1664/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Altbaumburgweg/Scharfeneckweg/Trifelsstraße/ Kropsburgweg (Az.: 02-1600-47/18)
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Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Dienstag, 10. April 2018 12:06 An: Mayer, Betreff: Fw: Verbesserungsvorschlag zur Parksituation Altbaumburgweg/ Scharfeneckweg > Gesendet: Samstag, 07. April 2018 um 15:49 Uhr > Von: " > An: " > Betreff: Verbesserungsvorschlag zur Parksituation Altbaumburgweg/ > Scharfeneckweg > > Sehr geehrter Herr Mayer, > > Bezugnehmend auf unser Telefonat am 6.4.2018 bezüglich der Parksituation Altbaumburgweg/Scharfeneckweg baten Sie um einen Vorschlag der Anwohner, um in der nächsten Ratsitzung darüber zu beraten. > Wie bekannt ist dieses Viertel aus einer alten Militäranlage > entstanden. Die Straßen sind eng, nicht unbedingt unübersichtlich, die Ein- und Ausfahrten in die beiden Straßen sind alle rechtwinklig. Falls Autos auf den Ecken parken, wird es für größere Autos, wie Feuerwehreinsatzfahrzeuge und Krankenwagen durchaus kritisch, da der Radius zum Einfahren durch die parkenden Autos verengt wird. Die Strassen selber sind mit Einbezug der abgesenkten Bürgersteige auch für größere Fahrzeuge der Müllabfuhr/Feuerwehr und anderer LKWS problemlos befahrbar. > Zusätzlich sind im alten Militärviertel alle Bürgersteige auf einer Seite abgesenkt, um die Befahrbarkeit zu verbessern. > > An den neuralgischen Punkten der Ein- und Ausfahrten sollten Parkverbote erlassen werden. > Dies betrifft die Einfahrt in den Altbaumburgweg vom Wilensteinweg oder vom Kropsburgweg kommend sowie die Ausfahrten vom Altbaumburgweg in den Scharfeneckweg und vom Scharfeneckweg in die Trifelsstrasse. > Die Parkverbotsstellen könnten farblich auf den Straßen markiert werden. An einigen Stellen im Altbaumburgweg würden auch Blumenkübeln diese Funktion übernehmen können. Die Anwohner sind bereit, diese zu bepflanzen und zu pflegen. > In der Trifelsstrasse sollte ebenfalls die Einfahrt in den Kropsburgweg mit einem Parkverbot erleichtert werden. > > Gerne stehen wir für eine Ortsbesichtigung, falls erforderlich, zur Verfügung. > > Als Anwohner möchten wir uns für das Aufgreifen des Themas in der nächsten Ratssitzung bedanken und hoffen auf eine Entscheidung im Sinne der Anwohner. > > > Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1664/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation Altbaumburgweg/Scharfeneckweg/Trifelsstraße/ Kropsburgweg (Az.: 02-1600-47/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe und beschließt, dass verkehrstech- nische Maßnahmen in dem Bereich durch die Verwaltung nicht zu bewirken sind, da hier bereits eine Regelung durch die Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 2 Begründung: Die Petentin bemängelt die Parksituation im Bereich Altbaumburgweg/Scharfeneckweg (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Das Parken ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung vor und hinter Kreuzungen und Ein- mündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Auch ist bereits das Halten nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) an engen und unüber- sichtlichen Stellen und Straßenstellen, wie auch im Bereich von scharfen Kurven, verboten. Eng ist eine Straßenstelle nach der einschlägigen Rechtsprechung, wenn durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt von 3,00 m nicht mehr gegeben ist. Das Parken ist in den gesamten Bereich des Altbaumburgweg, Scharfeneckweg, Triefelsstraße, so- wie des Kropsburgweg aufgrund des engen Ausbaus nicht zulässig. Das Einschreiten der Verkehrs- überwachung ist im gesamten Bereich bereits jetzt möglich. Von der Aufstellung von Haltverboten VZ 283 Straßenverkehrsordnung oder Markierungen in dem Bereich ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig, da der gesamte Bereich hinsichtlich Halt und Parkver- bote bereits durch die Vorschriften der StVO geregelt ist. Das Aufstellen von Blumenkübeln in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen auf der Fahrbahn wird aus Erwägungen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet. Die Bürger werden gebeten sich in Fällen konkreter Halt- und Parkverstöße an die Verwaltung zu wenden und um Abhilfe zu bitten. Hier im speziellen an das Amt für öffentliche Ordnung Ordnungs- und Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln, Funkzentrale 0211- 221 – 32000. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1664/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.05.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 10:03