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2021/0357

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B

Magistratsvorlage 09.11.2021

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2021/0357

5324 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.11.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt:  
Amt für Wohnungswesen   
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0357 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0355010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für  
das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter 
Landstr. 131, 133, 133A und 133B  
 
Vorlage vom: 09.11.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird der Fördermaßnahme der BVD Quartier GmbH & Co. KG  auf dem 
Grundstück Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B in Darmstadt mit 7 sozial 
geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 5 sozial geförderten 
Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen durch die Bereitstellung eines 
Zuschusses in Höhe von 
 
450.000,00 Euro 
 
           zugestimmt.

- 2 - 
 
2. Die noch nicht zweckentsprechend eingesetzten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe des 
Jahres 2020 sollen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verwendung für den 
sozialen Wohnungsbau in Höhe von 5.107,33 Euro für diese Maßnahme verwendet werden. 
 
Der erforderliche Restbetrag in Höhe von 444.892,67 Euro steht im Haushaltsjahr 2022 
unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter der Investitionsnummer 17064-8002 im 
Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung. 
 
Dem entsprechenden Mitteleinsatz wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Wohnungsmix Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.11.2021 
 
 
Am Standort Frankfurter Landstr. 131, 133, 133A und 133B im Stadtteil Arheilgen errichtet 
die BVD Quartier GmbH & Co. KG ein Mehrfamilienhaus mit 27 Wohnungen und einer sozialen 
Einrichtung im Erdgeschoss. Sieben der Wohnungen werden für Haushalte mit geringem 
Einkommen und fünf der Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen im Rahmen des 
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 
2018 gefördert. Außerdem werden auf dem Grundstück noch drei Reihenhäusern realisiert. 
 
Die Einteilung der sozial geförderten Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
5 mal 2-Zimmer-Wohnungen für Einzelpersonen 
5 mal 4-Zimmer-Wohnungen und  
2 mal 5-Zimmer-Wohnungen 
 
mit Größen zwischen 49,24 qm bis 112,32 qm und insgesamt 922,18 qm Wohnfläche, wovon 
860,98 qm förderfähig sind. 
Alle Wohnungen werden barrierefrei erschlossen. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 10 Mio. Euro werden finanziert über Kapitalmarktmittel in 
Höhe von 1 Mio. Euro, einem KfW-Darlehen in Höhe von 4,5 Mio. Euro, einem Landesdarlehen 
in Höhe von voraussichtlich 1.514.300,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes 
Hessen in Höhe von voraussichtlich rund 560.120,00 Euro, Eigenmitteln von rund 2 Mio. Euro 
sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 450.000,00 Euro. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 11.06.2021 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen 
Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des 
Mietwohnungsbaus, Stand 03.11.2020, die der Magistrat in seiner Sitzung am 11.11.2020 
und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 03.12.2020 (Vorlage Nr. 
2020/0340) beschlossen haben. Eine Berücksichtigung der Regelungen durch die 
„Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ (GFB) kann hier nicht erfolgen, da das 
Projekt bereits vor dem Start des GFB im Bauprogramm des Landes Hessen aufgenommen 
wurde. 
 
Die 12 sozial geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre 
Beteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen 
ein Belegungsrecht auf die Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige 
Einkommensgrenze nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.

- 4 - 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 6,50 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,02 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus und unterschreitet die 
höchstmöglichen Beträge in Höhe von 6,75 €/qm für geringe Einkommen und 8,10 €/qm für 
mittlere Einkommen. 
 
Darmstadt, 09.11.2021 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg 
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

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272 Zeichen

Punkt 21: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter 
Landstr. 131, 133, 133A und 133B 
 (V-Nr. 2021/0357) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

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BVD Quartier GmbH & Co. KG

WE-Nr. |

qm

w1.2
w2.2
wı1
w2.5

49,24

I Förderung

GEK

49,30

_GEK

‚städt. Zuschuss

35.000,00 €

35.000,00 €

83,98
84,02
98,13
111,30
112,32

GEK

_ 50.000,00 €
50.000,00 €

— 50.000,00 €

55.000,00 €

330.000,00 €

49,30
49,30
53,14
84,02

20.000,00 €

20.000,00 €

20.000,00, €
30.000,00 €

98,13

30.000,00 €

___120.000,00 €

zusammen:

_450.000,00 €

anlage 3

328 Zeichen

Punkt 8: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der BVD Quartier GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Frankfurter 
Landstr. 131, 133, 133A und 133B 
 (V-Nr. 2021/0357) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (3)

TOP 21
TOP 405
TOP 8

Orte (1)

  • Frankfurter Landstraße 131

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0357
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.11.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00