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1304/2017

Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Mitteilung Ausschuss 19.06.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 27.06.2017, TOP 7.1

Anlage 2 Ergänzung zur Mitteilung

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Anlage 2a Fragen Phase1 2015

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

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Anlage 2b Fragebogen Phase2 2015

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Anlage 2 Ergänzung zur Mitteilung

5418 Zeichen

Anlage 2 
 
Im Zusammenhang mit der oben stehenden Verwaltungsmitteilung 1304/2017 wollte 
SB Herr Dr. Albach ergänzend wissen, wie das Eisenbahnbundesamt die Öffentlich-
keitsbeteiligung und die Lärmaktionsplanung insgesamt durchführt. 
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit. 
Gemäß § 47e Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das Eisenbahnbun-
desamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Aufgabe verantwortlich, einen Lärmaktions-
plan für alle Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken des Bundes unter Beteiligung 
der Öffentlichkeit zu erstellen. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 
stellen Lärmaktionspläne für die Schiene „Planungs- und Bewertungsinstrumente dar, die 
den jeweiligen Handlungsdruck zur Lärmminderung an Schienenwegen verdeutlichen“. Das 
Eisenbahn-Bundesamt beschreibt den Lärmaktionsplan als ein Werkzeug zur Bewertung der 
Lärmsituation an Schienenwegen und bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen, der 
Ziele und Strategien zur Lärmminderung enthält. Die Pläne müssen alle fünf Jahre fortge-
schrieben werden. 
Das Eisenbahn-Bundesamt führt unabhängig von Auslöse- oder Schwellenwerten die Lärm-
aktionsplanung für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken durch. Die Ergebnisse 
dieser Lärmkartierung sind in Form von Lärmkarten und ermittelten belasteten Zahlen im 
Kartendienst zur Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes unter 
http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba einsehbar. 
Basierend auf den Ergebnissen dieser Kartierung werden seitens des Eisenbahnbundesam-
tes im Rahmen der Lärmaktionsplanung einwohnerbasierte Auswertungen und Bewertungen 
für die Erfassung und den Vergleich lokaler und regionaler Lärmsituationen vorgenommen.  
Ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung 
der Öffentlichkeit. Diese Beteiligung wird das Eisenbahn-Bundesamt bundesweit durchfüh-
ren. 
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:  
Die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken ist ein mehrstufiger Prozess. Die 
Einbindung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil und findet in zwei zeitlich getrenn-
ten Phasen statt. Dabei können nicht nur betroffene Einzelpersonen mitmachen, sondern 
beispielsweise auch Verbände.  
Das Eisenbahn-Bundesamt nutzt das Internet als Beteiligungsmedium und hat eine eigens 
für die Lärmaktionsplanung entwickelte Informations- und Beteiligungsplattform erstellt, die 
über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de . 
Es gibt zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligungen, die nachstehend aufgeführt sind; sie 
unterscheiden sich inhaltlich.

1. Phase / Teil A: 
Die erste Phase ist darauf ausgelegt dem Bürger, beziehungsweise der Öffentlichkeit, bun-
desweit die Möglichkeit zu geben auf konkrete Lärmsituationen hinzuweisen. Dazu können 
ein Ort angegeben und auf weiterführende Fragen zur lokalen Lärmsituation Antworten ge-
geben werden. Die Verortung und die abgegebenen Antworten werden, nach Zustimmung 
öffentlich einsehbar, auf einer bundesweiten Karte dargestellt und im Anschluss an die 1. 
Öffentlichkeitsbeteiligungsphase in Teil A des Lärmaktionsplanes ausgewertet. 
Der Lärmaktionsplan Teil A dient als Vorbereitung für die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteili-
gung. 
2. Phase / Teil B 
In der 2. Öffentlichkeitsbeteiligungsphase steht die Rückmeldung der Öffentlichkeit zu der 
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes selbst im Vordergrund. Die Auswertung 
der 2. Phase findet dann in Teil B des Lärmaktionsplanes statt. 
Für beide Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden auf der Beteiligungsplattform unter 
www.laermaktionsplanung-schiene.de  Fragebögen zur Verfügung stehen, die online ausge-
füllt oder auch ausgedruckt auf dem Postweg eingeschickt werden können. Darüber hinaus 
besteht auch die Möglichkeit, die Fragenbögen postalisch über die Redaktion Lärmaktions-
planung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam anzufordern. Die Eingabe von freiem Text wird 
nicht möglich sein. Die genauen Inhalte dieser Fragebögen werden seitens des Eisenbahn-
Bundesamtes nicht vor dem Beginn der jeweiligen Beteiligungsphasen (Phase 1 vom 
30.06.2017 bis zum 25.08.2017; Phase 2 vom 24.01.2018 bis zum 07.03.2018) herausge-
geben. Zur beispielhaften Orientierung über mögliche Inhalte dieser Fragebögen hat das 
Eisenbahn-Bundesamt der Verwaltung aber die Fragestellungen zur Verfügung gestellt, die 
Gegenstand der 2015 durchgeführten 1. und 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 
Pilotlärmaktionsplan des Eisenbundesamtes waren (siehe Anlagen 2a und 2b). Informatio-
nen zum Pilotlärmaktionsplan finden sich auf den Internetseiten des Eisenbahnbundesamtes 
unter 
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laer
maktionsplanung_node.html. 
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes wird nach der ersten Phase der Öffent-
lichkeitsbeteiligung als Hauptteil (Teil A) und im Anschluss an die zweite Phase der Öffent-
lichkeitsbeteiligung als Ergänzung (Teil B) erstellt und veröffentlicht. Teil A und Teil B erge-
ben schließlich zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan. 
Weitere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken 
und während der Beteiligungsphasen auch die Beteiligungsmöglichkeit im Internet finden Sie 
unter dem folgenden Link: http://www.larmaktionsplanung-schiene.de.

Anlage 2a Fragen Phase1 2015

2309 Zeichen

Fragen und Antworten zu der Öffentlichkeitsbeteiligung 2015 Phase I  
1. Frage 
Wenn Sie einmal an die letzten 12 Monate denken: Wie stark haben Sie sich ge nerell durch Lärm 
gestört oder belästigt gefühlt? 
Antworten 
· Etwas 
· Stark 
· Mittelmäßig 
· Äußerst 
· Überhaupt nicht 
 
2. Frage 
Und wie ist es mit dem Eisenbahnlärm: Wie stark haben Sie sich in den letzten 12 Monaten speziell 
durch Lärm von der Eisenbahn gestört oder belästigt gefühlt?  
Antworten 
· Etwas 
· Stark 
· Mittelmäßig 
· Äußerst 
· Überhaupt nicht 
 
3. Frage 
Durch welche Art des Eisenbahnverkehrs werden Sie vornehmlich gestört?  
Antworten  
· Personenverkehr 
· Güterverkehr 
· Keine Angaben 
 
4. Frage  
Welche Geräuscharten des Eisenbahnbetriebs stören Sie besonders? 
Antworten 
· Fahr- und Bremsgeräusche der Züge 
· Brückendröhnen 
· Quietschende Kurven 
· Geräusche an Schienenstößen oder Weichen 
· Lautsprecherdurchsagen an Haltestationen 
· Keine Angaben 
 
5. Frage 
Wenn Sie diese Geräusche der Eisenbahn hören, sind diese dann insgesamt  
Antworten 
· sehr leise 
· leise 
· weder laut, noch leise 
· laut 
  
Anlage 2a

6. Frage 
Gibt es bestimmte Tageszeiten, zu denen Sie sich durch den Eisenbahnlärm besonder s gestört oder 
belästigt fühlen?  
Antworten 
· Tagsüber (6-18 Uhr) 
· Abends (18-22 Uhr) 
· Nachts (22-6 Uhr) 
· Ganztägig (0-24 Uhr) 
 
7. Frage 
In welcher der folgenden Situationen hat Sie der Eisenbahnlärm in den letzten  12 Monaten besonders 
stark gestört?  
Antworten 
· Bei Unterhaltung/Telefonieren in der Wohnung 
· Beim Radio/Musikhören und Fernsehen 
· Beim Lesen, Nachdenken oder Konzentrieren 
· Bei Entspannung und Feierabendruhe 
· Bei häuslicher Geselligkeit oder wenn Sie Besuch haben 
· Bei Unterhaltung und Gesprächen im Freien 
· Beim Aufenthalt und Erholung im Freien 
· Beim Einschlafen 
· Beim Nachtschlaf (Falls Sie in Nacht- oder Schichtarbeit tätig sind: Gemeint s ind Tageszeiten, 
zu denen Sie üblicherweise schlafen) 
· Beim Ausschlafen am Ende der Schlafzeit 
 
8. Frage 
Wenn Sie an die letzten 12 Monate denken: Haben Sie sich durch weitere Lärm quellen gestört oder 
belästigt gefühlt? Wenn ja, welche Lärmquellen waren das?  
Antworten 
· Keine weiteren Lärmquellen 
· Straßenverkehrslärm 
· Fluglärm 
· Schifffahrtslärm 
· Industrielärm 
· Andere Lärmquellen

Mitteilung Ausschuss

1722 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  27.04.2017 
 1304/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Lärmaktionsplanung des 
Eisenbahnbundesamtes 
Im Zusammenhang mit der Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Europäi-
schen Union (Richtlinie 2002/49/EG) hat der Bundesdeutsche Gesetzgeber im § 47 e Abs. 3 und 4 
des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt, dass das Eisenbahnbundesamt für die Lärmkartie-
rung der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes und die Aufstellung eines bundesweiten 
Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig ist. 
 
Das Eisenbahnbundesamt hat inzwischen die Verwaltung über den Beginn der Erstellung dieses 
Lärmaktionsplans, die Freischaltung einer entsprechenden Informationsplattform im Internet und die 
nun anstehende 2-phasige Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. Gleichzeitig hat das Eisenbahnbun-
desamt darum gebeten, diese Information weiterzugeben. 
 
Die Ankündigung des Eisenbahnbundesamtes ist als Anlage beigefügt. 
 
Zusätzlich zu dieser Mitteilung in den Ausschüssen für Umwelt und Grün, Stadtentwicklung und Ver-
kehr wird die Verwaltung die Kölner Bevölkerung auf den Internetseiten des Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamtes der Stadt Köln (http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm) und 
durch Pressemitteilungen über die Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes bzw. die anste-
hende Öffentlichkeitsbeteiligung informieren. 
 
 
 
Anlage 
 
Mitteilung des Eisenbahnbundesamtes 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1

3046 Zeichen

Anlage 1 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle 
Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse 
www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-
Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar. 
 
Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der 
Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit 
dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes 
zu beteiligen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen und auf diese Weise ein 
möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, möchten wir Sie darum bitten, die 
Informationen zum Beteiligungsverfahren innerhalb Ihres Netzwerkes weiterzuleiten. 
Denkbar ist zum Beispiel die Ansprache des Themas im Rahmen von Sitzungen und 
Diskussionen, ein Aushang an geeigneter Stelle oder auch die direkte Weiterleitung 
dieser E-Mail. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. 
 
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das 
Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im 
Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-
schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion 
Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom 
Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom  30. Juni 2017 an 
über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über 
obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur 
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur 
Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start 
der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot 
freigeschaltet. 
 
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre 
einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der 
Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. 
Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen 
von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 
47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen: 
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: 
www.laermaktionsplanung-schiene.de  
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder 
postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten. 
_________________________________________________________________ 
 
Eisenbahn-Bundesamt 
Heinemannstraße 6 
D-53175 Bonn 
 
Tel.: +49 (0)228 9826-0 
E-Mail: lap@eba.bund.de 
Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de 
Internet: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Anlage 2b Fragebogen Phase2 2015

2235 Zeichen

Fragebogen  zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes  
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
 
 
 
 
 
Bitte Zutreffendes ankreuzen. Freitexte können nicht beachtet werden . Einsendeschluss ist der 15.12.2015. 
 
Frage 1: Haben Sie sich an der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.04 .-30.06.2015  
beteiligt? (Nur eine Antwort möglich!) 
    
܆Ja 
܆Nein 
Frage 2:  Wie haben Sie von der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfahr en?  
(Mehrfachnennungen möglich!) 
  
܆Zeitung, andere Print-Medien 
܆EBA-Internetseite 
܆Ansprechpartner aus der öffentlichen Verwaltung 
܆Bürgerinitiative 
܆Nachbar / Freunde / Bekannte 
܆Sonstige 
Frage 3: Wie haben Sie sich über die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung inf ormiert gefühlt?  
(Nur eine Antwort möglich!) 
  
܆Gut 
܆Neutral 
܆Zu wenig 
܆Keine Angabe 
 
 
Hinweis:  Die Angabe des Namens und des Ortes sowie des Bundeslandes ist notwendig. 
Ohne diese Angaben kann der Fragebogen nicht als Beteiligung gewertet  werden . 
Name:  ____________________________ 
Ort:   ____________________________ 
Bundesland:  ____________________________ 
An 
Redaktion Lärmaktionsplanung 
 
Postfach 60 12 30  
 
14412 Potsdam 
Anlage 2b

Frage 4:  Aus welchem Teil des Lärmaktionsplanes konnten Sie am meisten Inform ationen für Ihre 
persönliche Lärmsituation ziehen? (Mehrfachnennungen möglich!) 
  
܆Erklärungen im Grundlagenteil 
܆Betroffenheitsanalyse auf der Grundlage der Lärmkennziffer 
܆Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
܆Tabellarische Gegenüberstellung im Anhang 
܆Keine neuen Informationen 
Frage 5: Wie stufen Sie den Aufbau der Internet-Plattform ein?  (Nur  eine Antwort möglich!) 
Das Eintragen einer Lärmsituation war …:  
 
܆praktikabel 
܆kompliziert 
܆keine Angabe 
Frage 6: Sind bei Ihnen bereits Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt worden?  
(Nur eine Antwort möglich!) 
 
܆Ja 
܆Nein 
܆Sind mir nicht bekannt 
Frage 7: Wie zufrieden sind Sie mit den bereits durchgeführten Lärmminderun gsmaßnahmen?  
(Nur eine Antwort möglich!) 
 
܆Zufrieden 
܆Neutral 
܆Unzufrieden 
܆keine Angabe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bitte schicken Sie den Fragebogen per Post an die oben stehende Adresse, per E-Mail an lap@eba.bund.de 
oder per Fax an: 0228/9826 9826.

Beratungsverlauf (3)

04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
11.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1304/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27