1883/2021
Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2025
4493 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664
664
Vorlagen-Nummer
1883/2021
Stand: 07.01.2025
Sachstandsbericht
Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße neu
aufzunehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN 0460/2021) zur
Grundlage genommen und mit den räumlichen Bedingungen und verkehrlichen Anforde-
rungen verknüpft.
2. Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und Beteiligungs-
prozess durch.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung nimmt zu den beiden o. g. Beschlusspunkten wie folgt Stellung:
zu 1.:
Die bisherige Gesamtmaßnahme unterteilt sich in drei Planungsbereiche. Zu den einzelnen
Planungsabschnitten ergeben sich folgende Sachstände:
1. Planungsbereich: Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße
Auf der Grundlage des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln aus der Sitzung
vom 07.09.2023 (Vorlagen-Nr. 0515/2023) erarbeitet die Verwaltung derzeit die Ausfüh-
rungsplanung. Aktuell werden die Deckenhöhenpläne erstellt.
Im Zusammenhang mit der weiteren Planungsbearbeitung prüfte die Verwaltung ergän-
zend, ob die bisherige Ausbaugrenze in der Kempener Straße um einige Meter in Rich-
tung der Cranachstraße erweitert werden kann, um mit einfachen Mitteln (z. B. Platten-
umlage, Markierung auf der Fahrbahn) die heutige Verkehrssituation für den Fuß- und
Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung zusätzlich zu verbessern. Die Verwaltung wird
den Verkehrsausschuss in der Sitzung am 28.01.2025 und die Bezirksvertretung Nippes
2
in der Sitzung am 06.02.2025 in Form einer Mitteilung über das Prüfergebnis informie-
ren (Vorlagennummer 2909/2024).
2. Planungsbereich: Neusser Straße von Niehler Kirchweg bis Kempener Straße
Für diesen Bereich wurde die Vorentwurfsplanung erstellt. Die Vorlage zum Planungs-
beschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße im o. g. Bereich wurde jeweils im II.
Durchgang von der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 02.02.2023 und von
dem Verkehrsausschuss in der Sitzung am 07.03.2023 geändert beschlossen (Vorla-
gennummer: 3169/2022). Die Verwaltung prüft derzeit die geänderten Beschlusspunkte
und das weitere Vorgehen.
3. Planungsbereich: Innere Kanalstraße bis Lohsestraße
Die Planung für diesen Bereich erfolgt, nachdem die Planungen für den 1. und 2. Pla-
nungsbereich abgeschlossen sind.
zu 2.:
Vom 2. bis zum 29. August 2021 hatten Bürger*innen die Möglichkeit, der Verwaltung ihre
Eindrücke, Wünsche und Meinungen zur geplanten Umgestaltung der Neusser Straße zwi-
schen dem Niehler Kirchweg und der Kempener Straße mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Betei-
ligung bestand auf dem städtischen Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln, per E-Mail o-
der Post sowie an verschiedenen Standorten vor Ort in Nippes. Viele Bürger*innen sind der
Einladung nachgekommen und haben die Möglichkeit zur Beteiligung an der Planung genutzt.
Die Bezirksvertretung Nippes und der Verkehrsausschuss wurden in Form einer Mitteilung
über den Verlauf und die Auswertung der Rückmeldungen informiert (Vorlagennummer:
3168/2022)
Sobald die Entwurfsplanung abgeschlossen ist, erhalten die Kölner Bürger*innen im Rahmen
einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, Anregungen zu dieser Entwurfspla-
nung mitzuteilen. Zudem wird es eine Beteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz geben.
Nächste Schritte:
Die nächsten Schritte ergeben sich für die jeweiligen Planungsbereiche wie folgt:
1. Planungsbereich: Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße
Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung im ersten Quartal 2025 fertigzu-
stellen. Ebenso ist es vorgesehen, die weiteren bauvorbereitenden Arbeitsschritte
durchzuführen (z. B. Leistungstexte erstellen, Ausschreibung und Vergabe mitvorberei-
ten).
2. Planungsbereich: Neusser Straße von Niehler Kirchweg bis Kempener Straße
Abhängig von den Prüfergebnissen zu den ergänzenden Beschlusspunkten aus dem
Beschluss des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 wird die Verwaltung anschlie-
ßend die Entwurfsplanung bearbeiten.
3. Planungsbereich: Innere Kanalstraße bis Lohsestraße
Derzeit ergeben sich für diesen Bereich keine weiteren Arbeitsschritte.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2025
Anlage 3- Antrag _gemeinsamer Antrag _BV5_
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Grüne Linke GUT Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.03.2021 AN/0460/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Nippes zu einer Neugestaltung der Neusser Straße zwischen Innerer Kanalstraße und Niehler Kirchweg zu einer attraktiven Geschäftsstraße - Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, GUT und Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksvertretung, die Neusser Straße im Stadtteil Nippes neu zu gestalten. Von Anfang Mai bis Ende Juni soll es eine "Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung" geben, wie sie im Stadtbezirk Nippes vorgesehen ist. Bevor wir die Vorschläge aus der kommenden Bürgerbeteiligung berücksichtigen, präferieren wir folgende Lösung: Im Kernbereich zwischen Auerstraße und Blücherstraße soll die Aufenthaltsqualität deutlich erhöht werden. Der Fußverkehr als Hauptverkehrsmittel auf der Neusser Straße soll durch bauliche Maßnahmen, wie die Verbreiterung der Gehwege, Verengung der Fahrspur, Zebrastreifen und durch einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich deutlich gestärkt werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich Fußgänger*innen aller Anlage 3 - 2 - Altersgruppen und Mobilitätsfähigkeiten gefahrlos aufhalten, bewegen und insbesondere die Fahrbahnfläche queren können. Der Motorisierte Individualverkehr soll durch weitere geeignete Maßnahmen, wie Aufpflasterung und Umleitung des Autoverkehrs, verringert und verlangsamt werden, um die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende weiter zu erhöhen. Der ruhende Verkehr soll deutlich reduziert werden. Hierzu soll die Anzahl an PKW- Parkplätzen massiv verringert, die Anzahl an Abstellplätzen für Fahrräder und Lastenräder jedoch deutlich erhöht werden. Der so gewonnene Raum soll als Multifunktionsfläche für Fußgänger*innen, Außengastronomie, Sitz- und Spielgelegenheiten und als Flächen für Begrünung geplant werden. Gehwege und Multifunktionsflächen sollen durch geeignete bauliche Strukturen von der Fahrbahn und den PKW-Parkplätzen getrennt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wo Quartiersgaragen im Umfeld des Kernbereiches eingerichtet werden könnten. Außerhalb des Kernbereiches: Der Fußverkehr und der Umweltverbund (U-Bahn, Bus, Radverkehr) sollen hier gestärkt werden. Insbesondere die Sicherheit des Radverkehres soll sich deutlich verbessern, z. B. durch breite Radwege, eine fahrradfreundliche Planung des angedachten Kreisverkehres Neusser/Kempener Straße und eine gründliche Überarbeitung des Bereiches zwischen der Innerer Kanal und Kempener Straße, indem beispielsweise die rechte Spur zu einem Radweg wird. Nördlich wie südlich des Kernbereiches sollen geeignete Maßnahmen zur Umleitung des Transitverkehrs geprüft werden. Allgemein: Die Verwaltung wird gebeten, dieses Projekt mit höchster Priorität zu verfolgen, um eine möglichst schnelle Verwirklichung zu erreichen. Hierzu ist zu prüfen, ob eine Abtrennung des angedachten Kreisverkehres Neusser/Kempener Straße, oder auch anderer Bauabschnitte, sinnvoll ist. Verkehrsampeln (Lichtsignalanlagen) sollen möglichst vermieden werden. Barrierefreiheit soll auf der gesamten Neusser Straße der Standard sein. Als Klimastraße soll der Baumbestand auf der Neusser unbedingt erhalten bleiben und es soll so viele Neuanpflanzungen wie nur eben möglich geben, zum Schutze des Klimas und des Menschen vor dem Klimawandel. - 3 - Begründung: Erfolgt ggf. mündlich gez.: Max Beckhaus Markus Frank Bela Schlieper Inga Feuser
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664 664 Vorlagen-Nummer 1883/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße neu aufzu- nehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN 0460/2021) zur Grundlage genommen und mit den räumlichen Bedingungen und verkehrlichen Anforderungen verknüpft. 2. Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und Beteiligungspro- zess durch. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 Verkehrsausschuss 31.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation Die Neusser Straße übernimmt im Abschnitt zwischen Kempener Straße und dem Niehler Kirchweg für den Stadtbezirk Nippes als Stadtteilzentrum eine wichtige Funktion. Sie ist zeitgleich Kölns erste Klimastraße. Der dichte Geschäftsbesatz deckt den täglichen Bedarf mit Waren und Dienstleistungen ab und ist somit wichtiges Ziel der hier lebenden Bevölkerung. Angesichts der verkehrlichen Mängel, aber auch aufgrund gestalterischer Defizite wird der Straßenzug dieser wichtigen Funktion für den Bezirk seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Dadurch, dass die Neusser Straße auf gesamter Länge nach wie vor als Bundesstraße 9 Teil des klassifizierten Straßennetzes ist, kommt ihr ausweislich dessen für den Kfz-Verkehr nicht nur überbezirkliche sondern auch überörtliche Bedeutung zu. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 einen Grundsatzbeschluss für die Neugestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg gefasst. Da diese Maßnahme bereits in der Vergangenheit auf reges öffentliches Interesse gestoßen ist und da- bei kontrovers diskutiert wurde, umfasst der Beschluss auch explizit, dass der Umgestaltungsprozess von einer „Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung“ begleitet werden soll. Gestaltungsrahmen Die Neusser Straße ist sowohl baulich als auch funktional in keinem guten Zustand. Die unterschied- lichen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Straßenraum führen derzeit zu einer unbefriedigenden Situation für nahezu alle Verkehrsarten. Die Bezirksvertretung hat mit ihrem Grund- satzbeschluss eine Basis für die anstehende Umgestaltung geschaffen. Zielsetzung ist, die Neusser Straße zu einer attraktiven Geschäftsstraße umzugestalten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Verbesserung der Fuß- und Radverkehrssituation im zentralen Geschäftsbereich zwischen Auerstra- ße und Blücherstraße. Der Straßenzug soll damit für den nichtmotorisierten Verkehr sicherer, aber auch komfortabler nutzbar werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen zur Entschleunigung und Reduzierung des Kfz-Verkehrs beitragen. Diese Funktionsveränderung ist mit der künftigen Rolle im klassifizierten Straßennetz in Einklang zu bringen. Mittelfristig ist geplant die Neußer Straße abzu- stufen, d.h. es wird angestrebt sie zu einer Gemeindestraße zu machen. Dies kann allerdings nur durch die Landesverwaltung erfolgen. Mit einer deutlichen Reduzierung des öffentlichen Stellplatzangebotes werden Optionen geschaffen, den freigewordenen Raum zur Verbesserung der Nahmobilität zu nutzen und mehr Aufenthaltsquali- tät zu schaffen. Für die angrenzenden Bereiche nördlich und südlich des zentralen Geschäftsbereichs wird ebenfalls eine Verbesserung für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angestrebt. Der Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße soll zu einem Kreisverkehr umgestaltet und von der oben dargestellten Umplanung des zentralen Geschäftsbereichs entkoppelt werden. Damit wird eine vorgezogene Realisierung angestrebt. 3 Beteiligungskonzept Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2020 beschlossen, die „Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ und die damit verbundenen Leitlinien auf Beschlüsse des Verkehrsausschusses anzuwenden. Ziel ist, die Planungsprozesse transparent zu gestalten und eine Beteiligungskultur in der Stadt zu etablieren. Die Fachverwaltung hat hierfür gemeinsam mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vertre- terinnen und Vertretern aus dem Stadtbezirk ein Beteiligungskonzept (siehe Anlage 2) entwickelt. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Beteiligungskonzept zur Umgestaltung der Neusser Straße 3. Gemeinsamer Antrag BV 5
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 17.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 öffentlich 3.8 Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg 1883/2021 RM Jäger äußert seitens der SPD-Fraktion die Bitte, die zusammengetragenen Er- gebnisse aus den bereits stattgefundenen Bürgerbeteiligungen in den Prozess auf jeden Fall mit einzubringen. Ein Neubeginn sei leider in zeitlicher Hinsicht auch im- mer ein gewisser Rückschritt. SE Grieser unterstreicht dieser Auffassung und regt seitens der KlimaFreunde an, Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu streichen. Die Menschen in Nippes würden seit mehr als 10 Jahren auf den Umbau warten. Aus ihrer Sicht sei dies kein Projekt mehr, das einen langjährigen mehrstufigen Beteiligungsprozess erfordere. Es müsse jetzt zügig vorangehen. Frau Jäger plädiert jedoch dafür, diesen Satz nicht zu streichen. Die Aktion am ver- gangenen Wochenende vor Ort habe gezeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den vielen Anwohnenden sei; dies könne man auch nicht in ein Zeitkorsett von zwei Mo- naten pressen. 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde): Ziff. 2 des Verwaltungsvorschlags wird gestrichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 2. Beschluss (Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser 2 Straße neu aufzunehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nip- pes (AN 0460/2021) zur Grundlage genommen und mit den räumlichen Be- dingungen und verkehrlichen Anforderungen verknüpft. 2. Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und Beteiligungsprozess durch. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zu- stimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Beteiligungskonzept Neusser Straße
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1 von 4 Beteiligungskonzept zur Umgestaltung der Neusser Straße Stand: 11.05.2021 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. Inhalt 1 Grundlagen ...................................................................................................................................... 2 Gestaltungsspielraum ...................................................................................................................... 2 Umsetzungsbedingungen ................................................................................................................ 2 2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen ..................................................................................... 2 Inhalte: Beteiligungsthemen und Ziele............................................................................................. 2 Beteiligungsstufe.............................................................................................................................. 3 Zielgruppen ...................................................................................................................................... 3 3 Ablauf der Beteiligung ...................................................................................................................... 3 4 Evaluation ........................................................................................................................................ 4 Anlage 2 2 von 4 1 Grundlagen Gestaltungsspielraum Aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 18.03.2021 sind bezüglich der Umgestaltung der Neusser Straße im Bereich Auerstraße bis Blücherstraße folgende Ziele hervorgegangen: - Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich - Fußverkehr deutlich stärken - Motorisierten Individualverkehr verringern und verlangsamen - PKW-Parkplätze massiv verringern - Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder erhöhen - Flächen für Begrünung ausbauen (Erhalt des Baumbestandes) - Barrierefreiheit - Fahrradfreundliche Straße - Multifunktionsflächen ausbauen Die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße soll die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN/0460/2021) zur Grundlage nehmen und mit den räumlichen Bedingungen sowie den verkehrli- chen und rechtlichen Anforderungen verknüpfen. Umsetzungsbedingungen Für die straßenplanerische Bearbeitung der Neugestaltung der Neusser Straße steht eine Person beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) zur Verfügung. Das Vorhaben ist im städtischen Haushalt veranschlagt, sodass entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Folgende Fachämter wirken an der Maßnahme mit: Bauverwaltungsamt (62) Amt für Verkehrsmanagement (64) Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (OB/2) 2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Inhalte: Beteiligungsthemen und Ziele In der Beteiligung zur Neusser Straße geht es um die Frage, wie die Gestaltungsziele mit der verkehr- lichen und rechtlichen Gesamtfunktion und den räumlichen Bedingungen der Neusser Straße ver- knüpft und umgesetzt werden können. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll zu einer bestmöglichen Umgestaltung im Sinne der Ziele und zu breiter Akzeptanz und Unterstützung beitragen. Dazu soll die Beteiligung an folgenden Zielen ausgerichtet werden: - breite Information der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Neusser Straße - zielgruppengerechte Ansprache der verschiedenen Nutzer*innengruppen, um deren Einschät- zungen und Hinweise zu den Möglichkeiten der zielbezogenen Umgestaltung zu gewinnen 3 von 4 Beteiligungsstufe Die Beteiligungsstufe ist eine grobe Einschätzung, wie aktiv ein Beteiligungsverfahren ausgerichtet werden muss, um die Beteiligungsziele zu erreichen. Die Beteiligungsstufe zur Umgestaltung der Neusser Straße ist Anhörung und Beratung. Das bedeu- tet, dass die Öffentlichkeit eingeladen wird, sich zu den Möglichkeiten der zielgerechten Umgestaltung zu äußern. Die Anliegen der Kölner*innen werden angehört. Entlang konkreter Fragen, Planungen und Ideen werden im Dialog Hinweise, Vorschläge oder Rückmeldungen eingebracht und Rechen- schaft darüber abgelegt, wie die Beteiligung die Planung und Entscheidung beeinflusst hat. Die Kom- munikation erfolgt in einem vorgegebenen Rahmen wechselseitig. Zielgruppen Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Nutzer*innen der Neusser Straße. Dies sind zunächst die Anwohner*innen sowie die Eigentümer*innen des entsprechenden Bereichs der Neusser Straße. Wesentliche weitere Zielgruppen sind Geschäftsleute und Gastronomie sowie deren Kundschaft, (Post-)Lieferanten sowie Verkehrsteilnehmende (Fußgänger*innen, Radverkehr, Autofahrer*innen, ÖPNV). Hierbei soll insbesondere die Perspektive Barrierefreiheit im Vordergrund stehen, sodass Se- nior*innen sowie mobilitätseingeschränkte Personen spezifische Zielgruppen darstellen. Zu den weiteren - ggf. am Vorhaben interessierten - Zielgruppen gehören Verbände (wie beispiels- weise der ADFC), der Bürgerverein Nippes, der*die Behindertenbeauftragte*r der Stadt Köln , der Se- ni orenbeirat, die Taxi Ruf EG sowie das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium Köln-Nippes. 3 Ablauf der Beteiligung Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in zwei Phasen gegliedert. Eine zeitliche Übersicht ist dem unten dar- gestellten Zeitstrahl zu entnehmen. Flankiert werden die Phasen von begleitenden Kommunikations- maßnahmen (Information zu Projektbeginn, Zwischenergebnissen und Beteiligungsabschluss). Bet eiligungsphase 1: Information über das Projekt und Vorstellung von Varianten und Vor- schlägen Grundlage der ersten Beteiligungsphase sollen Vorschläge und Varianten der Verwaltung sein, wie die Ziele zur Umgestaltung der Neusser Straße erreicht werden können. Sie sollen in übersichtlicher und leicht verständlicher Form für die Beteiligung zur Verfügung stehen. Die oben genannten Zielgruppen werden angesprochen, informiert und zur Beteiligung animiert . Dies ge schieht effizient und zur Erfüllung der Corona-Schutzmaßnahmen in einem Mix aus digitalen und analogen Formaten. Zentrale Elemente sollen sein: - Postwurfsendungen mit Antwortkarte bzw. Rückmeldebogen - Aufsuchende Beteiligung im betreffenden Bereich der Neusser Straße - Online-Dialog Neben der Information dienen die Formate der Gewinnung von Einschätzungen und Hinweisen. Sie werden dokumentiert und fließen als Informationsgrundlage in die Vorentwurfsplanung ein. 4 von 4 Beteiligungshase 2: Vorstellung der Vorentwurfsplanung Nach Berücksichtigung der Rückmeldungen und Anregungen der Kölner*innen zu den Varianten und Vorschlägen wird der Öffentlichkeit im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase die Vorentwurfspla- nung präsentiert. Dies erfolgt zielgruppenspezifisch auf zwei Arten: - Beteiligung der Eigentümer*innen gemäß KAG (Kommunalabgabengesetz) - Online-Dialog zur Vorstellung der Vorentwurfsplanung Die Dokumentation erfolgt im Rahmen einer Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen zu der Vorentwurfsplanung und fließt in die Entwurfsplanung ein. Die Verzahnung des Entscheidungs-, Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses skizziert der Zeit- strahl. 4 Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ih- rer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteili- gungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öf- fentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage lautet: - Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbetei- l igung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der Öffentlichkeitsbeteili- gung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 2 genannten Zielen: - Haben die eingesetzten Formate ihre spezifischen Ziele erreicht? - Wurden die Zielgruppen erreicht und mobilisiert? - Inwieweit wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung als fairer Prozess wahrgenommen?
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 x Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Innere Kanalstraße
- Kempener Straße
- Cranachstraße
- Neusser Straße 3
- Lohsestraße
- Blücherstraße
- Niehler Kirchweg 1883
- Auerstraße
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1883/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 13:27