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V/0434/2025

KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2024; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025

Vorlagen 06.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.15

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2024

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Ansehen

Beschlussvorlage

3986 Zeichen

V/0434/2025 
V/0434/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2024; Bestellung des Abschlussprüfers für den 
Jahresabschluss 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäch-
tigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und der Lagebericht zum 31.12.2024 für das Ge-
schäftsjahr 2024 werden festgestellt. 
 
2. Der Jahresüberschuss per 31.12.2024 in Höhe von 4.480.030,40 EUR wird zusammen mit 
dem Verlustvortrag per 31.12.2023 auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
3. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 
und des Lageberichts der KonvOY GmbH für da s Geschäftsjahr 2024 werden zur Kenntnis 
genommen. 
 
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden für das Geschäftsjahr 
2024 Entlastung erteilt. 
 
5. Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY für das Geschäftsjahr 
2025 wird die HLB Schumacher GmbH gewählt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen aus der Bestellung der Abschlussprüfung werden von der KonvOY 
GmbH getragen. 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
18.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Markert 
Telefon: 492-2043 
Markert@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0434/2025 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der KonvOY GmbH (KonvOY). Gemäß § 9.3 lit. c), lit. e) 
und lit. f) des Gesellschaftsvertrages obliegt d er Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfas-
sung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Entlas-
tung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Wahl des Abschlussprü-
fers. 
 
Jahresabschluss (Ziff. 1-4) 
 
Bilanz 
 
Die KonvOY schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme i.  H. v. 119.675  T€ 
(VJ: 104.418 T€). ab. Zum 31. Dezember 2024 beträgt der Verlustvortrag -10.542 T€ (VJ: -8.670 T€). 
 
Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Jahresüberschuss i.  H. v. 4.480 T€ abgeschlossen (VJ:  -
1.871 T€), der entscheidend durch die Änderung der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden ge-
prägt ist und auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2024 sind dem Jahresabschluss und dem Lagebericht 
(Anlage 1) zu entnehmen.  
 
Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 11.06.2025 über die o.g. Beschlusspunkte 1-4 
beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen. 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher 
GmbH, Münster, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen 
diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit 
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes erscheint der Jahres-
abschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Bauwerke zum Bilanzstichtag. Die aktuellen Herausforderungen im Immo-
biliensektor führen jedoch weiterhin zu Verzögerungen in der Umsetzung von Grundstücksverkäufen 
mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Liquiditätsplanung in 2025 und den nächs-
ten Jahren. 
 
Bestellung der Prüfungsgesellschaft (Ziff. 5): 
 
Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 11 .06.2025 über den o.g. Beschlusspunkt 5  
beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

- 3 - 
V/0434/2025 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2024

Anlage A

1155 Zeichen

Anlage A zur V/0434/2025 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der KonvOY GmbH (KonvOY). Gemäß § 9.3 lit c), lit 
e) und lit f) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Be-
schlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnis-
ses, die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Wahl 
des Abschlussprüfers. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Kon-
vOY ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft 
notwendig. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
GO NRW, Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage 1_Jahresabschluss und Lagebericht 2024

57611 Zeichen

Anlage 1
KonvOY GmbH, Münster
Bilanz zum 31. Dezember 2024
AKTIVA
31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 161.840,00 186.598,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.031.724,73
161.840,00 1.218.322,73
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.224,32 1.224,32
163.064,32 1.219.547,05
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 12.904.946,81 0,00
2. Grundstücksbestand 98.006.092,61 92.860.596,81
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.743.122,70 0,00
113.654.162,12 92.860.596,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 225.000,00 226.862,35
2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 6.680,59
3. Sonstige Vermögensgegenstände 71.107,73 63.055,11
296.107,73 296.598,05
113.950.269,85 93.157.194,86
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.561.465,01 10.041.495,41
119.674.799,18 104.418.237,32
PASSIVA
31.12.2024
€
31.12.2023
€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -10.541.495,41 -8.670.155,69
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 4.480.030,40 -1.871.339,72
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.561.465,01 10.041.495,41
0,00 0,00
B. Sonderposten für Zuwendungen 737.072,83 859.918,30
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 489.600,95 563.200,00
2. Sonstige Rückstellungen 12.845.569,11 369.100,00
13.335.170,06 932.300,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 46,77 45,20
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 13.968.544,59 23.018.364,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.191.627,99 955.770,61
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 43.850,83 32.768,71
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 81.743.768,70 71.305.683,13
6. sonstige Verbindlichkeiten 8.649.402,90 7.256.536,68
- davon aus Steuern: € 1.487.074,62 (i.Vj.: € 297,35)
105.597.241,78 102.569.168,33
E. Rechnungsabgrenzungsposten 5.314,51 56.850,69
119.674.799,18 104.418.237,32

Anlage 2
KonvOY GmbH, Münster
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
2024
€
2023
€
1. Umsatzerlöse 2.053.217,20 8.677.279,49
2. Erhöhung oder Verminderung des
Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen 20.793.565,31 2.550.271,94
3. Gesamtleistung 22.846.782,51 11.227.551,43
4. Sonstige betriebliche Erträge 406.467,15 317.689,83
5. Materialaufwand -5.769.531,83 -10.193.903,76
6. Rohergebnis 17.483.717,83 1.351.337,50
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -430.099,25 -410.617,46
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung -218.695,65 -209.959,41
-648.794,90 -620.576,87
8. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -37.949,55 -28.498,93
b) Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die in
der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten -6.680,59 0,00
-44.630,14 -28.498,93
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten -884.914,05 -266.862,80
b) Betriebsaufwand -24.658,25 -21.892,90
c) Fahrzeugkosten -3.988,80 -4.051,35
d) Übrige Aufwendungen -7.364.106,54 -375.073,24
e) Werbe- und Reisekosten -424.735,63 -629.128,15
f) Reparatur und Instandhaltung -205,55 0,00
-8.702.608,82 -1.297.008,44
10. Betriebsergebnis 8.087.683,97 -594.746,74
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.986.948,21 -1.132.668,98
12. Finanzergebnis -2.986.948,21 -1.132.668,98
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
/ erstattete Steuern vom Einkommen und
Ertrag -489.600,95 0,00
14. Ergebnis nach Steuern 4.611.134,81 -1.727.415,72
15. Sonstige Steuern -131.104,41 -143.924,00
16. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 4.480.030,40 -1.871.339,72
17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -10.541.495,41 -8.670.155,69
18. Bilanzverlust -6.061.465,01 -10.541.495,41

Anlage III/ 1
 
ANHANG KONVOY GMBH 
ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt 
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ................................ ................................ ....... 2 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................ ................................ .......... 2 
3 Erläuterungen zur Bilanz................................ ................................ ................................ . 6 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................ ................................  7 
5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen................................ ..............  7 
6 Sonstige Angaben ................................ ................................ ................................ ......... 8 
6.1 Zusammensetzung der Organe ................................ ................................ ...................  8 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates ................................ .................  9 
6.3 Arbeitnehmer ................................ ................................ ................................ ............ 9 
6.4 Altersversorgung ................................ ................................ ................................ ....... 9 
6.5 Honorar des Abschlussprüfers ................................ ................................ .....................  9 
6.6 Konzernzugehörigkeit ................................ ................................ ............................... 10 
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ................................ ................................ ............10

Anlage III/ 2
 
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss  
Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der 
Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der 
Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der 
ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. 
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des 
Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeindeordnung und 
aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften 
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die 
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.  
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert.  
Sofern erforderlich, wurden die Postenbezeichnungen dem Geschäftszweck der Gesellschaft 
angepasst. 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital 
gedeckten Fehlbetrages von 5.561 TEUR (Vj.: 10.041 TEUR) unter Zugrundelegung der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entsprechend positive 
Unternehmensprognose ausweist.  
Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im Geschäftsjahr 2024 nur 
bedingt unverändert fortgesetzt. 
Umsatzrealisation: 
Die Tätigkeit der KonvOY GmbH umfasst insbesondere die Baureifmachung, Erschließung und Verkauf 
von eigenen Grundstücken sowie die Baureifmachung und Erschließung von fremden Grundstücken 
(insbesondere Wohn + Stadtbau GmbH).  
Beginnend ab dem Geschäftsjahr 2020 wurden vereinnahmte Verkaufserlöse (eigene Grundstücke)  und 
Kostenerstattungen (fremde Grundstücke) als erhaltene Anzahlungen bilanziert und entsprechend dem 
Baufortschritt sukzessive als Umsatzerlöse realisiert. Dies erfolgte ähnlich der nach internationalen 
Rechnungslegungsstandards üblichen Percentage of Completion-Methode. Der Baufortschritt wurde 
dabei als Quote aus den bis zum Bilanzstichtag aufgewendeten und gemäß Wirtschaftsplan insgesamt 
erwarteten Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt.  
Ab dem Geschäftsjahr 2024 wurde von der bisher durchgeführten Umsatzrealisation, welche nach den 
Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht vorgesehen ist, auf eine Bilanzierung nach dem 
handelsrechtlichen Realisationsprinzip umgestellt. Die Verkaufserlöse werden nunmehr mit Übergang 
des wirtschaftlichen Eigentums realisiert. Die Umsatzrealisation für die Erlöse aus Kostenerstattungen 
erfolgt entsprechend des Vertrages erst nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen („Completed-
Contract“-Methode). Im Zuge dieser Umstellung wurde zudem berücksichtigt, dass die erhaltenen 
Anzahlungen aus Kostenerstattungen bisher einschließlich Umsatzsteuer bilanziert wurden. Da der 
zugrundeliegende Umsatz steuerpflichtig ist, erfolgt die Bilanzierung der Anzahlungen nunmehr 
zutreffend ohne Umsatzsteuer. 
Die Vorjahreswerte wurden nicht geändert. Die Änderung der Bilanzierungsmethode wurde in laufender 
Rechnung im Geschäftsjahr 2024 vollzogen. Es kam aufgrund der Änderung der Bilanzierungsmethode 
zu folgenden Änderungen, welche den Zeitvergleich beeinträchtigen: 
· Verkaufserlöse: Erhöhung der bereits realisierten Umsatzerlöse und Verminderung der 
erhaltenen Anzahlungen  in Höhe von 15.146 TEUR 
· Kostenerstattungen: Verminderung der bereits realisierten Umsatzerlöse und Erhöhung der 
erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 6.097 TEUR  
In Summe ergab sich somit ein außerordentlicher Ertrag aufgrund der Systemumstellung in Höhe von 
9.049 TEUR, welcher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist.

Anlage III/ 3
 
 
Bewertung des Grundstücksbestandes und der unfertigen Leistungen:  
Der mit den Verkaufserlösen zusammenhängende bilanzielle Abgang im Grundstücksbestand wurde 
ebenfalls ab dem Geschäftsjahr 2020 entsprechend des Baufortschritts als Bestandsminderung in der 
Position „Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ in der 
Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.  
Ab dem Geschäftsjahr 2024 wurde die Methodik zur Umsatzrealisierung wie vorgenannt geändert. 
Daraus folgt der vollständige Abgang im Grundstücksbestand nunmehr mit den durchschnittlichen 
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Bilanzstichtag.  
Abweichend von den Vorjahren erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2024 die Bewertung der unfertigen 
Leistungen (Erschließung fremder Grundstücke) und des Grundstücksbestandes (Erschließung eigener 
Grundstücke) unter Einbezug angemessener Teile der Verwaltungsgemeinkosten. Bislang wurden 
lediglich Personalkosten und Versicherungsbeiträge berücksichtigt. Ebenfalls abweichend zu den 
Vorjahren erfolgt die vollständige Aktivierung der Fremdkapitalzinsen. Bisher wurde ausschließlich der 
Zinsaufwand aus Gesellschafterdarlehen aktiviert. Im Zuge dieser Umstellung wurde zudem 
berücksichtigt, dass die unfertigen Leistungen (Erschließung fremder Grundstücke) bisher einschließlich 
Vorsteuer bilanziert wurden. Da der korrespondierende Ausgangsumsatz steuerpflichtig ist, ist die 
Vorsteuer aus den Herstellungskosten abziehbar. Daher erfolgt die Bilanzierung der unfertigen 
Leistungen nunmehr zutreffend ohne Vorsteuer. 
Der Ausweis der unfertigen Leistungen (Erschließung fremder Grundstücke) erfolgt ab dem 
Geschäftsjahr 2024 getrennt vom Grundstücksbestand (Erschließung eigener Grundstücke) in der 
Position ‚unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen‘ im Umlaufvermögen.  
Die Vorjahreswerte wurden nicht geändert. Die Änderung der Bewertungsmethode wurde in laufender 
Rechnung im Geschäftsjahr 2024 vollzogen. Es kam aufgrund der Änderung der Bewertungsmethode 
zu folgenden Änderungen, welche den Zeitvergleich beeinträchtigen: 
· Erhöhung des Grundstücksbestands und des Bestands an unfertigen Leistungen in Höhe von 
10.947 TEUR 
Die Bestandserhöhung des Grundstücksbestands und des Bestands an unfertigen Leistungen wird 
entsprechend in der Position ‚Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen 
Erzeugnissen‘ in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, da Bilanz- und GuV-Position 
betragsmäßig übereinstimmen müssen. 
 
Rückstellung für ausstehende Erschließungsverpflichtungen: 
Die KonvOY GmbH hat gegenüber den Grundstückskäufern die Verpflichtung die Grundstücke 
vollständig zu erschließen. Die mit dieser Verpflichtung verbundenen Aufwendungen werden ab dem 
Geschäftsjahr 2024 bilanziell als Rückstellung für ausstehende Erschließungskosten in Höhe der noch 
anfallenden Herstellungskosten berücksichtigt.  
Die Vorjahreswerte wurden nicht geändert. Die Änderung der Bewertungsmethode wurde in laufender 
Rechnung im Geschäftsjahr 2024 vollzogen. Es kam aufgrund der Änderung der Bewertungsmethode 
zu folgenden Änderungen, welche den Zeitvergleich beeinträchtigen: 
· Erfassung einer Rückstellung für die noch ausstehenden Erschließungskosten in Höhe von 
12.394 TEUR 
Es ergibt sich somit ein außerordentlicher Aufwand aufgrund der Änderung der Bilanzierungs- und 
Bewertungsmethode in Höhe von 12.394 TEUR, welcher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen 
ausgewiesen ist.

Anlage III/ 4
 
Zum Verkauf bestimmte Gebäude 
Im Eigentum der Gesellschaft befinden sich zwei Gebäude, die mit dem Zweck der Weiterveräußerung 
erworben bzw. hergestellt wurden. Sie dienen somit nicht langfristig dem Geschäftsbetrieb. Das 
Gebäude „Torhaus“ wurden in den Vorjahren unter den Anlagen im Bau ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 
2024 erfolgte die vollständige Umgliederung in Höhe von 2.422 TEUR in die Position ‚fertige Erzeugnisse 
und Waren‘ im Umlaufvermögen. Der Wert der im Vorjahr ausgewiesenen Anlagen im Bau wurde 
entsprechend in 2024 als Abgang im Anlagenspiegel dargestellt.  
Die Herstellungskosten des Gebäude „Infopoint“ wurden bislang als Aufwand berücksichtigt. 
Abweichend dazu erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2024 die Aktivierung der Herstellungskosten des 
Gebäudes in Höhe von 321 TEUR in der Position ‚fertige Erzeugnisse und Waren‘ im Umlaufvermögen. 
Die Vorjahreswerte wurden nicht geändert. Die Änderung der Bilanzierungsmethode wurde in laufender 
Rechnung im Geschäftsjahr 2024 vollzogen Es kam aufgrund der Änderung der Bilanzierungsmethode 
zu folgenden Änderungen, welche den Zeitvergleich beeinträchtigen: 
· Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen in Höhe von 321 TEUR 
Die Bestandserhöhung der fertigen Erzeugnisse wird entsprechend in der Position ‚Erhöhung oder 
Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen‘ in der Gewinn- und 
Verlustrechnung ausgewiesen, da Bilanz- und GuV-Position betragsmäßig übereinstimmen müssen. 
Insgesamt ergaben sich durch die Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
außerordentliche Ergebnisanpassungen im Bereich der Bestandsveränderungen (11.268 TEUR) sowie 
der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 3.345 TEUR).

Anlage III/ 5
 
Fortgeführte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
Die Gesellschaft weist entsprechend § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber 
ihrer Gesellschafterin als separate Bilanzpositionen aus. 
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich 
der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei 
richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Gegenstände 
des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen (Geringwertige 
Wirtschaftsgüter), werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben.  
Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude werden 
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gemäß 
§ 253 Abs. 4 HGB im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die Voraussetzungen des § 247 Abs.2 HGB 
nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werden zu Anschaffungs- bzw. 
Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungskosten für die Grundstücke und 
Gebäude bilanziert. Von dem Wahlrecht der Einbeziehung der Fremdkapitalzinsen wird gem. § 255 
Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht 
vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. 
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nominalwert bilanziert. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages 
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden zukünftige 
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem 
Jahr werden abgezinst. Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank auf den 
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,59 % 
angesetzt. 
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Anlage III/ 6
 
3 Erläuterungen zur Bilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem als Anlage beigefügten 
Anlagenspiegel.  
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als 
einem Jahr.  
Das Stammkapital ist voll eingezahlt. 
Der Betrag der sonstigen Rückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:  
 2024 2023 
 TEUR TEUR 
Ausstehende Erschließungskosten 12.394 0
Rückstellung ausstehende Rechnungen 277 291
Rückstellung für Personal (Urlaub, 
Überstunden) 24 48
Ausstehende Betriebskostenabrechnungen 41 0
Erstellung und Prüfung des 
Jahresabschlusses 111 31
 12.847 369
 
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem als Anlage beigefügten 
Verbindlichkeitenspiegel. 
Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmte Zahlungseingänge aus 
Kostenerstattungen ausgewiesen, die von einem verbundenen Unternehmen (Wohn + Stadtbau GmbH, 
Münster) geleistet wurden und aufgrund der noch nicht erfolgten Leistungserbringung als noch nicht 
realisiert anzusehen sind.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster. 
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern setzt sich wie folgt zusammen:  
 2024 2023 
 TEUR TEUR 
Darlehensverbindlichkeiten 63.900 63.900
Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling 14.525 7.111
Zinsverbindlichkeiten 1.525 191
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen 1.794 104
 81.743 71.306
 
Sie sind sachlich in Höhe von 79.950 TEUR den sonstigen Verbindlichkeiten sowie in Höhe von 
1.794 TEUR den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzurechnen.

Anlage III/ 7
 
 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die im Geschäftsjahr 2024 erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 
· Grundstücksverkauf Oxford Kaserne:     1.323 TEUR 
· Laufende Mieterträge (inkl. BK-VZ):        730 TEUR 
Der GuV-Posten „sonstige betriebliche Erträge“ enthält im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung des 
Sonderposten in Höhe von 123 TEUR (Vj.: 183 TEUR) sowie die Erträge aus der Auflösung der 
Rückstellung für die noch ausstehenden Leistungsverpflichtungen in Höhe von 272 TEUR (Vj. 1 TEUR) 
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Wesentlichen die Raumkosten für die 
Bewirtschaftung der Mietflächen ausgewiesen (885 TEUR, Vj.: 267 TEUR) sowie die notwendigen 
Anpassungsbuchungen aufgrund der Bilanzierungsänderung, welche im Berichtsjahr zu sonstigen 
betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 6.902 TEUR führten.  
Fremdwährungsgewinne und -verluste sind wie im Vorjahr nicht entstanden. 
 
5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB 
(Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldnerischen Haftungen 
sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen. 
Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten eine 
gesamtschuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, Wohn + 
Stadtbau GmbH), die zwischen den Käuferinnen im Innenverhältnis entsprechend den jeweiligen 
Eigentumsflächen aufgeteilt ist. Auf die Konversionspartnerinnen entfallen ca. 17 % der Kasernen-
gesamtflächen. Die Kaufverträge mit der BImA enthalten etliche bedingte und unbedingte Variablen in 
unterschiedlicher Hinsicht (z. B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), die sich sowohl zu Gunsten der 
Käuferinnen wie auch zu ihren Lasten auswirken können; die gesamtschuldnerische Haftung wird auf 
einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die 
Konversionspartnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht 
mit einer Inanspruchnahme gerechnet. 
Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen 
samt den ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im 
Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die 
KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung der 
Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt. 
 
Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzuleitende wesentliche 
finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen in folgender Höhe:  
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt 
TEUR 60 59 59 59 58 56 56 407

Anlage III/ 8
 
6 Sonstige Angaben 
6.1 Zusammensetzung der Organe 
Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages 
· die Gesellschafterversammlung, 
· der Aufsichtsrat und 
· die Geschäftsführung. 
Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2024 bestellt: 
· Stephan Aumann, Münster. 
 
Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesellschafterin entsandten 
Mitgliedern.  
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Aufsichtsrat an: 
 
Vorsitzender Andreas Nicklas 
Rechtsanwalt 
1. stellv. Vorsitzende(-r) Stephan Brinktrine 
Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung 
2. stellv. Vorsitzende(-r) Otto Reiners 
Referatsleiter 
Mitglieder 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Dr. Martin Lücke 
Tierarzt 
Peter Bensmann 
Kaufmann / Unternehmensberater 
Dr. Markus Johow 
Bauingenieur 
Dr. Annika Bürger 
Bioinformatikerin 
Christine Schulz 
Geschäftsführerin 
Hedwig Liekefedt 
Lehrerin 
Heinrich Götting 
Kaufmann 
Ortrud Philipp (bis 12.06.2024, anschließend bis 
16.12.2024 unbesetzt) 
Geschäftsführerin 
Katharina Geuking (ab 17.12.2024) 
Rechtliche Betreuerin 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage III/ 9
 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates 
Der von der Stadt Münster abgestellte Geschäftsführer erhielt im Geschäftsjahr für seine Tätigkeit keine 
Vergütung durch die Gesellschaft.  
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr folgende Beträge ausgezahlt: 
· Andreas Nicklas 3.120,00 € 
· Stephan Brinktrine 520,00 € 
· Otto Reiners 520,00 € 
· Dr. Martin Lücke 520,00 €  
· Peter Bensmann 520,00 € 
· Dr. Markus Johow 260,00 € 
· Dr. Anika Bürger 390,00 € 
· Christine Schulz 260,00 € 
· Hedwig Liekefedt 390,00 € 
· Heinrich Götting 520,00 € 
· Ortrud Philipp 0,00 € 
· Katharina Geuking 130,00 € 
6.3 Arbeitnehmer 
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 sieben Angestellte (Vj.: 7). 
6.4 Altersversorgung 
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach den für die Angestellten des 
öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommunale Versorgungskassen 
Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden 
mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. 
Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I 
und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. Die Gesellschaft gehört mit 
sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an.   
Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnitts-
deckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten der 
Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2024 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des zusatz-
versorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % 
(Vj.: 3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben.  
6.5 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers einschließlich des 
Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 60 TEUR 
(Vj.: 19 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Anlage III/ 10
 
 
6.6 Konzernzugehörigkeit 
Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird in deren 
Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem kleinsten und dem 
größten Konsolidierungskreis ist die Stadt Münster, Münster. Der Konzernabschluss der Stadt Münster 
kann online unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.stadt-
muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/jahresabschluss 
 
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung 
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des 
Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 4.480.030,40 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag per 
31. Dezember 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
Münster, den 22. Mai 2025
 
 
gez. Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Anlage 3a
KonvOY GmbH, Münster
Entwicklung des Anlagevermögens 
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023
€ € € € € € € € € €
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 232.463,65 13.191,55 0,00 245.655,20 45.865,65 37.949,55 0,00 83.815,20 161.840,00 186.598,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.031.724,73 0,00 -1.031.724,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.031.724,73
1.264.188,38 13.191,55 -1.031.724,73 245.655,20 45.865,65 37.949,55 0,00 83.815,20 161.840,00 1.218.322,73
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32
1.265.412,70 13.191,55 -1.031.724,73 246.879,52 45.865,65 37.949,55 0,00 83.815,20 163.064,32 1.219.547,05

Anlage 3b
KonvOY GmbH, Münster
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit bis zu 
einem Jahr
Restlaufzeit
zwischen
 einem und fünf
Jahren
Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren
Gesamtbetrag
€ € € €
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 46,77 0,00 0,00 46,77
2. Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen 13.968.544,59 0,00 0,00 13.968.544,59
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 1.191.627,99 0,00 0,00 1.191.627,99
4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen 43.850,83 0,00 0,00 43.850,83
5. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern 39.443.776,70 42.299.992,00 0,00 81.743.768,70
6. Sonstige Verbindlichkeiten 8.649.402,90 0,00 0,00 8.649.402,90
63.297.249,78 42.299.992,00 0,00 105.597.241,78
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.

Lagebericht KonvOY GmbH 
Zum Jahresabschluss per 31.12.2024 
Entwicklung der Quartiere Oxford und York in Münster

ENTWICKLUNG DER QUARTIERE OXFORD UND YORK IN MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 2 
 
 
INHALT 
 
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3 
a) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3 
b) ZIELE UND STRATEGIEN 3 
c) Steuerungssystem 3 
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 4 
a) Marktumfeld 4 
b) Geschäftsentwicklung 5 
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 6 
a) Ertragslage 6 
b) Vermögenslage 7 
c) Finanzlage 8 
d) Gesamtbeurteilung 9 
4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 10 
a) Chancen 10 
4.a.1 Markt 10 
4.a.2 Erstattung von Mehrkosten 10 
4.a.3 Mieterlöse 10 
b) Risiken 10 
4.b.1 Markt 10 
4.b.2 Qualitäten 11 
4.b.3 Öffentlichkeit 11 
4.b.4 Erstattung von Mehrkosten 11 
4.b.5 Liquidität 11 
4.b.6 Terminrisiken 12 
5 PROGNOSEBERICHT 12

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 3 
 
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 
A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS  
Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster. 
Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und erschlossenen Baugrund-
stücken auf den Flächen der ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster zur Bebauung mit 
Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen. Dazu erfolgte im Geschäftsjahr 2018 durch 
die Stadt Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY der Ankauf der 
Flächen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).  
Auf den Flächen der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Voraussetzungen 
für rd. 3.000 Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst grundsätzlich keinen 
Hochbau, sondern entwickelt die Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und 
veräußert die baureifen Grundstücke zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann 
die KonvOY sämtliche Geschäfte betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen 
Flächen hat die KonvOY die Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den 
Kasernenflächen und für die Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster 
übernommen. 
B) ZIELE UND STRATEGIEN 
Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY hat 
den Auftrag, die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertigen und durchmischten 
Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen und 
Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll in transparenten 
Verfahren (kooperative Konzeptvergaben) stattfinden. Ziel hierbei ist es, eine ausgewogene 
Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der Sozialgerechten Bodennutzung in Münster 
(SoBoMü) in Form von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau und 30 % förderfähigen 
Wohnungsbau der Mehrfamilienwohngebäude über die gesamten Quartiere werden bei den 
Vergaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunktion der Geschäftsführung als 
Konversionsmanager die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt Münster sichergestellt 
werden.  
C) STEUERUNGSSYSTEM 
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung der KonvOY GmbH sind die 
Umsatzerlöse sowie der Jahresüberschuss. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren bestehen nicht.

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 4 
 
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 
A) MARKTUMFELD 
Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist aufgrund der hohen Zuzugsraten der Vergangenheit 
einen starken Nachfrageüberhang nach Wohnungen auf. Der vergleichsweise geringe Wohnungsbau 
und die nur geringen Leerstandsreserven konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen. 
Dies zeigt sich zum einen daran, dass für die Stadt Münster für die Zeit von 2022 bis 2045 ein 
jährlicher durchschnittlicher Neubaubedarf von 1.670 Wohnung, für die Jahre 2022 bis 2025 von 
2.500 Wohnungen, prognostiziert wird. Zum anderen wird der Nachfrageüberhang deutlich anhand 
der im Zeitraum von 2021 bis 2023 um 5,6 % gestiegenen durchschnittlichen Erstbezugsmiete und 
dem im gleichen Zeitraum um 12,1 % gestiegenen durchschnittlichen Angebotspreis für den Erst-
verkauf von Neubauwohnungen.  
Daraus leitet sich eine grundsätzlich hohe Nachfrage nach Baugrundstücken ab, die sich auch bei 
den am Markt beobachtbaren Verkaufspreisen widerspiegelt. Zwischen 2022 und 2024 stieg der 
durchschnittliche Verkaufspreis unbebauter Grundstücke in Münster um 15,4 %. Neben steigenden 
Verkaufspreisen ist jedoch gleichzeitig eine gedämpfte Investitionsbereitschaft potenzieller 
Grundstückskäufer zu beobachten. Dies liegt vor allem in den gestiegen Bauproduktions- und 
Refinanzierungskosten begründet. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 stieg der Baupreisindex um 
43,9 %. Im gleichen Zeitraum gab es einen Anstieg des durchschnittlichen Refinanzierungszinssatzes 
von 1,04 % auf 3,36 %.  
Die KonvOY GmbH ist somit in Münster an einem dynamischen und nachgefragten Immobilienmarkt 
tätig. Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ausgegangen.  
Quellen: (InWIS und Stadt Münster, Wohnungsbedarfsprognose und Wohnungsbedarfsdeckungs-
prognose 2023; NRW.BANK Münster Wohnungsmarktprofil 2024; DZ-Hyp Regionale Immobilien-
zentren Deutschland 2024; Gutachterausschuss der Stadt Münster Grundstücks-marktbericht 2024, 
Statistisches Bundesamt – Baupreisindex, Statista – Entwicklung der Bauzinsen)

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 5 
 
 
B) GESCHÄFTSENTWICKLUNG 
Die Prognose aus dem Vorjahr mit Erlösen von bis zu 28.581 TEUR, davon 25.905 TEUR aus der 
Veräußerung von Grundstücken, konnte nicht erreicht werden. Die tatsächlichen Erlöse betragen im 
Geschäftsjahr 2.053 TEUR, davon 1.323 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken. Dies ist vor 
allem auf die durch gestiegene Bauproduktions- und Refinanzierungskosten gedämpfte 
Investitionsbereitschaft potenzieller Investoren zurückzuführen.  
Der für 2024 prognostizierte Jahresüberschuss von 914 TEUR wurde mit 4.480 TEUR deutlich 
übertroffen. Dies ist jedoch im Wesentlichen auf außerordentliche Ergebniseffekte durch die 
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zurückzuführen. Das um außerordentliche 
Effekte bereinigte Jahresergebnis beträgt - 1.890 TEUR und begründet sich im Wesentlichen durch 
die Verzugszinsen (1.156 TEUR) und dem Ertragssteueraufwand (490 TEUR).  
Die geplanten Erschließungsmaßnahmen wurden gegenüber den gesunkenen Verkaufserlösen aus 
strategischen Erwägungen nicht in gleichem Maße zurückgefahren. Um das Ziel der vollständigen 
Quartiersentwicklung bis 2030 nicht zu gefährden und um weiterhin baureife Grundstücke am Markt 
anbieten zu können, wurden auch in 2024 die erforderlichen Herrichtungs- und Erschließungs-
maßnahmen durchgeführt.  
Dies hat zur Folge, dass Auszahlungen für die Erschließung und Herrichtung der Quartiere und 
Einzahlungen aus Verkaufserlösen zeitlich immer weiter auseinanderfallen und somit der durch die 
Gesellschaft vorzufinanzierende Betrag steigt. Dies zeigt sich auch in der Inanspruchnahme der durch 
die Stadt Münster im Rahmen des Cash-Pooling-Verbundes zur Verfügung gestellten Kreditlinie in 
Höhe von 20.000 TEUR. Zum 31.12.2024 wurde die Kreditlinie in Höhe von 14.525 TEUR (Vj.: 7.111 
TEUR) in Anspruch genommen.  
Insgesamt ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 unter Bezugnahme auf 
das Marktumfeld und der beschriebenen Geschäftsentwicklung als nicht zufriedenstellend zu 
bezeichnen.

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 6 
 
 
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 
A) ERTRAGSLAGE 
Das Jahresergebnis 2024 von 4.480 TEUR hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von 
außerordentlichen Effekten durch die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden um 
6.351 TEUR verbessert. Das um außerordentliche Effekte bereinigte Jahresergebnis beträgt - 1.890 
TEUR und begründet sich im Wesentlichen durch die Verzugszinsen (1.156 TEUR) und dem 
Ertragssteueraufwand (490 TEUR). 
Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahr um 6.624 TEUR auf 2.053 TEUR gesunken. Dabei ist beim 
Anteil der Umsätze aus der Veräußerung von Grundstücken ein Rückgang um 5.393 TEUR auf 1.323 
TEUR zu verzeichnen.  
Der Zeitvergleich ist jedoch aufgrund des folgenden Sachverhaltes beeinträchtigt: Die Konvoy hat 
bislang die vereinnahmten Verkaufserlöse (eigene Grundstücke) und Kostenerstattungen (fremde 
Grundstücke) ähnlich der nach internationalen Rechnungslegungsstandards üblichen Percentage of 
Completion-Methode anhand des Baufortschrittes sukzessive als Umsatzerlöse realisiert. Ab dem 
Berichtsjahr erfolgt die Umsatzrealisierung gemäß der „Completed Contract“-Methode für Werk-
verträge nach Erbringung der Hauptleistung, d. h. nach Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums 
an den Grundstücken, in voller Höhe. Die Vorjahreswerte wurden nicht geändert. Die Änderung der 
Bilanzierungsmethode wurde in laufender Rechnung im Geschäftsjahr 2024 vollzogen. 
Auf Grundlage der in 2024 angewandten Methodik zur Umsatzrealisierung hätten sich für 2023 
Umsatzerlöse aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 11.635 TEUR ergeben, sodass 
bei diesem fiktiven Vergleich ein Rückgang der Umsatzerlöse von 10.312 TEUR zu verzeichnen ist. 
Im Geschäftsjahr 2024 wurden jedoch noch zwei weitere Kaufverträge mit einem Gesamtvolumen 
von insgesamt 7.682 TEUR abgeschlossen, die allerdings erst in 2025 als realisiert gelten.  
Ursächlich für den Rückgang der Umsatzerlöse ist vor allem die durch gestiegene Bauproduktions- 
und Refinanzierungskosten gedämpfte Investitionsbereitschaft potenzieller Investoren.  
Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 
und Leistungen in Höhe von 20.794 TEUR. Diese im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegene 
Erhöhung ist zum einen auf eine geänderte Bewertung des Grundstücksbestandes und der unfertigen 
Leistungen zurückzuführen. Abweichend von den Vorjahren erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2024 die 
Bewertung der unfertigen Leistungen und des Grundstücksbestandes unter Einbezug angemessener 
Teile der zurechenbaren Verwaltungsgemeinkosten und Finanzierungskosten sowie unter 
Berücksichtigung abziehbarer Vorsteuern. Zum anderen erfolgt ab 2024 der Ausweis der zum Verkauf 
bestimmten Gebäude Torhaus und Infopoint als fertige Erzeugnisse im Umlaufvermögen. Der Effekt 
aus dieser Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beträgt 13.690 TEUR und ist in 
den Bestandsveränderungen enthalten. Der restliche Teil der Bestandsveränderungen in Höhe von 
7.104 TEUR ist auf im Geschäftsjahr angefallene und aktivierte Herstellungskosten zurückzuführen, 
die als Aufwand insbesondere in den Materialaufwendungen enthalten sind.  
 
Der Materialaufwand hat sich aufgrund der lagebedingt verminderten Bautätigkeit der Gesellschaft 
um 43,4 % verringert.  
 
Der Personalaufwand veränderte sich, bedingt durch die gleichbleibende Anzahl der Mitarbeiter, 
gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich.

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 7 
 
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ebenfalls außerordentliche Effekte aus der 
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Höhe von insgesamt 6.902 TEUR 
enthalten. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Effekte sind im 
Wesentlichen auf folgende im Anhang erläuterte Änderungen zurückzuführen:  
· Verkaufserlöse: Erhöhung der bereits realisierten Umsatzerlöse und Verminderung der 
erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 15.146 TEUR 
· Kostenerstattungen: Verminderung der bereits realisierten Umsatzerlöse und Erhöhung 
der erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 6.097 TEUR  
· Erfassung einer Rückstellung für die noch ausstehenden Erschließungskosten in Höhe von 
12.394 TEUR 
 
Der um die Sondereffekte bereinigte Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beträgt 
504 TEUR.  
 
Der Zinsaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.854 TEUR auf 2.987 TEUR erhöht. 
Ursächlich dafür sind vor allem Verzugszinsen aufgrund einer gestundeten Kaufpreisverbindlichkeit 
gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Höhe von 1.156 TEUR (Vj.: 0 TEUR). Die 
Zinsen für die Cash-Pooling-Verbindlichkeiten und die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der 
Stadt Münster erhöhten sich um 698 TEUR auf 1.830 TEUR. 
 
Der Jahresüberschusses in Höhe von 4.480 TEUR kann aufgrund der Regelungen zur 
Mindestbesteuerung nicht vollständig mit steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden, sodass 
sich im Geschäftsjahr 2024 ein Ertragssteueraufwand in Höhe von 490 TEUR ergibt.  
B) VERMÖGENSLAGE 
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 15.257 TEUR auf 119.675 TEUR gestiegen. Der 
Anteil des Anlagevermögens an den gesamten Aktiva hat sich zum Bilanzstichtag auf 0,1 % (Vj.: 1,2 
%) verringert.  
Das mit dem Zweck der Weiterveräußerung erworbene bzw. hergestellte Gebäude „Torhaus“ wurde 
in den Vorjahren in Höhe von 1.302 TEUR unter den Anlagen im Bau ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 
2024 erfolgte die vollständige Umgliederung in Höhe von 2.422 TEUR in die Position ‚fertige 
Erzeugnisse und Waren‘ im Umlaufvermögen. 
Die Erhöhung der Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der unter den Vorräten 
bilanzierten unfertigen Leistungen (Erschließung fremder Grundstücke), des Grundstücksbestandes 
(Erschließung eigener Grundstücke) und der fertigen Erzeugnisse (zum Verkauf bestimmte Gebäude) 
in Höhe von 20.794 TEUR auf 113.654 TEUR. Der Anstieg ist durch die unter den Bestands-
veränderungen beschriebenen Effekte begründet. 
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019 durch kumulierte Verluste vollständig 
verbraucht.. Durch den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 4.480 TEUR 
verringerte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 10.041 TEUR auf 5.561 TEUR.  
Unter den Steuerrückstellungen werden die zu erwartenden Ertragssteuernachzahlungen des 
Geschäftsjahres ausgewiesen.  
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen ist auf eine Änderung der Bilanzierungs- und 
Bewertungsmethoden zur Umsatzrealisierung zurückzuführen. Mit der Übertragung des 
wirtschaftlichen Eigentums an den Grundstücken wird der Umsatz in voller Höhe realisiert, wobei 
vertraglich nachlaufende Verpflichtungen gegenüber den Grundstückskäufern zur Erschließung der 
Grundstücke. Die mit dieser nachlaufenden Verpflichtung verbundenen Aufwendungen werden ab

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 8 
 
dem Geschäftsjahr 2024 bilanziell als Rückstellung für ausstehende Erschließungskosten in Höhe 
der dafür noch anfallenden Herstellungskosten in Höhe von 12.394 TEUR berücksichtigt.  
 
Das Absinken der erhaltenen Anzahlungen resultiert aus einer Änderung der Bilanzierungs- und 
Bewertungsmethoden und basiert auf zwei gegenläufigen Effekten. Die im Geschäftsjahr 2024 
erfolgte Umstellung der Methodik zur Umsatzrealisierung hatte zur Folge, dass die in den Vorjahren 
unter den erhaltenen Anzahlungen abgegrenzten Erlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 
15.146 TEUR realisiert wurden und somit die erhaltenen Anzahlungen verringerten. Die in den 
Vorjahren teilweise realisierten Erlöse aus Kostenerstattungen der Wohn + Stadtbau GmbH wurden 
im Geschäftsjahr den erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 6.097 TEUR wieder hinzupassiviert, da 
die Umsatzrealisation entsprechend des Vertrages erst nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen 
erfolgt. Die Korrektur erfolgte unter Abzug der für die erhaltenen Anzahlungen gesetzlich 
geschuldeten Umsatzsteuer.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben sich im Geschäftsjahr um 10.438 TEUR auf 
81.744 TEUR erhöht. Da im Geschäftsjahr keine Tilgung der Darlehen erfolgte, beträgt der Stand der 
Darlehen weiterhin 63.900 TEUR. Dagegen erhöhten sich die Cash-Pooling-Verbindlichkeiten um 
7.414 TEUR auf 14.525 TEUR, die Zinsverbindlichkeiten um 1.334 TEUR auf 1.525 TEUR und die 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1.690 TEUR auf 1.794 TEUR.  
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ist eine Kaufpreisverbindlichkeit gegenüber der Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben in Höhe von 7.162 TEUR sowie eine Umsatzsteuerverbindlichkeit in Höhe 
von 1.485 TEUR ausgewiesen.  
 
C) FINANZLAGE  
Im Geschäftsjahr betrug der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -7.401 TEUR und 
resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für die Erschließung und Herrichtung von 
Grundstücken, denen nur geringe Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken gegenüber 
stehen. Dies zeigt, dass die KonvOY als Entwicklungsgesellschaft in wesentlichem Ausmaße in 
Vorleistungen für den Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen sowie für die endgültige 
Herrichtung von Teilen der Erschließungsanlagen gehen muss. 
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug 13 TEUR.  
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 0 TEUR, da im Geschäftsjahr weder Aufnahme 
noch Tilgung von Darlehen erfolgten.  
Insgesamt führte die Entwicklung der Cashflows zu einer Erhöhung der Cash-Pool Verbindlichkeiten 
in Höhe von 7.414 TEUR auf -14.525 TEUR (negativer Finanzmittelfonds). Der Finanzmittelfonds der 
Gesellschaft zum Stichtag ist negativ und besteht aus den Cash-Pool-Verbindlichkeiten von 
14.525 TEUR. Der Cash-Pool der Stadt Münster kann durch die Gesellschaft bis zu einem Betrag 
von maximal 20.000 TEUR in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig gab es im gesamten 
Geschäftsjahr keine externen Darlehen. Langfristige Darlehen bestehen ausschließlich gegenüber 
der Stadt Münster. Dementsprechend war die Finanzierung der KonvOY GmbH im Geschäftsjahr 
2024 jederzeit durch den Cash-Pool der Stadt Münster gesichert.  
Zum Stichtag besteht noch eine nicht ausgenutzte Kreditlinie aus dem ausgenutzten Cash-Pool in 
Höhe von 5.475 TEUR. 
Weiterer Liquiditätsbedarf gemäß der Liquiditätsplanung wird ebenso durch die Stadt Münster erfüllt.

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Anlage IV/ 9 
 
 
D) GESAMTBEURTEILUNG  
Die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 wird aus Sicht der Geschäftsführung als 
nicht zufriedenstellend bezeichnet. Die Prognose aus dem Vorjahr mit Erlösen von bis zu 28.581 
TEUR, davon 25.905 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken, konnte nicht erreicht werden. 
Die tatsächlichen Erlöse betragen im Geschäftsjahr 2.053 TEUR, davon 1.323 TEUR aus der 
Veräußerung von Grundstücken. Dies ist vor allem auf die durch gestiegene Bauproduktions- und 
Refinanzierungskosten gedämpfte Investitionsbereitschaft potenzieller Investoren zurückzuführen.

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Anlage IV/ 10 
 
4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT  
A) CHANCEN 
4.A.1 MARKT 
Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY alleinige Ansprechpartnerin für die Vermarktung der 
Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beiden 
Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive Angebote für den Wohnungsbau 
in Münster. Aufgrund der aktuellen regional stabilen wirtschaftlichen Lage und der anhaltenden hohen 
Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein gutes Marktumfeld wahrzunehmen. 
Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der Stadt Münster angeschlossen, befinden 
sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus attraktiv für Familien und 
Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen. Trotz des gestiegenen 
Zinsniveaus bleibt die Nachfrage nach Immobilien am Markt auf einem hohen Niveau. Dies stabilisiert 
die Nachfrage nach Grundstücken durch die potenziellen Investoren, Bauträger und Entwickler, die 
sich in den kooperativen Konzeptvergaben der KonvOY zur Auswahl stellen.  
4.A.2 ERSTATTUNG VON MEHRKOSTEN 
In den Kaufverträgen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurden die Kosten für 
den Rückbau und die Freilegung der Flächen kaufpreismindernd berücksichtigt. Soweit die 
tatsächlichen Kosten über die kalkulierten Kosten hinausgehen, besteht die Möglichkeit einer 
Nachberechnung von Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine „90 zu 10 –Regelung“. Das 
heißt von den Mehrkosten trägt die BImA 90 % und 10 % die KonvOY. Voraussetzung ist, dass die 
Mehrkosten gegenüber der BImA bis zum Jahr 2025 angezeigt werden. Diese Vertragsregelung 
eröffnet somit die Chance die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Entsorgung von 
Gebäudeschadstoffen und Bodensanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu 
mindern. 
4.A.3 MIETERLÖSE 
Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Chance, sozialen 
Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durch niederschwellige Nutzung zu erhalten und 
Mieterlöse über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesellschaft 
unterstützen. 
B) RISIKEN 
Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind ihrer Bedeutung nach in die Risikoklasse „gering“, 
„mittel“ und „hoch“ eingestuft.  
4.B.1 MARKT 
Trotz sich verändernder Bedingungen im Immobilienmarkt (gestiegene Baukosten, höherer Energie-
preise, höheres Zinsniveau) ist eine Stabilisierung des Marktes in der Stadt Münster weiterhin zu 
erwarten. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekts besteht gleichwohl das mittlere Risiko, durch nicht 
zu beeinflussende Veränderung äußerer Rahmenbedingungen in eine noch ungünstigere Markt-
phase einzutreten. Zudem können eine generell sinkende Nachfrage nach Wohnraum oder eine 
steigende Risikominimierung bei baufinanzierenden Banken das grundsätzliche Marktrisiko zusätz-
lich verschärfen. Die zügige Vergabe der Flächen hat somit wirtschaftlich absolute Priorität. Jedoch 
bestehen durch die hohe Auslastung des Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch 
faire, transparente, flexible und zeitlich gestaffelte Vergabeverfahren gemindert.

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Anlage IV/ 11 
 
4.B.2 QUALITÄTEN  
Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Münster im quantitativen 
Vergleich zu anderen Quartiersentwicklungen vergleichsweise aufwendige Konzepte anvisiert. Die 
hieraus resultierenden, tendenziell hohen Umsetzungskosten muss die KonvOY durch die 
Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor dem Hintergrund, dass auch wohnungspolitische Ziele 
bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden müssen und die Grundstückspreise davon mitbestimmt 
werden, birgt dies das geringe Risiko einer Gewinnabschmelzung im Vergleich zum Marktdurch-
schnitt von Flächenentwicklern. 
4.B.3 ÖFFENTLICHKEIT 
Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Politik birgt das geringe Risiko, 
dass die zeitaufwendigen Entwicklungsprozesse der Quartiere durch veränderte politische oder 
öffentliche Schwerpunktsetzungen beeinflusst werden. Verzögerungen durch Umplanungen oder die 
politische bzw. öffentliche Infragestellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Brachflächen-
entwicklung haben Wechselwirkung mit der Verhandlungsposition der Gesellschaft mit Investoren, 
mit dem Ertrag der Gesellschaft und letztlich auch mit der Liquidität. 
4.B.4 ERSTATTUNG VON MEHRKOSTEN 
In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegungskosten durch die 
BImA gemäß der vereinbarten „90 zu 10 –Regelung“ besteht das hohe Risiko, dass die BImA einzelne 
Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von den vertraglichen 
Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich erwarteten Kosten 
dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle abzudecken. 
Die KonvOY GmbH hat sich mit Verträgen vom 15. April 2019 dazu verpflichtet die Baureifmachung 
und Erschließung der Flächen, die sich im Eigentum der Wohn + Stadtbau GmbH befinden, zu 
übernehmen. Dafür erhält die Gesellschaft über die gesamte Vertragslaufzeit vertraglich fixierte 
Pauschalsätze pro m² als Kostenerstattungen. Die tatsächlichen Kosten pro m² für die 
Baureifmachung und Erschließung liegen deutlich oberhalb der fixierten Pauschalen. Die Verträge 
enthalten jedoch eine Preisöffnungsklausel für den Fall, dass die Kosten für die Erschließung und 
Baureifmachung pro m² 10 % der vereinbarten Kostenpauschalen überschreiten. Die Nutzung der 
Preisöffnungsklausel wurde mit Schreiben der Geschäftsführung vom 7. Februar 2025 der Wohn + 
Stadtbau GmbH mitgeteilt. Die Wohn + Stadtbau GmbH bestreitet mit Schreiben vom 4. März 2025 
den Anspruch auf eine Erhöhung der pauschalen Kostenerstattungen. Die bereits angefallenen 
tatsächlichen Herstellungskosten für die Baureifmachung und Erschließung der Flächen wurden als 
unfertige Leistungen aktiviert. Auf eine Abwertung der unfertigen Leistungen auf die niedrigeren 
Pauschalsätze im Zuge der verlustfreien Bewertung wurde verzichtet, da nach Einschätzung der 
Geschäftsführung und des mit dem Sachverhalt mandatierten Rechtsanwaltes ein vertraglicher 
Anspruch zur Erstattung von Kosten oberhalb der Pauschalsätze dem Grunde nach unstrittig ist. 
Gleichwohl besteht bei Verhandlungen stets eines geringes Risiko, dass Ansprüche nicht in voller 
Höhe durchsetzbar sind. 
4.B.5 LIQUIDITÄT 
Ausweislich der vorliegenden Finanzplanung wird sich die Liquiditätssituation der KonvOY kurzfristig 
nicht verbessern. Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschaft zumindest auch in den kommenden 
Jahren noch auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Münster angewiesen. Für das Jahr 
2025 ist mit Einzahlungen von 14.752 TEUR und Auszahlungen von 42.923 TEUR zu rechnen. Die 
so entstehende Liquiditätslücke von 28.172 TEUR wird durch die Inanspruchnahme des Cash-Pools 
und die Gewährung von Darlehen durch die Stadt Münster im Gesamtvolumen von 30.000 TEUR

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Anlage IV/ 12 
 
gedeckt. Damit hat die Stadt Münster die Finanzierung der Gesellschaft kurz- bis mittelfristig 
sichergestellt.  
Das ergibt sich in erster Linie aus strategischen Erwägungen: Die Kündigungsfrist für die Cash-Pool-
Vereinbarung beträgt 3 Monate zum Jahresende. Die Darlehen könnten sämtlich nur aus wichtigem 
Grund gekündigt werden, der insbesondere in länger als einem Monat rückständigen Zins- und 
Tilgungszahlungen bestehen kann. Es ist nicht zu erwarten, dass die Stadt Münster der Gesellschaft 
die Finanzierung entzieht. Durch die Schaffung der Grundlagen für den Neubau von rd. 3.000 
Wohnungen trägt die KonvOY GmbH mittelfristig zur Entspannung der Wohnraumsituation im Bereich 
der Stadt Münster bei. Vor diesem Hintergrund würde eine Kündigung der Cash-Pool-Vereinbarung 
der KonvOY die finanzielle Grundlage entziehen und somit die weitere Erschließung der Quartiers-
flächen zum Erliegen kommen. Das stünde im Gegensatz zu dem von der Stadt Münster gesetzten 
Ziel die Wohnraumsituation zu entspannen.  
 
4.B.6 TERMINRISIKEN 
Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich 
um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch genutzt wurden, sind 
weiterhin Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Deren Räumung 
kann zu Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktung der Flächen führen. Zum 
Berichtszeitpunkt sind bereits mehrfach Veränderungen am geplanten Baustellenablauf eingetreten. 
Hieraus resultiert das hohe Risiko einer geringeren Geschwindigkeit bei der Vermarktung. Diese 
Verzögerungen wurden im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Gleichwohl ist ein Großteil der auf- 
bzw. abzubrechenden Oberflächen und Gebäude bereits durchgeführt worden. 
Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen des Landes NRW und aus den 
Vermietungen an die Stadt Münster auf dem Gelände York und auch auf Oxford resultieren. Die Stadt 
hat ihre Anmietung von zwei Gebäuden im York-Quartier im Februar 2025 beendet; in Oxford wird 
die Nutzung der Erstaufnahmeeinrichtung im März 2026 bzw. Ende 2027 beendet werden. Bezüglich 
der vormaligen und durch Kaufvertrag an KonvOY übertragenen Nutzungsüberlassung eines Teils 
der Bestandsgebäude im York-Quartier für die zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete 
des Landes NRW (ZUE) bestehen zeitliche Risiken der späteren Beendigung der Nutzung. Hieraus 
resultiert das mittlere Risiko, dass sich der Ablauf des Erschließungsbaus und damit die Vermarktung 
dieser Teilflächen verzögert. Da die Gesellschafterin Stadt Münster die Projektsteuerung der 
Verlagerung an einen Alternativstandort innehat, reduziert sich das Risiko jedoch. 
5 PROGNOSEBERICHT  
Auch im Jahr 2025 ist mit einer gedämpften Investitionsbereitschaft auf dem Grundstücksmarkt zu 
rechnen. Gleichwohl gehen wir aufgrund der beschriebenen Marktbedingungen und der qualitativ und 
quantitativ ausreichenden Teilnahme von Investoren bei den bereits durchgeführten Grundstücks-
vergaben von einer moderaten, gegenüber 2024 gleichbleibenden Nachfrage aus.  
Für das Geschäftsjahr 2025 ist gegenüber 2024 ein stark steigender Umsatz aus Grundstücks-
verkäufen zu erwarten. Dies liegt bereits darin begründet, dass zum Ende des Geschäftsjahres 2024 
zwei Kaufverträge mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 7.682 TEUR abgeschlossen wurden, 
deren Erlöse in 2025 realisiert werden. Zudem befindet sich die Gesellschaft aktuell in Vertrags-
verhandlungen für den Verkauf zweier Grundstücke und eines Bestandsgebäudes im Oxford-
Quartier. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen sind weitere Erlöse zu erwarten.  
In 2025 wird ein Baufeld von einer institutionellen Käuferin zurück erworben, nachdem deren 
Projektrealisierung aufgegeben wurde.

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Anlage IV/ 13 
 
Für 2025 wird mit einer deutlichen Ausweitung der Bautätigkeiten geplant.  
Aufgrund dieser Entwicklungen wird für 2025 mit einem Jahresüberschuss gerechnet, der leicht über 
dem für 2024 liegt.  
Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse wird der nicht durch Eigen-
kapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen. 
 
Münster, den 22. Mai 2025
 
gez. Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0434/2025
Typ
Vorlagen
Datum
06.06.2025
Erstellt
05.06.2025 18:41