Mandari Insight

V/0585/2024

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 19.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2024, TOP 34.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1835 Zeichen

V/0585/2024 
V/0585/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzung wird beschlossen: 
 
Beirat Papst-Johannes-Schule 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Stellvertretung 
  2. NN 
Ralf Kiewit 
 
 
 
 
Begründung: 
Zu 1: 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt die o.g. Umbesetzung mit E -Mail vom 
07.10.2024. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
09.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0585/2024 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Anlage A

1870 Zeichen

Anlage A zur V/0585/2024 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

09.10.2024 Rat
TOP 34.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0585/2024
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2024
Erstellt
19.09.2024 10:53