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2014/0048

Bebauungsplan W 46.1 - Riedstraße Nord - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 03.02.2014

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Anlage - 2

2014/0048

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.02.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0048 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:        
 
Betreff: Bebauungsplan W 46.1  - Riedstraße Nord - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 03.02.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
Für eine Teilfläche des ehemaligen Nathan-Hale-Depots nordwestlich des bestehenden 
Gewerbebetriebes der Fa. Döhler und südlich der Gewerbebetriebe an der Südseite der 
Hilpertstraße sowie östlich der Gebäude Kleyerstraße 8 und 12 und nördlich der bis zur 
Kleyerstraße verlängerten Riedstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch 
(BauGB) aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. 
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein Gewerbegebiet, welches zukünftig 
als Erweiterungsfläche der Fa. Döhler am Standort Darmstadt dient und als Produktions-, Logistik- 
und Verwaltungsstandort ausgebaut werden soll.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.1 
Anlage 2 Verkehrs- und Grünflächenplan zum Bebauungsplan W 46.1 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0048 vom 03.02.2014: 
 
 
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Teilfläche der „Konversionsfläche West“ Kelley-
Barracks / Nathan-Hale-Depot. Das Nathan-Hale-Depot wurde 1936 zunächst durch das 
Verpflegungshauptamt des Deutschen Reiches als Lebensmittellager mit Großbäckerei 
errichtet. Nach Übernahme durch die amerikanischen Streitkräfte im Jahr 1945 wurde die 
Liegenschaft als Umschlagplatz für Militärlogistik genutzt. Die Gebäude bestehen überwiegend 
aus Werkstätten, Lager- und Verwaltungsgebäuden aus dem Jahr 1936. In den 1950er Jahren 
wurde der Bestand um weitere Lager- und Werkstattgebäude erweitert. 2010 gaben die 
amerikanischen Streitkräfte das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die 
Flächen und Gebäude sind inzwischen geräumt bzw. stehen leer. 
Für den Gesamtbereich von Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks wird zurzeit eine 
Rahmenplanung erarbeitet, deren Ziel die Umnutzung der Flächen in ein Gewerbegebiet ist. Mit 
dem Rahmenplan soll eine entsprechende Erschließungsstruktur und Grundstücksneuordnung 
entwickelt werden. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.1 wird begrenzt: Im Süden (im östlichen 
Abschnitt) durch den bestehenden Gewerbebetrieb der Fa. Döhler sowie (im westlichen 
Abschnitt) durch die nach Westen verlängerte Riedstraße, im Westen durch die Westseite der 
3 Meter breiten Abwasserkanaltrasse an der östlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke 
Kleyerstraße 8 und 12, im Norden durch die hier neu zu bildenden Gewerbegrundstücke 
südlich des bestehenden Gewerbegebietes an der Hilpertstraße, im Osten durch die hier nach 
Norden verlängerte Riedstraße. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in Anlage 1  
dargestellt. 
Das Plangebiet des Bebauungsplanes W 46.1 – Riedstraße Nord – grenzt unmittelbar an den 
bestehenden Gewerbebetrieb der Fa. Döhler an. Die Fa. Döhler ist ein weltweit tätiger 
Hersteller, Vermarkter und Anbieter von technologiebasierten natürlichen Ingredients, 
Ingredient-Systems und integrierten Lösungen für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Für 
den Firmenstandort an der Riedstraße gab es bisher keine Erweiterungsmöglichkeiten, da das 
Betriebsgelände durch andere Gewerbebetriebe und die militärisch genutzten Flächen 
eingegrenzt war. Durch das Freiwerden der Konversionsflächen bieten sich nun 
Entwicklungsmöglichkeiten für die Fa. Döhler an. 
Die Fa. Döhler beabsichtigt daher, ihr Werksgelände auf den freiwerdenden Flächen nach 
Norden zunächst um ein Logistikzentrum zu erweitern. Die Warenlogistik soll künftig im 
direkten Zusammenhang mit der Produktion stehen, so dass Shuttle-Fahrten zu den derzeitig 
genutzten Lagern in Biebesheim und der Kleyerstraße in Darmstadt entfallen können. Diese 
Baumaßnahme soll kurzfristig realisiert werden. 
In weiteren Ausbaustufen sollen die Lager- und Logistikgebäude auf der Erweiterungsfläche in 
Richtung Osten um neue Produktionsgebäude erweitert werden. Die neuen 
Produktionsgebäude werden im direkten Bezug zu der bereits am Standort vorhandenen 
Produktion stehen. Die Gebäude werden neben der Erweiterung der bestehenden Produktion 
den Aufbau neuer Technologien am Standort ermöglichen. Entlang der Riedstraße in der 
Verlängerung der bestehenden Verwaltungsgebäude sollen langfristig Erweiterungsbauten für 
Verwaltung sowie für Forschung und Entwicklung errichtet werden. Ziel der Fa. Döhler ist es, 
ihren Standort in Darmstadt insgesamt zu stärken und zu entwickeln. 
Um die geplante gewerbliche Entwicklung und damit die Erweiterung der Fa. Döhler auf der 
Konversionsfläche Nathan-Hale-Depot zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungs-
planes erforderlich. Städtebauliche Grundlage ist der „Rahmenplan Konversionsflächen West“. 
Die Ziele des Rahmenplanes werden mit dem Bebauungsplan umgesetzt. 
Das angestrebte städtebauliche Entwicklungsziel für dieses Gebiet ist eine geordnete bauliche 
Entwicklung der gewerblichen Nutzungen, der Straßenverkehrsflächen, der Flächen für den 
ruhenden Verkehr, der Anbindung der Fuß-, und Radwegeflächen an das städtische 
Gesamtnetz sowie der Erhalt, die Ordnung und Verknüpfung der Grün- und Freiflächen mit dem 
bestehenden Großgrün im weiteren Umfeld. Die Art, das Maß und die Höhe der baulichen 
Nutzung sollen sich an den umgebenden Quartieren orientieren. Die übergeordnete 
Verknüpfung der geplanten Grün- und Freiflächen soll durch die begrenzte Anlage öffentlicher

- 4 - 
Grünräume und zugunsten eines Netzes privater Grünstreifen entlang der Straßen-, und 
Bauflächen erreicht werden. Diese den Straßenraum begrenzende private grüne Vorzone ist ein 
Ziel und wesentliches stadtbildprägendes Element im Rahmenplan der Konversionsflächen 
West. 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist auch notwendig, um die Erschließung des Gebietes 
zu sichern. Mit dem Bebauungsplan sollen öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden um 
die im „Rahmenplan Konversionsflächen West“ geplanten zukünftigen Gewerbeflächen südlich 
der Hilpertstraßenbebauung zu erschließen. Dafür sind die in Anlage 2 dargestellten 
öffentlichen Verkehrs-, und Grünflächen erforderlich. 
Stadt-, verkehrs-, und grünplanerische Zielsetzung ist es, auf der durchgehenden 
Abwasserkanaltrasse zwischen Hilpertstraße und Eschollbrücker Straße an der Westseite des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplans W 46.1 einen quartiersübergreifenden Fuß- und 
Radweg auszubilden und diesen an das übergeordnete Gesamtnetz anzuschließen. Der 
vorhandene wertvolle Baumbestand östlich der Grundstücksgrenzen der Bebauung 
Kleyerstraße Nr. 8 und 12 soll erhalten und gestalterisch in die Anlage des Fuß- und Radweges 
einbezogen werden. 
Die geplante Entwicklung der Fa. Döhler und die Inanspruchnahme von Teilen der 
Konversionsflächen Darmstadt West leitet sich aus den Zielen des o.g. Rahmenplanes ab und 
fügt sich daher in die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ein. 
 
Übergeordnete Planungen 
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weist das Plangebiet noch als Sonderbaufläche aus. In der Umgebung des Plangebietes liegen 
weitere Sonderbauflächen und gewerbliche Bauflächen. Westlich und östlich des Plangebietes 
verlaufen Freihaltetrassen für den ICE. Im Osten liegt eine Fläche für Bahnanlagen. Die 
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist 
somit nicht gegeben, der Flächennutzungsplan muss daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im 
Parallelverfahren geändert werden. Das Verfahren hierzu wird in Kürze eingeleitet. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
 
Darmstadt, 03.02.2014 
61.2 zim  Nst. 2603

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65 Zeichen

Hilpertstrasse
Riedstrasse
Kleyerstrasse
Anlage - 1
Kleyerstrasse

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 50
TOP 6
TOP 7
TOP 12 beschließend

Orte (4)

  • Riedstraße
  • Kleyerstraße 8
  • Hilpertstraße
  • Eschollbrücker Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0048
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.02.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00