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V/1056/2017

Antrag A-R/0066/2017 (FDP-Fraktion) Schadstoffminderung schneller erreichen – Nachrüstung älterer Stadtbusse prüfen

Vorlagen 14.12.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 31.01.2018, TOP 3

V_1056_2017_Anlage 2a_Antrag_FDP_Nachrüstung-älterer-Busse

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Ansehen

V_1056_2017_Anlage 1_Stellungnahme_SW_VV-Anfrage_und_Antrag_CDU_Die Grünen_Emissionsfreier-ÖPNV

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V_1056_2017_Anlage 2_Stellungnahme_SW_Antrag_FDP_Nachrüstung-älterer-Busse

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V_1056_2017_Anlage 1a_Antrag_CDU-Die Grünen_Emissionsfreier-ÖPNV

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V_1056_2017_Anlage 2a_Antrag_FDP_Nachrüstung-älterer-Busse

2362 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fd
p-fraktion-ms.de
 
 
 
 
 
 Münster, 05.10.2017 
Antrag: 
 
Schadstoffminderung schneller erreichen - 
Nachrüstung älterer Stadtbusse prüfen 
 
Der Rat möge beschließen: 
Stadt und Stadtwerke Münster werden beauftragt, die Wirtschaftlichkeit einer Nachrüstung 
von Stadtbussen insbesondere der Schadstoffkla ssen Euro4 und Euro5 mit kombinierten 
Rußpartikelfiltern und Sticko xydkatalysatoren zu prüfen und den zuständigen Gremien 
entsprechend Bericht zu erstatten. 
 
Begründung: 
Insbesondere die dieselget riebenen Stadtbusse mit den Sc hadstoffklassen Euro4 und 
Euro5 haben zum Teil noch längere Laufzeiten im  Betrieb bei den Stadtwerken vor sich. 
Ohne technische Eingriffe werden sie we iterhin unerwünscht hohe Schadstoffmengen 
ausstoßen.  
Derzeit sind technische Nachrüstsätze (kom binierte DPF- und SCR-Systeme) für diese 
Busse auf dem Markt erhältlic h, nach deren Einba u laut Herstellerangaben Werte für den 
Schadstoffausstoß dieser Busse zu erwarten sind, die z.T. noch unt erhalb der aktuellen 
fortgeschriebenen Euro6-Grenzwerte liegen. Eine Umrüstung der Busse auf den aktuellen 
Euro6-Standard ist damit mög lich. Die Kosten dafür belaufen  sich auf 20.000 Euro pro 
Nachrüstung. 
Es scheint daher sinnvoll, neben der turn usmäßigen Neubeschaffung von Stadtbussen 
auch die Nachrüstung alter Busse zu prüfen  und gegebenenfalls umzusetzen, um so sehr 
zeitnah eine erhebliche Minderung des Schadsto ffausstoßes zu erreichen. Ein weiterer 
Vorteil der Nachrüstung alter Busse ist darin  zu sehen, dass insbesondere Gelenkbusse 
derzeit noch nicht wirtschaftlich durch Elektrobusse ersetzt werden können, nachgerüstete 
Busse diese Aufgabe aber sehr schadstoffarm und preiswert erledigen können. 
Die Nachrüstung von Stadtbussen in der Stadt Paderborn mag hier als Beispiel dienen. 
Zum Preis der Neuanschaffung eines einfac hen Elektrobusses von 600.000 Euro wurde 
dort laut Medienangaben von der Stadt genehmigt, dreißig ältere Fahrzeuge nachzurüsten 
und so sehr schnell einen großen Effekt hinsichtlich der Schadstoffminderung zu 
erreichen. 
 
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter 
Hans Varnhagen Jörg Berens 
FDP-Fraktion im Rat

V_1056_2017_Anlage 1_Stellungnahme_SW_VV-Anfrage_und_Antrag_CDU_Die Grünen_Emissionsfreier-ÖPNV

24228 Zeichen

Stadt Münster 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
Stellungnahme der Stadtwerke Münster zu: 
Antrag an den RatJ.lr. A-R/0065/2017 
"Emissionsfreien OPNV in Münster voranbringen" 
Anfrage des Verwaltungsvorstandes 
Anschaffung von Elektrobusse 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
aufgrund des Ratsantrages CDU/Grüne zum Emissionsfreien ÖPNV in Müns­
ter und die Anfrage des Verwaltungsvorstandes der Stadt Münster vom 
18.10.2017 wurden wir geben, eine Stellungnahme zu verfassen , die techni­
sche und finanzielle Aspekte berücksichtigt. 
Zur Beurteilung der Situation sind einige Vorbemerkungen erforderlich. 
Vorbemerkungen 
Bisheriger Sachstand E-Mobilität Stadtwerke Münster, aktuelle Busflotte 
Die Stadtwerke Münster betreiben 120 eigene Stadtbusse (davon 100 Gelenk­
busse). Zusätzlich werden 70 Stadtbusse durch private Subunternehmer ein­
gesetzt (davon 30 Gelenkbusse). Der Fuhrpark ist aufgrund der gesetzlichen 
Forderungen nach Luftreinhaltung bereits seit 2010 sukzessive verjüngt wor­
den und mit modernster Abgastechnik ausgestattet worden. Alle Busse ein­
schließlich der Nachunternehmer und somit 100% aller Stadtbusse sind mit 
Rußpartikelfilter ausgestattet, nahezu 70% der eigenen Busse verfügen bereits 
über eine SCRT-Filtertechnologie zur Reduzierung der Stickoxide (NOx). Das 
durchschnittliche Flottenalter liegt aktuell bei 5,6 Jahren, der Durchschnitt bei 
den VDV Unternehmen in Deutschland beträgt 7,4 Jahre (Quelle VDV). 
Mit dem Einsatz von 5 Elektrobussen aus Forschungs- und Demonstrations­
projekten konnten bereits wertvolle Erfahrungen und eine gute Ausgangsbasis 
Stadtwerke Münster 
Geschäftsführung 
6. November 2017 
Stadtwer ke Münster GmbH 
Hafenplatz 1 
48155 Münster 
Fon 025 1.694 - 2001/30 01 
Fax 02 51.694 - 3003 
geschaef tsfueh rung 
@stadtwer ke- mu enster.de 
GESCHÄFTSFÜHRU N G 
Dr. Henning Müller-Tengelmann 
Dr. Dirk Wern icke 
VORSITZE N DER DES 
AUFSICHTSRATES 
Gerh ard Joksc h 
HA N DELSREGISTER 
Nr. B 343 des 
Amt sger icht s Münste r 
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/1056/2017

Stadtwerke Münster 
2. Seite, 6. November 2017 
für die Zukunft gewonnen werden. Diese Busse sind jedoch noch nicht vollwerGeschäftsführung 
tig verfügbar im Vergleich zu einem Stadtbus mit jahrzehntelang bewährter Die­
seltechnologie. Insbesondere die eingeschränkte Reichweite als auch die Kos-
ten für die Nachladeinfrastruktur sowie die notwendige Zeit für das Nachladen 
wirken kostentreibend. Daher wurden diese zusätzlichen Kosten gefördert . Ak-
tuell haben die Elektrobusse nun immerhin bereits 180.000 km im Linienver-
kehr (überwiegend auf der Linie 14) zurückgelegt und sollen dort auch dauer-
haft eingesetzt werden. 
Ab 2018 wird sich das Angebot an nahezu serienreifen Elektrobussen deutlich 
vergrößern. Alle namhaften Bushersteller- und somit dann auch die deutschen 
Bushersteller - können ab diesem Jahr, spätestens 2019 Elektrobusse anbie­
ten. In vielen deutschen Städten werden bereits Ausschreibungen mit einer 
größeren Anzahl von Elektrobussen und Brennstoffzellenbussen vorbereitet. 
Die Umsetzungsstrategien sind nicht zuletzt aufgrund von drohenden Fahrver­
boten teilweise sehr ambitioniert (z.B. Wiesbaden mit 220 Elektrobussen bis 
2022) bis hin zu ablehnenden Haltungen von Regionalbusunternehmen, deren 
Betrieb mit Elektrobussen aktuell nicht abgebildet werden kann. Die größten 
Betreiber in Deutschland mit Berlin, Hamburg, München und Köln haben sich 
für den innerstädtischen Stadtbus-Verkehr allesamt für die Elektromobilität 
ausgesprochen mit unterschiedlichen Umsetzungszielen von 2030 bis etwa 
2035. Sehr viele Betriebe beschaffen zudem spätestens ab 2020 keine Diesel­
busse mit 12-jähriger Laufzeit mehr. 
In Münster kam es zunächst darauf an, über Förderprojekte eine Ladeinfra­
struktur mit 3 Schnellladern für E-Busse (2x Linie 14, 1x Depot) sowie eine 
Wasserstofftankstelle zusammen mit der Westfalen AG im Hansa-Business 
Park in Amelsbüren aufzubauen. Mit dieser Infrastruktur können in den nächs­
ten Jahren weitere Elektrobusse beschafft und in den Betrieb eingebunden 
werden, ohne zusätzliche teure Infrastruktur im Stadtgebiet errichten zu müs­
sen. Eine Beschaffung von Gelenkbussen mit sogenanntem Range-Extender 
(Batterie+ Brennstoffzelle /Wasserstoff) wäre aufgrund der vorhandenen Was­
serstofftankstelle ebenso möglich, da diese Tankstelle wenigstens 50-60 Ge­
lenkbusse bedienen könnte. 
Daher sind seitens der bereits vorhandenen Infrastruktur die operativen und 
technischen Ausgangsvoraussetzungen für eine Ausdehnung des Elektrobus­
betriebes bereits gegeben. 
Die hohen Anschaffungskosten der Busse und die noch nicht komplett ausge­
reifte E-Bus Technik bereiten aktuell noch Sorgen und verlangen ein behutsa­
mes Vorgehen bei der Busbeschaffung zur Minimierung der hiermit verbunde­
nen Risiken von Totalausfällen, z.B. bei Antriebsbatterien. 
Ebenso wurde die Bus-Werkstatt an der Rösnerstraße auf die E-Technik vor­
bereitet und weitestgehend bereits umgerüstet sowie das Personal (Mechani­
ker, Elektriker, Busfahrer, Verkehrsmeister) trainiert. Hilfreich war auch der Be­
trieb von zwei Hybrid-Gelenkbussen aus dem Jahr 2012 mit einer Brücken­
technologie (Diesel/-elektrisch). Diese Busse haben bereits zusammen über 
500.000 km im Linienbetrieb zurückgelegt. Die meisten Bushersteller bieten 
diese Hybridtechnik für Stadtbusse aber nicht mehr an, favorisieren für den 
Stadtverkehr reine Elektrobusse ggf. mit Range-Extender (Brennstoffzelle +

Stadtwerke Münster 
3. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
Wasserstoff) für lange Gelenkbuslinien, wie wir sie in Münster mit bis zu 28 km 
Linienlänge haben. Darüber hinaus setzen die Stadtwerke bereits 11 Elektro­
PKW und 2 Kleintransporter mit Wasserstofftechnologie ein. Diese Betriebser­
fahrungen und vor allem auch die hiermit erworbenen technischen Qualifikati­
onen insbesondere zur Hochvolttechnik können für den Busbereich ideal ge­
nutzt werden. 
Für 2018 sind 7 weitere Elektrobusse mit Fördermitteln des Landes NRW sowie 
Fördermittel aus dem ÖPNVG NRW (Aufgabenträgerpauschale) bestellt wor­
den. Hiervon sind 2 Elektrobusse mit einem Range-Extender Wasserstoff aus­
gestattet. Die Wasserstoff-Busse haben den Vorteil, dass die Betankung nur 
10 Minuten dauert und die Reichweite dann für einen kompletten Tageseinsatz 
reicht (etwa 350 km). Allerdings gibt es hier noch wenig Auswahl an Fahrzeu­
gen, diese Busse sind aktuell noch sehr teuer. 
Somit verfügen die Stadtwerke Münster Ende 2018 bereits über 12 Solobusse 
mit Elektroantrieb und 2 Hybrid-Gelenkbusse von den insgesamt 120 Bussen 
der Stadtwerke . 
Anschaffungspreise 
Untenstehend sind die aktuellen Beschaffungspreise aufgeführt. 
Bei diesen Preisen muss man berücksichtigen, dass bei größerer Stückzahl 
natürlich erhebliche Skaleneffekte einsetzen. In den nächsten 4-5 Jahren wer­
den die unten genannten Preise schätzungsweise um 20-30% sinken. 
12 mtr 18 mtr 
Dieselbus 240.000 € 310.000 € 
Batteriebus 440.000 € 590.000 € 
Brennstoff-
zelle 650.000 € 850.000 € 
Operative Kosten 
Elektromotoren sind sehr energieeffizient und benötigen deshalb weniger Ener­
gie als Verbrennungsmotoren für den Zweck der Fortbewegung. Während bei 
Verbrennungsmotoren die Abwärme des Motors für den Innenraum noch teil­
weise genutzt werden kann, entfällt diese Möglichkeit bei den Elektrobussen. 
Daher ist bei der Planung und Umsetzung eines reinen E-Bus Konzeptes im­
mer vom energieintensiven Winterbetrieb auszugehen . Schließlich wird zu die­
ser Zeit der ÖPNV am dringendsten in der Fahrradstadt Münster benötigt. Aus 
den Erfahrungen der bisherigen Projekte und Angaben von Herstellern liegen 
die Kosten für den Energieeinsatz eines E-Busses etwa 30-40 % niedriger als 
beim Dieselbus . (Eine Dieselbus benötigt etwa 32.000 Liter Diesel/Jahr = 
30.000,-€, ein E-Gelenkbus benötigt etwa 120 MWh/Jahr = 18.000,-€ interne

Stadtwerke Münster 
4. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
Stromkosten incl. Steuern + EEG). Ebenso ist durch die vereinfachte Bauweise 
der E-Busse davon auszugehen, dass die bisher anfallenden Wartungsarbei­
ten für Verbrennungs- Abgas- und Kraftübertragungstechnik zukünftig sukzes­
sive entfallen und somit die Wartungskosten langfristig um 17-22 % reduziert 
werden können. Somit wird über die Laufzeit eines Busses von etwa 12 Jahren 
ein Teil der höheren Anschaffungskosten wieder aufgefangen. Dennoch sind 
aktuell etwa 60% der Anschaffungsmehrkosten förderungswürdig und notwen­
dig, um kein zusätzliches ÖPNV-Defizit aufzubauen. 
Der prozentuale Anteil der Förderung von Extra-Anschaffungskosten wird in 
den nächsten Jahren selbstverständlich stetig sinken. 
Wirtschaftsplanung und Managementkontrakt 
Die oben genannten Fakten führen nicht nur gegenwärtig sondern auch bis 
wenigstens 2025 dazu, dass der Betrieb von Elektrobussen im Vergleich zu 
Dieselbussen während ihrer geplanten Lebensdauer unwirtschaftlicher ist. Die 
Mittelfristplanung der Stadtwerke Münster und insbesondere der Investitions­
plan bis 2023 sehen Investitionen für Elektrobusse nur vor, wenn auskömmli­
che Fördermittel zur Erreichung der annähernden Kostenparität durch öffentli­
che Fördergeber bereitgestellt werden. Diese Problematik besteht umso mehr 
bei zukünftig zu erwartenden zurückgehenden Ergebnissen der Stadtwerke 
Münster GmbH und/oder zukünftig erhöhten Ausschüttungsanforderungen der 
Stadt Münster. 
Beitrag der Busflotte zu Luftreinhaltung, Klimaschutzzielen und Lärmre­
duzierung 
Feinstaub {PM10) 
Die Feinstaubbelastungen (PM10) wurden u.a. durch den Einsatz von Rußpar­
tikelfiltern in allen Stadtbussen bereits deutlich reduziert und sind unterhalb der 
Grenzwerte gesunken . Das Thema, anders als z.B. in Stuttgart , spielt in Müns­
ter gegenwärtig keine Rolle. 
Bei der aktuell aufkommenden Diskussion zur Vermeidung von Feinstaub PM 
2,5 (die sogenannten lungengängigen Feinststäube) werden viele verbaute 
Dieselfilter der Stadtbusse nicht mehr ausreichen und vermutlich auch alle 
Benzinmotoren zukünftig nicht mehr ohne Partikelfilter auskommen . 
Stickoxid {NOx) 
Bei den Stickoxiden (NOx) spielt der Verkehr eine größere Rolle. Bezogen auf 
die Messstationen am Bült und an der Weseler Straße ist die Busflotte aufgrund 
der dortigen Linienbündelung sehr stark bei der Emission von Stickstoffdioxi­
den (NO2) vertreten (46% Anteil Busse). Durch den bereits seit 2010 prakti

Stadtwerke Münster 
5. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
zierten Einsatz von SCRT-Filtersystemen konnten die von den Diesel-Stadt­
bussen emittierten Stickstoffdioxide deutlich reduziert werden und befinden 
sich nur noch leicht oberhalb der Grenzwerte von 40 Mikrogramm je Kubikme­
ter. Diese Maßnahme als eine von vielen führte dazu, dass in der Stadt Münster 
aufgrund der deutlich gesunkenen NOx-Überschreitungen keine Klagen der 
Deutschen Umwelthilfe (DUH) anhängig sind und somit auch keine Fahrver­
bote drohen. Somit sind teure ad-hoc Maßnahmen wie Filternachrüstungen o­
der vorzeitige Neubeschaffungen von Euro VI Dieselbussen als Ersatz für äl­
tere Dieselbusse entbehrlich und geben dem Verkehrsbetrieb aktuell die Mög­
lichkeit, den Blick weiter nach vorne und somit auf vollkommen emissionsfreie 
Antriebe zu richten. 
Kohlendioxid (C02) 
Der Masterplan 100% Klimaschutz - Münster Klimaschutz 2050, (V/0689/2017 
vom 29.09.2017) beinhaltet auch das Thema Mobilität. In zwei Maßnahmenpa­
keten wird der Umstieg vom Individualverkehr auf den Umweltverbund (Klima­
schutzkonzept 2020 und Antrag 
A-R/0054/2017) und damit auch dem ÖPNV ein wichtiger Beitrag beigemes­
sen. Die vermehrte Nutzung des ÖPNV ist unabhängig vom Antrieb zunächst 
die erste Wahl. 
Im zweiten Maßnahmenpaket wird angestrebt, den kommunalen Fuhrpark auf 
emissionsfreien Antrieb umzustellen. 
Auch der Umweltministerrat der Europäischen Union hat kürzlich eine Verord­
nung zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung 
der Treibhausgasemissionen verabschiedet. Die Verordnung legt fest, dass der 
Ausstoß von Treibhausgasen in den Mitgliedsstaaten bis 2030 auf 30% unter­
halb des Niveaus von 2005 verringert werden soll. Das entspricht dem Ziel des 
Pariser Klimaabkommens . Betroffen sind davon alle Branchen, die nicht dem 
EU-Emissionshandel unterliegen, also auch weite Teile des Verkehrssektors. 
Die Stadtbusse in Münster verbrennen aktuell pro Jahr etwa 5 Millionen Liter 
Diesel. Das entspricht etwa 13.250 to C02 oder umgerechnet 48 GWh. Elekt­
robusse würden für die gleiche Leistung aufgrund der deutlich besseren Effizi­
enz von Elektromotoren einschließlich der 
Bremsenergierückgewinnung lediglich etwa 28 GWh/Jahr (einschl. Betrieb La­
destationen) benötigen. Je höher der Anteil des regenerativen Anteils im örtli­
chen Strom-Mix, umso nachhaltiger ist dieses natürlich für das Klimaschutzziel. 
Der Strombedarf insbesondere an Wochenenden ist ansatzweise eine ver­
schiebbare Last auf den ganzen Betriebstag verteilt. In einem Energieversor­
gungsunternehmen können sich dadurch weitere Vorteile bei der Energiebe­
reitstellung ergeben. 
Der Bezug von 100%-Öko-Strom (Händler-Model) kann garantiert werden. Im 
Bus-Depot werden die Ladestationen ohnehin bereits vorrangig über eine PV­
Anlage mit Strom versorgt.

Stadtwerke Münster 6. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
Problematisch ist die Herstellung der großen Bus-Batterien, die als C02-Ruck­
sack einen Teil der operativen und lokalen C02-Einsparungen wieder auffrisst. 
Anders als bei PKW mit wenig Laufleistung fällt dieser Aspekt bei ÖPNV-Bus­
sen aber deutlich weniger ins Gewicht. 
Lärm 
Lärm ist der subjektiv von den Bürgern am meisten wahrgenommene Vorteil 
der Elektromobilität. Das belegte auch eine Testreihe im Rahmen unserer Pro­
jekte: 
Der Grundgeräuschpegel lag bei 50 dB{A) . Im ersten Durchgang wurde eine 
normale Haltestellensituation simuliert: Der Bus nähert sich, stoppt an zwei Py­
lonen und fährt wieder an. Geräusch des Dieselfahrzeugs: 72,5 dB(A) . Dann 
bog der elektrische Stadtbus um die Ecke, stoppte und fuhr wieder an: 56, 1 
dB(A). (Zehn dB(A) sind in dieser Dimension eine Verdoppelung des Lärms). 
Das entsprach auch dem subjektiven Empfinden der Anwohner. Damit ist der 
Dieselbus zweieinhalb Mal so laut wie unser Elektrobus. 
Im zweiten Durchgang, bei einer Vorbeifahrt, lag die Differenz immerhin noch 
bei acht dB(A): 72,8 verursachte der Dieselbus und 64,9 dB(A) der Elektrobus. 
Dieses liegt auch daran, dass die Abrollgeräusche der sehr großen Reifen 
durchaus ein für Fußgänger wahrnehmbares Geräusch verursachen. 
Insbesondere das lautlose Anfahren aus Haltestellen in Wohngebieten und in 
der Nacht sind ein wesentlicher Vorteil der Elektrobusse, da der steil anstei­
gende Lärmpegel anfahrender Busse oder das laufenlassen der Dieselmoto­
ren an Endhaltestellen - insbesondere im Winter - häufig ein Grund von An­
wohnerbeschwerden sind und somit die Akzeptanz von ÖPNV in Wohngebie­
ten reduzieren. 
Weitere ÖPNV- und städtebauliche Aspekte 
Bei der Planung von zukünftigen reinen Elektrobuslinien können stark frequen­
tierte Haltestellen, insbesondere vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser 
und Altenheime deutlich dichter am Objekt oder eigentlich auch direkt ange­
dockt am Gebäude-Eingangsbereich geplant werden. Damit erhöht man die 
Sicherheit insbesondere für Schüler und Senioren als auch die Attraktivität der 
Nutzung des ÖPNV, da man lange Wege zur Haltestelle einschl. der Wartezei­
ten an einer entfernten Haltestelle bei Wind und Regen oder auch lange Wege 
zum Parkplatz für das Auto (gilt dann auch für E-Autos) vermeiden kann. 
Emissionsfreie und vor allem auch vibrationsfreie Busse sind in einer histori­
schen Altstadt mit nachweislich anspruchsvollen Busfahrgästen und hohem 
Fußgänger- und Radfahreranteil natürlich wünschenswert . 
Notwendige Busbeschleunigung 
Zur Vermeidung zusätzlicher Busse und Fahrpersonale, zur Steigerung der At­
traktivität des ÖPNV und zur Reduzierung des Energieeinsatzes ist eine Be

Stadtwerke Münster 
7. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
vorrechtigung von Stadtbussen beim Einsatz von Elektrobussen außeror­
dentlich wichtig und spart Kosten. Das gilt natürlich auch für Dieselbusse, bei 
E-Bussen mit hohen Anschaffungskosten aber umso mehr. 
Wird der ÖPNV zusätzlich beschleunigt, so ergibt sich im Vergleich zum Auto­
verkehr ein Attraktivitätsgewinn (weniger Stau auch für Auto-Pendler ohne 
ÖPNV-Anschluss). Mehr Menschen werden öffentliche Verkehrsmittel nutzen 
und auf das Auto verzichten, sodass der Schadstoffausstoß und die tägliche 
Staubildung insgesamt weiter reduziert werden kann. Damit ist die Beschleu­
nigung von Bus & Bahn auch aus ökologischer Sicht absolut zielführend. 
Ohne die Stärkung von Bus & Bahn in unseren Städten können die Klima­
schutzziele und die europäischen Grenzwerte zur Luftreinhaltung hingegen 
nicht eingehalten werden. 
Politisch bereits beschlossene Maßnahmen resultierend aus der soge­
nannten Direktvergabe: 
(Hierzu wird auf die Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags 
durch die Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5 Abs. 
2 VO 1370/2007 (V/0063/2017 vom 07.03.2017) verwiesen: 
Anlage 5: Qualitätsstandards: 
• Es ist sicherzustellen, dass die im Regelbetrieb eingesetzten Fahr­
zeuge nachstehende Anforderungen erfüllen: 
• Während der Vertragslaufzeit sind die Busse im Durchschnitt nicht äl­
ter als 7 Jahre und maximal 14 Jahre alt. Einzelne Ausnahmen beim 
Einsatz älterer Busse zu den Hauptverkehrszeiten an Schultagen sind 
bis zu einem Alter von maximal 16 Jahren zulässig. 
• Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird durch die Stadtwerke Münster 
GmbH sichergestellt, dass der mittlere C02-Ausstoß (Tank/Battery to 
wheel Betrachtung) der eingesetzten Busflotte einen Höchstwert von 
13 g C02 je Platzkilometer nicht überschreitet. Für das Jahr 2028 wird 
ein Wert von 8 g CO2/PKm nicht überschritten. 
• Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird durch die Stadtwerke Münster 
GmbH sichergestellt, dass die mittlere Lärmemission der eingesetzten 
Busse bei der Vorbeifahrt nach DIN ISO 362 im Durchschnitt 77 dB 
nicht überschreitet. Ab dem Jahr 2025 wird ein Wert von 74 dB nicht 
überschritten. 
• Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immissionsgrenzwerte der 
EU kommt den Emissionen der im Stadtbussystem eingesetzten 
Busse eine besondere Bedeutung zu. Als umweltverträgliches Ver­
kehrsmittel sollen daher Fahrzeuge eingesetzt werden, die mit weitrei­
chenden Abgasbehandlungstechniken und lärmreduzierten Motoren 
ausgerüstet sind. Darüber hinaus ist der Einsatz von Fahrzeugen mit 
besonders umwelt- und ressourcenschonenden Antriebstechniken, 
wie z. B. Busse mit elektrischem Antrieb, wünschenswert . 
•

Stadtwerke Münster 
8. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
• Alle Busse und sonstige Fahrzeuge müssen über eine grüne Umwelt­
Plakette verfügen (nach der jeweils gültigen rechtlichen Norm, zurzeit 
mindestens Schadstoffklasse Euro 3 mit Dieselpartikelfilter PMK 2). 
Von den Stadtwerken Münster neu angeschaffte Fahrzeuge müssen 
den höchsten auf dem Markt verfügbaren Abgasstandard (zurzeit Euro 
6) erreichen. Wenn auf dem Markt befindliche alternative Antriebe 
gleich wirtschaftlich und in ihrem Emissionsverhalten günstiger als die 
festgesetzten Normen sind, sind die entsprechenden Fahrzeuge vom 
Verkehrsunternehmen zu beschaffen. 
• Weiter müssen die Vorgaben gemäß aktuellem Luftreinhalteplan der 
Stadt Münster für das Befahren von Umweltzonen und Hotspots be­
achtet werden. 
Der aktuell vorliegende Ratsantrag der CDU/Grünen vom 12. September 
2017 steht diesen Vorgaben nicht im Wege. 
Mögliche Umsetzungsstrategie 
Aufgrund der oben erläuterten Vorbemerkungen Uunger, moderner Fuhrpark, 
zurzeit noch sehr hohe Anschaffungskosten, langsam ansteigende Lernkurve 
der technischen Verlässlichkeit) kann unter der Voraussetzung der Erfüllung 
finanzieller Randbedingungen der vorliegende Antrag aus technischer und 
operativer Sicht weitestgehend umgesetzt werden. Offen sind die finanziellen 
Mehrkosten von wenigstens 16 Millionen Euro für eine weitest gehende Um­
stellung alleine der Busflotte der Stadtwerke Münster GmbH. 
Notwendig ist in jedem Fall eine einhergehende ÖPNV-Beschleunigung zur 
Steigerung der Attraktivität für den notwendigen Umstieg vom Auto auf den E­
Stadtbus. 
Eine Beteiligung an geeigneten Förderprogrammen sowohl durch die Stadt­
werke Münster als auch der Stadt Münster wird für eine finanzielle Kompensa­
tion zwingend notwendig sein. Die Gestaltung vorhandener Fördertöpfe soll die 
Klimaschutzziele stärker berücksichtigen. 
Mit einer politischen Willensbekundung der Stadt Münster kann ein weiteres 
Signal an die Bushersteller gegeben werden, den Fokus auf die Produktion 
eines serienreifen Stadt-Elektrobusses zu legen. Hierzu sind die Stadtwerke 
Münster mit Vertretern bereits in Ausschüssen des VDV (Verband deutscher 
Verkehrsunternehmen, Lenkungskreis E-Bus Projekte) und im internationalen 
Verband (UITP) über das ZeEUS Projekt vertreten. Ziel ist dabei die Standar­
disierung der Anforderungen für Elektrobusse zur schnelleren Erzielung von 
Skaleneffekten durch größere Abnahmemengen. 
Es wird daher in leichter Abänderung des vorliegenden Antrages folgende Um­
setzung empfohlen (siehe auch Aufstellung Anlage 1 ):

Stadtwerke Münster 
9. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
Der überwiegende Anteil der Stadtbusflotte der Stadtwerke Münster für 
den innerstädtischen Linienverkehr (100 Busse) soll unter der Bedin­
gung einer auskömmlichen Mehrkostenförderung bis 2030 auf emissi­
onsarme Antriebe (Elektrobusse, Brennstoffzellenbusse , Busse mit 
Wasserstoffmotor) umgestellt werden. Der gesamte Diesel-Busbestand 
folgend bis 2035. 
Hinsichtlich der Mehrkosten ist zu Beginn der Maßnahme mit Zuschüs­
sen von 60% der Mehrkosten für die Anschaffung auszugehen und vo­
rauszusetzen. 
Zur Vermeidung eines dauerhaft höheren ÖPNV-Defizites wird ein zu­
sätzlicher Investitionsbedarf 2019-2030 und somit ein Förderbedarf von 
knapp 16 Millionen Euro erwartet. 
Damit sind durchschnittlich 1,3 Millionen pro Jahr zusätzliche Investiti­
onsmittel notwendig. 
Die Frage der Refinanzierung der zusätzlichen Anschaffungskosten ist 
für jede Beschaffung zu klären und ein Betrieb zum gleichen TCO (Iotal 
Cost of Ownership) eines Dieselbusses anzustreben. 
~9-: (19, / 
Dr. Dirk Wernicke 
Techn. Geschäftsführer 
Dr. Henning Müller­
Kaufm. Geschäftsfü 
Anlage

Mögliche Umsetzungsstrategie der städtischen Busflotte, 100 E-Busse bis 2030 
alternative 
Investition Mehr-
Investition Dieselbusse zusätzlicher Abschreibung Vorteile Nettoeffekt> 
Anzahl Durch- (Busse+lnfra+Ersatz- (abzüglich noch Förderbedarf (Abschreibung Betriebsstoffe Mehrkosten (+) 
Anzahl Busse schnitts- batterien abzgl. vorhandener bzw. Mehr- Laufzeit 12 (Diesel+ bzw. 
Busse Diesel Elektrisch Neukauf alter Förderung) Förderung) Investition Jahre) Strom) Minderkosten (-) 
2017 115 7 7 5,6 1.817 .667 € 2.230.000 € -412 .333 € -34.361 € -32.950 € -67.311 € 
2018 106 14 7 5,7 4.184.833 € 2.230.000 € 1.954.833 € 128.542 € -65.900 € 62.642 € 
2019 99 21 8 5,8 2.969.167 € 2.230.000 € 739.167 € 190.139 € -184.520 € 5.619 € 
2020 91 29 7 5,9 3.062.500 € 2.230 .000 € 832.500 € 259 .514 € -276 .780 € -17.266 € 
2021 84 36 5 6,0 3.080.000 € 2.230.000 € 850.000 € 330 .347 € -382.220 € -51.873 € 
2022 79 41 6 6,1 2.543.333 € 2.230.000 € 313.333 € 356.458 € -474.480 € -118.022 € 
2023 73 47 8 6,2 3.255.000 € 2.230.000 € 1.025.000 € 441.875 € -540 .380 € -98.505 € 
2024 65 55 9 6,3 3.873.333 € 2.230 .000 € 1.643.333 € 578.819 € -619.460 € -40.641 € 
2025 56 64 7 6,4 4.287.500 € 2.230.000 € 2.057.500 € 750.278 € -724.900 € 25.378 € 
2026 49 71 7 6,5 3.517 .500 € 2.230.000 € 1.287.500 € 857 .569 € -843 .520 € 14.049 € 
2027 42 78 7 6,6 3.517.500 € 2.230.000 € 1.287.500 € 964 .861 € -935 .780 € 29.081 € 
2028 35 85 7 6,7 3.517.500 € 2.230.000 € 1.287.500 € 1.072.153€ -1 .028 .040 € 44.113€ 
2029 27 93 8 6,8 4.036.667 € 2.230.000 € 1.806.667 € 1.222.708 € -1.120 .300€ 102.408 € 
2030 20 100 7 6,9 3.558.333 € 2.230.000 € 1.328.333 € 1.333.403 € -1 .225 .740 € 107.663 € 
Ziel 2030 100 47.220.833 € 31 .220 .000 € 16.000.833 € 8.452 .306 € -8.454 .970 € -2.664 €

V_1056_2017_Anlage 2_Stellungnahme_SW_Antrag_FDP_Nachrüstung-älterer-Busse

6787 Zeichen

Stadt Münster 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0066/2017 
Schadstoffminderung schneller erreichen -
Nachrüstung älterer Stadtbusse prüfen 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Stadtwerke Münster (120 Stadtbusse) und deren beauftrage Nach unter­
nehmen (70 Stadtbusse) haben bereits seit 2008 und somit weit vor Einführung 
der Euro VI Norm für Nutzfahrzeuge zum 01.01.2013 kombinierte Systeme zur 
Reduzierung von Rußpartikeln und Stickoxiden beschafft, deren Wirksamkeit 
vor Inbetriebnahme in realitätsnahen Testzyklen des Stadtbusbetriebes geprüft 
worden sind. Somit ist heute bereits - anderes als beim Euro 6- Diesel-PKW 
und Diesel-Transporter - bei Euro VI-Dieselbussen eine sehr wirksame und 
funktionierende Filtertechnologie im Einsatz. 
Aktuell sind über 70% aller Stadtbusse mit solch einem NOx Filter und · 100% 
aller Busse mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet. 
In Münster (Messstation Altstadt Bült, Weseler Straße) haben die Neubeschaf­
fungen von Euro VI Bussen ab 2013 durch die Stadtwerke Münster (46% Anteil 
NOx Belastung am Bült) bereits zu einer deutlichen Reduzierung der Grenz­
wertüberschreitungen geführt. 
Hierdurch bedingt gehört die Stadt Münster gegenwärtig nicht zu den 62 Städ­
ten in Deutschland, die durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt wer­
den. Somit drohen aktuell auch keine Dieselfahrverbote in Münster. 
Eine zusätzliche Kostenbelastung durch eine Nachrüstung älterer Dieselbusse 
(etwa 15.000,- € bis 20.000,- € je Bus bei etwa 60 noch betroffenen Bussen) 
ist daher entbehrlich und aus folgenden Gründen, die auch vom Verband deut­
scher Verkehrsunternehmen (VDV) angeführt werden, primär nicht zu emp­
fehlen : 
Stadtwerke Münster 
Geschäftsführung 
6. November 2017 
Stadt werke Müns ter GmbH 
Hafenplatz 1 
48155 Münster 
Fon 0251.694-2 001/3 001 
Fax 0251.694- 3003 
geschaeftsfuehru ng 
@stadtwerke- muenster.de 
GESCHÄFTSFÜHRU N G 
Dr. Henning Müller-Tengelm ann 
Dr. Dirk Wernic ke 
VORSITZE N DER DES 
AUFSICHTSRATES 
Gerhard Joksc h 
HA N DELSREGISTER 
Nr. B 343 des 
Amt sgerichts Müns ter

Stadtwerke Münster 
2. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
Die zurzeit beworbenen SCRT-Filter (überwiegend noch Prototypen im 
Genehmigungsverfahren, keine Serienartikel) benötigen erhöhte Tem­
peraturfenster im Motorraum, die ein Stadtbus mit viel stop-and-go-Be­
trieb und regelmäßigen Standzeiten an Endhaltestellen selten erreicht. 
Zur Behebung dieses in der Motorentechnik bekannten Problems ist 
deshalb ein Anheben des Temperaturniveaus durch eine zusätzliche 
Dieseleinspritzung erforderlich. Dieses ermöglicht dann in Verbindung 
mit dem notwendigerweise vermehrt mitzuführendem Ad blue die not­
wendige katalytische Reaktion zur Verminderung der NOx-Emissionen, 
erhöht aber durch den höheren Bedarf für Dieselverbrennung gleichzei­
tig den C02 Ausstoß und verlagert somit das Problem aus der Innen­
stadt (NOx, Luftreinhaltung) in die Atmosphäre (C02, Treibhausgase). 
Zurzeit befinden sich die im Antrag erwähnten Filter noch im Genehmi­
gungsverfahren des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Ein Einbau ohne 
Typgenehmigung ist nicht erlaubt. Ein qualifiziertes Verkehrsunterneh­
men kann aber ggf. Ausnahmegenehmigungen erwirken, sofern aner­
kannte Regeln der Technik eingehalten werden und eine technische 
Anbindung an die OBD (On-Board-Diagnose) gewährleistet wird. Hier­
durch wird allerdings nur der Betrieb des Busses genehmigt; eine Euro 
VI-Heraufstufung und hiermit verbunden eine Genehmigung zum Be­
trieb in einer politisch beschlossenen Innenstadt-Zone (Umweltzone) 
mit nur noch Euro VI Fahrzeugen (ggf. ,,blaue Plakette") wäre trotz der 
Investitionen in die Nachrüstung deshalb nicht sichergestellt. 
Hersteller übernehmen bei Fremdeinbauten/Nachrüstungen fortan 
keine Produkthaftung mehr für den Bus mit Laufzeiten von 12-14 Jah­
ren. Selbige bieten gegenwärtig keine eigenen Nachrüstkits an. 
Aufgrund der Neuartigkeit der Nachrüstlösungen kann ein Nachweis 
über die langfristige Funktionsfähigkeit und die technische Stabilität 
(Ausfälle, Störungsmeldungen im Betrieb) aktuell nicht erbracht wer­
den. Es gibt in Deutschland gegenwärtig auch keine Beispiele/Erfah­
rungen einer flächendeckenden SCRT-Filter-Nachrüstung. 
Der zusätzlich benötigte Bauraum für einen zusätzlichen Filter ist bei 
älteren Bussen nicht immer vorhanden und verursacht ggf. zusätzliche 
Einbau- und Umbaukosten sowie unter Umständen thermische Prob­
leme im Motorraum. 
Die für eine Umrüstung in Frage kommenden Busse stehen in wenigen 
Jahren vor der Ausmusterung und sollen - wie bisher auch praktiziert -
durch modernste Euro VI Dieselbusse oder im Falle von auskömmli­
chen i.d.R. zweckgebundenen Fördermitteln für abgas- und lärmfreie 
Busse (Elektrobusse, Wasserstoffbusse) in zunächst geringer Anzahl 
auf den Stadtbuslinien eingesetzt werden .

Stadtwerke Münster 
3. Seite, 6. November 2017 
Geschäftsführung 
Sollten sich dauerhaft keine Verbesserungen bzw. weiterhin NOx-Über­
schreitungen an den Messstationen in Münster ergeben und tatsächlich 
Nachrüstungen auch an alten Dieselbussen zur Schaffung von Freiräu­
men für den PKW- und Transporter -Bereich unumgänglich werden, 
kann immer noch zeitgerecht mit dann am Markt verfügbaren und si­
cherlich bis dahin auch kostengünstigeren Nachrüstlösungen für Stadt­
busse reagiert werden . In der Zwischenzeit sind sicherlich auch die 
noch offenen zulassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesver­
kehrsministerium, das Umweltministerium und das Kraftfahrtbundes­
amt geklärt worden. 
Die Stadtwerke Münster beteiligen sich aus den o.a. Gründen über Fördervor­
haben an Fördermaßnahmen zur Einführung von vollkommen abgas- und lärm­
freien Bussen (Elektrobusse, Brennstoffzellenbusse), allerdings nur in dem 
Umfang einer ausreichenden Förderung der Extra-Kosten für die Anschaffung. 
Somit werden in den nächsten Jahren in zunächst nur kleinerer Anzahl Elekt­
robusse ausgeschrieben , die darüber hinaus auch die C02-Klimaschutzziele 
sowie die Ziele des Lärmaktionsplanes der Stadt Münster nachhaltig unterstüt­
zen. 
Das Unternehmensergebnis der Stadtwerke Münster und somit die im Manage­
mentkontrakt vereinbarte Ausschüttung an die Stadt Münster - so sieht es die 
Unternehmensstrategie gegenwärtig vor - darf durch den Einsatz von aktuell 
noch zu teuren Elektrobussen nicht belastet werden. 
In diesem Sinne wurde auch auf den Ratsantrag der CDU/Bündnis90/DieGrü­
nen vom 12.09.2017 Stellung bezogen. 
Fazit: 
Eine zusätzliche Nachrüstung mit SCRT-Filtern ist aus den o.a. Gründen 
zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich und nicht zu empfehlen. 
Mit freundlichen Grüße 
~ 
Dr. Dirk Wernicke 
Techn. Geschäftsführer 
Dr. Henning Mülleti...\:ngelmann 
Kaufm. Geschäftsfe er

V_1056_2017_Anlage 1a_Antrag_CDU-Die Grünen_Emissionsfreier-ÖPNV

4596 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0065/2017 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
Ratsantrag 
12. September 2017 
 
 
EMISSIONSFREIEN ÖPNV IN MÜNSTER VORANBRINGEN 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Münsters ÖPNV wird spätestens bis zum Jahr 2030 vollständig auf emissionsfrei 
fahrende Busse mit E-Antrieb umgestellt. Dazu werden Stadt und Stadtwerke Münster 
beauftragt, 
 
1. ihre gemeinsamen Anstrengungen bei der sukzessiv en Ausrüstung der 
städtischen Busflotte mit E-Antrieben zu intensivieren und dem Rat eine 
Umsetzungsstrategie vorzulegen, 
 
2. künftig Busse mit E-Antrieben zu beschaffen, 
 
3. durch zügige Steigerung der Stromerzeugung aus E rneuerbaren Energiequellen 
sicherzustellen, dass E-Busse in Münster ausschließlich mit Ökostrom und damit 
vollständig emissionsfrei fahren können, 
 
4. Förderungen von Land und Bund für (z. Bsp. Kommu naler Wettbewerb 
"Emissionsfreie Innenstadt" des Landes NRW) auszunutzen und 
 
5. Kooperationen mit dritten Verkehrsbetrieben zu p rüfen, um gemeinschaftlich den 
Umstieg auf emissionsfreie Antriebe zu erreichen. 
 
Begründung: 
 
Münster hat mit der Linie 14, auf der heute fünf E-Busse verkehren, bereits ein 
positives Zeichen gesetzt, das von der Bürgerschaft, Benutzern und von Besuchern 
sehr positiv gewertet wird. Die Stadtwerke Münster haben erklärt, den Einsatz von E-
Bussen weiter ausbauen zu wollen. Dabei sollen sowohl Fahrzeuge mit 
Batterietechnik als auch Busse mit Brennstoffzellen und Wasserstoff als Treibstoff 
zum Einsatz kommen. 
 
Diese Perspektive wollen wir unterstützen, denn E-Busse bieten die Perspektive, den 
ÖPNV vollkommen emissionsfrei zu machen. Voraussetzung dafür ist neben der E-
Technik in den Bussen, dass der Strom für die Versorgung der Fahrzeuge aus 
Erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Der sukzessive Umstieg auf E-Busse

2  
muss deshalb durch den Ausbau der Stromerzeugung aus Sonnen- und Windenergie 
sowie aus anderen Erneuerbaren Energien begleitet werden. Das gilt sowohl für 
Busse, die den Strom aus einer mitgeführten Batterie ziehen, als auch für Fahrzeuge, 
die mit einer Brennstoffzelle ausgerüstet sind. Auch der Wasserstoff, den die 
Brennstoffzelle für die Erzeugung von elektrischem Strom benötigt, kann bspw. durch 
die „Power to Gas“-Technologie mithilfe von Windenergieanlagen emissionsfrei 
hergestellt werden. Um als emissionsfrei zu gelten, muss deshalb mindestens 
genauso viel Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Energien lokal erzeugt werden, 
wie die gesamte E-Busflotte der Stadtwerke und ggf. anderer Betreiber im Stadtgebiet 
Münsters benötigen. 
 
Das Land NRW hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in NRW zu fördern. 
Angesichts drohender Fahrverbote in Innenstädten kündigte das 
Wirtschaftsministerium Anfang September 2017 an, Kommunen für die Jahre 2017 
und 2018 mit jeweils 40 Millionen Euro zu unterstützen. Über die Vergabe entscheidet 
der Wettbewerb "Emissionsfreie Innenstadt". Dafür können sich Kommunen 
bewerben, die ein Klimaschutzkonzept vorlegen. 
 
Mehr und mehr Städte in Deutschland stellen ihre Busflotte auf emissionsfreie 
Antriebe um. Beispielhaft ist in diesem Fall die Stadt Hamburg, die ihren Fuhrpark 
ebenfalls vollständig auf emissionsfreie E-Busse umstellen will. 
 
Hilfreich bei diesem Umstieg war eine Initiative zur gemeinsamen Beschaffung von 
Elektrobussen, die im vergangenen Jahr von Hamburg und Berlin gegründet wurde. 
Mittlerweile sind auch die Verkehrsunternehmen aus Stuttgart, München, Düsseldorf, 
Köln und Darmstadt dabei. Die Initiative, die für weitere Städte offensteht, hat 
insbesondere das Ziel, über eine Standardisierung der Technik und Skaleneffekte 
durch größere Abnahmemengen Anschaffungspreise für Elektrobusse zu erzielen, die 
mit denen für heutige Dieselbusse vergleichbar sind, weil nun gemeinsame Standards 
für einen großen Markt festgelegt werden könnten. 
 
CDU und Grüne setzen darauf, dass der ÖPNV auch in Zukunft als eine bedeutende 
Säule des innerstädtischen Verkehrs ausgebaut wird. Emissionsfreie Antriebe 
verbessern die Lebensqualität Münsters und schafft zusätzliche Attraktivität. Mit einer 
forcierten Umstellung des Fahrzeugparks werden Hotspots in Sachen Schadstoffe – 
wie der Bült als Knotenpunkt im Münsteraner Busverkehr - entlastet. Die 
Fahrzeugabgase am Bült übersteigen die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 5 um das 
Dreifache bei Diesel-Fahrzeugen und um das Neunfache bei Benzinern, so die 
aktuellen Ergebnisse des Forschungsprojekts der WWU. 
 
 
Otto Reiners Stefan Weber 
und GAL-Fraktion und CDU-Fraktion

Beschlussvorlage

6098 Zeichen

V/1056/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag A-R/0066/2017 (FDP-Fraktion) Schadstoffminderung schneller erreichen – Nachrüstung 
älterer Stadtbusse prüfen 
Antrag A-R/0065/2017 (CDU-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) Emissionsfreien 
ÖPNV in Münster voranbringen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Berichte zu den Anträgen A -R/0065/2017 (CDU-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL) Emissionsfreien ÖPNV in Münster voranbringen und A-R/0066/2017 (FDP-Fraktion) 
Schadstoffminderung schneller erreichen – Nachrüstung älterer Stadtbusse prüfen werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Die Stadtwerke Münster GmbH wird beauftragt, die von ih r skizzierte Strategie zur Anscha f-
fung von Bussen mit emissionsarmen Antrieben (Elektrobusse, Brennstoffzellenbusse, Busse 
mit Wasserstoffmotor) zeitnah in Abstimmung mit der Verwaltung detailliert auszuarbeiten. Der 
Antrag A-R/0065/2017 wird insofern aufgegriffen und ist damit erledigt. 
 
3. Der Antrag A-R/0066/2017 ist erledigt. 
 
 
Begründung: 
Zu 1 und 2:  Zum Antrag A -R/0065/2017 (CDU-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL ) 
Emissionsfreien ÖPNV in Münster voranbringen  liegt eine Stellungnahme der Stadtwerke Münster 
GmbH vor (Anlage 1), in der sie zunächst den Sachstand zur Elektromobilität der Stadtwerke Münster 
GmbH darstellen. 
 
Derzeit verfügen die Stadtwerke Münster aus Forschungs - und Demonstrationsprojekten über 5 E -
Busse und 2 Hybrid -Gelenkbusse. 2018 kommen 7 E -Busse hinzu, wovon 2 mit einem Range -
Extender-Wasserstoff ausgestattet sind. Alle 7 Busse wurden mit Fördermitteln des Landes NRW 
sowie mit Fördermitteln aus dem ÖPNVG NRW bestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1056/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Rothermundt 
Ruf: 
492-2006 
E-Mail: 
Rothermundt@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1056/2017 
Neben Details zu Anschaffungspreisen und operativen Kosten stellen die Stadtwerke Münster u.a. 
auch die Vorteile einer E-Busflotte bezüglich der Kriterien Luftreinhaltung, Klimaschutzziele und Lärm-
reduzierung heraus.  
 
In der Stellungnahme wird allgemein auf die problematische Situation bei den Immissionen von Fein-
staub PM 2,5 hingewiesen. Für Münster ist das zu relativieren. Nach der 39. BImSchV ist ein Zielwert 
von 25 µg/m³ als Jahresmittel ab 2015 einzuhalten. Die Datenlage zu PM 2,5 ist in Münster zwar 
dünn, aber der Jahresmittelwert für PM10 liegt in de r Weseler Straße im Jahr 2016 bereits unterhalb 
des Zielwertes für PM 2,5. Die Entwicklung bei der PM 2,5 Belastung muss allerdings weiterhin kr i-
tisch beobachtet werden. 
 
Bezugnehmend auf die Qualitätsstandards gemäß Anlage 5 zur Direktvergabe ÖDA (Vorlage  
V/0063/2017) halten die Stadtwerke Münster u.a. fest, dass die Anschaffung von Fahrzeugen mit b e-
sonders umwelt - und ressourcenschonenden Antriebstechniken (z.B. E -Busse) wünschenswert ist. 
Voraussetzung ist lt. ÖDA allerdings bislang, dass alternativen Antriebe u.a. gleich wirtschaftlich sind. 
 
Die von der Stadtwerke Münster skizzierte Umsetzungsstrategie ist zeitnah in enger Abstimmung mit 
der Verwaltung detailliert auszuarbeiten. Hierbei ist darzulegen, welche Fördermöglichkeiten auf Lan-
des- und Bundesebene existieren und synergetisch genutzt und , soweit möglich, miteinander komb i-
niert werden können. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Bindungswirkungen der vorhand e-
nen geförderten Busse sowie der noch offenen (Re -)Finanzierungsfragen ist hierzu ein ambitionierter 
zeitlicher Stufenplan zur Umsetzung zu entwickeln. Gleiches gilt für das Erfordernis der Ladeinfr a-
struktur. An der Umstellung der Dieselbusflotte auf emissionsarme Antriebstechnologien (Elektrobus-
se, Brennstoffzellenbusse, Busse mit Wassersto ffmotor) ist engagiert und forciert zu arbeiten. Diese 
Maßnahme korrespondiert mit den Zielen des Masterplanes (s. Vorlage V/0802/2017 Masterplan 
„Mobilität Münster 2035+“) , muss nicht durch diesen vorab überprüft und kann somit zeitnah una b-
hängig vom Masterplan umgesetzt werden. 
 
Der Antrag A-R/0065/2017 wird insofern aufgegriffen und ist damit erledigt. 
 
 
 
Zu 1 und 3:  Gemäß Antrag A-R/0066/2017 (FDP-Fraktion) Schadstoffminderung schneller erreichen 
– Nachrüstung älterer Stadtbusse prüfen sollen die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH 
die Wirtschaftlichkeit einer Nachrüstung von Stadtbussen (insb. Euro 4 und 5) mit kombinierten Ru ß-
partikelfiltern und Stickoxydkatalysatoren prüfen und Bericht erstatten. 
 
Die Stadtwerke Münster stellen dazu in einer Stellungnahme (Anlage 2) fest: 
- Alle Busse der Stadtwerke Münster GmbH (120 Stadtbusse) und die der beauftragten Nac h-
unternehmen (70 Stadtbusse) sind bereits mit Rußpartikelfiltern ausgestattet. 
- 70% dieser Busse (Euro 5 und 6) sind mit SCRT -Filtern zur  Reduzierung von Stickoxiden 
(NOx) ausgerüstet. 
- Die Stadtwerke Münster beteiligen sich über Fördervorhaben an Fördermaßnahmen zur su k-
zessiven Einführung von vollkommen abgas - und lärmfreien Bussen (Elektrobusse, Bren n-
stoffzellenbusse), allerdings nur in dem Umfang einer ausreichenden Förderung der Extra -
Kosten für die Anschaffung. 
- Eine zusätzliche Nachrüstung der übrigen Busse mit SCRT -Filtern ist zum jetzigen Zeitpunkt 
entbehrlich und nicht zu empfehlen.  
 
Aufgrund der Stellungnahme der Stadtwerke Müns ter, der sich die Verwaltung anschließt, wird eine 
Umrüstung, wie im Antrag A-R/0066/2017 gefordert, nicht mehr für notwendig befunden. Der Antrag 
ist damit erledigt.

- 3 - 
V/1056/2017 
i.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage 1:  Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Antrag A-R/0065/2017  
Anlage 1a: Antrag an den Rat A-R/0065/2017 (CDU-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen/GAL) 
Anlage 2:  Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Antrag A-R/0066/2017  
Anlage 2a: Antrag an den Rat A-R/0066/2017 (FDP-Fraktion)

Beratungsverlauf (2)

30.01.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Geringhoffstraße 48
  • Klemensstraße 10
  • Rösnerstraße
  • Weseler Straße
  • Hafenplatz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1056/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37