0562/2021
Digitale Informationsveranstaltung zur Vorstudie des Stadtbahnvorhabens Köln - Niederaußem am 17.02.2021
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Mitteilung Ausschuss
1906 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 26.02.2021 0562/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Digitale Informationsveranstaltung zur Vorstudie des Stadtbahnvorhabens Köln - Niederaußem am 17.02.2021 Am 17.02.2021 hat der Rhein-Erft-Kreis, gemeinsam mit den Projektpartnern der Städte Bergheim, Pulheim und Köln, der Fachpolitik der Städte sowie des Kreises die Vorstudie für eine Stadtbahnstre- cke Widdersdorf – Brauweiler – Niederaußem vorgestellt. Die Pressemitteilung zu dieser Veranstaltung sowie die Kurzfassung der Vorstudie sind als Anlagen beigefügt. Die Kurz- und Langfassungen der Vorstudie sind seit dem 18.02.2021 auf der Seite des Rhein-Erft- Kreises verlinkt: www.rhein-erft-kreis.de/stadtbahnvorhaben-niederaussem. Auf dieser Internetseite bietet der Rhein-Erft-Kreis seither auch Informations- und Partizipationsmög- lichkeiten an. Die Stadt Köln veröffentlicht ihrerseits ebenfalls die Kurz- und Langfassung sowie entsprechend des Bearbeitungsstandes Informationen über das Projekt und die angebotenen Partizipationsmöglichkei- ten über ihre Internetseite: www.stadt-koeln.de/artikel/70863. Als weitere Schritte in 2021 stehen an: Durchführung einer Blitz-Befragung Beschlussfassung in den politischen Gremien der Projektpartner o Festlegung des konkreten Prüfauftrags für die Machbarkeitsstudie inkl. eines Maßnah- menpakets zur Partizipation und Kommunikation mit der Bevölkerung und Stakeholdern (voraussichtlich Sommer 2021) Klärung des Fördermittel-Zugangs Beauftragung der Machbarkeitsstudie Beschlussfassung über die Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan Anlagen Anlage 1 – Pressemitteilung zur Veranstaltung Anlage 2 – Kurzfassung der Vorstudie Gez. Blome
Anlage 2 - Kurzfassung der Vorstudie
28729 Zeichen
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
ort
Vorstudie Stadtbahnstrecke
Widdersdorf - Brauweiler -
Niederaußem
Kurzfassung
Quelle: openstreetmap.de/karte
Anlage 2
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
Auftraggeber:
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
in Zusammenarbeit mit den Städten:
Ansprechpartner:
Christian Schirmer
Bearbeitung durch:
Mittelstraße 55 – 40721 Hilden
Tel.: 02103 / 9 11 59-0
Fax: 02103 / 9 11 59-22
www.buero-stadtverkehr.de
Bearbeiter:
Jean-Marc Stuhm
Datum: 29.01.2021
Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unter schiedlichen Sichtweisen und
Lebenssituationen aller Geschlechter zu berücksicht igen. In der Wortwahl des Berichtes
werden deshalb möglichst geschlechtsneutrale Formul ierungen bevorzugt. Wo dies aus
Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter gemeint.
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
Seite 1
1.0 Einleitung
Der Rhein-Erft-Kreis und die beiden Städte Bergheim und Pulheim möchten eine
Voruntersuchung für eine mögliche Stadtbahnverlänge rung von Köln kommend in
Richtung Pulheim-Brauweiler und weiter über Berghei m-Glessen nach Bergheim-
Niederaußem extern erstellen lassen. Ausgangspunkt der Stadtbahnverlängerung ist die
seinerseits angedachte Verlängerung der Linie 4 der KVB in Bocklemünd bis in das neue
Stadtgebiet Köln-Widdersdorf. Innerhalb der Stadt K öln existieren jedoch auch
Überlegungen, den Stadtteil Widdersdorf über eine V erlängerung der Linie 1 an das
Stadtbahnnetz anzuschließen.
Die Voruntersuchung hat das Ziel, aus einer Fülle v on möglichen Trassenführungen und
Betriebskonzepten, zwei aussichtsreiche Planfälle abzuleiten, die dann in einer späteren
Machbarkeitsstudie zusammen mit der Stadt Köln vert iefend untersucht werden sollen.
In der Machbarkeitsstudie soll zudem auch eine Nutz en-Kosten-Bewertung nach dem
aktuellen Verfahren 2016 durchgeführt werden.
Die Vorstudie setzt sich aus drei Arbeitspaketen zusammen:
• Arbeitspaket A Bestandsanalyse
• Arbeitspaket B Ausarbeitung von möglichen Planfälle n
• Arbeitspaket C Grobe Einschätzung der Vorzugsplanfä lle im Hinblick auf den
NKU 2016
Der Untersuchungsbereich wird durch die beiden SPNV -Strecken Köln – Pulheim –
Grevenbroich und die Strecke von Köln nach Horrem/D üren bestimmt. Ausgangspunkt
des Untersuchungsbereiches in Köln sind die beiden Stadtbahnlinien 1 und 4. Im Westen
endet der Untersuchungsbereich an den Stadtgrenzen zu Bergheim, Rommerskirchen
und Bedburg. Innerhalb des Untersuchungsbereiches b efinden sich daher die Städte
Köln, Pulheim und Bergheim mit insgesamt 1.201.347 Einwohnern, die sich auf die
Städte wie folgt verteilen (Stand: 31.12.2018 gemäß IT.NRW):
• 1.085.664 Einwohner (Köln) – Oberzentrum
• 54.071 Einwohner (Pulheim) – Mittlere kreisangehörige Stadt
• 61.612 Einwohner (Bergheim) – Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises
1
Die Erarbeitung der Vorstudie erfolgte in enger Abs timmung mit den Städten Köln,
Pulheim und Bergheim sowie den Kölner Verkehrs-Betr ieben (KVB), der Rhein-Erft-
Verkehrsgesellschaft (REVG) und dem Nahverkehr Rheinland (NVR).
2.0 Heutiges Angebot im ÖPNV/SPNV
Gegenwärtig wird der Untersuchungsbereich mit folge nden ÖPNV-Angeboten bedient
(Fahrplanstand 2018/2019):
SPNV:
• RB27 und RE8 zwischen Köln und Mönchengladbach (60-Takt RE8 und 60-Takt
RB27) Fahrplananpassung ab 2020 im Zuge der Ausschreibung
• S12 und S13/S19 zwischen Düren/Horrem und Köln im 10-Takt zwischen Horrem
und Köln
• RB38 zwischen Bedburg und Horrem/Köln-Deutz im 30/60-Takt (60-Takt bis Köln)
fährt ab Juni 2020 bis Dezember 2021 nur bis Horrem
Stadtbahn
• Linie 1: Weiden West – Junkersdorf – Neumarkt – Bf. Deutz – Kalk – Brück −
Refrath – Bensberg
10-Grundtakt, zwischen Junkersdorf – Brück im Berufsverkehr 5-Takt
1 Nach Angaben der Stadtverwaltung weist Bergheim mit dem Stand von 31.12.2019 65.276 Einwohner auf.
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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Niederflurnetz
• Linie 3: Görlinger-Zentrum – Bocklemünd – Bickendorf – Bf. Ehrenfeld –
Friesenplatz – Neumarkt – Bf. Deutz – Buchforst – Buchheim – Holweide –
Thielenbruch
10-Grundtakt, außerhalb des Berufsverkehrs nur bis Holweide
Hochflurnetz
• Linie 4: Bocklemünd – Bickendorf – Bf. Ehrenfeld – Friesenplatz – Neumarkt –
Bf. Deutz – Mülheim Wiener Platz – Schlebusch
10-Grundtakt, abends sowie sonntagmorgens erst ab Bickendorf
Hochflurnetz
Bus im Stadtgebiet von Köln:
• Linie 145: Bocklemünd – Widdersdorf – Bf. Lövenich S-Bahn – Weiden Zentrum –
Frechen – Bachem, Wilhelm-Leuschner-Str.
• Linie 149: Weiden - Bf. Lövenich S-Bahn - Widdersdorf - Bf. Lövenich S-Bahn –
Weiden (Ringlinie)
• In Weiden und Lövenich die Linien 143 und 144
Bus im Rhein-Erft-Kreis
• Linie SB 91: Brühl - Hürth - Frechen – Pulheim -Dormagen
• Linie 961: Bergheim Bf. – Oberaußem – Brauweiler – Köln-Weiden
• Linie 962: Köln-Bocklemünd (Stadtbahn) – Brauweiler – Glessen – Königsdorf
• Linie 967: Stadtverkehr Pulheim
• Linie 970: Köln-Bocklemünd – Pulheim – Stommeln Bergheim-Niederaußem
• Linie 971: Bergheim Bf. – Oberaußem – Niederaußem - Rommerskirchen Bf.
• Linie 980: Köln-Worringen – Pulheim Bf. – Brauweiler – Frechen, Rathaus
Abb. 1-1 ÖPNV-Angebot im Istzustand (Fahrplanstand 2018/2019)
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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3.0 Planfälle
3.1 Planfälle und Leistungsdaten
Die Vorstudie setzt sich aus sechs Planfällen zusam men, die ihren Ausgang in
Bocklemünd und in Weiden-West haben. Im Einzelnen sind dies:
• Planfall A1: Stadtbahnstrecke zwischen Bocklemünd u nd Widdersdorf
• Planfall A2: Stadtbahnstrecke zwischen Bocklemünd u nd Glessen über
Widdersdorf und Brauweiler
• Planfall A3: Stadtbahnstrecke zwischen Bocklemünd u nd Niederaußem über
Widdersdorf, Brauweiler, Glessen sowie Oberaußem
• Planfall B1: Stadtbahnstrecke zwischen Weiden-West und Widdersdorf
• Planfall B2: Stadtbahnstrecke zwischen Weiden-West und Brauweiler
sowie Widdersdorf
• Planfall B3: Stadtbahnstrecke zwischen Weiden-West und Niederaußem
über Brauweiler, Glessen, Oberaußem sowie Widder sdorf
Die Planfälle A1 bis A3 sehen eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 vor. Diese stellt
innerhalb der Stadt Köln eine Hochbahnsteigstadtbah n dar. Hier kommen
Doppeltraktionen zur Anwendung. Dagegen wird von Kö ln-Weiden-West die Linie 1
eingesetzt, die mit Niederflurstadtbahnfahrzeugen k ünftig in Dreifachtraktion bedient
wird. Die Betriebskonzepte der sechs Planfälle erhalten daher folgende Aussagen:
• Linienführung, Haltestellenlage, Fahrzeuge
• Taktangebot der Stadtbahn und Fahrzeiten
• Betriebsleistungen der Stadtbahn und eingesparte Leistungen im Busverkehr
• Nachfrageziele der umliegenden SPNV-Projekte (Erft- S-Bahn und S-Bahn Pulheim)
dürfen nicht beeinträchtigt werden.
In der Abb. 3-1 sind die Leistungsdaten und der notwendige Fahrzeugbedarf dargestellt.
Grundsätzlich ist bei allen Planfällen sichergestel lt, dass die Fahrten von Köln-
Widdersdorf in Richtung Köln Innenstadt immer im 10 -Takt erfolgen. Dagegen ist die
Taktdichte für Fahrten aus Niederaußem/ Oberaußem b zw. von Brauweiler in Richtung
Köln immer im 20-Takt vorgesehen.
Zusammenstellung der Leistungsdaten der Planfälle
Planfall A1 Planfall A2 Planfall A3 Planfall B1 Planfall B2 Planfall B3
Mehraufwand an
Le istungen
Zugkm Werktag/a km/a 197.866,0 341.058,5 531.114,0 203.073,0 483.006,4 681.405,8
Zugkm
Samstag/a km/a 40.310,4 69.482,4 108.201,6 41.371,2 96.002,4 134.721,6
Zugkm Sonntag/a km/a 32.284,8 55.648,8 86.659,2 33.134,4 76.888,8 107.89 9,2
Summe Zugkm/a km/a 270.461,2 466.189,7 725.974,8 277.578,6 655.897,6 924.026,6
Mehraufwand an
Betriebsstunden
Betriebsstunden/a Std./a 9.738,8 16.066,8 23.617,6 10.103,4 23.746,9 31.920,5
Anzahl der
zusätzlichen
Fahrzeuge
Mehrbedarf an
Fahrzeuge Fz 3,28 5,42 7,96 5,11 11,80 15,80
Mehrbedarf an
Fahrzeuge mit
Reserve Fz 3,61 5,96 8,76 5,62 12,98 17,38
Kosten pro
Fahrzeug
Tsd.
EUR 3.600,0 3.600,0 3.600,0 3.600,0 3.600,0 3.600,0
Investitionskosten
Fahrzeug
Tsd.
EUR 13.004 ,4 21.454,4 31.537,0 20.237,0 46.714,2 62.576,2
Abb. 3-1 Zusammenstellung der Eckdaten
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
Seite 4
Abb. 3-2 Planfälle A1 bis A3 2
Abb. 3-3 Planfälle B1 bis B3
2 Die Einzugsbereiche von 600 m orientieren sich an dem NVP Köln für Außenbereiche. Die Stadtbahn liegt gemäß
NKU-Verfahrensanleitung außerhalb eines dichten ÖPNV-Netzes. Im dichten ÖPNV-Netz hätte der Einzugsbereich
500 m betragen müssen. Dies gilt auch für die Planfälle B1 bis B3.
Plan A1
Plan A2
Plan A3
Plan B1
Plan B2
Plan B3
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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Für die Varianten B2 und B3 stehen auf der Linie 1 gemäß Fahrplan nicht genügend
Fahrten ab Köln-Weiden-West zur Verfügung. Die Verl ängerungen bis nach Glessen und
Niederaußem werden aus den Verstärkerfahrten auf de r Linie 1 zwischen Junkersdorf
und Brück Mauspfad gespeist, die dann entsprechend verlängert werden (ca. 4,6 km bis
nach Köln-Weiden-West). Außerhalb der Verstärkerfah rten werden neue Fahrten von
Köln-Weiden-West bis nach Junkersdorf erzeugt.
Zusätzliche Fahrten bis Brück Mauspfad insbesondere in der NVZ und SVZ im 20-Takt
sind in den Leistungsdaten nicht enthalten, da dies e innerhalb der Stadt Köln erbracht
werden. Die höheren Strab-Km-Leistungen der Varianten B2 bis B3 gegenüber A2 und A3
sind infolge der zusätzlichen Fahrten zwischen Köln -Junkersdorf und Köln-Weiden-West
geschuldet.
3.2 Führung über Glessen
Eine mögliche Führung der Stadtbahn in Glessen in d en Fällen A3 und B3 stellt im
Hinblick auf die Topographie, der schützenswerten L andschaftsbestandteile und des
Siedlungskörpers selbst hohe Anforderungen an die T rassenführung. Im Rahmen der
Vorstudie wurden verschiedene Trassenführungen aufgezeigt und grob bewertet.
Abb. 3-4 Mögliche denkbare Trassenführungen in Gles sen
Insgesamt wurden bis zu vier Varianten aufgezeigt. Nachfolgend sind die Vor- und
Nachteile der jeweiligen Varianten dargestellt:
Variante I: „Führung um den Ort Glessen herum“
+ Erschließung der nördlichen Bereiche von Glessen sowie Mühlenhof
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Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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+ Trassenführung ohne Einschränkung gegenüber dem MIV
+ Trassenführung ohne besondere Eingriffe in den Fr eiraum (kein FFH- oder
Naturschutzgebiet)
+ eigener Gleiskörper möglich
- Voraussichtliche Inanspruchnahme südlicher Teilbere ich Golfplatz/Weg Glessener
Mühlenhof unter Beachtung der Sicherstellung der la ndwirtschaftlichen
Wegeverbindungen
- Topographisch bewegtes Gelände (Höhenanstieg um ca. 30 m) zwischen dem östlichen
und westlichen Teil von Glessen
- Umweg in Richtung Niederaußem
Variante IIa und IIb: „Führung über Fliesteden und Büsdorf“
+ Erschließung der nördlichen Bereiche von Glessen sowie Mühlenhof
+ Direkte Erschließung Fliesteden und Büsdorf durch die Stadtbahn
+ Trassenführung ohne Einschränkung gegenüber dem M IV
+ Trassenführung ohne besondere Eingriffe in den Fr eiraum (kein FFH- oder
Naturschutzgebiet)
+ eigener Gleiskörper möglich
- Höhere Baukosten infolge Umweg über Fliesteden und längere Fahrzeiten aus
Niederaußem
in Richtung Köln (Auswirkungen auf den NKU)
- Ortsteil Oberaußem nicht direkt an die Stadtbahn angebunden
- Topographisch bewegtes Gelände (Höhenanstieg um ca. 30 m) im östlichen Teil von
Glessen
- Deutlicher Umweg in Richtung Niederaußem
- Hohe Anzahl an Bahnübergängen
Variante III: „Führung durch Glessen“
+
Erschließung zentraler Bereiche von Glessen und direkte Führung nach Niederaußem
+ Kürze Fahrzeiten von Brauweiler über Glessen nach Niederaußem
+ kein Naturraum betroffen, da Führung im Straßenra um
+ Geringere Baukosten für die Trasse in Glessen
- Führung durch die L91/L213 mit hohen Verkehrsaufkom men (Ziel- und Quellverkehr sowie
Durchgangsverkehr) L213 mit 10.635 Kfz/24h (SVZ 2015) sowie L91 mit 6.194 Kfz/24h
(SVZ 2015)
- Stadtbahn nur zusammen mit dem MIV durchführbar (Fö rderfähigkeit nur gegeben, wenn
50% der gesamten Strecke unabhängig vom MIV sind).
Variante IV: „Führung südlich von Glessen“
+
eigener Gleiskörper möglich
- Trassenführung berührt FFH-Gebiet (Quellgebiet Glessener Bach)
- nur südliche Siedlungsbereiche von Glessen
- Kreuzen von zwei Landesstraßen (2xL91)
Im Rahmen der weiteren Machbarkeitsstudie sollen di e Varianten I, IIa/IIb und III
weiterverfolgt werden. Für die NKU und Nachfrage wi rd hier zunächst die Variante I
zugrunde gelegt.
4.0 Infrastrukturkosten
Für die Errichtung der Stadtbahn wurde von folgende n Rahmenbedingungen
ausgegangen:
• Errichtung der Bahnstrecke nach BOStrab (maximale G eschwindigkeit bis 70
km/h) mit Mindestradien 50 m
• Vereinfachte Errichtung von Sicherungsanlagen (Blocksicherung usw.)
• Sicherung der Strecke durch BÜ-Anlagen und bei größ eren Kreuzung durch
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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BÜSTRA-Anlagen
• An Autobahnen (A1) und Bahnstrecken höhenfreie Querungen
• Kehrgleisanlage an allen Endpunkten (4 Weichen und Kreuzung)
• Kehrgleisanlage in Widdersdorf infolge Taktreduzier ung (10-Takt auf 20-Takt) in
den Varianten A2 und A3
• Keine Abstellanlagen bzw. Betriebshöfe entlang der geplanten Strecke
• Bahnsteige haben je nach Planfall A oder B untersch iedliche Längen (60 oder 90
m)
Planfälle A (Linie 4):
- Bahnsteiglänge von 60 m im oberirdischen Teil, im Tunnel 90 m
- Fahrzeuglängen: Länge: 29,50 m (Doppeltraktion: c a. 60,00 m) (neue Fahrzeuge
haben sogar eine Länge von 70,00 m in Doppeltrakt ion)
Planfälle B (Linie 1):
Länge: 29,40 m pro Fahrzeug
Anmerkungen: Umstellung der Linie 1 auf einen „Lang zug“ und bisherigen Zug
ergibt eine Gesamtlänge von 90,0 m (50% mehr Platzk apazitäten) daher
Dreifachtraktion angesetzt
• Bahnsteiglänge von 80 m (Länge bemisst sich von de r ersten bis zur letzten Tür
des gesamten Zuges)
• Ebenerdige Erreichbarkeit der Bahnsteige
• Außerorts immer eigener Gleiskörper mit Schotter und OL-Mast mittig
• Innerorts im Straßenraum:
- unabhängiger Gleiskörper (Rasengleis mit OL-Mast mittig)
- straßenbündiger Gleiskörper (asphaltiert und Rill enschiene)
• Kostensätze basieren auf vergleichbare Stadtbahnprojekte
• Preisstand 2016
In der Kostenschätzung sind die erforderlichen Anza hl von Unterwerken für die
Elektrifizierung der Strecke mit enthalten.
In Abb. 4-1 sind die Kosten für die Stadtbahninfras truktur der jeweiligen Planfälle
dargestellt.
Kosten für die Infrastruktur (Preisstand: 2019)
Leistungen
Planfälle
Planfall A1 Planfall A2 Planfall A3 Planfall B1 Planfall B2 Planfall B3
in Tsd. EUR
Summe 94.197,9 156.611,9 235.258,9 52.035,5 119.46 0,5 204.309,5
Planungskosten (18%) 3 16.955,6 28.190,1 42.346,6 9.366,4 21.502,9 36.775,7
Nettosumme 111.153,5 184.802,0 277.605,5 61.401,9 140.963,4 241.085,2
MwSt. (19%) 21.119,2 35.112,4 52.745,0 11.666,4 26.783,0 45.806,2
Bruttosumme 132.272,7 219. 914,4 330.350,5 73.068,2 167.746,4 286.891,3
Länge der
Stadtbahnstrecken in km 3,8 9,3 16,6 3,9 9,6 16,9
Kosten pro km Stadtbahn
(netto u. ohne
Planungskosten) in Tsd.
EUR 24.789 16.840 14.172 13.342 12.444 12.089
Abb. 4-1 Grobe Kostenschätzung für die Infrastruktu r der jeweiligen Planfälle
5.0 Nachfrage
Grundlage für die Nachfrageabschätzung war das Verkehrsmodell im Zuge der Erstellung
der Machbarkeitsstudie für die Errichtung der S6 zw ischen Köln und Mönchengladbach.
Diese hatte den Prognosezeitraum 2030. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn
ergab sich, dass der Planfall 2030-1 ein durchgängi ger 20-Takt bis nach Grevenbroich
sinnvoll ist und darüber hinaus einen günstigen NKU -Wert gemäß dem Verfahren 2016
3 In der Regel sind die Planungskosten ca. 15 bis 1 8% der Baukosten. Gemäß NKU-Bewertungsverfahren wird für
die eigentliche NKU-Bewertung nur einen Planungskostenanteil von 10% angesetzt.
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Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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erreicht hat. Dieser Planfall 2030-1 stellt somit d ie Grundlage für den Ausbau der
Bahnstrecke zwischen Köln und Grevenbroich dar. Um dieses Projekt nicht durch die
Stadtbahn zu gefährden, wurde dem Ohnefall der Plan fall 2030-1 zugrunde gelegt.
Damit ist sichergestellt, dass Fahrgastgewinne durch die geplante S6 bereits gesetzt sind.
In Abb. 5-1 sind die Verlagerungswirkungen vom MIV auf den ÖPNV infolge der
jeweiligen Planfälle A1 bis A3 sowie B1 und B3 dargestellt.
Zusammenstellung Nutzen für die jeweiligen Planfallvarianten
(Saldo gegenüber dem Ohnefall 2030 -1)
Planfall A1 Planfall A2 Planfall A3 Planfall B1 Planfall B2 Planfall B3
verlagerte MIV-Fahrten
auf den ÖPNV pro
Werktag im Querschnitt 1.180,0 1.797,0 2.615,0 792,0 1.906,0 2.624,0
eingesparte
Betriebsleistungen im MIV
(Pkm/Werkt ag) 8.496,0 18.149,7 42.845,0 5.565,1 20.317,0 35.923,0
Durchschnittliche
Entfernung in km 7,2 10,1 16,4 7,0 10,7 13,7
Abb. 4-1 Grobe Darstellung der Verlagerungswirkunge n vom MIV auf den ÖPNV der jeweiligen Planfälle
6.0 Grobe Nutzen-Kosten-Bewertung (NKU)
Die Durchführung der Nutzen-Kosten-Bewertung mit po sitivem Ergebnis (Nutzen-
Kosten-Indikator > 1,0) ist Voraussetzung für eine Bezuschussung von ÖPNV-
Investitionsmaßnahmen nach dem Gesetz über Finanzhi lfen des Bundes zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GFVG) bzw. nach dem Gesetz
über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhe in-Westfalen (ÖPNVG-NRW). Das
Verfahren erfolgt nach dem Planfall – Ohnefall-Prin zip. Alle bewertungsrelevanten
Kenndaten werden im Saldo Planfall - Ohnefall berechnet und monetär umgesetzt.
Der Nutzen-Kosten-Indikator errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe von unter-
schiedlichen sogenannten nutzenrelevanten Teilindik atoren (= Gesamtnutzen) und den
kapitalisierten Investitionen für Fahrweg und ortsfeste Einrichtungen (= Kosten).
Die Eingangsgrößen zur Ermittlung des Nutzen-Kosten Indikators sind in der Abb. 6-1
dargestellt und werden hier kurz wiedergegeben:
• Aus den Investitionen für die Errichtung der Bahnstrecke (zusätzliche Haltepunkte,
Abstellanlagen, Sicherungsanlagen usw.) werden die Vorhaltungskosten für
Fahrweg und ortsfeste Einrichtungen abgeleitet, die den Aufwand für
Abschreibung und Verzinsung der Investitionen (Kapi taldienst) und die
zusätzlichen Unterhaltungskosten für die Bahninfrastruktur berücksichtigen.
• Abgesehen von dem Kapitaldienst für den Fahrweg sin d alle Kostenkenndaten
nutzenrelevant. Aus den Salden der Unterhaltungskos ten für den Fahrweg und
ortsfeste Einrichtungen, der Vorhaltungskosten für Fahrzeuge und der
Betriebsführungskosten im ÖPNV/SPNV, errechnet sich in der Summe der Saldo
Gesamtkosten ÖPNV. Der Saldo der Gesamtkosten ist Teil des Gesamtnutzens.
• Bei der Erhöhung des Saldos der Gesamtkosten ÖPNV f ließt dieser
nutzenrelevante Teilindikator mit negativem, bei ei ner Reduzierung der
Gesamtkosten ÖPNV mit positivem Vorzeichen, in die Ermittlung des
Gesamtnutzens.
• Weitere nutzenrelevante Teilindikatoren zur Ermittlung des Gesamtnutzens sind
- der aus den Reisezeitdifferenzen zwischen Mit- und Ohnefall
abgeleitete Reisezeitnutzen,
- der aus der rückläufigen MIV-Verkehrsleistungen a bgeleitete Saldo der MIV-
Betriebskosten ,
- der Saldo der Unfallschäden und
- der Saldo der Unfälle und Abgase.
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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In Abb. 6-1 wird das Wirkungsgefüge der Nutzen-Kost en-Bewertung gemäß
standardisierter Bewertung von Verkehrswegeinvestit ionen des ÖPNV (Version 2016)
dargestellt. Da alle nutzenrelevanten Teilindikator en monetarisiert sind und sich auf ein
Jahr beziehen, ist die Dimension des Gesamtnutzens Tsd. EUR/Jahr.
Abb. 6-1 Ableitung des Nutzen-Kosten-Indikators aus den bewertungsrelevanten Teilindikatoren
In Abb. 6-2 ist eine erste Einschätzung der NKU-Bew ertung für die jeweiligen Planfälle
dargestellt.
Zusammenstellung der Kosten und Nutzen für die jeweilig en Planfälle (Saldo gegenüber Nullfall)
Planfall A1 Planfall A2 Planfall A3 Planfall B1 Planfall B2 Planfall B3
Tsd. EUR/a
Summe Nutzen
abzüglich Betriebskosten 381,4 2.622,5 5.775,6 -477,5 -68,3 1.327,7
Kapitalkosten Infrastruktur 2.702,4 4.676,3 7.078,2 1.622,9 5.101,8 7.406,9
Nutzen -Kosten -Differenz -2.320,9 -2.053,7 -1.302,7 -2.100,4 -5.170,1 -6.079,2
Nutzen -Kosten -Verhältnis 0,1 0,6 0,8 -0,3 4 0,0 0,2
Abb. 6-2 Erste Einschätzung der NKU-Bewertung der j eweiligen Planfälle
4 Der Wert ist hier mit -0,3 negativ. Das bedeutet, dass die jährlichen Betriebskosten im ÖPNV höher sind als die
jährlichen Nutzenkosten. In diesem Falle spricht man von einem negativen Nutzen.
Investitionen Fahrweg und ortsfeste
Einrichtungen
Vorhaltungskosten
Fahrweg und ortsfeste Einrichtungen
Kapitaldienst
ortsfeste Infrastruktur
Unterhaltungs-
kosten
Vorhaltungs-
kosten
Fahrzeuge
Betriebs-
führungskosten
ÖPNV
Gesamtkosten
ÖPNV
Reisezeitnutzen
im ÖPNV
Saldo MIV-
Betriebskosten
Saldo Unfälle und
Abgase
Gesamtnutzen
ÖPNV
Nutzen-Kosten-Indikator
+
+
=
+
+
=
durch
Gesamtkosten ÖPNV
-
=
Summe monetär bewerteter
Einzelnutzen
[Bewertung der
Schaffung neuer
Mobilitätsmöglichkeiten]
+
Vorstudie
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Insgesamt zeigt sich, dass die NKU-Bewertung für al le Planfälle noch unter dem Wert 1
sind. Die Gründe liegen wie folgt:
• Hohe Kosten der Tunnelstrecken im Bereich Bocklemünd (Planfälle A) und Neubau
Unterführung der Bahnstrecke Düren – Köln bei Weide n-West sowie zusätzliche
Strabkm nach Junkersdorf (Planfälle B) sind dabei ausschlaggebend.
• Der Planfall A3 hat im Vergleich zu den anderen Pla nfällen mit 0,8 den höchsten
NKU-Wert.
Von daher ist eine Nachjustierung der NKU-Berechnun gen durch Anpassung des
Verkehrsmodells im Rahmen der späteren Machbarkeits studie erforderlich. Hierzu
gehören:
• Festlegung und Abstimmung der Bevölkerungsprognosen der Siedlungsbereiche
entlang der Stadtbahn (Bergheim, Pulheim, Köln)
• Festlegung von neuen Wohnbauflächen entlang der Stadtbahnstrecke
In Abb. 6-3 sind daher mögliche Flächen dargestellt , die zu einer weiteren
Nachfragebelebung der Stadtbahn und zu einer Verbes serung der NKU-Bewertung
beitragen können. Nach ersten Schätzungen müssen zu r Sicherstellung eines positiven
NKU-Wertes ca. 71 ha Fläche mit ca. 6.600 Einwohnern (gleich ca. 2.100 WE) entlang der
Stadtbahnstrecke baurechtlich aufgenommen werden.
Abb. 6-3 Mögliche Flächenpotentiale entlang der Sta dtbahn
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
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Zusammenstellung der Kosten und Nutzen für die jeweiligen Planfälle (Saldo gegenüber Nullfall) mit
geplanten Bauflächen und ohne 30% höhere Baukosten
Planfall A1 Planfall A2 Planfall A3 Planfall B1 Planfall B2 Planfall B3
Tsd. EUR/a
Summe Nutzen ab-
züglich Betriebskosten 1.454,8 4.980,8 10.829,7 154,3 2.157,9 5.785,3
Kapitalkoste n Infrastruktur 2.702,4 4.676,3 7.078,2 1.622,9 5.101,8 7.406,9
Nutzen -Kosten -Differenz -1.247,6 304,6 3.751,5 -1.468,6 -2.943,9 -1.621,6
Nutzen -Kosten -Verhältnis 0,5 1,1 1,5 0,1 0,4 0,8
Abb. 6-4 Erste Einschätzung der NKU-Bewertung der j eweiligen Planfälle mit geplanten Flächen und ohne 30%-
Zuschlag auf die Baukosten
Im vorliegenden Fall wurde die Nutzen-Kosten-Unters uchung in einem vergleichsweise
frühen Stadium der Planung erstellt. Im weiteren Pl anungsverfahren können Kosten-
steigerungen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall wurde im Rahmen einer
Sensitivitätsanalyse eine Kostensteigerung um 30% a uf die Infrastrukturkosten für die
ortsfesten Anlagen des ÖPNV unterstellt. Mit der Ko stensteigerung um 30% nehmen
dabei auch die Kapital- und die Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur des
ÖPNV zu (siehe Abb. 6-5).
Zusammenstellung der Kosten und Nutzen für die jeweiligen Planfälle (Saldo gegenüber Nullfall) mit
geplanten Bauflächen und mit 30% höhere Baukosten
Planfall A1 Planfall A2 Pl anfall A3 Planfall B1 Planfall B2 Planfall B3
Tsd. EUR/a
Summe Nutzen ab-
züglich Betriebskosten 1.355,9 4.766,0 10.473,7 64,8 1.854,0 5.357,4
Kapitalkosten Infrastruktur 3.513,1 6.079,1 9.201,7 2.109,8 6.632,4 9.628,9
Nutzen -Kosten -Differenz -2.157,1 -1.313,2 1.272,0 -2.045,0 -4.778,3 -4.271,5
Nutzen -Kosten -Verhältnis 0,4 0,8 1,1 0,0 0,3 0,6
Abb. 6-5 Erste Einschätzung der NKU-Bewertung der j eweiligen Planfälle mit geplanten Flächen und 30%-Zuschlag
auf die Baukosten
Demnach hat nur der Planfall A3 einen stabilen NKU- Wert von über 1. Alle anderen
Planfälle liegen deutlich unter 1.
7.0 Ausblick für die eigentliche Machbarkeitsstudie
Aus Sicht des Gutachters ist der Planfall A3 im Rahmen der Machbarkeitsstudie weiter zu
verfolgen. Voraussetzung ist die Schaffung von mind . 2.100 Wohneinheiten entlang der
geplanten Strecke. Der Planfall A2 kann dabei als e ine Betriebsstufe hin zum Planfall A3
gesehen werden.
Eine Verlängerung der Stadtbahn nach Niederaußem durch die Linie 1 (Planfall B3) sollte
nicht mehr weiterverfolgt werden, da dieser Planfal l auch im Hinblick auf die jährlichen
Betriebskosten (höhere Strabkm pro Jahr) deutlich t eurer ist als der Planfall A3. Die
betrieblichen Mehraufwendungen pro Jahr des Planfal les B3 zum Planfall A3 belaufen
sich auf ca. 2.609,5 Tsd. EUR/a.
Aus gutachterlicher Sicht ist eine Stadtbahn in Ric htung Niederaußem verkehrlich und
siedlungsstrukturell unter Voraussetzung der getrof fenen Annahmen im Gutachten
sinnvoll und machbar.
Bei einer Führung der Stadtbahn über die Ortsdurchf ahrt L91/L213 in Glessen würde
sich der Nutzen-Kosten-Faktor aufgrund der geringer en Baukosten und der
Streckenlänge noch weiter positiver auswirken.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist eine genaue Tr assenführung in Glessen
festzulegen. Dabei ist zu prüfen, ob bei einer Führ ung der Stadtbahn über
Fliesteden/Büsdorf weitere Einwohnerpotentiale gewonnen werden können.
Vorstudie
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler – Niederaußem
Seite 12
Folgende Inhalte sollte die Machbarkeitsstudie dabei aufweisen:
• Planfall A3 stellt die Vorzugslösung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie dar
• Festlegung Betriebskonzept mit Anpassungen im Busnetz
• Anpassung Prognosezeitraum 2030 auf 2035 (Anlehnung an das Landesverkehrs-
modell)
• Erstellung einer Trassenstudie im Maßstab 1:1000 bz w. 1:500 mit
Kostenschätzung sowie Festlegung der Vorzugstrasse im Bereich
Glessen/Fliesteden/Büsdorf auch unter Berücksichtig ung der Nutzung der
Ortsdurchfahrt (L91/L213) in Glessen
• Prüfung Führung der Stadtbahn über die Ortsdurchfah rt L91/L213 in Glessen
gemäß neue GVFG-Förderrichtlinien (Führung zusammen mit dem MIV)
• Prüfung der Umsetzbarkeit der Lösung vom Ing.-Büro Obermeyer von 2000
bezüglich Unterführung Militärring und Bahnstrecke in Bocklemünd
• Prüfung BÜ-Anlagen oder planfreie Querungen Stadtba hn gemäß EkrG (nicht
dargestellt auf Karte)
• Prüfung Bündelungstrasse Stadtbahn und Radschnellwe g und Unterführung
Stadtbahn unter L183
• Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für das neue Siedlungsumfeld am
geplanten Endpunkt der Stadtbahn (Neuorientierung zentraler Bereich)
• Prüfung alternativer Endpunkte in Niederaußem
• Festlegung der neuen Siedlungsflächen entlang der Vorzugstrasse
• Nachfrageberechnung mit den zusätzlichen Flächen entlang der Strecke
• Erstellung eines Stufenkonzeptes
• Mobilstationskonzept für die Haltestellen entlang der geplanten Strecke
• Durchführung einer detaillierten NKU-Bewertung nach Verfahren 2016
• Umfassende Bürgerbeteiligung durch Trassenkonferenzen
Anlage 1 - Pressemitteilung zur Veranstaltung
5948 Zeichen
PRESSEINFORMATION • PRESSEINFORMATION • PRESSEINFORMATION Sperrfrist: 17.02.2021, 18.00 Uhr PRESSEMITTEILUNG Bergheim, 17.02.2021 Stadtbahnvorhaben Widdersdorf – Brauweiler – Niederaußem Rhein-Erft-Kreis und Projektpartner stellen Abschlussbericht zur Vorstudie vor Der ÖPNV und insbesondere der Schienenverkehr bilden das Rückgrat eines inno- vativen und leistungsstarken Verkehrssystems der Zukunft. Deshalb möchte der Rhein-Erft-Kreis mehr Menschen zum Umstieg vom PKW auf umweltschonendere Verkehrsmittel motivieren und sucht gemeinsam mit seinen Projektpartnern aus dem Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.), den Städten Bergheim, Pulheim und Köln den Anschluss an den Stadtbahnverkehr in Köln. Nun liegt eine umfassende Vor- studie vor, die zeigt, was es braucht, um den Nahverkehr zukunftsfähig zu ma- chen. Den gesamten Prozess der Vorstudie begleiteten auch die Rhein-Erft- Verkehrsgesellschaft, die Kölner Verkehrs-Betriebe und der Nahverkehr Rheinland. Bürgerinnen und Bürger können zudem im Rahmen der beginnenden Öffentlich- keitsarbeit online bereits erste Impulse zur Machbarkeitsstudie geben. „Der Rhein-Erft-Kreis wächst und rückt damit näher an Köln. Da die Metropole schon seit Jahren nach der besten Variante einer Schienenanbindung für den Stadtteil Widdersdorf sucht, bot es sich für den Rhein-Erft-Kreis an, an diese Überlegungen räumlich anzuknüpfen“, so Landrat Frank Rock. Auch Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Liegenschaften der Stadt Köln, ist von der positiven Wirkung der Stadtbahnanbindung überzeugt: „Im Ge- gensatz zum Binnenverkehr in Köln findet der Stadt-Umland-Verkehr noch vorwie- gend mit dem Pkw statt. Im Ausbau der Angebote des öffentlichen Personennah- verkehrs liegt daher ein großes Entlastungspotenzial. Wir möchten für die Pendle- rinnen und Pendler aus den westlich angrenzenden Gemeinden die Möglichkeit schaffen, ohne Auto attraktiv in Richtung Innenstadt zu gelangen. Ich freue mich über die ermutigenden Ergebnisse der Vorstudie.“ Die Vorstudie zeigt: der Ausbau des Schienenverkehrs bietet viel Potenzial! Ende 2019 beauftragte der Rhein-Erft-Kreis das Büro Stadtverkehr aus Hilden mit der Erstellung einer Vorstudie. Ziel war es, aus einer Fülle von möglichen Trassen- führungen und Betriebskonzepten, zwei aussichtsreiche Varianten abzuleiten, die dann in einer späteren Machbarkeitsstudie vertiefend untersucht werden sollen. In einer Machbarkeitsstudie wird auch eine Nutzen-Kosten-Bewertung vorgenommen. Das Gutachten zeigt, dass sich diese Bewertung mit jeder Anbindung weiterer Or- te westlich von Köln positiver darstellt. Bei einem positiven Nutzen-Kosten- Anlage 1 Herausgegeben vom Landrat des Rhein-Erft-Kreises Pressestelle, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim Telefon (02271) 83 –10112 Telefax (02271) 83 – 20010 PRESSEINFORMATION • PRESSEINFORMATION • PRESSEI NFORMATION Verhältnis besteht die Möglichkeit, den Bau der Sta dtbahn durch Bundes- und Landesgelder gefördert zu bekommen. Laut dem Gutachten ist eine Stadtbahn von Köln in R ichtung Niederaußem ver- kehrlich und siedlungsstrukturell grundsätzlich sin nvoll und machbar. Die Vorstu- die legt hier zugrunde, dass in allen drei Städten zukünftig Baugebiete in räumli- cher Nähe zur möglichen Stadtbahntrasse ausgewiesen werden. So könnten die Städte der Nachfrage nach zusätzlicher Siedlungsflä che gerecht werden und mit mindestens 2.100 Wohneinheiten auch für zusätzliche Nachfragepotenziale der Stadtbahn sorgen. Die Projektpartner hatten ursprünglich verabredet, die Vorstudie in einer gemein- samen Sitzung der Fachausschüsse der Städte Berghei m, Pulheim und Köln, der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sowie des Rhein-Erft-Kreises zu prä- sentieren. Pandemie-bedingt fand die Präsentation am 17.02.2021 in einer Online- Veranstaltung für die politischen Vertreter*innen der beteiligten Kommunen statt. Wie geht es weiter? Im nächsten Schritt soll nun die Öffentlichkeit übe r das Ergebnis der Vorstudie informiert werden und sich dabei auch mit eigenen V orstellungen zu Wort melden können. Der Rhein-Erft-Kreis (www.rhein-erft-kreis. de/stadtbahnvorhaben- niederaussem) und die Stadt Köln (www.stadt-koeln.d e/artikel/70863) werden ihre Online-Angebote nach dem 17.02.2021 schrittwei se mit Beteiligungs- und In- formationsangeboten befüllen. Neben der Verlinkung der Kurz- und Langfassung werd en Informationen zu einer möglichen Stadtbahnstrecke bereitgestellt. Zum Dialog lädt der Rhein-Erft-Kreis in einer Blitz-Befragung ein. Hierbei werden 5 Fragen an die Bevölkerung über meh- rere Wochen online gestellt und anschließend ausgewertet. In den folgenden Monaten werden im Rhein-Erft-Kreis und in Köln die Fachaus- schüsse und Bezirksvertretungen jeweils in eigener Sitzung die Ergebnisse der Vor- studie beraten. Voraussichtlich im Sommer 2021 soll der Beschluss ü ber die in einer Machbarkeits- studie zu untersuchenden Varianten und sonstigen Ra hmenbedingungen durch die politischen Gremien der beteiligten Projektpartner gefasst werden. Im Kölner Ge- biet wird es auf Basis der Vorstudie insbesondere u m die Klärung gehen, ob in der Machbarkeitsstudie die Linie 1 oder Linie 4 zur Ers chließung von Widdersdorf ver- tieft betrachtet werden soll. Während der Machbarke itsstudie soll die Einbindung der Öffentlichkeit noch deutlich intensiviert werden. Bis zum Sommer hofft der Rhein-Erft-Kreis Klarheit darüber zu erlangen, wie die bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier beantrag ten Strukturfördermittel zur Finanzierung der Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt werden. Herausgegeben vom Landrat des Rhein-Erft-Kreises Pressestelle, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim Telefon (02271) 83 –10112 Telefax (02271) 83 – 20010 PRESSEINFORMATION • PRESSEINFORMATION • PRESSEI NFORMATION Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marco Johnen Pressesprecher
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Mittelstraße 55
- Wilhelm-Leuschner-Straße
- Willy-Brandt-Platz 1
- Friesenplatz
- Görlinger-Zentrum
- Wiener Platz
- Mühlenhof
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 0562/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 16.02.2021 08:53