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1883/2021

Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg

Beschlussvorlage Ausschuss 31.05.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 21.06.2021, TOP 2.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2025

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Ansehen

Anlage 3- Antrag _gemeinsamer Antrag _BV5_

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

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Anlage 2 - Beteiligungskonzept Neusser Straße

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2025

4493 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664 
664 
 
Vorlagen-Nummer 
1883/2021
Stand: 07.01.2025 
Sachstandsbericht  
Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße neu 
aufzunehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN 0460/2021) zur 
Grundlage genommen und mit den räumlichen Bedingungen und verkehrlichen Anforde-
rungen verknüpft.  
2. Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und Beteiligungs-
prozess durch.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung nimmt zu den beiden o. g. Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 
zu 1.: 
Die bisherige Gesamtmaßnahme unterteilt sich in drei Planungsbereiche. Zu den einzelnen 
Planungsabschnitten ergeben sich folgende Sachstände: 
1. Planungsbereich: Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße 
Auf der Grundlage des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln aus der Sitzung 
vom 07.09.2023 (Vorlagen-Nr. 0515/2023) erarbeitet die Verwaltung derzeit die Ausfüh-
rungsplanung. Aktuell werden die Deckenhöhenpläne erstellt. 
Im Zusammenhang mit der weiteren Planungsbearbeitung prüfte die Verwaltung ergän-
zend, ob die bisherige Ausbaugrenze in der Kempener Straße um einige Meter in Rich-
tung der Cranachstraße erweitert werden kann, um mit einfachen Mitteln (z. B. Platten-
umlage, Markierung auf der Fahrbahn) die heutige Verkehrssituation für den Fuß- und 
Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung zusätzlich zu verbessern. Die Verwaltung wird 
den Verkehrsausschuss in der Sitzung am 28.01.2025 und die Bezirksvertretung Nippes

2 
 
in der Sitzung am 06.02.2025 in Form einer Mitteilung über das Prüfergebnis informie-
ren (Vorlagennummer 2909/2024). 
2. Planungsbereich: Neusser Straße von Niehler Kirchweg bis Kempener Straße 
Für diesen Bereich wurde die Vorentwurfsplanung erstellt. Die Vorlage zum Planungs-
beschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße im o. g. Bereich wurde jeweils im II. 
Durchgang von der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 02.02.2023 und von 
dem Verkehrsausschuss in der Sitzung am 07.03.2023 geändert beschlossen (Vorla-
gennummer: 3169/2022). Die Verwaltung prüft derzeit die geänderten Beschlusspunkte 
und das weitere Vorgehen. 
3. Planungsbereich: Innere Kanalstraße bis Lohsestraße 
Die Planung für diesen Bereich erfolgt, nachdem die Planungen für den 1. und 2. Pla-
nungsbereich abgeschlossen sind. 
 
zu 2.: 
Vom 2. bis zum 29. August 2021 hatten Bürger*innen die Möglichkeit, der Verwaltung ihre 
Eindrücke, Wünsche und Meinungen zur geplanten Umgestaltung der Neusser Straße zwi-
schen dem Niehler Kirchweg und der Kempener Straße mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Betei-
ligung bestand auf dem städtischen Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln, per E-Mail o-
der Post sowie an verschiedenen Standorten vor Ort in Nippes. Viele Bürger*innen sind der 
Einladung nachgekommen und haben die Möglichkeit zur Beteiligung an der Planung genutzt. 
Die Bezirksvertretung Nippes und der Verkehrsausschuss wurden in Form einer Mitteilung 
über den Verlauf und die Auswertung der Rückmeldungen informiert (Vorlagennummer: 
3168/2022) 
Sobald die Entwurfsplanung abgeschlossen ist, erhalten die Kölner Bürger*innen im Rahmen 
einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, Anregungen zu dieser Entwurfspla-
nung mitzuteilen. Zudem wird es eine Beteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz geben. 
 
Nächste Schritte: 
Die nächsten Schritte ergeben sich für die jeweiligen Planungsbereiche wie folgt: 
1. Planungsbereich: Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung im ersten Quartal 2025 fertigzu-
stellen. Ebenso ist es vorgesehen, die weiteren bauvorbereitenden Arbeitsschritte 
durchzuführen (z. B. Leistungstexte erstellen, Ausschreibung und Vergabe mitvorberei-
ten). 
2. Planungsbereich: Neusser Straße von Niehler Kirchweg bis Kempener Straße 
Abhängig von den Prüfergebnissen zu den ergänzenden Beschlusspunkten aus dem 
Beschluss des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 wird die Verwaltung anschlie-
ßend die Entwurfsplanung bearbeiten. 
3. Planungsbereich: Innere Kanalstraße bis Lohsestraße 
Derzeit ergeben sich für diesen Bereich keine weiteren Arbeitsschritte. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2025

Anlage 3- Antrag _gemeinsamer Antrag _BV5_

3928 Zeichen

Grüne 
Linke 
GUT 
Klima Freunde 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.03.2021 
AN/0460/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Nippes zu einer Neugestaltung der 
Neusser Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Niehler Kirchweg zu einer 
attraktiven Geschäftsstraße 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, GUT und Klima Freunden -
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, in enger Zusammenarbeit 
mit der Bezirksvertretung, die Neusser Straße im Stadtteil Nippes neu zu gestalten. 
Von Anfang Mai bis Ende Juni soll es eine "Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung" 
geben, wie sie im Stadtbezirk Nippes vorgesehen ist. 
Bevor wir die Vorschläge aus der kommenden Bürgerbeteiligung 
berücksichtigen, präferieren wir folgende Lösung: 
Im Kernbereich zwischen Auerstraße und Blücherstraße soll die Aufenthaltsqualität 
deutlich erhöht werden. 
Der Fußverkehr als Hauptverkehrsmittel auf der Neusser Straße soll durch bauliche 
Maßnahmen, wie die Verbreiterung der Gehwege, Verengung der Fahrspur, 
Zebrastreifen und durch einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich deutlich gestärkt 
werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich Fußgänger*innen aller 
   Anlage 3

- 2 - 
 
Altersgruppen und Mobilitätsfähigkeiten gefahrlos aufhalten, bewegen und 
insbesondere die Fahrbahnfläche queren können. 
 
Der Motorisierte Individualverkehr soll durch weitere geeignete Maßnahmen, wie 
Aufpflasterung und Umleitung des Autoverkehrs, verringert und verlangsamt werden, 
um die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende weiter zu erhöhen. 
 
Der ruhende Verkehr soll deutlich reduziert werden. Hierzu soll die Anzahl an PKW-
Parkplätzen massiv verringert, die Anzahl an Abstellplätzen für Fahrräder und 
Lastenräder jedoch deutlich erhöht werden. 
 
Der so gewonnene Raum soll als Multifunktionsfläche für Fußgänger*innen, 
Außengastronomie, Sitz- und Spielgelegenheiten und als Flächen für Begrünung 
geplant werden. 
 
Gehwege und Multifunktionsflächen sollen durch geeignete bauliche Strukturen von  
der Fahrbahn und den PKW-Parkplätzen getrennt werden. 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wo Quartiersgaragen im Umfeld des 
Kernbereiches eingerichtet werden könnten. 
 
Außerhalb des Kernbereiches:  
 
Der Fußverkehr und der Umweltverbund (U-Bahn, Bus, Radverkehr) sollen hier 
gestärkt werden. 
 
Insbesondere die Sicherheit des Radverkehres soll sich deutlich verbessern, z. B. 
durch breite Radwege, eine fahrradfreundliche Planung des angedachten 
Kreisverkehres Neusser/Kempener Straße und eine gründliche Überarbeitung des 
Bereiches zwischen der Innerer Kanal und Kempener Straße, indem beispielsweise 
die rechte Spur zu einem Radweg wird. 
 
Nördlich wie südlich des Kernbereiches sollen geeignete Maßnahmen zur Umleitung 
des Transitverkehrs geprüft werden. 
 
Allgemein: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, dieses Projekt mit höchster Priorität zu verfolgen, um 
eine möglichst schnelle Verwirklichung zu erreichen. Hierzu ist zu prüfen, ob eine 
Abtrennung des angedachten Kreisverkehres Neusser/Kempener Straße, oder auch 
anderer Bauabschnitte, sinnvoll ist. 
 
Verkehrsampeln (Lichtsignalanlagen) sollen möglichst vermieden werden. 
 
Barrierefreiheit soll auf der gesamten Neusser Straße der Standard sein. 
 
Als Klimastraße soll der Baumbestand auf der Neusser unbedingt erhalten bleiben 
und es soll so viele Neuanpflanzungen wie nur eben möglich geben, zum Schutze 
des Klimas und des Menschen vor dem Klimawandel.

- 3 - 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt ggf. mündlich 
 
 
 
gez.:  Max Beckhaus      Markus Frank      Bela Schlieper      Inga Feuser

Beschlussvorlage Ausschuss

4994 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/664 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1883/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße neu aufzu-
nehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN 0460/2021) zur Grundlage 
genommen und mit den räumlichen Bedingungen und verkehrlichen Anforderungen verknüpft.  
 
2.  Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und Beteiligungspro-
zess durch.  
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 
Verkehrsausschuss 31.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation 
Die Neusser Straße übernimmt im Abschnitt zwischen Kempener Straße und dem Niehler Kirchweg 
für den Stadtbezirk Nippes als Stadtteilzentrum eine wichtige Funktion. Sie ist zeitgleich Kölns erste 
Klimastraße. Der dichte Geschäftsbesatz deckt den täglichen Bedarf mit Waren und Dienstleistungen 
ab und ist somit wichtiges Ziel der hier lebenden Bevölkerung. Angesichts der verkehrlichen Mängel, 
aber auch aufgrund gestalterischer Defizite wird der Straßenzug dieser wichtigen Funktion für den 
Bezirk seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Dadurch, dass die Neusser Straße auf gesamter Länge 
nach wie vor als Bundesstraße 9 Teil des klassifizierten Straßennetzes ist, kommt ihr ausweislich 
dessen für den Kfz-Verkehr nicht nur überbezirkliche sondern auch überörtliche Bedeutung zu.  
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 einen Grundsatzbeschluss für die 
Neugestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg gefasst. Da 
diese Maßnahme bereits in der Vergangenheit auf reges öffentliches Interesse gestoßen ist und da-
bei kontrovers diskutiert wurde, umfasst der Beschluss auch explizit, dass der Umgestaltungsprozess 
von einer „Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung“ begleitet werden soll.  
 
Gestaltungsrahmen 
Die Neusser Straße ist sowohl baulich als auch funktional in keinem guten Zustand. Die unterschied-
lichen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Straßenraum führen derzeit zu einer 
unbefriedigenden Situation für nahezu alle Verkehrsarten. Die Bezirksvertretung hat mit ihrem Grund-
satzbeschluss eine Basis für die anstehende Umgestaltung geschaffen. Zielsetzung ist, die Neusser 
Straße zu einer attraktiven Geschäftsstraße umzugestalten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer 
Verbesserung der Fuß- und Radverkehrssituation im zentralen Geschäftsbereich zwischen Auerstra-
ße und Blücherstraße. Der Straßenzug soll damit für den nichtmotorisierten Verkehr sicherer, aber 
auch komfortabler nutzbar werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen zur Entschleunigung 
und Reduzierung des Kfz-Verkehrs beitragen. Diese Funktionsveränderung ist mit der künftigen Rolle 
im klassifizierten Straßennetz in Einklang zu bringen. Mittelfristig ist geplant die Neußer Straße abzu-
stufen, d.h. es wird angestrebt sie zu einer Gemeindestraße zu machen. Dies kann allerdings nur 
durch die Landesverwaltung erfolgen. 
Mit einer deutlichen Reduzierung des öffentlichen Stellplatzangebotes werden Optionen geschaffen, 
den freigewordenen Raum zur Verbesserung der Nahmobilität zu nutzen und mehr Aufenthaltsquali-
tät zu schaffen.  
Für die angrenzenden Bereiche nördlich und südlich des zentralen Geschäftsbereichs wird ebenfalls 
eine Verbesserung für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angestrebt.  
Der Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße soll zu einem Kreisverkehr umgestaltet 
und von der oben dargestellten Umplanung des zentralen Geschäftsbereichs entkoppelt werden. 
Damit wird eine vorgezogene Realisierung angestrebt.

3 
Beteiligungskonzept 
Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2020 beschlossen, die „Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
und die damit verbundenen Leitlinien auf Beschlüsse des Verkehrsausschusses anzuwenden. Ziel ist, 
die Planungsprozesse transparent zu gestalten und eine Beteiligungskultur in der Stadt zu etablieren. 
Die Fachverwaltung hat hierfür gemeinsam mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vertre-
terinnen und Vertretern aus dem Stadtbezirk ein Beteiligungskonzept (siehe Anlage 2) entwickelt. 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Beteiligungskonzept zur Umgestaltung der Neusser Straße 
3. Gemeinsamer Antrag BV 5

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

2143 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 17.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
3.8 Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und 
Niehler Kirchweg 
1883/2021 
RM Jäger äußert seitens der SPD-Fraktion die Bitte, die zusammengetragenen Er-
gebnisse aus den bereits stattgefundenen Bürgerbeteiligungen in den Prozess auf 
jeden Fall mit einzubringen. Ein Neubeginn sei leider in zeitlicher Hinsicht auch im-
mer ein gewisser Rückschritt. 
 
SE Grieser unterstreicht dieser Auffassung und regt seitens der KlimaFreunde an, 
Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu streichen. Die Menschen in Nippes würden 
seit mehr als 10 Jahren auf den Umbau warten. Aus ihrer Sicht sei dies kein Projekt 
mehr, das einen langjährigen mehrstufigen Beteiligungsprozess erfordere. Es müsse 
jetzt zügig vorangehen. 
 
Frau Jäger plädiert jedoch dafür, diesen Satz nicht zu streichen. Die Aktion am ver-
gangenen Wochenende vor Ort habe gezeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den 
vielen Anwohnenden sei; dies könne man auch nicht in ein Zeitkorsett von zwei Mo-
naten pressen.  
 
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde): 
Ziff. 2 des Verwaltungsvorschlags wird gestrichen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 
 
2. Beschluss (Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser

2 
 
Straße neu aufzunehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nip-
pes (AN 0460/2021) zur Grundlage genommen und mit den räumlichen Be-
dingungen und verkehrlichen Anforderungen verknüpft.  
 
2.  Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und 
Beteiligungsprozess durch.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung 
Nippes und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zu-
stimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Beteiligungskonzept Neusser Straße

8481 Zeichen

1 von 4 
Beteiligungskonzept zur 
Umgestaltung der Neusser Straße 
Stand: 11.05.2021 
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die 
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen 
Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 
Inhalt 
1 Grundlagen ...................................................................................................................................... 2 
Gestaltungsspielraum ...................................................................................................................... 2 
Umsetzungsbedingungen ................................................................................................................ 2 
2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen ..................................................................................... 2 
Inhalte: Beteiligungsthemen und Ziele............................................................................................. 2 
Beteiligungsstufe.............................................................................................................................. 3 
Zielgruppen ...................................................................................................................................... 3 
3 Ablauf der Beteiligung ...................................................................................................................... 3 
4 Evaluation ........................................................................................................................................ 4 
Anlage 2

2 von 4 
1 Grundlagen 
Gestaltungsspielraum 
Aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 18.03.2021 sind bezüglich der Umgestaltung der 
Neusser Straße im Bereich Auerstraße bis Blücherstraße folgende Ziele hervorgegangen: 
- Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
- Fußverkehr deutlich stärken
- Motorisierten Individualverkehr verringern und verlangsamen
- PKW-Parkplätze massiv verringern
- Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder erhöhen
- Flächen für Begrünung ausbauen (Erhalt des Baumbestandes)
- Barrierefreiheit
- Fahrradfreundliche Straße
- Multifunktionsflächen ausbauen
Die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße soll die Ziele der Bezirksvertretung Nippes 
(AN/0460/2021) zur Grundlage nehmen und mit den räumlichen Bedingungen sowie den verkehrli-
chen und rechtlichen Anforderungen verknüpfen.  
Umsetzungsbedingungen 
Für die straßenplanerische Bearbeitung der Neugestaltung der Neusser Straße steht eine Person 
beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) zur Verfügung. Das Vorhaben ist im städtischen 
Haushalt veranschlagt, sodass entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. 
Folgende Fachämter wirken an der Maßnahme mit: 
 Bauverwaltungsamt (62)
 Amt für Verkehrsmanagement (64)
 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67)
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69)
 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (OB/2)
2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 
Inhalte: Beteiligungsthemen und Ziele 
In der Beteiligung zur Neusser Straße geht es um die Frage, wie die Gestaltungsziele mit der verkehr-
lichen und rechtlichen Gesamtfunktion und den räumlichen Bedingungen der Neusser Straße ver-
knüpft und umgesetzt werden können.  
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll zu einer bestmöglichen Umgestaltung im Sinne der Ziele und zu 
breiter Akzeptanz und Unterstützung beitragen.  
Dazu soll die Beteiligung an folgenden Zielen ausgerichtet werden: 
- breite Information der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Neusser Straße
- zielgruppengerechte Ansprache der verschiedenen Nutzer*innengruppen, um deren Einschät-
zungen und Hinweise zu den Möglichkeiten der zielbezogenen Umgestaltung zu gewinnen

3 von 4 
Beteiligungsstufe 
Die Beteiligungsstufe ist eine grobe Einschätzung, wie aktiv ein Beteiligungsverfahren ausgerichtet 
werden muss, um die Beteiligungsziele zu erreichen. 
Die Beteiligungsstufe zur Umgestaltung der Neusser Straße ist Anhörung und Beratung. Das bedeu-
tet, dass die Öffentlichkeit eingeladen wird, sich zu den Möglichkeiten der zielgerechten Umgestaltung 
zu äußern. Die Anliegen der Kölner*innen werden angehört. Entlang konkreter Fragen, Planungen 
und Ideen werden im Dialog Hinweise, Vorschläge oder Rückmeldungen eingebracht und Rechen-
schaft darüber abgelegt, wie die Beteiligung die Planung und Entscheidung beeinflusst hat. Die Kom-
munikation erfolgt in einem vorgegebenen Rahmen wechselseitig. 
Zielgruppen 
Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Nutzer*innen der Neusser Straße. 
Dies sind zunächst die Anwohner*innen sowie die Eigentümer*innen des entsprechenden Bereichs 
der Neusser Straße. 
Wesentliche weitere Zielgruppen sind Geschäftsleute und Gastronomie sowie deren Kundschaft, 
(Post-)Lieferanten sowie Verkehrsteilnehmende (Fußgänger*innen, Radverkehr, Autofahrer*innen, 
ÖPNV). Hierbei soll insbesondere die Perspektive Barrierefreiheit im Vordergrund stehen, sodass Se-
nior*innen sowie mobilitätseingeschränkte Personen spezifische Zielgruppen darstellen. 
Zu den weiteren - ggf. am Vorhaben interessierten - Zielgruppen gehören Verbände (wie beispiels-
weise der ADFC), der Bürgerverein Nippes, der*die Behindertenbeauftragte*r der Stadt Köln , der Se-
ni
orenbeirat, die Taxi Ruf EG sowie das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium Köln-Nippes.  
3 Ablauf der Beteiligung 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in zwei Phasen gegliedert. Eine zeitliche Übersicht ist dem unten dar-
gestellten Zeitstrahl zu entnehmen. Flankiert werden die Phasen von begleitenden Kommunikations-
maßnahmen (Information zu Projektbeginn, Zwischenergebnissen und Beteiligungsabschluss). 
Bet
eiligungsphase 1: Information über das Projekt und Vorstellung von Varianten und Vor-
schlägen 
Grundlage der ersten Beteiligungsphase sollen Vorschläge und Varianten der Verwaltung sein, wie 
die Ziele zur Umgestaltung der Neusser Straße erreicht werden können. Sie sollen in übersichtlicher 
und leicht verständlicher Form für die Beteiligung zur Verfügung stehen. 
Die oben genannten Zielgruppen werden angesprochen, informiert und zur Beteiligung animiert . Dies 
ge
schieht effizient und zur Erfüllung der Corona-Schutzmaßnahmen in einem Mix aus digitalen und 
analogen Formaten. Zentrale Elemente sollen sein: 
- Postwurfsendungen mit Antwortkarte bzw. Rückmeldebogen
- Aufsuchende Beteiligung im betreffenden Bereich der Neusser Straße
- Online-Dialog
Neben der Information dienen die Formate der Gewinnung von Einschätzungen und Hinweisen. Sie 
werden dokumentiert und fließen als Informationsgrundlage in die Vorentwurfsplanung ein.

4 von 4 
Beteiligungshase 2: Vorstellung der Vorentwurfsplanung 
Nach Berücksichtigung der Rückmeldungen und Anregungen der Kölner*innen zu den Varianten und 
Vorschlägen wird der Öffentlichkeit im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase die Vorentwurfspla-
nung präsentiert. Dies erfolgt zielgruppenspezifisch auf zwei Arten: 
- Beteiligung der Eigentümer*innen gemäß KAG (Kommunalabgabengesetz)
- Online-Dialog zur Vorstellung der Vorentwurfsplanung
Die Dokumentation erfolgt im Rahmen einer Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen zu der 
Vorentwurfsplanung und fließt in die Entwurfsplanung ein. 
Die Verzahnung des Entscheidungs-, Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses skizziert der Zeit-
strahl. 
4 Evaluation 
Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ih-
rer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer 
abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteili-
gungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. 
Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öf-
fentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage lautet:  
- Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbetei-
l
igung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?
Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 2 genannten Zielen: 
- Haben die eingesetzten Formate ihre spezifischen Ziele erreicht?
- Wurden die Zielgruppen erreicht und mobilisiert?
- Inwieweit wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung als fairer Prozess wahrgenommen?

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1535 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
x Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (3)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Innere Kanalstraße
  • Kempener Straße
  • Cranachstraße
  • Neusser Straße 3
  • Lohsestraße
  • Blücherstraße
  • Niehler Kirchweg 1883
  • Auerstraße
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
1883/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.05.2021
Erstellt
18.05.2021 13:27