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2019/0015

Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße

Magistratsvorlage 31.01.2019

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2019/0015

14070 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.02.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0015 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0201 Investitionsnummer:   
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165021 
 
Betreff: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße  
 
Vorlage vom: 31.01.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Planung.  
 
2. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt der Maßnahme belaufen sich auf ca. 350 000 
Euro. Der Magistrat genehmigt die  Finanzierung der Maßnahme aus dem 
Radinvestitionsprogramm 4x4 mit der Kostenstelle 066 -000-0201, Sachkonto 6165021, 
Kostenträger 541 0-11. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019 s tehen dem 
Straßenverkehrs - und Tiefbauamt ausreichend Mittel zur Verfügung.  
 
Anlagen: Kostenberechnung_2019 -02-12 
Rheinstrasse_Perspektive -01_V1 
Rheinstrasse_Perspektive -02_V1 
Lageplan_1BA_West (wird zu den Sitzungen aufgehängt)  
Lageplan_1BA_Ost (wird zu den Sitzungen aufgehängt)

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.01.2019  
 
Mit den im Folgenden beschriebenen Umgestaltungsmaßnahmen in der Rheinstraße soll eine 
verbesserte, sicherere Radwegeführung auf einer der Hauptachsen des Radverkehrs in West-
Ost-Richtung erzielt werden. Damit verbunden soll in einem zweiten Schritt eine Aufwertung 
des Fußgängerbereiches in der mittleren Rheinstraße erfolgen. 
 
 
Ausgangslage vor dem Verkehrsversuch 
 
Neben ihrer Bedeutung für ÖPNV und MIV ist die Rheinstraße auch eine zentrale Verbindung 
für den Radverkehr vom Westen ins Stadtzentrum. Die bisherige Radinfrastruktur entlang der 
mittleren Rheinstraße zwischen Hindenburgstraße und Grafenstraße entsprach nicht den 
Regelwerken und ist der hohen Nutzerzahl von Radfahrenden nicht angemessen. Im Abschnitt 
zwischen Neckarstraße und Grafenstraße bestand eine hohe Konfliktdichte durch die Führung 
des Radverkehrs auf dem Gehweg (Konflikte Fuß/Rad; Geschäfte und Gastronomie; Zufahrten 
und Beschilderung; widerrechtliches Parken auf dem Radweg). Auch die Führung für den Kfz -
Verkehr war unbefriedigend. Die beiden Kfz-Fahrstreifen entsprachen nicht den Regelbreiten, 
so dass  überwiegend versetzt bzw. hintereinander gefahren wurde.  
 
Mit einem Verkehrsversuch 2018 sollte geprüft werden, ob eine regelkonforme Führung des 
Radverkehrs auf der Fahrbahn geschaffen werden kann, indem die beiden zu schmalen KFZ-
Streifen zu einer regelbreiten einstreifigen Fahrspur zusammengeführt werden. Damit  bei der 
Einfädelung des Kfz-Verkehrs von zwei auf einen Geradeaus-Streifen die beiden 
Hauptverkehrsknotenpunkte Rheinstraße/Neckarstraße und Rheinstraße/Hindenburgstraße 
nicht überstaut werden, musste die Umstellung auf die einstreifige Geradeaus-Führung weiter 
stadtauswärts in den Zulauf zum Knoten Rheinstraße/Hindenburgstraße verlegt  werden. 
Zudem sollte damit die Ausweichroute über die Hindenburgstraße und die Hügelstraße für den 
Durchgangsverkehr attraktiver werden, um die mittlere Rheinstraße von unnötigem Kfz-Verkehr 
zu entlasten.  
 
Der Verkehrsversuch wurde mit Gelbmarkierung im April 2018 eingerichtet. Mit der Umsetzung 
der hier vorgestellten finalen Planung sollen die gelb markierten Bereiche und provisorische 
Verkehrsführungen dauerhaft umgestaltet werden.    
 
 
Ergebnisse des Verkehrsversuchs  
 
Die Auswirkungen des Verkehrsversuchs wurden 2018 durch ein externes Fachbüro begleitet 
und ausgewertet.  
 
Bestätigt wird ein sehr hoher Radverkehrsanteil (ca. 20%, bis zu 200 Radfahrende/h), der die  
Notwendigkeit einer attraktiveren Radverkehrsführung verdeutlicht. Während es sich 
üblicherweise bei neuen Radwegen um eine Angebotsplanung handelt (erst ein attraktives 
Angebot führt zu einer sichtbaren Nutzung) handelt es sich in der mittleren Rheinstraße 
eindeutig um eine Nachfrageplanung.  
 
Im Verkehrsversuch konnten Radfahrende zwischen der Nutzung auf dem Gehweg und der 
Nutzung der Fahrbahn mittels eines provisorisch gelb markierten Radschutzstreifen wählen. 
Auch wenn vor allem werktags die Nutzung des Radstreifens überwog, nutzen viele weiterhin

- 4 - 
den Gehwegbereich (samstags ca. die Hälfte aller Radfahrenden). Folglich muss eine 
attraktivere Lösung für den Radverkehr auf der Fahrbahn gefunden werden, um den 
Seitenraum als reinen Gehwegbereich gewinnen zu können. Der Radschutzstreifen geriet in 
Kritik, da das Radfahren zwischen parkendem und fließendem Kfz-Verkehr als subjektiv 
unsicher erlebt wurde, zumal überholende Autofahrende den vorgeschriebenen 
Sicherheitsabstand von 1,50 Meter aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite nicht einhalten 
können. 
 
Durch den Verkehrsversuch reduzierte sich der Kfz-Verkehr auf der mittleren Rheinstraße 
(stadteinwärts) um ca. 25%. Diese Verringerung und die eindeutige Führung auf einer breiteren 
Spur haben zu einer allgemeinen Entspannung und ruhigeren Kfz-Verkehrsabwicklung in der 
mittleren Rheinstraße geführt. Die erwarteten Verlagerungseffekte (Alternativstrecke über 
Hindenburgstraße und Hügelstraße) sind zwar eingetreten, aber nicht um das Maß der 
reduzierten Verkehrsströme. Die Ausweichstrecke wird somit etwas weniger angenommen als 
erwartet.  
 
Im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße entstehen längere Rückstaus auf dem mittleren 
Geradeausstreifen bei gleichzeitig gering belegtem Rechtsabbiegerstreifen. Der verzögerte 
Verkehrsabfluss zwischen Hindenburgstraße und Berliner Allee kann in der werktäglichen 
Nachmittagsspitze zu einem Fahrzeitverlust von bis zu fünf Minuten führen. In Einzelfällen 
kommt es auch zu einer punktuellen Überstauung der Fußgängerampel zur Haltestelle 
„Berliner Allee“.  Eine Überstauung der Hauptknotenpunkte konnte jedoch nicht festgestellt 
werden, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und auch Befürchtungen um einen  
„Verkehrskollaps“  nicht eingetreten sind.  
 
In der Gesamtbetrachtung überwiegen die positiven Aspekte und Potenziale, die sich in der 
mittleren Rheinstraße für alle Verkehrsarten (Kfz/Rad/Fuß) ergeben, gegenüber den 
Komfortverlusten für den Kfz-Verkehr im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße.  
 
 
Planung, Abschnitt Berliner Allee bis Hindenburgstraße 
 
Im Verkehrsversuch ist die einstreifige Geradeausführung bereits im Zulauf zur 
Hindenburgstraße eingerichtet, da hier ausreichend Rückstauraum zur Verfügung steht. Der 
rechte Fahrstreifen ist ausschließlich den Rechtsabbiegern vorbehalten. Dies führt zu längeren 
Rückstaus auf dem Geradeausstreifen bei gleichzeitig nur gering genutztem rechten 
Fahrstreifen. Autofahrende widersetzen sich regelmäßig dieser Regelung und fahren auf dem 
Rechtsabbieger „am Stau vorbei“, um sich verkehrswidrig hinter der Kreuzung wieder auf die 
Geradeausspur einzuordnen.  
 
Der rechte Fahrstreifen wird daher künftig wieder sowohl für den Geradeausverkehr als auch 
für den Rechtsabbieger nutzbar sein. Dadurch entsteht eine  bessere Auslastung beider 
Fahrstreifen. Dies führt zwar nicht zwangsläufig zu einer Fahrtzeitverringerung, jedoch zu 
einem subjektiv geringerem „Stehe im Stau“- Gefühl. Durch die Verminderung der 
Rückstaulänge auf dem mittleren Geradeausstreifen wird es voraussichtlich keine Überstauung 
der Fußgängerampel zur Haltestelle geben.  
 
Zu beobachten bleibt allerdings, ob die künftige Einspeisung des Geradeausverkehrs über zwei 
Fahrstreifen (Geradeaus und Kombi Rechtsabbieger/Geradeaus) zu Rückstaus in den 
Kreuzungsbereich Rheinstraße/Hindenburgstraße führt. Sollte dies gehäuft auftreten, müssten 
entsprechende Korrektur-Maßnahmen ergriffen werden.

- 5 - 
Planung, Abschnitt Hindenburgstraße bis Neckarstraße 
 
Der Radverkehr wird anfangs im Seitenraum geführt und dann wie bisher auf die Fah rbahn 
geführt. Über eine sogenannte „Fahrradweiche“ können sich Radfahrende künftig  auf de m 
Rechtsabbieger einordnen.  Die im Verkehrsversuch markierte Sperrfläche vor dem Knoten 
Neckarstraße wird aufgelöst und die gewonnene Fläche den verbleibenden Fahrs treifen 
zugeteilt. Insbesondere der Radstreifen wird dadurch deutlich breiter und wächst von 1,50 
Meter auf  2,10 Meter Breite. Auch der Rechtsabbieger-Streifen wird breiter, so dass dem 
Gefühl von Radfahrenden, „eingekesselt“ zu sein, entgegengewirkt wird. 
 
Planerisch wurde auch eine Variante für eine „geschützte Radführung“ rechts vom Kfz-Verkehr 
erarbeitet, die aber Nachteile in der sicheren Führung über den Knoten Neckarstraße mit sich 
bringen würde und nur mit erheblichen Planungs- und Umbaukosten des Knoten 
Rheinstraße/Neckarstraße zu erreichen wäre.  
 
 
Planung, Abschnitt Neckarstraße bis Grafenstraße 
 
In diesem Abschnitt wird ein 2,30 Meter breiter „geschützter Radstreifen“ angelegt. Der 
„geschützte Radstreifen“ entsteht ohne bauliche Eingriffe entlang der Fahrbahn auf der Fläche 
der bisherigen „Ladezone“ und wird durch eine Sperrfläche mit Pollern von der restlichen 
Fahrbahn separiert und geschützt.  
 
Der Gehweg-Bereich steht dabei künftig in seiner ganzen Breite dem Fußverkehr zum Flanieren 
zur Verfügung. Es entstehen dadurch Potenziale für Außengastronomie, evtl. sogar auch für 
eine  vielfach gewünschte Begrünung (Pflanzkübel o. ä.). Insgesamt verändert sich die 
Rheinstraße durch die klarere Aufteilung der Verkehrsflächen mehr in Richtung „Boulevard“ 
und gewinnt an Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Davon könnten auch Impulse für die 
Entwicklung der Handels- und Gastronomieflächen ausgehen.   
 
Ca. 150 Meter vor der Grafenstraße verschwenkt die Radführung  in den Seitenraum. Davor 
entsteht am Fahrbahnrand eine ca. 30 Meter lange Kfz-Ladezone zur Andienung der Geschäfte. 
Dies wird als ausreichend betrachtet, da entlang des Straßenabschnitts auch zahlreiche 
Zufahrten in Innenhöfe bestehen, die für die Andienung genutzt werden können. Zudem wird 
geprüft, ob in der Saalbaustraße eine weitere Ladezone eingerichtet werden kann.  
 
 
Beteiligung  
 
Die Planungen wurden intensiv mit den Radverbänden besprochen. Der „geschützte 
Radstreifen“ entspricht dem neuen Qualitätsanspruch, den die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für die Förderung des Radverkehrs anstrebt. Mit dem „geschützten Radstreifen“ greift di e 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Anregung der Verbände und des Radentscheids auf.  
„Geschützte Radstreifen“ sind eine innovative Möglichkeit, den Radverkehr vor allem sicher 
und komfortabel entlang von viel befahrenen Straßen zu führen. Erste Pilotproje kte entstehen 
gerade vor allem in Berlin, für Hessen hätte die Umsetzung der Planung einen gewissen 
Modellcharakter.  
 
In der mittleren Rheinstraße gibt es neben den lokalen Einzelhandelsflächen eine Vielzahl von 
Geschäftsstellen, Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen mit entsprechendem 
Kundenverkehr. Um ein Stimmungsbild zur geplanten Umgestaltung der Rheinstraße zu

- 6 - 
erhalten, wurden einige Anlieger/Geschäftsinhaber von der Verwaltung aufgesucht und über die 
Planung informiert. Auch wenn die Verkleinerung der Ladezone, die oftmals zum 
Kurzzeitparken missbraucht wird, zum Teil Skepsis auslöst, wird die Umgestaltung als 
Potenzial für eine Stärkung der Aufenthaltsqualität und Steigerung der gestalterischen 
Attraktivität der mittleren Rheinstraße gesehen.  
 
Ein ähnliches Stimmungsbild zeigte sich bei der Präsentation der Planung bei der 
Vorstandssitzung des City-Marketings. Die Verkehrsführung des Verkehrsversuchs wurde vom 
Handel als „unruhig und störungsanfällig“ beschrieben. Entsprechende Beschwerden der 
Kundschaft sind dem Handel bekannt. Auch wenn stockender Kfz-Verkehr und Fahrzeitverluste 
auf dem Weg in die City skeptisch gesehen werden, wird die Planung unter dem Aspekt eines 
attraktiveren Stadteingangs und einer klareren Verkehrsführung begrüßt.  
 
 
Kosten und Umsetzung 
 
Um möglichst zeitnah den Verkehrsversuch mit den Gelbmarkierungen zu beenden und eine 
der Gesamtplanung entsprechende Verkehrsführung zu ermöglichen, wird in einem ersten 
Bauabschnitt 2019 die Neuaufteilung der Fahrstreifen vorgenommen und der „geschützte 
Radstreifen“ angelegt. Wegen der Gefahr der „Phantommarkierung“ muss dazu zwischen 
Hindenburgstaße und Neckarstraße  die gesamte Fahrbahn oberflächlich gefräst werden, 
damit bei Regen/Gegenlicht u. ä. nicht neben der Neumarkierung auch d ie alte Markierung 
sichtbar wird. Diese großflächigen Fräsarbeiten sind zeitlich so vorzubereiten und 
abzustimmen, dass der Verkehrsfluss während der Arbeiten weitgehend gesichert werden 
kann.  Die Kosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich inkl. Kosten für 
Unvorhergesehenes auf ca. 350 000 EUR.  
 
In einem zweiten Bauabschnitt für das Jahr 2020 werden alle planungsseitig aufwändigeren 
baulichen Maßnahmen umgesetzt. Dies betrifft z. B. die Verbreiterung des baulichen Radwegs 
inkl. Materialaustausch (Asphalt statt Betonpflaster) in dem kurzen Abschnitt hinter dem 
Knoten Hindenburgstraße, sowie bauliche Maßnahmen, die nicht unmittelbar den Radverkehr 
betreffen wie die Erneuerung des Gehwegbereichs in der mittleren Rheinstraße und der 
barrierefreie Ausbau der Ampelanlage an der Grafenstraße. Hier sind vertiefende Planungen zu 
erstellen, aus denen dann auch Kosten für den zweiten Bauabschnitt beziffert werden können. 
Sobald die Kosten des zweiten Bauabschnitts ermittelt sind, wird die Verwaltung mit einer 
weiteren Magistratsvorlage informieren.   
 
 
 
Darmstadt, den 31.01.2019 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernat IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek     André Schellenberg 
Stadträtin      Stadtkämmerer

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2468 Zeichen

Radverkehr mittlere Rheinstraße, 1. Bauabschnitt 
Kostenberechnung 
Nr. 
Menge Einheit EP [€] GP [€] 
1 Verkehrssicherungsmaßnahmen 1 psch. 37.000,00 37.000,00 
Abbruch / Erdbau / Entwässerung 
2 250 m 10,00 2.500,00 
3 2.300 m² 10,00 23.000,00 
4 250 t 50,00 12.500,00 
5 250 m 8,00 2.000,00 
Oberbau - Tragschichten, Deckschichten, Randbefestigungen, etc. 
6 2.300 m² 15,00 34.500,00 
7 2.300 m² 9,00 20.700,00 
8 250 m 35,00 8.750,00 
9 15 m 65,00 975,00 
Ausstattung - Signalanlagen, Schutzrohre, Beschilderung, Markierung, etc. 
10 4 Stck. 120,00 480,00 
11 1 Stck. 1.200,00 1.200,00 
12 8 Stck. 125,00 1.000,00 
13 13 Stck. 85,00 1.105,00 
14 2 Stck. 75,00 150,00 
15 750 m 9,00 6.750,00 
16 650 m 6,00 3.900,00 
17 500 m 10,00 5.000,00 
18 25 m 15,00 375,00 
19 30 Stck. 85,00 2.550,00 
20 30 Stck. 115,00 3.450,00 
21 800 m² 45,00 36.000,00 
22 45 Stck. 150,00 6.750,00 
23 30 Stck. 85,00 2.550,00 
213.185,00 
10% 213.185,00 21.318,50 
5% 213.185,00 10.659,25 
5% 213.185,00 10.659,25 
255.822,00 
1 psch. 5.000,00 5.000,00 
1 psch. 25.000,00 25.000,00 
3% 255.822,00 7.674,66 
293.496,66 
55.764,37 
349.261,03 
350.000,00 
Nicht enthalten sind Kosten für: Durth Roos Consulting GmbH 
- Kosten infolge Baugrund (Kontamination, Tragfähigkeit) Darmstadt, 12.02.2019 
- Leitungsschutz, Leitungsverlegung 
- Kampfmittelsondierung 
Fahrbahnbefestigung aus Asphalt fräsen, Dicke 4 cm 
Zulage Titanoxid-Auftrag 
Entwässerungsrinne aus Betonsteinpflaster beseitigen 
Gussasphaltrinne herstellen 
Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" liefern und aufstellen 
Unvorhergesehenes 
Zwischensumme 
Markierung Längsstriche breit herstellen 
Markierung Haltelinie herstellen 
Markierung Pfeile herstellen 
Kleinleistungen 
Zwischensumme 
Baustelleneinrichtung 
aufgerundet auf volle 1.000 EUR 
Summe (brutto) 
Planungskosten 
Position 
Allgemeines 
Asphaltdeckschicht Fahrbahn, 4 cm dick, herstellen 
Markierung Symbole herstellen 
Vermessung 
Inselkopf Fertigteil liefern und aufstellen 
Sperrpfosten entfernen, Pfostenloch verschließen 
Markierung Längsstriche schmal herstellen 
Asphaltkeil herstellen, Breite 50 cm 
Betonpoller liefern und aufstellen 
Zulage PAK-belasteter Asphalt 
Asphaltschnitt 
Summe (netto) 
19 % Mehrwertsteuer 
Markierung Farbflächen herstellen 
Verkehrszeichen unbeleuchtet liefern und montieren 
Schilderpfosten liefern und aufstellen 
Verkehrszeichen ausbauen, seitlich lagern, wieder aufstellen 
Bestandsmarkierung grau abdecken 
Bauüberwachung

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217 Zeichen

Punkt 14: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0015) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: AfD-Fraktion  
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

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198 Zeichen

Punkt 7: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0015) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: FDP 
Stimmenthaltung: AfD

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1076 Zeichen

Punkt 9: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0015) 
 
Stadtv. Huß (SPD) stellt folgenden Antrag:  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Planung des Magistrats für 
die „Mittlere Rheinstraße“, östlich der Kreuzung 
Rheinstraße/Neckarstraße/Kasinostraße zu.  
2. Die Stadtverordnetenversammlung weist den Planungsabschnitt der 
Kreuzung Rheinstraße/Neckarstraße/Kas inostraße und den weiteren 
westlichen Planungsabschnitt an den Magistrat zurück und fordert ihn auf, 
die Gefahrenpunkte für Fahrradfahrer/innen, die stadteinwärts auf die 
Rheinstraße fahren bzw. rechts in die Neckarstraße abbiegen, zu 
entschärfen. 
 
  Die Punkte 1 und 2 des Antrages werden getrennt abgestimmt.  
 
 Dem Punkt 1 des Antrages wird zugestimmt.  
 
 Gegenstimmen: Die Linke. und FDP  
 Stimmenthaltung: AfD  
 
 Der Punkt 2 des Antrages wird abgelehnt.  
 
 Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. und FDP  
 Stimmenthaltung: AfD  
 
 
 Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
 Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke. und FDP  
,

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6834 Zeichen

135.74135.90m
135.89m135.76135.79m135.77
135.72135.76m
135.70m135.67135.71135.72m
135.82m135.69
135.80m135.69135.69135.79m135.69m135.68135.74m135.72135.73m135.70135.71135.80m135.83m135.74135.77135.85m135.82m135.74 135.93m135.83135.94m135.86135.81135.82m135.87135.90m135.88135.84135.85m135.93136.01m
136.00136.09m
136.14m136.06136.06136.13m136.09m136.09136.09136.14m
136.21136.26136.24136.20136.20136.07136.04
G136.17
G136.16G136.17G136.19W136.20
W136.18W136.16
W136.14
135.93135.93135.82
135.96135.93135.94m
136.15m136.09
G136.20 G136.22
136.18136.20m136.00
135.89135.82135.84135.85135.85135.86135.86
135.69
135.74W135.85135.88135.94135.94135.92G135.98G136.00G136.03G136.07136.02136.10136.19136.19
136.32136.04
136.02 G136.21
G135.78
135.94136.03m136.03m135.95135.96136.06m136.09m136.00136.00136.08m136.06136.01135.96136.04m136.03136.03136.10m136.07136.02 136.16136.12136.11136.15m136.08136.12m136.11m136.05136.04136.08m136.06m136.00136.03m135.96
136.19m136.13
136.17m136.11
136.10m136.01136.02136.04m136.05m136.02136.03136.08m
136.09m136.01135.99136.10m136.09m135.97
136.18
136.04
136.22
136.15136.16136.20136.13136.13136.12136.12136.11136.12136.12136.16136.12136.11136.11135.97G136.08135.95136.00136.05m136.05m135.92135.94136.06m135.92135.98136.07m136.06m135.95136.04m135.91 135.87
135.93
136.00m135.88G136.00136.06136.07136.07136.07136.04136.05136.06136.08136.07136.08136.08136.11136.10136.10136.11136.11
136.00m135.88135.89135.93m135.90135.91m135.90m135.87135.89m135.85135.84135.88m135.81135.92m135.83135.95G135.96136.02135.84135.93m135.92m135.84135.79135.91m
W135.89
135.96
W135.88W135.88135.79135.96W135.96S135.92
W135.82
135.98
135.74135.92135.92S135.90
135.92
W136.22
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Landgraf-Philipps-Anlage
Hindenburgstraße
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FahrschuleMatratzenEinrichtungshausOffice Tower
ehem.Commerzbank
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Z-239Z-1022-10 Z-239
Z-237Lueft-Verschwenkungsinsel Typ 1L 2,00 m, B 1,60 m Erneuerung Gehweg im 2. Bauabschnitt (vsl. 2020)Verbreiterung und Asphaltierung Radwegim 2. Bauabschnitt (vsl. 2020)Gelbmarkierung und geänderte Beschilderung zurücknehmen.Ursprüngliche Verkehrsführung wiederherstellen.
Zeichenerklärung
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3138 Zeichen

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Barrierefreier Umbau Knotenpunktim 2. Bauabschnitt (vsl. 2020)
Frankfurter Hütchen auf Bord
Zeichenerklärung
Gem. Geh-/Radweg (Platten)Gehweg (Platten)Fahrbahn (Asphalt)Radweg (Asphalt)Farbmarkierung RadwegRinneBordabsenkungMarkierung PlanungMarkierung BestandPiktogramm PlanungPiktogramm Bestand
EingangEinfahrt / Ausfahrt
Deckschicht fräsen und erneuern

anlage 6

14111 Zeichen

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.02.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0015 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
74 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-000-0201 Investitionsnummer:  
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165021 
 
Betreff: Radverkehrsführung Mittlere Rheinstraße  
 
Vorlage vom: 31.01.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Planung.  
 
2. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt der Maßnahme belaufen sich auf ca. 350 000 
Euro. Der Magistrat genehmigt die  Finanzierung der Maßnahme aus dem 
Radinvestitionsprogramm 4x4 mit der Kostenstelle 066-000-0201, Sachkonto 6165021, 
Kostenträger 5410-11. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019 s tehen dem 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt ausreichend Mittel zur Verfügung.

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Anlagen: Kostenberechnung_2019-02-12 
Rheinstrasse_Perspektive-01_V1 
Rheinstrasse_Perspektive-02_V1 
Lageplan_1BA_West (wird zu den Sitzungen aufgehängt)  
Lageplan_1BA_Ost (wird zu den Sitzungen aufgehängt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.02.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.01.2019  
 
Mit den im Folgenden beschriebenen Umgestaltungsmaßnahmen in der Rheinstraße soll eine 
verbesserte, sicherere Radwegeführung auf einer der Hauptachsen des Radverkehrs in West-
Ost-Richtung erzielt werden. Damit verbunden soll in einem zweiten Schritt eine Aufwertung 
des Fußgängerbereiches in der mittleren Rheinstraße erfolgen. 
 
 
Ausgangslage vor dem Verkehrsversuch 
 
Neben ihrer Bedeutung für ÖPNV und MIV ist die Rheinstraße auch eine zentrale Verbindung 
für den Radverkehr vom Westen ins Stadtzentrum. Die bisherige Radinfrastruktur entlang der 
mittleren Rheinstraße zwischen Hindenburgstraße und Grafenstraße entsprach nicht den 
Regelwerken und ist der hohen Nutzerzahl von Radfahrenden nicht angemessen. Im Abschnitt 
zwischen Neckarstraße und Grafenstraße bestand eine hohe Konfliktdichte durch die Führung 
des Radverkehrs auf dem Gehweg (Konflikte Fuß/Rad; Geschäfte und Gastronomie; Zufahrten 
und Beschilderung; widerrechtliches Parken auf dem Radweg). Auch die Führung für den Kfz-
Verkehr war unbefriedigend. Die beiden Kfz-Fahrstreifen entsprachen nicht den Regelbreiten, 
so dass  überwiegend versetzt bzw. hintereinander gefahren wurde.  
 
Mit einem Verkehrsversuch 2018 sollte geprüft werden, ob eine regelkonforme Führung des 
Radverkehrs auf der Fahrbahn geschaffen werden kann, indem die beiden zu schmalen KFZ-
Streifen zu einer regelbreiten einstreifigen Fahrspur zusammengeführt werden. Damit  bei der 
Einfädelung des Kfz-Verkehrs von zwei auf einen Geradeaus-Streifen die beiden 
Hauptverkehrsknotenpunkte Rheinstraße/Neckarstraße und Rheinstraße/Hindenburgstraße 
nicht überstaut werden, musste die Umstellung auf die einstreifige Geradeaus-Führung weiter 
stadtauswärts in den Zulauf zum Knoten Rheinstraße/Hindenburgstraße verlegt werden. 
Zudem sollte damit die Ausweichroute über die Hindenburgstraße und die Hügelstraße für den 
Durchgangsverkehr attraktiver werden, um die mittlere Rheinstraße von unnötigem Kfz-Verkehr 
zu entlasten.  
 
Der Verkehrsversuch wurde mit Gelbmarkierung im April 2018 eingerichtet. Mit der Umsetzung 
der hier vorgestellten finalen Planung sollen die gelb markierten Bereiche und provisorische 
Verkehrsführungen dauerhaft umgestaltet werden.    
 
 
Ergebnisse des Verkehrsversuchs  
 
Die Auswirkungen des Verkehrsversuchs wurden 2018 durch ein externes Fachbüro begleitet 
und ausgewertet.  
 
Bestätigt wird ein sehr hoher Radverkehrsanteil (ca. 20%, bis zu 200 Radfahrende/h), der die  
Notwendigkeit einer attraktiveren Radverkehrsführung verdeutlicht. Während es sich 
üblicherweise bei neuen Radwegen um eine Angebotsplanung handelt (erst ein attraktives 
Angebot führt zu einer sichtbaren Nutzung) handelt es sich in der mittleren Rheinstraße 
eindeutig um eine Nachfrageplanung.  
 
Im Verkehrsversuch konnten Radfahrende zwischen der Nutzung auf dem Gehweg und der 
Nutzung der Fahrbahn mittels eines provisorisch gelb markierten Radschutzstreifen wählen.

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Auch wenn vor allem werktags die Nutzung des Radstreifens überwog, nutzen viele weiterhin 
den Gehwegbereich (samstags ca. die Hälfte aller Radfahrenden). Folglich muss eine 
attraktivere Lösung für den Radverkehr auf der Fahrbahn gefunden werden, um den 
Seitenraum als reinen Gehwegbereich gewinnen zu können. Der Radschutzstreifen geriet in 
Kritik, da das Radfahren zwischen parkendem und fließendem Kfz-Verkehr als subjektiv 
unsicher erlebt wurde, zumal überholende Autofahrende den vorgeschriebenen 
Sicherheitsabstand von 1,50 Meter aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite nicht einhalten 
können. 
 
Durch den Verkehrsversuch reduzierte sich der Kfz-Verkehr auf der mittleren Rheinstraße 
(stadteinwärts) um ca. 25%. Diese Verringerung und die eindeutige Führung auf einer breiteren 
Spur haben zu einer allgemeinen Entspannung und ruhigeren Kfz-Verkehrsabwicklung in der 
mittleren Rheinstraße geführt. Die erwarteten Verlagerungseffekte (Alternativstrecke über 
Hindenburgstraße und Hügelstraße) sind zwar eingetreten, aber nicht um das Maß der 
reduzierten Verkehrsströme. Die Ausweichstrecke wird somit etwas weniger angenommen als 
erwartet.  
 
Im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße entstehen längere Rückstaus auf dem mittleren 
Geradeausstreifen bei gleichzeitig gering belegtem Rechtsabbiegerstreifen. Der verzögerte 
Verkehrsabfluss zwischen Hindenburgstraße und Berliner Allee kann in der werktäglichen 
Nachmittagsspitze zu einem Fahrzeitverlust von bis zu fünf Minuten führen. In Einzelfällen 
kommt es auch zu einer punktuellen Überstauung der Fußgängerampel zur Haltestelle 
„Berliner Allee“.  Eine Überstauung der Hauptknotenpunkte konnte jedoch nicht festgestellt 
werden, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und auch Befürchtungen um einen  
„Verkehrskollaps“  nicht eingetreten sind.  
 
In der Gesamtbetrachtung überwiegen die positiven Aspekte und Potenziale, die sich in der 
mittleren Rheinstraße für alle Verkehrsarten (Kfz/Rad/Fuß) ergeben, gegenüber den 
Komfortverlusten für den Kfz-Verkehr im Zulauf zum Knoten Hindenburgstraße.  
 
 
Planung, Abschnitt Berliner Allee bis Hindenburgstraße 
 
Im Verkehrsversuch ist die einstreifige Geradeausführung bereits im Zulauf zur 
Hindenburgstraße eingerichtet, da hier ausreichend Rückstauraum zur Verfügung steht. Der 
rechte Fahrstreifen ist ausschließlich den Rechtsabbiegern vorbehalten. Dies führt zu längeren 
Rückstaus auf dem Geradeausstreifen bei gleichzeitig nur gering genutztem rechten 
Fahrstreifen. Autofahrende widersetzen sich regelmäßig dieser Regelung und fahren auf dem 
Rechtsabbieger „am Stau vorbei“, um sich verkehrswidrig hinter der Kreuzung wieder auf die 
Geradeausspur einzuordnen.  
 
Der rechte Fahrstreifen wird daher künftig wieder sowohl für den Geradeausverkehr als auch 
für den Rechtsabbieger nutzbar sein. Dadurch entsteht eine  bessere Auslastung beider 
Fahrstreifen. Dies führt zwar nicht zwangsläufig zu einer Fahrtzeitverringerung, jedoch zu 
einem subjektiv geringerem „Stehe im Stau“- Gefühl. Durch die Verminderung der 
Rückstaulänge auf dem mittleren Geradeausstreifen wird es voraussichtlich keine Überstauung 
der Fußgängerampel zur Haltestelle geben.  
 
Zu beobachten bleibt allerdings, ob die künftige Einspeisung des Geradeausverkehrs über zwei 
Fahrstreifen (Geradeaus und Kombi Rechtsabbieger/Geradeaus) zu Rückstaus in den

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Kreuzungsbereich Rheinstraße/Hindenburgstraße führt. Sollte dies gehäuft auftreten, müssten 
entsprechende Korrektur-Maßnahmen ergriffen werden.  
Planung, Abschnitt Hindenburgstraße bis Neckarstraße 
 
Der Radverkehr wird anfangs im Seitenraum geführt und dann wie bisher auf die Fahrbahn 
geführt. Über eine sogenannte „Fahrradweiche“ können sich Radfahrende künftig  auf dem 
Rechtsabbieger einordnen.  Die im Verkehrsversuch markierte Sperrfläche vor dem Knoten 
Neckarstraße wird aufgelöst und die gewonnene Fläche den verbleibenden Fahrstreifen 
zugeteilt. Insbesondere der Radstreifen wird dadurch deutlich breiter und wächst von 1,50 
Meter auf  2,10 Meter Breite. Auch der Rechtsabbieger-Streifen wird breiter, so dass dem 
Gefühl von Radfahrenden, „eingekesselt“ zu sein, entgegengewirkt wird. 
 
Planerisch wurde auch eine Variante für eine „geschützte Radführung“ rechts vom Kfz-Verkehr 
erarbeitet, die aber Nachteile in der sicheren Führung über den Knoten Neckarstraße mit sich 
bringen würde und nur mit erheblichen Planungs- und Umbaukosten des Knoten 
Rheinstraße/Neckarstraße zu erreichen wäre.  
 
 
Planung, Abschnitt Neckarstraße bis Grafenstraße 
 
In diesem Abschnitt wird ein 2,30 Meter breiter „geschützter Radstreifen“ angelegt. Der 
„geschützte Radstreifen“ entsteht ohne bauliche Eingriffe entlang der Fahrbahn auf der Fläche 
der bisherigen „Ladezone“ und wird durch eine Sperrfläche mit Pollern von der restlichen 
Fahrbahn separiert und geschützt.  
 
Der Gehweg-Bereich steht dabei künftig in seiner ganzen Breite dem Fußverkehr zum Flanieren 
zur Verfügung. Es entstehen dadurch Potenziale für Außengastronomie, evtl. sogar auch für 
eine  vielfach gewünschte Begrünung (Pflanzkübel o. ä.). Insgesamt verändert sich die 
Rheinstraße durch die klarere Aufteilung der Verkehrsflächen mehr in Richtung „Boulevard“ 
und gewinnt an Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Davon könnten auch Impulse für die 
Entwicklung der Handels- und Gastronomieflächen ausgehen.   
 
Ca. 150 Meter vor der Grafenstraße verschwenkt die Radführung  in den Seitenraum. Davor 
entsteht am Fahrbahnrand eine ca. 30 Meter lange Kfz-Ladezone zur Andienung der Geschäfte. 
Dies wird als ausreichend betrachtet, da entlang des Straßenabschnitts auch zahlreiche 
Zufahrten in Innenhöfe bestehen, die für die Andienung genutzt werden können. Zudem wird 
geprüft, ob in der Saalbaustraße eine weitere Ladezone eingerichtet werden kann. 
 
 
Beteiligung  
 
Die Planungen wurden intensiv mit den Radverbänden besprochen. Der „geschützte 
Radstreifen“ entspricht dem neuen Qualitätsanspruch, den die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für die Förderung des Radverkehrs anstrebt. Mit dem „geschützten Radstreifen“ greift die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Anregung der Verbände und des Radentscheids auf.  
„Geschützte Radstreifen“ sind eine innovative Möglichkeit, den Radverkehr vor allem sicher 
und komfortabel entlang von viel befahrenen Straßen zu führen. Erste Pilotprojekte entstehen 
gerade vor allem in Berlin, für Hessen hätte die Umsetzung der Planung einen gewissen 
Modellcharakter.

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In der mittleren Rheinstraße gibt es neben den lokalen Einzelhandelsflächen eine Vielzahl von 
Geschäftsstellen, Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen mit entsprechendem 
Kundenverkehr. Um ein Stimmungsbild zur geplanten Umgestaltung der Rheinstraße zu 
erhalten, wurden einige Anlieger/Geschäftsinhaber von der Verwaltung aufgesucht und über die 
Planung informiert. Auch wenn die Verkleinerung der Ladezone, die oftmals zum 
Kurzzeitparken missbraucht wird, zum Teil Skepsis auslöst, wird die Umgestaltung als 
Potenzial für eine Stärkung der Aufenthaltsqualität und Steigerung der gestalterischen 
Attraktivität der mittleren Rheinstraße gesehen.  
 
Ein ähnliches Stimmungsbild zeigte sich bei der Präsentation der Planung bei der 
Vorstandssitzung des City-Marketings. Die Verkehrsführung des Verkehrsversuchs wurde vom 
Handel als „unruhig und störungsanfällig“ beschrieben. Entsprechende Beschwerden der 
Kundschaft sind dem Handel bekannt. Auch wenn stockender Kfz-Verkehr und Fahrzeitverluste 
auf dem Weg in die City skeptisch gesehen werden, wird die Planung unter dem Aspekt eines 
attraktiveren Stadteingangs und einer klareren Verkehrsführung begrüßt.  
 
 
Kosten und Umsetzung 
 
Um möglichst zeitnah den Verkehrsversuch mit den Gelbmarkierungen zu beenden und eine 
der Gesamtplanung entsprechende Verkehrsführung zu ermöglichen, wird in einem ersten 
Bauabschnitt 2019 die Neuaufteilung der Fahrstreifen vorgenommen und der „geschützte 
Radstreifen“ angelegt. Wegen der Gefahr der „Phantommarkierung“ muss dazu zwischen 
Hindenburgstaße und Neckarstraße  die gesamte Fahrbahn oberflächlich gefräst werden, damit 
bei Regen/Gegenlicht u. ä. nicht neben der Neumarkierung auch die alte Markierung sichtbar 
wird. Diese großflächigen Fräsarbeiten sind zeitlich so vorzubereiten und abzustimmen, dass 
der Verkehrsfluss während der Arbeiten weitgehend gesichert werden kann.  Die Kosten für die 
gesamte Maßnahme belaufen sich inkl. Kosten für Unvorhergesehenes auf ca. 350 000 EUR.  
 
In einem zweiten Bauabschnitt für das Jahr 2020 werden alle planungsseitig aufwändigeren 
baulichen Maßnahmen umgesetzt. Dies betrifft z. B. die Verbreiterung des baulichen Radwegs 
inkl. Materialaustausch (Asphalt statt Betonpflaster) in dem kurzen Abschnitt hinter dem 
Knoten Hindenburgstraße, sowie bauliche Maßnahmen, die nicht unmittelbar den Radverkehr 
betreffen wie die Erneuerung des Gehwegbereichs in der mittleren Rheinstraße und der 
barrierefreie Ausbau der Ampelanlage an der Grafenstraße. Hier sind vertiefende Planungen zu 
erstellen, aus denen dann auch Kosten für den zweiten Bauabschnitt beziffert werden können. 
Sobald die Kosten des zweiten Bauabschnitts ermittelt sind, wird die Verwaltung mit einer 
weiteren Magistratsvorlage informieren.   
 
 
 
Darmstadt, den 31.01.2019 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernat IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek     André Schellenberg 
Stadträtin      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 74
TOP 14
TOP 9
TOP 7

Orte (8)

  • Rheinstraße
  • Neckarstraße 1
  • Hügelstraße
  • Berliner Allee
  • Grafenstraße
  • Saalbaustraße
  • Landgraf-Philipps-Anlage
  • Kasinostraße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0015
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.01.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00