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2018/0259

Hessenkasse

Magistratsvorlage 21.08.2018

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3027 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.08.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0259 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
334 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: 
 
Betreff: Hessenkasse 
 
Vorlage vom: 21.08.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Bescheid über die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
Anlagen:  Bescheid des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 13. August 2018  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2018 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2018  
 
Mit Beschlüssen vom 17. Mai 2018 (Vorlagen -Nr. 2018/0054) und vom 14. Juni 2018 
(Vorlagen-Nr. 2018/0172) hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass das 
Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des 
HESSENKASSE-Gesetzes angenommen und ein entsprechender Teilnahmeantrag beim 
Hessischen Ministerium der Finanzen eingereicht wird . 
 
In dem am 13. August 2018 überreichten Bescheid wurde die Ablösung von Kassenkrediten 
in Höhe von 254.700.000 € bewilligt. 
 
Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:  
 
Kassenkredite am 31.12.20 17 266,5 Mio. € 
abzgl. liquide Mittel am 31.12.20 17 -7,3 Mio. € 
abzgl. vorfinanzierte  Investitionen am 31.12.2017 -1,0 Mio. € 
abzgl. vorfinanzierte  öffentlich-rechtlichen Forderungen am 31.12.2017 -2,3 Mio. € 
bereinigter Kassenkreditbestand zum 31.12.2017  255,9 Mio. € 
abzgl. hälftiger geplanter Zahlungsmittelüberschuss 2018  -1,2 Mio. € 
Ablösungshöchstbetrag 254,7 Mio. € 
 
Im Gegenzug ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet in den nächsten 30 Jahren 
einen Betrag in Höhe von 116.514.750 € (= 3.883.825 €/Jahr) an das Sondervermögen 
HESSENKASSE zu leisten.  Dies entspricht einem Betrag von 25 € pro Einwohner (statistis che 
Einwohnerzahl zum 31.12.2015) und Jahr.  
 
Da bei der Bescheidübergabe schriftlich bestätigt wurde, dass die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden ist, die getroffenen Regelungen als 
rechtsverbindlich  anerkennt und daher auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen  den 
Bescheid verzichtet, kann mit der Kassenkreditentschuldung wie vorgesehen im September 
2018 begonnen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 21.08.2018 
 
 
Der Dezernent I  Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

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127 Zeichen

Punkt 10: Hessenkasse 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0259) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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90 Zeichen

Punkt 15: Hessenkasse 
 (V-Nr. 2018/0259) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2018/0259

2934 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.08.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0259 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: 
 
Betreff: Hessenkasse 
 
Vorlage vom: 21.08.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Bescheid über die  Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
Anlagen:  Bescheid des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 13. August 2018  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2018 
 
Mit Beschlüssen vom 17. Mai 2018 (Vorlagen -Nr. 2018/0054) und vom 14. Juni 2018 
(Vorlagen-Nr. 2018/0172) hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass das 
Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des 
HESSENKASSE-Gesetzes angenommen und ein entsprechender Teilnahmeantrag beim 
Hessischen Ministerium der Finanzen eingereicht wird . 
 
In dem am 13. August 2018 überreichten Bescheid wurde die Ablösung von Kassenkrediten 
in Höhe von 254.700.000 € bewilligt. 
 
Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:  
 
Kassenkredite am 31.12.20 17 266,5 Mio. € 
abzgl. liquide Mittel am 31.12.20 17 -7,3 Mio. € 
abzgl. vorfinanzierte  Investitionen am 31.12.2017 -1,0 Mio. € 
abzgl. vorfinanzierte  öffentlich-rechtlichen Forderungen am 31.12.2017 -2,3 Mio. € 
bereinigter Kassenkreditbestand zum 31.12.2017  255,9 Mio. € 
abzgl. hälftiger geplanter Zahlungsmittelüberschuss 2018  -1,2 Mio. € 
Ablösungshöchstbetrag 254,7 Mio. € 
 
Im Gegenzug ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet in den nächsten 30 Jahren 
einen Betrag in Höhe von 116.514.750 € (= 3.883.825 €/Jahr) an das Sondervermögen 
HESSENKASSE zu leisten.  Dies entspricht einem Betrag von 25 € pro Einwohner (statistische 
Einwohnerzahl zum 31.12.2015) und Jahr.  
 
Da bei der Bescheidübergabe schriftlich bestätigt wurde, dass die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden ist, die getroffenen Regelungen als 
rechtsverbindlich  anerkennt und daher auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen  den 
Bescheid verzichtet, kann mit der Kassenkreditentschuldung wie vorgesehen im September 
2018 begonnen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 21.08.2018 
 
 
Der Dezernent I  Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

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Hessisches M inisterium
der Finanzen
Der Minister
An den Magistrat der
Wi s senschaft sstadt D armstadt
z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Partsch
Luisenplatz 5
HESSEN
Hessisches Mlnlsterlum der Finanzen . Postfach 3180 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen
Dokument-Nr.
FV50l6 A-00028-IV3/2
201 8-l 85428
64283 Darmstadt
Bearbeiter/in
Durohwahl
Fax
E-Mail
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht
Datum 13. August 2018
Bescheid über die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE;
Ihr Antrag vom 15. Mai 2018
Sehr geehrter Heff Oberbürgermeister Partsch,
auf oben genannten Antrag wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt
1. eine Kassenkreditentschuldung bis zu einem Ablösungshöchstbetrag von 254.100.000 Euro
durch Ablösung nach $ 1 Abs. 1 und 2 Hessenkassegesetz in Höhe von 209.700.000 Euro und
durch Leistung von Zinsdienst- und Entschuldungshilfen nach $ 1 Abs. 3 S. I Hessenkassegesetz
in Höhe von 45.000.000 Euro sowie
2. die Leistung von Zinsdiensthilfen für derivative Finanzinstfl,rmente nach $ 1 Abs. 3 Satz 2 Hes-
senkassegesetz für das Derivat 941857M bei der Bayerische Landesbank bis zum 2. Apnl2019
und für die Derivate 3544904 und 3905533 bei der Helaba bis zum 10. September 2021
gewährt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat hierfür nach $ 2 Abs. 3 Hessenkassegesetz
bis einschließlich 2048 insgesamt 116.514.750 Euro
an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.
Hierfür ist von 2019 bis 2048 einJahresbeitrag in Höhe von 3.883.825 Euro
an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.
Der kommunale Beitrag wird nach $ 2 Abs. 5 Hessenkassegesetz mitZahlungen des Landes an die
Kommune verrechnet.
Dieser Bewilligungsbescheid ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des
Innern und für Sport.
Friedrich-Ebert-Allee I ' 65185 Wiesbaden ' Telefon (061 1) 32-0 ' Telefax (0611) 32-24 71
E-Mail: poststelle@hmdf.hessen.de' I nternet: www.finanzen.hessen.de
Bankverbindung: Kontoinhaber: HCC-HMdF . Landesbank Hessen/Thüringen'
BIC: HELADEFFXXX . IBAN: DE76 5005 0000 0001 0024 84
+49 (6n)324488
hessenkasse@hmdf.hessen. de

-2-
Beeründung:
Mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden am 10. November 2017 die vorhandenen Kassen-
kredite des Kernhaushalts nach $ 1 Abs. 1 Hessenkassegesetz im Rahmen eines Gesprächs mit dem
Hessischen Ministerium der Finanzen, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und
der Aufsichtsbehörde auf ihre Verwendung und Notwendigkeit zur Sicherstellung der Zahlungsfä-
higkeit hin geprüft.
htrn 31. Dezember 2017 wurde ursprünglich zu einem Kassenkreditbestand in Höhe von
290.000.000 Euro ein Ablösungshöchstbetrag in Höhe von 276.000.000 Euro ermittelt. Die
Aufsichtsbehörde hat die der Ermittlung zugnrndeliegend Prognosedaten im Nachgang mit den
validierten Daten zum 31. Dezember 2017 abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass sich die
Kassenkredite zulm 31 . Dezemb er 2017 auf 266.500.000 Euro beliefen. Die Kassenkredite wurden
in Höhe von 1.000.000 Euro zur Vorfinanzierung von Investitionen und in Höhe von 2.300.000
Euro zur Vorfinanzierung öffentlich-rechtlicher Forderungen verwendet. Dem standen liquide Mit-
tel in Höhe von 8.800.000 Euro gegenüber. Hiervor sind jedoch 1.500.000 Euro zweckgebunden
(Stellplatzrücklage und Stiftungen) und stehen daher nicht zum Abbau von Kassenkrediten zur
Verfügung. Zum Abzug werden folglich lediglich 7.300.000 Euro gebracht. Der Zahlungsmittel-
überschuss des Haushaltsjahres 2018 ist bei der Ermittlung des Ablösungshöchstbetrags anteilig in
Höhe von 1.200.000 Euro in Abzug zu bringen.
Darauflrin wurde ein vorläufiger Ablösungshöchstbetrag in Höhe von254.700.000 Euro ermittelt,
der dem j etzt festgesetzten Ablösungshö chstbetrag entspricht.
Die Stadt Darmstadt htatzuden Darlehen6048I77l4beider Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt,
800071543 bei der Landesbank Hessen-Thüringen und 1300011-00108 bei der Commerzbank AG
zvr Zinssicherung fol gende D erivate ab ges chlo s s en.
Unter der ReferenznuÍrmer 94l857Mhat die Stadt Darmstadt bei der Bayerische Landesbank, ein
Derivat zur Zinssicherung von Kassenkrediten im Volumen von 15.000.000 Euro abgeschlossen.
Das Derivat hat eine Laufzeit bis zum 2 Apnl20l9.
Unter der Referenznummer 3544904 und 3905533 hat die Stadt Darmstadt bei der Helaba jeweils
ein Derivat zur Zinssicherung von Kassenkrediten im Volumen von jeweils 15.000.000 Euro ab-
geschlossen. Beide Derivate haben eine Laufzeit bis zum 10. September 2021.
Wegen der Bindung der derivativen Finanzinstrumente an die zugrundeliegenden Darlehen können
diese nicht nach $ 1 Abs. 1 und 2 Hessenkassegesetz abgelöst werden. Vielmehr kommt hier für
die Darlehen die Gewährung von Zinsdienst- und Entschuldungshilfen nach $ 1 Abs. 3 S. 1 und
für die Derivate die Gewåihrung von Zinsdiensthilfen nach $ 1 Abs. 3 S. 2 Hessenkassegesetz in
Betracht.
Die Stadt hat am 15. Mai 2018 unter Einhaltung der Frist gem. $ 2 Abs. 1 Hessenkassegesetz die
Ablösung ihrer Kassenkredite in Höhe von 254.700.000 Euro beantragt. Der entsprechende Be-
schluss der Stadtverordnetenversammlung wurde arn 17. Mai 2018 mit der Mehrheit der gesetzli-
chenZahl der Mitglieder gefasst und der Bewilligungsstelle durch Vorlage einerbeglaubigten Ab-
schrift des Beschlusses nachgewiesen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich gem. $ 2 Abs. 2 S. I und Abs. 3 S. 1
Hessenkassegesetz verpflichtet, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab
dem Jahr 2019 nach $ 92 Abs. 4 bis 6 der Hessischen Stadtordnung (HGO) auszugleichen sowie
die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach $ 105 HGO zu beachten, ab dem Haushaltsjahr 2019

-J-
die Zahlung der ordentlichen Tilgung und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grund-
sätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine Fremdfi-
nanzienmg zu verm eiden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich weiterhin verpflichtet, einen jährlichen Beitrag von
25 Euro je Einwohner nach Maßgabe des Hessenkassegesetzes an das Sondervermögen
HESSENKASSE zu leisten.
Daher konnte dem Antrag vollumfÌinglich entsprochen werden.
Dieser Bescheid ist der Stadtverordnetenversammlung gem. $ 50 Abs. 3 HGO in geeigneter
Weise zur Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
0uJ,6h'
Dr. Thomas Schäfer
Anlage : Formblatt,,Empfangsbestäti gung und Rechtsbehelßverzicht"

Beratungsverlauf (3)

TOP 10 zur Kenntnis
TOP 334
TOP 15

Orte (1)

  • Luisenplatz 5

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0259
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00