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AN/0509/2025

Umsetzung der Bioabfallverordnung

FDP/KSG Anfrage nach § 4 14.05.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 12.06.2025, TOP 1.1

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

3367 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des 
Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Frau Denise Abé 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2025 
AN/0509/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.06.2025 
 
Umsetzung der Bioabfallverordnung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 12. Juni 2025 
zu setzen. 
 
In der Presse wird diskutiert, dass Fehlwürfe in die Biotonne in Zukunft zu Strafen in vierstel-
liger Höhe führen können.  
 
Mit der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 wurde 
die Bioabfallverordnung BioAbfV geändert. Damit soll berechtigterweise der Eintrag von Mik-
roplastik in Böden begrenzt werden.  In Köln werden im Rahmen der kommunalen Abfall- 
und Abfallgebührensatzungen Bioabfälle gesammelt und zu RAL-zertifiziertem Kompost oder 
zu Biogas umgesetzt. Von daher könnte die ab dem 01.05.2025 gültige gesetzliche Verände-
rung zur Fremdstoffentfrachtung auch für das satzungsgemäße Recycling von Biomasse in 
Köln relevant sein.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. In welchen Kölner Stadtteilen erfüllt der Kölner Bioabfall schon heute erfahrungsge-
mäß überwiegend die Anforderung §2a (3) der Bioabfallverordnung BioAbfV und in 
welchen ist diesbezüglich mit Herausforderungen zu rechnen? 
 
2. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualität des Biomülls ist die Be-
lastung durch Kunststoffe relevant. Zur Durchsetzung des V erursacherprinzips wäre 
die Erfassung der verbotenen Fehlwürfe an der T onne bzw. am Müllfahrzeug notwen-
dig. Das soll schon an anderen Orten implementiert sein. Welche technischen und 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
betriebsorganisatorischen Möglichkeiten stehen zu dieser Erfassung in welcher Er-
probungsreife zur V erfügung? 
 
3. Die Qualität der Recyclate in Bezug auf den Plastikgehalt kann gesetzlich auch durch 
geeignete Vorsortierung sichergestellt werden. Inwieweit kann durch Investitionen in 
der A WB oder A VG konform der neuen V orgaben weitergearbeitet werden, ohne dass 
die Bevölkerung bei der Mülltrennung ihr V erhalten ändern muss? 
 
4. Inwieweit erwartet die V erwaltung durch V orgaben zu Mikroplastik-V erunreinigungen 
Auswirkungen auf V ermarktungsmöglichkeiten von Kompost und ggf. eine V erschie-
bung von Rohstoffströmen von der der Erzeugung von Kompost zur Erzeugung von 
Biogas mit V erbrennung des Gärrückstandes? 
 
5. Inwieweit beabsichtigt die V erwaltung, auf Basis der Novelle BioAbfV Anpassungen 
der kommunalen Abfall- und Abfallgebührensatzungen vorzuschlagen, incl. der öffent-
lich diskutierten Fragen der V erbrennung kontaminierten Biomülls mit dem Restmüll 
zu Kosten der grauen T onne – bis hin zu Bußgeldern? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Dr. Rolf Albach 
Fraktionsgeschäftsführer    Umweltpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

12.06.2025 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0509/2025
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
14.05.2025
Erstellt
29.04.2025 17:28