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2018/0177

Neuausrichtung der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (DSE)

Magistratsvorlage 15.06.2018

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Punkt 13: Neuausrichtung der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG 
(DSE) 
 (V-Nr. 2018/0177) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: AfD

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Punkt 17: Neuausrichtung der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG 
(DSE) 
 (V-Nr. 2018/0177) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: AfD, Die Linke. und UWIGA sowie 1 Stimme aus UFFBASSE

2018/0177

7959 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0177 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010  
Kostenstelle: 910-020-1000  Investitionsnummer: 15910-9008 
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 1120910 
 
Betreff: Neuausrichtung der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG 
(DSE) 
 
Vorlage vom: 15.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Neuausrichtung der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG 
(DSE) zum 01.09.2018 wird zugestimmt.  
2. Dem Übergang der ausgewählten Projekte aus IDA in die DSE wird zugestimmt.  
3. Der Erhöhung der Kapitalrücklage der DSE in Höhe von 900 T€ wird zugestimmt. Die 
Deckungsmittel stehen unter der Position „Ersatzmaßnahme Bürgerrathaus“ 
(SK 0509010/KSt. 910-021-1000/KTr. 6120-11/Inv.Nr. 17910-0002) zur Verfügung.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.06.2018 
 
 
Im Rahmen der Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird es zunehmend 
notwendiger, eine effiziente Organisationseinheit mit den Aufgaben des strategischen 
Portfoliomanagements und des Managements kommunaler Großbauprojekte zu bilden . 
 
Zielsetzung dieser Einheit (Gesellschaft) ist es , ausgewählte Projekte der Stadt zum Erfolg zu 
bringen. Diese ausgewählten Projekte benötigen eine ef fiziente und transparente Steuerung. 
Weiteres Ziel ist es, ein Portfoliomanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 
etablieren, das der wachsenden Stadt hinreichend baulichen Entwicklungsspielraum 
ermöglicht.  
 
Die Darmstädter Stadtentwicklungsgesellsch aft GmbH & Co. KG (DSE) stellt als rein 
städtische Gesellschaft die richtige Hülle dar, um diese Ziele zeitnah umsetzen zu können.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist alleinige Kommanditistin der Gesellschaft und kann 
daher den notwendigen Einfluss zur U msetzung ihrer Interessen ausüben . 
 
Im Einzelnen: 
 
1. Neuausrichtung der DSE (Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG)  
 
Gesellschaftszweck 
Gegenstand des Unternehmens war bisher die Entwicklung von Konversionsf lächen und 
anderen Grundstücken sowie städtischer Immobilien und die Parkraumbewirtschaftung sowie 
die Verwaltung von Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt an anderen 
Unternehmen (letzteres Unternehmensgegenstand der ehemaligen WDB Wissenschaftsst adt 
Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co KG). Die Parkraumbewirtschaftung als Geschäftsbereich 
entfällt und wird zukünftig durch die HEAG Holding erbracht. Die Projektentwicklung, das 
Projektmanagement für bauliche Großprojekte sowie die strategische Portfolio entwicklung im 
Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Hauptzweck zu verankern. Der Gesellschafts -
vertrag der DSE ist im Sinne dieser Neuausrichtung zu ändern.  
 
Abgrenzung der Aufgaben zu IDA  
Die DSE übernimmt die neue Aufgabe der Strategischen Por tfoliooptimierung.  
Im Bereich der ausgewählten Projekte wird das eingesetzte Personal auf dem Gebiet des 
Projektmanagements spezialisiert und fortgebildet. Im Vergleich zur Integrierten Bearbeitung 
bei IDA (Bauherr und Projektsteuerer in Personalunion) wi rd ein übergeordnetes 
Projektmanagement ausgeübt, das den Bauherrn (Nutzerdezernat) begleitet, die Planung 
und Steuerung moderiert und das Nutzeramt durchgehend und transparent informiert.  
 
Personal 
Zur Geschäftsführung und Vertretung der DSE ist ausschlie ßlich die Komplementärin, die 
Darmstädter Stadtentwicklungs Verwaltungsgesellschaft mbH (DSE GmbH) , berechtigt und 
verpflichtet. Letztere soll zukünftig durch zwei Geschäftsführer in Vollzeit vertreten werden. 
Da laufende Projekte überführt werden sollen, ist es ratsam, die jeweiligen Projektleiterinnen 
und Projektleiter aus IDA zu übernehmen.  
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IDA sollen auf freiwilliger Basis von der DSE eingestellt 
werden. Sie werden auf Wunsch nach § 28 TVÖD für die Tätigkeit in der DSE beurlaubt.

- 4 - 
 
Für das Bearbeiten des projektbezogenen Rechnungseingangs und buchhalterische Aufgaben 
auf der Bauherrenseite werden Stellenanteile bis zu 1,0 VZÄ aus dem Fachbereich 
Rechnungswesen von IDA in die Finanzverwaltung verlagert.   
 
2. Definition und Übergang der ausgewählten Projekte von IDA in die DSE  
Folgende Aufgaben sind bisher für den Übergang von IDA in die DSE zur Bearbeitung und 
Umsetzung vorgesehen: 
 
- Berufsschulzentrum Nord (BSZN) – Neubau und Sanierung 
- Heinrich-Hofmann-Schule – Neubau inkl. Kindertagesstätte  
- Lincoln Siedlung – Neubau Schule und Kindertagestätte  
- Nordbad – Neubau 
- Mathildenhöhe  – Sanierung Ausstellungshalle  
- Mathildenhöhe  – Gesamtbetrachtung (Sanierung Künstlerhäuser, 
Weltkulturerbeantrag) 
- Besucherzentrum Mathildenhöhe – Neubau 
- Hauptwache Berufsfeuerwehr – Neubau 
 
Diese Liste ist nicht abschließend zu verstehen, weitere Projekte können und sollen in der 
DSE bearbeitet werden. 
 
Der notwendige Übergang der gennannten Projekte ist jeweils in Abhängigkeit zur aktu ellen 
Projektphase individuell abzustimmen. Die vorhandenen Vertr äge, Rechte und Pflichten des 
Eigenbetriebs IDA mit externen Projektbeteiligten ist mit Unterstützung des Rechtsamtes in 
die  DSE zu übertragen. Die bei IDA im Wirtschaftsplan 2019 ff. einges tellten 
projektbezogenen Mittel werden in den Kernhaushalt verlagert.  
 
3. Finanzierung 
Für das laufende Jahr ergibt sich für die DSE ein Finanzierungsvolumen von rd. 1,1 Mio. €. 
Diese Summe ergibt sich in der Hauptsache durch die entstehenden Personalkoste n sowie 
durch von der DSE beauftragte Leistungen Dritter, die erstmalige Ausstattung der 
einzurichtenden Arbeitsplätze sowie allgemeine Betriebskosten.  
 
Die Finanzierung erfolgt durch eine entsprechende Zuführung in die Kapitalrücklage  durch 
den Gesellschafter in Höhe von 900 T€. Deckungsmittel stehen bei der Position 
„Ersatzmaßnahmen Bürgerrathaus“ zur Verfügung. Der verbleibende Differenzbetrag von rd. 
200 T€ wird über eine Darlehensaufnahme der DSE finanziert.  
Die vorgenannten Mittel stehen im Kernhausha lt und den Wirtschaftsplänen zur Verfügung, 
eine Ausweitung der Mittel des Kernhaushaltes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 
ergibt sich hieraus nicht. Mehrkosten entstehen wg. Einsparungen be i Personal- und 
Sachkosten im Eigenbetrieb IDA ebenfalls nicht. 
 
Ab den Jahren 2019 ff. erfolgt die Finanzierung der DSE in der Hauptsache durch deren 
Rechnungslegung gegenüber den Bauherren sowie durch einen Betriebskostenzuschuss in 
Höhe der nicht konkreten Baumaßnahmen zuordenbaren Kosten. Die Aufwendungen d er DSE 
bestehen überwiegend aus Personalkosten und zu einem geringen Anteil durch das 
Beauftragen externer Leistungen. Diese Aufwendungen würden ohne die Neustrukturierung 
der DSE weiterhin bei IDA bzw. auf der Bauherrenseite anfallen. Die notwendigen Mitt el 
werden im Kernhaushalt sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe zur Verfügung 
gestellt.

- 5 - 
 
Da die HEAG Holding AG von Anfang an der Neuausrichtung der DSE beteiligt  war unterbleibt 
eine Stellungnahme der HEAG.  
 
Der Personalrat und die zuständige Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte haben keine 
Einwände zur Vorlage innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem HPVG und HGlG 
vorgebracht.  
 
 
Darmstadt, den 15.06.2018 
 
  
 
 
Jochen Partsch                                              Andre Schellenberg  
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0177
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00