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Antrag gem. § 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Behandeln und zur zeitweiligen Lagerung von nichtgefährlichen Abfällen nach § 4 BImSchG - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss-Vorlage 104/2015 vom 01.06.2015

Stand: Am 01.06.2015 im Ausschuss für Planung und Umweltschutz beraten. Ergebnis: Einstimmig.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 01.06.2015

    Ausschuss für Planung und Umweltschutz

    TOP 10.. Ergebnis: Einstimmig

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