2018/0259
Hessenkasse
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0259
Magistratsbeschluss -Nr.
334
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto:
Betreff: Hessenkasse
Vorlage vom: 21.08.2018
Beschlussvorschlag :
Der Bescheid über die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE wird zur
Kenntnis genommen.
Anlagen: Bescheid des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 13. August 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2018
Mit Beschlüssen vom 17. Mai 2018 (Vorlagen -Nr. 2018/0054) und vom 14. Juni 2018
(Vorlagen-Nr. 2018/0172) hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass das
Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des
HESSENKASSE-Gesetzes angenommen und ein entsprechender Teilnahmeantrag beim
Hessischen Ministerium der Finanzen eingereicht wird .
In dem am 13. August 2018 überreichten Bescheid wurde die Ablösung von Kassenkrediten
in Höhe von 254.700.000 € bewilligt.
Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:
Kassenkredite am 31.12.20 17 266,5 Mio. €
abzgl. liquide Mittel am 31.12.20 17 -7,3 Mio. €
abzgl. vorfinanzierte Investitionen am 31.12.2017 -1,0 Mio. €
abzgl. vorfinanzierte öffentlich-rechtlichen Forderungen am 31.12.2017 -2,3 Mio. €
bereinigter Kassenkreditbestand zum 31.12.2017 255,9 Mio. €
abzgl. hälftiger geplanter Zahlungsmittelüberschuss 2018 -1,2 Mio. €
Ablösungshöchstbetrag 254,7 Mio. €
Im Gegenzug ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet in den nächsten 30 Jahren
einen Betrag in Höhe von 116.514.750 € (= 3.883.825 €/Jahr) an das Sondervermögen
HESSENKASSE zu leisten. Dies entspricht einem Betrag von 25 € pro Einwohner (statistis che
Einwohnerzahl zum 31.12.2015) und Jahr.
Da bei der Bescheidübergabe schriftlich bestätigt wurde, dass die Wissenschaftsstadt
Darmstadt mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden ist, die getroffenen Regelungen als
rechtsverbindlich anerkennt und daher auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den
Bescheid verzichtet, kann mit der Kassenkreditentschuldung wie vorgesehen im September
2018 begonnen werden.
Darmstadt, 21.08.2018
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 10: Hessenkasse - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0259) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 3
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Punkt 15: Hessenkasse (V-Nr. 2018/0259) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2018/0259
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0259
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto:
Betreff: Hessenkasse
Vorlage vom: 21.08.2018
Beschlussvorschlag :
Der Bescheid über die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE wird zur
Kenntnis genommen.
Anlagen: Bescheid des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 13. August 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2018
Mit Beschlüssen vom 17. Mai 2018 (Vorlagen -Nr. 2018/0054) und vom 14. Juni 2018
(Vorlagen-Nr. 2018/0172) hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass das
Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des
HESSENKASSE-Gesetzes angenommen und ein entsprechender Teilnahmeantrag beim
Hessischen Ministerium der Finanzen eingereicht wird .
In dem am 13. August 2018 überreichten Bescheid wurde die Ablösung von Kassenkrediten
in Höhe von 254.700.000 € bewilligt.
Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:
Kassenkredite am 31.12.20 17 266,5 Mio. €
abzgl. liquide Mittel am 31.12.20 17 -7,3 Mio. €
abzgl. vorfinanzierte Investitionen am 31.12.2017 -1,0 Mio. €
abzgl. vorfinanzierte öffentlich-rechtlichen Forderungen am 31.12.2017 -2,3 Mio. €
bereinigter Kassenkreditbestand zum 31.12.2017 255,9 Mio. €
abzgl. hälftiger geplanter Zahlungsmittelüberschuss 2018 -1,2 Mio. €
Ablösungshöchstbetrag 254,7 Mio. €
Im Gegenzug ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet in den nächsten 30 Jahren
einen Betrag in Höhe von 116.514.750 € (= 3.883.825 €/Jahr) an das Sondervermögen
HESSENKASSE zu leisten. Dies entspricht einem Betrag von 25 € pro Einwohner (statistische
Einwohnerzahl zum 31.12.2015) und Jahr.
Da bei der Bescheidübergabe schriftlich bestätigt wurde, dass die Wissenschaftsstadt
Darmstadt mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden ist, die getroffenen Regelungen als
rechtsverbindlich anerkennt und daher auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den
Bescheid verzichtet, kann mit der Kassenkreditentschuldung wie vorgesehen im September
2018 begonnen werden.
Darmstadt, 21.08.2018
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Hessisches M inisterium der Finanzen Der Minister An den Magistrat der Wi s senschaft sstadt D armstadt z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Partsch Luisenplatz 5 HESSEN Hessisches Mlnlsterlum der Finanzen . Postfach 3180 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen Dokument-Nr. FV50l6 A-00028-IV3/2 201 8-l 85428 64283 Darmstadt Bearbeiter/in Durohwahl Fax E-Mail Ihr Zeichen Ihre Nachricht Datum 13. August 2018 Bescheid über die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE; Ihr Antrag vom 15. Mai 2018 Sehr geehrter Heff Oberbürgermeister Partsch, auf oben genannten Antrag wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. eine Kassenkreditentschuldung bis zu einem Ablösungshöchstbetrag von 254.100.000 Euro durch Ablösung nach $ 1 Abs. 1 und 2 Hessenkassegesetz in Höhe von 209.700.000 Euro und durch Leistung von Zinsdienst- und Entschuldungshilfen nach $ 1 Abs. 3 S. I Hessenkassegesetz in Höhe von 45.000.000 Euro sowie 2. die Leistung von Zinsdiensthilfen für derivative Finanzinstfl,rmente nach $ 1 Abs. 3 Satz 2 Hes- senkassegesetz für das Derivat 941857M bei der Bayerische Landesbank bis zum 2. Apnl2019 und für die Derivate 3544904 und 3905533 bei der Helaba bis zum 10. September 2021 gewährt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat hierfür nach $ 2 Abs. 3 Hessenkassegesetz bis einschließlich 2048 insgesamt 116.514.750 Euro an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten. Hierfür ist von 2019 bis 2048 einJahresbeitrag in Höhe von 3.883.825 Euro an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten. Der kommunale Beitrag wird nach $ 2 Abs. 5 Hessenkassegesetz mitZahlungen des Landes an die Kommune verrechnet. Dieser Bewilligungsbescheid ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Friedrich-Ebert-Allee I ' 65185 Wiesbaden ' Telefon (061 1) 32-0 ' Telefax (0611) 32-24 71 E-Mail: poststelle@hmdf.hessen.de' I nternet: www.finanzen.hessen.de Bankverbindung: Kontoinhaber: HCC-HMdF . Landesbank Hessen/Thüringen' BIC: HELADEFFXXX . IBAN: DE76 5005 0000 0001 0024 84 +49 (6n)324488 hessenkasse@hmdf.hessen. de -2- Beeründung: Mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden am 10. November 2017 die vorhandenen Kassen- kredite des Kernhaushalts nach $ 1 Abs. 1 Hessenkassegesetz im Rahmen eines Gesprächs mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und der Aufsichtsbehörde auf ihre Verwendung und Notwendigkeit zur Sicherstellung der Zahlungsfä- higkeit hin geprüft. htrn 31. Dezember 2017 wurde ursprünglich zu einem Kassenkreditbestand in Höhe von 290.000.000 Euro ein Ablösungshöchstbetrag in Höhe von 276.000.000 Euro ermittelt. Die Aufsichtsbehörde hat die der Ermittlung zugnrndeliegend Prognosedaten im Nachgang mit den validierten Daten zum 31. Dezember 2017 abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass sich die Kassenkredite zulm 31 . Dezemb er 2017 auf 266.500.000 Euro beliefen. Die Kassenkredite wurden in Höhe von 1.000.000 Euro zur Vorfinanzierung von Investitionen und in Höhe von 2.300.000 Euro zur Vorfinanzierung öffentlich-rechtlicher Forderungen verwendet. Dem standen liquide Mit- tel in Höhe von 8.800.000 Euro gegenüber. Hiervor sind jedoch 1.500.000 Euro zweckgebunden (Stellplatzrücklage und Stiftungen) und stehen daher nicht zum Abbau von Kassenkrediten zur Verfügung. Zum Abzug werden folglich lediglich 7.300.000 Euro gebracht. Der Zahlungsmittel- überschuss des Haushaltsjahres 2018 ist bei der Ermittlung des Ablösungshöchstbetrags anteilig in Höhe von 1.200.000 Euro in Abzug zu bringen. Darauflrin wurde ein vorläufiger Ablösungshöchstbetrag in Höhe von254.700.000 Euro ermittelt, der dem j etzt festgesetzten Ablösungshö chstbetrag entspricht. Die Stadt Darmstadt htatzuden Darlehen6048I77l4beider Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt, 800071543 bei der Landesbank Hessen-Thüringen und 1300011-00108 bei der Commerzbank AG zvr Zinssicherung fol gende D erivate ab ges chlo s s en. Unter der ReferenznuÍrmer 94l857Mhat die Stadt Darmstadt bei der Bayerische Landesbank, ein Derivat zur Zinssicherung von Kassenkrediten im Volumen von 15.000.000 Euro abgeschlossen. Das Derivat hat eine Laufzeit bis zum 2 Apnl20l9. Unter der Referenznummer 3544904 und 3905533 hat die Stadt Darmstadt bei der Helaba jeweils ein Derivat zur Zinssicherung von Kassenkrediten im Volumen von jeweils 15.000.000 Euro ab- geschlossen. Beide Derivate haben eine Laufzeit bis zum 10. September 2021. Wegen der Bindung der derivativen Finanzinstrumente an die zugrundeliegenden Darlehen können diese nicht nach $ 1 Abs. 1 und 2 Hessenkassegesetz abgelöst werden. Vielmehr kommt hier für die Darlehen die Gewährung von Zinsdienst- und Entschuldungshilfen nach $ 1 Abs. 3 S. 1 und für die Derivate die Gewåihrung von Zinsdiensthilfen nach $ 1 Abs. 3 S. 2 Hessenkassegesetz in Betracht. Die Stadt hat am 15. Mai 2018 unter Einhaltung der Frist gem. $ 2 Abs. 1 Hessenkassegesetz die Ablösung ihrer Kassenkredite in Höhe von 254.700.000 Euro beantragt. Der entsprechende Be- schluss der Stadtverordnetenversammlung wurde arn 17. Mai 2018 mit der Mehrheit der gesetzli- chenZahl der Mitglieder gefasst und der Bewilligungsstelle durch Vorlage einerbeglaubigten Ab- schrift des Beschlusses nachgewiesen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich gem. $ 2 Abs. 2 S. I und Abs. 3 S. 1 Hessenkassegesetz verpflichtet, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach $ 92 Abs. 4 bis 6 der Hessischen Stadtordnung (HGO) auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach $ 105 HGO zu beachten, ab dem Haushaltsjahr 2019 -J- die Zahlung der ordentlichen Tilgung und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grund- sätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine Fremdfi- nanzienmg zu verm eiden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich weiterhin verpflichtet, einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner nach Maßgabe des Hessenkassegesetzes an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten. Daher konnte dem Antrag vollumfÌinglich entsprochen werden. Dieser Bescheid ist der Stadtverordnetenversammlung gem. $ 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen 0uJ,6h' Dr. Thomas Schäfer Anlage : Formblatt,,Empfangsbestäti gung und Rechtsbehelßverzicht"
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0259
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00