2012/0358
Rahmenkonzept 'Gesunde Schulverpflegung'
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2012/0358
5820 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
07.11.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0358
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 216010/217010/218010
Kostenstelle: 040-017-1000/040-018-1000/
040-019-1000
Investitionsnummer:
Kostenträger: 2160-11/2170-11/2180-11 Sachkonto: 5003000
Betreff: Rahmenkonzept "Gesunde Schulverpflegung"
Vorlage vom: 01.11.2012
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt von dem Konzept Kenntnis und stimmt diesem zu.
Anlagen: Konzept Gesunde Schulverpflegung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1. November 2012
Der Entwicklung der Zunahme von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung, wie bei-
spielsweise durch Übergewicht, aber auch Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas und Ernährungs-
störungen, beginnend schon im Kindesalter, will die Wissenschaftsstadt Darmstadt entgegen wirken.
Daher hat das Schulamt für die Schulen in städtischer Trägerschaft ein Konzept entwickelt, wie durch
gesunde Ernährung an den Schulen ein Beitrag zur Vorbeugung solcher Erkrankungen geleistet wer-
den kann.
Die Inhalte der Ernährungsbildung sind zwar Thema im Unterricht und fallen somit in die Zuständigkeit
des Staatlichen Schulamts, die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat aber im Rahmen ihrer Zuständigkeit
für die äußere Schulverwaltung die Möglichkeit, auf das Angebot der Schülerkioske und der Essens-
versorgung Einfluss zu nehmen. Hiervon wollen wir im Interesse der Gesundheit der Schülerinnen und
Schüler Gebrauch machen und den Schulen ein Konzept an die Hand geben, das diese an ihrer
Schule umsetzen können. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht selbstverständlich nicht, sondern
die Schulen können selbständig entscheiden, ob sie diesen Beitrag für gesunde Schulverpflegung
leisten wollen.
Derzeit stellt sich die Situation der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Darmstadt im Hin-
blick auf die Schulverpflegung wie folgt dar:
Alle Schulen mit Sekundarstufe I werden mit Hilfe der Jugendhilfeträger mit einem Mittagessen ver-
sorgt. Deren Speiseangebot sollte in seiner Ausgewogenheit weiter verbessert werden und zukünftig
mehr Nahrungselemente für eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beinhalten und
auch alternativ zur Vollkost ein vegetarisches Angebot vorhalten.
Die Zwischenversorgung (z.B. in den Pausen) ist sehr unterschiedlich und an vielen Stellen betreffend
der angebotenen Produktpaletten im Hinblick auf gesundheitliche Entwicklung verbesserungswürdig.
Zunehmend halten sich Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wegen des ganztägigen Schulbetriebes
und Betreuungsangebotes erheblich länger in der Schule auf. Daher ist es umso notwendiger, eine
adäquate gesundheitsförderliche Verpflegung anzubieten.
Das Konzept Gesunde Schulverpflegung (siehe Anlage) stellt den Rahmen dar, den Caterer und Ki-
oskbetreiber einhalten sollen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte mit einer Staffelung der Mietkosten für die zur Verfügung
gestellten Räume einen Anreiz zur Einführung bzw. Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes schaffen.
Die ermittelten Mietkosten sollen wie folgt erhoben werden:
• Kommerzielle Kioskbetreiber, die das Konzept ablehnen, zahlen die gesamte Miete.
• Kommerzielle Kioskbetreiber, die das Konzept einhalten, zahlen die Hälfte der Miete.
• Fördervereine als Kioskbetreiber, die das Konzept ablehnen zahlen die Hälfte der Miete.
• Fördervereine als Kioskbetreiber, die das Konzept einhalten, werden von der Mietzahlung
vollständig befreit.
Da das Konzept das Vertreiben von Waren, wie Süßigkeiten, süßen Stückchen und Softdrinks in gro-
ßen Mengen, einschränkt und das Zubereiten und Anbieten von gesünderen Waren aufwändiger und
damit teurer ist, sollen die Kioskbetreiber mit der oben genannten Regelung entlastet werden.
Die Handhabung bezüglich der Fördervereine als Kioskbetreiber erfolgt in dieser Weise, da deren
Einnahmen den jeweiligen Schulen zugute kommen.
. . .
Die Kioskbetreiber legen am Ende eines Schuljahres ihre Abrechnung vor.
In Stichproben kann die Einhaltung des Konzeptes überprüft werden.
Ziel ist, dass in 3 Jahren, zum Schuljahr 2014/2015, alle Schulen das Konzept umsetzen.
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Die Umsetzung soll wie folgt stattfinden:
• Vorstellen des Konzeptes im Stadtelternbeirat
• Vorstellen des Konzeptes im Stadtschülerrat
• Auswahl der ersten Schulen
• Beratung und Unterstützung der Schulen durch das Schulamt bei der Umsetzung, wie
o Vorstellen des Konzeptes im Lehrerkollegium
o Vorstellen des Konzeptes im Schulelternbeirat und Förderverein
o Vorstellen des Konzeptes in der Schülervertretung
Die Umsetzung des Konzeptes „Gesunde Schulverpflegung“ soll an den weiterführenden allgemein-
bildenden Schulen unter Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen.
Die Grundschulen sind nicht einbezogen, da die Pausenverpflegung nicht über Kioske geregelt wird.
Die Mittagessensversorgung durch die Trägervereine entspricht bereits den Anforderungen einer ge-
sunden Ernährung.
Über den Erfolg der Einführung des Konzeptes wird dem Magistrat berichtet.
Darmstadt, 1. November 2012
40 -li
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
anlage 1
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Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat Seite 1 von 4 Rahmenkonzept „Gesunde Schulverpflegung“ Bedeutung des Begriffs „Gesunde Schulverpflegung“: Die Qualität der Ernährung hat großen Einfluss auf die Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und ist für die körperliche und geistige Entwicklung von grundlegender Bedeutung. Die Schulverpflegung ist generell so zu gestalten, dass eine gesundheitsförderliche und altersgerechte Lebensmittelauswahl realisiert werden kann. Daraus folgt, dass in der Schule überwiegend gesundheitsförderliche Alternativen angeboten werden. Um diese Vorgaben umsetzen zu können, ist Folgendes zu beachten: 1. Die Veränderung hin zur gesunden Schulverpflegung muss von der Schulleitung bzw. Schule gewollt sein und mitgetragen werden. 2. Mitglieder des Lehrerkollegiums übernehmen verantwortlich die Koordination des Schulverpflegungsangebotes, dabei 2.1. stellen sie Vorüberlegungen für ein Konzept an, 2.2. beziehen sie die SV mit ein, 2.3. führen sie Umfragen durch, 2.4. stellen sie die Ergebnisse der Schulleitung, den Kollegen und den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern vor, 2.5. informieren sie zudem schriftlich z. B. durch einen Elternbrief und stellen die Informationen auf die Homepage. 3. Gründung einer AG, die sich aus 3.1. den für die Schulverpflegung verantwortlichen Mitgliedern des Lehrerkollegiums, 3.2. Schülerinnen und Schülern (z. B. SV), 3.3. Elternvertretern, 3.4. Vertretern eines Jugendhilfeträgers, 3.5. Beschäftigten im Kiosk bzw. in der Mensa (Essensausgabe) zusammensetzt. Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat Seite 2 von 4 4. Die AG 4.1. ist regelmäßig miteinander im Gespräch, 4.2. entscheidet mit der Schulleitung bzw. dem Schulgremium und dem Jugendhilfeträger über die Auswahl des Caterers, 4.3. bespricht Schwierigkeiten aller Art, 4.4. ist offen für Anregungen von außen, 4.5. führt Evaluationen durch und 4.6. ist Ansprechpartner für Caterer, Schüler und Eltern. 5. Die Schulkonferenz fasst den Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes einer gesunden Schulverpflegung und unterstützt das Vorhaben. 6. Die gesunde Schulverpflegung wird ins Schulprogramm aufgenommen. Um die gesamte Schulgemeinde mit einzubeziehen, können folgende Veranstaltungen hilfreich sein: 1. Ein Vortrag über Gesunde Schulverpflegung für das Lehrerkollegium, beispielsweise im Rahmen einer Gesamtkonferenz oder an einem Pädagogischen Tag. 2. Ein Vortrag für den Schulelternbeirat, der dann die Informationen anderen Eltern an den Elternabenden weitergibt. 3. Themenelternabende für alle Jahrgänge. 4. Kochkurse, z. B. an Schulen mit Lehrküchen. 5. Eine Projektwoche für Schülerinnen und Schüler, die die Aspekte der gesunden Ernährung auf vielfältige Weise näher bringt, inklusive Abschlussfest für die Eltern. Die Schule legt die Rahmenbedingungen fest, z. B.: 1. AG- Angebot für Schülerinnen und Schüler. 2. Gesunde Ernährung als Inhalt in möglichst viele Unterrichtsfächer einbeziehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat Seite 3 von 4 Zwischenverpflegung Cafeteria/Kiosk Mittagessen Wahlpflichtunterricht im Hi nblick auf die Theorie und die Praxis des Betreibens eines Kiosks. Die Einrichtung eines Mensadienstes für die Mittagessenszeit, der auf Ordnung auf Tischen und im Raum achtet, den alle Schülerinnen und Schüler innerhalb eines Jahres wochenweise leisten. Für das Betreiben ei nes Kiosks muss Folgendes bedacht werden: 1. Entscheidungshilfen zur Auswahl eines Verpflegungssystems und eines Caterers: 1. Um eine Cafeteria zu gründen oder umzustrukturieren, muss ein Zeitraum von 6 - 12 Monaten eingeplant werden, eine behutsame Entwicklung ist anzustreben. 2. Ein günstiger Zeitpunkt des Startes ist zu Beginn eines Schuljahres. 3. Räumliche Voraussetzungen sind zu prüfen. 4. Die Kostenfrage ist zu beachten bzw. zu klären. Hauptamtliche sollten von einem Verein oder dem Jugendhilfeträger angeste llt werden, die Kosten müssen durch den Verkauf gedeckt werden. 5. Viele ehrenamtliche Helfer, Eltern, Schülerinnen und Schüler werden benötigt. 6. Die Hygienebestimmungen müssen eingehalten werden (z. B. Schulungen, Arbeitskleidung usw.). 7. Umsatzsteuer ist zu bezahlen. 8. Geeignete Lieferanten müssen gefunden werden. 9. Die Schule hat Mitspracherecht und –pflicht bei der Erstellung der Angebotspalette. 2. Räumliche Voraussetzungen prüfen. 3. Essenszahlen abfragen. 4. Wer übernimmt die 4.1. vertragliche Abwicklung, die Kosten sind abhängig von der Anzahl der abgeschlossenen Verträge, 4.2. Essensausgabe und das Spülen, die Kosten sind abhängig von der Anzahl der Mittagessen pro Tag, 4.3. die Kosten für die notwendige Aufsicht, abhängig von der Anzahl und vom Alter der Schülerinnen und Schüler, die sich in den Räumen aufhalten, sind zu berücksichtigen. 5. Es ist zu regeln, wer Ansprechperson für Caterer, Lehrer, Schülerinnen, Schüler und Eltern ist. 6. Der Caterer erstellt einen 4-Wochen- Speiseplan, der der Schulleitung zwecks Abstimmung vorzulegen ist. Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat Seite 4 von 4 Die Angebotspalette am Ki osk bewegt sich in folgendem Rahmen: Wie ist ein Speisepl an zu bewerten: Mineralwasser, Saft und Saftschorlen (wenn das Pfand 1,- € beträgt, werden die Flaschen auch zurückgebracht). Frisches Stückobst, Fruchtspieße, Obstsalat und/ oder Gemüsesticks. Belegte Brötchen mit Salat (Achtung mit versteckten Fetten); Vollkornbrötchen und Wasserbrötchen zum gleichen Preis (Mischkalkulation). Belegte Vollkornbrote, Vollkornsandwiches mit Salat und Belag. Geringe Auswahl an Süßigkeiten in Miniformat, z. B. als „Nahrungsergänzung" zu einem belegten Brötchen. Süße Stückchen in Verbindung mit Obst- oder Gemüsespieß. Milchprodukte wie Joghurt, Trinkmilch, Kakao möglichst mit gering em Fettgehalt und zuckerreduziert, aber ohne Zugabe von Zuckeraustauschstoffen. Auf Produkte mit Zusatz von Geschmacks- verstärkern und künstliche n Farb- und Aromastoffen ist, wenn möglich, zu verzichten. Aktionswochen organisieren, z. B. Erdbeerwoche oder ähnliches. Es muss nicht immer alles angeboten werden, Abwechslung macht neugierig. Der Speiseplan soll abwechslungsreich und ausgewogen sein. Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sollten berücksichtigt werden. Dies bedeutet unter anderem: maximal 2-mal pro Woche Fleisch 1-mal pro Woche Fisch täglich ein vegetarisches Gericht so oft wie möglich Rohkost frisches Stückobst zum Nachtisch Trinkwasser oder ungesüßte Tees müssen zu jeder Mittagsmahlzeit frei und leicht zugänglich sein. Regionale und saisonale Produkte sind zu bevorzugen. Auf Produkte mit Zusatz von Ge- schmacksverstärkern und künstlichen Farb- und Aromastoffen ist, wenn möglich, zu verzichten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Tage, an denen es z. B. Fisch gibt, rollieren. Da die Schülerinnen und Schüler oft am gleichen Tag in der Woche essen, sollte es keinen „Eintopftag“ geben, damit alle gleichermaßen ein ab wechslungsreiches Mittagessen bekommen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0358
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.11.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00