Mandari Insight

1499/2026

Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 im Sommer 2026 - hier: Schienenersatzkonzept

Dringlichkeitsvorlage Rat 01.07.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 14.2

Anlage 3 - geänderter Beschlussvorschlag

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Auszug BV 7, 23.06.2026

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - geänderter Beschlussvorschlag

1726 Zeichen

Anlage 3 
 
Aufgrund der abweichenden Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz – s. 
Anlage 1 – macht die Verwaltung folgenden geänderten Beschlussvorschlag: 
Geänderter Beschlussvorschlag 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB während der umfangreichen Baumaßnahmen an 
der rechtsrheinischen Infrastruktur im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 mit dem in der 
Vorlage dargestellten Schienenersatzkonzept nach Maßgabe des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen. Darüber hinaus ist bis zum 10. Juli zu prüfen, 
ob der Inselbetrieb auf der Linie 7 bis zum Ende der Baumaßnahme weiter durchgeführt 
werden kann. 
 
Die Kosten der Trennungsmaßnahmen sind förderfähig und werden über ein Förderprojekt 
der Stadt Köln sowie über eine Fördermaßnahme der KVB anteilig mit öffentlichen Mitteln 
finanziert. Das städtische Projekt wird mit einer Förderquote von 90% nach §12 ÖPNVG 
NRW, das Projekt der KVB im Rahmen der Kommunalen Schiene / Grunderneuerung des 
GVFG mit bis zu 60% bezuschusst. Das Förderprojekt der KVB befindet sich derzeit im 
Bewilligungsprozess, die KVB geht von einem positiven Bescheid aus. 
 
Sollte wider Erwarten keine Förderung gewährt werden, wird der zusätzlich entstehende 
Verlust der KVB aufgrund des Schienenersatzkonzepts in Höhe von bis zu 4,2 Mio. Euro im 
Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 
ausgeglichen, was die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den städtischen Haushalt 
verringert und zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt führen kann. Der Zeitpunkt der 
haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2027 prognostiziert. 
 
Datum   Unterschrift  Unterschrift 
01.07.2026   Torsten Burmester  Christiane Martin

Dringlichkeitsvorlage Rat

14557 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlage-Nummer 
 1499/2026 
Freigabedatum 
 01.07.2026 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 
2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 - hier: 
Schienenersatzkonzept Sommer 2026 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) per DE 1710/2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) per Vorlage 
1711/2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) per DE 1712/2026 
Mobilitätsausschuss  30.06.2026 
Rat 02.07.2026 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Ab dem 29.06.2026 werden an der rechtsrheinischen Infrastruktur durch verschiedene Bau-
lastträger umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 durchge-
führt, welche zu Trennungen dieser Stadtbahnlinien führen.  
Mit Beginn der jeweiligen Baumaßnahmen müssen die dazugehörigen Ersatzverkehre zwin-
gend in Betrieb gehen, um die Einschränkungen für die Kölner*innen so gering wie möglich zu 
halten. Jeder weitere zeitliche Aufschub bedeutet gleichzeitig auch ein Risiko für die umfang-
reichen Infrastrukturmaßnahmen.  
Aufgrund des Umfangs der zu bestellenden Ersatzverkehre in Verbindung mit einem einge-
schränkten Anbietermarkt (Beginn bereits vor den Sommerferien sowie parallele Bestellungen 
der DB InfraGo) war es für die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ebenfalls bereits notwen-
dig, die Bieterfrist zu verlängern, um adäquate Angebote zu erhalten. Das Vergabeverfahren 
ist noch nicht abgeschlossen. Ein Zuschlag für ein Nachunternehmen muss allerdings zeitnah 
erfolgen, damit die interessierten Bieter*innen nicht abspringen. 
Die Beschlussvorlage konnte aufgrund der dazu erforderlichen Abstimmungen zwischen Ver-
waltung und KVB nicht früher erstellt werden. 
Eine Beschlussfassung ist jedoch zwingend vor der nächsten regulären Sitzung des Rates er-
forderlich. Zeitgleich werden die betroffenen Bezirksvertretungen Innenstadt, Porz und Kalk 
ebenfalls per Dringlichkeitsentscheidung angehört. Der zuständige Fachausschuss konnte 
aufgrund der Kurzfristigkeit nicht erreicht werden. 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB während der umfangreichen Baumaßnahmen an 
der rechtsrheinischen Infrastruktur im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 mit dem in der

2 
 
Vorlage dargestellten Schienenersatzkonzept nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags (ÖDLA) zu betrauen.  
Die Kosten der Trennungsmaßnahmen sind förderfähig und werden über ein Förderprojekt 
der Stadt Köln sowie über eine Fördermaßnahme der KVB anteilig mit öffentlichen Mitteln fi-
nanziert. Das städtische Projekt wird mit einer Förderquote von 90% nach §12 ÖPNVG NRW, 
das Projekt der KVB im Rahmen der Kommunalen Schiene / Grunderneuerung des GVFG mit 
bis zu 60% bezuschusst. Das Förderprojekt der KVB befindet sich derzeit im Bewilligungspro-
zess, die KVB geht von einem positiven Bescheid aus.  
Sollte wider Erwarten keine Förderung gewährt werden, wird der zusätzlich entstehende Ver-
lust der KVB aufgrund des Schienenersatzkonzepts in Höhe von bis zu 4,2 Mio. Euro im Rah-
men des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, 
was die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den städtischen Haushalt verringert und 
zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßi-
gen Belastung wird auf das Jahr 2027 prognostiziert. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
       
 
 
Unterschrieben wie in Anlage 3

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Im Sommer 2026 wird vom 29.06.2026 bis vrsl. 02.09.2026 im rechtsrheinischen Stadtbahn-
netz ein umfangreiches, koordiniertes Maßnahmenbündel mehrerer Baulastträger umgesetzt. 
Die Arbeiten dienen der langfristigen Sicherung und Modernisierung der Infrastruktur und er-
folgen insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen der Stadt Köln am Hochwasser-
schott Mindener Straße (vgl. Vorlagen-Nr. 3500/2025). 
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen Bestandteil des Gesamtprogramms: 
 Arbeiten auf der Deutzer Brücke durch Verwaltung und KVB,  
 brandschutztechnische Sanierung im Bereich der Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe 
durch die Verwaltung,  
 Gleiserneuerungen im Abschnitt Merheim bis Bensberg einschließlich Gleisdreieck 
Merheim durch die KVB sowie 
 Instandsetzungsarbeiten an der Brücke L286n „Merheimer Bruch“ durch Stra-
ßen.NRW. 
 
Informationen zum Betriebskonzept und zum Ersatzverkehr 
Zur Aufrechterhaltung der Mobilität wird ein umfangreiches Ersatz- und Betriebskonzept um-
gesetzt. Dieses umfasst insbesondere: 
 Schienenersatzverkehr mit Busleistungen,  
 verstärkte Fahrgastinformation und Servicepersonal sowie 
 die Berücksichtigung mehrerer Großveranstaltungen im Stadtgebiet Köln, die im Zeit-
raum der Maßnahme stattfinden (bspw. Veranstaltungen im RheinEnergieStadion, der 
CSD, die Kölner Lichter sowie die Gamescom). 
Die für den notwendigen Ersatzbusverkehr benötigten Leistungen werden im Wesentlichen an 
externe Verkehrsunternehmen vergeben. Dies ist aufgrund der zeitlich begrenzten Maßnahme 
wirtschaftlich zweckmäßig und bietet die Möglichkeit, die Finanzierung teilweise aus Förder-
mittel vorzunehmen. 
Für die Ersatzbusverkehre werden zusätzliche Haltestellen im Bereich der während der Maß-
nahmen nicht bedienten Stadtbahnhaltestellen eingerichtet. Zudem werden die Buslinien auf 
ihrem Linienweg auch an bestehenden Haltestellen, soweit möglich, anfahren.  
Die KVB wird auf ihrem Internetauftritt umfassend über das Schienenersatzkonzept im Busbe-
reich informieren (vgl. „Baustellen“). 
Aufgrund der Vielzahl paralleler Eingriffe sind umfangreiche betriebliche Einschränkungen wie 
Stadtbahntrennungen mit Schienenersatzverkehr erforderlich, die in drei aufeinanderfolgen-
den Betriebsphasen umgesetzt werden müssen.

4 
 
 
Phase 1 (29.06.2026 – 13.07.2026) 
In Phase 1 sind folgende Trennungen vorgesehen: 
 Trennung Linie 1 zwischen „Heumarkt“ und „Bf Deutz/Messe“, 
 Trennung Linie 7 zwischen „Neumarkt“ und „Deutzer Freiheit“ sowie 
 Trennung Linie 9 zwischen „Heumarkt“ und „Bf Deutz/Messe“. 
Stadtbahn 
Die Stadtbahnlinie 1 wird jeweils hin und zurück zwischen „Heumarkt“ und „Weiden West“ so-
wie zwischen „Bensberg“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren. Die linksrheinischen Verstärker-
fahrten der Linie 1 entfallen. 
Die Stadtbahnlinie 7 wird jeweils hin und zurück zwischen „Frechen-Benzelrath“ bzw. „Aache-
ner Straße/Gürtel“ und „Neumarkt“ sowie zwischen „Deutzer Freiheit“ und „Zündorf“ verkeh-
ren. 
Die Stadtbahnlinie 9 wird jeweils hin und zurück zwischen „Sülz Hermeskeiler Platz“ und 
„Heumarkt“ sowie zwischen „Königsforst“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren.  
Busverkehr 
Als Schienenersatz wird die Buslinie 101 zwischen den Haltestellen „Koelnmesse“ und „Neu-
markt“ im 2- bis 3-Minuten-Takt verkehren. 
 
 
Phase 2 (13.07.2026 – 14.08.2026) 
In Phase 2 sind folgende Trennungen vorgesehen: 
 weiterhin Trennung Linie 1 zwischen „Heumarkt“ und „Bf Deutz/Messe“, 
 zusätzliche Trennung Linie 1 zwischen „Merheim“ und „Bensberg“,  
 vollständige Trennung Linie 7 zwischen „Neumarkt“ und „Zündorf“ ab 20.07.2026,  
 weiterhin Trennung Linie 9 „Heumarkt“ – „Bf Deutz/Messe“ sowie  
 eingleisige Bedienung „Bf Deutz/Messe“ ab 17.07.2026. 
Stadtbahn 
Die Stadtbahnlinie 1 wird jeweils hin und zurück zwischen „Heumarkt“ und „Weiden West“ so-
wie rechtsrheinisch zwischen „Bf Deutz/Messe“ und „Merheim“ verkehren. Die linksrheini-
schen Verstärkerfahrten der Linie 1 entfallen weiterhin. Die rechtsrheinischen Verstärkerfahr-
ten werden in den Sommerferien, ab Freitag 17.07. ca. 22:00 Uhr mit Beginn der Arbeit im „Bf.

5 
 
Deutz/Messe“ ebenfalls entfallen. 
Die Stadtbahnlinie 7 wird jeweils hin und zurück zwischen „Frechen-Benzelrath“ bzw. „Aache-
ner Straße/Gürtel“ und „Neumarkt“ verkehren. Bis Montag, 20.07. ca. 3:00 Uhr verkehrt die 
Stadtbahnlinie auch zwischen „Deutzer Freiheit“ und „Zündorf“. Ab Montag, 20.07., ca. 3:00 
Uhr wird die Linie 7 aufgrund der Baumaßnahmen zwischen „Neumarkt“ und „Zündorf“ voll-
ständig getrennt. 
Die Stadtbahnlinie 9 wird jeweils hin und zurück zwischen „Sülz Hermeskeiler Platz“ und 
„Heumarkt“ sowie zwischen „Königsforst“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren.  
Busverkehr 
Die Buslinie 101 wird weiterhin zwischen „Koelnmesse“ und „Neumarkt“ im 2- bis 3-Minuten-
Takt für alle Fahrten der Linie 1 (inkl. Verstärkerfahrten bis Fr 17.07.26 ca. 22:00 Uhr), der Li-
nie 7 (bis Montag, 20.07.26, ca. 03:00 Uhr) und der Linie 9 verkehren.  
 
Ab Montag, 20.07.26, verkehrt die Buslinie 101 im 5-Minuten-Takt. Zusätzlich wird dann auch 
die Ersatzbuslinie 107 zwischen „Neumarkt“ und „Zündorf“ im 10-Minuten-Takt eingesetzt, 
welche auf den Fahrten in Richtung „Neumarkt“ über „Bf. Köln Messe/Deutz“ wenden und auf 
den Fahrten in Richtung „Zündorf“ von den Deutzer Brücke kommend direkt auf die Siegbur-
ger Straße in südliche Richtung verkehren wird. 
 
Die Buslinie 107 wird entlang der Siegburger Straße und Kölner Straße bis nach Porz geführt.

6 
 
In Porz verkehrt die Linie dann über „Porz Steinstr.“ zu „Porz Markt“. Von dort wird die Buslinie 
über die Schleife in Zündorf zur dortigen Endhaltestelle geführt. Auf den Fahrten in Richtung 
„Neumarkt“ wird die Linie von „Zündorf“ kommend direkt in nördliche Richtung und anschlie-
ßend über die Mühlenstraße und Klingenstraße bis „Porz Markt“ geführt. Von dort verkehrt die 
Linie über „Porz Steinstraße“ zurück zum „Neumarkt“. 
 
Zwischen den Haltestellen „Merheim“ und „Bensberg“ wird ebenfalls die Buslinie 101 im 10-
Minuten-Takt verkehren. Die Linie folgt ab „Merheim“ dem Verlauf der Olpener Straße.

7 
 
Sie verkehrt in Bergisch-Gladbach über die Haltestellen „Lustheide“ und „Refrath“ und folgt 
zum Schluss der Kölner Straße und Steinstraße bis zur Endhaltestelle „Bensberg“. 
 
 
Phase 3 (14.08.2026 – 02.09.2026) 
In Phase 3 sind folgende Trennungen vorgesehen: 
 Trennung Linie 1 zwischen „Heumarkt“ und Bensberg,  
 Fortsetzung der Trennung Linie 7 zwischen Neumarkt und Zündorf,  
 Fortsetzung der Trennung Linie 9 Heumarkt – Bf Deutz/Messe sowie  
 weiterhin eingleisige Bedienung Bf Deutz/Messe. 
Stadtbahn 
Die Stadtbahnlinie 1 wird zwischen „Heumarkt“ und „Weiden West“ hin und zurück verkehren. 
Die Verstärkerfahrten der Linie 1 entfallen weiterhin.  
Die Stadtbahnlinie 7 wird jeweils hin und zurück zwischen „Frechen-Benzelrath“ bzw. „Aache-
ner Straße/Gürtel“ und „Neumarkt“ verkehren.  
Die Stadtbahnlinie 9 wird jeweils hin und zurück zwischen „Sülz Hermeskeiler Platz“ und 
„Heumarkt“ sowie zwischen „Königsforst“ und „Bf Deutz/Messe“ verkehren.  
Busverkehr 
Als Schienenersatz wird in Phase 3 weiterhin die Buslinie 107 zwischen den Haltestellen 
„Neumarkt“ und „Zündorf“ im 10-Minuten-Takt verkehren. Die Linienführung bleibt gegenüber 
Phase 2 unverändert. 
Die Buslinie 109 übernimmt die Linienführung den Pendellinie zwischen den Haltestellen 
„Neumarkt“ und „KoelnMesse“ im 10-Minuten-Takt. 
Die Buslinie 101 wird in Phase 3 bereits ab der Haltestelle „Neumarkt“ bis „Bensberg“ im 10-
Minuten-Takt verkehren und dabei im Wesentlichen der Deutz-Kalker-Straße, der Kalker 
Hauptstraße und der Olpener Straße folgen.

8 
 
 
Lediglich im Bereich Höhenberg und Merheim weicht die Buslinie 101 von der Olpener Straße 
ab, um die Stadtbahnhaltestellen „Fuldaer Str.“ und „Sportpark Höhenberg“ zu bedienen. Der 
weiteren Linienverlauf in Richtung „Bensberg“ bleibt gegenüber Phase 2 unverändert. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen 
Betriebskosten und Erlöse: 
Die KVB wird im Rahmen der Stadtbahntrennung zusätzliche Aufwendungen sowie Minderer-
träge durch den veränderten Betrieb und die Ersatzverkehre verzeichnen. Der für diesen tem-
porären Anlass eingerichtete Busverkehr führt unter Berücksichtigung der im Abschnitt Be-
schluss aufgeführten Förderquoten von 90% bzw. 60% der zuwendungsfähigen Kosten zu 
Mehrkosten von bis zu 1,7 Mio. € für den Zeitraum vom 29.06.2026 bis vrsl. 02.09.2026. Hier 
liegt kein weiteres Erlöspotential vor.  
Im aktuellen Wirtschaftsplan wurden für diese Schienenersatzverkehre Aufwendungen in 
Höhe von bis zu ca. 0,7 Mio. € (nach Förderung) berücksichtigt. Die Maßnahme führt unter 
Berücksichtigung einer Förderung von 90% bzw. 60% der zuwendungsfähigen Kosten somit 
zu einem zusätzlich zum aktuellen Wirtschaftsplan entstehenden Verlust der KVB i. H. v. bis 
zu 1,0 Mio. € für das Jahr 2026. 
Sollte die Förderung geringer oder komplett entfallen, würden die Mehrkosten höher ausfallen.

9 
 
Im unwahrscheinlichen Falle des vollständigen Förderentfalls, könnten die Aufwendungen aus 
dem SEV bis zu 4,2 Mio. € betragen. Da die Ausschreibungsergebnisse und die Bewilligung 
des Förderprojekts der KVB noch ausstehen, handelt es sich in dieser Vorlage um vorläufige 
Zahlen. 
Haushaltsmäßige Auswirkungen: 
Der prognostizierte zusätzlich entstehende Verlust wird aufgrund des Ergebnisabführungsver-
trages von der SWK ausgeglichen, was die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den 
städtischen Haushalt verringert und zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt führen kann. 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2027 prognostiziert. Die 
Umsetzung der Maßnahme bewirkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, sofern diese zu-
sätzlichen Aufwendungen der KVB innerhalb des SWK-Konzerns aufgefangen werden und 
damit die zwischen der Stadt Köln und dem Stadtwerkekonzern vereinbarten und geplanten 
Ausschüttungen für das Jahr 2027 eingehalten werden. 
Zuschüsse:  
Die zusätzlichen Kosten des SEV können bezuschusst werden. Dementsprechend wird sich 
der zusätzlich entstehende Verlust der KVB verringern. Die genaue absolute Höhe der Förde-
rung kann erst nach Abschluss der laufenden Ausschreibung beziffert werden. 
Soll-Ausgleich 
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst-
leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen 
zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz  
Mit der Durchführung adäquater und notwendiger Ersatzverkehre sollen während der Stadt-
bahntrennungen möglichst viele KVB-Nutzer*innen im ÖPNV-System gehalten werden, damit 
keine erhöhte PKW-Nutzung mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen für das 
Klima entsteht.

Anlage 1 - Auszug BV 7, 23.06.2026

3054 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Erik Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 23.06.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 23.06.2026 
öffentlich 
6.8 Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Stadtbahn linien 1, 7 und 9 in 
den Sommerferien 2026 - hier: Anhörung zum Schienenersatzkonzept 
1711/2026 
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grü- 
nen-Volt: 
Nach einer Sitzungsunterbrechung lässt Herr Bezirksbürgermeister Tempel über den 
mündlichen Änderungsantrag und anschließend über die geänderte Beschlussvorlage 
abstimmen. 
I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag:  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB während der umfangreichen Baumaßnah- 
men an der rechtsrheinischen Infrastruktur im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 
mit dem in der Vorlage dargestellten Schienenersatzkonzept nach Maßgabe des öf- 
fentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen, mit der Maßgabe, dass die 
KVB den Inselbetrieb während der vollständigen bauzeitlichen Sperrung auf- 
rechterhält.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Meinhard (Die Linke) zugestimmt. 
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB während der umfangreichen Baumaßnah- 
men an der rechtsrheinischen Infrastruktur im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 
mit dem in der Vorlage dargestellten Schienenersatzkonzept nach Maßgabe des öf- 
fentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen , mit der Maßgabe, dass die 
KVB den Inselbetrieb während der vollständigen bauzeitlichen Sperrung auf- 
rechterhält.  
Die Kosten der Trennungsmaßnahmen sind förderfähig und werden über ein Förder- 
projekt der Stadt Köln sowie über eine Fördermaßnahme der KVB anteilig mit öffentli- 
chen Mitteln finanziert. Das städtische Projekt wird mit einer Förderquote von 90% 
nach §12 ÖPNVG NRW, das Projekt der KVB im Rahmen der Kommunalen Schiene /

Grunderneuerung des GVFG mit bis zu 60% bezuschusst. Das Förderprojekt der KVB 
befindet sich derzeit im Bewilligungsprozess, die KVB geht von einem positiven Be- 
scheid aus.  
Sollte wider Erwarten keine Förderung gewährt werden, wird der zusätzlich entste- 
hende Verlust der KVB aufgrund des Schienenersatzkonzepts in Höhe von bis zu 4,2 
Mio. Euro im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) ausgeglichen, was die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den 
städtischen Haushalt verringert und zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt füh- 
ren kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2027 
prognostiziert. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Meinhard (Die Linke) zugestimmt. 
 
 
Hinweis: Der TOP 6.8 wurde zusammen mit der Aktuellen Stunde beraten. Aufgrund der 
Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung analog der Tagesordnung.

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

1584 Zeichen

Anlage 2 
 
Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 - hier: 
Schienenersatzkonzept Sommer 2026 
1499/2026 
Die Verwaltung nimmt zur geänderten Beschlussempfehlung der BV Porz (s. Anlage 
1) wie folgt Stellung: 
Nach Aussage der KVB AG kann der Inselbetrieb nur in den drei Wochen vor 
Ferienbeginn durchgeführt werden.  
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschluss der BV Porz nicht zu folgen. 
 
Hintergrund: 
Aufgrund der Sperrung der Deutzer Brücke ist der Streckenabschnitt von Deutzer 
Freiheit bis Zündorf vom restlichen KVB -Stadtbahnnetz abgetrennt. Auf diesem 
Abschnitt soll in den drei Wochen vor Beginn der Sommerferien durch die KVB ein 
sogenannter Inselbetrieb mit dort eingeschlossenen Stadtbahnfahrzeugen 
durchgeführt werden. Damit steht während der nachfragestärkeren Zeit vor den 
Sommerferien auf diesem Abschnitt das gewohnte Angebot zur Verfügung. 
Während der Sommerferien steht der größte Stadtbahnbetriebshof (Köln Merheim) 
für drei Wochen nicht für Wartungs- und Reparaturarbeiten zur Verfügung. Um einen 
Reparatur- und Wartungsstau bei den Stadtbahnfahrzeugen zu vermeiden, ergibt 
sich in dieser Zeit die Notwendigkeit, insgesamt weniger Fahrzeuge einzusetzen. 
Dementsprechend kann ein Inselbetrieb mit Stadtbahnfahrzeugen während der 
Sommerferien nicht realisiert werden. 
Aufgrund der ohnehin gegebenen Umsteigenotwendigkeit der Linie 7 vor der Deutzer 
Brücke wurde durch KVB entschieden, die o.g. Stadtbahnverbindung in den 
Sommerferien durch Busse zu ersetzen, die eine direkte Verbindung in die Kölner 
Innenstadt schaffen.

Beratungsverlauf (2)

30.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 14.2 Genehmigung (DE/EilE)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1499/2026
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
01.07.2026
Erstellt
20.05.2026 15:43