AN/0509/2025
Umsetzung der Bioabfallverordnung
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FDP Anfrage nach § 4
3367 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Frau Denise Abé Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2025 AN/0509/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.06.2025 Umsetzung der Bioabfallverordnung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 12. Juni 2025 zu setzen. In der Presse wird diskutiert, dass Fehlwürfe in die Biotonne in Zukunft zu Strafen in vierstel- liger Höhe führen können. Mit der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 wurde die Bioabfallverordnung BioAbfV geändert. Damit soll berechtigterweise der Eintrag von Mik- roplastik in Böden begrenzt werden. In Köln werden im Rahmen der kommunalen Abfall- und Abfallgebührensatzungen Bioabfälle gesammelt und zu RAL-zertifiziertem Kompost oder zu Biogas umgesetzt. Von daher könnte die ab dem 01.05.2025 gültige gesetzliche Verände- rung zur Fremdstoffentfrachtung auch für das satzungsgemäße Recycling von Biomasse in Köln relevant sein. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchen Kölner Stadtteilen erfüllt der Kölner Bioabfall schon heute erfahrungsge- mäß überwiegend die Anforderung §2a (3) der Bioabfallverordnung BioAbfV und in welchen ist diesbezüglich mit Herausforderungen zu rechnen? 2. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualität des Biomülls ist die Be- lastung durch Kunststoffe relevant. Zur Durchsetzung des V erursacherprinzips wäre die Erfassung der verbotenen Fehlwürfe an der T onne bzw. am Müllfahrzeug notwen- dig. Das soll schon an anderen Orten implementiert sein. Welche technischen und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de betriebsorganisatorischen Möglichkeiten stehen zu dieser Erfassung in welcher Er- probungsreife zur V erfügung? 3. Die Qualität der Recyclate in Bezug auf den Plastikgehalt kann gesetzlich auch durch geeignete Vorsortierung sichergestellt werden. Inwieweit kann durch Investitionen in der A WB oder A VG konform der neuen V orgaben weitergearbeitet werden, ohne dass die Bevölkerung bei der Mülltrennung ihr V erhalten ändern muss? 4. Inwieweit erwartet die V erwaltung durch V orgaben zu Mikroplastik-V erunreinigungen Auswirkungen auf V ermarktungsmöglichkeiten von Kompost und ggf. eine V erschie- bung von Rohstoffströmen von der der Erzeugung von Kompost zur Erzeugung von Biogas mit V erbrennung des Gärrückstandes? 5. Inwieweit beabsichtigt die V erwaltung, auf Basis der Novelle BioAbfV Anpassungen der kommunalen Abfall- und Abfallgebührensatzungen vorzuschlagen, incl. der öffent- lich diskutierten Fragen der V erbrennung kontaminierten Biomülls mit dem Restmüll zu Kosten der grauen T onne – bis hin zu Bußgeldern? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Rolf Albach Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0509/2025
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.05.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 17:28