Mandari Insight

3577/2022

Inklusionsbericht 2021

Mitteilung Ausschuss 16.12.2022

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Inklusionsbericht 2021 (3577-2022 AVR) (barrierefrei) - Korrigiert auf S.23

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Inklusionsbericht 2021 (3577-2022 AVR) (barrierefrei) - Korrigiert auf S.23

50771 Zeichen

Inklusionsbericht 
2021

3
Inhaltsverzeichnis
In Leichter Sprache: Worum geht es hier? 4
Vorwort 6
Lesehinweise 8
Basisdaten 11
Inklusionsvereinbarung 12
1. Schlaglicht 2021: Die örtlichen Inklusionsbeauftragten in den Dienststellen 13
2. Zahlen, Daten, Fakten 1 6
 2.1 Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung 1 6
 2.2 Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den Dezernaten 18
 2.3 Geschlechtsspezifische Verteilung 19
 2.4 Durchschnittliches Lebensalter 20
 2.5 Altersstruktur 21
 2.6 Teilzeitbeschäftigung 23
 2.7 Führungskräfte 2 4
 2.8 Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung 26
3. Beschäftigtenverhältnisse: Einstellung und Beendigung 27
 3.1 Einstellung von Beschäftigten 27
  3.1.1 Initiativbewerbungen 28
  3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich 28
  3.1.3 Barrierefreie Eignungsprüfungen 30
 3.2 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen 31
  3.2.1 Austritte 31
  3.2.2 Altersteilzeit 32
4. Leistungsgewandelte  Beschä ftigte  33
 4.1 Feuerwehrkonzept 34
 4.2 Konzept für Kindertagesstätten 34
5. Unterstützende Maßnahmen 35
 5.1 Informationstechnologie 35
 5.2 Leistungsbeurteilungen 36
 5.3 Inklusionsschulungen für Führungskräfte 36
 5.4 Co-Finanzierung aus Mitteln des Inklusionsfonds 37
 5.5 Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende 38
 5.6 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-und Berufsleben 38
 5.7 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 39
6. Vorbeugende Maßnahmen 40
 6.1 Homeoffice 40
 6.2 Kooperation: Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung 4 1

4
Inklusionsbericht 2021
In Leichter Sprache:  
Worum geht es hier?
Für die Stadt Köln arbeiten viele Menschen. 
Sie arbeiten zum Beispiel im Rathaus. 
Oder sie arbeiten in den Betrieben der Stadt. 
Das sind zum Beispiel das Museum, 
das Theater oder die Gebäude-Verwaltung. 
Es arbeiten auch Menschen mit Behinderungen für die Stadt. 
Seit 2016 gibt es sogar eine besondere Vereinbarung dazu. 
Das ist die Inklusions-Vereinbarung. 
Ein anderes Wort für Vereinbarung ist Vertrag.
Inklusion bedeutet:
• Alle Menschen sollen immer dabei sein.
• Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
• Alle Menschen können selbst über ihr Leben bestimmen.
• Alle Menschen machen mit.
Aber: Im Alltag gibt es noch viele Hindernisse 
für Menschen mit Behinderungen.
Die Stadt Köln möchte mehr Menschen  
mit Behinderungen beschäftigen.
Dabei hilft die Inklusions-Vereinbarung. 
In der Vereinbarung stehen besondere Regelungen 
für Menschen mit Behinderungen.  
Sie sollen die Bedingungen bei der Arbeit besser machen. 
Die Menschen sollen bei der Arbeit dabei sein und dazu gehören.

5
Und: Menschen mit Behinderungen  
haben besondere Rechte. 
Zum Beispiel das Recht auf Unterstützung bei der Arbeit. 
Die Rechte stehen in Gesetzen. 
Ein wichtiges Gesetz ist das Sozial-Gesetzbuch 9. 
Das wird oft so geschrieben: SGB IX.  
Jedes Jahr gibt es in der Stadt Köln eine Überprüfung der Situation. 
Die Ergebnisse stehen im Inklusions-Bericht. 
Dadurch kann die Stadt sehen, 
was schon gemacht wurde. 
Und neue Verbesserungen können geplant werden.
In diesem Text geht es  
um den Inklusions-Bericht für das Jahr 2021. 
Haben Sie Fragen zu diesem Text? 
Dann können Sie bei der Stadt Köln anrufen: 
Telefon: 0221 / 221-34888. 
Viele Informationen zur Stadt Köln in Leichter Sprache  
finden Sie auch im Internet.  
Hier geht es zu unseren Seiten: 
https:/ /www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ 
soziales/informationen-leichter-sprache
Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache 
bei der Lebenshilfe Sachsen e.V. – www.leichte-sprache-sachsen.de 
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers

6
Inklusionsbericht 2021
Vorwort
Bettina Baum
Inklusionshaupt-
beauftragte der  
Stadt Köln
Liebe Leser*innen, 
„Inklusion ist kein Luxus. Inklusion ist ein Menschenrecht. “ 
Dieses Zitat von Gudrun Kellermann, Aktivistin für Disability 
Studies und Inklusion und seit ihrer Geburt selbst gehörlos, 
beschreibt für mich den Stellenwert der Inklusion sehr klar und 
unmissverständlich.
Ich freue mich sehr, mich Ihnen anlässlich des jetzt vorliegenden 
Inklusionsberichts 2021 als neue Inklusionshauptbeauftragte 
der Stadt Köln vorstellen zu dürfen. Seit Juli 2022 arbeite ich in 
dieser Funktion nun gemeinsam mit dem Amt für Personal- und 
 Verwaltungsmanagement, der Schwerbehindertenvertretung sowie 
dem Personalrat mit dem Ziel der bestmöglichen Teilhabe schwer-
behinderter und gleichgestellter Kolleg*innen am Arbeitsleben.
Als Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln, 
zu dem auch das Büro der Behindertenbeauftragten gehört, ist mir 
die Gestaltung einer vielfältigen und inklusiven Stadt sowie auch 
 unserer Verwaltung – und damit unserem eigenen Arbeitsumfeld – 
ein wichtiges Anliegen.
Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag auf viele 
 Barrieren. Diese sind oft baulicher Art, aber auch Barrieren 
im  Hinblick auf die Sinneswahrnehmung und Kommunikation 
 erschweren noch zu oft eine gleichberechtigte Teilhabe. Aus der 
Verantwortung der Arbeitgeberin Stadt Köln heraus muss es uns 
gelingen, interne Barrieren möglichst abzubauen oder erst gar nicht 
entstehen zu lassen. Hierbei ist mir immer auch wichtig zu fragen, 
wie teilhabefähig unsere Strukturen und Prozesse sind, um allen 
Menschen barrierefreie Zugänge zu ermöglichen.
Auch als Führungskraft sehe ich hier für mich eine besondere 
 Verantwortung. Kolleg*innen mit Behinderungen im Team dürfen 
meine Sensibilität für ihre spezifischen Belange und Bedarfe erwar-
ten und diese auch mir gegenüber kommunizieren. In den Teams

7
sind Wertschätzung, Kollegialität und Awareness – also Achtsam-
keit und Aufmerksamkeit – wichtige Voraussetzungen, um gut 
 miteinander arbeiten zu können und Gute Arbeit zu leisten.
Der vorliegende Inklusionsbericht zeigt, dass die Beschäftigungs-
quote der Menschen mit Behinderungen und Gleichgestellten Ende 
2021 mit 9,02 Prozent für 2021 deutlich über der gesetzlichen 
Pflichtquote von 5 Prozent und ebenso über dem in der Inklusions-
vereinbarung definierten Ziel von 7 Prozent liegt. Das ist ein sehr 
erfreuliches Ergebnis, das aber nicht darüber hinwegtäuschen 
darf, dass viele Behinderungen erst im Laufe des Berufslebens 
entstehen, da der größte Teil der Behinderungen auf Erkrankungen 
zurückzuführen ist. 
Daher kommt der Prävention eine zunehmend wichtige Bedeutung 
zu. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) fordert alle Leistungsträger 
auf, präventive Maßnahmen mehr als bisher zu beachten und zu 
stärken, um frühzeitig Behinderungen und Beeinträchtigungen 
 entgegenzuwirken. Auch wir als Arbeitgeberin sind hierbei mehr 
denn je gefordert. 
Als Inklusionshauptbeauftragte möchte ich gemeinsam mit Ihnen 
daran arbeiten, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um allen 
Kolleg*innen mit Behinderungen und Gleichgestellten eine gleich-
berechtigte Teilhabe am Arbeitsleben der Stadtverwaltung zu 
ermöglichen und durch präventive Angebote Barrieren gar nicht 
erst entstehen zu lassen.
Herzliche Grüße
Bettina Baum
Inklusionshauptbeauftragte der Stadt Köln

8
Inklusionsbericht 2021
Lesehinweise
Was müssen Sie vor der Lektüre wissen?
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Der Begriff der Behinderung basiert auf der gesetzlichen Definition des § 2 Neuntes Buch 
Sozialgesetzbuch (SGB IX). Danach sind Menschen mit Behinderung Personen, die „eine 
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechsel-
wirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten T eil-
habe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern 
können“. 
Der Grad der Behinderung wird entsprechend bundeseinheitlicher versorgungs-
medizinischer Grundsätze bemessen. Er wird in Zehnerschritten festgestellt. Menschen mit 
Schwerbehinderung sind Personen, deren Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat. 
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können 
auf Antrag einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Gleichgestellte 
Personen haben grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen, 
zum Beispiel bezüglich eines besonderen Kündigungsschutzes, Hilfen zur Arbeitsplatz-
ausstattung, der Betreuung durch spezielle Fachdienste und Beschäftigungsanreizen 
wie Lohn k ostenzuschüssen. Die Gleichstellung umfasst jedoch nicht den Zusatzurlaub, 
 unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.
Sofern in den nachfolgenden Darstellungen Bezug auf Personengruppen mit Schwer-
behinderung bei der Stadt Köln genommen wird, umfasst dieser die Gruppe der Personen 
mit Gleichstellung. Ansonsten werden die Gruppen ausdrücklich unterschieden.

9
Berechnungsgrundlagen
In Anlehnung an die Ermittlung der Beschäftigungsquote nach § 163 Abs. 2 SGB IX  
(Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) war die Bezugsgröße in den Inklusionsberichten der 
Vorjahre in weiten Teilen der „Gesamtpersonalbestand“ . Dieser umfasst neben dem 
 Stammpersonal der Kernverwaltung auch das Stammpersonal der Zusatzversorgungs- und 
Beihilfekasse sowie der folgenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen:
• Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
• Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
• Bühnen und Orchester
• Gürzenich Orchester
Ebenfalls dazu gehören alle anderen Statusgruppen (abgeordnetes Personal, Honorarkräfte, 
Nachwuchskräfte, Zivildienstleistende, Bundesfreiwillige, Beurlaubte und Mitarbeitende in 
der Freistellungsphase der Altersteilzeit).
Zwecks weitergehender Vereinheitlichung des gesamtstädtischen Berichtswesens und 
damit besserer Vergleichbarkeit etwa zwischen Inklusionsbericht und Personalbericht 
bezieht sich der Inklusionsbericht ab diesem Jahr regelmäßig auf das Stammpersonal 
der Gesamtverwaltung
1. Das Stammpersonal der Gesamtverwaltung umfasst alle aktiven 
angestellten und verbeamteten Mitarbeiter*innen in der Gesamtverwaltung, also der Kern-
verwaltung einschließlich eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen.
Daher ist ein Vergleich der Werte für 2021 den mit Vorjahreswerten nur eingeschränkt 
 möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Stammpersonal der Gesamtverwaltung 
stets kleiner ist als der Gesamtpersonalbestand.
Die meist speziell für den Inklusionsbericht erhobenen Daten zum Stammpersonal 
der Gesamtverwaltung sind stichtagsbezogen auf den 31.12.2021. Die Daten für die 
1 So fern nicht abweichend gekennzeichnet, beziehen sich nachfolgende Darstellungen 
auf das Stammpersonal der Gesamtverwaltung. Auswertungstechnisch bedingt können 
Daten gegenüber Auswertungen an anderer Stelle sowie innerhalb des Berichts gering-
fügigen Abweichungen unterliegen.

10
Inklusionsbericht 2021
 Beschäftigungsquote nach dem SGB IX sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben 
 demgegenüber auf Grundlage eines Zeitraumes vom 01.01. bis zum 31.12. des Berichts-
jahres zu erheben. Daher können sich auch insofern Abweichungen von Daten ergeben.
Der Begriff „Beschäftigte“ umfasst im vorliegenden Bericht Angestellte und Verbeamtete.
Die in den Grafiken aufgeführten Prozentsätze können aufgrund von Rundungseffekten in 
ihrer Summe vom Wert 100 Prozent abweichen.
Dieser Inklusionsbericht wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gesamtschwer-
behindertenvertretung erstellt.

11
Basisdaten
Zum Stichtag 31.12.2021 arbeiteten bei der Stadtverwaltung Köln 1.765 Beschäftigte mit 
Schwerbehinderung. Die Beschäftigungsquote nach § 163 Absatz 2 Neuntes Buch Sozial-
gesetzbuch lag mit 9,02 Prozent für 2021 erneut deutlich über der gesetzlichen Pflichtquote 
von 5 Prozent. Die Beschäftigungsquote lag damit ebenfalls über dem in der Inklusions-
vereinbarung selbst gesteckten Ziel von 7 Prozent. Unter den Führungskräften der Stadt 
Köln lag der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung bei 6,2 Prozent. Auch wenn 
sich der Erfolg der Inklusion in einem Betrieb nicht allein an Zahlen messen lässt, so ist es 
doch erfreulich, dass dieses Ziel der Inklusionsvereinbarung im Jahr 2021 erstmals um über 
2 Prozent übertroffen werden konnte.
Im Jahr 2021 wurden 52 Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt, hiervon sieben 
Initiativbewerber*innen. Zehn Auszubildende mit Einschränkungen haben eine Ausbildung 
bei der Stadt Köln begonnen. Sechs Auszubildende mit Schwerbehinderung wurden über-
nommen. Die Stadt Köln unterhielt im Ausbildungsbereich dabei ein Inklusionsprojekt. 
 Hierbei handelt es sich um einen Ausbildungsgang zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker 
für Bürokommunikation speziell für Jugendliche mit Förderbedarf.
Die Beschäftigungsquote bei den öffentlichen Arbeitgebenden in Nordrhein-Westfalen blieb 
im Jahr 2020 mit 7,0 Prozent seit 2018 unverändert; bei den öffentlichen Arbeitgebern lag 
die bundesweite Beschäftigungsquote in 2020, ebenfalls seit 2018 unverändert, bei  
6,5 Prozent (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, jüngere Daten nicht verfügbar). Die 
 Beschäftigungsquote bei den kommunalen Arbeitgebern im Rheinland lag im Jahr 
2019 durchschnittlich bei 8,73 Prozent (Quelle: LVR-Inklusionsamt, jüngere Daten nicht 
verfügbar).
In der Bundesrepublik sank die allgemeine Beschäftigungsquote von Menschen mit 
Schwerbehinderung weiter leicht auf nunmehr 4,61 Prozent gegenüber 2020 auf  
4,62 Prozent (Inklusionsbarometer 2021  – Aktion Mensch). Sie blieb damit unterhalb der in  
§ 154 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch geforderten gesetzlichen Pflichtquote von 5 Prozent.

12
Inklusionsbericht 2021
Inklusionsvereinbarung
Seit dem 01.12.2016 gilt die 
 Inklusionsvereinbarung der Stadt 
Köln. In ihr sind für  behindert e 
Beschäftigte Regelungen 
 getroffen worden, die die gesetz-
lichen Regelungen des Schwer-
behindertenrechts ergänzen. 
Die Inklusionsvereinbarung zeigt, dass die Stadt Köln die Belange behinderter und nicht-
behinderter Beschäftigter im Blick hat. Die Stadt Köln unterstützt Präventions angebo te 
zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden, auch um einer Behinderung so gut wie 
 möglich vorzubeugen. 
Ein Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, ein stärkeres Bewusstsein für die Potentiale der 
Inklusion von Menschen mit Behinderung in betriebliche Strukturen sowie für alle Belange 
von betroffenen Mitarbeitenden zu schaffen. Insbesondere auf Führungsebene ist die 
 Inklusionsvereinbarung eine wichtige Grundlage, um diesen Prozess anzustoßen.
Grundlage für den Inklusionsbericht ist die in der Inklusionsvereinbarung vorgesehene 
Berichtspflicht. Die Stadtverwaltung Köln, die Gesamtschwerbehindertenvertretung, 
der Gesamtpersonalrat und die Inklusionsbeauftragte arbeiten bei der Umsetzung der 
 Inklusionsvereinbarung eng zusammen.
„Lasse nicht zu, dass das was du 
nicht kannst, das beeinträchtigt,  
was du kannst. “
(John Wooden)

13
1. Schlaglicht 2021:  
Die örtlichen Inklusionsbeauf-
tragten in den Dienststellen
Vor Darstellung der statistischen Entwicklung wird in diesem Jahr besonderes Augenmerk 
auf die Rolle der örtlichen Inklusionsbeauftragten gerichtet. Diese nehmen ihre Aufgabe 
„ehrenamtlich“ wahr.
Um auch auf Seiten der Stadt Köln als Arbeitgeberin für das Thema Inklusion Ansprech-
personen mit einem verstärkten Bezug zu den Mitarbeitenden vor Ort anzubieten, ist über 
die Inklusionsvereinbarung vorgesehen, dass in jeder Dienststelle eine/ein Inklusionsbeauf-
tragte*r angesiedelt ist.
In Angelegenheiten Mitarbeitender mit Schwerbehinderung können sie dadurch besonders 
kompetent als erste Ansprechperson auf der Seite der Arbeitgeberin Stadt Köln unter-
stützen. Die Inklusionsbeauftragten vertreten die Arbeitgeberin in den Angelegenheiten, 
die die schwerbehinderten Menschen betreffen. Sie achten ebenfalls darauf, dass die Stadt 
Köln ihre gesetzlichen Verpflichtungen wie ihre besondere Fürsorgepflicht gegenüber den 
schwerbehinderten Beschäftigten erfüllt. 
Wie die Schwerbehindertenvertretungen haben sie das Ziel einer gelungenen Teilhabe der 
schwerbehinderten Mitarbeitenden bei der Stadtverwaltung Köln und arbeiten etwa auch 
mit externen Organisationen (zum Beispiel LVR-Inklusionsamt, Agentur für Arbeit) zusam-
men. Gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wirken sie im 
sogenannten Inklusionsteam an der Umsetzung der städtischen Inklusionsvereinbarung vor 
Ort mit.
Während die formellen gesamtbetrieblichen Melde- und Anzeigepflichten (zum Beispiel 
Meldung der Beschäftigungsquote nach § 163 Absatz 2 SGB IX) regelmäßig durch die/den 
Hauptbeauftragte*n für den Gesamtbereich der Stadt Köln wahrgenommen werden, können 
die Inklusionsbeauftragten in den Dienststellen dort erste Anlaufstelle für Anliegen von 
Betroffenen sein.

14
Inklusionsbericht 2021
Dazu, wie beziehungsweise mit welchen Beweggründen die Inklusionsbeauftragten zu 
ihrem ehrenamtlichen Engagement gefunden haben, schildern diese:
„Ich habe die Tätigkeit als Inklusionsbeauftragte interessant gefunden,  
um zur Vielfältigkeit im Berufsalltag mit beizutragen. Ich sehe das Thema  
als Sachgebietsleiterin ein stückweit auch als eine Führungsaufgabe. “
(Gülnihal Postaci, Inklusionsbeauftragte für Amt 30)
„Das Amt als örtliche Inklusionsbeauftragte habe ich angenommen,  
weil es neben meiner Funktion als dezentrale Personalsach bearbeiterin 
eine weitere sinnvolle und wichtige Funktion darstellt und im Rahmen 
meiner Hauptaufgabe in der Dienststelle bereits ein großer Bezug 
beziehungsweise Kontakt zu Kolleg*innen besteht, die schwerbehindert 
beziehungsweise gleichgestellt sind. “
(Heike Schumacher, Inklusionsbeauftragte für Amt 32 (ohne 323 und 324))
„Das Amt als Inklusionsbeauftragter/Behindertenbeauftragter habe ich 
angenommen, weil ich in meiner Funktion als Sachgebietsleiter fest-
gestellt habe, dass die Interessen von Menschen mit gesundheitlichen 
Einschränkungen und Leistungsgeminderten im Arbeitsleben offensiv 
begleitet werden müssen. “
(Peter Willms, Inklusionsbeauftragter für Amt 52)

15
Dazu, was die Inklusionsbeauftragten erreichen möchten und warum die Aufgabe für sie 
wichtig ist, teilen sie mit: 
„In guter Zusammenarbeit mit der SBV setzen wir die Ziele der städtischen 
Inklusionsvereinbarung aus den unterschiedlichen Perspektiven um und  
ich sorge dafür, Mittel für die T eilhabe am Arbeitsleben beim LVR zu  
akquirieren. Deshalb werbe ich dafür, dass unsere Beschäftigten ihren 
Behindertenstatus angeben. “
(Uschi Weiershausen, Inklusionsbeauftrage für Amt 67)
„Mir persönlich ist wichtig, dass sich alle Beteiligten in einem T eam  
wohl und respektiert fühlen und die Aufgaben mit den jeweiligen  
Anforderungen im T eam erledigen können. “
(Renate Opfergelt, Inklusionsbeauftragte für Amt 42)
„Im Rahmen meiner Tätigkeit als Inklusionsbeauftragte ist es mir  
wichtig, gegenüber den Mitarbeiter*innen ein offenes Ohr zu haben,  
als Ansprechpartnerin unterstützend zur Seite zu stehen und zu helfen,  
sofern Verbesserungen am Arbeitsplatz erforderlich sein sollten. “
(Heike Schumacher, Inklusionsbeauftragte für Amt 32 (ohne 323 und 324))
„Wichtig ist mir, daran zu arbeiten, eine tatsächlich inklusive Gestaltung der  
Arbeitsbedingungen zu erreichen. Da inzwischen psychische Störungen die  
häufigste Ursache für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben  
darstellen, heißt das bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen  
und Arbeitsabläufen nicht nur an Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigungen  
zu denken, sondern auch an unsichtbare Behinderungen. “
(Dr. Matthias Albers, Inklusionsbeauftragter für Amt 53)
Eine Übersicht über die Inklusionsbeauftragten in den Dienststellen finden auf der unter 
dem Stichwort „Inklusionsbeauftragte“ auffindbaren Intranetseite.

16
Inklusionsbericht 2021
2. Zahlen, Daten, Fakten
Das Stammpersonal der Gesamtverwaltung am 31.12.2021 umfasste 21.623 Beschäftigte. 
Darunter befanden sich 1.765 Menschen mit Schwerbehinderung.
Diagramm: Anzahl städtischer Beschäftigter mit Schwerbehinderung seit 2009
2.1 Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung basiert auf der Jahres-
meldung nach § 163 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. Diese erfolgt an die Agentur 
für Arbeit und den Landschaftsverband. Die gesetzliche Pflichtquote nach § 154 Neuntes 
Buch Sozialgesetzbuch beträgt 5 Prozent.
Die – auf dem Gesamtpersonalbestand basierende – Beschäftigungsquote der Menschen 
mit Schwerbehinderung bei der Stadt Köln liegt seit 2009 stetig steigend über dieser 
 geforderten gesetzlichen Pflichtquote. Seit 2013 liegt der Anteil sogar ständig über der 
 Zielquote der Inklusionsvereinbarung von 7 Prozent.
Mit der Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderung von 9,02 Prozent hat 
die Stadt Köln in 2021 nunmehr eine Beschäftigungsquote erreicht, welche die Zielquote 
der Inklusionsvereinbarung erstmals um mehr als zwei Prozentpunkte übertrifft.

17
Die nach § 160 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch bei Nichterfüllung der 
 Beschäftigungsquote geforderte Ausgleichsabgabe musste die Stadt Köln somit erneut 
nicht leisten.
Diagramm: Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung am Gesamtpersonalbestand 
seit 2009

18
Inklusionsbericht 2021
2.2 Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den Dezernaten
In den Dezernaten bestehen unterschiedliche Tätigkeitsfelder und die Geschäftsbereiche 
sind unterschiedlich groß. Dies hat zur Folge, dass die Quoten der schwerbehinderten 
Beschäftigten in den einzelnen Dezernaten sehr unterschiedlich ausfallen können.
Der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung an der jeweiligen Beschäftigtenzahl je 
Dezernat zeigt im Jahr 2021 eine Brandbreite von gut 6 bis gut 11 Prozent. Damit liegt der 
Anteil in jedem Dezernat der Stadt Köln auch in 2021 erneut über dem Wert der gesamt-
betrieblichen Pflichtquote von 5 Prozent.
Diagramm: Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung je Dezernat2
2  D ie Ermittlung der Quoten für die Dezernate erfolgt aus Zweckmäßigkeitsgründen auf 
Grundlage der Personenzahlen am 31.12. des Berichtsjahres.

19
2.3 Geschlechtsspezifische Verteilung
Unter den Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist der Anteil der Frauen mit 64,1 Prozent 
deutlich höher als derjenige der Männer, welcher bei 35,9 Prozent liegt. Diese Verteilung 
entspricht in etwa der Geschlechterverteilung insgesamt mit 61,9 Prozent Frauen und 
38,1 Prozent Männern. Die Quote der weiblichen Beschäftigten mit Schwerbehinderung 
am weiblichen Gesamtpersonalbestand liegt mit 8,5 Prozent etwas höher als die der 
 männlichen Beschäftigten mit Schwerbehinderung am männlichen Gesamtpersonal-
bestand mit 7,7 Prozent.
T abelle: Verteilung der Geschlechter unter den Beschäftigten mit Schwerbehinderung und 
im Stammpersonal der Gesamtverwaltung
Bezugsgruppe weiblich männlich
Beschäftigte mit Schwerbehinderung 64,1 % 35,9 %
Beschäftigte im Stammpersonal der Gesamtverwaltung 61,9 % 38,1 %
Schwerbehindertenquote innerhalb des jeweiligen Geschlechts 8,5 % 7,7 %

20
Inklusionsbericht 2021
2.4 Durchschnittliches Lebensalter
Der Hauptanteil schwerer Behinderungen ist durch Krankheit verursacht. Die Wahrschein-
lichkeit einer Schwerbehinderung steigt daher mit zunehmendem Alter an (Statistisches 
Bundesamt, Datenreport 2021). Entsprechend liegt das Durchschnittsalter der Menschen 
mit Schwerbehinderung über dem der städtischen Gesamtverwaltung. Die Werte ab 
 einschließlich 2020 beziehen sich dabei auf den neuen Maßstab des Stammpersonals der 
Gesamtverwaltung.
Diagramm: Entwicklung des Durchschnittsalters seit 2012

21
2.5 Altersstruktur
Bei Betrachtung der Altersgruppen der schwerbehinderten Beschäftigten zeigt sich, dass 
der Anteil der weiblichen schwerbehinderten Beschäftigten in den mittleren Altersstufen 
tendenziell ansteigt.
Diagramm: Altersgruppen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung unterteilt nach 
Frauen und Männern
Der hohe Anteil der Frauen in den jeweiligen Altersgruppen geht im Wesentlichen darauf 
zurück, dass der Anteil der weiblichen Beschäftigten in der Stadtverwaltung Köln generell 
deutlich über dem der männlichen Beschäftigten liegt.
Der allgemeine demografische Wandel mit einer Zunahme der älteren Bevölkerungs-
gruppen sowie in diesen entsprechend zunehmenden Erkrankungen und Behinderungen 
spiegelt sich auch in der Gesamtbelegschaft der Stadt Köln wieder.
Dabei verfolgt die Stadtverwaltung Köln das Ziel, auch Menschen mit erst im Laufe des 
Arbeitslebens erworbenen Einschränkungen durch Unterstützungsmaßnahmen die Teilhabe 
am Arbeitsleben weiter zu ermöglichen und damit soziale Arbeitgeberin zu bleiben.

22
Inklusionsbericht 2021
Diagramm: Anteile der Gesamtbelegschaft und der Beschäftigten mit  Schwerbehinderung 
an den Altersgruppen
* Der Wert von 0,0 Prozent ergibt sich durch Rundung. Auf zwei Nachkommastellen beträgt 
der  Wert 0,04 Prozent.
Somit waren im Jahr 2021 die Beschäftigten mit Schwerbehinderung in der Altersgruppe 
der 55 bis 59-jährigen mit 2,4 Prozent am stärksten und in der Altersgruppe unter 20 Jahren 
nicht vertreten. Dementsprechend war der Anteil aller im Stammpersonal der Gesamt-
verwaltung Beschäftigten in dieser Altersgruppe mit 15,9 Prozent ebenfalls am größten 
und in der Altersgruppe unter 20 Jahre mit 0,2 Prozent am niedrigsten. In den jüngeren 
 Altersgruppen bis 49 Jahre lag der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung unter 
einem Prozent.
Der Anstieg des Anteils der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in den Altersgruppen 
von 50 bis 64 Jahren lässt sich dadurch erklären, dass die Wahrscheinlichkeit einer 
 Schwerbehinderung durch Erkrankung mit zunehmendem Alter ansteigt.

23
2.6 Teilzeitbeschäftigung
Zum 31.12.2021 waren 6.550 Personen des nicht schwerbehinderten Stammpersonals der 
Gesamtverwaltung und somit 33 Prozent in Teilzeit tätig. In der Beschäftigtengruppe der 
Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung waren 593 Mitarbeitende und somit 33,6 Prozent 
in Teilzeit tätig.
Der Vergleich der Personengruppen mit Schwerbehinderung und ohne Schwer-
behinderung zeigt für 2021, dass die Teilzeitquoten von Mitarbeitenden einerseits ohne 
sowie  anderer seits mit Schwerbehinderung vergleichbar hoch sind. Auch innerhalb der 
Geschlechtergruppen weist die Verteilung der in Teilzeit tätigen Mitarbeitenden keine 
erheblichen Unterschiede auf. Während von den Beschäftigten ohne Schwerbehinderung 
etwas über 14,7 Prozent der Männer in Teilzeit arbeiten, liegt die Teilzeitquote der Männer 
mit Schwerbehinderung bei knapp 13,4 Prozent. Bei den in Teilzeit arbeitenden Frauen liegt 
die Quote bei den Beschäftigten ohne Schwerbehinderung bei knapp 44,4 Prozent, bei 
denen mit Schwerbehinderung bei knapp 44,9 Prozent.
Die Anteile der Voll- und Teilzeitbeschäftigung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung 
stellen sich in den Dezernaten unterteilt nach Geschlecht wie folgt dar:
Diagramm: Anteile der Voll- und T eilzeitbeschäftigung von Frauen und Männern mit 
Schwerbehinderung in den einzelnen Dezernaten
männlich in Vollzeit
männlich in Teilzeit
Die Bezeichnung wurde in der ursprünglichen Fassung vertauscht

24
Inklusionsbericht 2021
2.7 Führungskräfte
Zum 31.12.2021 hatten 1.778 Mitarbeitende des Personals eine Leitungsfunktion inne. Die 
Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Führung lag bei 111 Personen. Der Anteil 
der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Führungspositionen an allen Führungskräften 
lag damit im Jahr 2021 bei 6,2 Prozent.  
Diagramm: Führungskräfte mit Schwerbehinderung nach Laufbahn, Geschlecht sowie 
Vollzeit und T eilzeit

25
Diagramm: Führungskräftequoten in den Gruppen der Mitarbeitenden ohne und mit 
Schwerbehinderung in den Dezernaten
Im arithmetischen Mittel standen dabei in den Dezernaten 8 Prozent des Personals 
mit Schwerbehinderung und 11 Prozent des Personals ohne Schwerbehinderung in 
Führungsverantwortung.

26
Inklusionsbericht 2021
2.8 Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
Bei den laufbahnangehörigen Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist der Männeranteil 
am stärksten in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ausgeprägt. Der Frauenanteil 
ist dagegen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt am höchsten.
Diagramm: Prozentuale Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung

27
3. Beschäftigtenverhältnisse: 
Einstellung und Beendigung
Beim Blick auf die betriebliche Inklusion sind insbesondere die Einstellungen und die 
 Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen von Menschen mit Schwerbehinderung 
von Bedeutung.
3.1 Einstellung von Beschäftigten
Im Jahr 2021 wurden in die Gesamtverwaltung der Stadt Köln insgesamt 52 Menschen mit 
Schwerbehinderung eingestellt. 
Diagramm: Einstellungen von Menschen mit Schwerbehinderung

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Inklusionsbericht 2021
Die Stadt Köln erfüllt bei extern zu besetzenden Stellen die gesetzliche Verpflichtung, 
 frühzeitig die Agentur für Arbeit einzuschalten (§ 164 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetz-
buch). Darüber hinaus informiert sie das Berufsförderungswerk Köln, den Integrationsfach-
dienst und alle Integrationsfachdienste im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland.
3.1.1 Initiativbewerbungen
Im Berichtsjahr 2021 haben sich bei der Stadt Köln 160 Menschen mit Schwerbehinderung 
und 2574 Menschen ohne Schwerbehinderung initiativ beworben. Von diesen Initiativ-
bewerbenden wurden sieben Menschen mit Schwerbehinderung und 119 der Menschen 
ohne Schwerbehinderung eingestellt. Bei den Bewerbenden mit Schwerbehinderung lag 
die Einstellungsquote dementsprechend bei 4,4 Prozent und bei den Bewerbenden ohne 
Schwerbehinderung bei 4,6 Prozent.
Auf ausgeschriebene Stellen bewarben sich 140 Menschen mit Schwerbehinderung 
und 5420 Menschen ohne Schwerbehinderung. Von diesen Bewerbenden wurden neun 
Menschen mit Schwerbehinderung und 258 der Menschen ohne Schwerbehinderung ein-
gestellt. Bei den Bewerbenden mit Schwerbehinderung lag die Einstellungsquote somit bei 
6,4 Prozent und bei den Bewerbenden ohne Schwerbehinderung bei 4,8 Prozent.
Die Einstellungsquoten bei den Initiativbewerbungen sind vergleichbar. Bei den Bewerbungen 
auf ausgeschriebene Stellen übersteigt die Erfolgsquote der Menschen mit Schwerbe-
hinderung die der Erfolgsquote der Menschen ohne Schwerbehinderung um gut 33 Prozent.
3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich
Die Anzahl der Bewerbungen im Ausbildungsbereich schwankt über die Jahre teils  erheblich,  
auch in Abhängigkeit von den jeweils ausgeschriebenen Berufsbildern. Die Zahl der Aus-
bildungsbewerber*innen mit Schwerbehinderung lag im Jahr 2020 bei 152 Bewerbungen 
und ist im Jahr 2021 auf 172 Bewerbungen gestiegen.
Bei den insgesamt 7.415 Bewerbungen (Stand 31.08.2021) liegt die Quote der Ausbildungs-
bewerber*innen mit Schwerbehinderung somit bei 2,3 Prozent.
Im Berichtsjahr 2021 konnten insgesamt 341 Ausbildungs- und Studienplätze angeboten 
werden. Zehn Bewerbende mit Schwerbehinderung begannen mit der Ausbildung bei der 
Stadt Köln. Damit liegt der Anteil der Auszubildenden mit Schwerbehinderung an allen im 
Jahr 2021 in Ausbildung übernommenen Personen bei 2,93 Prozent.

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T abelle: Bewerbungs- und Einstellungsquoten von Ausbildungsbewerbenden mit 
 Schwerbehinderung 2021
Berufszweig Bewerbungsquote Einstellungsquote
Verwaltung 2,4 % 2,7 %
Kaufmännische, technische und  
handwerkliche Berufe
3,1 % 1,5 %
Informationstechnologie 2,9 % 0 %
Inklusionsprojekt  
(Fachpraktiker*in für Bürokommunikation)*
35,7 % 75 %
* Das Inklusionsprojekt steht auch Personen mit Nichtschwerbehinderung oder sonstigen 
besonderen Förderbedarfen offen
Das Migrant*innenprojekt wurde im Ausbildungsjahr 2021 nicht angeboten. Das 
 Inklusionsprojekt für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, das im Jahr 2018 erst-
mals mit zunächst einer Teilnehmerin gestartet ist und seitdem kontinuierlich erweitert 
wurde, konnte auch im Einstellungsjahr 2021 angeboten werden. Erneut starteten am 
01.09.2021 insgesamt vier Auszubildende mit einer körperlichen, psychischen, Lern- und/
oder Mehrfachbehinderung mit ihrem Ausbildungsgang zur/zum Fachpraktiker*in für 
Bürokommunikation.
Unter den insgesamt 270 Auszubildenden, die im Berichtsjahr 2021 zur Prüfung zugelassen 
wurden, befanden sich sechs Prüflinge mit Schwerbehinderung. Die Erfolgsquote der 
 Auszubildenden lag im Jahr 2021 über alle Bereiche verteilt bei erfreulichen 95,2 Prozent.
Auch die sechs Auszubildenden mit Schwerbehinderung haben ihre Prüfung zum/zur 
 Verwaltungsfachangestellten, zum/zur Stadtinspektor*in sowie zum/zur Fachpraktiker*in 
für Bürokommunikation bestanden.
Von den 257 Personen, die im Berichtsjahr 2021 ihre Prüfungen erfolgreich absolviert haben, 
wurden 240 übernommen, darunter alle sechs Auszubildenden mit Schwerbehinderung.

30
Inklusionsbericht 2021
3.1.3 Barrierefreie Eignungsprüfungen
Barrierefreie Eignungsprüfungen sind angepasste Testverfahren für Menschen mit 
 Behinderung, die die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfüllen. 
Solche an den entsprechenden Anforderungen ausgerichtete Eignungstests werden seit 
2016 durch das Münchener Institut der Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evaluation 
durchgeführt.
Die Bewerbenden mit Schwerbehinderung führen zunächst am eigenen Computer 
 selbstständig eine Testvorschau durch. Im Anschluss wird durch das Testinstitut ein 
 Erstberatungsgespräch geführt und eine Empfehlung für die im Einzelfall geeignete 
 Testvariante ausgestellt. Bei entsprechendem Bedarf kann der Online-Bewerbungstest 
mit Hilfsmitteln oder einer eigenen Assistenzkraft durchgeführt werden. Für den Fall, dass 
ein Online-Bewerbungstest nicht das geeignete Verfahren sein sollte, bietet die Stadt Köln 
individuelle Lösungen an.

31
3.2 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
Eine Auswirkung auf die Beschäftigungsquote und die betriebliche Präsenz der Beschäftigten 
mit Schwerbehinderung hat die Zahl der Austritte sowie das Maß an Altersteilzeit.
3.2.1 Austritte
Im Berichtsjahr 2021 schieden insgesamt 155 Beschäftigte mit Schwerbehinderung aus der 
Beschäftigung bei der Stadt Köln aus.
Diagramm: Austritte von Menschen mit Schwerbehinderung in 2021

32
Inklusionsbericht 2021
3.2.2 Altersteilzeit
Bezogen auf das Stammpersonal der Gesamtverwaltung befanden sich 43 Mitarbeitende 
mit Schwerbehinderung in Altersteilzeit. Davon waren 51,2 Prozent weiblich und  
48,8 Prozent männlich. Der Anteil der in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeitenden mit 
Schwerbehinderung an allen in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeitenden lag bei  
18,4 Prozent.

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4. Leistungsgewandelte 
 Beschäftigte
Selbst bei Einsatz aller präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit kann 
der Fall eintreten, dass Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr 
in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld eingesetzt werden können. Durch einen Einsatz als 
 sogenannte Leistungsgeminderte bleibt eine Teilhabe am Arbeitsleben dennoch  möglich.  
Der im allgemeinen Sprachgebrauch zunehmend verwendete Begriff der Leistungs-
wandlung bezieht sich dabei auf die „Leistungsminderung“ (§ 38 Absatz 4 TVÖD).
Mit Stichtag 31.12.2021 wurden insgesamt 113 Mitarbeitende mit dauerhafter Leistungs-
minderung durch das Disability-Management betreut. Hierbei gehörten 111 Mitarbeitende 
dem Stammpersonal der Gesamtverwaltung an. Von diesen 111 Mitarbeitenden waren  
74,8 Prozent Frauen und 25,2 Prozent Männer. Davon waren 72,1 Prozent schwerbehindert.
Die Verteilung auf die Altersgruppen stellte sich wie folgt dar: 
T abelle: Leistungsgewandelte Beschäftigte nach Altersgruppen 2021
Altersgruppe 20 – 29 Jahre 30 – 39 Jahre 40 – 49 Jahre 50 – 59 Jahre 60 Jahre  
und älter
Prozentanteil - 10,8 % 26,1 % 50,5 % 12,6 %
Um Mitarbeitenden im Fall einer Berufsunfähigkeit weiterhin Perspektiven bei ihrer Arbeit-
geberin Stadt Köln zu eröffnen, wurden für bestimmte Berufsbilder besondere Konzepte 
geschaffen.

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Inklusionsbericht 2021
4.1 Feuerwehrkonzept
Das „gesamtstädtische Konzept über den Einsatz von dienstuntauglichen Feuerwehr-
beamtinnen und -beamten“ bietet seit 2008 Perspektiven zur Vermeidung vorzeitiger 
 Versetzungen in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit.
Nach amtsärztlicher Feststellung einer dauernden Feuerwehrdienstuntauglichkeit werden 
gemeinsam mit den betroffenen Verbeamteten geeignete Einsatzmöglichkeiten ermittelt. 
Diese werden vorrangig bei der Berufsfeuerwehr, nachrangig innerhalb der gesamten Stadtver-
waltung gesucht. In der Regel findet eine dreimonatige Probephase statt. Eine Qualifizierung 
beispielsweise für den Verwaltungsdienst wird durch den Dienstherrn finanziert.
Im Berichtsjahr wurde keiner Feuerwehrfrau/keinem Feuerwehrmann amtsärztlich 
 attestiert, dass ein anderweitiger Einsatz erforderlich ist. Insofern brauchte das Konzept im 
Kalenderjahr 2021 nicht aktiv angewendet zu werden.
4.2 Konzept für Kindertagesstätten
Das „Konzept für Leistungsgewandelte und von Leistungswandlung bedrohte Mitarbeitende 
im pädagogischen Bereich“ wurde im Jahr 2017 begonnen. Im Bereich der  Kindert agesstätten 
erhalten dort nicht mehr einsetzbare Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen – 
Schwerbehinderung und/oder lange Beschäftigungszeiten im Bereich der Kindertagesstätten 
von über 15 Jahren – die Möglichkeit einer Qualifizierung für eine Tätigkeit in einem anderen 
städtischen Bereich.
Zum Stichtag 31.12.2021 wurden im Rahmen dieses Konzeptes für die Kindertagesstätten 17 
Beschäftigte im Alter von 31 bis 58 Jahren begleitet, welche sich in der beruflichen Umschulung 
über einen Träger für Rehabilitation befanden. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr mit  
28 Beschäftigten einem Rückgang von 39,3 Prozent. Von diesen 17 weiblichen Personen waren 
acht Beschäftigte schwerbehindert.  D aneben gab es 22 Mitarbeitende aus dem pädagogischen 
Bereich, die ohne Qualifizierung im Sinne des oben genannten Konzeptes im Rahmen einer 
Vermittlung auf eine EG 4 Stelle in die Verwaltung wechselten.
Im Berichtsjahr sind nach erfolgreicher Erprobung zudem vier Beschäftigte unbefristet in 
ein Aufgabengebiet des Verwaltungsbereichs übernommen worden, eine Person hat die 
Umschulung abgebrochen. 
12 Beschäftigte befanden sich weiter in der Umschulung. Eine Beschäftigte befand sich 
nach Abschluss der Umschulung in der Erprobung in einem Aufgabengebiet der Ver w altung. 
Seit Beginn des KiTa-Konzeptes bis einschließlich des Berichtsjahres haben nur vier 
Beschäftigte die Umschulung abgebrochen.

35
5. Unterstützende Maßnahmen
Den Beschäftigten mit Schwerbehinderung wurden nach Expertise der Schwer-
behindertenvertretung durch die Stadt Köln und externe Träger auch im Berichtsjahr 2021 
diverse Maßnahmen zur Unterstützung angeboten, insbesondere zur Verbesserung der 
Arbeitsbedingungen.
5.1 Informationstechnologie
Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein- W estfalen 
enthalten an die Verwaltungen gerichtete Vorgaben für barrierefreie Informations-
technologie. Die Stadt Köln kommt diesen Verpflichtungen nach.
Das Thema Barrierefreiheit von IT-Lösungen wie auch der mit diesen Lösungen erstellten 
Dokumente war und ist der Stadt Köln ein priorisiertes Anliegen. So wurden bereits in der 
Vergangenheit eine Vielzahl von konkreten zielgerichteten Maßnahmen ergriffen und die 
Aktivitäten im Jahr 2021 nochmals intensiviert.
So wurde auf Initiative der Stadt Köln im KDN (Dachverband der kommunalen IT-Dienst-
leister) im Juni 2021 der regelmäßig tagende „Arbeitskreis Barrierefreiheit“ eingerichtet und 
 etabliert, der über den Erfahrungsaustausch der Kommunen untereinander auch die Nach-
fragemacht gegenüber den Softwarelieferanten bündeln und stärken soll.
Bei dem im Rahmen des Ausschreibungsprozesses verwendeten technischen Muster-
lastenheft wurde im Berichtsjahr die Barrierefreiheit der angebotenen Lösung als K.O.- 
Kriterium gesetzt. Der Inbetriebnahme- und Freigabeprozess für neue Lösungen wurde um 
den obligatorischen Prüfschritt „Barrierefreiheit“ erweitert.
Ferner wurden alle seitens des Amtes für Informationsverarbeitung im Internet und  I ntranet 
bereitgestellten Online-Formulare (über 500 Stück) von PDF auf HTML umgestellt und 
erfolgreichen Barrierefreiheitstests unterzogen. Auch alle aus den Formularen verlinkten 
Merk- beziehungsweise Infoblätter stehen mittlerweile als barrierefreie PDF-Dokumente 
zur Verfügung. Fachdienststellen werden bei Fragen und Tests im Kontext der dezentralen 
Erstellung von weiteren barrierefreien PDF-Dokumenten unterstützt.

36
Inklusionsbericht 2021
Zudem hat das Amt für Informationsverarbeitung basierend auf der Software „ABBYY“ 
im August 2021 eine Lösung geschaffen, mit der über in den Dienststellen vorhandenen 
 Standardscannern (Etagenmultifunktionsgeräte) barrierefreie PDF-Dokumente erstellt 
werden können.
Um allen Mitarbeitenden zu ermöglichen, barrierefreie PDF-Dokumente zu erstellen, ist für 
2022 geplant, das Prüfwerkzeug „PDF Accessibility Checker (PAC)“ in der Version 3.0 zur 
Nutzung an allen städtischen Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen.
5.2 Leistungsbeurteilungen
Die Leistungsbeurteilung ist ein Instrument der Personalentwicklung. Durch sie werden 
Leistung, Befähigung und Eignung der Mitarbeitenden bewertet. Die Erstellung von 
 Beurteilungen ist unmittelbare Führungsaufgabe. Führungskräfte haben insbesondere bei 
der Beurteilung von Menschen mit Behinderung die Verantwortung, den Bestimmungen des 
Neunten Buches des Sozialgesetzbuches gerecht zu werden. Eine behinderungsbedingte 
Leistungsminderung ist in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Die Leistung ist 
leidensgerecht zu bewerten.
In Kooperation mit dem Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung werden 
Führungskräfte in einer Beurteilungsschulung zielgerichtet auf die Erstellung und Durch-
führung von Leistungsbeurteilungen vorbereitet.
Veränderte Arbeitsvoraussetzungen und neue Herausforderungen für die Stadt Köln erfordern 
erweiterte Kompetenzen und bewirken neue Anforderungen an die Mitarbeitenden. Die 
Beurteilung von Arbeitsleistung sollte mit diesen Veränderungen Schritt halten. Entsprechend 
wird auch das Beurteilungswesen in den nächsten Jahren neugestaltet. Grundlage für die 
Neugestaltung ist ein stadtweit gültiges Kompetenzmodell. Die neue Leistungsbeurteilung 
betrachtet die gezeigten Leistungen in den relevanten Kompetenzbereichen.
In diesen Gestaltungsprozess wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung eingebunden, 
sodass die Interessen und Rechte von schwerbehinderten Beschäftigten sowie die  
Regelungen der Inklusionsvereinbarung berücksichtigt werden.

37
5.3 Inklusionsschulungen für Führungskräfte
Im Jahr 2021 hat die Stadt Köln die nach der Inklusionsvereinbarung verpflichtenden Fort-
bildungen für Führungskräfte auf ein Onlineformat umgestellt. Die Schulung behandelt die 
Themen:
• Inklusive Führung,
• Inklusionsvereinbarung und Grundsatzpapiere der Stadt Köln,
• Schwerbehindertenrecht,
• das Inklusionsamt des LVR und seine Aufgaben sowie
• das Betriebliche Eingliederungsmanagement der Stadt Köln.
Insgesamt sind im Jahr 2021 fünf Onlineschulungen in Zusammenarbeit mit dem 
 Landschaftsverband Rheinland durchgeführt worden. Dabei sind ca. 250 Führungskräfte 
geschult worden. Die digitale Durchführung der Schulungen hat sich bewährt und als 
 praktikabel erwiesen.
Durch praktische Beispiele aus der Stadtverwaltung Köln werden die Teilnehmenden für das 
Thema Inklusion sensibilisiert und die Schulung ist hierdurch auch im Onlineformat lebendig 
und praxisnah gestaltet, so dass sich die Stadt Köln dazu entschieden hat, die Schulungen 
auch weiterhin im Onlineformat anzubieten und durchzuführen.
5.4 Co-Finanzierung aus Mitteln des Inklusionsfonds
Für einen Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen steht eine Vielzahl von 
technischen und elektronischen Arbeitshilfen zur Verfügung.
Werden Arbeitsplätze behindertengerecht angepasst, prüft die jeweilige Beschäftigungs-
dienststelle, ob im Einzelfall Mittel bei der Arbeitsverwaltung, den Rententrägern, Kranken-
kassen oder dem Integrationsamt beantragt werden können.
In den meisten Fällen fördert der Landschaftsverband Rheinland oder die Fachstelle für 
schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben die Anpassungen in Höhe von rund  
80 Prozent. Die Förderung beruht auf einer Ermessensentscheidung nach § 26 Absatz 2 
der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Wesentlicher Gesichts-
punkt für die Bewilligung einer Förderquote von 80 Prozent ist die Erfüllung der Mindest-
beschäftigungsquote von fünf Prozent nach § 154 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. Alle 
vom Landschaftsverband Rheinland oder der Fachstelle für schwerbehinderte Menschen 
im Arbeitsleben gewährten Zuschüsse stehen den Dienststellen als eigenes Budget zur 
 Verfügung und sind zweckgebunden.

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Inklusionsbericht 2021
Über den in der Inklusionsvereinbarung vorgesehenen Inklusionsfonds können auch 
Bedarfe finanziert werden, die nicht gesetzlich gefördert werden. Für den Inklusionsfonds 
gilt jedoch das Subsidiaritätsprinzip. Daher können Leistungen aus ihm nur bezüglich 
solcher Kosten gewährt werden, welche vom Landschaftsverband Rheinland nicht bezu-
schusst werden. Dies sind zumeist etwa 20 Prozent der Gesamtkosten, die die Dienststellen 
früher selbst aufbringen mussten.
5.5 Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende
Im städtischen Haushaltsjahr 2021 wurden Auszubildende mit Schwerbehinderung mit 
73.841 € bezuschusst.
5.6 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-und Berufsleben
Die Stadt Köln kann Zuschüsse für Lohnkosten- und Eingliederungszuschüsse vom 
 Landschaftsverband Rheinland erhalten. Für das Jahr 2021 wurden durch die Dienst-
stellen Zuschüsse in Höhe von 99.965,28 € ermittelt, die den beschäftigten Menschen mit 
Behinderung unmittelbar zu Gute kamen. Zugleich konnte dadurch eine Entlastung des 
städtischen Haushalts erreicht werden. Bezuschusst wurden unter anderem Lohnkosten, 
personelle Unterstützung und behinderungsgerechte Ausstattungen von Arbeitsplätzen.
Diagramm: Leistungen zur T eilhabe am Arbeits- und Berufsleben 2021
Darin nicht enthalten sind Fördermittel, die durch die Rehaträger direkt an Beschäftigte 
geleistet wurden. Hierzu gehören etwa Leistungen für die persönliche Assistenz und durch 
das persönliche Budget (§ 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Auch diese Leistungen 
 entlasten indirekt den städtischen Haushalt.

39
5.7 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Köln vergeben geeignete Aufträge an Werkstätten für 
Menschen mit Behinderung. Diese Beträge kommen zwar nicht unmittelbar den städtischen 
Beschäftigten zugute, dennoch kommt durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten 
für Menschen mit Behinderung eine – in § 223 SGB IX auch gesetzlich anerkannte – Unter-
stützung zum Ausdruck. Die Auftragsvolumina entwickelten sich seit 2015 wie folgt:
Diagramm: Volumina der Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung ab 2015
Das Auftragsvolumen ist im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 10,4 Prozent 
 gestiegen. Zum Gesamtvolumen trugen insbesondere größere Aufträge durch das Amt 
für  Schul  en twicklung zur Herstellung von Sonnenschutz- und Verdunklungsstoffen sowie 
durch das Steueramt für Scan- und Archivierungsleistungen bei. Weitere Beauftragungen 
betrafen Druck- und Kuvertierungsarbeiten und die Erbringung von Leistungen im Bereich 
der Grünpflege.
Um die Beauftragung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung weiter zu fördern, 
ist ein Verzeichnis der bundesweit anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und 
Inklusionsbetriebe im Intranet der Stadt Köln veröffentlicht.

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Inklusionsbericht 2021
6. Vorbeugende Maßnahmen
Um die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und arbeitsbedingten Gesundheits-
gefahren vorzubeugen, nimmt die Kölner Stadtverwaltung auch die Prävention in den Blick. 
Hierfür bietet die Stadt Köln ein umfangreiches Maßnahmenprogramm an.
6.1 Homeoffice
Durch die Coronapandemie hat die Bedeutung des Homeoffices (auch sogenannte 
 Heimarbeit), insbesondere in der Form des mobilen Arbeitens, weniger in der Form der 
 Teleheimarbeit, auch im Jahr 2021 weiter deutlich zugenommen.
So bestanden zum Stichtag 31.12.2021 bei der Stadt Köln 17.022 vollumfängliche 
 Homeoffice-Zugänge. Gegenüber dem  Stand 31.12.2020 mit 13.271 Zugängen bedeutet 
dies innerhalb nur eines Jahres einen Zuwachs von 28,3 Prozent. Hierdurch setzt die 
Stadtverwaltung nicht nur ein Zeichen als moderne Arbeitgeberin, sondern bietet auch 
Personen insbesondere mit körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit zur erleichterten 
 Organisation des Arbeitsalltages.
Grundlegende städtische Regelung für das mobile Arbeiten ist die bereits am 01.02.2013 
in Kraft getretene „Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten bei der Stadt Köln“ . Sie 
verfolgt unter anderem das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am 
Arbeitsleben zu verbessern, aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. 
Durch mobiles Arbeiten werden die Arbeitswege reduziert und das individuell angepasste 
 Arbeitsumfeld genutzt. Außerdem sind insbesondere die Barrierefreiheit herstellende 
Arbeits mitt el für mobile Arbeitsplätzen förderfähig.

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6.2 Kooperation: Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung
Die Schwerbehindertenvertretungen und die Stadt Köln arbeiten gemeinsam an dem 
Ziel, die Einstellungszahlen von Menschen mit Schwerbehinderung weiter zu erhöhen 
und die auf Menschen mit Schwerbehinderung bezogene Teilhabe am Arbeitsleben der 
 Stadt v erwaltung fortlaufend zu verbessern. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung 
unterstützt mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen die Beschäftigten mit 
Schwer behinderung,  Gleichstellung und die von Behinderung bedrohten Beschäftigten. 
Beide sind wichtige Ansprechpartnerinnen für die Stadt Köln als Arbeitgeberin beziehungs-
weise Dienstherrin.
Hohe Bedeutung hat dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die neben der  mindes tens 
zweimal im Jahr tagenden Steuerungsgruppe zur Inklusionsvereinbarung durch einen 
regen Austausch, gegenseitige Beratung und gemeinsame Verhandlung geprägt ist. Als 
Interessenvertretung und Vertrauensperson der Beschäftigten mit Schwerbehinderung 
beziehungsweise Gleichstellung informiert die Gesamtschwerbehindertenvertretung 
regelmäßig über das Intranet der Stadt Köln sowie die „Stadt intern“ – das Magazin für die 
Beschäftigten der Stadt Köln – über aktuelle Themen im Bereich Gesundheit, Behinderung 
und Schwerbehindertenrecht.

42
Inklusionsbericht 2021
Kontakt
Personal- und Verwaltungsmanagement 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Telefon 0221 221-34888 
Fax 0221 221-22219
personalundverwaltungsmanagement@stadt-koeln.de
Dezernat für allgemeine Verwaltung und Ordnung
Personal- und Verwaltungsmanagement
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung 
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
Seite 4, 5: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers
13-US/391-22/11/11.2022

Mitteilung Ausschuss

1393 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer  16.11.2022 
 3577/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 13.02.2023 
 
Inklusionsbericht 2021 
Mit der Inklusionsvereinbarung – und dem damit einhergehenden Inklusionsbericht – unter-
stützt die Stadt Köln als Arbeitgeberin das Ziel, Menschen mit Behinderung oder Schwerbe-
hinderung beziehungsweise diesen gleichgestellte Menschen zu fördern und in das Arbeits-
leben einzugliedern. 
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wird 
durch den Inklusionsbericht jährlich über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung unter-
richtet (Punkt 6. der Inklusionsvereinbarung). 
 
Nach Vorstellung des Inklusionsberichtes für das Jahr 2021 im Ausschuss für Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales erfolgt zeitnah eine Veröffentlichung 
im Internet. Die vollständige Barrierefreiheit des Berichts wird bis dahin hergestellt werden. 
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik erhalten den Inklusionsbericht auf eigenen Wunsch. 
 
Der Inklusionsbericht des Jahres 2021 ist als Anlage beigefügt. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3577/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.12.2022
Erstellt
25.10.2022 12:08