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1664/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Altbaumburgweg/Scharfeneckweg/Trifelsstraße/ Kropsburgweg (Az.: 02-1600-47/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.06.2018, TOP 2.1

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

2214 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Dienstag, 10. April 2018 12:06 
An: Mayer, 
Betreff: Fw: Verbesserungsvorschlag zur Parksituation Altbaumburgweg/ Scharfeneckweg 
 
> Gesendet: Samstag, 07. April 2018 um 15:49 Uhr 
> Von: " 
> An: " 
> Betreff: Verbesserungsvorschlag zur Parksituation Altbaumburgweg/  
> Scharfeneckweg 
> 
> Sehr geehrter Herr Mayer, 
>  
> Bezugnehmend auf unser Telefonat  am 6.4.2018 bezüglich der Parksituation 
Altbaumburgweg/Scharfeneckweg baten Sie um einen Vorschlag der Anwohner, um in der 
nächsten Ratsitzung darüber zu beraten. 
> Wie bekannt ist dieses Viertel aus einer alten Militäranlage  
> entstanden. Die Straßen sind eng,  nicht unbedingt unübersichtlich, die Ein- und 
Ausfahrten in die beiden Straßen sind alle rechtwinklig. Falls Autos auf den Ecken parken,  
wird es für größere Autos,  wie Feuerwehreinsatzfahrzeuge und Krankenwagen durchaus 
kritisch,  da der Radius zum Einfahren durch die parkenden Autos verengt wird. Die Strassen 
selber sind mit Einbezug der abgesenkten Bürgersteige auch für größere Fahrzeuge der 
Müllabfuhr/Feuerwehr und anderer LKWS problemlos befahrbar. 
> Zusätzlich sind im alten Militärviertel alle Bürgersteige auf einer Seite abgesenkt,  um die 
Befahrbarkeit zu verbessern. 
>  
> An den neuralgischen Punkten der Ein- und Ausfahrten sollten Parkverbote erlassen 
werden. 
> Dies betrifft die Einfahrt in den Altbaumburgweg vom Wilensteinweg oder vom 
Kropsburgweg kommend sowie die Ausfahrten vom Altbaumburgweg in den 
Scharfeneckweg und vom Scharfeneckweg in die Trifelsstrasse. 
> Die Parkverbotsstellen könnten farblich auf den Straßen markiert werden. An einigen 
Stellen im Altbaumburgweg würden auch Blumenkübeln diese Funktion übernehmen 
können. Die Anwohner sind bereit,  diese zu bepflanzen und zu pflegen. 
> In der Trifelsstrasse sollte ebenfalls die Einfahrt in den Kropsburgweg mit einem 
Parkverbot erleichtert werden. 
>  
> Gerne stehen wir für eine Ortsbesichtigung,  falls erforderlich, zur Verfügung. 
>  
> Als Anwohner möchten wir uns für das Aufgreifen des Themas in der nächsten Ratssitzung 
bedanken und hoffen auf eine Entscheidung im Sinne der Anwohner. 
>  
>  
> Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2326 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1664/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation 
Altbaumburgweg/Scharfeneckweg/Trifelsstraße/ Kropsburgweg (Az.: 02-1600-47/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe und beschließt, dass verkehrstech-
nische Maßnahmen in dem Bereich durch die Verwaltung nicht zu bewirken sind, da hier bereits eine 
Regelung durch die Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018

2 
Begründung: 
Die Petentin bemängelt die Parksituation im Bereich Altbaumburgweg/Scharfeneckweg (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Parken ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung vor und hinter Kreuzungen und Ein-
mündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten.  
Auch ist bereits das Halten nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) an engen und unüber-
sichtlichen Stellen und Straßenstellen, wie auch im Bereich von scharfen Kurven, verboten. Eng ist 
eine Straßenstelle nach der einschlägigen Rechtsprechung, wenn durch haltende Fahrzeuge die 
Durchfahrt von 3,00 m nicht mehr gegeben ist. 
Das Parken ist in den gesamten Bereich des Altbaumburgweg, Scharfeneckweg, Triefelsstraße, so-
wie des Kropsburgweg aufgrund des engen Ausbaus nicht zulässig. Das Einschreiten der Verkehrs-
überwachung ist im gesamten Bereich bereits jetzt möglich. 
 
Von der Aufstellung von Haltverboten VZ 283 Straßenverkehrsordnung oder Markierungen in dem 
Bereich ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig, da der gesamte Bereich hinsichtlich Halt und Parkver-
bote bereits durch die Vorschriften der StVO geregelt ist. 
 
Das Aufstellen von Blumenkübeln in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen auf der Fahrbahn wird 
aus Erwägungen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet.  
 
Die Bürger werden gebeten sich in Fällen konkreter Halt- und Parkverstöße an die Verwaltung zu 
wenden und um Abhilfe zu bitten. Hier im speziellen an das  
 
Amt für öffentliche Ordnung  
Ordnungs- und Verkehrsdienst,  
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln,  
 
Funkzentrale 0211- 221 – 32000.  
 
 
 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1664/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.05.2018
Erstellt
17.05.2018 10:03