2019/0015
Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße
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2019/0015
14070 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.02.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0015
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0201 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165021
Betreff: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße
Vorlage vom: 31.01.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Planung.
2. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt der Maßnahme belaufen sich auf ca. 350 000
Euro. Der Magistrat genehmigt die Finanzierung der Maßnahme aus dem
Radinvestitionsprogramm 4x4 mit der Kostenstelle 066 -000-0201, Sachkonto 6165021,
Kostenträger 541 0-11. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019 s tehen dem
Straßenverkehrs - und Tiefbauamt ausreichend Mittel zur Verfügung.
Anlagen: Kostenberechnung_2019 -02-12
Rheinstrasse_Perspektive -01_V1
Rheinstrasse_Perspektive -02_V1
Lageplan_1BA_West (wird zu den Sitzungen aufgehängt)
Lageplan_1BA_Ost (wird zu den Sitzungen aufgehängt)
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.01.2019
Mit den im Folgenden beschriebenen Umgestaltungsmaßnahmen in der Rheinstraße soll eine
verbesserte, sicherere Radwegeführung auf einer der Hauptachsen des Radverkehrs in West-
Ost-Richtung erzielt werden. Damit verbunden soll in einem zweiten Schritt eine Aufwertung
des Fußgängerbereiches in der mittleren Rheinstraße erfolgen.
Ausgangslage vor dem Verkehrsversuch
Neben ihrer Bedeutung für ÖPNV und MIV ist die Rheinstraße auch eine zentrale Verbindung
für den Radverkehr vom Westen ins Stadtzentrum. Die bisherige Radinfrastruktur entlang der
mittleren Rheinstraße zwischen Hindenburgstraße und Grafenstraße entsprach nicht den
Regelwerken und ist der hohen Nutzerzahl von Radfahrenden nicht angemessen. Im Abschnitt
zwischen Neckarstraße und Grafenstraße bestand eine hohe Konfliktdichte durch die Führung
des Radverkehrs auf dem Gehweg (Konflikte Fuß/Rad; Geschäfte und Gastronomie; Zufahrten
und Beschilderung; widerrechtliches Parken auf dem Radweg). Auch die Führung für den Kfz -
Verkehr war unbefriedigend. Die beiden Kfz-Fahrstreifen entsprachen nicht den Regelbreiten,
so dass überwiegend versetzt bzw. hintereinander gefahren wurde.
Mit einem Verkehrsversuch 2018 sollte geprüft werden, ob eine regelkonforme Führung des
Radverkehrs auf der Fahrbahn geschaffen werden kann, indem die beiden zu schmalen KFZ-
Streifen zu einer regelbreiten einstreifigen Fahrspur zusammengeführt werden. Damit bei der
Einfädelung des Kfz-Verkehrs von zwei auf einen Geradeaus-Streifen die beiden
Hauptverkehrsknotenpunkte Rheinstraße/Neckarstraße und Rheinstraße/Hindenburgstraße
nicht überstaut werden, musste die Umstellung auf die einstreifige Geradeaus-Führung weiter
stadtauswärts in den Zulauf zum Knoten Rheinstraße/Hindenburgstraße verlegt werden.
Zudem sollte damit die Ausweichroute über die Hindenburgstraße und die Hügelstraße für den
Durchgangsverkehr attraktiver werden, um die mittlere Rheinstraße von unnötigem Kfz-Verkehr
zu entlasten.
Der Verkehrsversuch wurde mit Gelbmarkierung im April 2018 eingerichtet. Mit der Umsetzung
der hier vorgestellten finalen Planung sollen die gelb markierten Bereiche und provisorische
Verkehrsführungen dauerhaft umgestaltet werden.
Ergebnisse des Verkehrsversuchs
Die Auswirkungen des Verkehrsversuchs wurden 2018 durch ein externes Fachbüro begleitet
und ausgewertet.
Bestätigt wird ein sehr hoher Radverkehrsanteil (ca. 20%, bis zu 200 Radfahrende/h), der die
Notwendigkeit einer attraktiveren Radverkehrsführung verdeutlicht. Während es sich
üblicherweise bei neuen Radwegen um eine Angebotsplanung handelt (erst ein attraktives
Angebot führt zu einer sichtbaren Nutzung) handelt es sich in der mittleren Rheinstraße
eindeutig um eine Nachfrageplanung.
Im Verkehrsversuch konnten Radfahrende zwischen der Nutzung auf dem Gehweg und der
Nutzung der Fahrbahn mittels eines provisorisch gelb markierten Radschutzstreifen wählen.
Auch wenn vor allem werktags die Nutzung des Radstreifens überwog, nutzen viele weiterhin
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den Gehwegbereich (samstags ca. die Hälfte aller Radfahrenden). Folglich muss eine
attraktivere Lösung für den Radverkehr auf der Fahrbahn gefunden werden, um den
Seitenraum als reinen Gehwegbereich gewinnen zu können. Der Radschutzstreifen geriet in
Kritik, da das Radfahren zwischen parkendem und fließendem Kfz-Verkehr als subjektiv
unsicher erlebt wurde, zumal überholende Autofahrende den vorgeschriebenen
Sicherheitsabstand von 1,50 Meter aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite nicht einhalten
können.
Durch den Verkehrsversuch reduzierte sich der Kfz-Verkehr auf der mittleren Rheinstraße
(stadteinwärts) um ca. 25%. Diese Verringerung und die eindeutige Führung auf einer breiteren
Spur haben zu einer allgemeinen Entspannung und ruhigeren Kfz-Verkehrsabwicklung in der
mittleren Rheinstraße geführt. Die erwarteten Verlagerungseffekte (Alternativstrecke über
Hindenburgstraße und Hügelstraße) sind zwar eingetreten, aber nicht um das Maß der
reduzierten Verkehrsströme. Die Ausweichstrecke wird somit etwas weniger angenommen als
erwartet.
Im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße entstehen längere Rückstaus auf dem mittleren
Geradeausstreifen bei gleichzeitig gering belegtem Rechtsabbiegerstreifen. Der verzögerte
Verkehrsabfluss zwischen Hindenburgstraße und Berliner Allee kann in der werktäglichen
Nachmittagsspitze zu einem Fahrzeitverlust von bis zu fünf Minuten führen. In Einzelfällen
kommt es auch zu einer punktuellen Überstauung der Fußgängerampel zur Haltestelle
„Berliner Allee“. Eine Überstauung der Hauptknotenpunkte konnte jedoch nicht festgestellt
werden, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und auch Befürchtungen um einen
„Verkehrskollaps“ nicht eingetreten sind.
In der Gesamtbetrachtung überwiegen die positiven Aspekte und Potenziale, die sich in der
mittleren Rheinstraße für alle Verkehrsarten (Kfz/Rad/Fuß) ergeben, gegenüber den
Komfortverlusten für den Kfz-Verkehr im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße.
Planung, Abschnitt Berliner Allee bis Hindenburgstraße
Im Verkehrsversuch ist die einstreifige Geradeausführung bereits im Zulauf zur
Hindenburgstraße eingerichtet, da hier ausreichend Rückstauraum zur Verfügung steht. Der
rechte Fahrstreifen ist ausschließlich den Rechtsabbiegern vorbehalten. Dies führt zu längeren
Rückstaus auf dem Geradeausstreifen bei gleichzeitig nur gering genutztem rechten
Fahrstreifen. Autofahrende widersetzen sich regelmäßig dieser Regelung und fahren auf dem
Rechtsabbieger „am Stau vorbei“, um sich verkehrswidrig hinter der Kreuzung wieder auf die
Geradeausspur einzuordnen.
Der rechte Fahrstreifen wird daher künftig wieder sowohl für den Geradeausverkehr als auch
für den Rechtsabbieger nutzbar sein. Dadurch entsteht eine bessere Auslastung beider
Fahrstreifen. Dies führt zwar nicht zwangsläufig zu einer Fahrtzeitverringerung, jedoch zu
einem subjektiv geringerem „Stehe im Stau“- Gefühl. Durch die Verminderung der
Rückstaulänge auf dem mittleren Geradeausstreifen wird es voraussichtlich keine Überstauung
der Fußgängerampel zur Haltestelle geben.
Zu beobachten bleibt allerdings, ob die künftige Einspeisung des Geradeausverkehrs über zwei
Fahrstreifen (Geradeaus und Kombi Rechtsabbieger/Geradeaus) zu Rückstaus in den
Kreuzungsbereich Rheinstraße/Hindenburgstraße führt. Sollte dies gehäuft auftreten, müssten
entsprechende Korrektur-Maßnahmen ergriffen werden.
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Planung, Abschnitt Hindenburgstraße bis Neckarstraße
Der Radverkehr wird anfangs im Seitenraum geführt und dann wie bisher auf die Fah rbahn
geführt. Über eine sogenannte „Fahrradweiche“ können sich Radfahrende künftig auf de m
Rechtsabbieger einordnen. Die im Verkehrsversuch markierte Sperrfläche vor dem Knoten
Neckarstraße wird aufgelöst und die gewonnene Fläche den verbleibenden Fahrs treifen
zugeteilt. Insbesondere der Radstreifen wird dadurch deutlich breiter und wächst von 1,50
Meter auf 2,10 Meter Breite. Auch der Rechtsabbieger-Streifen wird breiter, so dass dem
Gefühl von Radfahrenden, „eingekesselt“ zu sein, entgegengewirkt wird.
Planerisch wurde auch eine Variante für eine „geschützte Radführung“ rechts vom Kfz-Verkehr
erarbeitet, die aber Nachteile in der sicheren Führung über den Knoten Neckarstraße mit sich
bringen würde und nur mit erheblichen Planungs- und Umbaukosten des Knoten
Rheinstraße/Neckarstraße zu erreichen wäre.
Planung, Abschnitt Neckarstraße bis Grafenstraße
In diesem Abschnitt wird ein 2,30 Meter breiter „geschützter Radstreifen“ angelegt. Der
„geschützte Radstreifen“ entsteht ohne bauliche Eingriffe entlang der Fahrbahn auf der Fläche
der bisherigen „Ladezone“ und wird durch eine Sperrfläche mit Pollern von der restlichen
Fahrbahn separiert und geschützt.
Der Gehweg-Bereich steht dabei künftig in seiner ganzen Breite dem Fußverkehr zum Flanieren
zur Verfügung. Es entstehen dadurch Potenziale für Außengastronomie, evtl. sogar auch für
eine vielfach gewünschte Begrünung (Pflanzkübel o. ä.). Insgesamt verändert sich die
Rheinstraße durch die klarere Aufteilung der Verkehrsflächen mehr in Richtung „Boulevard“
und gewinnt an Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Davon könnten auch Impulse für die
Entwicklung der Handels- und Gastronomieflächen ausgehen.
Ca. 150 Meter vor der Grafenstraße verschwenkt die Radführung in den Seitenraum. Davor
entsteht am Fahrbahnrand eine ca. 30 Meter lange Kfz-Ladezone zur Andienung der Geschäfte.
Dies wird als ausreichend betrachtet, da entlang des Straßenabschnitts auch zahlreiche
Zufahrten in Innenhöfe bestehen, die für die Andienung genutzt werden können. Zudem wird
geprüft, ob in der Saalbaustraße eine weitere Ladezone eingerichtet werden kann.
Beteiligung
Die Planungen wurden intensiv mit den Radverbänden besprochen. Der „geschützte
Radstreifen“ entspricht dem neuen Qualitätsanspruch, den die Wissenschaftsstadt Darmstadt
für die Förderung des Radverkehrs anstrebt. Mit dem „geschützten Radstreifen“ greift di e
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Anregung der Verbände und des Radentscheids auf.
„Geschützte Radstreifen“ sind eine innovative Möglichkeit, den Radverkehr vor allem sicher
und komfortabel entlang von viel befahrenen Straßen zu führen. Erste Pilotproje kte entstehen
gerade vor allem in Berlin, für Hessen hätte die Umsetzung der Planung einen gewissen
Modellcharakter.
In der mittleren Rheinstraße gibt es neben den lokalen Einzelhandelsflächen eine Vielzahl von
Geschäftsstellen, Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen mit entsprechendem
Kundenverkehr. Um ein Stimmungsbild zur geplanten Umgestaltung der Rheinstraße zu
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erhalten, wurden einige Anlieger/Geschäftsinhaber von der Verwaltung aufgesucht und über die
Planung informiert. Auch wenn die Verkleinerung der Ladezone, die oftmals zum
Kurzzeitparken missbraucht wird, zum Teil Skepsis auslöst, wird die Umgestaltung als
Potenzial für eine Stärkung der Aufenthaltsqualität und Steigerung der gestalterischen
Attraktivität der mittleren Rheinstraße gesehen.
Ein ähnliches Stimmungsbild zeigte sich bei der Präsentation der Planung bei der
Vorstandssitzung des City-Marketings. Die Verkehrsführung des Verkehrsversuchs wurde vom
Handel als „unruhig und störungsanfällig“ beschrieben. Entsprechende Beschwerden der
Kundschaft sind dem Handel bekannt. Auch wenn stockender Kfz-Verkehr und Fahrzeitverluste
auf dem Weg in die City skeptisch gesehen werden, wird die Planung unter dem Aspekt eines
attraktiveren Stadteingangs und einer klareren Verkehrsführung begrüßt.
Kosten und Umsetzung
Um möglichst zeitnah den Verkehrsversuch mit den Gelbmarkierungen zu beenden und eine
der Gesamtplanung entsprechende Verkehrsführung zu ermöglichen, wird in einem ersten
Bauabschnitt 2019 die Neuaufteilung der Fahrstreifen vorgenommen und der „geschützte
Radstreifen“ angelegt. Wegen der Gefahr der „Phantommarkierung“ muss dazu zwischen
Hindenburgstaße und Neckarstraße die gesamte Fahrbahn oberflächlich gefräst werden,
damit bei Regen/Gegenlicht u. ä. nicht neben der Neumarkierung auch d ie alte Markierung
sichtbar wird. Diese großflächigen Fräsarbeiten sind zeitlich so vorzubereiten und
abzustimmen, dass der Verkehrsfluss während der Arbeiten weitgehend gesichert werden
kann. Die Kosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich inkl. Kosten für
Unvorhergesehenes auf ca. 350 000 EUR.
In einem zweiten Bauabschnitt für das Jahr 2020 werden alle planungsseitig aufwändigeren
baulichen Maßnahmen umgesetzt. Dies betrifft z. B. die Verbreiterung des baulichen Radwegs
inkl. Materialaustausch (Asphalt statt Betonpflaster) in dem kurzen Abschnitt hinter dem
Knoten Hindenburgstraße, sowie bauliche Maßnahmen, die nicht unmittelbar den Radverkehr
betreffen wie die Erneuerung des Gehwegbereichs in der mittleren Rheinstraße und der
barrierefreie Ausbau der Ampelanlage an der Grafenstraße. Hier sind vertiefende Planungen zu
erstellen, aus denen dann auch Kosten für den zweiten Bauabschnitt beziffert werden können.
Sobald die Kosten des zweiten Bauabschnitts ermittelt sind, wird die Verwaltung mit einer
weiteren Magistratsvorlage informieren.
Darmstadt, den 31.01.2019
Die Dezernentin III Der Dezernat IV
Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
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2468 Zeichen
Radverkehr mittlere Rheinstraße, 1. Bauabschnitt Kostenberechnung Nr. Menge Einheit EP [€] GP [€] 1 Verkehrssicherungsmaßnahmen 1 psch. 37.000,00 37.000,00 Abbruch / Erdbau / Entwässerung 2 250 m 10,00 2.500,00 3 2.300 m² 10,00 23.000,00 4 250 t 50,00 12.500,00 5 250 m 8,00 2.000,00 Oberbau - Tragschichten, Deckschichten, Randbefestigungen, etc. 6 2.300 m² 15,00 34.500,00 7 2.300 m² 9,00 20.700,00 8 250 m 35,00 8.750,00 9 15 m 65,00 975,00 Ausstattung - Signalanlagen, Schutzrohre, Beschilderung, Markierung, etc. 10 4 Stck. 120,00 480,00 11 1 Stck. 1.200,00 1.200,00 12 8 Stck. 125,00 1.000,00 13 13 Stck. 85,00 1.105,00 14 2 Stck. 75,00 150,00 15 750 m 9,00 6.750,00 16 650 m 6,00 3.900,00 17 500 m 10,00 5.000,00 18 25 m 15,00 375,00 19 30 Stck. 85,00 2.550,00 20 30 Stck. 115,00 3.450,00 21 800 m² 45,00 36.000,00 22 45 Stck. 150,00 6.750,00 23 30 Stck. 85,00 2.550,00 213.185,00 10% 213.185,00 21.318,50 5% 213.185,00 10.659,25 5% 213.185,00 10.659,25 255.822,00 1 psch. 5.000,00 5.000,00 1 psch. 25.000,00 25.000,00 3% 255.822,00 7.674,66 293.496,66 55.764,37 349.261,03 350.000,00 Nicht enthalten sind Kosten für: Durth Roos Consulting GmbH - Kosten infolge Baugrund (Kontamination, Tragfähigkeit) Darmstadt, 12.02.2019 - Leitungsschutz, Leitungsverlegung - Kampfmittelsondierung Fahrbahnbefestigung aus Asphalt fräsen, Dicke 4 cm Zulage Titanoxid-Auftrag Entwässerungsrinne aus Betonsteinpflaster beseitigen Gussasphaltrinne herstellen Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" liefern und aufstellen Unvorhergesehenes Zwischensumme Markierung Längsstriche breit herstellen Markierung Haltelinie herstellen Markierung Pfeile herstellen Kleinleistungen Zwischensumme Baustelleneinrichtung aufgerundet auf volle 1.000 EUR Summe (brutto) Planungskosten Position Allgemeines Asphaltdeckschicht Fahrbahn, 4 cm dick, herstellen Markierung Symbole herstellen Vermessung Inselkopf Fertigteil liefern und aufstellen Sperrpfosten entfernen, Pfostenloch verschließen Markierung Längsstriche schmal herstellen Asphaltkeil herstellen, Breite 50 cm Betonpoller liefern und aufstellen Zulage PAK-belasteter Asphalt Asphaltschnitt Summe (netto) 19 % Mehrwertsteuer Markierung Farbflächen herstellen Verkehrszeichen unbeleuchtet liefern und montieren Schilderpfosten liefern und aufstellen Verkehrszeichen ausbauen, seitlich lagern, wieder aufstellen Bestandsmarkierung grau abdecken Bauüberwachung
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Punkt 14: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße (V-Nr. 2019/0015) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: AfD-Fraktion Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
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Punkt 7: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße (V-Nr. 2019/0015) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: AfD
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Punkt 9: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße (V-Nr. 2019/0015) Stadtv. Huß (SPD) stellt folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Planung des Magistrats für die „Mittlere Rheinstraße“, östlich der Kreuzung Rheinstraße/Neckarstraße/Kasinostraße zu. 2. Die Stadtverordnetenversammlung weist den Planungsabschnitt der Kreuzung Rheinstraße/Neckarstraße/Kas inostraße und den weiteren westlichen Planungsabschnitt an den Magistrat zurück und fordert ihn auf, die Gefahrenpunkte für Fahrradfahrer/innen, die stadteinwärts auf die Rheinstraße fahren bzw. rechts in die Neckarstraße abbiegen, zu entschärfen. Die Punkte 1 und 2 des Antrages werden getrennt abgestimmt. Dem Punkt 1 des Antrages wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke. und FDP Stimmenthaltung: AfD Der Punkt 2 des Antrages wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. und FDP Stimmenthaltung: AfD Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. und FDP ,
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135.74135.90m 135.89m135.76135.79m135.77 135.72135.76m 135.70m135.67135.71135.72m 135.82m135.69 135.80m135.69135.69135.79m135.69m135.68135.74m135.72135.73m135.70135.71135.80m135.83m135.74135.77135.85m135.82m135.74 135.93m135.83135.94m135.86135.81135.82m135.87135.90m135.88135.84135.85m135.93136.01m 136.00136.09m 136.14m136.06136.06136.13m136.09m136.09136.09136.14m 136.21136.26136.24136.20136.20136.07136.04 G136.17 G136.16G136.17G136.19W136.20 W136.18W136.16 W136.14 135.93135.93135.82 135.96135.93135.94m 136.15m136.09 G136.20 G136.22 136.18136.20m136.00 135.89135.82135.84135.85135.85135.86135.86 135.69 135.74W135.85135.88135.94135.94135.92G135.98G136.00G136.03G136.07136.02136.10136.19136.19 136.32136.04 136.02 G136.21 G135.78 135.94136.03m136.03m135.95135.96136.06m136.09m136.00136.00136.08m136.06136.01135.96136.04m136.03136.03136.10m136.07136.02 136.16136.12136.11136.15m136.08136.12m136.11m136.05136.04136.08m136.06m136.00136.03m135.96 136.19m136.13 136.17m136.11 136.10m136.01136.02136.04m136.05m136.02136.03136.08m 136.09m136.01135.99136.10m136.09m135.97 136.18 136.04 136.22 136.15136.16136.20136.13136.13136.12136.12136.11136.12136.12136.16136.12136.11136.11135.97G136.08135.95136.00136.05m136.05m135.92135.94136.06m135.92135.98136.07m136.06m135.95136.04m135.91 135.87 135.93 136.00m135.88G136.00136.06136.07136.07136.07136.04136.05136.06136.08136.07136.08136.08136.11136.10136.10136.11136.11 136.00m135.88135.89135.93m135.90135.91m135.90m135.87135.89m135.85135.84135.88m135.81135.92m135.83135.95G135.96136.02135.84135.93m135.92m135.84135.79135.91m W135.89 135.96 W135.88W135.88135.79135.96W135.96S135.92 W135.82 135.98 135.74135.92135.92S135.90 135.92 W136.22 136.25136.37m136.38136.26136.31m136.29m136.27136.25136.28m136.28136.24136.24136.27m136.23136.27m136.27m136.24136.14136.21m136.19m136.13136.18136.11G136.11 135.76135.90m135.77m135.72135.77m135.73135.79m135.74135.91135.88135.92135.92135.93 136.24136.24136.24136.24136.31m136.27m136.28m136.34m136.37 81 79 2871 289 Rheinstraße Kennedyplatz 2551 2562 2589 25815 2605 2616 2852 5261 5485 5486 55215531 12411 12961 12981 T VII I XIII III II VII III IVIV IV II IV I IV135.64 135.74 136.04 S S 136.31 136.40 S136.16 S136.26 G G S S A 136.50 A135.99 136.15 136.38 S136.45 S136.41 136.36 G S W 136.16 136.34 W136.26 S136.38 136.59 W G S S S136.44 S136.12 G SS A 135.99136.29 S136.23 136.06 S136.30 S136.35 G G S G G S S 136.45 135.93 G SS Br W136.16 S136.08 136.23 136.16 136.27 136.27 136.48 136.37 136.37 136.34 H 136.30136.32 H 136.14 136.69 136.10 136.04 135.92135.93 135.67 135.57135.40 136.24 136.23 136.24136.26136.27136.30 136.25136.24 135.98136.00 136.23136.25 136.35136.22 136.22 136.21136.20 136.25136.25 136.22136.22 136.21136.21 136.24136.23 136.22136.22 136.24 136.28136.29 136.62 136.57136.57 136.12136.10 136.34136.36 135.84135.83 136.44136.45 136.36136.34 136.29136.32 136.69136.67 135.47 136.45136.46 136.27 136.15 136.34136.31 136.56 136.38136.38 135.77135.83 136.26136.24 136.23 136.21136.24 136.31136.32 136.15 136.28 136.43136.44 136.01 136.38136.40 136.20136.17 136.44 135.76 135.66 135.53 136.35 136.16 135.92 135.98 135.86 136.44136.41 136.29136.39 136.08136.09 136.40 136.38136.39 136.18 136.62136.61 136.58136.58 136.36136.39 136.42136.42 136.20 136.39 135.63 136.57136.58 136.21 136.14 136.42136.40 136.67 136.63 136.26136.25 136.06 136.08 136.49 136.52 136.38 136.20136.68 136.23 136.04 136.04 135.91 135.73 135.82135.83135.95135.95135.95135.82 135.74 135.94135.90 136.27 135.62 135.92135.91 135.82 136.21 136.34136.33 135.96 135.99135.96 136.33136.34 136.01136.00 136.26 136.12136.13 136.32136.32136.29 136.41 136.16 136.05 136.27136.25 136.75 136.14 136.27136.25 136.10136.04 136.00136.01 136.41136.38136.26136.29 135.94 136.39 136.08 136.46136.46 136.33 135.84 135.75 136.16 136.11 136.12136.12 136.37 136.71 136.27 136.31136.34136.21 136.69 136.47136.44 136.55 136.51 136.33136.31 136.41 136.45 136.59 136.26136.24 136.10 136.23 136.21 136.15 136.13136.14 136.20 135.98 136.04 135.86 135.82 136.59 136.63 136.34136.39 135.68 135.74 135.97135.99 135.65 135.88 135.72 135.92 135.57135.58 135.72 136.04 135.99 136.34 136.25136.26136.27 136.25 135.96 136.26136.24 136.26136.25 135.95135.99 136.11136.11 136.31 135.76135.77 136.41136.40136.34136.33 136.39 135.65 136.31 136.14 136.35 136.02 135.82 136.27 136.30136.32 136.03 135.95 135.90 136.30 136.43136.42 136.55 136.58 136.30 136.31136.28 136.66 136.69 136.30 135.82 135.94 135.85 136.27 135.73 135.98 136.25 136.57136.49 136.54136.33 136.44136.43 135.82 136.15136.18 135.70 135.96135.96135.94 135.33135.36 135.93 136.24136.24 136.20 136.26136.27 136.43 136.02 136.36 136.40136.41 136.72 136.26136.22 136.16 136.41136.40 136.64136.66 136.29 136.37 136.26136.24 136.02 136.39136.41 136.11 136.01136.01 136.32136.32 136.08136.28 136.26136.07 135.96 136.12 136.64 136.42136.43 136.16 136.32 136.57 136.14 136.72 136.66 136.72 136.54 136.58 136.26136.26 135.57135.64 136.03 135.36 135.82 135.97 135.30 136.01 136.31 136.31 136.33 136.24 136.17136.03135.77 136.37136.32 136.34136.30 136.39 136.56 136.21136.19 136.30 136.10 136.72 136.40 136.63 136.14136.15 136.18 136.35 136.45 136.23 136.44136.46 136.40 136.10 136.39 135.40 131.42 135.62 136.02 135.60135.70 135.34 136.31 136.29136.26 135.78 136.41 135.66 136.10136.09 136.32 136.42 136.33 135.75 136.47 136.44 136.15 136.05 136.30 136.33 136.12 136.42 136.28 136.33 136.56 135.65 135.73 131.40 135.67 135.80 136.23 135.80135.79 135.92 136.29 136.20136.20 136.29 136.29 136.08 136.37 136.23 136.04 136.34 136.01 135.68 136.14 136.46 136.64 136.22 136.59 136.63 136.59 136.16136.09 136.43 136.68 136.12 136.66136.64 136.17 136.06 136.03 135.70 135.97 136.21 135.95 135.82 135.30 135.94 136.04 136.44 136.09 136.50 135.79 136.21 46 45 51A 40 32 41 42 49 53 47 44 51 Jacques' Wein-DepotDebekaRossmannKKHTechnik ProCafe Luis Neckarstraße Werbetafel(nachrichtliche Darstellung) 2,952,303,001,85 1,25letzte vier Pfosten entfernenAsphaltkeil ausbilden 2,753,253,252,103,25 3,053,253,252,103,25 3,253,252,20 3,253,25 3,001,85 NeckarstraßeNeckarstraße Kasinostraße 4,18 4 Fahrrad-Stellplätze(2 Anlehnbügel) 2,00 FL-MastFL FL-Mast neu(ungenau)FL Landgraf-Philipps-Anlage Hindenburgstraße Rheinstraße FahrschuleMatratzenEinrichtungshausOffice Tower ehem.Commerzbank Rheinstraße Rheinstraße Z-239Z-1022-10 Z-239 Z-237Lueft-Verschwenkungsinsel Typ 1L 2,00 m, B 1,60 m Erneuerung Gehweg im 2. Bauabschnitt (vsl. 2020)Verbreiterung und Asphaltierung Radwegim 2. Bauabschnitt (vsl. 2020)Gelbmarkierung und geänderte Beschilderung zurücknehmen.Ursprüngliche Verkehrsführung wiederherstellen. Zeichenerklärung Gem. Geh-/Radweg (Platten)Gehweg (Platten)Fahrbahn (Asphalt)Radweg (Asphalt)Farbmarkierung RadwegRinneBordabsenkungMarkierung PlanungMarkierung BestandPiktogramm PlanungPiktogramm Bestand EingangEinfahrt / Ausfahrt Deckschicht fräsen und erneuern
anlage 5
3138 Zeichen
Kennedyplatz 2852 5261 12411 T III 136.31 136.40 S136.16 S136.26 136.50 A135.99 136.15 136.38 S136.45 S136.41 136.36 136.16 136.34 W136.26 S136.38 136.59 S136.44 S136.12 135.99136.29 S136.23 136.06 S136.30 S136.35 136.45 135.93 W136.16 S136.08 136.23 136.16 136.27 136.27 136.48 136.37 136.37 136.34 136.30136.32 136.14 136.69 136.10 136.62 136.57136.57 136.12136.10 136.44136.45 136.29136.32 136.69136.67 135.47 136.45136.46 136.15 136.56 136.38136.38 136.26136.24 136.23 136.21136.24 136.43136.44 136.38136.40 136.44 135.76 135.66 135.53 135.98 135.86 136.44136.41 136.29136.39 136.08136.09 136.40 136.38136.39 136.18 136.62136.61 136.58136.58 136.42136.42 136.20 136.39 136.57136.58 136.21 136.14 136.42136.40 136.67 136.63 136.06 136.08 136.49 136.52 136.38 136.20136.68 136.12136.13 136.41 136.16 136.05 136.75 136.10136.04 136.00136.01 136.39 136.08 136.46136.46 136.33 135.84 135.75 136.16 136.11 136.12136.12 136.37 136.71136.69 136.47 136.55 136.51 136.59 136.26136.24136.21 136.15 136.13136.14 136.20 136.59 136.63 136.34136.39 136.11136.11 136.31 135.76135.77 136.41136.40136.39 135.65 136.02 135.82 136.03 135.95 135.90 136.43136.42 136.55 136.58136.66 136.69 135.82 135.94 135.85 135.98 136.25 136.57136.54 136.44136.43 136.15136.18 136.43 136.02 136.40136.41 136.72 136.16 136.41136.40 136.64136.66 136.29 136.26136.24 136.39136.41 136.11 136.01136.01136.08136.28 136.26136.07 135.96 136.12 136.64 136.42136.43 136.57 136.14 136.72 136.66 136.72 136.54 136.58 136.26136.26 136.17136.03135.77 136.37136.32 136.39 136.56 136.21136.19 136.10 136.72 136.40 136.63 136.14136.15 136.45 136.23 136.44136.46 136.40 136.10 135.78135.66 136.10136.09 136.32 136.42 136.47 136.44 136.15 136.05 136.33 136.12 136.42 136.56 136.37 136.23 136.04 135.68 136.14 136.46 136.64 136.59 136.63 136.59 136.16136.09 136.43 136.68136.66136.64 136.17 136.44 136.09 136.50 136.21 41 Low VisionJacques' Wein-DepotDebeka Gaststätte Die Theke Ligne RosetFoto Studio HirchMorbus GravisBelle HairSantander BankCommerzbankOxfam Shopsbohnbellezza puraRossmannKKHTechnik ProCafe Luis KombinatWüstenrotGoldbeck Grafenstraße Neckarstraße Saalbaustraße Werbetafel(nachrichtliche Darstellung) 3,003,00 2,952,30 LADEZONE3,001,85 3,502,002,352,65 1,851,602,132,150,753,003,00 3,00 1,25 1,00 letzte vier Pfosten entfernen 10,003 3 2 2 1 1Betonpoller zur baulichen Trennung 4 4 Asphaltkeil ausbilden 3,001,85 Neckarstraße 1,653,05 4,18 1,50 4 Fahrrad-Stellplätze(2 Anlehnbügel) ehem.Commerzbank Rheinstraße Rheinstraße Rheinstraße6 Stellplätze31,20 Asphaltkeil ausbildenZ-240 Z-241-30 Z-286-20Z-1042-31, 7-19 hZ-286-10Z-1042-31, 7-19 h Z-242.1Z-1022-10Z-239Z-1022-10 Z-239 Z-237 Z-237 3,00 Erneuerung Gehweg im 2. Bauabschnitt (vsl. 2020)Asphaltierung Radweg und Erneuerung Gehwegim 2. Bauabschnitt (vsl. 2020) Barrierefreier Umbau Knotenpunktim 2. Bauabschnitt (vsl. 2020) Frankfurter Hütchen auf Bord Zeichenerklärung Gem. Geh-/Radweg (Platten)Gehweg (Platten)Fahrbahn (Asphalt)Radweg (Asphalt)Farbmarkierung RadwegRinneBordabsenkungMarkierung PlanungMarkierung BestandPiktogramm PlanungPiktogramm Bestand EingangEinfahrt / Ausfahrt Deckschicht fräsen und erneuern
anlage 6
14111 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.02.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0015
Magistratsbeschluss-Nr.
74
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0201 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165021
Betreff: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße
Vorlage vom: 31.01.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Planung.
2. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt der Maßnahme belaufen sich auf ca. 350 000
Euro. Der Magistrat genehmigt die Finanzierung der Maßnahme aus dem
Radinvestitionsprogramm 4x4 mit der Kostenstelle 066-000-0201, Sachkonto 6165021,
Kostenträger 5410-11. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019 s tehen dem
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt ausreichend Mittel zur Verfügung.
- 3 -
Anlagen: Kostenberechnung_2019-02-12
Rheinstrasse_Perspektive-01_V1
Rheinstrasse_Perspektive-02_V1
Lageplan_1BA_West (wird zu den Sitzungen aufgehängt)
Lageplan_1BA_Ost (wird zu den Sitzungen aufgehängt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 20.02.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.01.2019
Mit den im Folgenden beschriebenen Umgestaltungsmaßnahmen in der Rheinstraße soll eine
verbesserte, sicherere Radwegeführung auf einer der Hauptachsen des Radverkehrs in West-
Ost-Richtung erzielt werden. Damit verbunden soll in einem zweiten Schritt eine Aufwertung
des Fußgängerbereiches in der mittleren Rheinstraße erfolgen.
Ausgangslage vor dem Verkehrsversuch
Neben ihrer Bedeutung für ÖPNV und MIV ist die Rheinstraße auch eine zentrale Verbindung
für den Radverkehr vom Westen ins Stadtzentrum. Die bisherige Radinfrastruktur entlang der
mittleren Rheinstraße zwischen Hindenburgstraße und Grafenstraße entsprach nicht den
Regelwerken und ist der hohen Nutzerzahl von Radfahrenden nicht angemessen. Im Abschnitt
zwischen Neckarstraße und Grafenstraße bestand eine hohe Konfliktdichte durch die Führung
des Radverkehrs auf dem Gehweg (Konflikte Fuß/Rad; Geschäfte und Gastronomie; Zufahrten
und Beschilderung; widerrechtliches Parken auf dem Radweg). Auch die Führung für den Kfz-
Verkehr war unbefriedigend. Die beiden Kfz-Fahrstreifen entsprachen nicht den Regelbreiten,
so dass überwiegend versetzt bzw. hintereinander gefahren wurde.
Mit einem Verkehrsversuch 2018 sollte geprüft werden, ob eine regelkonforme Führung des
Radverkehrs auf der Fahrbahn geschaffen werden kann, indem die beiden zu schmalen KFZ-
Streifen zu einer regelbreiten einstreifigen Fahrspur zusammengeführt werden. Damit bei der
Einfädelung des Kfz-Verkehrs von zwei auf einen Geradeaus-Streifen die beiden
Hauptverkehrsknotenpunkte Rheinstraße/Neckarstraße und Rheinstraße/Hindenburgstraße
nicht überstaut werden, musste die Umstellung auf die einstreifige Geradeaus-Führung weiter
stadtauswärts in den Zulauf zum Knoten Rheinstraße/Hindenburgstraße verlegt werden.
Zudem sollte damit die Ausweichroute über die Hindenburgstraße und die Hügelstraße für den
Durchgangsverkehr attraktiver werden, um die mittlere Rheinstraße von unnötigem Kfz-Verkehr
zu entlasten.
Der Verkehrsversuch wurde mit Gelbmarkierung im April 2018 eingerichtet. Mit der Umsetzung
der hier vorgestellten finalen Planung sollen die gelb markierten Bereiche und provisorische
Verkehrsführungen dauerhaft umgestaltet werden.
Ergebnisse des Verkehrsversuchs
Die Auswirkungen des Verkehrsversuchs wurden 2018 durch ein externes Fachbüro begleitet
und ausgewertet.
Bestätigt wird ein sehr hoher Radverkehrsanteil (ca. 20%, bis zu 200 Radfahrende/h), der die
Notwendigkeit einer attraktiveren Radverkehrsführung verdeutlicht. Während es sich
üblicherweise bei neuen Radwegen um eine Angebotsplanung handelt (erst ein attraktives
Angebot führt zu einer sichtbaren Nutzung) handelt es sich in der mittleren Rheinstraße
eindeutig um eine Nachfrageplanung.
Im Verkehrsversuch konnten Radfahrende zwischen der Nutzung auf dem Gehweg und der
Nutzung der Fahrbahn mittels eines provisorisch gelb markierten Radschutzstreifen wählen.
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Auch wenn vor allem werktags die Nutzung des Radstreifens überwog, nutzen viele weiterhin
den Gehwegbereich (samstags ca. die Hälfte aller Radfahrenden). Folglich muss eine
attraktivere Lösung für den Radverkehr auf der Fahrbahn gefunden werden, um den
Seitenraum als reinen Gehwegbereich gewinnen zu können. Der Radschutzstreifen geriet in
Kritik, da das Radfahren zwischen parkendem und fließendem Kfz-Verkehr als subjektiv
unsicher erlebt wurde, zumal überholende Autofahrende den vorgeschriebenen
Sicherheitsabstand von 1,50 Meter aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite nicht einhalten
können.
Durch den Verkehrsversuch reduzierte sich der Kfz-Verkehr auf der mittleren Rheinstraße
(stadteinwärts) um ca. 25%. Diese Verringerung und die eindeutige Führung auf einer breiteren
Spur haben zu einer allgemeinen Entspannung und ruhigeren Kfz-Verkehrsabwicklung in der
mittleren Rheinstraße geführt. Die erwarteten Verlagerungseffekte (Alternativstrecke über
Hindenburgstraße und Hügelstraße) sind zwar eingetreten, aber nicht um das Maß der
reduzierten Verkehrsströme. Die Ausweichstrecke wird somit etwas weniger angenommen als
erwartet.
Im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße entstehen längere Rückstaus auf dem mittleren
Geradeausstreifen bei gleichzeitig gering belegtem Rechtsabbiegerstreifen. Der verzögerte
Verkehrsabfluss zwischen Hindenburgstraße und Berliner Allee kann in der werktäglichen
Nachmittagsspitze zu einem Fahrzeitverlust von bis zu fünf Minuten führen. In Einzelfällen
kommt es auch zu einer punktuellen Überstauung der Fußgängerampel zur Haltestelle
„Berliner Allee“. Eine Überstauung der Hauptknotenpunkte konnte jedoch nicht festgestellt
werden, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und auch Befürchtungen um einen
„Verkehrskollaps“ nicht eingetreten sind.
In der Gesamtbetrachtung überwiegen die positiven Aspekte und Potenziale, die sich in der
mittleren Rheinstraße für alle Verkehrsarten (Kfz/Rad/Fuß) ergeben, gegenüber den
Komfortverlusten für den Kfz-Verkehr im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße.
Planung, Abschnitt Berliner Allee bis Hindenburgstraße
Im Verkehrsversuch ist die einstreifige Geradeausführung bereits im Zulauf zur
Hindenburgstraße eingerichtet, da hier ausreichend Rückstauraum zur Verfügung steht. Der
rechte Fahrstreifen ist ausschließlich den Rechtsabbiegern vorbehalten. Dies führt zu längeren
Rückstaus auf dem Geradeausstreifen bei gleichzeitig nur gering genutztem rechten
Fahrstreifen. Autofahrende widersetzen sich regelmäßig dieser Regelung und fahren auf dem
Rechtsabbieger „am Stau vorbei“, um sich verkehrswidrig hinter der Kreuzung wieder auf die
Geradeausspur einzuordnen.
Der rechte Fahrstreifen wird daher künftig wieder sowohl für den Geradeausverkehr als auch
für den Rechtsabbieger nutzbar sein. Dadurch entsteht eine bessere Auslastung beider
Fahrstreifen. Dies führt zwar nicht zwangsläufig zu einer Fahrtzeitverringerung, jedoch zu
einem subjektiv geringerem „Stehe im Stau“- Gefühl. Durch die Verminderung der
Rückstaulänge auf dem mittleren Geradeausstreifen wird es voraussichtlich keine Überstauung
der Fußgängerampel zur Haltestelle geben.
Zu beobachten bleibt allerdings, ob die künftige Einspeisung des Geradeausverkehrs über zwei
Fahrstreifen (Geradeaus und Kombi Rechtsabbieger/Geradeaus) zu Rückstaus in den
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Kreuzungsbereich Rheinstraße/Hindenburgstraße führt. Sollte dies gehäuft auftreten, müssten
entsprechende Korrektur-Maßnahmen ergriffen werden.
Planung, Abschnitt Hindenburgstraße bis Neckarstraße
Der Radverkehr wird anfangs im Seitenraum geführt und dann wie bisher auf die Fahrbahn
geführt. Über eine sogenannte „Fahrradweiche“ können sich Radfahrende künftig auf dem
Rechtsabbieger einordnen. Die im Verkehrsversuch markierte Sperrfläche vor dem Knoten
Neckarstraße wird aufgelöst und die gewonnene Fläche den verbleibenden Fahrstreifen
zugeteilt. Insbesondere der Radstreifen wird dadurch deutlich breiter und wächst von 1,50
Meter auf 2,10 Meter Breite. Auch der Rechtsabbieger-Streifen wird breiter, so dass dem
Gefühl von Radfahrenden, „eingekesselt“ zu sein, entgegengewirkt wird.
Planerisch wurde auch eine Variante für eine „geschützte Radführung“ rechts vom Kfz-Verkehr
erarbeitet, die aber Nachteile in der sicheren Führung über den Knoten Neckarstraße mit sich
bringen würde und nur mit erheblichen Planungs- und Umbaukosten des Knoten
Rheinstraße/Neckarstraße zu erreichen wäre.
Planung, Abschnitt Neckarstraße bis Grafenstraße
In diesem Abschnitt wird ein 2,30 Meter breiter „geschützter Radstreifen“ angelegt. Der
„geschützte Radstreifen“ entsteht ohne bauliche Eingriffe entlang der Fahrbahn auf der Fläche
der bisherigen „Ladezone“ und wird durch eine Sperrfläche mit Pollern von der restlichen
Fahrbahn separiert und geschützt.
Der Gehweg-Bereich steht dabei künftig in seiner ganzen Breite dem Fußverkehr zum Flanieren
zur Verfügung. Es entstehen dadurch Potenziale für Außengastronomie, evtl. sogar auch für
eine vielfach gewünschte Begrünung (Pflanzkübel o. ä.). Insgesamt verändert sich die
Rheinstraße durch die klarere Aufteilung der Verkehrsflächen mehr in Richtung „Boulevard“
und gewinnt an Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Davon könnten auch Impulse für die
Entwicklung der Handels- und Gastronomieflächen ausgehen.
Ca. 150 Meter vor der Grafenstraße verschwenkt die Radführung in den Seitenraum. Davor
entsteht am Fahrbahnrand eine ca. 30 Meter lange Kfz-Ladezone zur Andienung der Geschäfte.
Dies wird als ausreichend betrachtet, da entlang des Straßenabschnitts auch zahlreiche
Zufahrten in Innenhöfe bestehen, die für die Andienung genutzt werden können. Zudem wird
geprüft, ob in der Saalbaustraße eine weitere Ladezone eingerichtet werden kann.
Beteiligung
Die Planungen wurden intensiv mit den Radverbänden besprochen. Der „geschützte
Radstreifen“ entspricht dem neuen Qualitätsanspruch, den die Wissenschaftsstadt Darmstadt
für die Förderung des Radverkehrs anstrebt. Mit dem „geschützten Radstreifen“ greift die
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Anregung der Verbände und des Radentscheids auf.
„Geschützte Radstreifen“ sind eine innovative Möglichkeit, den Radverkehr vor allem sicher
und komfortabel entlang von viel befahrenen Straßen zu führen. Erste Pilotprojekte entstehen
gerade vor allem in Berlin, für Hessen hätte die Umsetzung der Planung einen gewissen
Modellcharakter.
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In der mittleren Rheinstraße gibt es neben den lokalen Einzelhandelsflächen eine Vielzahl von
Geschäftsstellen, Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen mit entsprechendem
Kundenverkehr. Um ein Stimmungsbild zur geplanten Umgestaltung der Rheinstraße zu
erhalten, wurden einige Anlieger/Geschäftsinhaber von der Verwaltung aufgesucht und über die
Planung informiert. Auch wenn die Verkleinerung der Ladezone, die oftmals zum
Kurzzeitparken missbraucht wird, zum Teil Skepsis auslöst, wird die Umgestaltung als
Potenzial für eine Stärkung der Aufenthaltsqualität und Steigerung der gestalterischen
Attraktivität der mittleren Rheinstraße gesehen.
Ein ähnliches Stimmungsbild zeigte sich bei der Präsentation der Planung bei der
Vorstandssitzung des City-Marketings. Die Verkehrsführung des Verkehrsversuchs wurde vom
Handel als „unruhig und störungsanfällig“ beschrieben. Entsprechende Beschwerden der
Kundschaft sind dem Handel bekannt. Auch wenn stockender Kfz-Verkehr und Fahrzeitverluste
auf dem Weg in die City skeptisch gesehen werden, wird die Planung unter dem Aspekt eines
attraktiveren Stadteingangs und einer klareren Verkehrsführung begrüßt.
Kosten und Umsetzung
Um möglichst zeitnah den Verkehrsversuch mit den Gelbmarkierungen zu beenden und eine
der Gesamtplanung entsprechende Verkehrsführung zu ermöglichen, wird in einem ersten
Bauabschnitt 2019 die Neuaufteilung der Fahrstreifen vorgenommen und der „geschützte
Radstreifen“ angelegt. Wegen der Gefahr der „Phantommarkierung“ muss dazu zwischen
Hindenburgstaße und Neckarstraße die gesamte Fahrbahn oberflächlich gefräst werden, damit
bei Regen/Gegenlicht u. ä. nicht neben der Neumarkierung auch die alte Markierung sichtbar
wird. Diese großflächigen Fräsarbeiten sind zeitlich so vorzubereiten und abzustimmen, dass
der Verkehrsfluss während der Arbeiten weitgehend gesichert werden kann. Die Kosten für die
gesamte Maßnahme belaufen sich inkl. Kosten für Unvorhergesehenes auf ca. 350 000 EUR.
In einem zweiten Bauabschnitt für das Jahr 2020 werden alle planungsseitig aufwändigeren
baulichen Maßnahmen umgesetzt. Dies betrifft z. B. die Verbreiterung des baulichen Radwegs
inkl. Materialaustausch (Asphalt statt Betonpflaster) in dem kurzen Abschnitt hinter dem
Knoten Hindenburgstraße, sowie bauliche Maßnahmen, die nicht unmittelbar den Radverkehr
betreffen wie die Erneuerung des Gehwegbereichs in der mittleren Rheinstraße und der
barrierefreie Ausbau der Ampelanlage an der Grafenstraße. Hier sind vertiefende Planungen zu
erstellen, aus denen dann auch Kosten für den zweiten Bauabschnitt beziffert werden können.
Sobald die Kosten des zweiten Bauabschnitts ermittelt sind, wird die Verwaltung mit einer
weiteren Magistratsvorlage informieren.
Darmstadt, den 31.01.2019
Die Dezernentin III Der Dezernat IV
Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (8)
- Rheinstraße
- Neckarstraße 1
- Hügelstraße
- Berliner Allee
- Grafenstraße
- Saalbaustraße
- Landgraf-Philipps-Anlage
- Kasinostraße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0015
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.01.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00