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2021/0025

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße als sechsmonatigen Verkehrsversuch

Magistratsvorlage 22.01.2021

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405 Zeichen

Punkt 9: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Radverkehrsführung Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und 
Schumannstraße als sechsmonatigen Verkehrsversuch 
 (V-Nr. 2021/0025) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

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263 Zeichen

Punkt 14: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Radverkehrsführung Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und 
Schumannstraße als sechsmonatigen Verkehrsversuch 
 (V-Nr. 2021/0025) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: FDP, AfD und UWIGA/WGD

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GG
2,000,751,50
Dieburger StraßeII II
III
III
IIII
II
IIIII
IIII
I 105 1112108 103
114118
113
101
120A116
Am Löwentor
Blatt 2Blatt 1
Blatt 2Blatt 1
BUSAnschluss anden Bestand8,342,31
2,306,002,30
25,05 23,008,536,115,9714,97Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-224 Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
3ɶZ-274.23ɶZ-274.1Z-205
3ɶZ-274.23ɶZ-274.1Z-306
Z-306
3ɶZ-274.23ɶZ-274.1
4,701,50 31,82 20,3011,242,300,500,501,85 1,850,25Z-605-10Z-222-10Z-605-10
NLegendePlanung: dauerhafte MarkierungMarkierung BestandPiktogramm Radfahrer Planung / BestandDemarkierung
I:\68.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2018 Sicherheitstrennstreifen DieburgerStr\Dieburger Straße_18112020.dwg
Rotmarkierung
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
AnlagePlanart
SB: GrönSGL: RoßteutscherABL: SamaanDezember 2020Darmstadt,MobilitätsamtGrön03.12.201 :250I-66.1.3Dezernat IAmtsleiterinDipl.-Ing Metzker
1/4RadschutzstreifenDieburger Straße zwischenWolfskehlstraße und Schumannstraße   Markierungs- und Beschilderungsplan
Grundstückszufahrten
Markierungs-/Beschilderungsplan
Planung: Folienmarkierung (weiß)
OberbürgermeisterJochen Partschgez. FrankeSGL 66.2.1gez.gez.gez.gez.gez.

GAm Oberfeld
KKK
WeberwegSchwimmhalle
I
III II
I I
I
II
I
III
II I I
I II
II
I
115115A 177
134 146B
117
146A144 148A2146
179113 1 173
142
Blatt 2Blatt 1
Blatt 2Blatt 1
Blatt 3Blatt 2
Blatt 3Blatt 2Rosenhöhweg
13,66 42,26 8,83 27,621,900,851,504.851,50 1,505,001,500,851,90
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
3ɶZ-274.23ɶZ-274.1Z-205Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-306 Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
3ɶZ-274.23ɶZ-274.1Z-205Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-306
3ɶ3ɶZ-205
1.50 11,5220,3016,08 28,43 1,851,500,500,500,251,501,851,85
Z-605-10Z-222-10Z-605-10
I:\68.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2018 Sicherheitstrennstreifen DieburgerStr\Dieburger Straße_18112020.dwg
NLegende
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
AnlagePlanart
SB: GrönSGL: RossteutscherABL: SamaanDarmstadt,MobilitätsamtGrön1 :250I-66.1.3Dezernat IAmtsleiterinDipl.-Ing Metzker
2/4Markierungs-/Beschilderungsplan
Markierung BestandPiktogramm Radfahrer Planung / BestandDemarkierungRotmarkierungGrundstückszufahrten
Planung: dauerhafte Markierung
Dezember 202003.12.20
Planung: Folienmarkierung (weiß)
RadschutzstreifenDieburger Straße zwischenWolfskehlstraße und Schumannstraße   Markierungs- und BeschilderungsplanOberbürgermeisterJochen Partschgez. FrankeSGL 66.2.1gez.gez.gez.gez.gez.

A1,50
Dieburger Straße
T. I+D
I+D I II
I
IIIII+D I I
II
III I
I
II I+D
I
III I
I I
II
I
189 193
152
187
188
181179
156
181A
195
183
154A
191
Haltestelle Bestand
Blatt 3Blatt 2
Blatt 3Blatt 2 Blatt 4Blatt 3
Blatt 4Blatt 3
BUSBUS5,401,500,752,00
RegerwegFlotowstraße16,26 11,140,5711,950,23
Z-224 Z-101Z-101Alãen­eimZ-1012-52
Z-306
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
Z-1000-20Z-131Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-205Z-101Z-101Z-10043,5 mZ-283Z-605-10Z-2243ɶZ-274.23ɶZ-274.1Z-205Z-306
3ɶZ-274.23ɶZ-274.1Z-205
11,52
10,93
21,86
1,500,500,50 1,850,500,500,250,25
Z-605-10Z-222-10Z-605-10
Z-605-10Z-222-10Z-605-10 NLegende
I:\68.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2018 Sicherheitstrennstreifen DieburgerStr\Dieburger Straße_18112020.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
AnlagePlanart
SB: GrönSGL: RossteutscherABL: SamaanDarmstadt,MobilitätsamtGrön1 :250I-66.1.3Dezernat IAmtsleiterinDipl.-Ing Metzker
3/4Markierungs-/Beschilderungsplan
Markierung BestandPiktogramm Radfahrer Planung / BestandDemarkierungRotmarkierungGrundstückszufahrten
Planung: dauerhafte Markierung
Dezember 2020
Planung: Folienmarkierung (weiß)
RadschutzstreifenDieburger Straße zwischenWolfskehlstraße und Schumannstraße   Markierungs- und BeschilderungsplanOberbürgermeisterJochen Partsch03.12.20gez. FrankeSGL 66.2.1gez.gez.gez.gez.gez.

A GG2,00
I+D
I
II
I
II IIII
I
III IIIII I I+D
214B
197A
214A
201C201B 205
194
199
201 203201D197195 201ATAXI
Blatt 4Blatt 3
Blatt 4Blatt 3 Anschluss anden Bestand0,751,505,151,71
Flotowstraße Schuhmannstraße
1,505,251,500,752,00
Feuerwehrzufahrt
Z-229Z-222Z-222
Z-240Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrtZ-1050-312 Taxen
3ɶZ-274.23ɶZ-274.13ɶZ-274.1Z-306Z-286-10Z-206Z-283-20
Z-101Z-101Alãen­eimZ-1012-52Z-283-10Z-306Z-283-20
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
3ɶZ-274.23ɶZ-274.1Z-101Z-101Z-10042,8 mZ-1000-20Z-131
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-205
Z-10043,5 m 2,223,131,742,491,51Z-283-10
69,86
1,5021,86 20,96
19,9026,381,501,8513,00
LegendeN
I:\68.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2018 Sicherheitstrennstreifen DieburgerStr\Dieburger Straße_18112020.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
AnlagePlanart
SB: GrönSGL: RossteutscherABL: SamaanDarmstadt,MobilitätsamtGrön1 :250I-66.1.3Dezernat IAmtsleiterinDipl.-Ing Metzker
4/4Markierungs-/Beschilderungsplan
Markierung BestandPiktogramm Radfahrer Planung / BestandDemarkierungRotmarkierungGrundstückszufahrten
Planung: dauerhafte Markierung
Dezember 202003.12.20
Planung: Folienmarkierung (weiß)
RadschutzstreifenDieburger Straße zwischenWolfskehlstraße und Schumannstraße   Markierungs- und BeschilderungsplanOberbürgermeisterJochen Partschgez. FrankeSGL 66.2.1gez.gez.gez.gez.gez.

2021/0025

10466 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.03.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0025 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-003-7001 Investitionsnummer:  
Kostenträger:  5410-20 Sachkonto: 6063000 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Radverkehrsführung Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und  
Schumannstraße als sechsmonatigen Verkehrsversuch  
 
Vorlage vom: 22.01.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Planung mit 
Gesamtkosten gemäß Anlage 4.  
 
2. Zur Finanzierung stehen  entsprechend Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 im 
Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -003-7003, Sachkonto 6065100, Kostenträger 5410 -
20 bereit. 
 
 
Anlagen: 1. Markierungs - und Beschilderungspläne  (im PARLIS einsehbar)  
2. Deckensanierung  
3. Parkraumanalyse  
4. Kostenberechnung (datenschutzrelevant)

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22. Januar 2021  
 
Ausgangslage 
 
Die Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße ist Teil des 
beschlossenen Maßnahmenprogramms 4x4 Radmobilität (Maßnahme Nr. 16/Vorlage 
2020/0184). 
 
Aktuell sind hier beidseitig Radschutzstreifen mit 1,60 m Breite ohne den erforderlichen 
Sicherheitsabstand zum angrenzenden Parkstreifen markiert. Die für Radfahrende sicher 
nutzbare Breite beträgt je nach angesetztem Sicherheitsabstand nur zwischen 0,85 und 1,10 
Meter und es besteht das Risiko von Dooring-Unfällen (Unfälle beim Öffnen von Autotüren, 
denen Radfahrende nicht mehr ausweichen können).  
 
Die Dieburger Straße ist wichtiger Bestandteil des Hauptradnetz (Stadtmittel/Martinsviertel-
Oberwaldhaus). Sie wird zudem von der Buslinie F/FU genutzt und durch ihre Funktion als 
Einfallstraße für den Verkehr aus Richtung Dieburg/Ostkreis zügig befahren. Dies trägt dazu 
bei, dass die unzureichende Radverkehrsführung im Bestand als gefährlich empfunden wird. 
Auf der Südseite wird zudem hälftig auf dem Gehweg geparkt und der Bewegungsraum für den 
Fußverkehr eingeschränkt (verbleibende Restbreite ca. 1,30 m). 
 
Eine sicherere und regelkonforme Führung für den Rad- und Fußverkehr ist durch eine 
Neuaufteilung des Verkehrsraums durch Neumarkierung der Fahrstreifen ohne bauliche 
Veränderung umsetzbar.  
 
Es wurden verschiedene Varianten geprüft, mit unterschiedlichen Auswirkungen auf das Fahren 
und Parken in der Dieburger Straße. 
 
Folgende Varianten haben sich als nicht zielführend erwiesen: 
 
1) beidseitig Radschutzstreifen mit Regelbreite, einseitiges Parken auf der Nordseite  
Durch Aufgabe des Parkens auf der südlichen Seite könnten beiderseits Schutzstreifen mit 
Regelmaß von 1,50 m Breite und Sicherheitstrennstreifen zum Parken hergestellt werden. 
In Fahrtrichtung stadtauswärts könnten dann jedoch keine Parkplätze mehr angeboten 
werden, vor dem Einparken müsste gegebenenfalls verkehrsgefährdend in der Straße 
gewendet werden. 
 
2) beidseitig Radstreifen mit Regelbreite, einseitiges Parken auf der Nordseite  
Radstreifen dürfen im Begegnungsfall nicht von Kraftfahrzeugen zum Ausweichen genutzt 
werden. Die Kernfahrbahn muss daher mindestens 6 Meter breit sein, insgesamt ergibt sich 
ein benötigter Gesamtquerschnitt von 12,45 Metern. Der Fahrbahnquerschnitt ist mi t 10,50 
Metern dafür nicht ausreichend. Diese Aufteilung ist folglich nicht möglich.  
 
3) beidseitig Radstreifen mit Regelbreite,  vollständiger Entfall des Parkens  
In diesem Fall könnten auf beiden Seiten breite Radfahrstreifen angelegt werden. Für eine 
separierte „geschützte“ Führung mit zusätzlichen Trennelementen zum Kfz-Verkehr reicht 
die Fahrbahnbreite dennoch nicht aus. Die Verbesserungen für den Radverkehr im Vergleich 
zur Planung mit Schutzstreifen sind nicht ausreichend, um den Entfall sämtlicher 
Stellplätze in der Dieburger Straße zu rechtfertigen. Zudem wäre durch den dann breiteren 
Straßenraum eine unerwünschte Zunahme der KfZ-Geschwindigkeit zu erwarten.

- 4 - 
 
 
4) Entfernen der Radschutzstreifen, mit oder ohne einseitige Wegnahme des Parkens  
Der Schutzstreifen im Bestand würde demarkiert und durch eine Piktogrammkette mit 
Sinnbild „Fahrrad“ ersetzt. Einziger Vorteil wäre, dass die Radfahrenden nicht mehr durch 
die Markierung in die Dooring-Zone gedrängt werden, außerdem könnten alle Parkplätze 
erhalten bleiben. Da sich dennoch die meisten Radfahrenden möglichst weit am Rand der 
Fahrbahn halten und damit wieder in die Dooring-Zone geraten, wäre der Effekt gering. Eine 
solche Führungsform wäre auch nicht mit der Radstrategie und dem technischen Regelwerk 
der ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) vereinbar. Die ERA empfehlen für die 
gegebenen Verkehrsstärken und 50 km/h keine Führung im Mischverkehr ohne eigenes 
Angebot für den Radverkehr. Es ist überdies damit zu rechnen, dass bei einer Demarkierung 
der Radverkehrsanlage der Straßenraum als breiter wahrgenommen und im Durchschnitt 
schneller gefahren wird. 
 
Nach Abwägung der zu erzielenden Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr und dem 
erforderlichen Parkbedarf wird folgende bestmögliche Variante vorgeschlagen:  
 
Beidseitig Radschutzstreifen mit punktueller Rotmarkierung und alternierendem Parken  
Zur Verringerung der Geschwindigkeit und besseren Erreichbarkeit der verbleibenden 
Parkplätze werden die Parkstände wechselseitig angeordnet. Das regelmäßige Verschwenken 
der Fahrbahn führt zu angepassteren Geschwindigkeiten beim Kfz-Verkehr und besserer 
Verträglichkeit von Rad- und Kfz-Verkehr. Um die Sicherheit für den Radverkehrs zu erhöhen, 
werden die Radschutzstreifen im Bereich der Einmündungen rot eingefärbt.  
 
Zudem soll durch eine zusätzliche Sperrfläche mit Baken und Beschilderung  ein Überfahren 
der Radführung durch Kfz im Verschwenkbereich verhindert werden. In Abstimmung mit HEAG  
mobiBus sollen diese Einbauten vorerst provisorisch mit Folienmarkierung erfolgen, um die 
Auswirkungen auf den Verkehrsfluss der Linienbusse für die Dauer eines halben Jahres im 
Rahmen eines Verkehrsversuchs beobachten zu können. Sollte es zu größeren Schwierigkeiten 
im Linienbetrieb, insbesondere zu Unfallschäden kommen, wird der Verkehrsversuch bereits 
vor Ablauf des vorgesehenen halben Jahres beendet und auf die Sperrflächen verzichtet. Die 
Sperrflächen können ohne weitere Anpassungen der Planung entfernt werden. 
 
Die zwischen den Schutzstreifen verbleibende Fahrbahn ist mit mindestens 4,80 –5,40 m 
breiter als die vorgeschriebenen 4,50 m für empfohlene Querschnitte von örtlichen 
Einfahrtsstraßen mit Linienbusverkehr nach Regelwerk. Die Führungsform mit Schutzstreifen 
auf beiden Seiten entspricht unter Berücksichtigung der gefahrenen Höchstgeschwindigkeit 
und der Verkehrsstärken (ca. 520 Fz/h in der nachmittäglichen Spitzenstunde) den 
Regelwerken. Der Gehweg auf der südlichen Seite entspricht mit 2,50 m dann ebenfalls den 
Regelwerken. Details zur Ausführung können den beiliegenden Markierungsplänen (Anlage Nr. 
1)  entnommen werden.  
 
Durch die Ummarkierung verschieben sich die Verkehrsflächen für den Radverkehr in 
Fahrbahnbereiche mit bereits stark abgenutzter bzw. beschädigter Oberfläche. Aus diesem 
Grund und um eine bessere Haltbarkeit der Markierung gewährleisten zu können wird die 
Fahrbahndecke auf der Südseite im Zuge der Maßnahme saniert. Es handelt sich um eine 
Fläche von ca. 3.200 m2, die Lage und Ausdehnung können der Luftbildskizze in Anlage 2 
entnommen werden.

- 5 - 
Im Lauf der nächsten Jahre soll gegebenenfalls die Bushaltestelle „Spessartring“  barrierefrei 
ausgebaut werden. Im Rahmen der Umsetzung wird eine geringfügige Anpassung der 
Radverkehrsführung auf Höhe der Hausnummern 108/114 nötig sein. 
 
In der umgeplanten Dieburger Straße werden je nach Parkpraxis ca. 45 Kfz-Stellplätze zur 
Verfügung stehen. Auch wenn dadurch das bestehende Überangebot an Parkraum um mehr als 
die Hälfte reduziert wird, kann dies auf Basis einer ausführlichen Parkraumuntersuchung als 
verträglich angesehen werden. 
 
Ergebnisse der Parkraumuntersuchung 
 
Die Erfassung des Bestands durch das Büro Mobilitätslösungen ergab für die Dieburger Straße 
eine deutliche Zuweisung der Flächen für das Parken durch Markierung. Auf der südlichen 
Straßenseite fehlt jedoch die Beschilderung, um das Gehwegparken nach StVO anzuordnen. 
Auf der nördlichen Straßenseite wird StVO-konform auf der Straße geparkt. 
Die Beobachtungen zu Stellplatzkapazitäten und -nutzung auf Privatgelände legen den Schluss 
nahe, dass dort ungenutzte Kapazitäten bestehen.  
Tagsüber ist das Parkraumangebot in der Dieburger Straße zu ca. 80% nicht voll ausgelastet, 
nachts sind nur 65% der Parkplätze belegt. Rund die Hälfte aller Fahrzeuge konnten in der 
Analyse „Fremdparkern“ zugeordnet werden, gehören also nicht den Anwohnern der Dieburger 
Straße. Die Zahl an Fremdparkern korreliert nicht mit den erhobenen Nutzungen an 
Dienstleistungen, Praxen usw. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ein 
Verlagerungseffekt aus angrenzenden Gebieten besteht, der mit der Umsetzung der Maßnahme 
unterbunden wird. Die Parkraumuntersuchung liegt der Magistratsvorlage als Anlage Nr. 2 bei.  
 
Finanzierung und zeitlicher Ablauf  
 
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage Nr. 4 
beigefügt. Die Sperrflächen und Baken sollen 6 Monate nach der Umsetzung evaluiert 
werden.  
 
Da es sich um nicht investive Maßnahmen handelt, s ind diese aus dem Ergebnishaushalt zu 
zahlen. Zur Finanzierung stehen entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021, 
Kostenstelle 066 -003-7003, Sachkont o 6065100, Kostenträger 5410 -20 zur Verfügung. 
 
Für die Dieburger Straße fallen im gleichen Umfang  wie bisher jährliche Unterhaltskosten an 
(ca. 9500 Euro).  
 
 
Dezernat I      Dezernat IV   
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 3

56804 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Parkraumuntersuchung Dieburger Straße

Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Parkraumuntersuchung Dieburger Straße  Impressum 
 
MOBILITÄTSLÖSUNG  
Impressum 
 
Auftraggeberin 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stadtplanungsamt – Mobilität und Öffentlicher Raum 
Bessunger Straße 125-127 
64295 Darmstadt 
 
 
Auftragnehmerin 
MOBILITÄTSLÖSUNG  
Mobilitätskonzepte · Verkehrsplanung · Moderation 
Dipl. Ing. Katalin Saary 
Robert-Bosch-Straße 7  
64293 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 950 94 86  
info@mobilitaetsloesung.de 
www.mobilitaetsloesung.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Katalin Saary 
M. Sc. Neele Schrader 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 31.01.2019

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Inhalt  
MOBILITÄTSLÖSUNG  Seite I 
Inhalt 
 
1 Anlass und Aufgabenstellung ................................ ................................ ...................... 1 
2 Bestandsaufnahme Parkraumangebot ................................ ................................ ........ 1 
2.1 Nutzungen ................................ ................................ ................................ .......... 3 
2.2 Parkraumangebot im öffentlichen Raum ................................ ............................. 3 
2.3 Parkraumangebot auf privatem Grund ................................ ................................  6 
2.4 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................. 7 
3 Erhebung Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis ................................ ................ 8 
3.1 Parkierungspraxis ................................ ................................ ...............................  9 
3.2 Parkraumnachfrage ................................ ................................ ...........................14 
Nachfrage der Nutzergruppen ................................ ................................ ...................16 
4 Verkehrliche Beurteilung ................................ ................................ ........................... 17 
5 Handlungsansätze ................................ ................................ ................................ .... 19

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Verzeichnisse 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite II 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Dieburger Straße ........................... 2 
Abbildung 2: Parken in der Dieburger Straße ................................ ................................ .... 3 
Abbildung 3: Parken im unbefestigtem Seitenraum im Regerweg ................................ ..... 4 
Abbildung 4: Parken in Nebenstraßen mit befestigtem Gehweg ................................ ....... 4 
Abbildung 5: Parkpraxis in der Dieburger Straße – Nördliche Straßenseite ...................... 9 
Abbildung 6: Parkpraxis an der südlichen Straßenseite der Dieburger Straße .................10 
Abbildung 7: Parkierungspraxis Am Breitwiesenberg ................................ .......................11 
Abbildung 8: Parkpraxis im Regerweg ................................ ................................ .............11 
Abbildung 10: Parkpraxis in der Flotowstraße ................................ ................................ ..12 
Abbildung 11: Halteverbot in der Schuhmannstraße ................................ ........................12 
Abbildung 12: Wolfskehlstraße, Blick von Süden ................................ .............................13 
Abbildung 13: Parkpraxis Am Löwentor ................................ ................................ ...........13 
Abbildung 14: Parkpraxis Rosenhöhweg, (l: nördli. Abschnitt, r: südl. Abschnitt) .............14 
Abbildung 15: Heutiger Querschnitt der Dieburger Straße ................................ ...............19 
Abbildung 16: Dieburger Straße veränderter Querschnitt ................................ .................20 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Betrachtete Straßenabschnitte ................................ ................................ ......... 2 
Tabelle 2: Parkangebot im öffentlichen Raum ................................ ................................ ... 6 
Tabelle 3: Parkraumangebot auf privatem Grund ................................ ..............................  7 
Tabelle 4: Gesamtes Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet ................................ ..... 8 
Tabelle 5: Kennwerte der Parkplatznachfrage ................................ ................................ .15 
Tabelle 6: Illegales Parken ................................ ................................ ............................... 15 
Tabelle 7: Nutzergruppen im Untersuchungsgebiet ................................ .........................16 
Tabelle 8: Anteile der Nutzergruppe Anwohnende ................................ ...........................17 
Tabelle 9: Fahrgassenbreiten nach EAR 05 ................................ ................................ .....21 
 
Anlagen 
Anlage 1: Pläne 1.1 – 1.4: Parkraumangebot 
Anlage 2: Pläne 2.1 – 2.10: Parkierungspraxis – Erhebung vom 27.11.2018 
Anlage 3: Detaillierte Auswertung der Erhebung

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße  
MOBILITÄTSLÖSUNG  Seite 1 
1 Anlass und Aufgabenstellung 
In der Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße soll das Angebot 
für den Radverkehr verbessert werden. Heute sind hier Schutzstreifen ohne den erforder-
lichen Sicherheitsabstand gegenüber dem angrenzenden Parkstreifen markiert. Um zu-
künftig eine sichere und regelkonforme Führung für den Radverkehr zu gewährleisten, soll 
das Parken in diesem Straßenabschnitt neu geordnet werden. Die Anlage von regelkon-
formen Radverkehrsanlagen auf Grundlage der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 
(ERA) 1 hat Einfluss auf die Anzahl des Parkangebotes. Durch eine Parkraumerhebung, 
die auch die angrenzenden Straßen mit einbezieht, sollte untersucht werden, welche 
Nachfrage im Detail besteht und inwieweit diese durch das bestehende Angebot gedeckt 
werden kann.   
Der vorliegende Bericht dokumentiert das Parkraumangebot in der Dieburger Straße und 
den anliegenden Seitenstraßen (Kapitel 2). In Kapitel 3 dokumentiert die Ergebnisse der 
Momentaufnahmen von Parkpraxis und Parkraumnachfrage.  Die Beurteilung der verkehr-
lichen Situation sowie Handlungsansätze finden sich in Kapitel 4. 
2 Bestandsaufnahme Parkraumangebot 
Pläne 1.1 bis 1.4: Parkraumangebot 
Das Untersuchungsgebiet wird auf die Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und 
Schuhmannstraße abgegrenzt. Zudem wurden die Seitenstraßen Am Breitwiesenberg, 
Weberweg, Regerweg, Flotowstraße, Schuhmannstraße, Rosenhöhweg, Am Oberfeld, 
Am Löwentor sowie die Wolfskehlstraße jeweils bis zu ihrer nächsten Querstraße unter-
sucht (rot in Abbildung 1). 
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden im Untersuchungsgebiet Erhebungen des 
Parkraumangebots und der Parkraumnachfrage durchgeführt. Aufgenommen wurde das 
Parkraumangebot im öffentlichen Raum durch Begehung sowie des Angebots auf pri-
vatem Grund durch Augenschein sowie der Auswertung von Katasterplan und Luftbild. 
Für die weitere Bearbeitung wurden Abschnitte wie in Tabelle 1 und Abbildung 1 darge-
stellt unterschieden. 
 
                                                
1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): Empfehlungen für Radverkehrs-
anlagen ERA. Köln

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Bestandsaufnahme Parkraumangebot 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 2 
 
Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Dieburger Straße (Grundkarte: OSM) 
 
Tabelle 1: betrachtete Straßenabschnitte 
Ab-
schnitt Straße/Straßenabschnitt 
1 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 114-148A (Am Breitweisenberg bis Weberweg) 
2 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 150-234A (Weberweg bis Schuhmannstraße) 
3 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 101-179 (Am Breitweisenberg bis Weberweg) 
4 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 181-211 (Weberweg bis Schuhmannstraße) 
5 Am Breitwiesenberg 
6 Weberweg 
7 Regerweg 
8 Flotowstraße 
9 Schuhmannstraße 
10 Wolfskehlstraße 
11 Am Löwentor 
12 Am Oberfeld 
13 Rosenhöhweg 
1 
2 
3 
4 
5 6 
7 8 
9 
10 
11 
12 13

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Bestandsaufnahme Parkraumangebot 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 3 
2.1 Nutzungen 
Um einschätzen zu können, inwieweit es einen, neben dem durch Wohnen veranlassten, 
weiteren Bedarf an Parken gibt, wurden auch die Erdgeschossnutzungen, sofern von der 
Straße aus sichtbar, kartiert. Grundsätzlich wird unterschieden nach: 
 Öffentliche Gebäude/kulturelle Einrichtungen, 
 Gastronomie, 
 Arztpraxen und Klinken 
 Einzelhandel des täglichen Bedarfs, 
 sonstiger Einzelhandel, 
 Dienstleistung (u.a. Handwerk, auch Lagerraum, Tankstelle…) und 
 Hotels. 
Die Kartierung ergab, dass neben Wohnnutzungen nur wenige weitere Nutzungen wie 
Dienstleistungen oder Ärzte ihre Geschäftsräume im Untersuchungsgebiet haben. Eine 
größere Einrichtung ist das Altenpflegeheim an der Rosenhöhe auf der Südseite der Die-
burger Straße (Nr. 199). Insgesamt dominiert damit im Untersuchungsgebiet die Wohn-
nutzung. 
2.2 Parkraumangebot im öffentlichen Raum 
In der Dieburger Straße wird legal auf beiden Straßenseiten innerhalb markierter Parkflä-
chen geparkt. An der nördlichen Straßenseite verläuft ein Gehweg, der mit einem Grün-
streifen mit Baumbepflanzung von der Fahrbahn getrennt ist. Das Parken behindert zu 
Fuß Gehende auf dieser Straßenseite somit nicht. Der bestehende Schutzstreifen verfügt 
jedoch über keinen Sicherheitsstreifen entsprechend der ERA, sodass die Gefahr besteht, 
dass Konflikte mit Radfahrenden und austeigenden Personen oder rangierenden Fahr-
zeugen entstehen. Auf der südlichen Straßenseite wird unter Mitbenutzung des Geh-
wegs geparkt. Der Gehweg hat zwar grundsätzlich eine Breite von ca. 2,50 m, aufgrund 
des markierten Gehwegparkens reduziert sich die nutzbare Breite auf ca. 1,50 m. Auch 
hier fehlt der Sicherheitstrennstreifen zwischen ruhendem Verkehr und Schutzstreifen.
 
Abbildung 2: Parken in der Dieburger Straße (l: nüdl. Straßenseite, r: nördl. Straßenseite)

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Bestandsaufnahme Parkraumangebot 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 4 
Die betrachteten Nebenstraßen sind Teil von Tempo 30-Zonen. Bis auf den Regerweg, 
den Weberweg und die Schuhmannstraße, ist die Zufahrt zu den Straßen beschränkt 
(Durchfahrt verboten - Anlieger frei, Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30). Die anzutreffenden 
Straßenräume weisen auch sehr unterschiedliche Querschnitte auf, z.T. einige haben 
Gehwege mit wassergebundener Decke, weitere nur einen nicht eindeutig definierten Sei-
tenraum, der als wassergebundene Decke ausgeführt ist. Hierzu gehören die Straßen Am 
Breitwiesenberg, Weberweg, Regerweg, Am Löwentor, Am Oberfeld sowie der Rosen-
höhweg. Die Seitenräume werden durchgängig beparkt, zu Fuß Gehende nutzen die 
Fahrbahn.  
 
Abbildung 3: Parken im unbefestigtem Seitenraum im Regerweg 
 
Auch die Wolfskehlstraße und Am Breitwiesenberg sind durch Gehwegparken geprägt. In 
der Flotowstraße gibt es - zusätzlich zum praktizierten Längsparken - ausgewiesene 
Querparkflächen. Trotz des breiten Fahrbahnquerschnittes wird auf der östlichen Fahr-
bahnseite regelwidrig unter Mitbenutzung des Gehwegs geparkt. In der Schuhmannstraße 
besteht eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot, ein Parken ist auf beiden Straßen-
seiten nicht möglich. 
 
Abbildung 4: Parken in Nebenstraßen mit befestigtem Gehweg (l: Wolfskehlstraße, r: Flotowstraße)

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Bestandsaufnahme Parkraumangebot 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 5 
Um die Anzahl des Parkraumangebotes bestimmen zu können - diese sind nicht Fahr-
zeuggenau markiert - wurden die Empfehlungen für den ruhenden Verkehr (EAR) 2 zu-
grunde gelegt.  
 Für die Längsparkplätze wurde eine Länge l=6,20 m ermittelt (Quotient aus der Länge 
der als Parkplatz markierten Fläche und dem gemittelten Wert für Vor- und Rückwärts-
parken für Längsaufstellungen nach EAR).  
 In Straßen ohne Parkmarkierung wurden die nach Abzug der Einfahrtsbereiche mögli-
chen legalen Parkstände ermittelt.  
 Unbefestigte Seitenräume werden - aufgrund fehlender Qualität für den Fußverkehr - 
als legale Parkflächen verstanden.  
Tabelle 2 zeigt die jeweilige Parkierungspraxis und das ermittelte theoretische Parkange-
bot. Überschläglich beläuft sich das rechnerische Parkraumangebot im betrachteten Ab-
schnitt der Dieburger Straße auf 145 Parkplätze. Zusätzlich wurden 246 Parkplätze in 
den Nebenstraßen aufgenommen. Insgesamt ergeben sich damit 391 Parkplätze im Un-
tersuchungsgebiet. 
  
                                                
2 vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2005): Empfehlungen für Anlagen 
des ruhenden Verkehrs (EAR 05), Tabelle 4.3-1.

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Bestandsaufnahme Parkraumangebot 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 6 
Tabelle 2: Parkangebot im öffentlichen Raum 
Ab-
schnitt 
Straße/Straßen-
abschnitt 
Parkierungspraxis Theore-
tisches 
Ange-
bot 
1 Dieburger Straße 
Nord 
Hausnr. 114-148A 
Parken mit Markierung ohne Beschilderung (Fahr-
bahn). Schutzstreifen ohne Sicherheitsrennstreifen 
vorhanden. 
53 
2 Dieburger Straße 
Nord 
Hausnr. 150-234A 
Parken mit Markierung ohne Beschilderung (Fahr-
bahn). Schutzstreifen ohne Sicherheitsrennstreifen 
vorhanden. 
31 
3 Dieburger Straße 
Süd 
  Hausnr. 101-179 
Parken mit Markierung ohne Beschilderung (Geh-
weg). Schutzstreifen ohne Sicherheitsrennstreifen 
vorhanden. 
42 
4 Dieburger Straße 
Süd 
Hausnr. 181-211 
Parken mit Markierung ohne Beschilderung (Geh-
weg). Schutzstreifen ohne Sicherheitsrennstreifen 
vorhanden. 
19 
Summe Parkraumangebot Dieburger Straße 145 
5 Am Breitwiesen-
berg 
östliche Seite Gehwegparken, am nördlichen Ende 
auf beiden Seiten Gehwegparken 9 
6 Weberweg auf der östlichen Seite, auf Gehweg mit wasserge-
bundener Decke 10 
7 Regerweg auf der östlichen Seite, auf Gehweg mit wasserge-
bundener Decke 13 
8 Flotowstraße auf der östlichen Seite illegales Gehwegparken, auf 
der westlichen Seite Querparkangebot vorhanden 
und Längsparken auf der Fahrbahn 
18 
9 Schuhmann-
straße 
Kein Parkangebot, da eingeschränktes bzw. absolu-
tes Halteverbot auf beiden Straßenseiten 0 
10 Wolfskehlstraße auf der westlichen Seite, tlw. auf der östlichen Seite 35 
11 Am Löwentor beide Seiten im Seitenraum 67 
12 Am Oberfeld beide Seiten im Seitenraum 63 
13 Rosenhöhweg auf der westlichen Seite im Seitenraum, teilweise 
auch auf der Fahrbahn 31 
Summe Parkraumangebot Nebenstraßen 246 
Summe Parkraumangebot Dieburger Straße und angrenzende Nebenstraßen 391 
 
2.3 Parkraumangebot auf privatem Grund 
Bei den privaten Flächen handelt es sich um Grundstücke, die überwiegend unmittelbar 
an die öffentlichen Verkehrsflächen angrenzen. Einige Grundstücke sind über Erschlie-
ßungswege angeschlossen. Für die Zählung wurden die von der Straße sichtbaren Stell-
plätze aufgenommen sowie ergänzend die Anzahl vorhandener Stellplätze und Garagen 
durch Analysen von Luftbildern und Katasterplan ermittelt.  
Insgesamt wurden ca. 315 Stellplätze identifiziert (vgl. Tabelle 3). Darüber hinaus gibt es 
insgesamt fünf Wohngebäude, die über Tiefgaragen mit unbekannter Stellplatzanzahl 
verfügen.

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Bestandsaufnahme Parkraumangebot 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 7 
Tabelle 3: Parkraumangebot auf privatem Grund 
Ab-
schnitt 
Straße/Straßenab-
schnitt 
Stellplätze 
ohne Über-
dachung 
Stellplätze 
mit Über-
dachung 
Summe Tiefgaragen  
1 Dieburger Straße Nord 
- Hausnr. 114-148A 6 16 22 1 
2 Dieburger Straße Nord 
- Hausnr. 150-234A 1 12 13 2 
3 Dieburger Straße Süd - 
Hausnr. 101-179 1 14 15 0 
4 Dieburger Straße Süd - 
Hausnr. 181-211 44 19 63 0 
Summe Stellplätze Dieburger 
Straße 
52 61 123 3 
5 Am Breitwiesenberg 8 10 18 0 
6 Weberweg 0 8 8 0 
7 Regerweg 0 5 5 0 
8 Flotowstraße 12 7 19 1 
9 Schuhmannstraße 19 12 31 1 
10 Wolfskehlstraße 10 18 28 0 
11 Am Löwentor 9 27 36 0 
12 Am Oberfeld 10 16 26 0 
13 Rosenhöhweg 10 21 31 0 
Summe Stellplätze in angren-
zende Nebenstraßen     
Summe Stellplätze– Dieburger 
Straße und angrenzende Ne-
benstraßen 
130 185 315 5 
 
Es ist anzunehmen, dass die Anzahl privater Stellplätze real höher liegt, da nicht alle 
Stellplätze vom öffentlichen Raum aus bzw. in Luftbildern erkennbar sind, zudem fehlen 
Kenntnisse über die reale Nutzung der Garagen. Die Werte sind somit als Mindestwerte 
anzusehen. 
2.4 Zusammenfassung 
Das verfügbare Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet beträgt somit mindestens 
706 Parkstände, wobei die Anzahl der Parkstände im öffentlichen Raum über der Anzahl 
der Stellplätze auf privaten Flächen liegt (Tabelle 4).

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße  
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 8 
Tabelle 4: Gesamtes Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet 
Ab-
schnitt Straßenabschnitt/Straße 
Angebot Parken 
Öffentlicher 
Raum 
Angebot Par-
ken  
Privatgrund-
stück 
Gesamt 
1 Dieburger Straße Nord 
Hausnr. 114-148A 53 22 75 
2 Dieburger Straße Nord 
Hausnr. 150-234A 31 13 44 
3 Dieburger Straße Süd 
Hausnr. 101-179 42 15 57 
4 Dieburger Straße Süd 
Hausnr. 181-211 19 63 82 
5 Am Breitwiesenberg 9 18 52 
6 Weberweg 10 8 18 
7 Regerweg 13 5 19 
8 Flotowstraße 18 19 43 
9 Schuhmannstraße 0 31 31 
10 Wolfskehlstraße 35 28 62 
11 Am Löwentor 67 36 106 
12 Am Oberfeld 63 26 101 
13 Rosenhöhweg 31 31 62 
Summe 391 
315 
+ 5 Tiefga-
ragen 
706 
+ 5 TG 
 
3 Erhebung Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis 
Pläne 2.1 bis 2.10: Parkierungspraxis 
Die Erhebung fand am Dienstag, den 27.11.2018 statt. Gezählt wurden alle im Untersu-
chungsgebiet geparkten Kfz mit parkplatzscharfer Erfassung der Kfz-Kennzeichen (ohne 
Ortskennung) als Momentaufnahme (einmaliger Rundgang je Zählzeit). Zu folgenden Zei-
ten wurde gezählt: 
 nachts 1 Uhr: Nachfrage durch Anwohnende 
 vormittags 10 Uhr : Nachfrage durch Anwohnende, Beschäftigte sowie Kunden oder 
Patienten anliegender Büros, Arztpraxen, etc. 
 nachmittags 15 Uhr: Nachfrage durch Anwohnende, Beschäftigte sowie Kunden oder 
Patienten anliegender Büros; Arztpraxen etc. 
 abends 20 Uhr: Nachfrage durch Anwohnende und Besucher

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Erhebung Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 9 
3.1 Parkierungspraxis 
Im Untersuchungsgebiet wird auf unterschiedliche Weisen geparkt. Zumeist handelt es 
sich hierbei um Längsparken auf der Straße, aber auch - nicht immer regelkonform - auf 
den Gehwegen. In Nebenstraßen gibt es oft keine eindeutige Zuweisung von Flächen für 
das Parken, die Seitenräume werden zum Parken genutzt und hier als legal erachtet. 
Die Standorte der Fahrzeuge am Zähltag wurden bei der Momentaufnahme Fahrzeugge-
nau in einem Plan verortet. So entsteht ein Bild der Parkierungspraxis. Gleichzeitig kön-
nen so die Flächen mit einer Dauerbelegung eindeutig identifizierte werden. Einen Über-
blick über die Parkierungspraxis geben die Pläne 2.1 – 2.9, die Ergebnisse werden nach-
folgend beschrieben. 
Dieburger Straße  
Die Dieburger Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und Teil der Buslinie F/U, es befinden 
sich vier Haltestellen im Untersuchungsgebiet. Insgesamt ist die Fahrbahn der Dieburger 
Straße ca. 11,5 m breit. Die Randbebauung ist überwiegend durch Ein- und Mehrfamilien-
häuser gekennzeichnet, z.T. als Reihenhausbebauung quer zur Straße. Die überwie-
gende Nutzung ist Wohnen. 
Die Dieburger Straße stellt das im Untersuchungsgebiet höchste Parkangebot bereit. Es 
wird überwiegend auf für das Parken vorgesehenen Flächen geparkt.  
Da die Parkierungspraxis sich innerhalb der Dieburger Straße unterscheidet, wurden ins-
gesamt vier Abschnitte in der Dieburger Straße festgelegt. 
Abschnitt 1: Dieburger Straße Nord – Hausnummer. 114-148A 
Auf der nördlichen Straßenseite ist der Gehweg durch einen bepflanzten Grünstreifen von 
der Fahrbahn getrennt. Pkws parken auf markierten Parkplätzen auf der Fahrbahn, zwi-
schen dem anschließende Schutzstreifen und dem Parkangebot fehlt der Sicherheits-
trennstreifen. Auffällig war, dass hier offensichtlich dauerhaft drei Wohnwagen abgestellt 
sind. 
 
Abbildung 5: Parkpraxis in der Dieburger Straße – Nördliche Straßenseite

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Erhebung Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis  
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 10 
Abschnitt 2: Dieburger Straße Nord – Hausnummer. 150-234A 
Der Straßenquerschnitt sowie die Randbebauung ähnelt dem in Abschnitt 1, es wird 
ebenfalls auf markierten Parkflächen auf der Straße geparkt. Im weiteren Verlauf reduziert 
sich jedoch das Parkangebot, bis es östlich Hausnummer 234 gänzlich endet.  
Abschnitt 3: Dieburger Straße Süd - Hausnr. 101-179 (Am Breitwiesenberg bis We-
berweg) 
Auf der Südseite der Dieburger Straße ist Gehwegparken markiert, jedoch nicht nach 
StVO beschildert. Allerdings wird so die nutzbare Gehwegbreite von 2,50 m auf bis zu 
1,50 m reduziert. Sie entspricht damit nicht den Empfehlungen der RASt 063. Auch auf der 
südlichen Seite der Dieburger Straße befindet sich ein Schutzstreifen der ebenfalls keinen 
Sicherheitstrennstreifen gegenüber dem Parkstreifen aufweist.  
 
Abbildung 6: Parkpraxis an der südlichen Straßenseite der Dieburger Straße  
 
Abschnitt 4: Dieburger Straße Süd - Hausnr. 181-211 (Weberweg bis Schuhmann-
straße) 
Straßenquerschnitt und Randbebauung ähneln dem in Abschnitt 3, eine Besonderheit 
stellt das Altenpflegeheim dar (Hausnummer 197), welches insgesamt zwei Garagen und 
39 Stellplätze, die tagsüber gut belegt sind. Zwischen dem Regerweg und der Dieburger 
Straße auf Höhe der Hausnummer 201 wird nicht geparkt, hier befindet sich außerdem 
eine Bushaltestelle. 
Abschnitt 5: Am Breitwiesenberg  
Die Straße Am Breitwiesenberg ist durch Wohnen geprägt, außerdem schließt eine Klein-
gartenanlage an die Straße an. Die Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone, die 
Fahrbahnbreite beträgt ca. 4,10 m. Im südlichen Abschnitt verläuft auf der westlichen 
                                                
3 vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für die Anlagen 
von Stadtstraßen (RASt 06), Kapitel 6.1.6.1.

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Erhebung Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis  
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 11 
Seite die Bahntrasse. Die Gehwege sind westlich ca. 1,00 m, östlich ca. 1,50 m breit, hier 
wird die nutzbare Breite allerdings aufgrund von Gehwegparken regelmäßig deutlich redu-
ziert (Abbildung 7, rechts). Im weiteren Verlauf verbreitert sich der westliche Gehweg auf 
2,50 m, und wird ebenfalls beparkt (Abbildung 7, links). 
 
Abbildung 7: Parkierungspraxis Am Breitwiesenberg (l: nördl. Abschnitt, r: südl. Abschnitt) 
 
Abschnitt 6 und 7: Regerweg und Weberweg 
Die Abschnitte 6 und 7 ähneln sich, daher werden sie hier zusammengefasst beschrie-
ben. 
Die Randbebauung ist ausschließlich durch Wohnen geprägt. Die Fahrbahnbreite liegt bei 
4,00 bis 4,50 m, seitlich gibt es beidseitig einen Gehweg mit wassergebundener Decke 
von 1,50 m Breite, auf denen geparkt wird. Geparkt wurde während aller Zählzeiten aus-
schließlich auf der östlichen Straßenseite, wodurch sich die Gehwegbreite auf 0,50 m bis 
1,00 m verringert. Zu Fuß Gehende müssen den unbefestigten Gehweg auf der westli-
chen Seite nutzen oder auf der Fahrbahn gehen. 
 
Abbildung 8: Parkpraxis im Regerweg

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MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 12 
Abschnitt 8: Flotowstraße 
Die Flotowstraße ist für den Kfz-Verkehr gesperrt und nur für Anlieger und Fahrradfah-
rende freigegeben. In diesem Abschnitt herrscht ein hohes Parkaufkommen, was vermut-
lich an der weiter nördlich gelegenen Bäckerei, dem Friseursalon, einer Praxis und einer 
Kita liegt. Auf der westlichen Seite stehen 13 Querparkstände zur Verfügung, sowie einige 
Längsparkplätze auf der Straße. Auf der östlichen Seite wird illegal auf dem Gehweg 
(ca. 3,80 m) geparkt.  
 
Abbildung 9: Parkpraxis in der Flotowstraße 
 
Abschnitt 9: Schuhmannstraße 
In der Schuhmannstraße herrscht durchgängig auf der östlichen Seite eingeschränktes 
Halteverbot, auf der westlichen Seite absolutes Halteverbot. Ein Gehweg ist nur auf der 
westlichen Straßenseite vorhanden. Die Randbebauung ist ausschließlich durch Wohnen 
geprägt. Es steht ein Privatparkplatz für Anwohnende bereit.  
 
Abbildung 10: Halteverbot in der Schuhmannstraße

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MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 13 
Abschnitt 10: Wolfskehlstraße 
Die Wolfskehlstraße ist auf der östlichen Straßenseite überwiegend durch Wohnen ge-
prägt, auf der westlichen Seite verläuft die Bahntrasse. Auf der westlichen Seite ist ein be-
festigter Gehweg vorhanden, auf der östlichen Seite ist bis auf den letzten nördlichen Ab-
schnitt kein Gehweg vorhanden bzw. eine schwache Markierung zu erkennen (durchgezo-
gene Breitlinie, verblasst). Geparkt wird im südlichen Abschnitt auf dem westlichen Geh-
weg, im nördlichen Abschnitt beidseitig auf dem Gehweg, was die nutzbare Gehwegbreite 
erheblich einschränkt. An einigen Abschnitten herrscht zudem absolutes Halteverbot, au-
ßerdem ist die Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt (Anlieger frei).  
  
Abbildung 11: Wolfskehlstraße, Blick von Süden 
 
Abschnitt 11, 12: Am Löwentor, Am Oberfeld 
Beide Straßen sind für den Kfz-Verkehr gesperrt und zeichnen sich ausschließlich durch 
Wohnnutzung aus. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 3,70 m und auf beiden Straßenseiten 
sind unbefestigte Seitenräume vorhanden, auf denen beidseitig, teilweise auch auf glei-
cher Höhe geparkt wird. 
  
Abbildung 12: Parkpraxis Am Löwentor

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MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 14 
Abschnitt 13: Rosenhöhweg 
Der Rosenhöhweg ist ebenfalls durch Wohnen geprägt und für den Kfz-Verkehr gesperrt 
(Anlieger frei). Hier wird im westlichen unbefestigten Seitenraum geparkt, teilweise verla-
gert sich das Parken auch auf die Fahrbahn (südlicher Abschnitt). Die östliche Straßen-
seite weist einen durch Markierung abgetrennten befestigten Seitenraum auf.  
 
Abbildung 13: Parkpraxis Rosenhöhweg, (l: nördli. Abschnitt, r: südl. Abschnitt) 
3.2 Parkraumnachfrage 
Die Ergebnisse der Erhebung des Parkraumangebots im öffentlichen Straßenraum sind in 
Tabelle 5 zusammengefasst. Die detailliertere Auswertung befindet sich im Anhang 3.  
Es zeigt sich, dass zwar in einigen Abschnitten die Nachfrage das Parkangebot am Zähl-
tag übersteigt, insgesamt im gesamten Untersuchungsgebiet ist das Angebot jedoch grö-
ßer als die Nachfrage. Straßen bzw. Straßenabschnitte, in denen das Parkraumangebot 
zu allen Zeiten gut nachgefragt sind, sind die Dieburger Straße, die Flotowstraße und die 
Straße Am Breitwiesenberg. Die Dieburger Straße im betrachteten Abschnitt ist v.a. tags-
über gut ausgelastet bzw. sogar überbelastet (10 Uhr, Abschnitt 4).  
Die Straßen Am Löwentor und Am Oberfeld sind nur gering belastet (bis ca. 30 % Bele-
gungsgrad), dies liegt darin begründet, dass hier im Gegensatz zum Rosenhöhweg, wo 
nur auf einer Straßenseite geparkt wird, beidseitig im Seitenraum geparkt wird. 
Darüber hinaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet regelwidriges Gehwegparken fest-
zustellen. Bestehende Regelungen wie Halteverbot werden teilweise missachtet.  
Tabelle 6 gibt einen Überblick für die Anzahl illegal abgestellter Fahrzeuge im Untersu-
chungsgebiet. Straßen, in denen das Parken im Seitenraum stattfindet, werden in Tabelle 
6 nicht berücksichtigt, da das Parken im Seitenraum hier als legal eingestuft wird. Festzu-
stellen ist: 
 Vor allem in der Straße Am Breitwiesenberg wurde eine hohe Anzahl an Falschparken-
den aufgenommen, bis zu 75 % der abgestellten Fahrzeuge parken regelwidrig auf dem 
Gehweg, was mit dem hohen Belegungsgrad aus Tabelle 5 einhergeht.  
 Auch in der Flotowstraße und die Wolfskehlstraße sind durch illegales Gehwegparken 
gekennzeichnet. Bis zu 40 % der abgestellten Fahrze uge sind regelwidrig abgestellt.

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Erhebung Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 15 
Vor allem in der Flotowstraße ist das Gehwegparken gängige Praxis, auf dem relativ 
breiten östlichen Gehweg wurde zu jeder Zählzeiten geparkt, wobei die Fahrzeuge ganz 
auf dem Gehweg stehen. 
Tabelle 5: Kennwerte der Parkplatznachfrage 
Straßenabschnitt 
Park-
raum-
ange-
bot 
Belegung um 
01:00 Uhr 10:00 Uhr 15:00 Uhr 20:00 Uhr Durchschnitt 
1 
Dieburger 
Straße Nord - 
Hausnr. 114-
148A 
53 43% 74% 74% 51% 60% 
2 
Dieburger 
Straße Nord - 
Hausnr. 150-
234A 
31 81% 84% 90% 71% 81% 
3 
Dieburger 
Straße Süd - 
Hausnr. 101-
179 
42 79% 98% 83% 60% 80% 
4 
Dieburger 
Straße Süd - 
Hausnr. 181-
211 
19 89% 105% 95% 89% 95% 
Durchschnitt Dieburger 
Straße 145 68% 87% 83% 63% 79% 
5 Am Breitwiesen-
berg 9 78% 89% 89% 122% 94% 
6 Weberweg 10 60% 20% 40% 60% 45% 
7 Regerweg 13 23% 62% 54% 31% 42% 
8 Flotowstraße 18 122% 139% 128% 106% 124% 
9 Schuhmann-
straße 0 0% 0% 0% 0% 0% 
10 Wolfskehlstraße 35 54% 71% 77% 51% 64% 
11 Am Löwentor 67 28% 28% 25% 25% 27% 
12 Am Oberfeld 63 32% 29% 22% 25% 27% 
13 Rosenhöhweg 31 74% 42% 52% 71% 60% 
Durchschnitt Neben-
straßen 246 49% 48% 48% 46% 54% 
Durchschnitt gesamt 391 56% 63% 61% 52% 58% 
Tabelle 6: Illegales Parken 
Straßenabschnitt Anzahl regelwidrig geparkter Fahrzeuge 
01:00 Uhr 10:00 Uhr 15:00 Uhr 20:00 Uhr 
1, 2 Dieburger Straße Nord 0 Fz. 0% 0 Fz. 0% 0 Fz. 0% 0 Fz. 0% 
3, 4 Dieburger Straße Süd 3 Fz. 18% 3 Fz. 15% 1 Fz. 6% 0 Fz. 0% 
5 Am Breitwiesenberg 4 Fz. 57% 6 Fz. 75% 6 Fz. 75% 9 Fz. 82% 
8 Flotowstraße 7 Fz. 32% 8 Fz. 32% 6 Fz. 26% 3 Fz. 16% 
10 Wolfskehlstraße 3 Fz. 16% 10 Fz. 40% 7 Fz. 26% 3 Fz. 17%

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Erhebung Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis  
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 16 
Nachfrage der Nutzergruppen 
Um Aussagen treffen zu können, welche Nutzergruppen die Parkflächen nutzen, wurden 
bei der Auswertung folgende Annahmen gemacht: 
 Fahrzeuge, die nachts um 1:00 Uhr gezählt wurden, sind Anwohnenden zugeordnet, 
 Fahrzeuge, die um 10:00 und 15:00 Uhr, aber nicht zu weiteren Zeiten gezählt wurden, 
sind den in der Dieburger Straße beschäftigten Personen zuzuordnen und  
 Fahrzeuge, die nur einmal um 10:00, 15:00 oder 20:00 Uhr anwesend waren, sind Kun-
den/Kundinnen, Patienten/Patientinnen , Besuchern/Besucherinnen oder Teilzeitbe-
schäftigten zuzuordnen.  
Tabelle 7 zeigt, dass es sich etwa zur Hälfte um Anwohnende und zur Hälfte um Kunden, 
Besucher und Patienten handelt. Beschäftigte haben dagegen relativ wenig der Parkflä-
chen eingenommen (9 %). 
 Der Anteil an Kunden, Besuchern und Patienten überrascht, da die Hauptnutzung im 
Untersuchungsgebiet durch Wohnen geprägt ist . Die Zahl an Fremdparkern korreliert 
nicht mit den erhobenen Nutzungen an Dienstleistungen, Praxen usw. Es kann davon 
ausgegangen werden, dass ein Verlagerungseffekt besteht aus angrenzenden Gebie-
ten besteht.  
Tabelle 7: Nutzergruppen im Untersuchungsgebiet 
Straßenabschnitt Parkstände 
insgesamt 
Parkraumnachfrage durch 
Anwohnende Beschäftigte 
Kunden, Besu-
cher, Patienten, 
Teilzeitbeschäf-
tigte 
Anteil Nutzergruppen  
absolut 425 217 40 168 
Anteil Nutzgruppen relativ 100 % 51% 9% 40% 
 
Tabelle 8 zeigt weiterhin den Anteil der Fahrzeuge der Nutzergruppe „Anwohnende“ in 
Relation zu den um die jeweilige Zählzeit anwesenden geparkten Fahrzeugen. 
 Im westlichen Teil der Dieburger Straße (Abschnitte 1 und 3) werden tagsüber rund 
40 % der Parkstände von Anwohnenden belegt (Tabelle 8) 
 Im östlichen Abschnitt der Dieburger Straße (Abschnitte 2 und 4) stellt sich die Situation 
ähnlich dar. 
 In den Nebenstr aßen Weberweg und Rosenhöhweg ist zu allen Zeiten der relativ 
höchste Anteil der Fahrzeuge Anwohnenden zuzuordnen. Die Anteile verschieben sich 
zudem über den Tag kaum voneinander (maximaler Unterschied 17 % zwischen nachts 
und tagsüber)

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Verkehrliche Beurteilung 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 17 
 In den Straßen Reg erweg und Flotowstraße können tagsüber nur ca. 45 % der Fahr-
zeuge Anwohnenden zugeordnet werden. Wolfskehlstraße und Am Löwentor weisen 
dieselben Merkmale in abgeschwächter Form auf: hier sind tagsüber ca. die Hälfte der 
abgestellten Fahrzeuge Anwohnenden zuzuordnen. Auch in der Straße Am Oberfeld 
sind tagsüber ca. 70 % der parkenden PKW Kunden, Besuchern und Beschäftigten zu-
geordnet. Dies verdeutlicht einen von der Dieburger Straße ausgehenden verschobe-
nen Parkdruck in die Nebenstraßen.  
 Auffällig ist ebenfalls, dass Straßen, die für den Kfz-Verkehr gesperrt sind (Anlieger frei), 
Am Breitwiesenberg, Wolfskehlstraße, Am Löwentor, Rosenhöhweg und Am Oberfeld 
annähernd so stark von Beschäftigten, Besuchern und Kunden genutzt werden, wie 
andere Nebenstraßen, in denen diese Beschilderung nicht gegeben ist , offensichtlich 
wird die Regelung nicht ernst genommen. 
Tabelle 8: Anteile der Nutzergruppe Anwohnende 
Straßenabschnitt 
01:00 10:00 15:00 20:00 
An-
woh-
nende 
Anteil an 
Gesamt-
belegung 
An-
woh-
nende 
Anteil an 
Gesamt-
belegung 
An-
woh-
nende 
Anteil an 
Gesamt-
belegung 
An-
woh-
nende 
Anteil an 
Gesamt-
belegung 
1 
Dieburger Straße 
Nord Hausnr. 114-
148A 
23 100% 16 41% 16 41% 19 73% 
2 
Dieburger Straße 
Nord Hausnr. 150-
234A 
25 100% 10 38% 12 43% 15 68% 
3 
Dieburger Straße Süd 
Hausnr. 101-179 33 100% 17 45% 16 50% 17 71% 
4 
Dieburger Straße Süd 
Hausnr. 181-211  16 100% 4 22% 8 53% 2 14% 
5 Am Breitwiesenberg 7 100% 3 38% 2 33% 4 44% 
6 Weberweg 6 100% 2 100% 4 100% 5 83% 
7 Regerweg 3 100% 3 38% 3 43% 3 75% 
8 Flotowstraße 22 100% 13 54% 12 55% 18 95% 
9 Schuhmannstraße 1 100% 0 0% 0 0% 0 0% 
10 Wolfskehlstraße 19 100% 12 52% 10 37% 10 56% 
11 Am Löwentor 20 100% 13 65% 12 67% 14 82% 
12 Am Oberfeld 20 100% 6 33% 10 71% 13 81% 
13 Rosenhöhweg 23 100% 10 77% 13 81% 18 82% 
 
 
4 Verkehrliche Beurteilung  
Die Beobachtungen zu Stellplätzen im privaten Raum legen den Schluss nahe, dass dort 
ungenutzte Kapazitäten bestehen, wohingegen der öffentliche Straßenraum gut ausgelas-
tet ist. So verfügen z.B. viele Grundstücke über lange und breite Zufahrten, die eine

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Verkehrliche Beurteilung 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 18 
Parknutzung durchaus nahelegen, diese sind aber heute nicht eindeutig als Stellplätze er-
kennbar. Gleichzeitig ist Parken im öffentlichen Raum einfach möglich, das Fehlen einer 
klaren Flächenzuweisung in einigen Nebenstraßen für Gehen und Parken sowie das 
scheinbar selbstverständliche Parken auf Gehwegen unterstützt dieses Verhalten.  
Die bestehenden verkehrlichen Regelungen in den Seitenstraßen wie Durchfahrts- und 
Haltverbote, sowie regelwidriges Gehwegparken werden regelmäßig missachtet. Hier 
empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle der bestehenden Regelungen.  
Im Einzelnen ist festzustellen: 
 Auf der Dieburger Straße gibt es eine deutliche Zuweisung der Flächen für das Parken 
durch Markierung. Auf der südlichen Straßenseite ist diese Zuweisung nicht StVO-kon-
form, eine Beschilderung fehlt. Das Parken schränkt hier die nutzbare Breite des Stra-
ßenraums sowohl für Zu Fuß Gehende und Radfahrende ein: Zu Fuß Gehende haben 
eine nicht EFA-konforme nutzbare Gehwegbreite, Radfahrende werden nicht ERA-kon-
form durch einen Sicherheitstrennstreifen vom ruhenden Verkehr getrennt.  Auf der 
nördlichen Straßenseite ist ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden und Fahrzeuge 
parken auf der Straße. Auch hier werden Radfahrende nicht durch einen Sicherheits-
trennstreifen vom ruhenden Verkehr getrennt. 
 Das Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet beläuft sich rechnerisch auf mindes-
tens 706 Parkplätze, davon befinden sich 391 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. 
 Die Parkierungspraxis in der Dieburger Straße war am Zähltag bis auf wenige Aus-
nahmen weitgehend regelkonform. In den Nebenstraßen stei gt der Anteil regelwidrig 
abgestellter Fahrzeuge an. Hier gibt es in vielen Straßen auch keine eindeutige Flä-
chenzuweisung für das Parken. 
 Die Parkraumauslastung im öffentlichen Straßenraum war in den untersuchten Ab-
schnitten unterschiedlich. Durchschnittlich waren ca. 80 % der Parkplätze in der Die-
burger Straße belegt. Die Nebenstraßen waren durchschnittlich zu ca. 55 % belegt. Ins-
gesamt waren ca. 60 % der Parkplätze im gesamten Untersuchungsgebiet belegt.  Es 
besteht damit zu allen Zeiten ein rechnerisch ausreichendes Parkraumangebot. 
 Die Parkflächen wurden ca. zur Hälfte von Anwohnenden genutzt. Tagsüber lag der 
Anteil an „Fremdparkern“ relativ höher als abends, schwankt e jedoch stark zwischen 
den untersuchten Abschnitten. In der Dieburger Straße ist der Anteil an „Fremdparkern“ 
tagsüber und auch abends relativ höher als in den Nebenstraßen. Nur ein Teil der 
„Fremdparker“ kann den weiteren Nutzungen zugeordnet werden, daher wird von einem 
Verlagerungseffekt aus den angrenzenden Gebieten ausgegangen, z.B. von der Mat-
hildenhöhe und den dort ansässigen Hochschuleinrichtungen.

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Handlungsansätze 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 19 
5 Handlungsansätze 
Insgesamt bietet die Dieburger Straße genügend Platz um ein attraktives Angebot für zu 
Fuß Gehende, Radfahrende und den motorisierten Verkehr zu schaffen. 
Heute sind die markierten Parkflächen auf der südlichen Straßenseite der Dieburger 
Straße nicht StVO-konform. Die verbleibenden Flächen für zu Fuß Gehende sind nach 
RASt 06 nicht ausreichend und ein Sicherheitsrennstreifen für Radfahrende ist nach ERA 
10 nicht gegeben (Abbildung 14). 
Um zum einen den Radverkehr regelkonform mit einem Sicherheitsstreifen von 0,50 m 
gegenüber dem Parken zu sichern und auch für den Fußverkehr ein attraktives Angebot 
zu schaffen, ist es erforderlich auf einer Straßenseite das Parken aufzugeben.  
Nach Auswertung der Erhebungen wird empfohlen, das Parken auf der südlichen Stra-
ßenseite aufzugeben, da somit gleichzeitig die nutzbare Gehwegbreite für zu Fuß Ge-
hende vergrößert werden kann.  
 
 
Abbildung 14: heutiger Querschnitt der Dieburger Straße 
 
Rund die Hälfte aller Fahrzeuge werden „Fremdparkern“ zugeordnet, daher wird vorge-
schlagen im Untersuchungsraum - Dieburger Straße und angrenzende Straßen mit lega-
lem Parkraumangebot im öffentlichen Raum - eine Parkraumbewirtschaftung mit Park-
scheibe zu etablieren, um so die dauerhafte Belegung der Parkstände durch Beschäftigte 
und Besucher mit Parkzeiten über 2 Sunden tagsüber zu reduzieren. 
In Abbildung 15 ist eine mögliche Querschnittsaufteilung dargestellt, der diese Situation 
verdeutlicht. Insgesamt beträgt der Querschnitt der Dieburger Straße (Grundlage Katas-
terplan) auf Höhe der Hausnummer 105 ca. 18,00 m. Durch Aufgabe des Parkens auf der

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Handlungsansätze 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 20 
südlichen Seite können beidseits Schutzstreifen mit Regelmaß von 1,50 m Breite4 und Si-
cherheitstrennstreifen (nur Nordseite) hergestellt werden. Der Gehweg auf der südlichen 
Seite entspricht mit 2,50 m der RASt 065. 
Das Längsparken ist auf 2,00 m Breite begrenzt, die heutige Markierung kann beibehalten 
werden. Die Fahrbahn ist mit 5,00 m breiter als die vorgeschriebenen 4,50 m für empfoh-
lene Querschnitte von örtlichen Einfahrtsstraßen mit Linienbusverkehr nach RASt 06.6 
 
Abbildung 15: Dieburger Straße auf Höhe der Hausnummer 105: veränderter Querschnitt 
 
Empfohlene Maßnahmen für die Nebenstraßen: 
 Abschnitt 5 - Am Breitwiesenberg: ein Parken auf der Fahrbahn ist nicht möglich, da 
die Fahrgassenbreite mit Parkständen über den nach EAR 05 empfohlenen 3,50 m be-
tragen würde (Tabelle 9)7. Gehwegparken sollte unterbunden werden. 
  
                                                
4 vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): Empfehlungen für Radver-
kehrsanlagen (ERA 10), Tabelle 5. 
5 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Empfehlungen für Fußgän-
gerverkehrsanlagen (EFA 02), Kapitel 6.1.6.1. 
6 vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen (RASt 06), Bild 30.

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Handlungsansätze 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 21 
Tabelle 9: Fahrgassenbreiten nach EAR 05 
Längsauf-
stellung 
Breite des 
Parkstan-
des 
Straßenfrontlänge Fahrgassenbreite 
Maße in m 2 6,7 5,7* 3,25 3,5 
*ohne Markierung 5,20 m      Quelle: EAR 058 
 
 Abschnitte 6, 7, 11, 12, 13  - Weberweg, Regerweg, Am Löwentor, Am Oberfeld, 
Rosenhöhweg: Die Fahrbahnbreiten der Straßen lassen kein Parken auf der Fahrbahn 
zu. Die unbefestigten Seitenräume sollten mindestens einseitig zu befestigten Gehwe-
gen ausgebaut werden. Au f der jeweiligen anderen Seite können Parkflächen ausge-
wiesen werden. Anzumerken ist hier, dass Parkflächen eigentlich nicht notwendig sind, 
da es sich bei der Randbebauung ausschließlich um Einzelhäuser handelt, die jeweils 
Stellplätze auf dem eigenen Grundstück haben. 
 
 Abschnitt 8: Flotowstraße: Das Gehwegparken auf der östlichen Straßenseite ist zu 
unterbinden bzw. zu ahnden. Ein regelkonformes Parken auf der Fahrbahn auf der Ost-
seite ist nach EAR 05 aufgrund der geringen Fahrgassenbreite (7,60 m) nur mö glich, 
wenn das Querparken auf der Westseite ausschließlich als Rückwärtsparken erlaubt 
ist. Alternativ kann ein legales Längsparken auf der Ostseite nur dort, wo auf der west-
lichen Seite kein Querparkangebot besteht, erlaubt sein. Die Fahrgassenbreite bei m 
Querparken muss nach EAR für Vorwärtseinparken mindestens 6,00 m, für Rückwärts-
einparken mindestens 4,50 m betragen6. 
Da die Flotowstraße zu vielen Zählzeiten überlastet war, wird auch hier eine Park-
raumbewirtschaftung (Parkscheibe) empfohlen. 
 Abschnitt 10: Wolfskehlstraße: Die Fahrbahnbreite in der Wolfskehlstraße beträgt 
6,50 m, sodass ein Parken auf der Fahrbahn einseitig möglich wäre. Problematisch ist, 
dass das DRK an der Wolfskehlstraße Räumlichkeiten sowie Parkstände hat und hier-
durch relativ breit e Fahrzeuge regelmäßig die Straße nutzen. Auch dient die Straße 
touristischen Zwecken, Busse zur Rosenhöhe werden z.B. über eine Beschilderung ge-
zielt durch die Wolfskehlstraße geleitet. Für einen unregelmäßigen Busverkehr sollte 
die Fahrbahn nach RASt 06 mindestens 6,00 m betragen 9, wodurch ein Längsparken 
auf der Straße auch einseitig nicht möglich wäre. Für weitere Erkenntnisse müsste eine 
Zählung in der Wolfskehlstraße am Wochenende (bestenfalls im Sommer) durchgeführt 
                                                
8 vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2005): Empfehlungen für Anlagen 
des ruhenden Verkehrs (EAR 05), Tabelle 4.3-1. 
9 vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen (RASt 06), Tabelle 7, S. 69.

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Handlungsansätze 
MOBILITÄTSLÖSUNG   Seite 4 
werden. Dies wäre auch hinsichtlich des nahe gelegenen Biergartens in der Dieburger 
Straße interessant. 
 Abschnitt 9: Schuhmannstraße: Hier besteht eingeschränktes bzw. absolutes Halte-
verbot auf beiden Straßenseiten. Die geringe Fahrbahnbreite erlaubt kein Par ken auf 
der Fahrbahn (3,70 m).

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße  
MOBILITÄTSLÖSUNG  Seite III 
Anlagen

2
1
2
2
3
111111
1 1 1 1 6
1
11
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1
11
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22 
6
7
155222
3
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2 5
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31
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5
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2
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23
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15
83
4
4
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2
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3
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9
3
2
9
2
1
8
7
3
2
5
Öffentliches Parkangebot 
Parkstände auf der Fahrbahn (nicht markiert) 
Parkstände auf der Fahrbahn (markiert) 
Parkstände auf dem Gehweg (markiert) 
Parkstände im Seitenraum (nicht markiert) 
Parkstände Querparken (markiert) 
Privates Parkangebot 
Anzahl der Stellplätze 
Anzahl der Garagen/Carports 
Tiefgarage 
Nutzungen 
Dienstleistungen 
Arztpraxen 
Restaurants und Cafés 
Freizeiteinrichtungen 
Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkraumangebot 
Dieburger Straße West, Am Breitwiesenberg 
Stand: 21.01.2019 
N
1.1 
0m                                          60m 
1
2
7
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2
2 8
5
5
5
2
5
8
7
3
2
5
Öffentliches Parkangebot 
Parkstände auf der Fahrbahn (nicht markiert) 
Parkstände auf der Fahrbahn (markiert) 
Parkstände auf dem Gehweg (markiert) 
Parkstände im Seitenraum (nicht markiert) 
Parkstände Querparken (markiert) 
Privates Parkangebot 
Anzahl der Stellplätze 
Anzahl der Garagen/Carports 
Tiefgarage 
Nutzungen 
Dienstleistungen 
Restaurants und Cafés 
Freizeiteinrichtungen 
Kultureinrichtungen 
Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkraumangebot 
Dieburger Straße Mitte, Weberweg, Regerweg, 
Flotowstraße 
Stand: 21.01.2019 
N
1.2 
0m                                          60m 
1
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2
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13 
1
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2
6
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2
6
5
8
7
3
2
5
Öffentliches Parkangebot 
Parkstände auf der Fahrbahn (nicht markiert) 
Parkstände auf der Fahrbahn (markiert) 
Parkstände auf dem Gehweg (markiert) 
Parkstände im Seitenraum (nicht markiert) 
Parkstände Querparken (markiert) 
Privates Parkangebot 
Anzahl der Stellplätze 
Anzahl der Garagen/Carports 
Tiefgarage 
Nutzungen 
Dienstleistungen 
Arztpraxen 
Freizeiteinrichtungen 
Kultureinrichtungen 
Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkraumangebot 
Dieburger Straße Ost, Schuhmannstraße 
Stand: 21.01.2019 
N
1.3 
0m                                          60m 
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9
3
2
9
2
1
Öffentliches Parkangebot 
Parkstände auf der Fahrbahn (nicht markiert) 
Parkstände auf der Fahrbahn (markiert) 
Parkstände auf dem Gehweg (markiert) 
Parkstände im Seitenraum (nicht markiert) 
Parkstände Querparken (markiert) 
Privates Parkangebot 
Anzahl der Stellplätze 
Anzahl der Garagen/Carports 
Tiefgarage 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkraumangebot 
Wolfskehlstraße, Am Löwentor, Am Oberfeld, 
Rosenhöhweg 
Stand: 21.01.2019 
N
0m                                          60m 
1
2
7
7
7
7
7
Nutzungen 
Dienstleistungen 
Arztpraxen 
Freizeiteinrichtungen 
Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
1.4

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 1 und 3: Dieburger Straße West (Am 
Breitwiesenberg bis Weberweg) 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
10:00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
01:00 Uhr 2.1

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitte 1-4: Dieburger Straße Mitte (Weberweg 
bis Schuhmannstraße) 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.2 
20:00 Uhr 
15:00 Uhr 
10:00 Uhr 
01:00 Uhr

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 2 und 4: Dieburger Straße Ost 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.3 
20:00 Uhr 
15:00 Uhr 
10:00 Uhr 
01:00 Uhr

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 5: Am Breitwiesenweg 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.4 20:00 Uhr 15:00 Uhr 10:00 Uhr 01:00 Uhr

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 6 und 7: Weberweg und Regerweg 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.5 20:00 Uhr 
Weberweg 
15:00 Uhr 
Weberweg 
10:00 Uhr 
Weberweg 
01:00 Uhr 
Weberweg 
20:00 Uhr 
Regerweg 
15:00 Uhr 
Regerweg 
10:00 Uhr 
Regerweg 
01:00 Uhr 
Regerweg

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 8 und 9: Flotowstraße und 
Schuhmannstraße 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.6 20:00 Uhr 
Flotowstraße 
15:00 Uhr 
Flotowstraße 
10:00 Uhr 
Flotowstraße 
01:00 Uhr 
Flotowstraße 
20:00 Uhr 
Schuhmannstraße 
15:00 Uhr 
Schuhmannstraße 
10:00 Uhr 
Schuhmannstraße 
01:00 Uhr 
Schuhmannstraße

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 10: Wolfskehlstraße 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.7 20:00 Uhr 15:00 Uhr 10:00 Uhr 01:00 Uhr

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 11: Am Löwentor 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.8 15:00 Uhr 10:00 Uhr 01:00 Uhr 20:00 Uhr

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 12: Am Oberfeld 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.9 15:00 Uhr 10:00 Uhr 01:00 Uhr 20:00 Uhr

Sonstiges 
Einfahrten 
Durchfahrt verboten (Anlieger frei) 
Z 250 StVO mit Zusatz 1020-30 
Eingeschränktes Halteverbot 
Z 286 StVO 
Absolutes Halteverbot 
Z 283 StVO 
Aufgenommene Fahrzeuge um 
01:00 Uhr 
10: 00 Uhr 
15:00 Uhr 
20:00 Uhr 
Parkraumuntersuchung 
Dieburger Straße 
Parkierungspraxis 
Abschnitt 13: Rosenhöhweg 
Stand: 21.01.2019 
N
ohne Maßstab 
2.10 15:00 Uhr 10:00 Uhr 01:00 Uhr 20:00 Uhr

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Detailllierte Auswertung
1 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 114-148A 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 53 23 43% 0 0 0 23 0 0 0
2 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 150-234A 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 31 25 81% 0 0 0 25 0 0 0
3 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 101-179 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 42 33 79% 0 0 0 0 33 0 0
4 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 181-211 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 19 17 89% 0 0 0 0 13 1 2
5 Am Breitwiesenberg 9 7 78% 0 3 0 0 0 4 0
6 Weberweg 10 6 60% 0 6 0 0 0 0 0
7 Regerweg 13 3 23% 0 3 0 0 0 0 0
8 Flotowstraße 18 22 122% 13 0 0 2 0 7 0
9 Schuhmannstraße 0 1 0 0 0 0 0 1 0
10 Wolfskehlstraße 35 19 54% 0 0 16 0 0 0 3
11 Am Löwentor 67 19 28% 0 13 0 0 0 0 0
12 Am Oberfeld 63 20 32% 0 20 0 0 0 0 0
13 Rosenhöhweg 31 23 74% 0 23 0 0 0 0 0
391 218 56% 13 68 16 50 46 13 5
*teilweise auch auf der Fahrbahn (Rosenhöhweg je "nach Gusto")
Fahrbahn mit 
Markierung
Gehweg mit 
MarkierungQuerparken illegal auf 
Gehweg
illegal im 
Halteverbot
Gesamt
01:00 Uhr Angebot Nachfrage 
Gesamt abs.
Nachfrage 
gesamt % Seitenraum*
Fahrbahn 
ohne 
Markierung
28.01.2019 Seite 1 von 5

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Detailllierte Auswertung
Angebot Nachfrage 
Gesamt abs.
Nachfrage 
gesamt % Querparken Seitenraum*
Fahrbahn 
ohne 
Markierung
Fahrbahn mit 
Markierung
Gehweg mit 
Markierung
illegal auf 
Gehweg
illegal im 
Halteverbot
1 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 114-148A 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 53 39 74% 0 0 0 39 0 0 0
2 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 150-234A 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 31 26 84% 0 0 0 26 0 0 0
3 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 101-179 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 42 41 98% 0 0 0 0 41 0 0
4 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 181-211 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 19 20 105% 0 0 0 0 17 3 0
5 Am Breitwiesenberg 9 8 89% 0 2 0 0 0 6 0
6 Weberweg 10 2 20% 0 2 0 0 0 0 0
7 Regerweg 13 8 62% 0 8 0 0 0 0 0
8 Flotowstraße 18 25 139% 12 0 0 4 0 8 0
9 Schuhmannstraße 0 1 0 0 0 0 0 1 0
10 Wolfskehlstraße 35 25 71% 0 0 15 0 0 0 10
11 Am Löwentor 67 19 28% 0 14 0 0 0 0 0
12 Am Oberfeld 63 18 29% 0 18 0 0 0 0 0
13 Rosenhöhweg 31 13 42% 0 13 0 0 0 0 0
391 245 63% 12 57 15 69 58 18 10Gesamt
10:00 Uhr
28.01.2019 Seite 2 von 5

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Detailllierte Auswertung
Angebot Nachfrage 
Gesamt abs.
Nachfrage 
gesamt % Querparken Seitenraum*
Fahrbahn 
ohne 
Markierung
Fahrbahn mit 
Markierung
Gehweg mit 
Markierung
illegal auf 
Gehweg
illegal im 
Halteverbot
1 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 114-148A 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 53 39 74% 0 0 0 39 0 0 0
2 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 150-234A 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 31 28 90% 0 0 0 28 0 0 0
3 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 101-179 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 42 35 83% 0 0 0 0 35 0 0
4 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 181-211 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 19 18 95% 0 0 0 0 15 1 0
5 Am Breitwiesenberg 9 8 89% 0 2 0 0 0 6 0
6 Weberweg 10 4 40% 0 4 0 0 0 0 0
7 Regerweg 13 7 54% 0 7 0 0 0 0 0
8 Flotowstraße 18 23 128% 14 0 0 3 0 6 0
9 Schuhmannstraße 0 1 0 0 0 0 0 1 0
10 Wolfskehlstraße 35 27 77% 0 0 20 0 0 0 7
11 Am Löwentor 67 17 25% 0 12 0 0 0 0 0
12 Am Oberfeld 63 14 22% 0 14 0 0 0 0 0
13 Rosenhöhweg 31 16 52% 0 16 0 0 0 0 0
391 237 61% 14 55 20 70 50 14 7
*teilweise auch auf der Fahrbahn (Rosenhöhweg je "nach Gusto")
Gesamt
15:00 Uhr
28.01.2019 Seite 3 von 5

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Detailllierte Auswertung
Angebot Nachfrage 
Gesamt abs.
Nachfrage 
gesamt % Querparken Seitenraum*
Fahrbahn 
ohne 
Markierung
Fahrbahn mit 
Markierung
Gehweg mit 
Markierung
illegal auf 
Gehweg
illegal im 
Halteverbot
1 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 114-148A 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 53 27 51% 0 0 0 27 0 0 0
2 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 150-234A 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 31 22 71% 0 0 0 22 0 0 0
3 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 101-179 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 42 25 60% 0 0 0 0 25 0 0
4 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 181-211 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 19 17 89% 0 0 0 0 17 0 0
5 Am Breitwiesenberg 9 11 122% 0 2 0 0 0 9 0
6 Weberweg 10 6 60% 0 6 0 0 0 0 0
7 Regerweg 13 4 31% 0 4 0 0 0 0 0
8 Flotowstraße 18 19 106% 12 0 0 4 0 3 0
9 Schuhmannstraße 0 1 0 0 0 0 0 1 0
10 Wolfskehlstraße 35 18 51% 0 0 15 0 0 0 3
11 Am Löwentor 67 17 25% 0 10 0 0 0 0 0
12 Am Oberfeld 63 16 25% 0 16 0 0 0 0 0
13 Rosenhöhweg 31 22 71% 0 22 0 0 0 0 0
391 205 52% 0 60 15 53 42 13 3Gesamt
20:00 Uhr
28.01.2019 Seite 4 von 5

Parkraumuntersuchung Dieburger Straße Detailllierte Auswertung
Angebot Nachfrage 
Gesamt abs.
Nachfrage 
gesamt %
1 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 114-148A 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 53 32 60%
2 Dieburger Straße Nord - Hausnr. 150-234A 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 31 26 84%
3 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 101-179 
(Am Breitweisenberg bis Weberweg) 42 34 81%
4 Dieburger Straße Süd - Hausnr. 181-211 
(Weberweg bis Schuhmannstraße) 19 18 95%
5 Am Breitwiesenberg 9 9 100%
6 Weberweg 10 5 50%
7 Regerweg 13 6 46%
8 Flotowstraße 18 23 128%
9 Schuhmannstraße 0 1
10 Wolfskehlstraße 35 23 66%
11 Am Löwentor 67 18 27%
12 Am Oberfeld 63 17 27%
13 Rosenhöhweg 31 19 61%
391 226,25 58%Gesamt
Durchschnittswerte aller Zählzeiten
28.01.2019 Seite 5 von 5

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 14
TOP 23
TOP 69

Orte (13)

  • Wolfskehlstraße 10
  • Schumannstraße
  • Dieburger Straße 145
  • Bessunger Straße 125
  • Robert-Bosch-Straße 7
  • Flotowstraße 12
  • Weberweg 0
  • Regerweg 0
  • Spessartring
  • Rosenhöhweg 10
  • Am Breitwiesenberg 6
  • Am Löwentor 12
  • Am Oberfeld 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0025
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.01.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00