2021/0357
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B
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2021/0357
5324 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.11.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt:
Amt für Wohnungswesen
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0357
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0355010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter
Landstr. 131, 133, 133A und 133B
Vorlage vom: 09.11.2021
Beschlussvorschlag :
1. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird der Fördermaßnahme der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem
Grundstück Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B in Darmstadt mit 7 sozial
geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 5 sozial geförderten
Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen durch die Bereitstellung eines
Zuschusses in Höhe von
450.000,00 Euro
zugestimmt.
- 2 -
2. Die noch nicht zweckentsprechend eingesetzten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe des
Jahres 2020 sollen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verwendung für den
sozialen Wohnungsbau in Höhe von 5.107,33 Euro für diese Maßnahme verwendet werden.
Der erforderliche Restbetrag in Höhe von 444.892,67 Euro steht im Haushaltsjahr 2022
unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter der Investitionsnummer 17064-8002 im
Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung.
Dem entsprechenden Mitteleinsatz wird zugestimmt.
Anlagen: Wohnungsmix Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.11.2021
Am Standort Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B im Stadtteil Arheilgen errichtet
die BVD Quartier GmbH & Co. KG ein Mehrfamilienhaus mit 27 Wohnungen und einer sozialen
Einrichtung im Erdgeschoss. Sieben der Wohnungen werden für Haushalte mit geringem
Einkommen und fünf der Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen im Rahmen des
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr
2018 gefördert. Außerdem werden auf dem Grundstück noch drei Reihenhäusern realisiert.
Die Einteilung der sozial geförderten Wohnungen erfolgt wie folgt:
5 mal 2-Zimmer-Wohnungen für Einzelpersonen
5 mal 4-Zimmer-Wohnungen und
2 mal 5-Zimmer-Wohnungen
mit Größen zwischen 49,24 qm bis 112,32 qm und insgesamt 922,18 qm Wohnfläche, wovon
860,98 qm förderfähig sind.
Alle Wohnungen werden barrierefrei erschlossen.
Die Projektkosten in Höhe von rund 10 Mio. Euro werden finanziert über Kapitalmarktmittel in
Höhe von 1 Mio. Euro, einem KfW-Darlehen in Höhe von 4,5 Mio. Euro, einem Landesdarlehen
in Höhe von voraussichtlich 1.514.300,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes
Hessen in Höhe von voraussichtlich rund 560.120,00 Euro, Eigenmitteln von rund 2 Mio. Euro
sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 450.000,00 Euro.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 11.06.2021 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen
Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des
Mietwohnungsbaus, Stand 03.11.2020, die der Magistrat in seiner Sitzung am 11.11.2020
und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 03.12.2020 (Vorlage Nr.
2020/0340) beschlossen haben. Eine Berücksichtigung der Regelungen durch die
„Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ (GFB) kann hier nicht erfolgen, da das
Projekt bereits vor dem Start des GFB im Bauprogramm des Landes Hessen aufgenommen
wurde.
Die 12 sozial geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre
Beteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen
ein Belegungsrecht auf die Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige
Einkommensgrenze nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
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Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 6,50 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,02 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus und unterschreitet die
höchstmöglichen Beträge in Höhe von 6,75 €/qm für geringe Einkommen und 8,10 €/qm für
mittlere Einkommen.
Darmstadt, 09.11.2021
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Punkt 21: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B (V-Nr. 2021/0357) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 1
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BVD Quartier GmbH & Co. KG WE-Nr. | qm w1.2 w2.2 wı1 w2.5 49,24 I Förderung GEK 49,30 _GEK ‚städt. Zuschuss 35.000,00 € 35.000,00 € 83,98 84,02 98,13 111,30 112,32 GEK _ 50.000,00 € 50.000,00 € — 50.000,00 € 55.000,00 € 330.000,00 € 49,30 49,30 53,14 84,02 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00, € 30.000,00 € 98,13 30.000,00 € ___120.000,00 € zusammen: _450.000,00 €
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Punkt 8: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B (V-Nr. 2021/0357) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Frankfurter Landstraße 131
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0357
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.11.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00