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SV-2024/0008

Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende

Antrag 08.02.2024

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SV-2024/0008

2693 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2024/0008 
 
 
Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der 
Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende 
 
 
 
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt     
      
 
 
 
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt 
 
An die Stadtverordnetenversammlung 
 
 
                                                                      
 
 
 
Darmstadt, 08. Feb. 2024 
 
Überarbeitungen der Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende 
  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird beauftragt die bisher erlassenen Parkraumbewirtschaftungsregeln 
entsprechend der folgenden Punkte abzuändern und dies auch für künftige Regelungen so 
vorzusehen: 
 
1) Gewerbetreibende bekommen die Möglichkeit, nicht personalisierte und nicht 
ortsgebundene Anwohnerparkscheine für ihren, in einem 
Parkraumbewirtschaftungsgebiet liegenden Betrieb zu erhalten. Diese sind innerhalb von 
zwei Wochen nach entsprechendem Antrag auszustellen. 
 
2) Innerhalb jedes Parkraumbewirtschaftungsgebiets sind 
Quartiersgaragen/Quartiersparkplätze für die aus dem öffentlichen Straßenraum faktisch 
ausgeschlossenen Kunden und Anwohner vorzusehen. 
 
3) Es sind für die Versorgung des Gebiets spezielle Parkplätze für Handwerker und soziale 
Dienst vorzusehen, deren korrekte Nutzung auch regelmäßig überwacht wird. 
 
 
Begründung: 
 
Die praktische Erfahrung seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung zeigt, dass ansässige 
Gewerbetreibende sowie für die Versorgung des Gebiets nötigen Handwerker und sozialen 
Dienste (insbesondere Pflegedienste), enorme Schwierigkeiten haben ihren Geschäftsbetrieb 
aufrecht zu erhalten.  
Es drohen Geschäftsaufgaben und schwere Beeinträchtigungen für die Vielfalt und Attraktivität 
der betroffenen Gebiete.

2 
 
 
 
Zu 1) Geschäftsinhaber in einem Parkraumbewirtschaftungsgebiet brauchen Parkausweise, die 
sie auch flexibel an Angestellte oder Vertretungen übertragen können. Wenn diese in einem 
anderen Parkraumbewirtschaftungsgebiet innerhalb Darmstadts wohnen, muss der Ausweis 
auch dort gültig sein - das Kfz braucht ja nicht gleichzeitig in beiden Gebieten einen Parkplatz 
und daher ist auch nur einmal die Genehmigung nötig. 
 
Zu 2) Wenn im Straßenraum Parkplätze wegfallen, muss Ersatz im Quartier geschaffen werden.  
 
Zu 3) In bewirtschafteten Gebieten können Dienstleister aller Art ihre Kunden oft nicht mehr 
erreichen und können dort Ihre Leistungen nicht mehr anbieten. Auch der Lieferverkehr muss 
die Möglichkeit haben legal Flächen für Ladevorgänge nutzen zu können. 
 
 
 
 
 Marcel Balzer 
 Leif Blum 
Sven Beißwenger Andreas May 
Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete

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Punkt 24.6: Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der 
Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende 
 (V-Nr. SV-2024/0008) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 6: Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der 
Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende 
 (SV-Nr. 2024/0008) 
 
 Auf Bitte der FDP-Fraktion wird der Antrag bis zur nächsten Sitzung am 
18.04.2024 zurückgestellt.

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Punkt 12: Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der 
Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende 
 (V-Nr. SV-2024/0008) 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden 
Alternativantrag:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zum Konzept der  
Parkraumbewirtschaftung für die Kernstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Diese bringt viele Vorteile für Bewohner*innen, Gewerbetreibende und 
Besucher*innen von Quartieren.  
 
Durch die Parkraumbewirtschaftung verbessert sich die Parkraumsituation 
sowie die Aufenthaltsqualität für Bewohner*innen deutlich. Dadurch, dass jeder 
Bewohner*innen die Möglichkeit hat einen Bewohnerparkausweis für sich zu 
erwerben, werden Zweit - oder Drittfahrzeuge aus dem Quartier verdrängt. 
Außerdem werden die Quartiere nicht mehr als Parkraum für Einpendler genutzt 
und stehen mehr den Bewohnern und Besuchern zur Verfügung. Garagen 
werden wieder verstärkt zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt.  
 
Die Gewerbetreibenden haben durch Sonderparkausweise die Möglichkeit die  
Bedürfnisse ihres Betriebes und ihrer Beschäftigten zu decken. Auch deren 
Parksituation verbessert sich durch die Parkraumbewirt schaftung. Durch die 
gut passenden Tagesganglinien (Bewohner*innen pendeln aus, Berufstätige 
pendeln ein) ergänzen sich die Sonderparkausweise und Bewohnerparkausweise 
gut.  
 
Durch die jetzt mehrjährige Erfahrung mit der Parkraumbewirtschaftung werden 
dennoch punktuelle Anpassungen erforderlich und wir bitten den Magistrat, 
Lösungen für diese Punkte zu erarbeiten:  
 
1.  Besucher eines Quartiers sind aktuell auf eine Höchstparkdauer von zwei 
Stunden limitiert. Dies ist insbesondere für Restaurantbesuche oder andere 
längere Aufenthalte, bei denen kein Bewohner besucht wird und somit auch 
kein Gästeausweis vorliegt, sehr knapp. Daher soll eine Anpassung auf eine 
Höchstparkdauer von bis zu 4 Stunden vorgenommen werden.  
 
2.  Die Bewirtschaftungsdauer der in den bi s 22 Uhr bewirtschafteten Gebieten 
soll auf 21 Uhr herabgesetzt werden.  
 
3.  Diese Regelungen müssen nicht auf alle Gebiete gleichmäßig angewendet 
werden. Es ist insbesondere sinnvoll, dass die Innenstadtgebiete und das 
Kapellplatzviertel sowie die Zone M athildenhöhe, aufgrund der besonderen 
Lage und des höheren Parkdrucks stärker reguliert werden als die 
restlichen Gebiete. Gebiete mit ausreichender Abdeckung durch 
Quartiersgaragen können ggf. auch anders betrachtet werden.  
 
4.  Für die Sonderparkausweise  soll eine einheitliche und verständliche 
Regelung für alle bewirtschafteten Quartiere erarbeitet werden.

5.  Besucherparkausweise sollen für alle bewirtschafteten Quartiere verfügbar 
sein. 
 
6.  Der Magistrat setzt sich bei der ivm GmbH dafür ein, den „Re gionalen 
Handwerkerparkausweis“ auch auf Pflege - und Sozialdienste auszuweiten, 
um diesen eine regional einheitliche, städteübergreifende Lösung zu bieten.  
 
7.  Für einzelne Sonderfälle, wie gemeinsam betriebene Fahrzeuge mehrerer 
gewerbetreibende und Selb ständige mit Standort in unterschiedlichen 
Parkzonen sollen pragmatische Sonderlösungen umgesetzt werden.  
 
Gemäß § 40 der Geschäftsordnung lässt der Vorsteher zuerst über den 
Ursprungsantrag abstimmen.  
 
Der Ursprungsantrag wird abgelehnt.  
 
Gegen die Ableh nung: SPD, FDP, UFFBASSE und AfD  
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD  
 
 
Dem Alternativantrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt wird 
zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: FDP,  AfD und 2 Stimmen aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UWIGA/WGD

Beratungsverlauf (4)

TOP 24.6
TOP 5
TOP 6
TOP 12

Orte (1)

  • Rheinstraße 22

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2024/0008
Typ
Antrag
Datum
08.02.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00