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3026/2017

Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.10.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 04.12.2017, TOP 5.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4013 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/ 
56/562-5 
Vorlagen-Nummer 23.10.2017 
 3026/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
Integrationsrat 04.12.2017 
 
Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete 
Die Fraktion Die Linke bittet mit der Anfrage AN/1361/2017 vom 25.09.2017 an den Ausschuss Sozia-
les und Senioren um folgende Auskunft: 
 
Auch nach der Räumung aller Turnhallen sind immer noch Geflüchtete in Großunterkünften unterge-
bracht. Der 16. Bericht über die Unterbringung von Geflüchteten gibt darüber Aufschluss, wie diese 
Menschen auf die verschiedenen Unterkunftsarten verteilt sind, nennt aber leider nicht, wie viele Ge-
flüchtete auf eine Gemeinschaftsverpflegung angewiesen sind. 
 
1. Wie viele Geflüchtete sind in Unterkünften, in denen sie nicht selbst kochen können? 
 
2. Welche Catering-Unternehmen wurden von der Stadt Köln mit der Verpflegung der Bewoh-
ner*innen beauftragt? 
 
3. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für diese Verpflegung von Geflüchteten insgesamt? 
 
4. Wie hoch sind die Kosten, die die einzelnen Unternehmen pro Geflüchteten täglich in Rech-
nung stellen? 
 
5. Wie sehen die Planungen aus, dass alle Geflüchteten in Köln ihre Mahlzeiten selbst zuberei-
ten können? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1. 
 
In den folgenden Notaufnahmeeinrichtungen/-unterkünften werden mit Stand vom 04.10.2017 insge-
samt 2.356 Geflüchtete gemeinschaftlich verpflegt: 
 
Boltensternstr. 10 a (Niehl; 194 Geflüchtete) 
Bonner Str. 478-482 (ehemaliges Bonotel in Marienburg; 115 Geflüchtete) 
Butzweilerhofallee (Ossendorf; 252 Geflüchtete) 
Friedrich-Naumann-Str. (Eil; 121 Geflüchtete) 
Hardtgenbuscher Kirchweg (Ostheim; 142 Geflüchtete) 
Herkulesstr. (Neu-Ehrenfeld 432 Geflüchtete) 
Luzerner Weg (Mülheim; 292 Geflüchtete) 
Mathias-Brüggen-Str. (Ossendorf; 102 Geflüchtete) 
Ostmerheimer Str. 220 (Merheim; 139 Geflüchtete)

2 
 
Ringstr. (Rodenkirchen;435 Geflüchtete) 
Robert-Perthel-Str. (Bilderstöckchen; 132 Geflüchtete) 
 
Zu 2. 
 
Bei der Versorgung der Geflüchteten in den Notaufnahmeeinrichtungen/-unterkünften arbeiten die 
beauftragten Träger (alle Einrichtungen: Deutsches Rotes Kreuz, außer der Notunterkunft am Luzer-
ner Weg: Caritasverband und in der Ringstraße: Diakonie Michaelshoven) mit einem ortsansässigen 
Caterer zusammen. Die Beauftragung des jeweiligen Caterers erfolgt durch den Betreuungsträger. 
 
Zu 3. 
 
Die monatlichen Kosten richten sich nach der Anzahl der untergebrachten Personen in einer Einrich-
tung mit Gemeinschaftsverpflegung. Da sich diese auch innerhalb eines Monats teils erheblich verän-
dert, kann hierüber keine pauschale Aussage getroffen werden. Abrechnungskosten pro Per-
son/Monat siehe Beantwortung zu 4. 
 
Zu 4. 
 
Die Verpflegung pro Person/Tag wird beim Deutschen Roten Kreuz mit 11,34 EUR abgerechnet. Alle 
anderen Träger werden mit 11,31 EUR abgerechnet. Für die monatliche Verpflegung einer Person 
entstehen somit Kosten in Höhe von 340,20 EUR bzw. 339,30 EUR. 
 
Zu 5. 
 
Die Zahlen der unterzubringenden Geflüchteten sind weiterhin rückläufig. Es ist derzeit davon auszu-
gehen, dass dieser Trend auch in den kommenden Wochen weiter anhalten wird. Die Verwaltung hat 
insoweit die Möglichkeit, den Focus auf den Abbau weiterer Notaufnahmeeinrichtungen/-unterkünfte 
zu legen. Die Zahl der Geflüchteten, die gemeinschaftlich versorgt werden, wird somit in den kom-
menden Wochen weiter sinken. 
 
Die Verwaltung plant derzeit ausschließlich neue Unterkünfte, in denen die eigenständige Versorgung 
möglich ist. Mit der Errichtung weiterer, neuer Standorte - gemäß Beschluss des Hauptausschusses 
vom 05.12.2016 - in 8 Stadtteilen und der weiterhin rückläufigen Unterbringung von Geflüchteten ist 
davon auszugehen, dass perspektivisch nur noch in der Herkulesstraße als Erstaufnahmeeinrichtung 
eine gemeinschaftliche Verpflegung der Geflüchteten erfolgt. 
 
 
gez. dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2017 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3026/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.10.2017
Erstellt
28.09.2017 13:41