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V/0777/2012

Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0009/2012 "Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen"

Vorlagen 04.10.2012

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FDP_Kita_Investorenmodell

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Beschlussvorlage

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FDP_Kita_Investorenmodell

5068 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0009/2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
F DP - RATSFRAKTION  MÜNSTER – DIE LIBERALEN  
Die FDP  - Fraktion im Internet: http://www.fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de 
FDP - Ratsfraktion 
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
Münster, 27.02.2012 
 
 
Weniger Kosten, weniger Sorgen - 
KiTa-Investorenmodelle ermöglichen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Um den städtischen Haushalt von hohen Investitio ns-, Finanzierungs- und 
Abschreibungskosten zu entlasten wird die Verwaltun g beauftragt, die Verfahren bei 
Neubauten und möglichst auch bei Erweiterungsbauten  von KiTas regelmäßig so zu 
ändern, dass bei der Bauentscheidung Investorenmodelle umgesetzt werden können. 
2. Art, Umfang und Qualität der Bauausführung und B auausstattung der KiTas nach 
Investorenmodell richten sich nach den einschlägige n Gesetzen, Verordnungen, 
Richtlinien und DIN-Normen. 
3. Die im Rahmen von Investorenmodellen gebauten Ki Tas werden von der Stadt für den 
Zeitraum ihres Betriebs angemietet. Obergrenze der Miete ist der vom LWL zu 
zahlende pauschale Mietzuschuss gem. Kinderbildungs gesetz und Durchführungs-
verordnung dazu (derzeit 9,62 Euro / qm, Erhöhung um 1,5 % pro Jahr). 
4. Die Verwaltung begründet im Einzelfall, wenn KiT as nicht nach dem Investorenmodell 
gebaut oder erweitert werden. 
 
 
Begründung: 
 
Gerade die Beispiele aus der jüngsten Zeit haben ge zeigt, dass der Bau von 
Kindertagesstätten durch die hohen Investitionskost en viele Haushaltsmittel bindet und 
hohe Finanzierungs- und Abschreibungskosten nach si ch zieht. Gleichwohl werden 
weitere KiTas gerade im Bereich der U3-Betreuung ge braucht, um in Zukunft den 
Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz  erfüllen zu können. Neubauten im 
KiTa-Bereich sind also zwingend notwendig. 
 
Für Münster wird derzeit eine notwendige Betreuungs -Quote von mindestens 50% im U3-
Bereich prognostiziert. Um dem Ratsbeschluss eines bedarfsgerechten Ausbaus der 
KiTas im U3-Bereich nachkommen zu können, müssen in  Münster mehr KiTa-Gebäude 
errichtet werden, als mit Blick auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 
von der Stadt selbst gebaut und finanziert werden k önnen. Es ist daher notwendig, andere 
Beschaffungs-Modelle ins Auge zu fassen.

- 2 - 
Hier bietet sich auch ein Investorenmodell an, bei dem entweder die Stadt oder ein Dritter 
ein Grundstück an den Investor verkauft, dieser ent sprechend der städtischen Bedarfe 
eine KiTa errichtet und sie an die Stadt nach ihrem  Bedarf für eine Laufzeit von zehn oder 
mehr Jahren vermietet. Gegebenenfalls können Verlän gerungsoptionen vereinbart 
werden. 
 
Wird das Gebäude nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr als KiTa benötigt, etwa weil in dem 
Bereich nicht mehr die entsprechende Anzahl von Kin dern lebt, kann es durch den 
Investor anderweitig, z.B. für Mietwohnungen,  genu tzt werden. Damit wird die Stadt  von 
der weiteren Gebäudenutzung und -unterhaltung entlastet. 
 
Beispiele aus dem Münsterland zeigen, dass auf dies e Weise KiTas sehr schnell errichtet 
werden können. Zudem kann der Investor durch bessere Planungs- und Baumöglichkeiten 
Preisvorteile erzielen und diese im Wege einer nied rigeren Miete an die Stadt 
weitergeben. 
 
Dabei werden keine 08/15-Billigbauten errichtet, so ndern KiTa - Gebäude entsprechend 
aller einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtli nien und DIN-Normen, die darüber 
hinaus so intelligent und vorausschauend geplant si nd, dass eine spätere Wohnnutzung 
nach einer kurzen Umbauphase problemlos möglich ist . Die von Investoren im 
Münsterland errichteten Kita-Gebäude passen sich da bei harmonisch in die umgebende 
Bebauung ein. Der Wettbewerb unter Investoren sorgt  hier für überzeugende 
architektonische Lösungen. 
 
Entsprechend des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und  der Durchführungsverordnung 
dazu (DVO KiBiz) wird vom LWL an die Stadt im Fall der Anmietung von KiTas ein 
pauschaler Mitzuschuss gezahlt, der derzeit 9,62 Eu ro / qm² beträgt und pro Jahr um 1,5 
Prozent erhöht wird. Dieser pauschale Mietzuschuss wird von Investoren als 
auskömmliche Miete bezeichnet. 
 
So braucht die Stadt nicht selbst ein Gebäude zu er richten, das über seinen Lebenszyklus 
betrachtet trotz eines nach KiBiz möglichen Investi tionszuschusses von 20.000 Euro pro 
geschaffenem KiTa-Platz wesentlich höhere Kosten ve rursacht, als eine Mietlösung. 
Zumal eine Beschaffung durch die Stadt vollständig Kredit finanziert wäre. Es fallen für 
das Gebäude keine zusätzlichen Investitionskosten an. 
 
Damit überwiegen die Vorteile von Investorenmodelle n in der gegenwärtigen 
angespannten Haushaltslage der Stadt Münster so seh r, dass eine besondere 
Begründungspflicht für die Verwaltung gerechtfertig t ist, sollte sie dennoch in Einzelfällen 
an der bisherigen Praxis festhalten wollen, die KiTas selbst zu bauen. 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz 
Hans Varnhagen Jens Lenski 
Jürgen Reuter Sandra Wübken 
Dr. Karin Obst

Beschlussvorlage

2944 Zeichen

V/0777/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0009/2012 "Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-
Investorenmodelle ermöglichen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Punkte 
1.  Um den städtischen Haushalt von hohen Investitions -, Finanzierungs- und Abschreibungskos-
ten zu entlasten , werden die Verfahren bei Neubauten und möglichst auch bei Erweiterung s-
bauten von KiTas regelmäßig so geändert, dass bei der Bauentscheidung Invest orenmodelle 
umgesetzt werden können. 
 
2. Art, Umfang und Qualität der Bauausführung und Bauausstattung der KiTas nach Investore n-
modell richten sich nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Rich tlinien und DIN -
Normen. 
 
3.  Die im Rahmen von Investorenmodellen gebauten KiTas werden von der Stadt für den Zeitraum 
ihres Betriebs angemietet. Obergrenze der Miete ist der vom LWL zuzahlende pauschale Mie t-
zuschuss gem. Kinderbildungsgesetz und Durchführungsverordnung dazu (derzeit 9,62 Euro / 
qm, Erhöhung um 1,5 % pro Jahr). 
 
4.  Die Verwaltung begründet im Einzelfall, wenn KiTas nicht nach dem Investorenm odell gebaut 
oder erweitert werden. 
 
des Antrages A-R/0009/2012 zu prüfen.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0777/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Sträter 
Ruf: 
492-2307 
E-Mail: 
Straeter-Ulrich@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0777/2012 
Begründung: 
 
Mit Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0009/2012 vom 27.02.2012 „Weniger Kosten, weni-
ger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen“ soll die Verwaltung beauftragt wer den, Verfah-
ren, Bauausführung und Mietkonditionen bei der Errichtung von Kindertageseinrichtungen anz u-
passen bzw. zu ändern. 
 
Die Thematik der Errichtung von Kindertageseinrichtungen ist u.a. aufgrund der Zusammenführung 
der Fördersystematik mit den immobilienwirtschaftlichen Aspekten sehr komplex.  
 
Aus diesem Grunde hat te die Verwaltung am 04.06.2012 neben den Teilnehmern des polit ischen 
Arbeitskreis „Strategisches Flächenmanagement“ auch die finanz - und liegenschaft spolitischen 
sowie die jugendpolitischen Sprecher zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Förderung 
und Beschaffung von KiTa -Plätzen“ eingeladen und die Thematik auf die Tagesordnung  des Aus-
schusses für Finanzen-, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.06.2012 gesetzt. In der Sitzung 
wurde die Verwaltung gebeten, u.  a. zum Thema Kostenvergleich Stadt / Investor e inen weiteren 
politischen Arbeitskreis einzuberufen.  
Nach diesem weiteren politischen Arbeitskreis soll eine entsprechende Berichtsvorlage in die Bera-
tungskette gegeben werden (voraussichtlich Beratungsfolge Rat 12.12.2012).  
 
 
I. V.  
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: 
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0009/2012

Beratungsverlauf (1)

07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0777/2012
Typ
Vorlagen
Datum
04.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37