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AN/0615/2024

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit“, Session.-Nr. 4113/2023, TOP 5.1

Gem. Änderungsantrag (Linke) 18.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.04.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

4412 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0615/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren  
 
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Kölner Konzept zur Bekämpfung von 
Wohnungslosigkeit„, Ds.-Nr. 4113/2023, TOP 5.1 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Kölner 
Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit“, Ds.-Nr. 4113/2023, TOP 5.1, auf der Sit-
zung des Ausschusses für Soziales und Seniorinnen und Senioren am 18. April 2024 zu set-
zen. 
 
A) Die vorliegenden drei Beschlusspunkte werden wie folgt geändert (Durchgestri-
chenes entfällt, Unterstrichenes wird zugesetzt): 
1. Der Rat beschließt das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungs-
losigkeit als gesamtstädtisches Rahmenkonzept zur Sicherung der Erfül-
lung der gesetzlichen Verpflichtungen zur A bwehr und Bekämpfung von 
Wohnungslosigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach dem 
Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) sowie dem 
8. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) zur nachhaltigen 
Weiterentwicklung der Kölner Wohnungslosenhilfen. 
Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für künftige Planungen und 
Entwicklungen. Das Rahmenkonzept verfolgt eine Verhinderung von 
Wohnungsnotfällen sowie eine Maximierung der Wirkung kommunaler 
Haushaltsmittel.

- 2 - 
 
Das Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen stehen unter dem 
Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung im laufenden und den kom-
menden Haushalten. 
Die Kosten- und Finanzübersicht muss in den Punkten 2.4.1 und 2.2.6 
vervollständigt werden.  
Die Oberbürgermeisterin und die Kämmerei werden gebeten, den dann 
zu bildenden Gesamtbetrag von ca. 5,2 Mio. Euro in ihren Haushaltsent-
wurf 2025/26 einzustellen und dem Rat der Stadt Köln im Herbst vorzule-
gen. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung geeigneter Umset-
zungsmaßnahmen unter Beachtung der Vorgaben aus der Rahmenkon-
zeption des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. 
Hierfür erforderliche Stellenbedarfe sind im Rahmen des regulären Stel-
lenplanverfahrens einzubringen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Analyse der Defi-
zite, auch über 2030 hinaus das Kölner Unterstützungssystem für Menschen 
in Wohnungs- und Obdachlosigkeit stetig an sich verändernde Rahmenbedin-
gungen anzupassen und weiterzuentwickeln. 
B) Zusätzlich werden folgende vier Beschlusspunkte eingefügt: 
4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt den Beschluss des Europaparlaments vom 
24. November 2020 „dass der Zugang zu Wohnraum ein Grundrecht aller 
Menschen ist“ und fordert die Beseitigung der Obdachlosigkeit auf der EU-
Ebene bis 2030. 
Die Gründung einer Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlo-
sigkeit im Jahre 2021 war der Beginn eines kooperativen Prozesses, um kon-
krete Fortschritte bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit in den Mitglied-
staaten zu erreichen. 
5. Der Rat der Stadt bekräftigt seine grundsätzliche Position, dass jeder 
Mensch das Recht auf Unterbringung in einem Einzelzimmer hat. 
6. Der Rat der Stadt Köln fordert die gesamte Stadtverwaltung auf, Wohnungs-
losigkeit und Obdachlosigkeit ganzheitlich zu bekämpfen. Viel mehr Sozial-
wohnungen müssen gebaut werden! Wir brauchen auch Wohnungen für 
Housing First. Wir müssen tagesstrukturierende Angebote für die Menschen 
verbessern und ausbauen und wohnungslose Menschen in Arbeit bringen. 
7. Wir müssen die Ressourcen der betroffenen Menschen, aber auch der Trä-
ger und der Verwaltung besser erschließen. Selbstorganisation müssen wir 
fördern. 
Wir brauchen eine soziale und ordnungspolitische Sicherheitsarbeit nicht nur

- 3 - 
 
von Polizei, Ordnungsamt und Streetwork, sondern von der gesamten Stadt-
gesellschaft, um wohnungs- und obdachlosen Menschen mit Respekt zu be-
gegnen. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez.  
Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer Die Linke

Beratungsverlauf (1)

18.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0615/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
18.04.2024
Erstellt
18.04.2024 10:17