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V/0180/2017/1

Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp

Vorlagen 16.05.2017

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V-0180-2017-1-Anlage-1-Abwaegung-neu

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Beschlussvorlage

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V-0180-2017-1-Anlage-1-Abwaegung-neu

10997 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0180/2017/1 
Stellungnahmen  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck -  
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
 
Während den Bürgerinformationsveranstaltungen: 
- zu den Zielen und Rahmenbedingungen für die Wohnquartiersentwicklung am 22.02.2011, 
-zur Vorstellung des Wettbewerbsentwurfes am 19.06.2012, 
-zur Vorstellung der aktuellen Planung / gemeinsam mit dem Investor am 28.04.2016 
wurden folgende Anregungen vorgetragen: 
 
1. Es bestehen Bedenken gegen die geplante Bebauungsdichte von 45 Wohneinheiten / 
ha. Der Wettbewerbsentwurf halte die Dichtevorgaben nicht ein. Außerdem seien die 
4 – 5 Geschosse zu viel für Mecklenbeck. Es wird angeregt maximal 3 Geschosse 
vorzusehen. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Der vom Preisgericht empfohlene Wettbewerbsentwurf, der Grundlage des Bebauungsplan-
verfahrens ist, ordnet den Geschossbau insgesamt entlang der Südseite und dem Wald an. 
Die Einfamilienhausbebauung wird zwischen Geschossbebauung und Bestand am Schwar-
zen Kamp vorgesehen. Durch diese Zonierung wird keine gleichmäßige Verteilung der B e-
bauungsdichte, sondern ein Nebeneinander niedrigerer und höherer Dichte geschaffen. D a-
mit einhergehend kommt es auch zu einem Nebeneinander von höheren und niedrigeren 
Geschosszahlen. Die 4-5 geschossige Bebauung wird einheitlich entlang der hohen Waldku-
lisse vorgesehen. Da sie nicht direkt an den Bebauungsbestand anschließt kommt es, aus 
städtebaulicher Sicht, zu keinen unverträglichen Massstabsprüngen. 
Beschlussvorschlag 
Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1) 
 
2. Anstelle des lärmabschirmenden Wohnriegels entlang dem Wald wird die Errichtung 
eines Lärmschutzwalles angeregt.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Da das Plangebiet mitten im Stadtteil Mecklenbeck liegt, sollte auf entsprechende Lärm-
schutzwälle oder  –wände verzichtetet  werden, da sie sich in der Regel als gestalterische 
Fremdkörper darstellen. Mit der prämierten Entwurfslösung wird die Bebauung so angeor d-
net, dass der größte Teil vom Verkehrslärm auf der Weseler Straße abgeschirmt werden 
kann. Die Entscheidung das zulässige Tempo auf der Weseler Straße von 70 km/h auf 50 
km/h zu reduzieren hat zu deutlich geringeren Lärmbel astungen geführt und ermöglicht  auf 
eine durchgehend geschlossene Bebauung entlang dem Wald zu verzichten. 
Beschlussvorschlag 
Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.2) 
 
3. Statt überschaubarer Hausgruppen werde ein 70er Jahre Entwurf für die Planung z u-
grunde gelegt. Die Verwaltung sollte die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich einer bes-
seren Lösung überprüfen. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Seite 1 von 4

Bebauungsplan Nr. 536:  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp  
Zur baukulturellen Praxis in Münster gehört die Klärung wichtiger städtebaulicher und archi-
tektonischer Gestaltungsaufgaben im Rahmen von Konkurrenzverfahren  wie Wettbewerbe 
und Mehrfachbeauftragungen. Es geht darum eine übergeordnete und überzeugende Idee / 
Konzept für die Aufgabenstellung zu finden. Dies geschieht durch Preisgerichte an denen 
sowohl externe Fachleute als auch Vertreter der Stadt mitwirken. Das schließt aus, dass 
man Einzelaspekte aus verschiedenen Entwürfen zu einem neuen Konzept zusammenführt. 
Beschlussvorschlag 
Der Anregung wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.3) 
 
4. Die Lage der Wohnungslosenunterkunft am Ende des Schwarzen Kamp sei ungüns-
tig. Es wird angeregt die Wohnungslosen künftig dezentral verteilt im neuen Wohn-
quartier unterzubringen. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zwischenzeitlich ist der Neubau der Wohnungslosenunterkunft an gleicher Stelle erfolgt. Die 
baulichen Zustände und die sich verzögernde Wohngebietsentwicklung machten diese Ent-
scheidung erforderlich. 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich 
 
5. Die Überplanung des bestehenden Spielplatzes am Schwarzen Kamp, der mit neuen 
Spielgeräten ausgestattet sei, wird kritisiert. Der Spielplatz diene als Spielmöglichkeit 
für die von der Stadt unterstützte Elterni nitiative „Koten Kotten e.V.“. Künftig müssten 
deutlich längere Wege zu dem geplanten neuen Spielplatz in der grünen Mitte z u-
rückgelegt werden. 
Stellungnahme der Verwaltung 
In der grünen Mitte ist ein großzügiges Spielangebot für das gesamte neue Wohnquart ier 
vorgesehen. Wenn die neuen Spielmöglichkeiten hergestellt sind könnte man unter Verso r-
gungsgesichtspunkten auf den weiteren Betrieb des vorhandenen Spielplatzes verzichten. 
Als Folgenutzung käme dann nur eine Wohnnutzung in Betracht. Das vorhandene Spi el-
platzangebot bleibt auf jeden Fall so lange gewährleistet bis der neue Spielplatz hergerichtet 
und nutzbar ist. Die Stadt als Grundstückseigentümerin entscheidet im Benehmen mit den 
politischen Gremien über das weitere Verfahren. 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich  
 
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurden folgende Stel-
lungnahmen abgegeben: 
 
6. 30 Anlieger am Schwarzen Kamp wenden sich gegen den geplanten Ausbau des 
Schwarzen Kamps im Zuge der Entwicklung des neuen Wohnquartiers, da er für die 
Anlieger weder notwendig noch vorteilhaft sei. Vor diesem Hintergrund lehnen sie 
auch eine Beteiligung an den Straßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunal-
abgabengesetzen (KAG, NW) ab. Die Ausbaukosten sollten der Investor und die 
neuen Eigentümer übernehmen, da diese allein von dem Straßenausbau profitieren 
würden. 
 
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Bebauungsplan Nr. 536:  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp  
Stellungnahme der Verwaltung 
Mit der Wohngebietsplanung wird das historische Nebeneinander von gewerblicher Nutzung 
(Autohaus, Wäscherei) und Sportanlage einerseits und den Bestandswohngebieten anderer-
seits aufgehoben. Es wird ein einheitlicher Wohnsiedlungszusammenhang bis zur Weseler 
Straße hergestellt. Der Schwarze Kamp ist bisher an der Schnittstelle dieser unterschiedli-
chen Nutzungen und hat den Charakter einer Erschließungsstraße.  
Der geplante Ausbau ist erforderlich, da mit dem neuen Wohnquartier der Schwarze Kamp 
zur Wohnsammelstraße für die Anliegerverkehre aus dem Bestand und den neuen Quartie-
ren wird.  
Der vorhandene Ausbauquerschnitt des Schwarzen Kamp ist für seine künftige Verkehrs-
funktion nicht ausreichend. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 6,0 m. Auf ihr wird einseitig ge-
parkt sodass sie nur eingeschränkt befahrbar ist. Die beidseitigen Gehwege haben eine Brei-
te von jeweils nur 1,0 m bis 1,50 m.  
Ausgehend von einer Tempo 30 Zone sieht die Ausbauplanung nach städtischen Standards 
daher einen Querschnitt  von 11,50 m vor (Fahrbahn  5,50 m, einseitiger Parkstreifen  2,0 m 
beidseitige Gehwege jeweils 2,0 m). 
Der u.a. für die Verkehrssicherheit erforderliche Ausbau zieht eine Beteiligung an den Stra-
ßenbaukosten auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG, NW) mit sich. 
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, den Schwarzen Kamp nicht nach städtischem Standard herzurichten, wird 
nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.4) 
 
7. Da die geplante Erschließung des Wohnquartiers zu verkehrlichen Mehrbelastungen 
auf dem Meckmannweg führen wird regt ein Eigentümer eines Grundstücks am 
Schwarzer Kamp eine direkte Anbindung des Wohngebietes an die Weseler Straße 
mit eigener Abbiegespur an. Obwohl der Meckmannweg als Anliegerstraße und 
Tempo 30 Zone deklariert sei, sei die Verkehrsbelastung aktuell schon hoch. Es 
komme zu langen Staus auf Höhe der Kita Maria Aparecida, die Tempo Beschrän-
kung werde nicht eingehalten und der Meckmannweg werde als Durchgangsstraße 
genutzt. Das neue Wohngebiet werde über die Planstraße A und den Schwarzen 
Kamp zusätzlich an den Meckmannweg angebunden was zu weiteren Verkehrsbelas-
tungen führe. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Durch die Realisierung des Neuen Wohnquartiers ergibt sich eine maximale Verkehrszu-
nahme von ca. 30 Kfz/h für alle Fahrtrichtungen in der Spitzenstunde zwischen 16:00 und 
17:00 Uhr. Dies liegt unter der täglichen Schwankungsbreite der Verkehrsbelastungen von 
+10/-10 Prozent und ist somit kaum wahrnehmbar.   
 
Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Weseler Straße/Meckmannweg/Heroldstraße ist 
aufgrund dieser geringen Verkehrszuwächse gesichert. Durch die Auswirkungen des neuen 
Autobahnanschlusses in Hiltrup , der Verlegung der Heroldstraße (Baubeginn 2018) sowie 
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Bebauungsplan Nr. 536:  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp  
aufgrund des Baus eines zusätzlichen Rechtsabbiegers aus dem Meckmannweg wird sich 
die Verkehrssituation für diesen Knotenpunkt mittel- bis langfristig deutlich verbessern.  
Eine weitere direkte Anbindung des Baugebietes Schwarzer Kamp an die Weseler Straße ist 
verkehrsplanerisch daher nicht notwendig.   
Beschlussvorschlag 
 
Der Anregung, das neue Wohnquartier direkt an die Weseler Straße anzubinden, wird nicht 
gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.5) 
 
8. Deutsche Telekom Technik GmbH regt an, dem/den Eigentümer/n von privaten 
Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz 
Bonn, aufzuerlegen und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 
eintragen zu lassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind sowohl öffentliche als auch private Ver-
kehrsflächen ausgewiesen. Die privaten Verkehrsflächen sind im Bebauungsplan mit Geh-
rechten (G), Fahrrechten (F), Leitungsrechten (L) belastet. Begünstigte dieser Rechte sind 
die Anlieger (A), Erschließungsträger/Versorger (E). Somit sind sämtliche Belange der Ver-
sorger ausreichend berücksichtigt – auch die Versorgung mit Telekom-
munikationsinfrastruktur – und zwar für jedweden Anbieter und Versorger und nicht nur zu-
gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn. Weitergehende Regelungen (Eintra-
gung von Rechten in das Grundbuch) können aus planungsrechtlicher Sicht im Bebauungs-
plan nicht geregelt werden. Sie werden im Städtebaulichen Vertrag ergänzend geregelt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen, wird nicht gefolgt. 
(Beschlussvorschlag 1.6) 
9. MünsterNetz regt an, die vorhandene Trafostation auf Höhe Schwarzer Kamp Nr. 59, 
(Flurstück 503, Flur 226, Gmkg Münster), mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung 
ausweisen, da diese Station für Versorgung des Plangebiets nötig ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In den Städtebaulichen Vertrag wird der notwendige Betrieb einer Trafostation in diesem Be-
reich mit aufgenommen und es wird der Grundstücksbesitzer dadurch verpflichtet, den Be-
trieb einer Trafostation dort zu gewährleisten. Dadurch wird die Nutzung der Trafostation si-
chergestellt. MünsterNetz ist nach Rücksprache mit dieser Form einverstanden.  
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Anregung, die vorhandene Trafostation mit dem Symbol der Elektrizitätsversorgung in 
der Planzeichnung auszuweisen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.7)    
   
 
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Beschlussvorlage

3643 Zeichen

V/0180/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck – 
Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp nicht gefolgt:  
 
1.1 Den Bedenken gegen die geplante Bebauungsdichte und der Anregung, die Anzahl der 
Vollgeschosse zu reduzieren (Anlage 1, Punkt 1).  
 
1.2 Der Anregung, anstelle der lärmabschirmenden Bebauung einen Lärmschutzwall zu 
errichten (Anlage 1, Punkt 2).  
 
1.3 Der Anregung, die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich einer besseren Lösung zu 
überprüfen (Anlage 1, Punkt 3).  
 
1.4 Der Anregung, die Straße Schwarzer Kamp nicht nach städtischen Standards herzustellen 
(Anlage 1, Punkt 6).  
 
1.5 Der Anregung, das neue Wohnqu artier direkt an die Weseler Straße anzubinden 
(Anlage 1, Punkt 7).  
 
1.6 Der Anregung, ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen (Anlage  1, 
Punkt 8).  
 
1.7 Der Anregung, die Trafostation (Schwarzer Kamp  59) im Bebauungsplan auszuweisen 
(Anlage 1, Punkt 9).  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0180/2017/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Kurz@stadt-muenster.de 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0180/2017/1 
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck – Weseler Straße / Meckmannweg / 
Schwarzer Kamp wird aufgrund der §§  2 und 10 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und 
§§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen.  
 
Der letzte Satz der Stellungnahme der Verwaltung zu Nr.  5 der Anlage 1 wird wie folgt 
geändert:  
 
Die Stadt als Grundstückseigentümerin entscheidet im Benehmen mit den politischen 
Gremien über das weitere Verfahren.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
 
Begründung:  
 
In Beschlussvorschlag  2 der Hauptvorlage wird als Gesetzesbezug für den Satzungsbeschluss 
irrtümlicherweise auch §  13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angeführt. Im 
vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um ein Vollverfahren, bei dem §  13a BauGB nicht zur 
Anwendung kommt (siehe auch Anlage  2 zur Hauptvorlage, Punkt  3: Planverfahren), so dass dieser 
Gesetzesbezug zu streichen ist.  
 
Die Bezirksvertretung Münster -West hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 den Beschlussvorschlag  2 
um die obenstehenden letzten beiden Absätze erweitert. Dieser geänderte Beschlussvorschlag wurde 
vom Haupt - und F inanzausschuss (HFA) in seiner Sitzung am 22.03.2017 übernommen. Herr 
Denstorff führte in der Sitzung des HFA hierzu aus, dass die Änderung der Bezirksvertretung 
Münster-West von der Verwaltung so übernommen werde. Daher wird der geänderte 
Beschlussvorschlag in der vorliegenden Ergänzungsvorlage zur Beschlussfassung für den Rat 
übernommen. Die entsprechend geänderte Anlage  1 mit den Abwägungen der Stellungnahmen ist 
dieser Ergänzungsvorlage beigefügt.  
 
Die vorgenannten Änderungen und Ergänzungen des Beschl ussvorschlags 2 sind in dieser Vorlage 
fett dargestellt.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
1. Stellungnahmen (geändert)

Beratungsverlauf (1)

17.05.2017 Rat
TOP 28.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp 59
  • Heroldstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0180/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37