3017/2021
Erneuerung des Bodenbelags des Bolzplatzes in Köln-Weidenpesch, An den Kreuzmorgen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3355 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3017/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Erneuerung das Bodenbelags des Bolzplatzes in Köln-Weidenpesch, An den Kreuzmorgen Anfrage der SPOD zur Sitzung der BV Nippes Vor ca. 1 Jahr wurde der Bolzplatz in Köln-Weidenpesch, An den Kreutzmorgen, wegen mangelhaf- tem Bodenbelag als Baustelle deklariert und somit für Kinder und Jugendliche gesperrt. Wir fragen die Verwaltung: Wann dürfen wir mit der Sanierung des Bodenbelags und der Anschließenden Freigabe durch die Stadt Köln rechnen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Der Bolzplatz ist nicht nutzbar, da die Asphaltdecke mehrfach durch die Wurzeln des anliegenden Baumbestandes aufgebrochen wurde und es hier zu Verwerfungen in der Bodendecke gekommen ist. Daraus ergibt sich ein Verkehrssicherheitsproblem in Form von Stolperfallen. Es wurden seitens der Verwaltung mehrere Lösungen für dieses Problem erörtert und wieder verwor- fen, da Eingriffe in den Wurzelbereich geschützter Bäume nachhaltige Schäden verursachen, die in der Folge die Standsicherheit der Bäume gefährden. Zur Klärung der Frage ob eine Sanierung der Oberfläche des Bolzplatzes zweifelsfrei möglich ist, wurde ein Baumgutachten beauftragt und vorgelegt. Das Baumgutachten hatte folgendes Fazit Die Entfernung der Deckschicht stellt zweifelsfrei einen Eingriff in den Wurzelraum von Bestands- bäumen dar. Somit ist eine Sanierung des Bolzplatzes der Zeit nicht ohne weiteres möglich. Eine Sanierung ohne entsprechende Genehmigung stellt eine Missachtung der gültigen Regeln der Baumschutzsatzung der Stadt Köln. Ein Eingriff in den Wurzelraum der anliegenden Platanen weist ein hohes Risiko auf, die Standsicher- heit der Bäume in naher Zukunft zu gefährden. Sollte eine Spielfeldsanierung der Idee folgen, den Platz auf dem jetzigen Bodenniveau in Stand zu setzen, schließt dies einen Baumerhalt, zumindest der Platanen, aus. Die erforderlichen Starkwurzelentnahmen lassen sich in keiner denkbaren Weise mit der Zielsetzung des Baumerhalt in Einklang bringen. 2 Ein definierter Lösungsansatz, der sowohl die Spielfeldsanierung als auch den Baumerhalt gewähr- leistet, kann nicht aufgezeigt werden, da zum jetzigen Zeitpunkt absolut unklar ist, wie sich die Durchwurzelung unterhalb der Asphaltdecke, welche die Deckschicht des Bolzplatzes bildet, darstellt. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob ein Erhalt der anliegenden Bäume möglich oder auch sinnvoll ist, falls die Wiederherstellung der Spielfläche in vollem Umfang erfolgen soll. In diesem Fall muss die Fällung der Bäume in Betracht gezogen werden, zumal die Platane auf Grund ihrer Durchwurzelungsstrategie im Hinblick auf die Standortsituation die falsche Baumart dar- stellen. Es bedarf somit in erster Linie einer Entscheidung welche Maßnahme im Bezug „An den Kreutzmor- gen“ vorrangig ist. Baumschutz oder Spielfeldsanierung. Eine Verkleinerung des Spielfeldes kann unter Umständen auch ein Lösungsansatz sein, dies hängt jedoch davon ab, ob etwaige moderne Bauelemente, die dem Wurzelschutz dienen so gestaltet wer- den können, dass ein bespielbarer, diffusionsoffener Belag aufgezogen werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- An den Kreutzmorgen
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Details
- Aktenzeichen
- 3017/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 23.08.2021 08:41