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V/0817/2007

Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an der Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock GmbH + C

Vorlagen 10.10.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.10.2007, TOP 17

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8963 Zeichen

V/0817/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an der Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock 
GmbH & Co. KG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der grundsätzlichen Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an der 
Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock GmbH & Co. KG zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Details zum Gesellschaftsvertrag, zur Finanzierung   
und den sonstigen Verträgen aus datenschutzrechtlichen Gründen sowie zum Schutz der 
eigenen Wettbewerbsposition in einer nichtöffentlichen Vorlage behandelt werden. 
 
3. Der vorgenannte Beschluss steht unter dem Vorbehalt bedenkenfreier Stellungnahmen des 
Handwerks, der Industrie und der Gewerkschaft und dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens 
gem. § 115 der Gemeindeordnung NW bei der Aufsichtsbehörde. 
 
 
Begründung: 
 
Die RWE Power Aktiengesellschaft (RWE Power) beabsichtigt über eine Beteiligungsgesellschaft 
am Standort Hamm die Errichtung und den Betrieb eines hoch-effizienten Steinkohle-
Doppelblockkraftwerks mit einer Netto-Leistung von ca. 2 x 765 MW (1.530 MW) und einem elekt-
rischen Wirkungsgrad im Nennlastbetrieb von rd. 46 %. Das Investitionsvolumen beträgt auf 
Grundlage der letzten Kostenschätzungen von RWE Power rd. 2,0 Mrd. €. Vor dem Hintergrund 
steigender Strompreise an den Großhandelsmärkten bekundeten bereits im Jahr 2006 zahlreiche 
Stadtwerke Interesse an einer Kraftwerksbeteiligung. Nachdem auch RWE Power Interesse an 
einer Beteiligung von Stadtwerken signalisiert hatte , wurde das Projekt "Gemeinschaftskraftwerk-
Steinkohle" GEKKO gegründet.  Die Stadtwerke Münster GmbH ist von Anfang an am Projekt 
GEKKO beteiligt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0817/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.10.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0817/2007 
Durch den Ausbau seines Beschaffungsportfolios mittels einer Beteiligung an einem gemeinschaft-
lich genutzten Großkraftwerk kann ein regionaler Ener gieversorger, wie die Stadtwerke Münster, 
seine Wettbewerbsposition langfristig stärken.  
 
Mit der geplanten Kraftwerksbeteiligung in Höhe von 25 MW (1,63 % der gesamten Kraftwerksleis-
tung) decken die Stadtwerke rd. 14 % ihrer Strombeschaffung ab. Das finanzielle Engagement für 
diese Beteiligung beträgt über den Zeitraum von 2007 bis 2012 rd. 43 Mio. €. Dabei erfolgt die Fi-
nanzierung des Projektes für die Stadtwerke zu einem geringen Anteil durch eine Kommanditein-
lage von rd. 1,1 Mio. € und zu dem größten Teil durch Gesellschafterdarlehn. 
 
Durch den stark ausgeprägten regionalen Charakter der Stadtwerke Münster ist eine enge leis-
tungsmäßige Verflechtung mit lokalen Marktteilnehmern, insbesondere mit dem Handwerk und der 
mittelständischen Wirtschaft, weiterhin gesichert.  
 
Die vorgesehene Kraftwerksbeteiligung der Stadtwerke Münster führt zu einer größeren Diversifi-
zierung der Strombeschaffung hinsichtlich Laufzeit und Primärenergieträgerbindung. Durch die 
aktive Teilhabe an der Wertschöpfungsstufe Erzeugung reduziert sich die Abhängigkeit von der 
Entwicklung der Großhandelsstrompreise. Verringerte Volatilität und bessere Kalkulierbarkeit füh-
ren zu mehr Sicherheit und Stetigkeit im eigenen Strombeschaffungsportfolio. 
 
Die Investition in ein modernes Steinkohlekraftwerk erscheint vor dem Hintergrund der Brennstoff-
verfügbarkeit und Versorgungssicherheit langfristig sinnvoll. Die statische Reichweite des Primär-
energieträgers Steinkohle reicht deutlich über die Reichweite der Erdgas- und Erdölreserven hin-
aus. Als weltweit frei handelbarer Primärenergieträger wird der Brennstoff Steinkohle in dem Maße 
eingestuft, dass für die Zukunft nahezu keine Einschränkungen in der Verfügbarkeit zu erwarten 
sind. Das relativ konstante Preisniveau der Steinkohle und die Nutzung hocheffizienter  Kraft-
werkstechnologie sprechen ebenfalls für eine solche Investition. 
 
Vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung der Rechtsgrundlage zum Emissionshandel für die 
Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (NAP II) bzw. der gesetzlichen Regelungen über das Jahr 2012 
hinaus (NAPIII) ist die Investition in ein Steinkohlekraftwerk hinsichtlich der benötigten CO
2-
Zertifikate und CO 2-Zertifikate-Preise zu sehen. Lt. Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) erhalten 
neu errichtete Kraftwerke (Neuanlagen) eine kostenlose Zuteilung mit CO 2-Zertifikaten gemäß § 9 
Abs. 1 ZuG 2012. Die Menge der kostenlos zugeteilten Zertifikate wird sich trotz des für Steinkoh-
lekraftwerke hohen Wirkungsgrades voraussichtlich nur auf etwa 83 % der nach Benchmark nöti-
gen Zertifikate belaufen. Ab 2013 werden neu gebaute Kraftwerke allerdings wie Bestandsanlagen 
behandelt und erfahren die dafür geltenden Zuteilungsregeln. Die Wirtschaftlichkeitsrechnungen 
berücksichtigen deshalb ab 2013 den 50 %igen und den vollständigen Zukauf von Zertifikaten ab 
2018. In welchem Ausmaß die Kosten für Emissionsberechtigungen zukünftig ansteigen oder sin-
ken werden, ist von vielen Einflussfaktoren abhängig, somit heute noch nicht absehbar. 
 
Allerdings könnte eine Verknappung der am Markt zur Verfügung stehenden CO
2-Zertifikate über 
entsprechende Einpreisung in die Baseload-Terminmarktnotierungen zu weiteren Chancen für 
besonders effiziente Kraftwerke führen. Im Vergleich zu Altanlagen spart die hoch-effiziente Stein-
kohle-Doppelblockanlage bei gleicher Strommenge jährlich rund 2,5 Mio. Tonnen des klimaschäd-
lichen Kohlendioxids ein. 
 
Neben der Reduzierung der CO
2-Emissionen hat auch die Minimierung von Schadstoffen wie 
Stickoxiden und anderen Kraftwerksnebenprodukte einen zentralen Stellenwert beim Design des 
GEKKO-Kraftwerks und unterstreicht damit seine Umweltverträglichkeit. 
 
Die angebotene Kraftwerksbeteiligung bietet für die nächsten 20 Jahre ab Inbetriebnahme einen 
besser kalkulierbaren, allerdings mit typischen Kraftwerksrisiken behafteten Strombezug. RWE 
Power gilt als renommierter, verlässlicher Vertragspartner und bietet durch den vorhandenen 
Kraftwerksstandort hohe Gewähr für die vorgesehene frühzeitige Inbetriebnahme noch in 2011 
sowie einen möglichst störungsfreien Kraftwerksbetrieb.

- 3 - 
V/0817/2007 
 
Von Bedeutung für die Beurteilung dieses Kraftwerkprojektes ist auch die auf 20 Jahre begrenzte 
Beteiligungsdauer für GEKKO-Partner. Danach ist ein Austritt der Stadtwerke bei Erstattung des 
anteiligen Restbuchwertes und Rückzahlung der anteiligen Kommanditeinlage vorgesehen. Die 
Nutzungsdauerbegrenzung auf 20 Jahre ist in anderen Gemeinschaftskraftwerksprojekten eher 
untypisch. 
 
Diese Kraftwerksbeteiligung der Stadtwerke Münster sollte nach Vergleich mit anderen Kraft-
werksprojekten als Teil eines Strombeschaffungsportfolios mit mehreren Produkten betrachtet 
werden. Die Kraftwerksbeteiligung dient dann als besser kalkulierbare Strombeschaffungsquelle 
zur Risikominderung. Der Anteil der Kraftwerksscheibe am Gesamtportfolio sollte im Hinblick auf 
die andersartige Portfoliozusammensetzung der großen Stromversorger begrenzt bleiben.  
 
Unter den hier dargestellten Rahmenbedingungen ist das Beteiligungsvorhaben der Stadtwerke 
Münster als wirtschaftliches Engagement des Kerngeschäftes anzusehen, das in ähnlicher Weise 
von vielen anderen Stadtwerken verfolgt wird. 
 
Um eine Beteiligung an dem Gemeinschaftskraftwerk realisieren zu können sind umfangreiche und 
komplexe Verträge abzuschließen, die aus Gründen des Datenschutzes sowie des Schutzes der 
Wettbewerbsposition in einer nichtöffentlichen Vorlage behandelt werden. 
 
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist vor der Entscheidung über die mittelbare Be-
teiligung an einem wirtschaftlichen Unternehmen der Rat auf der Grundlage einer Marktanalyse 
über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die 
Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Einzelheiten 
dazu können der Anlage entnommen werden. 
Den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für 
die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft ist Gelegenheit zur Stellung-
nahme zu geben. Die Selbstverwaltungsorganisationen wurden bereits mit der Bitte um Stellung-
nahme angeschrieben.  
Gem. § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde über die Gründung einer Gesellschaft 
der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.  
Das Anzeigeverfahren zur Beteiligung an der Kraftwerksgesellschaft Steinkohledoppelblock GmbH 
& Co. KG wird eingeleitet, sobald die Stellungnahmen der örtlichen Selbstverwaltungsorganisatio-
nen vorliegen und es keine wesentliche gegenteilige Einschätzung gibt.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen:

Marktanalyse

13078 Zeichen

J:\Beteiligungen\BET\GEKKO\Marktanalyse.doc       Erstelldatum 09.10.2007 08:02:00 Seite 1
Marktanalyse 
gem. § 107 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen  
wegen der Beteiligung an der Kraftwerksgesellschaft Stein- 
kohlendoppelblock Westfalen GmbH & Co.KG (GEKKO) 
durch die Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
 
 
1. Kurzportrait des Gründers 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde 1968 von der Stadt Münster abgespalten.  
 
Sie hat den Unternehmensgegenstand vornehmlich innerhalb der Stadt Münster 
 
1. die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser , 
2. der öffentliche Personennahverkehr, 
3. der Hafenbetrieb, 
4. die Straßenbeleuchtung, 
5. Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Ve rkehrswirtschaft 
6. Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insbesondere s oweit diese geeignet 
sind, den Gesellschaftszweck zu fördern 
 
Bei der Erfüllung der Aufgaben sind die Stadtwerke Münster GmbH gem. dem Ge- 
sellschaftsvertrag angehalten, andere Ressourcen insbesondere die natürlichen Vor- 
räte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich zu schonen und die Belas- 
tung der Umwelt durch Immissionen so gering wie möglich zu halten.  
 
Zur Erfüllung dieser Aufgaben beschäftigen die Stadtwerke Münster GmbH ca. 1.000 
Mitarbeiter, der Konzern Stadtwerke Münster ca. 1250 Mitarbeiter. 
 
Seit vielen Jahren bauen und betreiben die Stadtwerke Münster Anlagen zur Ener- 
gieerzeugung. Beispielhaft sind hier folgende Anlagen genannt: 
 
1. GuD-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung) 
2. Wasserkraftanlage Havichhorster Mühle 
3. Windkraftanlage Borkum 
4. Windkraftanlage Häger 
5. Bio-, Deponie- und Klärgasanlagen in Coerde bzw. a m Loddenbach 
6. eine Vielzahl von kleineren und größeren Photovoltai k-Anlagen  
 
Das gesamte Eigenkapital belief sich laut Bilanz zum 31.12.2005 auf 109 Mio. Euro. 
Der Jahresüberschuss bzw. der Bilanzgewinn war in den letzten 30 Jahren durchaus 
zufriedenstellend.

J:\Beteiligungen\BET\GEKKO\Marktanalyse.doc       Erstelldatum 09.10.2007 08:02:00 Seite 2
2. Portrait des zu gründenden Unternehmens 
 
Bis zum Jahre 2012 sind in der Bundesrepublik Deutschland Kraftwerksneubauinves- 
titionen in Höhe von rund 20 GW geplant. Die RWE Power AG (RWE Power) beab- 
sichtigt am Standort Hamm die Errichtung und den Betrieb eines hoch-effizienten 
Steinkohle-Doppelblock-kraftwerks mit einer Netto-Leistung von ca. 2 x 765 MW und 
einem elektrischen Wirkungsgrad im Nennlastbetrieb von rund 46 %. Das Investiti- 
onsvolumen beträgt rd. 1,9 Mrd. €. Vor dem Hintergrund steigender Strompreise an 
den Großhandelsmärkten bekundeten zahlreiche Stadtwerke Interesse an einer 
Kraftwerksbeteiligung. Im Januar 2006 wurde daraufhin das Projekt "Gemeinschafts- 
kraftwerk-Steinkohle" GEKKO als Arbeitsgemeinschaft von interessierten Stadtwer- 
ken gegründet. 
 
Es ist deshalb die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Rechtsform 
einer GmbH & Co. KG, die Kraftwerksgesellschaft Steinkohlen-Doppelblock GmbH 
und Co. KG mit dem Sitz in Essen geplant. Die Funktion der persönlich haftenden 
Gesellschafterin dieser Kraftwerksgesellschaft wird ein mit RWE Power AG verbun- 
denes Unternehmen wahrnehmen. Daneben beteiligen sich RWE Power AG und die 
24 kommunalen Stadtwerke an dieser Kraftwerksgesellschaft. RWE Power AG wird 
mit ca. 77 % am Vermögen und Stimmen beteiligt sein. Die 24 kommunalen Parteien 
haben zusammen in etwa 23 %. 
 
 
 
 
 
 
Insgesamt beläuft sich das Beteiligungsinteresse von 24 Stadtwerken auf 350 MW, wobei im 
Durchschnitt etwa 15 % der Netzhöchstleistung (rd. 25 % der Gesamtarbeit) gezeichnet wur- 
den.

J:\Beteiligungen\BET\GEKKO\Marktanalyse.doc       Erstelldatum 09.10.2007 08:02:00 Seite 3
Die Stadtwerke Münster GmbH hat einen Anteil von 25 MW im Projekt GEKKO angemeldet. 
Die geplante Kraftwerksbeteiligung deckt damit rd. 12,5 % der Strombeschaffung der Stadt- 
werke Münster GmbH ab. 
 
 
3. Analyse des Marktumfeldes 
Trotz der Liberalisierung des deutschen Strommarktes im Jahre 1998 besitzen die vier gro- 
ßen Energieversorgungsunternehmen E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall weiterhin eine oli- 
gopolähnliche Marktstellung in den Bereichen Stromerzeugung und -vertrieb. Sie haben rund 
80 % der inländischen Stromerzeugungskapazitäten inne. Mit ihren Netzgesellschaften neh- 
men die vier EVU auch beim Betrieb des Übertragungs- und Verteilungsnetzes marktbeherr- 
schende Stellungen ein. Als Transportnetzbetreiber beherrschen diese EVU das in vier gro- 
ße Regelzonen gegliederte deutsche Übertragungsnetz.Von den rund 1000 Energieversor- 
gungsunternehmen in Deutschland haben lediglich vier einen Marktanteil am Energiehandel 
von mehr als fünf Prozent. EnBW, E.ON und RWE weisen im Gegensatz dazu Marktanteile 
zwischen 13 und 21 Prozent auf. Neuen Akteuren wird der Marktzugang oft erschwert. Zahl- 
reiche Einflussfaktoren, wie beispielsweise der Anstieg der Primärenergiekosten, haben in 
der Vergangenheit zu ansteigenden Strompreisen geführt. Ebenso führten äußere Einflüsse, 
wie z.B. Wetter oder politische Ereignisse, zu starken Preisschwankungen. Insgesamt hat 
die Volatilität der Strompreise auf der Großhandelsebene deutlich zugenommen. 
 
 
 
 
 
Ab dem 1. Januar 2009 tritt die Anreizregulierung in Deutschland in Kraft, welche die rein 
kostenbasierte Netzentgeltkalkulation ablöst. Durch vorgegebene und prohibitiv wirkende 
Erlösobergrenzen erhöht sich der Kostendruck auf die Netzbetreiber. Vordefinierte Effizienz- 
ziele führen zu verschärften Rahmenbedingungen, so dass das Netzgeschäft an Ertragskraft 
einbüßen wird. Die Auswirkungen der Netzregulierung sind durch positive Ergebnisse in an- 
deren Geschäftssparten, wie dem Einstieg in die Wertschöpfungsstufe Erzeugung, zu kom- 
pensieren.

J:\Beteiligungen\BET\GEKKO\Marktanalyse.doc       Erstelldatum 09.10.2007 08:02:00 Seite 4
 
 
 
Der Einstieg in die Wertschöpfungsstufe Erzeugung durch den Bau eines Kraftwerks oder 
den Erwerb einer Kraftwerksbeteiligung (z.B. im Rahmen des Projektes "Gemeinschafts- 
kraftwerk- Steinkohle" GEKKO) wird daher als eine nachhaltige Chance angesehen, sich von 
der Abhängigkeit zu den wenigen marktbeherrschenden Stromkonzernen und steigenden 
Strompreisen loszulösen sowie den durch die Anreizregulierung bedingten Wettbewerbs- 
druck im Netzgeschäft zu bewältigen. 
 
 
4. Chancen und Risiken 
RWE Power kann zur Durchführung des Projektes auf eine bereits am Standort Hamm ver- 
fügbare Infrastruktur und ihr internationales Know-how in Bezug auf die Errichtung, die Pla- 
nung und den Betrieb von Steinkohlekraftwerken zurückgreifen. Mit langjähriger Erfahrung 
im Kraftwerksbau und in der Stromversorgung verkörpert RWE Power für die beteiligten 
Stadtwerke einen etablierten und kompetenten Partner.

J:\Beteiligungen\BET\GEKKO\Marktanalyse.doc       Erstelldatum 09.10.2007 08:02:00 Seite 5
Das finanzielle Engagement für die Kraftwerksbeteiligung der Stadtwerke Münster GmbH in 
Höhe von 25 MW am Gesamtprojekt beträgt über den Zeitraum von 2007 bis 2013 insge- 
samt rd. 31,4 Mio. €. Dabei erfolgt die Finanzierung des Projektes für die Stadtwerke zu ei- 
nem geringen Anteil durch eine Kommanditeinlage von rd. 0,8 Mio. € und zu dem größten 
Teil durch Gesellschafterdarlehn in Höhe von rd. 30,6 Mio. €. Ein großer Teil des Invests 
steht zur Verfügung, weil die Stadtwerke Münster GmbH kürzlich auch zu diesem Zweck 
RWE Aktien verkauft hat. 
 
Die vorgesehene Kraftwerksbeteiligung der Stadtwerke Münster GmbH führt zu einer größe- 
ren Diversifizierung der Strombeschaffung hinsichtlich Laufzeit und Primärenergieträgerbin- 
dung. Durch die aktive Teilhabe an der Wertschöpfungsstufe Erzeugung verringert sich die 
Abhängigkeit von der Entwicklung der Großhandelsstrompreise. Verringerte Volatilität und 
bessere Kalkulierbarkeit führen zu mehr Sicherheit und Stetigkeit im eigenen Strombeschaf- 
fungsportfolio.  
 
Der auf Arbeitsgemeinschaftsebene stattfindende Austausch zwischen den meist in Nord- 
rhein- Westfalen ansässigen Stadtwerken ermöglicht einen zielgerichteten, an gleichen Wer- 
ten und Zielen orientierten Informationsaustausch und Realisierungsfortschritt. 
 
Die Wirtschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Christa Thoben betonte im Rah- 
men eines anderweitigen Kraftwerksvorhabens in NRW neben dem Beitrag zum Klimaschutz 
und der Steigerung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt insbesondere die Stärkung der 
Marktposition einzelner Stadtwerke durch eine Investition in hoch-effiziente Kraftwerkstech- 
nologie. „Durch dieses außergewöhnliche Kooperationsvorhaben sichern sich auch kleine 
Stadtwerke Zugang zu Kraftwerkskapazitäten und stärken damit ihre Marktposition. Sie stei- 
gen damit in die Liga der wenigen Großkraftwerksbetreiber in Deutschland auf, das belebt 
den Wettbewerb, was ich ausdrücklich begrüße.“ 
 
Des Weiteren erscheint die Investition in ein Steinkohlekraftwerk vor dem Hintergrund der 
Brennstoffverfügbarkeit und Versorgungssicherheit langfristig sinnvoll. Die statische Reich- 
weite des Primärenergieträgers Steinkohle reicht deutlich über die Reichweite der Erdgas- 
und Erdölreserven hinaus. Als frei handelbarer Primärenergieträger wird der Brennstoff 
Steinkohle weltweit in steigendem Maße zur Stromerzeugung eingesetzt, auch weil für die 
Zukunft nahezu keine Einschränkungen in der Verfügbarkeit zu erwarten sind. Das relativ 
konstante Preisniveau der Steinkohle, wie in Abb. 2 dargestellt, spricht ebenfalls für die In- 
vestition in diese Kraftwerkstechnologie. 
 
Vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung der Rechtsgrundlage zum Emissionshandel für 
die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (NAP II) bzw. der gesetzlichen Regelungen über das 
Jahr 2012 hinaus (NAPIII) birgt die Investition in ein Steinkohlekraftwerk ein Risiko hinsicht- 
lich ansteigender CO 2-Zertifikate-Preise. Laut Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) erhalten 
neu errichtete Kraftwerke (Neuanlagen) eine kostenlose Zuteilung mit CO 2-Zertifikaten ge- 
mäß § 9 Abs. 1 ZuG 2012. Die Menge der kostenlos zugeteilten Zertifikate wird sich trotz des 
für Steinkohlekraftwerke hohen Wirkungsgrades voraussichtlich nur auf etwa 83 % der nach 
Benchmark nötigen Zertifikate belaufen. Ab 2013 werden neu gebaute Kraftwerke allerdings 
wie Bestandsanlagen behandelt und erfahren die dafür geltenden Zuteilungsregeln. In wel- 
chem Ausmaß die Kosten für Emissionsberechtigungen zukünftig ansteigen oder sinken wer- 
den, ist abhängig von vielen Einflussfaktoren somit noch ungewiss. 
 
Allerdings könnte eine Verknappung der am Markt zur Verfügung stehenden CO 2-Zertifikate 
über entsprechende Einpreisung in die Baseload-Terminmarktnotierungen zu weiteren 
Chancen für besonders effiziente Kraftwerke führen. Im Vergleich zu Altanlagen spart die 
hoch-effiziente Steinkohle-Doppelblockanlage bei gleicher Strommenge rund 2,5 Mio. Ton- 
nen Kohlendioxid ein. Das Kraftwerk wird „capture ready“ ausgelegt. Eine spätere Nachrüs- 
tung eines CO 2- Abtrennungs-Verfahrens (post-combustion) ist somit möglich, sodass das 
Kraftwerk bei ausreichender Marktreife der Carbon Capture and Storage (CCS)-

J:\Beteiligungen\BET\GEKKO\Marktanalyse.doc       Erstelldatum 09.10.2007 08:02:00 Seite 6
Technologien zukünftig als „CO 2- freies Kraftwerk“ betrieben werden könnte. Dies gewinnt 
insbesondere im Zusammenhang mit dem Emissionsrechtehandel und der Reduzierung der 
kostenfrei ausgegebenen Emissionsberechtigungsmengen in zukünftigen Zuteilungsperioden 
(ZuG III und später) an Bedeutung.  
 
 
5. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft 
Durch eine Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem geplanten Kraftwerksvorha- 
ben werden die Märkte von Handwerk und mittelständischer Wirtschaft nicht beeinträchtigt. 
Nachteile für Handwerk, Gewerbe und Handel sind aus der Beteiligung nicht zu erwarten. Es 
liegt keine Überschneidung mit den Bereichen der örtlichen Wirtschaft vor. Im Gegenteil 
strebt die Stadtwerke Münster GmbH mit der geplanten Kraftwerksbeteiligung eine Absiche- 
rung gegen weiter steigende Strompreise und eine geringere Volatilität der Strompreise an, 
die dem Handwerk und der mittelständischen Wirtschaft direkt und indirekt zugute kommt. 
 
 
6. Zusammenfassung 
Die Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an der Kraftwerksgesellschaft Steinkohlen- 
doppelblock Westfalen GmbH & Co. KG ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit und Stetigkeit im 
eigenen Strombeschaffungsportfolio. Die sichere und preiswerte Energieversorgung gewinnt 
vor dem Hintergrund steigender und zunehmend schwankender Stromgroßhandelspreise an 
Bedeutung. Durch den Ausbau seines Beschaffungsportfolios mittels einer Beteiligung an 
einem gemeinschaftlich genutzten Großkraftwerk kann ein kommunaler Energieversorger, 
wie die Stadtwerke Münster GmbH, seine Wettbewerbsposition langfristig stärken. Durch 
den stark ausgeprägten regionalen Charakter der Stadtwerke Münster GmbH ist eine enge 
leistungsmäßige Verflechtung mit lokalen Marktteilnehmern, insbesondere Handwerk und 
mittelständische Wirtschaft, weiterhin gesichert.  
 
 
 
Stadtwerke Münster 
 
 
 
ppa. Friedrich Kellersmann 
Leiter Recht und Personal

Beratungsverlauf (3)

23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Havichhorster Mühle 3

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0817/2007
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37