V/0180/2017/1
Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp
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V-0180-2017-1-Anlage-1-Abwaegung-neu
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0180/2017/1 Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Während den Bürgerinformationsveranstaltungen: - zu den Zielen und Rahmenbedingungen für die Wohnquartiersentwicklung am 22.02.2011, -zur Vorstellung des Wettbewerbsentwurfes am 19.06.2012, -zur Vorstellung der aktuellen Planung / gemeinsam mit dem Investor am 28.04.2016 wurden folgende Anregungen vorgetragen: 1. Es bestehen Bedenken gegen die geplante Bebauungsdichte von 45 Wohneinheiten / ha. Der Wettbewerbsentwurf halte die Dichtevorgaben nicht ein. Außerdem seien die 4 – 5 Geschosse zu viel für Mecklenbeck. Es wird angeregt maximal 3 Geschosse vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Der vom Preisgericht empfohlene Wettbewerbsentwurf, der Grundlage des Bebauungsplan- verfahrens ist, ordnet den Geschossbau insgesamt entlang der Südseite und dem Wald an. Die Einfamilienhausbebauung wird zwischen Geschossbebauung und Bestand am Schwar- zen Kamp vorgesehen. Durch diese Zonierung wird keine gleichmäßige Verteilung der B e- bauungsdichte, sondern ein Nebeneinander niedrigerer und höherer Dichte geschaffen. D a- mit einhergehend kommt es auch zu einem Nebeneinander von höheren und niedrigeren Geschosszahlen. Die 4-5 geschossige Bebauung wird einheitlich entlang der hohen Waldku- lisse vorgesehen. Da sie nicht direkt an den Bebauungsbestand anschließt kommt es, aus städtebaulicher Sicht, zu keinen unverträglichen Massstabsprüngen. Beschlussvorschlag Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1) 2. Anstelle des lärmabschirmenden Wohnriegels entlang dem Wald wird die Errichtung eines Lärmschutzwalles angeregt. Stellungnahme der Verwaltung Da das Plangebiet mitten im Stadtteil Mecklenbeck liegt, sollte auf entsprechende Lärm- schutzwälle oder –wände verzichtetet werden, da sie sich in der Regel als gestalterische Fremdkörper darstellen. Mit der prämierten Entwurfslösung wird die Bebauung so angeor d- net, dass der größte Teil vom Verkehrslärm auf der Weseler Straße abgeschirmt werden kann. Die Entscheidung das zulässige Tempo auf der Weseler Straße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren hat zu deutlich geringeren Lärmbel astungen geführt und ermöglicht auf eine durchgehend geschlossene Bebauung entlang dem Wald zu verzichten. Beschlussvorschlag Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.2) 3. Statt überschaubarer Hausgruppen werde ein 70er Jahre Entwurf für die Planung z u- grunde gelegt. Die Verwaltung sollte die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich einer bes- seren Lösung überprüfen. Stellungnahme der Verwaltung Seite 1 von 4 Bebauungsplan Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Zur baukulturellen Praxis in Münster gehört die Klärung wichtiger städtebaulicher und archi- tektonischer Gestaltungsaufgaben im Rahmen von Konkurrenzverfahren wie Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen. Es geht darum eine übergeordnete und überzeugende Idee / Konzept für die Aufgabenstellung zu finden. Dies geschieht durch Preisgerichte an denen sowohl externe Fachleute als auch Vertreter der Stadt mitwirken. Das schließt aus, dass man Einzelaspekte aus verschiedenen Entwürfen zu einem neuen Konzept zusammenführt. Beschlussvorschlag Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.3) 4. Die Lage der Wohnungslosenunterkunft am Ende des Schwarzen Kamp sei ungüns- tig. Es wird angeregt die Wohnungslosen künftig dezentral verteilt im neuen Wohn- quartier unterzubringen. Stellungnahme der Verwaltung Zwischenzeitlich ist der Neubau der Wohnungslosenunterkunft an gleicher Stelle erfolgt. Die baulichen Zustände und die sich verzögernde Wohngebietsentwicklung machten diese Ent- scheidung erforderlich. Beschlussvorschlag Ein Beschluss erübrigt sich 5. Die Überplanung des bestehenden Spielplatzes am Schwarzen Kamp, der mit neuen Spielgeräten ausgestattet sei, wird kritisiert. Der Spielplatz diene als Spielmöglichkeit für die von der Stadt unterstützte Elterni nitiative „Koten Kotten e.V.“. Künftig müssten deutlich längere Wege zu dem geplanten neuen Spielplatz in der grünen Mitte z u- rückgelegt werden. Stellungnahme der Verwaltung In der grünen Mitte ist ein großzügiges Spielangebot für das gesamte neue Wohnquart ier vorgesehen. Wenn die neuen Spielmöglichkeiten hergestellt sind könnte man unter Verso r- gungsgesichtspunkten auf den weiteren Betrieb des vorhandenen Spielplatzes verzichten. Als Folgenutzung käme dann nur eine Wohnnutzung in Betracht. Das vorhandene Spi el- platzangebot bleibt auf jeden Fall so lange gewährleistet bis der neue Spielplatz hergerichtet und nutzbar ist. Die Stadt als Grundstückseigentümerin entscheidet im Benehmen mit den politischen Gremien über das weitere Verfahren. Beschlussvorschlag Ein Beschluss erübrigt sich Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurden folgende Stel- lungnahmen abgegeben: 6. 30 Anlieger am Schwarzen Kamp wenden sich gegen den geplanten Ausbau des Schwarzen Kamps im Zuge der Entwicklung des neuen Wohnquartiers, da er für die Anlieger weder notwendig noch vorteilhaft sei. Vor diesem Hintergrund lehnen sie auch eine Beteiligung an den Straßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunal- abgabengesetzen (KAG, NW) ab. Die Ausbaukosten sollten der Investor und die neuen Eigentümer übernehmen, da diese allein von dem Straßenausbau profitieren würden. Seite 2 von 4 Bebauungsplan Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp Stellungnahme der Verwaltung Mit der Wohngebietsplanung wird das historische Nebeneinander von gewerblicher Nutzung (Autohaus, Wäscherei) und Sportanlage einerseits und den Bestandswohngebieten anderer- seits aufgehoben. Es wird ein einheitlicher Wohnsiedlungszusammenhang bis zur Weseler Straße hergestellt. Der Schwarze Kamp ist bisher an der Schnittstelle dieser unterschiedli- chen Nutzungen und hat den Charakter einer Erschließungsstraße. Der geplante Ausbau ist erforderlich, da mit dem neuen Wohnquartier der Schwarze Kamp zur Wohnsammelstraße für die Anliegerverkehre aus dem Bestand und den neuen Quartie- ren wird. Der vorhandene Ausbauquerschnitt des Schwarzen Kamp ist für seine künftige Verkehrs- funktion nicht ausreichend. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 6,0 m. Auf ihr wird einseitig ge- parkt sodass sie nur eingeschränkt befahrbar ist. Die beidseitigen Gehwege haben eine Brei- te von jeweils nur 1,0 m bis 1,50 m. Ausgehend von einer Tempo 30 Zone sieht die Ausbauplanung nach städtischen Standards daher einen Querschnitt von 11,50 m vor (Fahrbahn 5,50 m, einseitiger Parkstreifen 2,0 m beidseitige Gehwege jeweils 2,0 m). Der u.a. für die Verkehrssicherheit erforderliche Ausbau zieht eine Beteiligung an den Stra- ßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG, NW) mit sich. Beschlussvorschlag Der Anregung, den Schwarzen Kamp nicht nach städtischem Standard herzurichten, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.4) 7. Da die geplante Erschließung des Wohnquartiers zu verkehrlichen Mehrbelastungen auf dem Meckmannweg führen wird regt ein Eigentümer eines Grundstücks am Schwarzer Kamp eine direkte Anbindung des Wohngebietes an die Weseler Straße mit eigener Abbiegespur an. Obwohl der Meckmannweg als Anliegerstraße und Tempo 30 Zone deklariert sei, sei die Verkehrsbelastung aktuell schon hoch. Es komme zu langen Staus auf Höhe der Kita Maria Aparecida, die Tempo Beschrän- kung werde nicht eingehalten und der Meckmannweg werde als Durchgangsstraße genutzt. Das neue Wohngebiet werde über die Planstraße A und den Schwarzen Kamp zusätzlich an den Meckmannweg angebunden was zu weiteren Verkehrsbelas- tungen führe. Stellungnahme der Verwaltung Durch die Realisierung des Neuen Wohnquartiers ergibt sich eine maximale Verkehrszu- nahme von ca. 30 Kfz/h für alle Fahrtrichtungen in der Spitzenstunde zwischen 16:00 und 17:00 Uhr. Dies liegt unter der täglichen Schwankungsbreite der Verkehrsbelastungen von +10/-10 Prozent und ist somit kaum wahrnehmbar. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Weseler Straße/Meckmannweg/Heroldstraße ist aufgrund dieser geringen Verkehrszuwächse gesichert. Durch die Auswirkungen des neuen Autobahnanschlusses in Hiltrup , der Verlegung der Heroldstraße (Baubeginn 2018) sowie Seite 3 von 4 Bebauungsplan Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp aufgrund des Baus eines zusätzlichen Rechtsabbiegers aus dem Meckmannweg wird sich die Verkehrssituation für diesen Knotenpunkt mittel- bis langfristig deutlich verbessern. Eine weitere direkte Anbindung des Baugebietes Schwarzer Kamp an die Weseler Straße ist verkehrsplanerisch daher nicht notwendig. Beschlussvorschlag Der Anregung, das neue Wohnquartier direkt an die Weseler Straße anzubinden, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.5) 8. Deutsche Telekom Technik GmbH regt an, dem/den Eigentümer/n von privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, aufzuerlegen und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind sowohl öffentliche als auch private Ver- kehrsflächen ausgewiesen. Die privaten Verkehrsflächen sind im Bebauungsplan mit Geh- rechten (G), Fahrrechten (F), Leitungsrechten (L) belastet. Begünstigte dieser Rechte sind die Anlieger (A), Erschließungsträger/Versorger (E). Somit sind sämtliche Belange der Ver- sorger ausreichend berücksichtigt – auch die Versorgung mit Telekom- munikationsinfrastruktur – und zwar für jedweden Anbieter und Versorger und nicht nur zu- gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn. Weitergehende Regelungen (Eintra- gung von Rechten in das Grundbuch) können aus planungsrechtlicher Sicht im Bebauungs- plan nicht geregelt werden. Sie werden im Städtebaulichen Vertrag ergänzend geregelt. Beschlussvorschlag: Der Anregung, ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.6) 9. MünsterNetz regt an, die vorhandene Trafostation auf Höhe Schwarzer Kamp Nr. 59, (Flurstück 503, Flur 226, Gmkg Münster), mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung ausweisen, da diese Station für Versorgung des Plangebiets nötig ist. Stellungnahme der Verwaltung: In den Städtebaulichen Vertrag wird der notwendige Betrieb einer Trafostation in diesem Be- reich mit aufgenommen und es wird der Grundstücksbesitzer dadurch verpflichtet, den Be- trieb einer Trafostation dort zu gewährleisten. Dadurch wird die Nutzung der Trafostation si- chergestellt. MünsterNetz ist nach Rücksprache mit dieser Form einverstanden. Beschlussvorschlag Der Anregung, die vorhandene Trafostation mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung in der Planzeichnung auszuweisen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.7) Seite 4 von 4
Beschlussvorlage
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V/0180/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp nicht gefolgt: 1.1 Den Bedenken gegen die geplante Bebauungsdichte und der Anregung, die Anzahl der Vollgeschosse zu reduzieren (Anlage 1, Punkt 1). 1.2 Der Anregung, anstelle der lärmabschirmenden Bebauung einen Lärmschutzwall zu errichten (Anlage 1, Punkt 2). 1.3 Der Anregung, die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich einer besseren Lösung zu überprüfen (Anlage 1, Punkt 3). 1.4 Der Anregung, die Straße Schwarzer Kamp nicht nach städtischen Standards herzustellen (Anlage 1, Punkt 6). 1.5 Der Anregung, das neue Wohnqu artier direkt an die Weseler Straße anzubinden (Anlage 1, Punkt 7). 1.6 Der Anregung, ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen (Anlage 1, Punkt 8). 1.7 Der Anregung, die Trafostation (Schwarzer Kamp 59) im Bebauungsplan auszuweisen (Anlage 1, Punkt 9). Vorlagen-Nr.: V/0180/2017/1 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Kurz@stadt-muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 17.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0180/2017/1 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp wird aufgrund der §§ 2 und 10 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen. Der letzte Satz der Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5 der Anlage 1 wird wie folgt geändert: Die Stadt als Grundstückseigentümerin entscheidet im Benehmen mit den politischen Gremien über das weitere Verfahren. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: In Beschlussvorschlag 2 der Hauptvorlage wird als Gesetzesbezug für den Satzungsbeschluss irrtümlicherweise auch § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angeführt. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um ein Vollverfahren, bei dem § 13a BauGB nicht zur Anwendung kommt (siehe auch Anlage 2 zur Hauptvorlage, Punkt 3: Planverfahren), so dass dieser Gesetzesbezug zu streichen ist. Die Bezirksvertretung Münster -West hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 den Beschlussvorschlag 2 um die obenstehenden letzten beiden Absätze erweitert. Dieser geänderte Beschlussvorschlag wurde vom Haupt - und F inanzausschuss (HFA) in seiner Sitzung am 22.03.2017 übernommen. Herr Denstorff führte in der Sitzung des HFA hierzu aus, dass die Änderung der Bezirksvertretung Münster-West von der Verwaltung so übernommen werde. Daher wird der geänderte Beschlussvorschlag in der vorliegenden Ergänzungsvorlage zur Beschlussfassung für den Rat übernommen. Die entsprechend geänderte Anlage 1 mit den Abwägungen der Stellungnahmen ist dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. Die vorgenannten Änderungen und Ergänzungen des Beschl ussvorschlags 2 sind in dieser Vorlage fett dargestellt. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Stellungnahmen (geändert)
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Weseler Straße
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp 59
- Heroldstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0180/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37