2014/0048
Bebauungsplan W 46.1 - Riedstraße Nord - (Aufstellungsbeschluss)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 2
12 Zeichen
A Anlage - 2
2014/0048
8404 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.02.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0048
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 46.1 - Riedstraße Nord - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 03.02.2014
Beschlussvorschlag :
Für eine Teilfläche des ehemaligen Nathan-Hale-Depots nordwestlich des bestehenden
Gewerbebetriebes der Fa. Döhler und südlich der Gewerbebetriebe an der Südseite der
Hilpertstraße sowie östlich der Gebäude Kleyerstraße 8 und 12 und nördlich der bis zur
Kleyerstraße verlängerten Riedstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein Gewerbegebiet, welches zukünftig
als Erweiterungsfläche der Fa. Döhler am Standort Darmstadt dient und als Produktions-, Logistik-
und Verwaltungsstandort ausgebaut werden soll.
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.1
Anlage 2 Verkehrs- und Grünflächenplan zum Bebauungsplan W 46.1
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0048 vom 03.02.2014:
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Teilfläche der „Konversionsfläche West“ Kelley-
Barracks / Nathan-Hale-Depot. Das Nathan-Hale-Depot wurde 1936 zunächst durch das
Verpflegungshauptamt des Deutschen Reiches als Lebensmittellager mit Großbäckerei
errichtet. Nach Übernahme durch die amerikanischen Streitkräfte im Jahr 1945 wurde die
Liegenschaft als Umschlagplatz für Militärlogistik genutzt. Die Gebäude bestehen überwiegend
aus Werkstätten, Lager- und Verwaltungsgebäuden aus dem Jahr 1936. In den 1950er Jahren
wurde der Bestand um weitere Lager- und Werkstattgebäude erweitert. 2010 gaben die
amerikanischen Streitkräfte das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die
Flächen und Gebäude sind inzwischen geräumt bzw. stehen leer.
Für den Gesamtbereich von Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks wird zurzeit eine
Rahmenplanung erarbeitet, deren Ziel die Umnutzung der Flächen in ein Gewerbegebiet ist. Mit
dem Rahmenplan soll eine entsprechende Erschließungsstruktur und Grundstücksneuordnung
entwickelt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.1 wird begrenzt: Im Süden (im östlichen
Abschnitt) durch den bestehenden Gewerbebetrieb der Fa. Döhler sowie (im westlichen
Abschnitt) durch die nach Westen verlängerte Riedstraße, im Westen durch die Westseite der
3 Meter breiten Abwasserkanaltrasse an der östlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke
Kleyerstraße 8 und 12, im Norden durch die hier neu zu bildenden Gewerbegrundstücke
südlich des bestehenden Gewerbegebietes an der Hilpertstraße, im Osten durch die hier nach
Norden verlängerte Riedstraße. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in Anlage 1
dargestellt.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes W 46.1 – Riedstraße Nord – grenzt unmittelbar an den
bestehenden Gewerbebetrieb der Fa. Döhler an. Die Fa. Döhler ist ein weltweit tätiger
Hersteller, Vermarkter und Anbieter von technologiebasierten natürlichen Ingredients,
Ingredient-Systems und integrierten Lösungen für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Für
den Firmenstandort an der Riedstraße gab es bisher keine Erweiterungsmöglichkeiten, da das
Betriebsgelände durch andere Gewerbebetriebe und die militärisch genutzten Flächen
eingegrenzt war. Durch das Freiwerden der Konversionsflächen bieten sich nun
Entwicklungsmöglichkeiten für die Fa. Döhler an.
Die Fa. Döhler beabsichtigt daher, ihr Werksgelände auf den freiwerdenden Flächen nach
Norden zunächst um ein Logistikzentrum zu erweitern. Die Warenlogistik soll künftig im
direkten Zusammenhang mit der Produktion stehen, so dass Shuttle-Fahrten zu den derzeitig
genutzten Lagern in Biebesheim und der Kleyerstraße in Darmstadt entfallen können. Diese
Baumaßnahme soll kurzfristig realisiert werden.
In weiteren Ausbaustufen sollen die Lager- und Logistikgebäude auf der Erweiterungsfläche in
Richtung Osten um neue Produktionsgebäude erweitert werden. Die neuen
Produktionsgebäude werden im direkten Bezug zu der bereits am Standort vorhandenen
Produktion stehen. Die Gebäude werden neben der Erweiterung der bestehenden Produktion
den Aufbau neuer Technologien am Standort ermöglichen. Entlang der Riedstraße in der
Verlängerung der bestehenden Verwaltungsgebäude sollen langfristig Erweiterungsbauten für
Verwaltung sowie für Forschung und Entwicklung errichtet werden. Ziel der Fa. Döhler ist es,
ihren Standort in Darmstadt insgesamt zu stärken und zu entwickeln.
Um die geplante gewerbliche Entwicklung und damit die Erweiterung der Fa. Döhler auf der
Konversionsfläche Nathan-Hale-Depot zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungs-
planes erforderlich. Städtebauliche Grundlage ist der „Rahmenplan Konversionsflächen West“.
Die Ziele des Rahmenplanes werden mit dem Bebauungsplan umgesetzt.
Das angestrebte städtebauliche Entwicklungsziel für dieses Gebiet ist eine geordnete bauliche
Entwicklung der gewerblichen Nutzungen, der Straßenverkehrsflächen, der Flächen für den
ruhenden Verkehr, der Anbindung der Fuß-, und Radwegeflächen an das städtische
Gesamtnetz sowie der Erhalt, die Ordnung und Verknüpfung der Grün- und Freiflächen mit dem
bestehenden Großgrün im weiteren Umfeld. Die Art, das Maß und die Höhe der baulichen
Nutzung sollen sich an den umgebenden Quartieren orientieren. Die übergeordnete
Verknüpfung der geplanten Grün- und Freiflächen soll durch die begrenzte Anlage öffentlicher
- 4 -
Grünräume und zugunsten eines Netzes privater Grünstreifen entlang der Straßen-, und
Bauflächen erreicht werden. Diese den Straßenraum begrenzende private grüne Vorzone ist ein
Ziel und wesentliches stadtbildprägendes Element im Rahmenplan der Konversionsflächen
West.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist auch notwendig, um die Erschließung des Gebietes
zu sichern. Mit dem Bebauungsplan sollen öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden um
die im „Rahmenplan Konversionsflächen West“ geplanten zukünftigen Gewerbeflächen südlich
der Hilpertstraßenbebauung zu erschließen. Dafür sind die in Anlage 2 dargestellten
öffentlichen Verkehrs-, und Grünflächen erforderlich.
Stadt-, verkehrs-, und grünplanerische Zielsetzung ist es, auf der durchgehenden
Abwasserkanaltrasse zwischen Hilpertstraße und Eschollbrücker Straße an der Westseite des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans W 46.1 einen quartiersübergreifenden Fuß- und
Radweg auszubilden und diesen an das übergeordnete Gesamtnetz anzuschließen. Der
vorhandene wertvolle Baumbestand östlich der Grundstücksgrenzen der Bebauung
Kleyerstraße Nr. 8 und 12 soll erhalten und gestalterisch in die Anlage des Fuß- und Radweges
einbezogen werden.
Die geplante Entwicklung der Fa. Döhler und die Inanspruchnahme von Teilen der
Konversionsflächen Darmstadt West leitet sich aus den Zielen des o.g. Rahmenplanes ab und
fügt sich daher in die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ein.
Übergeordnete Planungen
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
weist das Plangebiet noch als Sonderbaufläche aus. In der Umgebung des Plangebietes liegen
weitere Sonderbauflächen und gewerbliche Bauflächen. Westlich und östlich des Plangebietes
verlaufen Freihaltetrassen für den ICE. Im Osten liegt eine Fläche für Bahnanlagen. Die
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist
somit nicht gegeben, der Flächennutzungsplan muss daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren geändert werden. Das Verfahren hierzu wird in Kürze eingeleitet.
Die Dezernentin III:
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Darmstadt, 03.02.2014
61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
65 Zeichen
Hilpertstrasse Riedstrasse Kleyerstrasse Anlage - 1 Kleyerstrasse
Beratungsverlauf (5)
Orte (4)
- Riedstraße
- Kleyerstraße 8
- Hilpertstraße
- Eschollbrücker Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0048
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.02.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00