweg (ungebunden)Markierung Bestand / NeuSicherheitstrennstr. (Kleinpfl.)Wurzelbrücke Detail 1:250Detail 1:250 Detail 1:250
anlage 4
8084 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66 67
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0393
Magistratsbeschluss -Nr.
484
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0530 Investitionsnummer: 21066-9180
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4
Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite,
zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg
Vorlage vom: 23.11.2022
Beschlussvorschlag :
1. Dem Ausbau des Geh - und Radwegs an der Kranichsteiner Straße sowie dem Umbau des
Anschlusses Pfannmüllerweg wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Sonderinvestitionsprogramm
Radverkehr, Investitionsnummer 21066 -9180, Kostenstelle 066 -000-0530.
Anlagen: Anlage 1: Fasanerie Lageplan für Politik
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2022
Bestandssituation
Der betrachtete Abschnitt der Kranichsteiner Straße (L 3097) ist Bestandteil der
Radverkehrsverbindung Darmstadt-Innenstadt – Kranichstein sowie der überörtlichen
Verbindung Darmstadt – Messel. Diese Hauptradroute wird derzeit aufgrund fehlender
Alternativen auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Auch aufgrund des
erhöhten Anteils von Schwerlastverkehr ist die Fahrbahnnutzung für den Radverkehr
unattraktiv.
Fahrbahnbegleitend existiert ein schmaler und unbefestigter Weg, der für eine sichere und
zügige Führung des Rad- und Fußverkehrs baulich nicht geeignet ist.
Weiterhin kommt es an der Ecke An der Fasaneriemauer/Kranichsteiner Straße immer wieder
zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, so dass hier
dringender Verbesserungsbedarf besteht. An dieser Ecke fehlen die notwendigen
Sichtbeziehungen.
Die Maßnahme ist Teil des Radstrategie-Maßnahmenplans aus dem 4x4-
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität (Maßnahme Nr. 8).
Beschreibung der Maßnahme
a) Allgemein
Der vorhandene unbefestigte Weg mit einer Länge von 380 m wird in seiner Lage
nahezu beibehalten und mittels einer Asphaltdecke verkehrssicher befestigt. Die Breite
des künftigen Geh- und Radwegs beträgt größtenteils 3,00 m. Auf einer Länge von ca.
75 m beträgt die Breite aufgrund vorhandener und zu erhaltender Baumstandorte und
der vorspringenden denkmalgeschützten Fasaneriemauer allerdings nur 2,50 m
(unmittelbar am Baum nur 2,20 m).
b) Anschluss zum Knotenpunkt An der Fasaneriemauer
Durch die historische Fasaneriemauer bestehen schlechte Sichtbeziehungen zwischen
dem Weg „An der Fasaneriemauer“ und dem Geh- und Radweg entlang der
Kranichsteiner Straße.
Durch den Bau einer Grünfläche mit Hochbord-Abgrenzung wird der Weg „An der
Fasaneriemauer“ ein Stück von der historischen Mauer abgerückt, um die
Sichtverhältnisse zu verbessern.
c) Querungshilfe „An der Fasaneriemauer“
Auf der Kranichsteiner Straße gibt es auf Höhe „An der Fasaneriemauer“ eine
Querungshilfe, die auch von Radfahrenden in der Relation Jägertorstraße – An der
Fasaneriemauer genutzt wird. Um Radfahrenden eine regelkonforme Aufstellfläche zu
gewährleisten, wird die Querungshilfe in Lage und Größe angepasst.
- 5 -
d) Anschluss zum Knotenpunkt Jägertorstraße
Der Anschluss an die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße im Bereich der
Querungsstelle Jägertorstraße erfolgt über eine wassergebundene Deckschicht. Da sich
der gesamte Knotenpunktbereich Jägertorstraße ebenfalls in Umplanung befindet, ist
diese Anbindung nur als Provisorium zu verstehen. Im Zuge des finalen Ausbaus der
Knotenpunkts wird dieses Provisorium rückgebaut und ein Anschluss des Weges an die
Lichtsignalanlage vorgenommen.
e) Anschluss zum Knotenpunkt Pfannmüllerweg
Der Pfannmüllerweg ist hinsichtlich seiner Funktion im Verkehrswegenetz und als
untergeordnete Straße im Knotenpunkt deutlich überdimensioniert.
Im Zuge des Bauvorhabens werden folgende Änderungen am Knotenpunkt
vorgenommen:
Der Kurvenradius wird reduziert, dadurch verringern sich die
Abbiegegeschwindigkeiten. Dadurch wird die Sicherheit erhöht.
Der Geh- und Radweg wird auf Gehwegniveau über den Knoten geführt, der fahrende
Verkehr muss somit vor dem Gehweg eine Rampe sowie einen abgesenkten Bord
hochfahren und dahinter wieder runterfahren („Gehwegüberfahrt“). Der Gehweg w ird
auch optisch durchgängig gestaltet.
Durch den abgesenkten Bordstein wird der Fuß- und Radverkehr nach § 10 StVO
gegenüber dem Kfz-Verkehr aus allen Richtungen bevorrechtigt.
Im Vorfeld ist eine Abstimmung mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde erfolgt.
Die Führung des Radverkehrs wird durch einen max. Fahrbahnabstand von 5 m als
fahrbahnbegleitend im Zuge einer Vorfahrtsstraße gelten.
Für die Barrierefreiheit werden – in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten –
Blindenleitstreifen sowie Auffindestreifen ergänzt.
Eine derzeit zum Parken genutzte gepflasterte Fläche wird in eine Grünfläche
umgewandelt.
Der Pfannmüllerweg wird im Knotenpunktbereich von derzeit 11,50 m auf 7,50 m
Breite verschmälert.
Umgang mit Bestandsbäumen
Der bestehende sowie der projektierte Geh- und Radweg verläuft in geringem Abstand zu
vorhandenen Baumstandorten. Die Baumstandorte verleihen der Kranichsteiner Straße einen
Allee-Charakter; eine Fällung bzw. Versetzung einzelner Baumstandorte ist deshalb keine
Option. Um dennoch die gewünschte Wegeführung realisieren und eine Breite von zumindest
2,50 m gewährleisten zu können, wurden im Vorfeld der Maßnahme Wurzelsuchschachtungen
entlang der künftigen Wegekante durchgeführt. Hierbei konnte bis in eine Tiefe von 40 cm
(entspricht 10 cm unter Planum) keine Wurzeln aufgefunden werden.
An drei Baumstandorten im Bereich der nordöstlichen Mauerecke werden jeweils
Wurzelbrücken vorgesehen, um die größtmögliche Wegbreite zu erreichen. Dennoch lässt es
sich nicht vermeiden, dass an einem Baumstandort die befestigte Wegbreite auf einer Länge
von ca. 7,50 m auf 2,20 m reduziert wird. Auch hier wird mit Hilfe einer Wurzelbrücke die
benötigte Mindestbreite für den Radverkehr sichergestellt.
Die Neupflanzung von zwei Bäumen ist vorgesehen, sofern Leitungsfreiheit besteht
(Suchschachtung ist erfolgt).
Markierung und Beschilderung
Für Radfahrende gibt es entlang der gesamten Kranichsteiner Straße im Bestand keine
Benutzungspflicht mehr, d.h. es kann auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Um im gleichen
Typus zu bleiben, soll auch der neue Geh- und Radweg nicht als benutzungspflichtiger Radweg
beschildert werden.
Finanzierung und Förderung
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2.
Zur Finanzierung stehen ausreichend Haushaltsmittel unter der Investitionsnummer
21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur
Verfügung.
Die Maßnahme wird beim Land Hessen für das Förderprogramm nach der
„Nahmobilitätsrichtlinie“ angemeldet. Mit diesem Programm werden Projekte gefördert, die
sicheren Fuß- und Radverkehr gewährleisten, selbstständige Mobilität von Kindern und
Jugendlichen stärken, Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen erhöhen
sowie motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr verlagern.
Im Idealfall ist eine Förderung in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten möglich.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 5
345 Zeichen
Punkt 7: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4 Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite, zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg (V-Nr. 2022/0393) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
anlage 6
232 Zeichen
Punkt 27: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4 Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite, zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg (V-Nr. 2022/0393) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2022/0393
8012 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0393
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0530 Investitionsnummer: 21066-9180
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4
Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite,
zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg
Vorlage vom: 23.11.2022
Beschlussvorschlag :
1. Dem Ausbau des Geh - und Radwegs an der Kranichsteiner Straße sowie dem Umbau des
Anschlusses Pfannmüllerweg wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Sonderinvestitionsprogramm
Radverkehr, Investitionsnummer 21066 -9180, Kostenstelle 066 -000-0530.
Anlagen: Anlage 1: Fasanerie Lageplan für Politik
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2022
Bestandssituation
Der betrachtete Abschnitt der Kranichsteiner Straße (L 3097) ist Bestandteil der
Radverkehrsverbindung Darmstadt-Innenstadt – Kranichstein sowie der überörtlichen
Verbindung Darmstadt – Messel. Diese Hauptradroute wird derzeit aufgrund fehlender
Alternativen auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Auch aufgrund des
erhöhten Anteils von Schwerlastverkehr ist die Fahrbahnnutzung für den Radverkehr
unattraktiv.
Fahrbahnbegleitend existiert ein schmaler und unbefestigter Weg, der für eine sichere und
zügige Führung des Rad- und Fußverkehrs baulich nicht geeignet ist.
Weiterhin kommt es an der Ecke An der Fasaneriemauer/Kranichsteiner Straße immer wieder
zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, so dass hier
dringender Verbesserungsbedarf besteht. An dieser Ecke fehlen die notwendigen
Sichtbeziehungen.
Die Maßnahme ist Teil des Radstrategie-Maßnahmenplans aus dem 4x4-
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität (Maßnahme Nr. 8).
Beschreibung der Maßnahme
a) Allgemein
Der vorhandene unbefestigte Weg mit einer Länge von 380 m wird in seiner Lage
nahezu beibehalten und mittels einer Asphaltdecke verkehrssicher befestigt. Die Breite
des künftigen Geh- und Radwegs beträgt größtenteils 3,00 m. Auf einer Länge von ca.
75 m beträgt die Breite aufgrund vorhandener und zu erhaltender Baumstandorte und
der vorspringenden denkmalgeschützten Fasaneriemauer allerdings nur 2,50 m
(unmittelbar am Baum nur 2,20 m).
b) Anschluss zum Knotenpunkt An der Fasaneriemauer
Durch die historische Fasaneriemauer bestehen schlechte Sichtbeziehungen zwischen
dem Weg „An der Fasaneriemauer“ und dem Geh- und Radweg entlang der
Kranichsteiner Straße.
Durch den Bau einer Grünfläche mit Hochbord-Abgrenzung wird der Weg „An der
Fasaneriemauer“ ein Stück von der historischen Mauer abgerückt, um die
Sichtverhältnisse zu verbessern.
c) Querungshilfe „An der Fasaneriemauer“
Auf der Kranichsteiner Straße gibt es auf Höhe „An der Fasaneriemauer“ eine
Querungshilfe, die auch von Radfahrenden in der Relation Jägertorstraße – An der
Fasaneriemauer genutzt wird. Um Radfahrenden eine regelkonforme Aufstellfläche zu
gewährleisten, wird die Querungshilfe in Lage und Größe angepasst.
- 4 -
d) Anschluss zum Knotenpunkt Jägertorstraße
Der Anschluss an die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße im Bereich der
Querungsstelle Jägertorstraße erfolgt über eine wassergebundene Deckschicht. Da sich
der gesamte Knotenpunktbereich Jägertorstraße ebenfalls in Umplanung befindet, ist
diese Anbindung nur als Provisorium zu verstehen. Im Zuge des finalen Ausbaus der
Knotenpunkts wird dieses Provisorium rückgebaut und ein Anschluss des Weges an die
Lichtsignalanlage vorgenommen.
e) Anschluss zum Knotenpunkt Pfannmüllerweg
Der Pfannmüllerweg ist hinsichtlich seiner Funktion im Verkehrswegenetz und als
untergeordnete Straße im Knotenpunkt deutlich überdimensioniert.
Im Zuge des Bauvorhabens werden folgende Änderungen am Knotenpunkt
vorgenommen:
Der Kurvenradius wird reduziert, dadurch verringern sich die
Abbiegegeschwindigkeiten. Dadurch wird die Sicherheit erhöht.
Der Geh- und Radweg wird auf Gehwegniveau über den Knoten geführt, der fahrende
Verkehr muss somit vor dem Gehweg eine Rampe sowie einen abgesenkten Bord
hochfahren und dahinter wieder runterfahren („Gehwegüberfahrt“). Der Gehweg wird
auch optisch durchgängig gestaltet.
Durch den abgesenkten Bordstein wird der Fuß- und Radverkehr nach § 10 StVO
gegenüber dem Kfz-Verkehr aus allen Richtungen bevorrechtigt.
Im Vorfeld ist eine Abstimmung mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde erfolgt.
Die Führung des Radverkehrs wird durch einen max. Fahrbahnabstand von 5 m als
fahrbahnbegleitend im Zuge einer Vorfahrtsstraße gelten.
Für die Barrierefreiheit werden – in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten –
Blindenleitstreifen sowie Auffindestreifen ergänzt.
Eine derzeit zum Parken genutzte gepflasterte Fläche wird in eine Grünfläche
umgewandelt.
Der Pfannmüllerweg wird im Knotenpunktbereich von derzeit 11,50 m auf 7,50 m
Breite verschmälert.
Umgang mit Bestandsbäumen
Der bestehende sowie der projektierte Geh- und Radweg verläuft in geringem Abstand zu
vorhandenen Baumstandorten. Die Baumstandorte verleihen der Kranichsteiner Straße einen
Allee-Charakter; eine Fällung bzw. Versetzung einzelner Baumstandorte ist deshalb keine
Option. Um dennoch die gewünschte Wegeführung realisieren und eine Breite von zumindest
2,50 m gewährleisten zu können, wurden im Vorfeld der Maßnahme Wurzelsuchschachtungen
entlang der künftigen Wegekante durchgeführt. Hierbei konnte bis in eine Tiefe von 40 cm
(entspricht 10 cm unter Planum) keine Wurzeln aufgefunden werden.
An drei Baumstandorten im Bereich der nordöstlichen Mauerecke werden jeweils
Wurzelbrücken vorgesehen, um die größtmögliche Wegbreite zu erreichen. Dennoch lässt es
sich nicht vermeiden, dass an einem Baumstandort die befestigte Wegbreite auf einer Länge
von ca. 7,50 m auf 2,20 m reduziert wird. Auch hier wird mit Hilfe einer Wurzelbrücke die
benötigte Mindestbreite für den Radverkehr sichergestellt.
Die Neupflanzung von zwei Bäumen ist vorgesehen, sofern Leitungsfreiheit besteht
(Suchschachtung ist erfolgt).
- 5 -
Markierung und Beschilderung
Für Radfahrende gibt es entlang der gesamten Kranichsteiner Straße im Bestand keine
Benutzungspflicht mehr, d.h. es kann auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Um im gleich en
Typus zu bleiben, soll auch der neue Geh- und Radweg nicht als benutzungspflichtiger Radweg
beschildert werden.
Finanzierung und Förderung
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2.
Zur Finanzierung stehen ausreichend Haushaltsmittel unter der Investitionsnummer
21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur
Verfügung.
Die Maßnahme wird beim Land Hessen für das Förderprogramm nach der
„Nahmobilitätsrichtlinie“ angemeldet. Mit diesem Programm werden Projekte gefördert, die
sicheren Fuß- und Radverkehr gewährleisten, selbstständige Mobilität von Kindern und
Jugendlichen stärken, Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen erhöhen
sowie motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr verlagern.
Im Idealfall ist eine Förderung in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten möglich.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (8)
- Kranichsteiner Straße 250j
- Jägertorstraße 1234
- Pfannmüllerweg
- An der Fasaneriemauer 15
- Herta-Mansbacher-Straße
- Maria-Sevenich-Weg
- Julius-Reiber-Straße 15
- Bartningstraße 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0393
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00