BAULEITPLANUNG 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Planbereich: Nördlich Hubertusstraße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch hier: Beschluss zur Änderung und öffentlichen Auslegung des Bauleitplanes nach § 2 Absatz 1 und 4 in Verbindung mit § 13 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
2002/161 vom 05.06.2002
Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
2002/161
PDF 96.9 KB
Beratungsverlauf
-
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 5, beschließend.
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz