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254086

Weihnachtsmarkt 2026/27

Beschlussvorlage 06.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 20.01.2026, TOP 6.33

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2389 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
254086 
 
 
 
  
Der Oberbürgermeister 
 
 
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
Weihnachtsmarkt 2026/27 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
1. Der Weihnachtsmarkt 2026 findet von Mittwoch, dem 18. November 
2026 bis einschließlich Mittwoch, den 23. Dezember 2026 auf den 
folgenden Bonner Innenstadtplätzen statt: Münsterplatz, Bottlerplatz, 
Friedensplatz, Vivatsgasse, Windeckstraße und Poststraße (53111 
Bonn). Der Markt bleibt am Totensonntag, 22. November 2026, 
geschlossen. Veranstalter ist das Leistungszentrum Märkte der 
Bundesstadt Bonn. 
  
2. Der Dreikönigsmarkt 2026/27 findet von Montag, dem 28. Dezember 
2026 bis einschließlich Mittwoch, den 06. Januar 2027 auf dem 
Remigiusplatz statt. Der Markt bleibt am 01. Januar 2027 geschlossen. 
Veranstalter ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn. 
 
Begründung: 
Um einen reibungslosen Lieferverkehr in der Bonner Fußgängerzone zu 
gewährleisten und gleichzeitig den notwenigen Maßnahmen zur Sicherung des 
Weihnachtsmarktes gemäß dem Sicherheitskonzept Rechnung zu tragen, wird 
die Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes erstmalig von 11.00 Uhr auf 12.00 
Uhr täglich verlegt. Dadurch ergibt sich eine Einbuße für die Beschickerinnen 
und Beschicker hinsichtlich des Mittagsgeschäftes sowie eine Verkürzung des 
Verkaufszeiten. Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes um zwei 
zusätzliche Öffnungstage dient der Kompensation der zu erwartenden 
Einbußen und Verkaufserlöse durch die verschobene Öffnungszeit. 
Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2 
Buchstabe "q" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten, 
Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der 
Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche 
Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis" 
gekennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "o" 
über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk 
sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit 
„volksfestähnlichem Charakter“. 
 
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Seite 2  
 
 
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—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

20.01.2026 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Vivatsgasse
  • Münsterplatz
  • Bottlerplatz
  • Friedensplatz
  • Remigiusplatz
  • Poststraße
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
254086
Typ
Beschlussvorlage
Datum
06.01.2026
Erstellt
19.12.2025 13:05