2771/2023
Sachstand zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56/560 Vorlagen-Nummer 08.09.2023 2771/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Sachstand zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023 Rahmenbedingungen: Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Novellierung des Wohngeldgesetzes zuge- stimmt. Das Wohngeld-Plus-Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft. Haushalte mit niedrigeren Einkommen werden so deutlich stärker unterstützt. Der Kreis der Berechtigten sollte sich laut Prognose der Bundesregierung durch die Reform verdreifachen. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkos- ten besser abzufedern, enthält die Reform vor allem drei Komponenten: - Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, - Einführung einer Klimakomponente, - Erhöhung des Wohngeldbetrages von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro durchschnittlich pro Monat. Zusätzlich wurde der Heizkostenzuschuss II für die Bürger*innen verabschiedet, die im Zeit- raum 09/2022 bis 12/2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben. Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang Septem- ber 2022 erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung unverzüglich alle erforderlichen Schritte in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen zur Realisierung der dringend benötig- ten zusätzlichen Stellen- und Personalressourcen in der Wohngeldstelle des Amtes für Woh- nungswesen zu schaffen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten zukünf- tigen Verdreifachung der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wurde auch die Zahl der Stellen in der Wohngeldstelle angepasst. Insgesamt wurden – zunächst befristet bis zum 31.12.2026 – rund 128 Stellen für verschiedene Aufgabenbereiche zuzüglich aktuell noch 20 Stellen – befristet bis 31.12.2023 – für (studentische) Hilfskräfte eingerichtet. Die Personalakquise-Maßnahmen zur Besetzung dieser neuen Stellen wurden seit Mitte Okto- ber 2022 mit Hochdruck durch ein Sonderteam des Bewerbercenters des Personal- und Ver- waltungsmanagements verfolgt. Auch die Mitarbeitenden der Personalstelle der Verwaltungs- abteilung des Amtes für Wohnungswesen waren prioritär mit diesem Thema beschäftigt. Die neuen Stellen wurden sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Begleitend hierzu wurde durch das Bewerbercenter eine umfangreiche Marketingkampagne initiiert. Die Reso- nanz hierauf war grundsätzlich sehr gut, allerdings erfüllten viele der eingegangenen Bewer- bungen leider nicht die zwingend erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (tarifliche bzw. 2 beamtenrechtliche Qualifikationserfordernisse). Die grundsätzliche Eignung der Bewerber*in- nen musste in jedem Einzelfall geprüft werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das neu eingestellte Personal ganz überwiegend fachfremd ist. Circa die Hälfte der neuen Mitarbeitenden hat keinen Verwaltungshintergrund, so dass eine besonders intensive Einarbeitung nötig ist, die aufgrund der Komplexität der an- zuwendenden Rechtsmaterie erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr dauern kann. Vor diesem Hintergrund wird eine Stabilisierung der Personalsituation in der Wohngeldstelle im Laufe des Jahres 2024 erwartet. Ein weiterer Umsetzungsbaustein war die technische Ertüchtigung der Arbeitsplätze mit dem Ziel, Arbeit im desksharing zu ermöglichen und hierdurch dringend benötigte zusätzliche Raumressourcen zu generieren. Neben dem Standort Lindenthal gibt es weitere Räumlichkei- ten in der Innenstadt (Tunisstr.) und inzwischen im Kalk Karree. Mittelfristig ist geplant, durch eine geeignete Anmietung bis Sommer 2024 alle Mitarbeitenden unter einem Dach zu verei- nen. Im Dezember 2022 startete zudem ein neu aufzubauendes „Front-Office“ mit (studentischen) Hilfskräften im Standort Dominium in der Tunisstraße. Hier findet der telefonische Erstkontakt mit Bürger*innen statt. Unter anderem werden Fragen zum Sachstand des Antrages und Bit- ten um Zusendung von Antragsunterlagen per Post bearbeitet. Für fachliche Fragen zum Wohngeld werden Rückrufbitten aufgenommen und an die Leistungssachbearbeitung weiter- geleitet. Die Ersterfassung von Anträgen, Anforderung erster Unterlagen und das elektroni- sche Routen der Post in die e-Akte sind weitere Tätigkeiten. Diese Arbeiten entlasten die originäre Leistungssachbearbeitung und ermöglichen dieser eine konzentrierte Abarbeitung der Anträge und vor allem die Einarbeitung der neuen Mitarbei- ter*innen. Die Einarbeitung hat zurzeit oberste Priorität. Zusätzlich findet im Front-Office das Onboarding der neuen Leistungssachbearbeiter*innen statt. Hier werden erste Kenntnisse zur Stadt Köln (für externe und verwaltungsfremd einge- stellte Kolleg*innen) und zum Wohngeld vermittelt. Diese Mitarbeiter*innen wechseln nach ein paar Wochen in Gruppen in die Standorte Lindenthal und Kalk in die Leistungssachbearbei- tung. Dort findet dann die weitere fachliche Einarbeitung statt. Um die Wohngeldreform breiter bekannt zu machen und vor allem die entsprechenden Stake- holder einzubeziehen, fanden bereits im Februar 2023 drei digitale Informationsveranstaltun- gen gemeinsam mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren statt. Hier wurden die Neuerungen zum Bürgergeld und Wohngeld-Plus erläutert. An diesen Veranstal- tungen nahmen insgesamt mehrere Hundert Multiplikator*innen aus den Hilfesystemen, der Wohnungswirtschaft, dem Ehrenamt und der Politik teil. Das Feedback zu den Veranstaltun- gen war durchweg positiv. Aktuelle Personal- und Stellensituation: Zum Stichtag 01.09.2023 besteht in der Wohngeldstelle folgende Personal- und Stellensitua- tion: Funktions-/Aufgabenbereich Stellenanzahl davon besetzt Sachgebietsleitung 1,00 2,00 = 200% (temporäre Stellen- doppelbesetzung) Teamleitung Leistungsbereich 13,00 (davon 8,00 neu eingerichtet) 9,00 = 69,23 % Teamleitung Grundsatz- und zentrale Aufgaben 2,00 (davon 1,00 neu eingerichtet) 1,00 = 50 % Antragssachbearbeitung (Leistungsbereich) 122,15 (davon 81,50 neu eingerichtet) 108,00 = 88,42 % Rückforderungssachbearbeitung 26,00 (davon 18,00 neu eingerichtet) 12,89 = 49,58 % Widerspruchs- und Klage- 12,00 7,38 = 61,5 % 3 sachbearbeitung (davon 8,00 neu eingerichtet) Ahndungs- und Beitreibungs- sachbearbeitung 12,00 (davon 8,00 neu eingerichtet) 7,00 = 58,33 % Geschäftszimmer 3,00 (davon 2,25 neu eingerichtet) 0,77 = 25,66 % (Studentische) Hilfskräfte 20,00 (befristet bis 31.12.2023) 17,55 = 87,75 % Gesamt: 211,15 165,59 = 78,42 % Insbesondere im Bereich der Leistungssachbearbeitung sind die angestoßenen Personalge- winnungsmaßnahmen erfolgreich verlaufen und die aktuelle Besetzungsquote ist im Verhält- nis zur Fallzahlentwicklung als gut zu bewerten. Daher wurde die weitere Personalakquise für diesen Funktionsbereich bis auf weiteres gestoppt. In den spezialisierten Bereichen der Rückforderung, Ahndung und Grundsatz gestaltet sich die Akquise dagegen deutlich schwieriger, so dass die aktuelle Besetzungsquote noch nicht zufriedenstellend ist. Einen weiteren problematischen Bereich stellen die Teamleitungen sowohl im Leistungs- als auch im Grundsatzbereich dar. Trotz mehrfacher interner und externer Ausschreibungen sind von insgesamt 15 Stellen derzeit lediglich 9 Stellen besetzt. Aufgrund dieser Vakanzen beste- hen Leitungsspannen von 1 zu über 20 Personen, die in Vertretungssituationen leicht auf 1 zu 50 anwachsen können. Dementsprechend ist die Belastung der vorhandenen Teamleitungen ausgesprochen hoch und auf Dauer nicht vertretbar. Die derzeitige Verteilung der Wohngeld- stelle auf drei Standorte verschärft diese Situation zusätzlich. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin intensiv darum, alle noch erforderlichen Stellenvakan- zen so zügig wie eben möglich zu besetzen, um die hohe Belastung aller Mitarbeitenden der Wohngeldstelle auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Bearbei- tung aller Wohngeldangelegenheiten für die Bürger*innen sicher zu stellen. Ab Oktober 2023 wird die Stellensituation evaluiert. Zu erwähnen ist ebenfalls, dass die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle im Zeitraum Januar bis August 2023 freiwillig Mehrarbeit an Samstagen geleistet haben, um die eingegangenen Anträge schneller abschließend zu bearbeiten. Finanzielle Umsetzung von Wohngeld-Plus: Wohngeld wird zwingend mit der Software des Landes NRW berechnet und zahlbar gemacht. Die auf Wohngeld-Plus angepasste Programmierung des Landes stand Mitte März 2023 zur Verfügung. Alle zu diesem Zeitpunkt bewilligten Wohngeldzahlungen wurden automatisiert auf die neuen Höhen angepasst und die Nachzahlungen für den Zeitraum Januar bis März 2023 geleistet. Ab April wurde Wohngeld dann monatlich in der neuen Höhe ausgezahlt. Die Auszahlung des pauschalierten Heizkostenzuschusses II erfolgte termingerecht im Januar 2023 und stellte eine wichtige Hilfe im Winter 2022/2023 dar. Ein Single erhielt 415 Euro über- wiesen, ein Zwei-Personen-Haushalt bekam 540 Euro und jede weitere Person wurde zusätz- lich mit 100 Euro bezuschusst. 4 Zahlen|Daten|Fakten: Antragsein- gänge noch zu ent- scheidende Anträge Beschiedene Anträge davon Bewilligun- gen davon Ableh- nungen Jan 23 4824 6468 1842 1288 554 Feb 23 2483 9654 1218 832 386 Mrz 23 2418 10239 2881 2322 559 Apr 23 1974 10313 2096 1529 567 Mai 23 1933 10162 2520 1733 787 Jun 23 2029 9714 2283 1613 670 Jul 23 3536 9671 2258 1611 647 Gesamtzahl der Wohngeldfälle (lfd., Ableh- nung, offene Anträge) Erledigungs- quote Anteil der Be- willigungen in- nerhalb 2 Mo- naten Ø-Bearbeitungs- dauer in Monaten Jan 23 19555 66,92% 58,17% kein Wert vorh. Feb 23 22955 57,94% 59,76% 2,85 Mrz 23 23393 56,23% 53,87% 2,87 Apr 23 24458 57,83% 45,05% 2,85 Mai 23 25092 59,50% 31,08% 2,94 Jun 23 25553 61,98% 31,18% 3,03 Jul 23 26209 63,10% 31,28% 3,29 ergangene Rückforde- rungsbescheide Widersprü- che (Neuzu- gänge des Monats) Jan 23 95 90 Feb 23 100 56 Mrz 23 61 80 Apr 23 31 55 Mai 23 28 74 Jun 23 28 63 Jul 23 n. bek.* n. bek.* *Auf grund einer Sy stemumstellung derzeit nicht auswertbar. Auszahlungen Wohngeld 2021 27,5 Mio. Euro 2022 32,7 Mio. Euro 2023 42,7 Mio. Euro (Januar-August) Anzahl Kölner Wohngeld-Haushalte Juli 2021 7.230 Juli 2022 7.808 Juli 2023 10.519 5 In der Statistik ist bezüglich der rückläufigen Zahl der Rückforderungsbescheide deutlich ab- zulesen, dass die Rückforderungssachbearbeitung verstärkt in der Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen aktiv ist. Im Juli 2023 ist das sog. Moratorium ausgelaufen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung der Bürger*innen, Wohngeld zu beantragen, wenn diese Leistung höher ist als Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII). Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung für den Zeitraum Januar bis Juni 2023 ausgesetzt, um die Wohngeldstellen zumindest ein we- nig zu entlasten. Mit dem Auslaufen des Moratoriums wurden 3.747 Fälle aus dem SGB XII an die Wohngeldstelle übermittelt, bei denen aktuell ein eventueller vorrangiger Wohngeldan- spruch zu prüfen ist. Die Bewilligungszeiträume im SGB II enden hingegen nicht zu einem Stichtag (hier: 30.06.2023), sondern laufen über einen längeren Zeitraum verteilt aus. Der Übergang ins Wohngeld erstreckt sich damit ebenso über einen längeren Zeitraum. Beide Träger sind aber auch im ersten Halbjahr ihrer Beratungspflicht nachgekommen und haben Bürger*innen auf die höhere monetäre Auszahlung von Wohngeld gegenüber Bürger- geld und Sozialhilfe hingewiesen. Die Prüfung dieser 3.747 Fälle ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es ist jedoch sicher- gestellt, dass bis zur abschließenden Bewilligung von Wohngeld die laufenden Zahlungen von Bürgergeld bzw. Sozialhilfe/Grundsicherung nicht eingestellt werden. Damit werden wirtschaft- liche Notlagen vermieden! Fazit: Insgesamt ist das Arbeiten in der Wohngeldstelle aufgrund der umgesetzten dv-technischen Ertüchtigungen digitaler geworden. Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren war bereits vor der Wohngeld-Plus Reform konstruktiv und gut, ist aber jetzt noch enger gewor- den. Dies wirkt sich sehr positiv auf die Arbeit aus. Die Unterstützung der Wohngeldstelle durch die dezentralen und zentralen Querschnittsberei- che Organisation, Personal, Raummanagement und Informationstechnik ist an dieser Stelle besonders hervorzuheben. Die Einarbeitung ist nach wie vor herausfordernd. Aktuell nimmt daher die Bearbeitung entscheidungsreifer Anträge noch durchschnittlich 14 Wochen in Anspruch und entspricht damit nicht dem eigenen Qualitätsstandard, 80% der An- träge innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Dennoch macht sich die wachsende Einar- beitung der neuen Mitarbeiter*innen und das große Engagement des Stammpersonals der Wohngeldstelle positiv bemerkbar. Die Zahl der Entscheidungen (Bewilligungen und Ableh- nungen) wird sukzessive gesteigert werden können. Eine „normale“ Arbeitssituation wird nach derzeitiger Einschätzung wahrscheinlich ab Herbst 2024 erreicht. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2771/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.09.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 16:50