V/0902/2021
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle Förderung 2022)
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Beschlussvorlage
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V/0902/2021 V/0902/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle Förderung 2022) Beratungsfolge 15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2022 Mittel für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt, werden im Rahmen der institutionellen Förderung 2022 folgende Zuschüsse bewilligt: Nr. Antragsteller Zuschuss (€) 01/2022 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 8000 02/2022 Ökumenischer Zusammenschluss christlicher Eine-Welt- Gruppen Münster (ÖZ) 720 II Finanzielle Auswirkungen: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung en Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 2022 8720 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Amt für Bürger- und Ratsservice 08.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter T elefon:492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0902/2021 Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf „Institutionelle Förderung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 beschlossen, dem Hauptausschuss vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. I.V. gez. Wolfang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0902/2021 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen für entwicklungspolitische Netzwerke auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antragssumme von 500 € entscheidet der Hauptausschuss über die Zuschussvergabe. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 18.112021 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammenhänge. Das T eilziellautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele gefördert werden. Durch die finanzielle Förderung der beiden entwicklungspolitischen Netzwerke, die die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündeln, wird dieses Ziel erfüllt. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates 23.000 € zur Verfügung. Ein T eilder Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken zur Verfügung gestellt, die im Rahmen ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine- Welt-Gruppen bündeln und entwicklungspolitisches Engagement unterstützen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0902/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.12.2021
- Erstellt
- 02.12.2021 10:02