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2771/2023

Sachstand zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023

Mitteilung Ausschuss 08.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.09.2023, TOP 7.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

13332 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/560 
 
Vorlagen-Nummer 08.09.2023 
 2771/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
 
Sachstand zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der 
Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023 
Rahmenbedingungen: 
 
Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Novellierung des Wohngeldgesetzes zuge-
stimmt. Das Wohngeld-Plus-Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft. 
 
Haushalte mit niedrigeren Einkommen werden so deutlich stärker unterstützt. Der Kreis der 
Berechtigten sollte sich laut Prognose der Bundesregierung durch die Reform verdreifachen. 
Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkos-
ten besser abzufedern, enthält die Reform vor allem drei Komponenten: 
- Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente,  
- Einführung einer Klimakomponente,  
- Erhöhung des Wohngeldbetrages von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf rund 
370 Euro durchschnittlich pro Monat.  
 
Zusätzlich wurde der Heizkostenzuschuss II für die Bürger*innen verabschiedet, die im Zeit-
raum 09/2022 bis 12/2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben. 
 
Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang Septem-
ber 2022 erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung unverzüglich alle erforderlichen 
Schritte in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen zur Realisierung der dringend benötig-
ten zusätzlichen Stellen- und Personalressourcen in der Wohngeldstelle des Amtes für Woh-
nungswesen zu schaffen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten zukünf-
tigen Verdreifachung der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wurde auch die Zahl 
der Stellen in der Wohngeldstelle angepasst. Insgesamt wurden – zunächst befristet bis zum 
31.12.2026 – rund 128 Stellen für verschiedene Aufgabenbereiche zuzüglich aktuell noch 20 
Stellen – befristet bis 31.12.2023 – für (studentische) Hilfskräfte eingerichtet. 
 
Die Personalakquise-Maßnahmen zur Besetzung dieser neuen Stellen wurden seit Mitte Okto-
ber 2022 mit Hochdruck durch ein Sonderteam des Bewerbercenters des Personal- und Ver-
waltungsmanagements verfolgt. Auch die Mitarbeitenden der Personalstelle der Verwaltungs-
abteilung des Amtes für Wohnungswesen waren prioritär mit diesem Thema beschäftigt. 
 
Die neuen Stellen wurden sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Begleitend hierzu 
wurde durch das Bewerbercenter eine umfangreiche Marketingkampagne initiiert. Die Reso-
nanz hierauf war grundsätzlich sehr gut, allerdings erfüllten viele der eingegangenen Bewer-
bungen leider nicht die zwingend erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (tarifliche bzw.

2 
 
beamtenrechtliche Qualifikationserfordernisse). Die grundsätzliche Eignung der Bewerber*in-
nen musste in jedem Einzelfall geprüft werden. 
 
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das neu eingestellte Personal ganz überwiegend 
fachfremd ist. Circa die Hälfte der neuen Mitarbeitenden hat keinen Verwaltungshintergrund, 
so dass eine besonders intensive Einarbeitung nötig ist, die aufgrund der Komplexität der an-
zuwendenden Rechtsmaterie erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr dauern kann. Vor diesem 
Hintergrund wird eine Stabilisierung der Personalsituation in der Wohngeldstelle im Laufe des 
Jahres 2024 erwartet. 
 
Ein weiterer Umsetzungsbaustein war die technische Ertüchtigung der Arbeitsplätze mit dem 
Ziel, Arbeit im desksharing zu ermöglichen und hierdurch dringend benötigte zusätzliche 
Raumressourcen zu generieren. Neben dem Standort Lindenthal gibt es weitere Räumlichkei-
ten in der Innenstadt (Tunisstr.) und inzwischen im Kalk Karree. Mittelfristig ist geplant, durch 
eine geeignete Anmietung bis Sommer 2024 alle Mitarbeitenden unter einem Dach zu verei-
nen. 
 
Im Dezember 2022 startete zudem ein neu aufzubauendes „Front-Office“ mit (studentischen) 
Hilfskräften im Standort Dominium in der Tunisstraße. Hier findet der telefonische Erstkontakt 
mit Bürger*innen statt. Unter anderem werden Fragen zum Sachstand des Antrages und Bit-
ten um Zusendung von Antragsunterlagen per Post bearbeitet. Für fachliche Fragen zum 
Wohngeld werden Rückrufbitten aufgenommen und an die Leistungssachbearbeitung weiter-
geleitet. Die Ersterfassung von Anträgen, Anforderung erster Unterlagen und das elektroni-
sche Routen der Post in die e-Akte sind weitere Tätigkeiten. 
Diese Arbeiten entlasten die originäre Leistungssachbearbeitung und ermöglichen dieser eine 
konzentrierte Abarbeitung der Anträge und vor allem die Einarbeitung der neuen Mitarbei-
ter*innen. Die Einarbeitung hat zurzeit oberste Priorität. 
Zusätzlich findet im Front-Office das Onboarding der neuen Leistungssachbearbeiter*innen 
statt. Hier werden erste Kenntnisse zur Stadt Köln (für externe und verwaltungsfremd einge-
stellte Kolleg*innen) und zum Wohngeld vermittelt. Diese Mitarbeiter*innen wechseln nach ein 
paar Wochen in Gruppen in die Standorte Lindenthal und Kalk in die Leistungssachbearbei-
tung. Dort findet dann die weitere fachliche Einarbeitung statt. 
 
Um die Wohngeldreform breiter bekannt zu machen und vor allem die entsprechenden Stake-
holder einzubeziehen, fanden bereits im Februar 2023 drei digitale Informationsveranstaltun-
gen gemeinsam mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren statt. Hier 
wurden die Neuerungen zum Bürgergeld und Wohngeld-Plus erläutert. An diesen Veranstal-
tungen nahmen insgesamt mehrere Hundert Multiplikator*innen aus den Hilfesystemen, der 
Wohnungswirtschaft, dem Ehrenamt und der Politik teil. Das Feedback zu den Veranstaltun-
gen war durchweg positiv. 
 
Aktuelle Personal- und Stellensituation: 
 
Zum Stichtag 01.09.2023 besteht in der Wohngeldstelle folgende Personal- und Stellensitua-
tion: 
 
Funktions-/Aufgabenbereich Stellenanzahl davon besetzt 
Sachgebietsleitung 1,00 2,00 = 200% 
(temporäre Stellen-
doppelbesetzung) 
Teamleitung Leistungsbereich 13,00 
(davon 8,00 neu eingerichtet) 
9,00 = 69,23 % 
Teamleitung Grundsatz- und zentrale 
Aufgaben 
2,00 
(davon 1,00 neu eingerichtet) 
1,00 = 50 % 
Antragssachbearbeitung  
(Leistungsbereich) 
122,15 
(davon 81,50 neu eingerichtet) 
108,00 = 88,42 % 
Rückforderungssachbearbeitung 26,00 
(davon 18,00 neu eingerichtet) 
12,89 = 49,58 % 
Widerspruchs- und Klage- 12,00 7,38 = 61,5 %

3 
 
sachbearbeitung (davon 8,00 neu eingerichtet) 
Ahndungs- und Beitreibungs- 
sachbearbeitung 
12,00 
(davon 8,00 neu eingerichtet) 
7,00 = 58,33 % 
Geschäftszimmer 3,00 
(davon 2,25 neu eingerichtet) 
0,77 = 25,66 % 
(Studentische) Hilfskräfte 20,00  
(befristet bis 31.12.2023) 
17,55 = 87,75 % 
   
Gesamt: 211,15 165,59 = 78,42 % 
 
 
Insbesondere im Bereich der Leistungssachbearbeitung sind die angestoßenen Personalge-
winnungsmaßnahmen erfolgreich verlaufen und die aktuelle Besetzungsquote ist im Verhält-
nis zur Fallzahlentwicklung als gut zu bewerten. Daher wurde die weitere Personalakquise für 
diesen Funktionsbereich bis auf weiteres gestoppt.  
 
In den spezialisierten Bereichen der Rückforderung, Ahndung und Grundsatz gestaltet sich 
die Akquise dagegen deutlich schwieriger, so dass die aktuelle Besetzungsquote noch nicht 
zufriedenstellend ist.  
 
Einen weiteren problematischen Bereich stellen die Teamleitungen sowohl im Leistungs- als 
auch im Grundsatzbereich dar. Trotz mehrfacher interner und externer Ausschreibungen sind 
von insgesamt 15 Stellen derzeit lediglich 9 Stellen besetzt. Aufgrund dieser Vakanzen beste-
hen Leitungsspannen von 1 zu über 20 Personen, die in Vertretungssituationen leicht auf 1 zu 
50 anwachsen können. Dementsprechend ist die Belastung der vorhandenen Teamleitungen 
ausgesprochen hoch und auf Dauer nicht vertretbar. Die derzeitige Verteilung der Wohngeld-
stelle auf drei Standorte verschärft diese Situation zusätzlich.  
 
Die Verwaltung bemüht sich weiterhin intensiv darum, alle noch erforderlichen Stellenvakan-
zen so zügig wie eben möglich zu besetzen, um die hohe Belastung aller Mitarbeitenden der 
Wohngeldstelle auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Bearbei-
tung aller Wohngeldangelegenheiten für die Bürger*innen sicher zu stellen. Ab Oktober 2023 
wird die Stellensituation evaluiert. 
 
Zu erwähnen ist ebenfalls, dass die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle im Zeitraum Januar 
bis August 2023 freiwillig Mehrarbeit an Samstagen geleistet haben, um die eingegangenen 
Anträge schneller abschließend zu bearbeiten. 
 
 
Finanzielle Umsetzung von Wohngeld-Plus: 
 
Wohngeld wird zwingend mit der Software des Landes NRW berechnet und zahlbar gemacht. 
Die auf Wohngeld-Plus angepasste Programmierung des Landes stand Mitte März 2023 zur 
Verfügung. Alle zu diesem Zeitpunkt bewilligten Wohngeldzahlungen wurden automatisiert auf 
die neuen Höhen angepasst und die Nachzahlungen für den Zeitraum Januar bis März 2023 
geleistet. Ab April wurde Wohngeld dann monatlich in der neuen Höhe ausgezahlt.  
 
Die Auszahlung des pauschalierten Heizkostenzuschusses II erfolgte termingerecht im Januar 
2023 und stellte eine wichtige Hilfe im Winter 2022/2023 dar. Ein Single erhielt 415 Euro über-
wiesen, ein Zwei-Personen-Haushalt bekam 540 Euro und jede weitere Person wurde zusätz-
lich mit 100 Euro bezuschusst.

4 
 
 
Zahlen|Daten|Fakten: 
 
 
  Antragsein-
gänge 
noch zu ent-
scheidende 
Anträge 
Beschiedene 
Anträge 
davon Bewilligun-
gen 
davon Ableh-
nungen 
Jan 23 4824 6468 1842 1288 554 
Feb 23 2483 9654 1218 832 386 
Mrz 23 2418 10239 2881 2322 559 
Apr 23 1974 10313 2096 1529 567 
Mai 23 1933 10162 2520 1733 787 
Jun 23 2029 9714 2283 1613 670 
Jul 23 3536 9671 2258 1611 647 
 
 
  
Gesamtzahl der 
Wohngeldfälle 
(lfd., Ableh-
nung, offene 
Anträge) 
Erledigungs-
quote 
Anteil der Be-
willigungen in-
nerhalb 2 Mo-
naten 
Ø-Bearbeitungs-
dauer in  
Monaten 
Jan 23 19555 66,92% 58,17% kein Wert vorh. 
Feb 23 22955 57,94% 59,76% 2,85 
Mrz 23 23393 56,23% 53,87% 2,87 
Apr 23 24458 57,83% 45,05% 2,85 
Mai 23 25092 59,50% 31,08% 2,94 
Jun 23 25553 61,98% 31,18% 3,03 
Jul 23 26209 63,10% 31,28% 3,29 
 
 
  
ergangene 
Rückforde-
rungsbescheide 
Widersprü-
che (Neuzu-
gänge des 
Monats) 
Jan 23 95 90 
Feb 23 100 56 
Mrz 23 61 80 
Apr 23 31 55 
Mai 23 28 74 
Jun 23 28 63 
Jul 23 n. bek.* n. bek.*  
*Auf grund einer Sy stemumstellung derzeit nicht auswertbar.  
 
Auszahlungen Wohngeld 
 
2021  27,5 Mio. Euro 
2022   32,7 Mio. Euro 
2023   42,7 Mio. Euro (Januar-August) 
 
Anzahl Kölner Wohngeld-Haushalte  
 
Juli 2021  7.230 
Juli 2022  7.808 
Juli 2023       10.519

5 
 
 
In der Statistik ist bezüglich der rückläufigen Zahl der Rückforderungsbescheide deutlich ab-
zulesen, dass die Rückforderungssachbearbeitung verstärkt in der Einarbeitung der neuen 
Mitarbeiter*innen aktiv ist.  
 
Im Juli 2023 ist das sog. Moratorium ausgelaufen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung 
der Bürger*innen, Wohngeld zu beantragen, wenn diese Leistung höher ist als Bürgergeld 
(SGB II) oder Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII). Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung 
für den Zeitraum Januar bis Juni 2023 ausgesetzt, um die Wohngeldstellen zumindest ein we-
nig zu entlasten. Mit dem Auslaufen des Moratoriums wurden 3.747 Fälle aus dem SGB XII an 
die Wohngeldstelle übermittelt, bei denen aktuell ein eventueller vorrangiger Wohngeldan-
spruch zu prüfen ist.  
 
Die Bewilligungszeiträume im SGB II enden hingegen nicht zu einem Stichtag (hier: 
30.06.2023), sondern laufen über einen längeren Zeitraum verteilt aus. Der Übergang ins 
Wohngeld erstreckt sich damit ebenso über einen längeren Zeitraum.  
Beide Träger sind aber auch im ersten Halbjahr ihrer Beratungspflicht nachgekommen und 
haben Bürger*innen auf die höhere monetäre Auszahlung von Wohngeld gegenüber Bürger-
geld und Sozialhilfe hingewiesen. 
Die Prüfung dieser 3.747 Fälle ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es ist jedoch sicher-
gestellt, dass bis zur abschließenden Bewilligung von Wohngeld die laufenden Zahlungen von 
Bürgergeld bzw. Sozialhilfe/Grundsicherung nicht eingestellt werden. Damit werden wirtschaft-
liche Notlagen vermieden! 
 
 
Fazit: 
 
Insgesamt ist das Arbeiten in der Wohngeldstelle aufgrund der umgesetzten dv-technischen 
Ertüchtigungen digitaler geworden. 
 
Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren war 
bereits vor der Wohngeld-Plus Reform konstruktiv und gut, ist aber jetzt noch enger gewor-
den. Dies wirkt sich sehr positiv auf die Arbeit aus. 
 
Die Unterstützung der Wohngeldstelle durch die dezentralen und zentralen Querschnittsberei-
che Organisation, Personal, Raummanagement und Informationstechnik ist an dieser Stelle 
besonders hervorzuheben. 
 
Die Einarbeitung ist nach wie vor herausfordernd. 
 
Aktuell nimmt daher die Bearbeitung entscheidungsreifer Anträge noch durchschnittlich 14 
Wochen in Anspruch und entspricht damit nicht dem eigenen Qualitätsstandard, 80% der An-
träge innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Dennoch macht sich die wachsende Einar-
beitung der neuen Mitarbeiter*innen und das große Engagement des Stammpersonals der 
Wohngeldstelle positiv bemerkbar. Die Zahl der Entscheidungen (Bewilligungen und Ableh-
nungen) wird sukzessive gesteigert werden können. Eine „normale“ Arbeitssituation wird nach 
derzeitiger Einschätzung wahrscheinlich ab Herbst 2024 erreicht. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2771/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.09.2023
Erstellt
28.08.2023 16:50