1304/2017
Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes
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Anlage 2 Ergänzung zur Mitteilung
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Anlage 2 Im Zusammenhang mit der oben stehenden Verwaltungsmitteilung 1304/2017 wollte SB Herr Dr. Albach ergänzend wissen, wie das Eisenbahnbundesamt die Öffentlich- keitsbeteiligung und die Lärmaktionsplanung insgesamt durchführt. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit. Gemäß § 47e Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das Eisenbahnbun- desamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Aufgabe verantwortlich, einen Lärmaktions- plan für alle Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken des Bundes unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellen Lärmaktionspläne für die Schiene „Planungs- und Bewertungsinstrumente dar, die den jeweiligen Handlungsdruck zur Lärmminderung an Schienenwegen verdeutlichen“. Das Eisenbahn-Bundesamt beschreibt den Lärmaktionsplan als ein Werkzeug zur Bewertung der Lärmsituation an Schienenwegen und bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen, der Ziele und Strategien zur Lärmminderung enthält. Die Pläne müssen alle fünf Jahre fortge- schrieben werden. Das Eisenbahn-Bundesamt führt unabhängig von Auslöse- oder Schwellenwerten die Lärm- aktionsplanung für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken durch. Die Ergebnisse dieser Lärmkartierung sind in Form von Lärmkarten und ermittelten belasteten Zahlen im Kartendienst zur Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes unter http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba einsehbar. Basierend auf den Ergebnissen dieser Kartierung werden seitens des Eisenbahnbundesam- tes im Rahmen der Lärmaktionsplanung einwohnerbasierte Auswertungen und Bewertungen für die Erfassung und den Vergleich lokaler und regionaler Lärmsituationen vorgenommen. Ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Beteiligung wird das Eisenbahn-Bundesamt bundesweit durchfüh- ren. Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken ist ein mehrstufiger Prozess. Die Einbindung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil und findet in zwei zeitlich getrenn- ten Phasen statt. Dabei können nicht nur betroffene Einzelpersonen mitmachen, sondern beispielsweise auch Verbände. Das Eisenbahn-Bundesamt nutzt das Internet als Beteiligungsmedium und hat eine eigens für die Lärmaktionsplanung entwickelte Informations- und Beteiligungsplattform erstellt, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de . Es gibt zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligungen, die nachstehend aufgeführt sind; sie unterscheiden sich inhaltlich. 1. Phase / Teil A: Die erste Phase ist darauf ausgelegt dem Bürger, beziehungsweise der Öffentlichkeit, bun- desweit die Möglichkeit zu geben auf konkrete Lärmsituationen hinzuweisen. Dazu können ein Ort angegeben und auf weiterführende Fragen zur lokalen Lärmsituation Antworten ge- geben werden. Die Verortung und die abgegebenen Antworten werden, nach Zustimmung öffentlich einsehbar, auf einer bundesweiten Karte dargestellt und im Anschluss an die 1. Öffentlichkeitsbeteiligungsphase in Teil A des Lärmaktionsplanes ausgewertet. Der Lärmaktionsplan Teil A dient als Vorbereitung für die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteili- gung. 2. Phase / Teil B In der 2. Öffentlichkeitsbeteiligungsphase steht die Rückmeldung der Öffentlichkeit zu der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes selbst im Vordergrund. Die Auswertung der 2. Phase findet dann in Teil B des Lärmaktionsplanes statt. Für beide Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden auf der Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de Fragebögen zur Verfügung stehen, die online ausge- füllt oder auch ausgedruckt auf dem Postweg eingeschickt werden können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Fragenbögen postalisch über die Redaktion Lärmaktions- planung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam anzufordern. Die Eingabe von freiem Text wird nicht möglich sein. Die genauen Inhalte dieser Fragebögen werden seitens des Eisenbahn- Bundesamtes nicht vor dem Beginn der jeweiligen Beteiligungsphasen (Phase 1 vom 30.06.2017 bis zum 25.08.2017; Phase 2 vom 24.01.2018 bis zum 07.03.2018) herausge- geben. Zur beispielhaften Orientierung über mögliche Inhalte dieser Fragebögen hat das Eisenbahn-Bundesamt der Verwaltung aber die Fragestellungen zur Verfügung gestellt, die Gegenstand der 2015 durchgeführten 1. und 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Pilotlärmaktionsplan des Eisenbundesamtes waren (siehe Anlagen 2a und 2b). Informatio- nen zum Pilotlärmaktionsplan finden sich auf den Internetseiten des Eisenbahnbundesamtes unter https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laer maktionsplanung_node.html. Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes wird nach der ersten Phase der Öffent- lichkeitsbeteiligung als Hauptteil (Teil A) und im Anschluss an die zweite Phase der Öffent- lichkeitsbeteiligung als Ergänzung (Teil B) erstellt und veröffentlicht. Teil A und Teil B erge- ben schließlich zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan. Weitere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken und während der Beteiligungsphasen auch die Beteiligungsmöglichkeit im Internet finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.larmaktionsplanung-schiene.de.
Anlage 2a Fragen Phase1 2015
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Fragen und Antworten zu der Öffentlichkeitsbeteiligung 2015 Phase I 1. Frage Wenn Sie einmal an die letzten 12 Monate denken: Wie stark haben Sie sich ge nerell durch Lärm gestört oder belästigt gefühlt? Antworten · Etwas · Stark · Mittelmäßig · Äußerst · Überhaupt nicht 2. Frage Und wie ist es mit dem Eisenbahnlärm: Wie stark haben Sie sich in den letzten 12 Monaten speziell durch Lärm von der Eisenbahn gestört oder belästigt gefühlt? Antworten · Etwas · Stark · Mittelmäßig · Äußerst · Überhaupt nicht 3. Frage Durch welche Art des Eisenbahnverkehrs werden Sie vornehmlich gestört? Antworten · Personenverkehr · Güterverkehr · Keine Angaben 4. Frage Welche Geräuscharten des Eisenbahnbetriebs stören Sie besonders? Antworten · Fahr- und Bremsgeräusche der Züge · Brückendröhnen · Quietschende Kurven · Geräusche an Schienenstößen oder Weichen · Lautsprecherdurchsagen an Haltestationen · Keine Angaben 5. Frage Wenn Sie diese Geräusche der Eisenbahn hören, sind diese dann insgesamt Antworten · sehr leise · leise · weder laut, noch leise · laut Anlage 2a 6. Frage Gibt es bestimmte Tageszeiten, zu denen Sie sich durch den Eisenbahnlärm besonder s gestört oder belästigt fühlen? Antworten · Tagsüber (6-18 Uhr) · Abends (18-22 Uhr) · Nachts (22-6 Uhr) · Ganztägig (0-24 Uhr) 7. Frage In welcher der folgenden Situationen hat Sie der Eisenbahnlärm in den letzten 12 Monaten besonders stark gestört? Antworten · Bei Unterhaltung/Telefonieren in der Wohnung · Beim Radio/Musikhören und Fernsehen · Beim Lesen, Nachdenken oder Konzentrieren · Bei Entspannung und Feierabendruhe · Bei häuslicher Geselligkeit oder wenn Sie Besuch haben · Bei Unterhaltung und Gesprächen im Freien · Beim Aufenthalt und Erholung im Freien · Beim Einschlafen · Beim Nachtschlaf (Falls Sie in Nacht- oder Schichtarbeit tätig sind: Gemeint s ind Tageszeiten, zu denen Sie üblicherweise schlafen) · Beim Ausschlafen am Ende der Schlafzeit 8. Frage Wenn Sie an die letzten 12 Monate denken: Haben Sie sich durch weitere Lärm quellen gestört oder belästigt gefühlt? Wenn ja, welche Lärmquellen waren das? Antworten · Keine weiteren Lärmquellen · Straßenverkehrslärm · Fluglärm · Schifffahrtslärm · Industrielärm · Andere Lärmquellen
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 27.04.2017 1304/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 Verkehrsausschuss 27.06.2017 Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes Im Zusammenhang mit der Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Europäi- schen Union (Richtlinie 2002/49/EG) hat der Bundesdeutsche Gesetzgeber im § 47 e Abs. 3 und 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt, dass das Eisenbahnbundesamt für die Lärmkartie- rung der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes und die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig ist. Das Eisenbahnbundesamt hat inzwischen die Verwaltung über den Beginn der Erstellung dieses Lärmaktionsplans, die Freischaltung einer entsprechenden Informationsplattform im Internet und die nun anstehende 2-phasige Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. Gleichzeitig hat das Eisenbahnbun- desamt darum gebeten, diese Information weiterzugeben. Die Ankündigung des Eisenbahnbundesamtes ist als Anlage beigefügt. Zusätzlich zu dieser Mitteilung in den Ausschüssen für Umwelt und Grün, Stadtentwicklung und Ver- kehr wird die Verwaltung die Kölner Bevölkerung auf den Internetseiten des Umwelt- und Verbrau- cherschutzamtes der Stadt Köln (http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm) und durch Pressemitteilungen über die Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes bzw. die anste- hende Öffentlichkeitsbeteiligung informieren. Anlage Mitteilung des Eisenbahnbundesamtes Gez. Dr. Rau
Anlage 1
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Anlage 1 Sehr geehrte Damen und Herren, das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn- Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar. Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen und auf diese Weise ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, möchten wir Sie darum bitten, die Informationen zum Beteiligungsverfahren innerhalb Ihres Netzwerkes weiterzuleiten. Denkbar ist zum Beispiel die Ansprache des Themas im Rahmen von Sitzungen und Diskussionen, ein Aushang an geeigneter Stelle oder auch die direkte Weiterleitung dieser E-Mail. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung- schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet. Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung: Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Weitere Informationen und Fragen: Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten. _________________________________________________________________ Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstraße 6 D-53175 Bonn Tel.: +49 (0)228 9826-0 E-Mail: lap@eba.bund.de Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de Internet: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Anlage 2b Fragebogen Phase2 2015
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Fragebogen zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bitte Zutreffendes ankreuzen. Freitexte können nicht beachtet werden . Einsendeschluss ist der 15.12.2015.
Frage 1: Haben Sie sich an der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.04 .-30.06.2015
beteiligt? (Nur eine Antwort möglich!)
܆Ja
܆Nein
Frage 2: Wie haben Sie von der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfahr en?
(Mehrfachnennungen möglich!)
܆Zeitung, andere Print-Medien
܆EBA-Internetseite
܆Ansprechpartner aus der öffentlichen Verwaltung
܆Bürgerinitiative
܆Nachbar / Freunde / Bekannte
܆Sonstige
Frage 3: Wie haben Sie sich über die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung inf ormiert gefühlt?
(Nur eine Antwort möglich!)
܆Gut
܆Neutral
܆Zu wenig
܆Keine Angabe
Hinweis: Die Angabe des Namens und des Ortes sowie des Bundeslandes ist notwendig.
Ohne diese Angaben kann der Fragebogen nicht als Beteiligung gewertet werden .
Name: ____________________________
Ort: ____________________________
Bundesland: ____________________________
An
Redaktion Lärmaktionsplanung
Postfach 60 12 30
14412 Potsdam
Anlage 2b
Frage 4: Aus welchem Teil des Lärmaktionsplanes konnten Sie am meisten Inform ationen für Ihre
persönliche Lärmsituation ziehen? (Mehrfachnennungen möglich!)
܆Erklärungen im Grundlagenteil
܆Betroffenheitsanalyse auf der Grundlage der Lärmkennziffer
܆Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
܆Tabellarische Gegenüberstellung im Anhang
܆Keine neuen Informationen
Frage 5: Wie stufen Sie den Aufbau der Internet-Plattform ein? (Nur eine Antwort möglich!)
Das Eintragen einer Lärmsituation war …:
܆praktikabel
܆kompliziert
܆keine Angabe
Frage 6: Sind bei Ihnen bereits Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt worden?
(Nur eine Antwort möglich!)
܆Ja
܆Nein
܆Sind mir nicht bekannt
Frage 7: Wie zufrieden sind Sie mit den bereits durchgeführten Lärmminderun gsmaßnahmen?
(Nur eine Antwort möglich!)
܆Zufrieden
܆Neutral
܆Unzufrieden
܆keine Angabe
Bitte schicken Sie den Fragebogen per Post an die oben stehende Adresse, per E-Mail an lap@eba.bund.de
oder per Fax an: 0228/9826 9826.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1304/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27