V/0404/2024
Aktuelle finanzielle Situation in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Trägervergabe der außerunterrichtlichen Angebote in der städtischen Grundschule York
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Anlage A
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Anlage A zur V/0404/2024 Kurzüberblick 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund wird auf den weiteren Ausbau von OGS -Gruppen zum Schuljahr 2025/2026 verzichtet. Neue OGS-Gruppen werden nur dann an Standorten einge- richtet, wenn im Bestand umgesteuert wird bzw. sich an anderen Standorten die Gruppenan- zahl verringert. 2. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote in der Grundschule York, Essexweg 2 zum S chuljahr 2025/2026, zum 01.08.2025 dem Kin- der- und Jugendhilfeträger Diakonie Münster gGmbH. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, die städtische Grundschule York als Offene Ganz- tagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW zu führen. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage V/330/2020 beschlossen, alle Of- fenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu überführen. Somit wurde in einem Interessenbekundungsverfahren ein freier Träger für die außerunterrichtlichen Angebote der neu- en Grundschule York gesucht. Mit diesem Beschluss wird vor Inbetriebnahme der Offenen Ganztagsschule ein Träger gefunden, sodass weitere Detailplanungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger, der Schulleitung und der Verwaltung getroffen werden können. Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“. Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit einem hohen Konsens abschließend vor, dem Träger Diakonie Münster gGmbH die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städti- schen Grundschule York zum Schuljahr 2025/2026 zu übertragen. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal- ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsende Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien- tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus- gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied- lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför- derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern an Grund- und Förderschulen.
Anlage 2 Kolpingbildungswerk_OGS-Konzept Grundschule York
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Konzept
Offene Ganztagsangebote
Städtischen Grundschule York
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Inhalt
1.Vorbemerkung ............................................................................................................................ 3
2. Leitbild ....................................................................................................................................... 4
3. Ziele und Grundsätze .................................................................................................................. 5
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 9
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 10
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 11
4.1 Betreuungszeiten und Ferien ........................................................................................................ 11
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 12
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 12
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 14
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen ................................................................................................................................................. 15
5. Personal ................................................................................................................................... 15
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 16
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16
6. Kinderschutz ............................................................................................................................ 16
7. Qualitätssicherung ................................................................................................................... 17
8. Besondere Merkmale des Trägers ............................................................................................. 18
9. Perspektive .............................................................................................................................. 18
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1.Vorbemerkung
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer
sozialen Reife fördern.
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1)
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII.
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf.
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der
• Verbundgrundschule Milte-Einen
• Brigidenschule Legden-Asbeck
• Antonius Grundschule Darfeld
• Sebastian Grundschule Osterwick
• der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten
• der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten
• der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat
• sowie einer U3-Betreuung
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an 4 Schulen.
An mehreren Schulstandorten sind Integrationshelfer*innen und FSJ’ler tätig.
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2. Leitbild
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat:
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping-Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll,
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes
Deutschland.
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung
• die geprägt ist von Glaubwürdigkeit
• partnerschaftlichem Umgang
• Verbindlichkeit
• Zuverlässigkeit.
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen
Leben.
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3. Ziele und Grundsätze
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen.
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und
Anerkennung durch die Erwachsenen.
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht.
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei
Erfolg.
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.
Leitziele sind:
• Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen und
emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien).
• Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und
Kenntnissen (durch gezielte Förderung).
• Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
• Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder stark
machen).
• Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene).
• Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und akzeptieren).
• Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die
Geschlechteridentität.
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung…
• ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung
zur Behebung individueller Lernschwächen);
• bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages;
• sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);
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• entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen;
• zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung;
• will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben.
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B.
• besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung.
• Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden).
• Lernberatung ("Lernen lernen").
3.1 Sprache und Kommunikation
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich,
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen
soziale Kompetenzen.
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg.
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet,
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt
werden können.
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern.
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfreie Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen.
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik
Vorbemerkung:
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klar
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu
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verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule,
Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis,
Soest 11/2020, S.8).
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
& Schubert, 2014)
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in der sich alle Akteure dieser Schule
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss festgehalten
werden, was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders
interessant, die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen
Stellen brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.
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Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut.
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise /
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an.
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln.
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule
brauchen.
• Sprachkurse
• ein wertschätzendes Gegenüber
• Verständnis
• Sicherheit
• Angenommen sein
• Willkommen sein
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin.
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang.
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen,
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden.
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.
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Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im
außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben.
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten.
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen
festen Bestandteil haben.
3.5 Ernährung und Gesundheit
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung.
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln
und Ritualen bestimmt.
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen,
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen.
3.6 Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und
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Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar,
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine
Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen.
3.7 Natur und Umwelt
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt der sich oft genug
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht.
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis um aktuelle Themen zu Natur
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen.
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch
wir versuchen diese Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Ein
wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der Regel
ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen.
Die Hausaufgabenbetreuung ist natürlich keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort
in den Bereichen, in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig
erarbeiten.
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben um
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen.
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen.
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule und den Kindern und Eltern.
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Die morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und
damit gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kindern durch das Vorführen erworbener
Fähigkeiten den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die
Kinder sich besser auf die Umwelt vorbereiten.
4. Rahmenbedingungen
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten.
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts.
4.1 Betreuungszeiten und Ferien
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass
vor:
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend.
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der
bis Mittagsbetreuung.
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
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RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
4.2 Gestaltung der Gruppen
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit
bietet. Die Gruppen werden möglichst von festen Bezugspersonen geführt.
Die Gruppengröße einer Gruppe wird vom Angebot selbst beeinflusst. In der Regel findet die
Einteilung Hausaufgaben bzw. Lernzeiten und Essen in festen Gruppe statt, während bei Sport- und
Theatergruppen und Chöre es zu ganz anderen verbindliche Gruppen kommt. Außerdem ist es
möglich, besondere Leistungen z.B. bei speziellen Projekten gegen einen Kostenbeitrag zu öffnen.
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu
gestalten.
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern können beispielhaft praxisbezogene folgende
Angebote durchgeführt werden:
• Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“
• Aufklärung und Suchtprävention
• Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem
Selbstwert und der Selbsteinschätzung
• besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und
Basteln
• Selbstbehauptungskurse
• Ausflüge in die Natur
• Erste Hilfe für Kinder
• Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf dem Sachkundeunterricht aufbauen
• Theater- und Zirkuspädagogik
4.3 Partizipation
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind.
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Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre
Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu
verpflichtet.
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf.
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation
und Entwicklung an der Schule zu werden.
Die Basis um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert sein. Die Methode
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden.
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt
werden ggf. verändert werden sollten.
Oft stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die Partizipation im Alltag als Herausforderung da und
diese, wenn sie einmal Installiert ist, beizubehalten. Für viele Kinder ist Schule und OGS ein Lebensort
geworden, der die Wochenarbeitszeit eines Erwachsenen zum Teil übertrifft. Kinder verbringen bis zu
45 Stunden dort, je nach Schul- und Betreuungszeiten. Um so wichtiger ist es, den Kindern
beispielsweise selbst bestimmte Wochenplanungen einzuräumen. Zur alltäglichen Partizipation zählt
auch ein Beschwerdemöglichkeit für die Kinder um sich Gehör zu verschaffen, z.B. mit einem
klassischen Beschwerdekasten.
4.4 Kooperationen
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso
Angebote am Nachmittag durchführen.
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Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen
gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den
anderen Kooperationspartnern lernen.
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und /
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termine und Gespräche in den Alltag der
Familie gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die
OGS-Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen.
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc.
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg alleine antreten
sollen, benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten.
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es, eine bestmögliche
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der
Elternbeirat und wann sind die Termine), Erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum
Angebot der OGS (Evaluation).
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur
Verfügung zu stellen.
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den
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Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen,
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen).
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt.
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen
Eine gezielt ausgerichtete Zusammenarbeit mit der Kommune muss ggf. bei Bedarf für besondere
Projekte erarbeitet werden.
Bei der Planung und Durchführung der Angebote innerhalb des OGS Angebotes sollen örtliche
Vereine und Verbände sowie andere Schulen mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden, sowie Jugendverbände ihre Angebote am
Nachmittag durchführen können.
5. Personal
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den
arbeitsrechtlichen Anforderungen.
5.1 Leitung, Koordination
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt
• die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger,
• die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,
• die Dienst- und Fachaufsicht,
• die Weiterentwicklung des Konzepts,
• die Weiterentwicklung der Kooperationen,
• die Evaluation zur Qualitätssicherung,
• die Öffentlichkeitsarbeit,
• weitere Qualifizierungen des Personals.
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert.
5.2 Qualifikation des Personals
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Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll.
5.3 Personaleinsatz
Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
regelmäßig mit dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und
bedarfsorientiert anpassen.
Teamsitzungen
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
Vertretungsregelungen
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt.
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.
5.4 Fortbildung des Personals
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden.
6. Kinderschutz
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder-
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und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG)
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene
Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern
widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter
anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die
Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Jugendämter haben einen Beratungsauftrag.
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr.
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und
entsprechend zu handeln.
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
7. Qualitätssicherung
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem)
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der
Mitarbeitenden.
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden
Bestandteile:
• einheitliche und verbindliche Information
• Schnittstellenmanagement
• klare Definition der Qualitätsstandards &-ziele
• einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare
• Qualifikation des Personals
• eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten
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• Planung, Anleitung und Kontrolle
• Grundsatz einheitlichen Handelns
• Weiterbildung des Personals
• Evaluation
• Verstetigung durch Weiterentwicklung.
Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich. Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“.
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption.
8. Besondere Merkmale des Trägers
Als besonderes Merkmal des Kolping Bildungswerks ist zu nennen, dass es berufliche
Bildungsangebote über die Kolping-Akademie gibt, welche perspektivisch ggf. bei Bedarf ausgeweitet
und ergänzt werden. Hierzu zählt z.B. die Qualifikation für Ganztagskräfte im Primarbereich und der
Sekundarstufe I. An anderen Schulen stellen wir die Personalien für Schulsozialarbeit bis hin zum
Mensateam.
9. Perspektive
Das Kolping Bildungswerk legt einen hohen Wert darauf, dass das Konzept flexibel bleibt, um sich
möglichst schnell auf die Bedürfnisse der Kinder und der Schule/Schulleitung und Kommune
ausrichten und einstellen zu können. Aus den Erfahrungen lernen, Zufriedenheit erfragen, eigenes
Handeln reflektieren, neues ausprobieren und sich den Bedürfnissen zu stellen, damit wird sich der
Ganztag weiterhin positiv und nachhaltig entwickeln.
Aufgrund von anstehenden Veränderungen zum Anspruch auf einen Platz in der OGS könnten dies
mittelfristig zu Veränderungen im Personalbereich führen. Dies gilt es vorzubereiten und sich gut
aufzustellen. Einer dieser Schritte wird es sein, die Mitarbeiter*innen auszubilden, fachlich
vorzubereiten und nachhaltig zu schulen.
Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog
3208 Zeichen
Stand, 01.08.2023
Interessensbekundungsverfahren
für die außerunterrichtlichen Angebote der
Offenen Ganztagsschulen (OGS)
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches Konzept werden anhand der nachfol-
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt:
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster
Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder-
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor-
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS.
Querschnittsaufgaben
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an Träger der OGS
besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle
und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die
Themen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik.
Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthem a ist grundsätzlich enthalten. Zentrales
Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortli-
ches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesell-
schaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.
Mitbestimmung
Der freie Träger der OGS soll ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem
angemessenen Maß an Partizipation darlegen.
Kooperationsstrukturen
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein-
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö-
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei-
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen.
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell-
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb
einer OGS.
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard.
Besondere Merkmale des Trägers
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein-
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer-
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich-
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des
Stadtteils entstehen.
Anlage 2 Diakonie_OGS-Konzeption Grundschule York
55110 Zeichen
Konzeption für das außerschulische Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) der städtischen Grundschule York der Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH der Diakonie Münster e.V. Inhalt 1 Einleitung ............................................................................................................................................................... 1 1.1 Trägerbeschreibung ........................................................................................................................................... 1 1.2 Schulbeschreibung und Lage ......................................................................................................................... 2 2 Ziele.......................................................................................................................................................................... 2 2.1 Unsere Leitlinien und Ziele .............................................................................................................................. 2 2.2 Zielgruppe ............................................................................................................................................................. 3 2.3 Übergeordnete Ziele ......................................................................................................................................... 3 2.4 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................................................... 3 3 Struktur des offenen Ganztags ...................................................................................................................... 3 3.1 Anzahl der Plätze ................................................................................................................................................ 3 3.2 Betreuungszeiten ................................................................................................................................................ 4 3.3 Teamstruktur ........................................................................................................................................................ 4 3.4 Räumliche Ausstattung ..................................................................................................................................... 4 3.5 Tagesablauf Grundschule York ...................................................................................................................... 5 3.6 Ferienangebote ................................................................................................................................................... 5 3.7 Sanfter Übergang – ein Konzept für Schule und Ganztag .................................................................. 5 4 Ganzheitliche und informelle Bildung ......................................................................................................... 6 4.1 Spiel und Bewegung .......................................................................................................................................... 6 4.2 Gestaltung und Kreativität .............................................................................................................................. 6 4.3 Musische Bildung ................................................................................................................................................ 6 4.4 Emotionale und soziale Bildung .................................................................................................................... 6 4.5 Diversität und Integration ............................................................................................................................... 8 4.6 Gender .................................................................................................................................................................... 8 4.7 Mediale Kompetenzen / Digitalisierung .................................................................................................... 9 4.8 Ökologie und Nachhaltigkeit ......................................................................................................................... 9 5 Individuelle Förderung ...................................................................................................................................... 9 6 Inklusion ................................................................................................................................................................. 9 6.1 Inklusion von Kindern mit Behinderungen/Entwicklungsrückständen ........................................... 9 6.2 Ausblick: Bildung eines Inklusions(fach)kräftepools .............................................................................. 9 7 Partizipation .......................................................................................................................................................... 9 7.1 Kinder ...................................................................................................................................................................... 9 7.2 Eltern/Personensorgeberechtigte ............................................................................................................... 10 8 Kooperation und Vernetzung ...................................................................................................................... 11 8.1 Multiprofessionelle Kooperation in der Schule ..................................................................................... 11 8.2 Vernetzung im Sozialraum ............................................................................................................................ 11 8.3 Kooperation mit kommunalen Trägern .................................................................................................... 12 9 Kinderschutz ....................................................................................................................................................... 12 10 Qualitätsmanagement .................................................................................................................................... 13 10.1 Qualitätssicherungsgrundsätze ................................................................................................................... 13 10.2 Qualitätssicherung............................................................................................................................................ 13 10.3 Qualitätsentwicklung ....................................................................................................................................... 14 11 Personal ................................................................................................................................................................ 14 11.1 Integration, Inklusion und Gender ............................................................................................................. 14 11.2 Fort- und Weiterbildungen ........................................................................................................................... 15 11.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ......................................................................................................... 15 11.4 Mitarbeitendenbindung/Benefits ............................................................................................................... 15 12 Besondere Trägermerkmale .......................................................................................................................... 16 Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 1 1 Einleitung Familien sehen sich heutzutage mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse erfordern mehr denn je die stetige Anpassung an unsere Umwelt. Migration wegen Krieg oder Armut, Veränderung der Lebensgrund- lage bspw. durch Digitalisierung der Arbeitswelt oder eine Pandemie sind nur einige Bei- spiele dafür, wie sich unsere Welt ständig verändert. Hinzu kommen Themen der Alltags- bewältigung wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gesunde Lebensführung, die finanzielle Situation, die Veränderung von medialen Kommunikations- und Spielformen oder eine pädagogisch angemessene Freizeitbeschäftigung. Die Diakonie Münster will als sozialer Dienst der evangelischen Kirche dazu beitragen, die vielfältigen Herausforderungen zu meistern. 1.1 Trägerbeschreibung Die Diakonie Münster ist mit über 1.100 Mitarbeitenden in Münster und über 75 Jahren Erfahrung einer der großen sozialen Dienstleister. Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH der Diakonie Münster ist vielschichtig im Aufgabengebiet der Jugendhilfe tätig. Die Angebote reichen von den Hilfen zur Erzie- hung über die offene Kinder- und Jugendarbeit bis hin zur Schulsozialarbeit und der of- fenen Ganztagsbetreuung an de r Marienschule Roxel und der Grundschule am Kinder- bach in Münster -Kinderhaus. In konzeption ell ausdifferenzierten Angebots formen und Bereichen werden mehr als 700 Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene und Fami- lien von über 200 Mitarbeitenden stationär, teilstationär und ambulant betreut und ge- fördert. Als Teil einer Holdingstruktur besteht eine enge Kooperation mit dem Beratungs - und BildungsCentrum „BBCe“. Gemeinsam bietet die Diakonie Menschen Hilfestellung bei ei- ner Vielzahl von konkreten Fragestellungen des Alltags, in persönlichen Umbruch - und Krisensituationen. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 2 1.2 Schulbeschreibung und Lage Die städtische Grundschule York soll ihren Betrieb zum Schuljahr 2025/2026 auf der Kon- versionsfläche York im Stadtbezirk Südost aufnehmen. Dabei kann die Schule maximal 4 Eingangsklassen bilden. Durch die Umwidmung der ehemaligen York -Kaserne entsteht ein neues Quartier und eine erweiterte Mitte im Stadtteil Gremmendorf, das Wohn- und Lebensraum für über 6.000 Menschen bietet. Dabei liegt die Schule in Mitten eines alten Baumbestands in unmittelbarer Nähe zum neuen Kultur- und Bürgerzentrum des Quartiers, dem ehemaligen Offiziers-Casino sowie zu einer Kita und einem Kinder- und Jugendzentrum. Neben der bestehenden Sporthalle im Quartier, ist eine Zweifach-Sporthalle geplant. 2 Ziele 2.1 Unsere Leitlinien und Ziele Der offene Ganztag der Grundschule York hat den Anspruch, allen Kindern in enger Ko- operation mit der Schule, einen anregenden, ihrem individuellen Entwicklungsstand ent- sprechenden Lern- und Lebensort zu bieten. In einer wertschätzenden Atmosphäre sollen Kinder spielerisch positive Lernerfahrungen durch Freispiel sowie einzel- und gruppenpädagogische Angebote sammeln, ihre moto- rischen Kompetenzen, ihre Sprach- und Ausdrucksfähigkeit und ihre sozialen Kompeten- zen erweitern und so in ihren Selbstwirksamkeitserleben gestärkt werden. Dies ist eine Voraussetzung für die gelingende, selbstbestimmte Teilhabe am gesell- schaftlichen Leben. Durch Beteiligung sollen Kinder ein Bewusstsein für demokratische Prozesse entwickeln. Im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung sollen die Kinder ihre individuellen Lernkom- petenzen wie Konzentration, Motivation und Leistungsfähigkeit steigern. Um die Nach- haltigkeit der Lernprozesse zu erhöhen, streben die Fachkräfte der OGS eine Erziehungs- partnerschaft mit den Personensorgeberechtigten und den Lehrkräften an. Besondere Berücksichtigung finden Kinder m it Problemstellungen, wie sozio ökonomi- schen Herausforderungen, Sprachbarrieren oder Fluchterfahrungen. Ein professionelles, möglichst multikulturelles Team soll dabei helfen, alle Kinder best möglich zu unterstüt- zen und vor allem Kinder (und ihre Eltern) aus anderen Kulturen zu integrieren. Gerade Kinder mit (Teil-)Leistungsstörungen sowie Behinderungen sind im besonderen Maße zu fördern und in die Gemeinschaft zu inkludieren. Gemeinsam mit der Schule und den Kooperationspartnern wie Vereinen, anderen sozia- len Trägern und Therapeuten im Stadtteil besteht eine Verzahnung, die allen Kindern ein entwicklungsförderndes Setting bietet, Chancengleichheit fördert und Teilhabe ermög- licht. Das zentrale Ziel von Bildung ist die Befähigung ein selbstbestimmtes und eigenverant- wortliches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesellschaftlichen Entwicklung partizipieren zu können. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 3 2.2 Zielgruppe Grundschulkinder der städtischen Grundschule York Personensorgeberechtigte der o.g. Grundschulkinder Kooperationspartner 2.3 Übergeordnete Ziele Verbesserung der Bildungsqualität und der individuellen Entwicklung Vereinbarkeit von Schule und Beruf für Eltern/Personensorgeberechtigte Vielfältige und kooperative Ganztagsangebote unter dem Dach der Schule (vgl. Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschule) 2.4 Rechtliche Grundlagen § 9 Absatz 3 Schulgesetz Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010; (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)1 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.02.2018; Erlass 12-63 Nr.2 und Nr.3 Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2020; (ABl. NRW. 12/20) Erlass 11-02 Nr. 37 Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde- rungsgesetz – GaFöG) (02.10.2021) und den sich daraus ergebenen fachlichen Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kin- der im Grundschulalter ab 2026 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule der Stadt Münster 3 Struktur des offenen Ganztags Die Ganztagsbetreuung der Grundschule York ist zunächst nach einem geschlossenen Konzept geplant. Das bedeutet, dass die Kinder festen Gruppen jahrgangs- oder klassen- bezogen (perspektivisch ggf. auch jahrgangsübergreifend) zugeteilt sind. Gerade zu Be- ginn der Schullaufbahn benötigen die noch jungen Kinder Orientierung und Struktur. Durch geschlossene Gruppen stehen den Kindern feste Bezugspersonen in der Betreu- ung zur Verfügung, welche die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung begleiten. Durch das Freispiel sowie vielfältige Angebote im Rahmen der AGs und Tagesangebote sind aber auch Wechsel und Kontakt zu anderen Kindern untereinander möglich, so dass auch gruppenübergreifende Freundschaften geknüpft und gep flegt werden könn en. Für die sich entwickelnden Jahrgänge 3 und 4 ist eine Teilöffnung denkbar. 3.1 Anzahl der Plätze Der Neubau des Schulgebäud es ist für eine vierzügige Grundschule konzipiert. Da die Schule ihren Betrieb erst zum Schuljahr 2025/2026 aufnimmt, ist davon auszugehen, dass zunächst 75 bis 100 Schüler:innen in 3-4 Gruppen betreut werden und die Anzahl an Betreuungsplätzen jährlich um 3-4 Gruppen à 25 Kinder steigt, bis die Schule vier Jahr- gänge beschult. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 4 3.2 Betreuungszeiten Grundsätzlich sind zwei Betreuungsformen vorgesehen: In der Bis-Mittag-Betreuung werden die Kinder montags bis freitags von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr betreut. Im Offenen Ganztag werden die Kinder je nach Bedarf und Stundentafel von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr (freitags bis 15 Uhr – dies kann mit der Schulleitung sowie Schulpflegschaft entwickelt werden) betreut. Eine Betreuung an beweglichen Ferientagen und bei Schulkonferenzen ist möglich. Randzeiten Eine Ausweitung der Betreuungszeiten von 7:00 Uhr/bis 17:00 Uhr zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf richtet sich nach den Bedarfen vor Ort. 3.3 Teamstruktur Die Teamstruktur sieht , entsprechend der Anzahl betreuter Kinder, für das Schuljahr 2025/2026 bei 4 Gruppen eine Teamkoordination, vier Erzieher:innen, sowie vier päda- gogische Unterstützungskräfte vor. Um hier auch die Übergänge – wie die Schulhofbe- treuung etc., sowie die Mittagsverpflegung gut zu begleiten, werden voraussichtlich ma drei pädagogische Unterstützungskräfte und einige pädagogische und hauswirtschaftli- che Niedrigteilzeitkräfte tageweise eingesetzt. Angestrebt wird, dass das Catering, die damit verbundenen hygienischen und hauswirt- schaftlichen Tätigkeiten, sowie die Reinigung der Küche durch einen externen Anbieter durchgeführt wird. Unterstützt wird das Kernteam des Offenen Ganztags v on Lehrkräften durch die soge- nannten Lehrerstunden. Zudem ist die Erweiterung der Angebotspalette durch externe Kooperationspartner möglich und angedacht. Zusätzlich wird das Team der OGS-Mitarbeitenden nach Möglichkeit durch junge Men- schen im Bundesfreiwilligendienst und/oder Jahrespraktikant:innen verstärkt. Längerfristige Erkrankungen sollten möglichst über temporäre Stundenerhöhung von in- teressierten Mitarbeitenden aus der Mitarbeiterschaft des Trägers oder über befristete Einstellungen ausgeglichen werden. Das Team der OGS-Mitarbeitenden ist Teil eines Gesamtteams der Grundschule York mit Schulleitung, Lehrkräften , Sonderpädagog:innen, möglicherweise Fachkräfte n in der Schuleingangsphase und Förderinsel, Schulbegleitungen und Schulsozialarbeit. 3.4 Räumliche Ausstattung Im Erdgeschoss des Schulgebäudes werden sich Verwaltungsräume, ein Werkraum und ein Musikraum, ein offenes Forum sowie ein großer Speiseraum und die Küche für die Mittagsverpflegung befinden. In den beiden Obergeschossen sind jeweils zwei Cluster für zwei Jahrgänge angeordnet. Dabei bilden jeweils vier Unterrichtsräume, ein Differen- zierungsraum, zwei Betreuungsräume, eine Teamstation und ein WC-Bereich ein Cluster. Unterrichts- und Betreuungsräume sollen multifunktional genutzt werden. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 5 Die Teamstationen sind für alle Mitarbeitenden in einem Cluster. Im 2. OG entstehen neben den beiden Clustern zwei zusätzliche Mehrzweckräume. Die Räume sollen kindgerecht und gemütlich eingerichtet sein. Die Ausstattung soll Kin- dern die Möglichkeit bieten, sich mit unterschiedlichen Spiel-, Lese- und Bastelangebo- ten zu beschäftigen. Klassenräume, der Spielplatz und die Turnhalle geben außerdem Raum für die Erledigung der Hausaufgaben, für Stille, Bewegungs- und Gruppenspiele. Der Schulhof weist ein großzügiges Außengelände mit zahlreichen Nutzungsmöglichkei- ten auf. 3.5 Tagesablauf Grundschule York Mittagessen Im Anschluss an den Unterricht erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen i m Speise- raum. Dabei werden die Kinder bei der Ausgabe und beim Essen von unserem Team begleitet. Bei der Zubereitung und Auswahl der Speisen werden individuelle Belange wie Allergien, Unverträglichkeiten oder kulturelle Erfordernisse berücksichtigt. Neben einem ausgewo- genen Mittagessen werden nachmittags noch Snacks, wie Obst und Rohkost bereitge- stellt. Hausaufgaben Nach dem gemeinsamen Mittagessen im Klassenverband gehen die Kin der in ihre Hausaufgabengruppen. Dabei werden die Kinder von ein bis zwei pä- dagogischen Kräften begleitet und unter- stützt. Idealerweise betreuen diese die Kin- der von der ersten bis zur vierten Klasse und arbeiten dabei eng mit der Klassenleitung zusammen. Die Hausaufgabenzeit beträgt für die ersten und zweiten Klassen 30 Minuten, für die dritten und vierten Jahrgänge 45 Minuten. Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben ei- genständig und an einem festen Arbeitsplatz. Freispiel Dem Freispiel kommt eine besondere Bedeutung zu. Neben den angeleiteten Anboten können die Kinder auch frei spielen. Hier können sie ihre Interessen allein, zu zweit oder mit mehreren Kindern nach ihren individuellen und tagesaktuellen Wünschen ausleben. Bei Bedarf können sich die Kinder auch mal zurückziehen und einfach entspannen. AG-Konzept Die OGS legt großen Wert darauf, dass die Kinder die Möglichkeit erhalten, Neues aus- zuprobieren und eigene Fähigkeiten und Interessen zu erkennen und zu entwickeln. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 5 Daher bietet der offene Ganztag am Nachmittag ein breit gefächertes Angebot an Akti- vitäten aus dem sportlichen, kreativen, naturkundlichen und musischen/tänzerischen Be- reich sowie genderspezifische Gruppen an. Die AGs können von Mitarbeitenden der OGS, Lehrkräften, Kooperationspartnern und externen Kräften wie Sportübungsleiter :innen, Musikleiter:innen sowie Kunstpädagog:innen durchgeführt und dabei immer wieder ver- ändert und durch Kurzprojekte ergänzt werden. 3.6 Ferienangebote Kinder mit einem Platz in der OGS haben derzeit einen Anspruch auf Ferienbetreuung von insgesamt 6 Wochen im Jahr. Dabei sollten b estehende und gut funktionierende Angebote im Stadtteil fortgeführt werden. Daher ist im Sinn der Kooperation im Stadtteil zu prüfen, in welcher Form die Ferienbe- treuung aufgestellt, bzw. weiterentwickelt werden kann. Hierzu stimmen wir uns mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend ab. In jedem Fall richtet sich ein Konzept für die Ferienbetreuung nach den oben genannten Leitlinien aus. Nach Möglichkeit sollten Mitarbeitende der OGS entsprechend ihrer individuellen Situa- tion wählen können, ob sie in den Ferien frei haben oder die Ferienbetreuung mitgestal- ten wollen. 3.7 Sanfter Übergang – ein Konzept für Schule und Ganztag Wir haben den Anspruch, den Kindern den Übergang von der Kita in die Grundschule zu erleichtern. In kleinen Gruppen sollen Kinder grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, be- reits vor der Einschulung Einblicke in den Schulalltag zu bekommen. Dabei begleiten und unterstützen die Mitarbeitenden des Offenen Ganztags zukünftig den sanften Übergang in folgender Form: In Begleitung eines Mitarbeitenden lernen die angehenden Schulkinder die Räum- lichkeiten des Offenen Ganztags kennen. Die Mitarbeitenden der OGS und die Klassenlehrkräfte präsentieren sich am ersten Elternabend vor den Sommerferien als Team. Die Eltern werden über den Ablauf und das Programm der OGS informiert. Die Hausaufgabenbetreuer der OGS nehmen am Kennenlernnachmittag teil, der vor den Sommerferien stattfindet. An diesem Nachmittag lernen die Kinder ihren zukünf- tigen Klassenlehrer:innen sowie die Hausaufgabenbetreuenden aus der OGS kennen. In der Eingewöhnungsphase werden die Kinder nach dem Unterricht besonders eng- maschig betreut und begleitet. Aufgrund des Starts zum Schuljahr 2025/2026 und den damit verbundenen Unabwäg- barkeiten hinsichtlich der verschiedenen Prozesse und des Personals, werden wir in Ab- stimmung mit der Schulleitung für die angehenden Erstklässler dieses Jahrgangs prag- matische Lösungen entwickeln, um diesen Kindern trotz der zum Start noch nicht etab- lierten Strukturen und des entsprechenden Vorlaufs einen guten Übergang zu ermögli- chen. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 6 4 Ganzheitliche und informelle Bildung Wir verstehen Bildung als Auftrag zur ganzheitlichen Betrachtung der Kinder in Ihren Le- benswelten und unter Beachtung ihrer Bezugssysteme einschließlich ihrer Kultur und ih- res Sozialraumes. Wir wollen die Kinder gemeinsam mit den Eltern/Personensorgeberechtigten und de n Lehrkräften in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern. Dabei haben wir die Entwick- lungsthemen im Blick und betrachten vor allem die unterschiedlichen Voraussetzungen und individuellen Ressourcen der Kinder (Kompetenz- statt Defizitansatz). Dieser Prozess wird von den Mitarbeitenden bewusst begleitet. Dabei machen wir uns bewusst, dass wir Kindern informelles Lernen auch durch unser Wissen, unsere Haltung und unsere Werte ermöglichen und selbst Teil dieses lebenslan- gen, wechselwirksamen Prozesses sind. 4.1 Spiel und Bewegung Kinder wollen sich ausprobieren und ihre Fähigkeiten erweitern. Gerade der motorischen Entwicklung kommt im Grundschulalter eine besondere Bedeutung zu. Daher bieten wir zahlreiche Spiel- und Bewegungsangebote aus dem sportlichen Bereich wie diverse Ball- spielarten, Turnen und Akrobatik; Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof mit den zur Ver- fügung stehenden Kletterangeboten, Springseile, Pedalos, Stelzen und vieles mehr an. 4.2 Gestaltung und Kreativität Zur Förderung der Individualität und Gestaltungskompetenz bieten wir vielfältige Krea- tivangebote wie Bastelangebote (Malen, Ausschneiden, Aufkleben), Bügelperlenbilder, Handarbeiten wie zum Beispiel Häkeln, Armbänder knüpfen, Webrahmen und Perlen- armbänder anfertigen, Puzzlen und Spielen mit Lego. Das Angebot wird regelmäßig an- gepasst und erweitert. 4.3 Musische Bildung Wir legen großen Wert auf musikalische Förderung. So streben wir in Abstimmung mit der Schulleitung und den Lehrkräften eine Ko- operation mit der Westfälischen Schule für Musik an, so dass alle Kinder die Möglichkeit einer Förderung aus den Bere ichen Instru- mente, Tanz oder Gesang erhalten. 4.4 Emotionale und soziale Bildung Kinder wollen geliebt und gelobt werden. Sie brauchen Bestätigung und Anerkennung. Dies fördert den Selbstwert und unterstützt positive Bindungserfahrungen. Gleichzeitig benötigen sie Führung in schwierigen Situationen. Hierbei ist uns in der pädagogischen Begleitung der Kinder wichtig, dass sie soziale und emotionale Kompetenzen erwerben und im Alltag anwenden lernen. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 8 Emotionale Kompetenzen Durch einen wertschätzenden Umgang, eine klare Struktur und einen nachvollziehbaren Regelrahmen schaffen wir ein verlässliches Umfeld, das den Kindern die Sicherheit bietet, die es braucht, um sich unbekümmert entwickeln zu können. Die Kinder sollen durch zahlreiche Angebote die Gelegenheit bekommen, vielfältige Er- fahrungen zu sammeln. Die permanente Erweiterung ihrer Kompetenzen soll die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein stärken, um ihre individuelle Resilienz zu steigern. Soziale Kompetenzen Das Zusammenspiel von verschiedenen Kindern in einer Gemeinschaft und die Auslotung eigener und fremder Interessen muss gelernt, pädagogisch geführt und trainiert werden. Grundlage einer Gemeinschaft sind der respektvolle und gewaltfreie Umgang miteinan- der. Die gemeinsam mit den Kindern erarbeiteten Regeln bilden das Fundament des Zu- sammenlebens in der OGS. Dennoch gehören Konflikte untereinander dazu. Gründe da- für sind u.a. noch nicht ausgereiftes Empathievermögen oder kommunikative Missver- ständnisse. Daher begleiten wir diese Konflikte und geben d en beteiligten Kindern die Gelegenheit, ihre Wahrnehmung und Emotionen gegenseitig darzustellen und eine Lö- sung zu besprechen. Dabei gilt das Prinzip der Wiedergutmachung statt Strafe. So för- dern wir die Selbstlösekompetenz, das Annehmen anderer Wahrnehmungen und damit auch die Teamfähigkeit. Bei Bedarf werden die Eltern/Personensorgeberechtigten und ggf. Lehrkräfte beteiligt. Gerade im Bereich der emotionalen und sozialen Bildung bringen wir als Träger der Ju- gendhilfe unsere pädagogische Expertise und Methodenkompetenz im besonderen Maße ein. 4.5 Diversität und Integration Das f riedliche und tolerante Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Weltan- schauungen ist uns ein Anliegen . Um allen Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, unterstützen wir die Integration von Kindern mit Migrationserfah- rung unter Beachtung ihrer eigenen kulturellen Identität. Unterschiedliche kulturelle Feste und ihre Hintergründe finden im Rahmen überkonfessioneller Bildung im Alltag der OGS Beachtung. Eine wesentliche Grundlage zur Teilhabe ist die Überwindung von Sprachbarrieren und der Kontakt zu anderen Kindern. Daher arbeiten wir gemeinsam mit den Lehrkräften da- ran, die Sprachbarrieren möglichst rasch zu verringern und eine konstruktive Beziehung auf- und auszubauen. 4.6 Gender Wir achten auf die Gleichstellung unterschiedlicher Geschlechter. Dabei ist der angemessene Sprachgebrauch ein Lernfeld, mit dem wir uns im Alltag aus- einandersetzen. Besondere Bedeutung kommt dem Vorleben von Rollenbildern durch Mitarbeitende der OGS zu. In speziellen Angeboten für Mädchen und Jungen themati- sieren wir dies und regen die Kinder zum Austausch dazu an. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 9 4.7 Mediale Kompetenzen / Digitalisierung Die Digitalisierung und der angemessene Umgang mit digitalen Kommunikationsformen und Medien fordert Kinder im besonderen Maße heraus. Daher unterstützen wir die Kin- der in diesem Lernfeld durch Auseinandersetzung mit den Themen Internet, Messenger, PC-, Konsolen- und Handyspiele. Zudem wollen wir Kindern im Rahmen der Hausaufga- benbetreuung die Möglichkeit bieten, bei entsprechender Aufgabenstellung eine beglei- tete Internetrecherche durchzuführen und so ihre Handlungskompetenz zu erweitern. 4.8 Ökologie und Nachhaltigkeit Das Kennenlernen von Natur und Umwelt und Entdecken von Zusammenhängen un- tereinander ist Voraussetzung für einen achtsamen Umgang mit den Ressourcen die uns unser Planet bietet. Wir fördern ein ökologisches Bewusstsein durch Vorleben und Thematisieren ressour- censchonender Verhaltensweisen. 5 Individuelle Förderung Besondere Beachtung benötigen entwicklungsverzögerte oder benachteiligte Kinder, so- wie Kinder mit Lerndefiziten. Diese Kinder nehmen wir besonders in den Blick und über- legen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, welche Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung z.B. durch weitergehende Hilfen bestehen. Zudem besteht in Abhängigke it des Sozialindex und nach Entscheidung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ggf. die Möglichkeit zur Einrichtung einer „Förderinsel“. Kinder, die Unterstützung in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Konzentration und/oder im sozialen Miteinander benötigen, finden hier durch heilpädagogische Beglei- tung die nötige Förderung. Die Teilnahme erfolgt auch hier, wie bei den anderen Förder- maßnahmen an der Schule, in Absprache mit Eltern, OGS-Mitarbeitenden, der heilpäda- gogischen Fachkraft, Lehrkräften und der Schulleitung. Die Förderung findet als Beglei- tung im Schulalltag oder als Einzel- bzw. Gruppenförderung im Nachmittagsbereich statt. 6 Inklusion 6.1 Inklusion von Kindern mit Behinderungen/Entwicklungsrückständen Die Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsrückständen in die Ge- meinschaft, ist ein erklärtes Ziel der Kinder-, Jugend- und Familiendienste. Dazu werden in Absprache mit der Schule und den Eltern die Bedarfe dieser Kinder er- mittelt und gemeinsam entschieden, wie sie im Rahmen der OGS unterstützt werden sol- len. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 9 Wir verstehen Inklusion als Haltung. Diese Haltung ist auch mit den Kindern, die die OGS besuchen, zum Thema zu machen und aktiv vorzuleben , um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jedes Kind etwas Besonderes ist. Im Rahmen des Programms „Meine Stär- ken – Deine Stärken“, wollen wir den Blick nicht auf die Behinderung oder Einschränkung, sondern auf die Fähigkeiten aller Kinder lenken um dazu beizutragen, Spielpartnerschaf- ten von Kindern mit und ohne Einschränkungen zu begünstigen. Da der Unterstützungsbedarf der Kinder durch I -Kräfte nicht mit Unterrichtsschluss en- det, ist eine Vernetzung mit den I -Kräften aus dem Vormittag wichtig, um bei Bedarf tagesaktuelle Absprachen zu den entsprechenden Kindern treffen und die Kinder gut in die OGS überleiten zu können. Durch die enge Kooperation mit der Schule und der Hos- pitation der OGS -Mitarbeitenden in den Klassen sollen die Kommunikationswege ver- kürzt werden. 6.2 Ausblick: Bildung eines Inklusions(fach)kräftepools Die Erfahrung der letzten Jahre zum Thema Inklusion zeigt, dass die von der Politik be- schlossenen Maßnahmen zur Inklusion häufig unzureichend sind. Um den Kindern einen reibungslosen Übergang von der Schule in die OGS zu ermögli- chen, wünschen wir uns nicht nur eine strukturelle, sondern auch eine personelle Ver- knüpfung von Vor- und Nachmittag. Im Rahmen eines Inklusions(fach)kräftepools befürworten wir den Ansatz, jede Klasse mit einer zusätzlichen (Fach-)Kraft auszustatten. Über diese (Fach-)Kraft wäre - je nach indi- viduellem Inklusionsbedarf - die Begleitung mehrerer Kinder im Schulalltag möglich. Mit dem Wissen um die aktuellen Themenstellungen der Kinder aus dem Vormittag wäre ein Transfer in den Nachmittag leichter möglich. Kinder, die an einem Tag besondere Her- ausforderungen zu meistern haben, könnten so störungsfreier in der OGS angedockt und bei Bedarf begleitet werden. Die Gefahr von Konflikten mit anderen Kindern und die da- mit verbundenen Misserfolgserfahrungen ließen sich so reduzieren. Zudem unterstützen wir dieses Modell, u m Mitarbeitenden gerade im Bereich der OGS attraktivere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dazu setzen wir uns mit Entscheidungsträgern zusammen und wollen gemeinsam eine Lösung erarbeiten. 7 Partizipation Wir verstehen Partizipation als umfassenden Lernprozess zur Teilhabe und Mitgestaltung der Welt in der wir leben. 7.1 Kinder Nicht nur die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, Kinder entsprechend ihres Entwick- lungsstandes an allen sie betreffenden Themenfeldern zu beteiligen. In der OGS sichern wir dies durch den OGS-Kinder-Rat. Wenn möglich könnte dies auch gemeinsam mit Schule installiert werden, so dass es eine Kinderkonferenz der Schule gibt, in welcher Themen des ganzen Tages besprochen werden. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 10 Im Rahmen der OGS-Gruppen oder Klassen wählen die Kinder jeweils zwei Kinder aus, die für sie sprechen und ihre Standpunkte vertreten können. Die gewählten Kinder treffen sich einmal im Monat bestenfalls mit einer Vertretung aus dem Vormittag und der OGS- Teamkoordination und besprechen Themen aus dem Schul- und OGS-Alltag, die ihnen wichtig sind. Sorgen, Wünsche und Anregungen der Kinder können in diesem Rahmen eingebracht werden. Die Ergebnisse werden für alle Kinder sichtbar präsentiert. So wollen wir ein Bewusstsein für demokratische Prozesse wecken und fördern. Um allen Kindern ein Gefühl der Selbstwirksamkeit in einer Gemeinschaft zu geben, wol- len wir regelmäßige Interessensbefragungen durchführen. Darüber hinaus sollen die Kin- der die Möglichkeit haben, sich mit ihren Sorgen und mit Kritik an zwei von ihnen aus dem Kollegium der OGS -Mitarbeitenden gewählte Vertrauenspersonen zu wenden. Diese sollten paritätisch besetzt werden. Da es vorkommen kann, dass Kinder sich (zunächst) nicht trauen, einen Erwachsenen an- zusprechen, bieten wir Kindern die Möglichkeit, uns auch anonym zu kontaktieren. Über mögliche VIB-Kästen können uns die Kinder Verbesserungsvorschläge, Informatio- nen oder auch Beschwerden zukommen lassen. Diese Eingaben werden immer bearbei- tet. Beschwerden werden gesondert gesammelt und im Rahmen des trägerinternen Be- schwerdemanagements dokumentiert. 7.2 Eltern/Personensorgeberechtigte Die Beteiligung von Eltern ist uns ein großes Anliegen. Um die Kinder bestmöglich begleiten und fördern zu können, ist eine enge Kooperation zwischen Eltern, Schulleitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeiter:innen, Schulbegleitungen und der OGS erforderlich. Information, Transparenz und eine akzeptierende Haltung bil- den die Grundlage einer positiven Beziehungsgestaltung mit den Eltern. Dies entspricht unserer systemischen Sichtweise und unserem ganzheitlichen Bildungsverständnis. Neben den gesetzlichen/schulisch-institutionellen Beteiligungen von der Klassen- bis zur Schulpflegschaft und abgesehen von den Abweichungen die sich aus dem Schulbeginn 2025/2026 ergeben, sind uns weitere Informations- und Beteiligungsformen wichtig. In der Regel findet im Herbst, wenige Wochen vor der Schulanmeldung, ein Informati- onsabend für die Eltern der zukünftigen Lernanfänger statt. An diesem Elternabend neh- men Mitarbeitende des Offenen Ganztags teil. Am Tag der offenen Tür haben die Eltern die Möglichkei t, sich bei den Mitarbeite nden bezüglich der Struktur des Offenen Ganztags zu informieren und die Räumlichkeiten ge- meinsam mit ihren Kindern anzuschauen und kennenzulernen. Kurz vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftig en Lernanfänger statt. Hier beteiligen sich ebenfalls die Mitarbeitenden des Offenen Ganz- tags. Etwa sechs Wochen nach der Einschulung findet ein erster Elternabend für die Eltern des ersten Jahrgangs statt, an welchem auch die OGS -Gruppenleitung und/oder d ie OGS- Teamkoordination teilnimmt. Über grundsätzliche Veränderungen und Neuerungen, die die Konzeption oder Räum- lichkeiten betreffen, werden die Eltern über die Schulpflegschaft beteiligt und auf Eltern- abenden informiert. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 11 Es soll einen Mitteilungsort geben, an welchem die Eltern erforderliche Informationen zu Angeboten und besonderen Themenstellungen finden. Bei Veranstaltungen, Festen und Feiern der Schule sind die Mitarbeitenden des Offenen Ganztags präsent und bringen sich aktiv ein. Es besteht jederzeit die Möglichkeit für einen kurzen Austausch mit den Mitarbeitenden. Im Rahmen der Elternarbeit können individuelle Gesprächstermine auch kurzfristig ver- einbart werden. Darüber hinaus haben die Eltern über die Elternvertret er:innen der Schule die Möglich- keit, Anregungen, Wünsche und Kritik einzubringen und die OGS mitzugestalten. Im Rahmen des Beteiligungs- und Beschwerdemanagements des Trägers, können sich Eltern aber auch einzeln an die OGS -Koordination oder die zuständige Bereichsleitung des Trägers wenden. Ein festgelegtes Verfahren regelt den Umgang mit entsprechenden Eingaben und Beschwerden. Bei Problemen werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten besprochen und festgelegt. 8 Kooperation und Vernetzung 8.1 Multiprofessionelle Kooperation in der Schule Die gute Zusammenarbeit und enge Verzahnung zwischen der Schulleitung, den Lehr- kräften, der Schulsozialarbeit, den I-Kräften und dem Team des Offenen Ganztags ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche, pädagogische Arbeit. Das gemeinsame Ziel ist eine enge Verknüpfung zwischen Vor- und Nachmittag und ein multiprofessioneller Blick auf die Themenstellungen der Kinder. Die OGS-Koordination arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen und steht mit ihr in regelmäßigem Austausch. Sie nimmt an den Sitzungen der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz teil. Wir fördern eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft statt Verinselung. Gemeinsame Fortbildungen tragen zu einer gelungenen Zusammenarbeit bei. Jede Grundschule verfügt über Lehrerstunden für den Offenen Ganztag. Eine Koope- ration im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung oder einem gezielten AG -Angebot fördert den Zusammenhalt zwischen Schule und OGS. Die Teams aus Klassenleitung und Hausaufgabenbetreuung ble iben nach Möglich- keit über vier Jahre konstant. Individuelle Problemlagen von Kindern können durch gute Kooperation mit der Schulsozialarbeit bearbeitet werden. 8.2 Vernetzung im Sozialraum Die Vernetzung der OGS der Grundschule York im Stadtteil ist uns besonders wichtig. Gemeinsam mit anderen Vereinen, (Bildungs -)Trägern und Fachkräften wollen wir Kin- dern ein Angebot machen, dass sich an Ihren Bedarfen orientiert. Darüber hinaus kooperieren wir bei Bedarf mit Institutionen, wie dem kommunalen So- zialdienst der Stadt Münster, der s chulpsychologischen Beratungsstelle, der Kinder- schutzambulanz, der Tagesklinik und weiteren Leistungserbringern. Zudem strebt die Grundschule York an, Mitglied im Arbeitskreis Gremmendorf zu werden und sich an den regelmäßigen Sitzungen des Arbeitskreises zu beteiligen. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 12 Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH ist im Bezirk Südost Träger einer Heil- pädagogischen Tagesgruppe (HTG), drei vollstationärer Jugendhilfewohngruppen, einer Inobhutnahme, der Schulsozialarbeit an zwei Grundschulen, dem Jugendzentrum Mobile sowie der Aufsuchenden Jugend sozialarbeit (Streetwork) in den Stadtteilen Gremmen- dorf und Angelmodde. Hierdurch bestehen bereits vielfältige Beziehungen innerhalb der Hilfesysteme im Stadt- teil. So prägen wir seit vielen Jahren das Jugendhilfeangebot im Südosten von Münster und bieten zudem ratsuchenden Familien Unterstützung in unseren Beratungsräumlich- keiten an der Heidestraße (z.B. im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe) ge- genüber der Konversionsfläche und d em Kommunalen Sozialdienst Südost der Stadt Münster. Darüber hinaus ist der Verwaltungssitz der KJFD im benachbarten Ortsteil An- gelmodde, Am Blaukreuzwäldchen 31, nur wenige Kilometer entfernt und somit schnell und leicht zu erreichen. 8.3 Kooperation mit kommunalen Trägern Aufgrund der engen Verzahnung von OGS und Schule und den damit verbundenen The- menfeldern ist eine funktionale Kooperation zwischen dem Träger der OGS und den städ- tischen Ämtern und Behörden unerlässlich. Gemeinsam mit dem Amt für Schule und Wei- terbildung, dem Amt für Kinder- Jugendliche und Familien und allen weiteren Behörden sind aktuelle Entwicklungen und Bedarfslagen zu besprechen und Lösungen zu erarbei- ten. Dazu nutzen wir als langjährig erfahrener und bekannter Träger die vorhandene n Strukturen. Zudem sind uns die anfallenden arbeitsrechtlichen und organisatorischen Aufgaben durch die zweimalige Übernahme der Trägerschaft einer OGS sehr vertraut. 9 Kinderschutz Der Schutz von Kindern stellt eine besondere Anforderung dar. Implementierte Quali- tätsentwicklungs- und Sicherungsprozesse mit inkludierten Verfahrensabläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusammenarbeit mit der städtischen OGS -Fachberatung sind Grundlage zur Sicherung des Kindeswohls. Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefähr- dung nach § 8a SGB VIII ist in Abstimmung mit dem Amt für Kinder -, Jugendliche und Familien und ggf. unter Beteiligung der trägereigenen Kinderschutzfachkräfte eine Ge- fährdungsbeurteilung nach den gemeinsam mit der Stadt Münster entwickelten Stan- dards durchzuführen. Die Ergebnisse sind den Eltern/Personensorgeberechtigten mitzu- teilen und gemeinsam mit dem zuständigen kommunalen Sozialdienst Lösungen zu Ab- wendung der Gefährdung zu besprechen. Kindeswohlgefährdung zu erkennen ist mitun- ter schwierig. Ein achtsamer Blick der Fachkräfte kann dazu beitragen diese aufzudecken und somit abzuwenden. Im Rahmen von Inhouse-Schulungen sollen alle Fachkräfte der OGS zu dieser Thematik geschult werden. Darüber hinaus bieten unsere trägereigenen Kinderschutz fachkräfte bereits im Vorfeld die Möglichkeit einer Fallberatung zur ersten Einschätzung und ggf. frühzeitigen Bera- tung zur Vermeidung einer Gefährdungslage. Bei der Einstellung verlangen wir von allen Mitarbeitenden (auch Ehrenamtlichen) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII und überprüfen dies in regelmäßigen Abständen. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 13 10 Qualitätsmanagement Der Erfolg pädagogischer Arbeit ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. Diese möglichst umfassend zu erfassen und zielgerichtete Verbesserungsmaßnahmen zu erarbeiten, ihr Ergebnis zu bewerten, zu überprüfen und ggf. anzupassen ist der Zweck des Qualitätsmanagements (QM). In unserem Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) werden Prozesse in QM -Zirkeln, bestehend aus Bereichsleitung, Mitarbeitenden und Qualitätsmanagementbeauftragten beschrieben, Handlungsableitungen festgeschrieben und Zuständigkeiten klar geregelt. Grundlage unseres pädagogischen und organisatorischen Konzepts sind die Qualitäts- standards des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien der Stadt Münster „Offene Ganztagsschulen in Münster 2019ff“. Darüber hinaus orientieren wir uns an dem Bundesrahmenhandbuch: Bildung und Be- treuung für junge Menschen im Ganztag der Diakonie Deutschland 2023. 10.1 Qualitätssicherungsgrundsätze Ein Grundsatz zur Sicherung der Qualität im pädagogischen Handlungsfeld besteht in der Vielschichtigkeit der Professionen sowie deren Vernetzung und Klärung von Koope- rations- und Kommunikationsstrukturen. Eine enge Verzahnung von Schule und OGS wird sowohl durch regelmäßige Gespräche zwischen Schulleitung, Bereichsleitung und OGS-Koordination, als auch durch die Teil- nahme der OGS-Koordination an Lehrenden- und Schulkonferenzen sowie an Sitzungen der Schulpflegschaft sichergestellt. 10.2 Qualitätssicherung Zur Sicherung der Qualität dienen neben klaren Prozessbeschreibungen insbesondere im schnelllebigen pädagogischen Handlungsfeld klar definierte und zielgerichtete Kommu- nikationsstrukturen. Dies beinhaltet unter anderem Regelungen zu Teamgesprächen und Fachberatungen. Dazu trifft sich das Team der hautamtlichen OGS -Mitarbeitenden vorzugsweise einmal wöchentlich für 1,5 Stunden und das gesamte Team einmal im Monat für 2 Stunden zu einer Teamsitzung. Zuvor wird eine Tagesordnung erstellt. Absprachen werden ergebnis- orientiert protokolliert. Darüber hinaus finden regelmäßig trägerinterne, fachbereichsbezogene Teamkoordina- tionsgespräche statt. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der kollegialen Fallberatung, der regelmäßigen Fach- beratung und bei komplexeren teaminternen Themen der Supervision über trägereigene oder externe Supervisor:innen. Über das Beratungs- und BildungsCentrum (BBCe) kann ein kostenloses Beratungsange- bot bei individueller psychischer Belastung und bei Krisen in Anspruch genommen wer- den. (Die Inhalte unterliegen den Anforderungen des Datenschutzes. Der Arbeitgeber erhält keine Kenntnisse zu Gesprächs- und Beratungsinhalten). Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 14 10.3 Qualitätsentwicklung Personalentwicklung Wir setzen auf hohe Fachlichkeit durch Fort- und Weiterbildungen. Zudem bieten wir unseren Mitarbeitenden strukturierte Mitarbeitendengespräche nach festgesetzten Stan- dards an. Konzeptfortschreibung Eine bedarfsgerechte Fortschreibung unserer Konzepte und Anpassung an aktuelle Er- fordernisse ist Teil unserer Philosophie. Darüber hinaus beteiligen wir uns als Träger an den Treffen der Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII, am stadtweiten OGS -Treffen sowie im Sozialraum am Arbeitskreis Hiltrup. Ergebnisse dieser Gremien finden sich in der Weiterentwicklung der Konzepte, Methoden und Angebote wieder. Thinktank Im Rahmen einer aus unterschiedlichen Fachkräften des Beratungs- und BildungsCent- rums und der Kinder -, Jugend- und Familiendienste bestehenden Arbeitsgruppe „Ent- wicklung“ betrachten wir Schnittstellen zwischen Hilfen, entwickeln Angebote weiter und erschließen ggf. neue Handlungsfelder im Bereich von Angeboten für Kinder-, Jugendli- che und Familien. 11 Personal Gutes Personal mit einer langfristigen Beschäftigung bildet die wichtigste Grundlage für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Betreuung und Versorgung von Kindern im Rahmen der OGS. Der Stellenschlüssel und die Qualifikation richte n sich nach den ge- setzlichen und städtischen Vorgaben für die OGS. Unsere Dienstverträge schließen wir unbefristet, da wir an ein er langen Mitarbeiterbindung interessiert sind. Aufgrund der Größe der Diakonie gibt es gute Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiter- entwicklung. Sei es durch umfangreiche Fortbildungen, interne Stellenwechsel oder auch Karriereschritte. Generell befürworten wir das Prinzip der „Pädagogik aus einer Hand“, dass OGS -Mitar- beitende, Schulsozialarbeiter:innen und Integrationskräfte möglichst bei einem Anstel- lungsträger beschäftigt sind. 11.1 Integration, Inklusion und Gender Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste streben in Ihrer Mitarbeiterschaft ein Abbild der Gesellschaft an. Dies beinhaltet auch die Vielfalt unterschiedlicher Lebensentwürfe und Glaubensrichtungen. Daher fördern wir bewusst die Einstellung von Menschen mit Migrationserfahrung. Die Mitgliedschaft in einer (christlichen) Kirche ist nicht erforder- lich. Unsere Angebote zur Auseinandersetzung mit Glaubensfragen bestehen für alle Mit- arbeitenden, eine „Missionierung“ findet jedoch nicht statt. Die universellen Werte wie Gerechtigkeit und Toleranz, Verlässlichkeit und Solidarität so- wie Mitmenschlichkeit und Verantwortlichkeit sich selbst, den Mitmenschen und der Um- welt gegenüber, sind Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Einrichtung. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 15 Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt beschäftigt. Darüber hinaus wird die paritätische Verteilung der Geschlechter (unter Berücksichtigung diverser Geschlechteridentitäten) bevorzugt. 11.2 Fort- und Weiterbildungen Als großer Träger sozialer Dienstleistungen mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familiensystemen, wissen wir um die hohe Bedeutung fachlichen Handelns. Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Förderung von Fort- und Weiterbildungen bieten wir sowohl individuelle Fort- und Wei- terbildungsmöglichkeiten, als auch einrichtungsweite Veranstaltungen im Rahmen von themenbezogenen Inhouse-Schulungen. So werden alle hauptamtlich tätigen Mitarbei- tenden u.a. im Deeskalationstraining nach PART© und Erster Hilfe am Kind geschult. Dar- über hinaus streben wir regelmäßige Schulungen zum Kinderschutz an. Zudem fördern wir systemische Sichtweisen. Im Rahmen der OGS besteht d ie Möglichkeit, hauptamtliche Mitarbeitende in der Hal- tung der „Neuen Autorität“, nach Haim Omer und Arist von Schlippe zu schulen. Diese beinhaltet den Ansatz der elterlichen Präsenz und der Erziehungspartnerschaft von El- tern, Lehrenden und sozialpädagogischen Fachkräften. 11.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Kinder-, Jugend- und Familiendienste unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um Mitarbeitenden in Niedrigteilzeitbeschäftigungsverhältnissen individuellere berufliche Möglichkeiten anbieten zu können und das Berufsfeld OGS attraktiver zu ge- stalten, wünschen wir uns die Verknüpfung von Integrationsangebot im schulischen Vor- mittag und Ganztagsbetreuung bis zum Nachmittag. In Verbindung mit erweiterten Be- treuungszeiten ergibt sich so ein breites Spektrum an individuellen Arbeitszeitmodellen. 11.4 Mitarbeitendenbindung/Benefits Die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden liegt uns sehr am Herzen. Neben einer leistungsgerechten Bezahlung nach dem Tarifvertrag BAT -KF mit einer at- traktiven betrieblichen Altersvorsorge, Vermögenswirksamen Leistungen und einem Kin- derzuschlag bieten wir unseren Beschäftigten: Jobrad und Jobticket Kostenlose Kinderferienbetreuung (3 Wochen in den Sommerferien) Teamtag (2 mal im Jahr) Mitarbeitendenversammlung (1 mal im Jahr) ein Betriebsfest (alle 2 Jahre) und im Wechsel einen Betriebsausflug (alle 2 Jahre) einer Weihnachtsfeier (1 Mal im Jahr) regelmäßige Newsletter zur Entwicklung der Diakonie individuelle E-Mail-Adresse mit digitaler Dienstplanung und Self-Service Zudem unterstützen wir eine aktive und engagierte Mitarbeitendenvertretung ein- schließlich Freistellung. Darüber hinaus beteiligt sich die Diakonie Münster an wiederkehrenden Mitarbeitenden- befragungen durch Great Place to Work© (o.ä.). Die Ergebnisse der Befragungen werden Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 16 im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus freiwilligen Mitarbeitenden, Interessensvertretu ng und Arbeitgebervertretung analysiert. Gemeinsam werden Maßnahmen und Handlungs- schritte zur Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit entwickelt, abgestimmt und um- gesetzt. Zur Mitarbeitendenzufriedenheit zählen auch Maßnahmen unseres betrieblichen Eingliederungsmanagements. 12 Besondere Trägermerkmale Als großer Träger von Angeboten aus dem Bereich stationärer Wohnformen, der Heilpä- dagogischen Tagesgruppen, der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungs- beistandschaft, der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden Jugend- sozialarbeit und der sozialen Gruppenarbeit verfügen wir über langjährige Erfahrungen und Fachwissen insbesondere in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien aus prekären Verhältnissen und mit besonderen Problemstellungen. Seit Februar 2022 sind wir Träger der Offenen Ganztagsbetreuung in den Stadteilen Roxel und Kinderhaus. Durch die hervorragende Kooperation von S chulleitung, Lehrer:innen, OGS-Team, dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie dem OGS-Fachdienst des Am- tes für Kinder-, Jugendliche konnten und können Themenstellungen bearbeitet und Lö- sungen für Fragestellungen die sich aus einem Übergang ergeben, entwickelt werden, so dass wir als Träger über vielfältige Erfahrungen durch die Überleitung verfügen. Darüber hinaus sind wir seit vielen Jahren im Bereich der Schulsozialarbeit/BuT an meh- reren Schulen im Stadtgebiet tätigt und haben Erfahrung in der Über-Mittag-Betreuung an einer weiterführenden Schule. Im Rahmen unseres Jugendzentrums bieten wir Kindern im Stadtteil Angelmodde eine ansprechende, abwechslungsreiche und verlässliche Feri- enbetreuung und eine permanente und niedrigschwellige Anlaufstelle. Durch die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind wir in Münster nahezu im gesamten Stadtgebiet tätig. Mit unserem Bürostandort in der Heidestraße sind wir im Stadtteil be- sonders gut verortet. Hier begleiten und beraten wir Familiensysteme in herausfordern- den Lebenslagen und unterstützen Kinder und Jugendliche mit individuellen Bedarfen. Besonders hervorzuheben ist die Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) Süd/Ost, die seit fast 10 Jahren hilfesuchende Familien in Angelmodde und den angrenzenden Stadtteilen (Gremmendorf, Wolbeck, Hiltrup, Berg Fidel usw.) Unterstützung bietet. Die HTG - Süd/Ost ist Teil eines weitverzweigten und hochprofessionellen Netzwerks im Stadtteil, das Familien individuelle und passgenaue Hilfe bietet und in der Vergangenheit Eltern im Rahmen von Bildungswochenenden auch schon zu allgemeinen Erziehungsthemen geschult und gemeinsam mit ihren Kindern erlebnispädagogische Erfahrungen geboten hat. Darüber hinaus besteht, wie oben bereits beschrieben, eine enge Verknüpfung zum Be- ratungs- und BildungsCentrum (BBCe) der Diakonie Münster. Dies bietet ratsuchenden Mitarbeitenden und Eltern unbürokratisch und zeitnah Unterstützung in den vielfältigen Bereichen wie Partnerschaft - und Lebensberatung, Familien - und Erziehungsberatung, Schwangerschaftsberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Rechtliche Betreuungen sowie bei Fragestellungen zu Migration und Integration oder bei Wohnungsnot. Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH 17 Impressum Diakonie Münster Kinder-, Jugend- und Familiendienste gGmbH Am Blaukreuzwäldchen 31 48167 Münster Stand: 22.03.2024
Beschlussvorlage
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V/0404/2024 V/0404/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aktuelle finanzielle Situation in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Trägervergabe der außerunterrichtlichen Angebote in der städtischen Grundschule York Beratungsfolge 24.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.10.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 01.10.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 09.10.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund wird auf den weiteren Ausbau von OGS -Gruppen zum Schuljahr 2025/2026 verzichtet. Neue OGS-Gruppen werden nur dann an Standorten einge- richtet, wenn im Bestand umgesteuert wird bzw. sich an anderen Standorten die Gruppenanz- ahl verringert. 2. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote in der Grundschule York, Essexweg 2 zum Schuljahr 2025/2026, zum 01.08.2025 dem Kinder- und Jugendhilfeträger Diakonie Münster gGmbH. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung der Sachentscheidungen haushaltsneutral erfolgt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 05.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Detering Telefon: 492-5120 detering@stadt-muenster.de Frau Schild Telefon: 492-5143 schildK@stadt-muenster.de - 2 - V/0404/2024 Begründung: Aufgrund der Kostensteigerungen in den pflichtigen Leistungsbereichen (Kita-Plätze, Hilfen zur Erzie- hung und Eingliederungshilfen) ist die f inanzielle Situation in dem Produktbereich 06 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien aktuell äußerst angespannt. Ursächlich hierfür sind die Steigerun- gen der KiBiz -Pauschalen, die Tarifabschlüsse der letzten Jahre, ein erheblicher Anstieg der I - Helfer*innen an Schulen im Rahmen der Eingliederungshilfe und zunehmend kostenintensive Einzel- fälle bei den Hilfen zur Erziehung. Im Rahmen des gesamtstädtischen Konzepts zur Finanzstabilität hat auch das Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien bereits Maßnahmen vorgeschlagen, die die Erhöhung von Erträgen und die Verringerungen von Aufwänden beinhalten. In diesem Zusammenhang sind alle Maßnahmen vorge- schlagen worden, die aus Sicht der Verwaltung fachlich -inhaltlich vertretbar sind. Dennoch werden allein diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die auch in den nächsten Jahren zu erwartenden wei- teren Kostensteigerungen aufzufangen. Daher müssen weitere Bereiche im – zumindest der Höhe nach – freiwilligem Leistungsbereich identifiziert werden. Die Offenen Ganztagsschulen sind in Art und Umfang zumindest für das Schuljahr 2025/2026 noch als ein solches, freiwilliges Angebot zu betrachten. Erst ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgt der Rechtsanspruch auf einen OGS -Platz aufbauend mit dem 1. Schuljahr. Entsprechend haben alle Schüler*innen ab dem Schuljahr 2029/2030 einen Anspruch auf einen OGS-Platz. Die derzeitige Finanzsituation der Offenen Ganztagsschulen in Münster und die bisher angedachte Ausbauplanung von 2025 – 2028 ist nachfolgend dargestellt: Finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen in Münster In Münster wird an 43 Grund- und 3 Förderschulen der Offene Ganztag angeboten. Die Anzahl der Gruppen hat sich in den letzten Jahren wie folgt erhöht: Für die Jahre 2025 ff. wird entsprechend der Entwicklung in den Vorjahren von einer jährlichen Zu- nahme der Gruppen von rd. 5% ausgegangen. - 3 - V/0404/2024 Zu erwartende Entwicklung der OGS-Gruppenzahlen und Erträge / Aufwendungen für die Jah- re 2025 - 2028 Das Diagramm zeigt die zu erwartenden jährlichen OGS -Aufwendungen insgesamt und die Zusam- mensetzung ihrer Finanzierung. Der hier ausgewiesene Eigenanteil ist der Betrag, den die Stadt Münster zusätzlich zu den Landeszuwendungen und den Elternbeiträgen aus dem Haushalt beisteu- ert, um die derzeitigen Qualitätsstandards (u.a. Betreuung durch Fachpersonal mit höherem Stun- denbudget, Freistellung der Leitungsstellen ab einer bestimmten Gruppengröße, Randzeitenbetreu- ung, Vertretungspool, Ferienbetreuung, Förderbudget und Sachmittelpauschale) zu gewährleisten. Aufwendungen je OGS-Platz In 2023, dem letzten abgeschlossenen Haushaltsjahr, hat ein OGS-Platz 3.429 € brutto gekostet und wurde wie folgt finanziert: Aufwendungen insgesamt je OGS-Platz 3.429 € Elternbeiträge 667 € Landeszuwendungen je OGS-Platz 1.682 € Eigenanteil der Stadt Münster – Saldo aus Er- trägen und Aufwendungen je OGS-Platz 1.080 € Der vom Land vorgegebene pflichtige kommunale Eigenanteil in Höhe von 551 € je Kind ist formal allein mit den Elternbeiträgen in Höhe von 667 € je Kind bereits abgedeckt. Im Ergebnis investiert die Stadt Münster in einen OGS -Platz für selbst definierte Q ualitätsstandards einen erheblich höheren finanziellen Betrag, als sie es nach den Vorgaben des Landes NRW müsste (siehe auch V/0766/2018 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster – 2019). - 4 - V/0404/2024 Bedeutung für die OGS-Finanzplanung in den Folgejahren / Fazit Der geplante OGS-Ausbau in Verbindung mit dem städtischen Eigenanteil hat erhebliche Auswirkun- gen auf die Finanzplanung der Folgejahre. Bei den Planungen wurde eine Zunahme der Gruppen von jährlich 5 % zugrunde gelegt. Unabhängig von der Anzahl der Gruppen wird es allein durch neue Tarifabschlüsse zu einem regel- mäßigen Anstieg der Personalkosten von geschätzt 2 % im Durchschnitt der Jahre kommen, die auch nicht durch die jährliche Fortschreibung der Landeszuweisung um 3 % aufgefangen werden kann. Der zunehmende OGS-Ausbau bei gleichbleibenden Qualitätsstandards würde in den Folgejahren zu finanziellen Mehrbelastungen führen. In Münster würden die nicht gedeckten Aufwendungen von 2025 bis 2028 um voraussichtlich 2,1 Mio. € zunehmen. In V erbindung mit der zuvor dargestellten Finanzsituation in dem Produktbereich 06 und dem ander- weitig in diesem Produktbereich nicht ausgleichbaren Anstieg der Aufwendungen wird es daher für notwendig erachtet, den geplanten Ausbau zunächst für das Schuljahr 2025/2026 nicht fortzusetzen und keine weiteren OGS-Gruppen einzurichten. An Standorten, an denen der Bedarf neuer Gruppen besteht, kann dieser nur erfüllt werden, wenn im Bestand, also an anderen OGS-Standorten, umgesteuert wird. Wegfallende Gruppen wegen rückläu- figer Bedarfe stellen hierbei eine konfliktarme Möglichkeit dar. Die Reduzierung von Gruppen an ei- nem Standort, um (zusätzliche) Gruppenbildungen an anderen Standorten zu ermöglichen, wird kon- flikthaft sein. Für die Zukunft müssen Strategien entwi ckelt und beschlossen werden, wie mit dem weiteren Ausbau vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs und den finanziellen Herausforderungen umzugehen ist. Zu 2. Yorkschule Zum Schuljahr 2025/26 wird auf der Konversionsfläche York eine neue Grundschule gegründet (siehe auch Vorlage V/0422/2024). Der Standort befindet sich im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmen- dorf-West. Mit der Vorlage V/0330/2020 hat der Rat der Stadt Münster die sukzessive Überleitung von Offenen Ganztagsschulen zu den freien Jugendhilfe Trägern beschlossen sowie im Rahmen des Errichtungs- beschlusses der Grundschule York die außerunterrichtlichen Angebot e (OGS) an einen geeigneten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu vergeben. - 5 - V/0404/2024 Die städtische Grundschule York wird als Gemeinschaftsgrundschule geführt werden, in der jahr- gangsübergreifender Unterricht erteilt werden soll. Der Neubau des Schulgebäudes ist für eine vier- zügige Grundschule konzipiert und umfasst neben dem Schulgebäude auch eine Zweifach - Sporthalle. Im EG des Schulgebäudes werden sich Verwaltungsräume, ein Werkraum und ein Musik- raum, ein offenes Forum sowie ein großer Speiseraum und die Küche für die Mittagsverpflegung be- finden. In den beiden Obergeschossen sind jeweils zwei Cluster für zwei Jahrgänge angeordnet. Da- bei bilden jeweils vier Unterrichtsräume, ein Differenzierungsraum, zwei Betreuungsräume, eine Teamstation und ein WC -Bereich ein Cluster. Unterrichts- und Betreuungsräume sollen multifunktio- nal genutzt werden. Die Teamstationen sind für alle Mitarbeitenden in einem Cluster. Im 2. OG ent- stehen neben den beiden Clustern zwei zusätzliche Mehrzweckräume. Derzeit wird an der York -Schule von einem Bedarf von bis zu 3 OGS -Gruppen im Startschuljahr 2025/26 ausgegangen. Aufgrund der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Situation können diese nur aus dem Bestand realisiert werden. Eine dieser Gruppe kann von der Annette -von-Droste-Hülshoff- Schule in Nienberge umgesteuert werden, da dort aufgrund begrenzter Raumkapazitäten eine OGS- Gruppe weniger eingerichtet wird als geplant. Dieser Überhang wird für die Yorkschule kostenneutral genutzt. Für die Entscheidungen, ob weitere Gruppen benötigt werden, sollen zunächst die Schulan- meldungen abgewartet werden. Falls sich bei den Schulanmeldungen an der Yorkschule im nächsten Jahr ein höherer Bedarf herausstellt, sollen dort weitere Gruppen ebenfalls durch Umsteuerung bzw. Gruppenüberhänge an anderen Standorten gedeckt werden. Sollte es zum Ausgleich erforderlich sein, an anderen Standorten die Zahl der Gruppen zu reduzieren, wird dies auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses erfolgen. Bewerbungen Im Februar 2024 wurden alle interessierten Träger übe r die Absicht, die Grundschule York zum 01.08.2025 an einen Träger der freien Jugendhilfe zu vergeben, schriftlich informiert. Die Träger hat- ten bis zum 25.03.2024 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der Anlage 1 angefügten Kriteri- enkatalogs einzureichen. Folgende Träger haben sich beworben: Diakonie Münster Die Kinder-, Jugend und Familiendienste gGmbH ist seit den achtziger Jahren ein etablierter diakoni- scher Jugendhilfeträger an 20 Standorten in Münster und Umgebung mit den unterschiedlichsten An- gebots- und Hilfeformen im Rahmen des SGB VIII. Die vielfältigen Tätigkeiten umfassen allgemeine präventive und ambulante Jugendhilfeangebote von der offenen Kinder - und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit sowie aufsuchender Jugendsozialarbeit bis hin zu Re gelwohngruppen und lnten- sivhilfen. Der Träger ist im Sozialraum mit einer heilpädagogischen Tagesgruppe und seinem Kinder- heim „Blaukreuzwäldchen“ ansässig. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist er darüber hinaus in Münster OGS-Träger der Grundschule am Kinderbach und der Marienschule Roxel. Kolping-Bildungswerk Diozösanverband Münster GmbH Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit- gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks- te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend- hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz- tagsschule an der Verbundgrundschule Mi lte-Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist zudem mit der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung in einem Inter- nat beauftragt. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. Kreisel e.V. Im Jahr 1987 gründete sich der Kreisel e.V. aus einer Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende und bie- tet bis heute in Emsdetten als Kontakt - und Beratungsstelle für Mütter, Väter und Kinder in unter- schiedlichen Familienformen Beratung und Unterstützung an. Seit 2005 etablierte er sich als aner- kannter Jugendhilfeträger an inzwischen 14 Offenen Ganztagsschulen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Steinfurt. Zum Schuljahr 2017/2018 übernahm Kreisel die erste Trägerschaft - 6 - V/0404/2024 an der Melanchthonschule in Coerde und ist inzwischen Träger außerunterrichtlicher Angebote an der Melanchthonschule, der Kardinal-von-Galen-Schule in Handorf, der Grundschule Wolbe ck-Nord und zum Schuljahr 2024/2025 der Pötterhoekschule in Münster. Die Verwaltung und die Schulleitung haben die eingereichten Konzepte gesichtet. Für die Auswahl der Bewerbungen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefügten Kriterien handlungsleitend. Von allen Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Alle Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: - Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild - Gesundheitsförderung - Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern - Kinderschutz - Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe - Sozialraumorientierung - Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen Auswahlverfahren Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde durch Schullei- tung und Verwaltung entschieden, die Diakonie Münster und den Kreisel e.V. für das Bewerbungs- gespräch einzuladen. Im Juni 2024 wurde mit den Bew erbern jeweils ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. Die gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Schulleitung bestand darin, aus den Bewerbungen und den sich anschließenden Gesprächen unter gleichwertiger Würdigung der Fachlichkeit einen Vor- schlag zu erstellen. Gesamtbewertung Die V erwaltung und die Schulleitung schlagen mit einem hohen Konsens abschließend vor, dem Trä- ger Diakonie Münster gGmbH die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen Grundschule Y ork zu übertragen. Der Träger hat ein umfassendes pädagogisches Konzept vorgelegt, verfügt über Erfahrungen im Be- reich der Offenen Ganztagsschulen in Münster und hat sich im Bewerbungsverfahren fachlich fundiert und überzeugend präsentiert. Sein Konzept ist geprägt durch einen ganzheitlichen, inklusiven Ansatz. Der Träger verfügt über eine hohe fachliche Kompetenz in vielen Bereichen der Jugendhilfe und ins- besondere im Sozialraum der neuen Schule. Die Fachberatung wird durch zwei versierte Fachkräfte sichergestellt. Die Trägerübernahme durch die Diakonie eröffnet der neuen Schule die Möglichkeit, von den langjährigen Erfahrungen und Netzwerken des Trägers im Quartier zu profitieren. Der Träger sichert ein V ertretungskonzept sowie eine verlässliche Ferienbetreuung. Aufgrund der beschriebenen V oraussetzungen wird die Übernahme der Trägerschaft an die Diakonie Münster von der V erwaltung und der Schulleitung vorgeschlagen und mit dem Beschluss vor Inbe- triebnahme der Offenen Ganztagsschule ein Träger gefunden, sodass weitere Detailplan ungen in Kooperation mit dem zuständigen Träger, der Schulleitung und der V erwaltung getroffen werden kön- nen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 7 - V/0404/2024 Anlagen: Anlage 1 Kriterienkatalog Anlage 2 Bewerbungen Hinweis: Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennum- mer V/0404/2024 zur Verfügung.
Anlage 2 Kreisel_OGS-Konzept Grundschule York
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Pädagogisches Rahmenkonzept als Bewerbung im Interessenbekundungsverfahren für die außerschulischen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich Städtische Grundschule York erstellt und vorgelegt von Rudolf-Diesel-Str. 5, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 88260 www.kreisel-emsdetten.de info@kreisel-emsdetten.de März 2024 1 Inhalt TRÄGERDARSTELLUNG UND EINLEITUNG .......................................................... 2 1. RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................. 5 1.1 Rechtliche und Strukturelle Grundlagen .......................................................... 5 1.2 Finanzierung .................................................................................................... 5 1.3 Personal ........................................................................................................... 5 1.4 Betreuungszeiten ............................................................................................. 6 1.5 Gruppengröße ................................................................................................. 7 1.6 Versicherungsschutz........................................................................................ 7 2. SCHULE UND SOZIALRAUM ........................................................................... 8 3. LEITGEDANKE ................................................................................................. 9 4. ZIELGRUPPE UND ZIELE .............................................................................. 10 4.1 Zielgruppe ...................................................................................................... 10 4.2 Ziele ............................................................................................................... 10 5. DIE SÄULEN DES PÄDAGOGISCHEN HANDELNS IN DER OGS ................ 12 5.1 Säule OGS - Kinder ....................................................................................... 13 5.2 Säule OGS - Eltern ........................................................................................ 15 5.3 Säule OGS – Schule ...................................................................................... 16 5.4 Säule OGS - außerschulische Kooperationspartner ...................................... 17 6. TAGESSTRUKTUR IM OFFENEN GANZTAG .................................................... 18 6.1 Mittagessen ................................................................................................... 18 6.2 Lernzeiten / Hausaufgabenbetreuung ............................................................ 19 6.3 Nachmittagsangebote .................................................................................... 20 7. KOOPERATION MIT JUGENDHILFE ................................................................. 22 7.2 SCHULBEGLEITUNG ....................................................................................... 25 7.3 FÖRDERINSEL ................................................................................................. 27 8. KINDERSCHUTZ................................................................................................. 27 9. QUALITÄTSENTWICKLUNG .............................................................................. 29 9.1 Strukturelle Qualität ....................................................................................... 29 9.2 Inhaltliche Qualität ......................................................................................... 29 9.3 Ergebnisqualität ............................................................................................. 30 2 Trägerdarstellung und Einleitung Der Kreisel e.V. ist ein gemeinnütziger, nach den Bestimmungen des Kinder - und Jugend- hilfegesetzes anerkannter, freier Träger der Jugendhilfe. Der Verein ist weder parteipol i- tisch noch konfessionell gebunden und er ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohl- fahrtsverbandes. Zwei hauptamtliche Vorstände verantworten die Geschäfte und Berei che des Kreisel e.V., welcher aktuell 300 Mitarbeiter:innen beschäftigt. Im Jahr 1987 gründete sich der Kreisel e.V. aus einer Selbsthilfegruppe für Alleinerziehen- de und bietet bis heute in Emsdetten als Kontakt- und Beratungsstelle für Mütter, Väter und Kinder in unterschiedl ichen Familienformen in folgenden Bereichen gemäß des SGB VIII Beratung und Unterstützung an: § 16 I (allgemeine Förderung der Erziehung), § 17 I (paarstabilisierende Beratung bei Part- nerschaftskonflikten), § 17 II (Trennung– und Scheidungsberatung), §§ 18 I, 18 III (Bera- tung bei Sorgerechts- und Umgangsfragen) sowie seit 2006 Begleitung in familiengerichtl i- chen Verfahren gemäß SGB VIII § 50 in Delegation der Jugendämter der Stadt Emsdetten und des Kreises Steinfurt. Beginnend im Jahr 2005 etablierte sich ein weiteres Aufgabenfeld und stellt heute den größten Fachbereich des Kreisel e.V. dar - die Offene Ganztagsschule - OGS. Inzwischen ist der Kreisel e.V. für die Sicherstel lung der Betreuung und Förderung der Kinder an vier Grundschulen in Emsdetten , nämlich an der Johannesschule, der Schule Hollingen, der Emmanuel-von-Ketteler Schule und der Josefschule, an der Gangolf-Grundschule und der Wichern-Grundschule in Nordwalde sowie der Grundschule Wolbeck -Nord, der M elan- chthon-Grundschule in Münster-Coerde und der Kardinal-von-Galen Grundschule in Müns- ter-Handorf, ab August 2024 auch an der Norbert Grundschule in Coerde verantwortlich. Ein neues und innovatives Konzept bietet die Flexible Betreuung an der Paul -Gerhard- Schule in Mettingen, wo die ehemalige OGS und die ehemalige Bis -Mittag-Betreuung zu- sammengeführt wurden. An der Josefschule und der Emmanuel -von-Ketteler Schule in Emsdetten sowie an der Grundschule Wolbeck -Nord und Kardinal -Von-Galen Schule in Handorf bieten wir zusätzlich zur OGS auch die Bis-Mittag-Betreuung an. Darüber hinaus ist der Kreisel e.V. seit 2006 Träger der Offenen Ganz tagsschule im För- derschulbereich – aktuell an der Peter-Pan-Förderschule in Rheine mit den Dependancen Emsdetten und Dörenthe mit dem Förderschwerpunkt Sprachentwicklun g, an der Michael- Ende-Schule in Borghorst und Lengerich mit dem Förderschwerpunkt der Emotionalen und sozialen Entwicklung (EsE) sowie an der Grüterschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen an den Standorten Rheine und Mettingen. 3 Im Jahr 2012 konnte der Kreisel e.V. eine Erweiterung seines Tätigkeitsfeldes mit der B e- auftragung durch das Kreisjugendamt Steinfurt für Vereinsvormundschaften verzeichnen. Seit 2013 gewährleistet der Kreisel e.V. an der Käthe-Kollwitz Realschule in Emsdetten die inklusive Übermittagsbetreuung für Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf im Sekund- arbereich. Ebenfalls seit 2013 ist er zudem als Träger für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Emsdetten zuständig und somit für das Jugendzentrum „Treffpunkt 13drei“ verantwort- lich. Seit 2021 übernimmt der Kreisel e.V. die Trägerschaft für Schulbegleitungen an seinen Grundschulstandorten in Münster. Durch die Tätigkeitserweiterung ergeben sich sehr viele Synergieeffekte für die Kinder wie für die Mitarbeiter:innen. Den Mitarbei ter:innen können wir mehr Stunden anbieten, wo mit sie längerfristig gebunden werden. Durch den stabilen Mitarbeiter:innenstamm erleben die Kinder die Betreuer:innen bestän dig, was die Bezie- hungsarbeit fördert. Außerdem ist der Kreisel e.V. an der Kardinal -von-Galen Schule in Handorf mit der Schulsozialarbeit tätig. Das Motto des Kreisel e.V. lautet „Stabilität durch Bewegung“. Das meint, dass sich das Leben ständig in Veränderung befindet und Lebensphasen bewältigt werden müssen, wodurch zuweilen auch Krisen verursacht werden können. Wir verstehen Krise als Entwick- lungsaufgabe und als Chance. Nicht das starre Festhalten an alten Mustern, sondern viel- mehr das Einlassen auf Veränderung und die kontinuierliche Bewegung ermöglichen eine gesunde Stabilität. Der Kreisel e.V. lebt als Organisation aktiv dieses Motto, was an hand der oben aufgezeigten Entwicklung des Vereins deutlich wird. Unser Selbstverständnis - Stabilität durch Bewegung - hat wesentlich zu unserem Erfolg beigetragen. Der Ausbau von offenen Ganztagsgrundschulen ist ein landesweites sozialpo- litisches Bestreben mit hohen Innovation sansprüchen, ab 2026 mit Rechtsanspruch, das auf die konzeptionell organisierte Zusam menarbeit von Eltern, Kindern, Schule, Jugendhil- fe, Kultur und Sport setzt. Da bisher noch keine landesweit einheitlichen Qualitätsstandards erlassen wurden bzw. zwischen den un terschiedlichen an der Bildung, Erziehung, Förde- rung und Betreuung beteiligten Professionen existieren, ist dieses Vorhaben auf die Bereit- schaft zum Dialog angewiesen. Im Bewusstsein um diese Ausgangslage ist der Kreisel e.V. als Träger von offenen Ganztagsgrundschulen bestrebt, mit allen Beteiligten auf eine gelin- gende Kooperation, Präzisierung und Fortschreibung der pädagogischen Ganztagskonzep- tion hinzuwirken. Die offene Ganztagsgrundschule stellt sich den Herausforderungen der sich wandelnden Lebenswelt, bietet einen verlässlichen Ort und einen regelmäßigen Tagesablauf . Sie trägt mit ihren A ngeboten dazu bei, dass die individuelle ganzheitliche Bildung der Kinder und 4 Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst - und Sozialkompetenzen, ihrer Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb systematisch gestärkt werden. Die Offene Ganztagschule steht für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, erleichterte Rückkehr von Frauen in den Beruf, Minderung sozialer Probleme in Familie und Schule, Erziehungspartnerschaft mit Eltern/Erziehungsberechtigten, Unterstützung von Familien in anspruchsvollen Lebenssituationen, Förderung der Demokratiefähigkeit der Schüler:i nnen durch das Grundprinzip der Partizipation, Teilhabe der Kinder an Bildung und Förderangeboten, Teilhabe der Kinder an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientier- ten Angeboten, Akzeptanz und Wertschätzung kultureller und persönlicher Diversitäten. Die Gesellschaft ist gekennzeichnet von einem stetigen Wandel, wel cher eine permanente Anpassung der Rahmenbedingungen zur Bewältigung des Alltags für Familien, Lebensge- meinschaften, Sorgeberechtigte und Kinder erfordert. Die aktuellen konzeptionellen Rah- menbedingungen der Offenen Ganztags chule des Kreisel e.V. werden im ersten Kapitel dargelegt. Im zweiten Kapitel wird der Leitgedanke, der unserer Arbeit im Kontext der Offenen Ganz- tagsbetreuung zugrunde liegt, kurz erläutert. Das dritte Kapitel benennt die Ziele, um dann darauffolgend im vierten Kapitel unser pädagogisches Handeln darzulegen. Die Kapitel fünf und sechs beschäftigen sich mit den Säulen als Grundlage und der Tagesstruktur im Offe- nen Ganztag. D as Kapitel sieben zeigt unsere Kooperation und die weiteren für die OGS relevanten Handlungsfelder in der Jugendhilfe auf. Im Kapitel acht gehe n wir dezidiert auf den Kinderschutz ein und schließen mit Kapitel neun mit dem Thema Qualitätsentwicklung. 5 1. Rahmenbedingungen 1.1 Rechtliche und Strukturelle Grundlagen Die rechtliche und strukturelle Grundlage des Konzepts richtet sich nach dem Runde rlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.02.2018 / Erlass 12- 63 Nr. 2 „Ge- bundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlicher Ganztags - und Betreu- ungsangebote im Primar - und Sekundarstufe I“ und den Qualität sstandards der Offenen Ganztagsschule in Münster. Diese Ausrichtung beinhaltet bereits alle relevanten rechtlichen Grundlagen sowohl des SchulG, des KJFöG, als auch des SGB VIII. Wir ver pflichten uns, alle dort genannten Rahmenbedingungen zu beachten und die Verbesserung der Bildungs- qualität, den Ausbau der individuellen Förderung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die konstruktive Kooperation mit Schule und außerschulischen Partnern zu verfolgen. 1.2 Finanzierung Raum-, Sach -, Overhead- und Personalkosten werden zu 100 % durch den Schulträger finanziert. Der Kreisel e.V. schließt mit den Eltern der am offenen Ganztagsbetrieb t eilneh- menden Kinder eine Betreuungsvereinbarung ab, woraufhin die Elternbeiträge durch den Schulträger Stadt Münster erhoben werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Angebot trifft die Schule in Absprache mit dem Schulträger sowie dem OGS-Träger. 1.3 Personal Der Kreisel e.V. gewährleistet, Personal nur nach den im Leistungsver zeichnis benannten Bedingungen der Stadt Münster einzustellen. Das hauptamtliche Personal ist pädagogisch qualifiziert und hat für die Funktion der Koordination eine Berufsausbildung als Sozialpäda- gog:in oder vergleichbar und für die Stelle der Gruppenleitung eine Berufsausbildung min- destens als staatlich aner kannte:r Erzieher :in oder vergleichbar . Für die Stelle der Schulsozialarbeit und der Förderinsel stehen Mitarbeiter:innen mit den entsprechenden Qualifikationen zur Verfügung. Für die Städtische Grundschule York , derzeit als maximal vierzügige Grundschule in Pla- nung, erfolgt die Besetzung jahrgangsweise nach Einzug und Vorgaben der Qualitätskrite- rien der Stadt Münster. Pro Gruppe ist eine Erzieher:in als Gruppenleitung mit 21 Wochenstunden sowie eine wei- tere pädagogische Unterstützungskraft mit 20,5 Wochenstunden vorgesehen. Darüber hin- aus wird angebotsentsprechendes Personal wie z.B. Honorarkräf te, Praktikant:innen und 6 Studierende adäquat eingeplant. Wir achten verantwortungsbe wusst darauf, dass Prakti- kant:innen und Honorarkräfte eine adäquate Anleitung und Struktur erfahren, damit sie fachlich geschult werden und gleichzeitig einen persönlichen Mehrwert für sich selbst erfah- ren können. Die für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehenden Lehrkräfte werden sinnvoll hi n- sichtlich ihrer Qualifizierung in außerunterricht lichen Angeboten und in Absprache mit der Schulleitung eingesetzt. Diese können die Begleitung der Lernzeit , Durchführung einer ge- sonderten Förderung von Ki ndern oder die Durchführung von besonderen Angeboten aus dem Bereich Musik, Sport, Kreativität oder Naturwissenschaften einschließen. Die Fachaufsicht wird inhaltlich und strukturell durch unsere Führungskräfte in Form einer Fachbereichsleitung gewährleistet. Diese steht in einem permanenten Austausch zu der Koordination der OGS und zur Schulleitung der Schule. Darüber hinaus steht sie als erste Ansprechperson für den Schulträger zur Verfügung und unterrichtet regelmäßig den Vor- stand des Kreisel e.V. bezüglich des Sachstands und der Bedarfe. Das Personal legt vor Aufnahme seiner Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis (gem. § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz) sowie einen Impfnachweis über einen vollstän- digen Masernschutz vor. Im Übrigen gilt § 72 a SGB VIII. Außerdem wird das Personal vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit und anschließend mindestens im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 Infek- tionsschutzgesetz beziehungsweise bei Personal im Küchen- und Mensenbereich nach §§ 43 und 44 Infektionsschutzgesetz belehrt. Für den Fall von längeren Krankheit sausfällen des Personals organisiert der Träger eine entsprechende Vertretung, um die Betreuung sicher zu stellen. Für Mitarbeiter:innen in der offenen Ganztagsgrundschule sind arbeit sfeldspezifische Fort- und Weiterbildungen vorgesehen und werden durch den Träger im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten systematisch gefördert. Außerdem stehen mehrere Antiaggressions - und Coolnesstrainer zur Verfügung, um die Standortteams im Konfliktumgang zu schulen und bei der Erstellung von Konflikthand- lungsplänen zu unterstützen. Darüber hinaus erfreut sich der Kreisel e.V. über eine langjährige und multiprofessionelle Mitarbeiterschaft, die sich standortübergreifend vernetzt. 1.4 Betreuungszeiten Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) erstreckt sich in der Regel an allen Unterrichtstagen bis 16 Uhr, mindestens aber bis 15 Uhr. Durch 7 eine Randzeitenbetreuung besteht die Möglichkeit , die Betreuungszeit bis 17 Uhr zu ver- längern. Auch eine Frühbetreuung ist grundsätzlich möglich. Der Zeitrahmen in außerunter- richtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten (§ 9 Absatz 2 SchulG) orientiert sich an den jeweiligen Bildungs -, Erziehungs - und Betreuungsbedarfen. Mit der Anmeldung und Aufnahme besteht für das Kind somit eine Teilnahmepflicht, die sich in der R egel über fünf Wochentage bis mindestens 15.00 Uhr erstreckt. An beweglichen Ferientagen und Fortbildungstagen ist die Betreuung ab 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. bis 17:00 Uhr gewährleistet. Der Kreisel e.V. bietet in seinen Einrichtungen für Schüler:innen eine Ferienbetreuung an mindestens 6 Ferienwochen im Schuljahr an. Für außerschulische Bildungsangebote, Therapien und Förderangebote oder außerorden t- liche familiäre Ereignisse können die Schüler :innen nach Absprache mit der Schulleitung und Koordination freigestellt we rden. Die Beantragung von regelmäßigen und einmaligen Ausnahmen erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Antragsformulars, welches durch Schulleitung und Koordination geprüft und genehmigt wird. Der explizite Verfahrensweg bezüglich einer Freistellungsbeantragung durch die Eltern/Sorgeberechtigten ist gemeinsam z wischen Schulleitung und Koordination zu entwickeln. 1.5 Gruppengröße Eine Gruppe umfasst 25 Schüler:i nnen, die bevorzugt im teiloffenen Konzept betreut we r- den. Hierbei existiert eine feste Gruppenbindung, welche wir für die Städtische Grundschu- le York zwecks Orientierung und Strukturierung für zielführend halten. Gleichwohl kann die Angebotsstruktur in der Regel gruppenübergreifend gestaltet werden. Passend zu den An- geboten werden homogene oder gemischte Kleingruppen in Bezug auf Alter und G e- schlecht gebildet. Die konkrete Ausgestaltung wird schulscharf gemeinsam mit den Akt eu- ren vor Ort vorgenommen und adäquat angepasst. 1.6 Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Runderlass „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.01.2006 in der der- zeitigen Fassung . Die außerunterrichtlichen Angebote im Rahmen der OGS gelten als schulische Veranstaltungen. 8 2. Schule und Sozialraum Die städtische Grundschule York liegt in der Stadt Münster südlich des Stadtzentrums, mit Einzug aus Gremmendorf . Soziodemografisch ist der Stadtteil städtisch geprägt mit typi- scher Mischbebauung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die Schule befindet sich auf ei- nem ehemaligen Kasernengelände, welches im Zuge der Konversion in einen neuen Stadt- teil umgewandelt wird. Die Grundschule ist maximal vierzügig ausgelegt . Die Aufnahmekapazität ist nach Be- schluss des Rates der Stadt Münster auf maximal 4 Eingangsklassen festgelegt. Vor Ort wird eine enge Vernetzung zum gemeinsamen Gelingen des außerschul ischen Bildungs- auftrags angestrebt, so werden Kooperationen mit den Sportvereinen vor Ort sowie ande- ren Bildungsträgern gesucht. An der Durchführung und Weiterentwicklung des außerunterrichtlichen Ganztagsangebotes sind verschiedene Kooperationspartner beteiligt, um eine differenzierte Angebotspalette zu schaffen. Die OGS unterstützt die Öffnung von Schule zum Sozialraum und den dort tätigen Akteuren und erschließt ein Netzwerk der Zusammenarbeit mit Vereinen und Personen. Wir streben Kooperationen mit Allgemeinen Musikschulen, Kunstpädagog:innen, Entspa n- nungspädagog:innen, Jugendverbänden (freiwillige Feuerwehr, DRK, Pfadfinder etc.) und Einrichtungen im Sozialraum (Museen, Bücherei) an. Nach § 1 Abs. 3 SGB VIII zielen diese Angebote effizienter, entwicklungsförderlicher Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen darauf hin, für die Kinder und ihre Familien eine positive Lebenswelt zu schaffen und notwendige und geeignete Hilfen zu installieren. In regelmäßigen Netzwerktreffen zwischen OGS und den außerschulischen Kooperations- partnern werden Zielrichtung, Qualität und Effizienz entwickelt und überprüft. Dazu gehören die gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung, die miteinander abgestimmte Durchfüh- rung und Auswertung der Angebote, die ressourcenorientierte Zusammenarbeit und Kl ä- rung von Zuständigkeiten und Verantwortung, die Rhythmisierung der Zusammenarbeit und die gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung. Selbstverständlich nehmen Vertreter des Kreisel e.V. hierzu an allen relevanten Arbeitskreisen regelmäßig teil. Durch die enge Verzahnung mit den Kitaleitungen vor Ort unterstützt der Kreisel einen sanften Übergang. Dies wird bereits in verschiedenen Arbeitskreisen, z.B. am Standort Handorf, Wolbeck und Coerde, praktiziert. Ein Einblick in die Arbeit der OGS kann bei- spielsweise bei einer Sitzung des Arbeitskreises in der OGS-Einrichtung gewährt werden. Aufgrund der engen Verzahnung von Kreisel, OGS und Schule und den damit verbundenen Themenfeldern ist eine enge Kooperation mit den Beratungsstellen und sozialen Instituti o- nen vor Ort unerlässlich. Gemeinsam mit den Gremien der Stadt und den Akteuren vor Ort 9 werden aktuelle Entwicklungen und Bedarfslagen besprochen und Lösungen erarbeitet. Dazu nutzen wir als langjährig erfahrener Träger der Kinder - und Jugendhilfe im Kreis Steinfurt die vorhandenen Strukturen. Synergieeffekte entstehen durch die anderen OGS-Trägerschaften in Münster, welche be- reits durch den Kreisel e.V. betrieben w erden. Zum Beispiel ist die gemeinsame Nutzung eines Angebots für heil therapeutisches Reiten auf Gut Kinderhaus möglich. In gemeinsa- men Koordinations-Teamsitzungen werden die Themen Synergien und Vernetzung zum festen Bestandteil der Besprechungen. 3. Leitgedanke Der Kreisel e. V. möchte eine Verknüpfung von Bildung, Erziehung und Betreuung scha f- fen, wobei sich das Kind im Zentrum des Handelns befindet. Davon ausgehend entwickelt das Team in der Praxis eine Pädagogik, die vom Kinde ausgeht. Diese wird nicht als starre, unveränderliche Theorie verstanden, sondern in einer fortlaufenden Auseinan dersetzung mit den Bedürfnissen der Kinder hinterfragt, weiterentwickelt und überprüft . Jedes Kind bringt eine eigene Geschichte mit . Indem das Team signalisiert: „Wir akzeptieren dich so wie du bist.“, hat das Kind die besten Voraussetzungen für eine positive Entwicklung. Das Kind wird nicht im Blick auf eine Normvorstellung, sondern als Individuum mit eigenen Fä- higkeiten, Stärken und Schwächen verstanden. Ein positives und ressourcenorientiertes Menschenbild prägt dab ei die Haltung der Mitarbeiter:i nnen. Das bedeutet einen A nsatz, der die Trennung von der Person und seiner Handlung voraussetzt. Die wertschätzende Akzeptanz einer Person - unabhängig von Herkunft, Religion und Weltanschau ung oder von sozialen und kognitiven Hintergründen - öffnet Ressourcen und Kompetenzen. Dem- entsprechend stellt Inklusion für uns ein Selbstverständnis dar . Wir verstehen unsere Ver- antwortung darin, Rahmenbedingungen für eine würdevolle und der Menschen- und Kinder- rechtskonvention entsprechenden Lebenswelt zu erarbeiten. Wir sind davon überzeugt, dass pädagogische Arbeit nur dann mit dieser Haltung möglich ist, wenn die damit verbundenen Werte für die Beschäftigten innerhalb der Einrichtung e r- lebbar sind – die Organisationskultur also kongruent zur erklärten pädagogischen Haltung wahrgenommen wird. Unser Ziel ist es, nicht nur Kindern einen positiven Lebensraum zu schaffen, in dem sie sich wertgeschätzt, akzeptiert und gefördert fühlen, sondern auch un- seren Mitarbeiter:innen eine „berufliche Heimat“ zu ermöglichen. Unser Selbstverständnis „Stabilität durch Bewegung“ hat wesentlich zum Erfolg unserer pädagogischen Arbeit beigetragen. Dieser ist insbesondere durch Partizipation von Mitarbeiter:innen erfolgt und 10 gleichzeitig durch deren Befähigung, aufgrund von organisierten Entscheidungsprozessen, eine angemessene Mitwirkung der Kinder zu unterstützen. Dies setzt eine gesunde Fehler- freundlichkeit voraus, wonach Fehler vor allem als wichtige Evaluationsimpulse und Qual i- tätsentwicklung verstanden werden. 4. Zielgruppe und Ziele 4.1 Zielgruppe Das Angebot der offenen Ganztagsgrundschule richtet sich an Grundschüler :innen der Klassen 1 bis 4. Voraussetzung ist, dass die Kinder durch die Eltern verbindlich angemeldet werden und der zu zahlende Beitrag (einkommensgestaffelt) geleistet wird. Unter Einbeziehung von gezielten Unterstützungsangeboten und zusätzlichen Ressourcen wird selbstverständlich auch die OGS-Teilnahme von Kinder n mit individuellen Förderbe- darfen begrüßt. 4.2 Ziele Die Kinder erhalten in der offenen Ganztagsgrundschule auf der Grundlage einer ganzhei t- lichen Erziehung und den pädagogischen Leitsätzen des Schulprogramms die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung und Betreuung über den regulären Unterricht s- rahmen hinaus teilzunehmen. Die grundsätzlichen Leitziele der OGS des Kreisel e.V. definieren sich wie folgt: • Erweiterung von musischen, sportiven, kreativen und lebensprak tischen Fähigkeiten und Fertigkeiten • Ermöglichung von mehr Zeit für Bildung und Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schultages und der Lernzeiten • Gewährleistung eines umfassenden Angebotes, das sich partizipativ an den jeweil i- gen Bedarfen der Kinder und Eltern orientiert und die informelle Bildung fördert • Förderung der Demokratiefähigkeit der Schüler:innen durch das Grundprinzip der Partizipation • Unterstützung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung • Förderung der Akzeptanz und Wertschätzung kultureller Diversitäten 11 • Förderung der Integration von Kindern und Familien mit Migrationshintergrund inklu- sive der Sprachbildung in der deutschen Sprache • Schaffung einer wertschätzenden und ressourcenorientierten Lebenswelt für alle Ki n- der – unabhängig von ihrem sozialen und geograf ischen Hintergrund und von ihren körperlichen, seelischen und kognitiven Ressourcen • Förderung des sozialen Lernens und der informellen Bildung • Ermöglichung und Förderung der Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhil- fe (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW), um positive Syne r- gieeffekte konstruktiv und effektiv nutzbar zu machen. Zentral bei der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung ist das Bestreben, die Eigenver- antwortung und Selbstorganisation der Kinder anzuregen, so dass sie durch die Erfah rung von Selbstwirksamkeit zu ganzheitlich kompetenten Lernenden heranwachsen. 12 5. Die Säulen des pädagogischen Handelns in der OGS Folgende Aspekte stellen die Säulen unseres pädagogischen Handelns dar: • Gestaltung des Alltags im Austausch zwischen OGS und Kindern, • Erzieherische Zusammenarbeit zwischen OGS und Eltern, • Ergänzung des Bildungsauftrags im Austausch zwischen der OGS und Schule, • Zusammenarbeit zwischen der OGS und außerschulischen Kooperations- partner:innen Diese Säulen gestalten und entwickeln in dynamischen Prozessen das pädagogische Han- deln der OGS und beruhen auf systemisch wechselseitige Beziehungen, die durch partiz i- pierende Prinzipien genutzt werden. Zum Aufbau einer tragfähigen Identifikation mit der offenen Ganztag sgrundschule ist eine wertschätzende Beachtung und Einbeziehung der Ideen und Initiativen der Eltern, Leh- rer:innen, sowie insbesondere der zu betreuenden Kinder wichtig. Der Grundsatz der Partizipation ist bereits in der Phase der Konzeptentwicklung berüc k- sichtigt und wird in der Begleitung und Evaluation des Ganztagsbetriebes konsequent wei- tergeführt. Die zustande kommenden Erfahrungen und Ergebnisse der Beteiligung, Mitwi r- kung und Zusammenarbeit sind für den Prozess der Entwicklung und Fortschrei bung der offenen Ganztagsgrundschule, besonders für die inhaltliche und methodische Gestal tung, von besonderer Bedeutung. In dieser Perspektive heißt Kooperation: • gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung • miteinander abgestimmte Durchführung und Auswertung • ressourcenorientierte Zusammenarbeit und Klärung von Zuständigkeiten und Veran t- wortung • Rhythmisierung der Zusammenarbeit • gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung. Das Zusammenwirken der Beteiligten bedarf einer Beteiligungsstruktur, die geprägt ist von einem kontinuierlichen Austausch aller Akteure und der Bereitschaft zur Weiterentwicklung. Diese S truktur wird anhand der genannten Säulen des pädagogischen Handelns im Fol- genden dargelegt. 13 5.1 Säule OGS - Kinder In der OGS des Kreisel e.V. gilt das Prinzip der Bildungs - und Erziehungspartnerschaft, in der die Kinder die OGS als Ort der Partizipation erleben. Sie lernen in haltgebenden und entwicklungsförderlichen Strukturen demokratische Mitbestimmung, die dem Alter ange- messen sind. Sie gestalten aktiv den Alltag m it, übernehmen adäquate Aufgaben und Ver- antwortungsbereiche und entwickeln in verschiedenen Beteiligungsformen Ideen und Lö- sungen. Die Schüler :innen können zum einen ihre Kompetenz zur Selbststeue rung entsprechend ihren Möglichkeiten entwickeln, zum anderen erfahren sie die Gleichwertigkeit aller Kinder. Hierzu werden entsprechende Beteiligungsformen genutzt. Die Kinder bestimmen zum Bei- spiel die Gestaltung des Gruppenraumes mit, sie bringen eigene Ideen ein und wi rken an deren Umsetzung mit. Ebenso liefern Projekte oder neue Anschaffungen zusätzliche A n- lässe dafür, die Kinder aktiv und mitentscheidend einzubeziehen. Die Kinderkonferenz, der Schülerrat oder das Kinderparlament bietet Kindern einen ver- lässlichen Rahmen, innerhalb dessen sie dauerhaft und regelmäßig eingeladen sind, an der Gestaltung des Offenen Ganztages mitzuwirken. Als Träger des offenen Ganztages an der Förderschule für Sprache des Kreises Steinfurt Peter Pan mit den Standorten Rheine, Emsdetten und Dörenthe entwickelte der Kreisel e.V. das Konzept der sprachfördernden Grundhaltung für die Mitarbeiter:innen. Ausgehend von einer entsprechenden Körperhaltung und Aufmerksamkeit über die Untermalung der Konversation mit Gesten hin zu Empathie und Toleranz bei Sprachunsicherheiten und der Überprüfung eigener Sprachgewohnheiten reicht dieses Schulungsprogramm und wird zu einer inneren Haltung der Mitarbeiter. Diese Grundhaltungen findet sich in den vielfältigen Angeboten zur Sprachförderung am Nachmittag wieder, Sprachförderung findet somit durchgängig im Alltag statt. Beispielhaft sind hier die Angebote Bücherei AG, Lesepaten, Kindersprechtag, Theater AG und Chor erwähnt. Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist dem Kreisel e.V. seit jeher ein besonderes Anliegen. Nicht nur verfügen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Anbieter von Maßnahmen für Geflüchtete in Emsdetten über eine entsprechende Kompetenz, sondern achten bereits bei der Auswahl der Mitarbeiter auf eine entsprechende interkulturelle Kompetenz, die durch Schulungen kontinuierlich erweitert wird. Darüber hinaus werden bei entsprechendem Bedarf passgenaue Sprachförderangebote über den Honorartopf angeboten. Die Mitarbeiter der OGS sind hier 14 in enger Vernetzung mit dem Vo rmittag, wir bieten in unseren Ferienprogrammen Deutsch als Zweitsprache (DAZ) an. Dabei liegt der Fokus auf Integration unter Beachtung der eigenen kulturellen Identität . Unterschiedliche Feste und ihre Hintergründe finden im Rahmen überkonfessioneller Bildung im Alltag der OGS Beachtung. Eine wesentliche Grundlage der Integration ist die Überwindung von Sprachbarrieren und der Kontakt zu anderen Kindern. Daher erachten wir es als sinnvoll, Geflüchteten Kindern bei der Schulanmeldung grundsätzlich einen Platz in der OGS zu vergeben. Somit ist gewährleistet, dass sie schnell Kontakte knüpfen und mit der deutschen Sprache vertraut werden. Die Eltern werden mit Unterstützung von Mitarbeitern und Ehrenamtlichen möglichst in ihrer Heimatsprache über den Alltag der OGS informiert und in vielfältige Aktivitäten miteingebunden. Dabei unterstützen wir Projekte, in denen eine Kultur z.B. über eine Koch AG vorgestellt wird. Schon bei der Auswahl der Mitarbeiter:innen achten wir auf interkulturelle Kompetenzen und ermutigen Mitarbeiter:innen mit internationalem Hintergrund gezielt, Angebote für die Schulkinder zu entwickeln und anzubieten. Hierbei profitieren wir von der Erfahrung unserer Mitarbeiter:innen im interkulturellen Austausch, zum Beispiel entstehen Synergien wie 2021 bei der Gedenkwoche unseres Jugendtreffs 13drei in Emsdetten, bei der es um Aktivitäten des NS-Regimes vor der eigenen Haustür ging. Die Ausstellung, die uns vom Zentrum Yad Vashem in Israel zur Verfügung gestellt wurde, ist für alle Altersgruppen geeignet und verbleibt in unserem Eigentum. Hieraus speisten sich eine Vielzahl von Workshops zum jüdischen Leben und Kultur, wie z.B. jüdisches Essen oder jüdische Mode, die auch in der OGS eingesetzt werden können. Unsere Mitarbeiter verstehen Inklusion tatsächlich als eine grundlegende innere Haltung, was sie in die Lage versetzt, dies den Kindern aktiv vorzuleben. Dabei fokussieren sie nicht auf die Defizite, sondern auf die besonderen Stärken dieser Kinder und etablieren aktiv Spielpartnerschaften mit anderen Kindern. Die Mitarbeiter verfügen über eine grundsätzlich systemische und wertschätzende Haltung den Kindern gegenüber. Als Methode sei beispielhaft die Durchführung der AG „Starke Mädels“ erwähnt, die Durchführung von Coolness- Trainings durch unser eigenes Team von AAT - Trainer:innen. Der Einsatz von Belohnungs - und Verstärkersystemen ist den Mitarbeitern aus der Arbeit im Kontext der Sozialen und emotionalen Förderung als fundiertes Mittel geläufig. Durch Fortbildung, Supervision und Intervision entwickeln wir ständig den „Methodenkoffer“ unserer Mitarbeiter weiter. Der Einsatz von ausgrenzenden Maßnahmen wird nur als letztes Mittel und auch nur kurz - bis mittelfristig erfolgen. Wenn es zum Ausschluss aufgrund von schwierigem Verhalten 15 kommt, finden begleitend, häufig gemeinsam mit den Lehrkräften, Ausschluss - und Wiederkehrgespräche statt. Der Fokus liegt hier immer in der Deeskalation und Wiedergutmachung, nicht in der Strafe. 5.2 Säule OGS - Eltern Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung nimmt die Zusammena rbeit von Elternhaus und OGS einen hohen Stellenwert ein. Die Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet der Betreuungsvertrag, in dem die koopera- tive Zusammenarbeit, die pädagogischen Maßnahmen und die grundsätzlichen Rahmen- bedingungen formuliert sind. Durch einen regelmäßigen Kommunikationsfluss gestaltet sich eine Bildungs- und Er- ziehungspartnerschaft mit den Eltern, die eine Mitgestaltung des Offenen Ganztags und gleichzeitig den Blick auf das Kind fördert. Zudem herrscht ein regelmäßiger Kommunikationsfluss zwischen den Mitarbeiter:innen und den Eltern über vereinfachte Informationssysteme, wie zum Beispiel einem Hausaufgaben- heft, regelmäßigen Elternbriefen oder einer Programmvorschau. Im Alltag kann nied- rigschwellig die Abholphase zum Austausch mit den Eltern genutzt werden. Dies dient der Kontaktpflege und der eher alltäglichen I nformationen hinsichtlich des Tagesverlaufs oder hinsichtlich situativer Besonderheiten. Am Nachmittag sind die Fachkräfte in der Regel tele- fonisch erreichbar. Darüber hinaus sind weitere Unterstützungsangebote vorgesehen, wie individuelle Elter n- gespräche - gerne auch in Kooperation mit Schule und anderweitigen Institutionen, Sprech- zeiten oder Elternsprechtage. Diese lösungsorientierten Kommunikationsformen unterstützen Eltern dabei, eine opt imale Förderung für ihre Kinder zu gestalten . Werden von den Eltern weitergehende Einzel - oder Fami liengespräche außerhalb des schulischen und betreuenden Kontextes ge- wünscht, vermittelt das Personal der OGS den Kontakt zu entsprechenden Angeboten der Jugendhilfe und Jugendarbeit , Dies geschieht s elbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Somit werden niedrigschwellige Zugänge zu Hilfen für Familien in den Fragen und Herausforderungen der Erziehung gewährleistet und eine konstruktive Erzi e- hungspartnerschaft gelebt. Die Fachkräfte der offenen Ganztagsgrundschulen gestalten mehrmals im Schuljahr ge- meinsame Freizeitaktivitäten für Kinder und Eltern, die unter besonderen Mottos stehen. Der Träger erschließt für Eltern und Sorgeberechtigte weitere Angebote, z. B.: Wochen- 16 endaktion an der Schule für Familien, damit auch stark eingespannte berufstätige Eltern die Möglichkeit für Spiel, Spaß, Gespräche, Kontakte und ggf. Unterstützung erfahren: Freizeitaktionen, wie das OGS-Sommerfest, der Kreisel - Kinderkulturtag oder das Familienpicknick) Veranstaltungen und Vorträge zu Themen wie Erziehung / Lernen / Familie / Part- nerschaft Hinweise auf Veranstaltungen anderer Jugendhilfeträger und Jugendverbände oder Vereine Elterncafés, bei denen die Wünsche, Fragen und Vorschläge der Eltern erfragt wer- den und die Möglichkeit zum Austausch mit den Fachkräften vor Ort und anderen Eltern gegeben ist. Der Kreisel e.V. installiert eine Elternvertretung für die Gruppen eines jeden Standortes , worauf unter anderem im folgenden Punkt näher eingegangen wird. 5.3 Säule OGS – Schule Die OGS als integrierter Bestandteil von Schule bietet erweiterte Möglichkeiten, alle Dimensionen der Förderung und des Unterrichts durch eine Verknüpfung mit außerschulischen Angeboten zu vertiefen und zu bereichern. Ein verantwortliches Zusammenwirken im Rahmen der gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsarbeit und somit ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal der OGS verstehen wir als selbstverständlich. Wir fördern und pflegen gemeinsame Wertehaltungen, wir integrieren Erfahrungen, Rituale, Methoden und Vereinbarungen aus dem Klassen- und Schulleben in die OGS und wir knüpfen an dem im Unterricht Erlerntem an. Hierzu werden den Fachkräften der OGS das Schulprogramm, die Lehrpläne und Unterrichtshilfen sowie ggf. vorhandene weitere Materialien zur Verfügung gestellt. Ein persönlicher und kollegialer Austausch zwischen OGS und Schule findet auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Foren statt: Die OGS Koordina tion tauscht sich täglich mit der Schulleitung und der Verwaltung aus . Außerdem nimmt die OGS Koordinat oder eine Grup penleitung in der Regel an Schul -, Lehrer- und Fachkonferenzen sowie bei Bedarf an Fallbesprechungen sowie an Elternsprechtagen teil. Regelmäßig stattfindende Treffen von Lehrkräften und den Gruppenleitungen der OGS dienen dem Austausch in fachlichen, organisatorischen und individuellen Fragen. Die Möglichkeit zur gegenseitigen Hospitation des Schulunterrichts und des OGS -Alltags ist wechselseitig gegeben. Lehrkräfte der Schule beteiligen sich ebenso an der Gestaltung des 17 Ganztags, beispielsweise durch eine Beratung bei der Organisation und Durchführung von Förderangeboten, durch das Anbieten von AG‘s sowie durch die Begleitung der Lernzeit. Mindestens einmal pro Jahr findet ein Gespräch zwischen dem Vorstand des Kreisel e.V. und der Schulleitung statt. Es besteht eine schulinterne Elternvertretung für die Gruppen der offenen Ganztagsgrund- schule. Bei Bedarf können als weitere Mitglieder die Schulleitung und die Leitung des Tr ä- gers teilnehmen. Der konkrete Zuständigkeits - und Aufgabenkatalog für die Elternvertr e- tung wird zwischen der jeweiligen Elternvertretung und dem Träger abgestimmt. Für eine solche Kooperation sind wechselseitige Beteiligungs - und Mitwirkungsformen not- wendig, die schulintern zu verabreden sind. 5.4 Säule OGS - außerschulische Kooperationspartner An der Durchführung und Weiterentwicklung des außerunterrichtlichen Ganztagsangebotes sind verschiedene Kooperationspartner beteiligt, um eine differenzierte Angebotspalette zu schaffen. Die OGS unterstützt die Öffnung von Schule zum Sozialraum und den dort tätigen Akteuren und erschließt ein Netzwerk der Zusammenarbeit mit Vereinen und Personen. Die bisher schon bewährten Kooperationen innerhalb des Sozial raums, möchten wir gerne weiterfortführen und ausbauen. In regelmäßigen Netzwerktreffen zwischen OGS und den außerschulischen Kooperat i- onspartnern werden Zielrichtung, Qualität und Effizienz entwickelt und überprüft. Dazu ge- hört die gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung, die miteinander abgestimmte Durchführung und Auswertung der Angebote, die ressourcenorientierte Zusammenarbeit und Klärung von Zuständigkeiten und Verantwortung, die Rhythmisierung der Zusammen- arbeit und die gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung. Kooperationspartner sind im Allgemeinen Sportvereine, Musikschulen, Kunstpädagogen, Entspannungspädagogen, Jugendverbände (freiwillige Feuerwehr, DRK, Pfadfinder etc.) und städtische Einrichtungen (Museen, Bücherei). Nach § 1 Abs. 3 SGB VIII zielen diese Angebote effizienter, entwic klungsförderlicher Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen darauf hin, für die Kinder und ihre Familien eine positive Lebenswelt zu schaffen und notwendige und geeignete Hilfen zu installieren. 18 6. Tagesstruktur im Offenen Ganztag Für die Entwicklung der außerunterrichtlichen Angebote werden aus Sicht des Trägers vier grundsätzliche Kriterien vorausgesetzt: • Die Angebote sind standortbezogen und sozialraumorientiert. • Die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder werden bei der Planung der An- gebote berücksichtigt. • Die Verlässlichkeit bzw. Kontinuität bei der inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung ist gesichert. • Der Einsatz von qualifiziertem Personal ist gewährleistet. Die Angebote im Rahmen der Ganztagsgrundschule basieren auf einem breiten Aufgaben- verständnis. In gebundenen und ungebundenen Angeboten können Schülerinnen und Schüler umfangreiche Erfahrungen sammeln, vielfältige Kompetenzen erwerben und ler- nen, ihre Freizeit sinnerfüllt zu gestalten. Somit weisen die Angebote über das Spek trum curricular definierter Unterrichtsziele hinaus. So kommen in Arbeitsgemeinschaften allgemeine Kompetenzen zur Lebensbewältigung zum Tragen, ebenso werden spezielle Neigungen und Interessen entwickelt. Bei der Zusammenstellung der Angebote ist zu berücksichtigen, dass die Kinder im Ganz- tag auch didaktisch -methodisch unstrukturierte G elegenheiten benötigen. Dort können sie nach Belieben einzeln oder mit Freunden entspannen, sprechen und spielen. Sie verar bei- ten Eindrücke und schöpfen Energie. Den Schülerinnen und Schülern stehen in diesen Freispielphasen anregende Materialen zur Verfügung, so dass sie sich ihr Wissen u nd Können in einem Prozess der Selbstbildung aneignen. Die konkreten Angebote in der offenen Ganztagsgrundschule setzen sich aus drei Grund e- lementen zusammen, nämlich aus dem Mittagessen, den Lernzeiten / Hausaufgabenbe- treuung und den Nachmittagsangeboten. 6.1 Mittagessen Vor dem Mittagessen findet eine Gruppenbesprechung statt. Die Gruppenbesprechung dient dazu, die Gemeinschaft zu stärken und aktuelle Anliegen der Gruppe zu klären. Des Weiteren wird der Tagesablauf besprochen, ggf. Gruppenkonflikte thematisiert und mögli- che Wünsche der Kinder eingebracht. Das Mittagessen wird von einem Essensanbieter angeliefert und entspricht den Grundsä t- zen einer ausgewogenen und kindgerechten Ernährung. Spezielle Nahrungsmittelunver- 19 träglichkeiten oder einzuhalten de Diäten und kulturelle Besonderheiten können von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit den Fachkräften der offenen Ganztagsgrundschule ab- gestimmt werden. Die Kinder werden an den Aufgaben beteiligt, die im Zusammenhang mit dem Mittagessen entstehen, z.B. Spei seplanerstellung, Tischdecken und – abräumen. Die Kosten für die Eltern liegen aktuell zwischen 3,20 - 3,50 Euro pro Essen. Die Kinder nehmen ihr Mittagessen in ihrer jeweiligen festen OGS-Gruppe ein. Somit wird eine angenehme Atmosphäre geschaffen, in der die Kinder Zeit zum Erzählen haben und eine angemessene Tischkultur entwickeln können. Feste Absprachen und Regeln während des Mittagessens ermöglichen es den Kindern, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu erlernen und soziales Lernen in der Gruppe zu üben. 6.2 Lernzeiten / Hausaufgabenbetreuung Während der sich anschließenden Lernzeit werden die Kinder in kleinen Gruppen durch unsere Mitarbeiter:innen, Lehrkräfte oder Honorarkräfte bei der Erledigung der Hausaufga- ben begleitet und bei Bedarf individuell unterstützt (Lernzeit). Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in einem dafür vorgesehenen Raum in der Regel selbständig. Für Fragen stehen die OGS-Mitarbeiter:innen ggfs. auch die Lehrer:innen zur Verfügung. Das Personal achtet auf: • eine selbstständige Arbeitshaltung • die Förderung und Forderung der einzelnen Kinder • eine ruhige Arbeitsatmosphäre • die Einhaltung von Arbeitstechniken und Lernstrukturen Besonderes Augenmerk legen wir auf Selbstständigkeit und selbstorganisiertes Lernen. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler Verantwortung für ihre Aufgaben über- nehmen. Sie lernen ihre Arbeitsmaterialien zu organisieren, sie strukturieren die ihnen zur Verfügung stehende Zeit und sie nutzen unterschiedliche Lernquellen. Das Fachpersonal, die Lehrkräfte und andere Beauftragte stehen den Kindern beratend bei diesem Lernpro- zess zur Verfügung. Grundvoraussetzung für ein solches Lernarrangement ist die Akzeptanz der Verantwor- tungsteilung auf die beteiligten Personengruppen. Auch die Eltern müssen in ihrer Veran t- wortung am Lernprozess beteiligt und informiert werden. Zwischen denen am Lernprozess Beteiligten herrscht Transparenz bezüglich der Verantwortungsteilung. Um dies zu gewähr- leisten und zu unterstützen wird das Hausaufgabenheft als Kommunikationsmittel zwischen 20 Eltern, Lehrkräften und Personal genutzt. Hier schreiben die Kinder täglich ihre Hausaufga- ben auf und die Fachkräf te geben ein Feedback über die Arbeitsweise der Schüler und Stand der Erledigung der Aufgaben. Selbstorganisiertes Lernen ist ein Prozess, der es Schülerinnen und Schülern schrittweise ermöglicht, selbstständig und selbstverantwortlich zu lernen und zu arbeiten. Bei besonderem Forder - oder Förderbedarf von Kindern wird Kontakt zum Lehrpersonal, Eltern und gegebenenfalls gemeinsam zu anderen Institutionen gesucht. 6.3 Nachmittagsangebote Die differenzierte inhaltliche und methodische Ausgestaltung der Angebote wird unter Ei n- beziehung der Wünsche und Vorstellungen von Kindern, Eltern und Lehrkräften geplant. Aus dem Bereich der Methoden werden solche verstärkt eingesetzt, die die Eigenaktivität und Experimentierfreudigkeit der Kinder fördern und gruppenbezogenes Lernen unterstü t- zen. Bevorzugt sind somit Projektarbeit, Werkstattarbeit und soziale Gruppenarbeit. Durc h- geführt werden sie von unserem Personal, aber auch von Honorarkräften und von qualif i- zierten Kräften aus Vereinen. Grundsätzlich gilt, dass die Angebotspalette einerseits den Erwerb von Fähigkeiten, Wissen und Kompetenzen ermöglicht und zudem Modelle für das außerschulische Freizeitverhalten aufzeigt. Andererseits müssen die Besonderheiten der Ganztagsstruktur berücksichtigt werden und Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Der Kreisel e.V. hält eine Angebotspalette in seinem Programm für die offene Ganztags- grundschule vor, die folgende Themenbereiche umfasst: • Kreativangebote, Konstruktionsangebote • Musische bzw. theaterpädagogische Angebote • Bewegung, Spiel und Sport • Psychomotorik, kompensatorischer Sport • Strategie- und Denkspiele • Entspannungsangebote • begabungs- und interessensgeleitete Angebote • Forder- und Förderangebote • Gruppennachmittage • und vieles mehr 21 Wie bereits beschrieben ist es dem Träger wichtig, dass die außerunterrichtlichen Angebo- te im Sozialraum verankert werden. Der Kreisel e.V. bemüht sich um konstruktive Koopera- tionen in der Nachbarschaft und im Stadtgebiet. Um möglichst in allen Bereichen Angebote vorzuhalten, werden die Wochenpl äne ca. halbjährlich nach den individuellen Wünschen und Interessen der Kinder und der sozialräumlichen Bedingungen angepasst. 6.4 Ferienbetreuung Während der Ferien bietet der Kreisel e.V. den Kindern eine sechswöchige Ferienbetreu- ung in den Räumen der OGS an . Die Ferienbetreuung kann direkt in der OGS wochenwei- se gebucht werden. Für OGS -Kinder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Gerne dürfen sich auch Kinder der Schule anmelden, die keinen OGS -Vertrag haben. Der Elternbei trag kann auf den Kinderseit en der Stadt Münster eingesehen werden und wird durch den Trä- ger eingesammelt. Jede Ferienwoche hat ihr eigenes Motto. Die Mottos sind so gewählt, dass die Kinder auf möglichst vielen unterschiedlichen Ebenen, wie z.B. sportlich, kreativ, musikalisch, theater- pädagogisch einen Zugang zu dem jeweiligen Thema finden. Ein fester Bestandteil der Ferienwochen sind Ausflüge. So können Kinder ihren Sozialraum erkunden und auch E r- fahrungen außerhalb des Sozialraumes machen. Themen können z.B. sein: Jahreszeitliche Angebote, Olympiaden, Wasserwelten, Wir e r- kunden den Wald, Wir entdecken den Bauernhof oder künstlerische Arbeiten für die Schul- gemeinschaft. 22 7. Kooperation mit Jugendhilfe Die Konzeptentwicklung der offenen Ganztagsgrundschule setzt auf die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Aus dieser Zusammenarbeit e rwachsen besondere Chancen für eine qualitativ angemessene Betreu ung und Förderung von Kindern. Die Kooperation verbindet zwei fachliche Perspektiven - die der Schulpädagogik und die der Sozialpädago- gik. So kann die Jugendhilfe in die offene Ganztagsgrundschule bewährte und praxiserprobte Qualitätsmodule einbringen. Diese sind unter anderem • Erfahrungen mit individueller Stärkung von Kindern • Erfahrungen mit Interaktions- und Kommunikationsansätzen zur Stärkung des sozia- len Verhaltens • Erfahrungen mit familienorientierter Beratung und Unterstützungen bis hin zu Hilfen zur Erziehung • Kooperation mit dem Jugendamt als Steuerungsorgan beim Aufbau kommunaler Bil- dungslandschaften • Kooperation mit dem Jugendamt als Vernetzungsinstanz für informelle Bildungspro- zesse • Kooperation mit dem Jugendamt als Steuerung der Hilfen zur Erziehung. Der Träger Kreisel e.V. setzt sich ein, diese Elemente in die konkrete Arbeit an den Schu- len einflie ßen zu lassen, um die wertvollen Ressour cen zu nutzen. So engagiert er sich verlässlich in relevanten Facha rbeitskreisen, Trägerkonferenzen, Fachtagungen sowie in regionalen und landesweiten Qualitätszirkeln und Arbeitsgruppen. 7.1 Schulsozialarbeit Der Kreisel e.V. sieht die Schulsozialarbeit als integralen Bestandteil des Bildungssystems, welcher maßgeblich dazu beiträgt, dass Schüler:innen nicht nur schulisch, sondern auch in ihrer persönlichen Entwicklung umfassend unterstützt werden. Unser Konzept zur Schulso- zialarbeit verfolgt das Ziel, ein förderndes und unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem Schülerinnen und Schüler ihre Potenziale entfalten können. Durch die enge Zusammenar- beit mit der Schulleitung und den Lehrkräften und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Bildungseinrichtung streben wir eine ganzheitliche Förderung an, die sozia- le, emotionale und persönliche Aspekte der Schüler:innen gleichermaßen berücksichtigt. Die grundsätzlichen Leitziele der Schulsozialarbeit des Kreisel e.V. definieren sich wie folgt: 23 • Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei ihrem individuellen Bildungs - und Lebensweg • Einbeziehung der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler in den Schulall- tag • enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigten • enge Kooperation mit dem Sozialraum und bildungsrelevanten Institutionen und Ein- richtungen Jede Schulform birgt spezifische Anforderungen für die sozialpädagogische Fachkraft in der Schulsozialarbeit. Darüber hinaus werden an jeder einzelnen Schule schulspezifische Anforderungen an die Schulsozialarbeit gestellt. Diese sind abhängig von der örtlichen La- ge der jeweiligen Schule, deren Größe und Zielgruppen. Sie unterscheiden sich auch durch die individuelle Ausprägung des Lehrerkollegiums, des Offenen Ganztags sowie der Ziel- setzung und Aufgabestellung des Schulprogramms. Somit werden detaillierte Aufgabenbeschreibungen und Schwerpunktsetzungen mit der jeweiligen Schulleitung spezifisch abgestimmt. Dies erfolgt schuljahresbezogen, um päda- gogische Themen und Zielgruppen immer wieder an die sich verändernden Entwicklungen in jeder einzelnen Schule anzupassen. Diese Abstimmungen erfolgen einvernehmlich mit der Schulleitung, mit den Lehrkräften und mit dem Offenen Ganztag. Im Folgenden werden mögliche Arbeitsbereiche und Methoden der Schulsozialarbeit dar- gestellt. 7.1.1 Angebote für Schüler:innen Die Angebote in der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern bedarf je nach The ma und Zielsetzung unterschiedlicher Vorgehensweisen. Diese reichen von der Einzelfallhilfe über Soziale Gruppenarbeit bis hin zu Angeboten zum Sozialen Lernen in Klassen. a) Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen: Diese kann in Form von offenen Sprechstundendurch sowie durch sozialpädagogische Intensivbegleitung mit festen Terminen erfolgen. Auch die Vermittlung und Koordination von externen pädagogischen, beraterischen, medizinischen und therapeutischen Hilfe- angeboten (Casemanagement) unter Einbeziehung des schulischen und privaten Um- feldes nach Einverständnis der Schülerinnen und Schüler sind Teil der individuellen Ar- beit. Ein weiterer wichtiger Aspekt stellt die Vorbereitung und Begleitung in den Übergangs- phasen; Kita – Grundschule sowie Grundschule – Sekundarstufe dar. 24 b) Soziale Gruppenarbeit Themenbezogene Projektarbeit und Angebote für ausgewählte Zielgruppen mit the- menorientierten Gruppenangeboten sind Teil der sozialen Gruppenarbeit im Rahmen der Schulsozialarbeit. Auch Seminare, wie z.B. die Ausbildung von Streitschlich- ter:innen und soziales Kompetenz- und Coolnesstraining sind wichtige Angebote. Dar- über hinaus können ganzheitlich bildende Angebote mit dem Ziel der Erkundun g und Förderung der persönlichen Interes sen und Neigungen stattfinden, wie z.B. theater-, musik- und kunstpädagogische Angebote, Schülerzeitung, Zirkus, Ausdauertraining etc. c) Soziales Lernen in Klassen / Lerngruppen/Offenem Ganztag Möglichst gemeinsam mit Lehrkräften/OGS - Fachkräften oder/und mit außerschuli- schen Trainern kann das Lern- und Arbeitsklima in den Klassen gefördert werden. Dies kann durch Anleitung zu konstruktiven Konfliktlösungen, Deeskalationstraining, Ge- sundheitserziehung, Förderung der Kreativität , Gestaltung des Lebensraumes Schule sowie durch Partizipation und Übernahme von Verantwortung gemeinschaftlich erfol- gen. 7.1.2 Angebote für Eltern Eltern/Erziehungsberechtigte werden sowohl bei der Erziehung ihrer Kinder und dem erzie- herischen Kinder- und Jugendschutz unterstützt als auch in Fragen eigener, persönlicher Belange beraten. Insbesondere gilt es, sie als gleichberechtigte und verantwortliche Partner in die erzieheri- sche Arbeit der Schul- und Sozialpädagogen einzubeziehen. Dies geschieht in Form von: • Beratung: sowohl auf das Kind bezogen als auch als lebenspraktische Beratung und Vermittlung von Hilfen zum Abbau familiärer Belastungen • Sprechstunden und Mitwirkung an Elternsprechtagen • Hausbesuche • gemeinsame Angebote für Eltern und Kinder • themenbezogene Elternnachmittage bzw. -abende • Elterncafé als offene Begegnungs- und Austauschforum • Vermittlung in und bei Bedarf Begleitung zu Beratungs - und Therapiestellen sowie zu diversen Behörden und Ämtern. 25 7.1.3 Innerschulische und außerschulische Vernetzung Die Vernetzungs- und Kooperationsarbeit ist ein sehr arbeits- und zeitaufwändiger Bereich, der erforderlich ist, um alle für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler notwendigen Ressourcen optimal ausschöpfen zu können. Bei der i nnerschulischen Vernetzung er- folgt eine turnusgemäße Abstimmung mit der Schulleitung und dem Kollegium zum Zwecke der thematischen und zielgruppenbezogenen Schwerpunktsetzung, um Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten festzulegen. Hierfür ist eine feste Terminplanung für regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung sowie mit den Klassenleitungen und Fachkräften des Offenen Ganztages notwendig. Die außerschulische Vernetzungs- und Gemeinwesenarbeit erweitert das Erfahrungs -, Handlungs- und Lernpotential der Kinder und Jugendlichen. Sie stärkt insbesondere deren Orientierung hinsichtlich einer sinnvollen Freizeitgestaltung und führt sie an kulturelle Er- eignisse heran. Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit dazu beitragen, die Institution Schu- le im Sinne einer Sozialraumorientierung zu vernetzen. Durch einen kontinuierlichen Mitwir- kungs- und Teilhabeprozess kann die außerschulische Vernetzungsarbeit sozialräumliche Ressourcen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule nutzbar machen. Dabei ist die sozialpädagogische Fachkraft durch ihre Kenntnisse der vielen unterschiedli- chen Angebote und Dienste in der Lage, diese sinnvoll ineinandergreifen und für die Schü- lerinnen und Schüler nutzbar werden zu lassen. 7.2 Schulbegleitung Die Schulbegleitung ist ein bedeutender Bestandteil einer inklusiven Bildungseinrichtung und verfolgt das klare Ziel, Schülerinnen und Schüler mit individuellem Unterstützungsbe- darf bestmöglich zu fördern und ihnen eine erfolgreiche Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen. Unser Konzept für die Schulbegleitung ist darauf ausgerichtet, auf die spezifi- schen Bedürfnisse der begleiteten Schüler:innen einzugehen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich kognitiv , sozial und emotional entfalten können. Im Rahmen einer partner- schaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren – Schule, Träger, Lehr- kräfte, Eltern und Begleitpersonal – setzen wir uns zum Ziel, gemeinsam inklusives Han- deln zu etablieren, welches Vielfalt als Stärke betrachtet und die Potenziale jedes Einzel- nen wertschätzt. Unser Selbstverständnis beruht darauf, dass jede :r Schüler:in das Recht hat, ihre/seine Bildungschancen bestmöglich auszuschöpfen, unabhängig von individuellen Herausforderungen. Die Schulbegleitung fungiert dabei als verlässliche Unterstützung, um 26 eine erfolgreiche Integration in den schulischen Alltag zu gewährleisten und die persönliche Entwicklung jedes Kindes nachhaltig zu fördern. Wir legen daher besonderen Wert darauf, dass die Ziele, Methoden und Maßnahmen der Schulbegleitung in enger Abstimmung und gemeinsamer Entwicklung mit der Schule, den Lehrkräften sowie den Eltern gestaltet werden. Diese kooperative Herangehensweise er- möglicht es uns, individuelle Unterstützungsstrategien zu entwickeln, die auf die Bedürfnis- se des jeweiligen Schülers oder der jeweiligen Schülerin zugeschnitten sind und gleichzei- tig in das schulische Umfeld eingebettet werden können. Mit Hilfe der Maßnahme Schulbe- gleitung verfolgen wir dementsprechend das Ziel, eine unterstützende, inklusive und för- dernde schulische Umgebung zu schaffen, in der jede :r Schüler:in die bestmöglichen Bil- dungschancen erhält. Zur Organisation, Anleitung und Weiterentwicklung der Schulbegleitung beschäftigt der Kreisel e.V. sowohl auf Fachbereichsleitungsebene als auch auf Koordinationsebene päda- gogische Fachkräfte. Um die Qualität der Arbeit aller Schulbegleiter :innen sicherzustellen, ist die Anbindung an eine ausgebildete pädagogische Fachkraft (Koordinator:in) Voraussetzung für die Mitarbeit. Diese Anbindung erfolgt in verschiedenen Settings, wie beispielsweise • Einzelgespräche, • Gruppengespräche, Teamsitzungen, • kollegiale Fallgespräche • sowie interne Fortbildungen So gewährleisten wir eine individuell auf die Bedarfe der Kinder angepasste Schulbeglei- tung, die bestmöglich auf die Bedürfnisse und Ressourcen der Schüler:innen eingeht. Unsere Belegschaft besteht aus Mitarbeiter:innen mit unterschiedlichen pädagogischen Qualifikationen sowie angelernten Kräften. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass auch nicht-pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter:innen eine schulbegleitende Tätigkeit mit hoher Effektivität und Qualität ausüben können. Eine Grundvoraussetzung hierfür sind soziale Kompetenz und Empathie sowie kontinuierliche Schulungen durch den Arbeitgeber. Des Weiteren hat der Kreisel e.V. eine Belegschaft mit unterschiedlichsten Qualifikationen z.B. Anti -Aggressions und Coolness -Trainer:innen, bei welchen Schulbegleiter :innen be- darfsorientierte Beratung zu einzelnen Fällen oder auch inhouse -Fortbildungen erhalten können. 27 7.3 Förderinsel Die Förderinsel ist ein Ort des Lernens, der Unterstützung und der individuellen Förderung innerhalb der Schule. Sie bietet einen geschützten Raum, in dem Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Art und Weise gefördert werden können. Die Zielgruppe der Förderinsel besteht aus ausgewählten Kindern aus den Schuleingangs- klassen mit heilpädagogischen Förderbedarfen. Das spezialisierte Jugendhilfeangebot der heilpädagogischen Förderinsel ist als präventi- ves Angebot den Hilfen zur Erziehung vorgeschaltet, wobei der Fokus bei der emotionalen Entwicklung, Persönlichkeitsstärkung und der sozialen Förderung liegt. Die heilpädagogische Fachkraft ist in der Regel nicht im Unterricht tätig, sondern in Form von Kleingruppen- oder Einzelangeboten im präventiv sonderpädagogischen Bereich (The- rapeutisches Reiten, Selbstregulation, motorische Förderung, Wahrnehmungsförderung, etc.), um das Kind zu befähigen, am Unterricht teilhaben zu können. Die Förderinsel versteht sich somit als eine ergänzende Einrichtung innerhalb der Schule. In der Auffassung des Kreisel e.V. wird die Förderinsel als Ort des Empowerments und des Wachstums verstanden, in dem Schülerinnen und Schüler mit heilpädagogischem Förder- bedarf ihr Selbstbewusstsein steigern und ihre Selbstwirksamkeit erfahren können. Die Förderinsel agiert dabei nicht separat, sondern ist ein integraler Bestandteil der schulischen Gemeinschaft, der darauf abzielt, partnerschaftlich und in Kooperation mit allen schulischen Akteuren, den die Schüler:innen der genannten Zielgruppe eine ganzheitliche Bildung zu ermöglichen. 8. Kinderschutz Im Kreisel e.V. herrscht absolute Einigkeit bei allen Beteiligten, dass ein funktionierender Kinder- und Jugendschutz ein Grundbaustein der Organisation ist, auf dem alle weiteren Angebote basieren. Daher trifft der Träger aktiv Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, auch und besonders in Bezug auf sexualisierte Gewalt, in seinen Ein- richtungen weiter zu verbessern. Wir erstellen und führen als Träger mit allen Abteilungen ein Schutzkonzept unter Beteiligung aller relevanten Nutzergruppen, Mi tarbeiter:innen und weiteren Akteuren. Dieses Konzept ist in stetiger Entwicklung und Anpassung begriffen, und bildet die Ethik der Mitarbeiter:innen, wie auch die Haltung des Trägers in der Sicherung des Kindeswohles ab. Ebenso erachten wir eine hohe Transparenz bezüg- 28 lich des Kinderschutzkonzeptes im Innen und im Außen für sehr wichtig, da dadurch zum einem Handlungssicherheit geschaffen und zum anderen Prävention betrieben wird. Die Fachbereichsleitung und OGS -Koordination üben auf der Basis einer professi onellen Zusammenarbeit mit den Fachkräften vor Ort die Fachberatung und Fachaufsicht in allen Teilsystemen des Unternehmens aus. Sie bemühen sich um ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, um auch für diese als A nsprechperso- nen zur Verfügung zu stehen. Sie halten vor dem Hintergrund eines system ischen Grund- verständnisses Kontakt zum Helfersystem und kommunizieren regelmäßig mit relevanten Nutzergruppen. In unserer Einrichtung ist ein lebendiges Beschwerdewesen gewünscht. Wir nehmen B e- schwerden ernst und können somit sich anbahnende Schwierigkeiten frühzeitig identifizi e- ren. In allen Bereichen des Kreisel e.V. sind Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Es gilt, ein tragfähiges System zu schaffen, dass diesen Schutz gewährleistet, aber auch auf Meldungen eingehen und diese einschätzen kann, wenn diese Abweichungen und Gefährdungen des Schutzes aufzeigen. Diese Grundlage für die Betreuung der Kinder - und Jugendlichen bildet das Leitbild des Trägers und ist ebenso Grundlage für die Achtung des Kindeswohls aller betreuten Kinder- und Jugendlichen. Der Sicherstellung des Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen kommt in unserer Einrichtung also eine hohe Bedeutung zu. Wir nutzen dezidierte, nachhaltig wirksame und strukturell gesicherte Instrumente, um den Kinder- schutz sicherzustellen. Hierzu hat der Kreisel e.V. unter anderem Kooperationsvereinba- rungen nach § 8a mit den Kommunen geschlossen. Der Träger stellt durch geeignete eige- ne Maßnahmen sicher, dass alle seine Fachkräfte über gewichtige Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung unterrichtet sind. Darüber hinaus wurden und werden für die Arbeitsfelder eigene Handlungsempfehlungen mit spezifischen Indikatoren zur Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte im Sinne eines Schutzkonzeptes entwickelt. Der Kreisel e.V. beschäftigt mehrere Kinderschutzfachkräfte und fördert kontinuierlich die Ausbildung weiterer insoweit erfahrener Fachkräfte. Aufgabe dieser Kinderschutzfachkräfte ist es, nach § 8a Abs. 4 SGB VIII die einzelnen Einrichtungen und Teams bei der Gefährdungseinschätzung zu beraten. Der Vorstand des Kreisel e.V. gewährleistet, dass die Kinderschutzfachkraft in Ausübung ihrer besonderen Tätigkeit frei und unabhängig agieren kann, losgelöst aus der eigentlichen Trägerhierarchie. Über die Vorhaltung von Kinderschutzfachkräften hinaus, ist für den Kreisel e.V. der pr ä- ventive Ansatz von hoher Bedeutung. Demzufolge haben wir massiv in Zusatzausbildungen 29 der Beschäftigten auch im Bereich AAT und CT investiert. Durch deren Multiplikationsauf- trag wird eine Sensibilisierung der Erwachsenen und der Kinder in Bezug auf eine ausge- wogene Balance zwischen Nähe und Distanz gefördert. Auch das Entwickeln von Konflik t- handlungsplänen ist damit fundiert sichergestellt, was allen Beteiligten hohe Handlungss i- cherheit bietet. Ebenso verstehen wir unseren Schwerpunkt auf Partizipation der Kinder und Jugendlichen im Sinne von Selbstwirksamkeit als präventive Arbeit. Das Sensibilisieren und Schaffen von Angeboten in Bezug auf Kinderrechte gemäß der EU -Konvention dient ebenfalls der Prävention und somit dem Kinderschutz. Abschließend sei ausdrücklich betont, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat des Kreisel e.V. das Schutzkonzept, welches im Rahmen des LWL- geförderten Projekts „Schutzraum Kreisel e.V.“ entstanden ist, als strategisch fundierten Kinderschutz mit Verankerung in der Organisationskultur verstanden und gelebt wissen will. Die Darstellung nach Außen dient explizit der Transparenz und demzufolge des Schutzes der Kinder und Jugendlichen sowie der Organisation als solche. 9. Qualitätsentwicklung Der Kreisel e.V. legt großen Wert auf eine prozesshafte Qualitätsent wicklung. Wir unter- scheiden in Struktur-, Inhalt- und Ergebnisqualität. 9.1 Strukturelle Qualität Die strukturelle Qualität wird mittels de r Leistungsvereinbarung gemeinsam mit dem Schul- träger geregelt und ist bereits unter den Punkten Finanzierung, Personal, Räu- me/Ausstattung, Betreuungszeiten, Grup pengröße und Versicherungsschutz beschrieben. An dieser Stelle sei lediglich der Verweis zu den entsprechenden Punkten gestattet. 9.2 Inhaltliche Qualität Das OGS-Konzept wird regelmäßig evaluiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Alle be- reits genannten „Säulen der OGS“ sowie der Schul träger werden inhaltlich daran beteiligt. Dabei erfolgt stetig ein Abgleich mit der pädagogischen Praxis und daraus folgend gegebe- nenfalls Anpassungen. Die Teamarbeit ist elementarer Bestandteil der Arbeit und dient der Planung und Weiterentwicklung des gemeinsamen pädagogischen Prozesses. Die päda- gogische Arbeit ist im Team anhand w öchentlicher Teambesprechungen organisiert. Die 30 individuellen Kompetenzen der Mit arbeiter:innen werden sinnvoll eingesetzt. Benötigte Ressourcen zur Reflexion und Supervision werden in einem angemessenen Umfang be- reitgestellt. Für ein notwendiges Krisenmanagement kennen die pädagogischen Mitarbei- ter:innen die internen und externen Kommunikations - und Meldewege und arbeiten nach dem Mehr-Augen-Prinzip. Interne und externe Hilfeangebote sind bekannt und werden bei Bedarf im Rahmen der Krisenintervention genutzt. Zur Sicherung des Kindeswohls ge- währleisten wir ein protokolliertes Verfahren nach §8a (SGBVIII). Wir stellen innerbetrieb- lich insoweit erfahrene Kinderschutz -Fachkräfte zur Verfügung. Zur Qualifizierung unse- res Personals sind externe arbeitsfeldspezifische Fort- und Weiterbildungen vorgesehen und werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Zu unserem Qualität s- standard zählt auch eine jährliche interne Fortbildung zu aktuellen Themen für alle eigenen Mitarbeiter:innen und für externe Fachkräfte. Der Kreisel e.V. verfügt zudem bereits über einen qualifizierten Mitarbeiterpool mit unte rschiedlichen Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel Inklusionsfachkräfte, Lernberater :in, Medientrainer:in, Anti -Aggressivitäts- und Coolness-Trainer:in, Erlebnispädagog: in, tiergestütze Therapeut :in, Tanztherapeut:in, Er- nährungsberater:in und systemische F amilientherapeut:in. Eine vielfältige interdisziplinäre Nutzung der Qualifikationen wird unter den einzelnen Standorten, Fachb ereichen und wei- teren Vernetzungen ermöglicht. Auch ist der Kreisel e. V. daran interessiert in bereits exis- tierenden Arbeitsgremien und Fachtagungen mitzuwirken bzw. solche zu initiieren. 9.3 Ergebnisqualität In jährlich geführten Qualitätsdialogen mit der Schule und dem Schulträger, werden Jah- resplanungen und Ziele entsprechend der Leistungs - und Qualitätsvereinbarungen formu- liert, operationalisiert und mit entsprechenden Indikatoren zur Messbarkeit der Zielerrei- chung konkretisiert. Die erarbeiteten Indikatoren w erden rhythmisiert evaluiert. Die Ergeb- nisse werden zur Generierung von Steuerungsimpulsen und zur Entwicklung neuer und weiterführender Ziele genutzt. Sie dienen der kritischen Reflexion der eigenen Ar beit und Wirksamkeit und sie dienen als Grundlage für die Angebotsplanungen und die Optimi e- rungsprozesse. In diesem Zuge führen wir in vierjährigen Abständen Befragungen der Kin- der, Eltern und Lehrer:innen durch, und nutzen die Erhebungen für die Evaluation unserer Arbeit. 31
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Heidestraße
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Essexweg 2
- Am Blaukreuzwäldchen 31
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0404/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2024
- Erstellt
- 23.06.2024 08:09