1883/2021
Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 x Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2 - Beteiligungskonzept Neusser Straße
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1 von 4 Beteiligungskonzept zur Umgestaltung der Neusser Straße Stand: 11.05.2021 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. Inhalt 1 Grundlagen ...................................................................................................................................... 2 Gestaltungsspielraum ...................................................................................................................... 2 Umsetzungsbedingungen ................................................................................................................ 2 2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen ..................................................................................... 2 Inhalte: Beteiligungsthemen und Ziele............................................................................................. 2 Beteiligungsstufe.............................................................................................................................. 3 Zielgruppen ...................................................................................................................................... 3 3 Ablauf der Beteiligung ...................................................................................................................... 3 4 Evaluation ........................................................................................................................................ 4 Anlage 2 2 von 4 1 Grundlagen Gestaltungsspielraum Aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 18.03.2021 sind bezüglich der Umgestaltung der Neusser Straße im Bereich Auerstraße bis Blücherstraße folgende Ziele hervorgegangen: - Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich - Fußverkehr deutlich stärken - Motorisierten Individualverkehr verringern und verlangsamen - PKW-Parkplätze massiv verringern - Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder erhöhen - Flächen für Begrünung ausbauen (Erhalt des Baumbestandes) - Barrierefreiheit - Fahrradfreundliche Straße - Multifunktionsflächen ausbauen Die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße soll die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN/0460/2021) zur Grundlage nehmen und mit den räumlichen Bedingungen sowie den verkehrli- chen und rechtlichen Anforderungen verknüpfen. Umsetzungsbedingungen Für die straßenplanerische Bearbeitung der Neugestaltung der Neusser Straße steht eine Person beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) zur Verfügung. Das Vorhaben ist im städtischen Haushalt veranschlagt, sodass entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Folgende Fachämter wirken an der Maßnahme mit: Bauverwaltungsamt (62) Amt für Verkehrsmanagement (64) Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (OB/2) 2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Inhalte: Beteiligungsthemen und Ziele In der Beteiligung zur Neusser Straße geht es um die Frage, wie die Gestaltungsziele mit der verkehr- lichen und rechtlichen Gesamtfunktion und den räumlichen Bedingungen der Neusser Straße ver- knüpft und umgesetzt werden können. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll zu einer bestmöglichen Umgestaltung im Sinne der Ziele und zu breiter Akzeptanz und Unterstützung beitragen. Dazu soll die Beteiligung an folgenden Zielen ausgerichtet werden: - breite Information der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Neusser Straße - zielgruppengerechte Ansprache der verschiedenen Nutzer*innengruppen, um deren Einschät- zungen und Hinweise zu den Möglichkeiten der zielbezogenen Umgestaltung zu gewinnen 3 von 4 Beteiligungsstufe Die Beteiligungsstufe ist eine grobe Einschätzung, wie aktiv ein Beteiligungsverfahren ausgerichtet werden muss, um die Beteiligungsziele zu erreichen. Die Beteiligungsstufe zur Umgestaltung der Neusser Straße ist Anhörung und Beratung. Das bedeu- tet, dass die Öffentlichkeit eingeladen wird, sich zu den Möglichkeiten der zielgerechten Umgestaltung zu äußern. Die Anliegen der Kölner*innen werden angehört. Entlang konkreter Fragen, Planungen und Ideen werden im Dialog Hinweise, Vorschläge oder Rückmeldungen eingebracht und Rechen- schaft darüber abgelegt, wie die Beteiligung die Planung und Entscheidung beeinflusst hat. Die Kom- munikation erfolgt in einem vorgegebenen Rahmen wechselseitig. Zielgruppen Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Nutzer*innen der Neusser Straße. Dies sind zunächst die Anwohner*innen sowie die Eigentümer*innen des entsprechenden Bereichs der Neusser Straße. Wesentliche weitere Zielgruppen sind Geschäftsleute und Gastronomie sowie deren Kundschaft, (Post-)Lieferanten sowie Verkehrsteilnehmende (Fußgänger*innen, Radverkehr, Autofahrer*innen, ÖPNV). Hierbei soll insbesondere die Perspektive Barrierefreiheit im Vordergrund stehen, sodass Se- nior*innen sowie mobilitätseingeschränkte Personen spezifische Zielgruppen darstellen. Zu den weiteren - ggf. am Vorhaben interessierten - Zielgruppen gehören Verbände (wie beispiels- weise der ADFC), der Bürgerverein Nippes, der*die Behindertenbeauftragte*r der Stadt Köln , der Se- ni orenbeirat, die Taxi Ruf EG sowie das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium Köln-Nippes. 3 Ablauf der Beteiligung Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in zwei Phasen gegliedert. Eine zeitliche Übersicht ist dem unten dar- gestellten Zeitstrahl zu entnehmen. Flankiert werden die Phasen von begleitenden Kommunikations- maßnahmen (Information zu Projektbeginn, Zwischenergebnissen und Beteiligungsabschluss). Bet eiligungsphase 1: Information über das Projekt und Vorstellung von Varianten und Vor- schlägen Grundlage der ersten Beteiligungsphase sollen Vorschläge und Varianten der Verwaltung sein, wie die Ziele zur Umgestaltung der Neusser Straße erreicht werden können. Sie sollen in übersichtlicher und leicht verständlicher Form für die Beteiligung zur Verfügung stehen. Die oben genannten Zielgruppen werden angesprochen, informiert und zur Beteiligung animiert . Dies ge schieht effizient und zur Erfüllung der Corona-Schutzmaßnahmen in einem Mix aus digitalen und analogen Formaten. Zentrale Elemente sollen sein: - Postwurfsendungen mit Antwortkarte bzw. Rückmeldebogen - Aufsuchende Beteiligung im betreffenden Bereich der Neusser Straße - Online-Dialog Neben der Information dienen die Formate der Gewinnung von Einschätzungen und Hinweisen. Sie werden dokumentiert und fließen als Informationsgrundlage in die Vorentwurfsplanung ein. 4 von 4 Beteiligungshase 2: Vorstellung der Vorentwurfsplanung Nach Berücksichtigung der Rückmeldungen und Anregungen der Kölner*innen zu den Varianten und Vorschlägen wird der Öffentlichkeit im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase die Vorentwurfspla- nung präsentiert. Dies erfolgt zielgruppenspezifisch auf zwei Arten: - Beteiligung der Eigentümer*innen gemäß KAG (Kommunalabgabengesetz) - Online-Dialog zur Vorstellung der Vorentwurfsplanung Die Dokumentation erfolgt im Rahmen einer Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen zu der Vorentwurfsplanung und fließt in die Entwurfsplanung ein. Die Verzahnung des Entscheidungs-, Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses skizziert der Zeit- strahl. 4 Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ih- rer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteili- gungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öf- fentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage lautet: - Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbetei- l igung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der Öffentlichkeitsbeteili- gung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 2 genannten Zielen: - Haben die eingesetzten Formate ihre spezifischen Ziele erreicht? - Wurden die Zielgruppen erreicht und mobilisiert? - Inwieweit wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung als fairer Prozess wahrgenommen?
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664 664 Vorlagen-Nummer 1883/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung der Neusser Straße neu aufzu- nehmen. Dabei werden die Ziele der Bezirksvertretung Nippes (AN 0460/2021) zur Grundlage genommen und mit den räumlichen Bedingungen und verkehrlichen Anforderungen verknüpft. 2. Die Verwaltung führt einen begleitenden mehrstufigen Entscheidungs- und Beteiligungspro- zess durch. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 Verkehrsausschuss 31.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation Die Neusser Straße übernimmt im Abschnitt zwischen Kempener Straße und dem Niehler Kirchweg für den Stadtbezirk Nippes als Stadtteilzentrum eine wichtige Funktion. Sie ist zeitgleich Kölns erste Klimastraße. Der dichte Geschäftsbesatz deckt den täglichen Bedarf mit Waren und Dienstleistungen ab und ist somit wichtiges Ziel der hier lebenden Bevölkerung. Angesichts der verkehrlichen Mängel, aber auch aufgrund gestalterischer Defizite wird der Straßenzug dieser wichtigen Funktion für den Bezirk seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Dadurch, dass die Neusser Straße auf gesamter Länge nach wie vor als Bundesstraße 9 Teil des klassifizierten Straßennetzes ist, kommt ihr ausweislich dessen für den Kfz-Verkehr nicht nur überbezirkliche sondern auch überörtliche Bedeutung zu. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 einen Grundsatzbeschluss für die Neugestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg gefasst. Da diese Maßnahme bereits in der Vergangenheit auf reges öffentliches Interesse gestoßen ist und da- bei kontrovers diskutiert wurde, umfasst der Beschluss auch explizit, dass der Umgestaltungsprozess von einer „Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung“ begleitet werden soll. Gestaltungsrahmen Die Neusser Straße ist sowohl baulich als auch funktional in keinem guten Zustand. Die unterschied- lichen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Straßenraum führen derzeit zu einer unbefriedigenden Situation für nahezu alle Verkehrsarten. Die Bezirksvertretung hat mit ihrem Grund- satzbeschluss eine Basis für die anstehende Umgestaltung geschaffen. Zielsetzung ist, die Neusser Straße zu einer attraktiven Geschäftsstraße umzugestalten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Verbesserung der Fuß- und Radverkehrssituation im zentralen Geschäftsbereich zwischen Auerstra- ße und Blücherstraße. Der Straßenzug soll damit für den nichtmotorisierten Verkehr sicherer, aber auch komfortabler nutzbar werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen zur Entschleunigung und Reduzierung des Kfz-Verkehrs beitragen. Diese Funktionsveränderung ist mit der künftigen Rolle im klassifizierten Straßennetz in Einklang zu bringen. Mittelfristig ist geplant die Neußer Straße abzu- stufen, d.h. es wird angestrebt sie zu einer Gemeindestraße zu machen. Dies kann allerdings nur durch die Landesverwaltung erfolgen. Mit einer deutlichen Reduzierung des öffentlichen Stellplatzangebotes werden Optionen geschaffen, den freigewordenen Raum zur Verbesserung der Nahmobilität zu nutzen und mehr Aufenthaltsquali- tät zu schaffen. Für die angrenzenden Bereiche nördlich und südlich des zentralen Geschäftsbereichs wird ebenfalls eine Verbesserung für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angestrebt. Der Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße soll zu einem Kreisverkehr umgestaltet und von der oben dargestellten Umplanung des zentralen Geschäftsbereichs entkoppelt werden. Damit wird eine vorgezogene Realisierung angestrebt. 3 Beteiligungskonzept Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2020 beschlossen, die „Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ und die damit verbundenen Leitlinien auf Beschlüsse des Verkehrsausschusses anzuwenden. Ziel ist, die Planungsprozesse transparent zu gestalten und eine Beteiligungskultur in der Stadt zu etablieren. Die Fachverwaltung hat hierfür gemeinsam mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vertre- terinnen und Vertretern aus dem Stadtbezirk ein Beteiligungskonzept (siehe Anlage 2) entwickelt. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Beteiligungskonzept zur Umgestaltung der Neusser Straße 3. Gemeinsamer Antrag BV 5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1883/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 13:27