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V/0137/2016

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcenter der Stadt Münster / Förderung der beruflichen Entwicklung und Inklusion – Eckpunktepapier und gemeinsames Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm für geflüc

Vorlagen 29.03.2016

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V_0137_2016_Arbeitsmarktprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0137_2016_Arbeitsmarktprogramm

45216 Zeichen

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm für 
geflüchtete Menschen in 
Münster

3
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
Inhaltsverzeichnis
I.       Vorwort 4
II.     Rechtliche Rahmenbedingungen 7
III.    Unsere strategische Ausrichtung 8
IV.    Übersicht der Maßnahmen 12
V.     Akteure und Kooperationspartner 13
VI.   Sprachförderung 14
VII.  Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
           7.1 Berufsfeldübergreifende Kompetenzfeststellung 16
           7.2 Berufsorientierung und Kompetenzfeststellung in Betrieben 17
           7.3 Kompetenzanalyse, Coaching und Training on the Job 18
           7.4 Perspektiven für Flüchtlinge 19
           7.5 Förderzentrum für Flüchtlinge 20
           7.6 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb 21
           7.7 Feststellung von Basiskompetenzen für Arbeit 22
VIII.  Berufliche Qualifizierung
           8.1 Vorbereitung auf eine Ausbildung / Umschulung bzw.  
                 berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 24
           8.2 Einstiegsqualifizierung / Ausbildungsanbahnung 25
           8.3 Schulische Ausbildung: Altenpflegehilfe 26
           8.4 Betriebliche Ausbildung: Diverse Berufe 27
           8.5 Qualifizierung im Handwerk 28
           8.6 Qualifizierung und Speed-Dating in der Gastronomie 29
           8.7 Qualifizierung in der Industrie als Schweißer oder Berufskraftfahrer 31
           8.8 Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau 32
           8.9 Maßnahme für Frauen 33
IX.   Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 34

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
4
I. Vorwort
  
Der große Zustrom von Menschen mit Fluchthintergrund in die Bundesrepublik 
Deutschland ist seit Beginn des Jahres 2015 das zentrale Thema für die Menschen in 
Deutschland und stellt Politik, Verwaltungen und Gesellschaft vor große 
Herausforderungen. 
  
Im Jahr 2015 wurden der Stadt Münster rund 5.000 Asylsuchende zugewiesen, von 
denen sich viele Menschen im erwerbsfähigen Alter befinden. Es ist davon 
auszugehen, dass auch im Jahr 2016 und darüber hinaus eine hohe Zahl von 
Flüchtlingen in der Stadt Münster aufgenommen wird.  
  
Der beste Weg, den geflüchteten Menschen die gesellschaftliche Integration und ein 
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und gleichzeitig staatliche 
Unterstützungsleistungen zu vermeiden bzw. zu verringern, erfolgt durch 
Beschäftigung. Neben der Versorgung und Unterbringung stellt somit die berufliche 
Integration der geflüchteten Menschen eine Kernaufgabe dar. Dabei ist es von 
elementarer Bedeutung, frühzeitig und nachhaltig in die berufliche  Beratung  und 
Förderung der Flüchtlinge zu investieren, um in der mittelfristigen Perspektive 
möglichst viele von Ihnen erfolgreich in Ausbildung und Arbeit zu integrieren.  
  
Der Weg in Beschäftigung und soziale Teilhabe setzt voraus, dass bei der Beratung 
und Förderung von Menschen mit Fluchthintergrund auch die Familien und 
Bedarfsgemeinschaften in den Blick genommen werden. Die Beratung soll Wege und 
Lösungen aufzeigen.  
 
Angesichts des geringen Durchschnittsalters – über 80 % der Flüchtlinge sind 
statistischen Erhebungen zufolge unter 35 Jahre – besteht ein erhebliches Potenzial, 
das durch Investitionen in Bildung und Ausbildung qualifiziert werden kann und muss. 
Ziel ist es, mit Unterstützung durch individuell passgenaue Angebote jedem einzelnen 
Menschen mit Fluchthintergrund eine Arbeitsstelle und adäquate berufliche 
Perspektive zu eröffnen. Gleichzeitig bietet die Integration dieser Menschen aus 
arbeitsmarktlicher Sicht die Chance, einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs 
auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu leisten und die Auswirkungen der 
demographischen Entwicklung zumindest teilweise zu kompensieren.  
 
Für die erfolgreiche Integration der geflüchteten Menschen werden neben zeitlichen, 
personellen und finanziellen Ressourcen unbedingt ein ganzheitlicher Ansatz und die 
gebündelte Anstrengung verschiedenster Kooperationspartner benötigt. Diese enge 
Verzahnung und Zusammenarbeit erfolgt in Münster im gemeinsamen Integration 
Point der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und der Stadt Münster.

5
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
Vorwort
Darüber hinaus ist im Rahmen des Integration Points für Flüchtlinge eine Kooperation 
und kontinuierliche Abstimmung mit vielen weiteren wichtigen Partnern 
selbstverständlich.   
 
 
Zweck und Ziel dieses Programms 
  
Der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und dem Jobcenter der Stadt Münster kommt – 
in Kooperation mit vielfältigen Netzwerkpartner(inne)n – über die Aufgabe der 
Arbeitsmarktintegration eine zentrale Rolle bei der sozialen Integration der 
geflüchteten Menschen zu. 
Die rechtliche Situation stellt sich dabei so dar, dass die Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster und das Jobcenter Münster bei den geflüchteten Menschen grundsätzlich – zu 
unterschiedlichen Zeitpunkten – denselben Personenkreis betreuen: 
Asylbewerber(innen) mit Aufenthaltsgestattung und Duldung werden arbeitsmarktlich 
von der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster betreut. Mit der positiven Entscheidung über 
den Asylantrag und Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II wechseln die 
geflüchteten Menschen dann in die Zuständigkeit des Jobcenters der Stadt Münster. 
  
Aus dieser rechtlichen Konstellation resultiert für die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
und das Jobcenter der Stadt Münster ein klarer Handlungsauftrag: Fördergrundsätze, 
Förderschwerpunkte und das Angebotsportfolio für Menschen mit Fluchthintergrund 
sollten eng verzahnt und abgestimmt sein! Ein gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 
ist Bedingung und Voraussetzung für den größtmöglichen Erfolg bei der Integration 
von Menschen mit Fluchthintergrund in Ausbildung und Arbeit.  
Durch intensive Zusammenarbeit und verbindliche Eckpfeiler im Rahmen des 
gemeinsamen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms wird gewährleistet, dass von 
der Agentur für Arbeit begonnene Integrationsstrategien und Förderplanungen vom 
Jobcenter übernommen und wirksam, konsequent und ohne Friktionen weitergeführt 
werden. 
Daneben sichert eine rechtkreis- und institutionenübergreifende Planung und 
Abstimmung des Maßnahmeangebotes auch ein bedarfsgerechtes Gesamtportfolio zur 
Unterstützung der geflüchteten Menschen.

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
6
Vorwort
Joachim Fahnemann                
Vorsitzender der Geschäftsführung 
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster                                   
Markus Lewe 
Oberbürgermeister  
Stadt Münster 
Gemeinsame strategische Ausrichtung und Maßnahmen 
  
Im Folgenden werden handlungsleitende Eckpfeiler der gemeinsamen Strategien 
inklusive einer sinnvollen Maßnahmestruktur dargestellt. 
Im weiteren Verlauf werden konkrete Instrumente und Einzelmaßnahmen beschrieben, 
die in ihrer Konzeption die besonderen Belange geflüchteter Menschen 
berücksichtigen. Gleichzeitig erfolgt konsequent eine Orientierung am regionalen 
Arbeits-und Ausbildungsmarkt.  
Auf diese Weise kann einerseits den geflüchteten Menschen eine berufliche 
Perspektive eröffnet und gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung des regionalen 
Fachkräftebedarfes geleistet werden. 
  
Zu allen genannten Einzelmaßnahmen wurden bereits Gespräche mit unseren 
Kooperationspartner(inne)n geführt. In vielen Fällen wurden aufgrund dieser 
Gespräche schon entsprechende Angebote geschaffen, so dass die geflüchteten 
Menschen zeitnah mit einem bedarfsgerechten Angebot unterstützt werden können. 
Die beschriebenen Einzelmaßnahmen sind dabei als Maßnahmeschwerpunkte zu 
verstehen. Darüber hinaus steht den geflüchteten Menschen das gesamte weitere 
Spektrum aus dem Regelinstrumentarium des SGB II und SGB III zur Verfügung.   
  
Die Erreichung der mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm angestrebten 
Ziele wird regelmäßig geprüft und gemeinsam bewertet. Auf Basis der Erkenntnisse 
werden - soweit erforderlich - die vereinbarten Strategien, Handlungsansätze und 
Maßnahmen fortlaufend ergänzt und nachjustiert.  
 
 
Vorwort
Joachim Fahnemann                
Vorsitzender der Geschäftsführung 
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster                                   
Markus Lewe 
Oberbürgermeister  
Stadt Münster 
Gemeinsame strategische Ausrichtung und Maßnahmen 
  
Im Folgenden werden handlungsleitende Eckpfeiler der gemeinsamen Strategien 
inklusive einer sinnvollen Maßnahmestruktur dargestellt. 
Im weiteren Verlauf werden konkrete Instrumente und Einzelmaßnahmen beschrieben, 
die in ihrer Konzeption die besonderen Belange geflüchteter Menschen 
berücksichtigen. Gleichzeitig erfolgt konsequent eine Orientierung am regionalen 
Arbeits-und Ausbildungsmarkt.  
Auf diese Weise kann einerseits den geflüchteten Menschen eine berufliche 
Perspektive eröffnet und gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung des regionalen 
Fachkräftebedarfes geleistet werden. 
  
Zu allen genannten Einzelmaßnahmen wurden bereits Gespräche mit unseren 
Kooperationspartner(inne)n geführt. In vielen Fällen wurden aufgrund dieser 
Gespräche schon entsprechende Angebote geschaffen, so dass die geflüchteten 
Menschen zeitnah mit einem bedarfsgerechten Angebot unterstützt werden können. 
Die beschriebenen Einzelmaßnahmen sind dabei als Maßnahmeschwerpunkte zu 
verstehen. Darüber hinaus steht den geflüchteten Menschen das gesamte weitere 
Spektrum aus dem Regelinstrumentarium des SGB II und SGB III zur Verfügung.   
  
Die Erreichung der mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm angestrebten 
Ziele wird regelmäßig geprüft und gemeinsam bewertet. Auf Basis der Erkenntnisse 
werden - soweit erforderlich - die vereinbarten Strategien, Handlungsansätze und 
Maßnahmen fortlaufend ergänzt und nachjustiert.

7
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
II. Rechtliche Rahmenbedingungen
Asylantrag gestellt Asylantrag positiv beschieden 
Integration von Flüchtlingen 
Einreise 
Terminologie und 
Status 
Zuständigkeit 
Freiwilligkeit der 
Inanspruchnahme 
Asylsuchender 
Bescheinigung über die 
Meldung als Asylsuchender 
(BÜMA) bzw. 
Ankunftsnachweis 
Asylbewerber 
Aufenthaltsgestattung 
Asylberechtigter 
Aufenthaltstitel 
(Feststellung Asylberechtigung, 
Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer 
Schutz, Abschiebeverbot) 
Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster 
Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster 
Jobcenter der Stadt 
Münster 
freiwillige 
Inanspruchnahme durch die 
geflüchteten Menschen 
freiwillige 
Inanspruchnahme durch die 
geflüchteten Menschen 
verpflichtende 
Inanspruchnahme durch die 
geflüchteten Menschen 
(sofern Alg II beantragt 
wird) 
Betreuung im Integration Point 
durch Berater der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und 
des Jobcenters der Stadt Münster 
Betreuung im SGB II 
durch dem Flüchtling bereits bekannte  
Berater des Jobcenters der Stadt Münster

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
8
III. Unsere strategische Ausrichtung
1. Frühzeitige Unterstützung und Vermeidung von inaktiven Zeiten 
 
Viele geflüchtete Menschen sind motiviert und wollen schnell die deutsche Sprache 
erlernen und in Deutschland arbeiten. 
Um die Motivation zu erhalten, ist es wichtig, den Menschen frühzeitig eine 
Perspektive zu eröffnen und längere inaktive Zeiten möglichst zu vermeiden.  
  
Wir wollen die geflüchteten Menschen bereits kurz nach ihrer Einreise beraten und 
zeitnah durch Förder- und Sprachangebote unterstützen!  
2. Feststellung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Interessen 
 
Asylsuchende verfügen in vielen Fällen über berufliche Vorerfahrungen aus ihren 
Heimatländern.  
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse erfolgt in den Herkunftsländern allerdings 
oftmals anders als  in Deutschland nicht über eine zertifizierte, duale Ausbildung. 
Außerdem fehlen häufig Nachweise über berufliche Kompetenzen und Tätigkeiten. 
Die Vergleichbarkeit und Verwertbarkeit beruflicher Kenntnisse kann daher häufig 
nicht eingeschätzt werden. 
  
Aus diesem Grund benötigen wir ein Verfahren zur frühzeitigen 
Kompetenzfeststellung bei den Menschen. Konzeptionell ist bei den 
Kompetenzfeststellungen zu berücksichtigen, dass die Menschen sie bereits zu einem 
sehr frühen Zeitpunkt ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen durchlaufen 
können. Neben der Erfassung von Hard Skills sollten auch soziale Kompetenzen (Soft 
Skills) sowie die Interessen der geflüchteten Menschen ermittelt und berücksichtigt 
werden.  
3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse 
 
Die Anerkennung vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse soll frühzeitig bereits im 
Erstgespräch in die Wege geleitet und unterstützt werden. Hierzu erfolgt eine enge 
Kooperation mit dem Netzwerk „Integration durch Qualifikation“ (IQ-Netzwerk) und den 
die Abschlüsse anerkennenden Stellen, wie die Kammern und die 
Bezirksregierungen.

9
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
Unsere strategische Ausrichtung
6. Angebot von Teilzeitmaßnahmen 
 
Bislang haben Migrant(innen)en Sprachkurse und Maßnahmen der Arbeitsförderung 
überwiegend hintereinander absolviert. 
Wir streben an, dass Flüchtlinge parallel zum Sprachkurs bereits Maßnahmen zum 
Arbeitsmarkteinstieg und zur Qualifizierung absolvieren können. Um dies zu 
realisieren, benötigen wir Teilzeit-Maßnahmen in der aktiven Arbeitsförderung. 
  
Auch die Bedarfe von (Allein-)Erziehenden sollen bei der Maßnahmekonzipierung 
berücksichtigt und entsprechende Möglichkeiten der Teilnahme an geeigneten 
Teilzeitmaßnahmen geschaffen werden. 
5. Qualifizierung als Modulsystem 
 
Asylsuchende verfügen über sehr unterschiedliche Voraussetzungen und 
Bedarfslagen für die berufliche Integration.  
  
Wir brauchen daher Qualifizierungsangebote, die über ein Modulsystem so flexibel 
gestaltet sind, dass die Qualifizierung der einzelnen Menschen individuell und 
passgenau entsprechend des jeweiligen Bedarfes erfolgen kann. 
4. Sprachförderung 
 
Aufgrund des hohen Andrangs schutzsuchender Menschen können nicht alle 
Asylbewerber/innen nach ihrer Einreise einen Integrationskurs besuchen und so das 
Sprachniveau B1 erwerben. Hier gilt es, auch andere Möglichkeiten der 
Sprachförderung zu nutzen (z.B. ehrenamtliche Kurse, Online-Programme etc.) 
Gleichzeitig kann es durchaus sinnvoll sein, Sprachunterricht und praktische 
Anwendung im Rahmen einer beruflichen bzw. betrieblichen Qualifizierung zu 
kombinieren. 
  
Qualifizierungsangebote der Bildungsträger sollten daher auch eine Sprachförderung 
beinhalten. Die Sprachvermittlung sollte dabei als einzelnes Modul optional und 
bedarfsorientiert gefördert werden können. Ziel sollte im Regelfall mindestens die 
Erlangung des Sprachniveaus B1 sein.

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
10
Unsere strategische Ausrichtung
9. Einbeziehung der Wirtschaft 
 
Die berufliche Integration der Migrant(innen)en ist eine große Aufgabe, die nur 
gelingen kann, wenn alle relevanten Akteure ihre Kompetenzen einbringen.   
Berufsorientierung, Kompetenzfeststellungen und Qualifizierungen sollten 
idealerweise in enger Kooperation mit den Kammern und Verbänden unter 
Einbeziehung der Betriebe erfolgen. Auf diese Weise ist die regionale Wirtschaft mit 
ihren Möglichkeiten und Bedarfen frühzeitig am Integrationsprozess beteiligt. Die 
Arbeitgeberansprache im Hinblick auf die Vermittlung von Flüchtlingen in Praktika, 
Ausbildung und Arbeit  wird intensiviert. Dabei sollen die Möglichkeiten der 
Beschäftigungsförderung ausgeschöpft werden. Gleichzeitig werden die 
Beratungsangebote für Unternehmen erweitert, um z. B. über die rechtlichen 
Bestimmungen der Beschäftigung von Flüchtlingen zu informieren und Vorbehalte 
abzubauen. 
8. Abschlussorientierte Qualifizierung 
 
Ein wesentliches Kriterium für eine dauerhafte Integration in Deutschland ist die 
Vermittlung eines Berufsabschlusses. Viele Asylsuchende sind jünger als 35 Jahre. 
Sofern individuell möglich, streben wir abschlussorientierte Qualifizierungen für diese 
Menschen an. 
Für einen großen Teil der Berufsausbildungen ist das über die Integrationskurse 
vermittelte Sprachniveau B1 nicht ausreichend. Für einen erfolgreichen 
Ausbildungsverlauf wird in den meisten Fällen das Sprachniveau B2 benötigt. Dies 
trifft erst recht  für die im Vergleich zur regulären Ausbildungsdauer verkürzte Zeit 
während einer Umschulungsmaßnahme zu. 
Für einen erfolgreichen Umschulungsverlauf müssen Sprachbarrieren zwingend im 
Vorfeld beseitigt werden. 
Wir unterstützen daher berufsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen für 
Umschulungen, die den Menschen das Sprachniveau B2 vermitteln. 
7. Kultursensible Wertevermittlung und Information über das Leben und 
   Arbeiten in Deutschland 
 
Viele Menschen mit Fluchthintergrund kommen aus Herkunftsländern, die sich 
kulturell deutlich von der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden. 
Qualifizierungsmaßnahmen sollten den Menschen daher auch grundlegende 
Informationen über das Leben und Arbeiten in Deutschland, das deutsche 
Bildungssystem sowie Hilfestellungen zur Alltagsbewältigung vermitteln.  
Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz werden letztendlich die Voraussetzungen für 
eine nachhaltig erfolgreiche berufliche Integration geschaffen.

11
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
Unsere strategische Ausrichtung
12. Sicherstellung sozialer Teilhabe 
 
Eine gelingende Integration von geflüchteten Menschen ist durch gesellschaftliche 
und soziale Teilhabe gekennzeichnet. Die berufliche Integration steht dazu in einem 
Kontext. Dies benötigt Zeit und Ressourcen. Nicht alle geflüchteten Menschen erfüllen 
aber zunächst die Voraussetzungen für eine Qualifizierungsmaßnahme und die 
Aufnahme einer Tätigkeit auf Fachkräfteniveau, während andererseits der regionale 
Arbeitsmarkt nur begrenzte Aufnahmemöglichkeiten für formal nicht qualifizierte Kräfte 
bietet. Es sind somit Beschäftigungsalternativen zum 1. Arbeitsmarkt und 
Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen, z. B. 
über öffentlich geförderte Beschäftigung (u.a. Arbeitsgelegenheiten). Des Weiteren 
werden Angebote Dritter, z. B. im Bereich Sport, Kunst und Kultur, im Rahmen der 
Kooperation mit den Netzwerkpartnern in den Integrationsprozess einfließen. 
 11. Ganzheitliche Unterstützung 
 
Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive kommen aus Kriegs- und Krisenländern nach 
Deutschland, haben große persönliche Verluste erlitten und eine beschwerliche Flucht 
hinter sich. Ihre Lebensbedingungen und die ihrer Familien in Deutschland sind 
oftmals zunächst nicht leicht. Den Teilnehmenden an Integrationskursen und anderen 
Maßnahmen der Arbeitsförderung möchten wir deswegen nach Bedarf ein 
flankierendes sozialpädagogisches Coaching sowie die Inanspruchnahme weiterer 
Unterstützungsleistungen (z. B. die kommunalen Eingliederungsleistungen im SGB II) 
anbieten. Diese Unterstützung bieten wir bedarfsorientiert auch Flüchtlingen in den 
ersten Monaten eines Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses an, um die 
Beschäftigung zu stabilisieren und so eine nachhaltige Integration sicherzustellen. 
10. Existenzsichernde und nachhaltige Integration 
 
Um den Flüchtlingen ein selbstbestimmtes Leben und eine Perspektive in 
Deutschland zu ermöglichen, streben wir eine dauerhafte Integration in 
existenzsichernde Beschäftigung an. Dazu ist es wichtig, die Menschen entsprechend 
ihrer Potenziale, Qualifikationen und Interessen zu fördern und zu integrieren. 
Daneben sind ein bedarfs- und adressatengerechtes Maßnahmekonzept, eine gute 
Maßnahmequalität und die Orientierung am Arbeitsmarkt wichtige Voraussetzungen 
für erfolgreiche berufliche Integrationen. 
Wir evaluieren regelmäßig die Wirksamkeit der durch uns geförderten 
Bildungsmaßnahmen und leiten bei Bedarf Steuerungsaktivitäten ein.

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
12
IV. Übersicht der Maßnahmen
Arbeitgeber-
Speeddatings 
Berufliche 
Qualifizierung 
mit Sprach-
förderung 
Berufs-
orientierung 
Maßnahmen 
für Frauen 
abschluss-
orientierte 
Quali-
fizierungen 
 Maßnahmen 
in der 
Altenpflege 
Maßnahmen 
im Handwerk 
 
Maßnahmen 
in der 
Industrie 
Maßnahmen im 
Garten-  und 
Landschafts-
bau 
Flüchtlinge 
als 
Flüchtlings-
helfer 
Arbeitgeber-
Speeddatings 
Kompetenz-
feststellung und 
Berufs-
orientierung 
Arbeits-
gelegenheiten

13
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
V. Übersicht der beteiligten Akteure
Stadt Münster 
 
 
Agentur für Arbeit 
Ahlen-Münster  
 
 
Handwerkskammer 
 
 
 
Ausländeramt 
 
 
Wirtschaftsförderung 
 
 
 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
IQ-Netzwerk 
 
 
 
Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge 
 
 
 
Jobcenter der Stadt Münster 
 
 
Verband Garten-, Landschafts- 
und Sportplatzbau NRW 
 
 
Westfälische Wilhelms-Universität 
und Fachhochschule 
 
 
Ehrenamt 
 
 
Jugendamt 
 
 
 
Sozialamt der Stadt Münster 
 
 
Kreishandwerkerschaft Münster 
 
 
Industrie- und Handelskammer 
 
 
DEHOGA Hotel- und 
Gaststättenverband 
 
 
weitere in Münster vertretene 
Kammern und Verbände 
 
 
Unternehmen aus Münster 
 
Bildungsträger und Träger von 
Sprachkursen 
 
Kommunale Integrationszentren 
 
GGUA

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
14
VI. Sprachförderung
Sprachkompetenz ist der Schlüssel zur Integration! 
bundesweite Angebote ergänzende Angebote 
vor Ort 
Berufsbezogenes Deutsch 
als Maßnahmeinhalt 
MAT Perspektiven 
für Flüchtlinge und 
Perspektiven für 
junge Flüchtlinge 
AVGS- 
Maßnahmen 
FbW-
Maßnahmen 
Wichtig ist eine laufend aktuelle Übersicht über die Angebote und Beginntermine der 
verschiendenen Sprachkurse für die Integrationsfachkräfte/Jobcoaches, 
um durch passgenaue Beratung und zielgerichtete Zugangssteuerung zu den Angeboten eine 
zeitnahe Sprachförderung zu ermöglichen! 
Glossar: 
  
BAMF  = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
 
BA  = Bundesagentur für Arbeit 
 
ESF  = Europäischer Sozialfonds 
 
AVGS  = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
 
MAT  = Maßnahme bei einem Träger 
 
FbW   = Förderung beruflicher Weiterbildung 
Integrationskurse des BAMF 
- Alphabetisierung 
- Jugendkurse 
- Kurse für Frauen/Erziehende 
- allgemeine Integrationskurse 
Berufsbezogene 
Sprachkurse 
(bundesfinanziert und ESF)  
Online-Sprachkurse 
mit Online-Tutoren 
Allgemeine 
Sprachkurse 
Sprachkurse  
über das 
Ehrenamt 
Sprachkurse des 
International-Office 
der FH Münster 
Sprachstipendien des 
International-Office der UNI 
Münster für Asylsuchende mit 
Hochschulzugangsberechtigung 
Sprachkurse über 
städtische 
Spendenmittel 
Sprachkurse der 
freien Träger und 
Stadtteilzentren

15
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
     7.1 Berufsfeldübergreifende Kompetenzfeststellung
     7.2 Berufsorientierung und Kompetenzfeststellung in Betrieben
     7.3 Kompetenzanalyse, Coaching und Training on the Job
     7.4 Perspektive für Flüchtlinge
     7.5 Förderzentrum für Flüchtlinge
     7.6 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb
     7.7 Feststellung von Basiskompetenzen für Arbeit
VII. Vorbereitende Bildungsmaßnahmen

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
16
              
7.1 Berufsfeldübergreifende Kompetenzfeststellung
ZIELE 
 
■ Identifikation und Ausbau von Kompetenzen 
   und Potenzialen bei Migrant(inn)en,  
   bei denen der Zielberuf noch nicht feststeht 
 
■  Berufliche Perspektiventwicklung, Ermittlung möglicher  
    Zielberufe 
 
 
 
 
INHALTE 
 
■ Analyse von Kompetenzen und Potenzialen auch für  
   Personen ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen 
...mittels  
 
 □ Bildkartensets 
 
 □ Online-Testverfahren in verschiedenen  
              Sprachen bzw.  
 
           □ heimatsprachlicher  
              Dozent(inn)en/Übersetzer(innen) 
  
 
■ Kombination von Selbsteinschätzung 
   (Fähigkeiten, Kenntnisse, Neigungen und Wünsche)  
   mit Fremdeinschätzung (objektive Messverfahren,      
   Beobachtung durch Anleiter) 
 
 
 
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ Migrant(inn)en (auch ohne  
              Deutschkenntnisse), bei denen  
              der Berufsbereich für eine      
..............anschließende Qualifizierung noch        
     ermittelt werden muss 
 
■ Dauer 
 □ bis zu 1 Woche 
 
■ Kurssprache 
 □ verschiedene Sprachen, insbesondere 
...............Arabisch und Englisch 
 
■ Förderungsart 
 □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
              (AVGS) 
 
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen

17
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
7.2 Berufsorientierung und Kompetenzfeststellung in Betrieben
ZIELE 
 
■ Berufsorientierung, Eignungsklärung und 
....Kompetenzfeststellung  
 
■ Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung 
   oder Ausbildung bzw. berufliche Integration 
INHALTE 
 
■ Feststellung von Interessen und Fähigkeiten in 
...Betrieben aus Münster in den unterschiedlichsten 
...Branchen und Berufen 
 
■ Information über ausgewählte Berufsbilder bereits 
...während der Teilnahme an einem Sprachkurs 
 
■ Praktikum in einem oder mehreren  
   Betrieben unmittelbar nach der   
   Teilnahme an einem Sprachkurs 
        
■ Patenmodell: Mitarbeiter(innen) 
   der  Betriebe betreuen die Flüchtlinge während 
   der.Kompetenzfeststellung 
 
■ Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erhält  
   Feedbackbogen zu den Ergebnissen der  
   Kompetenzfeststellung 
 
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Jugendliche und Erwachsene mit Interesse bzw. 
..........Vorerfahrungen in den angebotenen Branchen  
          und Berufen ab Sprachniveau.A1 
 
■ Dauer 
      □ 1 bis 6 Wochen 
 
■ Kurssprache 
      □ Englisch und Deutsch 
 
■ Kooperationspartner(innen) 
      □ Handwerkskammer Münster 
      □ Kreishandwerkerschaft Münster 
      □ Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen  
      □ Betriebe aus Münster 
               
■ Förderungsart 
      □ Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) nach 
         § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III 
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
18
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
7.3 Kompetenzanalyse, Coaching und Training on the Job
ZIELE 
 
■ Identifikation und Ausbau von Kompetenzen 
   und Potenzialen 
 
■  Berufliche Perspektiventwicklung 
 
■  Informationen über das Leben und Arbeiten in 
    Deutschland 
 
■ Integration in Arbeit 
 
INHALTE 
 
■ Analyse von Kompetenzen und Potenzialen auch für  
   Personen ohne Deutschkenntnisse mittels  
 
 □ Bildkartensets 
 
 □ Online-Testverfahren in verschiedenen  
              Sprachen bzw.  
 
           □ heimatsprachlicher  
              Dozenten(innen)/Übersetzer(innen) 
 
■ Coaching, Kompetenz- und Kommunikationstraining 
 
■ Ideenwerkstatt Berufsfelder 
        
■ Leben und Arbeiten in Deutschland: Arbeitsrecht, 
   Stellenmarkt, Bewerbungsmarketing und 
   Medienkompetenz 
 
■ Sprachförderung 
 
■ Tipps zur Alltagsbewältigung 
 
■ Training on the Job: Praktikum im Betrieb 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ Migrant(inn)en ab Sprachniveau A1  
 
■ Dauer 
 □ 4 Monate 
 
■ Kurssprache 
 □ Deutsch und Englisch 
 
■ Förderungsart 
 □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
              (AVGS)

19
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
7.4 Perspektive für Flüchtlinge
ZIELE 
 
■ Kompetenzfeststellung 
 
■  Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung  
    bzw. Arbeitsaufnahme 
 
INHALTE 
 
■ Informationen über die Anerkennung im Ausland 
   erworbener Abschlüsse   
 
■ Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt 
 
■ Kompetenzfeststellung 
        
■ Bewerbungsunterstützung 
 
■ Sprachförderung 
 
■ Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten 
   der Arbeitsplatzsuche 
 
■ Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven 
 
■ Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse 
 
 
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ erwachsene Asylbewerber(innen) ab               
              Sprachniveau A1 
 
■ Dauer 
 □ 12 Wochen 
 
■ Zugang 
 □ Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 
 
 
 
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
20
7.5 Förderzentrum für Flüchtlinge
ZIELE 
 
■ Kompetenzfeststellung in den Berufsfeldern  
   Lager/Handel und Pflege 
 
■  Erfolgreiche Integration bzw. Erzielen von 
   Integrationsfortschritten 
 
 
INHALTE 
 
■ Heranführung an den deutschen Ausbildungs- und 
   Arbeitsmarkt  
 
■ Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von 
   Vermittlungshemmnissen 
 
■ Vermittlung in eine versicherungspflichtige  
   Beschäftigung  
        
■ Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme 
 
■ berufsbezogene Sprachförderung 
 
■ Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven 
 
■ betriebliche Erprobung 
 
■ Bewerbungstraining 
 
■ betriebliche Praktika 
 
 
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ Asylbewerber(innen) ab  
              Sprachniveau B1 
 
■ Dauer 
 □ 3 bis 6 Monate 
 
■ Zugang 
 □ Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 
 
 
 
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen

21
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
7.6 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS)
ZIELE 
 
■ Frühestmögliche Verzahnung von Spracherwerb  
   und Maßnahmen der Arbeitsförderung 
 
■ Vorbereitung auf eine duale Ausbildung, ein  
   Hochschulstudium oder den direkten Einstieg in  
   den Arbeitsmarkt 
 
 
INHALTE 
 
■ Kombination von Integrationskursen des BAMF mit  
   Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen  
   Eingliederung, u.a. mit folgenden Inhalten: 
 
 □ Sprachförderung 
 
 □ Wertevermittlung 
 
 □ Kompetenzfeststellung 
 
 □ Berufsorientierung 
 
 □ Bewerbungstraining 
 
 □ betriebliche Erprobung 
 
 □ Jobcoaching bei der Vermittlung in eine 
    versicherungspflichtige Beschäftigung 
 
 □ Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme 
  
  
    
 
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ Asylbewerber(innen) zwischen 18 und  
              55 Jahren, die mindestens über einen  
              (im Ausland erworbenen) Schul-      
              abschluss verfügen 
 
■ Dauer 
 □ 8 Monate 
 
■ Förderungsart 
 □ Maßnahmen zur Aktivierung und  
              beruflichen Eingliederung nach § 16  
              SGB II i.V.m. § 45 SGB III 
 
 
 
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
22
7.7 Feststellung von Basiskompetenzen für Arbeit
ZIELE 
 
■ Feststellung und Weiterentwicklung der  
   Basiskompetenzen für Erwerbsarbeit - Schwerpunkt 
   Sprach- und Spracherwerbskompetenz 
INHALTE 
 
■ Feststellung von Sprach- und  
   Spracherwerbskompetenzen  
 
■ Entwicklung und Umsetzung von Zielen und  
   Strategien zur Verbesserung der Sprach- und  
   Spracherwerbskompetenz 
 
■ Reflexion von beruflichen / persönlichen Zielen,  
   Profilierung des beruflichen Profils und  
   (Weiter-)Entwicklung von Optionen für einen  
   beruflichen Einstieg 
        
■ genannte Inhalte sind Gegenstand der Seminararbeit 
   und systemisch-lösungsorientierter Einzel- und  
   Gruppenberatung 
 
■ gesonderte Kurse für Frauen und Männer 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ Migrant(inn)en ab  
              Sprachniveau A0 
 
■ Dauer 
 □ 6 Monate 
 
■ Förderungsart 
 □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
              (AVGS) 
 
■ Zugang 
 □ Jobcenter Münster 
 
 
 
 
 
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen

23
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
     8.1 Vorbereitung auf eine Ausbildung / Umschulung bzw.
            berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
     8.2 Einstiegsqualifizierung / Ausbildungsanbahnung
     8.3 Schulische Ausbildung: Altenpflegehilfe
     8.4 Betriebliche Ausbildung: Diverse Berufe
     8.5 Qualifizierung im Handwerk
     8.6 Qualifizierung und Speed Dating in der Gastronomie
     8.7 Qualifizierung in der Industrie als Schweißer(in) oder Berufskraftfahrer(in)
     8.8 Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau
     8.9 Maßnahme für Frauen
VIII. Berufliche Qualifizierung

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
24
Berufliche Qualifizierung
8.1 Vorbereitung auf eine Ausbildung / Umschulung bzw. 
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
ZIELE 
 
■ Einmündung in Ausbildung 
 
 
 
INHALTE 
 
■ Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und  
   Beschäftigungssystem 
    
■ Informationen über den regionalen  
   Ausbildungsmarkt 
      
 
■ Eignungsfeststellung 
 
■ Vorbereitung auf eine Berufswahlentscheidung 
 
■ berufsbezogene Sprachförderung 
 
■ Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven 
 
■ Bewerbungstraining 
 
■ betriebliche Praktika 
 
■ optional: Erwerb des Hauptschulabschlusses 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en mit dem  
         Ziel der beruflichen Ausbildung 
 
■ Dauer 
      □ bis zu 12 Monate 
             
■ Förderungsart 
      □ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 
          (BvB; Agentur für Arbeit Ahlen-Münster) 
 
      □ Perspektiven für junge Flüchtlinge 
          ( PerjuF; Agentur für Arbeit Ahlen-Münster) 
 
      □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
          ( AVGS; Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
            und Jobcenter Münster)

25
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
8.2 Einstiegsqualifizierung / Ausbildungsanbahnung
ZIELE 
 
■ Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung 
 
 
 
INHALTE 
 
■ betriebliche Vorbereitung auf eine Ausbildung mit  
   dem Ziel der Ausbildungsübernahme durch den  
   Betrieb, ggf. Verkürzung der Ausbildungsdauer  
   bei Übernahme 
    
■ ergänzende Unterstützung durch  
   ausbildungsbegleitende Hilfen mit  
   Sprachförderung 
      
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en ab 
         Sprachniveau B1 
 
■ Dauer  
      □ 6 bis 12 Monate 
             
■ Zugang 
      □ Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
      □ Jobcenter Münster 
 
Berufliche Qualifizierung

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
26
8.3 Schulische Ausbildung: Altenpflegehilfe
ZIELE 
 
■ Erfolgreiche Ausbildung bzw. Umschulung als    
   Altenpflegehelfer(in) 
 
■ Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege 
 
 
INHALTE 
 
■ Modul 1: Vorbereitung auf die Ausbildung/Umschulung 
   als Altenpflegehelfer(in)  
 
      □ Sprachförderung (Ziel: Sprachniveau B1) 
 
      □ Vermittlung von Basiskompetenzen und 
         Grundlagenwissen in der Pflege 
 
      □ Praktika in Altenpflegeeinrichtungen 
     
■ Modul 2: Ausbildung/Umschulung als   
   Altenpflegehelfer(in) 
       
       
 
 
 
 
 
 INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en mit Interesse 
         und Eignung für eine Ausbildung/  
         Umschulung in der Altenpflege ab  
         Sprachniveau A1 (es sind keine  
         Vorkenntnisse in der Altenpflege erforderlich) 
 
■ Dauer  
      □ insgesamt bis zu 18 Monate: 
            ▫ 6 Monate Vorbereitung auf die 
               Ausbildung/Umschulung (Modul 1) 
            ▫ 12 Monate Umschulung/Ausbildung  
               (Modul 2) 
 
■ Förderungsart 
      □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
         (AVGS, Modul 1) oder berufsbezogener 
         Sprachkurs des Europäischen Sozialfonds  
         (ESF)  
      □ Bildungsgutschein (BGS, Modul 2:  
         Umschulung) bzw. keine Maßnahmeförderung 
         (sofern Ausbildung) 
 
Berufliche Qualifizierung

27
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
8.4 Betriebliche Ausbildung: Diverse Berufe
ZIELE 
 
■ Erwerb eines Berufsabschlusses 
 
 
 
INHALTE 
 
■ betriebliche Umschulung (verkürzte Ausbildungsdauer) 
    
■ Besuch der Berufsschule 
      
 
■ optional: umschulungsbegleitende Hilfen und  
   ergänzende Sprachförderung 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Erwachsene Migrant(inn)en,  
         die eine.betriebliche Umschulung  
         voraussichtlich erfolgreich durchlaufen 
         können 
 
■ Dauer  
      □ i.d.R. 24 Monate  
             
■ Förderungsart 
      □ Bildungsgutschein (BGS) 
 
Berufliche Qualifizierung

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
28
8.5 Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und Qualifizierung im Handwerk
ZIELE 
 
■  Nach umfassender Kompetenzfeststellung  
   Bildungsziele festlegen (abschlussbezogen) bzw.  
   zielgerichtete Qualifizierung ermöglichen 
  
■  Durch zielgerichtete Qualifizierung den Weg in den 
   Arbeitsmarkt eröffnen 
  
■  Durch Kooperation mit der Handwerkskammer und  
   Umsetzung von Praxisphasen in Handwerksbetrieben 
   Integration erreichen 
INHALTE 
 
■ Modul 1: Kompetenzfeststellung 
 
 □ Erstellung eines Kompetenzprofils: 
              ▫ Erfassung beruflicher Basiskompetenzen  
                 unter handwerklich-methodischer Ausrichtung   
               ▫ theoretische Tests in den Bereichen Mathematik, 
                 Geometrie und räumliches Vorstellungsvermögen 
               ▫ berufsspezifische Kompetenzfeststellung  
           □ psychologische und gesundheitliche Anamnese 
 
   
■ Modul 2: Leben und Arbeiten in Deutschland und  
                   berufsbezogene Sprachförderung 
 
 □ Informationen zum beruflichen Bildungssystem 
              und zu arbeits- und sozialrechtlichen 
              Bestimmungen in Deutschland 
  □ Sprachförderung 
 
  
■ Modul 3: Berufsbezogene Sprachförderung und berufliche 
...................Qualifizierung 
 
           □ berufsbezogene Sprachförderung: Erlangung des 
..............Sprachniveaus B1 
 □ Qualifizierung in den Werkstätten des 
..............Bildungsträgers 
 □ Coaching 
 □ Bewerbungstraining 
 □ betriebliche Erprobung zur Vorbereitung einer 
    Beschäftigungsmaßnahme (optional) 
  
Modul 4: Nachgehende Betreuung 
 
 □ Stabilisierung einer Beschäftigung (optional) 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en ab  
         Sprachniveau A0 für die  
         Kompetenzfeststellung bzw. A1 für die  
         berufliche Qualifizierung 
 
■ Dauer 
      □ insgesamt bis zu 12 Monate  
         (ohne Nachbetreuung) 
   
■ Kurssprache 
      □ Englisch und Deutsch 
 
■ Förderungsart 
      □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein  
         (AVGS) bzw. Bildungsgutschein (BGS)  
Berufliche Qualifizierung

29
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
8.6.1 Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und Qualifizierung in der Gastronomie
ZIELE 
 
■  Nach umfassender Kompetenzfeststellung  
   Bildungsziele festlegen (abschlussbezogen) bzw.  
   zielgerichtete Qualifizierung ermöglichen 
  
■  Durch zielgerichtete Qualifizierung den Weg in den 
   Arbeitsmarkt eröffnen 
  
■  Deckung des Arbeitskräftebedarfs im Hotel- und 
   Gaststättengewerbe 
 
INHALTE 
 
■ Modul 1: Kompetenzfeststellung 
 
 □ Erstellung eines Kompetenzprofils: 
              ▫ Erfassung beruflicher Basiskompetenzen  
           □ berufliche, psychologische und gesundheitliche  
              Anamnese 
           □ Feststellen der beruflichen Softskills und der 
              Motivationsrichtung 
   
■ Modul 2: Leben und Arbeiten in Deutschland und  
                   berufsbezogene Sprachförderung 
 
 □ Informationen zum beruflichen Bildungssystem 
               und zu arbeits- und sozialrechtlichen 
               Bestimmungen in Deutschland 
  □ Sprachförderung 
 
 
■ Modul 3: Berufliche Qualifizierung 
 
  □ berufsbezogene Sprachförderung: Erlangung des 
...............Sprachniveaus B1 
 □ Qualifizierung in den Werkstätten des 
...............Bildungsträgers 
 □ Coaching 
 □ Bewerbungstraining 
 □ betriebliche Erprobung zur Vorbereitung einer 
    Beschäftigungsmaßnahme (optional) 
 
Modul 4: Nachgehende Betreuung 
 
 □ Stabilisierung einer Beschäftigung (optional) 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en ab  
         Sprachniveau A0 für die 
         Kompetenzfeststellung bzw. A1 für die  
         berufliche Qualifizierung 
 
■ Dauer 
      □ insgesamt bis zu 12 Monate  
         (ohne Nachbetreuung) 
   
■ Kurssprache 
      □ Englisch und Deutsch 
 
■ Förderungsart 
      □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein  
         (AVGS) bzw. Bildungsgutschein (BGS)  
Berufliche Qualifizierung

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
30
8.6.2 Speed-Dating in der Gastronomie
ZIELE 
 
■ Integration von Flüchtlingen (und von Arbeitslosen,        
   die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind) 
  
■ Deckung des Fachkräftebedarfs in der Gastronomie 
 
 
INHALTE 
 
■ Arbeitgeber-Speed-Dating mit ca. 10 Arbeitgebern 
   aus der Gastronomie-Branche, die freie Arbeits- oder 
   Ausbildungsstellen haben 
 
■ 10-minütige Speed-Datings zwischen den einzelnen 
    Bewerbern und Arbeitgebern 
 
■ Angebot von 14-tägigen MAGs zur Eigungsfeststellung 
        
■ Informationen zu weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten 
   (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter  
    älterer Arbeitnehmer in Unternehmen, WeGebAU;  
    Initiative zur Flankierung des Strukturwandels, IFlaS  
    etc.) 
 
 
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en mit Interesse  
         an einer Tätigkeit in der Gastronomie  
         (es ist keine Vorerfahrung in diesem  
         Bereich erforderlich) 
 
■ Termin 
      □ 2x jährlich 
 
■ Kooperationspartner 
      □ DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband 
 
 
Berufliche Qualifizierung

31
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
8.7 Sprachförderung und Qualifizierung in der Industrie 
als Schweißer(in) oder Berufskraftfahrer(in)
ZIELE 
 
■ Erfolgreiche Integration als Schweißer(in) oder 
   Berufskraftfahrer(in) 
 
■ Deckung des Fachkräftebedarfs in den  
   o.g. Berufen 
INHALTE 
 
■ Modul 1: Sprachförderung 
 
      □ Erlangung des Sprachniveaus B1 
     
■ Modul 2: Vermittlung einer Teilqualifizierung 
 
      a. im Bereich Schweißer(in) 
 
      b. im Bereich Berufskraftfahrer(in) 
       
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en ab  
         Sprachniveau A1 
 
■ Dauer  
      □ insgesamt bis zu 12 Monate 
            ▫ bis zu 6 Monate Sprachförderung (Modul 1) 
            ▫ 6 Monate Vermittlung einer 
              Teilqualifizierung (Modul 2) 
 
■ Förderungsart 
      □ Bildungsgutschein (BGS) 
 
Berufliche Qualifizierung

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
32
8.8 Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und Qualifizierung 
im Garten- und Landschaftsbau
ZIELE 
 
■ Durch umfassende Kompetenzfeststellung  
   zielgerichtete Qualifizierung ermöglichen 
 
■ Durch Kooperation mit dem Verband Garten-, 
   Landschafts- und Sportplatzbau zielgerichtete   
...Qualifizierung umsetzen und  erfolgreiche Integration 
...sicherstellen 
 
■ Vorbereitung auf eine Ausbildung im Garten- und 
...Landschaftsbau 
 
INHALTE 
 
■ Modul 1: Sprachförderung und Orientierung 
                  im deutschen Bildungssystem 
 
 □ Analyse der beruflichen Interessen und 
    Fähigkeiten anhand eines Testverfahrens 
 □ Potenzial- und Ressourcenanalyse für die 
              "grünen Berufe" 
 □ Entwicklung von Perspektiven 
 
■ Modul 2: Sprachförderung und Wertevermittlung 
 
 □ kultursensible Wertevermittlung über das 
              Leben und Arbeiten in Deutschland 
 
■ Modul 3: Sprachförderung, Qualifizierung und  
                  betriebliche Erprobung 
 
           □ Sprachförderung mit dem Ziel der  
              Erlangung des Sprachniveaus B1 
 □ Qualifizierung in Werkstätten eines    
 ...Bildungsträgers 
 □ Praktische Anwendung und weitere 
    Qualifizierung in Kooperationsbetrieben 
 □ Begleitung durch einen Integrationscoach 
 
        
■ Modul 4: Nachgehende Betreuung 
 
 □ Stabilisierung einer Beschäftigung (optional) 
 
 
 
 
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
      □ Migrant(inn)en ab  
         Sprachniveau A0 
 
■ Dauer 
      □ insgesamt bis zu 11 Monate (ohne   
         nachgehende Betreuung) 
 
■ Kurssprache 
      □ Englisch und Deutsch, zum Teil  
         Dolmetscher(innen) 
 
■ Förderungsart 
      □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
         (AVGS) bzw. Bildungsgutschein (BGS) 
Berufliche Qualifizierung

33
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
8.9 Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung und 
betriebliche Praxisphasen für Frauen mit Fluchthintergrund
ZIELE 
 
■ Kultursensible Wertevermittlung über das Leben und     
   Arbeiten als Frau in Deutschland 
 
■ Selbstreflexion und berufliche Perspektiventwicklung 
 
■ Integration in Arbeit 
INHALTE 
 
■ Structogram-Training (Stärken- und Potenzialanalyse) 
 
■ Die deutsche Arbeitswelt & ich als Frau 
        
■ Gast-Gesprächspartnerinnen, die ebenfalls vor Jahren  
   nach Deutschland geflüchtet sind und über    
   Unterschiede zu ihrer Heimatmentalität berichten 
 
■ Berufsorientierung: Betriebe unterschiedlicher  
   Branchen stellen sich vor  
 
■ Sprachförderung 
 
■ Bewerbungstraining 
 
■ Praxis-Zeit: Praktika in Betrieben     
 
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ Frauen mit Fluchthintergrund 
    ab Sprachniveau A1 
 
■ Dauer 
 □ 4 Monate 
 
■ Kurssprache 
 □ Arabisch, Englisch und Deutsch 
 
■ Förderungsart 
 □ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
              (AVGS) 
 
Berufliche Qualifizierung

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster 
34
IX. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
ZIELE 
 
■ Wiedererlangung und Erhaltung der  
   Beschäftigungsfähigkeit 
 
INHALTE 
 
■ Erlernen von Schlüsselqualifikationen,  
   Heranführung an den Arbeitsmarkt  
 
■ Beschäftigungsfelder: 
 □ Archiv 
 □ Büro 
 □ Verwaltung 
 □ Umweltschutz  
           □ Grünflächen 
 □ Handwerk 
 □ Hauswirtschaft 
 □ Betreuung 
 □ Logistik 
  
■ ggf. in Kombination mit berufsbezogener  
   Sprachförderung 
        
INFORMATIONEN 
 
■ Zielgruppe 
 □ Migrant(inn)en ab  
              Sprachniveau A2 
 
■ Dauer 
 □ 6 Monate, ggf. Verlängerung um 3  
              Monate 
 
■ Zugang 
 □ Jobcenter Münster

Impressum
Jobcenter der Stadt Münster
Büro der Amtsleitung
Ludgeriplatz 4   
48151 Münster
 
Tel.: 0251 / 492 9001
Mail: Jobcenter-Amtsleitung@stadt-muenster.de
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Büro der Geschäftsführung
Martin-Luther-King-Weg 22
48155 Münster
Tel.: 0251 / 698 205
Mail: Ahlen-Muenster.BGF@arbeitsagentur.de

Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster

Beschlussvorlage

54381 Zeichen

V/0137/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im 
Jobcenter der Stadt Münster / Förderung der beruflichen Entwicklung und Inklusion – 
Eckpunktepapier und gemeinsames Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm der Agentur für 
Arbeit und der Stadt Münster für geflüchtete Menschen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
27.04.2016 Integrationsrat Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das in der Begründung dargestellte Vorhaben “Förderung der beruflichen Entwicklung und 
Inklusion / Leistungen der Grundsicherung für Arbeit (SGB II) für geflüchtete Menschen im 
Jobcenter der Stadt Münster“ sowie die in der Begründung dargestellten Rahmenbedingu n-
gen, unter denen Leistungen für Flüchtlinge durch das Jobcenter gewährt werden können , 
werden zur Kenntnis genommen. 
2. Das durch die Stadt Münster gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster erstellte 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für geflüchtete Menschen in Münster (Anlage) wird 
beschlossen.  
3. Der wirkungsorientierten Ausrichtung sowie  der organisatorischen Aufstellung zur Gewä h-
rung von Leistungen für geflüchtete Menschen im Jobcenter Münster wird zugestimmt. 
4. Das Jobcenter der Stadt Münster wird beauftragt, das wirkungsorientierte Vorhaben im Di a-
log mit den politisch Verantwortlichen der Stadt Münster weiterzuentwickeln, zu operationali-
sieren und regelmäßig über die erzielten Erfolge und Nichterfolge zu berichten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0137/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Jürgensmeier 
Ruf: 
492-9003 
E-Mail: 
Juergensmeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0137/2016 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
Aufwand 
 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Zeile im Erge b-
nisplan  Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
15  Transferaufwendungen 2016 768.000,00 1. Tranche* 
06  Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2016 768.000,00 1. Tranche 
* Eine 2. Tranche soll im April 2016 ausgekehrt werden.  
 
 
Begründung: 
 
1. Einleitung 
 
Seit Anfang 2015 bewegt kaum ein Thema die Menschen in Deutschland und Europa so sehr wie der 
große Zustrom von geflüchteten Menschen aus Kriegs - und Krisenländern sowie aus Ländern mit 
schlechter wirtschaftlicher Perspektive. Die Versorgung und Inklusion der nach Deutschland geflüc h-
teten Menschen stellt Politik, Verwaltung und Gesellschaft aktuell und künftig vor große Herausforde-
rungen. Neben Grundbedürfnissen, deren Befriedigung gewährleistet werden muss, geht es gleic h-
zeitig auch darum, geflüchteten Menschen eine gesellschaftliche Teil habe im umfassenden Sinne zu 
ermöglichen. Viele Institutionen und Personen bringen sich dafür auf die ihnen bestmögliche Art und 
Weise ein.  
 
Auch das Jobcenter der Stadt Münster ist gefordert, diese Herausforderungen im Rahmen seiner 
Leistungen der Grunds icherung für arbeitsuchende geflüchtete Menschen anzunehmen. Ziel ist es, 
ein geeignetes Konzept für die Weiterentwicklung der Erwerbsbiographien der zu erwartenden Adres-
sat(inn)engruppe zu erarbeiten und zu operationalisieren.   
Dieses Konzept wird sowohl  dem Auftrag des Jobcenters, seinen bisherigen Erfahrungen in der A r-
beit mit erwerbsfähigen Migrant(inn)en, aktuellen Forschungsständen als auch der aktuellen strukt u-
rellen Ausgangslage und den (bislang vermuteten) Anliegen seiner zukünftigen Kundinnen und  Kun-
den Rechnung tragen. Mit seinen Zielen, Strategien und Aktivitäten schlägt es einen plausiblen B o-
gen (Wirklogik) zwischen der im Handlungsfeld von Sozial - und Arbeitsmarktpolitik derzeit bestehe n-
den Herausforderung und dem guten Zustand, in dem sich di e nach Münster geflüchteten Menschen 
und die Bestandgesellschaft Münsters zukünftig befinden sollen. Hierbei wird ausdrüc klich betont, 
dass zur Bestandgesellschaft Münsters auch diejenigen Menschen zählen, die b ereits jetzt und z. T. 
seit vielen Jahren Kun d(inn)en des Jobcenters Münster und vielfach von Ausgrenzung b edroht bzw. 
sogar schon betroffen sind.  
 
Um einen Entwicklungsrahmen für die Weiterentwicklung, Operationalisierung und Evaluation des 
hier beschriebenen Vorhabens zu schaffen, wird das Vorhabe n als Projekt deklariert. Seine Lau fzeit 
soll zunächst drei Jahre betragen. Das Vorhaben wird auf allen zentralen Ebenen wirkungsor ientiert 
gesteuert und realisiert werden. Die in dieser Vorlage vorgestellten inhaltlichen und organisatorischen 
Eckpunkte werden in der Phase der Konzeptentwicklung unter Beteiligung der Adre ssat(inn)en des 
Vorhabens sowie der politischen Vertreter(innen) und des Beirates des Jobcenters Münster we iter 
ausgebaut. Die Genannten sind angesprochen, sich kritisch und unterstützend i m Kontext der (We i-
ter-)Entwicklung der Vorhabenziele und der Indikatoren zur Messung des Ziele rreichungsgrades (des 
Erfolges) einzubringen. Das gewählte dialogische Verfahren soll sicherstellen, dass der vom Jobce n-
ter eingeschlagene Weg von den relevanten Stakeholdern mitbegleitet und –gestaltet werden kann.

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Im Projektverlauf kommt dem Schnittstellenmanagement eine hohe Qualitätsrelevanz zu. Daher ist 
während der Laufzeit eine systematische Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, dem Sozia lamt 
sowie anderen städtischen Ämtern sicherzustellen.  
 
Mit einem weiteren Akteur, der Agentur für Arbeit, findet bereits eine enge Kooperation statt. Das g e-
meinsame Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für geflüchtete Me nschen in Münster (s. Anlage 
zu dieser Vorlage) gi bt Auskunft darüber, auf welche Förderangebote zur beruflichen En twicklung 
geflüchtete Menschen in 2016 zurückgreifen können.  
 
Auf der Netzwerkebene geht es darum, die Zusammenarbeit zwischen den an der Inklusion von g e-
flüchteten Menschen beteiligten Inst itutionen und Personen durch verbindliche Kooperat ionen so zu 
optimieren, dass alle Kund(inn)en des Jobcenters möglichst passgenau die von ihnen benötigten U n-
terstützungen erhalten können. Bereits bestehende Netzwerke werden für dieses Anliegen einbez o-
gen.  
 
Es ist zu erwarten, dass die Vorbereitungen für das Projekt „ Leistungen der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcenter der Stadt Münster  / Förderung der 
beruflichen Entwicklung und Inklusion“ bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein werden und dem 
zuständigen Ausschuss sowie dem Integrationsrat anschließend eine tiefergehende und mit Indikat o-
ren zur Erfolgsmessung ausgestattete Projektbeschreibung zur Beschlussfassung vorg elegt werden 
kann. Der Start des Vorhabens soll im Herbst 2016 sein.  
 
Im Vorgriff auf die sich in Arbeit befindende Darstellung gibt die nachstehende Projek tskizze einen 
groben Überblick über die Eckpunkte des Vorhabens. 
 
 
2. Kurzbeschreibung des Projektes 
 
Das Jobcenter erfüllt mit dem Vorhaben seinen im SGB II begründeten und im Rahmen seiner Zie l-
vereinbarungen mit Kommune und Land bestätigten Auftrag, geflüchtete Menschen, sofern sie e r-
werbsfähig sind und Leistungen nach dem SGB II beziehen, dabei zu unterstützen, einen nachhalt i-
gen Weg aus dem Leistun gsbezug heraus zu finden und zu realisieren. I. d. R. geschieht dies durch 
die Aufnahme von Erwerbsarbeit.  
Zentrale Elemente des Vorhabens sind zum einen eine ressourcen - und anliegenorientierte Beratung 
und Bildung zur beruflichen Entwicklung, die Schaff ung von Zugängen zu Leistungen nach § 16a 
SGB II sowie die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt und zum anderen die Akquise von 
Beschäftigungsoptionen. Der dritte Baustein des Vorhabens beinhaltet die Anstrengu ngen, die auf 
eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes in Münster abzielen.  
Der Mehrwert des Projektes besteht darin, dass die vorstehend genannten Pflichtaufgaben wirkung s-
orientiert bewältigt werden sollen, d. h. , sie werden mit Qualitätszielen, Strategien und Akt ivitäten 
„hinterlegt“, von denen die Projektbeteiligten annehmen, dass sie für alle Adressat(inn)engruppen des 
Projektes nachweislich nützlich sind. 
 
Das Projekt ist auf arbeitsmarktliche Integration und weitergehend auf Inklusion ausgerichtet, welches 
bekanntermaßen bereits als Pr inzip der sozialen Inklusion in der UN -Behindertenrechtskonvention 
verankert ist. Inklusion im Projekt des Jobcenters meint „gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe, 
die durch die Einbindung von Menschen in die wechselseitigen Sozialbeziehungen der ge sellschaftli-
chen Arbeitsteilung, durch Reziprozität in Verwandtschaft und Bekanntenkreisen sowie die Zuerke n-
nung und Materialisierung von (persönlichen, pol itischen und sozialen) Bürgerrechten gewährleistet 
wird.“1 Die Begriffe „Integration“ und „Inklusion “ unterscheiden sich auch dadurch, „dass Integration 
von einer vorgegebenen Gesellschaft ausgeht, in die integriert we rden kann und soll, Inklusion aber 
erfordert, dass gesellschaftliche Verhältnisse, die exkludieren, überwunden werden müssen.“ 2  Dies 
ist bedeutsam, da in vielen gesellschaftlichen Handlungsfeldern - wie z. B. dem Arbeitsmarkt - Aus-
                                                
1 Vgl. Inklusion und Weiterbildung, Hrsg, Martion Konauer, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, 2010, S. 17. 
2 Vgl. Inklusion und Weiterbildung, Hrsg, Martion Konauer, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, 2010, S. 55f.

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grenzungen institutionalisiert und mite inander verkettet und deshalb vielfach schwer wahrzunehmen 
und abzubauen sind. Eine Reduzierung von Exklusion scheint durch  ausschließlich individuelles Ge-
gensteuern nicht möglich zu sein.   
 
Um Inklusion zu befördern und Exklusion zu mindern, liegen die Ziele, Strategien und Aktiv itäten, die 
das Jobcenter in diesem Zusammenhang entwickeln und gemeinsam mit der Politik festl egen wird, 
auf den Ebenen, auf denen sich sowohl die geflüchtete Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. 
SGB II sind, potenzielle Arbeitgebende als auch die Bestandsgesellschaft bewegen. Eine kulturse n-
sible und genderadäquate Ausgestaltung des Vorhabens i st selbstverständlich – wohlwissend, dass 
damit erhebliche Anstrengungen verbunden sein werden.  
 
Das Vorhaben wird wirkungsorientiert gesteuert. Unter Wirkungen werden Veränderungen versta n-
den, die durch die Arbeit des Jobcenters bei ihren Adressat(inn)en , und dort auf den Ebenen von 
Wissen, Haltung, Handeln sowie im Lebensumfeld und damit letztendlich auch in der Gesellschaft 
initiiert und erreicht werden. „Erwünschte Wirkungen werden als konkrete Ziele formuliert, an denen 
sich die gesamte Arbeit des Projektes ausrichtet.“3 Erfolg und Misserfolg werden definiert und im Kon-
text eines projektbegleitenden Monitorings und einer abschließende Evaluation betrachtet. So ist zum 
einen sichergestellt, dass Korrekturbedarfe im laufenden Prozess erkannt werden und g gf. umg e-
steuert werden kann. Zum anderen wird die Gesamtbetrachtung des Vorhabens aber auch wertvo lle 
Hinweise dazu geben, ob der mit diesem Projekt eingeschlagene Weg des Jobcenters, Wirkungsor i-
entierung in die Alltagsarbeit zu implementieren, ein zielfüh render Ansatz ist. Es kann auf erste gute 
Erfahrungen aus der wirkungsorientiert angelegten Arbeit des Perspektivzentrums des Jobce nters 
aufgebaut werden. Im Kapitel 8 werden – im Vorgriff auf das angekündigte Projektkonzept – beispiel-
haft mögliche Projekt ziele aufgeführt. Es wird auf relevante Steuerungsaspekte des Vorhabens hi n-
gewiesen.   
 
 
3. Beschreibung der Ausgangssituation 
 
3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen 
 
Bei geflüchteten Menschen wird unterschieden zwischen: 
 Asylbewerber(inne)n mit einer Aufenthaltsgesta ttung (Menschen, deren Asylverfahren noch 
nicht abgeschlossen ist)4; 
 Geduldeten (Menschen, deren Asylantrag i.d.R. abgelehnt wurde, deren Abschiebung aber 
ausgesetzt ist); 
 anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis (Menschen, über deren Asylantrag p ositiv 
entschieden wurde) 
 und anerkannten Flüchtlingen, die keine Asylberechtigten sind.  
 
Die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Leistungsansprüche sowie Zuständigkeiten für Lei s-
tungsgewährung, Arbeitsförderung und Arbeitsmarktintegration von geflü chteten Menschen lassen 
sich wie folgt zusammenfassen: 
 
Personen-
gruppe 
Stand im 
Asylverfahren 
Aufenthalts-       
situation Leistungen Arbeitsmarkt- 
Zugang 
Arbeitsförderung  
durch 
Asylbewer-
ber/Innen 
Asylantrag 
gestellt 
(Verfahren läuft) 
Aufenthalts-
gestattung 
Asylbewerber-
leistungsgesetz 
(Sozialamt) 
Wartefrist 
3 Monate und 
Vorrangprüfung 
SGB III 
(Agentur für Arbeit) 
Geduldete 
 
Asylantrag 
abgelehnt 
(Abschiebung 
ausgesetzt) 
Duldung 
Asylbewerber-
leistungsgesetz 
(Sozialamt) 
Wartefrist 
3 Monate und 
Vorrangprüfung 
SGB III 
(Agentur für Arbeit) 
                                                
3 Vgl. „Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“ von Phineo in Kooperation mit der Bertel s-
mannstiftung, 2. Auflage 2014. 
4 Hinzu kommen Personen, die noch nicht über eine Aufenthaltsgestattung verfügen, sondern über eine „Bescheinigung über die Meldung 
als Asylsuchender“ (BüMA). Die BüMA hat rechtlich die Wirkung einer Aufenthaltsgestattung.

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Asylberechtig-
te anerkannte 
Flüchtlinge 
Asylantrag 
bewilligt 
Aufenthalts-
erlaubnis 
SGB II  
(Jobcenter) uneingeschränkt SGB II 
(Jobcenter) 
Anerkannte 
Flüchtlinge, 
die keine 
Asylberechtig-
ten sind  
Schutz über 
Kontingent, 
Genfer Konven-
tion oder sub-
sidiär 
Aufenthalts-
erlaubnis 
SGB  II  
(Jobcenter) 
Nach Erlaubnis 
durch die Auslän-
derbehörde 
SGB II 
(Jobcenter) 
 
Für anerkannte geflüchtete Menschen, also diejenigen, die Leistungsberechtigte i. S. des SGB II sind, 
besteht ein uneing eschränkter Arbeitsmarktzugang für die Dauer der erteilten Aufenthaltse rlaubnis. 
Eine Zustimmung von Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit sowie eine Vo rrangprüfung5 
sind nicht notwendig. Auch die Absolvierung einer Ausbildung und die Aufnahme eine r selbständigen 
Tätigkeit sind erlaubt. Des Weiteren haben anerkannte Flüchtlinge mit A nspruch auf Leistungen der 
Grundsicherung uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Arbeitsförd erung nach dem SGB 
II6. Weiterführende Informationen hierzu sind bei verschiedenen Institutionen abrufbar.7 
 
3.2. Bleibeperspektiven der Flüchtlinge und Übergänge in das SGB II 
 
Mitte März 2016 waren 4.079 geflüch tete Menschen aus insgesamt 43 Nationen in kommunalen Ein-
richtungen / Wohnungen der Stadt Münster untergebracht. Davo n waren rund 42 % weiblich und 58 
% männlich. In welchem Umfang und wann diese Menschen zu Kund (inn)en des Jobcenters werden, 
hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Asylanträge durch das Bundesamt für Migr ation und 
Flüchtlinge8 sowie von der aus den  Asylverfahren resultierenden Schutzquote 9 ab und lässt sich nur 
grob einschätzen.  
 
So stammen 2.326 Menschen aus den acht häufigsten Herkunftsländern mit hoher Bleibeperspektive 
bzw. Schutzquote10. Davon sind 892 (38,3 %) im Alter von 0 – 14 Jahren, 475 (20,4 %) im A lter von 
15 – 24 Jahren und 959 (41,2 %) über 25 Jahre. Die größte Gruppe der geflüchteten Me nschen aus 
den genannten acht Ländern bilden die Syrer(innen) mit 54 %. 
Seit dem 01.01.2015 sind bereits 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus den  genannten acht 
häufigsten Herkunftsländern in den Leistungsbezug des Jobcenters der Stadt Münster eingemündet. 
 
Für die Jobcenter stellt jedoch grundsätzlich auch das Wanderungsverhalten der anerkannten Flücht-
linge ein wichtiges Kriterium für jegliche Pro gnose dar. Die bisherigen Erfahrungen mit Immigration s-
strömen sprechen dafür, dass Flüchtlinge, die während des Anerkennungsverfahrens noch mit Res i-
denzpflicht in ländlichen Gebieten untergebracht sind, mit Erhalt einer Aufenthaltse rlaubnis in Städte 
abwandern, wo bereits vorhandene Communities Gemeinden aus den Herkunftsländern aus Sicht der 
Flüchtlinge soziale Anknüpfungspunkte bieten und bessere Jobchancen vermutet werden 11. Konkrete 
Vorhersagen für Münster lassen sich hierzu allerdings nicht treffen. 
                                                
5 Hierbei wird geprüft, ob die Stelle nicht durch eine(n) Deutsche(n), EU-Staatsbürger(in) oder andere(n) ausländische(n) Staatsbürger(in) 
mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden kann. 
6 Die individuellen Fördervoraussetzungen sind, wie bei allen Leistungsberechtigten, im Einzelfall zu beachten. 
7 Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen von Aufenthaltstitel, Arbeitsmark tzugang und Arbeitsförderung sind u.a. 
über die Bundesagentur für Arbeit erhältlich. Das Bundesamt für Flüchtlinge liefert umfangreiche Information en und Statistiken auf seiner 
Webseite und in zahlreichen Veröffentlichungen.  
8 Voraus. zu Mai wird in Münster eine Außenstelle des BAMF den Dienst aufnehmen. In der Außenstelle sollen zum einen Asylanträge mit 
klarem Sachverhalt innerhalb von 48 Stunden entschieden werden. In einem weiteren Bereich sollen komplexere Fälle bearbeitet werden.  
9 Die Schutzquote weist den Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlingsschutz und Feststellungen eines Abschiebever-
bots innerhalb eines Zeitraums bezogen auf die Gesamtzahl der diesbzgl. Entscheidungen  im betreffenden  Zeitraum aus und wird hier 
differenziert nach Herkunftsländern betrachtet. 
10 Syrien, Irak, Afghanistan, Nigeria, Iran, Pakistan, Eritrea und Somalia. 
11 Vgl. “Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren – Aufgabe der Jobcenter“, Bundesnetz Jobcenter, Januar 2016.

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3.3. Qualifikationsprofile und Rahmenbedingungen der Flüchtlinge 
 
Bislang liegen keine verlässlichen und umfassenden Aussagen zum beruflichen Profil der Gruppe der 
aktuell geflüchteten Menschen vor12. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit geflüchte-
ten Menschen können jedoch vorsichtig nachfolgende Annahmen formuliert werden: 
 
Derzeit ist nicht bekannt, wie viele Flüchtlinge Qualifikationen bzw. erforderliches Qualifikationspoten-
zial für den zunehmend anspruchsvollen und fachkräfteorientierten deuts chen Arbeitsmarkt mitbri n-
gen.  
 
Ein Teil der geflüchteten Menschen möchte offensichtlich möglichst schnell und unter Verzicht auf 
eine qualifikationsadäquate Stelle bzw. eine zukunftsorientierte Qualifikation Arbeit finden. Es ist zu 
vermuten, dass diese E instellung etwas mit dem Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit, den h o-
hen Kosten der Flucht und einer damit sicher oft einhergehenden Verschuldung und der Verso r-
gungspflicht gegenüber zurückgebliebenen Angehörigen im Herkunftsland zu tun hat.  
 
Da vermutlich viele der geflüchteten Menschen  bei ihrer Einreise nicht über ausreichende Deutsc h-
kenntnisse für eine arbeitsmarktliche und soziale  Teilhabe verfügen, wird eine intensive Vermittlung 
von Sprachkenntnissen, ggf. auch Alphabetisierung, dem beruflichen Q ualifizierungs- und Inklusions-
prozess vorgeschaltet werden bzw. diesen begleiten  müssen. Damit die vorgehalt enen Sprachkurse 
erfolgreich genutzt werden können, ist es an dieser Stelle von großer Bedeutung, auch die Sprache r-
werbskompetenzen der geflüchteten Menschen in den Blick zu nehmen und zu entwickeln bzw. we i-
terzuentwickeln. 
 
Die Rahmenbedingungen, unter denen geflüchtete Menschen i. d. R. derzeit leben, sind sehr komplex 
und bieten z. T. nur eine instabile Plattform für eine berufliche Entwicklung. Di es gilt u. U. auch im 
Hinblick auf die psychische und physische Leistungsfähigkeit und auf die Arbeits - und Beschäft i-
gungsfähigkeit der zu uns geflüchteten Menschen. Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach Lei s-
tungen i. S. des § 16a SGB II – im Hinblic k auf psychosoziale Beratung und Kinderb etreuung –
steigen und zugleich drängender werden wird. Die Frage wird sein, welche Haltungen Betroffene und 
Bestandgesellschaft angesichts des vielleicht deutlich verspürten Mangels an Re ssourcen und den 
daraus ableitbaren Bedürfnissen nach Entlastung entwickeln. Eine der zentralen Aufgaben scheint es 
deshalb zu sein, auf beiden Seiten Potenziale und Ressourcen (wieder-)zu entdecken, weiterzuentwi-
ckeln und zu schöpfen, damit Inklusion trotz der gegebenen und wahrgenom menen Belastungen ge-
lingt.  
 
3.4. Ausgangssituation auf dem münsterschen Arbeitsmarkt  
 
Hinsichtlich der Auswirkungen der Flüchtlingsmigration auf die Arbeitslosen - und Beschäftigungsquo-
te sowie der generellen Integrationsaussichten von geflüchteten Menschen tr ifft das Institut für A r-
beitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) folgende Aussagen13: 
 In den vergangenen Jahren sind die Beschäftigungsquoten der ausländischen Bevö lkerung in 
Deutschland deutlich gestiegen und die Arbeitslosenquoten gesunken. Die Flüchtlingsmi grati-
on führt aber zu sinkenden Beschäftigungsquoten und schrittweise zu steigender Arbeitslosi g-
keit der ausländischen Bevölkerung. 
 Bei einem Zuzug von jeweils 1 Mio . Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 ergibt sich  im 
Vergleich zu einem Szenario ohne Flüchtlingsmigration bundesweit eine zusätzliche Arbeitslo-
sigkeit von +130.000 Personen. 
 Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen im 
Zuzugsjahr unter 10 % liegt. Sie steigt auf knapp 50 % fünf Jahre nach dem Zuzug. 
 
                                                
12 Vgl. u.a. „Was wir über Flüchtlinge (nicht) wissen. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur Lebenssituation von Flüchtlingen in 
Deutschland. Eine Expertise im Auftrag der  Robert-Bosch-Stiftung und des SVR-Forschungsbereichs“. Januar 2016. 
13 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Aktuelle Berichte, Nr. 14/2015.

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Der münstersche Arbeitsmarkt ist geprägt durch  eine spezifische dienstleistungsorientierte arbeits-
marktliche Infrastruktur. Dies spiegelt sich auch in der Verteilung der Beschäftigten nach Wirtschaft s-
bereichen wider: Hier dominiert der Dienstleistungssektor mit fast 86 % vor dem produzierenden Sek-
tor. Ca. 70 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster arbeiten als Fachkräfte oder 
Spezialist/innen, nur ca. 12 % üben dagegen Helfertätigkeiten aus.  
 
Das Angebot an geeigneten Helferstellen f ür nicht oder gering qualifizierte Arbeitnehmende bzw. A r-
beitsuchende mit komplexen Rahmenbedingungen und eingeschränkter Leistungsfähigkeit ist geri n-
ger als die Nachfrage. Verallgemeinernd und vorsichtig kann formuliert werden, dass es auch in 
Münster keinen inklusiven Arbeitsmarkt gibt und das Diversity Management im Personalbereich vieler 
Unternehmen qualitativ  z. T. noch sehr ausbaufähig ist.  
 
 
4. Herleitung des Projektes  
 
Existenzsichernde Arbeit wird in unserem Kulturkreis als zentraler Baustein gesel lschaftlicher Teilha-
be verstanden. Aus dem vorstehenden kurzen Problemaufriss ist jedoch ableitbar, dass es nicht ein-
fach sein wird, geflüchteten Menschen Optionen für existenzsichernde Beschäftigung zu eröf fnen. 
Der Wettbewerb, in dem sie mit anderen Bewerbenden stehen, ist sehr hart und verlangt von ihnen u. 
U. auch eine enorme Konzessionsbereitschaft im Hinblick auf annehmbare und zumutb are Arbeit. In 
vielen Fällen – vor allem immer dann, wenn eine Anpassungsqualifizierung oder grundlegende beru f-
liche Ausbildung nicht gewünscht oder möglich ist - wird ihnen vermutlich nichts anderes übrig ble i-
ben, als sich zunächst um sog. (i. d. R. nicht gut bezahlte und darüber hinaus nicht im erforderlichen 
Maße zur Verfügung stehende) Helferstellen zu bemühen. Damit l aufen sie gleichzeitig jedoch G e-
fahr, in eine Sackgasse einzumünden und letztendlich doch vielleicht einen Platz als Langzeitlei s-
tungsbeziehende im SGB II einnehmen zu müssen und später mit Altersarmut konfrontiert zu werden. 
Deshalb ist im Sinne des SGB II und im Interesse der gesamtstädtischen Zielsetzung sicherzustellen, 
dass es ausreichend und geeignete Optionen sowohl für berufliche Weiterentwicklung als auch eine 
Verbesserung und Sicherung der persönlichen Rahmenbedingungen gibt.  
 
Dazu bedarf es eine r Grundsicherung, die den Lebensunterhalt gewährleistet und einer adäquaten 
professionellen Ansprache, Beratung und Weiterbildung (auch zur beruflichen Entwicklung) sowie 
einer kompetenten und engagierten Unterstützung, die arbeitsweltliche Kontakte organi siert. Eine 
zentrale Bedeutung für den gesamten Prozess der weiteren Entwicklung kommt der Sichtbarm a-
chung, der Erfassung und der Messung von Kompetenzen zu. Auch diese Aufgaben sind so ad äquat 
zu erledigen, dass sie nicht exkludierend wirken. D. h., sie w erden im Projekt immer im Ko ntext von 
Potenzialentwicklung konzipiert und erledigt und erfüllen somit den Anspruch, wertschätzend zu sein. 
Darüber hinaus bzw. eben deshalb bedarf es einer intern und externen – d. h.,  ggf. auch rechtskreis-
übergreifenden - Verständigung und Kooperation, die das Ziel einer individuell höchstmöglichen Qua-
lifizierung / Ausbildung und bestmöglichen Inklusion von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt 
auf allen Ebenen, die für eine berufliche Weiterentwicklung von Bedeutung sind, unterstützt.  
 
 
5. Adressat(inn)en des Vorhabens 
 
Inklusion ist keine Einbahnstraße, sondern ein wechselseitig zu gestaltender Prozess, an dessen E n-
de sich beide, geflüchtete Menschen und Bestandgesellschaft , verändert haben werden. Daher zäh-
len zu den Ad ressat(inn)en des Vorhabens alle relevanten Akteur(inn)en dieses Zusamme nspiels. 
Aufgrund der arbeitsmarktlichen Ausrichtung des Projektes gehören auch regionale Unte rnehmen 
dazu.  
 
Die Adressat(inn)en des Vorhabens sind: 
 leistungsberechtigte, erwerbsfähige Menschen i. S. des SGB II , die in 2015 und 2016 nach 
Münster geflüchtet sind bzw. dies zukünftig tun werden 
o Flüchtlinge mit  Berufsausbildung/ Hochschulabschluss und/oder Berufserfahrung   
o (jugendliche) Flüchtlinge ohne abgeschlossene Ausbildung bzw. ohne Berufserfahrung

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o Flüchtlinge ohne Option der beruflichen Weiterbildung 
 Arbeitgebende / Unternehmerinnen und Unternehmer / Interessenverbände  
 Bestandsgesellschaft der Stadt Münster. 
 
 
6. Zielsetzung des Projektes 
 
Die übergeordnete Zielsetzung des Vorhabens lässt sich gut aus nachfolgend aufgeführtem Zitat des 
Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Displaced Persons der Parlamentarischen Versammlung 
des Europarates, März 2014 ableiten:  
„Finden Asylsuchende und Flüchtlinge erfolgreich Arbeit, dann nützt d as den Aufnahmegesellscha f-
ten. Der Staat muss weniger für soziale Unterstützung ausgeben. Der soziale Zusammenhalt wird 
gestärkt, denn Arbeit hängt eng mit anderen Integrationsbereichen zusammen. Für jeden Ei nzelnen 
ist Zugang zum Arbeitsmarkt wichtig. Arb eit hilft, das Selbstwertgefühl wi eder herzustellen. Arbeit ist 
entscheidend für menschliche Würde, sie erleichtert die Gesundung nach traumat ischen Erlebnissen, 
sie ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit.“14  
 
Das Vorhaben des Jobcenters wird wirkungsorientiert über Ziele gesteuert. Um jedoch verbindlich 
werden zu können, bedarf es dazu einer Konkretisierung des Vorstehenden. D. h., die vom Jobcenter 
erwünschten Wirkungen werden so formuliert, dass sich daran alle Strategien und Aktivit äten des 
Projektes ausrichten lassen. Letztere gelangen nur dann auf die Agenda von zu treffenden Entsche i-
dungen und auszuführenden Handlungen, wenn sie nachweislich der Zielerreichung dienen.  
Die unter Punkt 8 beispielhaft formulierten Ziele vermitteln einen ersten Eindruck von der zu entw i-
ckelnden Zielqualität.  
 
 
7. Aufbau- und Ablauforganisation 
 
Das Jobcenter Münster beabsichtigt die „Betreuung“ der geflüchteten Menschen in einem zentr alen 
Fachteam, einem „Jobcenter im Jobcenter“  (JiJ), sicherzustellen. Eine „Betreuung“ in sozialräumlich 
orientierten Fachstellen, wie im JiJ -Konzept vorgesehen, erscheint derzeit als nicht zie lführend, weil 
ein Großteil der Flüchtlinge noch nicht in eigenen Wohnungen, sondern in Übe rgangseinrichtungen 
lebt. Den Grundstock des neuen Fachteams bildet das Projektteam MAMBA 15 im Jobcenter, in dem 
geflüchtete Menschen bereits heute Kund(inn)en sind. Die Mitarbeitenden dort verfügen über die be-
nötigten fachlichen Kompetenzen und Netzwerkanbindungen. Abhängig von der zeitlichen Entwic k-
lung der Übertritte der Flüchtlinge in den Rechtskreis SGB II soll das geplante Fachteam sukzessive 
weiter personell aufgebaut werden.  
Die zukünftig geltende Wirkungsorientierung wird einem systematisch angelegten Entwicklungspr o-
zess in die Facharbeit des neuen Fachteams implementiert werden.  
 
7.1. Zugangssteuerung und Übergabemanagement  
 
Zum 02.11.2015 hat die Stadt Münster gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und wei-
teren Kooperationspartnern einen sog. Integration Point, angebunden an die städtische Erstaufnahme 
für Flüchtlinge, in der ehemaligen Oxford-Kaserne eingerichtet. Der Integration Point ist dabei als ers-
te Anlaufstelle mit Lotsenfunktion zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen ko nzipiert. Auch das 
Jobcenter Münster ist dort mit personelle n Ressourcen vertreten, um im Rahmen eines systemat i-
schen Übergangsmanagements sowohl in leistungsrechtlicher als auch in arbeit smarktlicher Hinsicht 
einen möglichst reibungsfreien Übertritt der geflüchteten erwerbsfähigen Leistung sberechtigten vom 
SGB III in das SGB II zu gewährleisten. Ziel ist es auch,  eventuell bereits eingeschlagene Integrat i-
onsprozesse ohne Verzögerungen und Irritationen i. S. der angestrebten Inklusion weiter zu führen. 
Durch die räumliche Nähe werden Synergieeffekte zwischen den Kooperationspartner(inne)n wirksam 
                                                
14 „Flüchtlinge und das Recht auf Arbeit“, Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Displaced Persons“ der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates, März 2014 
15 „Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland“.

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genutzt. Das Personal des Jobcenters im Integration Point wird in das neue Fachteam für geflüchtete 
Menschen integriert.  
 
Im Prozess der Zusteuerung von geflüchteten Menschen als Neukundinnen und Neukunden des Job-
centers ergeben sich Schnittstellen zum Sozialamt: Für die Leistungssachbearbeitung ist bei einem 
Rechtskreiswechsel am Wohnort Münster zwischen dem Sozialamt und dem Jobcenter ein verei n-
fachtes Antragsverfahren vereinbart: Bei Einstellung der Leistungen nach dem A sylbewerberleis-
tungsgesetz wird bereits im Sozialamt anhand der dort vorliegenden Daten ein formloser Antrag auf 
SGB-II-Leistungen vorbereitet und ein Stammblatt erzeugt. Für geflüchtete Menschen, die aus einer 
anderen Kommune nach Münster zuziehen, gilt dagegen das übliche Antragsverfahren. 
 
Die Kooperation mit der Agentur für Arbeit gestaltet sich folgendermaßen: Im Integrationsprozes s 
werden die bereits bei der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster erhobenen Daten zu Lebenslauf, A b-
schlüssen und Kompetenzen so wie ggf. bereits eingeleitete Integrationsstrategien im Rahmen des 
Übergabemanagements an das Jobcenter weitergeleitet. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle 
geflüchteten Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben werden, wä h-
rend des Bezugs von Asylbewerberleistungen auch von der Agentur für Arbeit „betreut“ worden sind, 
da die Teilnahme an dem Beratungs - und Förderangebot auf Freiwilligkeit beruht. Z udem sind die 
Mitarbeiterkapazitäten der Arbeitsagentur begrenzt. In diesen Fäll en sind die Daten im Jobcenter 
gänzlich neu zu erheben. Mitte März 2016 wurden durch die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster ca. 350 
geflüchtete Menschen im Integration Point Münster „betreut“. Die Zustimmung zur wechselseitigen 
Übermittlung der Daten zwischen der Agentur für Arbeit und den Ämtern der Stadt Münster, also auch 
dem Jobcenter, wird von den Flüchtlingen durch Unterzeichnung einer schriftlichen Einverständnise r-
klärung eingeholt. 
 
7.2. Fallsteuerung innerhalb des Beratungsprozesses im Fachteam für geflüchtete Menschen 
 
Um im Jobcenter -System anschlussfähig zu sein, orientiert sich die Fallsteuerung im Fachteam für 
geflüchtete Menschen an dem in der Abteilung Markt & Integration des Jobcenters geltenden Fal l-
steuerungssystem „fa:z“. Grundlage für die a rbeitsmarktliche Inklusion der Personengruppe der g e-
flüchteten Menschen ist, wie bei allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, eine umfassende „E r-
hebung“ der individuellen Voraussetzungen und Potenziale für Erwerbsarbeit.  
 
7.3. Beratungsverständnis 
 
Weil das Projekt erfolgreich sein soll, hat sich das Jobcenter dafür entschieden, die Beratung zur be-
ruflichen Entwicklung im Fachteam für geflüchtete Menschen als professionelle Intervention zu ve r-
stehen und zu gestalten. Das Beratungsverständ nis soll sich a n dem Ansatz orientieren, der bereits 
der Arbeit des Perspektivzentrums des Jobcenters zugrunde liegt: Er ist im Schwerpunkt mindestens 
lösungs-, ressourcen- und anliegenorientiert ausgerich tet. Für die Beratungsarbeit werden verbindl i-
che Qualitätsstandards festgelegt. Ob ein darüber hinaus gehendes systemisch -lösungsorientiertes 
Verständnis implementiert werden kann, wird sich in den nächsten Monaten im Rahmen der weiteren 
konzeptionellen Ausgestaltung und der Personalgewinnung herausstellen. Ggf. wird die  Arbeit der 
Jobcoaches durch Weiterbildung und Fallberatung zu flankieren sein.  
 
Wichtig ist, dass im Fachteam für geflüchtete Menschen  grundsätzlich die gesamte Bedarfsgemei n-
schaft (BG) in den Blick genommen und nach Möglichkeit durch einen Jobcoach beraten werden soll. 
Dabei sollen aber auch besonderen Bedarfe, z. B. von Eltern, die alleinerziehend sind oder Menschen 
mit Schwerbehinderungen und speziellen Belangen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 
den geflüchteten Menschen Rechnung getragen werden. 
  
7.4. Förderausrichtung  
 
Wie vorstehend bereits angeführt , ist zu erwarten, dass fü r die arbeitsmarktliche Inklusion  der g e-
flüchteten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine umfassende Unterstützung und Förderung 
notwendig sein wird. Hier gilt e s, kunden- und arbeitsmarktbezogen passgenaue Weiterbildungs- und

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V/0137/2016 
Beratungsangebote zu entwickeln und sinnvolle Dienstleistungsketten aufzubauen, die g eflüchteten 
Menschen angeboten werden können. B ereits vorhandene Angebote werden systematisch gesichtet 
und genutzt, wobei grundsätzlich das gesamte Regelinstrumentarium des SGB II und des SGB III zur 
Verfügung steht. Passgenaue – den besonderen Bedarfen der Kund(inn)en Rec hnung tragende – 
neue Förderangebote ergänzen das bestehende Portfolio. 
 
Die aktive För derung von leistungsberechtigten geflüchteten Menschen erfolgt nach den folgenden 
Prinzipien: 
 Es soll möglichst frühzeitig eine  praxisorientierte Lernstanderhebung und Kompetenzfeststellung 
erfolgen, welche die jeweilige Methodik des Lernens, die im Heimat land erworbenen Abschlüsse 
und Kenntnisse sowie  die beruflichen Wünsche und Interessen im Hinblick auf die Arbeitsau f-
nahme in Deutschland erfasst. Im Idealfall soll die Lernstanderhebung und Kompetenzfeststellung 
vor oder während des Besuchs eines Integrationskurses durchgeführt werden. 
 
 Die Anerkennung vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse soll möglichst frühzeitig in die Wege 
geleitet und unterstützt werden. Hierzu erfolgt eine enge Kooperation mit dem Netzwerk „Integr a-
tion durch Qualifikation“ (IQ -Netzwerk), welches an die Volkshochschule Münster angedockt ist. 
Entsprechend dem Antrag der SPD zur Vorlage V/0021/2016 – Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm des Jobcenters Münster 2016 – wird aktuell die Einführung weiterer Maßnahmen zur 
Anerkennung auslä ndischer Berufs - und Bildungsabschlüsse geprüft. Diese könnt en entweder 
jobcenterintern oder durch weitere Dritte durchgeführt werden. 
 
 Inaktive Zeiten sollen vermieden werden, um einerseits einen zügigen Integrations -
/Inklusionsprozess zu gewährleisten un d andererseits soziale Teilhabe durch Beschäftigung (im 
weitesten Sinne) zu ermöglichen. Dafür sollen z. B. die weiteren Schritte des Inklusion sprozesses 
bereits während der Teilnahme an einem Sprachkurs oder in einem Weiterbildungsangebot pe r-
spektivisch geplant und eingeleitet werden. Angebote Dritter, z. B. im Bereich Sport, Kunst, Kultur 
etc., werden im Rahmen der Kooperation mit  Netzwerkpartner/Innen auch für  geflüchteten Me n-
schen geöffnet. 
 
 Es sollen alle Möglichkeiten der Sprachförderung genutzt wer den (Integrationskurse des BAMF, 
Sprachkurse des Europäischen Sozialfonds (ESF), städtischer Spendentopf, Hochschulkurse, eh-
renamtliche Angebote). 
 
 Den Teilnehmenden an Integrationskursen und anderen Angeboten der Arbeitsförderung  soll 
flankierend ein sozialpädagogisches Coaching ebenso wie die Inanspruchnahme von kommuna-
len Eingliederungsleistungen gemäß §  16a SGB II angeboten werden, um die persönlichen und 
beruflichen Alltagskompetenzen zu stärken. 
 
 Die Teilnahme an Angeboten der aktiven Arbeitsförderung  soll mit der Vermittlung ver tiefender 
praxis- bzw. berufsorientierter Sprachkenntnisse einherge hen. Bei Aufnahme einer Ausbi l-
dung/Arbeit, eines Studiums oder einer Arbeitsgelegenheit/öffentlich geförderten Beschäftigung 
soll die Sprachförderung nach Möglichkeit fortgesetzt werden.   
 
 Angebote der Sprachförderung und Angebote der aktiven Arbeitsförderung werden durch die 
Vermittlung interkultureller Kompetenz und von Informationen zur deutschen Kultur und dem 
deutschen Sozial- und Bildungssystem ergänzt. 
 
 Die arbeitsmarktpolitischen Angebote sollen auf die Bedürfnisse der jeweiligen Flüchtlinge abg e-
stimmt sein, z.B. sind jugendliche Flüchtlinge zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Aufnahme 
einer betrieblichen Ausbildung vorzubereiten  oder die Rahmenbedingu ngen von Alleinerziehe n-
den zu berücksichtigen. 
 
 Angebote zur Kompetenzfeststellung und Qualifikation sollen soweit wie möglich in einem betrieb-
lichen Kontext stattfinden . Es geht darum Praxisnähe zu gewährleisten, den Flüchtlingen Einbl i-
cke in die reale Ar beitswelt und damit die Entwicklung eines belastbaren beruflichen Entwic k-

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V/0137/2016 
lungsziels zu ermöglichen, arbeitgeberseitige Barrieren bzgl. der Beschäftigung von Flüchtlingen 
abzubauen und eventuelle „Klebeeffekte“ für eine anschließende Übernahme in Beschäftig ung zu 
nutzen.  
 
 Unter Berücksichtigung der vorhandenen Potenziale soll die Beratung und Förderung der Lei s-
tungsberechtigten gemäß dem Leitsatz „Ausbildung bzw. Qualifikation vor kurzfristiger Integration“ 
erfolgen. Damit soll den geflüchteten Menschen  einerseits eine nachhaltige und existenzsicher n-
de Perspektive eröffnet und andererseits ein Beitrag zur Bewältigung des sog. „ Fachkräfteman-
gels“ geleistet werden. Die Qualifikation / Ausbildung soll an den Interessen und Fähigkeiten der 
Leistungsberechtigten sowie an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sein. 
 
 Die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitgebende werden erweitert. Die Arbeitge-
beransprache soll im Hinblick auf die Vermittlung der geflüchteten Adressat(inn)en in Praktika, Ar-
beits- und Ausbildungsverhältnisse intensiviert werden. Die Möglichkeiten der Beschäftigungsför-
derung (Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung, Einstiegsgeld, Einstiegsqualifizierung, ö f-
fentlich geförderte Beschäftigung etc.) sollen ausgeschöpft werden.  
 
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter „betreuen“ im Hinblick auf die Gruppe der geflüchteten 
Menschen bzw. Asylsuchenden grundsätzlich – wenn auch zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt - 
denselben Personenkreis und bedienen denselben Arbeitsmarkt. Deshalb stimmen sie sich hinsich t-
lich des Arbeitsmarkt - und Integrations-/ Inklusionsprogramms ab. Dazu gehört auch die Verständ i-
gung über das konkrete Angebotsportfolio (s. das gemei nsame Programm in der Anlage zu dieser 
Vorlage). Da auch die Agenturen fü r Arbeit und die Jobcenter in den umliegenden Kommunen übe r-
wiegend ähnliche Förderangebote anbieten werden, empfiehlt es sich, nur wenige Förderang ebote 
(Maßnahmen) zielgerichtet auszuschreiben und einzukaufen und den Großteil der Förderu ngen über 
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III  bzw. Bildungsgut-
scheine nach § 16 SGB II i.V.m. § 81 SGB III durchzuführen. 
 
 
7.5. Kooperationspartner(innen) 
 
Grundsätzlich kooperiert das Jobcenter Münster im Kontext seiner Arbeit mit  geflüchteten erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten (und ihren Bedarfsgemeinschaften) mit denselben Kooperation s-
partner(inne)n, mit denen es auch für alle anderen Kundinnen und Kunden zusammenarbeitet. Eine 
ganze Reihe von Einrichtungen ist jedoch für die Personengruppe der geflüchteten Menschen beson-
ders relevant. Diese Einrichtung gilt es bei der wirkungsorientierten Planung des Inklusion skonzeptes 
gemäß ihrer rechtmäßigen Aufgaben von vorneherein zu berücksichtigen und in der Durchführung 
konkret einzubinden bzw. Kooperationsvereinbarungen zu treffen: 
 
Einrichtung / Institution 
 
Aufgaben / Schnittstellen 
Sozialamt - Erstberatung in der Erstaufnahme für Flüchtlinge 
- Zusteuerung zum Integration Point 
- Beratung und Multiplikatorenfunktion für die Sozi-
alen D ienste in den dezentralen Flüchtlingsei n-
richtungen 
- Unterstützungs- und Koordinationsleistungen für 
Flüchtlinge in den dezentralen Flüchtlingseinric h-
tungen 
- Vermittlung weiterer Begleitung und Unterstü t-
zung (z. B. durch Ehrenamtliche) 
Amt für Kinder, Jugend und Familien - Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtli n-
ge 
- Beratung zu Kinderbetreuungsbedarfen (komm u-
nale Eingliederungsleistungen) 
- Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen

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Rechts- und Ausländeramt - Erteilung der Arbeits - und Ausbildungsberecht i-
gung 
- Information zu ausländerrechtlichen Regelungen 
und Neuerungen 
Agentur für Arbeit - Erstes arbeitsmarktliches Profiling und Einleitung 
einer Integrationsstrategie 
- Erste Fördermaßnahmen 
- Übergabemanagement im Integration Point 
(Übergabevermerk, Unterlagen) 
- Berufsberatung 
Amt für Schule und Weiterbildung - Clearingstelle für schulpflichtige Flüchtlinge (Fest-
legung der zu besuchenden Schulform) 
- Bildungsberatung International  
- Kooperation zum Übergang Schule – Beruf 
- Lernförderung (Bildung und Teilhabe) 
Volkshochschule / IQ-Netzwerk - Sprachförderung 
- Anerkennungsberatung und Kompetenzfestste l-
lung 
Gesundheitsamt - Feststellung von Leistungsfähigkeit für die A r-
beitsmarktintegration 
Dezernat für Migration und Interku l-
turelle Angelegenheiten (MIA), inkl. 
Kommunales Integr ationszentrum 
(KI) 
- Konzeptentwicklung und –umsetzung 
- Migrationsleitbild 
- Schnittstelle zu Migrantenselbstinformationen 
- Vernetzung zu „Integration durch Bildung“ 
- Vernetzung zu „Integration als Querschnitt“ 
Integrationsrat - Information und Beratung 
- Interessensvertretung für Migrant/Innen 
Migrantenberatungsstellen - Stadtteilbezogene Beratung sowie fremdsprachl i-
che Schwerpunkte 
- Unterstützung und Beratung bei der Arbeitssuche 
(Bewerbungen, Vorstellungsgespräche) 
- Beratung über Qualifizierung, Weiterbildung und 
Sprachkurse 
- Beratung und Unterstützung in besonderen L e-
benslagen 
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behö r-
den (Antragsstellungen, Rechte und Pflichten 
etc.) 
- Unterstützung bei der Organisation von Kinderbe-
treuung 
GGUA - Beratung von Flüchtlingen bei sog. Du blin-Fällen 
bzw. Schwierigkeiten im Asylverfahren;   
Projekt MAMBA - Sozial- und aufenthaltsrechtliche Beratung 
- Arbeitsmarktliche Beratung 
- Schulung Ausländerrecht für Arbeitsmarktakteure 
Weitere freie Träger - Themen-/Zielgruppenspezifische Beratung und 
Unterstützung 
Bürgerstiftung, Ehrenamtler, Stad t-
teilinitiativen für geflüchtete Me n-
schen 
- Individuelle Unterstützungs - und Koordination s-
leistungen für Flüchtlinge  (auch im Hinblick auf 
Qualifizierung und Arbeit/Ausbildung) 
- Niederschwellige Sprachförderung 
Vereine - Freizeitaktivitäten 
- Soziokulturelle Teilhabe (u.a. über Bildung und 
Teilhabe)

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Kammern und Arbeitgeberverbände - Stellenakquise 
- Unterstützende Vermittlungsaktivitäten 
Wirtschaftsförderung Münster - Informationen für AG zum Thema Flüchtlinge und 
Arbeit 
- Plattform zur themenspezifischen AG-Ansprache 
- Beratung zur aktuellen Arbeitsmarktentwicklung 
- Unterstützende Vermittlungsaktivitäten 
- Nutzung bestehenden Angebote als zielgruppe n-
bezogene Plattform für die Bewerbung von A r-
beitsmöglichkeiten 
Hochschulen - Beratung von Studieninteressierten 
- Sprachkurse für Migrant/-innen mit Abitur 
Bildungs- und Beschäftigungsträger - Kenntnisfeststellung und Qualifikation 
- Entwicklung einer Tagesstruktur 
- Soziale Teilhabe 
Arbeitgebende - Kenntnisfeststellung und Qualifikation 
- Ausbildung 
- Beschäftigung 
 
 
8. Wirkungsorientierung des Vorhabens 
 
Wie vorstehend bereits mehrfach erwähnt, wird das Projekt des Jobcenters wirkungsorientiert g e-
steuert werden.  
Das Jobcenter plant die Wirkungen, die es mit seinem hier beschriebenen Vorhaben erzie len will, 
erreicht die von ihm beabsichtigte Wirkung und analysiert und verbessert die Wirkung, die erzielt wor-
den ist. Die in dieser Schrittfolge  (Steuerungskreislauf) zu erledigenden projektbezogenen Aufgaben 
werden vor Projektstart ermittelt und festgel egt. Sie sind Arbeitspaketen zugeordnet, die im Konzept 
des Vorhabens ausführlich dargestellt und im Projektverlauf realisiert werden. Die Ve rantwortung für 
die Erledigung der Steuerungsaufgaben, die Durchführung, Vernetzung und Ev aluation liegen beim 
Jobcenter. 
 
a. Das Jobcenter der Stadt Münster sorgt verbindlich dafür, dass ein wirkungsorientierter Steu e-
rungskreislauf eingehalten wird.  
b. Das Jobcenter der Stadt Münster sorgt dafür, dass alle Arbeitspakete wirkungsorientiert umg e-
setzt werden. Dabei orientiert es sich an der festgelegten Meilensteinplanung des Vorhabens.  
c. Das Jobcenter der Stadt Münster vernetzt seine Ziele, Strategien und Aktivitäten durchgängig mit 
den definierten Kooperationspartner/innen und Stakeholdern.  
d. Das Jobcenter der Stadt Münster  gewährleistet die administrative Leitung / Abwicklung des Pr o-
jektes. 
e. Das Jobcenter gewährleistet das Monitoring und die Evaluation des Projektproze sses und der 
Projektergebnisse. 
f. Das Jobcenter Münster kommuniziert systematisch und regelmäßig mit dem Dezernat V in Bezug 
auf Prozess und erzielte Wirkungen. 
g. Das Jobcenter gewährleistet den Transfer der Projektergebnisse und der Erfolgsstrategien. 
 
Um die Wirkungsziele, welche sich auf die Gesellschaft  und auf die Leben slagen der geflüch teten 
Menschen beziehen, be sser erfassen zu können, werden diese unter den Stichworten „ Impact“ und 
„Outcome“ beschrieben. Unter dem  Begriff „Out put“ ist das zu verstehen, was die Projek t-
partner(innen) im Projekt tun. „Input“ umfasst die Ressour cen, die in das Vorhaben ein gebracht wer-
den. Input und Output sind somit quasi die Voraussetzungen dafür, dass das Jobcenter in seinem 
Projekt überhaupt eine Wirkung erzielen kann.16 
                                                
16 Vgl. „Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“ von Phineo in Kooperation mit der Bertel s-
mannstiftung, 2. Auflage 2014

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1 Output – Aktivitäten finden wie geplant statt 
2 Output – Adressatengruppen werden erreicht 
3 Output – Adressatengruppen akzeptieren Angebote 
4 Outcome – Adressatengruppen verändern ihre Fähig-
keiten 
5 Outcome – Adressatengruppen verändern ihr 
Handeln 
6 Outcome  – Lebenslagen der Adressaten-
gruppen ändern sich 
7 Impact – Gesellschaft verändert 
sich  
 
 
Für die festzulegenden Ziele des Vorhabens gilt grundsätzlich,  
 dass sie möglichst klar und eindeutig formuliert sind. 
 dass das Jobcenter feststellen kann, ob die gewünschte Wirkung eingetreten ist oder nicht. 
 dass sie von allen Beteiligten inkl. Stakeholdern mitgetragen werden.  
 dass sie im Bereich des Erreichbaren liegen und  
 dass sie terminierbar sind. 
 
Die nachfolgend beispielhaft formulierten Ziele des Vorhabens sind als Anregungen für den im Ra h-
men der Konzeptentwicklung beabsichtigten Dialog zu verstehen. Zu jedem der vereinbarten Wirkzie-
le sind in einem nächsten Schritt verbindlich passende Indikatoren zu entwickeln, mit denen der Grad 
der Zielerreichung in ebenfalls zu vereinbarenden Intervallen „gemessen“ wird.  
 
 Outcome 
Veränderungen, die 
auf der Ebene von 
Wissen /  Einstellun-
gen eintreten 
Outcome 
Veränderungen, 
die auf der Ebene  
von Handeln ein-
getreten sind 
Outcome 
Veränderungen, die 
im Lebensumfeld 
eingetreten sind 
Impact 
Gesellschaft hat 
sich verändert 
geflüchtete 
Menschen 
Sie kennen die Grund-
lagen der deutschen 
Sprache und können 
diese angemessen 
anwenden. 
Sie kennen das System 
der Berufe und Berufs-
ausbildung in Deutsch-
land. 
Sie kennen die deut-
sche „Kultur“ der Ar-
beitgeberansprache. 
Sie kennen die Anfor-
derungen und Leistun-
gen des SGB II. 
Sie haben ihre eigenen 
(persönliche / berufli-
chen) Wünsche und 
Ziele entwickelt. 
Sie wissen, woran sie 
erkennen, inwieweit sie 
Sie sprechen im 
alltäglichen Leben 
häufiger Deutsch. 
Sie bewerben sich 
angemessen und 
selbständig im pas-
senden Zielberuf  
Sie haben eine 
Ausbildung oder 
Arbeit aufgenom-
men 
Sie „verhandeln“ 
besser mit ihren 
Ansprechpart-
nern/innen im Job-
center. 
Sie haben ihre 
Kindebetreuung 
organisiert und 
reflektiert, so dass 
beide Erziehungs-
Sie fühlen sich in die 
Bestandgesellschaft 
aufgenommen. 
Sie haben eigene per-
sönliche Netzwerke 
aufgebaut, die auch in 
die Bestandgesellschaft 
hineinreichen, die sie 
bei der Erreichung ihrer 
Ziele unterstützen. 
Sie nutzen Kinderbe-
treuungsangebote für 
ihre Kinder. 
Sie engagieren sich im 
Stadtteil, in dem sie 
wohnen.  
 
Leistungsberechtig-
te erwerbsfähige 
geflüchtete Men-
schen i. S. des SGB 
II fühlen sich als 
gleichwertige „Mit-
glieder“ der Stadt-
gesellschaft.

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ihre Ziele erreicht ha-
ben. 
Sie haben bei sich 
Ressourcen (wieder-
)entdeckt, die eine gute 
Ausgangsposition für 
Beruflichkeit sein könn-
ten. 
Sie kennen das Grund-
gesetz und haben sich 
dazu positioniert (z.B. 
im Hinblick auf die 
Geschlechterrollen, 
Demokratieverständ-
nis). 
usw. 
berechtigten einer 
Erwerbstätigkeit  
nachgehen können. 
 
münstersche 
Arbeitgeben-
de, Unter-
nehmen, 
Interessens-
verbände 
Sie erleben geflüchtete 
Menschen, die sie 
kennengelernt und / 
oder eingestellt haben, 
zunehmend als ge-
winnbringend für ihr 
Unternehmen.  
 
Sie haben mehr 
geflüchtete Men-
schen eingestellt. 
Sie engagieren sich 
in ihren Interes-
sensverbänden 
intensiver als zuvor 
für die Idee eines 
inklusiven Arbeits-
marktes. 
 
Unternehmen bieten 
geflüchteten Menschen 
durch die Anstellung 
mehr öffentliche Räu-
me für Teilhabe und 
demonstrieren auf 
diese Weise, dass die 
Bestandgesellschaft 
heterogen ist 
Münstersche Unter-
nehmen haben freie 
Arbeits- und Ausbil-
dungsplätze mit 
geeigneten Mitar-
beitenden besetzt 
und schätzen die 
beruflichen / per-
sönlichen Potenzia-
le von Menschen 
wertvoller ein als 
zuvor.  
 
 
Bestandsge-
sellschaft 
Die Menschen, die zur 
Bestandgesellschaft 
gehören, zeigen, dass 
sie nicht nur im Rah-
men von caritativem 
Engagement Interesse 
an geflüchteten Men-
schen haben, sondern 
sie als Persönlichkeiten 
wertschätzen. 
 
Mehr Menschen, 
die sich zur Be-
standgesellschaft 
zählen, engagieren 
sich als respektvolle 
Mentoren auf Au-
genhöhe für ge-
flüchtete Menschen. 
 
In öffentlichen Kultur-
räumen Münsters sind 
mehr geflüchtete Men-
schen wahrnehmbar 
als bisher.  
 
Die Stadt Münster 
ist eine Stadt der 
Vielfalt, in der Inklu-
sion (auch von 
Flüchtlingen) besser 
gelingt als zuvor. 
Die Bestandgesell-
schaft der Stadt 
Münster hat einen 
besseren Eindruck 
von den Potenzia-
len der Eingewan-
derten und betrach-
tet ihre Zuwande-
rung als Chance für 
städtische Weiter-
entwicklung. 
 
Output Auf dieser Ebene wird beschrieben, welche konkreten Dienstleistungen das Jobcenter der Stadt 
Münster für die drei vorstehenden Adressat(inn)engruppen erbringen wird. Sie werden qualitativ 
und quantitativ beschrieben. Im Focus wird die individuelle Beratung zur beruflichen Entwicklung 
durch Jobcoaches und „Dritte“ stehen.  
Input Die auf dieser Ebene zu beschreibenden Ziele beziehen sich insbesondere auf die Kategorien 
Personal, Räume, Finanzen. Der Umfang und die Qualität der einzusetzenden Ressourcen ori-
entieren sich bindend an den formulierten Wirkzielen auf den vorstehend beschriebenen Ebe-
nen.  
Um eine grobe Orientierung zu geben, kann an dieser Stelle, im Vorgriff auf eine detaillierte 
Darstellung der benötigten Ressourcen an anderer Stelle, formuliert werden, dass die Bundes-
regierung den Jobcentern zur Abdeckung von flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen im SGB 
II insgesamt zusätzliche 243 Mio. € für den Eingliederungstitel (EGT) und 325 Mio. € für den 
Verwaltungstitel (VT) zur Verfügung stellt. Dem Jobcenter Münster sind in einer ersten Tranche 
rd. 768.000 € (EGT) und rd. 999.500 € (VT) avisiert. Eine zweite Tranche soll im April ausge-
kehrt werden. Basis sollen die dann aktuellen Zuwanderungszahlen der Kommune sein. Nach 
Umrechnung auf Basis der bisherigen Auskehrung werden für  das Jobcenter insgesamt zusätz-
liche Mittel in Höhe von 1.282.500 € (EGT) und 1.655.000 € (Verwaltungshaushalt) erwartet. Die 
tatsächliche finanzielle Ausstattung für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen ist allerdings 
noch ungewiss.

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Mit dem Vorgehen nach definierter Wirkungslogik folgt das Jobcenter de r Stadt Münster dem Anli e-
gen der Politik , nach Wirkungszielen zu steuern. Neben einer hohen Professionalität fordert d ieses 
Vorgehen von allen Beteiligten Offenheit, Vertrauen und auch Mut , N eues auszuprobieren und bei 
einem Scheitern in einen offenen Dialog um neue und andere Lösungen zu treten.  
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.04.2016 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Martin-Luther-King-Weg 22
  • Ludgeriplatz 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0137/2016
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37