V/0137/2016
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcenter der Stadt Münster / Förderung der beruflichen Entwicklung und Inklusion – Eckpunktepapier und gemeinsames Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm für geflüc
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V_0137_2016_Arbeitsmarktprogramm
45216 Zeichen
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm für
geflüchtete Menschen in
Münster
3
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
Inhaltsverzeichnis
I. Vorwort 4
II. Rechtliche Rahmenbedingungen 7
III. Unsere strategische Ausrichtung 8
IV. Übersicht der Maßnahmen 12
V. Akteure und Kooperationspartner 13
VI. Sprachförderung 14
VII. Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
7.1 Berufsfeldübergreifende Kompetenzfeststellung 16
7.2 Berufsorientierung und Kompetenzfeststellung in Betrieben 17
7.3 Kompetenzanalyse, Coaching und Training on the Job 18
7.4 Perspektiven für Flüchtlinge 19
7.5 Förderzentrum für Flüchtlinge 20
7.6 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb 21
7.7 Feststellung von Basiskompetenzen für Arbeit 22
VIII. Berufliche Qualifizierung
8.1 Vorbereitung auf eine Ausbildung / Umschulung bzw.
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 24
8.2 Einstiegsqualifizierung / Ausbildungsanbahnung 25
8.3 Schulische Ausbildung: Altenpflegehilfe 26
8.4 Betriebliche Ausbildung: Diverse Berufe 27
8.5 Qualifizierung im Handwerk 28
8.6 Qualifizierung und Speed-Dating in der Gastronomie 29
8.7 Qualifizierung in der Industrie als Schweißer oder Berufskraftfahrer 31
8.8 Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau 32
8.9 Maßnahme für Frauen 33
IX. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 34
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
4
I. Vorwort
Der große Zustrom von Menschen mit Fluchthintergrund in die Bundesrepublik
Deutschland ist seit Beginn des Jahres 2015 das zentrale Thema für die Menschen in
Deutschland und stellt Politik, Verwaltungen und Gesellschaft vor große
Herausforderungen.
Im Jahr 2015 wurden der Stadt Münster rund 5.000 Asylsuchende zugewiesen, von
denen sich viele Menschen im erwerbsfähigen Alter befinden. Es ist davon
auszugehen, dass auch im Jahr 2016 und darüber hinaus eine hohe Zahl von
Flüchtlingen in der Stadt Münster aufgenommen wird.
Der beste Weg, den geflüchteten Menschen die gesellschaftliche Integration und ein
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und gleichzeitig staatliche
Unterstützungsleistungen zu vermeiden bzw. zu verringern, erfolgt durch
Beschäftigung. Neben der Versorgung und Unterbringung stellt somit die berufliche
Integration der geflüchteten Menschen eine Kernaufgabe dar. Dabei ist es von
elementarer Bedeutung, frühzeitig und nachhaltig in die berufliche Beratung und
Förderung der Flüchtlinge zu investieren, um in der mittelfristigen Perspektive
möglichst viele von Ihnen erfolgreich in Ausbildung und Arbeit zu integrieren.
Der Weg in Beschäftigung und soziale Teilhabe setzt voraus, dass bei der Beratung
und Förderung von Menschen mit Fluchthintergrund auch die Familien und
Bedarfsgemeinschaften in den Blick genommen werden. Die Beratung soll Wege und
Lösungen aufzeigen.
Angesichts des geringen Durchschnittsalters – über 80 % der Flüchtlinge sind
statistischen Erhebungen zufolge unter 35 Jahre – besteht ein erhebliches Potenzial,
das durch Investitionen in Bildung und Ausbildung qualifiziert werden kann und muss.
Ziel ist es, mit Unterstützung durch individuell passgenaue Angebote jedem einzelnen
Menschen mit Fluchthintergrund eine Arbeitsstelle und adäquate berufliche
Perspektive zu eröffnen. Gleichzeitig bietet die Integration dieser Menschen aus
arbeitsmarktlicher Sicht die Chance, einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs
auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu leisten und die Auswirkungen der
demographischen Entwicklung zumindest teilweise zu kompensieren.
Für die erfolgreiche Integration der geflüchteten Menschen werden neben zeitlichen,
personellen und finanziellen Ressourcen unbedingt ein ganzheitlicher Ansatz und die
gebündelte Anstrengung verschiedenster Kooperationspartner benötigt. Diese enge
Verzahnung und Zusammenarbeit erfolgt in Münster im gemeinsamen Integration
Point der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und der Stadt Münster.
5
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
Vorwort
Darüber hinaus ist im Rahmen des Integration Points für Flüchtlinge eine Kooperation
und kontinuierliche Abstimmung mit vielen weiteren wichtigen Partnern
selbstverständlich.
Zweck und Ziel dieses Programms
Der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und dem Jobcenter der Stadt Münster kommt –
in Kooperation mit vielfältigen Netzwerkpartner(inne)n – über die Aufgabe der
Arbeitsmarktintegration eine zentrale Rolle bei der sozialen Integration der
geflüchteten Menschen zu.
Die rechtliche Situation stellt sich dabei so dar, dass die Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster und das Jobcenter Münster bei den geflüchteten Menschen grundsätzlich – zu
unterschiedlichen Zeitpunkten – denselben Personenkreis betreuen:
Asylbewerber(innen) mit Aufenthaltsgestattung und Duldung werden arbeitsmarktlich
von der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster betreut. Mit der positiven Entscheidung über
den Asylantrag und Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II wechseln die
geflüchteten Menschen dann in die Zuständigkeit des Jobcenters der Stadt Münster.
Aus dieser rechtlichen Konstellation resultiert für die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
und das Jobcenter der Stadt Münster ein klarer Handlungsauftrag: Fördergrundsätze,
Förderschwerpunkte und das Angebotsportfolio für Menschen mit Fluchthintergrund
sollten eng verzahnt und abgestimmt sein! Ein gemeinsames Arbeitsmarktprogramm
ist Bedingung und Voraussetzung für den größtmöglichen Erfolg bei der Integration
von Menschen mit Fluchthintergrund in Ausbildung und Arbeit.
Durch intensive Zusammenarbeit und verbindliche Eckpfeiler im Rahmen des
gemeinsamen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms wird gewährleistet, dass von
der Agentur für Arbeit begonnene Integrationsstrategien und Förderplanungen vom
Jobcenter übernommen und wirksam, konsequent und ohne Friktionen weitergeführt
werden.
Daneben sichert eine rechtkreis- und institutionenübergreifende Planung und
Abstimmung des Maßnahmeangebotes auch ein bedarfsgerechtes Gesamtportfolio zur
Unterstützung der geflüchteten Menschen.
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
6
Vorwort
Joachim Fahnemann
Vorsitzender der Geschäftsführung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Stadt Münster
Gemeinsame strategische Ausrichtung und Maßnahmen
Im Folgenden werden handlungsleitende Eckpfeiler der gemeinsamen Strategien
inklusive einer sinnvollen Maßnahmestruktur dargestellt.
Im weiteren Verlauf werden konkrete Instrumente und Einzelmaßnahmen beschrieben,
die in ihrer Konzeption die besonderen Belange geflüchteter Menschen
berücksichtigen. Gleichzeitig erfolgt konsequent eine Orientierung am regionalen
Arbeits-und Ausbildungsmarkt.
Auf diese Weise kann einerseits den geflüchteten Menschen eine berufliche
Perspektive eröffnet und gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung des regionalen
Fachkräftebedarfes geleistet werden.
Zu allen genannten Einzelmaßnahmen wurden bereits Gespräche mit unseren
Kooperationspartner(inne)n geführt. In vielen Fällen wurden aufgrund dieser
Gespräche schon entsprechende Angebote geschaffen, so dass die geflüchteten
Menschen zeitnah mit einem bedarfsgerechten Angebot unterstützt werden können.
Die beschriebenen Einzelmaßnahmen sind dabei als Maßnahmeschwerpunkte zu
verstehen. Darüber hinaus steht den geflüchteten Menschen das gesamte weitere
Spektrum aus dem Regelinstrumentarium des SGB II und SGB III zur Verfügung.
Die Erreichung der mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm angestrebten
Ziele wird regelmäßig geprüft und gemeinsam bewertet. Auf Basis der Erkenntnisse
werden - soweit erforderlich - die vereinbarten Strategien, Handlungsansätze und
Maßnahmen fortlaufend ergänzt und nachjustiert.
Vorwort
Joachim Fahnemann
Vorsitzender der Geschäftsführung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Stadt Münster
Gemeinsame strategische Ausrichtung und Maßnahmen
Im Folgenden werden handlungsleitende Eckpfeiler der gemeinsamen Strategien
inklusive einer sinnvollen Maßnahmestruktur dargestellt.
Im weiteren Verlauf werden konkrete Instrumente und Einzelmaßnahmen beschrieben,
die in ihrer Konzeption die besonderen Belange geflüchteter Menschen
berücksichtigen. Gleichzeitig erfolgt konsequent eine Orientierung am regionalen
Arbeits-und Ausbildungsmarkt.
Auf diese Weise kann einerseits den geflüchteten Menschen eine berufliche
Perspektive eröffnet und gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung des regionalen
Fachkräftebedarfes geleistet werden.
Zu allen genannten Einzelmaßnahmen wurden bereits Gespräche mit unseren
Kooperationspartner(inne)n geführt. In vielen Fällen wurden aufgrund dieser
Gespräche schon entsprechende Angebote geschaffen, so dass die geflüchteten
Menschen zeitnah mit einem bedarfsgerechten Angebot unterstützt werden können.
Die beschriebenen Einzelmaßnahmen sind dabei als Maßnahmeschwerpunkte zu
verstehen. Darüber hinaus steht den geflüchteten Menschen das gesamte weitere
Spektrum aus dem Regelinstrumentarium des SGB II und SGB III zur Verfügung.
Die Erreichung der mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm angestrebten
Ziele wird regelmäßig geprüft und gemeinsam bewertet. Auf Basis der Erkenntnisse
werden - soweit erforderlich - die vereinbarten Strategien, Handlungsansätze und
Maßnahmen fortlaufend ergänzt und nachjustiert.
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Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
II. Rechtliche Rahmenbedingungen
Asylantrag gestellt Asylantrag positiv beschieden
Integration von Flüchtlingen
Einreise
Terminologie und
Status
Zuständigkeit
Freiwilligkeit der
Inanspruchnahme
Asylsuchender
Bescheinigung über die
Meldung als Asylsuchender
(BÜMA) bzw.
Ankunftsnachweis
Asylbewerber
Aufenthaltsgestattung
Asylberechtigter
Aufenthaltstitel
(Feststellung Asylberechtigung,
Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer
Schutz, Abschiebeverbot)
Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster
Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster
Jobcenter der Stadt
Münster
freiwillige
Inanspruchnahme durch die
geflüchteten Menschen
freiwillige
Inanspruchnahme durch die
geflüchteten Menschen
verpflichtende
Inanspruchnahme durch die
geflüchteten Menschen
(sofern Alg II beantragt
wird)
Betreuung im Integration Point
durch Berater der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und
des Jobcenters der Stadt Münster
Betreuung im SGB II
durch dem Flüchtling bereits bekannte
Berater des Jobcenters der Stadt Münster
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
8
III. Unsere strategische Ausrichtung
1. Frühzeitige Unterstützung und Vermeidung von inaktiven Zeiten
Viele geflüchtete Menschen sind motiviert und wollen schnell die deutsche Sprache
erlernen und in Deutschland arbeiten.
Um die Motivation zu erhalten, ist es wichtig, den Menschen frühzeitig eine
Perspektive zu eröffnen und längere inaktive Zeiten möglichst zu vermeiden.
Wir wollen die geflüchteten Menschen bereits kurz nach ihrer Einreise beraten und
zeitnah durch Förder- und Sprachangebote unterstützen!
2. Feststellung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Interessen
Asylsuchende verfügen in vielen Fällen über berufliche Vorerfahrungen aus ihren
Heimatländern.
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse erfolgt in den Herkunftsländern allerdings
oftmals anders als in Deutschland nicht über eine zertifizierte, duale Ausbildung.
Außerdem fehlen häufig Nachweise über berufliche Kompetenzen und Tätigkeiten.
Die Vergleichbarkeit und Verwertbarkeit beruflicher Kenntnisse kann daher häufig
nicht eingeschätzt werden.
Aus diesem Grund benötigen wir ein Verfahren zur frühzeitigen
Kompetenzfeststellung bei den Menschen. Konzeptionell ist bei den
Kompetenzfeststellungen zu berücksichtigen, dass die Menschen sie bereits zu einem
sehr frühen Zeitpunkt ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen durchlaufen
können. Neben der Erfassung von Hard Skills sollten auch soziale Kompetenzen (Soft
Skills) sowie die Interessen der geflüchteten Menschen ermittelt und berücksichtigt
werden.
3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Die Anerkennung vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse soll frühzeitig bereits im
Erstgespräch in die Wege geleitet und unterstützt werden. Hierzu erfolgt eine enge
Kooperation mit dem Netzwerk „Integration durch Qualifikation“ (IQ-Netzwerk) und den
die Abschlüsse anerkennenden Stellen, wie die Kammern und die
Bezirksregierungen.
9
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
Unsere strategische Ausrichtung
6. Angebot von Teilzeitmaßnahmen
Bislang haben Migrant(innen)en Sprachkurse und Maßnahmen der Arbeitsförderung
überwiegend hintereinander absolviert.
Wir streben an, dass Flüchtlinge parallel zum Sprachkurs bereits Maßnahmen zum
Arbeitsmarkteinstieg und zur Qualifizierung absolvieren können. Um dies zu
realisieren, benötigen wir Teilzeit-Maßnahmen in der aktiven Arbeitsförderung.
Auch die Bedarfe von (Allein-)Erziehenden sollen bei der Maßnahmekonzipierung
berücksichtigt und entsprechende Möglichkeiten der Teilnahme an geeigneten
Teilzeitmaßnahmen geschaffen werden.
5. Qualifizierung als Modulsystem
Asylsuchende verfügen über sehr unterschiedliche Voraussetzungen und
Bedarfslagen für die berufliche Integration.
Wir brauchen daher Qualifizierungsangebote, die über ein Modulsystem so flexibel
gestaltet sind, dass die Qualifizierung der einzelnen Menschen individuell und
passgenau entsprechend des jeweiligen Bedarfes erfolgen kann.
4. Sprachförderung
Aufgrund des hohen Andrangs schutzsuchender Menschen können nicht alle
Asylbewerber/innen nach ihrer Einreise einen Integrationskurs besuchen und so das
Sprachniveau B1 erwerben. Hier gilt es, auch andere Möglichkeiten der
Sprachförderung zu nutzen (z.B. ehrenamtliche Kurse, Online-Programme etc.)
Gleichzeitig kann es durchaus sinnvoll sein, Sprachunterricht und praktische
Anwendung im Rahmen einer beruflichen bzw. betrieblichen Qualifizierung zu
kombinieren.
Qualifizierungsangebote der Bildungsträger sollten daher auch eine Sprachförderung
beinhalten. Die Sprachvermittlung sollte dabei als einzelnes Modul optional und
bedarfsorientiert gefördert werden können. Ziel sollte im Regelfall mindestens die
Erlangung des Sprachniveaus B1 sein.
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
10
Unsere strategische Ausrichtung
9. Einbeziehung der Wirtschaft
Die berufliche Integration der Migrant(innen)en ist eine große Aufgabe, die nur
gelingen kann, wenn alle relevanten Akteure ihre Kompetenzen einbringen.
Berufsorientierung, Kompetenzfeststellungen und Qualifizierungen sollten
idealerweise in enger Kooperation mit den Kammern und Verbänden unter
Einbeziehung der Betriebe erfolgen. Auf diese Weise ist die regionale Wirtschaft mit
ihren Möglichkeiten und Bedarfen frühzeitig am Integrationsprozess beteiligt. Die
Arbeitgeberansprache im Hinblick auf die Vermittlung von Flüchtlingen in Praktika,
Ausbildung und Arbeit wird intensiviert. Dabei sollen die Möglichkeiten der
Beschäftigungsförderung ausgeschöpft werden. Gleichzeitig werden die
Beratungsangebote für Unternehmen erweitert, um z. B. über die rechtlichen
Bestimmungen der Beschäftigung von Flüchtlingen zu informieren und Vorbehalte
abzubauen.
8. Abschlussorientierte Qualifizierung
Ein wesentliches Kriterium für eine dauerhafte Integration in Deutschland ist die
Vermittlung eines Berufsabschlusses. Viele Asylsuchende sind jünger als 35 Jahre.
Sofern individuell möglich, streben wir abschlussorientierte Qualifizierungen für diese
Menschen an.
Für einen großen Teil der Berufsausbildungen ist das über die Integrationskurse
vermittelte Sprachniveau B1 nicht ausreichend. Für einen erfolgreichen
Ausbildungsverlauf wird in den meisten Fällen das Sprachniveau B2 benötigt. Dies
trifft erst recht für die im Vergleich zur regulären Ausbildungsdauer verkürzte Zeit
während einer Umschulungsmaßnahme zu.
Für einen erfolgreichen Umschulungsverlauf müssen Sprachbarrieren zwingend im
Vorfeld beseitigt werden.
Wir unterstützen daher berufsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen für
Umschulungen, die den Menschen das Sprachniveau B2 vermitteln.
7. Kultursensible Wertevermittlung und Information über das Leben und
Arbeiten in Deutschland
Viele Menschen mit Fluchthintergrund kommen aus Herkunftsländern, die sich
kulturell deutlich von der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden.
Qualifizierungsmaßnahmen sollten den Menschen daher auch grundlegende
Informationen über das Leben und Arbeiten in Deutschland, das deutsche
Bildungssystem sowie Hilfestellungen zur Alltagsbewältigung vermitteln.
Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz werden letztendlich die Voraussetzungen für
eine nachhaltig erfolgreiche berufliche Integration geschaffen.
11
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
Unsere strategische Ausrichtung
12. Sicherstellung sozialer Teilhabe
Eine gelingende Integration von geflüchteten Menschen ist durch gesellschaftliche
und soziale Teilhabe gekennzeichnet. Die berufliche Integration steht dazu in einem
Kontext. Dies benötigt Zeit und Ressourcen. Nicht alle geflüchteten Menschen erfüllen
aber zunächst die Voraussetzungen für eine Qualifizierungsmaßnahme und die
Aufnahme einer Tätigkeit auf Fachkräfteniveau, während andererseits der regionale
Arbeitsmarkt nur begrenzte Aufnahmemöglichkeiten für formal nicht qualifizierte Kräfte
bietet. Es sind somit Beschäftigungsalternativen zum 1. Arbeitsmarkt und
Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen, z. B.
über öffentlich geförderte Beschäftigung (u.a. Arbeitsgelegenheiten). Des Weiteren
werden Angebote Dritter, z. B. im Bereich Sport, Kunst und Kultur, im Rahmen der
Kooperation mit den Netzwerkpartnern in den Integrationsprozess einfließen.
11. Ganzheitliche Unterstützung
Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive kommen aus Kriegs- und Krisenländern nach
Deutschland, haben große persönliche Verluste erlitten und eine beschwerliche Flucht
hinter sich. Ihre Lebensbedingungen und die ihrer Familien in Deutschland sind
oftmals zunächst nicht leicht. Den Teilnehmenden an Integrationskursen und anderen
Maßnahmen der Arbeitsförderung möchten wir deswegen nach Bedarf ein
flankierendes sozialpädagogisches Coaching sowie die Inanspruchnahme weiterer
Unterstützungsleistungen (z. B. die kommunalen Eingliederungsleistungen im SGB II)
anbieten. Diese Unterstützung bieten wir bedarfsorientiert auch Flüchtlingen in den
ersten Monaten eines Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses an, um die
Beschäftigung zu stabilisieren und so eine nachhaltige Integration sicherzustellen.
10. Existenzsichernde und nachhaltige Integration
Um den Flüchtlingen ein selbstbestimmtes Leben und eine Perspektive in
Deutschland zu ermöglichen, streben wir eine dauerhafte Integration in
existenzsichernde Beschäftigung an. Dazu ist es wichtig, die Menschen entsprechend
ihrer Potenziale, Qualifikationen und Interessen zu fördern und zu integrieren.
Daneben sind ein bedarfs- und adressatengerechtes Maßnahmekonzept, eine gute
Maßnahmequalität und die Orientierung am Arbeitsmarkt wichtige Voraussetzungen
für erfolgreiche berufliche Integrationen.
Wir evaluieren regelmäßig die Wirksamkeit der durch uns geförderten
Bildungsmaßnahmen und leiten bei Bedarf Steuerungsaktivitäten ein.
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
12
IV. Übersicht der Maßnahmen
Arbeitgeber-
Speeddatings
Berufliche
Qualifizierung
mit Sprach-
förderung
Berufs-
orientierung
Maßnahmen
für Frauen
abschluss-
orientierte
Quali-
fizierungen
Maßnahmen
in der
Altenpflege
Maßnahmen
im Handwerk
Maßnahmen
in der
Industrie
Maßnahmen im
Garten- und
Landschafts-
bau
Flüchtlinge
als
Flüchtlings-
helfer
Arbeitgeber-
Speeddatings
Kompetenz-
feststellung und
Berufs-
orientierung
Arbeits-
gelegenheiten
13
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
V. Übersicht der beteiligten Akteure
Stadt Münster
Agentur für Arbeit
Ahlen-Münster
Handwerkskammer
Ausländeramt
Wirtschaftsförderung
Amt für Schule und Weiterbildung
IQ-Netzwerk
Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge
Jobcenter der Stadt Münster
Verband Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbau NRW
Westfälische Wilhelms-Universität
und Fachhochschule
Ehrenamt
Jugendamt
Sozialamt der Stadt Münster
Kreishandwerkerschaft Münster
Industrie- und Handelskammer
DEHOGA Hotel- und
Gaststättenverband
weitere in Münster vertretene
Kammern und Verbände
Unternehmen aus Münster
Bildungsträger und Träger von
Sprachkursen
Kommunale Integrationszentren
GGUA
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
14
VI. Sprachförderung
Sprachkompetenz ist der Schlüssel zur Integration!
bundesweite Angebote ergänzende Angebote
vor Ort
Berufsbezogenes Deutsch
als Maßnahmeinhalt
MAT Perspektiven
für Flüchtlinge und
Perspektiven für
junge Flüchtlinge
AVGS-
Maßnahmen
FbW-
Maßnahmen
Wichtig ist eine laufend aktuelle Übersicht über die Angebote und Beginntermine der
verschiendenen Sprachkurse für die Integrationsfachkräfte/Jobcoaches,
um durch passgenaue Beratung und zielgerichtete Zugangssteuerung zu den Angeboten eine
zeitnahe Sprachförderung zu ermöglichen!
Glossar:
BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BA = Bundesagentur für Arbeit
ESF = Europäischer Sozialfonds
AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
MAT = Maßnahme bei einem Träger
FbW = Förderung beruflicher Weiterbildung
Integrationskurse des BAMF
- Alphabetisierung
- Jugendkurse
- Kurse für Frauen/Erziehende
- allgemeine Integrationskurse
Berufsbezogene
Sprachkurse
(bundesfinanziert und ESF)
Online-Sprachkurse
mit Online-Tutoren
Allgemeine
Sprachkurse
Sprachkurse
über das
Ehrenamt
Sprachkurse des
International-Office
der FH Münster
Sprachstipendien des
International-Office der UNI
Münster für Asylsuchende mit
Hochschulzugangsberechtigung
Sprachkurse über
städtische
Spendenmittel
Sprachkurse der
freien Träger und
Stadtteilzentren
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Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
7.1 Berufsfeldübergreifende Kompetenzfeststellung
7.2 Berufsorientierung und Kompetenzfeststellung in Betrieben
7.3 Kompetenzanalyse, Coaching und Training on the Job
7.4 Perspektive für Flüchtlinge
7.5 Förderzentrum für Flüchtlinge
7.6 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb
7.7 Feststellung von Basiskompetenzen für Arbeit
VII. Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
16
7.1 Berufsfeldübergreifende Kompetenzfeststellung
ZIELE
■ Identifikation und Ausbau von Kompetenzen
und Potenzialen bei Migrant(inn)en,
bei denen der Zielberuf noch nicht feststeht
■ Berufliche Perspektiventwicklung, Ermittlung möglicher
Zielberufe
INHALTE
■ Analyse von Kompetenzen und Potenzialen auch für
Personen ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen
...mittels
□ Bildkartensets
□ Online-Testverfahren in verschiedenen
Sprachen bzw.
□ heimatsprachlicher
Dozent(inn)en/Übersetzer(innen)
■ Kombination von Selbsteinschätzung
(Fähigkeiten, Kenntnisse, Neigungen und Wünsche)
mit Fremdeinschätzung (objektive Messverfahren,
Beobachtung durch Anleiter)
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en (auch ohne
Deutschkenntnisse), bei denen
der Berufsbereich für eine
..............anschließende Qualifizierung noch
ermittelt werden muss
■ Dauer
□ bis zu 1 Woche
■ Kurssprache
□ verschiedene Sprachen, insbesondere
...............Arabisch und Englisch
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS)
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
17
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
7.2 Berufsorientierung und Kompetenzfeststellung in Betrieben
ZIELE
■ Berufsorientierung, Eignungsklärung und
....Kompetenzfeststellung
■ Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung
oder Ausbildung bzw. berufliche Integration
INHALTE
■ Feststellung von Interessen und Fähigkeiten in
...Betrieben aus Münster in den unterschiedlichsten
...Branchen und Berufen
■ Information über ausgewählte Berufsbilder bereits
...während der Teilnahme an einem Sprachkurs
■ Praktikum in einem oder mehreren
Betrieben unmittelbar nach der
Teilnahme an einem Sprachkurs
■ Patenmodell: Mitarbeiter(innen)
der Betriebe betreuen die Flüchtlinge während
der.Kompetenzfeststellung
■ Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erhält
Feedbackbogen zu den Ergebnissen der
Kompetenzfeststellung
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Jugendliche und Erwachsene mit Interesse bzw.
..........Vorerfahrungen in den angebotenen Branchen
und Berufen ab Sprachniveau.A1
■ Dauer
□ 1 bis 6 Wochen
■ Kurssprache
□ Englisch und Deutsch
■ Kooperationspartner(innen)
□ Handwerkskammer Münster
□ Kreishandwerkerschaft Münster
□ Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen
□ Betriebe aus Münster
■ Förderungsart
□ Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) nach
§ 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
18
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
7.3 Kompetenzanalyse, Coaching und Training on the Job
ZIELE
■ Identifikation und Ausbau von Kompetenzen
und Potenzialen
■ Berufliche Perspektiventwicklung
■ Informationen über das Leben und Arbeiten in
Deutschland
■ Integration in Arbeit
INHALTE
■ Analyse von Kompetenzen und Potenzialen auch für
Personen ohne Deutschkenntnisse mittels
□ Bildkartensets
□ Online-Testverfahren in verschiedenen
Sprachen bzw.
□ heimatsprachlicher
Dozenten(innen)/Übersetzer(innen)
■ Coaching, Kompetenz- und Kommunikationstraining
■ Ideenwerkstatt Berufsfelder
■ Leben und Arbeiten in Deutschland: Arbeitsrecht,
Stellenmarkt, Bewerbungsmarketing und
Medienkompetenz
■ Sprachförderung
■ Tipps zur Alltagsbewältigung
■ Training on the Job: Praktikum im Betrieb
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab Sprachniveau A1
■ Dauer
□ 4 Monate
■ Kurssprache
□ Deutsch und Englisch
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS)
19
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
7.4 Perspektive für Flüchtlinge
ZIELE
■ Kompetenzfeststellung
■ Vorbereitung auf eine berufliche Qualifizierung
bzw. Arbeitsaufnahme
INHALTE
■ Informationen über die Anerkennung im Ausland
erworbener Abschlüsse
■ Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt
■ Kompetenzfeststellung
■ Bewerbungsunterstützung
■ Sprachförderung
■ Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten
der Arbeitsplatzsuche
■ Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven
■ Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ erwachsene Asylbewerber(innen) ab
Sprachniveau A1
■ Dauer
□ 12 Wochen
■ Zugang
□ Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
20
7.5 Förderzentrum für Flüchtlinge
ZIELE
■ Kompetenzfeststellung in den Berufsfeldern
Lager/Handel und Pflege
■ Erfolgreiche Integration bzw. Erzielen von
Integrationsfortschritten
INHALTE
■ Heranführung an den deutschen Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt
■ Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen
■ Vermittlung in eine versicherungspflichtige
Beschäftigung
■ Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
■ berufsbezogene Sprachförderung
■ Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven
■ betriebliche Erprobung
■ Bewerbungstraining
■ betriebliche Praktika
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Asylbewerber(innen) ab
Sprachniveau B1
■ Dauer
□ 3 bis 6 Monate
■ Zugang
□ Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
21
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
7.6 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS)
ZIELE
■ Frühestmögliche Verzahnung von Spracherwerb
und Maßnahmen der Arbeitsförderung
■ Vorbereitung auf eine duale Ausbildung, ein
Hochschulstudium oder den direkten Einstieg in
den Arbeitsmarkt
INHALTE
■ Kombination von Integrationskursen des BAMF mit
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung, u.a. mit folgenden Inhalten:
□ Sprachförderung
□ Wertevermittlung
□ Kompetenzfeststellung
□ Berufsorientierung
□ Bewerbungstraining
□ betriebliche Erprobung
□ Jobcoaching bei der Vermittlung in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung
□ Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Asylbewerber(innen) zwischen 18 und
55 Jahren, die mindestens über einen
(im Ausland erworbenen) Schul-
abschluss verfügen
■ Dauer
□ 8 Monate
■ Förderungsart
□ Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung nach § 16
SGB II i.V.m. § 45 SGB III
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
22
7.7 Feststellung von Basiskompetenzen für Arbeit
ZIELE
■ Feststellung und Weiterentwicklung der
Basiskompetenzen für Erwerbsarbeit - Schwerpunkt
Sprach- und Spracherwerbskompetenz
INHALTE
■ Feststellung von Sprach- und
Spracherwerbskompetenzen
■ Entwicklung und Umsetzung von Zielen und
Strategien zur Verbesserung der Sprach- und
Spracherwerbskompetenz
■ Reflexion von beruflichen / persönlichen Zielen,
Profilierung des beruflichen Profils und
(Weiter-)Entwicklung von Optionen für einen
beruflichen Einstieg
■ genannte Inhalte sind Gegenstand der Seminararbeit
und systemisch-lösungsorientierter Einzel- und
Gruppenberatung
■ gesonderte Kurse für Frauen und Männer
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab
Sprachniveau A0
■ Dauer
□ 6 Monate
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS)
■ Zugang
□ Jobcenter Münster
Vorbereitende Bildungsmaßnahmen
23
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
8.1 Vorbereitung auf eine Ausbildung / Umschulung bzw.
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
8.2 Einstiegsqualifizierung / Ausbildungsanbahnung
8.3 Schulische Ausbildung: Altenpflegehilfe
8.4 Betriebliche Ausbildung: Diverse Berufe
8.5 Qualifizierung im Handwerk
8.6 Qualifizierung und Speed Dating in der Gastronomie
8.7 Qualifizierung in der Industrie als Schweißer(in) oder Berufskraftfahrer(in)
8.8 Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau
8.9 Maßnahme für Frauen
VIII. Berufliche Qualifizierung
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
24
Berufliche Qualifizierung
8.1 Vorbereitung auf eine Ausbildung / Umschulung bzw.
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
ZIELE
■ Einmündung in Ausbildung
INHALTE
■ Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und
Beschäftigungssystem
■ Informationen über den regionalen
Ausbildungsmarkt
■ Eignungsfeststellung
■ Vorbereitung auf eine Berufswahlentscheidung
■ berufsbezogene Sprachförderung
■ Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven
■ Bewerbungstraining
■ betriebliche Praktika
■ optional: Erwerb des Hauptschulabschlusses
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en mit dem
Ziel der beruflichen Ausbildung
■ Dauer
□ bis zu 12 Monate
■ Förderungsart
□ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
(BvB; Agentur für Arbeit Ahlen-Münster)
□ Perspektiven für junge Flüchtlinge
( PerjuF; Agentur für Arbeit Ahlen-Münster)
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
( AVGS; Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
und Jobcenter Münster)
25
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
8.2 Einstiegsqualifizierung / Ausbildungsanbahnung
ZIELE
■ Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung
INHALTE
■ betriebliche Vorbereitung auf eine Ausbildung mit
dem Ziel der Ausbildungsübernahme durch den
Betrieb, ggf. Verkürzung der Ausbildungsdauer
bei Übernahme
■ ergänzende Unterstützung durch
ausbildungsbegleitende Hilfen mit
Sprachförderung
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab
Sprachniveau B1
■ Dauer
□ 6 bis 12 Monate
■ Zugang
□ Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
□ Jobcenter Münster
Berufliche Qualifizierung
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
26
8.3 Schulische Ausbildung: Altenpflegehilfe
ZIELE
■ Erfolgreiche Ausbildung bzw. Umschulung als
Altenpflegehelfer(in)
■ Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege
INHALTE
■ Modul 1: Vorbereitung auf die Ausbildung/Umschulung
als Altenpflegehelfer(in)
□ Sprachförderung (Ziel: Sprachniveau B1)
□ Vermittlung von Basiskompetenzen und
Grundlagenwissen in der Pflege
□ Praktika in Altenpflegeeinrichtungen
■ Modul 2: Ausbildung/Umschulung als
Altenpflegehelfer(in)
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en mit Interesse
und Eignung für eine Ausbildung/
Umschulung in der Altenpflege ab
Sprachniveau A1 (es sind keine
Vorkenntnisse in der Altenpflege erforderlich)
■ Dauer
□ insgesamt bis zu 18 Monate:
▫ 6 Monate Vorbereitung auf die
Ausbildung/Umschulung (Modul 1)
▫ 12 Monate Umschulung/Ausbildung
(Modul 2)
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS, Modul 1) oder berufsbezogener
Sprachkurs des Europäischen Sozialfonds
(ESF)
□ Bildungsgutschein (BGS, Modul 2:
Umschulung) bzw. keine Maßnahmeförderung
(sofern Ausbildung)
Berufliche Qualifizierung
27
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
8.4 Betriebliche Ausbildung: Diverse Berufe
ZIELE
■ Erwerb eines Berufsabschlusses
INHALTE
■ betriebliche Umschulung (verkürzte Ausbildungsdauer)
■ Besuch der Berufsschule
■ optional: umschulungsbegleitende Hilfen und
ergänzende Sprachförderung
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Erwachsene Migrant(inn)en,
die eine.betriebliche Umschulung
voraussichtlich erfolgreich durchlaufen
können
■ Dauer
□ i.d.R. 24 Monate
■ Förderungsart
□ Bildungsgutschein (BGS)
Berufliche Qualifizierung
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
28
8.5 Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und Qualifizierung im Handwerk
ZIELE
■ Nach umfassender Kompetenzfeststellung
Bildungsziele festlegen (abschlussbezogen) bzw.
zielgerichtete Qualifizierung ermöglichen
■ Durch zielgerichtete Qualifizierung den Weg in den
Arbeitsmarkt eröffnen
■ Durch Kooperation mit der Handwerkskammer und
Umsetzung von Praxisphasen in Handwerksbetrieben
Integration erreichen
INHALTE
■ Modul 1: Kompetenzfeststellung
□ Erstellung eines Kompetenzprofils:
▫ Erfassung beruflicher Basiskompetenzen
unter handwerklich-methodischer Ausrichtung
▫ theoretische Tests in den Bereichen Mathematik,
Geometrie und räumliches Vorstellungsvermögen
▫ berufsspezifische Kompetenzfeststellung
□ psychologische und gesundheitliche Anamnese
■ Modul 2: Leben und Arbeiten in Deutschland und
berufsbezogene Sprachförderung
□ Informationen zum beruflichen Bildungssystem
und zu arbeits- und sozialrechtlichen
Bestimmungen in Deutschland
□ Sprachförderung
■ Modul 3: Berufsbezogene Sprachförderung und berufliche
...................Qualifizierung
□ berufsbezogene Sprachförderung: Erlangung des
..............Sprachniveaus B1
□ Qualifizierung in den Werkstätten des
..............Bildungsträgers
□ Coaching
□ Bewerbungstraining
□ betriebliche Erprobung zur Vorbereitung einer
Beschäftigungsmaßnahme (optional)
Modul 4: Nachgehende Betreuung
□ Stabilisierung einer Beschäftigung (optional)
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab
Sprachniveau A0 für die
Kompetenzfeststellung bzw. A1 für die
berufliche Qualifizierung
■ Dauer
□ insgesamt bis zu 12 Monate
(ohne Nachbetreuung)
■ Kurssprache
□ Englisch und Deutsch
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS) bzw. Bildungsgutschein (BGS)
Berufliche Qualifizierung
29
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
8.6.1 Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und Qualifizierung in der Gastronomie
ZIELE
■ Nach umfassender Kompetenzfeststellung
Bildungsziele festlegen (abschlussbezogen) bzw.
zielgerichtete Qualifizierung ermöglichen
■ Durch zielgerichtete Qualifizierung den Weg in den
Arbeitsmarkt eröffnen
■ Deckung des Arbeitskräftebedarfs im Hotel- und
Gaststättengewerbe
INHALTE
■ Modul 1: Kompetenzfeststellung
□ Erstellung eines Kompetenzprofils:
▫ Erfassung beruflicher Basiskompetenzen
□ berufliche, psychologische und gesundheitliche
Anamnese
□ Feststellen der beruflichen Softskills und der
Motivationsrichtung
■ Modul 2: Leben und Arbeiten in Deutschland und
berufsbezogene Sprachförderung
□ Informationen zum beruflichen Bildungssystem
und zu arbeits- und sozialrechtlichen
Bestimmungen in Deutschland
□ Sprachförderung
■ Modul 3: Berufliche Qualifizierung
□ berufsbezogene Sprachförderung: Erlangung des
...............Sprachniveaus B1
□ Qualifizierung in den Werkstätten des
...............Bildungsträgers
□ Coaching
□ Bewerbungstraining
□ betriebliche Erprobung zur Vorbereitung einer
Beschäftigungsmaßnahme (optional)
Modul 4: Nachgehende Betreuung
□ Stabilisierung einer Beschäftigung (optional)
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab
Sprachniveau A0 für die
Kompetenzfeststellung bzw. A1 für die
berufliche Qualifizierung
■ Dauer
□ insgesamt bis zu 12 Monate
(ohne Nachbetreuung)
■ Kurssprache
□ Englisch und Deutsch
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS) bzw. Bildungsgutschein (BGS)
Berufliche Qualifizierung
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
30
8.6.2 Speed-Dating in der Gastronomie
ZIELE
■ Integration von Flüchtlingen (und von Arbeitslosen,
die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind)
■ Deckung des Fachkräftebedarfs in der Gastronomie
INHALTE
■ Arbeitgeber-Speed-Dating mit ca. 10 Arbeitgebern
aus der Gastronomie-Branche, die freie Arbeits- oder
Ausbildungsstellen haben
■ 10-minütige Speed-Datings zwischen den einzelnen
Bewerbern und Arbeitgebern
■ Angebot von 14-tägigen MAGs zur Eigungsfeststellung
■ Informationen zu weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten
(Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter
älterer Arbeitnehmer in Unternehmen, WeGebAU;
Initiative zur Flankierung des Strukturwandels, IFlaS
etc.)
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en mit Interesse
an einer Tätigkeit in der Gastronomie
(es ist keine Vorerfahrung in diesem
Bereich erforderlich)
■ Termin
□ 2x jährlich
■ Kooperationspartner
□ DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband
Berufliche Qualifizierung
31
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
8.7 Sprachförderung und Qualifizierung in der Industrie
als Schweißer(in) oder Berufskraftfahrer(in)
ZIELE
■ Erfolgreiche Integration als Schweißer(in) oder
Berufskraftfahrer(in)
■ Deckung des Fachkräftebedarfs in den
o.g. Berufen
INHALTE
■ Modul 1: Sprachförderung
□ Erlangung des Sprachniveaus B1
■ Modul 2: Vermittlung einer Teilqualifizierung
a. im Bereich Schweißer(in)
b. im Bereich Berufskraftfahrer(in)
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab
Sprachniveau A1
■ Dauer
□ insgesamt bis zu 12 Monate
▫ bis zu 6 Monate Sprachförderung (Modul 1)
▫ 6 Monate Vermittlung einer
Teilqualifizierung (Modul 2)
■ Förderungsart
□ Bildungsgutschein (BGS)
Berufliche Qualifizierung
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
32
8.8 Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und Qualifizierung
im Garten- und Landschaftsbau
ZIELE
■ Durch umfassende Kompetenzfeststellung
zielgerichtete Qualifizierung ermöglichen
■ Durch Kooperation mit dem Verband Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau zielgerichtete
...Qualifizierung umsetzen und erfolgreiche Integration
...sicherstellen
■ Vorbereitung auf eine Ausbildung im Garten- und
...Landschaftsbau
INHALTE
■ Modul 1: Sprachförderung und Orientierung
im deutschen Bildungssystem
□ Analyse der beruflichen Interessen und
Fähigkeiten anhand eines Testverfahrens
□ Potenzial- und Ressourcenanalyse für die
"grünen Berufe"
□ Entwicklung von Perspektiven
■ Modul 2: Sprachförderung und Wertevermittlung
□ kultursensible Wertevermittlung über das
Leben und Arbeiten in Deutschland
■ Modul 3: Sprachförderung, Qualifizierung und
betriebliche Erprobung
□ Sprachförderung mit dem Ziel der
Erlangung des Sprachniveaus B1
□ Qualifizierung in Werkstätten eines
...Bildungsträgers
□ Praktische Anwendung und weitere
Qualifizierung in Kooperationsbetrieben
□ Begleitung durch einen Integrationscoach
■ Modul 4: Nachgehende Betreuung
□ Stabilisierung einer Beschäftigung (optional)
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab
Sprachniveau A0
■ Dauer
□ insgesamt bis zu 11 Monate (ohne
nachgehende Betreuung)
■ Kurssprache
□ Englisch und Deutsch, zum Teil
Dolmetscher(innen)
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS) bzw. Bildungsgutschein (BGS)
Berufliche Qualifizierung
33
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
8.9 Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung und
betriebliche Praxisphasen für Frauen mit Fluchthintergrund
ZIELE
■ Kultursensible Wertevermittlung über das Leben und
Arbeiten als Frau in Deutschland
■ Selbstreflexion und berufliche Perspektiventwicklung
■ Integration in Arbeit
INHALTE
■ Structogram-Training (Stärken- und Potenzialanalyse)
■ Die deutsche Arbeitswelt & ich als Frau
■ Gast-Gesprächspartnerinnen, die ebenfalls vor Jahren
nach Deutschland geflüchtet sind und über
Unterschiede zu ihrer Heimatmentalität berichten
■ Berufsorientierung: Betriebe unterschiedlicher
Branchen stellen sich vor
■ Sprachförderung
■ Bewerbungstraining
■ Praxis-Zeit: Praktika in Betrieben
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Frauen mit Fluchthintergrund
ab Sprachniveau A1
■ Dauer
□ 4 Monate
■ Kurssprache
□ Arabisch, Englisch und Deutsch
■ Förderungsart
□ Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS)
Berufliche Qualifizierung
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
34
IX. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
ZIELE
■ Wiedererlangung und Erhaltung der
Beschäftigungsfähigkeit
INHALTE
■ Erlernen von Schlüsselqualifikationen,
Heranführung an den Arbeitsmarkt
■ Beschäftigungsfelder:
□ Archiv
□ Büro
□ Verwaltung
□ Umweltschutz
□ Grünflächen
□ Handwerk
□ Hauswirtschaft
□ Betreuung
□ Logistik
■ ggf. in Kombination mit berufsbezogener
Sprachförderung
INFORMATIONEN
■ Zielgruppe
□ Migrant(inn)en ab
Sprachniveau A2
■ Dauer
□ 6 Monate, ggf. Verlängerung um 3
Monate
■ Zugang
□ Jobcenter Münster
Impressum
Jobcenter der Stadt Münster
Büro der Amtsleitung
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Tel.: 0251 / 492 9001
Mail: Jobcenter-Amtsleitung@stadt-muenster.de
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Büro der Geschäftsführung
Martin-Luther-King-Weg 22
48155 Münster
Tel.: 0251 / 698 205
Mail: Ahlen-Muenster.BGF@arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit
Ahlen – Münster
Beschlussvorlage
54381 Zeichen
V/0137/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im
Jobcenter der Stadt Münster / Förderung der beruflichen Entwicklung und Inklusion –
Eckpunktepapier und gemeinsames Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm der Agentur für
Arbeit und der Stadt Münster für geflüchtete Menschen
Beratungsfolge
13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Vorberatung
27.04.2016 Integrationsrat Vorberatung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das in der Begründung dargestellte Vorhaben “Förderung der beruflichen Entwicklung und
Inklusion / Leistungen der Grundsicherung für Arbeit (SGB II) für geflüchtete Menschen im
Jobcenter der Stadt Münster“ sowie die in der Begründung dargestellten Rahmenbedingu n-
gen, unter denen Leistungen für Flüchtlinge durch das Jobcenter gewährt werden können ,
werden zur Kenntnis genommen.
2. Das durch die Stadt Münster gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster erstellte
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für geflüchtete Menschen in Münster (Anlage) wird
beschlossen.
3. Der wirkungsorientierten Ausrichtung sowie der organisatorischen Aufstellung zur Gewä h-
rung von Leistungen für geflüchtete Menschen im Jobcenter Münster wird zugestimmt.
4. Das Jobcenter der Stadt Münster wird beauftragt, das wirkungsorientierte Vorhaben im Di a-
log mit den politisch Verantwortlichen der Stadt Münster weiterzuentwickeln, zu operationali-
sieren und regelmäßig über die erzielten Erfolge und Nichterfolge zu berichten.
Vorlagen-Nr.:
V/0137/2016
Auskunft erteilt:
Frau Jürgensmeier
Ruf:
492-9003
E-Mail:
Juergensmeier@stadt-muenster.de
Datum:
05.04.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0137/2016
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Aufwand
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zeile im Erge b-
nisplan Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
15 Transferaufwendungen 2016 768.000,00 1. Tranche*
06 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
2016 768.000,00 1. Tranche
* Eine 2. Tranche soll im April 2016 ausgekehrt werden.
Begründung:
1. Einleitung
Seit Anfang 2015 bewegt kaum ein Thema die Menschen in Deutschland und Europa so sehr wie der
große Zustrom von geflüchteten Menschen aus Kriegs - und Krisenländern sowie aus Ländern mit
schlechter wirtschaftlicher Perspektive. Die Versorgung und Inklusion der nach Deutschland geflüc h-
teten Menschen stellt Politik, Verwaltung und Gesellschaft aktuell und künftig vor große Herausforde-
rungen. Neben Grundbedürfnissen, deren Befriedigung gewährleistet werden muss, geht es gleic h-
zeitig auch darum, geflüchteten Menschen eine gesellschaftliche Teil habe im umfassenden Sinne zu
ermöglichen. Viele Institutionen und Personen bringen sich dafür auf die ihnen bestmögliche Art und
Weise ein.
Auch das Jobcenter der Stadt Münster ist gefordert, diese Herausforderungen im Rahmen seiner
Leistungen der Grunds icherung für arbeitsuchende geflüchtete Menschen anzunehmen. Ziel ist es,
ein geeignetes Konzept für die Weiterentwicklung der Erwerbsbiographien der zu erwartenden Adres-
sat(inn)engruppe zu erarbeiten und zu operationalisieren.
Dieses Konzept wird sowohl dem Auftrag des Jobcenters, seinen bisherigen Erfahrungen in der A r-
beit mit erwerbsfähigen Migrant(inn)en, aktuellen Forschungsständen als auch der aktuellen strukt u-
rellen Ausgangslage und den (bislang vermuteten) Anliegen seiner zukünftigen Kundinnen und Kun-
den Rechnung tragen. Mit seinen Zielen, Strategien und Aktivitäten schlägt es einen plausiblen B o-
gen (Wirklogik) zwischen der im Handlungsfeld von Sozial - und Arbeitsmarktpolitik derzeit bestehe n-
den Herausforderung und dem guten Zustand, in dem sich di e nach Münster geflüchteten Menschen
und die Bestandgesellschaft Münsters zukünftig befinden sollen. Hierbei wird ausdrüc klich betont,
dass zur Bestandgesellschaft Münsters auch diejenigen Menschen zählen, die b ereits jetzt und z. T.
seit vielen Jahren Kun d(inn)en des Jobcenters Münster und vielfach von Ausgrenzung b edroht bzw.
sogar schon betroffen sind.
Um einen Entwicklungsrahmen für die Weiterentwicklung, Operationalisierung und Evaluation des
hier beschriebenen Vorhabens zu schaffen, wird das Vorhabe n als Projekt deklariert. Seine Lau fzeit
soll zunächst drei Jahre betragen. Das Vorhaben wird auf allen zentralen Ebenen wirkungsor ientiert
gesteuert und realisiert werden. Die in dieser Vorlage vorgestellten inhaltlichen und organisatorischen
Eckpunkte werden in der Phase der Konzeptentwicklung unter Beteiligung der Adre ssat(inn)en des
Vorhabens sowie der politischen Vertreter(innen) und des Beirates des Jobcenters Münster we iter
ausgebaut. Die Genannten sind angesprochen, sich kritisch und unterstützend i m Kontext der (We i-
ter-)Entwicklung der Vorhabenziele und der Indikatoren zur Messung des Ziele rreichungsgrades (des
Erfolges) einzubringen. Das gewählte dialogische Verfahren soll sicherstellen, dass der vom Jobce n-
ter eingeschlagene Weg von den relevanten Stakeholdern mitbegleitet und –gestaltet werden kann.
- 3 -
V/0137/2016
Im Projektverlauf kommt dem Schnittstellenmanagement eine hohe Qualitätsrelevanz zu. Daher ist
während der Laufzeit eine systematische Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, dem Sozia lamt
sowie anderen städtischen Ämtern sicherzustellen.
Mit einem weiteren Akteur, der Agentur für Arbeit, findet bereits eine enge Kooperation statt. Das g e-
meinsame Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für geflüchtete Me nschen in Münster (s. Anlage
zu dieser Vorlage) gi bt Auskunft darüber, auf welche Förderangebote zur beruflichen En twicklung
geflüchtete Menschen in 2016 zurückgreifen können.
Auf der Netzwerkebene geht es darum, die Zusammenarbeit zwischen den an der Inklusion von g e-
flüchteten Menschen beteiligten Inst itutionen und Personen durch verbindliche Kooperat ionen so zu
optimieren, dass alle Kund(inn)en des Jobcenters möglichst passgenau die von ihnen benötigten U n-
terstützungen erhalten können. Bereits bestehende Netzwerke werden für dieses Anliegen einbez o-
gen.
Es ist zu erwarten, dass die Vorbereitungen für das Projekt „ Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcenter der Stadt Münster / Förderung der
beruflichen Entwicklung und Inklusion“ bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein werden und dem
zuständigen Ausschuss sowie dem Integrationsrat anschließend eine tiefergehende und mit Indikat o-
ren zur Erfolgsmessung ausgestattete Projektbeschreibung zur Beschlussfassung vorg elegt werden
kann. Der Start des Vorhabens soll im Herbst 2016 sein.
Im Vorgriff auf die sich in Arbeit befindende Darstellung gibt die nachstehende Projek tskizze einen
groben Überblick über die Eckpunkte des Vorhabens.
2. Kurzbeschreibung des Projektes
Das Jobcenter erfüllt mit dem Vorhaben seinen im SGB II begründeten und im Rahmen seiner Zie l-
vereinbarungen mit Kommune und Land bestätigten Auftrag, geflüchtete Menschen, sofern sie e r-
werbsfähig sind und Leistungen nach dem SGB II beziehen, dabei zu unterstützen, einen nachhalt i-
gen Weg aus dem Leistun gsbezug heraus zu finden und zu realisieren. I. d. R. geschieht dies durch
die Aufnahme von Erwerbsarbeit.
Zentrale Elemente des Vorhabens sind zum einen eine ressourcen - und anliegenorientierte Beratung
und Bildung zur beruflichen Entwicklung, die Schaff ung von Zugängen zu Leistungen nach § 16a
SGB II sowie die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt und zum anderen die Akquise von
Beschäftigungsoptionen. Der dritte Baustein des Vorhabens beinhaltet die Anstrengu ngen, die auf
eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes in Münster abzielen.
Der Mehrwert des Projektes besteht darin, dass die vorstehend genannten Pflichtaufgaben wirkung s-
orientiert bewältigt werden sollen, d. h. , sie werden mit Qualitätszielen, Strategien und Akt ivitäten
„hinterlegt“, von denen die Projektbeteiligten annehmen, dass sie für alle Adressat(inn)engruppen des
Projektes nachweislich nützlich sind.
Das Projekt ist auf arbeitsmarktliche Integration und weitergehend auf Inklusion ausgerichtet, welches
bekanntermaßen bereits als Pr inzip der sozialen Inklusion in der UN -Behindertenrechtskonvention
verankert ist. Inklusion im Projekt des Jobcenters meint „gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe,
die durch die Einbindung von Menschen in die wechselseitigen Sozialbeziehungen der ge sellschaftli-
chen Arbeitsteilung, durch Reziprozität in Verwandtschaft und Bekanntenkreisen sowie die Zuerke n-
nung und Materialisierung von (persönlichen, pol itischen und sozialen) Bürgerrechten gewährleistet
wird.“1 Die Begriffe „Integration“ und „Inklusion “ unterscheiden sich auch dadurch, „dass Integration
von einer vorgegebenen Gesellschaft ausgeht, in die integriert we rden kann und soll, Inklusion aber
erfordert, dass gesellschaftliche Verhältnisse, die exkludieren, überwunden werden müssen.“ 2 Dies
ist bedeutsam, da in vielen gesellschaftlichen Handlungsfeldern - wie z. B. dem Arbeitsmarkt - Aus-
1 Vgl. Inklusion und Weiterbildung, Hrsg, Martion Konauer, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, 2010, S. 17.
2 Vgl. Inklusion und Weiterbildung, Hrsg, Martion Konauer, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, 2010, S. 55f.
- 4 -
V/0137/2016
grenzungen institutionalisiert und mite inander verkettet und deshalb vielfach schwer wahrzunehmen
und abzubauen sind. Eine Reduzierung von Exklusion scheint durch ausschließlich individuelles Ge-
gensteuern nicht möglich zu sein.
Um Inklusion zu befördern und Exklusion zu mindern, liegen die Ziele, Strategien und Aktiv itäten, die
das Jobcenter in diesem Zusammenhang entwickeln und gemeinsam mit der Politik festl egen wird,
auf den Ebenen, auf denen sich sowohl die geflüchtete Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d.
SGB II sind, potenzielle Arbeitgebende als auch die Bestandsgesellschaft bewegen. Eine kulturse n-
sible und genderadäquate Ausgestaltung des Vorhabens i st selbstverständlich – wohlwissend, dass
damit erhebliche Anstrengungen verbunden sein werden.
Das Vorhaben wird wirkungsorientiert gesteuert. Unter Wirkungen werden Veränderungen versta n-
den, die durch die Arbeit des Jobcenters bei ihren Adressat(inn)en , und dort auf den Ebenen von
Wissen, Haltung, Handeln sowie im Lebensumfeld und damit letztendlich auch in der Gesellschaft
initiiert und erreicht werden. „Erwünschte Wirkungen werden als konkrete Ziele formuliert, an denen
sich die gesamte Arbeit des Projektes ausrichtet.“3 Erfolg und Misserfolg werden definiert und im Kon-
text eines projektbegleitenden Monitorings und einer abschließende Evaluation betrachtet. So ist zum
einen sichergestellt, dass Korrekturbedarfe im laufenden Prozess erkannt werden und g gf. umg e-
steuert werden kann. Zum anderen wird die Gesamtbetrachtung des Vorhabens aber auch wertvo lle
Hinweise dazu geben, ob der mit diesem Projekt eingeschlagene Weg des Jobcenters, Wirkungsor i-
entierung in die Alltagsarbeit zu implementieren, ein zielfüh render Ansatz ist. Es kann auf erste gute
Erfahrungen aus der wirkungsorientiert angelegten Arbeit des Perspektivzentrums des Jobce nters
aufgebaut werden. Im Kapitel 8 werden – im Vorgriff auf das angekündigte Projektkonzept – beispiel-
haft mögliche Projekt ziele aufgeführt. Es wird auf relevante Steuerungsaspekte des Vorhabens hi n-
gewiesen.
3. Beschreibung der Ausgangssituation
3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Bei geflüchteten Menschen wird unterschieden zwischen:
Asylbewerber(inne)n mit einer Aufenthaltsgesta ttung (Menschen, deren Asylverfahren noch
nicht abgeschlossen ist)4;
Geduldeten (Menschen, deren Asylantrag i.d.R. abgelehnt wurde, deren Abschiebung aber
ausgesetzt ist);
anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis (Menschen, über deren Asylantrag p ositiv
entschieden wurde)
und anerkannten Flüchtlingen, die keine Asylberechtigten sind.
Die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Leistungsansprüche sowie Zuständigkeiten für Lei s-
tungsgewährung, Arbeitsförderung und Arbeitsmarktintegration von geflü chteten Menschen lassen
sich wie folgt zusammenfassen:
Personen-
gruppe
Stand im
Asylverfahren
Aufenthalts-
situation Leistungen Arbeitsmarkt-
Zugang
Arbeitsförderung
durch
Asylbewer-
ber/Innen
Asylantrag
gestellt
(Verfahren läuft)
Aufenthalts-
gestattung
Asylbewerber-
leistungsgesetz
(Sozialamt)
Wartefrist
3 Monate und
Vorrangprüfung
SGB III
(Agentur für Arbeit)
Geduldete
Asylantrag
abgelehnt
(Abschiebung
ausgesetzt)
Duldung
Asylbewerber-
leistungsgesetz
(Sozialamt)
Wartefrist
3 Monate und
Vorrangprüfung
SGB III
(Agentur für Arbeit)
3 Vgl. „Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“ von Phineo in Kooperation mit der Bertel s-
mannstiftung, 2. Auflage 2014.
4 Hinzu kommen Personen, die noch nicht über eine Aufenthaltsgestattung verfügen, sondern über eine „Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchender“ (BüMA). Die BüMA hat rechtlich die Wirkung einer Aufenthaltsgestattung.
- 5 -
V/0137/2016
Asylberechtig-
te anerkannte
Flüchtlinge
Asylantrag
bewilligt
Aufenthalts-
erlaubnis
SGB II
(Jobcenter) uneingeschränkt SGB II
(Jobcenter)
Anerkannte
Flüchtlinge,
die keine
Asylberechtig-
ten sind
Schutz über
Kontingent,
Genfer Konven-
tion oder sub-
sidiär
Aufenthalts-
erlaubnis
SGB II
(Jobcenter)
Nach Erlaubnis
durch die Auslän-
derbehörde
SGB II
(Jobcenter)
Für anerkannte geflüchtete Menschen, also diejenigen, die Leistungsberechtigte i. S. des SGB II sind,
besteht ein uneing eschränkter Arbeitsmarktzugang für die Dauer der erteilten Aufenthaltse rlaubnis.
Eine Zustimmung von Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit sowie eine Vo rrangprüfung5
sind nicht notwendig. Auch die Absolvierung einer Ausbildung und die Aufnahme eine r selbständigen
Tätigkeit sind erlaubt. Des Weiteren haben anerkannte Flüchtlinge mit A nspruch auf Leistungen der
Grundsicherung uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Arbeitsförd erung nach dem SGB
II6. Weiterführende Informationen hierzu sind bei verschiedenen Institutionen abrufbar.7
3.2. Bleibeperspektiven der Flüchtlinge und Übergänge in das SGB II
Mitte März 2016 waren 4.079 geflüch tete Menschen aus insgesamt 43 Nationen in kommunalen Ein-
richtungen / Wohnungen der Stadt Münster untergebracht. Davo n waren rund 42 % weiblich und 58
% männlich. In welchem Umfang und wann diese Menschen zu Kund (inn)en des Jobcenters werden,
hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Asylanträge durch das Bundesamt für Migr ation und
Flüchtlinge8 sowie von der aus den Asylverfahren resultierenden Schutzquote 9 ab und lässt sich nur
grob einschätzen.
So stammen 2.326 Menschen aus den acht häufigsten Herkunftsländern mit hoher Bleibeperspektive
bzw. Schutzquote10. Davon sind 892 (38,3 %) im Alter von 0 – 14 Jahren, 475 (20,4 %) im A lter von
15 – 24 Jahren und 959 (41,2 %) über 25 Jahre. Die größte Gruppe der geflüchteten Me nschen aus
den genannten acht Ländern bilden die Syrer(innen) mit 54 %.
Seit dem 01.01.2015 sind bereits 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus den genannten acht
häufigsten Herkunftsländern in den Leistungsbezug des Jobcenters der Stadt Münster eingemündet.
Für die Jobcenter stellt jedoch grundsätzlich auch das Wanderungsverhalten der anerkannten Flücht-
linge ein wichtiges Kriterium für jegliche Pro gnose dar. Die bisherigen Erfahrungen mit Immigration s-
strömen sprechen dafür, dass Flüchtlinge, die während des Anerkennungsverfahrens noch mit Res i-
denzpflicht in ländlichen Gebieten untergebracht sind, mit Erhalt einer Aufenthaltse rlaubnis in Städte
abwandern, wo bereits vorhandene Communities Gemeinden aus den Herkunftsländern aus Sicht der
Flüchtlinge soziale Anknüpfungspunkte bieten und bessere Jobchancen vermutet werden 11. Konkrete
Vorhersagen für Münster lassen sich hierzu allerdings nicht treffen.
5 Hierbei wird geprüft, ob die Stelle nicht durch eine(n) Deutsche(n), EU-Staatsbürger(in) oder andere(n) ausländische(n) Staatsbürger(in)
mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden kann.
6 Die individuellen Fördervoraussetzungen sind, wie bei allen Leistungsberechtigten, im Einzelfall zu beachten.
7 Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen von Aufenthaltstitel, Arbeitsmark tzugang und Arbeitsförderung sind u.a.
über die Bundesagentur für Arbeit erhältlich. Das Bundesamt für Flüchtlinge liefert umfangreiche Information en und Statistiken auf seiner
Webseite und in zahlreichen Veröffentlichungen.
8 Voraus. zu Mai wird in Münster eine Außenstelle des BAMF den Dienst aufnehmen. In der Außenstelle sollen zum einen Asylanträge mit
klarem Sachverhalt innerhalb von 48 Stunden entschieden werden. In einem weiteren Bereich sollen komplexere Fälle bearbeitet werden.
9 Die Schutzquote weist den Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlingsschutz und Feststellungen eines Abschiebever-
bots innerhalb eines Zeitraums bezogen auf die Gesamtzahl der diesbzgl. Entscheidungen im betreffenden Zeitraum aus und wird hier
differenziert nach Herkunftsländern betrachtet.
10 Syrien, Irak, Afghanistan, Nigeria, Iran, Pakistan, Eritrea und Somalia.
11 Vgl. “Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren – Aufgabe der Jobcenter“, Bundesnetz Jobcenter, Januar 2016.
- 6 -
V/0137/2016
3.3. Qualifikationsprofile und Rahmenbedingungen der Flüchtlinge
Bislang liegen keine verlässlichen und umfassenden Aussagen zum beruflichen Profil der Gruppe der
aktuell geflüchteten Menschen vor12. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit geflüchte-
ten Menschen können jedoch vorsichtig nachfolgende Annahmen formuliert werden:
Derzeit ist nicht bekannt, wie viele Flüchtlinge Qualifikationen bzw. erforderliches Qualifikationspoten-
zial für den zunehmend anspruchsvollen und fachkräfteorientierten deuts chen Arbeitsmarkt mitbri n-
gen.
Ein Teil der geflüchteten Menschen möchte offensichtlich möglichst schnell und unter Verzicht auf
eine qualifikationsadäquate Stelle bzw. eine zukunftsorientierte Qualifikation Arbeit finden. Es ist zu
vermuten, dass diese E instellung etwas mit dem Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit, den h o-
hen Kosten der Flucht und einer damit sicher oft einhergehenden Verschuldung und der Verso r-
gungspflicht gegenüber zurückgebliebenen Angehörigen im Herkunftsland zu tun hat.
Da vermutlich viele der geflüchteten Menschen bei ihrer Einreise nicht über ausreichende Deutsc h-
kenntnisse für eine arbeitsmarktliche und soziale Teilhabe verfügen, wird eine intensive Vermittlung
von Sprachkenntnissen, ggf. auch Alphabetisierung, dem beruflichen Q ualifizierungs- und Inklusions-
prozess vorgeschaltet werden bzw. diesen begleiten müssen. Damit die vorgehalt enen Sprachkurse
erfolgreich genutzt werden können, ist es an dieser Stelle von großer Bedeutung, auch die Sprache r-
werbskompetenzen der geflüchteten Menschen in den Blick zu nehmen und zu entwickeln bzw. we i-
terzuentwickeln.
Die Rahmenbedingungen, unter denen geflüchtete Menschen i. d. R. derzeit leben, sind sehr komplex
und bieten z. T. nur eine instabile Plattform für eine berufliche Entwicklung. Di es gilt u. U. auch im
Hinblick auf die psychische und physische Leistungsfähigkeit und auf die Arbeits - und Beschäft i-
gungsfähigkeit der zu uns geflüchteten Menschen. Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach Lei s-
tungen i. S. des § 16a SGB II – im Hinblic k auf psychosoziale Beratung und Kinderb etreuung –
steigen und zugleich drängender werden wird. Die Frage wird sein, welche Haltungen Betroffene und
Bestandgesellschaft angesichts des vielleicht deutlich verspürten Mangels an Re ssourcen und den
daraus ableitbaren Bedürfnissen nach Entlastung entwickeln. Eine der zentralen Aufgaben scheint es
deshalb zu sein, auf beiden Seiten Potenziale und Ressourcen (wieder-)zu entdecken, weiterzuentwi-
ckeln und zu schöpfen, damit Inklusion trotz der gegebenen und wahrgenom menen Belastungen ge-
lingt.
3.4. Ausgangssituation auf dem münsterschen Arbeitsmarkt
Hinsichtlich der Auswirkungen der Flüchtlingsmigration auf die Arbeitslosen - und Beschäftigungsquo-
te sowie der generellen Integrationsaussichten von geflüchteten Menschen tr ifft das Institut für A r-
beitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) folgende Aussagen13:
In den vergangenen Jahren sind die Beschäftigungsquoten der ausländischen Bevö lkerung in
Deutschland deutlich gestiegen und die Arbeitslosenquoten gesunken. Die Flüchtlingsmi grati-
on führt aber zu sinkenden Beschäftigungsquoten und schrittweise zu steigender Arbeitslosi g-
keit der ausländischen Bevölkerung.
Bei einem Zuzug von jeweils 1 Mio . Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 ergibt sich im
Vergleich zu einem Szenario ohne Flüchtlingsmigration bundesweit eine zusätzliche Arbeitslo-
sigkeit von +130.000 Personen.
Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen im
Zuzugsjahr unter 10 % liegt. Sie steigt auf knapp 50 % fünf Jahre nach dem Zuzug.
12 Vgl. u.a. „Was wir über Flüchtlinge (nicht) wissen. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur Lebenssituation von Flüchtlingen in
Deutschland. Eine Expertise im Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung und des SVR-Forschungsbereichs“. Januar 2016.
13 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Aktuelle Berichte, Nr. 14/2015.
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Der münstersche Arbeitsmarkt ist geprägt durch eine spezifische dienstleistungsorientierte arbeits-
marktliche Infrastruktur. Dies spiegelt sich auch in der Verteilung der Beschäftigten nach Wirtschaft s-
bereichen wider: Hier dominiert der Dienstleistungssektor mit fast 86 % vor dem produzierenden Sek-
tor. Ca. 70 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster arbeiten als Fachkräfte oder
Spezialist/innen, nur ca. 12 % üben dagegen Helfertätigkeiten aus.
Das Angebot an geeigneten Helferstellen f ür nicht oder gering qualifizierte Arbeitnehmende bzw. A r-
beitsuchende mit komplexen Rahmenbedingungen und eingeschränkter Leistungsfähigkeit ist geri n-
ger als die Nachfrage. Verallgemeinernd und vorsichtig kann formuliert werden, dass es auch in
Münster keinen inklusiven Arbeitsmarkt gibt und das Diversity Management im Personalbereich vieler
Unternehmen qualitativ z. T. noch sehr ausbaufähig ist.
4. Herleitung des Projektes
Existenzsichernde Arbeit wird in unserem Kulturkreis als zentraler Baustein gesel lschaftlicher Teilha-
be verstanden. Aus dem vorstehenden kurzen Problemaufriss ist jedoch ableitbar, dass es nicht ein-
fach sein wird, geflüchteten Menschen Optionen für existenzsichernde Beschäftigung zu eröf fnen.
Der Wettbewerb, in dem sie mit anderen Bewerbenden stehen, ist sehr hart und verlangt von ihnen u.
U. auch eine enorme Konzessionsbereitschaft im Hinblick auf annehmbare und zumutb are Arbeit. In
vielen Fällen – vor allem immer dann, wenn eine Anpassungsqualifizierung oder grundlegende beru f-
liche Ausbildung nicht gewünscht oder möglich ist - wird ihnen vermutlich nichts anderes übrig ble i-
ben, als sich zunächst um sog. (i. d. R. nicht gut bezahlte und darüber hinaus nicht im erforderlichen
Maße zur Verfügung stehende) Helferstellen zu bemühen. Damit l aufen sie gleichzeitig jedoch G e-
fahr, in eine Sackgasse einzumünden und letztendlich doch vielleicht einen Platz als Langzeitlei s-
tungsbeziehende im SGB II einnehmen zu müssen und später mit Altersarmut konfrontiert zu werden.
Deshalb ist im Sinne des SGB II und im Interesse der gesamtstädtischen Zielsetzung sicherzustellen,
dass es ausreichend und geeignete Optionen sowohl für berufliche Weiterentwicklung als auch eine
Verbesserung und Sicherung der persönlichen Rahmenbedingungen gibt.
Dazu bedarf es eine r Grundsicherung, die den Lebensunterhalt gewährleistet und einer adäquaten
professionellen Ansprache, Beratung und Weiterbildung (auch zur beruflichen Entwicklung) sowie
einer kompetenten und engagierten Unterstützung, die arbeitsweltliche Kontakte organi siert. Eine
zentrale Bedeutung für den gesamten Prozess der weiteren Entwicklung kommt der Sichtbarm a-
chung, der Erfassung und der Messung von Kompetenzen zu. Auch diese Aufgaben sind so ad äquat
zu erledigen, dass sie nicht exkludierend wirken. D. h., sie w erden im Projekt immer im Ko ntext von
Potenzialentwicklung konzipiert und erledigt und erfüllen somit den Anspruch, wertschätzend zu sein.
Darüber hinaus bzw. eben deshalb bedarf es einer intern und externen – d. h., ggf. auch rechtskreis-
übergreifenden - Verständigung und Kooperation, die das Ziel einer individuell höchstmöglichen Qua-
lifizierung / Ausbildung und bestmöglichen Inklusion von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt
auf allen Ebenen, die für eine berufliche Weiterentwicklung von Bedeutung sind, unterstützt.
5. Adressat(inn)en des Vorhabens
Inklusion ist keine Einbahnstraße, sondern ein wechselseitig zu gestaltender Prozess, an dessen E n-
de sich beide, geflüchtete Menschen und Bestandgesellschaft , verändert haben werden. Daher zäh-
len zu den Ad ressat(inn)en des Vorhabens alle relevanten Akteur(inn)en dieses Zusamme nspiels.
Aufgrund der arbeitsmarktlichen Ausrichtung des Projektes gehören auch regionale Unte rnehmen
dazu.
Die Adressat(inn)en des Vorhabens sind:
leistungsberechtigte, erwerbsfähige Menschen i. S. des SGB II , die in 2015 und 2016 nach
Münster geflüchtet sind bzw. dies zukünftig tun werden
o Flüchtlinge mit Berufsausbildung/ Hochschulabschluss und/oder Berufserfahrung
o (jugendliche) Flüchtlinge ohne abgeschlossene Ausbildung bzw. ohne Berufserfahrung
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o Flüchtlinge ohne Option der beruflichen Weiterbildung
Arbeitgebende / Unternehmerinnen und Unternehmer / Interessenverbände
Bestandsgesellschaft der Stadt Münster.
6. Zielsetzung des Projektes
Die übergeordnete Zielsetzung des Vorhabens lässt sich gut aus nachfolgend aufgeführtem Zitat des
Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Displaced Persons der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates, März 2014 ableiten:
„Finden Asylsuchende und Flüchtlinge erfolgreich Arbeit, dann nützt d as den Aufnahmegesellscha f-
ten. Der Staat muss weniger für soziale Unterstützung ausgeben. Der soziale Zusammenhalt wird
gestärkt, denn Arbeit hängt eng mit anderen Integrationsbereichen zusammen. Für jeden Ei nzelnen
ist Zugang zum Arbeitsmarkt wichtig. Arb eit hilft, das Selbstwertgefühl wi eder herzustellen. Arbeit ist
entscheidend für menschliche Würde, sie erleichtert die Gesundung nach traumat ischen Erlebnissen,
sie ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit.“14
Das Vorhaben des Jobcenters wird wirkungsorientiert über Ziele gesteuert. Um jedoch verbindlich
werden zu können, bedarf es dazu einer Konkretisierung des Vorstehenden. D. h., die vom Jobcenter
erwünschten Wirkungen werden so formuliert, dass sich daran alle Strategien und Aktivit äten des
Projektes ausrichten lassen. Letztere gelangen nur dann auf die Agenda von zu treffenden Entsche i-
dungen und auszuführenden Handlungen, wenn sie nachweislich der Zielerreichung dienen.
Die unter Punkt 8 beispielhaft formulierten Ziele vermitteln einen ersten Eindruck von der zu entw i-
ckelnden Zielqualität.
7. Aufbau- und Ablauforganisation
Das Jobcenter Münster beabsichtigt die „Betreuung“ der geflüchteten Menschen in einem zentr alen
Fachteam, einem „Jobcenter im Jobcenter“ (JiJ), sicherzustellen. Eine „Betreuung“ in sozialräumlich
orientierten Fachstellen, wie im JiJ -Konzept vorgesehen, erscheint derzeit als nicht zie lführend, weil
ein Großteil der Flüchtlinge noch nicht in eigenen Wohnungen, sondern in Übe rgangseinrichtungen
lebt. Den Grundstock des neuen Fachteams bildet das Projektteam MAMBA 15 im Jobcenter, in dem
geflüchtete Menschen bereits heute Kund(inn)en sind. Die Mitarbeitenden dort verfügen über die be-
nötigten fachlichen Kompetenzen und Netzwerkanbindungen. Abhängig von der zeitlichen Entwic k-
lung der Übertritte der Flüchtlinge in den Rechtskreis SGB II soll das geplante Fachteam sukzessive
weiter personell aufgebaut werden.
Die zukünftig geltende Wirkungsorientierung wird einem systematisch angelegten Entwicklungspr o-
zess in die Facharbeit des neuen Fachteams implementiert werden.
7.1. Zugangssteuerung und Übergabemanagement
Zum 02.11.2015 hat die Stadt Münster gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und wei-
teren Kooperationspartnern einen sog. Integration Point, angebunden an die städtische Erstaufnahme
für Flüchtlinge, in der ehemaligen Oxford-Kaserne eingerichtet. Der Integration Point ist dabei als ers-
te Anlaufstelle mit Lotsenfunktion zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen ko nzipiert. Auch das
Jobcenter Münster ist dort mit personelle n Ressourcen vertreten, um im Rahmen eines systemat i-
schen Übergangsmanagements sowohl in leistungsrechtlicher als auch in arbeit smarktlicher Hinsicht
einen möglichst reibungsfreien Übertritt der geflüchteten erwerbsfähigen Leistung sberechtigten vom
SGB III in das SGB II zu gewährleisten. Ziel ist es auch, eventuell bereits eingeschlagene Integrat i-
onsprozesse ohne Verzögerungen und Irritationen i. S. der angestrebten Inklusion weiter zu führen.
Durch die räumliche Nähe werden Synergieeffekte zwischen den Kooperationspartner(inne)n wirksam
14 „Flüchtlinge und das Recht auf Arbeit“, Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Displaced Persons“ der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates, März 2014
15 „Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland“.
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genutzt. Das Personal des Jobcenters im Integration Point wird in das neue Fachteam für geflüchtete
Menschen integriert.
Im Prozess der Zusteuerung von geflüchteten Menschen als Neukundinnen und Neukunden des Job-
centers ergeben sich Schnittstellen zum Sozialamt: Für die Leistungssachbearbeitung ist bei einem
Rechtskreiswechsel am Wohnort Münster zwischen dem Sozialamt und dem Jobcenter ein verei n-
fachtes Antragsverfahren vereinbart: Bei Einstellung der Leistungen nach dem A sylbewerberleis-
tungsgesetz wird bereits im Sozialamt anhand der dort vorliegenden Daten ein formloser Antrag auf
SGB-II-Leistungen vorbereitet und ein Stammblatt erzeugt. Für geflüchtete Menschen, die aus einer
anderen Kommune nach Münster zuziehen, gilt dagegen das übliche Antragsverfahren.
Die Kooperation mit der Agentur für Arbeit gestaltet sich folgendermaßen: Im Integrationsprozes s
werden die bereits bei der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster erhobenen Daten zu Lebenslauf, A b-
schlüssen und Kompetenzen so wie ggf. bereits eingeleitete Integrationsstrategien im Rahmen des
Übergabemanagements an das Jobcenter weitergeleitet. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle
geflüchteten Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben werden, wä h-
rend des Bezugs von Asylbewerberleistungen auch von der Agentur für Arbeit „betreut“ worden sind,
da die Teilnahme an dem Beratungs - und Förderangebot auf Freiwilligkeit beruht. Z udem sind die
Mitarbeiterkapazitäten der Arbeitsagentur begrenzt. In diesen Fäll en sind die Daten im Jobcenter
gänzlich neu zu erheben. Mitte März 2016 wurden durch die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster ca. 350
geflüchtete Menschen im Integration Point Münster „betreut“. Die Zustimmung zur wechselseitigen
Übermittlung der Daten zwischen der Agentur für Arbeit und den Ämtern der Stadt Münster, also auch
dem Jobcenter, wird von den Flüchtlingen durch Unterzeichnung einer schriftlichen Einverständnise r-
klärung eingeholt.
7.2. Fallsteuerung innerhalb des Beratungsprozesses im Fachteam für geflüchtete Menschen
Um im Jobcenter -System anschlussfähig zu sein, orientiert sich die Fallsteuerung im Fachteam für
geflüchtete Menschen an dem in der Abteilung Markt & Integration des Jobcenters geltenden Fal l-
steuerungssystem „fa:z“. Grundlage für die a rbeitsmarktliche Inklusion der Personengruppe der g e-
flüchteten Menschen ist, wie bei allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, eine umfassende „E r-
hebung“ der individuellen Voraussetzungen und Potenziale für Erwerbsarbeit.
7.3. Beratungsverständnis
Weil das Projekt erfolgreich sein soll, hat sich das Jobcenter dafür entschieden, die Beratung zur be-
ruflichen Entwicklung im Fachteam für geflüchtete Menschen als professionelle Intervention zu ve r-
stehen und zu gestalten. Das Beratungsverständ nis soll sich a n dem Ansatz orientieren, der bereits
der Arbeit des Perspektivzentrums des Jobcenters zugrunde liegt: Er ist im Schwerpunkt mindestens
lösungs-, ressourcen- und anliegenorientiert ausgerich tet. Für die Beratungsarbeit werden verbindl i-
che Qualitätsstandards festgelegt. Ob ein darüber hinaus gehendes systemisch -lösungsorientiertes
Verständnis implementiert werden kann, wird sich in den nächsten Monaten im Rahmen der weiteren
konzeptionellen Ausgestaltung und der Personalgewinnung herausstellen. Ggf. wird die Arbeit der
Jobcoaches durch Weiterbildung und Fallberatung zu flankieren sein.
Wichtig ist, dass im Fachteam für geflüchtete Menschen grundsätzlich die gesamte Bedarfsgemei n-
schaft (BG) in den Blick genommen und nach Möglichkeit durch einen Jobcoach beraten werden soll.
Dabei sollen aber auch besonderen Bedarfe, z. B. von Eltern, die alleinerziehend sind oder Menschen
mit Schwerbehinderungen und speziellen Belangen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter
den geflüchteten Menschen Rechnung getragen werden.
7.4. Förderausrichtung
Wie vorstehend bereits angeführt , ist zu erwarten, dass fü r die arbeitsmarktliche Inklusion der g e-
flüchteten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine umfassende Unterstützung und Förderung
notwendig sein wird. Hier gilt e s, kunden- und arbeitsmarktbezogen passgenaue Weiterbildungs- und
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Beratungsangebote zu entwickeln und sinnvolle Dienstleistungsketten aufzubauen, die g eflüchteten
Menschen angeboten werden können. B ereits vorhandene Angebote werden systematisch gesichtet
und genutzt, wobei grundsätzlich das gesamte Regelinstrumentarium des SGB II und des SGB III zur
Verfügung steht. Passgenaue – den besonderen Bedarfen der Kund(inn)en Rec hnung tragende –
neue Förderangebote ergänzen das bestehende Portfolio.
Die aktive För derung von leistungsberechtigten geflüchteten Menschen erfolgt nach den folgenden
Prinzipien:
Es soll möglichst frühzeitig eine praxisorientierte Lernstanderhebung und Kompetenzfeststellung
erfolgen, welche die jeweilige Methodik des Lernens, die im Heimat land erworbenen Abschlüsse
und Kenntnisse sowie die beruflichen Wünsche und Interessen im Hinblick auf die Arbeitsau f-
nahme in Deutschland erfasst. Im Idealfall soll die Lernstanderhebung und Kompetenzfeststellung
vor oder während des Besuchs eines Integrationskurses durchgeführt werden.
Die Anerkennung vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse soll möglichst frühzeitig in die Wege
geleitet und unterstützt werden. Hierzu erfolgt eine enge Kooperation mit dem Netzwerk „Integr a-
tion durch Qualifikation“ (IQ -Netzwerk), welches an die Volkshochschule Münster angedockt ist.
Entsprechend dem Antrag der SPD zur Vorlage V/0021/2016 – Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm des Jobcenters Münster 2016 – wird aktuell die Einführung weiterer Maßnahmen zur
Anerkennung auslä ndischer Berufs - und Bildungsabschlüsse geprüft. Diese könnt en entweder
jobcenterintern oder durch weitere Dritte durchgeführt werden.
Inaktive Zeiten sollen vermieden werden, um einerseits einen zügigen Integrations -
/Inklusionsprozess zu gewährleisten un d andererseits soziale Teilhabe durch Beschäftigung (im
weitesten Sinne) zu ermöglichen. Dafür sollen z. B. die weiteren Schritte des Inklusion sprozesses
bereits während der Teilnahme an einem Sprachkurs oder in einem Weiterbildungsangebot pe r-
spektivisch geplant und eingeleitet werden. Angebote Dritter, z. B. im Bereich Sport, Kunst, Kultur
etc., werden im Rahmen der Kooperation mit Netzwerkpartner/Innen auch für geflüchteten Me n-
schen geöffnet.
Es sollen alle Möglichkeiten der Sprachförderung genutzt wer den (Integrationskurse des BAMF,
Sprachkurse des Europäischen Sozialfonds (ESF), städtischer Spendentopf, Hochschulkurse, eh-
renamtliche Angebote).
Den Teilnehmenden an Integrationskursen und anderen Angeboten der Arbeitsförderung soll
flankierend ein sozialpädagogisches Coaching ebenso wie die Inanspruchnahme von kommuna-
len Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II angeboten werden, um die persönlichen und
beruflichen Alltagskompetenzen zu stärken.
Die Teilnahme an Angeboten der aktiven Arbeitsförderung soll mit der Vermittlung ver tiefender
praxis- bzw. berufsorientierter Sprachkenntnisse einherge hen. Bei Aufnahme einer Ausbi l-
dung/Arbeit, eines Studiums oder einer Arbeitsgelegenheit/öffentlich geförderten Beschäftigung
soll die Sprachförderung nach Möglichkeit fortgesetzt werden.
Angebote der Sprachförderung und Angebote der aktiven Arbeitsförderung werden durch die
Vermittlung interkultureller Kompetenz und von Informationen zur deutschen Kultur und dem
deutschen Sozial- und Bildungssystem ergänzt.
Die arbeitsmarktpolitischen Angebote sollen auf die Bedürfnisse der jeweiligen Flüchtlinge abg e-
stimmt sein, z.B. sind jugendliche Flüchtlinge zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Aufnahme
einer betrieblichen Ausbildung vorzubereiten oder die Rahmenbedingu ngen von Alleinerziehe n-
den zu berücksichtigen.
Angebote zur Kompetenzfeststellung und Qualifikation sollen soweit wie möglich in einem betrieb-
lichen Kontext stattfinden . Es geht darum Praxisnähe zu gewährleisten, den Flüchtlingen Einbl i-
cke in die reale Ar beitswelt und damit die Entwicklung eines belastbaren beruflichen Entwic k-
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lungsziels zu ermöglichen, arbeitgeberseitige Barrieren bzgl. der Beschäftigung von Flüchtlingen
abzubauen und eventuelle „Klebeeffekte“ für eine anschließende Übernahme in Beschäftig ung zu
nutzen.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Potenziale soll die Beratung und Förderung der Lei s-
tungsberechtigten gemäß dem Leitsatz „Ausbildung bzw. Qualifikation vor kurzfristiger Integration“
erfolgen. Damit soll den geflüchteten Menschen einerseits eine nachhaltige und existenzsicher n-
de Perspektive eröffnet und andererseits ein Beitrag zur Bewältigung des sog. „ Fachkräfteman-
gels“ geleistet werden. Die Qualifikation / Ausbildung soll an den Interessen und Fähigkeiten der
Leistungsberechtigten sowie an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sein.
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitgebende werden erweitert. Die Arbeitge-
beransprache soll im Hinblick auf die Vermittlung der geflüchteten Adressat(inn)en in Praktika, Ar-
beits- und Ausbildungsverhältnisse intensiviert werden. Die Möglichkeiten der Beschäftigungsför-
derung (Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung, Einstiegsgeld, Einstiegsqualifizierung, ö f-
fentlich geförderte Beschäftigung etc.) sollen ausgeschöpft werden.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter „betreuen“ im Hinblick auf die Gruppe der geflüchteten
Menschen bzw. Asylsuchenden grundsätzlich – wenn auch zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt -
denselben Personenkreis und bedienen denselben Arbeitsmarkt. Deshalb stimmen sie sich hinsich t-
lich des Arbeitsmarkt - und Integrations-/ Inklusionsprogramms ab. Dazu gehört auch die Verständ i-
gung über das konkrete Angebotsportfolio (s. das gemei nsame Programm in der Anlage zu dieser
Vorlage). Da auch die Agenturen fü r Arbeit und die Jobcenter in den umliegenden Kommunen übe r-
wiegend ähnliche Förderangebote anbieten werden, empfiehlt es sich, nur wenige Förderang ebote
(Maßnahmen) zielgerichtet auszuschreiben und einzukaufen und den Großteil der Förderu ngen über
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III bzw. Bildungsgut-
scheine nach § 16 SGB II i.V.m. § 81 SGB III durchzuführen.
7.5. Kooperationspartner(innen)
Grundsätzlich kooperiert das Jobcenter Münster im Kontext seiner Arbeit mit geflüchteten erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten (und ihren Bedarfsgemeinschaften) mit denselben Kooperation s-
partner(inne)n, mit denen es auch für alle anderen Kundinnen und Kunden zusammenarbeitet. Eine
ganze Reihe von Einrichtungen ist jedoch für die Personengruppe der geflüchteten Menschen beson-
ders relevant. Diese Einrichtung gilt es bei der wirkungsorientierten Planung des Inklusion skonzeptes
gemäß ihrer rechtmäßigen Aufgaben von vorneherein zu berücksichtigen und in der Durchführung
konkret einzubinden bzw. Kooperationsvereinbarungen zu treffen:
Einrichtung / Institution
Aufgaben / Schnittstellen
Sozialamt - Erstberatung in der Erstaufnahme für Flüchtlinge
- Zusteuerung zum Integration Point
- Beratung und Multiplikatorenfunktion für die Sozi-
alen D ienste in den dezentralen Flüchtlingsei n-
richtungen
- Unterstützungs- und Koordinationsleistungen für
Flüchtlinge in den dezentralen Flüchtlingseinric h-
tungen
- Vermittlung weiterer Begleitung und Unterstü t-
zung (z. B. durch Ehrenamtliche)
Amt für Kinder, Jugend und Familien - Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtli n-
ge
- Beratung zu Kinderbetreuungsbedarfen (komm u-
nale Eingliederungsleistungen)
- Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen
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Rechts- und Ausländeramt - Erteilung der Arbeits - und Ausbildungsberecht i-
gung
- Information zu ausländerrechtlichen Regelungen
und Neuerungen
Agentur für Arbeit - Erstes arbeitsmarktliches Profiling und Einleitung
einer Integrationsstrategie
- Erste Fördermaßnahmen
- Übergabemanagement im Integration Point
(Übergabevermerk, Unterlagen)
- Berufsberatung
Amt für Schule und Weiterbildung - Clearingstelle für schulpflichtige Flüchtlinge (Fest-
legung der zu besuchenden Schulform)
- Bildungsberatung International
- Kooperation zum Übergang Schule – Beruf
- Lernförderung (Bildung und Teilhabe)
Volkshochschule / IQ-Netzwerk - Sprachförderung
- Anerkennungsberatung und Kompetenzfestste l-
lung
Gesundheitsamt - Feststellung von Leistungsfähigkeit für die A r-
beitsmarktintegration
Dezernat für Migration und Interku l-
turelle Angelegenheiten (MIA), inkl.
Kommunales Integr ationszentrum
(KI)
- Konzeptentwicklung und –umsetzung
- Migrationsleitbild
- Schnittstelle zu Migrantenselbstinformationen
- Vernetzung zu „Integration durch Bildung“
- Vernetzung zu „Integration als Querschnitt“
Integrationsrat - Information und Beratung
- Interessensvertretung für Migrant/Innen
Migrantenberatungsstellen - Stadtteilbezogene Beratung sowie fremdsprachl i-
che Schwerpunkte
- Unterstützung und Beratung bei der Arbeitssuche
(Bewerbungen, Vorstellungsgespräche)
- Beratung über Qualifizierung, Weiterbildung und
Sprachkurse
- Beratung und Unterstützung in besonderen L e-
benslagen
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behö r-
den (Antragsstellungen, Rechte und Pflichten
etc.)
- Unterstützung bei der Organisation von Kinderbe-
treuung
GGUA - Beratung von Flüchtlingen bei sog. Du blin-Fällen
bzw. Schwierigkeiten im Asylverfahren;
Projekt MAMBA - Sozial- und aufenthaltsrechtliche Beratung
- Arbeitsmarktliche Beratung
- Schulung Ausländerrecht für Arbeitsmarktakteure
Weitere freie Träger - Themen-/Zielgruppenspezifische Beratung und
Unterstützung
Bürgerstiftung, Ehrenamtler, Stad t-
teilinitiativen für geflüchtete Me n-
schen
- Individuelle Unterstützungs - und Koordination s-
leistungen für Flüchtlinge (auch im Hinblick auf
Qualifizierung und Arbeit/Ausbildung)
- Niederschwellige Sprachförderung
Vereine - Freizeitaktivitäten
- Soziokulturelle Teilhabe (u.a. über Bildung und
Teilhabe)
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Kammern und Arbeitgeberverbände - Stellenakquise
- Unterstützende Vermittlungsaktivitäten
Wirtschaftsförderung Münster - Informationen für AG zum Thema Flüchtlinge und
Arbeit
- Plattform zur themenspezifischen AG-Ansprache
- Beratung zur aktuellen Arbeitsmarktentwicklung
- Unterstützende Vermittlungsaktivitäten
- Nutzung bestehenden Angebote als zielgruppe n-
bezogene Plattform für die Bewerbung von A r-
beitsmöglichkeiten
Hochschulen - Beratung von Studieninteressierten
- Sprachkurse für Migrant/-innen mit Abitur
Bildungs- und Beschäftigungsträger - Kenntnisfeststellung und Qualifikation
- Entwicklung einer Tagesstruktur
- Soziale Teilhabe
Arbeitgebende - Kenntnisfeststellung und Qualifikation
- Ausbildung
- Beschäftigung
8. Wirkungsorientierung des Vorhabens
Wie vorstehend bereits mehrfach erwähnt, wird das Projekt des Jobcenters wirkungsorientiert g e-
steuert werden.
Das Jobcenter plant die Wirkungen, die es mit seinem hier beschriebenen Vorhaben erzie len will,
erreicht die von ihm beabsichtigte Wirkung und analysiert und verbessert die Wirkung, die erzielt wor-
den ist. Die in dieser Schrittfolge (Steuerungskreislauf) zu erledigenden projektbezogenen Aufgaben
werden vor Projektstart ermittelt und festgel egt. Sie sind Arbeitspaketen zugeordnet, die im Konzept
des Vorhabens ausführlich dargestellt und im Projektverlauf realisiert werden. Die Ve rantwortung für
die Erledigung der Steuerungsaufgaben, die Durchführung, Vernetzung und Ev aluation liegen beim
Jobcenter.
a. Das Jobcenter der Stadt Münster sorgt verbindlich dafür, dass ein wirkungsorientierter Steu e-
rungskreislauf eingehalten wird.
b. Das Jobcenter der Stadt Münster sorgt dafür, dass alle Arbeitspakete wirkungsorientiert umg e-
setzt werden. Dabei orientiert es sich an der festgelegten Meilensteinplanung des Vorhabens.
c. Das Jobcenter der Stadt Münster vernetzt seine Ziele, Strategien und Aktivitäten durchgängig mit
den definierten Kooperationspartner/innen und Stakeholdern.
d. Das Jobcenter der Stadt Münster gewährleistet die administrative Leitung / Abwicklung des Pr o-
jektes.
e. Das Jobcenter gewährleistet das Monitoring und die Evaluation des Projektproze sses und der
Projektergebnisse.
f. Das Jobcenter Münster kommuniziert systematisch und regelmäßig mit dem Dezernat V in Bezug
auf Prozess und erzielte Wirkungen.
g. Das Jobcenter gewährleistet den Transfer der Projektergebnisse und der Erfolgsstrategien.
Um die Wirkungsziele, welche sich auf die Gesellschaft und auf die Leben slagen der geflüch teten
Menschen beziehen, be sser erfassen zu können, werden diese unter den Stichworten „ Impact“ und
„Outcome“ beschrieben. Unter dem Begriff „Out put“ ist das zu verstehen, was die Projek t-
partner(innen) im Projekt tun. „Input“ umfasst die Ressour cen, die in das Vorhaben ein gebracht wer-
den. Input und Output sind somit quasi die Voraussetzungen dafür, dass das Jobcenter in seinem
Projekt überhaupt eine Wirkung erzielen kann.16
16 Vgl. „Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun wollen“ von Phineo in Kooperation mit der Bertel s-
mannstiftung, 2. Auflage 2014
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1 Output – Aktivitäten finden wie geplant statt
2 Output – Adressatengruppen werden erreicht
3 Output – Adressatengruppen akzeptieren Angebote
4 Outcome – Adressatengruppen verändern ihre Fähig-
keiten
5 Outcome – Adressatengruppen verändern ihr
Handeln
6 Outcome – Lebenslagen der Adressaten-
gruppen ändern sich
7 Impact – Gesellschaft verändert
sich
Für die festzulegenden Ziele des Vorhabens gilt grundsätzlich,
dass sie möglichst klar und eindeutig formuliert sind.
dass das Jobcenter feststellen kann, ob die gewünschte Wirkung eingetreten ist oder nicht.
dass sie von allen Beteiligten inkl. Stakeholdern mitgetragen werden.
dass sie im Bereich des Erreichbaren liegen und
dass sie terminierbar sind.
Die nachfolgend beispielhaft formulierten Ziele des Vorhabens sind als Anregungen für den im Ra h-
men der Konzeptentwicklung beabsichtigten Dialog zu verstehen. Zu jedem der vereinbarten Wirkzie-
le sind in einem nächsten Schritt verbindlich passende Indikatoren zu entwickeln, mit denen der Grad
der Zielerreichung in ebenfalls zu vereinbarenden Intervallen „gemessen“ wird.
Outcome
Veränderungen, die
auf der Ebene von
Wissen / Einstellun-
gen eintreten
Outcome
Veränderungen,
die auf der Ebene
von Handeln ein-
getreten sind
Outcome
Veränderungen, die
im Lebensumfeld
eingetreten sind
Impact
Gesellschaft hat
sich verändert
geflüchtete
Menschen
Sie kennen die Grund-
lagen der deutschen
Sprache und können
diese angemessen
anwenden.
Sie kennen das System
der Berufe und Berufs-
ausbildung in Deutsch-
land.
Sie kennen die deut-
sche „Kultur“ der Ar-
beitgeberansprache.
Sie kennen die Anfor-
derungen und Leistun-
gen des SGB II.
Sie haben ihre eigenen
(persönliche / berufli-
chen) Wünsche und
Ziele entwickelt.
Sie wissen, woran sie
erkennen, inwieweit sie
Sie sprechen im
alltäglichen Leben
häufiger Deutsch.
Sie bewerben sich
angemessen und
selbständig im pas-
senden Zielberuf
Sie haben eine
Ausbildung oder
Arbeit aufgenom-
men
Sie „verhandeln“
besser mit ihren
Ansprechpart-
nern/innen im Job-
center.
Sie haben ihre
Kindebetreuung
organisiert und
reflektiert, so dass
beide Erziehungs-
Sie fühlen sich in die
Bestandgesellschaft
aufgenommen.
Sie haben eigene per-
sönliche Netzwerke
aufgebaut, die auch in
die Bestandgesellschaft
hineinreichen, die sie
bei der Erreichung ihrer
Ziele unterstützen.
Sie nutzen Kinderbe-
treuungsangebote für
ihre Kinder.
Sie engagieren sich im
Stadtteil, in dem sie
wohnen.
Leistungsberechtig-
te erwerbsfähige
geflüchtete Men-
schen i. S. des SGB
II fühlen sich als
gleichwertige „Mit-
glieder“ der Stadt-
gesellschaft.
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ihre Ziele erreicht ha-
ben.
Sie haben bei sich
Ressourcen (wieder-
)entdeckt, die eine gute
Ausgangsposition für
Beruflichkeit sein könn-
ten.
Sie kennen das Grund-
gesetz und haben sich
dazu positioniert (z.B.
im Hinblick auf die
Geschlechterrollen,
Demokratieverständ-
nis).
usw.
berechtigten einer
Erwerbstätigkeit
nachgehen können.
münstersche
Arbeitgeben-
de, Unter-
nehmen,
Interessens-
verbände
Sie erleben geflüchtete
Menschen, die sie
kennengelernt und /
oder eingestellt haben,
zunehmend als ge-
winnbringend für ihr
Unternehmen.
Sie haben mehr
geflüchtete Men-
schen eingestellt.
Sie engagieren sich
in ihren Interes-
sensverbänden
intensiver als zuvor
für die Idee eines
inklusiven Arbeits-
marktes.
Unternehmen bieten
geflüchteten Menschen
durch die Anstellung
mehr öffentliche Räu-
me für Teilhabe und
demonstrieren auf
diese Weise, dass die
Bestandgesellschaft
heterogen ist
Münstersche Unter-
nehmen haben freie
Arbeits- und Ausbil-
dungsplätze mit
geeigneten Mitar-
beitenden besetzt
und schätzen die
beruflichen / per-
sönlichen Potenzia-
le von Menschen
wertvoller ein als
zuvor.
Bestandsge-
sellschaft
Die Menschen, die zur
Bestandgesellschaft
gehören, zeigen, dass
sie nicht nur im Rah-
men von caritativem
Engagement Interesse
an geflüchteten Men-
schen haben, sondern
sie als Persönlichkeiten
wertschätzen.
Mehr Menschen,
die sich zur Be-
standgesellschaft
zählen, engagieren
sich als respektvolle
Mentoren auf Au-
genhöhe für ge-
flüchtete Menschen.
In öffentlichen Kultur-
räumen Münsters sind
mehr geflüchtete Men-
schen wahrnehmbar
als bisher.
Die Stadt Münster
ist eine Stadt der
Vielfalt, in der Inklu-
sion (auch von
Flüchtlingen) besser
gelingt als zuvor.
Die Bestandgesell-
schaft der Stadt
Münster hat einen
besseren Eindruck
von den Potenzia-
len der Eingewan-
derten und betrach-
tet ihre Zuwande-
rung als Chance für
städtische Weiter-
entwicklung.
Output Auf dieser Ebene wird beschrieben, welche konkreten Dienstleistungen das Jobcenter der Stadt
Münster für die drei vorstehenden Adressat(inn)engruppen erbringen wird. Sie werden qualitativ
und quantitativ beschrieben. Im Focus wird die individuelle Beratung zur beruflichen Entwicklung
durch Jobcoaches und „Dritte“ stehen.
Input Die auf dieser Ebene zu beschreibenden Ziele beziehen sich insbesondere auf die Kategorien
Personal, Räume, Finanzen. Der Umfang und die Qualität der einzusetzenden Ressourcen ori-
entieren sich bindend an den formulierten Wirkzielen auf den vorstehend beschriebenen Ebe-
nen.
Um eine grobe Orientierung zu geben, kann an dieser Stelle, im Vorgriff auf eine detaillierte
Darstellung der benötigten Ressourcen an anderer Stelle, formuliert werden, dass die Bundes-
regierung den Jobcentern zur Abdeckung von flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen im SGB
II insgesamt zusätzliche 243 Mio. € für den Eingliederungstitel (EGT) und 325 Mio. € für den
Verwaltungstitel (VT) zur Verfügung stellt. Dem Jobcenter Münster sind in einer ersten Tranche
rd. 768.000 € (EGT) und rd. 999.500 € (VT) avisiert. Eine zweite Tranche soll im April ausge-
kehrt werden. Basis sollen die dann aktuellen Zuwanderungszahlen der Kommune sein. Nach
Umrechnung auf Basis der bisherigen Auskehrung werden für das Jobcenter insgesamt zusätz-
liche Mittel in Höhe von 1.282.500 € (EGT) und 1.655.000 € (Verwaltungshaushalt) erwartet. Die
tatsächliche finanzielle Ausstattung für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen ist allerdings
noch ungewiss.
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V/0137/2016
Mit dem Vorgehen nach definierter Wirkungslogik folgt das Jobcenter de r Stadt Münster dem Anli e-
gen der Politik , nach Wirkungszielen zu steuern. Neben einer hohen Professionalität fordert d ieses
Vorgehen von allen Beteiligten Offenheit, Vertrauen und auch Mut , N eues auszuprobieren und bei
einem Scheitern in einen offenen Dialog um neue und andere Lösungen zu treten.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Martin-Luther-King-Weg 22
- Ludgeriplatz 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0137/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37