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2022/0393

Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4 Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite, zwischen 'An der Fasaneriemauer' und Pfannmüllerweg

Magistratsvorlage 23.11.2022

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5565 Zeichen

K
2.5%
3.00
Rundbord, 3cmPflasterrinne
Anschluss an Bestand2.5%
3.00
2.00
Rundbord, 5cm
Anschlussan Bestand
Anschlussan Bestand
Tiefbord, 0cmTiefbord, 0cm2.05
5.502.00
3.00
Hochbord, 15 cmHochbord, 15cm
Muldenablauf 30x50
3.252.503.50
3.252.503.32
11.55
1.25
1.25 RÜS, 1cm
ca. 1 m Arbeitsraum
Granitstelenversetzen
Asphalt
Pfannmüllerweg
mögliche Neupflanzung BaumstandortKlärung Leitungsfreiheit bei Ausführung
Granitstelenversetzen
4.00
7.50
Poller0.07x0.07 Lbd=0.08
13 Steinpoller   0.15 x 0.20   0.80 hoch
Holzpollerd=0.18hierFahrrad-symbolhierFußgänger-symbol
hierFußgänger-symbolhierFahrrad-symbol
2 Poller0.07x0.07
5 Holzpoller  d=0.18
2 Holzpollerd=0.18
Sperrfläche
Sperrfläche
Sperrfläche
Parkstreifen
Parkplatz
Schild
Schild
Schild
Schild
Schild
Schild
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Grünfl.
Grünfl.
AsphaltAsphalt
Ampel
Gully
Gully
Schacht
Schacht
Gully
Laterne
Ampel
KD 147.94
148.18
147.83147.82147.72147.72
148.00
147.94147.98148.04
148.02
148.33148.33
148.22148.22148.21148.20
Grünfl.
Pflaster
taktiler Streifen
AsphaltAsphalt
AsphaltAsphalt
Grünfl.
Betonplatten
Betonplatten
Grünfl. undBuschwerk
Betonplatten
PflasterPflaster
Pflaster
Fahrbahnmarkierung
FahrbahnmarkierungFahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Kantst.
Kantst.
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
397
Mastleuchte,nachrichtlich
1.00
neuer SK
neuer SK
neuer SK
RB
RBneuer SKStahlpoller neu bzw. versetzen(rot/weiß retroreflekt.3.35 4.53
4.001.00
S
Kranichsteiner Straße
S
2.0%2.5%
Schachtdeckel höhentechn. anpassen,Umrandung mit Kleinpflaster befestigen
5.505.00
40.80
Mulde nachprofilieren
Mulde nachprofilierenHolzpfosten entfernen,Granitstelen setzenGranitstelen versetzenVZ-Tafel versetzen
2.20 2.500.50 0.70
UKBordst.OK
Bordst.OKUK Bordst.UKOK
Grünfl.
AsphaltAsphalt
P
10
46
16
12
250
14
Jägertorstraße
I
III
III
I
XVI
III
III
III
I
III
III
I
I
III
I
III
III
III
I
VIII XVI
III I
III
XI
III
I
I
S
K
W
S
W
K
S
S
WW
W
W
W
WW
K
G
W
S
S
K
K
W
S
W
W
K
K
K
W W
S
S
W
W
W
H
WW
P
P
P
W
P
P
P
2
Kranichsteiner Straße
250
Jägertorstraße
1234
6 7 8 9
10
11
12
13
14
15
16
17
Herta-Mansbacher-Straße
Kranichsteiner Straße
Maria-Sevenich-Weg
Kranichsteiner Straße
40A
5458 56
46
606264
52 50 44 4248
28
3234
36
40 38
30
Die Fasanerie
An der Fasaneriemauer
15
27 25 23 21 19 17
10
1K
46
8
16
12
14
Pfannmüllerweg
I
I
I I
III
III
IV
II
IIIIII
III
II
I
II
I
III
I
III
III III
XVI
III III
III
I
III
III
III
IIII III
II
III
IIIIII
I
IV
I
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
I
III
III
I
III
XIV
XVI
III III III
I
III
III
III
I
III
XI
III
III
III
I
I I
III
I
VIII
I
III
I
III
III
III
III
I
III
III
I
III
III
III
Trampelpfad
Trampelpfad
Trampelpfad
Trampelpfad
W
W
W W
W
W
G
W W
W
K
KW W
W
W
WW
KS
S
W
S
K
W
S
K
W
S
K
W W
W
S
S
S
W
G
K
P
W
P
P
H
K
P
W
P
W
WW
Bartningstraße
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.0%2.5%
2.0%2.5%
Poller0.07x0.07
2 Poller0.07x0.07
Lbd=0.3
Lbd=0.2
Lbd=0.4
Lbd=0.08
Schild3x Wasser1x Hydrant
Schild1x Wasser
Schild1x GasGasschiebernicht messbar,zugeparkt
Wasserschiebernicht messbar,zugeparkt
Wasserschieberund Hydrantnicht messbar,zugeparkt
Absperrung, Holz
11 Steinpoller   0.15 x 0.20   0.80 hoch
13 Steinpoller   0.15 x 0.20   0.80 hoch
Holzpollerd=0.18hierFahrrad-symbolhierFußgänger-symbol
hierFußgänger-symbolhierFahrrad-symbol
2 Poller0.07x0.07
5 Holzpoller  d=0.18
2 Holzpollerd=0.18
Sperrfläche
Sperrfläche
Sperrfläche
Parkstreifen
Parkstreifen
Parkplatz
Betonplatten
Schild
Schild
Schild
Schild
Schild
Schild
Schild
Schild
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Grünfl.
Grünfl.
Grünfl.PflasterPflastertaktiler Streifen
Asphalt
Asphalt
AsphaltAsphalt
Asphalt
Schild
Ampel
Ampel
Gully
Gully
Gully
Schacht
Schacht
Laterne
Gully
Laterne
Laterne
AmpelBetonplatten
KD 148.18
KD 148.62
KD 147.94
148.18
147.83147.82147.72147.72
149.00
148.00
147.94147.98148.04
148.02
148.33148.33148.33148.32
148.22148.22148.21148.20
Betonplatten
Betonplatten
Kantst.Pflaster
Grünfl.
Pflaster
taktiler Streifen
AsphaltAsphalt
AsphaltAsphalt
Grünfl.stark verbuscht
AsphaltWeg
Betonplatten
Betonplatten
Betonplatten
Asphalt
Grünfl. undBuschwerk
Betonplatten
PflasterPflaster
Pflaster
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung
FahrbahnmarkierungFahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Kantst.Kantst.
Kantst. Kantst.
Kantst.
Kantst.
Kantst.
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierung
Flur 99
Flur 98
3479
3482
12
13 14
1113466
3467
3469
3470
3472
3473
3433
3454
3455
3456
3462
652
6566515
6517
663
701
982
397
14024
141 Kranichsteiner StraßeJägertorstraße Pfannmüllerweg
Bartningstraße
7.504.00
1.502.003.25
1.251.2511.553.322.503.253.502.503.25
2.20 3.00
20.0040.807.455.005.50 3.373.57
3.00
2.005.502.052.00
3.00
3.00
3.002.50
2.503.00
3.004.00
4.003.354.53
bearbeitetgezeichnetgeprüftDatumZeichenBearbeitung:GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungen
Darmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
Anlage
Planart
SBSGLABL.
Dezernat IIIDarmstadt,Mobilitätsamt
WissenschaftsstadtDarmstadtder MagistratMobilitätsamt
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 DarmstadtDurth RoosConsultingGmbHZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossen
- 66.2 -DezernentMichael KolmerAmtsleiterinDipl.-Ing. Katharina Metzker- 67 -
31.10.2022HR31.10.2022HR/MH
Lageplan1 : 50011III-66/2S Tb 1194
ZeichenerklärungGeh-/Radweg oder Gehweg, Rad frei (Asphalt)
Bankett / GrünflächeNebenflächen (Pflaster)FlurstücksgrenzeMulde / Rinne mit Fließrichtung
Überfahrt (Pflaster)DammböschungQuerneigung2,5%
Wirtschaftsweg (Asphalt)
Gehweg (Asphalt)Gehweg (ungebunden)Markierung Bestand / NeuSicherheitstrennstr. (Kleinpfl.)Wurzelbrücke
Detail 1:250Detail 1:250
Detail 1:250

anlage 4

8084 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 67 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0393 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
484 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0530 Investitionsnummer:  21066-9180 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0613010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4  
Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite,  
zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg  
 
Vorlage vom: 23.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Ausbau des Geh - und Radwegs an der Kranichsteiner Straße sowie dem Umbau des  
Anschlusses Pfannmüllerweg wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Sonderinvestitionsprogramm 
Radverkehr, Investitionsnummer 21066 -9180, Kostenstelle 066 -000-0530. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Fasanerie Lageplan für Politik  
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2022 
 
Bestandssituation  
 
Der betrachtete Abschnitt der Kranichsteiner Straße (L 3097) ist Bestandteil der 
Radverkehrsverbindung Darmstadt-Innenstadt – Kranichstein sowie der überörtlichen 
Verbindung Darmstadt – Messel. Diese Hauptradroute wird derzeit aufgrund fehlender 
Alternativen auf der  Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Auch aufgrund des 
erhöhten Anteils von Schwerlastverkehr ist die Fahrbahnnutzung für den Radverkehr 
unattraktiv.  
 
Fahrbahnbegleitend existiert ein schmaler und unbefestigter Weg, der für eine sichere und 
zügige Führung des Rad- und Fußverkehrs baulich nicht geeignet ist.  
 
Weiterhin kommt es an der Ecke An der Fasaneriemauer/Kranichsteiner Straße immer wieder 
zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, so dass hier 
dringender Verbesserungsbedarf besteht. An dieser Ecke fehlen die notwendigen 
Sichtbeziehungen. 
 
Die Maßnahme ist Teil des Radstrategie-Maßnahmenplans aus dem 4x4-
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität (Maßnahme Nr. 8).  
 
Beschreibung der Maßnahme 
 
a) Allgemein 
Der vorhandene unbefestigte Weg mit einer Länge von 380 m wird in seiner Lage 
nahezu beibehalten und mittels einer Asphaltdecke verkehrssicher befestigt. Die Breite 
des künftigen Geh- und Radwegs beträgt größtenteils 3,00 m. Auf einer Länge von ca. 
75 m beträgt die Breite aufgrund vorhandener und zu erhaltender Baumstandorte und 
der vorspringenden denkmalgeschützten Fasaneriemauer allerdings nur 2,50 m 
(unmittelbar am Baum nur 2,20 m).  
 
b) Anschluss zum Knotenpunkt An der Fasaneriemauer 
Durch die historische Fasaneriemauer bestehen schlechte Sichtbeziehungen zwischen 
dem Weg „An der Fasaneriemauer“ und dem Geh- und Radweg entlang der 
Kranichsteiner Straße. 
Durch den Bau einer Grünfläche mit Hochbord-Abgrenzung wird der Weg „An der 
Fasaneriemauer“ ein Stück von der historischen Mauer abgerückt, um die 
Sichtverhältnisse zu verbessern. 
 
c) Querungshilfe „An der Fasaneriemauer“ 
Auf der Kranichsteiner Straße gibt es auf Höhe „An der Fasaneriemauer“ eine 
Querungshilfe, die auch von Radfahrenden in der Relation Jägertorstraße – An der 
Fasaneriemauer genutzt wird. Um Radfahrenden eine regelkonforme Aufstellfläche zu 
gewährleisten, wird die Querungshilfe in Lage und Größe angepasst.

- 5 - 
d) Anschluss zum Knotenpunkt Jägertorstraße 
Der Anschluss an die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße im Bereich der 
Querungsstelle Jägertorstraße erfolgt über eine wassergebundene Deckschicht. Da sich 
der gesamte Knotenpunktbereich Jägertorstraße ebenfalls in Umplanung befindet, ist 
diese Anbindung nur als Provisorium zu verstehen. Im Zuge des finalen Ausbaus der 
Knotenpunkts wird dieses Provisorium rückgebaut und ein Anschluss des Weges an die 
Lichtsignalanlage vorgenommen. 
 
e) Anschluss zum Knotenpunkt Pfannmüllerweg 
Der Pfannmüllerweg ist hinsichtlich seiner Funktion im Verkehrswegenetz und als 
untergeordnete Straße im Knotenpunkt deutlich überdimensioniert. 
Im Zuge des Bauvorhabens werden folgende Änderungen am Knotenpunkt 
vorgenommen:  
Der Kurvenradius wird reduziert, dadurch verringern sich die 
Abbiegegeschwindigkeiten. Dadurch wird die Sicherheit erhöht.  
Der Geh- und Radweg wird auf Gehwegniveau über den Knoten geführt, der fahrende 
Verkehr muss somit vor dem Gehweg eine Rampe sowie einen abgesenkten Bord 
hochfahren und dahinter wieder runterfahren („Gehwegüberfahrt“). Der Gehweg w ird 
auch optisch durchgängig gestaltet. 
Durch den abgesenkten Bordstein wird der Fuß- und Radverkehr nach § 10 StVO 
gegenüber dem Kfz-Verkehr aus allen Richtungen bevorrechtigt. 
Im Vorfeld ist eine Abstimmung mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde erfolgt. 
Die Führung des Radverkehrs wird durch einen max. Fahrbahnabstand von 5 m als 
fahrbahnbegleitend im Zuge einer Vorfahrtsstraße gelten. 
Für die Barrierefreiheit werden – in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten – 
Blindenleitstreifen sowie Auffindestreifen ergänzt. 
Eine derzeit zum Parken genutzte gepflasterte Fläche wird in eine Grünfläche 
umgewandelt. 
Der Pfannmüllerweg wird im Knotenpunktbereich von derzeit 11,50 m auf 7,50 m 
Breite verschmälert. 
 
Umgang mit Bestandsbäumen 
 
Der bestehende sowie der projektierte Geh- und Radweg verläuft in geringem Abstand zu 
vorhandenen Baumstandorten. Die Baumstandorte verleihen der Kranichsteiner Straße einen 
Allee-Charakter; eine Fällung bzw. Versetzung einzelner Baumstandorte ist deshalb keine 
Option. Um dennoch die gewünschte Wegeführung realisieren und eine Breite von zumindest 
2,50 m gewährleisten zu können, wurden im Vorfeld der Maßnahme Wurzelsuchschachtungen 
entlang der künftigen Wegekante durchgeführt. Hierbei konnte bis in eine Tiefe von 40 cm 
(entspricht 10 cm unter Planum) keine Wurzeln aufgefunden werden.  
 
An drei Baumstandorten im Bereich der nordöstlichen Mauerecke werden jeweils 
Wurzelbrücken vorgesehen, um die größtmögliche Wegbreite zu erreichen. Dennoch lässt es 
sich nicht vermeiden, dass an einem Baumstandort die befestigte Wegbreite auf einer Länge 
von ca. 7,50 m auf 2,20 m reduziert wird. Auch hier wird mit Hilfe einer Wurzelbrücke die 
benötigte Mindestbreite für den Radverkehr sichergestellt.  
 
Die Neupflanzung von zwei Bäumen ist vorgesehen, sofern Leitungsfreiheit besteht 
(Suchschachtung ist erfolgt).

Markierung und Beschilderung 
 
Für Radfahrende gibt es entlang der gesamten Kranichsteiner Straße  im Bestand keine 
Benutzungspflicht mehr, d.h. es kann auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Um im gleichen 
Typus zu bleiben, soll auch der neue Geh- und Radweg nicht als benutzungspflichtiger Radweg 
beschildert werden.  
 
Finanzierung und Förderung 
 
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2. 
Zur Finanzierung stehen ausreichend Haushaltsmittel unter der Investitionsnummer 
21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur 
Verfügung.  
 
Die Maßnahme wird beim Land Hessen für das Förderprogramm nach der 
„Nahmobilitätsrichtlinie“ angemeldet. Mit diesem Programm werden Projekte gefördert, die 
sicheren Fuß- und Radverkehr gewährleisten, selbstständige Mobilität von Kindern und 
Jugendlichen stärken, Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen erhöhen 
sowie motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr verlagern. 
Im Idealfall ist eine Förderung in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten möglich.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

anlage 5

345 Zeichen

Punkt 7: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4 
Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite,  
zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg 
 (V-Nr. 2022/0393) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

anlage 6

232 Zeichen

Punkt 27: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4 
Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite,  
zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg 
 (V-Nr. 2022/0393) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2022/0393

8012 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0393 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0530 Investitionsnummer:  21066-9180 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0613010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr 4x4  
Geh- und Radweg Kranichsteiner Straße, Südseite,  
zwischen "An der Fasaneriemauer" und Pfannmüllerweg  
 
Vorlage vom: 23.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Ausbau des Geh - und Radwegs an der Kranichsteiner Straße sowie dem Umbau des  
Anschlusses Pfannmüllerweg wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Sonderinvestitionsprogramm 
Radverkehr, Investitionsnummer 21066 -9180, Kostenstelle 066 -000-0530. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Fasanerie Lageplan für Politik  
Anlage 2: Kostenberechnung (datenschutzrelevant)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2022 
 
Bestandssituation  
 
Der betrachtete Abschnitt der Kranichsteiner Straße (L 3097) ist Bestandteil der 
Radverkehrsverbindung Darmstadt-Innenstadt – Kranichstein sowie der überörtlichen 
Verbindung Darmstadt – Messel. Diese Hauptradroute wird derzeit aufgrund fehlender 
Alternativen auf der  Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Auch aufgrund des 
erhöhten Anteils von Schwerlastverkehr ist die Fahrbahnnutzung für den Radverkehr 
unattraktiv.  
 
Fahrbahnbegleitend existiert ein schmaler und unbefestigter Weg, der für eine sichere und 
zügige Führung des Rad- und Fußverkehrs baulich nicht geeignet ist.  
 
Weiterhin kommt es an der Ecke An der Fasaneriemauer/Kranichsteiner Straße immer wieder 
zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, so dass hier 
dringender Verbesserungsbedarf besteht. An dieser Ecke fehlen die notwendigen 
Sichtbeziehungen. 
 
Die Maßnahme ist Teil des Radstrategie-Maßnahmenplans aus dem 4x4-
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität (Maßnahme Nr. 8).  
 
Beschreibung der Maßnahme 
 
a) Allgemein 
Der vorhandene unbefestigte Weg mit einer Länge von 380 m wird in seiner Lage 
nahezu beibehalten und mittels einer Asphaltdecke verkehrssicher befestigt. Die Breite 
des künftigen Geh- und Radwegs beträgt größtenteils 3,00 m. Auf einer Länge von ca. 
75 m beträgt die Breite aufgrund vorhandener und zu erhaltender Baumstandorte und 
der vorspringenden denkmalgeschützten Fasaneriemauer allerdings nur 2,50 m 
(unmittelbar am Baum nur 2,20 m).  
 
b) Anschluss zum Knotenpunkt An der Fasaneriemauer 
Durch die historische Fasaneriemauer bestehen schlechte Sichtbeziehungen zwischen 
dem Weg „An der Fasaneriemauer“ und dem Geh- und Radweg entlang der 
Kranichsteiner Straße. 
Durch den Bau einer Grünfläche mit Hochbord-Abgrenzung wird der Weg „An der 
Fasaneriemauer“ ein Stück von der historischen Mauer abgerückt, um die 
Sichtverhältnisse zu verbessern. 
 
c) Querungshilfe „An der Fasaneriemauer“ 
Auf der Kranichsteiner Straße gibt es auf Höhe „An der Fasaneriemauer“ eine 
Querungshilfe, die auch von Radfahrenden in der Relation Jägertorstraße – An der 
Fasaneriemauer genutzt wird. Um Radfahrenden eine regelkonforme Aufstellfläche zu 
gewährleisten, wird die Querungshilfe in Lage und Größe angepasst.

- 4 - 
d) Anschluss zum Knotenpunkt Jägertorstraße 
Der Anschluss an die Fahrbahn der Kranichsteiner Straße im Bereich der 
Querungsstelle Jägertorstraße erfolgt über eine wassergebundene Deckschicht. Da sich 
der gesamte Knotenpunktbereich Jägertorstraße ebenfalls in Umplanung befindet, ist 
diese Anbindung nur als Provisorium zu verstehen. Im Zuge des finalen Ausbaus der 
Knotenpunkts wird dieses Provisorium rückgebaut und ein Anschluss des Weges an die 
Lichtsignalanlage vorgenommen. 
 
e) Anschluss zum Knotenpunkt Pfannmüllerweg 
Der Pfannmüllerweg ist hinsichtlich seiner Funktion im Verkehrswegenetz und als 
untergeordnete Straße im Knotenpunkt deutlich überdimensioniert. 
Im Zuge des Bauvorhabens werden folgende Änderungen am Knotenpunkt 
vorgenommen:  
Der Kurvenradius wird reduziert, dadurch verringern sich die 
Abbiegegeschwindigkeiten. Dadurch wird die Sicherheit erhöht.  
Der Geh- und Radweg wird auf Gehwegniveau über den Knoten geführt, der fahrende 
Verkehr muss somit vor dem Gehweg eine Rampe sowie einen abgesenkten Bord 
hochfahren und dahinter wieder runterfahren („Gehwegüberfahrt“). Der Gehweg wird 
auch optisch durchgängig gestaltet. 
Durch den abgesenkten Bordstein wird der Fuß- und Radverkehr nach § 10 StVO 
gegenüber dem Kfz-Verkehr aus allen Richtungen bevorrechtigt. 
Im Vorfeld ist eine Abstimmung mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde erfolgt. 
Die Führung des Radverkehrs wird durch einen max. Fahrbahnabstand von 5 m als 
fahrbahnbegleitend im Zuge einer Vorfahrtsstraße gelten. 
Für die Barrierefreiheit werden – in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten – 
Blindenleitstreifen sowie Auffindestreifen ergänzt. 
Eine derzeit zum Parken genutzte gepflasterte Fläche wird in eine Grünfläche 
umgewandelt. 
Der Pfannmüllerweg wird im Knotenpunktbereich von derzeit 11,50 m auf 7,50 m 
Breite verschmälert. 
 
Umgang mit Bestandsbäumen 
 
Der bestehende sowie der projektierte Geh- und Radweg verläuft in geringem Abstand zu 
vorhandenen Baumstandorten. Die Baumstandorte verleihen der Kranichsteiner Straße einen 
Allee-Charakter; eine Fällung bzw. Versetzung einzelner Baumstandorte ist deshalb keine 
Option. Um dennoch die gewünschte Wegeführung realisieren und eine Breite von zumindest 
2,50 m gewährleisten zu können, wurden im Vorfeld der Maßnahme Wurzelsuchschachtungen 
entlang der künftigen Wegekante durchgeführt. Hierbei konnte bis in eine Tiefe von 40 cm 
(entspricht 10 cm unter Planum) keine Wurzeln aufgefunden werden.  
 
An drei Baumstandorten im Bereich der nordöstlichen Mauerecke werden jeweils 
Wurzelbrücken vorgesehen, um die größtmögliche Wegbreite zu erreichen. Dennoch lässt es 
sich nicht vermeiden, dass an einem Baumstandort die befestigte Wegbreite auf einer Länge 
von ca. 7,50 m auf 2,20 m reduziert wird. Auch hier wird mit Hilfe einer Wurzelbrücke die 
benötigte Mindestbreite für den Radverkehr sichergestellt.  
 
Die Neupflanzung von zwei Bäumen ist vorgesehen, sofern Leitungsfreiheit besteht 
(Suchschachtung ist erfolgt).

- 5 - 
Markierung und Beschilderung 
 
Für Radfahrende gibt es entlang der gesamten Kranichsteiner Straße  im Bestand keine 
Benutzungspflicht mehr, d.h. es kann auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Um im gleich en 
Typus zu bleiben, soll auch der neue Geh- und Radweg nicht als benutzungspflichtiger Radweg 
beschildert werden.  
 
Finanzierung und Förderung 
 
Die Kostenberechnung befindet sich in der datenschutzrelevanten Anlage 2. 
Zur Finanzierung stehen ausreichend Haushaltsmittel unter der Investitionsnummer 
21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur 
Verfügung.  
 
Die Maßnahme wird beim Land Hessen für das Förderprogramm nach der 
„Nahmobilitätsrichtlinie“ angemeldet. Mit diesem Programm werden Projekte gefördert, die 
sicheren Fuß- und Radverkehr gewährleisten, selbstständige Mobilität von Kindern und 
Jugendlichen stärken, Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen erhöhen 
sowie motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr verlagern. 
Im Idealfall ist eine Förderung in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten möglich.  
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 27
TOP 484
TOP 15
TOP 7

Orte (8)

  • Kranichsteiner Straße 250j
  • Jägertorstraße 1234
  • Pfannmüllerweg
  • An der Fasaneriemauer 15
  • Herta-Mansbacher-Straße
  • Maria-Sevenich-Weg
  • Julius-Reiber-Straße 15
  • Bartningstraße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0393
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.11.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00