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2012/0358

Rahmenkonzept 'Gesunde Schulverpflegung'

Magistratsvorlage 01.11.2012

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2012/0358

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.11.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0358 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  216010/217010/218010 
Kostenstelle: 040-017-1000/040-018-1000/ 
                     040-019-1000 
Investitionsnummer:       
Kostenträger: 2160-11/2170-11/2180-11 Sachkonto: 5003000 
 
Betreff: Rahmenkonzept "Gesunde Schulverpflegung" 
 
Vorlage vom: 01.11.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von dem Konzept Kenntnis und stimmt diesem zu. 
 
 
Anlagen: Konzept Gesunde Schulverpflegung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1. November 2012  
 
Der Entwicklung der Zunahme von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung, wie bei-
spielsweise durch Übergewicht, aber auch Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas und Ernährungs-
störungen, beginnend schon im Kindesalter, will die Wissenschaftsstadt Darmstadt entgegen wirken. 
Daher hat das Schulamt für die Schulen in städtischer Trägerschaft ein Konzept entwickelt, wie durch 
gesunde Ernährung an den Schulen ein Beitrag zur Vorbeugung solcher Erkrankungen geleistet wer-
den kann. 
 
Die Inhalte der Ernährungsbildung sind zwar Thema im Unterricht und fallen somit in die Zuständigkeit 
des Staatlichen Schulamts, die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat aber im Rahmen ihrer Zuständigkeit 
für die äußere Schulverwaltung die Möglichkeit, auf das Angebot der Schülerkioske und der Essens-
versorgung Einfluss zu nehmen. Hiervon wollen wir im Interesse der Gesundheit der Schülerinnen und 
Schüler Gebrauch machen und den Schulen ein Konzept an die Hand geben, das diese an ihrer 
Schule umsetzen können. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht selbstverständlich nicht, sondern 
die Schulen können selbständig entscheiden, ob sie diesen Beitrag für gesunde Schulverpflegung 
leisten wollen. 
 
Derzeit stellt sich die Situation der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Darmstadt im Hin-
blick auf die Schulverpflegung wie folgt dar: 
 
Alle Schulen mit Sekundarstufe I werden mit Hilfe der Jugendhilfeträger mit einem Mittagessen ver-
sorgt. Deren Speiseangebot sollte in seiner Ausgewogenheit weiter verbessert werden und zukünftig 
mehr Nahrungselemente für eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beinhalten und 
auch alternativ zur Vollkost ein vegetarisches Angebot vorhalten.  
 
Die Zwischenversorgung (z.B. in den Pausen) ist sehr unterschiedlich und an vielen Stellen betreffend 
der angebotenen Produktpaletten im Hinblick auf gesundheitliche Entwicklung verbesserungswürdig. 
 
Zunehmend halten sich Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wegen des ganztägigen Schulbetriebes 
und Betreuungsangebotes erheblich länger in der Schule auf. Daher ist es umso notwendiger, eine 
adäquate gesundheitsförderliche Verpflegung anzubieten. 
 
Das Konzept Gesunde Schulverpflegung (siehe Anlage) stellt den Rahmen dar, den Caterer und Ki-
oskbetreiber einhalten sollen.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte mit einer Staffelung der Mietkosten für die zur Verfügung 
gestellten Räume einen Anreiz zur Einführung bzw. Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes schaffen. 
Die ermittelten Mietkosten sollen wie folgt erhoben werden: 
 
• Kommerzielle Kioskbetreiber, die das Konzept ablehnen, zahlen die gesamte Miete. 
 
• Kommerzielle Kioskbetreiber, die das Konzept einhalten, zahlen die Hälfte der Miete. 
 
• Fördervereine als Kioskbetreiber, die das Konzept ablehnen zahlen die Hälfte der Miete. 
 
• Fördervereine als Kioskbetreiber, die das Konzept einhalten, werden von der Mietzahlung 
vollständig befreit. 
 
Da das Konzept das Vertreiben von Waren, wie Süßigkeiten, süßen Stückchen und Softdrinks in gro-
ßen Mengen, einschränkt und das Zubereiten und Anbieten von gesünderen Waren aufwändiger und 
damit teurer ist, sollen die Kioskbetreiber mit der oben genannten Regelung entlastet werden. 
Die Handhabung bezüglich der Fördervereine als Kioskbetreiber erfolgt in dieser Weise, da deren 
Einnahmen den jeweiligen Schulen zugute kommen. 
           .  .  .  
 
 
Die Kioskbetreiber legen am Ende eines Schuljahres ihre Abrechnung vor. 
In Stichproben kann die Einhaltung des Konzeptes überprüft werden. 
 
Ziel ist, dass in 3 Jahren, zum Schuljahr 2014/2015, alle Schulen das Konzept umsetzen.

- 4 - 
 
Die Umsetzung soll wie folgt stattfinden: 
 
• Vorstellen des Konzeptes im Stadtelternbeirat 
 
• Vorstellen des Konzeptes im Stadtschülerrat 
 
• Auswahl der ersten Schulen  
 
• Beratung und Unterstützung der Schulen durch das Schulamt bei der Umsetzung, wie 
 
o Vorstellen des Konzeptes im Lehrerkollegium 
 
o Vorstellen des Konzeptes im Schulelternbeirat und Förderverein 
 
o Vorstellen des Konzeptes in der Schülervertretung 
 
Die Umsetzung des Konzeptes „Gesunde Schulverpflegung“ soll an den weiterführenden allgemein-
bildenden Schulen unter Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen. 
 
Die Grundschulen sind nicht einbezogen, da die Pausenverpflegung nicht über Kioske geregelt wird. 
Die Mittagessensversorgung durch die Trägervereine entspricht bereits den Anforderungen einer ge-
sunden Ernährung. 
 
Über den Erfolg der Einführung des Konzeptes wird dem Magistrat berichtet. 
 
Darmstadt, 1. November 2012 
40 -li 
 
 
Dezernat II     
 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer     
Bürgermeister

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Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat 
 Seite 1 von 4 
 
Rahmenkonzept „Gesunde Schulverpflegung“ 
 
Bedeutung des Begriffs „Gesunde Schulverpflegung“: 
 
Die Qualität der Ernährung hat großen Einfluss auf die Lern- und Leistungsfähigkeit der 
Schülerinnen und Schüler und ist für die körperliche und geistige Entwicklung von 
grundlegender Bedeutung. 
Die Schulverpflegung ist generell so zu gestalten, dass eine gesundheitsförderliche und 
altersgerechte Lebensmittelauswahl realisiert werden kann.  
Daraus folgt, dass in der Schule überwiegend gesundheitsförderliche Alternativen angeboten 
werden. 
 
Um diese Vorgaben umsetzen zu können, ist Folgendes zu beachten: 
 
1. Die Veränderung hin zur gesunden Schulverpflegung muss von der Schulleitung bzw. 
Schule gewollt sein und mitgetragen werden. 
 
2. Mitglieder des Lehrerkollegiums übernehmen verantwortlich die Koordination des 
Schulverpflegungsangebotes, dabei 
2.1. stellen sie Vorüberlegungen für ein Konzept an, 
2.2. beziehen sie die SV mit ein, 
2.3. führen sie Umfragen durch, 
2.4. stellen sie die Ergebnisse der Schulleitung, den Kollegen und den Eltern sowie den 
Schülerinnen und Schülern vor, 
2.5. informieren sie zudem schriftlich z. B. durch einen Elternbrief und stellen die 
Informationen auf die Homepage. 
 
3. Gründung einer AG, die sich aus  
3.1. den für die Schulverpflegung verantwortlichen Mitgliedern des Lehrerkollegiums, 
3.2. Schülerinnen und Schülern (z. B. SV),  
3.3. Elternvertretern, 
3.4. Vertretern eines Jugendhilfeträgers, 
3.5. Beschäftigten im Kiosk bzw. in der Mensa (Essensausgabe)  
zusammensetzt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat 
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4. Die AG 
4.1. ist regelmäßig miteinander im Gespräch, 
4.2. entscheidet mit der Schulleitung bzw. dem Schulgremium und dem Jugendhilfeträger 
über die Auswahl des Caterers, 
4.3. bespricht Schwierigkeiten aller Art, 
4.4. ist offen für Anregungen von außen, 
4.5. führt Evaluationen durch und 
4.6. ist Ansprechpartner für Caterer, Schüler und Eltern. 
 
5. Die Schulkonferenz fasst den Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes einer gesunden 
Schulverpflegung und unterstützt das Vorhaben. 
 
6. Die gesunde Schulverpflegung wird ins Schulprogramm aufgenommen. 
 
Um die gesamte Schulgemeinde mit einzubeziehen, können folgende 
Veranstaltungen hilfreich sein: 
 
1. Ein Vortrag über Gesunde Schulverpflegung für das Lehrerkollegium, beispielsweise im 
Rahmen einer Gesamtkonferenz oder an einem Pädagogischen Tag. 
 
2. Ein Vortrag für den Schulelternbeirat, der dann die Informationen anderen Eltern an den 
Elternabenden weitergibt. 
 
3. Themenelternabende für alle Jahrgänge. 
 
4. Kochkurse, z. B. an Schulen mit Lehrküchen. 
 
5. Eine Projektwoche für Schülerinnen und Schüler, die die Aspekte der gesunden Ernährung 
auf vielfältige Weise näher bringt, inklusive Abschlussfest für die Eltern. 
 
Die Schule legt die Rahmenbedingungen fest, z. B.: 
 
1. AG- Angebot für Schülerinnen und Schüler. 
2. Gesunde Ernährung als Inhalt in möglichst viele Unterrichtsfächer einbeziehen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat 
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Zwischenverpflegung 
Cafeteria/Kiosk 
Mittagessen 
 
Wahlpflichtunterricht im Hi nblick auf die Theorie und 
die Praxis des Betreibens eines Kiosks. 
 
 
Die Einrichtung eines Mensadienstes für die 
Mittagessenszeit, der auf Ordnung auf 
Tischen und im Raum achtet, den alle 
Schülerinnen und Schüler innerhalb eines 
Jahres wochenweise leisten. 
Für das Betreiben ei nes Kiosks muss 
Folgendes bedacht werden: 
1. Entscheidungshilfen zur Auswahl 
eines Verpflegungssystems und 
eines Caterers: 
1. Um eine Cafeteria zu gründen oder 
umzustrukturieren, muss ein Zeitraum von 6 - 12 
Monaten eingeplant werden, eine behutsame 
Entwicklung ist anzustreben. 
2. Ein günstiger Zeitpunkt des Startes ist zu Beginn 
eines Schuljahres. 
3. Räumliche Voraussetzungen sind zu prüfen. 
4. Die Kostenfrage ist zu beachten bzw. zu klären. 
Hauptamtliche sollten von einem Verein oder dem 
Jugendhilfeträger angeste llt werden, die Kosten 
müssen durch den Verkauf gedeckt werden. 
5. Viele ehrenamtliche Helfer, Eltern, Schülerinnen und 
Schüler werden benötigt. 
6. Die Hygienebestimmungen müssen eingehalten 
werden (z. B. Schulungen, Arbeitskleidung usw.). 
7. Umsatzsteuer ist zu bezahlen. 
8. Geeignete Lieferanten müssen gefunden werden. 
9. Die Schule hat Mitspracherecht und –pflicht bei der 
Erstellung der Angebotspalette. 
 
 
2. Räumliche Voraussetzungen prüfen.
 
3. Essenszahlen abfragen. 
4. Wer übernimmt die  
4.1. vertragliche Abwicklung, die Kosten 
sind abhängig von der Anzahl der 
abgeschlossenen Verträge, 
4.2. Essensausgabe und das Spülen, die 
Kosten sind abhängig von der 
Anzahl der Mittagessen pro Tag, 
4.3. die Kosten für die notwendige 
Aufsicht, abhängig von der Anzahl 
und vom Alter der Schülerinnen und 
Schüler, die sich in den Räumen 
aufhalten, sind zu berücksichtigen. 
5. Es ist zu regeln, wer Ansprechperson für 
Caterer, Lehrer, Schülerinnen, Schüler 
und Eltern ist. 
6. Der Caterer erstellt einen 4-Wochen-
Speiseplan, der der Schulleitung zwecks 
Abstimmung vorzulegen ist.

Wissenschaftsstadt Darmstadt – Schulamt - Planungsreferat 
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Die Angebotspalette am Ki osk bewegt sich in 
folgendem Rahmen: 
Wie ist ein Speisepl an zu bewerten: 
 Mineralwasser, Saft und Saftschorlen (wenn das 
Pfand 1,- € beträgt, werden die Flaschen auch 
zurückgebracht). 
 Frisches Stückobst, Fruchtspieße, Obstsalat und/ 
oder Gemüsesticks. 
 Belegte Brötchen mit Salat  (Achtung mit 
versteckten Fetten); Vollkornbrötchen und 
Wasserbrötchen zum gleichen Preis 
(Mischkalkulation). 
 Belegte Vollkornbrote, Vollkornsandwiches mit Salat 
und Belag. 
 Geringe Auswahl an Süßigkeiten in Miniformat, z. B. 
als „Nahrungsergänzung" zu einem belegten 
Brötchen. 
 Süße Stückchen in Verbindung mit Obst- oder 
Gemüsespieß. 
 Milchprodukte wie Joghurt, Trinkmilch, Kakao 
möglichst mit gering em Fettgehalt und 
zuckerreduziert, aber ohne Zugabe von 
Zuckeraustauschstoffen. 
 Auf Produkte mit Zusatz von Geschmacks-
verstärkern und künstliche n Farb- und Aromastoffen 
ist, wenn möglich, zu verzichten. 
 Aktionswochen organisieren, z. B. Erdbeerwoche 
oder ähnliches. 
 Es muss nicht immer alles angeboten werden, 
Abwechslung macht neugierig. 
Der Speiseplan soll abwechslungsreich und 
ausgewogen sein.  
Die Qualitätsstandards der Deutschen 
Gesellschaft für Ernährung sollten 
berücksichtigt werden. 
 
Dies bedeutet unter anderem: 
 maximal 2-mal pro Woche Fleisch 
 1-mal pro Woche Fisch 
 täglich ein vegetarisches Gericht 
 so oft wie möglich Rohkost  
 frisches Stückobst zum Nachtisch 
 Trinkwasser oder ungesüßte Tees 
müssen zu jeder Mittagsmahlzeit frei 
und leicht zugänglich sein. 
 Regionale und saisonale Produkte sind 
zu bevorzugen. 
 Auf Produkte mit Zusatz von Ge-
schmacksverstärkern und künstlichen 
Farb- und Aromastoffen ist, wenn 
möglich, zu verzichten. 
 
Es sollte darauf geachtet werden, dass die 
Tage, an denen es z. B. Fisch gibt, rollieren. 
Da die Schülerinnen  und Schüler oft am 
gleichen Tag in der Woche essen, sollte es 
keinen „Eintopftag“ geben, damit alle 
gleichermaßen ein ab wechslungsreiches 
Mittagessen bekommen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 493
TOP 46 zur Kenntnis
TOP 27 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0358
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00