SV-2024/0008
Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende
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SV-2024/0008
2693 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2024/0008
Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der
Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt
An die Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 08. Feb. 2024
Überarbeitungen der Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt die bisher erlassenen Parkraumbewirtschaftungsregeln
entsprechend der folgenden Punkte abzuändern und dies auch für künftige Regelungen so
vorzusehen:
1) Gewerbetreibende bekommen die Möglichkeit, nicht personalisierte und nicht
ortsgebundene Anwohnerparkscheine für ihren, in einem
Parkraumbewirtschaftungsgebiet liegenden Betrieb zu erhalten. Diese sind innerhalb von
zwei Wochen nach entsprechendem Antrag auszustellen.
2) Innerhalb jedes Parkraumbewirtschaftungsgebiets sind
Quartiersgaragen/Quartiersparkplätze für die aus dem öffentlichen Straßenraum faktisch
ausgeschlossenen Kunden und Anwohner vorzusehen.
3) Es sind für die Versorgung des Gebiets spezielle Parkplätze für Handwerker und soziale
Dienst vorzusehen, deren korrekte Nutzung auch regelmäßig überwacht wird.
Begründung:
Die praktische Erfahrung seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung zeigt, dass ansässige
Gewerbetreibende sowie für die Versorgung des Gebiets nötigen Handwerker und sozialen
Dienste (insbesondere Pflegedienste), enorme Schwierigkeiten haben ihren Geschäftsbetrieb
aufrecht zu erhalten.
Es drohen Geschäftsaufgaben und schwere Beeinträchtigungen für die Vielfalt und Attraktivität
der betroffenen Gebiete.
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Zu 1) Geschäftsinhaber in einem Parkraumbewirtschaftungsgebiet brauchen Parkausweise, die
sie auch flexibel an Angestellte oder Vertretungen übertragen können. Wenn diese in einem
anderen Parkraumbewirtschaftungsgebiet innerhalb Darmstadts wohnen, muss der Ausweis
auch dort gültig sein - das Kfz braucht ja nicht gleichzeitig in beiden Gebieten einen Parkplatz
und daher ist auch nur einmal die Genehmigung nötig.
Zu 2) Wenn im Straßenraum Parkplätze wegfallen, muss Ersatz im Quartier geschaffen werden.
Zu 3) In bewirtschafteten Gebieten können Dienstleister aller Art ihre Kunden oft nicht mehr
erreichen und können dort Ihre Leistungen nicht mehr anbieten. Auch der Lieferverkehr muss
die Möglichkeit haben legal Flächen für Ladevorgänge nutzen zu können.
Marcel Balzer
Leif Blum
Sven Beißwenger Andreas May
Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete
anlage 2
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Punkt 24.6: Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende (V-Nr. SV-2024/0008) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
anlage 1
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Punkt 6: Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende (SV-Nr. 2024/0008) Auf Bitte der FDP-Fraktion wird der Antrag bis zur nächsten Sitzung am 18.04.2024 zurückgestellt.
anlage 3
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Punkt 12: Antrag der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2024 betr. Überarbeitungen der Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende (V-Nr. SV-2024/0008) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden Alternativantrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zum Konzept der Parkraumbewirtschaftung für die Kernstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Diese bringt viele Vorteile für Bewohner*innen, Gewerbetreibende und Besucher*innen von Quartieren. Durch die Parkraumbewirtschaftung verbessert sich die Parkraumsituation sowie die Aufenthaltsqualität für Bewohner*innen deutlich. Dadurch, dass jeder Bewohner*innen die Möglichkeit hat einen Bewohnerparkausweis für sich zu erwerben, werden Zweit - oder Drittfahrzeuge aus dem Quartier verdrängt. Außerdem werden die Quartiere nicht mehr als Parkraum für Einpendler genutzt und stehen mehr den Bewohnern und Besuchern zur Verfügung. Garagen werden wieder verstärkt zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Die Gewerbetreibenden haben durch Sonderparkausweise die Möglichkeit die Bedürfnisse ihres Betriebes und ihrer Beschäftigten zu decken. Auch deren Parksituation verbessert sich durch die Parkraumbewirt schaftung. Durch die gut passenden Tagesganglinien (Bewohner*innen pendeln aus, Berufstätige pendeln ein) ergänzen sich die Sonderparkausweise und Bewohnerparkausweise gut. Durch die jetzt mehrjährige Erfahrung mit der Parkraumbewirtschaftung werden dennoch punktuelle Anpassungen erforderlich und wir bitten den Magistrat, Lösungen für diese Punkte zu erarbeiten: 1. Besucher eines Quartiers sind aktuell auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden limitiert. Dies ist insbesondere für Restaurantbesuche oder andere längere Aufenthalte, bei denen kein Bewohner besucht wird und somit auch kein Gästeausweis vorliegt, sehr knapp. Daher soll eine Anpassung auf eine Höchstparkdauer von bis zu 4 Stunden vorgenommen werden. 2. Die Bewirtschaftungsdauer der in den bi s 22 Uhr bewirtschafteten Gebieten soll auf 21 Uhr herabgesetzt werden. 3. Diese Regelungen müssen nicht auf alle Gebiete gleichmäßig angewendet werden. Es ist insbesondere sinnvoll, dass die Innenstadtgebiete und das Kapellplatzviertel sowie die Zone M athildenhöhe, aufgrund der besonderen Lage und des höheren Parkdrucks stärker reguliert werden als die restlichen Gebiete. Gebiete mit ausreichender Abdeckung durch Quartiersgaragen können ggf. auch anders betrachtet werden. 4. Für die Sonderparkausweise soll eine einheitliche und verständliche Regelung für alle bewirtschafteten Quartiere erarbeitet werden. 5. Besucherparkausweise sollen für alle bewirtschafteten Quartiere verfügbar sein. 6. Der Magistrat setzt sich bei der ivm GmbH dafür ein, den „Re gionalen Handwerkerparkausweis“ auch auf Pflege - und Sozialdienste auszuweiten, um diesen eine regional einheitliche, städteübergreifende Lösung zu bieten. 7. Für einzelne Sonderfälle, wie gemeinsam betriebene Fahrzeuge mehrerer gewerbetreibende und Selb ständige mit Standort in unterschiedlichen Parkzonen sollen pragmatische Sonderlösungen umgesetzt werden. Gemäß § 40 der Geschäftsordnung lässt der Vorsteher zuerst über den Ursprungsantrag abstimmen. Der Ursprungsantrag wird abgelehnt. Gegen die Ableh nung: SPD, FDP, UFFBASSE und AfD Stimmenthaltung: UWIGA/WGD Dem Alternativantrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP, AfD und 2 Stimmen aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UWIGA/WGD
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Rheinstraße 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2024/0008
- Typ
- Antrag
- Datum
- 08.02.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00