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V/0404/2024

Aktuelle finanzielle Situation in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Trägervergabe der außerunterrichtlichen Angebote in der städtischen Grundschule York

Vorlagen 20.08.2024

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Kolpingbildungswerk_OGS-Konzept Grundschule York

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Ansehen

Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog

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Ansehen

Anlage 2 Diakonie_OGS-Konzeption Grundschule York

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Kreisel_OGS-Konzept Grundschule York

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Anlage A

4639 Zeichen

Anlage A zur V/0404/2024 
Kurzüberblick 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen zur 
Kenntnis. Vor diesem Hintergrund wird auf den weiteren Ausbau von OGS -Gruppen zum 
Schuljahr 2025/2026 verzichtet. Neue OGS-Gruppen werden nur dann an Standorten einge-
richtet, wenn im Bestand umgesteuert wird bzw. sich an anderen Standorten die Gruppenan-
zahl verringert. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote 
in der Grundschule York, Essexweg 2  zum S chuljahr 2025/2026, zum 01.08.2025 dem Kin-
der- und Jugendhilfeträger Diakonie Münster gGmbH. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, die städtische Grundschule York als Offene Ganz-
tagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW zu führen. 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage V/330/2020 beschlossen, alle Of-
fenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu überführen. Somit wurde in einem 
Interessenbekundungsverfahren ein freier Träger für die außerunterrichtlichen Angebote der neu-
en Grundschule York gesucht. 
 
Mit diesem Beschluss wird vor Inbetriebnahme der Offenen Ganztagsschule ein Träger gefunden, 
sodass weitere Detailplanungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger, der Schulleitung und 
der Verwaltung getroffen werden können.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“. 
 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit einem hohen Konsens abschließend vor, dem 
Träger Diakonie Münster gGmbH die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städti-
schen Grundschule York zum Schuljahr 2025/2026 zu übertragen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende 
Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach 
den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für 
Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)  
Münster gehört zu den am stärksten wachsende Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-freundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort 
mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern 
an Grund- und Förderschulen.

Anlage 2 Kolpingbildungswerk_OGS-Konzept Grundschule York

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Seite 1 von 18 
 
 
 
 
 
Konzept 
 
 
Offene Ganztagsangebote  
 
Städtischen Grundschule York

Seite 2 von 18 
 
Inhalt 
 
 
1.Vorbemerkung ............................................................................................................................ 3 
2. Leitbild ....................................................................................................................................... 4 
3. Ziele und Grundsätze .................................................................................................................. 5 
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6 
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8 
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9 
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 9 
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 10 
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 11 
4.1 Betreuungszeiten und Ferien ........................................................................................................ 11 
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 12 
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 12 
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 14 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15 
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen 
Schulen ................................................................................................................................................. 15 
5. Personal ................................................................................................................................... 15 
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15 
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15 
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 16 
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16 
6. Kinderschutz ............................................................................................................................ 16 
7. Qualitätssicherung ................................................................................................................... 17 
8. Besondere Merkmale des Trägers ............................................................................................. 18 
9. Perspektive .............................................................................................................................. 18

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1.Vorbemerkung 
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband 
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten 
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und 
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten 
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer 
sozialen Reife fördern. 
 
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe 
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für 
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die 
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1) 
 
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII. 
 
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in 
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf. 
 
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.  
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der 
 
• Verbundgrundschule Milte-Einen  
• Brigidenschule Legden-Asbeck 
• Antonius Grundschule Darfeld 
• Sebastian Grundschule Osterwick 
• der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten 
• der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten 
• der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat  
• sowie einer U3-Betreuung 
 
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an 4 Schulen.  
An mehreren Schulstandorten sind Integrationshelfer*innen und FSJ’ler tätig.

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2. Leitbild 
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000 
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der 
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat: 
 
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“ 
 
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping-Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir 
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll, 
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und 
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes 
Deutschland. 
 
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen 
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir 
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir 
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die 
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung 
 
• die geprägt ist von Glaubwürdigkeit 
• partnerschaftlichem Umgang 
•  Verbindlichkeit  
• Zuverlässigkeit. 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien 
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung 
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um 
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen 
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der 
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. 
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet 
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen 
Leben.

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3. Ziele und Grundsätze  
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer 
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen. 
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die 
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung 
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche 
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.  
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für 
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder 
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und 
Anerkennung durch die Erwachsenen.  
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht. 
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten 
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in 
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das 
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen 
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei 
Erfolg. 
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und 
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und 
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der 
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.  
Leitziele sind: 
 
• Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen und 
emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien). 
• Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und 
Kenntnissen (durch gezielte Förderung). 
• Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten. 
• Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder stark 
machen). 
• Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene). 
• Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und akzeptieren). 
• Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die 
Geschlechteridentität. 
 
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung… 
 
• ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung 
zur Behebung individueller Lernschwächen); 
• bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages; 
• sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der 
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);

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• entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen; 
• zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für 
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung; 
• will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben. 
 
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf 
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B. 
 
• besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder 
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung. 
• Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern 
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden). 
• Lernberatung ("Lernen lernen"). 
 
3.1 Sprache und Kommunikation 
 
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und 
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame 
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen 
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu 
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der 
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.  
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu 
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über 
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich 
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich, 
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen 
soziale Kompetenzen.  
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg. 
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet, 
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt 
werden können. 
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern. 
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfreie Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den 
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen. 
 
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik 
 
Vorbemerkung: 
 
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klar 
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss 
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu 
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu

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verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule, 
Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis, 
Soest 11/2020, S.8). 
 
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und 
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 
& Schubert, 2014) 
 
 
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in der sich alle Akteure dieser Schule 
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits 
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss festgehalten 
werden, was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders 
interessant, die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen 
Stellen brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer 
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im 
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von 
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten 
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.

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Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich 
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut. 
 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten 
 
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die 
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise / 
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an. 
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im 
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und 
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen 
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt 
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine 
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern 
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige 
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten 
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln. 
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird 
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule 
brauchen. 
 
• Sprachkurse 
• ein wertschätzendes Gegenüber 
• Verständnis 
• Sicherheit 
• Angenommen sein 
• Willkommen sein 
 
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt 
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin. 
 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe 
 
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang. 
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung 
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv 
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen, 
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden. 
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die 
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu 
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse 
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen 
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf 
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.

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Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen 
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten 
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im 
außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier 
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt 
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte 
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben. 
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über 
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die 
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds 
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung 
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die 
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine 
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die 
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk 
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten. 
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die 
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume 
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe 
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach 
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese 
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die 
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum 
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen 
festen Bestandteil haben.  
 
3.5 Ernährung und Gesundheit 
 
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und 
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung 
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung. 
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen 
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln 
und Ritualen bestimmt.  
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die 
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen, 
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der 
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen. 
 
3.6 Kulturelle Bildung 
 
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen 
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und

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Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder 
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.  
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar, 
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine 
Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit 
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und 
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen. 
 
3.7 Natur und Umwelt 
 
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über 
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines 
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt der sich oft genug 
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht. 
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an 
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den 
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem 
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis um aktuelle Themen zu Natur 
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen. 
 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan 
 
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt 
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch 
wir versuchen diese Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Ein 
wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der Regel 
ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen. 
Die Hausaufgabenbetreuung ist natürlich keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort 
in den Bereichen, in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig 
erarbeiten. 
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei 
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten 
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann 
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben um 
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen. 
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit 
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder 
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern 
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule 
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen. 
 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung 
 
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort 
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule und den Kindern und Eltern.

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Die morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und 
damit gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kindern durch das Vorführen erworbener 
Fähigkeiten den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die 
Kinder sich besser auf die Umwelt vorbereiten. 
4. Rahmenbedingungen 
 
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von 
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.  
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten. 
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts. 
 
4.1 Betreuungszeiten und Ferien 
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen 
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass 
vor: 
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens 
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er 
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier 
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und 
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. 
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für 
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche 
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der 
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese 
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“ 
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage 
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von 
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der 
bis Mittagsbetreuung. 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.

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18 
 
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
4.2 Gestaltung der Gruppen 
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die 
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit 
bietet. Die Gruppen werden möglichst von festen Bezugspersonen geführt.  
Die Gruppengröße einer Gruppe wird vom Angebot selbst beeinflusst. In der Regel findet die 
Einteilung Hausaufgaben bzw. Lernzeiten und Essen in festen Gruppe statt, während bei Sport- und 
Theatergruppen und Chöre es zu ganz anderen verbindliche Gruppen kommt. Außerdem ist es 
möglich, besondere Leistungen z.B. bei speziellen Projekten gegen einen Kostenbeitrag zu öffnen. 
 
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das 
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier 
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im 
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die 
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns 
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu 
gestalten. 
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern können beispielhaft praxisbezogene folgende 
Angebote durchgeführt werden: 
• Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“ 
• Aufklärung und Suchtprävention 
• Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem 
Selbstwert und der Selbsteinschätzung 
• besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und 
Basteln 
• Selbstbehauptungskurse 
• Ausflüge in die Natur 
• Erste Hilfe für Kinder 
• Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf dem Sachkundeunterricht aufbauen 
• Theater- und Zirkuspädagogik 
 
4.3 Partizipation 
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die 
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der 
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip 
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder 
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind.

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Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie 
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre 
Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger 
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu 
verpflichtet.  
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu 
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den 
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen 
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf. 
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen 
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber 
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein 
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht 
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation 
und Entwicklung an der Schule zu werden. 
Die Basis um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert sein. Die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe 
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden. 
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt 
werden ggf. verändert werden sollten. 
 
Oft stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die Partizipation im Alltag als Herausforderung da und 
diese, wenn sie einmal Installiert ist, beizubehalten. Für viele Kinder ist Schule und OGS ein Lebensort 
geworden, der die Wochenarbeitszeit eines Erwachsenen zum Teil übertrifft. Kinder verbringen bis zu 
45 Stunden dort, je nach Schul- und Betreuungszeiten. Um so wichtiger ist es, den Kindern 
beispielsweise selbst bestimmte Wochenplanungen einzuräumen. Zur alltäglichen Partizipation zählt 
auch ein Beschwerdemöglichkeit für die Kinder um sich Gehör zu verschaffen, z.B. mit einem 
klassischen Beschwerdekasten. 
 
4.4 Kooperationen 
 
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien 
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem 
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben 
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind 
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger 
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für 
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den 
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und 
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten 
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso 
Angebote am Nachmittag durchführen.

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Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere 
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen 
gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den 
anderen Kooperationspartnern lernen. 
 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern 
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden 
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer 
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es 
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn 
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten 
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.  
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und / 
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden 
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu 
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termine und Gespräche in den Alltag der 
Familie gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die 
OGS-Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen. 
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc. 
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an 
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das 
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern 
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg alleine antreten 
sollen, benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung 
der Erziehungsberechtigten. 
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es, eine bestmögliche 
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen 
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der 
Elternbeirat und wann sind die Termine), Erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum 
Angebot der OGS (Evaluation). 
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem 
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu 
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur 
Verfügung zu stellen. 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule 
 
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen 
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den

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18 
 
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen, 
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen). 
 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger 
 
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die 
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt. 
 
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen 
Schulen 
 
Eine gezielt ausgerichtete Zusammenarbeit mit der Kommune muss ggf. bei Bedarf für besondere 
Projekte erarbeitet werden. 
Bei der Planung und Durchführung der Angebote innerhalb des OGS Angebotes sollen örtliche 
Vereine und Verbände sowie andere Schulen mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden, sowie Jugendverbände ihre Angebote am 
Nachmittag durchführen können. 
5. Personal 
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich 
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den 
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den 
arbeitsrechtlichen Anforderungen. 
 
5.1 Leitung, Koordination 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt  
 
• die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger, 
• die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,  
• die Dienst- und Fachaufsicht,  
• die Weiterentwicklung des Konzepts,  
• die Weiterentwicklung der Kooperationen,  
• die Evaluation zur Qualitätssicherung,  
• die Öffentlichkeitsarbeit,  
• weitere Qualifizierungen des Personals. 
 
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der 
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den 
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert. 
 
5.2 Qualifikation des Personals

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18 
 
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach 
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll. 
 
5.3 Personaleinsatz 
 
Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 
regelmäßig mit dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und 
bedarfsorientiert anpassen. 
 
Teamsitzungen 
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der 
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt. 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
Vertretungsregelungen 
 
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt. 
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und 
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.  
 
5.4 Fortbildung des Personals 
 
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk 
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und 
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den 
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an 
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle 
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden. 
 
6. Kinderschutz 
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der 
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder-

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18 
 
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG) 
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene 
Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum 
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern 
widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter 
anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die 
Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und 
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Jugendämter haben einen Beratungsauftrag. 
 
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte 
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich 
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen 
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr. 
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den 
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem 
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und 
entsprechend zu handeln. 
 
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte 
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 
 
7. Qualitätssicherung 
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008 
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen 
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.  
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote 
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln 
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische 
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem) 
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der 
Mitarbeitenden. 
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir 
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden 
Bestandteile: 
 
• einheitliche und verbindliche Information  
• Schnittstellenmanagement  
• klare Definition der Qualitätsstandards &-ziele 
• einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare  
• Qualifikation des Personals 
• eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten

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• Planung, Anleitung und Kontrolle 
• Grundsatz einheitlichen Handelns 
• Weiterbildung des Personals 
• Evaluation  
• Verstetigung durch Weiterentwicklung. 
 
Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem 
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für 
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich.  Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf 
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und 
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den 
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.   
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die 
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die 
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über 
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“. 
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse 
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein 
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz 
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und 
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption. 
 
8. Besondere Merkmale des Trägers 
Als besonderes Merkmal des Kolping Bildungswerks ist zu nennen, dass es berufliche 
Bildungsangebote über die Kolping-Akademie gibt, welche perspektivisch ggf. bei Bedarf ausgeweitet 
und ergänzt werden. Hierzu zählt z.B. die Qualifikation für Ganztagskräfte im Primarbereich und der 
Sekundarstufe I. An anderen Schulen stellen wir die Personalien für Schulsozialarbeit bis hin zum 
Mensateam. 
 
9. Perspektive 
Das Kolping Bildungswerk legt einen hohen Wert darauf, dass das Konzept flexibel bleibt, um sich 
möglichst schnell auf die Bedürfnisse der Kinder und der Schule/Schulleitung und Kommune 
ausrichten und einstellen zu können. Aus den Erfahrungen lernen, Zufriedenheit erfragen, eigenes 
Handeln reflektieren, neues ausprobieren und sich den Bedürfnissen zu stellen, damit wird sich der 
Ganztag weiterhin positiv und nachhaltig entwickeln. 
Aufgrund von anstehenden Veränderungen zum Anspruch auf einen Platz in der OGS könnten dies 
mittelfristig zu Veränderungen im Personalbereich führen. Dies gilt es vorzubereiten und sich gut 
aufzustellen. Einer dieser Schritte wird es sein, die Mitarbeiter*innen auszubilden, fachlich 
vorzubereiten und nachhaltig zu schulen.

Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog

3208 Zeichen

Stand, 01.08.2023 
 
    Interessensbekundungsverfahren 
    für die außerunterrichtlichen Angebote der  
    Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
 
 
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches  Konzept werden anhand der nachfol- 
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards 
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: 
 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster 
 
 Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen 
 
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung  
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- 
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- 
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. 
 
Querschnittsaufgaben 
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an Träger der OGS 
besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle 
und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die 
Themen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik.  
Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthem a ist grundsätzlich enthalten. Zentrales 
Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein  selbstbestimmtes und eigenverantwortli- 
ches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesell- 
schaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.  
 
Mitbestimmung  
Der freie Träger der OGS soll ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem 
angemessenen Maß an Partizipation darlegen. 
 
Kooperationsstrukturen 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- 
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die  die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- 
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- 
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. 
 
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- 
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende 
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb 
einer OGS. 
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard. 
 
Besondere Merkmale des Trägers 
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- 
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- 
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der 
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- 
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des 
Stadtteils entstehen.

Anlage 2 Diakonie_OGS-Konzeption Grundschule York

55110 Zeichen

Konzeption 
für das außerschulische Angebot 
der Offenen Ganztagsschule (OGS) 
der städtischen Grundschule York 
 
der Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
der Diakonie Münster e.V.

Inhalt  
 
1 Einleitung ............................................................................................................................................................... 1 
1.1 Trägerbeschreibung ........................................................................................................................................... 1 
1.2 Schulbeschreibung und Lage ......................................................................................................................... 2 
2 Ziele.......................................................................................................................................................................... 2 
2.1 Unsere Leitlinien und Ziele .............................................................................................................................. 2 
2.2 Zielgruppe ............................................................................................................................................................. 3 
2.3 Übergeordnete Ziele ......................................................................................................................................... 3 
2.4 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................................................... 3 
3 Struktur des offenen Ganztags ...................................................................................................................... 3 
3.1 Anzahl der Plätze ................................................................................................................................................ 3 
3.2 Betreuungszeiten ................................................................................................................................................ 4 
3.3 Teamstruktur ........................................................................................................................................................ 4 
3.4 Räumliche Ausstattung ..................................................................................................................................... 4 
3.5 Tagesablauf Grundschule York ...................................................................................................................... 5 
3.6 Ferienangebote ................................................................................................................................................... 5 
3.7 Sanfter Übergang – ein Konzept für Schule und Ganztag .................................................................. 5 
4 Ganzheitliche und informelle Bildung ......................................................................................................... 6 
4.1 Spiel und Bewegung .......................................................................................................................................... 6 
4.2 Gestaltung und Kreativität .............................................................................................................................. 6 
4.3 Musische Bildung ................................................................................................................................................ 6 
4.4 Emotionale und soziale Bildung .................................................................................................................... 6 
4.5 Diversität und Integration ............................................................................................................................... 8 
4.6 Gender .................................................................................................................................................................... 8 
4.7 Mediale Kompetenzen / Digitalisierung .................................................................................................... 9 
4.8 Ökologie und Nachhaltigkeit ......................................................................................................................... 9 
5 Individuelle Förderung ...................................................................................................................................... 9 
6 Inklusion ................................................................................................................................................................. 9 
6.1 Inklusion von Kindern mit Behinderungen/Entwicklungsrückständen ........................................... 9 
6.2 Ausblick: Bildung eines Inklusions(fach)kräftepools .............................................................................. 9 
7 Partizipation .......................................................................................................................................................... 9 
7.1 Kinder ...................................................................................................................................................................... 9 
7.2 Eltern/Personensorgeberechtigte ............................................................................................................... 10

8 Kooperation und Vernetzung ...................................................................................................................... 11 
8.1 Multiprofessionelle Kooperation in der Schule ..................................................................................... 11 
8.2 Vernetzung im Sozialraum ............................................................................................................................ 11 
8.3 Kooperation mit kommunalen Trägern .................................................................................................... 12 
9 Kinderschutz ....................................................................................................................................................... 12 
10 Qualitätsmanagement .................................................................................................................................... 13 
10.1 Qualitätssicherungsgrundsätze ................................................................................................................... 13 
10.2 Qualitätssicherung............................................................................................................................................ 13 
10.3 Qualitätsentwicklung ....................................................................................................................................... 14 
11 Personal ................................................................................................................................................................ 14 
11.1 Integration, Inklusion und Gender ............................................................................................................. 14 
11.2 Fort- und Weiterbildungen ........................................................................................................................... 15 
11.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ......................................................................................................... 15 
11.4 Mitarbeitendenbindung/Benefits ............................................................................................................... 15 
12 Besondere Trägermerkmale .......................................................................................................................... 16

Diakonie Münster 
Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
  
1 
1 Einleitung 
Familien sehen sich heutzutage mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. 
Gesellschaftliche Veränderungsprozesse erfordern mehr denn je die stetige Anpassung 
an unsere Umwelt. Migration wegen Krieg oder Armut, Veränderung der Lebensgrund-
lage bspw. durch Digitalisierung der Arbeitswelt oder eine Pandemie sind nur einige Bei-
spiele dafür, wie sich unsere Welt ständig verändert. Hinzu kommen Themen der Alltags-
bewältigung wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gesunde  Lebensführung, die 
finanzielle Situation, die Veränderung von medialen Kommunikations- und Spielformen 
oder eine pädagogisch angemessene Freizeitbeschäftigung. 
Die Diakonie Münster will als sozialer Dienst der evangelischen Kirche dazu beitragen, 
die vielfältigen Herausforderungen zu meistern. 
1.1 Trägerbeschreibung 
Die Diakonie Münster ist mit über 1.100 Mitarbeitenden in Münster und über 75 Jahren 
Erfahrung einer der großen sozialen Dienstleister. 
Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH der Diakonie Münster ist vielschichtig 
im Aufgabengebiet der Jugendhilfe tätig. Die Angebote reichen von den Hilfen zur Erzie-
hung über die offene Kinder- und Jugendarbeit bis hin zur Schulsozialarbeit und der of-
fenen Ganztagsbetreuung an de r Marienschule Roxel und der Grundschule am Kinder-
bach in Münster -Kinderhaus. In konzeption ell ausdifferenzierten Angebots formen und 
Bereichen werden mehr als 700 Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene und Fami-
lien von über 200 Mitarbeitenden stationär, teilstationär und ambulant betreut und ge-
fördert. 
Als Teil einer Holdingstruktur besteht eine enge Kooperation mit dem Beratungs - und 
BildungsCentrum „BBCe“. Gemeinsam bietet die Diakonie Menschen Hilfestellung bei ei-
ner Vielzahl von konkreten Fragestellungen des Alltags, in persönlichen Umbruch - und 
Krisensituationen.

Diakonie Münster 
Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
  
2 
1.2 Schulbeschreibung und Lage 
Die städtische Grundschule York soll ihren Betrieb zum Schuljahr 2025/2026 auf der Kon-
versionsfläche York im Stadtbezirk Südost aufnehmen. Dabei kann die Schule maximal 4 
Eingangsklassen bilden. 
Durch die Umwidmung der ehemaligen York -Kaserne entsteht ein  neues Quartier und 
eine erweiterte Mitte im Stadtteil  Gremmendorf, das Wohn- und Lebensraum für über 
6.000 Menschen bietet.  
Dabei liegt die Schule in Mitten eines alten Baumbestands in unmittelbarer Nähe zum 
neuen Kultur- und Bürgerzentrum des Quartiers, dem ehemaligen Offiziers-Casino sowie 
zu einer Kita und einem Kinder- und Jugendzentrum. 
Neben der bestehenden Sporthalle im Quartier, ist eine Zweifach-Sporthalle geplant. 
2 Ziele 
2.1 Unsere Leitlinien und Ziele 
Der offene Ganztag der Grundschule York hat den Anspruch, allen Kindern in enger Ko-
operation mit der Schule, einen anregenden, ihrem individuellen Entwicklungsstand ent-
sprechenden Lern- und Lebensort zu bieten. 
In einer wertschätzenden Atmosphäre sollen Kinder spielerisch positive Lernerfahrungen 
durch Freispiel sowie einzel- und gruppenpädagogische Angebote sammeln, ihre moto-
rischen Kompetenzen, ihre Sprach- und Ausdrucksfähigkeit und ihre sozialen Kompeten-
zen erweitern und so in ihren Selbstwirksamkeitserleben gestärkt werden. 
Dies ist eine Voraussetzung für die gelingende, selbstbestimmte Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben. Durch Beteiligung sollen Kinder ein Bewusstsein für demokratische 
Prozesse entwickeln. 
Im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung sollen  die Kinder ihre individuellen Lernkom-
petenzen wie Konzentration, Motivation und Leistungsfähigkeit steigern.  Um die Nach-
haltigkeit der Lernprozesse zu erhöhen, streben die Fachkräfte der OGS eine Erziehungs-
partnerschaft mit den Personensorgeberechtigten und den Lehrkräften an. 
Besondere Berücksichtigung finden Kinder m it Problemstellungen, wie sozio ökonomi-
schen Herausforderungen, Sprachbarrieren oder Fluchterfahrungen. Ein professionelles, 
möglichst multikulturelles Team soll dabei helfen, alle Kinder best möglich zu unterstüt-
zen und vor allem Kinder (und ihre Eltern) aus anderen Kulturen zu integrieren. 
Gerade Kinder mit (Teil-)Leistungsstörungen sowie Behinderungen sind im besonderen 
Maße zu fördern und in die Gemeinschaft zu inkludieren. 
Gemeinsam mit der Schule und den Kooperationspartnern wie Vereinen, anderen sozia-
len Trägern und Therapeuten im Stadtteil besteht eine Verzahnung, die allen Kindern ein 
entwicklungsförderndes Setting bietet, Chancengleichheit fördert und Teilhabe ermög-
licht. 
Das zentrale Ziel von Bildung ist die Befähigung ein selbstbestimmtes und eigenverant-
wortliches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und 
der gesellschaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.

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3 
2.2 Zielgruppe 
 Grundschulkinder der städtischen Grundschule York 
 Personensorgeberechtigte der o.g. Grundschulkinder 
 Kooperationspartner 
2.3 Übergeordnete Ziele 
 Verbesserung der Bildungsqualität und der individuellen Entwicklung 
 Vereinbarkeit von Schule und Beruf für Eltern/Personensorgeberechtigte 
 Vielfältige und kooperative Ganztagsangebote unter dem Dach der Schule  
(vgl. Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschule) 
2.4 Rechtliche Grundlagen 
 § 9 Absatz 3 Schulgesetz 
 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010; 
(ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)1 
 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.02.2018; 
Erlass 12-63 Nr.2 und Nr.3 
 Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2020; 
(ABl. NRW. 12/20) Erlass 11-02 Nr. 37 
 Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde-
rungsgesetz – GaFöG) (02.10.2021) und den sich daraus ergebenen fachlichen 
Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kin-
der im Grundschulalter ab 2026 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule der Stadt Münster 
3 Struktur des offenen Ganztags 
Die Ganztagsbetreuung der Grundschule York ist zunächst nach einem geschlossenen 
Konzept geplant. Das bedeutet, dass die Kinder festen Gruppen jahrgangs- oder klassen-
bezogen (perspektivisch ggf. auch jahrgangsübergreifend) zugeteilt sind. Gerade zu Be-
ginn der Schullaufbahn benötigen die noch jungen Kinder Orientierung und Struktur. 
Durch geschlossene Gruppen stehen den Kindern feste Bezugspersonen in der Betreu-
ung zur Verfügung, welche die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung begleiten. Durch 
das Freispiel sowie vielfältige Angebote im Rahmen der AGs und Tagesangebote sind 
aber auch Wechsel und Kontakt zu anderen Kindern untereinander möglich, so dass auch 
gruppenübergreifende Freundschaften geknüpft und gep flegt werden könn en. Für die 
sich entwickelnden Jahrgänge 3 und 4 ist eine Teilöffnung denkbar.  
3.1 Anzahl der Plätze 
Der Neubau des Schulgebäud es ist für eine vierzügige Grundschule konzipiert. Da die 
Schule ihren Betrieb erst zum Schuljahr 2025/2026 aufnimmt, ist davon auszugehen, dass 
zunächst 75 bis 100 Schüler:innen in 3-4 Gruppen betreut werden und die Anzahl an 
Betreuungsplätzen jährlich um 3-4 Gruppen à 25 Kinder steigt, bis die Schule vier Jahr-
gänge beschult.

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4 
3.2 Betreuungszeiten 
Grundsätzlich sind zwei Betreuungsformen vorgesehen: 
In der Bis-Mittag-Betreuung werden die Kinder montags bis freitags von 11:30 Uhr bis 
13:30 Uhr betreut. 
Im Offenen Ganztag werden die Kinder je nach Bedarf und Stundentafel von 11:30 Uhr 
bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr  (freitags bis 15 Uhr  – dies kann mit der Schulleitung 
sowie Schulpflegschaft entwickelt werden) betreut. 
Eine Betreuung an beweglichen Ferientagen und bei Schulkonferenzen ist möglich. 
Randzeiten 
Eine Ausweitung der Betreuungszeiten von 7:00 Uhr/bis 17:00 Uhr zur Verbesserung der 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf richtet sich nach den Bedarfen vor Ort. 
3.3 Teamstruktur 
Die Teamstruktur sieht , entsprechend der Anzahl betreuter Kinder, für das Schuljahr 
2025/2026 bei 4 Gruppen eine Teamkoordination, vier Erzieher:innen, sowie vier päda-
gogische Unterstützungskräfte vor. Um hier auch die Übergänge – wie die Schulhofbe-
treuung etc., sowie die Mittagsverpflegung gut zu begleiten, werden voraussichtlich ma 
drei pädagogische Unterstützungskräfte und einige pädagogische und hauswirtschaftli-
che Niedrigteilzeitkräfte tageweise eingesetzt.  
Angestrebt wird, dass das Catering, die damit verbundenen hygienischen und hauswirt-
schaftlichen Tätigkeiten, sowie die Reinigung der Küche durch einen externen Anbieter 
durchgeführt wird. 
Unterstützt wird das Kernteam des Offenen Ganztags v on Lehrkräften durch die soge-
nannten Lehrerstunden. 
Zudem ist die Erweiterung der Angebotspalette durch externe Kooperationspartner 
möglich und angedacht. 
Zusätzlich wird das Team der OGS-Mitarbeitenden nach Möglichkeit durch junge Men-
schen im Bundesfreiwilligendienst und/oder Jahrespraktikant:innen verstärkt. 
Längerfristige Erkrankungen sollten möglichst über temporäre Stundenerhöhung von in-
teressierten Mitarbeitenden aus der Mitarbeiterschaft des Trägers oder über befristete 
Einstellungen ausgeglichen werden.  
Das Team der OGS-Mitarbeitenden ist Teil eines Gesamtteams der Grundschule York mit 
Schulleitung, Lehrkräften , Sonderpädagog:innen, möglicherweise Fachkräfte n in der 
Schuleingangsphase und Förderinsel, Schulbegleitungen und Schulsozialarbeit. 
3.4 Räumliche Ausstattung 
Im Erdgeschoss des Schulgebäudes werden sich Verwaltungsräume, ein Werkraum und 
ein Musikraum, ein offenes Forum sowie ein großer Speiseraum und die Küche für die 
Mittagsverpflegung befinden. In den beiden Obergeschossen sind jeweils zwei Cluster 
für zwei Jahrgänge angeordnet. Dabei bilden jeweils vier Unterrichtsräume, ein Differen-
zierungsraum, zwei Betreuungsräume, eine Teamstation und ein WC-Bereich ein Cluster. 
Unterrichts- und Betreuungsräume sollen multifunktional genutzt werden.

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Die Teamstationen sind für alle Mitarbeitenden in einem Cluster. 
Im 2. OG entstehen neben den beiden Clustern zwei zusätzliche Mehrzweckräume.  
 
Die Räume sollen kindgerecht und gemütlich eingerichtet sein. Die Ausstattung soll Kin-
dern die Möglichkeit bieten, sich mit unterschiedlichen Spiel-, Lese- und Bastelangebo-
ten zu beschäftigen. Klassenräume, der Spielplatz und die Turnhalle geben außerdem 
Raum für die Erledigung der Hausaufgaben, für Stille, Bewegungs- und Gruppenspiele. 
Der Schulhof weist ein großzügiges Außengelände mit zahlreichen Nutzungsmöglichkei-
ten auf. 
3.5 Tagesablauf Grundschule York 
Mittagessen 
Im Anschluss an den Unterricht erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen i m Speise-
raum. Dabei werden die Kinder bei der Ausgabe und beim Essen von unserem Team 
begleitet. 
Bei der Zubereitung und Auswahl der Speisen werden individuelle Belange wie Allergien, 
Unverträglichkeiten oder kulturelle Erfordernisse berücksichtigt. Neben einem ausgewo-
genen Mittagessen werden nachmittags noch Snacks, wie Obst und Rohkost bereitge-
stellt. 
Hausaufgaben
Nach dem gemeinsamen Mittagessen im 
Klassenverband gehen die Kin der in ihre 
Hausaufgabengruppen. 
Dabei werden die Kinder von ein bis zwei pä-
dagogischen Kräften begleitet und unter-
stützt. Idealerweise betreuen diese die Kin-
der von der ersten bis zur vierten Klasse und 
arbeiten dabei eng mit der Klassenleitung 
zusammen.  
Die Hausaufgabenzeit beträgt für die ersten und zweiten Klassen 30 Minuten, für die 
dritten und vierten Jahrgänge 45 Minuten. Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben ei-
genständig und an einem festen Arbeitsplatz. 
Freispiel 
Dem Freispiel kommt eine besondere  Bedeutung zu. Neben den angeleiteten Anboten 
können die Kinder auch frei spielen. Hier können sie ihre Interessen allein, zu zweit oder 
mit mehreren Kindern nach ihren individuellen und tagesaktuellen Wünschen ausleben. 
Bei Bedarf können sich die Kinder auch mal zurückziehen und einfach entspannen. 
AG-Konzept 
Die OGS legt großen Wert darauf, dass die Kinder die Möglichkeit erhalten, Neues aus-
zuprobieren und eigene Fähigkeiten und Interessen zu erkennen und zu entwickeln.

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Daher bietet der offene Ganztag am Nachmittag ein breit gefächertes Angebot an Akti-
vitäten aus dem sportlichen, kreativen, naturkundlichen und musischen/tänzerischen Be-
reich sowie genderspezifische Gruppen an. Die AGs können von Mitarbeitenden der OGS, 
Lehrkräften, Kooperationspartnern und externen Kräften wie Sportübungsleiter :innen, 
Musikleiter:innen sowie Kunstpädagog:innen durchgeführt und dabei immer wieder ver-
ändert und durch Kurzprojekte ergänzt werden. 
3.6 Ferienangebote 
Kinder mit einem Platz in der OGS haben derzeit einen Anspruch auf Ferienbetreuung 
von insgesamt 6 Wochen im Jahr. 
Dabei sollten b estehende und gut funktionierende Angebote im Stadtteil fortgeführt   
werden. 
Daher ist im Sinn der Kooperation im Stadtteil zu prüfen, in welcher Form die Ferienbe-
treuung aufgestellt, bzw. weiterentwickelt werden kann. Hierzu stimmen wir uns mit dem 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend ab. 
In jedem Fall richtet sich ein Konzept für die Ferienbetreuung nach den oben genannten 
Leitlinien aus. 
Nach Möglichkeit sollten Mitarbeitende der OGS entsprechend ihrer individuellen Situa-
tion wählen können, ob sie in den Ferien frei haben oder die Ferienbetreuung mitgestal-
ten wollen. 
3.7 Sanfter Übergang – ein Konzept für Schule und Ganztag 
Wir haben den Anspruch, den Kindern den Übergang von der Kita in die Grundschule zu 
erleichtern. In kleinen Gruppen sollen Kinder grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, be-
reits vor der Einschulung Einblicke in den Schulalltag zu bekommen. 
 
Dabei begleiten und unterstützen die Mitarbeitenden des Offenen Ganztags zukünftig 
den sanften Übergang in folgender Form: 
 In Begleitung eines Mitarbeitenden lernen die  angehenden Schulkinder die Räum-
lichkeiten des Offenen Ganztags kennen. 
 Die Mitarbeitenden der OGS und die Klassenlehrkräfte präsentieren sich am ersten 
Elternabend vor den Sommerferien als Team. Die Eltern werden über den Ablauf und 
das Programm der OGS informiert. 
 Die Hausaufgabenbetreuer der OGS nehmen am Kennenlernnachmittag teil, der vor 
den Sommerferien stattfindet. An diesem Nachmittag lernen die Kinder ihren zukünf-
tigen Klassenlehrer:innen sowie die Hausaufgabenbetreuenden aus der OGS kennen. 
 In der Eingewöhnungsphase werden die Kinder nach dem Unterricht besonders eng-
maschig betreut und begleitet. 
 
Aufgrund des Starts zum Schuljahr 2025/2026 und den damit verbundenen Unabwäg-
barkeiten hinsichtlich der verschiedenen Prozesse und des Personals, werden wir in Ab-
stimmung mit der Schulleitung für die angehenden Erstklässler dieses Jahrgangs prag-
matische Lösungen entwickeln, um diesen Kindern trotz der zum Start noch nicht etab-
lierten Strukturen und des entsprechenden Vorlaufs einen guten Übergang zu ermögli-
chen.

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4 Ganzheitliche und informelle Bildung 
Wir verstehen Bildung als Auftrag zur ganzheitlichen Betrachtung der Kinder in Ihren Le-
benswelten und unter Beachtung ihrer Bezugssysteme einschließlich ihrer Kultur und ih-
res Sozialraumes.  
Wir wollen die Kinder gemeinsam mit den Eltern/Personensorgeberechtigten und de n 
Lehrkräften in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern. Dabei haben wir die Entwick-
lungsthemen im Blick und betrachten vor allem die unterschiedlichen Voraussetzungen 
und individuellen Ressourcen der Kinder (Kompetenz- statt Defizitansatz). Dieser Prozess 
wird von den Mitarbeitenden bewusst begleitet.  
Dabei machen wir uns bewusst, dass wir Kindern informelles Lernen auch durch unser 
Wissen, unsere Haltung und unsere Werte ermöglichen und selbst Teil dieses lebenslan-
gen, wechselwirksamen Prozesses sind. 
4.1 Spiel und Bewegung 
Kinder wollen sich ausprobieren und ihre Fähigkeiten erweitern. Gerade der motorischen 
Entwicklung kommt im Grundschulalter eine besondere Bedeutung zu. Daher bieten wir 
zahlreiche Spiel- und Bewegungsangebote aus dem sportlichen Bereich wie diverse Ball-
spielarten, Turnen und Akrobatik; Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof mit den zur Ver-
fügung stehenden Kletterangeboten, Springseile, Pedalos, Stelzen und vieles mehr an. 
4.2 Gestaltung und Kreativität 
Zur Förderung der Individualität und Gestaltungskompetenz bieten wir vielfältige Krea-
tivangebote wie Bastelangebote (Malen, Ausschneiden, Aufkleben), Bügelperlenbilder, 
Handarbeiten wie zum Beispiel Häkeln, Armbänder knüpfen, Webrahmen und Perlen-
armbänder anfertigen, Puzzlen und Spielen mit Lego. Das Angebot wird regelmäßig an-
gepasst und erweitert. 
4.3 Musische Bildung 
 
Wir legen großen Wert auf musikalische Förderung. So streben wir 
in Abstimmung mit der Schulleitung und den Lehrkräften eine Ko-
operation mit der Westfälischen Schule für Musik  an, so dass alle 
Kinder die Möglichkeit einer Förderung aus den Bere ichen Instru-
mente, Tanz oder Gesang erhalten. 
 
 
4.4 Emotionale und soziale Bildung 
Kinder wollen geliebt und gelobt werden. Sie brauchen Bestätigung und Anerkennung. 
Dies fördert den Selbstwert und unterstützt positive Bindungserfahrungen. Gleichzeitig 
benötigen sie Führung in schwierigen Situationen. 
Hierbei ist uns in der pädagogischen Begleitung der Kinder wichtig, dass sie soziale und 
emotionale Kompetenzen erwerben und im Alltag anwenden lernen.

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8 
Emotionale Kompetenzen 
Durch einen wertschätzenden Umgang, eine klare Struktur und einen nachvollziehbaren 
Regelrahmen schaffen wir ein verlässliches Umfeld, das den Kindern die Sicherheit bietet, 
die es braucht, um sich unbekümmert entwickeln zu können. 
Die Kinder sollen durch zahlreiche Angebote die Gelegenheit bekommen, vielfältige Er-
fahrungen zu sammeln. Die permanente Erweiterung ihrer Kompetenzen soll die Kinder 
in ihrem Selbstbewusstsein stärken, um ihre individuelle Resilienz zu steigern. 
Soziale Kompetenzen 
Das Zusammenspiel von verschiedenen Kindern in einer Gemeinschaft und die Auslotung 
eigener und fremder Interessen muss gelernt, pädagogisch geführt und trainiert werden. 
Grundlage einer Gemeinschaft sind der respektvolle und gewaltfreie Umgang miteinan-
der. Die gemeinsam mit den Kindern erarbeiteten Regeln bilden das Fundament des Zu-
sammenlebens in der OGS. Dennoch gehören Konflikte untereinander dazu. Gründe da-
für sind u.a. noch nicht ausgereiftes Empathievermögen oder kommunikative Missver-
ständnisse. Daher begleiten wir diese Konflikte und geben d en beteiligten Kindern die 
Gelegenheit, ihre Wahrnehmung und Emotionen gegenseitig darzustellen  und eine Lö-
sung zu besprechen. Dabei gilt das Prinzip der Wiedergutmachung statt Strafe.  So för-
dern wir die Selbstlösekompetenz, das Annehmen anderer Wahrnehmungen und damit 
auch die Teamfähigkeit. Bei Bedarf werden die Eltern/Personensorgeberechtigten und 
ggf. Lehrkräfte beteiligt. 
Gerade im Bereich der emotionalen und sozialen Bildung bringen wir als Träger der Ju-
gendhilfe unsere pädagogische Expertise und Methodenkompetenz im besonderen 
Maße ein. 
4.5 Diversität und Integration 
Das f riedliche und tolerante Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Weltan-
schauungen ist uns ein Anliegen . Um allen Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen 
Leben zu ermöglichen, unterstützen wir die Integration von Kindern mit Migrationserfah-
rung unter Beachtung ihrer eigenen kulturellen Identität.  Unterschiedliche kulturelle 
Feste und ihre Hintergründe finden im Rahmen überkonfessioneller Bildung im Alltag der 
OGS Beachtung. 
Eine wesentliche Grundlage zur Teilhabe ist die Überwindung von Sprachbarrieren und 
der Kontakt zu anderen Kindern. Daher arbeiten wir gemeinsam mit den Lehrkräften da-
ran, die Sprachbarrieren möglichst rasch zu verringern und eine konstruktive Beziehung 
auf- und auszubauen. 
4.6 Gender 
Wir achten auf die Gleichstellung unterschiedlicher Geschlechter. 
Dabei ist der angemessene Sprachgebrauch ein Lernfeld, mit dem wir uns im Alltag aus-
einandersetzen. Besondere Bedeutung kommt dem Vorleben von Rollenbildern durch 
Mitarbeitende der OGS zu. In speziellen Angeboten für Mädchen und Jungen themati-
sieren wir dies und regen die Kinder zum Austausch dazu an.

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4.7 Mediale Kompetenzen / Digitalisierung 
Die Digitalisierung und der angemessene Umgang mit digitalen Kommunikationsformen 
und Medien fordert Kinder im besonderen Maße heraus. Daher unterstützen wir die Kin-
der in diesem Lernfeld durch Auseinandersetzung mit den Themen Internet, Messenger, 
PC-, Konsolen- und Handyspiele. Zudem wollen wir Kindern im Rahmen der Hausaufga-
benbetreuung die Möglichkeit bieten, bei entsprechender Aufgabenstellung eine beglei-
tete Internetrecherche durchzuführen und so ihre Handlungskompetenz zu erweitern. 
4.8 Ökologie und Nachhaltigkeit 
Das Kennenlernen von Natur und Umwelt 
und Entdecken von Zusammenhängen un-
tereinander ist Voraussetzung für einen 
achtsamen Umgang mit den Ressourcen 
die uns unser Planet bietet. 
 
Wir fördern ein ökologisches Bewusstsein 
durch Vorleben und Thematisieren ressour-
censchonender Verhaltensweisen. 
 
5 Individuelle Förderung 
Besondere Beachtung benötigen entwicklungsverzögerte oder benachteiligte Kinder, so-
wie Kinder mit Lerndefiziten. Diese Kinder nehmen wir besonders in den Blick und über-
legen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, welche Möglichkeiten der Förderung und 
Unterstützung z.B. durch weitergehende Hilfen bestehen.  
Zudem besteht in Abhängigke it des Sozialindex und nach Entscheidung des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien ggf. die Möglichkeit zur Einrichtung einer „Förderinsel“. 
Kinder, die Unterstützung in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Konzentration 
und/oder im sozialen Miteinander benötigen, finden hier durch heilpädagogische Beglei-
tung die nötige Förderung. Die Teilnahme erfolgt auch hier, wie bei den anderen Förder-
maßnahmen an der Schule, in Absprache mit Eltern, OGS-Mitarbeitenden, der heilpäda-
gogischen Fachkraft, Lehrkräften und der Schulleitung. Die Förderung findet als Beglei-
tung im Schulalltag oder als Einzel- bzw. Gruppenförderung im Nachmittagsbereich statt. 
6 Inklusion 
6.1 Inklusion von Kindern mit Behinderungen/Entwicklungsrückständen 
Die Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsrückständen in die Ge-
meinschaft, ist ein erklärtes Ziel der Kinder-, Jugend- und Familiendienste. 
Dazu werden in Absprache mit der Schule und den Eltern die Bedarfe dieser Kinder er-
mittelt und gemeinsam entschieden, wie sie im Rahmen der OGS unterstützt werden sol-
len.

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Wir verstehen Inklusion als Haltung. Diese Haltung ist auch mit den Kindern, die die OGS 
besuchen, zum Thema zu machen und aktiv vorzuleben , um ein Bewusstsein dafür zu 
schaffen, dass jedes Kind etwas Besonderes ist. Im Rahmen des Programms „Meine Stär-
ken – Deine Stärken“, wollen wir den Blick nicht auf die Behinderung oder Einschränkung, 
sondern auf die Fähigkeiten aller Kinder lenken um dazu beizutragen, Spielpartnerschaf-
ten von Kindern mit und ohne Einschränkungen zu begünstigen. 
Da der Unterstützungsbedarf der Kinder durch I -Kräfte nicht mit Unterrichtsschluss en-
det, ist eine Vernetzung mit den I -Kräften aus dem Vormittag  wichtig, um bei Bedarf 
tagesaktuelle Absprachen zu den entsprechenden Kindern treffen und die Kinder gut in 
die OGS überleiten zu können. Durch die enge Kooperation mit der Schule und der Hos-
pitation der OGS -Mitarbeitenden in den Klassen sollen die Kommunikationswege ver-
kürzt werden. 
6.2 Ausblick: Bildung eines Inklusions(fach)kräftepools 
Die Erfahrung der letzten Jahre zum Thema Inklusion zeigt, dass  die von der Politik be-
schlossenen Maßnahmen zur Inklusion häufig unzureichend sind. 
Um den Kindern einen reibungslosen Übergang von der Schule in die OGS zu ermögli-
chen, wünschen wir uns nicht nur eine strukturelle, sondern auch eine personelle Ver-
knüpfung von Vor- und Nachmittag. 
Im Rahmen eines Inklusions(fach)kräftepools befürworten wir den Ansatz, jede Klasse mit 
einer zusätzlichen (Fach-)Kraft auszustatten. Über diese (Fach-)Kraft wäre - je nach indi-
viduellem Inklusionsbedarf - die Begleitung mehrerer Kinder im Schulalltag möglich. Mit 
dem Wissen um die aktuellen Themenstellungen der Kinder aus dem Vormittag wäre ein 
Transfer in den Nachmittag leichter möglich. Kinder, die an einem Tag besondere Her-
ausforderungen zu meistern haben, könnten so störungsfreier in der OGS angedockt und 
bei Bedarf begleitet werden. Die Gefahr von Konflikten mit anderen Kindern und die da-
mit verbundenen Misserfolgserfahrungen ließen sich so reduzieren. 
Zudem unterstützen wir dieses Modell, u m Mitarbeitenden gerade im Bereich der OGS 
attraktivere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten zu können 
und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 
Dazu setzen wir uns mit Entscheidungsträgern zusammen und wollen gemeinsam eine 
Lösung erarbeiten. 
7 Partizipation 
Wir verstehen Partizipation als umfassenden Lernprozess zur Teilhabe und Mitgestaltung 
der Welt in der wir leben. 
7.1 Kinder 
Nicht nur die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, Kinder entsprechend ihres Entwick-
lungsstandes an allen sie betreffenden Themenfeldern zu beteiligen.  
In der OGS sichern wir dies durch den OGS-Kinder-Rat. Wenn möglich könnte dies auch 
gemeinsam mit Schule installiert werden, so dass es eine Kinderkonferenz der Schule 
gibt, in welcher Themen des ganzen Tages besprochen werden.

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Im Rahmen der OGS-Gruppen oder Klassen wählen die Kinder jeweils zwei Kinder aus, 
die für sie sprechen und ihre Standpunkte vertreten können. Die gewählten Kinder treffen 
sich einmal im Monat bestenfalls mit einer Vertretung aus dem Vormittag und der OGS-
Teamkoordination und besprechen Themen aus dem Schul- und OGS-Alltag, die ihnen 
wichtig sind. Sorgen, Wünsche und Anregungen der Kinder können in diesem Rahmen 
eingebracht werden. Die Ergebnisse werden für alle Kinder sichtbar präsentiert. So wollen 
wir ein Bewusstsein für demokratische Prozesse wecken und fördern. 
Um allen Kindern ein Gefühl der Selbstwirksamkeit in einer Gemeinschaft zu geben, wol-
len wir regelmäßige Interessensbefragungen durchführen. Darüber hinaus sollen die Kin-
der die Möglichkeit haben, sich mit ihren Sorgen und mit Kritik an zwei von ihnen aus 
dem Kollegium der OGS -Mitarbeitenden gewählte Vertrauenspersonen zu wenden. 
Diese sollten paritätisch besetzt werden. 
Da es vorkommen kann, dass Kinder sich (zunächst) nicht trauen, einen Erwachsenen an-
zusprechen, bieten wir Kindern die Möglichkeit, uns auch anonym zu kontaktieren. 
Über mögliche VIB-Kästen können uns die Kinder Verbesserungsvorschläge, Informatio-
nen oder auch Beschwerden zukommen lassen. Diese Eingaben werden immer bearbei-
tet. Beschwerden werden gesondert gesammelt und im Rahmen des trägerinternen Be-
schwerdemanagements dokumentiert. 
7.2 Eltern/Personensorgeberechtigte 
Die Beteiligung von Eltern ist uns ein großes Anliegen. 
Um die Kinder bestmöglich begleiten und fördern zu können, ist eine enge Kooperation 
zwischen Eltern, Schulleitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeiter:innen, Schulbegleitungen 
und der OGS erforderlich. Information, Transparenz und eine akzeptierende Haltung bil-
den die Grundlage einer positiven Beziehungsgestaltung mit den Eltern. Dies entspricht 
unserer systemischen Sichtweise und unserem ganzheitlichen Bildungsverständnis.  
Neben den gesetzlichen/schulisch-institutionellen Beteiligungen von der Klassen- bis zur 
Schulpflegschaft und abgesehen von den Abweichungen die sich aus dem Schulbeginn 
2025/2026 ergeben, sind uns weitere Informations- und Beteiligungsformen wichtig.  
In der Regel findet im Herbst, wenige Wochen vor der Schulanmeldung, ein Informati-
onsabend für die Eltern der zukünftigen Lernanfänger statt. An diesem Elternabend neh-
men Mitarbeitende des Offenen Ganztags teil. 
Am Tag der offenen Tür haben die Eltern die Möglichkei t, sich bei den Mitarbeite nden 
bezüglich der Struktur des Offenen Ganztags zu informieren und die Räumlichkeiten ge-
meinsam mit ihren Kindern anzuschauen und kennenzulernen. 
Kurz vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftig en 
Lernanfänger statt. Hier beteiligen sich ebenfalls die Mitarbeitenden des Offenen Ganz-
tags. 
Etwa sechs Wochen nach der Einschulung findet ein erster Elternabend für die Eltern des 
ersten Jahrgangs statt, an welchem auch die OGS -Gruppenleitung und/oder d ie OGS-
Teamkoordination teilnimmt. 
Über grundsätzliche Veränderungen und Neuerungen, die die Konzeption oder Räum-
lichkeiten betreffen, werden die Eltern über die Schulpflegschaft beteiligt und auf Eltern-
abenden informiert.

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Es soll einen Mitteilungsort geben, an welchem die Eltern erforderliche Informationen zu 
Angeboten und besonderen Themenstellungen finden. Bei Veranstaltungen, Festen und 
Feiern der Schule sind die Mitarbeitenden des Offenen Ganztags präsent und bringen 
sich aktiv ein. 
Es besteht jederzeit die Möglichkeit für einen kurzen Austausch mit den Mitarbeitenden. 
Im Rahmen der Elternarbeit können individuelle Gesprächstermine auch kurzfristig ver-
einbart werden. 
Darüber hinaus haben die Eltern über die Elternvertret er:innen der Schule die Möglich-
keit, Anregungen, Wünsche und Kritik einzubringen und die OGS mitzugestalten. 
Im Rahmen des Beteiligungs- und Beschwerdemanagements des Trägers, können sich 
Eltern aber auch einzeln an die OGS -Koordination oder die zuständige Bereichsleitung 
des Trägers wenden. Ein festgelegtes Verfahren regelt den Umgang mit entsprechenden 
Eingaben und Beschwerden. Bei Problemen werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten 
besprochen und festgelegt. 
8 Kooperation und Vernetzung 
8.1 Multiprofessionelle Kooperation in der Schule 
Die gute Zusammenarbeit und enge Verzahnung zwischen der Schulleitung, den Lehr-
kräften, der Schulsozialarbeit, den I-Kräften und dem Team des Offenen Ganztags ist eine 
wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche, pädagogische Arbeit. Das gemeinsame Ziel 
ist eine enge Verknüpfung zwischen Vor- und Nachmittag und ein multiprofessioneller 
Blick auf die Themenstellungen der Kinder. 
 Die OGS-Koordination arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen und steht mit ihr 
in regelmäßigem Austausch. Sie nimmt an den Sitzungen der Lehrerkonferenz, der 
Schulpflegschaft und der Schulkonferenz teil.  
 Wir fördern eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft statt Verinselung. 
 Gemeinsame Fortbildungen tragen zu einer gelungenen Zusammenarbeit bei. 
 Jede Grundschule verfügt über Lehrerstunden für den Offenen Ganztag. Eine Koope-
ration im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung oder einem gezielten AG -Angebot 
fördert den Zusammenhalt zwischen Schule und OGS. 
 Die Teams aus Klassenleitung und Hausaufgabenbetreuung ble iben nach Möglich-
keit über vier Jahre konstant. 
 Individuelle Problemlagen von Kindern können durch gute Kooperation mit der 
Schulsozialarbeit bearbeitet werden. 
8.2 Vernetzung im Sozialraum 
Die Vernetzung der OGS der Grundschule York im Stadtteil ist uns besonders wichtig. 
Gemeinsam mit anderen Vereinen, (Bildungs -)Trägern und Fachkräften wollen wir Kin-
dern ein Angebot machen, dass sich an Ihren Bedarfen orientiert.  
Darüber hinaus kooperieren wir bei Bedarf mit Institutionen, wie dem kommunalen So-
zialdienst der Stadt Münster, der s chulpsychologischen Beratungsstelle, der Kinder-
schutzambulanz, der Tagesklinik und weiteren Leistungserbringern. 
Zudem strebt die Grundschule York an, Mitglied im Arbeitskreis Gremmendorf zu werden 
und sich an den regelmäßigen Sitzungen des Arbeitskreises zu beteiligen.

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Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH ist im Bezirk Südost Träger einer Heil-
pädagogischen Tagesgruppe (HTG), drei vollstationärer Jugendhilfewohngruppen, einer 
Inobhutnahme, der Schulsozialarbeit an zwei Grundschulen, dem Jugendzentrum Mobile 
sowie der Aufsuchenden Jugend sozialarbeit (Streetwork) in den Stadtteilen Gremmen-
dorf und Angelmodde. 
Hierdurch bestehen bereits vielfältige Beziehungen innerhalb der Hilfesysteme im Stadt-
teil. So prägen wir seit vielen Jahren das Jugendhilfeangebot im Südosten von Münster 
und bieten zudem ratsuchenden Familien Unterstützung in unseren Beratungsräumlich-
keiten an der Heidestraße (z.B. im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe) ge-
genüber der Konversionsfläche und d em Kommunalen Sozialdienst Südost der Stadt 
Münster. Darüber hinaus ist der Verwaltungssitz der KJFD im benachbarten Ortsteil An-
gelmodde, Am Blaukreuzwäldchen 31, nur wenige Kilometer entfernt und somit schnell 
und leicht zu erreichen. 
8.3 Kooperation mit kommunalen Trägern 
Aufgrund der engen Verzahnung von OGS und Schule und den damit verbundenen The-
menfeldern ist eine funktionale Kooperation zwischen dem Träger der OGS und den städ-
tischen Ämtern und Behörden unerlässlich. Gemeinsam mit dem Amt für Schule und Wei-
terbildung, dem Amt für Kinder- Jugendliche und Familien und allen weiteren Behörden 
sind aktuelle Entwicklungen und Bedarfslagen zu besprechen und Lösungen zu erarbei-
ten. Dazu nutzen wir als langjährig erfahrener und bekannter Träger die vorhandene n 
Strukturen. Zudem sind uns die anfallenden arbeitsrechtlichen und organisatorischen 
Aufgaben durch die zweimalige Übernahme der Trägerschaft einer OGS sehr vertraut. 
9 Kinderschutz 
Der Schutz von Kindern stellt eine besondere Anforderung dar. Implementierte Quali-
tätsentwicklungs- und Sicherungsprozesse mit inkludierten Verfahrensabläufen in Bezug 
auf den Kinderschutz und die Zusammenarbeit mit der städtischen OGS -Fachberatung 
sind Grundlage zur Sicherung des Kindeswohls. Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefähr-
dung nach § 8a SGB VIII ist in Abstimmung  mit dem Amt für Kinder -, Jugendliche und 
Familien und ggf. unter Beteiligung der trägereigenen Kinderschutzfachkräfte eine Ge-
fährdungsbeurteilung nach den  gemeinsam mit der Stadt Münster entwickelten  Stan-
dards durchzuführen. Die Ergebnisse sind den Eltern/Personensorgeberechtigten mitzu-
teilen und gemeinsam mit dem zuständigen kommunalen Sozialdienst Lösungen zu Ab-
wendung der Gefährdung zu besprechen. Kindeswohlgefährdung zu erkennen ist mitun-
ter schwierig. Ein achtsamer Blick der Fachkräfte kann dazu beitragen diese aufzudecken 
und somit abzuwenden. Im Rahmen von Inhouse-Schulungen sollen alle Fachkräfte der 
OGS zu dieser Thematik geschult werden. 
Darüber hinaus bieten unsere trägereigenen Kinderschutz fachkräfte bereits im Vorfeld 
die Möglichkeit einer Fallberatung zur ersten  Einschätzung und ggf. frühzeitigen Bera-
tung zur Vermeidung einer Gefährdungslage. 
Bei der Einstellung verlangen wir von allen Mitarbeitenden (auch Ehrenamtlichen) ein 
erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII und überprüfen dies in regelmäßigen 
Abständen.

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10 Qualitätsmanagement 
Der Erfolg pädagogischer Arbeit ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. 
Diese möglichst umfassend zu erfassen und zielgerichtete Verbesserungsmaßnahmen zu 
erarbeiten, ihr Ergebnis zu bewerten, zu überprüfen und ggf. anzupassen ist der Zweck 
des Qualitätsmanagements (QM). In unserem Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) 
werden Prozesse in QM -Zirkeln, bestehend aus Bereichsleitung, Mitarbeitenden und 
Qualitätsmanagementbeauftragten beschrieben, Handlungsableitungen festgeschrieben 
und Zuständigkeiten klar geregelt. 
Grundlage unseres pädagogischen und organisatorischen Konzepts sind die Qualitäts-
standards des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien der Stadt Münster „Offene 
Ganztagsschulen in Münster 2019ff“. 
Darüber hinaus orientieren wir uns an dem Bundesrahmenhandbuch: Bildung und Be-
treuung für junge Menschen im Ganztag der Diakonie Deutschland 2023. 
10.1 Qualitätssicherungsgrundsätze 
Ein Grundsatz zur Sicherung der Qualität im pädagogischen Handlungsfeld besteht in 
der Vielschichtigkeit der Professionen sowie deren Vernetzung und Klärung von Koope-
rations- und Kommunikationsstrukturen. 
Eine enge Verzahnung von Schule und OGS wird sowohl durch regelmäßige Gespräche 
zwischen Schulleitung, Bereichsleitung und OGS-Koordination, als auch durch die Teil-
nahme der OGS-Koordination an Lehrenden- und Schulkonferenzen sowie an Sitzungen 
der Schulpflegschaft sichergestellt. 
10.2 Qualitätssicherung 
Zur Sicherung der Qualität dienen neben klaren Prozessbeschreibungen insbesondere im 
schnelllebigen pädagogischen Handlungsfeld klar definierte und zielgerichtete Kommu-
nikationsstrukturen. Dies beinhaltet unter anderem Regelungen zu Teamgesprächen und 
Fachberatungen. 
Dazu trifft sich das Team der hautamtlichen OGS -Mitarbeitenden vorzugsweise einmal 
wöchentlich für 1,5 Stunden und das gesamte Team einmal im Monat für 2 Stunden zu 
einer Teamsitzung. Zuvor wird eine Tagesordnung erstellt. Absprachen werden ergebnis-
orientiert protokolliert. 
Darüber hinaus finden regelmäßig trägerinterne, fachbereichsbezogene Teamkoordina-
tionsgespräche statt. 
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der kollegialen Fallberatung, der regelmäßigen Fach-
beratung und bei komplexeren teaminternen Themen der Supervision über trägereigene 
oder externe Supervisor:innen. 
Über das Beratungs- und BildungsCentrum (BBCe) kann ein kostenloses Beratungsange-
bot bei individueller psychischer Belastung und bei Krisen in Anspruch genommen wer-
den.  
(Die Inhalte unterliegen den Anforderungen des Datenschutzes. Der Arbeitgeber erhält 
keine Kenntnisse zu Gesprächs- und Beratungsinhalten).

Diakonie Münster 
Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
  
14 
10.3 Qualitätsentwicklung 
Personalentwicklung 
Wir setzen auf hohe Fachlichkeit  durch Fort- und Weiterbildungen. Zudem bieten wir 
unseren Mitarbeitenden strukturierte Mitarbeitendengespräche nach festgesetzten Stan-
dards an. 
Konzeptfortschreibung 
Eine bedarfsgerechte Fortschreibung unserer Konzepte und Anpassung an aktuelle Er-
fordernisse ist Teil unserer Philosophie. 
Darüber hinaus beteiligen wir uns als Träger an den Treffen der Arbeitsgemeinschaften 
nach §78 SGB VIII, am stadtweiten OGS -Treffen sowie im Sozialraum am Arbeitskreis 
Hiltrup. Ergebnisse dieser Gremien finden sich in der Weiterentwicklung der Konzepte, 
Methoden und Angebote wieder. 
Thinktank 
Im Rahmen einer aus unterschiedlichen Fachkräften des Beratungs- und BildungsCent-
rums und der Kinder -, Jugend- und Familiendienste bestehenden Arbeitsgruppe  „Ent-
wicklung“ betrachten wir Schnittstellen zwischen Hilfen, entwickeln Angebote weiter und 
erschließen ggf. neue Handlungsfelder im Bereich von Angeboten für Kinder-, Jugendli-
che und Familien. 
11 Personal 
Gutes Personal mit einer langfristigen Beschäftigung bildet die wichtigste Grundlage für 
die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Betreuung und Versorgung von Kindern im 
Rahmen der OGS. Der Stellenschlüssel und die Qualifikation richte n sich nach den ge-
setzlichen und städtischen Vorgaben für die OGS.  Unsere Dienstverträge schließen wir 
unbefristet, da wir an ein er langen Mitarbeiterbindung interessiert sind.  Aufgrund der 
Größe der Diakonie gibt es gute Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiter-
entwicklung. Sei es durch umfangreiche Fortbildungen, interne Stellenwechsel oder auch 
Karriereschritte. 
Generell befürworten wir das Prinzip der „Pädagogik aus einer Hand“, dass OGS -Mitar-
beitende, Schulsozialarbeiter:innen und Integrationskräfte möglichst bei einem Anstel-
lungsträger beschäftigt sind. 
11.1 Integration, Inklusion und Gender 
Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste streben in Ihrer Mitarbeiterschaft ein Abbild 
der Gesellschaft an. Dies beinhaltet auch die Vielfalt unterschiedlicher Lebensentwürfe 
und Glaubensrichtungen. Daher fördern wir bewusst die Einstellung von Menschen mit 
Migrationserfahrung. Die Mitgliedschaft in einer (christlichen) Kirche ist nicht erforder-
lich. Unsere Angebote zur Auseinandersetzung mit Glaubensfragen bestehen für alle Mit-
arbeitenden, eine „Missionierung“ findet jedoch nicht statt. 
Die universellen Werte wie Gerechtigkeit und Toleranz, Verlässlichkeit und Solidarität so-
wie Mitmenschlichkeit und Verantwortlichkeit sich selbst, den Mitmenschen und der Um-
welt gegenüber, sind Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Einrichtung.

Diakonie Münster 
Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
  
15 
 
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt beschäftigt. 
Darüber hinaus wird die paritätische Verteilung der Geschlechter (unter Berücksichtigung 
diverser Geschlechteridentitäten) bevorzugt. 
11.2 Fort- und Weiterbildungen 
Als großer Träger sozialer Dienstleistungen mit langjähriger Erfahrung im Bereich der 
Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familiensystemen, wissen 
wir um die hohe Bedeutung fachlichen Handelns. Neben den gesetzlichen Vorgaben zur 
Förderung von Fort- und Weiterbildungen bieten wir sowohl individuelle Fort- und Wei-
terbildungsmöglichkeiten, als auch einrichtungsweite Veranstaltungen im Rahmen von 
themenbezogenen Inhouse-Schulungen. So werden alle hauptamtlich tätigen Mitarbei-
tenden u.a. im Deeskalationstraining nach PART© und Erster Hilfe am Kind geschult. Dar-
über hinaus streben wir regelmäßige Schulungen zum Kinderschutz an. 
Zudem fördern wir systemische Sichtweisen. 
Im Rahmen der OGS besteht d ie Möglichkeit, hauptamtliche Mitarbeitende in der Hal-
tung der „Neuen Autorität“, nach Haim  Omer und Arist von Schlippe zu schulen. Diese 
beinhaltet den Ansatz der elterlichen Präsenz und der Erziehungspartnerschaft von El-
tern, Lehrenden und sozialpädagogischen Fachkräften. 
11.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf. Um Mitarbeitenden in Niedrigteilzeitbeschäftigungsverhältnissen individuellere 
berufliche Möglichkeiten anbieten zu können und das Berufsfeld OGS attraktiver zu ge-
stalten, wünschen wir uns die Verknüpfung von Integrationsangebot im schulischen Vor-
mittag und Ganztagsbetreuung bis zum Nachmittag. In Verbindung mit erweiterten Be-
treuungszeiten ergibt sich so ein breites Spektrum an individuellen Arbeitszeitmodellen. 
11.4 Mitarbeitendenbindung/Benefits 
Die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden liegt uns sehr am Herzen. 
Neben einer leistungsgerechten Bezahlung nach dem Tarifvertrag BAT -KF mit einer at-
traktiven betrieblichen Altersvorsorge, Vermögenswirksamen Leistungen und einem Kin-
derzuschlag bieten wir unseren Beschäftigten: 
 Jobrad und Jobticket 
 Kostenlose Kinderferienbetreuung (3 Wochen in den Sommerferien) 
 Teamtag (2 mal im Jahr) 
 Mitarbeitendenversammlung (1 mal im Jahr) 
 ein Betriebsfest (alle 2 Jahre) und im Wechsel 
 einen Betriebsausflug (alle 2 Jahre) 
 einer Weihnachtsfeier (1 Mal im Jahr) 
 regelmäßige Newsletter zur Entwicklung der Diakonie 
 individuelle E-Mail-Adresse mit digitaler Dienstplanung und Self-Service 
Zudem unterstützen wir eine aktive und engagierte Mitarbeitendenvertretung ein-
schließlich Freistellung. 
Darüber hinaus beteiligt sich die Diakonie Münster an wiederkehrenden Mitarbeitenden-
befragungen durch Great Place to Work© (o.ä.). Die Ergebnisse der Befragungen werden

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Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
  
16 
im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus freiwilligen Mitarbeitenden, Interessensvertretu ng 
und Arbeitgebervertretung analysiert. Gemeinsam werden Maßnahmen und Handlungs-
schritte zur Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit entwickelt, abgestimmt und um-
gesetzt. Zur Mitarbeitendenzufriedenheit zählen auch Maßnahmen unseres betrieblichen 
Eingliederungsmanagements. 
12 Besondere Trägermerkmale 
Als großer Träger von Angeboten aus dem Bereich stationärer Wohnformen, der Heilpä-
dagogischen Tagesgruppen, der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungs-
beistandschaft, der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit und der sozialen Gruppenarbeit verfügen wir über langjährige Erfahrungen 
und Fachwissen insbesondere in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien aus 
prekären Verhältnissen und mit besonderen Problemstellungen. 
Seit Februar 2022 sind wir Träger der Offenen Ganztagsbetreuung in den Stadteilen Roxel 
und Kinderhaus. Durch die hervorragende Kooperation von S chulleitung, Lehrer:innen, 
OGS-Team, dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie dem OGS-Fachdienst des Am-
tes für Kinder-, Jugendliche konnten und können Themenstellungen bearbeitet und Lö-
sungen für Fragestellungen die sich aus einem Übergang ergeben, entwickelt werden, so 
dass wir als Träger über vielfältige Erfahrungen durch die Überleitung verfügen. 
Darüber hinaus sind wir seit vielen Jahren im Bereich der Schulsozialarbeit/BuT an meh-
reren Schulen im Stadtgebiet tätigt und haben Erfahrung in der Über-Mittag-Betreuung 
an einer weiterführenden Schule. Im Rahmen unseres Jugendzentrums bieten wir Kindern 
im Stadtteil Angelmodde eine ansprechende, abwechslungsreiche und verlässliche Feri-
enbetreuung und eine permanente und niedrigschwellige Anlaufstelle. 
Durch die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind wir in Münster nahezu im gesamten 
Stadtgebiet tätig. Mit unserem Bürostandort in der Heidestraße sind wir im Stadtteil be-
sonders gut verortet. Hier begleiten und beraten wir Familiensysteme in herausfordern-
den Lebenslagen und unterstützen Kinder und Jugendliche mit individuellen Bedarfen. 
 
Besonders hervorzuheben ist die Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) Süd/Ost, die seit 
fast 10 Jahren hilfesuchende Familien in Angelmodde und den angrenzenden Stadtteilen 
(Gremmendorf, Wolbeck, Hiltrup, Berg Fidel usw.) Unterstützung bietet.  Die HTG -
Süd/Ost ist Teil eines weitverzweigten und hochprofessionellen Netzwerks im Stadtteil, 
das Familien individuelle und passgenaue Hilfe bietet und in der Vergangenheit Eltern 
im Rahmen von Bildungswochenenden auch schon zu allgemeinen Erziehungsthemen 
geschult und gemeinsam mit ihren Kindern erlebnispädagogische Erfahrungen geboten 
hat. 
 
Darüber hinaus besteht, wie oben bereits beschrieben, eine enge Verknüpfung zum Be-
ratungs- und BildungsCentrum (BBCe) der Diakonie Münster. Dies bietet ratsuchenden 
Mitarbeitenden und Eltern unbürokratisch und zeitnah Unterstützung in den vielfältigen 
Bereichen wie Partnerschaft - und Lebensberatung, Familien - und Erziehungsberatung, 
Schwangerschaftsberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Rechtliche Betreuungen 
sowie bei Fragestellungen zu Migration und Integration oder bei Wohnungsnot.

Diakonie Münster 
Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
  
17 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum  
Diakonie Münster 
Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 
Am Blaukreuzwäldchen 31 
48167 Münster 
 
Stand: 22.03.2024

Beschlussvorlage

15499 Zeichen

V/0404/2024 
V/0404/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aktuelle finanzielle Situation in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Trägervergabe der 
außerunterrichtlichen Angebote in der städtischen Grundschule York 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   26.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   01.10.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   01.10.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.10.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen zur 
Kenntnis. Vor diesem Hintergrund wird auf den weiteren Ausbau von OGS -Gruppen zum 
Schuljahr 2025/2026 verzichtet. Neue OGS-Gruppen werden nur dann an Standorten einge-
richtet, wenn im Bestand umgesteuert wird bzw. sich an anderen Standorten die Gruppenanz-
ahl verringert. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote in 
der Grundschule York, Essexweg 2 zum Schuljahr 2025/2026, zum 01.08.2025 dem Kinder- 
und Jugendhilfeträger Diakonie Münster gGmbH. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung der Sachentscheidungen haushaltsneutral 
erfolgt. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
05.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Detering 
Telefon: 492-5120 
detering@stadt-muenster.de  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0404/2024 
Begründung: 
 
Aufgrund der Kostensteigerungen in den pflichtigen Leistungsbereichen (Kita-Plätze, Hilfen zur Erzie-
hung und Eingliederungshilfen) ist die f inanzielle Situation in dem Produktbereich 06 des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien aktuell äußerst angespannt. Ursächlich hierfür sind die Steigerun-
gen der KiBiz -Pauschalen, die Tarifabschlüsse der letzten Jahre, ein erheblicher Anstieg der I -
Helfer*innen an Schulen im Rahmen der Eingliederungshilfe und zunehmend kostenintensive Einzel-
fälle bei den Hilfen zur Erziehung.  
Im Rahmen des gesamtstädtischen Konzepts zur Finanzstabilität hat auch das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien bereits Maßnahmen vorgeschlagen, die die Erhöhung von Erträgen und die 
Verringerungen von Aufwänden beinhalten. In diesem Zusammenhang sind alle Maßnahmen vorge-
schlagen worden, die aus Sicht der Verwaltung fachlich -inhaltlich vertretbar sind. Dennoch werden 
allein diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die auch in den nächsten Jahren zu erwartenden wei-
teren Kostensteigerungen aufzufangen. Daher müssen weitere Bereiche im – zumindest der Höhe 
nach – freiwilligem Leistungsbereich identifiziert werden. 
 
Die Offenen Ganztagsschulen sind in Art und Umfang zumindest für das Schuljahr 2025/2026 noch 
als ein solches, freiwilliges Angebot zu betrachten. Erst ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgt der 
Rechtsanspruch auf einen OGS -Platz aufbauend mit dem 1. Schuljahr. Entsprechend haben  alle 
Schüler*innen ab dem Schuljahr 2029/2030 einen Anspruch auf einen OGS-Platz.  
 
Die derzeitige Finanzsituation der Offenen Ganztagsschulen in Münster und die bisher angedachte 
Ausbauplanung von 2025 – 2028 ist nachfolgend dargestellt: 
 
 
Finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen in Münster 
 
In Münster wird an 43 Grund- und 3 Förderschulen der Offene Ganztag angeboten. Die Anzahl der 
Gruppen hat sich in den letzten Jahren wie folgt erhöht:  
 
 
 
Für die Jahre 2025 ff. wird entsprechend der Entwicklung in den Vorjahren von einer jährlichen Zu-
nahme der Gruppen von rd. 5% ausgegangen.

- 3 - 
V/0404/2024 
Zu erwartende Entwicklung der OGS-Gruppenzahlen und Erträge / Aufwendungen für die Jah-
re 2025 - 2028 
 
Das Diagramm zeigt die zu erwartenden jährlichen OGS -Aufwendungen insgesamt und die Zusam-
mensetzung ihrer Finanzierung. Der hier ausgewiesene Eigenanteil ist der Betrag, den die Stadt 
Münster zusätzlich zu den Landeszuwendungen und den Elternbeiträgen aus dem Haushalt beisteu-
ert, um die derzeitigen Qualitätsstandards (u.a. Betreuung durch Fachpersonal mit höherem Stun-
denbudget, Freistellung der Leitungsstellen ab einer bestimmten Gruppengröße, Randzeitenbetreu-
ung, Vertretungspool, Ferienbetreuung, Förderbudget und Sachmittelpauschale) zu gewährleisten. 
 
 
 
 
Aufwendungen je OGS-Platz 
 
In 2023, dem letzten abgeschlossenen Haushaltsjahr, hat ein OGS-Platz 3.429 € brutto gekostet und 
wurde wie folgt finanziert: 
 
 
Aufwendungen insgesamt je OGS-Platz 3.429 € 
Elternbeiträge  667 € 
Landeszuwendungen je OGS-Platz 
 
1.682 € 
Eigenanteil der Stadt Münster – Saldo aus Er-
trägen und Aufwendungen je OGS-Platz 
1.080 € 
 
Der vom Land vorgegebene pflichtige kommunale Eigenanteil in Höhe von 551 € je Kind ist formal 
allein mit den Elternbeiträgen in Höhe von 667 € je Kind bereits abgedeckt.  
 
Im Ergebnis investiert die Stadt Münster in einen OGS -Platz für selbst definierte Q ualitätsstandards 
einen erheblich höheren finanziellen Betrag, als sie es nach den Vorgaben des Landes NRW müsste 
(siehe auch V/0766/2018 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster – 2019).

- 4 - 
V/0404/2024 
Bedeutung für die OGS-Finanzplanung in den Folgejahren / Fazit 
 
Der geplante OGS-Ausbau in Verbindung mit dem städtischen Eigenanteil hat erhebliche Auswirkun-
gen auf die Finanzplanung der Folgejahre. Bei den Planungen wurde eine Zunahme der Gruppen von 
jährlich 5 % zugrunde gelegt.  
 
Unabhängig von der Anzahl der Gruppen wird es allein durch neue Tarifabschlüsse zu einem regel-
mäßigen Anstieg der Personalkosten von geschätzt 2 % im Durchschnitt der Jahre kommen, die auch 
nicht durch die jährliche Fortschreibung der Landeszuweisung um 3 % aufgefangen werden kann. 
 
 
 
Der zunehmende OGS-Ausbau bei gleichbleibenden Qualitätsstandards würde in den Folgejahren zu 
finanziellen Mehrbelastungen führen. In Münster würden die nicht gedeckten Aufwendungen von 
2025 bis 2028 um voraussichtlich 2,1 Mio. € zunehmen. 
 
In V erbindung mit der zuvor dargestellten Finanzsituation in dem Produktbereich 06 und dem ander-
weitig in diesem Produktbereich nicht ausgleichbaren Anstieg der Aufwendungen wird es daher für 
notwendig erachtet, den geplanten Ausbau zunächst für das Schuljahr 2025/2026 nicht fortzusetzen 
und keine weiteren OGS-Gruppen einzurichten. 
An Standorten, an denen der Bedarf neuer Gruppen besteht, kann dieser nur erfüllt werden, wenn im 
Bestand, also an anderen OGS-Standorten, umgesteuert wird. Wegfallende Gruppen wegen rückläu-
figer Bedarfe stellen hierbei eine konfliktarme Möglichkeit dar. Die Reduzierung von Gruppen an ei-
nem Standort, um (zusätzliche) Gruppenbildungen an anderen Standorten zu ermöglichen, wird kon-
flikthaft sein. Für die Zukunft müssen Strategien entwi ckelt und beschlossen werden, wie mit dem 
weiteren Ausbau vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs und den finanziellen Herausforderungen 
umzugehen ist. 
 
 
Zu 2. 
 
Yorkschule 
Zum Schuljahr 2025/26 wird auf der Konversionsfläche York eine neue Grundschule gegründet (siehe 
auch Vorlage V/0422/2024). Der Standort befindet sich im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmen-
dorf-West.  
Mit der Vorlage V/0330/2020 hat der Rat der Stadt Münster die sukzessive Überleitung von Offenen 
Ganztagsschulen zu den freien Jugendhilfe Trägern beschlossen sowie im Rahmen des Errichtungs-
beschlusses der Grundschule York die außerunterrichtlichen Angebot e (OGS) an einen geeigneten 
freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu vergeben.

- 5 - 
V/0404/2024 
Die städtische Grundschule York wird als Gemeinschaftsgrundschule geführt werden, in der jahr-
gangsübergreifender Unterricht erteilt werden soll. Der Neubau des Schulgebäudes ist für eine vier-
zügige Grundschule konzipiert und umfasst neben dem Schulgebäude auch eine Zweifach -
Sporthalle. Im EG des Schulgebäudes werden sich Verwaltungsräume, ein Werkraum und ein Musik-
raum, ein offenes Forum sowie ein großer Speiseraum und die Küche für die Mittagsverpflegung be-
finden. In den beiden Obergeschossen sind jeweils zwei Cluster für zwei Jahrgänge angeordnet. Da-
bei bilden jeweils vier Unterrichtsräume, ein Differenzierungsraum, zwei Betreuungsräume, eine 
Teamstation und ein WC -Bereich ein Cluster. Unterrichts- und Betreuungsräume sollen multifunktio-
nal genutzt werden. Die Teamstationen sind für alle Mitarbeitenden in einem Cluster. Im 2. OG ent-
stehen neben den beiden Clustern zwei zusätzliche Mehrzweckräume. 
 
Derzeit wird an der York -Schule von einem Bedarf von bis zu 3 OGS -Gruppen im Startschuljahr 
2025/26 ausgegangen. Aufgrund der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Situation können diese nur 
aus dem Bestand realisiert werden. Eine dieser Gruppe kann von der Annette -von-Droste-Hülshoff-
Schule in Nienberge umgesteuert werden, da dort aufgrund begrenzter Raumkapazitäten eine OGS-
Gruppe weniger eingerichtet wird als geplant. Dieser Überhang wird für die Yorkschule kostenneutral 
genutzt. Für die Entscheidungen, ob weitere Gruppen benötigt werden, sollen zunächst die Schulan-
meldungen abgewartet werden. Falls sich bei den Schulanmeldungen an der Yorkschule im nächsten 
Jahr ein höherer Bedarf herausstellt, sollen dort weitere Gruppen ebenfalls durch Umsteuerung bzw. 
Gruppenüberhänge an anderen Standorten gedeckt werden. Sollte es zum Ausgleich erforderlich 
sein, an anderen Standorten die Zahl der Gruppen zu reduzieren, wird dies auf der Grundlage eines 
Ratsbeschlusses erfolgen. 
 
 
Bewerbungen 
Im Februar 2024 wurden alle interessierten Träger übe r die Absicht, die Grundschule York zum 
01.08.2025 an einen Träger der freien Jugendhilfe zu vergeben, schriftlich informiert. Die Träger hat-
ten bis zum 25.03.2024 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der Anlage 1 angefügten Kriteri-
enkatalogs einzureichen. Folgende Träger haben sich beworben: 
 
 Diakonie Münster 
Die Kinder-, Jugend und Familiendienste gGmbH ist seit den achtziger Jahren ein etablierter diakoni-
scher Jugendhilfeträger an 20 Standorten in Münster und Umgebung mit den unterschiedlichsten An-
gebots- und Hilfeformen im Rahmen des SGB VIII. Die vielfältigen Tätigkeiten umfassen allgemeine 
präventive und ambulante Jugendhilfeangebote von der offenen Kinder - und Jugendarbeit und 
Schulsozialarbeit sowie aufsuchender Jugendsozialarbeit bis hin zu Re gelwohngruppen und lnten-
sivhilfen. Der Träger ist im Sozialraum mit einer heilpädagogischen Tagesgruppe und seinem Kinder-
heim „Blaukreuzwäldchen“ ansässig.  Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist er darüber hinaus in Münster 
OGS-Träger der Grundschule am Kinderbach und der Marienschule Roxel. 
 
 Kolping-Bildungswerk Diozösanverband Münster GmbH 
Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit-
gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks-
te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend-
hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz-
tagsschule an der Verbundgrundschule Mi lte-Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist 
zudem mit der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten, für 
Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung in einem Inter-
nat beauftragt. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. 
 
Kreisel e.V. 
Im Jahr 1987 gründete sich der Kreisel e.V. aus einer Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende und bie-
tet bis heute in Emsdetten als Kontakt - und Beratungsstelle für Mütter, Väter und Kinder in unter-
schiedlichen Familienformen Beratung und Unterstützung an. Seit 2005 etablierte er sich als aner-
kannter Jugendhilfeträger an inzwischen 14 Offenen Ganztagsschulen und in der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit im Kreis Steinfurt. Zum Schuljahr 2017/2018 übernahm Kreisel die erste Trägerschaft

- 6 - 
V/0404/2024 
an der Melanchthonschule in Coerde und ist inzwischen Träger außerunterrichtlicher Angebote an der 
Melanchthonschule, der Kardinal-von-Galen-Schule in Handorf, der Grundschule Wolbe ck-Nord und 
zum Schuljahr 2024/2025 der Pötterhoekschule in Münster. 
Die Verwaltung und die Schulleitung haben die eingereichten Konzepte gesichtet.  Für die Auswahl 
der Bewerbungen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefügten Kriterien handlungsleitend. Von allen 
Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert 
und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Alle Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen 
Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: 
 
- Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild     
- Gesundheitsförderung      
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern 
- Kinderschutz 
- Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe 
- Sozialraumorientierung 
- Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
 
Auswahlverfahren 
Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde durch Schullei-
tung und Verwaltung entschieden, die Diakonie Münster und den Kreisel e.V.  für das Bewerbungs-
gespräch einzuladen.  
Im Juni 2024 wurde mit den Bew erbern jeweils ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. Die 
gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Schulleitung bestand darin, aus den Bewerbungen und 
den sich anschließenden Gesprächen unter gleichwertiger Würdigung der Fachlichkeit einen Vor-
schlag zu erstellen.  
 
 
Gesamtbewertung 
Die V erwaltung und die Schulleitung schlagen mit einem hohen Konsens abschließend vor, dem Trä-
ger Diakonie Münster gGmbH die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen 
Grundschule Y ork zu übertragen. 
 
Der Träger hat ein umfassendes pädagogisches Konzept vorgelegt, verfügt über Erfahrungen im Be-
reich der Offenen Ganztagsschulen in Münster und hat sich im Bewerbungsverfahren fachlich fundiert 
und überzeugend präsentiert. Sein Konzept ist geprägt durch einen ganzheitlichen, inklusiven Ansatz. 
Der Träger verfügt über eine hohe fachliche Kompetenz in vielen Bereichen der Jugendhilfe und ins-
besondere im Sozialraum der neuen Schule. Die Fachberatung wird durch zwei versierte Fachkräfte 
sichergestellt. Die Trägerübernahme durch die Diakonie eröffnet der neuen Schule die Möglichkeit, 
von den langjährigen Erfahrungen und Netzwerken des Trägers im Quartier zu profitieren. Der Träger 
sichert ein V ertretungskonzept sowie eine verlässliche Ferienbetreuung. 
 
Aufgrund der beschriebenen V oraussetzungen wird die Übernahme der Trägerschaft an die Diakonie 
Münster von der V erwaltung und der Schulleitung vorgeschlagen und mit dem Beschluss vor Inbe-
triebnahme der Offenen Ganztagsschule ein Träger gefunden, sodass weitere Detailplan ungen in 
Kooperation mit dem zuständigen Träger, der Schulleitung und der V erwaltung getroffen werden kön-
nen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 7 - 
V/0404/2024 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Kriterienkatalog 
Anlage 2 Bewerbungen 
 
Hinweis: 
Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich 
als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennum-
mer V/0404/2024 zur Verfügung.

Anlage 2 Kreisel_OGS-Konzept Grundschule York

71155 Zeichen

Pädagogisches Rahmenkonzept 
 
als Bewerbung im Interessenbekundungsverfahren für die  
außerschulischen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
im Primarbereich 
 
Städtische Grundschule York 
 
erstellt und vorgelegt von 
 
Rudolf-Diesel-Str. 5, 48282 Emsdetten 
Telefon: 02572 88260 
www.kreisel-emsdetten.de 
info@kreisel-emsdetten.de 
 
März 2024

1 
 
Inhalt 
TRÄGERDARSTELLUNG UND EINLEITUNG .......................................................... 2 
1. RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................. 5 
1.1 Rechtliche und Strukturelle Grundlagen .......................................................... 5 
1.2 Finanzierung .................................................................................................... 5 
1.3 Personal ........................................................................................................... 5 
1.4 Betreuungszeiten ............................................................................................. 6 
1.5 Gruppengröße .................................................................................................  7 
1.6 Versicherungsschutz........................................................................................ 7 
2. SCHULE UND SOZIALRAUM ........................................................................... 8 
3. LEITGEDANKE .................................................................................................  9 
4. ZIELGRUPPE UND ZIELE .............................................................................. 10 
4.1 Zielgruppe ...................................................................................................... 10 
4.2 Ziele ............................................................................................................... 10 
5. DIE SÄULEN DES PÄDAGOGISCHEN HANDELNS IN DER OGS ................ 12 
5.1 Säule OGS - Kinder ....................................................................................... 13 
5.2 Säule OGS - Eltern ........................................................................................ 15 
5.3 Säule OGS – Schule ...................................................................................... 16 
5.4 Säule OGS - außerschulische Kooperationspartner ...................................... 17 
6. TAGESSTRUKTUR IM OFFENEN GANZTAG .................................................... 18 
6.1 Mittagessen ................................................................................................... 18 
6.2 Lernzeiten / Hausaufgabenbetreuung ............................................................ 19 
6.3 Nachmittagsangebote .................................................................................... 20 
7. KOOPERATION MIT JUGENDHILFE .................................................................  22 
7.2 SCHULBEGLEITUNG ....................................................................................... 25 
7.3 FÖRDERINSEL .................................................................................................  27 
8. KINDERSCHUTZ.................................................................................................  27 
9. QUALITÄTSENTWICKLUNG .............................................................................. 29 
9.1 Strukturelle Qualität ....................................................................................... 29 
9.2 Inhaltliche Qualität ......................................................................................... 29 
9.3 Ergebnisqualität ............................................................................................. 30

2 
 
Trägerdarstellung und Einleitung 
 
Der Kreisel e.V. ist ein gemeinnütziger, nach den Bestimmungen des Kinder - und Jugend-
hilfegesetzes anerkannter, freier Träger der Jugendhilfe. Der Verein ist weder parteipol i-
tisch noch konfessionell gebunden und er ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohl-
fahrtsverbandes. Zwei hauptamtliche Vorstände verantworten die Geschäfte und Berei che 
des Kreisel e.V., welcher aktuell 300 Mitarbeiter:innen beschäftigt. 
Im Jahr 1987 gründete sich der Kreisel e.V.  aus einer Selbsthilfegruppe für Alleinerziehen-
de und bietet bis heute in Emsdetten als Kontakt- und Beratungsstelle für Mütter, Väter und 
Kinder in unterschiedl ichen Familienformen in folgenden Bereichen gemäß des SGB VIII 
Beratung und Unterstützung an:  
§ 16 I (allgemeine Förderung der Erziehung), § 17 I (paarstabilisierende Beratung bei Part-
nerschaftskonflikten), § 17 II  (Trennung– und Scheidungsberatung), §§ 18 I, 18 III  (Bera-
tung bei Sorgerechts- und Umgangsfragen) sowie seit 2006 Begleitung in familiengerichtl i-
chen Verfahren gemäß SGB VIII § 50 in Delegation der Jugendämter der Stadt Emsdetten 
und des Kreises Steinfurt. 
Beginnend im Jahr 2005 etablierte sich ein weiteres Aufgabenfeld und stellt heute den 
größten Fachbereich des Kreisel e.V. dar - die Offene Ganztagsschule - OGS. Inzwischen 
ist der Kreisel e.V. für die Sicherstel lung der Betreuung und Förderung der Kinder an vier  
Grundschulen in Emsdetten , nämlich an der Johannesschule, der Schule Hollingen,  der 
Emmanuel-von-Ketteler Schule und der Josefschule, an der Gangolf-Grundschule und der 
Wichern-Grundschule in Nordwalde sowie der Grundschule Wolbeck -Nord, der M elan-
chthon-Grundschule in Münster-Coerde und der Kardinal-von-Galen Grundschule in Müns-
ter-Handorf, ab August 2024 auch an der Norbert  Grundschule in Coerde verantwortlich. 
Ein neues und innovatives Konzept bietet die Flexible Betreuung an der Paul -Gerhard-
Schule in Mettingen, wo die ehemalige OGS und die ehemalige Bis -Mittag-Betreuung zu-
sammengeführt wurden. An der Josefschule und der Emmanuel -von-Ketteler Schule in 
Emsdetten sowie an der Grundschule Wolbeck -Nord und Kardinal -Von-Galen Schule in 
Handorf bieten wir zusätzlich zur OGS auch die Bis-Mittag-Betreuung an. 
Darüber hinaus ist der Kreisel e.V. seit 2006 Träger der Offenen Ganz tagsschule im För-
derschulbereich – aktuell an der Peter-Pan-Förderschule in Rheine mit den Dependancen 
Emsdetten und Dörenthe mit dem Förderschwerpunkt Sprachentwicklun g, an der  Michael-
Ende-Schule in Borghorst und Lengerich mit dem Förderschwerpunkt der Emotionalen und 
sozialen Entwicklung (EsE) sowie an der Grüterschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 
an den Standorten Rheine und Mettingen.

3 
 
Im Jahr 2012 konnte der Kreisel e.V. eine Erweiterung seines Tätigkeitsfeldes mit der B e-
auftragung durch das Kreisjugendamt Steinfurt für Vereinsvormundschaften verzeichnen.  
Seit 2013 gewährleistet der Kreisel e.V. an der Käthe-Kollwitz Realschule in Emsdetten die 
inklusive Übermittagsbetreuung für Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf im Sekund-
arbereich. 
Ebenfalls seit 2013 ist er zudem als Träger für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in 
Emsdetten zuständig und somit für das Jugendzentrum  „Treffpunkt 13drei“ verantwort-
lich.  
Seit 2021 übernimmt der Kreisel e.V. die Trägerschaft für Schulbegleitungen an seinen 
Grundschulstandorten in Münster. Durch die Tätigkeitserweiterung ergeben sich sehr viele 
Synergieeffekte für die Kinder wie für die Mitarbeiter:innen. Den Mitarbei ter:innen können 
wir mehr Stunden anbieten, wo mit sie längerfristig gebunden werden. Durch den stabilen 
Mitarbeiter:innenstamm erleben die Kinder die Betreuer:innen bestän dig, was die Bezie-
hungsarbeit fördert.  Außerdem ist der Kreisel e.V. an der Kardinal -von-Galen Schule in 
Handorf mit der Schulsozialarbeit tätig.  
Das Motto des Kreisel e.V. lautet „Stabilität durch Bewegung“. Das meint, dass sich das 
Leben ständig in Veränderung befindet und Lebensphasen bewältigt werden müssen, 
wodurch zuweilen auch Krisen verursacht werden können. Wir verstehen Krise als Entwick-
lungsaufgabe und als Chance. Nicht das starre Festhalten an alten Mustern, sondern viel-
mehr das Einlassen auf Veränderung und die kontinuierliche Bewegung ermöglichen eine 
gesunde Stabilität. Der Kreisel e.V. lebt als Organisation aktiv dieses Motto, was an hand 
der oben aufgezeigten Entwicklung des Vereins deutlich wird. 
Unser Selbstverständnis - Stabilität durch Bewegung -  hat wesentlich zu unserem Erfolg 
beigetragen. Der Ausbau von offenen Ganztagsgrundschulen ist ein landesweites sozialpo-
litisches Bestreben mit hohen Innovation sansprüchen, ab 2026 mit Rechtsanspruch, das  
auf die konzeptionell organisierte Zusam menarbeit von Eltern, Kindern, Schule, Jugendhil-
fe, Kultur und Sport setzt. Da bisher noch keine landesweit einheitlichen Qualitätsstandards 
erlassen wurden bzw. zwischen den un terschiedlichen an der Bildung, Erziehung, Förde-
rung und Betreuung beteiligten Professionen existieren, ist dieses Vorhaben auf die Bereit-
schaft zum Dialog angewiesen. Im Bewusstsein um diese Ausgangslage ist der Kreisel e.V. 
als Träger von offenen Ganztagsgrundschulen bestrebt, mit allen Beteiligten auf eine gelin-
gende Kooperation, Präzisierung und Fortschreibung der pädagogischen Ganztagskonzep-
tion hinzuwirken. 
Die offene Ganztagsgrundschule stellt sich den Herausforderungen der sich wandelnden 
Lebenswelt, bietet einen verlässlichen Ort und einen regelmäßigen Tagesablauf . Sie trägt 
mit ihren A ngeboten dazu bei, dass  die individuelle ganzheitliche Bildung der Kinder  und

4 
 
Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst - und Sozialkompetenzen, 
ihrer Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb systematisch gestärkt werden.  
Die Offene Ganztagschule steht für 
 bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 
 erleichterte Rückkehr von Frauen in den Beruf, 
 Minderung sozialer Probleme in Familie und Schule, 
 Erziehungspartnerschaft mit Eltern/Erziehungsberechtigten, 
 Unterstützung von Familien in anspruchsvollen Lebenssituationen, 
 Förderung der Demokratiefähigkeit der Schüler:i nnen durch das Grundprinzip der 
Partizipation, 
 Teilhabe der Kinder an Bildung und Förderangeboten, 
 Teilhabe der Kinder an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientier-
ten Angeboten, 
 Akzeptanz und Wertschätzung kultureller und persönlicher Diversitäten. 
  
Die Gesellschaft ist gekennzeichnet von einem stetigen Wandel, wel cher eine permanente 
Anpassung der Rahmenbedingungen zur Bewältigung des Alltags für Familien, Lebensge-
meinschaften, Sorgeberechtigte und Kinder erfordert. Die aktuellen konzeptionellen Rah-
menbedingungen der Offenen Ganztags chule des Kreisel e.V. werden im ersten Kapitel 
dargelegt.  
Im zweiten Kapitel wird der Leitgedanke, der unserer Arbeit im Kontext der Offenen Ganz-
tagsbetreuung zugrunde liegt, kurz erläutert. Das dritte Kapitel benennt die Ziele, um dann 
darauffolgend im vierten Kapitel unser pädagogisches Handeln darzulegen. Die Kapitel fünf 
und sechs beschäftigen sich mit den Säulen als Grundlage und der Tagesstruktur im Offe-
nen Ganztag. D as Kapitel sieben zeigt unsere Kooperation und die weiteren für die OGS 
relevanten Handlungsfelder in der Jugendhilfe auf. Im Kapitel acht gehe n wir dezidiert  auf 
den Kinderschutz ein und schließen mit Kapitel neun mit dem Thema Qualitätsentwicklung.

5 
 
1. Rahmenbedingungen 
 
 1.1 Rechtliche und Strukturelle Grundlagen 
Die rechtliche und strukturelle Grundlage des Konzepts richtet sich nach dem Runde rlass 
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.02.2018 / Erlass 12- 63 Nr. 2 „Ge-
bundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlicher Ganztags - und Betreu-
ungsangebote im Primar - und Sekundarstufe I“  und den Qualität sstandards der Offenen 
Ganztagsschule in Münster. Diese Ausrichtung beinhaltet bereits alle relevanten rechtlichen 
Grundlagen sowohl des SchulG, des KJFöG, als auch des SGB VIII. Wir ver pflichten uns, 
alle dort genannten Rahmenbedingungen zu beachten und die Verbesserung der Bildungs-
qualität, den Ausbau der individuellen Förderung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
sowie die konstruktive Kooperation mit Schule und außerschulischen Partnern zu verfolgen. 
 
 1.2 Finanzierung 
Raum-, Sach -, Overhead-  und Personalkosten werden zu 100 % durch den Schulträger 
finanziert. Der Kreisel e.V. schließt mit den Eltern der am offenen Ganztagsbetrieb t eilneh-
menden Kinder eine Betreuungsvereinbarung ab, woraufhin die Elternbeiträge durch den 
Schulträger Stadt Münster erhoben werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in das 
Angebot trifft die Schule in Absprache mit dem Schulträger sowie dem OGS-Träger. 
 
 1.3 Personal 
Der Kreisel e.V. gewährleistet, Personal nur nach den im Leistungsver zeichnis benannten 
Bedingungen der Stadt Münster einzustellen. Das hauptamtliche Personal ist pädagogisch 
qualifiziert und hat für die Funktion der Koordination eine Berufsausbildung als Sozialpäda-
gog:in oder vergleichbar und für die Stelle der Gruppenleitung eine Berufsausbildung min-
destens als staatlich aner kannte:r Erzieher :in oder vergleichbar .  Für die Stelle der 
Schulsozialarbeit und der Förderinsel stehen Mitarbeiter:innen mit den entsprechenden 
Qualifikationen zur Verfügung. 
Für die Städtische Grundschule York , derzeit als maximal vierzügige Grundschule in Pla-
nung, erfolgt die Besetzung jahrgangsweise nach Einzug und Vorgaben der Qualitätskrite-
rien der Stadt Münster. 
Pro Gruppe ist eine Erzieher:in als Gruppenleitung mit 21 Wochenstunden sowie eine wei-
tere pädagogische Unterstützungskraft mit 20,5 Wochenstunden vorgesehen. Darüber hin-
aus wird angebotsentsprechendes Personal wie z.B. Honorarkräf te, Praktikant:innen und

6 
 
Studierende adäquat eingeplant.  Wir achten verantwortungsbe wusst darauf, dass Prakti-
kant:innen und Honorarkräfte eine adäquate Anleitung und Struktur erfahren, damit sie 
fachlich geschult werden und gleichzeitig einen persönlichen Mehrwert für sich selbst erfah-
ren können.  
Die für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehenden Lehrkräfte werden sinnvoll hi n-
sichtlich ihrer Qualifizierung in außerunterricht lichen Angeboten und in Absprache mit der 
Schulleitung eingesetzt. Diese können die Begleitung der Lernzeit , Durchführung einer ge-
sonderten Förderung von Ki ndern oder die Durchführung von besonderen Angeboten aus 
dem Bereich Musik, Sport, Kreativität oder Naturwissenschaften einschließen.  
Die Fachaufsicht wird inhaltlich und strukturell durch unsere Führungskräfte in Form einer 
Fachbereichsleitung gewährleistet. Diese steht in einem permanenten Austausch zu der 
Koordination der OGS und zur Schulleitung der Schule. Darüber hinaus steht sie als erste 
Ansprechperson für den Schulträger zur Verfügung und unterrichtet regelmäßig den Vor-
stand des Kreisel e.V. bezüglich des Sachstands und der Bedarfe. 
Das Personal legt vor Aufnahme seiner Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis (gem. § 
30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz) sowie einen Impfnachweis über einen vollstän-
digen Masernschutz vor. Im Übrigen gilt § 72 a SGB VIII. Außerdem wird das Personal vor 
erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit und anschließend mindestens im Abstand von zwei 
Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 Infek-
tionsschutzgesetz beziehungsweise bei Personal im Küchen-  und Mensenbereich nach §§ 
43 und 44 Infektionsschutzgesetz belehrt.  
Für den Fall von längeren Krankheit sausfällen des Personals organisiert  der Träger eine 
entsprechende Vertretung, um die Betreuung sicher zu stellen. 
Für Mitarbeiter:innen in der offenen Ganztagsgrundschule sind arbeit sfeldspezifische Fort- 
und Weiterbildungen vorgesehen und werden durch den Träger im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten systematisch gefördert. 
Außerdem stehen mehrere Antiaggressions - und Coolnesstrainer zur Verfügung, um die 
Standortteams im Konfliktumgang zu schulen und bei der Erstellung von Konflikthand-
lungsplänen zu unterstützen.  
Darüber hinaus erfreut sich der Kreisel e.V. über eine langjährige und multiprofessionelle 
Mitarbeiterschaft, die sich standortübergreifend vernetzt. 
 
1.4 Betreuungszeiten 
Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) erstreckt 
sich in der Regel an allen Unterrichtstagen bis  16 Uhr, mindestens aber bis 15 Uhr. Durch

7 
 
eine Randzeitenbetreuung besteht die Möglichkeit , die Betreuungszeit bis 17 Uhr zu ver-
längern. Auch eine Frühbetreuung ist grundsätzlich möglich. Der Zeitrahmen in außerunter-
richtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten (§ 9 Absatz 2 SchulG) orientiert sich an 
den jeweiligen Bildungs -, Erziehungs - und Betreuungsbedarfen. Mit der Anmeldung und 
Aufnahme besteht für das Kind somit eine Teilnahmepflicht, die sich in der R egel über fünf 
Wochentage bis mindestens 15.00 Uhr erstreckt.  
An beweglichen Ferientagen und Fortbildungstagen ist die Betreuung ab 8.00 Uhr bis 16.00 
Uhr bzw. bis 17:00 Uhr gewährleistet.  
Der Kreisel e.V. bietet in seinen Einrichtungen für Schüler:innen eine Ferienbetreuung an 
mindestens 6 Ferienwochen im Schuljahr an. 
Für außerschulische Bildungsangebote, Therapien und Förderangebote oder außerorden t-
liche familiäre Ereignisse können die Schüler :innen nach Absprache mit der Schulleitung 
und Koordination freigestellt we rden. Die Beantragung von regelmäßigen und einmaligen 
Ausnahmen erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Antragsformulars, welches durch Schulleitung 
und Koordination geprüft und genehmigt wird. Der explizite Verfahrensweg bezüglich einer 
Freistellungsbeantragung durch die Eltern/Sorgeberechtigten ist gemeinsam z wischen 
Schulleitung und Koordination zu entwickeln. 
 
 1.5 Gruppengröße 
Eine Gruppe umfasst 25 Schüler:i nnen, die bevorzugt im teiloffenen Konzept betreut we r-
den. Hierbei existiert eine feste Gruppenbindung, welche wir für die Städtische Grundschu-
le York zwecks Orientierung und Strukturierung für zielführend halten. Gleichwohl kann die 
Angebotsstruktur in der Regel gruppenübergreifend gestaltet werden. Passend zu den An-
geboten werden homogene oder gemischte Kleingruppen in Bezug auf Alter und G e-
schlecht gebildet. Die konkrete Ausgestaltung wird schulscharf gemeinsam mit den Akt eu-
ren vor Ort vorgenommen und adäquat angepasst. 
 
1.6 Versicherungsschutz 
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Runderlass „Offene Ganztagsschule im 
Primarbereich“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.01.2006 in der der-
zeitigen Fassung . Die außerunterrichtlichen Angebote im Rahmen der OGS gelten als 
schulische Veranstaltungen.

8 
 
2. Schule und Sozialraum 
 
Die städtische Grundschule York liegt in der Stadt Münster südlich des Stadtzentrums, mit 
Einzug aus Gremmendorf . Soziodemografisch ist  der Stadtteil städtisch  geprägt mit typi-
scher Mischbebauung aus Ein-  und Mehrfamilienhäusern. Die Schule befindet sich auf ei-
nem ehemaligen Kasernengelände, welches im Zuge der Konversion in einen neuen Stadt-
teil umgewandelt wird.  
Die Grundschule ist maximal vierzügig ausgelegt . Die Aufnahmekapazität ist nach Be-
schluss des Rates der Stadt Münster auf maximal 4 Eingangsklassen festgelegt. Vor Ort 
wird eine enge Vernetzung zum gemeinsamen Gelingen des außerschul ischen Bildungs-
auftrags angestrebt, so werden Kooperationen mit den Sportvereinen vor Ort  sowie ande-
ren Bildungsträgern gesucht.  
An der Durchführung und Weiterentwicklung des außerunterrichtlichen Ganztagsangebotes 
sind verschiedene Kooperationspartner beteiligt, um eine differenzierte Angebotspalette zu 
schaffen. Die OGS unterstützt die Öffnung von Schule zum Sozialraum und den dort tätigen 
Akteuren und erschließt ein Netzwerk der Zusammenarbeit mit Vereinen und Personen. 
Wir streben Kooperationen mit Allgemeinen Musikschulen, Kunstpädagog:innen, Entspa n-
nungspädagog:innen, Jugendverbänden (freiwillige Feuerwehr, DRK, Pfadfinder etc.) und 
Einrichtungen im Sozialraum (Museen, Bücherei) an. Nach § 1 Abs. 3 SGB VIII zielen diese 
Angebote effizienter, entwicklungsförderlicher Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen darauf 
hin, für die Kinder und ihre Familien eine positive Lebenswelt zu schaffen und notwendige 
und geeignete Hilfen zu installieren. 
In regelmäßigen Netzwerktreffen zwischen OGS und den außerschulischen Kooperations-
partnern werden Zielrichtung, Qualität und Effizienz entwickelt und überprüft. Dazu gehören 
die gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung, die miteinander abgestimmte Durchfüh-
rung und Auswertung der Angebote, die ressourcenorientierte Zusammenarbeit und Kl ä-
rung von Zuständigkeiten und Verantwortung, die Rhythmisierung der Zusammenarbeit und 
die gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung. Selbstverständlich nehmen Vertreter 
des Kreisel e.V. hierzu an allen relevanten Arbeitskreisen regelmäßig teil. 
Durch die enge Verzahnung mit den Kitaleitungen vor Ort unterstützt der Kreisel einen 
sanften Übergang. Dies wird bereits in verschiedenen Arbeitskreisen, z.B. am Standort  
Handorf, Wolbeck und Coerde,  praktiziert. Ein Einblick in die Arbeit der OGS kann bei-
spielsweise bei einer Sitzung des Arbeitskreises in der OGS-Einrichtung gewährt werden. 
Aufgrund der engen Verzahnung von Kreisel, OGS und Schule und den damit verbundenen 
Themenfeldern ist eine enge Kooperation mit den Beratungsstellen und sozialen Instituti o-
nen vor Ort unerlässlich. Gemeinsam mit den Gremien der Stadt  und den Akteuren vor Ort

9 
 
werden aktuelle Entwicklungen und Bedarfslagen besprochen und Lösungen erarbeitet. 
Dazu nutzen wir als langjährig erfahrener Träger der Kinder - und Jugendhilfe im Kreis 
Steinfurt die vorhandenen Strukturen. 
Synergieeffekte entstehen durch die anderen OGS-Trägerschaften in Münster, welche be-
reits durch den Kreisel e.V. betrieben w erden. Zum Beispiel ist die gemeinsame Nutzung 
eines Angebots für heil therapeutisches Reiten auf Gut Kinderhaus möglich. In gemeinsa-
men Koordinations-Teamsitzungen werden die Themen Synergien und Vernetzung zum 
festen Bestandteil der Besprechungen. 
 
3. Leitgedanke 
 
Der Kreisel e. V. möchte eine Verknüpfung von Bildung, Erziehung und Betreuung scha f-
fen, wobei sich das Kind im Zentrum des Handelns befindet. Davon ausgehend entwickelt 
das Team in der Praxis eine Pädagogik, die vom Kinde ausgeht. Diese wird nicht als starre, 
unveränderliche Theorie verstanden, sondern in einer fortlaufenden Auseinan dersetzung 
mit den Bedürfnissen der Kinder hinterfragt, weiterentwickelt und überprüft . Jedes Kind 
bringt eine eigene Geschichte mit . Indem das Team signalisiert: „Wir akzeptieren dich so 
wie du bist.“, hat das Kind die besten Voraussetzungen für eine positive Entwicklung. Das 
Kind wird nicht im Blick auf eine Normvorstellung, sondern als Individuum mit eigenen Fä-
higkeiten, Stärken und Schwächen verstanden. Ein positives und ressourcenorientiertes 
Menschenbild prägt dab ei die Haltung der Mitarbeiter:i nnen. Das bedeutet einen A nsatz, 
der die Trennung von der Person und seiner Handlung voraussetzt. Die wertschätzende 
Akzeptanz einer Person  - unabhängig von Herkunft, Religion und Weltanschau ung oder 
von sozialen und kognitiven Hintergründen  - öffnet Ressourcen und Kompetenzen. Dem-
entsprechend stellt Inklusion für uns ein Selbstverständnis dar . Wir verstehen unsere Ver-
antwortung darin, Rahmenbedingungen für eine würdevolle und der Menschen- und Kinder-
rechtskonvention entsprechenden Lebenswelt zu erarbeiten. 
Wir sind davon überzeugt, dass pädagogische Arbeit nur dann mit dieser Haltung möglich 
ist, wenn die damit verbundenen Werte für die Beschäftigten innerhalb der Einrichtung e r-
lebbar sind –  die Organisationskultur also kongruent zur erklärten pädagogischen Haltung 
wahrgenommen wird. Unser Ziel ist es, nicht nur Kindern einen positiven Lebensraum zu 
schaffen, in dem sie sich wertgeschätzt, akzeptiert und gefördert fühlen, sondern auch un-
seren Mitarbeiter:innen eine „berufliche Heimat“ zu ermöglichen. Unser Selbstverständnis 
„Stabilität durch Bewegung“ hat wesentlich zum Erfolg unserer pädagogischen Arbeit 
beigetragen. Dieser ist insbesondere durch Partizipation von Mitarbeiter:innen erfolgt und

10 
 
gleichzeitig durch deren Befähigung, aufgrund von organisierten Entscheidungsprozessen, 
eine angemessene Mitwirkung der Kinder zu unterstützen. Dies setzt eine gesunde Fehler-
freundlichkeit voraus, wonach Fehler vor allem als wichtige Evaluationsimpulse und Qual i-
tätsentwicklung verstanden werden.  
 
 
4. Zielgruppe und Ziele 
 
4.1 Zielgruppe 
Das Angebot der offenen Ganztagsgrundschule richtet sich an Grundschüler :innen der 
Klassen 1 bis 4. Voraussetzung ist, dass die Kinder durch die Eltern verbindlich angemeldet 
werden und der zu zahlende Beitrag (einkommensgestaffelt) geleistet wird.  
Unter Einbeziehung von gezielten Unterstützungsangeboten und zusätzlichen Ressourcen 
wird selbstverständlich auch die OGS-Teilnahme von Kinder n mit individuellen Förderbe-
darfen begrüßt.  
 
4.2 Ziele 
Die Kinder erhalten in der offenen Ganztagsgrundschule auf der Grundlage einer ganzhei t-
lichen Erziehung und den pädagogischen Leitsätzen des Schulprogramms die Möglichkeit, 
an einer erweiterten Form von Förderung und Betreuung über den regulären Unterricht s-
rahmen hinaus teilzunehmen. 
Die grundsätzlichen Leitziele der OGS des Kreisel e.V. definieren sich wie folgt: 
• Erweiterung von musischen, sportiven, kreativen und lebensprak tischen Fähigkeiten 
und Fertigkeiten 
• Ermöglichung von mehr Zeit für Bildung und Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- 
und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung  des Schultages und der 
Lernzeiten 
• Gewährleistung eines umfassenden Angebotes, das sich partizipativ an den jeweil i-
gen Bedarfen der Kinder und Eltern orientiert und die informelle Bildung fördert 
• Förderung der Demokratiefähigkeit der Schüler:innen durch das Grundprinzip der 
Partizipation 
• Unterstützung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
• Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung 
• Förderung der Akzeptanz und Wertschätzung kultureller Diversitäten

11 
 
• Förderung der Integration von Kindern und Familien mit Migrationshintergrund inklu-
sive der Sprachbildung in der deutschen Sprache 
• Schaffung einer wertschätzenden und ressourcenorientierten Lebenswelt für alle Ki n-
der – unabhängig von ihrem sozialen und geograf ischen Hintergrund und von ihren  
körperlichen, seelischen und kognitiven Ressourcen 
• Förderung des sozialen Lernens und der informellen Bildung 
• Ermöglichung und Förderung der Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhil-
fe (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW), um positive Syne r-
gieeffekte konstruktiv und effektiv nutzbar zu machen. 
 
Zentral bei der  Förderung der Persönlichkeitsentwicklung ist das Bestreben, die  Eigenver-
antwortung und Selbstorganisation der Kinder anzuregen, so dass sie durch die Erfah rung 
von Selbstwirksamkeit zu ganzheitlich kompetenten Lernenden heranwachsen.

12 
 
5. Die Säulen des pädagogischen Handelns in der OGS 
 
Folgende Aspekte stellen die Säulen unseres pädagogischen Handelns dar: 
• Gestaltung des Alltags im Austausch zwischen OGS und Kindern, 
• Erzieherische Zusammenarbeit zwischen OGS und Eltern, 
• Ergänzung des Bildungsauftrags im Austausch zwischen der OGS und Schule, 
• Zusammenarbeit zwischen der OGS und außerschulischen Kooperations-
partner:innen 
 
Diese Säulen gestalten und entwickeln in dynamischen Prozessen das pädagogische Han-
deln der OGS und beruhen auf systemisch wechselseitige Beziehungen, die durch partiz i-
pierende Prinzipien genutzt werden. 
Zum Aufbau einer tragfähigen Identifikation mit der offenen Ganztag sgrundschule ist eine 
wertschätzende Beachtung und Einbeziehung der Ideen und Initiativen der  Eltern, Leh-
rer:innen, sowie insbesondere der zu betreuenden Kinder wichtig.  
 
Der Grundsatz der Partizipation ist bereits in der Phase der Konzeptentwicklung berüc k-
sichtigt und wird in der Begleitung und Evaluation des Ganztagsbetriebes konsequent wei-
tergeführt. Die zustande kommenden Erfahrungen und Ergebnisse der Beteiligung, Mitwi r-
kung und Zusammenarbeit sind für den Prozess der Entwicklung und Fortschrei bung der 
offenen Ganztagsgrundschule, besonders für die inhaltliche und methodische Gestal tung, 
von besonderer Bedeutung.  
In dieser Perspektive heißt Kooperation: 
• gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung 
• miteinander abgestimmte Durchführung und Auswertung 
• ressourcenorientierte Zusammenarbeit und Klärung von Zuständigkeiten und Veran t-
wortung 
• Rhythmisierung der Zusammenarbeit 
• gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung. 
 
Das Zusammenwirken der Beteiligten bedarf einer  Beteiligungsstruktur, die geprägt ist von 
einem kontinuierlichen Austausch aller Akteure und der Bereitschaft zur Weiterentwicklung. 
Diese S truktur wird anhand der genannten Säulen des pädagogischen Handelns im Fol-
genden dargelegt.

13 
 
5.1 Säule OGS - Kinder 
In der OGS des Kreisel e.V. gilt das Prinzip der Bildungs - und Erziehungspartnerschaft, in 
der die Kinder die OGS als Ort der Partizipation  erleben. Sie lernen in haltgebenden und 
entwicklungsförderlichen Strukturen demokratische Mitbestimmung, die dem Alter ange-
messen sind. Sie gestalten aktiv den Alltag m it, übernehmen adäquate Aufgaben und Ver-
antwortungsbereiche und entwickeln in verschiedenen Beteiligungsformen Ideen und Lö-
sungen. 
Die Schüler :innen können zum einen ihre Kompetenz zur Selbststeue rung entsprechend 
ihren Möglichkeiten entwickeln, zum anderen erfahren sie die Gleichwertigkeit aller Kinder.  
Hierzu werden entsprechende Beteiligungsformen genutzt. Die Kinder bestimmen zum Bei-
spiel die Gestaltung des Gruppenraumes mit, sie bringen eigene Ideen ein und wi rken an 
deren Umsetzung mit. Ebenso liefern Projekte oder neue  Anschaffungen zusätzliche A n-
lässe dafür, die Kinder aktiv und mitentscheidend einzubeziehen.  
Die Kinderkonferenz, der Schülerrat oder das Kinderparlament  bietet Kindern einen ver-
lässlichen Rahmen, innerhalb dessen sie dauerhaft und regelmäßig eingeladen sind, an der 
Gestaltung des Offenen Ganztages mitzuwirken. 
Als Träger des offenen Ganztages an der Förderschule für Sprache des Kreises Steinfurt 
Peter Pan mit den Standorten Rheine, Emsdetten und Dörenthe entwickelte der Kreisel 
e.V. das Konzept der sprachfördernden Grundhaltung  für die Mitarbeiter:innen. 
Ausgehend von einer entsprechenden Körperhaltung und Aufmerksamkeit über die 
Untermalung der Konversation mit Gesten hin zu Empathie und Toleranz bei 
Sprachunsicherheiten und der Überprüfung eigener Sprachgewohnheiten reicht dieses 
Schulungsprogramm und wird zu einer inneren Haltung der Mitarbeiter. 
Diese Grundhaltungen findet sich in den vielfältigen Angeboten zur Sprachförderung am 
Nachmittag wieder, Sprachförderung findet somit durchgängig im Alltag statt.  Beispielhaft 
sind hier die Angebote Bücherei AG, Lesepaten, Kindersprechtag, Theater AG und Chor 
erwähnt. 
Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist dem Kreisel e.V. seit jeher 
ein besonderes Anliegen. Nicht nur verfügen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung 
als Anbieter von Maßnahmen für Geflüchtete in Emsdetten über eine entsprechende 
Kompetenz, sondern achten bereits bei der Auswahl der Mitarbeiter auf eine 
entsprechende interkulturelle Kompetenz, die durch Schulungen kontinuierlich erweitert 
wird. Darüber hinaus werden bei entsprechendem Bedarf passgenaue 
Sprachförderangebote über den Honorartopf angeboten. Die Mitarbeiter der OGS sind hier

14 
 
in enger Vernetzung mit dem Vo rmittag, wir bieten in unseren Ferienprogrammen Deutsch 
als Zweitsprache (DAZ) an. 
Dabei liegt der Fokus auf Integration unter Beachtung der eigenen kulturellen Identität . 
Unterschiedliche Feste und ihre Hintergründe finden im Rahmen überkonfessioneller 
Bildung im Alltag der OGS Beachtung. 
Eine wesentliche Grundlage der Integration ist die Überwindung von Sprachbarrieren  
und der Kontakt zu anderen Kindern. Daher erachten wir es als sinnvoll, Geflüchteten 
Kindern bei der Schulanmeldung grundsätzlich einen Platz in der OGS zu vergeben. Somit 
ist gewährleistet, dass sie schnell Kontakte knüpfen und mit der deutschen Sprache 
vertraut werden. Die Eltern werden mit Unterstützung von Mitarbeitern und Ehrenamtlichen 
möglichst in ihrer Heimatsprache über den Alltag der OGS informiert und in vielfältige 
Aktivitäten miteingebunden. Dabei unterstützen wir Projekte, in denen eine Kultur z.B. über 
eine Koch AG vorgestellt wird. 
Schon bei der Auswahl der Mitarbeiter:innen achten wir auf interkulturelle Kompetenzen  
und ermutigen Mitarbeiter:innen mit internationalem Hintergrund gezielt, Angebote für die 
Schulkinder zu entwickeln und anzubieten. Hierbei profitieren wir von der Erfahrung unserer 
Mitarbeiter:innen im interkulturellen Austausch, zum Beispiel entstehen Synergien wie 2021 
bei der Gedenkwoche unseres Jugendtreffs 13drei in Emsdetten, bei der es um Aktivitäten 
des NS-Regimes vor der eigenen Haustür ging. Die Ausstellung, die uns vom Zentrum Yad 
Vashem in Israel zur Verfügung gestellt wurde, ist für alle Altersgruppen geeignet und 
verbleibt in unserem Eigentum. Hieraus speisten sich eine Vielzahl von Workshops zum 
jüdischen Leben und Kultur, wie z.B. jüdisches Essen oder jüdische Mode, die auch in der 
OGS eingesetzt werden können. 
Unsere Mitarbeiter verstehen Inklusion tatsächlich als eine grundlegende innere Haltung, 
was sie in die Lage versetzt, dies den Kindern aktiv vorzuleben. Dabei fokussieren sie nicht 
auf die Defizite, sondern auf die besonderen Stärken dieser Kinder und etablieren aktiv 
Spielpartnerschaften mit anderen Kindern. 
Die Mitarbeiter verfügen über eine grundsätzlich systemische und wertschätzende Haltung 
den Kindern gegenüber.  Als Methode sei beispielhaft die Durchführung der AG „Starke 
Mädels“ erwähnt, die Durchführung von Coolness- Trainings durch unser eigenes Team 
von AAT - Trainer:innen. Der Einsatz von Belohnungs - und Verstärkersystemen ist den 
Mitarbeitern aus der Arbeit im Kontext der Sozialen und emotionalen Förderung als 
fundiertes Mittel geläufig. Durch Fortbildung, Supervision und Intervision entwickeln wir 
ständig den „Methodenkoffer“ unserer Mitarbeiter weiter. 
Der Einsatz von ausgrenzenden Maßnahmen wird nur als letztes Mittel und auch nur kurz - 
bis mittelfristig erfolgen.  Wenn es zum Ausschluss aufgrund von schwierigem Verhalten

15 
 
kommt, finden begleitend, häufig gemeinsam mit den Lehrkräften, Ausschluss - und 
Wiederkehrgespräche statt.  Der Fokus liegt hier immer in der Deeskalation und 
Wiedergutmachung, nicht in der Strafe. 
 
5.2 Säule OGS - Eltern 
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung nimmt die Zusammena rbeit von Elternhaus 
und OGS einen hohen Stellenwert ein.  
Die Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet der Betreuungsvertrag, in dem die koopera-
tive Zusammenarbeit, die pädagogischen Maßnahmen und die grundsätzlichen Rahmen-
bedingungen formuliert sind. 
Durch einen regelmäßigen Kommunikationsfluss gestaltet sich eine Bildungs- und Er-
ziehungspartnerschaft mit den Eltern, die eine Mitgestaltung des Offenen Ganztags und 
gleichzeitig den Blick auf das Kind fördert.  
Zudem herrscht ein regelmäßiger Kommunikationsfluss zwischen den Mitarbeiter:innen und 
den Eltern über vereinfachte Informationssysteme, wie zum Beispiel einem  Hausaufgaben-
heft, regelmäßigen Elternbriefen oder einer Programmvorschau. Im Alltag kann nied-
rigschwellig die Abholphase zum Austausch mit den Eltern genutzt werden. Dies dient der 
Kontaktpflege und der eher alltäglichen I nformationen hinsichtlich des Tagesverlaufs  oder 
hinsichtlich situativer Besonderheiten. Am Nachmittag sind die Fachkräfte in der Regel tele-
fonisch erreichbar.  
Darüber hinaus sind weitere Unterstützungsangebote vorgesehen, wie individuelle Elter n-
gespräche - gerne auch in Kooperation mit Schule und anderweitigen Institutionen, Sprech-
zeiten oder Elternsprechtage.  
Diese lösungsorientierten Kommunikationsformen unterstützen Eltern dabei, eine opt imale 
Förderung für ihre Kinder zu gestalten . Werden von den Eltern weitergehende Einzel - 
oder Fami liengespräche außerhalb des schulischen und betreuenden Kontextes ge-
wünscht, vermittelt das Personal der OGS den Kontakt zu entsprechenden Angeboten der 
Jugendhilfe und Jugendarbeit , Dies geschieht s elbstverständlich unter Berücksichtigung 
des Datenschutzes. Somit werden niedrigschwellige Zugänge zu Hilfen für Familien in den 
Fragen und Herausforderungen der Erziehung gewährleistet und eine konstruktive Erzi e-
hungspartnerschaft gelebt. 
Die Fachkräfte der offenen Ganztagsgrundschulen gestalten mehrmals im Schuljahr ge-
meinsame Freizeitaktivitäten für Kinder und Eltern, die unter  besonderen Mottos stehen. 
Der Träger erschließt für Eltern und Sorgeberechtigte weitere Angebote, z. B.:  Wochen-

16 
 
endaktion an der Schule für Familien, damit auch stark eingespannte berufstätige Eltern die 
Möglichkeit für Spiel, Spaß, Gespräche, Kontakte und ggf. Unterstützung erfahren: 
 Freizeitaktionen, wie das OGS-Sommerfest, der Kreisel  - Kinderkulturtag oder das 
Familienpicknick) 
 Veranstaltungen und Vorträge zu Themen wie Erziehung / Lernen / Familie / Part-
nerschaft 
 Hinweise auf Veranstaltungen anderer Jugendhilfeträger und Jugendverbände oder 
Vereine 
 Elterncafés, bei denen die Wünsche, Fragen und Vorschläge der Eltern erfragt wer-
den und die Möglichkeit zum Austausch mit den Fachkräften vor  Ort und anderen 
Eltern gegeben ist. 
Der Kreisel e.V. installiert eine Elternvertretung für die Gruppen eines jeden Standortes , 
worauf unter anderem im folgenden Punkt näher eingegangen wird. 
 
5.3 Säule OGS – Schule 
Die OGS als integrierter Bestandteil  von Schule bietet erweiterte Möglichkeiten, alle 
Dimensionen der Förderung und des Unterrichts durch eine Verknüpfung mit 
außerschulischen Angeboten zu vertiefen und zu bereichern. Ein verantwortliches 
Zusammenwirken im Rahmen der gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsarbeit und somit 
ein kontinuierlicher Austausch  zwischen den Lehrkräften und dem pädagogischen 
Personal der OGS verstehen wir als selbstverständlich.  
Wir fördern und pflegen gemeinsame Wertehaltungen, wir integrieren Erfahrungen, Rituale, 
Methoden und Vereinbarungen aus dem Klassen-  und Schulleben in die OGS und wir 
knüpfen an dem im Unterricht Erlerntem an. Hierzu werden den Fachkräften der OGS das 
Schulprogramm, die Lehrpläne und Unterrichtshilfen sowie ggf. vorhandene weitere 
Materialien zur Verfügung gestellt. Ein persönlicher und kollegialer Austausch zwischen 
OGS und Schule findet auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Foren statt: Die 
OGS Koordina tion tauscht sich täglich mit der Schulleitung und der Verwaltung aus . 
Außerdem nimmt die OGS Koordinat  oder eine Grup penleitung in der Regel an Schul -, 
Lehrer- und Fachkonferenzen  sowie bei Bedarf an Fallbesprechungen sowie an 
Elternsprechtagen teil.  
Regelmäßig stattfindende Treffen von Lehrkräften und den Gruppenleitungen der OGS 
dienen dem Austausch in fachlichen, organisatorischen und individuellen Fragen. Die 
Möglichkeit zur gegenseitigen Hospitation des Schulunterrichts und des OGS -Alltags ist 
wechselseitig gegeben. Lehrkräfte der Schule beteiligen sich ebenso an der Gestaltung des

17 
 
Ganztags, beispielsweise durch eine Beratung bei der Organisation und Durchführung von 
Förderangeboten, durch das Anbieten von AG‘s sowie durch die Begleitung der Lernzeit.  
Mindestens einmal pro Jahr findet ein Gespräch zwischen dem Vorstand des Kreisel e.V. 
und der Schulleitung statt. 
Es besteht eine schulinterne Elternvertretung für die Gruppen der offenen Ganztagsgrund-
schule. Bei Bedarf können als weitere Mitglieder die Schulleitung und die Leitung des Tr ä-
gers teilnehmen. Der konkrete Zuständigkeits - und Aufgabenkatalog für die Elternvertr e-
tung wird zwischen der jeweiligen Elternvertretung und dem Träger abgestimmt. 
Für eine solche Kooperation sind wechselseitige Beteiligungs - und Mitwirkungsformen not-
wendig, die schulintern zu verabreden sind. 
 
5.4 Säule OGS - außerschulische Kooperationspartner 
An der Durchführung und Weiterentwicklung des außerunterrichtlichen Ganztagsangebotes 
sind verschiedene Kooperationspartner beteiligt, um eine differenzierte Angebotspalette zu 
schaffen. Die OGS unterstützt die Öffnung von Schule zum Sozialraum und den dort tätigen 
Akteuren und erschließt ein Netzwerk der Zusammenarbeit mit Vereinen und Personen.  
Die bisher schon bewährten Kooperationen innerhalb des Sozial raums, möchten wir gerne 
weiterfortführen und ausbauen. 
In regelmäßigen Netzwerktreffen zwischen OGS und den außerschulischen Kooperat i-
onspartnern werden Zielrichtung, Qualität und Effizienz entwickelt und überprüft. Dazu ge-
hört die gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung, die miteinander abgestimmte 
Durchführung und Auswertung der Angebote, die ressourcenorientierte Zusammenarbeit 
und Klärung von Zuständigkeiten und Verantwortung, die Rhythmisierung der Zusammen-
arbeit und die gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung.  
Kooperationspartner sind im Allgemeinen Sportvereine, Musikschulen, Kunstpädagogen, 
Entspannungspädagogen, Jugendverbände (freiwillige Feuerwehr, DRK, Pfadfinder etc.) 
und städtische Einrichtungen (Museen, Bücherei).  
Nach § 1 Abs. 3 SGB VIII zielen diese Angebote effizienter, entwic klungsförderlicher Hilfs- 
und Unterstützungsmaßnahmen darauf hin, für die Kinder und ihre Familien eine positive 
Lebenswelt zu schaffen und notwendige und geeignete Hilfen zu installieren.

18 
 
6. Tagesstruktur im Offenen Ganztag 
 
Für die Entwicklung der außerunterrichtlichen Angebote werden aus Sicht des Trägers vier 
grundsätzliche Kriterien vorausgesetzt: 
• Die Angebote sind standortbezogen und sozialraumorientiert. 
• Die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder werden bei der Planung der An-
gebote berücksichtigt.  
• Die Verlässlichkeit bzw. Kontinuität bei der inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung ist 
gesichert. 
• Der Einsatz von qualifiziertem Personal ist gewährleistet. 
 
Die Angebote im Rahmen der Ganztagsgrundschule basieren auf einem breiten Aufgaben-
verständnis. In gebundenen und ungebundenen Angeboten können Schülerinnen und 
Schüler umfangreiche Erfahrungen sammeln, vielfältige Kompetenzen erwerben und ler-
nen, ihre Freizeit sinnerfüllt zu gestalten. Somit weisen die Angebote über das Spek trum 
curricular definierter Unterrichtsziele hinaus. 
So kommen in Arbeitsgemeinschaften allgemeine Kompetenzen zur Lebensbewältigung 
zum Tragen, ebenso werden spezielle Neigungen und Interessen entwickelt. 
Bei der Zusammenstellung der Angebote ist zu berücksichtigen, dass die Kinder im Ganz-
tag auch didaktisch -methodisch unstrukturierte G elegenheiten benötigen. Dort können sie 
nach Belieben einzeln oder mit Freunden entspannen, sprechen und spielen. Sie verar bei-
ten Eindrücke und schöpfen Energie. Den Schülerinnen und Schülern stehen in diesen 
Freispielphasen anregende Materialen zur Verfügung, so dass sie sich ihr Wissen u nd 
Können in einem Prozess der Selbstbildung aneignen. 
Die konkreten Angebote in der offenen Ganztagsgrundschule setzen sich aus drei Grund e-
lementen zusammen, nämlich aus dem Mittagessen, den Lernzeiten / Hausaufgabenbe-
treuung und den Nachmittagsangeboten. 
 
6.1 Mittagessen 
Vor dem Mittagessen findet eine Gruppenbesprechung statt. Die Gruppenbesprechung 
dient dazu, die Gemeinschaft zu stärken und aktuelle Anliegen der Gruppe zu klären. Des 
Weiteren wird der Tagesablauf besprochen, ggf. Gruppenkonflikte thematisiert und mögli-
che Wünsche der Kinder eingebracht.  
Das Mittagessen wird von einem Essensanbieter angeliefert und entspricht den Grundsä t-
zen einer ausgewogenen und kindgerechten Ernährung. Spezielle Nahrungsmittelunver-

19 
 
träglichkeiten oder einzuhalten de Diäten und kulturelle Besonderheiten können von den 
Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit den Fachkräften der offenen Ganztagsgrundschule ab-
gestimmt werden. Die Kinder werden an den Aufgaben beteiligt, die im Zusammenhang mit 
dem Mittagessen entstehen, z.B. Spei seplanerstellung, Tischdecken und – abräumen. Die 
Kosten für die Eltern liegen aktuell zwischen 3,20 - 3,50 Euro pro Essen. 
Die Kinder nehmen ihr Mittagessen in ihrer jeweiligen festen OGS-Gruppe ein. Somit wird 
eine angenehme Atmosphäre geschaffen, in der die Kinder Zeit zum Erzählen haben und 
eine angemessene Tischkultur entwickeln können.  
Feste Absprachen und Regeln während des Mittagessens ermöglichen es den Kindern, 
Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu erlernen und soziales Lernen in der Gruppe 
zu üben. 
 
6.2 Lernzeiten / Hausaufgabenbetreuung 
Während der sich anschließenden Lernzeit werden die Kinder in kleinen Gruppen durch 
unsere Mitarbeiter:innen, Lehrkräfte oder Honorarkräfte bei der Erledigung der Hausaufga-
ben begleitet und bei Bedarf individuell unterstützt (Lernzeit). Die Kinder erledigen ihre 
Hausaufgaben in einem dafür vorgesehenen Raum in der Regel selbständig. Für Fragen 
stehen die OGS-Mitarbeiter:innen ggfs. auch die Lehrer:innen zur Verfügung. 
Das Personal achtet auf: 
• eine selbstständige Arbeitshaltung 
• die Förderung und Forderung der einzelnen Kinder 
• eine ruhige Arbeitsatmosphäre 
• die Einhaltung von Arbeitstechniken und Lernstrukturen  
 
Besonderes Augenmerk legen wir auf Selbstständigkeit und selbstorganisiertes Lernen. 
Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler Verantwortung für ihre Aufgaben über-
nehmen. Sie lernen ihre Arbeitsmaterialien zu organisieren, sie strukturieren die ihnen zur 
Verfügung stehende Zeit und sie nutzen unterschiedliche Lernquellen. Das Fachpersonal, 
die Lehrkräfte und andere Beauftragte stehen den Kindern beratend bei diesem Lernpro-
zess zur Verfügung.  
Grundvoraussetzung für ein solches Lernarrangement ist die Akzeptanz der Verantwor-
tungsteilung auf die beteiligten Personengruppen. Auch die Eltern müssen in ihrer Veran t-
wortung am Lernprozess beteiligt und informiert werden. Zwischen denen am Lernprozess 
Beteiligten herrscht Transparenz bezüglich der Verantwortungsteilung. Um dies zu gewähr-
leisten und zu unterstützen wird das Hausaufgabenheft als Kommunikationsmittel zwischen

20 
 
Eltern, Lehrkräften und Personal genutzt. Hier schreiben die Kinder täglich ihre Hausaufga-
ben auf und die Fachkräf te geben ein Feedback über die Arbeitsweise der Schüler und 
Stand der Erledigung der Aufgaben.  
Selbstorganisiertes Lernen ist ein Prozess, der es Schülerinnen und Schülern schrittweise 
ermöglicht, selbstständig und selbstverantwortlich zu lernen und zu arbeiten. 
Bei besonderem Forder - oder Förderbedarf von Kindern wird Kontakt zum Lehrpersonal, 
Eltern und gegebenenfalls gemeinsam zu anderen Institutionen gesucht. 
 
6.3 Nachmittagsangebote 
Die differenzierte inhaltliche und methodische Ausgestaltung der Angebote wird unter Ei n-
beziehung der Wünsche und Vorstellungen von Kindern, Eltern und Lehrkräften geplant.  
Aus dem Bereich der Methoden werden solche verstärkt eingesetzt, die die Eigenaktivität 
und Experimentierfreudigkeit der Kinder fördern und gruppenbezogenes Lernen unterstü t-
zen. Bevorzugt sind somit Projektarbeit, Werkstattarbeit und soziale Gruppenarbeit. Durc h-
geführt werden sie von unserem Personal, aber auch von Honorarkräften und von qualif i-
zierten Kräften aus Vereinen. 
Grundsätzlich gilt, dass die Angebotspalette einerseits den Erwerb von Fähigkeiten, Wissen 
und Kompetenzen ermöglicht und zudem Modelle für das außerschulische Freizeitverhalten 
aufzeigt. Andererseits müssen die Besonderheiten der Ganztagsstruktur berücksichtigt 
werden und Rückzugsmöglichkeiten bestehen. 
Der Kreisel e.V. hält eine Angebotspalette in seinem Programm für die offene Ganztags-
grundschule vor, die folgende Themenbereiche umfasst: 
• Kreativangebote, Konstruktionsangebote 
• Musische bzw. theaterpädagogische Angebote 
• Bewegung, Spiel und Sport 
• Psychomotorik, kompensatorischer Sport 
• Strategie- und Denkspiele 
• Entspannungsangebote 
• begabungs- und interessensgeleitete Angebote 
• Forder- und Förderangebote 
• Gruppennachmittage 
• und vieles mehr

21 
 
Wie bereits beschrieben ist es dem Träger  wichtig, dass die außerunterrichtlichen Angebo-
te im Sozialraum verankert werden. Der Kreisel e.V. bemüht sich um konstruktive Koopera-
tionen in der Nachbarschaft und im Stadtgebiet. Um möglichst in allen Bereichen Angebote 
vorzuhalten, werden die Wochenpl äne ca. halbjährlich nach den individuellen Wünschen 
und Interessen der Kinder und der sozialräumlichen Bedingungen angepasst.  
 
6.4 Ferienbetreuung 
Während der Ferien bietet der Kreisel e.V. den Kindern eine sechswöchige Ferienbetreu-
ung in den Räumen der OGS an . Die Ferienbetreuung kann direkt in der OGS wochenwei-
se gebucht werden. Für OGS -Kinder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Gerne dürfen 
sich auch Kinder der Schule anmelden, die keinen OGS -Vertrag haben. Der Elternbei trag 
kann auf den Kinderseit en der Stadt Münster eingesehen werden  und wird durch den Trä-
ger eingesammelt. 
Jede Ferienwoche hat ihr eigenes Motto. Die Mottos sind so gewählt, dass die Kinder auf 
möglichst vielen unterschiedlichen Ebenen, wie z.B. sportlich, kreativ, musikalisch, theater-
pädagogisch einen Zugang zu dem jeweiligen Thema finden. Ein fester Bestandteil der 
Ferienwochen sind Ausflüge. So können Kinder ihren Sozialraum erkunden und auch E r-
fahrungen außerhalb des Sozialraumes machen. 
Themen können z.B. sein: Jahreszeitliche Angebote, Olympiaden, Wasserwelten, Wir e r-
kunden den Wald, Wir entdecken den Bauernhof  oder künstlerische Arbeiten für die Schul-
gemeinschaft.

22 
 
7. Kooperation mit Jugendhilfe 
 
Die Konzeptentwicklung der offenen Ganztagsgrundschule setzt auf die Zusammenarbeit 
von Schule und Jugendhilfe. Aus dieser Zusammenarbeit e rwachsen besondere Chancen 
für eine qualitativ angemessene Betreu ung und Förderung von Kindern. Die Kooperation 
verbindet zwei fachliche Perspektiven -  die der Schulpädagogik und die der Sozialpädago-
gik. 
So kann die Jugendhilfe in die offene Ganztagsgrundschule bewährte und praxiserprobte 
Qualitätsmodule einbringen. Diese sind unter anderem 
• Erfahrungen mit individueller Stärkung von Kindern 
• Erfahrungen mit Interaktions- und Kommunikationsansätzen zur Stärkung des sozia-
len Verhaltens 
• Erfahrungen mit familienorientierter Beratung und Unterstützungen bis hin zu Hilfen 
zur Erziehung 
• Kooperation mit dem Jugendamt als Steuerungsorgan beim Aufbau kommunaler Bil-
dungslandschaften 
• Kooperation mit dem Jugendamt als Vernetzungsinstanz für informelle Bildungspro-
zesse 
• Kooperation mit dem Jugendamt als Steuerung der Hilfen zur Erziehung. 
 
Der Träger Kreisel e.V. setzt sich ein, diese Elemente in die konkrete Arbeit an den Schu-
len einflie ßen zu lassen, um die wertvollen Ressour cen zu nutzen.  So engagiert er sich 
verlässlich in  relevanten Facha rbeitskreisen, Trägerkonferenzen, Fachtagungen sowie in 
regionalen und landesweiten Qualitätszirkeln und Arbeitsgruppen.  
 
7.1 Schulsozialarbeit 
Der Kreisel e.V. sieht die Schulsozialarbeit als integralen  Bestandteil des Bildungssystems, 
welcher maßgeblich dazu beiträgt, dass Schüler:innen nicht nur schulisch, sondern auch in 
ihrer persönlichen Entwicklung umfassend unterstützt werden. Unser Konzept zur Schulso-
zialarbeit verfolgt das Ziel, ein förderndes und unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem 
Schülerinnen und Schüler ihre Potenziale entfalten können. Durch die enge Zusammenar-
beit mit der Schulleitung und den Lehrkräften und unter Berücksichtigung der individuellen 
Bedürfnisse der Bildungseinrichtung streben wir eine ganzheitliche Förderung an, die sozia-
le, emotionale und persönliche Aspekte der Schüler:innen gleichermaßen berücksichtigt. 
Die grundsätzlichen Leitziele der Schulsozialarbeit des Kreisel e.V. definieren sich wie folgt:

23 
 
• Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei ihrem individuellen Bildungs - und 
Lebensweg 
• Einbeziehung der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler in den Schulall-
tag 
• enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigten 
• enge Kooperation mit dem Sozialraum und bildungsrelevanten Institutionen und Ein-
richtungen 
Jede Schulform birgt spezifische Anforderungen für die sozialpädagogische Fachkraft in 
der Schulsozialarbeit. Darüber hinaus werden an jeder einzelnen Schule schulspezifische 
Anforderungen an die Schulsozialarbeit gestellt. Diese sind abhängig von der örtlichen La-
ge der jeweiligen Schule, deren Größe und Zielgruppen. Sie unterscheiden sich auch durch 
die individuelle Ausprägung des Lehrerkollegiums, des Offenen Ganztags sowie der Ziel-
setzung und Aufgabestellung des Schulprogramms. 
Somit werden detaillierte Aufgabenbeschreibungen und Schwerpunktsetzungen mit der 
jeweiligen Schulleitung spezifisch abgestimmt. Dies erfolgt schuljahresbezogen, um päda-
gogische Themen und Zielgruppen immer wieder an die sich verändernden Entwicklungen 
in jeder einzelnen Schule anzupassen. Diese Abstimmungen erfolgen einvernehmlich mit 
der Schulleitung, mit den Lehrkräften und mit dem Offenen Ganztag.  
Im Folgenden werden mögliche Arbeitsbereiche und Methoden der Schulsozialarbeit dar-
gestellt. 
 
7.1.1 Angebote für Schüler:innen 
Die Angebote in der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern bedarf je nach The ma und 
Zielsetzung unterschiedlicher Vorgehensweisen. Diese reichen von der Einzelfallhilfe über 
Soziale Gruppenarbeit bis hin zu Angeboten zum Sozialen Lernen in Klassen. 
 
a) Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen: 
Diese kann in Form von offenen Sprechstundendurch sowie durch sozialpädagogische 
Intensivbegleitung mit festen Terminen erfolgen. Auch die Vermittlung und Koordination 
von externen pädagogischen, beraterischen, medizinischen und therapeutischen Hilfe-
angeboten (Casemanagement) unter Einbeziehung des schulischen und privaten Um-
feldes nach Einverständnis der Schülerinnen und Schüler  sind Teil der individuellen Ar-
beit. 
Ein weiterer wichtiger Aspekt stellt die Vorbereitung und Begleitung in den Übergangs-
phasen; Kita – Grundschule sowie Grundschule – Sekundarstufe dar.

24 
 
b) Soziale Gruppenarbeit 
Themenbezogene Projektarbeit  und Angebote für ausgewählte Zielgruppen mit the-
menorientierten Gruppenangeboten sind Teil der sozialen Gruppenarbeit im Rahmen 
der Schulsozialarbeit. Auch Seminare, wie z.B. die Ausbildung von Streitschlich-
ter:innen und soziales Kompetenz- und Coolnesstraining sind wichtige Angebote. Dar-
über hinaus können ganzheitlich bildende Angebote mit dem Ziel der Erkundun g und 
Förderung der persönlichen Interes sen und Neigungen stattfinden, wie z.B. theater-, 
musik- und kunstpädagogische Angebote, Schülerzeitung, Zirkus, Ausdauertraining etc. 
 
c) Soziales Lernen in Klassen / Lerngruppen/Offenem Ganztag  
Möglichst gemeinsam mit Lehrkräften/OGS - Fachkräften oder/und mit außerschuli-
schen Trainern kann das Lern- und Arbeitsklima in den Klassen gefördert werden. Dies 
kann durch Anleitung zu konstruktiven Konfliktlösungen, Deeskalationstraining, Ge-
sundheitserziehung, Förderung der Kreativität , Gestaltung des Lebensraumes Schule 
sowie durch Partizipation und Übernahme von Verantwortung gemeinschaftlich erfol-
gen.  
 
7.1.2 Angebote für Eltern 
Eltern/Erziehungsberechtigte werden sowohl bei der Erziehung ihrer Kinder und dem erzie-
herischen Kinder- und Jugendschutz unterstützt als auch in Fragen eigener, persönlicher 
Belange beraten.  
Insbesondere gilt es, sie als gleichberechtigte und verantwortliche Partner in die erzieheri-
sche Arbeit der Schul- und Sozialpädagogen einzubeziehen. Dies geschieht in Form von:  
• Beratung: sowohl auf das Kind bezogen als auch als lebenspraktische Beratung und 
Vermittlung von Hilfen zum Abbau familiärer Belastungen  
• Sprechstunden und Mitwirkung an Elternsprechtagen  
• Hausbesuche  
• gemeinsame Angebote für Eltern und Kinder 
• themenbezogene Elternnachmittage bzw. -abende  
• Elterncafé als offene Begegnungs- und Austauschforum  
• Vermittlung in und bei Bedarf Begleitung zu Beratungs - und Therapiestellen sowie 
zu diversen Behörden und Ämtern.

25 
 
7.1.3 Innerschulische und außerschulische Vernetzung 
Die Vernetzungs- und Kooperationsarbeit ist ein sehr arbeits- und zeitaufwändiger Bereich, 
der erforderlich ist, um alle für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler notwendigen 
Ressourcen optimal ausschöpfen zu können.  Bei der i nnerschulischen Vernetzung er-
folgt eine turnusgemäße Abstimmung mit der Schulleitung und dem Kollegium zum Zwecke 
der thematischen und zielgruppenbezogenen Schwerpunktsetzung, um Ziele, Aufgaben  
und Zuständigkeiten festzulegen. 
Hierfür ist eine feste Terminplanung für regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung 
sowie mit den Klassenleitungen und Fachkräften des Offenen Ganztages notwendig. 
Die außerschulische Vernetzungs- und Gemeinwesenarbeit erweitert das Erfahrungs -, 
Handlungs- und Lernpotential der Kinder und Jugendlichen. Sie stärkt insbesondere deren 
Orientierung hinsichtlich einer sinnvollen Freizeitgestaltung  und führt sie an kulturelle Er-
eignisse heran. Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit dazu beitragen, die Institution Schu-
le im Sinne einer Sozialraumorientierung zu vernetzen. Durch einen kontinuierlichen Mitwir-
kungs- und Teilhabeprozess kann die außerschulische Vernetzungsarbeit sozialräumliche 
Ressourcen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule nutzbar machen. 
Dabei ist die sozialpädagogische Fachkraft durch ihre Kenntnisse der vielen unterschiedli-
chen Angebote und Dienste in der Lage, diese sinnvoll ineinandergreifen und für die Schü-
lerinnen und Schüler nutzbar werden zu lassen. 
 
7.2 Schulbegleitung 
Die Schulbegleitung ist ein bedeutender Bestandteil einer inklusiven Bildungseinrichtung 
und verfolgt das klare Ziel, Schülerinnen und Schüler mit individuellem Unterstützungsbe-
darf bestmöglich zu fördern und ihnen eine erfolgreiche Teilhabe am schulischen Leben zu 
ermöglichen. Unser Konzept für die Schulbegleitung ist darauf ausgerichtet, auf die spezifi-
schen Bedürfnisse der begleiteten Schüler:innen einzugehen, um ein Umfeld zu schaffen, 
in dem sie sich kognitiv , sozial und emotional entfalten können.  Im Rahmen einer partner-
schaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren –  Schule, Träger, Lehr-
kräfte, Eltern und Begleitpersonal –  setzen wir uns zum Ziel, gemeinsam inklusives Han-
deln zu etablieren, welches Vielfalt als Stärke betrachtet und die Potenziale jedes Einzel-
nen wertschätzt. Unser Selbstverständnis beruht darauf, dass jede :r Schüler:in das Recht 
hat, ihre/seine Bildungschancen bestmöglich auszuschöpfen, unabhängig von individuellen 
Herausforderungen. Die Schulbegleitung fungiert dabei als verlässliche Unterstützung, um

26 
 
eine erfolgreiche Integration in den schulischen Alltag zu gewährleisten und die persönliche 
Entwicklung jedes Kindes nachhaltig zu fördern. 
Wir legen daher besonderen Wert darauf, dass die Ziele, Methoden und Maßnahmen der 
Schulbegleitung in enger Abstimmung und gemeinsamer Entwicklung mit der Schule, den 
Lehrkräften sowie den Eltern gestaltet werden. Diese kooperative Herangehensweise er-
möglicht es uns, individuelle Unterstützungsstrategien zu entwickeln, die auf die Bedürfnis-
se des jeweiligen Schülers oder der jeweiligen Schülerin zugeschnitten sind und gleichzei-
tig in das schulische Umfeld eingebettet werden können.  Mit Hilfe der Maßnahme Schulbe-
gleitung verfolgen wir dementsprechend das Ziel, eine unterstützende, inklusive und för-
dernde schulische Umgebung zu schaffen, in der jede :r Schüler:in die bestmöglichen Bil-
dungschancen erhält. 
Zur Organisation, Anleitung und Weiterentwicklung der Schulbegleitung beschäftigt der 
Kreisel e.V. sowohl auf Fachbereichsleitungsebene als auch auf Koordinationsebene päda-
gogische Fachkräfte.  
Um die Qualität der Arbeit aller Schulbegleiter :innen sicherzustellen, ist die Anbindung an 
eine ausgebildete pädagogische Fachkraft (Koordinator:in) Voraussetzung für die Mitarbeit. 
Diese Anbindung erfolgt in verschiedenen Settings, wie beispielsweise 
• Einzelgespräche, 
• Gruppengespräche, Teamsitzungen, 
• kollegiale Fallgespräche 
• sowie interne Fortbildungen 
So gewährleisten wir eine individuell auf die Bedarfe der Kinder angepasste Schulbeglei-
tung, die bestmöglich auf die Bedürfnisse und Ressourcen der Schüler:innen eingeht. 
Unsere Belegschaft besteht aus Mitarbeiter:innen mit unterschiedlichen pädagogischen 
Qualifikationen sowie angelernten Kräften. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass auch 
nicht-pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter:innen eine schulbegleitende Tätigkeit mit hoher 
Effektivität und Qualität ausüben können. Eine Grundvoraussetzung hierfür sind soziale 
Kompetenz und Empathie sowie kontinuierliche Schulungen durch den Arbeitgeber.  
Des Weiteren hat der Kreisel e.V. eine Belegschaft mit unterschiedlichsten Qualifikationen 
z.B. Anti -Aggressions und Coolness -Trainer:innen, bei welchen Schulbegleiter :innen be-
darfsorientierte Beratung zu einzelnen Fällen oder auch inhouse -Fortbildungen erhalten 
können.

27 
 
7.3 Förderinsel 
Die Förderinsel ist ein Ort des Lernens, der Unterstützung und der individuellen Förderung 
innerhalb der Schule. Sie bietet einen geschützten Raum, in dem Schülerinnen und Schüler 
auf vielfältige Art und Weise gefördert werden können.  
Die Zielgruppe der Förderinsel besteht aus ausgewählten Kindern aus den Schuleingangs-
klassen mit heilpädagogischen Förderbedarfen. 
Das spezialisierte Jugendhilfeangebot der heilpädagogischen Förderinsel ist als präventi-
ves Angebot den Hilfen zur Erziehung vorgeschaltet, wobei der Fokus bei der emotionalen 
Entwicklung, Persönlichkeitsstärkung und der sozialen Förderung liegt. 
Die heilpädagogische Fachkraft ist in der Regel nicht im Unterricht tätig, sondern in Form 
von Kleingruppen- oder Einzelangeboten im präventiv sonderpädagogischen Bereich (The-
rapeutisches Reiten, Selbstregulation, motorische Förderung, Wahrnehmungsförderung, 
etc.), um das Kind zu befähigen, am Unterricht teilhaben zu können. 
Die Förderinsel versteht sich somit als eine ergänzende Einrichtung innerhalb der Schule.  
In der Auffassung des Kreisel e.V. wird die Förderinsel als Ort des Empowerments und des 
Wachstums verstanden, in dem Schülerinnen und Schüler mit heilpädagogischem Förder-
bedarf ihr Selbstbewusstsein steigern und ihre Selbstwirksamkeit erfahren können. Die 
Förderinsel agiert dabei nicht separat, sondern ist ein integraler Bestandteil der schulischen 
Gemeinschaft, der darauf abzielt, partnerschaftlich und in Kooperation mit allen schulischen 
Akteuren, den die Schüler:innen der genannten Zielgruppe eine ganzheitliche Bildung zu 
ermöglichen. 
 
8. Kinderschutz 
 
Im Kreisel e.V. herrscht absolute Einigkeit bei allen Beteiligten, dass ein funktionierender 
Kinder- und Jugendschutz ein Grundbaustein der Organisation ist, auf dem alle weiteren 
Angebote basieren. Daher trifft der Träger aktiv Maßnahmen, um den Schutz von Kindern 
und Jugendlichen, auch und besonders in Bezug auf sexualisierte Gewalt, in seinen Ein-
richtungen weiter zu verbessern. Wir erstellen und führen als Träger mit allen Abteilungen 
ein Schutzkonzept unter Beteiligung aller relevanten Nutzergruppen, Mi tarbeiter:innen und  
weiteren Akteuren. Dieses Konzept ist in stetiger Entwicklung und Anpassung begriffen, 
und bildet die Ethik der Mitarbeiter:innen, wie auch die Haltung des Trägers in  
der Sicherung des Kindeswohles ab. Ebenso erachten wir eine hohe Transparenz bezüg-

28 
 
lich des Kinderschutzkonzeptes im Innen und im Außen für sehr wichtig, da dadurch zum 
einem Handlungssicherheit geschaffen und zum anderen Prävention betrieben wird.  
Die Fachbereichsleitung und OGS -Koordination üben auf der Basis einer professi onellen 
Zusammenarbeit mit den Fachkräften vor Ort die Fachberatung und Fachaufsicht in allen 
Teilsystemen des Unternehmens aus. Sie bemühen sich um ein vertrauensvolles Verhältnis 
zu den Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, um auch für diese als A nsprechperso-
nen zur Verfügung zu stehen. Sie halten vor dem Hintergrund eines system ischen Grund-
verständnisses Kontakt zum Helfersystem und kommunizieren regelmäßig mit relevanten 
Nutzergruppen. 
In unserer Einrichtung ist ein lebendiges Beschwerdewesen gewünscht. Wir nehmen B e-
schwerden ernst und können somit sich anbahnende Schwierigkeiten frühzeitig identifizi e-
ren.  
In allen Bereichen des Kreisel e.V. sind Kinder und Jugendliche vor Gefahren  
für ihr Wohl zu schützen. Es gilt, ein tragfähiges System zu schaffen, dass diesen  
Schutz gewährleistet, aber auch auf Meldungen eingehen und diese einschätzen  
kann, wenn diese Abweichungen und Gefährdungen des Schutzes aufzeigen.  
Diese Grundlage für die Betreuung der Kinder - und Jugendlichen bildet das  
Leitbild des Trägers und ist ebenso Grundlage für die Achtung des Kindeswohls  
aller betreuten Kinder- und Jugendlichen. Der Sicherstellung des Schutzes unserer Kinder 
und Jugendlichen kommt in unserer Einrichtung also eine hohe Bedeutung zu. Wir nutzen 
dezidierte, nachhaltig wirksame und strukturell gesicherte Instrumente, um den Kinder-
schutz sicherzustellen. Hierzu hat der Kreisel e.V. unter anderem Kooperationsvereinba-
rungen nach § 8a mit den Kommunen geschlossen. Der Träger stellt durch geeignete eige-
ne Maßnahmen sicher, dass alle seine Fachkräfte über gewichtige Anhaltspunkte für das 
mögliche Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung unterrichtet sind.  
Darüber hinaus wurden und werden für die Arbeitsfelder eigene Handlungsempfehlungen 
mit spezifischen Indikatoren zur Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte im Sinne eines 
Schutzkonzeptes entwickelt. Der Kreisel e.V. beschäftigt mehrere Kinderschutzfachkräfte 
und fördert kontinuierlich die Ausbildung weiterer insoweit erfahrener Fachkräfte. Aufgabe 
dieser Kinderschutzfachkräfte ist es, nach § 8a Abs. 4 SGB VIII die einzelnen Einrichtungen 
und Teams bei der Gefährdungseinschätzung zu beraten.  
Der Vorstand des Kreisel e.V. gewährleistet, dass die Kinderschutzfachkraft in Ausübung 
ihrer besonderen Tätigkeit frei und unabhängig agieren kann, losgelöst aus der eigentlichen 
Trägerhierarchie. 
Über die Vorhaltung von Kinderschutzfachkräften hinaus, ist für den Kreisel e.V. der pr ä-
ventive Ansatz von hoher Bedeutung. Demzufolge haben wir massiv in Zusatzausbildungen

29 
 
der Beschäftigten auch im Bereich AAT und CT investiert. Durch deren Multiplikationsauf-
trag wird eine Sensibilisierung der Erwachsenen und der Kinder in Bezug auf eine ausge-
wogene Balance zwischen Nähe und Distanz gefördert. Auch das Entwickeln von Konflik t-
handlungsplänen ist damit fundiert sichergestellt, was allen Beteiligten hohe Handlungss i-
cherheit bietet.  Ebenso verstehen wir unseren Schwerpunkt auf Partizipation der Kinder 
und Jugendlichen im Sinne von Selbstwirksamkeit als präventive Arbeit. Das Sensibilisieren 
und Schaffen von Angeboten in Bezug auf Kinderrechte gemäß der EU -Konvention dient 
ebenfalls der Prävention und somit dem Kinderschutz. 
Abschließend sei ausdrücklich betont, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat des Kreisel 
e.V. das Schutzkonzept, welches im Rahmen des LWL- geförderten Projekts „Schutzraum 
Kreisel e.V.“ entstanden ist, als strategisch fundierten Kinderschutz mit Verankerung in der 
Organisationskultur verstanden und gelebt wissen will. Die Darstellung nach Außen dient 
explizit der Transparenz und demzufolge des Schutzes der Kinder und Jugendlichen sowie 
der Organisation als solche. 
 
 
9. Qualitätsentwicklung 
 
Der Kreisel e.V. legt großen Wert auf eine prozesshafte Qualitätsent wicklung. Wir unter-
scheiden in Struktur-, Inhalt- und Ergebnisqualität. 
 
9.1 Strukturelle Qualität  
Die strukturelle Qualität wird mittels de r Leistungsvereinbarung gemeinsam mit dem Schul-
träger geregelt und ist bereits unter den Punkten Finanzierung, Personal, Räu-
me/Ausstattung, Betreuungszeiten, Grup pengröße und Versicherungsschutz beschrieben. 
An dieser Stelle sei lediglich der Verweis zu den entsprechenden Punkten gestattet. 
 
 9.2 Inhaltliche Qualität  
Das OGS-Konzept wird regelmäßig evaluiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Alle be-
reits genannten „Säulen der OGS“ sowie der Schul träger werden inhaltlich daran beteiligt. 
Dabei erfolgt stetig ein Abgleich mit der pädagogischen Praxis und daraus folgend gegebe-
nenfalls Anpassungen. Die Teamarbeit ist elementarer Bestandteil der Arbeit und dient der 
Planung und Weiterentwicklung des gemeinsamen pädagogischen Prozesses. Die päda-
gogische Arbeit ist im Team anhand w öchentlicher Teambesprechungen organisiert. Die

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individuellen Kompetenzen der Mit arbeiter:innen werden sinnvoll eingesetzt. Benötigte 
Ressourcen zur Reflexion und Supervision werden in einem angemessenen Umfang be-
reitgestellt. Für ein notwendiges Krisenmanagement  kennen die pädagogischen Mitarbei-
ter:innen die internen und externen Kommunikations - und Meldewege und arbeiten nach 
dem Mehr-Augen-Prinzip. Interne und externe Hilfeangebote sind bekannt und werden bei 
Bedarf im Rahmen der Krisenintervention genutzt. Zur Sicherung des Kindeswohls ge-
währleisten wir ein protokolliertes Verfahren nach §8a (SGBVIII). Wir stellen innerbetrieb-
lich insoweit erfahrene Kinderschutz -Fachkräfte zur Verfügung. Zur Qualifizierung unse-
res Personals sind externe arbeitsfeldspezifische Fort- und Weiterbildungen vorgesehen  
und werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Zu unserem Qualität s-
standard zählt auch eine jährliche interne Fortbildung zu aktuellen Themen für alle eigenen 
Mitarbeiter:innen und für externe Fachkräfte. Der Kreisel e.V. verfügt zudem bereits über 
einen qualifizierten Mitarbeiterpool mit unte rschiedlichen Zusatzqualifikationen wie zum 
Beispiel Inklusionsfachkräfte, Lernberater :in, Medientrainer:in, Anti -Aggressivitäts- und 
Coolness-Trainer:in, Erlebnispädagog: in, tiergestütze Therapeut :in, Tanztherapeut:in, Er-
nährungsberater:in und systemische F amilientherapeut:in. Eine vielfältige interdisziplinäre 
Nutzung der Qualifikationen wird unter den einzelnen Standorten, Fachb ereichen und wei-
teren Vernetzungen ermöglicht. Auch ist der Kreisel e. V. daran  interessiert in bereits exis-
tierenden Arbeitsgremien und Fachtagungen mitzuwirken bzw. solche zu initiieren. 
 
 9.3 Ergebnisqualität  
In jährlich geführten Qualitätsdialogen  mit der Schule und dem Schulträger, werden Jah-
resplanungen und Ziele entsprechend der Leistungs - und Qualitätsvereinbarungen formu-
liert, operationalisiert und mit entsprechenden Indikatoren zur Messbarkeit der Zielerrei-
chung konkretisiert. Die erarbeiteten Indikatoren w erden rhythmisiert evaluiert. Die Ergeb-
nisse werden zur Generierung von Steuerungsimpulsen und zur Entwicklung neuer und 
weiterführender Ziele genutzt. Sie dienen der kritischen Reflexion der eigenen Ar beit und 
Wirksamkeit und sie dienen als Grundlage für die Angebotsplanungen und die Optimi e-
rungsprozesse. In diesem Zuge führen wir in vierjährigen Abständen Befragungen der  Kin-
der, Eltern und Lehrer:innen durch, und nutzen die Erhebungen für die Evaluation unserer 
Arbeit.

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Beratungsverlauf (7)

24.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.10.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.10.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2024 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Heidestraße
  • Rudolf-Diesel-Straße 5
  • Essexweg 2
  • Am Blaukreuzwäldchen 31
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0404/2024
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2024
Erstellt
23.06.2024 08:09