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3394/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO – Prüfung des Einsatzes von schweren Maschinen in Parkanlagen sowie der ökologischen Auswirkungen, Aktenzeichen 168/25 an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 24.11.2025

Beschlussvorlage Ausschuss 07.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 26.01.2026, TOP 2.1

Anlage 2 - Bürgereingabe anonymisiert

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Bürgereingabe anonymisiert

2525 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir wenden uns im Namen von Health for Future Köln, einer lokalen Gruppe von 
engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Gesundheitswesen und Klimaschutz, an 
Sie. 
Am 17.11.2025 gegen 08:30 wurde im Park Takufeld der Einsatz eines schweren 
Geräts beobachtet, das dort liegendes Laub zerschredderte und die Flächen 
mehrfach befuhr. Dabei waren deutliche Bodenverdichtungen und mechanische 
Störungen erkennbar. Aus ökologischer und umweltmedizinischer Sicht sehen wir 
dieses Vorgehen mit großer Sorge. Laub dient zahlreichen Tierarten — u. a. 
Insekten, Bodenorganismen, Amphibien und Kleinsäugern — als Lebensraum, 
Überwinterungsort und Nahrungsquelle. Die Entfernung oder Zerkleinerung großer 
Laubmengen zerstört diese Mikrohabitate unnötig. Zusätzlich führt der Einsatz 
schwerer Maschinen nachweislich zu Bodenverdichtung, wodurch Porenvolumen, 
Bodenleben, Nährstoffkreisläufe und Wasserhaushalt beeinträchtigt werden. Diese 
Effekte sind in zahlreichen wissenschaftlichen Studien gut dokumentiert und wirken 
langfristig schädlich auf Pflanzen, Bodenorganismen und das gesamte 
Stadtökosystem, welches wiederum eng mit der Gesundheit der Bevölkerung im 
Zusammenhang steht.  
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadt um folgende Schritte: 
1. Prüfung des konkreten Einsatzes der Maschine in Parkanlagen sowie der
ökologischen Auswirkungen (inkl. Dokumentation der Bodenverhältnisse).
2. Einsicht in die zugrunde liegende Auftrags- oder Entscheidungsbasis dieser
Maßnahme.
3. Entwicklung bzw. Anwendung schonender Alternativen, wie z. B.
– Laub liegen lassen,
– Laubinseln und Laubhaufen belassen für Winterquartiere,
– falls nötig: leichtes Mulchen oder händische Entfernung ausschließlich an Wegen,
– Verzicht auf das Befahren empfindlicher Boden- und Wurzelzonen.
4. Transparente Information der Öffentlichkeit, sobald die Bewertung und weitere
Maßnahmen feststehen.
Wir weisen darauf hin, dass sowohl Fachliteratur als auch Stellungnahmen von 
Umweltbundesamt, NABU, BUND und internationalen Forschungsgruppen eindeutig 
zeigen, dass großflächiges Zerschreddern von Laub und die zusätzliche 
Bodenverdichtung durch schwere Maschinen ökologisch kontraproduktiv sind. Bei 
Bedarf senden wir Ihnen die wissenschaftlichen Quellen gern gebündelt zu. 
Für eine schriftliche Rückmeldung sowie eine Eingangsbestätigung danken wir Ihnen 
im Voraus. Wir würden uns freuen, wenn die Stadt Köln diese Hinweise nutzt, um die 
Grünflächenpflege ökologisch verträglicher zu gestalten. 
Anlage 2

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

857 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Ein Gestaltungsspielraum ist angesichts des effizienten Einsatzes der vorhandenen Ressourcen nicht 
gegeben. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

4303 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3394/2025 
Freigabedatum 
07.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Prüfung des Einsatzes von schweren Maschinen in 
Parkanlagen sowie der ökologischen Auswirkungen, Aktenzeichen 168/25 an den 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 24.11.2025
  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt den Petent*innen für ihre Eingabe. Er nimmt die Stellungnahme der Ver-
waltung zu den Punkten „Einsatz von Maschinen“ und „Alternativen“ der Eingabe zur Kennt-
nis. Er erkennt an, dass die in der Eingabe geforderten Alternativen nicht umsetzbar sind und 
lehnt diese ab. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die Laubentfernung auf den Grünflä-
chen zuständig. Die Grünflächen dienen insbesondere der Erholung für die Bürger*innen, sol-
len aber auch für Spiel und Sport genutzt werden. Gut erhaltene und robuste Rasenflächen 
sind eine Grundvoraussetzung für diese Nutzung. 
 
In den Rasenbereichen mit Baumbestand bedeckt das heruntergefallene Laub den Rasen. 
Dadurch bekommt das Gras unter dem Laub zu wenig Luft und Licht, sodass es faulen kann 
oder sich Pilze bilden. Die Laubentfernung ist somit wichtig für den Fortbestand des Rasens.  
Mit Blick auf den effizienten Einsatz der bestehenden Personalressourcen wird dieses Laub in 
der Regel mit Rasenmähern zerkleinert und verbleibt als Düngung auf der Rasenfläche zwi-
schen den Grashalmen. 
Je nach Flächengröße werden unterschiedlich große Maschinen eingesetzt, um die Mahd 
wirtschaftlich durchführen zu können. Bei großen und schwereren Traktoren ist die Aufstands-
fläche größer, damit das Gewicht des Traktors besser verteilt wird und Bodenverdichtungen 
vermieden werden. Dort, wo es möglich ist, haben die Geräteträger zudem eine spezielle Ra-
senbereifung, damit die Grünflächen möglichst wenig beschädigt werden.  
Das Laub in Wald- und Strauchbereichen hingegen verbleibt unzerkleinert vor Ort mit der In-
tention, als Lebensraum und Winterquartiere für zahlreiche Tierarten zu dienen. 
 
Eine alternative Bearbeitung der erforderlichen Laubentfernung auf den Rasenflächen durch 
das Amt für Landschaftspflege und Grünpflege ist unter dem effizienten Einsatz der bestehen-
den Ressourcen nicht möglich.  
 
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Klimawandel die Stadt Köln vor neue Herausforderungen 
stellt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt, die Pflege des Kölner 
Grüns sukzessive ökologisch sinnvoll und nachhaltig zu gestalten. 
In diesem Zusammenhang wurde der Stadt Köln bereits 2019 vom Bündnis Kommunen für 
biologische Vielfalt e. V. das Label StadtGrün naturnah verliehen. Hiermit zeichnet das Bünd-
nis bereits seit mehr als einem Jahrzehnt das Engagement von Städten und Gemeinden für 
ein ökologisches Grünflächenmanagement aus. 2023 wurde die Stadt Köln erfolgreich rezerti-
fiziert und erhielt dabei den Goldstatus. Informationen dazu findet man im Internet unter 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/stadtgruen-naturnah. 
 
Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses wurden seitens der Stadtverwaltung mehrere Einzel-
maßnahmen angestoßen und umgesetzt. Hierzu gehört unter anderem das Ziel, langfristig in 
jedem Bezirk rund zehn Hektar artenreiche Wiesen entstehen zu lassen. Aber auch artenrei-
che Wiesen müssen zweimal im Jahr gemäht werden, um sicherzustellen, dass das „gewöhn-
liche“ Gras die Wildblumenwiesen nicht wieder einnimmt. Anders als bei gewöhnlichen Ra-
senflächen, muss das Mahdgut hierbei abgetragen und weiterverwertet werden, damit sich die 
Wiese gesund entwickeln kann. Die Mahd wird mit Balkenmähern durchgeführt. Das hat den 
Vorteil, dass das Schnittgut lang bleibt, sodass sich darin Insekten und andere Lebewesen zu-
rückziehen können. 
 
Anlage:  
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Bürgereingabe anonymisiert

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Im Park

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Details

Vorlagen-Nr.
3394/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.01.2026
Erstellt
27.11.2025 09:17