3394/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO – Prüfung des Einsatzes von schweren Maschinen in Parkanlagen sowie der ökologischen Auswirkungen, Aktenzeichen 168/25 an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 24.11.2025
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Anlage 2 - Bürgereingabe anonymisiert
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns im Namen von Health for Future Köln, einer lokalen Gruppe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Gesundheitswesen und Klimaschutz, an Sie. Am 17.11.2025 gegen 08:30 wurde im Park Takufeld der Einsatz eines schweren Geräts beobachtet, das dort liegendes Laub zerschredderte und die Flächen mehrfach befuhr. Dabei waren deutliche Bodenverdichtungen und mechanische Störungen erkennbar. Aus ökologischer und umweltmedizinischer Sicht sehen wir dieses Vorgehen mit großer Sorge. Laub dient zahlreichen Tierarten — u. a. Insekten, Bodenorganismen, Amphibien und Kleinsäugern — als Lebensraum, Überwinterungsort und Nahrungsquelle. Die Entfernung oder Zerkleinerung großer Laubmengen zerstört diese Mikrohabitate unnötig. Zusätzlich führt der Einsatz schwerer Maschinen nachweislich zu Bodenverdichtung, wodurch Porenvolumen, Bodenleben, Nährstoffkreisläufe und Wasserhaushalt beeinträchtigt werden. Diese Effekte sind in zahlreichen wissenschaftlichen Studien gut dokumentiert und wirken langfristig schädlich auf Pflanzen, Bodenorganismen und das gesamte Stadtökosystem, welches wiederum eng mit der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang steht. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadt um folgende Schritte: 1. Prüfung des konkreten Einsatzes der Maschine in Parkanlagen sowie der ökologischen Auswirkungen (inkl. Dokumentation der Bodenverhältnisse). 2. Einsicht in die zugrunde liegende Auftrags- oder Entscheidungsbasis dieser Maßnahme. 3. Entwicklung bzw. Anwendung schonender Alternativen, wie z. B. – Laub liegen lassen, – Laubinseln und Laubhaufen belassen für Winterquartiere, – falls nötig: leichtes Mulchen oder händische Entfernung ausschließlich an Wegen, – Verzicht auf das Befahren empfindlicher Boden- und Wurzelzonen. 4. Transparente Information der Öffentlichkeit, sobald die Bewertung und weitere Maßnahmen feststehen. Wir weisen darauf hin, dass sowohl Fachliteratur als auch Stellungnahmen von Umweltbundesamt, NABU, BUND und internationalen Forschungsgruppen eindeutig zeigen, dass großflächiges Zerschreddern von Laub und die zusätzliche Bodenverdichtung durch schwere Maschinen ökologisch kontraproduktiv sind. Bei Bedarf senden wir Ihnen die wissenschaftlichen Quellen gern gebündelt zu. Für eine schriftliche Rückmeldung sowie eine Eingangsbestätigung danken wir Ihnen im Voraus. Wir würden uns freuen, wenn die Stadt Köln diese Hinweise nutzt, um die Grünflächenpflege ökologisch verträglicher zu gestalten. Anlage 2
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Ein Gestaltungsspielraum ist angesichts des effizienten Einsatzes der vorhandenen Ressourcen nicht gegeben. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 3394/2025 Freigabedatum 07.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Prüfung des Einsatzes von schweren Maschinen in Parkanlagen sowie der ökologischen Auswirkungen, Aktenzeichen 168/25 an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 24.11.2025 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt den Petent*innen für ihre Eingabe. Er nimmt die Stellungnahme der Ver- waltung zu den Punkten „Einsatz von Maschinen“ und „Alternativen“ der Eingabe zur Kennt- nis. Er erkennt an, dass die in der Eingabe geforderten Alternativen nicht umsetzbar sind und lehnt diese ab. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die Laubentfernung auf den Grünflä- chen zuständig. Die Grünflächen dienen insbesondere der Erholung für die Bürger*innen, sol- len aber auch für Spiel und Sport genutzt werden. Gut erhaltene und robuste Rasenflächen sind eine Grundvoraussetzung für diese Nutzung. In den Rasenbereichen mit Baumbestand bedeckt das heruntergefallene Laub den Rasen. Dadurch bekommt das Gras unter dem Laub zu wenig Luft und Licht, sodass es faulen kann oder sich Pilze bilden. Die Laubentfernung ist somit wichtig für den Fortbestand des Rasens. Mit Blick auf den effizienten Einsatz der bestehenden Personalressourcen wird dieses Laub in der Regel mit Rasenmähern zerkleinert und verbleibt als Düngung auf der Rasenfläche zwi- schen den Grashalmen. Je nach Flächengröße werden unterschiedlich große Maschinen eingesetzt, um die Mahd wirtschaftlich durchführen zu können. Bei großen und schwereren Traktoren ist die Aufstands- fläche größer, damit das Gewicht des Traktors besser verteilt wird und Bodenverdichtungen vermieden werden. Dort, wo es möglich ist, haben die Geräteträger zudem eine spezielle Ra- senbereifung, damit die Grünflächen möglichst wenig beschädigt werden. Das Laub in Wald- und Strauchbereichen hingegen verbleibt unzerkleinert vor Ort mit der In- tention, als Lebensraum und Winterquartiere für zahlreiche Tierarten zu dienen. Eine alternative Bearbeitung der erforderlichen Laubentfernung auf den Rasenflächen durch das Amt für Landschaftspflege und Grünpflege ist unter dem effizienten Einsatz der bestehen- den Ressourcen nicht möglich. Insgesamt ist festzuhalten, dass der Klimawandel die Stadt Köln vor neue Herausforderungen stellt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt, die Pflege des Kölner Grüns sukzessive ökologisch sinnvoll und nachhaltig zu gestalten. In diesem Zusammenhang wurde der Stadt Köln bereits 2019 vom Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V. das Label StadtGrün naturnah verliehen. Hiermit zeichnet das Bünd- nis bereits seit mehr als einem Jahrzehnt das Engagement von Städten und Gemeinden für ein ökologisches Grünflächenmanagement aus. 2023 wurde die Stadt Köln erfolgreich rezerti- fiziert und erhielt dabei den Goldstatus. Informationen dazu findet man im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/stadtgruen-naturnah. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses wurden seitens der Stadtverwaltung mehrere Einzel- maßnahmen angestoßen und umgesetzt. Hierzu gehört unter anderem das Ziel, langfristig in jedem Bezirk rund zehn Hektar artenreiche Wiesen entstehen zu lassen. Aber auch artenrei- che Wiesen müssen zweimal im Jahr gemäht werden, um sicherzustellen, dass das „gewöhn- liche“ Gras die Wildblumenwiesen nicht wieder einnimmt. Anders als bei gewöhnlichen Ra- senflächen, muss das Mahdgut hierbei abgetragen und weiterverwertet werden, damit sich die Wiese gesund entwickeln kann. Die Mahd wird mit Balkenmähern durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass das Schnittgut lang bleibt, sodass sich darin Insekten und andere Lebewesen zu- rückziehen können. Anlage: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Bürgereingabe anonymisiert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Im Park
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3394/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.01.2026
- Erstellt
- 27.11.2025 09:17